1899 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

chäfte eines Vollztehungsbeamten dauernd oder zeitweilig beauf⸗

agt sind. ö. Der bisherige Absatz 2 fällt weg. ; ; 12 Nr. 2.

Zur Nachtzeit sowie an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen darf eine Zustellung nur mit Erlaubniß der Vollstreckungsbehörde er⸗ Die . durch welche die Erlaubniß ertheilt wird,

folgen. ist bei der Zustellung abschriftlich .

5

Die Vollziehung beamten sind zur Annahme von Geldbeträgen bei der Behändigung von Mahnzetteln und bei der Ausführung von Pfändungen und Versteigerungen nur nach Maßgabe der Bestimmungen

der S5 18a, 40, 75, 84 ermächtigt.

Im übrigen ist ihnen die Annahme von Zahlungen untersagt; dieses Verbot erstreckt sich auch auf die ibnen zustehenden Gebühren.

§ 15 äbsatz!

Das Wort. „Prorin zal, St, uer, Dfreklion = fällt fort. An Stelle des Wortes: Vollstreckungshandlungen“ muß es heißen: ‚Amtshand⸗

lungen). § 16 Ab satz 2. Dieselben müssen dieses Buch nach der Behändigung von Mahn—

zetteln bezw. nach Erledigung bon Psändungsbefehlen u. s. f. wie

bisher Hinter den § 18 tritt ein neuer S 18a. .

Zur Annahme von Zahlungen ist der den Mahnzettel be— händtaende Volljiehungsbeaimte nur dann befugt, wenn ihm die Er— mächtiqung hierzu hon der Vollstreckungs behörde ausdrücklich ertheilt ist. Der Mahnzettel muß die Angabe enthalten, ob bez v. bis zu welchem Beträge der Beamte zur Empfangnahme von Zahlungen er⸗ mächtigt ist. Leistet der Schuldner innerhalb, der Grenze der Ermächtigung Zahlung, so hat der Vollziehungsbeamte über dieselbe zu quittieren und den empfangenen Geldbetrag in das Rechnungsbuch (8 16) ö

Das zuzustellende Schriftstück wird dem Vollziehungsbeamten von der Vollstreckungsbehörde in einem durch das Dienstsiegel ver— schlossenen, mit der Adresse des Empfängers, mit einer Geschäfts— nummer und dem Vermerke: „Vereinfachte Zustellung“ versehenen Briefumschlage übergeben.

§ 22 Absatz 3 und §5 26.

Statt „Personenvereine' und „Personenvereins“ muß es heißen: „Vereine“ und „Vereins“.

§8 31 Nr. 2

fällt weg. §S 31 Nr. 6.

6) Die Bemerkung, daß der seinem Berschlusse, seiner Adresse und seiner Geschäftsnummer nach bezeichnete Briefumschlag übergeben ist. Luf dem letzteren ist der Tag der Zustellung zu ver ö. daß dies geschehen, ist in der Zustellungsurkunde an— zugebe /.

. § 34. An Stelle der Worte: „Auftrag der Vollstreckungsbehörde“ tritt: Auftrag seiner Vollstreckun 38 behörde“. § 38 Absatz 2. An Stelle von „läßt n , m, es heißen: „übersendet“.

Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

I) die Kleidungsstücke, die Betten, die Wäsche, das Haus. und Küchengerälh, ingbesondere die Heiz. und Kochöfen, sowelt diese Gegen= stände für den Berarf des Schuldners oder zur Erhaltung eines an— gemessenen Hausstandes unentbehrlich sind;

A die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde auf vier Wochen erforderlichen Nabrungtz., Feuerungs⸗ und Beleuchtungs⸗ mittel oder, soweit solche Vorräthe auf jwei Wochen nicht vorhanden und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;

3) eine, Milchkuh oder nach der Wahl des Schuldners statt einer solchen zwei Ziegen oder zwei Schafe nebst den zum Unterhalt und zur Streu für dieselben auf vier Wochen erforderlichen Futter und Streuvorräthen oder, soweit solche Vorräthe auf zwei Wochen nicht vorhanden, dem zur Beschaffung erforderlichen Geldbe—˖ trage, wenn die bezeichneten Thiere für die rn rang des Schuldners, seiner Familie und seines Gefindes unentbehrlich sind;

4) bei Personen, welche Landwirthschaft betreiben, das zum Wirth⸗ schaftsbetrieb erforderliche Geräth und Vieh nehst dem nöthigen Dünger, sowie die landwirthschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderlich sind, zu ö gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraassichtlich gewonnen werden;

5) bei Künstlern, Handwerkern, gewerblichen Arbeitern und anderen Personen, welche aus Handarbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerh ziehen, die zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbsthättgkeit unentbehrlichen Gegenstaͤnde;

6) bei den Wittwen und den minderjährigen Erben der unter Nr. 5 bejeichneten Personen, wenn sie das Grwerbsgeschäft für ihre Rechnung durch einen Stelloertreter fortführen, die zur persönlichen Fort. an des Geschäfts durch den Stellvertreter unentbehrlichen Gegen— ände;

bei Offi ieren. Deckoffizieren, Beamten, Geistlichen, Lehrern an öffentlichen Unterrichtsanstalten, Rechtsanwälten, Notaren sowie Aerzten und Hebammen die zur Verwaltung des Dienstes oder Aus— übung des Berufes erforderlichen Gegenstände, sowie anständige Kleidung;

8) hei Offizieren, Militärärzten, Deckoffizieren, Beamten, Geist— lichen, bei Aerzten und Lehrern an öffentlichen Anstalten ein Geld— betrag, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Theile des Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung ö. . Termine der Gehalts, oder Pensionszahlung gleich- ommt;

2) die zum Betriebe elner Apotheke unentbehrlichen Geräthe, Gefäße und Wagren;

109) die Bücher, welche zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familte in der Kirche oder Schule oder einer sonstigen Unterrichts- anstalt oder hei der häuslichen Andacht bestimmt sind;

II) die in Gebrauch genommenen Haushaltungs. und Geschäfts— bücher, die Famlienpapiere, sowte die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen;

12) künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen nothwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind;

13) die zur unmittelbaren Verwendung für die Bestattung be— stimmten Gegenstände;

14) die Inventarten der Posthaltereien, die Fahrbettiebsmittel der inländischen und ausländischen Eisenbahnen und der der Dienstprämie der aus dem Dienste scheidenden Unteroffiziere gleichkommende Geld⸗ betrag während der ersten drei Monate nach Auszahlung der Pcämie.

; ) Anmerkung zu F 42 Nr. 8.

Der Pfändung sind nicht unterworfen:

das Diensteinkommen der Offijtere, Militärärzte und Deck

offiztere, der Beamten, der Geistlichen sowie der Aerzte und

Lehrer an öffentlichen Anstalten; die Pension dieser Personen

nach deren Versetzung in einstweiligen oder dauernden Ruhe⸗

stand, sowie der nach ihrem Tode den Hinterbliebenen zu ge— währende Sterbe oder Gaadengehalt.

Uebersteigen das Dienstein kommen, die Pension oder die sonstigen Bezüge die Summe von fünfzehnhundert Mark für das Jahr, so ist der dritte Theil des Mehrbetrags der Pfändung unterworfen.

. Bei der Einziehung von kurrenten öffentlichen Abgaben, von Diszntplinarstrafen und ven solchen Zwangsstrafen, welche durch die vorgesetzte Dienstbehörde festgesetzt find, finden die Vorschriften des Satzes 2 dieser Anmerkung ruͤcksichtlich des Diensteinkommens und der Penston der Zivilbeamten, der Geistlichen, sowie der Aerzte und Lehrer

Die Einkünfte, welche zur Bestreltung eines Dienstaufwandes be⸗ stimmt sind, und der Serois der Offiiere, Militärärjte und Militär beam ten sind weder der Pfändung unterworfen, noch bei der Er mittelung, ob und zu welchem Betrag ein Diensteinkommen der Pfändung unterliege. zu ,.

Hinter den § 47 tritt der ,

4. Auswahl der zu pfändenden Sachen.

Unzulässig ist die Pfändung solcher Gegenstände, welche Zäbehör eines Grundstücks sind, da sie die Zwang wollstreckung in das an— bewegliche Vermögen mit 6 Was Zubehör ist, bestin mt sih nach den S§5 N und 93 dez Bürgerlichen Gesetzbuchz. Bei einem gewerblich benutzten Gebäude sind eg ingbesondere die zu dem Be= kriebe bestimmten Maschinen und Geräthschaften, bei einem Landgute das zum Wirthschaftsbetriebe bestimmte Geräth und Vieh, die land- wirthschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Fortführung der Wirth— schaft bis zu der Zeit erforderlich sind, zu welcher gleiche oder ähaliche Erzeugnisse voraussichtlch gewonnen werden, und der vorhandene, auf dem Gute gewonnene Dünger.

Solche Gegenstände, welche zwar nicht Zäbehör eines Geund⸗— stücks sind, auf welche sich aber nach den 55 1126 bis 1122 des Bürger lichen Gꝛsetzbuchs die auf dem Grandstücke haftenden Hypotheken er— strecken, unterliegen der Pfändung, solange nicht ihre Beschlagnahme im en f der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen Erfolgt ist.

Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf die Erjeugnisse und Zubeböcstücke einer Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, und auf das Zabehör einezg in das Schiffsregister eingetragenen Schiffez.

418

Alle Sachen, welche unzweiselhast nach 8 42 der Pfändung nicht unterliegen, müssen unbedingt frei gelassen werden

Behufs der Feststellung der Unentbehrlichkeit der daselbst bezeich neten Sachen kann ein Sachverständiger zugejogen werden.

Im Falle des 5 42 Nr 4 und zur Pfaͤndung von Früchten muß stets die Zuziehung eines landwirthschaftlichen Sachverständigen er— folgen, sofern anzunehmen ist, daß der Werth der zu pfändenden Gegenstände den Betrag von z00 A6 übersteigt. Bet einem geringeren Betrage hat die Zunehung eines Sachverstaͤndigen einzutreten, wenn der Schuldner sie verlangt und dadurch weder eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung eintritt noch unverbälinißmäßige Kosten entstehen. Der Sachverständige hat zu begutachten ob die zupfändenden Sachen zu den Gegenständen gehören, welche in S 42 Nr. 4 bezeichnet sind, bezw. ob die gewöhnliche Zeit der Reife der zu pfändenden Früchte binnen einem Monate zu erwarten ist und ob die Früchte ganz oder zum theil zur Fortführung der Wirthschaft bis zu der Zeit erforderlich sind, zu welcher gleiche oder ähnliche Erieugnisse voraussichtlich gewonnen werden. Wegen Bezeichnung des Sachverständigen hat sich der Voll⸗ ziehungsbeamte an den Gemeinde (Guts) Vorsteher zu wenden und falls dieser nicht selbst die Verrichtungen als Sachverständiger übernimmt, die von ihm bezeichnete Person zuzuziehen. Insoweit für gewisse Grundstücke (größere Güter, bepfandbriefte Grundstücke) Sachoer⸗ ständige von der Aufsichtsbehörde im voraus bestimmt sind, hat der Vollziehungsbeamte hiernach zu verfahren. Im Falle der Verhinderung oder des Ausbleibens des Sachverständigen ist eine andere geeignete Person zujuziehen, sofern eine Verzögerung der Zwangsvollstreckung nicht eintritt. Personen, welche mit dem Schuldner nahe verwandt oder verschwägert, oder welche an der Sache betheiligt sind, dürfen nicht zugezogen werden Ist die Zuziehung nach Maßzabe dieser Vor schriften vergeblich versucht, so kann die Pfändung auch ohne Bethei⸗ ligung eines Sachverständigen erfolgen.

Die Höhe der dem Sachverständigen auf Ecfordern zu gewährenden Vergütung bestimmt die Vollstreckungsbehörde.

§ 51 Absatz 1.

Abgesehen von der Regel des § 50 empfiehlt es sich, baares Geld, Werthpapiere, welche auf den Inhaber lauten (5 41 Abs. 1) oder Kostbarkeiten an erster Stelle zu pfänden.

§ b2 Absatz 1 u. Absaß 2.

Andere als die im 50 Absstz 1 genannten Gegenstände sind im Gewahrsam des Schuldners zu belassen, sofern nicht hierdurch die Be⸗ friedigung des Gläubigers gefährdet wird.

Ja dem Pfändungsprotokoll ist zu vermerken, daß der Schuldner zu der Aufbewahrung der en e, . sich verpflichtet hat.

ĩ atz 1.

Weigert sich der Schuldner, die Verpflichtung zur Aufbewahrung der gepfändeten Sachen zu übernehmen, oder erscheint aus einem sonstigen Grunde im Falle der Belassung der Sachea in dem Ge— wahr sam des Schuldners die Befriedigung deg Gläubigers gefährdet, so sind die Sachen aus dem Gewahrsam des Schuldners zu entfernen.

§ 63 Absatz 1 erhalt folgenden Zusatz:

Dasselbe gilt, wenn sich die Pfändbarkeit des Schuldners auf solche Gegenstände beschräntt, welche zum gewöhnlichen Hausrathe gehören und im Haushalte des Schuldners gebraucht werden, wenn ohne Weiteres ersichtlich ist, daß duich deren Verwerthung nur ein Erlös erzielt werden würde, welcher zu dem Werth außer allem Verhältniß steht. 87

0.

Der Satz: „Die Versteigerung in dem Hause des Schuldners ist jedoch möglichst zu vermeiden“ fällt weg. §5 89 Absatz 1. Statt: Verordnung vom 7. Sepiember 1879 muß es heißen „Verordnung vom 16. , 1899. 93. An die Stelle der Worte: „Die Gebühren des Vollziehungs— beamten“ tritt: Die dem Vollziehungabeam ten zustehenden Gebühren“.

Anlagen der Anweisung.

Mu ster 3a und 3b. Diesen Mustern ist das nachstehende neue Muster III zu Grunde zu legen: Mu ster III

(zu § 39). Zustellungs⸗Urkunde

siber die Zustellung eines mit dem Dienftsiegel verschlossenen, mit folgender Aufschrift versehenen Briefes:

Geschäftg· Nr An

Absender

Vereinfachte Zustellung.

Den obenbezeichneten Brief habe ich heute hier dem der Genannten persönlich in der Wohnung in dem Geschäftalokale übergeben. s Da ich den die Genannte . ... selbst in der Wohnung nicht angeteoffen habe, dort dem zur Familie gehörigen erwachsenen Hausgenossen, nämlich de... Ehefrau Sohne Tochter übergeben de... in der Familie dienenden erwachsenen⸗ Knecht Magd übergeben, da ich den die Ge—¶ nannte... selbst in der Wohnung nicht angetroffen habe, auch die Zustellung an einen Hausgenossen oder an eine dienende Person nicht möglich war, de.. . in demselben Hause wohnenden und

zur Annahme bereiten Hauswirth Ver⸗ , übergeben

Zustellungen in der

nur bei Wohnung

ĩ Geschäftslokale nicht angetroffen habe, ge hc tal. dem in diesem Lokale anwesenden ......

da i Annahme des Briefet von de . ..... wurde,

in der Wohnung in dem Geschäftslokale zurückgel da ich den die Genannte .. selbst in der We n n . angetroffen hahe und die Zustellung weder an einen Hausgeno en noch an eine dienende Person noch an den Hauzwirth oder Vermiet er möglich war, bei der ..... niedergelegt. Die Niederlegung ist bekannt gemacht sowohl durch eine an der Thüre der Wohnung befestigte schriftliche Anzeige, als auch durch mündliche Mittheilung an die in der Nachbarschaft wohnenden

Den Tag der Zustellung hahe i des zugestellten Briefes vermerkt.

(Unterschrift des zustellenden Beamten.)

Muster VII Absatz 2 letzter Satz.

Da sich von der Verwerthung dieser Sachen ein Ueberschuß Über die Kosten der Zwangtvollstreckung nicht erwarten läßt da diefe Gegenstände zum , , Hausrath gehören und im Haushalt des Schuldners gebraucht werden und ohne wäteres ersichtlich ist, daß durch deren Verwerthung nur ein Erlös erzielt werden würde, welcher zu dem Werth außer allem Vechältniß steht so wurde von der Pfändung derselben Abstand genommen.

Gebühren -Tarif. Nr. 4 erhält folgenden dritten Absatz:

Pfändungs, und Versteigerun gkosten im Sinne der Bestim mungen zu Nr. 2 Abs. 2 und zu Nr. 4 Abs. ? dürfen nur dann gefordert werden, wenn der Vollfiebungzbeamte behufs Vornahme der Pfaͤndung oder Versteigerung sich an Ort 2 4 begeben hat.

r. 6.

Der bisherige Abs. 2, beginnend mit den Worten: zu 1—6*

fällt weg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Lehrer der Maschinenbauschule in Altona Krackow und Wehm ann sind zu Königlichen Maschinenbauschullehrern ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen heiten.

Der Provinz al⸗Schulrath Dr. Ostermann ist dem Provinzial⸗Schulkollegium in Breslau überwiesen worden.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Breslau Dr. Arthur Groenouw, den Privat⸗ dozenten in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗ Wittenberg Dr. Otto Bremer und Dr. Adolf Schenck, dem Privatdozenten in der juristischen Fakultät der Universität Marburg Dr. Paul Meyer, den Privatdozenten in der Philosophischen Fakultät derselben Universitäß Dr. Paul Fritsch und Dr. Ferdinand Wrede, dem Privatdozenten an der Technischen Hochschule zu Berlin Dr. Carl Hilse, dem Dozenten an der Technischen Hochschule zu Aachen Pr. Arwed Wiel er, sowie dem Dirigenten des Kölner Männer⸗ gesangvereins, Königlichen Musikdirektor Joseph Schwartz in Köln a Rh. ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Steinau a. O. ist der bis⸗ herige Zweite Präparandenlehrer Julius Scholz zu Schmiedeberg als ordentlicher Seminarlehrer und

an der Präparanden⸗Anstalt zu Schmiedeberg der bis⸗

herige Seminachilfslehrer Konrad Scholz zu Steinau a. O. als Zweiter Lehrer angestellt worden.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.

Zum 1. April 1900 kommt ein Beuth-⸗Stipendium im jahrlichen Betrage von 1200 M auf fünf Jahre zur Vergebung.

Die Bewerber müssen würdige und bedürftige Studierende sein und einer der vier Fakultäten der hiesigen Universität oder einer der Abtheilungen JI und U der Technischen Hoch⸗ schule Berlin angehören.

Nachkommen des Generalmajors von Willisen, des Ge⸗ heimen Finanzraths und Provinzial-Steuer⸗Direktors August von Maaßen, des Ober⸗Regierungsraths Hugo von Schierstädt oder des Geheimen Medizinalraths Dr. Hermann Quincke haben, ohne den Nachweis der Bedürftigkeit führen zu müssen, ein un— bedingtes Vorzugsrecht; nächst diesen steht den Eingeborenen der Stadt Kleve ein Vorzugsrecht vor anderen Bewerbern zu.

Der Inhaber des Slipendiums ist verpflichtet, mindestens noch ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studieren; die übrige Zeit kann er sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, das Stipendium auch nach be—

Jendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner

weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintritt. Bewerbungen sind bis zum 31. März 1900 ein— schließlich an uns einzureichen. Berlin, den 27. Dezember 1899. Rektor und Senat.

Fuchs.

Königliche Technische Hochschule zu Berlin (Charlottenburg, Berlinerstraße 151). Bekanntmachung.

Infolge der Allerhöchsten Ordre vom 11. Dezember d. J. wird die Technische Hochschule zu Berlin die Jahrhundert⸗ wende am g. Fanugr 1909, Abends 6 Uhr, in der Halle ihres Hauptgebäudes festlich begehen. . Der Zutritt zum Festraum findet nur durch den eingang statt; es wird ergebenst ersucht, dortselbst die karten vorzuzeigen. Charlottenburg, den 27. Dezember 1899.

Rektor und Senat.

Riedler.

aupt⸗ inlaß⸗

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, den 28. Dezember.

Seine . der Kaiser und König hörlen im Neuen Palais heute Vormittag die Vorträge des Kriegs⸗ Ministertz, Generals von Goßler und des Chefs des Militär⸗ kabinets, Generals von Hahnke.

an öffentlichen Anstalten nicht Anwendung.

bei Zustellungen U da ich den dle = Genannte. selbst in dem

übergeben

. verweigert ö .

jejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der . en g Königin ihre Glückwünsche zum Neujahrstage darzubringen beabsichtigen, werden gebeten, lhre Karten im Laufe des 31. Dezember bei der Frau Ober= Hofmeiste rin Gräfin von. Brockdorff im Einschreibezimmer unter Portal IV des Königlichen Schlosses hierselbst, vom Lustgarten aus links, und in Potsdam am 1. Januar in der Zeit von 10 bis 2 Uhr im Königlichen Stadtschlosse in der Ecke beim Lustgarten, am Aufgang zur früheren Wohnung Ihrer Majestäten, abzugeben.

Wolff's Telegraphisches Bureau verbreitet Folgendes:

Der „Lokal-Anzeiger“ bringt unter der Ueberschrift ‚Theilung der Kolonien Portugals zwischen. Deutschland und England Mittheilungen über den angeblichen Inhalt des deutsch-englischen Geheimvertrags. An zuständiger Stelle werden uns diese Mittheilungen als willkürliche und falsche Kombinationen bezeichnet.

Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Ab⸗ wesenheit desselben fungiert der etatsmäßige Legations⸗Sckretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legationsrath von Bülow als Geschäftsträger.

Der Kaiserliche Gesandte in Bukarest, Wirkliche Geheime Rath Graf von Bray⸗Steinburg ist von dem ihm Aller⸗ höchst bewilligten Uclaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Während der weiteren Abwesenheit des argentinischen Gesandten am hiesigen Allerböchsten Hofe, Generals Mansilla fungiert der Erste Legations⸗-Sekretär Ricardo Seeber als interimistischer Geschäftsträger.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist der Transport der abgelösten Besatzungen S. M. SS. „Deutschland“, a erin Mhögusta Herth Irene und „Gefion“, Transportführer: Fregatten-Kapitän Oben⸗ heimer, mit dem Dampfer „König Albert“ am 23. De⸗ zember in Colombo (Ceylon) eingetroffen und hat am 2d. Dezember die Reise nach Aden fortgesetzt.

Der von der Marine gemiethete Transportdampfer „Gertrud Woermann“ mit der abgelösten Besatzung der Schiffe der westafrikanischen Station an Bord ist am 26. Dezember aus Kamerun in Wilhelmshaven an⸗ gekommen.

Die dem Bundesrath zugegangenen Entwürfe a. einer Seemannsordnung, b. eines Gesetzes, be⸗ treffend die Verpflichung deutscher Kauffahrtei⸗ schiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute, e. eines Gesetzes, betreffend die Stellenvermitte⸗ lung für Schiffsleute, d. eines Gesetzes, betreffend Abänderung seerechtlicher Vorschriften des Handels⸗ gesetzbuchs, nebst Begründung, sind in der Ersten, Zweiten, Dritten und Vierten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats⸗-Anzeigers“ abgedruckt.

Oefterreich⸗ Ungarn.

Der bisherige Vorsitzende im österreichischen Ministerrath Graf Clary ist, wie dem „W. T. B.“ gemeldet wird, zum Statthalter von Steiermark und der frühere Minister Dr. Kindinger zum Präsidenten des Ober-Landes⸗ gerichts in Triest ernannt worden. . .

Die ungarische Delegation hat in ihrer gestrigen Plenarsitzung die Vorlage, betreffend das viermonatige gemeinsame Budgetprovisorium, unverändert an⸗ genommen. .

In der gestrigen Sitzung der auf besonderen Wunsch der Regierung einberufenen Staatsschulden⸗Kontrol⸗Kom⸗ mifsion des Reichsraths wurde von der Mehrheit, be⸗ stehend aus dem Präsidenten Dr. von Fuchs, den Mitgliedern Czedik und Freiherr von Doblhoff⸗Dier, gegen die Stimmen des Dr. Blazek und des Dr. von Kozlowski die Zustimmung ertheilt: zur Kontrasignierung der neuen, auf Grund des Bank— übereinkommens auszustellenden Schuldurkunde über den redu⸗ . Betrag von 30 Millionen Gulden, sowie zur nunmehrigen Ausfolgung des Goldbetrages von 118318919 Kronen an die Desterreichisch⸗Ungarische Bank als Deckung für auszugebende Kronennoten, beziehungsweise für Ausgabe der aus Silber⸗

ulden umgeprägten Fünfkronenstücke. Dr. Blazek und r. von Kozlowsni meldeten gegen diesen, von ihnen als durch die gesetzlichen Vorschriften nicht begründet bezeichneten Be—⸗ eu Protest an. Der Vize⸗Präsident der Kommission Graf Montecuccoli hatte sein Fernbleiben von der Sitzung ent⸗ schuldigt.

Großbritannien und Irland.

Der Feldmarschall Lord Roberts, welcher am 26. d, M. in an n eingetroffen ist, hat, wie „W. T. B.“ berichtet, 5 mit dem General Lord Kitchener an Bord des

ampfers „Dunottar Castle“ die Reise von dort nach Süd⸗ Afrika fortgesetzt. Frankreich. .

n der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes er wie „W. * B. i, der General⸗Staats⸗ anwalt seine Rede fort und verbreitete sich ausführlich über die verschiedenen Kundgebungen. Sodann ging der⸗ selbe zur Erörterung der juristischen Seite des Prozesses über und behauptete, es habe ein Komplott bestanden, und es seien Attentate vorbereitende Handlungen vorgenommen morden. Der General⸗Staatsanwalt legte die Anklagepunkte dar und verbreitete sich eingehend über jeden der Angeklagten. Gegen Guzrin verlangte er die volle Strenge des Gesetzes, egen de Lur⸗Saluces Verurtheilung in contumaciam. Nach⸗ em der General⸗Staatsanwalt am Schluß seiner Rede noch betont hatte, daß die Republitaner hinsichtlich der Liebe zum Vaterlande einerlei Vergleich mit anderen Parteien zu scheuen brauchten, beantragte er die Freisprechung und sofortige Freilassung der sechs Angeklagten, gegen welche er die Anklage fallen gelassen habe.

Nach einer Pause verlas der Vorsitzende Fallisres das Urtheil, durch welches Chevilly, Fröchencourt, Bourmont, Brunet, Baillers und Cailly freigesprochen werden und ihre Freilassung verfügt., wird. Alis Cailly sich entfernte, rief er: „Ez lebe die Republik! Nieder mit den Juden!“ Brunet rief: „Es lebe die Freiheit!“ Die Sitzung wurde sodann aufgehoben. Spanien.

Der General-⸗-Kapitän von Catalonien Desspujol hat, dem „W. T. B.“ zufolge, seine Entlassung gegeben. Der General Ga mir wird an seine Stelle treten.

Amerika.

Aus Washington berichtet das „Reuter'sche Bureau“, nach einem daselbst eingetroffenen Telegramm aus New Orleans solle der dortige britische Ko 6. gemeldet haben, daß Agenten der Buren Vorräthe von Mais und anderem Getreide dort ansammelten und nach Rotterdam zur Ver⸗

schiffung brächten. Afrika.

Eine in London eingetroffene amtliche Meldung aus Kapstadt vom 26. d. M. besagt, dem „W. T. B.“ zufolge, die Lage sei unverändert. Der General Lord Methuen melde, daß die ihm gegenüberstehende feindliche Streitmacht sich vergrößert habe und damit beschäftigt sei, sich 3! / Meilen von den englischen Vorpolten entfernt zu verschanzen. Der General Gatacre sei bemüht, die Verbindung mit den Kohlengruben von Indwe wiederherzustellen.

Aüs Sterkstrom vom 22. . M. wird dem „Reuter'schen Bureau“ berichtet, daß bei einem am Donnerstag erfolgten Rekognoscierungsmarsch in der Richtung auf Dordrecht be⸗ rittene Schützen und eine Abtheilung Kappolizei unter Oberst Montmorency eine Abtheilung von 30 Buren in der Nähe der Zweigbahn von Indwe zersprengt hätten. Ein Wagen und eine Anzahl Gewehre seien erbeutet worden. Im übrigen sei die Lage unverändert.

Dasselbe Bureau erfährt aus Chieveley vom 22. d. M., Kundschafter berichteten, daß eine große Anzahl Buren sich südlich vom Tugela befinde. Eine britische Abtheilung unter dem Befehl von Lord Dundon ald sei sofort gusgerückt und habe dieselben angegriffen. Die Buren hätten sich jedoch, als sie die britischen Truppen gesehen, auf die andere Seite des Flusses zurückgezogen. 500 Stück Vieh seien von den Eng⸗ ländern erbeutet worden. . ö

Eine weitere Depesche aus Chieveley vom 25. d. M. besagt, am Tage zuvor hätten die Rittmeister Kirkwood und Greenfell von der südafrikanischen leichten Kavallerie das Lager verlassen, um die Posten zu , Die beiden Offiziere seien bisher nicht zurückgekehrt. Man habe sie zuletzt gesehen, als sie an der Hügelkette in östlicher Richtung von dem britischen Lager entlang geritten seien. Ihre Pferde seien in der Nacht ohne Reiter zurückgekommen.

Australien.

Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Brisbane vom 20. d. M. gemeldet: Aus Britisch⸗Neuguinea kämen trübe Nachrichten. Trotz aller Bemühungen des neuen Gouverneurs le Hunte, den Frieden zu erhalten, sei zwischen einigen großen Papuastämmen eine heftige Fehde ausgebrochen, die bereits den bedeutendsten Theil der Kolonie in Mitleidenschaft gezogen habe. Es werde berichtet, daß im Süden schon sieben Dörfer in Flammen aufgegangen seien und die Missionare ernstlich bedroht würden. Die Polizei sei den Eingeborenen gegenüber

viel zu schwach.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die preußischen Sparkassen im Rechnungsjahre 189895.

(Stat. Korr. Die außerordentliche Entwickelung des Sparkassen⸗ wesens in neuester Zeit gehört wohl zu den bedeutsamsten und zugleich ersreulichsten Erscheinungen in unserem inneren Wirthschaftsleben. Noch am Ende des Jahres 1883 betrug der Einlagebestand ver preußi⸗ schen Sparkassen nur rund 1970 Millionen Mark; er stieg dann J. J. 1884 auf. 2115 Mill. Mark i. J. 1891 auf 3407 Mill. Mark

,,,,

1886 2470 18935

1857 . 2673 1594, 4001

1555 . 233659 1895 . 45345

1389 3102 1896 4666

1890 3282 , . Es hat also in 14 Jahren eine Zunahme des Bestands von annähernd zwei auf annähernd fünf Milliarden stattgesunden, und zwar war sie in den letzten Jahren am größten; während die Zunahme in den Jahren 1591 und 1892 nur 125 bezw. 145 Millionen betrug, stieg sie auf 198 und 251 Millionen in den Jahren 1893 und 1894, um dann 1895, 18945 und 1897 sogar auf 344, 311 und 312 Millionen anzuwachsen. Für das Jahr 1898 bätte es nun nicht Wunder nehmen können, wenn angesichts der reichen Gelegenheit zur ander weltigen Anlegung von. Kapitalien ein viel, geringerer Zu⸗ wacks der Svarkassenbestände eingetreten wäre. Allerdings ergiebt denn auch die vorläufig abgeschlossene Statistit des Jahres 1898 1144 Millionen an Rückzahlungen gegenüber nur 10662 im Vorjahre; dagegen betrugen die Neueinlagen 1326 gegen 1249 Millionen, die zu⸗ geschriebenen Zinsen 156 gegen 128 Millionen Mark, sodaß sich für das Berichtsjabr ein Zuwachs von rund 318 Millionen Mark erglebt. Diese Ziffer ist nur im Jahre 1895 übertroffen worden. Der ge⸗ sammte Einlagebestand hat die fünfte Milliarde weit überschritten, er ift auf 5287 Millionen Mark gestiegen.

Man könnte nun vermutben, daß wenigstens die größeren Konten, velche unstreitig großentheils Kapitalisten und nicht leinen Leuten“, der ursprünglich einzigen Sparkassenkundschaft, angehören, eine ver⸗ hältnißmäßig ungünstige Bewegung zeigen. Allein auch dies trifft nicht zu. Die Bühder mit mehr als 10000 M. Einlage⸗ betrag, deren es im Ganzen 33 470 gab, haben gegen das Vorjahr um 5.71, die von 3. bis 10 000 S½ς allerdings um 629 und die von 600 bis 3000 6 um 6,83, dagegen die der nächsten vier Gruppen (300 bis 600, 150 bis 309, 60 bis 150 und bis 60 (6) nur um b, 4 bezw. 4,47, 478 und 4.84 00 zugenommen. Sollten also wirklich umfangreiche Kapitalbestände den Sparkassen entzogen worden sein, um andere, vortheilhaftere Anlageplätze aufzusuchen, so müßte ein sebr erheblicher, durch Vergrößerung der Einlage bewirtter Aufstieg von den unteren und mittleren in die höheren Kontenklassen startgefunden haben. Im Ganzen waren am Jahresschluß 8 O49 324 Sparfassenbücher im Umlauf, also auf etwa vier Einwohner schon eins.

Als Kreditanstalten kommen die Sparkassen nicht nur mit ihren Einlagen, sondern auch mit ihren Reservefonds und Nebenfonds in Betracht, für welche sie Anlagepläge bew. Gegenwerthe ebenso wie für die Einlagen suchen müssen, welche die Hauptmasse ihrer Passipg ausmachen. Bas zinsbar angelegte Sparkassenvermögen war also noch weit größer als der Betrag der Einlagen, obschon gegen 74 Millionen

) Ein Theil der Sparkassen rechnet nicht nach deim Kalender- jahre, sondern nach dem staatlichen ,, , , (l. April bis 51. März), einige nach noch anderen Zeitabschnitten.

als Baarbestand in den Kassen verblieben. Es waren nämlich im Ganzen 554l Millionen Mark zinsbar angelegt, davon 1720 in stäbtischen, al in ländlichen Hypotheken, 1554 in In haberpapieren, 8 in Schuldscheinen obne und 157 in solchen mit Bärgschaft, 84 in Wechseln, 79 gegen Faustpfand (Lombard), 478 bei öffentlichen Instltuten und Korporationen, der Rest in anderen Anlagen.

Theater und Musik.

Schiller Theater. .

Max Dreyer's erfolgrelche Komödie In Behandlung ist nunmehr auß dem Spielplan des Berliner Theaters in den des Schiller ⸗Theaters übergegangen und hat auch dort bei ihrer in den Weihnachtsfeierkagen erfolgten Erstaufführung das Päblikum auf das beste unterhalten. Die beiden Hauptrollen zes männlichen und weiblichen Arztes, welche Petzteren zunächst den Ghebund nur aus Beruftzrücksichten schließen, sich bald aber regelrecht in einander verlieben, wurden von Frau Wiecke und. Herrn Patry außerordentlich glaubhaft and. natürlich wiedergegeben. Nicht minder lebenswahr war die Gestalt, welche Herr Eyben in der Rolle des Kapitäns, des Onkels „Krischoan, schuf; daß war der echte, biedere Bewohner der Waterkant, mit seinem herzlichen Wesen und seiner drollig wirkenden niederdeutschen Mundart, ohne jegliche Uebertreibung. In den kleineren Aufgaben thaten sich die Damen Werner, Vaigt und Gundra, die Herren Gregori und Schmasow besonders hervor. Das Publikum nahm Stück und Darstellung init starkem Beifall auf.

Lessing⸗Theater. .

Die Weihnachts⸗Nobttät des Lessing⸗Theaters war ein vieraktiges Lustspiel, Der Tugendhef' von Richard Stowronnet, welches indeffen seinem Inhalt nach wohl besser als Schwank zu bezeichnen wäre. Es schildert den Streit um den Besitz eines Familtenguts, das von einem darauf Anspruch machenden, als Generalin der Seils armee auftretenden älteren Fräulein ju einem Heils Tugendhof um⸗ gewandelt werden soll. Hier setzt die heitere Handlung ein, welche noch durch den mecklenburgischen Dialekt eines ergrauten Vieners (Herr Waldow) und den sächsischen der Generalin? (Fräulein Meyer) eine besondere Würze erhält. Recht gut ist die Charakteristik der übertrieben strengen Tugendansichten der alten Jungfer und in komischem Gegensatz dazu der leichteren Lebengauffassung ihres Neffen, des Barons von Hollenbeck gelungen; der letztere wurde in der gestrigen, jweiten Aufführung von Herrn Guthery als sich immer jung fühlender, liebenswürdiger Kavalier vortrefflich dargestellt. Ein eben⸗ falls in dem Stücke vorkommendes Liebespaar fand in Frau Sauer und Herrn Schönfeld flotte und gewandte Vertreter. Besonders hervorzuheben ist ferner das frische, von störender Uebertreibung freie Spiel der bereits oben erwähnten Darsteller, Fräulein Meyer und Herrn Waldew, deren Rollen sie leicht zum Gegentheil hätten ver⸗ leiten können. Die Inseenierang ließ nichts zu wänschen. Die Auf⸗ nahme seitens des Publikums war eine durchaus beifällige. Einige Kürzungen im letzten, unnöthig lang ausgedehnten Att würden die Wirkung entschieden noch erhöhen.

Konzerte.

Die Reihe der musikalischen Veranstaltungen der vergangenen Woche wurde am Montag im Neuen Königlichen Opern⸗ Theater durch das jweite Subfkriptions⸗Konzert eröffnet, dessen gut zusammengestelltes, abwechselungreichits Programm mit Beethoven's Ouverture zu Egmont“ begann. Kapell meister Max Fiedler aus Hamburg, welcher als ständiger Dirigent für das neugeschaffene Orchester in Aussicht genommen ist, lieferte mit der einwandfreien, schwungvoollen Vorführung des Werks einen vollgültigen Beweis seiner Befähigung für das verantwortungs⸗ reiche Amt. Eine Arie aus Glinka's Oper, Das Leben für den Zar“, von der russischen Hof Opernsängerin Frau von Gorlenko⸗-Dolina vor⸗ getragen, schleß sich an. Am besten gelang ihr unstreitig der tief⸗ empfundene Mttelsatz dieser Arie Mein Herz wocht, schrecklich zittere ich“, wenngleich das Beben im Tone stellenweise etwas übertrieben wurde. Von drei im weiteren Verlaufe des Konzerts gesungenen Liedern brachte sie darüber ließ auch der rauschende Beifall der Zubörer keinen Zweifel Humperdinck's „Liebes Orakel! am wirkungsvollsten zu Gehör. Die Novität des Abends war ein Violin⸗Konzert in D-moll (op. 8) von Richard Strauß, welches Herr Professor Waldemar Meyer vortrug. Das mehr schwierige als dankbare Werk fand, dank der trefflichen Wiedergabe, die ihm zu theil wurde, reichen Beifall. Nicht minder verpient und voll Wärme war auch der Dank, den die Zuhörer dem Orchester sammt seinem trefflichen Dirsgenten sowohl nach der Schumann'schen D- moll Symphonie Nr. 4 (op. 120) als auch nach dem Vorspiel ju den „Meistersingern darbrachte, welches dem genußreichen Konzert einen glänzen den Abschluß gab. Das Violoncellsplel des jungen Engländers Bertie Withers, der an demselben Abend im Saal Bechstein gemeinschaftlich mit dem Pianisten Herrn Herbert Fryer konzertierte, erwies sich als recht vielversprechend. Neben ansehnlicher technischer Fertigkeit zeigte er feine musikallsche Empfindung, doch mangelt es ihm noch an Wärme des Ausdrucks; auch klingt der Ton, den er seinem Instrument ent⸗ lockt, stellenweise etwas scharf. Seinem Partner ist schon eine reifere Auffassung eigen, wenn sein Spiel auch zum theil etwas temperamentvoller hätte sein können. Ernste Musik ent- spricht seinem Wesen besser als z. B. die für ihn nicht glücklich., gewählte Humoresken von Coleridge Taylor. Gleichzeitig fand im Beethoven⸗Saal der erste Vortragsabend der Internationalen Musik⸗Gesellschaft“ unter regem Interesfe des Publikums statt. Ein dreifach besetztes gemischtes Ge⸗ fangs Quartett trug, Deutsche Hauszmusik aus dem XXII. Jahrhundert“ unter der geschickten Leitung von Herrn Dr. H. Goldschmidt vor. Besonders schön klangen die Weisen der Lieder „Innsbruck, ich muß Dich lassen' und ‚An Wasserflüssen Babylons“, welche die edangelische Kirche in den Chorälen Nun ruhen alle Wälder“ und Ein Lämmlein geht und trägt die Schuld“ übernommen hat. Eine humoristische Canzone von Sceandellus mußte da capo gesungen werden. Vas durch Berufsmustker verstärkte Orchester des Konser⸗ vatoriums Klindworth⸗Scharwenka eröffnete und beschloß das Konzert unter dem Beifall des Publikums mit zwei Balletsuiten (1749) aus den Opern Zoroaster! und „Platée! von Jean Ph. Ramedu. Ebenfalls am Montag fand im Saale der Sing Akademie ein Wohlthätigkeits⸗ Konzert zun Besten der durch 8 Geschädigten in Oberbayern statt Leider war dasselbe nicht gut be⸗ sucht, obwohl auch Professor Joachim seine Mitwirkung zugesagt batte. Ez wurden ein Trio für Klavier, Viola und Klarinette von Mozart, die Sonate für Klavier und Violine in moll (oꝑ. 30) Nr. 2 von Beethoven und ein Quartett für Klavier, Violine, Viola und Violoncello in Es-dur (op. 47) von Schumann vorgetragen. Professor Joachim hatte den Violinpart, Fräulein Kirchdorffer, die Veranstalterin des Konzerts, das Klavier, Herr Carl Markees die Viola, Herr R. von Men delLssohn das Violoncello und Kawmmermusiker O Schubert die Klarinette übernommen. Die Aus- führung war in jeder Hinsicht eine vorzügliche und bot einen vor nehmen Kunstgenuß.

Der am Dienstag von Fräulein Frieda Hodapp im Saal Bech stein veranstaltete Klavser. Abend brachte Komwpositionen von Bach, Henselt, Chopin, Brahms und Lisjt. Die junge Künstlerin verfügt zwar über eine gute Technik, doch fehlt es ihrer Auffassung an Tiefe und ihrem Vortrag an Wärme und Ausdrucks ähigket. Mit einem großen, vollen Konzertton allein ist es doch nicht gethan, um künstlerische Wirkungen zu erzielen. Ein äͤbnlicher angel haftet auch dem Splele des Pianisten rin ilippo Ivaldi an, welcher am Mittwoch im aa! Bechstein zum ersten Male vor dem Berliner Publikum komertierte. Gr ist vorlaufig noch zu sehr besorgt, das Technische on we. auszu⸗ führen, watz ihm auch meist gut gelang; doch hat er den innerlichsten, poꝛtischen Gedanken der einzelnen Stücke noch nicht genügend g verarbeitet. So hedürfte besonders die Beethogen'sche Sonate, die er vortrug, der Verftefung in der Auffassung.

In ihrem zwelten Quartett⸗Abend, am Donnerztag, führten die Herren Professer Halir, Exner, Müller und Dechert im Saal