1900 / 11 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

s⸗ Anzeiger

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Königlich Prenßischer Staats⸗Anzeiger.

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die Königliche Expedition des NAeutschen Reichs · Anzeiger

und Königlich Rreußischen Staata- Anzeiger

Berlin 8II., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Freitag, den 12. Januar, Abends.

1900.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Handelsrichter, Hüttendirektor Otter⸗ ann zu Dortmund und dem Geheimen Rechnungsrevisor kim Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Rechnungsrath ücken den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, dem Kreis⸗Bauinspektor, Baurath Otto zu Konitz den öniglichen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Eisenbahn⸗Stations Einnehmer a. D. Barsch zu tels, den ö a. D. Fried rich zu nitz, bieher in Sagan, Mattern zu Breslau und ö., zu Görlitz den Königlichen Kronen-Orden vierter lasse, . dem Wärter a. D. Friedrich Schreckenberg, bisher der Landarmen- und Siechen⸗Anstalt zu Wittstock im Kreise jstprignitz, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, dem Eisenbahn⸗Werkführer a. D. Boltze zu Breslau, Eisenbahn⸗Lademeister a. D. Bauch zu Rawitsch, bisher Ratibor, den Eisenbahn⸗Weichenstellern a. D. Ham ann Gleiwiß, bisher zu Sosnitzg im Kreise Zabrze, Fu lge zu reischau im Kreise Steinau, Reck ner zu Groß⸗-Totschen im reise Trebnitz, bisher zu Charlottenbrunn im Kreise Walden⸗ arg, und Schefter zu Zeipau im Kreise Sagan, dem Eisen— hn⸗Schrankenwärter a. D. Roß deutscher zu Klein⸗Heidau Kreise Neumarkt i. Schl., den Steigern a. D. Philipp nauber zu Karlsruhe, bisher zu Neunkirchen im Kreise ttweiler, und Eduard Lößner zu Buchenschachen im eise Saarbrücken, dem Kohlenmesser Wilhelm Renno zu ersweiler desselben Kreises, dem Buchdruckerei⸗Maschinen⸗ ister Heinrich n . zu Rinteln, dem Geschäftsführer Bilhelm Schulz zu Lunden im Kreise Norderdithmarschen, Weikmeister Johann Hintz zu Heide desselben reises, den Oberwärtern Karl Rosenthal bei Land⸗Irrenanstalt zu Eberswalde und Julius Jaehne i der Land⸗Irrenanstalt zu Landsberg a. W, dem Läuter d Bälgetreter, Schuhmacher Heinrich Heinemann zu ordhausen, den Provinzial ⸗Chaussee⸗Aufsehern Au gust n zu Dobberzin im Kreise Angermünde und Friedrich jorchardt zu Trampe im Kreise Oberbarnim das Allgemeine renzeichen, sowie der Erzieherin Elisabeth Reh ker zu Guhren L im 6 Czarnikau die Rettungs⸗-Medaille am Bande zu ver⸗ ihen.

Seine Majestät der König haben geruht:

Ihrer Durchlaucht der Fürstin zu Schaumburg— ippe die Rothe Kreuz-Medaille erster Klasse zu verleihen;

ferner haben Seine Majestät der König Aller⸗ e geruht, bei Allerhöchstihrer letzten Anwesenheit in üickeburg dem Fürstlich schaumburg⸗lippischen Staats⸗Minister Frei⸗ von Feilitz sch den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse t dem Stern, dem Fürstlich schaumburg⸗lippischen Hofkammer⸗Präsi⸗ nten und Kammerherin von Frese den Rothen Adler— rden zweiter Klasse, dem Fürstlich schaumburg-⸗lippischen Forstmeister Adolf anke den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Fürstlich schaumburg⸗lippischen Forstmeister Arnold anke den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Fürstlich schaumburg⸗lippischen Forst⸗Assessor von ehe e, n, dem Fürstlich schaumburg⸗l ppischen au Inspektor Wunderlich, dem Fürstlich schaumburg— wpischen Ober⸗Hofjäger August Rabe und dem Fürstlich haumburg⸗lippischen Konzertmeister Beyer den Königlichen onen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Fürstlich s , Gendarmerie⸗Ober⸗ zachtmeister Reinecke das Ällgemeine Ehrenzeichen zu ver— hen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Fürsten zu Stolberg-Wernigerode die Er⸗

uubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg

ajestät ihm a gen. Großkreuzes mit der Krone Friedrichs⸗Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Auf Grund des 9 75a des Krankenversi nage es der rung des Gesetzes vom 19. April 1892 (Reichs⸗ etz. S. 379) ist folgenden Kr ankenkasfen: I) der Krankenkasse für Kaufleute und Bureaubeamte von 1899 (6. 50 in Altona, Y der Krankenkaffe des Verbandes katholischer kauf⸗ männischer Gehilfinnen (E. H.) in Köln h 149 * er Krankenkasse „Die gute Hoffnung“ (C. H) in Wandebher ß k. x

die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 5 75 23. 2 versicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 8. Januar 1900. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Woedtke.

Bekanntmachung.

Gemäß § 72 Abs. 5. des Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 wird hiermit bekannt gemacht, daß die für den Bezirk der Provinz Ost preußen mit dem Sitze in Königsberg i. Pr. errichtete Versicherungsanstalt auf Grund der neuen Satzungen vom 21.61. Dezember 1899 vom 1. Januar 1900 ab den Namen „Landes⸗Versicherungs⸗ anst alt Ostpreußen“ führt.

Vorsitzender des Vorstandes ist der Landeshauptmann der Provinz Ostpreußen von Brandt.

Königsberg i. Pr, den 8. Januar 1900.

Der Vorstand der Landes⸗-Versicherungsanstalt Ostpreußen. von Brandt.

Bekanntmachung.

Die auf Grund des 8 65 des Invalidenversicherungs—⸗ gesetzes vom 135. Juli 1899 für den Bezirk der Provinz Schlesien mit dem Sitze in Breslau errichtete Versicherungs⸗ anstalt führt nach den von dem Aueschuß der Versicherungs⸗ anstalt am 19. Dezember 1899 beschlossenen und von dem Reichs⸗Versicherungsamt genehmigten Satzungen vom 1. Ja⸗ nuar 1900 an den Namen: „Landes⸗Versicherungs⸗ anstalt Schlesien

Die Willenserklärungen des Vorstandes erfolgen unter diesem Namen und . der Unterschrift des Vorsitzenden oder eines von ihm beauftragten beamteten Vorstandsmitglieds.

Vorsitzender ist: Landesrath, Ober⸗Bergrath a. D. Kratz.

Breslau, den 8. Januar 1900.

u m ,,,, Schlesien. ratz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts⸗-Assessor von Klocke in Halle a. S. zum Amtsrichter in Mühlhausen i. Th.,

den Gerichts⸗Assessor Forcke in Magdeburg zum Amts⸗ richter in Kelbra,

den Gerichts⸗Assessor von Leupoldt in Gleiwitz zum Amtsrichter in Jessen,

den Gerichts⸗Assessor Grunert in Oschersleben zum Amts⸗ richter in Klötze, ;

den Gerichts-Assessor Iffland in Lehe zum Amtsrichter daselbst und

den Gerichts⸗Assessor Horst in Ziegenhain zum Amts⸗ richter daselbst, sowie

den Gerichts⸗Assessor Dr. Schwedersky zum Staats⸗ anwalt in Graudenz,

den Gerichts⸗Assessor Jantzon in Lyck zum Staatsanwalt in r, ,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Bercio in Insterburg zum Staatsanwalt in Schneidemühl zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kreis⸗Schulinspektor a. D, Schulrath Schröder zu

n e n den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen.

Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin in rich hat gut geschlafen, die Temperatur ist normal. öchstdieselbe befindet Sich ebenso wie der junge Prinz durch⸗

aus wohl. Kiel, den 12. Januar 1900. Dr. Werth.

Bei dem fernerhin zu n günstigen Verlauf der Rekonvalescenz werden weitere Arztberichte nicht veröffentlicht werden.

Just iz⸗Ministeri um.

Die Rechte anwälte, Justizräthe Litthauer und Wagner in Berlin sind zu Notaren für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Berlin,

der Rechtsanwalt Hammerschmidt in Kottbus ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Amtssitzes in Kotthus, und ;

der Rechtsanwalt Richter in Myslowitz zum Notar fh den Bezirk des Oberlandetzgerichts Breslau, mit Anweisung eines Wohnsitzes in Myslowiß, ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berg⸗Assessor Knochenhauer ist zum Hütten⸗ Inspektor der Herzog Julius- und Frau Sophienhütte bei Goslar und

der Berg⸗Assessor Köckert, zur Zeit stellvertretender Hütten⸗Direktor in Lerbach, einstweilen unter Belassung in dieser Stellung zum Hütten⸗Inspektor in Rothehuͤtte er⸗ nannt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der, Gesetz⸗ Sammlung“ enthaͤlt unter

Nr. 10155 den Allerhöchsten Erlaß vom 2. Dezember 1899, betreffend die Aenderung von Amistiteln innerhalb der Verwaltung der Staats⸗Archive; unter

Nr. 10156 die Verfügung des Justiz⸗-Ministers wegen Aufhebung des Hypothekenamts in Montjoie, vom 3. Januar 1900; unter

Nr. 10157 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend

die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks

des Amtsgerichts Bonn, vom 5. Januar 1960; und unter Nr. 10 158 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Frankfurt a. M, vom 8. Januar 1900. Berlin W., den 12. Januar 1900. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung,

die von Mandt-⸗Ackermann'sche Stipendienstiftung betreffend.

Der Geheime Ober⸗Medizinalrath und Kaiserlich russische Leib⸗ arzt Dr. Martin von Mandt und dessen Ehegattin Johanna 6 Lu dovika, geb. Ackermann, haben in ihrem am 20. Oktober 1857 errichteten wechselseitigen Testament der Königlichen Rheinischen 3 ͤ 6 zu Bonn zur erg ng wissenschaftlicher und technischer Studien unter der männlichen Nach⸗ kommenschaft ihrer Seitenverwandten unter dem Namen:

„von Mandt ⸗Ackermann'sche Stipendienstiftung“ ein Kapital von 48 000 M vermacht mit der Bestimmung, daß die Zinsen desselben, nach Abzug der Verwaltungskosten, zur Unterstützung junger Männer christlicher Religion, welche sich der Arznei, der Rechts⸗ und den in der philosophischen Fakultät vertretenen Wissen⸗ schaften auf Universitäten oder der höheren technischen Ausbildung auf Gewerbeschulen und ähnlichen Anstalten widmen, als Stipendien ver⸗ wendet werden sollen.

Diese Stiftung ist mit dem Sommer⸗Semester 1890 in Wirksam⸗ keit getreten.

ie Zahl der Stipendien ist auf drei festgesetzt.

Zum Genusse der Stipendien 8 vorzugsweise berufen:

J. die ehelichen männlichen Nachkommen der Geschwister der Stifter und zwar:

in er ster Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Bruders Karl Theodor Mandt, U

in zweiter Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Schwester Therese, verehelichten Grano,

in dritter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Albert Ackermann,

in vierter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Gebhard Ackermann; .

demnächst in Ermangelung von Bewerbern dieser Kategorie

II. die männlichen Nachkommen:

zuerst des Ehemanns von Mandt beiden Halbbrüder Friedrich Mandt und Franz Mandt, ; .

zweitens des Freundes der Stifter, des Appellationsgerichts⸗ raths Wilhelm Graffunder, 4

drittens des Freundes der Stifter, des Regierungs⸗ und Bau⸗ raths Emil Flaminius; .

und erst, wenn von diesen beiden Klassen von Stipendienberechtigten keine Bewerber vorhanden sind, können die Stipendien auch an en insofern dieselben die Eigenschaft preußischer Unterthanen aben, verliehen werden. 2 ;

Der Genuß und die Verabfolgung der Stipendien ist nicht von dem Besuche der Bonner Universität, noch überhaupt von der Gegen wart auf einer der preußischen Universitäten und Lehranstalten ab- hängig; jedoch befreit der 8am im Auslande in keinem Falle von der , der zur Verleihung erforderlichen Zeugnisse der wirk⸗ lich besuchten Unterrichtsanstalten. ö

Bewerbungen, welchen amtliche Zeugnisse über das Verwandt schaftsverhältniß mit den Stiftern, beziehungsweise den mit Vorzugt« recht bedachten Familien, die Schul⸗ und Sittenzeugnisse der bisher besuchten Unterrichtsanstalten, das , , ulations⸗ und Sittenzeugniß, sowie ein Dekanatszeugniß, von den Gewerbetreiben⸗ den: empfehlende Zeugnisse der Gewerbebehörden und die Unterrichts- n e der Vorschulanstalten und Lehrmeister beigefügt sein müssen,

8 zum

1. Februar d. J. hierher einzusenden. Bonn, den 11. Januar 1900.

Das Kuratorium der von Mandt⸗Adermann'schen Stiftung bei der Rheinischen a,, ,, mar. effert.