1899 / 306 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

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gnädigst geruht:

is Aronsohn in rath zu verleihen.

hel und Gewerbe.

machung. ichten der Arbeiterversiche⸗ Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ n ernannt worden:

Schö lzel in Glogau zum stelloertretenden Echiedsgerichte der landwirthschaftlichen Un⸗ Fund für die Regiebauten des Kommunal⸗

8 Kreises Glogau; 3. Regierungs- Assessor Volckart in Stralsund zum hen der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Wersicherung und für die Regiebauten des Kommunal⸗

andes des Kreises Grimmen; .

der Landrichter Plath in Graudenz zum Vorsitzenden und der Landrichter Rpsenstock ebenda zum stell vertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherung und fur die Regiebauten des Kommunalverbandes

des Kreises Graudenz; . der Amtsgerichtsrath Hermann in Wittlage zum Vor⸗

sitzenden und

der Amtsrichter Meister ebenda zum stellvertretenden Vorsitzenden des daselbst errichteten Schiedsgerichts für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Wittlage;

der Amtsrichter Keil in Jauer zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Unfallversicherung und für die Regiebauten des Kommunal⸗ verbandes des Kreises Jauer;

der Amtsgerichtsrath Leyser in Nordhausen zum stell⸗ vertretenden Vorsitzenden der Schiedegerichte der landwirth⸗ schaftlichen Unfallversicherung für die Kreise Nordhausen Stadt und Grafschaft Hohenstein und für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Grafschaft Hohenstein;

der Amtsrichter Pohl in Rybnik zum Vorsitzenden und

der AÄmtsrichter Hübner ebenda zum stellvertretenden , , des daselbst errichteten Schiedsgerichts für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Rybnik.

Berlin, den 23. Dezember 1899.

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Kriegs⸗Mi ni sterium.

Die Oberleutnants der Reserve Neubauer, von La⸗ giews ki und Meves sind unter Ueberweisung zu den Inten⸗ danturen des XIV. bezw. X. und XV. Armec⸗Korps zu etats⸗ mäßigen Militär⸗Intendantur⸗Assessoren ernannt worden.

Minister ium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegen heiten.

Die in R. Gärtner's Verlag, Hermann Heyfelder, hier⸗ selbst erschienene Königlich Preußische Arznei-Taxe für 1900 begleitet der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten mit folgender

Bekanntmachung.

Die in den Einkaufspreisen mehrerer Drogen und Chemi⸗ kalien eingetretenen Veranderungen haben eine entsprechende Umarbeitung der bisher geltenden Arzneitaxe erforderlich gemacht.

Die allgemeinen Bestimmungen sind unverändert geblieben. Dagegen sind einige Aenderungen und erläuternde Zusätze in dem Abschnitt IV „Preise der Arbeiten“ zur Vermeidung von irrthümlichen Auffassungen für zweckmäßig erachtet worden.

Ich hebe die Aenderung in Anmerkung 4 auf Seite 69. ferner den geringeren Preisansatz für Tabletten auf Seite 70 hervor, auf derselben Seite ist die Bezeichnung „Contun- diren“ ergänzt. .

Die Bezeichnung „Pastillen“ für „Trochisci“ (Seite 71) ist in Uebereinstimmung mit der Bezeichnung im künftigen Arzaeibuche für das Deutsche Reich gewählt.

An derselben Stelle und auf Seite 72 ist der Umfang der Arbeiten für die Zubereitungen von Pillen, Körnern und Pastillen sowie Pulvern ꝛc, erläutert und ergänzt worden.

Die Verordnungen und Zusätze im Texte des Abschnitts IV sind durch gesperrten Druck kenntlich gemacht.

Ueberschreitung der Taxe unterliegt der Bestrafung nach 8 148 Ziffer 8 der Gewerbsordnung für das Deutsche Reich in der Fassung vom 1. Juli 1883 Rä:-G⸗Bl. S. 177 —.

Die Taxe tritt mit dem 1. Januar 1900 in Kraft.

Berlin, den 15. Dezember 1899.

Der Minister der geistlichen, n,, , tudt.

Bekanntmachung.

Für die Turnlehrerinnen-Prüfung, welche im Frühjahr 1900 in Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Freitag, den 25. Mai 1900, und die folgenden Tage an⸗ beraumt.

Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde in dem Monat März k. J, Meldungen anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Betreffende wohnt, ebenfalls spätestens bis zum 1. April 1900 anzubringen,

Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, welche in keinem Lehramt stehen, haben ihre ,,,. bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin gleichfalls im März e spätestens bis zum 1. April 1909 einzureichen, .

Ist der augenblickliche Aufenthaltsort einer Bewerberin nicht ihr eigentlicher Wohnsitz, so ist auch der letztere an—

ent 3 und mit den nach 8 4 derselben vorgeschriebenen Schrif

zubringenden . müssen in neuerer Zeit auggestellt sein i Gewicht zu legen.

vereinigt einzureichen.

Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin, heime Medizinairath Dr. G ; auf Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestt des Königs zum ordentlichen Honorar⸗-Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin Br. Willy Marck⸗ wald sowie

Direktorial⸗Assistent Dr. Ludwig m Br. Friedrich Rathgen ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt worden.

zugeben. . Die Meldungen können nur dann Berücksichtigung finden,

wenn sie genau der Prüfungsordnung vom 16. Mai 1894

durch die die K

tstüäcken ordnungsmäßig versehen sind. . Die über Gefundheit, Führung und Lehrihätigkeit bei⸗

Auf zuverlässige Feststellung der Gesundheit ist besonderes

Die Ankagen jedes Gesuchs sind zu einem Hefte

Berlin, den 14. Dezember 1899.

Der Minister , der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage:

Kügler.

Der bisherige außerordentliche Professor in der . E⸗

Gustav Fritsch ist auf Grund

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der

den Beamten bei den Königlichen Museen in Berlin, Kaemmerer und Chemiker

Ferner ist den Oberlehrern Benno Nietsche am Gymnasium in Gleiwitz, Albrecht Jan der am Gynnasium in Liegnitz, Hermann Herweg am Gymnasium in M.⸗Gladbach, . Tischer am Gymnasium in Leobschütz, Bernhard Schöttler am Progymnasium in Rheinbach, Br. Nikasius Zdralek am Gymnasium in Leobschütz, Karl Pürschel am Gymnasium in Strehlen, Dr. Max Haesecke am Gymnasium in Rinteln, Edmund Weiker am Realgymnasium in Tarnowitz, Pr. Karl Füßlein am Domgymnasium in Merseburg, Karl Frenzel am Progymnasium in Lauenburg i. P., Br. Paul Schmidt am Progymnasium in Forst,

Pr. Anton Kruszewski am Kaiser Karls-Gymnasium in Aachen, . Otto Woldstedt am Gymnasium nebst Realgymnasium

in Flensburg, Dr. Wilhelm Fricke am Gymnasium in Paderborn, Reinhard Schreiber am Gymnasium in Neuhaldens⸗ leben, Franz Kurzidim am Gymnasium in Sagan, Pr. Paul Bahr am Pädagogium zum Kloster Unser lieben Frauen in Magdeburg, ; Dr. Adolf Kreßner an der Realschule in Cassel, Karl Waldeyer am Städtischen Gymnasium in Bonn, Pr. Vinzent Trentepohl am Gyinnasium in Elberfeld, Pr. Arnold Juris am Gymnasium in Kreuznach, Pr. Ludwig Wattendorf am Realgymnasium in Koblenz, Pr. Viktor Huyskens am Realgymnasium in Münster, Paul Schim meyer an der Realschule JT in Hannover, Paul Manke am Gymnasium in Anklam, Louis Schlüter an der Realschule St Petri in Danzig, Anton Enste am Realgymnasium in Koblenz, Fr. Ernst Waldschmidt an der Ober⸗Realschule in Elberfeld, Dr. Karl Reuß am Real⸗Progymnasium in Eilenburg, Pr Wilhelm Merkelbach an der Ober-Realschule in Cassel, . Dr. Egon Huckert am Realgymnasium in Neisse, Albert Ruppersberg am Gymnasium in Saaibrücken, Emil Nitschke am Gymnasium in Brieg, Pr. Wilhelm Amrhein am Gymnasium in Hameln, „Max Brosig am Gymnasium in Graudenz, . Max Schmitz an der Ober⸗Realschule in Krefeld, Viktor Zawadzki am Gymngsium in Essen, „Franz Charitius am Gymnasium in Landsberg a. W., Ir. Friedrich Hupfeld am Gymnasium in Elberfeld, „Heinrich Nagel am Real⸗Progynnasium in Arolsen, Fürstenthum Waldeck und Pyrmont, der Charakter als Professor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Aus der laut Bekanntmachung vom 28. Juli d. J. aus⸗ geschriebenen Adolf Ginsberg⸗Stiftung sind durch Beschluß bes Kuratoriums derselben für das Jahr 1900 zwei gleiche Stipendien verliehen worden und zwar

1) dem Maler Max Fabian aus Berlin, 2 dem Maler Oskar Heller aus Stauding.

Berlin, den 29. Dezember 1899.

Der Vorsitzende des Kuratoriums der Adolf Ginsberg⸗Stiftung. A. von Werner, Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

Bekanntmachung, betreffend die Feststellung der Bergreviere und die Ueberweisung der Annahme von Muthungen an die Revierbeamten in dem Verwaltungsbezirke des

Königlichen Ober-Bergamts zu Breslau.

81.

Auf Grund des 8 188 des Allgemeinen Berggesetzes für

die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 (Gesetz Samml.

1865, Seite 75) werden mit Genehmigung des Herrn Mmisters

für Handel und Gewerbe die Bezirke der Revierbeamten

in den Provinzen Schlesien, :

preußen mit der Wirkung vom 1. Januar 1900 ab, wie folgt, festgestellt:

J. Bergrevier Zabrze. (Sitz des Revierbeamten: Zabrze.)

Dasselbe umfaßt den Kreis Gleiwitz und Theile der Kreise

Posen, Ost⸗ und West⸗

der Südgrenze des Kreises Kattowitz überschreitende, über

alemba, Antonienhütte, Kolonie , Ruda, Bobrek Ührende Straße bis zu dem Punkt, wo dieselbe an der Halte⸗ stelle Bobrek die . Gleiwitz —Borsigwerk = Beuthen er⸗ reicht. Von hier aus bildet im Norden diese Eisenbahn die Grenze, bis sie die Grenze des Kreises Tost-Gleiwitz erreicht. Im übrigen bilden die Grenzen dieses Kreises und der Kreise Zabrze und Kattowitz die Grenzen des Reviers.

II. Bergrevier Süd⸗Beuthen. (Sitz des Revierbeamten: Beuthen O⸗S.) Dasselbe umfaßt Theile der Kreise Zabrze und Beuihen. Es schließt sich im Westen an das Bergrevier Zabrze an, Im Norden wird es durch die östlich der Haltestelle Bobrek ver⸗ laufende Strecke der Eifenbahn Gleiwitz Borsi werk = Beuthen begrenzt, bis dieselbe mit der Rechte⸗Oder Ufer⸗Eissenbahn (Strecke Chorzow Beuthen) zusammentrifft. Von diesem Punkte ab bildet die letztgenannte Eisenbahn die Nordostgrenze des Reviers, bis dieselbe von der westlichen Markscheide des Steinkohlen⸗ bergwerks „cons. Florentine“ durchschnitten wird. Von hier aus verläuft die Reviergrenze nach Süden und demnächst nach Osten auf der genannten Markscheide, bis dieselbe die von Beuthen üher Mittel⸗-Lagie wnik nach Schwientochlowitz führende Chaussee erreicht. Die Ostgrenze des Reviers verlaͤuft zunächst in dieser Chaussee bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahn Zabrze— Kattowitz und hierauf in leßterer bis zum Schnittpunkt mit der von Ober⸗Heiduk nach Antonienhütte führenden Chaussee. Im Süden wird das Revier durch diese Chaussee bis zum Schnittpunkt mit der von Schwientochlowitz nach Antonien⸗ hütte führenden Straße, von hier aus durch die an diesem Punkt abzweigende oberschlesische Schmalspurbahn bis zur Ein⸗ mündung in die von Morgenroth über Wolfgangweiche nach Zaborze führende Bahn und schließlich durch die letztere be⸗ grenzt, bis sie die Ostgrenze des Bergreviers Zabrze durch⸗ schneidet.

III. Bergrevier Königshütte.

(Sitz des Revierbeamten: Königshütte O. S.) Dasselbe erstreckt sich über Theile der Landkreise Beuthen und Kattowitz sowie der Stadtkreise Beuthen und Königshütte. Es lehnt sich im Westen an die Bergreviere Zabrze und Süd⸗ Beuthen an. Die Nordgrenze des Reviers wird durch den von der Chaussee Beuthen Schwientochlowitz in östlicher Richtung abzweigenden und die Dorflage Lagiewnik im Süden bezw., Osten umschließenden Weg, sowie den das genannte Dorf mit der Chaussee Beuthen =- Königshütte verbindenden Weg gebildet. Von hier aus verläuft die Reviergrenze auf eine uf Er⸗ streckung in letztgenannter Chaussee, bis dieselbe durch den südlich Maczeikowitz belegenen, von Bittkow aus führenden Weg ge⸗ schnitten wird. Dieser Weg in seiner Erstreckung bis Bittkow und in seiner weiteren Fortsetzung über Agneshütte—Baildonhütte bis zum Schnit tyunkt mit der Chaussee Kattowitz —Schwientochlowitz bildet die Nordost⸗ bezw. Ostgrenze des Reviers. Von hier aus bewegt sich die Reviergrenze in nordwestlicher Richtung in der genannten Chaussee bis zum Schnittpunkt mit der Kreisgrenze Kattowit-Beuthen, wendet sich dann, der letzteren folgend, nach Süden, bis sie die östliche Grenze des Guts⸗ bezirks Bärenhof trifft. In diesen verläuft die Reoiergrenze bis sie die Kreisgrenze Kattowitz-Pleß erreicht. Diese Kreis⸗ gtenze bis zum Zusammentreffen mit der Klodnitz und der Lauf der letzteren bis zum Schnittpunkt mit der. östlichen Grenze des Bergreviers Zabrze schließen das Revier gegen Süden ab. . IV. Bergrevier Ost-Beuthen. (Sitz des Revierbeamten: Beuthen O.⸗S.)

Dasselbe umfaßt Theile der Kreise Beuthen und Kattowitz. Es wird im Südwesten durch das Bergrevier Süd⸗Beuthen begrenzt. Im Süden lehnt es sich mit dem westlichen Theile an das Bergrevier Königshütte an, während der ösiliche Theil zunäͤchst durch den das Dorf Maczeikowitz in der Richtung Hon Süden nach Norden durchschneidenden und sodann in östlicher Richtung über den Nordrand des Dorfes Michalkowitz führenden Weg bis zur Einmündung in die Chaussee Beuthen Laurahütte begrenzt wird. Die weitere südliche Grenze ver⸗ läuft in der genannten Chaussee und schließlich in dem östlich von Baingow in der Richtung von Czeladz bis zur Landes⸗ grenze führenden Wege. Von hier aus bildet die nach Norden bezw. Nordosten verlaufende Landesgrenze bis zum Grenzpfahl Nr. 186 die Reviergrenze. Die weitere Reviergrenze verläuft in dem das Dorf Kamin in südlicher Richtung durchschneidenden Mühlweg, bis derselbe den nach Westen verlaufen ren Weg berührt, welcher är g von Brzozowitz durch Scharley nach Beuthen und daselbst durch die Scharleyer und Krakauer Straße bis zu der die oberschlesische Eisenbahn überschreitenden Straße nach Königshütte führt. Von hier ab bewegt sich die Grenze längs der oberschlesischen Eisenbahn in westlicher Richtung, bis dieselbe von der Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn Beuthen = Chorzow geschnitten wird und somit die Grenze des Bergreviers Süd⸗ Sinh, erreicht.

V. Bergrevier Tarnowitz. (Sitz des Revierbeamten: Tarnowitz,;

Dasselbe umfaßt die Kreise Groß⸗-Strehlitz, Oppeln, Kreuzburg, Rosenberg, Lublinitz, Tarnowitz, den nördlich der Eisenbahn Gleiwitz Borsigwerk = Beuthen belegenen Theil des Kreises Zabrze und denjenigen Theil des Kreises Beuthen, welcher Rördlich von der eben genannten Bahn belegen ist und im Süden und Südosten von dem Bergrevier Ost⸗Beuthen begrenzt wird.

VI. Bergrevier Nord⸗Kattowitz. (Sitz des Revierbeamten: Kattowitz.)

Dasselbe umfaßt Theile des Kreises Kattowitz. Es wird im Norden durch das Bergrevier Ost-⸗Beuthen, im Westen durch das Bergrevier Königshütte und den von Baildonhütte in südlicher Richtung führenden Weg begrenzt, bis derselbe die von Schwientochlowitz nach Kattowitz führende Hauptbahn schneidet. Im Süden bildet diese Bahn, sowie der südlich von Mygslowitz in östlicher Richtun abzweigende, die Verbindung mit der Kaiser⸗Ferdinand⸗Nordbahn herstellende Bahnstrang bis zut Landesgrenze, im Osten die letztere bis zur Grenze des Bergreviers Osi⸗Beuthen die Reviergrenze.

VII. Bergrevier Süd⸗Kattowitz. (Sitz des Rerierbeamten: Kattowitz.)

Dasselbe umfaßt Theile des Kreises Kattowitz und den Kreis Pleß. Es wird bg nn, im Norden durch die Verg⸗ reviere Königshütte und Nörd⸗Kattowitz; im Osten und Süden durch die Landesgrenze, im Westen durch die Kreisgrenze

Zabrze, ,, und Beuthen. Ez wird begrenzt im Osten odnitz bei dem Chausseehause Althammer an

Pleß⸗Rybnik, bis dieselbe die Grenze des Kreises Zabrze erreicht.

ungeschickter

VIII. Bergrevier Ratibor. (Sitz des Revierbeamten: Ratibor) Dasselbe umfaßt die Kreise Rybnik, Geottkau, Neisse, Falkenberg, Neustadt, Leobschütz, as und Ratibor. IX. Bergrevier Waldenburg. (Sitz des Revierbeamten: Waldenburg.)

56 Dasselbe umfaßt die zum Regierungsbezirk Bres au ge⸗

hörigen Kreise Waldenburg, Neurode, Glatz, Habelschwerbt, Striegau, Neumarkt, Schweidnitz, a Nimptsch, 3 Breslau, Strehlen, Münsterberg, Oels, Ohlau, amslau und Brieg, sowie die im Regierungsbezirk Liegnitz liegenden Kreise Landeshut, Jauer und Bolkenhain.

X. Bergrevier Görlitz.

(Sitz des Revierbeamten: Görlitz.)

. Das Bergrevier Görlitz umfaßt den Regierungsbezirk Liegnitz mit Ausnahme der zum Bergrevier Waldenburg

gehörigen Kreise Landeshut, Jauer und Bolkenhain, die zum Regierungsbezirk Breslau gehörigen Kreise Guhrau, Steinau, Wohlau, Trebnitz, Militsch und Groß-Wartenberg, sowie die Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen.

32

Erstreckt sich der Betrieb eines Bergwerks über das Gebiet mehrerer Bergreviere, so bestimmt das Ober⸗Bergamt den⸗ jenigen Revierbeamten, dessen Geschäftsköeis dieses Bergwerk unterstehen soll.

583

Die Annahme von Muthungen wird für die im 8 1 sest—⸗ gestellten Bergreviere auf Grund des 8 12 Abs. 2 des All⸗ gemeinen Berggesetzes den Revierbeamten überwiesen, für das Gebiet der Bergreviere Nord⸗ und Süd⸗Kattowitz 8 1 Ziffer VI und VI)) jedoch nur mit der aus § 4 dieser Bekanntmachung ersichtlichen Beschränkung.

Zur Annahme der Muthungen ist ausschließlich derjenige Revierbeamte befugt, in dessen Bergrevier der Fundpunkt, oder im Falle des 5 16 Abs. 1 des Allgemeinen Berggesetzes der frühere Aufschluß des Mineralvorkommens eines verlassenen Bergwerks liegt. Anträge auf Feldesumwandlungen sind gemäß § 215 Abs. 2 des Allgemeinen Berggesetzes bei dem⸗ enigen Revierbeamten zu stellen, in dessen Bergrevier der Fundpunkt des bestehenden Bergwerks liegt.

Die Präsentation sowie die protokollarische Aufnahme von Muthungen darf nur in den Diensträumen des zuständigen Revierbeamten und nur an Werktagen in den Stunden von 9y bis 12 Uhr Vormittags und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags erfolgen.

Den Muthern wird empfohlen, schriftliche Muthungen, welche durch die Post befördert werden, auf dem Briefum⸗ schlage mit der Bezeichnung „Muthung“ zu versehen. Tele⸗ graphisch eingelegte Muthungen werden wie schriftlich ange— brachte Muthungen behandelt. . § 4.

In denjenigen Theilen e, Bergreviere Nord und Süd⸗ Kattowitz, welche innerhalb des Gebietes gelegen sind, in welchem dem Besitzer der Herrschaft Myslowitz⸗Kattowitz das Bergregal zusteht, findet die Annahme von Muthungen nach Maßgabe des Regulatips vom 12. Oktober 1857 und des Abkommens vom 165. Mai 1863 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln, Jahrgong 1858 Seite 300 und Jahr⸗ gang 1863 Seite 293) bei der Herrschaftlich Myslowitz⸗Katts⸗ witzer Bergwerks⸗-Direktion zu Kattowitz statt.

Das Bergregal des Besitzers der Herrschaft Myslowitz⸗ Kattowitz umfaßt die im Kreise Kattowitz gelegenen Ge— markungen Stadt und Schloß Myslowitz mit Kolonie Piossek, Janow, Brzenskowitz, Schoppinitz, Rosdzin, Bogut— schütz mit Zawodzie, Kattowitz nebst Beynow, Muchowitz, Halde und Kattowitza Zawodzie, Zalenze, Brzezinka und Slupng, endlich die im Kreise Pleß belegene Gemarkung Dziedzkowitz mit Brussowa.

§5.

Durch die vorstehende Bekanntmachung wird die Bekannt— machung vom 6. Dezember 1892, betreffend die Feststellung der Bergreviere ꝛc, nebst zugehörigem Nachtrage vom 22. No⸗ vember 1898 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln 1892 Seite 384 und 1898 Seite 373 / Breslau 1892 Seite 468 und 1898 Seite 391 Liegnitz 1892 Seite 418 und 1898 Seite 313) sowie die Bekanntmachung vom 16. Oktober 1899, betreffend die Ausübung der Bergpolizei auf den innerhalb des Ausschließungsgebiets der Freien Standesherrschaft Beuthen belegenen Bergwerken (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln 1859 Seite 319), außer Kraft gesetzt.

Breslau, den 11. Dezember 1899.

Königliches Ober⸗Bergamt. Pinno.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GesetzSamml. S. 1652) wird zur öffent⸗ lichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuecjahre homm unglabqabepflich tige Reineinkommen der“ Aktiengesellschaft der Köln-Bonner Kreisbahnen aus dem Betriebsjahre 1898/99 auf den Betrag von Il 500. M festgestelll worden ist.

Köln, den 25. Dezember 1899.

Der Königliche Eisenbahn⸗-Kommissar. Jungnickel.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, den 29. Dezember.

Die Empfänge bei der Ober⸗Hofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Gräfin von Brockvorff, finden am Montag, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags von 8s bis 5 Uhr, statt und beginnen mit dem 4. Januar.

Der „Berliner Lokal⸗Anzeiger“ fährt gegenüber dem von „W. T. B.“ verbreiteten Dementi fort, mit seinen Mit⸗ theilungen über den angeblichen Inhalt des deutsch— glichen Vertrags Reklame zu machen. Wir sind zu er Erklärung ermächtigt, daß diese Angaben auf dreister und rfindung beruhen.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Grohs zu Blumenthal ist der Königlichen Regierung zu Schleswig und der Regierungs⸗ ,. Schönwälder zu Namslau der Königlichen Polizei⸗ direktion zu Danzig zur weiteren dienstlichen Verwendung über⸗ . . Assessor er Regierungs⸗Assessor Dr. Winckler zu Frankfurt a. O. ist dem Ii , deo Kreises J n, ,,,, Gumbinnen, der Regierungs⸗Assessor Dr. Meyer aus Hannover

a. O., der Regierungs⸗Assessor Oester reich zu Charlottenburg dem Landrath des Landkreises Bromberg, der Regierungs—⸗ Assessor Roth zu Weteritz dem Landrath des Kreises Trebnitz, Regierungsbezirk Breslau, der Regierungs⸗Assessor Braun zu Sprottau dem Landrath des . Kosel, Regierungsbezirk Oppeln, der Regierungs-⸗Assessor Gerkrath zu Berlin dem Landrath des Kreises Blumenthal, Regierungsbezirk Stade, der Regierungs-Assessor von Hasselbach zu Cassel dem Lanbrath des Kreises Minden, Regierungsbezirk Minden, der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Grevel zu Essen a. d. Ruhr dem Landrath des Kreises Altena, Regierungsbezirk Arnsberg, der Regierungs· Assessor Gürich zu Berlin dem Landrath des Kreises Iserlohn, Regierungsbezirk Arnsberg, der Regierüngs⸗ Assessor Dr. Kleiner zu Berlin dem Landrath des Kreises Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf, und der Regierungs⸗ Assessor Crone zu Berlin dem Landrath des Kreises Saar⸗ louis, Regierungsbezirk Trier, bis auf weiteres zur Hilfe⸗ leistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden. Die Regierungs⸗-Referendare Bischoff, Graf zu Ra ö 3 Graf Clairon d'ĩdaussonville aus Potsdam, von Berg aus Danzig, Dr. jur. Trapp aus Schleswig und Petersen aus Minden haben die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltangsdienst bestanden. .

Das Handbuch über den Königlich preußischen Hof und Stgat für das Jahr 1900 ist in Kommission bei R. von Decker's Verlag (G. Schenck, Königlicher Hof⸗ buchhändler) hierselbst soeben erschienen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. H, enthaltend Entschei— dungen des Reichsgerichts nebst Sachregister für 1899, beigegeben.

Oldenburg. (H.) Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat am 27. d. M. eine längere Reise nach dem Süden angetreten. Der Landtag ist bis zum 16. Januar vertagt und die Session bis zum 1. März 1900 verlängert worden.

Oesterreich⸗NUngarn.

Der König Alexander von Serbien ist, wie, W. T. B.“ meldet, heute früh von Meran in Wien eingetroffen und am Bahnhof von dem Kaiser sehr herzlich mit wiederholtem Händedruck begrüßt worden. Zum Empfang auf dem Bahn⸗ hofe waren ferner erschienen: die in Wien weilen⸗ den Erzherzoge, unter ihnen der Erzherzog Franz Fer⸗ dinand von Sesterreich⸗Este, der bisherige österreichische Gesandte in Belgrad von Schießl, der serbische General⸗Konsul von Hahn und die Spitzen der Wiener Behörden. Beim Einlaufen des Zuges in die Bahnhofshalle intonierte eine Militärkapelle die serbische Hhmne. Nachdem alsdann der König Alexander zur Rechten des Kaisers die Ehrenkompagnie abgeschritten hatte, fuhren beide Monarchen in die Hofburg, woselbst der König Alexander von den Obersten Hoschargen und dem Minister des Auswärtigen Grafen Goluchowski begrüßt wurde.

Am Mittwoch Abend fand im Eisenbahn⸗Ministerium unter dem Vorsitz des Vorsitzenden im österreichischen Ministerrath von Wittek eine Besprechung statt, an welcher auch der General-Inspektor der österreichischen Eisenbahnen theilnahm. Es wurden die Maßnahmen er⸗ örtert, die vom Standpunkte der Staatsaufsicht anläßlich der bedauerlichen Unfälle in der letzten Zeit zur Hebung der Verkehrssicherheit auf der Südbahn im Ein— vernehmen mit der Verwaltung dieser Bahn durchzuführen sein würden. Seitens der General⸗Inspektion sind eingehende Erhebungen im Gange.

In ter gestrigen Vormittags. Sitzung der 5sterreichischen Delegation übermittelte der e fen des Auswärtigen Graf Golunchowski die Vorlage der gemeinsamen Regierung, betreffend die Bewilligung eines Budgetprovisoriums für die ersten vier Monate des Jahres 1900. Die Delegation beschloß auf Antrag des Delegirten Grafen Deym, die Vorlage sofort dem Budgetauschufse zuzuweisen mit dem Auftrage, darüber ogleich zu verhandeln. Nachdem darauf der Präsident die nächste Sitzung auf gestern Nachmittag 1 Uhr anberaumt hatte, wurde die Sißung geschlossen. In der Nachmittagesitzung interpellierten die Delegirten Paneak und Genossen den Minister des Aeußern Grafen Goluchowski über die Ausweisung österreichischer landwirthschaftlicher und industrieller Arbeiter aus Deutschland und wiesen auf die seinerzeit abgegebene Erklärung des Minister⸗ Präsidenten Grafen Thun im Abgeordnetenbause bin. Sie hoben hervor, kaß in der letzten Zeit die Autweisungen aus Deutschland zugenommen hätten, und aadererseits die agitatorische Thätigkeit preußischer Unterthanen in Nordböhmen gewachsen sei. Die Interpellanten forderten, daß der Minister bes Aeußern auf Giastellung der Verfolgungen österreichischer Arbeiter durch preußische Behörden hinwicke. Die Interpellanten betonten, daß ein Allilerter dem anderen Rücksicht schulde, und fragten, ob der Minister des Aeußern geneigt sei, dem Berliner Kabinet vorzustellen, daß ein derartiges Vergehen ungeeignet sei, die Sympathien Oesterreichs für ein Bündniß mit Deutsch⸗ land zu vermehren. Vie Delegation begann sodann die Debatte über das gemeinsame Hudgezprovisortum. Der Delegirte Gregr erklärte, die czechischen Delegirten würden gegen das Budget- Prooisorium stimmen. Der Redner hesprach die Aushebung der Sprachen⸗ verordnungen und verwies auf die Aeußerungen einzelner Blätter, welche diese Aufhebung auf den Ginfluß Deutschlands zurücksührten; die Czechen hätten von Anfang an eine instinktire Abneigung gegen den Drelbund als Faktor gegen die Rechte des ezechischen Volks ge— habt. Der Redner griff dann die hohe österreichische Buregukratte an, welche er als den gefährlichsten und beftigsten Gegner von Böhmen bezeichnete Solange diese Bureaukratie ungebrochen sei, sei an einen Wandel zum Besseren nicht zu denken. Der Redner erklärte schließlich, die Czechen würden stets gegen die jetzige Verfassung kämpfen, welche ein Hinderniß der Verwirklichung des „‚böhmischen Staatsrechts“ sei. Ver Delegierte Ruß protestierte gegen die Denunzigtion. welche den Deutschen antidynastische Gesinnung vorwerfe. Bieser Vorwurf könne vielleicht cinzelne treffen, aber keine deutsche Partei, geschweige denn das, deute Volt Desterrelchs. Auf der Grundlage des „böhmischen Staatsrechts würden die Dentschen mit den Czechen niemals Frieden

schließen; hoffentlich werde der Friede jzwischen den Deutschen und den

dem Landrath des Kreises Lebus, Regierungsbezirk Frankfurt

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Der Redner ging dann zu den

Aufhebung nur eine Wiederherstellung 8

sei, und führte bejüglich des Dreibundes 4

eine Fraktion oder durch ein Volk, sonder

beichlossen worden sei. Der Redner erh

Deutschen seien zum Frieden mit den.

Friede könne aber nicht auf Grundlage des böhmis

sondern nur auf Grund der thatsaächlichen Verhälft

in Wien, geschlossen werden. Der Delegirte Kram

die Rede Gregr's ab und erklärte, dieselbe habe nicht chah

Zwecken gedient. Der Redner verwahrte sich gegen den

machten Vorwurf der Denunziation und sagte, die Czechen durchaus nicht, daß die Deutschen unterdrückt würden, sondern

daß beide Gleichberechtigung genössen. Die Czechen seien gern ben zum Frieden die Hand ju bieten und bis an die Grenze Möglichkeit ju gehen, um den Frieden ju stande zu brin c;. Der Friede müsse und werde gemacht werden im Interesse belder Völker des Reichs und im Interesse Oesterreichs selbst. Das böhmische Staatsrecht! würden die Czechen nicht abschwören, aber es sei sicher, daß nach der Herstellung des nationalen Friedens die Deutschen selbst bezüglich des böhmischen Staattrechts“ ganz anderen Anschauungen huldigen würden. Sie würden die Furcht vor Ver⸗ gewaltigung verlieren und einsehen, daß die Autonomie Böhmens im Interesse des Landes gelegen sei, Auch der Deligirte Pa cak erklärte sich für den Frieden zwischen Deutschen und Czechen. Dieser Friede müsse vor allem in der Sprachenfrage geschlossen werden., Alle anzeren Gegensätze müßten bei Seite gestellt werden, ebenso daz böhmische Staatsrecht“, wie der deutsche Zentralismus. „Versöhnen wir uns und lassen wir alle Dummheiten! Die Czechen seien bereit, sich an den Konferenztisch mit den Deutschen zu setzen, aber nur auf Grund gegenseitiger Gleich= berechtigung. Hierauf nahm die Delegation das viermonatige Budgetprovisorium in allen Lesungen, sowie den Bericht des Budget⸗ ausschusseg, betreffend die Feststellung der Uebereinstimmung der beiderseitigen Beschlüsse der österreichischen und der ungarischen Delegation, an.

In der Sitzung der ungarischen Delegation stellte der Präsident die Uebereinstimmung der Beschlüsse beider Delegationen, betreffend das viermonatige Budgetprovisorium, fest, welches damit endgültig bewilligt sei.

Bei den gestern vorgenommenen Ergänzungswahlen zur Städtekurie des böhmischen Landtages wurden in Eger Iro, in Reichenberg Legler, Prade und Schuecker wiedergewählt. In Budweis wurde Vollgruber (deutsche Fortschrittsparteih neugewählt. In Rumburg ist eine Stich⸗ wahl zwischen Maly (deutsche Fortschrittspartei) und Kellner Deutsche Volkspartei) erforderlich. In Komotau wurde Pacher (deutschnational) gewählt.

In der gestrigen Sitzung des Landesausschusses widmete der Landmarschall, dem verstorbenen Beisißer des Landesausschusses Dr. Schlesinger einen herzlichen Nachruf und theilte mit, der Landtag werde nach ö des provisorischen Budgets vertagt werden. ;

Das Exekutivcomité des deutschen Landtags⸗ klubs beschloß, dem heute zusammentretenden Klub einen die Beschickung des Landtages betreffenden Beschluß zu unter⸗ breiten. Da die Mehrzahl der Redner sich für die Beschickung des Landtages aussprach, dürften die Deutschen wieder an den Sitzungen des Landtages theilnehmen. Unter den heute im Klub zur Berathung stehenden Anträgen befindet sich auch einer bezüglich der nationalen Abgrenzung.

In der gestern abgehaltenen Sitzung des Prager Stadtverordneten⸗Kollegiums sprach der Stadtverordnete In wa ld im Namen vieler Industriellen beider Nationalitäten den Wunsch nach endlicher Versöhnung aus, mit Rücksicht auf die unleidlichen, den Ruin des volkswirthschaftlichen Lebens herbeiführenden nationalen Verhältnisse. Das werde gewiß dem Wunsch des Kaisers und den Wunschen der ganzen Be⸗ völkerung entsprechen.

Großbritannien und Irland.

Bei der gestrigen Trauerfeier für den Herzog von Westminster in der Westminster-Abtei war, wie „W. T. B.“ meldet, Seine Majestät der Deutsche Kaiser durch den Botschafts⸗-Sekretär Grafen von Hatzfeldt vertreten. Nach einer amtlichen Meldung wird mit der Ein⸗ schiffung der 7. Division am 4. Januar begonnen werden.

Der „Daily Telegraph“ meldet, daß sich die Regierung bereit erklärt habe, an Stelle der ursprünglich verlangten 3000 Mann Yeomanry nunmehr die Dienste von 8 bis 10000 Mann anzunehmen.

rankreich.

Wie der „Petit Paristen“ meldet, wurde in dem gestrigen Minister rath der beantragte Plan der Flottenvermehrung angenommen. Dieser von dem Oberen Marinerath bereits ge⸗ billigte Plan fordert die Herstellung von 12 großen Kriegeschiffen, einigen Torpedojägern und einer bedeutenden An h von Torpedobooten. Die Kosten werden auf mehr als 400 Millionen veranschlagt. Die betreffenden Gesetzesvorlagen sollen der Deputirtenkammer bereits zu Beginn der nächsten, am 9. Januar beginnenden Session unterbreitet werden.

Die Regierung hat, dem „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, den Hauptmann im Generalstabe Demange zum Burenheer zu, entsenden. Demange wird in einigen Tagen nach Süd⸗ Afrika abreisen und sich sofort in das Hauptquartier des Buren⸗ i, .

er General André, Kommandeur der 19. (Pariser Infanterie⸗Division, hat verboten, daß in der 1. nationalistische und antisemitische Blätter gelesen werden, weil in diesen die Regierung heftig angegriffen werde.

In der gestrigen Sitzung des Staatsgerichtshofes wurde mit den Verth idigungsreden be onnen. Falate uf, der Vertheidiger Döroulöde's (welcher der Sitzung nicht beiwohnte), erklärte, daß er auf Wunsch seines Klienien auf das Wort ver⸗ zichte. Der Angeklagte Buffet vertheidigte sich selbst und versicherte, daß niemals ein Komplott bestanden habe. Gu Erin stellte dann Anträge, in welchen er verlangte, daß die ihn betreffenden Akten seinem Vertheidiger ausgehändigt würden. Der Staatsanwalt bekämpfte diese Anträge, worauf sich der Gerichtshof zu einer geheimen Berathung zurückzog, nachdem vorher die öffentliche Sitzung geschlossen