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Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht, aus Anlaß der Jahrhundertwende
Allerhöͤchstihrem Oberst⸗Schenk, Fürsten Hermann von Hatzfeldt zu Trachenberg, Ober⸗Präfidenten der Provinz Schlesien, unter der Bezeichnung eines Herzogs zu Trachen⸗ berg, Fürsten von Hatzfeldt die Herzogswürde zu ver⸗ leihen;
in den Fürstenstand mit dem Prädikat „Durchlaucht“ zu erheben:
— den Kaiserlich deutschen außerordentlichen und bevoll— mächtigten Botschafter am Kaiserlich und Königlich öster⸗ reichisch⸗ungarischen Hofe Grafen Philipp zu Eulenburg, Freiherrn von und zu Hertefeld als Fürsten zu Eulen⸗ burg und Hertefeld, Grafen von Sandels,
den Grafen Richard zu Dohn a⸗Schlobitten und
den Wirklichen Geheimen Rath Grafen Edzard zu Innhausen und Knyphausen auf Lützburg,
die beiden Letzteren unter den ihnen bisher zustehenden Namensformen;
in den Grafen stand zu erheben:
Allerhöchstihren Kammerherrn Roland von Brünneck auf Bellschwitz, Burggrafen von Marienburg, als Grafen von Brünneck⸗Bellschwitz;
den erblichen Adel zu verleihen: dem Rittergutsbefitzer und Landschaftsrath Hermann Bothe auf Zahn im Kreise Flatow, dem Kommerzienrath Karl Dippe zu Quedlinburg, dem Regierungs⸗Präͤsidenten Gescher zu Münster,
dem Landrath, Geheimen Regierungsrath Goeschen zu Harburg,
den beiden Chefs der Firma Grunelius in Frank⸗ furt a. M., Bankiers Andreas Adolf Grunelius und
Berlin, Montag, den J. Januar, Morgens.
dem General⸗Landschaftsrath, Kreisdeputirten Emil Gu so vius auf Augken im Kreise Wehlau,
dem Großgrundbesitzer, Rittmeister a. D. Hermann Lassen auf Siggen im Kreise Oldenburg,
dem Landrath, Geheimen Regierungsrath Pohl zu Ratibor,
dem Gutsbesitzer Richard Spalding zu Groß ⸗Miltzow im Kreise Grimmen, dem Landrath des Kreises Teltow Ernst Stu benrauch zu Berlin,
dem Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen zu Berlin,
dem Rittergutsbesitz Carl Emil Wülfing zu Kriegs— hoven im Kreise Rheinbach und
dem Amtsrath August Zimmermann auf Salzmünde im Mansfelder Seekreise.
Aus demselben Anlaß haben Seine Majestät der Kaiser und König Allergnädigst geruht, nachstehende Offiziere in den. Adelstand zu erheben und zwar:
den Admiral Koester, General-⸗Inspekteur der Marine und Chef der Marinestation der Ostsee,
den General der Infanterie Oberhoffer, General⸗ Quartiermeister und Chef der Landesaufnahme,
den Generalleutnant Kuhlmay, Inspekteur der 2. Ka— vallerie⸗Inspektion,
den Generalleutnant zur Disposition Knappe in
Charlottenburg, zuletzt Generalmajor und Kommandeur der Eisenbahn⸗Brigade,
den Generalleutnant zur Disposition Spitz in Hannover, zuletzt Inspekteur der Landwehr⸗Inspektion Berlin,
den Generalleutnant Bergem ann, Kommandanten des Invalidenhauses in Berlin,
den Generalleutnant zur Disposition Kamphövener in Konstantinopel, früher Hauptmann und Kompagnie⸗Chef im jetzigen Infanterie⸗ Regiment von Voigte⸗Rhetz (3. Hannoversches)
Moritz Eduard Grunelius,
1900.
den Generalmajor zur Disposition Pi rscher in Charlotten⸗ burg, zuletzt Inspekteur der damaligen 4. Ingenieur⸗Inspektion,
den Generalmajor Müller, General à la suite Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden,
den Generalmajor Liebert, Gouverneur von Deutsch⸗ Ostafrika, a la suite der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika und beauftragt mit der Dienststellung des Kommandeurs dieser Schutztruppe,
den Generalmajor Schmidt, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte als Inspekteur der Feld⸗Artillerie,
den Generalmajor Dulitz, Kommandeur der 2. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Brigade,
den Generalmajor außer Diensten Seeger in Görlitz, zuletzt Oberst à la suite des 2. Badischen Feld-Artillerie⸗
Regiments Nr. 30 und Direktor der damaligen Artillerie⸗ Schießschule,
den Oberstleutnant Fritz, beim Stabe des Königs⸗ Infanterie Regiments Nr. 145, und
den Major Pelzer, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abtheilungs⸗Chefs im Kriegs⸗-Ministerium.
Ich habe beschlossen, an Stelle des Allgemeinen Ehren— zeichens in Gold ein, nach Maßgabe des von dem Präses der General⸗Ordens⸗Kommission im Jahre 1897 dem Staats⸗ Ministerium vorgelegten und hierneben wieder zurückfolgenden Musters auszuprägendes, silbernes Kreuz mit goldenem Mittel⸗ schilde am Bande des Großkreuzes des Rothen Adler⸗Ordens als erste Klasse des Allgemeinen Ehrenzeichens einzuführen, und sehe der Einreichung eines entsprechenden Statuten⸗Entwurfs durch das Staats⸗Ministerium entgegen.
Berlin Schloß, den 1. Januar 1900 Wilhelm R.
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadewsky. Graf von Bülow. Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
Nr. 79,
An das Staats⸗Ministerium.