der Stastzregierung der Anmeldung beim San delsgerl ht
Ingbesondere berürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, bie Uebertragung des Betriebs der tigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell⸗ schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aug⸗ sprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlag⸗ oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Köntg⸗
i Staatsregierung. lichen Staatsregierung zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse
Diese Bestätigung ist auch früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staate ge⸗
nehmigt waren.
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind, unbeschadet der Be⸗ stimmungen des Staatsvertrags (rtikel J diefer Konzessionz-Urkunze), die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom ö. Jult 1857 Reichs. Geetzbl. S. 764) mit den Aenderungen vom 21. Mär; 1357 (Rei hs. Gesetzbl. S. 166) und vom 23. Mai 1898 (Reichg⸗ Gesetzbl. S. 355) sowie den dazu ergehenden ergänzenden und ab⸗ ändernden Bestimmungen (oergl. S 55 der Bahnordnung) maßgebend.
scheidung beizufügen.
VIII. Für den . . . ie. Bestimmungen: I) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: ! die * e der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenvunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn be— stimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Fest⸗ stellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.
Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheillgungen seines Eigenthums oder seiner sanftigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzesstonar vor— bebe n gi Dehn gn lehnt nd fzeg, e a, gel die Ueberführung von Personenzügen mit 110 Achsen mittels schwerer und . . in zweistũndiger ¶ Aufeinanderfolge nach
ichtungen mö ist. . 63. , hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung 9. 1 Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge= erden mögen, nachzukommen. a,. gr. Bale nenn und Inbetriebnahme der Bahn muß längsteng binnen der im Staatsdertrage (Artikel J dieser Konzessions. Urkunde) zu bestimmenden Frist erfolgen. . .
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriehnabme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.
5) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bemglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtun en, insbesondere der rechtzeitigen plan· und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus— rüstung der Babn in Verzug kommen (ellte, ist er zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 39 500 M mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Veczugs⸗ strafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtgzweges dem Minister der öffentlichen Arbelten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Vzrpflichtungen hat der Konzessionar bei der General · Staatskasse den Betrag von 39 560 Mark, in Worten: Neununddreißigtausendfüafhundert Mark“, baar oder in Preußischen Staats. oder vom Staate gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn Prioritäts. Obligationen — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe — nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in ge⸗ richtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu be. stellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum seweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuntehen.— Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann ,. bon dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein entscheidenden Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Thell der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Auzrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. .
6) Falls die festgesetzte allgemeine Bauftist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ risten nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugs⸗ 6 eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherr⸗
chen Erlaß zurückgenommen, und die im S 21 des Gesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatäzregterung von dem Vorbehaste der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konz-ssion nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festꝛesetzten an, mm erfolgen.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und die Abänderung des 1 erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Zũge ein zu · stellen Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichisbebörde vorwiegend von nur ört— licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die i, . des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der 1 Vorschriften dem Ermessen des Konzesssonarg über⸗ assen. ñ 2 Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar blesbt dem Konzesstonar die ? estimmung der ee sowohl für den Personen⸗, als für den Güterverkehr über · assen. Für die Folgezeit unterliegt die Fett ung und die Abänderung des Tarif der Genehmigung ber staatlichen Auf⸗ sichtsbebörde. In Betreff deg Güterverkehrs werden sedoch nach Ablauf tienes jährigen Zeifraumz, so lange di Babn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkebrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der fingnziellen Lage des Unternebmens von dem Minister der . Arbeiten fest⸗ gestellt. Dem Unternehmer bleibt überlaffen, nach Maßgabe der reichs und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifflaffen nach eigenem Ermessen fest⸗ usetzen und Erhöhungen wie Frmäßigungen der Tarifklassensätze ohne ki ö der Aufsichts behörde borjunehmen. l
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jrweilig auf den preußischen Stagtebahnen bestebende Tarifsystem anzunchmen und kinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die i n Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit 6. von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der ,. onar hat mit der Eröffnung des Betrlebeg der enen Bahn elnen Grneuerungsfondz und neben dem in dea
rtikeln 23h und 1856 des Handelg esetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Cen l ge , auf Aktien und die Altiengesellschaften, vom 18. Juli 186 e, ,, . S. 123 ff) vor 2 Reservefondz Bilan Refervefonds) einen Spe ʒial⸗ Reserpefonds nach den bestehenden n,, n,, und dem zur Ausführung der letzteren unter Genebmigung des Ministers der offentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden er Erneuerungg. und der Spenial. Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten. ᷣ
Der Erneuerungsfonds dient zur Beflreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ ran g. .
In den Erneuerungsfonds fließen: ;
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien
b. eine den Betriebzeinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück. lage, deren Höhe durch das Regulatiy festgesetzt wird;
G die Zinsen des Erneuerungsfondz.
Der Spezial ⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar ⸗Ereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherhelt und in der der Bestimmung des Unternehme ng ent- sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Spezial -Reservefondzg fließen:
a. der ,, 3 ö. . verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;
8 b. . im Regulative festzusttzende, alllährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;
8. die Zinsen des Spezial. Reservefonds
Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 20 900 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.
Die Werthyapiere, welche zur zingtragenden Anlage der verein · nahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulatix bestimmt. .
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit. Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der , dem Spezial⸗Reservefonds vor.
Der Kon zessionar ist verpflichtet: ö . a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs. rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorz legen;
b der . der Rechnung das Kalenderjahr als Rechnungs⸗ ahr zu Grunde zu legen; - 3 9 die . Aufsichtsbehörden zu statistlschen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowle deren Unterlagen auf seine Kosten ju beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest ·
gesetzten Fristen einzureichen.
XI.
Der Konzessionar ist verpflichtet, hiasichtlich der Besetzung der Subaltern und Unterbeamtenstellen mit Militäranwäãrtern, insoweit sie das 40. Lebensiahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung — und insbesondere bezüglich der rt gf der , ,,, 3 bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
a 5. deg Ministers der öffentlichen Arbeiten hat der Konzessiongr für die Beamten des Bahnunternehmens nach Maß⸗ gabe der Grundsätze, welche bis jum Erlaß des Gefetzes, betreff end die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc, vom 27. Mär 1872 für die Staatseisenbahnen bestanden haben, und für die Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatz bahnen bestehenden Grundsätze Penstonz⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskaffen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
XII.
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke deg Postdienstes regeln sich nach dem Eisen bahn / Postgesetze vom 20. Dezember 1876 (Reichs ⸗Gesetzbl. für 1875 S. 3185 und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis jum Ablauf voa acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaffe des Reichskanzlers vom 28. a n, nt für das Deutsche Reich S. 386 etroffenen Bestimmungen treten. ;
; dae, innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält— nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs,. Aufsichts behörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen w Einschränkung in Anwendung.
XIII.
Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlasfenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergebenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. .
Der Telegraphen⸗Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar die · jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.
XXV.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfallz vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht, oder Bahngeldsãͤtze vorbehalten. J.
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. die für die diesseitige Zollabfertigung nach dem Ermessen der Zollverwaltung ie, en Dienst ˖ und Niederlageraͤume unentgeltlich
u Verfügung zu stellen; z b. 1 li mit der Wahrnehmung des Zollabfertigungsdienstes ständig beauftragten Beamten Wohnungen nach näherer Be stimmung der Zolloerwaltung und der Eisenbahn⸗Aufsichtsbehörde zu gewãähren; die Vergütung für diese Wohnungen regelt sich nach den für die Ge⸗ währung von Wohnungen seitens der Gifenbahnen an die Zoll⸗ abfertigungsbeamten bestehenden ar,
Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung, der Bahnanlagen, sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten folchez im Verkehrg⸗ interesse oder im Interesse der Betriebesicherbeit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese An⸗ forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, . die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht m Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzeffionar alsdann getroffen werden. Im
bende Bestimmungen (vergl. Artikel 1 . . onjessionar zur Last.
übrigen fallen die betreffenden Kosten dem VIII
X J
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs- Aufsichtebebzrde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenessenbahnen Deutschlands fũr n r erklärt ist (vergl. Artikel VlJ1 am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den dezfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend um. zuändern. Kommt der Konzessionar diefer rf nn, innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der sahn nebst allem Zubehör egen Gewährung der in Nr. 4 unter a, P und e des § 42 des senbahngesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn ver⸗ wendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staats
regierung zu bezeichnenden . 5
Die Aushändigung einer Augfertĩgung dieser Konzessiong⸗Urkunde
Samml. S 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Attienkapitals durch Vorlegung beglaubigter Zelchnunggscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen, und zugleich die Kreditfahigkeit der Zeichner von ihm als genügend . befunden ist, nachdem der Staatsregierung der mit den Konje sions bedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschafts vertrag vorgelegt, und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner dle Hinterlegung der unter Artitel V5 5 vorgeschriebenen Kaution und Verhfändungsurkunde stattgefunden hat und nachdem endlich die Ge⸗ sellschaft rechtieitig und rechtsgültig errichtet ift. In letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsre terung alg mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregifter bewirkt werden muß, zu welchem Zwecke dem Handelsgericht eine beglaubigte Ab. schrift der Konzessiong. Urkunde und die Erklärung der Staatsregierung ö. rer Uebereinstimmung vom Gründungs⸗Comsté vpor' zulegen sind. ait diese Fintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwartig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurück. gegeben werden soll. . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insie gel. Gegeben Kiel, den 2 August 1899. (L. S.) Wilhelm R.
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Bosse. Freiherr von Ham merstein. Schön stedt. Freiherr von der Recke. Brefeld. Graf von Posadowsky.
Graf von Bülow.
In Ausführung der Bestimmungen in den S8 7 und 8 des Telegraphenwege⸗Gesetzes vom 18 Dezember 1809 — Ge⸗ setz Sammlung S. I9s — bezeichnen wir 1 als untere Verwaltungsbehörde im Sinne des 87 den Landrath, bezw. in Stadtkreisen den Gemeindevorstand 2) als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des 88 den Regierungs⸗Präsidenten. J ür Berlin bezeichnen wir als untere Verwaltungsbehõrde den . als höhere den Ober⸗Präsidenten. erlin, den 30. Dezember 1899. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. m Auftrage: Schultz.
Der Minister des Innern. In Vertretung: Braunbehrens.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Landmesser Bohnenkamp in Altenkirchen ist zum Königlichen Ober⸗Landmesser ernannt worden.
* Revierförstern sind ernannt die Förster:
iehus zu Steina, Oberförsterei Lauterberg, Regierungs⸗
bezirk Hildesheim, und
Jedicke zu Rosenthal, Oberförsterei Schwerin a. W.,
Regierungsbezirk Posen. Der Charakter als
den Förstern: . ; Peetz zu Gr. Schönfeld, Oberförsterei Kehrberg, Re⸗
gierungsbezirk Stettin, . . Braun zu , er, Oberförsterei Neuenstein, Re⸗
gierungsbezirk Cassel,
Stückrath zu Quesenberg, Oberförsterei Witzenhausen, Regierungsbezirk Cassel, —
Röder zu n,, Oberförsterei Friedewald, Re⸗ gierungsbezirk Cassel,
Lei tow zu Kröslin, bezirk Stralsund.
„Hegemeister“ ist verliehen worden
Oberförsterei Jägerhof, Regierungs⸗
Ju stiz⸗Mi nisterium.
Die Rechtsanwälte Josef Glaser und Pavel in Breslau sind zu Notaren für den Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Breslau, ernannt worden.
Minister ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten.
Dem Bildhauer Cuno von Uechtritz in Wilmersdorf bei Berlin ist das Prädikat „Professor⸗ beigelegt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Diätar Wöll ecke zum Kassen⸗Sekretaͤr ernannt worden.
Bekanntmachung.
Nach en,. des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Sam al. S. 367) sind bekannt gemacht:
I die ir f Konzessions⸗ Urkunde vom 19. April 1899, betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahn von Ibbenbüren über Brochterbeck, Tecklenburg, ,,. und Vers⸗ mold nach Gütereloh mit einer Abzweigung von rochterbeck nach dem Dortmund · Ems. Kanal (Teutoburger Waldeisenbghn) durch die Teutoburger Waldeisenbahn⸗ Gesellschaft, durch daz Ämitzblatt der Königlichen Regierung zu Osnabrück Rr. 55 S. 361, ausgegeben am 3 Tee gr enn od (zu vergl. die Bekanntmachung Jahrgang 1899
658 Nr. I);
Y dasz am'6. November 18899 Alleihschst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗Genossenschaft Gilgenau im Kreise Osterode durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung ju Königsberg Nr. 56 S. 679, ausgegeben am 14. Dejember 1899 .
3) das am 8. Norember 1899 Allerböchst vollzogene Statut . die Entwässerungs⸗Genossenschaft zu Neukirch Höhe im Kreise Elbing durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 56 S. 434, ausgegeben am 16. Dejember 1898;
4) das Allerhöchste Privilegtum vom 14. November 1899 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Berltner Stadtsynode im Betrage von acht Millionen Mark durch dag Ämts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stabt Berlin Nr. 51 S. bad, ausgegeben am 22. Dezember 1859.
an dat Eingangs bezeichnete Gründungh⸗ Comité, sowie ihre Ver⸗
zfentlichung in Gemäßhelt des gage, bor 19. April 872 (Sesegß.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. Januar.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen estern vor der ö den neu ernannten Bischof von ulm Dr. Augustinus Rosentreter.
*
Der Ausschuß des Bundesrathz für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschuͤsse für . und Verkehr und für Rechnungtzwesen hielten heute Sitzungen.
Zur Untersuchung des gestern Nachmitta auf dem Bahnhofe Bischweiler vorgekommenen h m gurl hat sich der vortragende Rath im Reichs⸗Eisenbahnamt, Geheime Ober⸗Baurath von Misani an Ort und Stelle hegeben.
Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg, Geheime Rath Fürst von Radolin ist von dem ihm Aller⸗ . bewilligten Urlaub auf feinen Posten zurückgekehrt und
at die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen!
Der hiesige Gesandte der Dominikanischen Republik Kück ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft wieder übernommen.
Der Bevollmächtigte zum sächsische Geheime Legationgrath angekommen.
Der Archiv⸗Hilfsarbeiter Dr. von Marburg an das Staals— worden.
Wirkliche
Bundesrath, Großherzogli Dr. Pauls sen ist in .
hil. Ernst Mü sebeck ist rchiv in Breslau versetzt
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist der Transport der abgelösten Besatzungen S. M. SS. „Deutschland“, Kaiserin Augusta“, „Hertha“, „Irene“ und, Gefion“, Trans poriführer Fregatten⸗Kapitän Obenheimer, mit dem Dampfer „König Albert“ am 3. Januar in Port Said . und hat an demselben Tage die Reise nach Neapel ortgesetzt. Der Ablösungstransport für S. M. S. „Möwe“, Transportführer: Oberleutnant zur See Hering, ist am L. Januar mit dem Dampfer „Bayern“ des Norßdeutschen Lloyd in Southampton angekommen und hat an demselben Tage die Reise nach Genua fortgesetzt.
Oesterreich⸗ Ungarn.
In der geb ien Sitzung des Heeresausschusses der ung arischen Delegation erklärte, dem, W. T. B.“ ufolge, auf mehrere Anfragen Ugron's der zecilchs rrichs il ter von Krieghammer: eine Erhöhung des Truppenkontingents und die Ausstellung eines neuen Armee Korps würden nur durch ein neues Wehrgesetz möglich sein, und dieses gehöre in das Ge— biet der Legislative. Im Falle des Ausbruchs eines Krieges würden die nothwendigen Gesetze über die Kriegsleistungen auf Grund der Beschlüsse der gesetzgebenden Körper⸗ schaften erlassen wer en. Die Gesetze seien natürlich vor⸗ bereitet. Der Bedarf an Offizieren fuͤr den Ernstfall sei voll⸗ auf gedeckt.
Großbritannien und Irland.
Durch einen Armeebefehl ist nach einer Meldung des W. T. B.“ aus London die Bildung von sechzehn Miliz⸗ Bataillonen angeordnet worden.
Frankreich.
Nach Meldungen der Pariser Blätter soll auf der Insel Ou essant, welche den Zugang zum Brester Hafen beherrscht, ein Pan zerfort errichtet werden. Die Baukosten würden auf mehrere Millionen Francs veranschlagt. Der General Jam ont studiere zur Zeit dag Projekt an Srt und Stelle In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Staals— eri Le ff verlag, wie „W. T. B.“ berichtet, der Vor⸗ itzende Fallisres die Erkenntnisse, nach welchen Godefroy, Sabran, Deramel, Devaur, Barillier und Dubuc frei⸗ esprochen und Dẽéroulsde, Buffet und Gusrin des Komplotts ür schuldig erklärt werden. Die Freigesprochenen ver— ließen hierauf den Saal, wobei sie den Verurtheilten die Hände schüttelten und verschiedene Rufe ausstießen. Sodann ergriffen die Vertheidiger das Wort, um ihre Anträge wegen der Strafhemessung zu stellen. Buffet forderte den Gerichtshof höhnisch auf, feinen Spruch zu begründen. Doroulebe erklärte, seine Verurtheilung' sel ihm gleich⸗ gültig; wenn er auf eine entlegene Insel verschickt werden sollte, werde er von dort zurückkehren, sobald die Stunde der Gerechtigkeit len habe. Gusrin sagte, er bedauere nichts und verlange keine Milde, denn er abe der Sache, welche er vertrete, einen Dlenst geleistet. ierauf wurde die öffentliche Sitzung unterbrochen, und der erichtshof schritt zur Berathung über die Strafbemessung. = Nach der Wiedereröffnung der g rh. Sitzung verlag der Vorsitzende Fallisres das Urtheil: Döroulede und Buffet wurden unter Einrechnung der zuvor gusgesprochenen Strafen zu je 10 Jahren Verbannung, de Lur⸗Saluzes in contu- maciam zu derselben Strafe ünd Gusrin zu 10 Jahren Ge⸗ fängniß verurtheilt. Bei der Verlesung dieses Erkenntnisses wurden auf den öffentlichen Tribünen ern e Rufe, wie „Hoch Deroulsde i hoch die Armes!“ laut! odann wurde die Sitzung geschloffen. Dsroulede und he sind heute früh von dem Nord—⸗ kahnhof aus an die belgisch Grenje befördert worden. Ein wischenfall ist nicht vorgekommen Im Augenblick der Ab⸗ ahrt gisf, Dergulede; „Cine andere Bepublit, es? lebe die Publik!“ — Gu srin'wird unverzüglich nach einem Zentral⸗= gefängniß, voraussichtlich dem von Elairvaux, überführt werden, wo er seine Strafe verbüßen soll.
Italien. Nach einer Meldung der „Italie“ haben kürzlich drei
ö gestern Abend in B elbst gebildet hat, um e Vereinigten Staaten vo mittelung in dem süda
und andere hervorragende
sprochen und an den Ersuchen gerichtet wird,
gelegt werden; ferner soll
Friedens
Afrikalinie „Herzog“ und am 2. Januar in von dem man aber ohne
worden. des ‚„W. T. B.“,
Annahme einer Resolution Staaten von Amerika anl tapferen Kampfes ausgesp
zu bewahren. Die amerikanische No Politik
daß
bekannten aufrührerischen
Der vom Kriegss
griqualand ist nur ein Reuter'schen Bureau“ au
nicht behaupten. Er hat
geräumt worden. de weichstation Birds Sibing
hatten, wieder verlassen Ga taere mit Infanterie, vorgerückt sei.
nach einer Meldung der 3. d. M., Artillerie und Verstärkung abgesandt wo aus Modder River, me worden, als sie im Begriff Signale an die Buren zu
in Pretoria die Nachricht e Streich sechs Reiter
sich unter ihnen.
Der Präsident der Londoner „Standard“ ordnung erlassen, nach der Republik aufhalte, ohne R voll, berechtigter Bürger pflichtet sei, ergreifen.
welche in Lourengo Ma
Bunus gestorben sei. Der Necoco amtiere als Hau Verbindung mit dem bandines eine Schre ganzer Kraals tödten.
Unter dem Vorsitz des
leiten, seine erste Sitzung ab, : t Persönlichkeiten beiwohnten. Es wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, dle Absendung einer Adresse beschlossen, in welcher tiefes Bedauern Völkern in Süd-Afrika enthrannten blutigen K Präsidenten MeKinley das dringende
Brüssel und in der Provinz sollen in Listen zur Sammlung von Unterschriften
werden, , an das Sekretariat der esellschaft zu richten.
n Antwerpen ist man dem genannten Bureau in Unruhe wegen des Dampfers der deuts
vaal bestimmte Abtheilung vom“ Rothen Kreuz an Bord hat Lourengo Marques
Bulgarien. Die Sobranje ist gestern bis zur; Das hewilligte Budget weist, nach einer Mittheilung 7 Millionen an Ersparungen auf.
Im Repräsentantenhause Staaten brachte . Quarles
republiken in Süd⸗Afrika die Sympathie der Vereinigten um ihre Regierungen vor der Vernichtung durch
der offenen Thür in Wasphington erfährt, auch rung in günstigem Sinne beantwortet worden.
Aus Peking wird dem „Reuter'schen Bureau“ der in Ping yin stationierte britische Missionar Brooks von Mitgliedern einer unter dem Namen
auplatz in Süd⸗Afrika gemeldete Er— folg des britischen Gbersten f. ]
wird, konnte sich berselbe aus militärischen Gründen in Douglas den britannien ergebenen Bewohner mitgenommen.
Auch Dordrecht im Norden der Kapkolonie ist nach einer amtlichen Depesche von
Dagegen sollen die Buren, den heutigen Londoner Morgen⸗ blättern zufolge, Molten o, bas sie
An den bei Colesberg stehenden General Fr ench sind,
In Natal sollen, dem . früh die Schanzen der Buren bei Colenso mit eschossen worden sein. Die Lyddit⸗Granaten der Engländer hätten die Schanzgräben des in der Ebene liegenden Kaffern ihre Stellung geändert. — Aus dem Hauptguartier der Buren ist
aus Ladysmith entkommen seien. Man glaube, Oberst Rhodes oder Pr! Jameson oder beide befänden
des Oranje⸗Freistaats Stei in hat, wie
angesehen werden müsse, der ver⸗ zur Vertheidigung der Republik die Waffen zu
Aus Labombo in Swasiland nach einer Meldung des „Reuter's chen Bureaus“, daß die Königin
von Swasiland gestorben sei. angesehen, daß sie so kurze Zeit nach dem Tode des Königs
rüheren Premier⸗-Minister Tecuba Um— ensherrschaft; er lasse die Bewohner
inzu, tigen
Belgien. früheren Justir Ministers Lejeune ssel ein Ausschuß, welcher sich da⸗ ine Petition an den Präsidenten der n. éUlmerika Me Kinley um Ver— frikanischen Kriege in die Wege zu welcher zahlreiche Abgeordnete
rü
über den zwischen zwei zivilisierten ampf ausge⸗
in dem Konflikte zu vermitteln. In
öffentlichen Lokalen Unt für die Adresse auf⸗ eine öffentliche Aufforderung erlassen
zufolge chen Ost⸗
welcher die belgische, für Trans
eintreffen sollte, Nachricht ist.
22. Januar vertagt
Amerika.
der Vexeinigten ̃ (Demokrat) den Antrag auf ein, in welcher den beiden Schwester⸗
äßlich des edlen, patriotischen und rochen wird, den sie Het ausfechten, roßbritannien
te, betreffend die Aufrechthaltung der China, ist, wie ‚W. T. B.“ aus von der italienischen Regie⸗
Asien. gemeldet,
„Boxers/ Gesellschaft er mor det worden sei. Afrika.
ilcher bei Douglas in West⸗ vorübergehender , Wie dem
Statistik und Volks wirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Eine große Arbeiterpersammlung der Solinger Gewerk schaften 6j loß, der Volkz. Ztg. zufolge, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln den bel einer dortigen Firma ausgebrochenen Auz— kee rl nnfahren. Es sind zur Zeit etwa sechshundert Arbeiter
Aug Montęeeau-les, Mines (Dep. Sas ae⸗et. Lolre) berichtet W. T. B.“, daß gefstern die dortigen Bergarbeiter in' den Aus⸗ stand getreten sind.
Land⸗ und Forstwirthschaft. Weizeneinfuhr Marseilleg.
Nach den Vochenübersichten des Soma ore! betrug die Weizen. einfuhr Marseilles auf dem Seewege: f . in der Zeit vom 26. Nobember bis zum J. Dezember v. J. 118 728 4) dahon aus Rußland. ö 76 024
in der Zeit vom 3. bis zum . Dezember 149 044 dapon aus Rußland.. . 83 237
in der Zeit vom 10. bis zum 15. Dezember 71 169 davon aus Rußland... h 47029
in der Zeit vom 17. bis zum 25. Dezember 98 314
; 62 837
43 938 1 befanden sich
davon aus Rußland.. ö zum 29. Dezember
in der Zeit vom 24. bis davon aut Rußland . In den Docks und Entrepots von Marseille
27. November b. J. 293 2830 dæ.
Theater und Musik.
Konzerte.
Der vorgestrige sechste Symphonte⸗Abend der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Wein gartner'z Leitun 6 Wagner's für die Pariser Aufführung seiner Oper Tannbäufer⸗ nach komponiertem Bacchanale eröffnet. Das gluthvolle, farben. sprü hende sinnherauschende Tonstück erschien zam ersten Male im Rahmen dieser Symbpbor iekonzerte, fand aber trotz tadelloser Wieder gabe nur spaͤrlichen Beifall: ein Umstand, der vielleicht dem Fehlen der durch ihn illustrierten seenischen Vor⸗ änge zuzuschreiben ist. Ebenfalls zum ersten Male erschlen nton Bruckner nz Fünfte Symphonie (B-dur) auf dem Programm. Die Aufnahme dieses Werkes war eine unbegreiflich kühle; eg wurde sogar von einem Theil des Publikums lebhaft dagegen Widerspruch erhoben, ja die Opposition behielt sogar die Oberhand. Diese fünfte Symphonie Bruckner z führte Schall am 3. April 1894 in Graz zum ersten Mal auf; am 24 Oltober 1898 brachte
Berliner h ie zu Gehör.
Tonsetzers
tiefste und
ie am schwersten
er formalen Ge⸗
ich nur bei sorgfältigem
. Dagegen ite und befonderg der
ein auß Scherzo, von leicht
des ; ö h ler . ein
un = as Ganze Die Wiedergabe des Werks den Grad der Vollendung te. Damals war die Auf⸗ 's Zweite Symphonie schloß den
eise ab. vorigen Woche waren der Festtage ng verdient zunachst
am
Ende zweites hinzu
in macht
s Belmont vom 3. d. M. berichtet Platz geräumt und alle Groß—
dem Obersten Montmorency m Rückzuge hat derselbe die Aus“ an der Bahn nach Indwe besetzt.
am Mittwoch früh besetzt haben, als der britische General berittenen Kapschützen und Artillerie
„Times“ aus Oranje River boni Infanterie von De Aar aus als rden. — Dasselbe Blatt berichtet hrere Eingeborene seilen überrascht n fen, aus dem britischen Lager geben.
Reuter'schen Bureau⸗ zufolge, Erfolg
,. an der linken Seite des raals aufgerissen und die Buren
ingetroffen, daß durch einen kühnen
2
aus Kapstadt erfährt, eine Ver— jeder weiße Mann, der sich in der ücksicht auf seine Nationalität als
d stammende Flüchtlinge, rques eingetroffen sind, berichten,
Es werde als verdä tig
Bruder des verstorbenen Königs pt der Bevölkerung und führe in
wurden, wie amtlich festge wa den Davon entfielen 2 Dire
den Gutsbesitzer Nasse in 3 Ersterer ist somit gewählt.
Offiziere der Buren Rom passiert, wo sie Bauholz ge⸗ if und versuchl haben sollen, Waffen, Munition . hi
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Landtags⸗ Ersatzwahl im bezirke des Regierungsbezirks Frankfurt a. . worden ist, 2389 gültige Stimmen
tor Pgppritz in Radach 96 und 38 Stimmen auf
. Wahl⸗ „Drossen, 42 Stimmen auf den itterschafts⸗
weinert (Parteistellung unbekannt).
verlor. Frau Elisabeth Rebiz ehemaliges beliebtes Mitglied des steuerte den Vortr
In der Sing ⸗ Akademie gab am spielerin Fräulein Sandra Hrö uker e harm onlschen Orchester (Dirigent: Vortrage ein Konzert von Beethoven, vi Konzert von Rubinstein. Fräulein Drouker Pianistin, jedoch ließ ihre
erforderliche Wärme des
ihr das bekannte G-dur-
durch Zu
Mathilde
Saal Bechstein ein Klav stützt von Herrn J.
S. Kruse (Violoncell kommt es zu einer klaren,
t anerkenneng⸗ ehende Technit schen Sonate gut ab. Herr
Fräulein Marie Bender (Klavier) und Fräulein Alide Küttner (Gesang) gaben am Sonnabend in der sin mn ihr erstes Konzert, daz durch die Mitwirkung des Herrn Peofefforg Josef Joachim ausgejeschnet wurde. Fräulein Bender ist auf der Königlichen Hochschule durch Herrn Professor Ernst Rudorff aut⸗ ö Sie wird, sobald sie die ihr noch anhaftende erste Be⸗ angenheit überwunden bat, ihren Weg in der Oeffentlichkeit ohne Zweifel mit Erfolg machen, wozu sie ihre tadellose Technik, ein besonders schöner Anschlag, die Wärme ihrer Empfindun und die Ausdauer ihrer Kraft sowie ihr musikalischez 6 befähigen. Fräulein Küttner, eine Schülerin don Stockhausen, ver⸗ fügt zwar über einen ausgiebigen, bohen Sopran, beeinträchtigt aber durch ,. des Tons die Schönheit deg Klangeg nicht unerheblich. Auch fehlt ihr ein guteg mozzo forte, und zu unvermittelt stehen forte und Piano einander gegenüber Beide Damen wurden durch aufmunternden Beifall ausgezeichnet. — Fräulein Tora Hwaß bewieg an ihrem ebenfalls am Sonnabend im Saal Bech stein gegebenen Klavierabend, daß sie technisch recht schwierigen Aufgaben gewachsen ist. Ihr kraftvolles, abgerundete Spiel war jedoch zuweslen für den fleinen Konzertsaal etwas zu
geräuschvoll. Man vermißte an ihm stellenweise die feiner ab⸗ gestuften Formen und das seelische Empfinden. Modernere Kom⸗