1900 / 3 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

erkun

W , ,

Bestimmungsland. nahme zul. R Gilbestellung zu

n. Na

; : ; Bestimmungsland.

Benerkungen. : W Werthangabe zul. N Nach⸗ nahme zul. R Eilbestellung z

57 iir nac Ne. Vrcn. ; E.

39 Trecenmand iber Triest. ö N

5) Großbritannien u. Irland a. über burg od. Bremen b. über Belgien od. Niederl.

54) Guadeloupe

5h) Guatemala 3

56 Honduras (Republik) . ...

575 Hongkong a. üb. Bremen dir. b. Über England

b8) Japan einschl. Formosa (Inseh

59 Italien m. S. Marino...

60) Kamerun

61 Kiautschou (Tsingtau). ...

. ongostaat .

hh) Kosten für Beförderung Colon⸗ Panama vom Empf. zu zahlen. 57) b. W bis 2400 58) Nur nach best. Orten. 59 W bis S0 M; N bis 800 M 60) W b. S000 nach Kamerun ĩietoria. ; ; 61) W bis 10 000 M Nhis S0 f. 62) In der Taxe Kosten für die .f. Beförderung innerhalb des Kongo⸗ staates nicht inbegriffen. 3) V bis ioo 64j W nach 6 bis 1000 , nach and. Orten bis 2400 66) Nur . Orten. W bis 400 M nach Monrovia. 66) Für den sog. Grenwerlehr bes. Taxe. W unbegrenzt; Nb; So MÆ; E. Dringende Packete julässig.

. 67 Padete müssen in Disgo⸗ iv. ifo. Suarej, Majunga, Ste. Marie oder d. Tamatave abgenommen werden.

d. e. o. f.

SI IIIISI SSI 11

9. 6 d. Brit. Besitzungen agos m. d. ö un i. e m Peitz e n . 6h) Liberia 66) Luxemburg ö 677 Madagaskar 5 685 Madeira über Hamburg .. 69) Malta über Oesterreich ... 70) Marocco über Hamburg .. 71 Martinique 72 Mauritiug 9 Mexiko . 74) Montenegro 4 75) Natal u. Echowe (ululand) 76 Neu⸗Caledonien 77 Neue Hebriden mit Bankz⸗ u. Santa Cruz⸗Inseln .... 78) Neu⸗Fundland 79 Nicaragua SM) Niederlande SI Niederl. Antillen (Curado) S3) Niederl. Guyana Surinam) S3 Nie derl. Indien üb. Niederland dir. m. deutschen Postd. .. 84) Norwegen Über Dänemark u. Schweden über Hamburg Sb) Nossi· 6 S6) Obock S7 Oesterreich ˖ Ungarn Liechtenstein

= 0 D Wo ee = = ee O & & & d& .

68 W bis 400 M; E nach Post⸗

orten. 70) Nur nach best. Orten. 73 Nur nach best. Orten. . ö 3 S00 A 3 eie Sendungen u. Packete E . im In lber der Bestim⸗ ; 1

. 841

18ISI1II1I1I1I1I118

22

78 W bis 2400 .

79) Kosten für Beförderung Colon⸗ Panama vom Empf. zu zahlen.

S0) W bis 8o0 ; N b. So0 ; H.

84 W unbegrenzt; N b. 800

1 8

228222.

o R s C CGS! w 00 S d N dN do NM *

141414

87) Für sog. Grenzverkehr bes. Taxe. W unbegrenzt. N bis So0 . ; bz. 2 d. IB. Dringende PaCete mit Fischlaich (Eög. in Barg julassig. Nach Jungholz (Tirol),

d. e. of. Mittelberg u. Riezlern (Vorarl-⸗

d. sberg) keine Zoll⸗Inh.Erkl. erf.

18. ö gi) E

1) H. 18.5, 2. 3) a. W bis 400 M E nur nach . Postorten.

ö 82) b. E nur nach Postorten.

2 2 R RM) W M N de = & do & do s& d N ν & do do F do do do do do do do de do de

.

3 , . ö aragua So Perflen üb. Brm. od. Hamb. 91) Peru . 92) Portugal: a. über Hamburg b. über Frankreich u. Spanien

Lee de

; ĩ Faiemsen? v5) 2 e . 9 Yer.

inne-, . b. St. Thoma u. Prineipe,

97 ö! S üb .

amon⸗ mn ü 2. 0

1660 . useln (Hawah 105 Sarawak (Borneoꝛ) .... 102 St. elena 21 1035 St. Pierre u. Miquelon.

1077 Serblen ...... 108) Seychellen . 109) Siam über Frankreich ... 110 Sierra Leone.... 1II5 Spanien mit Balearen und Canarischen Inseln. ..... 119) Straits Settlement a. direkt m. deutsch. Postd. b. über England 13) Südafrikanische Renublit 114 Tahiti... . 1155 Togogebiet ..... 116 Tonkin . . 175 Trivolis (Afr.) üb. Oesterr. 118) Türkei: ( a. Constantinopel , .

über . b. Jaffa, Jerusalem über Trieft

.

I 1 111

87 821 C & en Cre & een en Gene een ö ö ö en e o e, Oo, .

Ir 1111831

über Rumaͤnien

über Triest. :.

e. Alexandrette, Lattalia, Mersinn u. Tripoli(Syrien) üb. Frankr.

119) Tunis über Frankreich...

120) Uruguay. ..... 20

121 Venezuela 122 Vereinigte Staaten v.

Amerika. 123) Zanzibar über Frankreich.

F. Telegramme.

iffern sestgesegt. en. I Die Länge eines Taxworted in offener Sprache ist auf 18 Buchstaben oder 8 8 Als ö 6 gen nnc; , werden erhoben: im Verkehre mit Großbritannien und n,. . * 9 2 ö ö rer , 3 ö. 3 e mn. He ,,. 5 . c en ehr hen ! 6 im aus zu e en. Dur ni . geen ö e nr. 6 ,, 257 re, en die . für ben billigsten und gebrttuchlichsten ö ie ndere Wege find bei ben egraphenanstalten zu erfragen. 5 ar,, , ker ng; ö werden nicht Jezählt; Punkte, Kommaz, Bindestriche und Bruch i i t, gelten als je 1 er. 6 . i n , m ,, Hi Dringend, d. . solche, welche bei der Beförderung und . den 1 * den Übrigen Privattelegrammen haben, 6. * , . . n n Telegramms zur Erhebung. ulä nd m ur angeden . a . e =, ,. n,. Ant wor ts Telegramm (RF), Antwort bezahlt, wird die Gebühr w,, Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine bringende Antwort verlangt, so ist (PD) zu . 6 76. . m vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, 3. S. (RP 16. Die Voraus bezahlung darf die Ge i . 2 2 eee. beliebiger Art von zo Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle dez Verlangens der Wieder 9

e,, läden ,, ge iung eines Telegramm (TC), Vergleichung, ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche

e zu entrichten. ö 6 i Telegrammz von 10 Wörtern zu entrichten; für ei ; . D . 2 r n Voraus zu entrichten. Für briefliche Empfangzanzeigen des inneren Verkehrs ermäßigt sich

a, * ö Nachsendung eines Telegrammz auf Verlangen des Absenders (68), Nachzusenden, wird die volle

Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das RNachsenden finbet innerhalb Deutschlands auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern der

Außereuropũischer

Europãäischer Vorschriften · Bereich: Borschriften / Bereich:

(Mh) bezeichneten Ländern zuläffig.

werden. Vieselbe Gebühr hat der Aufgeber einez Telegramm

sür je 100 Wörter ober einen Th Telegramme unzulässig. zuschreiben. Wenn diese vereinbarten Zeich deutsche Sprache gebrütuchlich ist.

Ausereuropãischer Vorschriften Bereich:

eue Aufenthaltzort bes Empftngers unzweifelhaft bekannt ist, ,,, bz. der Staats⸗Telegraphenverw

s) Offen zu bestellende Telegramme (EO) und eigenhändig z

23 82 D Dio

his 20 bis

bo bis

6) W bis 400 ;

99) Nur nach a. 101) W bis 2400 102) W bis 1000 4

105

. Ian tragen.

107 W bis 400 6

Debiet von Freetown.

erfolgt. 112) b. W bis 1009 ö 113) Auch n. ( Sodæieland). 115) N bis 800

Retimo, Rhodus, Saloni

Santi Quaranta,

e do . ee e , rr, r .

d. o. e. 18.5, 25.

V Nr vad beimmrt en Ver̃n. , a adt vom zu zahlen. N bis 400 dr W bis a6 566 M Finnland ssiehe auch unter Nr. 45. Wladi⸗ f. wostok (Ostsibirlen) s. Nr. 28. ö gs Kosten für Befzrderung Colon⸗ fsPanamg vom Empf. zu zahlen.

8

9 W unbegrenjt; N b. S00 . VW unbegrenzt; N b. So0. : E. 106 Für Postpack., n. d. Fræ. Sudan nur nach hest. Orten

sind die Gebühren für die Be / Hrde- rung v. Ausschiffiuungsha / en his 2. Bestimmungsort 6 Er. v. Empf.

109) Nur nach best. Orten. E. 1100 W bis 1000 6 E nach dem

111) Postpackete nach Balearen .o. f. werd. nur bis Barcelona, nach Canar.

„f. Inseln nur bis Cadiz befördert, von wo Benachrichtigung d. Empfänger

Bremersdorp

117 W b. 800 M; N b. 800

1I8) Wegen Ost · Rumelien s. Nr. 23.

a., b. , d. bet der Leitung üb. Triest

W. unbegrenzt, über Rumänien bis ö

00 4M . b., c., d. Postpack. nach Adrianopel, BJaning u. Jerusalem werden nur . bis Constantinopel bj. Santi Qua ranta u. Jaffa befördert, woselbst die Abnahme zu erfolgen hat. I) Beirut, Caiffa, Candia, Caneg, . Caballa, Dardanellen, Dede⸗Agatsch, Dura zo, Gallipoli, Ineboli, Janina, n,, o r = un, San Giobann di Medua, . Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 25 W b. 400 M; N b. 400

und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthalt zort Anstalten der

. 9) Im Verkehre innerhalb Deutschlandz kann die Vergütung

it 40 Pf. für jebes Telegr

Eilbote bezahlt, ohne Rtücksicht auf die Ent sernung m . e , ,,,. szubezaplen (XF), Antwort und Bote bezahl. Wenn das otenlohn

, rr, , voraus bezahlt werden soll, hat der Vermerk CEP) 2

nicht siatt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Votenlöhne

besbrderung der Telegramme im Au lande hat in der Regel der Entofänger zu tragen.

10) Die Geb für jede einzelne Lerviel fälti ) e. berselben 40 Pf. Für brin

i P u. s. w. (vgl. 8 bis 10) 3 n,, 6 3. in * bezüglichen Telegrammen n

bebtutenben Äuzdrüde in franzöbsischer Sprache hlerfür geseyt werden, sofern

gende Telegramme erhöht sich die wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einigen Telegramm tarirt. Im Verkehre mit Amerika sind

altungen Bayerns oder Württemberg befinden. u bestellende Telegramme (MEP) sind nach den mit (Eo) oder

r Weiter deförderung durch SEilboten (*), amm durch den Aufgebder vorausbezahlt bestellung des Antworts⸗ sowohl für das Ursprungs⸗Telegramm als E) zu lauten. Findet die Vorausb vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die

lung eiter⸗

gung eines gewöhnlichen 1 (Mx), x Aufschriften, beträgt

er Betrag auf so Pf.

12) Cine Quittung lber entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 18 Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Sandbriefträger Telegrayhenanstall miigegeben wird, kommen 10 Bf. zur Erhebung.

Ausereuropãischer Vorschriften⸗ Bereich:

Das Telegramm zu vervielfältigen de

b Iz je 1 Wort und find vor ver Aufschrist in Klammern nieder⸗ . icht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗ in dem betreffenben Bestimmungslande nicht die

zur Beförderung an die

Afrika, Süb⸗ (.östl. oder westl. Weg); (Ro) 2 i engl. Kol. Cap⸗Kolonie, Afrika, Westk. (westl. Weg); (O) (RO) ; (MP) atal, Sran e Freistaat u. Sudafrikanische ausgen. Canar. Ins.: , Angola: Loanda Deutsch · Süů mit Loanda verbundene Anstalten .. 1 en, verbundene Anstalten a e,. Mossamedes verbundene Anstalten Bissau und Bolama Canarische Inseln

O

Zanzibar, & übrige Afrika, Westküfte (nyestl. Weg): Bathurst Goldküste: Accrg ..... übrige Anstalten⸗ 6 Kamerun Gebiet (RO) (MP) Nigeria: Bonny ...

16 26 5

20

. Sierra Leone

26 ührige Lander s. J. Hauptsp.

zo Annam (via Emden, Vigo, Moulmein) 6 ö ko (uE . 15 Mr abien (via Emden, Vigo, Sue (O) (RO) 5 (NP): Aden, Perim u. Hedjaz... ... 10 JYemen . ,,

Ni0 satrgentinische Reyublit (O via Madelra) (Ro) ü). ....

= 1K 7 0 O QO Q

82

3

69

1

* 2

26 10 15 Mustralien (via Emden, Vigo, Penang): Süd ⸗Australlen (O) MPE) u. Weft⸗Austral. b Victoria (D) (RO) (MP) ...... 20 Ner⸗Caledonien ... ......

Montenegro 5 . . . 76 . 2 orwegen Gef n Ungarn mit Liechtenstein (D) (Ro) (MP) ortugal (D) (RO) (MP) umänien (D) (RO) (MFP) Rußland (D) MP) europ. u. faukasisches Schweden (D) (RG) (MP) Schweiz Sy) (MP) Serbien (D) (RO) (MP) Spanien und die spanischen Besitzungen an der 545 Afrikas (D) (RO) ..... Tripolis (D) (Ro) MP.)

151 Neu⸗Süd⸗Wales 151 Tasmania 5562 22 10 Queensland (D) (RO) (HP) ......

20 Bolivien (ROM) . . .. . . .... ...... 20 Borneo, Nord ⸗(Brit.) (via Emden, Vigo,

—— ——

1

56 China (via Emden, Vigo) (D) (RO) M

30 Cochinchina Gin Emden, Vigo, Moulmein) S5 (6 Y RO) GE) ; J 5 Columbien, Republit (via Galveston) (RO):

2

en QO Q D

Brasilien (via Madera) (D) (MFP): ö Fernando Noronha (via Em⸗ den, Vigo, Teneriffa, Noronha)/ .. übrige 3 ö. ö * a0) . ö. = nseln ; ,, St. Vincent, Insel San Thiago, Insel

Chile (Ro)

Macau (Macao) ; übrige Anstalten ....

Buenaventura

übrige Anstalten . = 2 6 9 9 9 49 Guatemala (RO): San Joss .... übrige Anstalten Guyana, Brit. (Ro) (Ro)

O) (MVP): D rien der Ein⸗ geborenen ... Wellesley, britisch . 30 Mexico(Ro): Mexico, Tampico u. Vera Cruz Sh] übrige Anstalten ... 1M 60 Pf. bis 25 Nicaragua (RO): San Juan del Sur. . übrige Anstalten .... . ieberl. Jubien (vicg Emden, Vigo, g (b) (Ro) (MP): Java... übrige nseln ....

65 Penang) (RO) MP): Sabuan..-.. ...

Türkei, ausgen. Ost⸗Rumelien (D) (RO) . 46 übrige Anstalten. .

4 ollBaraguay (RO) .

S C de L

.

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2 M O . e rd ee O 12 Rn —— 8 2

Penang (via Emden, Vigo) (D) (RO) P)

Perfsien: Bushire ö übrige Anstalten ö

Pers. Golf, ausgenommen Bushire (Ro) (MP) 6 28 9 n g 2

ue. ! e . 3 (Ro

ö 4 . . * 4 r his) . Muß land, asiatische ): 3. 6 Region, westl. v. Meridian v. Werkhno⸗ Dudinsk 1 22 II. Region, östlich von demselben 70 Bokhara.̃. . 5 95 e,. 2 Libertad .... 35 ü nstalten. ö d Seren n enn, Vigo. Migulmein) (ko) 3h] Singapore 36 Emden, Vigo, Penang) 45 D RO 9 9 0 9 2 49 d n 2 Emden, Vigo, Moulmein) ; . 6 . . ug 9 0 28 36 een . (RO): Higutrote, Maracaibo, ö 5 übrige Anstalten.. .. 6 . Staat. v. Amerika, Brit. Ame⸗ rika und St. Vierre. Miguel on (RO): New York (säammtliche Anstalten von Rew Jork City mit Brooklyn u. Jonkerg) Uebrige Orte 14AÆ656Pf. bis Westindien, Bahama. Bermuda u. Turks⸗Inseln (RO): Bahama · Inseln k . uba, und zwar: . übrige Anstalten auf Cuba 14 75 Pf. bis ö. uadeloupe .. . 2 2 2 Hajti, Republik; Cap Haitien, Möoͤle St. Nicolas und Port au Prince... übrige Anstalten.... , ch. 2 2 2 2 er Pr gs, Hteyublit: scmmtl. Anstalten St. Thomas. .... St. Vincent... ö urt8s⸗Inseln ... 0 2 2 28 übrige Inseln ..... 4 M 30 Pf. bis

W 2 See er- r,

& G G S Q , NM DN. D

Verlag der Königlichen Crpedition des Deutschen Reichs- und Kgl. Preuß. Staats ⸗Anzeigers (Scholi). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags. Anstalt, Berlin 8., Wilhelmstraße Nr. 32.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Aer Kezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 5.

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den Rost-Anstalten auch die Expedition

8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ummern kosten 25 8.

M 3.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberlehrer a. D., Professor Heinrich Müller zu Friedrichshagen bei Berlin, bisher zu Eldena im Kreise Greifs⸗ wald, und dem Kreis-Thierarzt Emil Güttlich zu Namslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem emeritierten Lehrer Franz Lüsebrink zu Pletten⸗ berg im Kreise Altena den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern,

dem Kanzlei⸗Gehilfen Ludwig Salis zu Greifenhagen i. Pomm., dem Gerichtsvollzieher August Fleckstein zu Halle a. d. St, dem Kreisboten Wilhelm Heisinger zu Belzig, dem gewerkschaftlichen Schichtmeister Karl Haase i Riestedt im Kreise Sangerhausen, dem Kirchenrechner, Ackermann Heinrich Reutzel zu Wolferborn im Kreise Gelnhausen, dem Feldpolizei⸗Wachtmeister Peter Schneider zu Müͤhl⸗ hausen i. Th., dem Gestütwärter Hermann Bölke zu ü bei Neustadt a. d. Dosse, dem herr⸗ chaftlichen Kutscher Samuel Hohnwald zu Adl.⸗Schille⸗ ningken im Kreise Tilsit, dem herrschaftlichen Diener Wil⸗ helm Kriedemann zu Arendsee im Kreise Prenzlau, dem Hofmeister Friedrich Hoyer zu Dünnow im Kreise Stoly, dem Fabrikarbeiter Mathias Billig zu Schönthal im Kreise Düren, dem Schafmeister Christian Wernicke und dem landwirthschaftlichen Arbeiter Karl Suhr, beide zu Rohrlack im Kreise Ruppin, das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem herrschaftlichen Förster Adolf Heimbucher zu Starpeler Grunwald im Kreise Züllichau⸗Schwiebus die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich württembergischen Generalleutnant z. D. von Schill zu Stuttgart, bisher Inspekteur der 2. Pionier⸗ Inspektion, den Stern zum Rothen Adler-⸗Orden zweiter Klasse,

dem bisherigen Legations⸗Sekretär bei der Hastianischen Gesandtschaft an Allerhöchstihrem Hofe, Professor Louis—⸗ Edouard Pouget den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse,

dem Konsul Krüger zu Manila, dem protestantischen Pfarrer Groetzinger zu Colmar i. E., dem Chef der Firma Arnhold, Karberg u. Co., Kaufmann Philipp Arnhold, dem Mitinhaber der Firma Mandl u. Co, Kaufmann Arthur Grafen von Butler Haimhausen, dem Inhaber der Firma Welch, Lewis u. Co. und Vorsitzenden des Munizipalraths in Shanghai, Kaufmann Joseph Welch, dem Chef des i . der Firma Melchers u. Co.,, Kaufmann Adalbert Korff, dem Prediger der deutschen Gemeinde und Leiter der deutschen Schule in Shanghai, Pastor Lic. theol. n ,. und dem Vize⸗Konsul beim deutschen General⸗ onsulat in Ssanghai Arthur Zimmermann, sämmtlich zu Shanghai, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Königlich rumänischen Kontre⸗Admiral und Kom⸗ mandanten der Kriegsmarine Murges cu den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse,

dem General-Konsul Lindau zu Barcelona in Spanien und dem Königlich niederländischen Fregatten⸗Kapitän und Adjutanten Ihrer Majestät der Königin van der Staal den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Königlich rumänischen Kapitän der Kriegs-Marine Demetriade, zur Zeit Hafenkapitän in Galatz, und dem Rentamtmann a. D., Rechnunggrath Lutz zu Straßburg i. C. den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Sekretär beim deutschen General⸗Konsulat in Shanghai, Kanzler Seitz den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Amtsdiener beim deutschen General-Konsulat in Shanghai Kock das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie K dem Kanzlisten beim deutschen General⸗Konsulat in Shanghai Klingner und dem Gärtner Brischar zu Nieder⸗

ehnheim im Kreise Erstein das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dent sches Reich.

Dem Königlich portugiesischen Konsul Max Baer in , nt a. M. ist namens des Reichs das Exequatur ertheilt

In Gemäßheit des durch das Reichagesetz vom 2. Juli v. J. R.⸗G.⸗Bl. S. 365 abgeänderten 3 8 des Gesetzes, . die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete R.⸗G⸗Bl. 1888 S. 75 —, wird Nachstehendes . sct * Bundesrath hat unterm 30. November v. J. be⸗ ossen: der mit dem Sitze in i, gebildeten Scha ntung⸗ Berg bau⸗Gesellschaft auf Grund ihrer vom Reichskanzler enehmigten Satzungen die Fähigkeit beizulegen, unter ihrem amen Rechte, ingbesondere Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlichkeiten einzu⸗ gehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden.

Inserate nimmt an:

Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 5.

die Königliche Expedition des NUeutschen Reichs · Anzeigers und Königlich Rreußischen taatz - Anzeigers Berlin §8X., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 3. Januar, Abends.

Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag.

Die unter dem Namen „Schantung⸗ Bergbau ⸗Gesellchaft“ er⸗ richtete Gesellschaft hat ihren Sitz in Tsingtau. Sie untersteht dem Recht und Gerlcht ihres Sitzes, ist jedoch für alle aus dem Gesell⸗ schaftsperhältniß hervorgehenden Streitigkeiten jwischen ihr und den Gesellschastsmitgliedern oder jwischen ihr und den Gesellschaftsorganen den für Berlin zuständigen Gerichten unterworfen.

t *g rr der Gesellschaft ist auf einen bestimmten Zeitraum n eschrãnkt.

Gegenstand des Unternehmens ift der Erwerb und die Ausbeutung der Konjession zum Bergbau in der chinesischen Provinz Schantung, welche dem zur Errichtung deutsch-chinesischer Bergbau ⸗Gesellschaften gebildeten Syndikate von dem Reichskanzler unterm 1. Juni b. J. ertheilt worden ist. Ferner bezweckt die Gesellschaft, bergbauliche Unternehmungen aller Art in dem Theile der Provinz Schantung, auf den sich die Konzession erstreckt, auszuführen, insbesondere nach Kohlen und anderen Mineralien sowie nach Petroleum zu schürfen, Bergwerkzs⸗ eigenthum auf Grund der gemachten Funde zu erwerben, Bergwerke zu errichten und zu betreiben und Aehnliches.

Das Grundkapital beträgt 12 000 000 4, eingetheilt in 60 000 Antheile zum Nennwerthe von je 209 M. Auf die Autheile sind 25 9o eingejahlt. Die Erhöhung des Grundkapitals kann von der Generalversammlung beschlossen werden. Die ersten Zeichner der auszugebenden Antheile sowie demnächst deren Rechtsnachfolger bilden die Gesellschaft. Die Antheile sind untheilbar. Der erste Zeichner eines Antheils ist für die Zahlung des vollen Nennbetrages desselben verhaftet. Die Urkunden über die Antheile lauten auf den Inhaber; sie werden erst nach Entrichtung des vollen Nennbetrages ausgehändigt. Ueber die einzelnen Theilzahlungen wird auf einem Interimsscheine, welcher auf den Namen autzustellen ist, quittiert. Die Interimsscheine sind durch Indossament übertragbar, unbeschadet der dem ersten Zeichner auferlegten Veipflichtung zur Zahlung des vollen Nennbetrages; auf W , des Verwaltungsraths können jedoch Interimsscheine über die erste Einzahlung von 25 in der Weise übertragen werden, daß die neuen Erwerber an die Stelle der ersten Zeichner angenommen werden.

Die ersten Zeichner des Gesellschaftekapitals, welche das Unter⸗ nehmen vorbereitet haben, erhalten auf jeden gezeichneten Antheil einen Genußschein.

Die Gesellschaft ist befugt, auf Beschluß der Generalversamm⸗ lung und mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Schuldverschrei—⸗ bungen auf den Inhaber auszugeben.

Die Direttion besteht aus zwei oder mehreren, von dem Ver—⸗ waltungsrath ernannten Mitgliedern. Sie vertritt die Gesellschaft an außen in allen Rechtsgeschäften und sonstigen Angelegenheiten derselben, einschließlich derjenigen, welche nach den Gesetzen eine Speiial Vollmacht, erfordern. Die Direktion führt die Ver⸗ waltung selbständig, soweit nicht nach den Satzungen die Ge— neralversammlung oder der Verwaltungsrath mitzuwirken hat. Urkunden und Erklärungen der Dircktien sind für die Gesell—⸗ schaft verbindlich, wenn sie unter dem Namen der ‚Schantung— Bergbau- Gesellschasft⸗ ven zwei Mitgliedern der Direktion, oder von einem Mitgliede und einem Stellvertreter, oder von zwei Stellvertretern oder von einem Mitgliede der Direktion bezw. einem Stellvertreter und einem von dem Verwaltungsrath zur Mitzeichnung bevollmächtigten Beamten der Gesellschaft unterschrieben sind.

Der Verwaltungsrath besteht aus wenigsteng 12 und höchstens 25 von der Generalversammlung aus der Zahl der Gesellschafter zu wählenden Mitgliedern. Neben der allgemeinen Aussicht über die Geschäftsführung der Direktion und den anderweit durch die Satzungen ihm Jjugewiesenen Befugnissen steht dem Verwaltungsrath unter anderem insbesondere der Beschluß zu über die Grundsätze, nach denen der Berghau zu betreiben ift, über die Ernennung der oberen Beamten in China sowie solcher Beamten, welche ein jähr⸗ liches Gehalt von mehr als 5o00 SP erbalten oder auf länger als drei Jahre angenommen werden, die mit ihnen einzugehenden Ver⸗ träge sowie über deren Entlafsung; über Verträge, wenn das Objekt mehr als 30 000 M beträgt, oder der Gesellschaft Verpflichtungen auf längere Dauer als drei Jahre auferlegt werden sollen.

Die Beschlüsse und Wahlen der en nn n, sind für alle Mitglieder verbindlich. In der Generalversammlung berechtigt eder Antheil zu einer Stimme. Die Generalversammlungen werden n Berlin abgehalten. Zu denselben beruft die Direktlon oder der Veiwaltungsrath die itglieder wenigstens 14 Tage vor dem an—⸗ beraumten Termine, diesen nicht mitgerechnet, mittels Bekannt- machung, in welcher die J verhandelnden Gegenstände anzugeben sind. Nur über diese Gegenstände kann, abgesehen von zwei Ausnahme—⸗ fällen, verhandelt und beschlossen werden. In jedem Jahre findet eine ordentliche Generalversammlung vor Ablauf des Monats Sep⸗ tember ftatt. Eine außerordentliche Generalversammlung wird berufen:

l) wenn von einer Generalversammlung ein dahin gehender Beschluß gefaßt ist; z

2) wenn Mitglieder, welche jusammen den vierten Theil des Gesammtbetrages der Stimmen zu führen berechtigt sind, die Ein⸗ berufung fordern und der Direktion einen schriftlichen Antrag ein⸗ reichen, dessen Gegenstand innerhalb der Zustäͤndigkeit der General⸗ versammlung liegt;

3) wenn über die Auflösung der Gesellschaft oder deren Ver⸗ schmelzung mit einer anderen Gesellschaft oder die Umwandlung ihrer rechtlichen Form zu beschließen ist;

ö. wenn der J, , , aus sonstigem besonderen Anlaß die Einberufung beschlietzt. eschlüfse über Auflösung, Verschmelzung oder Umwandelung der Gesellschaft sind nur gültig, wenn wenigstens K der Antheile in der if eng vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann innerhalb der näͤchsten sechs n zu gleichem Zweck eine außerordentliche Generalversammlung berufen werden, in der gültig Beschlu efaßt werden kann, au wenn weniger als 4 der ntheile vertreten sind. ußerdem ist zur Gültigkeir des Beschlusses erforderlich, daß derselbe mit einer ich he von zwei Dritteln der in der Versammlung vertretenen Stimmen angenommen werde.

Abänderungen und Ergänzungen der Satzungen können ebenfalls nur mit einer Mehrbeit von zwei Dritteln der in der Versammlung

vertretenen Stimmen beschlossen werden.

1900.

Im übrigen entscheidet absolute Stimmenmehrheit. Bei Stimmen⸗ gleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler geführt, der zu diesem Behufe einen oder mehrere Kommissare be⸗ stellen kann. Die Kommissare sind berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsraths und an den Generalversammlungen theilzunehmen, von dem Verwaltungsrath jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben einzusehen, sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen dazu berechtigter Mitglieder der Gesellschaft nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Generalversammlung zu berufen. Ver Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind insbesondere unterworfen:

1) die Aurnahme von Anleihen sowie die Ausgabe von weiteren Antheilen;

A die Beschlüsse der Gesellschaft, nach welchen eine Aenderung oder Ergänzung der Satzungen erfolgen, die Gesellschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlichen Form umge⸗— wandelt werden soll. . ;

Das im Jahre 1892 in Sunderland aus Eisen erbaute, bisher unter griechischer Flagge gefahrene Schraubendampf⸗ schiff „Focas“ von 1483 00 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Firma Rob. M. Sloman u. Co. in , unter dem Namen „Marseille“ das Recht zur Führung der deutschen . e erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin

amburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Marseille unter dem 14. Dezember v. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.

Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe der „Amtlichen Mittheilungen aus den Jahres— berichten der Gewerbe⸗-Aufsichtsbeamten“ für das Jahr 1898 ist in R. von Decker's Verlag, G. Schenck Berlin 8SW., Jerusalemer Straße 5s erschienen. Der Bezugspreis beträgt für Behörden ꝛc. bei direktem Bezug von

der Verlagsbuchhandlung für das broschierte Exemplar 3,71 ,

das kartonnierte Exemplar 4,901 6, das gebundene Exemplar 441 6, der allgemeine Buchhändlerpreis für das broschierte Exemplar 495 4M, das kartonnierte Exemplar 5, 25 MS, das gebundene Exemplar 5, 65 M6

Bekanntmachung.

Im Anschluß an die landespolizeilichen Anordnungen vom 12. Juli 1881 (Reg.⸗Amtsbl. für 1881 S. 213 ff.) und 11. Januar 1898 (Reg⸗Amtsbl. für 1898 S. 26) wird ge— nehmigt, daß die Verladung von Rindvieh zum Zwecke der Beförderung mit der Eisenbahn unter Beachtung der im 8 56. Abs. La und C und Abs. 4 der Anordnung vom 12. Juli 1881 aufgeführten Bedingungen auch auf der Eisenbahnstation Faulbrück im Kreise Reichenbach erfolgen darf.

Breslau, den 19. Dezember 1899.

Der Regierungs⸗Präsident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.

Bekanntmachung.

Gemäß 5 72 Absatz 5 des Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 wird hiermit bekannt gemacht, daß die für den Bezirk der Provinz Pommern mit dem Sitze in Stettin errichtete Versicherungsanstalt auf Grund der neuen Satzungen vom 22/28. Dezember 1899 vom 1. Ja⸗ nuar 1999 ab den Namen „Landes⸗Versicherungs⸗ anstalt Pommern“ führt.

. des Vorstands ist der Geheime Regierungs⸗ rath Den hard.

Stettin, den 2. Januar 1900.

Der Vorstand der Landes⸗Versicherungsanstalt Pommern. Denhard.

Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden nach dem Telegraphenwegegesetze vom 18. Dezember 1899. Vom 31. Dezember 1899. In Ausführung des Teleg an hen eg r e. vom 18. De⸗ zember 1899 verordnet der Senat in G:mäßheit der 885 7 und 8 des Gesetzes:

; 81 Der Senat übernimmt die der Landes -Zentralbehörde zustehenden Geschäfte.

. 152. Die Befugnisse der höheren Verwaltungsbehörde werden der Polizeikommission des Senats überwiesen.

3. Die Geschäfte der unteren Verwaltungsbehörde werden

für die Stadt Bremen der Polizeidirektion, für das Land⸗

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