1900 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

e dr nen m ———

2 Anzeiger

DNer gemgapreis brträgt viertelsährtich 4 M 50 3.

Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeilt 30 .

Königlich Preunßischer Staats ⸗Anzeiger.

Alle KHost-Anstalten nehmen Gestellung an;

JIuserate nimmt an:

für Berlin außer den Rost-Anstalten auch die Exzpedition

8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uwummern kosten 25 58.

M 2.

die Königliche Expedition des Arutschen Rrichs Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigerz

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. E

Berlin, Dienstag, den 2. Januar, Abends.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Stabsarzt der Marine Dr. Gutschow, Chef des Sanitäts⸗Korpßs der Marine und Vorstand der Medizinal⸗Abtheilung des Reichs⸗Marineamts, somie dem Kor⸗ vetten⸗Kapitaͤn Mandt, Assistenten des Ober⸗Werftdirektors der Werst zu Wilhelmshaven, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Orden zu ertheilen, und zwar ersterem: des Großoffizierkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst—⸗ Ordeng der aufgehenden Sonne, letzterem des Offizier⸗ kreuzes desselben Ordens.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Direktor des Rechnungshofes des Deutschen Reichs, Vize⸗-Praͤsidenten dieser Behörde Aloys Mand aus Anlaß feines bevorstehenden Uebertritts in den Ruhestand, den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz zu verleihen.

Seine Masestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Geheimen Legationsrath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Gesandten Grafen von Po urrtals zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister am Königlich Niederländischen Hofe zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Königlich preußischen Regierungsrath Friedrich Wilhelm Maximilian von Kehler aus Cassel zum Geheimen Regierungsrath und vortragenden Rath bei hem Rechnungshof des Dentschen Reichs zu ernennen, sowie den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei derselben Behörde Risch, Reincke und ohlfarth den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul Maximilian von Loehr zum Konsul in Rustschuk zu ernennen geruht.

Bekanntmachung.

Packetverkehr nach Brasilien und den Laplata— Staaten.

Vom 1. Januar 1999 ab, wird eine neue und billige Packetbeförderung nach Brasilien und den Laplata⸗Staaten (ÄUArgentinische Republik, Paraguay, Uruguay) für Sendungen his zum Gewicht von jo kg und mit elner Werthan gabe bis Zb0 i eingerichtet. Die Packete werden in Hamburg und Bremen den Dampsschiffs⸗Gesellschaften direkt, ohne Ver⸗ mittelung von Spediteuren, übergeben und am Bestimmungs⸗ Hafenorte durch die Agenten der Gesellschaften aufs Zollamt geschafft, von wo die uͤber die Absendung der Packete amtlich benachrichtigten Empfänger sie abzuholen haben.

Üeber das Nähere! geben die Postanstalten auf Wunsch Auskunft.

Berlin W., den 28. Dezember 1899.

Der Staatssekretaͤr des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

Bekanntmachung.

Nachdem die Uebernahme der Karolinen. Marianen und Palau⸗Inseln in die Verwaltung des . Reichs erfolgt ist, finden auf Briefsendungen zwischen Deutschland und den Deutschen Schutzgebieten einerselts und jenen Inselgruppen andererseits die fur die übrigen Deutschen enn e. 6 . Anwendung.

erlin WM., den 29. Dezember 1899. Der Staatssekretãr des Reichs⸗Postamts. von Podbiels ki.

Bekanntmachung.

Am 1. Januar 1900 sind im Reichspostgebiet neue Postwerthzelchen eingeführt worden, die in Ansehung der niederen Werthe, bis 85 8 einschließlich, an Stelle des bis⸗ h Markenbildes eine gekroͤnte, Schwert und Oelzweig altende Germania und bie Ziffer des Pfennig⸗Nennwerths

e

aufweisen. Die Zahl der Markenwerthe wird gleichzeitig ver⸗ mehrt; sie wird nach Fertigstellung sämmtlicher Werthzeichen Freimarken zu 3, 5, 19, 26, 25, 30, 40, 50 und 809 3, zu 1, 2, 3 und 5 G6 umfaffen; daneben werden neue gestempelte Formulare zu Postkarten, Kartenbriefen und Postanweisungen, sowie in Berlin neue Werthzeichen für Rohrpostsendungen ausgegeben. unächst werden zum Verkauf gestellt: Freimarken zu 19

bis Z, Postkarten zu 5 3, Weltpostkarten zu 10 8 und 10 4 10 3, Formulare zu Kartenbriefen und osan eifsingen sowie für die Rohrpost. Mit der Ausgabe dieser neuen Post⸗ werthzeichen bezw. einer Gattung derselben dürfen die Ver⸗ kehrsanstalten erst dann beginnen, wenn die vorhandenen Be⸗ stände an alten bis zu 1 Bestimmung Gültigkeit be⸗ n, Werthzeichen derselben Gattung verkauft sein werden.

Der Zeitpunkt für die Ausgabe der übrigen Werthzeichen wird später bekannt gegeben werben.

Berlin W., den 2. Januar 1900.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

Bekanntmachung.

Nachnahmeverkehr nach Portugal.

Vom 1. Januar 1900 ab hat die Angabe des Nachnahme⸗ betrags auf Einschreibbriefsendungen, Werihbriefen und Werth⸗ kästchen nach Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira) nicht mehr in portugiesischer, sondern in 6 Währung zu erfolgen. Die Umwandlung in die portugie ische Währung geschieht durch die hierzu bestimmten portugiesischen Post⸗ anstalten nach dem Durchschnittskurse der dem Eingange der Nachnahmesendungen vorangegangenen Woche.

Berlin W., den 29. Dezember 1899.

Reichs⸗Postamt. J. Abtheilung. Kraetke.

Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Bentschen, Kirch berg

86 Leschnitz Oberschl), Schöneck (Vogtland),

ollstein (Bez. Posen), Zwönitz ist eröffnet worden.

Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person

3 der . Sprechstelle wird außerhem ein Betrag von

8 erhoben. Berlin C., den 31. Dezember 1899.

Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung,

betreffend die Baareinlösung der für die In⸗ valivitäts- und Altersversicherung eingeführten Doppelmarken.

Vom 23. Dezember 1899. Der

Postbehörden haben genehmigt, daß verkaufte, aber bis zum 31. Dezember 1899 nicht verwendete und daher infolge des Inkrafttretens des In valldenversicherungsgesetzes vom 13 Juli i899 „Reichs⸗Gesetzbl. S. 463 ungültig gewordene Doppelmarken (zu vergl. die Bekanntmachung, betreffend die Gültigkeitsdauer der für die Invaliditãts⸗ und Altersversicherung eingeführten Doppelmarken, vom 27. Ol⸗ tober 1899 „Reichs⸗Anzeiger! Nr. 269 vom 13. No⸗ vember 1899 ) bei den e r stasten mittels Baarerstattung des Werthes eingelöst werden. Die Baareinlösung zum Be⸗ trage von 288 für jede nicht verwendete Doppelmarke ersetzt den Umtausch im Sinne der 99 des Invaliditäts- und Alters versicherungsgesetzes und 130 des Invalidenversicherun gs. esetzes, schließt jede felbstverständlich nicht aus, daß der die Ke mn uten Zurũ i . Stelle des Geldbetrages die Verabreichung Liner entsprechenden Anzahl von gültigen Bei⸗ tragsmarken fordern kann. Berlin, den 23. Tezember 1899. Das Reichs⸗Versicherungsamt. Abtheilung für Invaliditäts- und Altersrersicherung.

Gaebel.

Herr Staatssekretär des Reichs⸗Postamts sowie die Königlich bayerischen und Königlich württembergischen Zentral⸗

1900.

Verordnung, betreffend die Untersuchung der zur Einfuhr gelangenden Pferde, Wieder käuer und Schweine an der Landesgrenze.

Im Anschluß an die Verordnung vom 2. Januar 1894 (Amtsblatt 1894 Seite 2/3) wird Folgendes bestimmt:

Der erste Absatz des 3 der Verordnung vom T. April 1893 (Amteblatt 1593 S. 171) erhält folgende Fassung:

„Die Einfuhr von Pferden auf dem Eisenbahnübergangs⸗ punkt Aachen (Bahnhof Templerbend) kann an jedem Werk⸗ tage in der Zeit vom J. Oktober bis Ende März von 8 Uhr Morgens bis 11ͤ Uhr Nachmittags und in der eit vom JL April bis Ende September von 7 Uhr Morgens bis? Uhr Abends stattfinden.“

Im vierten Absatz des s Z heißt es künftig: „a. für den Uebergangspunkt Aachen (Bahnhof Templerbend) dem Kreis⸗ Thierarzt⸗-Assistenten Bernhard Jannes hierselbst.⸗

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1900 in Kraft.

Aachen, den 15. Dezember 1899.

Der Regierungs⸗Präsident. von Hartmann.

Bekanntmachung des Herzoglich braunschweig⸗-lüneburgischen Staats⸗Ministeriums wegen Ausführung des Reichs-Telegraphenwege⸗ Gesetzes vom 18. Dezember 1899.

Zur Ausführung des Telegraphenwege⸗Gesetzes vom 18. Dezember 1899 Reichs⸗Gesetzblatt S. 70ö5ff.) werden in Gemäßheit des 3 14 des letzteren über die Zuständigkeit der Behörden nachfolgende Bestimmungen getroffen:

J.

„Untere Verwaltungsbehörden“ im Sinne des 8] und „Verwaltungsbehörden“ im Sinne des 5 13 sind die Herzog⸗ lichen Kreis⸗Direktionen, für die Stadt Braunschweig die Herzogliche Polizei⸗Direktion.

IJ.

„Höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des 8 8 ist das Herzogliche Staats⸗Ministerium.

Braunschweig, den 30. Dezember 1899.

Herzoglich braunschweig⸗lüneburgisches Staats⸗Ministerium. von Otto.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers wird ein Verzeichniß der Behörden, Vereine u. f. w. im Deutschen Reiche, welche die Patentschriften erhalten und zur unentgeltlichen Einsichtnahme auslegen, nebst einer hierauf bezüglichen Bekanntmachung des Kaiserlichen Patentamts ver⸗ öffentlicht.

2

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Präsidenten der Hofkammer von Goldbeck bei seiner nachgesuchten Versetzung in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen und

den Oberforstmeister bei der Hofkammer von Stünzner zum Hofkammer⸗Präsidenten mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs-Assessor Dr. jur. Buresch in Filehne zum Landrath und

den Sberförster Tiede zu Jänschwalde zum Regierungs⸗ und Forstrath zu ernennen, sowie

bem bei der Provinzial-⸗Steuer⸗Direktion in Posen als Mitglied angestellten Regierungsrath Men de dem Professor für Geodäsie an der Königlichen Lanbwirthschaftlichen Hochschule in Berlin Dr. August Vogler und dem Professor für Chemie an der Königlichen Landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf bei Bonn Br. Ulrich Kreusler den Charakter als Geheimer Regierungsrath,

dem Direktor der . . Sanitätsrath Dr. Robert Puetter in Stralsund, dem Kreisphysikus, Sanitätsraih Dr. Friedlaender in Stolp i. BPomm., dem Kreis physikus, Santätsrath Dr. Wunder lich in Krotoschin, dem Sanitätgraih Pr. Wilhelm Fraenkel in Neustadt in