ist vorgenommen von den sachverständigen ung beigeordneten Organen. Es finden aber neuerdings Erhebungen statt, ob die Durchschnitts ˖ heuer, die injwischen schon ee , auf 50 S erhöht worden ist, noch welter erhöht werden kann. Eine rückwirkende Kraft kann aber dieser Festsetzang von 50 S nicht beigelegt werden.
Sächsischer Bevollmächtigter zum Bundes rath, Ministerial⸗ Direkfor Hr. Fischer: Meine Herren! Zu meinem Bedauern bin ich durch dienstliche Geschäfle behindert gewesen, der heutigen Sitzung von Anfang an beizuwohnen. hat der Herr Abg. Sachse einzelne Fälle aus Sachsen hier vorgeführt, die, wenn sie wabr wären, ja überaus be- träbend fein würden. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten habe ich das Stenogramm der Sachse'schen Rede eingesehen und daraus entnommen, daß er behauptet hat. unsere Berg⸗ inspektoren haben nach verschiedenen Richtungen bin Falsches in ihren Berichten behauptet, insbesondere haben sie sich Unrichtigkeiten zu Schulden kommen lassen in der Berichterstattung, betreffs Abschaffung der Sonntagsschichten und der Doppelschichten der Maschinenwärter.
man nicht diesem Paragrayhen eine llarere und rechtlich unanfechlbarere
Fafssung giebt. z Schließlich aber wünschte ich, meine Herren, daß der Kreis des neuten Ersuchen an die verbündeten Regierungen wenden. Im übrigen Publikums immer kleiner würde, der detzhalb nur eine Waare kauft, aber kann ich erklären, daß sich auch der Verband der Bau Beruftz. weil auf dem Schaufenster die Ankündigung steht: hier findet ein genossenschaft augdrücklich bereit erklärt hat, eine größere Anzahl von Beauftragten zur Besichtigung der Bauten anzustellen, und zwar Be. Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg): Sie sehen, daß ein Gesetz an auftragte, welche eine entsprechende fachtechnische Vorbildung haben. Diese Verhandlungen sind im Gange, und ich bin sicher, sie werden
zu einem befriedigenden Abschluß führen.
Ausverkauf statt. (Heiterkeit.)
Wie mir nun mit zetbeilt waren aft den Gewohnheilen des Publikums wenig ändert. Ueber das Börsen⸗ gefetz will ich nicht sprechen, da Ausgleichs verhandlungen im Gange sind. Daß in Preußen weiblich; Fabrik · Inspektoren angestellt werden, wenn auch nur in e Zahl, können wir nur billigen. Bei der Auswahl der Peisönl
chkelten follte man sehr vorsichtia sein.
auf Grund meines Rundschreibens geschehen ist, und sollte sich bin ö
eigen, daß das noch nicht ausreicht, so werde ich mich mit einem er.
Abg. Sachse bleibt dabei, daß die Zahl der Unfälle im
Bergwerkzbetrlebe zugenommen habe, weil die Habsucht der Gruben.
i . Berichte i igt besitzer die erforderlichen Schutz vorrichtungen verhindere. Gollten ung die Fabrik⸗Fafpektorea⸗ Berichte im Original vorgelegt i. kin der gm, d nnen gene. .
werden unter voller Namensnennung der Inspektoren, so würden wir baz mit Freuden begrüßen. Wir würden dann, die Berichte auch oro, in einem so ruchlosen Kriege.
früher erbalten als bisher. Ebenso erfreulich ist die Trennung der Kesselrevision von der Gewerbe⸗Inspektion in Preußen; die Gewerbe
In einem Als Bergwerks. Direktor
könnte er (Redner) jeden Tag fungieren. Der Abg. Hilbck sei noch im Jahre 1864 an der Berliner Untversität gewesen, 1866 aber schon Bergwe kz. Direktor geworden. Woher habt er in zwei Jahren seine
Außerdem han er eines Falles geda rt, in dem ein Maschinenwärter n Inspektoren werden fortan freie Hand haben. Ein Fortschritt pie gf ee Gerne .
507 Stunden Pintereinander gearbeltet haben soll entgegen den gesetzlichen Vorschriften. In seinem Stenogramm steht, wahrscheinlich infolge eines Mißverständnisses, dies sei geschehen auf dem .Württem⸗ bergschacht; ich nehme an, daß der Brückenbergschacht gemeint ist. Gs ?*igäre nun zu wünschen gewesen. daß der Herr Abg Sachse die Güte gehabt hätte, diesea letzten Fall jur Kenntniß der sächsischen Berginspektion zu bringen. Da er aber vorgezogen hat, bier seiner Erwähnung zu thun, werden wir selbstverständlich nicht ermangeln, unsere Regierung von den Ausführungen des Abg. Sachse in Kenntniß zu setzen. Es steht hiernach zu erwarten, daß insbefondere der letzt.
wahr bestaͤtigen sollte, meine Regierung sofort das Geeignete verfügen wird, um die Vorkommniß solcher Mißstände für die , . zu ver⸗ en. Ich wollte mir nur erlauben, diese kurze Erklärung hier abzugeben.
ien Schrader (fr. Vgg) kommt auf die gestern behandelte Wohnungefrage zurück und macht darauf aufmerksam, daß es sich dabei um eine Frage handele, die den Reichstag und die Oeffentlichkeit schon 20 Jahre beschäftige und die eigentlich schon spruchreif sei.
Abg. Molkenbubr erklärt, er bleibe dabei stehen, daß die See Berufggenossenschaft ju kostspielig verwaltet werde, und daß die Ratrosen einen Rechtzanspruch, nicht nur einen Billigkeitzanspruch auf eine höhere Rente hätten,
Abg. Dr. Oertel ˖ Sachsen (d. kons.): Das Börsengesetz ist in drei Punkten noch nicht zur vollen Ausführung gekommen. Die Frühbörse muß dem Gesetz unterstellt werden. Nachdem die Börse im Feen⸗ palast geschlossen worden ist, muß auch diejenige in der Heiligengeiststraße . Schickfal unterliegen. Ebenso müffen deren handelsrechtliche Lieferungsgeschäfte dem Börfengesetz unterstellt werden. Wir wollten hier⸗ uber mit größerer Ausführlichkeit reden, sehen aber davon bis jur dritten Lefung ab, weil, wie wir hören. Schritte im Gange sind, die solchen Beschwerden abzuhelfen geelgnet sind. Zweck des Börsengeletzes war eg jedenfalls, Lieserungsgeschäften ein Ende zu machen. Ist das nach dem vorliegenden Gesetz nicht möglich, so muß das Gesetz revidiert werden.
Direltor im Ministerium für Handel und Gewerbe Hoeter: Nach⸗ dem der erwähnte Geschäftsverkehr in der Börse der Heiligengeist⸗ frraße begonnen bat, ist feitens der Reichsregierung das Erforderliche geschehen, um den dort sich entwickelnden Verkehr zu beobachten. Die in dieser Beziebung gegebenen Weisungen sind nachdem das Ober⸗ Verwaltungsgerichts / Erkenntniß ergangen war, wiederholt und an sämmtliche Börsen⸗ Aufsichts beamten, nicht allein an die von Berlin, gerichtet worden. Daraufhin sind weitläufige, sehr schwierige Ecmittelungen angestellt worden, die naheju als ab⸗ geschlossen bezeichnet werden können. Jedoch mit Räücksicht auf die augenblicklich stattfindenden Verhandlungen wird dle Entschlietßzung des preußischen Handels. Ministers voraussichtlich in der allernächsten Zeit erfolgen, falls nicht diese Verhandlungen zu einem friedlichen Aug⸗ gleich, der unter allen Umständen vorzuniehen ist, führen. Damit
würde gleichzeitig auch die Frage des hiesigen Frühmarktes ihre Er⸗ ledigung finden.
Abg. Roeren (Zentr.): Das e gr hat bisher schon eine sehr wohlthätige Wirkung gehabt, auch das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb hat sich bewährt. Es sind aber ganz wunderbare gericht⸗ siche Entscheidungen erfolgt, die Unzufriedenheit erregt haben. Man bat das Gesetz nicht nach seinem Geist, sondern
sediglich formalistisch nach dem Buchstaben interpretiert. Der Rechtsprechung ist allerdings durch dieses Gesetz ein ganz neues Gebiet eröffnet worden. Es ist zu erwarten, daß sich die Richter allmählich in das Gesetz hineinleben. Eine Revision ist nur noth⸗ wendig in Bezug auf den Ausverkaufsschwindel, der jetzt nach den Entfcheidungen des Reichsgerichts in viel größerer Blüthe steht, als vor Erlaß des Gesetzes. Staatssekretãär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herrẽũ Ich freue mich, daß der Herr Vorredner der Ansicht ist, daß man jetzt gegenüber den Klagen der Gewerbetreibenden über das Gesetz, betreffend den unlauteren Wettbewerb, noch nicht an eine neue gesetzgeberische Hilfe denken könne. Zwei Erfolge kann man dem Gesetz jedenfalls nachrühmen. Erstens haben die marktschreie⸗ rischen Anpreisungen erheblich abgenommen, und ferner ist strafrecht · lich in einzelnen Fällen auf Grund dieses Gesetzes sehr energisch ein geschritten worden. Nun ist ja zu meinen Händen auch eine Reihe von Anträgen gekommen, die erheblich schärfere Bestimmungen ver⸗ langen. Ich glaube aber, diejenigen Interessenten, welche derartige Anträge geftellt haben, sind sich nicht klar darüber, daß, wenn man ihren Anträgen durch Gesetz wirklich stattgäãbe, der freie Wettbewerb auf dem Gebiete des Handels zum theil überhaupt lahmgelegt würde. Ich freue mich deshalb, wie gesagt, daß sich der Herr Vorredner ledig⸗ lich darauf beschränkt hat, hervorzuheben, daß die Auslegung des Reichsgerichts über die Frage des Ausverkaufs seinen Auffassungen nach nicht dem Geist und dem Zweck entspreche, in welchem die be⸗ treffende gesetzliche Bestimmung erlassen worden ist. Ich nehme keinen Anstand, zu erklären, daß, wenn ich heute in der Lage wäre, als richterlicher Beamter eine Entscheidung ju diesem Paragraphen zu fällen, ich auch das Verfahren des Nachschiebens beim Ausverkauf für gesetzlich nicht zulãssig erklären würde. Jeder Mensch, der in einen Ausverkauf geht, nimmt an, daß eben nur der Rest der Waaren⸗ bestände wegen Aufgabe oder Verlegung des Geschãfts ausverkauft wird (sehr richtig! in der Mitte und rechts), und nach meiner Ansicht hört der Begriff „Ausverkauf auf, wenn fortgesetzt neue Bestãnde zugeschoben werden. (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.) Das Erkenntniß des Reichsgerichts ist aber einmal ergangen, und
man wird abwarten müssen, ob nicht vielleicht dieses höchste Gericht auch seinerseits zu einer anderen gesetzlichen Ueberzeugung kommen kann. Ich werde aber aus den Anregungen des Herrn Vorredners Veranlassung nehmen, durch Erhebungen festzustellen, ob überbaupt in dem Umfange, wie er das annimmt, das Aueverkaufswesen jetzt wieder zu einem Unfug geworden ist, ob in der That in dem Umfange, wie er annimmt, sche in bare Ausverkäufe, möchte ich sagen, vorgenommen werden, die auch nach meiner Ueberzeuguug keine Ausverkäͤufe sind, weil die Vorräthe fortwährend sich ergänzen. Sollte das Reichsgericht nicht zu einer anderen rechtlichen Ueberzeugung gelangen, und sollten
Rüben Lohnverhaͤltnifsen der arbeitenden Klassen ist nicht zu leugnen. Das 19. Jabrhundert ist das Jahrhundert der Sozialresorm gewesen. Nebelstände sind in Industriegebieten vorhanden, aber tausend Hände
find bereit, die geschlagenen Wunden ju muß die Zahl der Fabrik. Inspektoren vermehrt und diese ganze In⸗
stitution zur Reichssache gemacht werden.
regierung wenig unterstützt. Die traurigen Verhältnisse der Haus
heilen. Zu diesem Zweck
Enqusten veranstalten. Leider werde sie darin von der Reichs
Spielwaarenindustrie des sächsischen Erzgebirges sollten vor allen Dingen festgestellt werden. Eine sechslbpft je Arbeiterfamilie ver- diene für die Fabrikation von Holithieren wöchentlich 8H M Man gehe um die Feststellung dieser Dinge beinahe herum wie die Katze um den heißen Brei. Die Arbelterschutzgesetztebung müsse auf die
Hausindustrie ausgedehnt werden. Abg. Dr. Hitze (Zentr.):: Auch ich könnte die Mittheilung der
Fabrik. Inspektoren · Berichte im Original nur mit Freuden begrüßen. Dagegen könnte ich mich mit einem deutschen Fabrik⸗Inspektorat nicht 'inderftanden erklären. In Preußen lönnte ia beispielgzweise dem Handels. Minifterium ein Bencral. Fabrik ⸗Inspektor beigegeben werden, der für eine einheitliche Berichterstattung zu sorgen hätte. Im allge⸗ meinen aber sollte die Sache in den Händen der Landesregierungen bleiben. In der Frage der Hausindustrie finden Erhebungen statt; wir wären gerne bereit, auch gesetz geberische Schritte zu thun.
Abg. Höller. Duisburg (nl): Die Verbindung der Kesselrevision
mit der Fabrik · Inspektion hatte auch ihre guten Seiten; natürlich unter der Vorausfetzung, daß die eine Arbeit nicht auf Kosten der anderen vorgenommen würde. In diesem . würde die Zahl der Beamten vermehrt werden müssen. Die Ke elrevisoren sollten eine Assistenten⸗ zeit durchmachen. Die von Herrn Rosenow gewünschte soʒialpolitische Statistik müßte selbständig, nicht in Verbindung mit der Produktions-
statistik gemacht werden. Abg. Hoch (So)) kritisiert das Verbalten der Aufsichts. und
Polizeibehörden gegenüber den soßialdemokratisch organisierten Arbeitern und bemängelt die Bauaufsicht.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Ich will ganz kurz, meine Herren, auf einzelne Punkte antworten,
die hier noch berührt sind. Was zunächst die Berichte der Gewerbe⸗Inspektoren anbetrifft, so
werde ich, nachdem ich die Wünsche des Hauses kenne und die Zu stimmung zu meiner Anregung gefunden habe, mich mit den ver⸗ bündeten Regierungen dahin in Verbindung setzen, ob es nicht prak⸗ tisch wäre, die Berichte der Gewerbe ˖ Aufsichtsbeamten nach einem Formular, in einheitlicher Form so herzustellen, und zwar so, daß auch der Bericht für jeden einzelnen Landestheil einzeln abgegeben werden kann. Dann können die Berichte je nach ihrem Fortschritt, sobald der Druck eines Bandes fertig ist, sofort publiziert und dem Reichstage zugestellt werden. Liegen die Berichte sämmtlich im Druck vor, so kann im Reichsamt des Innern ein eingehendes, gründliches Sachregister aufgestellt werden und nachträglich ebenfalls in die Hände der Herren Reichstagsmitglieder gelangen. Ich glaube, dann wird diese ganze Frage aus der Welt geschafft sein, und Sie werden das Mittel haben, sich auf die leichteste Weise über alle einzelnen Fragen der Berichte selbst eingehend zu unterrichten. Man ist auch auf die Produktionsstatistik jurückgekommen. Davor möchte ich dringend warnen, die Produktionsstatistik, die handels- politische Zwecke verfolgt, mit irgend welchen Zwecken zu ver— binden, die auf sozialvolit ischem Gebiet liegen. Um Ihnen einen Begriff davon ju geben, was das für eine Arbeit war, wie sie — ich kann sagen — noch in keinem Staate der Welt geleistet worden ist, so gestatte ich mir, Ihnen mitzutheilen, daß an 553 000 Betriebe Fragebogen von uns versandt sind, daß hiervon 46 000 beant⸗ wortet wurden und 7000 Antworten noch ausstehen, für welche zum theil die Frist für die Beantwortung noch nicht abgelaufen ist. Also alle die Befürchtungen, die man gegen die Erhebung der Produktions statistik hegte, daß die Fragen garnicht oder sehr unvollständig beant⸗ wortet werden würden, haben sich nicht erfüllt, denn wenn von 53 000 Fragebogen schon 46 000 beantwortet und nur noch 7000 rückständig sind, die wahrscheinlich auch noch beantwortet werden werden, so ist das meines Erachtens ein glänzendes Resultat, das wir dem Verständniß und dem Interesse zur Sache, welches in den betheiligten Kreisen der Industrie herrscht, verdanken. Außerdem soll diese Produktions ⸗ statistik noch weiter fortgesetzt und, um ein genaues Sild von der heimischen Produktion zu haben, von Zeit zu Zeit erneuert werden. Wenn wir wissen, was in Deutschland an Waaren erzeugt wird, was nach Deutschland von gleichwerthigen Waaren eingeführt und ausge⸗ führt wird, so können wir ganz genau den deutschen Verbrauch be⸗ rechnen und haben damit eine Grundlage für die Beurtheilung unserer wirthschaftlichen Arbeit, für unsere ganze Zoll und Handelspolitik, wie sie bisher meines Wissens überhaupt noch kein einziger Staat ge⸗
wonnen hat. Ich komme zum Schluß mit einigen Worten auf die Vorwürfe,
die berüglich der Aufsicht im Baugewerbe erhoben sind. Zunächst werde ich mir gestatten, nachdem diese Frage immer von neuem wiederbolt ist, einfach das Rundschreiben zu veröffentlichen, daß ich an die verbündeten Regierungen in dieser Beziehung gerichtet habe. Ich kann versichern, daß in fast allen deutschen Staaten daraufhin jetzt entweder gesetzgeberische Maßnahmen, wie in Sachsen, oder eingehende Polijeiverordnungen vorbereitet sind oder, wie in einer Anzahl kleiner Staaten, die Bedingungen für den Bauschutz jetzt ausdrücklich in die Bauerlaubniß aufgenommen werden. Sobald alle diese gesetzgebe · rischen und Verwaltungs maßnahmen abgeschlossen sind, werde ich Ge⸗
Geheimer Ober. Bergrath Dr. Für st stellt fest, daß die Unfallstatistit
sich in den letzten Jahren in Deutschland . gestaltet habe.
Ble Verhältniffe in Belgien seien nur s Statistik sei dort nicht so genau wie in Deuischland.
einbar günstiger. Die
Abg. Hilbck: Ich möchte doch Verwahrung dagegen ein⸗
Abg Rosenow (Sor) wꝛist auf die große Zahl der in der legen, daß der Abg. Sachse den Krieg von 1870, den wir in der Zigarren. Hau zindustrig beschäftigten. Schal kinder hi5 Die Eltern Nothwehr geführt haben, als einen ruchlosen bezeichnet
6 von i!, e, . en er , nen,. Arbeit . i nder vollkommen überzeugt, aber sie könnten nichts dagegen thun, erwähnte Fall genau erörtert werden wird, und daß, wenn er sich als wunder eo lh en, mu wenig verdienten, Tie 1 abrikan ten um gingen das Gesetz dadurch, daß sie di Arbeiten von den Kindern zu Hause machen ließen. Seine (Redners] Partei wolle die Lage der Haugzindustrie verdessern und zu diesem Zwecke
Präsident Graf von Ballest rem: Ich hätte diesen Ausdruck jedenfalls gerügt, wenn der Abg. Sachse gesagt hůtte, daß der Krieg von un serer Seite ruchlos angefangen worden wäre. Ich habe aber angenommen, daß er damit ausdrückte, wir wären in ruchloser Weise
mit Krieg überzogen worden.
Abg. Hil bak (fortfahrend): Ich habe mich vor meinem Studium 2 Jahre praktisch bethätigt und später ein so gutes Examen bestanden, daß ich mit einem Stipendium der Regierung die Bergwerke anderer
Länder studieren konnte. Die Ausgaben für das Gehalt des Staatssekretärs werden
bewilligt. . Um 5i/ Uhr wird die weitere Berathung auf Freitag
1 Uhr vertagt. Gn werden die von den Abgg. Freiherr von Stumm (Rp.), Dr. Schädler GHentr) und Albrecht ¶ Soz.) h dem Invalidenversicherungs⸗Gesetz beantragten Resolutionen
erathen werden.)
Preußszischer Landtag. Herrenhaus. 3. Sitzung vom 11. Januar 1900, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die Berathung und Be⸗ lufee verbunden mit einer allgemeinen Diskussion, über die u herfü n Behandlung des Gesetzentwurfs, betreffend die Zwangserziehung Minderjähriger.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Es ist ein dunkles und tiefernstes Kapitel unseres Volkslebens, das die Vorlage, die Ihrer Berathung unterbreitet worden ist, aufschlägt. Jeder, der mit offenen Augen die Verhältnisse rings um uns herum betrachtet, der namentlich einen Blick wirft auf die Verhandlungen vor den Schranken der Gerichte, ingbesondere der großen Städte, der kann sich der Auffassung nicht verschließen, daß in weiten Krelsen eine zunehmende und die Zukunft unseres Volks ⸗ lebens gefährdende Verwahrlosung eingerissen ist. Nicht fest haften mehr wie früher die gebeiligten Bande alter Ordnung, der Respelt vor Kirche und Schule, die Ehrfurcht vor Eltern und Anverwandten. Weite Kreise der jugendlichen Bevölkerung, sich frei wähnend von diesen althergebrachten und altgeheiligten Rücksichten, stürmen in das Leben hinaus, ihren eigenen Weg suchend, und jener Kompasse beraubt, irren sie sehr oft ab vom richtigen Wege. Meine Herren, daß eine solche zunehmende Verwahrlosung unter den jugendlichen Elementen sich bemerkbar gemacht hat, das geht leider zum aller deutlichsten aus der Kriminalstatistik hervor. Die Kriminalstatistit weist von Jahr zu Jahr eine junehmende Betheiligung der jugend · lichen Elemente an den Straffällen auf. Die Begründung der Vor⸗ lage giebt nähere Daten in dieser Beziehung, von denen ich mir nur einige wenige zur Illustrierung der Vorlage Ihnen mitzutheilen er— lauben möchte.
Im Jahre 1882 fanden 30 697 Verurtheilungen Jugendlicher statt, im Jahre 1896 43 9869 — das bedeutet eine Steigerung um 43,2060 — und im Jahre 1897 ist die Zahl sogar auf 46 327 ge⸗ stiegen — also gegen das Jahr 1882 eine Steigerung um 47,3 0so. Auch relativ hat die Antbeilnahme der Jugendlichen an den Verbrechen und Vergehen zugenommen, indem auf 100 000 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren im Jahre 1882 568 Verurtheilungen kamen, im Jahte 1896 dagegen 697, so daß eine Steigerung um 2209 eingetreten ist. Auch diese relative Steigerung ist um so bedenklicher, alt die relative Steigerung der Kriminalität im allgemeinen, also bei den Grwachsenen, 160 / 0 betragen hat, so daß also auch hier die relative Zunahme bei den Jugendlichen noch eine erheblich größere gewesen sst als bei den sonstigen Elementen der Bevölkerung. Und, meine Herren, die Theilnahme der Jugendlichen hat sich gerade auf die be denklichsten Arten der Vergehen und Verbrechen erstreckt; namentlich bel allem, was an Gewaltthatigkeit grenzt, finden wir die jugendlichen Elemente der Bevölkerung in besonderem Maße betheiligt. Die Ver ⸗ haͤltnißzahl der Verurtheilungen wegen gefãhrlicher Körperverletzung ist von 1882 bis 1896 um 112 oso gestiegen. Die Verurtheilungen wegen Sachbeschädigung haben sich um 480 /0 vermehrt, die Ver= urtheilungen wegen Nöthigung und Bedrohung haben sich verdreifacht. Von den im Jabre 1898/99 in die preußischen Strafanstalten eingelieferten Zuchthausgefangenen waren nicht weniger 40 26 o vor dem 18. Lebensjahre bestraft, und nach einer im Jahre 1891 stattgehabten Erhebung waren von den vorhandenen 17 867 Zuchthaut gefangenen der preußischen Monarchie 9489 oder 53 oo mehr al⸗ dreimal bestraft. Diese mehr als dreimal Bestraften můssen fast gan⸗ nämlich zu 93 oo, als unverbesserlich, als aus dem Rahmen der gesel schaftlichen Ordnung berausfallend erachtet werden, und von diesen unverbesserlichen Elementen waren nicht weniger ale 31 oo beten vor dem 18. Lebensjahre bestraft.
Meine Herren, diese Daten sind in der That erschreckend un müssen Jedem, der es ernst meint mit unserem Vaterlande, zur Pfli machen, hier die bessernde Hand anzulegen und zwar umsomehr, das Maß der Verschuldung bei diesen Vergehen nicht immer llat in stellen ist. Wie weit diese große Kriminalltat der Jugendlichen auf eigenes Verschulden zurückjuführen ist, wie weit auf die verbrecher oder verderbliche Umgebung, in der diese Glemente groß gewoide⸗ sind, das läßt sich nicht feststellen. Zweifellos ist, daß die Umgebun
in der Tzat die Mißstände im Ausverkaufzgwesen so groß sein, wie der Herr Vorredner es darstellt, so kann man allerdings erwägen, ob
legenheit nehmen, eine Zusammenstellung dessen zu veröffentlichen, was
namentlich verbrecherische, ihre Pflicht verabsäumende Eltern,
iberaus ungünstigen Einfluß auf die Jugend ausüben, und ez ist wol eins der trübsten und unsere Hilfe heischenden sozialen Bilder day wir sehen können, diese jugendlichen Elemente, welche die Ge⸗ ssgnisse und Zuchthäuser bevölkern, weil sie von vornherein im elter⸗ liben Hause der richtigen Anleitung entbehrten, ja vielfach geradezu auf den Weg des Verbrechens gewiesen worden sind. Aber selbst wo ein Verschulden der Eltern nicht stattfindet, sind vielfach Vermögens⸗ losigkeit, Verarmung, Krankheit oder sonstige Umstände vorhanden, die e nicht möglich machen, die Aufsicht über die Kinder zu üben; und selbst wo die Eltern ihre Pflicht thun, ist es vielfach der innewohnende Hang jum Verbrechen, die verbrecherische Anlage, die allmählich vom Wege des Rechten herab und die Arme des Verbrechens treibt. Meine Herren, diese Dinge zu bessern, ist eine eminente Aufgabe aller Derjenigen, die berufen sind, hier die bessernde Hand anzulegen, und ich meine, dazu sind in Arster Linie die Kirche und Schule berufen.
Namentlich der Einwirkung der Kirche ist es in erster Linie zu danken daß noch so viele Elemente vom Verderben zurückgehalten wurden, . ihrer Einwirkung wird es hoffentlich auch gelingen, weite Kreise unserer Bebölkerung auf den rechten Weg zurückzuführen. Neben der Kirche hat eine grohe Anzahl freiwilliger Vereine, die auf freier Liebes thätigkeit beruhen, diese Thätigkeit auch in der Richtung einer Ver besserung dieser Zustände entfaltet.
In der Denkschrift ist eine kurze Nachweisung gegeben, aus der die Herren ersehen wollen, daß 678 Erziehungsanstalten theils auf freiwilliger Liebesthätigkeit, theils auf religiöser Grundlage beruhend sich der verwaisten, verlassenen und verwahrlosten Kinder angenommen haben, mit einer Jahresausgabe von nicht weniger als 11 Millionen Mark und 30 000 Zöglingen. Ich halte es für meine Pflicht, an dieser Stelle meinem lebhaften Dank Ausdruck zu geben für Alles, waz diese Vereinigungen, namentlich auch die kirchlichen Vereine beider Konfessionen, in dieser hingebenden und überaus mühsamen Liebes thätigkeit an den Aermsten unseres Volkes gethan haben.
Aber diese Thätigkeit ist bisher nach mannigfacher Richtung ein
geschränkt gewesen. Die Gesetzgebung hatte nicht die nöthigen Zwangs⸗ mittel gegeben die erforderlich waren, um diesen Vereinen den vollen Nutzen ihrer Thätigkeit zu sichern. Denn die Vereine waren in ihrer Thätigkeit auf die Eltern angewiesen, nur freiwillig konnten die Kinder unter Zustimmung ihrer Eltern in die Anstalten gebracht werden und insofern diese Zustimmung fehlte, fehlte es an Zwangsmitteln, die Kinder in den Anstalten festzuhalten. Wir haben leider sehr oft die Erfahrung machen müssen, daß die Eltern aus Kurssichtigkeit oder aus Cigennutz die Kinder zurücknahmen, sobald sie in das erwerbsfähige Alter traten, auch wenn die Umgebung, in die die Kinder zurücktraten ebenso ungünstig auf sie wirken mußte, wie es früher der Fall amn, und die Erziehung der Kinder noch in keiner Weise pollendet . Trotz dieser beiden Momente, bevor die Erziehung vollendet ist, die Kinder noch in der Erziehung behalten zu können, ist die wichtigste Aufgabe, die die Gesetzgebung hat. In dieser Beziehung hat sie das bisher nicht gethan, was vom Standpunkte der ethischen und sozialen Fürsorge für diese Elemente des Volkes nothwendig war.
Der erste Versuch in Preußen ist gemacht durch das Gesetz vom 13. März 1878, das Gesetz beschränkte sich aber lediglich auf Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, und zwar nur auf solche, die mit dem Strafrichter in Berührung gekommen sind. Nur solche Kinder, die eine strafbare Handlung begangen haben, des straf⸗ mündigen Alters wegen aber nicht zur Verfolgung gezogen werden können, konnten zur Zwangserziehung überwiesen werden. Nun liegt es aber auf der Hand, daß der Umstand, daß ein Kind vor den Straf⸗ richter kommt, durchaus nicht allein beweisend ist für die Verrohung oder Verwahrlosung des Kindes; die Verwahrlosung kann genau so gut eingetreten sein und ist sehr oft eingetreten, ohne daß es gerade zu einem Verbrechen oder Vergehen kommt, und ohne daß das Kind vor die Schranken des Gerichts geführt wird.
Solche Kinder, die nicht vor den Strafrichter kommen, konnten bisher nicht zur Zwangserziehung überwiesen werden, wenn es auch im eigenen Interesse des Kindes noch so nothwendig war, es aus der bisherigen Umgebung herauszureißen und das Kind in eine gesunde Umgebung zu bringen und einer Erziehung zu unterwerfen, die hoffen ließ, daß es auf den rechten Weg zurückkommen werde.
Bei den Jugendlichen über 12 Jahre, zwischen 12 und 16 Jahren, war d. auf Grund des 5 56 des Strafgesetzbuchs dem Strafrichter die Nebglichteit gegeben, diese Jugendlichen einer Besserungsanstalt zu überweisen. Wenn in Verneinung der ausreichenden Urtheilsfähigkit eine Strafe nicht erfolgte, dann war der Richter in der Lage, den Betreffenden einer Besserungsanstalt zu überweisen, — eine Be— fugniß, von der die Gerichte nur sehr mäßigen Gebrauch gemacht 44 nur etwa tausend solche Jugendliche befinden sich in einer
alt.
Ueber 16 Jahre hinaus war überhaupt die Möglichkeit bisher nicht gegeben, eine Zwangserziehung eintreten zu lassen, und dies ist meines Erachtens alt ein besonderer Mangel der bisherigen Gesetz⸗ gebung anzusehen, denn gerade diese Jugendlichen zwischen 16 und 3 Jahren finden wir sehr zahlreich bei allen Vergehen und Ver— , namentlich auch gewaltthätiger Art, betheiligt, und ein Blick n die Gerichtssäle, namentlich auch von Berlin, beweist Jedem, in welchem Maße diese Jugendlichen sich an Gewaltthätigkeiten, Auf⸗= rubr, Auflauf u. s. w. betheiligten. Und, meine Herren, ich kann . es nicht verhehlen, daß sich ein Prozeß in diesem letzten 2 ö hier abgespielt hat, der die Aufmerksamkeit des ganzen Volkes * as lebhafteste in Anspruch genommen hat, der in der That den ; J. nahe gelegt hat, Jugendliche, auch wenn sie majorenn sind, nd zwar gerade Jugendliche aus den oberen Ständen, der Zwangs— . überweisen zu können.
glaube mich mit diesem hohen? Hause darüber einig zu wissen
6 tlefsten Bedauern und der tiefften Entrüstung i ltr, 9. . die die Hingabe für König und Vaterland, für den . . Allgemeinheit, die eine schlichte und einfache Lebensweise oe, 1 ihren Stolz gehalten haben, jugendliche Elemente, dieser ö. 365 Traditionen uneingedenk, ein frevlte Leben in Genußsucht . n. ihre Aufgabe gehalten haben. (Lebhaftes Bravo!) Ich . . . betheiligten einsichtigen Elemente müssen diesem Treiben er, a. entgegentreten und verhindern, daß diese jugendlichen . 2 berechtigten guten Ruf der Kreise und der Eltern, von betten. stammen, beeinträchtigen. Ich habe einem der Haupt ⸗ . 6 der meiner Veiwaltung unterstellt war, absichtlich nicht Din m erbetenen Abschied bewilligt, sondern ihn auf Grund des nargesetzes auß dem Dienste entlassen, und ich werde unnach⸗
9
Bravo h
um die Zwanggerziehung Minderjähriger ausjuüben, wi wendig, so sind wir, gottlob, durch das ,, . ,, . wesentlichen Schritt weiter gekommen. Das erliche Gesetzbuch bestimmt in i kommenden 5 J. . , ⸗ Wird das geistige oder leibliche Wohl des K fährdet, daß der Vater das Recht der Sorge . 1 . ö Kindes mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eines ehr— losen oder unsittlichen Verhaltens schuldig macht, so hat das Vor⸗ mundschaftsgericht die zur Abwendung erforderlichen Maßregeln zu treffen. Das Vormundschaftsgericht kann insbesondere anordnen 3 3 zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten ga . , ¶ 36. Erziehungtanstalt oder einer Besserungtanstalt § 1838 des Bürgerlichen Gesetzbuchs giebt dann ähnli weitergehende Rechte dem Ver e r afl tel uber , mun dete Kind. Er ist an die Beschränkung dez § 1666 nur gebunden ö ö. 3. oder Mutter handelt; im übrigen ist er be⸗ gt, das Kind der Zwangserziehung zu ü i Interesse des Kindes ö l So segensreich diese Vorschriften nd, ü der Ausbildung durch die k . ö schaftsrichter ist außer stande, sie zur Durchführung zu bringen, sofern es an einem Organ fehlt, das die Kosten der Zwangserziehung zu übernehmen hat. Die Eltern der hier in Betracht kommenden Kreise sind meistens dazu nicht im Stande und sofern nicht aus öffentlichen Mitteln die Kosten gedeckt Derhen, würden diese höchstwichtigen Paragraphen auf dem Papier stehen ug nicht zur Ausführung kommen. Deswegen sind fast alle Bundes« staaten dazu übergegangen, Institutionen zu schaffen, die ihrerseits die Zwangeerzie hung thatsächlich in Vollzug setzen. Artikel 135 des Ein— führungsgesetzes giebt dazu die Möglichkeit. Er bestimmt in einem weiteren Satze des Absatzes : „Die Anordnung — nämlich der Zwangerziehung — kann außer den Fällen der §S§ 1666, 1838 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur erfolgen, wenn die Zwangterzlehung zur Verhütung des völligen sittlichen Verderbens nothwendig ist. Wir haben geglaubt, von dieser Befugniß auch Gebrauch machen zu müssen; denn glelchviel, ob Verschulden der Eltern vorliegt oder nicht und gleichviel, ob die Kinder schon mit dem Strafrichter Bekannt schaft gemacht haben oder nicht, es ist in ihrem Interesse und im Interesse der Gesellschaft unerläßlich, sie der Zwangserziehung zu überweisen, wenn eine völlige sittliche Verwahrlosung zu besorgen ist. Auf diesem Gedanken beruht der 5 2 der dem hohen Hause unterbreiteten Vorlage, der in Ne. J die beiden Fälle des Bürger— lichen Gesetzbuchs wiedergiebt, dann in Nr. s das bisher bestehende . ö . von 1878 und dann in Nr. 3 den von mir eben erwähnten wichtigen Fall berührt, den ĩ ĩ . F h Fall der allgemeinen sittlichen Ich glaube mich für heute bei der Generaldisku ĩ Punkte beschränken zu können und ich möchte nur e,. . . die Frage der Kosten betrifft, mich in Kürze äußern. — In dem in meinem Ministerium aufgestellten Gesetzentwurf war eine Drittelüng der Kosten vorgesehen in der Weise, daß ein Drittel auf die Ortsarmenverbände, ein Drittel auf die Provinzen als Träger der Landarmenpflicht und ein Drittel auf den Staat entfielen. Diese Drittelung der Kosten hat mancherlei für sich; denn es ist umweifel— haft, daß, wenn die Zwangserziehung rechtzeitig ausgesprochen wird die Ortsarmenverbände, die Provinzen als gandarmenverbände und der Staat entlastet werden, indem seine Gefängnisse und Zucht⸗ häuser nicht mehr in dem Maße bevölkert werden. Bei der Wichtig keit der Gesetzesvorlage habe ich die sämmtlichen Landes⸗Direktoren des Staats zu einer Konferenz gebeten, und bei dieser Konferenz ist einstimmig gebeten worden, von einer Heranziehung der Gemeinden ganz abzusehen. Die Herren Landes ⸗Direktoren, die mit dieser Materie auf das eingehendste vertraut sind, befürchteten von einer solchen Betheiligung der Gemeinden einmal den Erfolg, daß nicht rechtzeitig und nicht oft genug die Anträge auf Einleitung der Zwangs⸗ erziehung gestellt werden, weil die Gemeinden dann ein materielles Interesse daran hätten, einen solchen Antrag nicht zu stellen. (Sehr richtig h Sie befürchteten ferner, daß schließlich doch bei einer großen Anzah von unvermögenden Gemeinden die Kosten auf die Provinz als Land- armenverband fallen würden und das Ganze nur eine große Schreiberei ohne erheblichen Nutzen geben würde. Aus diesem Grunde haben die Landes⸗Direktoren einmüthig gebeten, diese Drittelung aufzugeben und wieder auf den Maßstab des Gesetzes von 1878 zurückjugehen, nämlich auf die Halbierung der Kosten zwischen der Provinz und dem Staat. Ich bin dem Vorschlage gefolgt und kann den betheiligten Spitzen der Provinzen wie dem Herrn Finanzminister nur dankbar sein, daß sie sich bereit erklärt haben, diese Mehrkosten auf ihre Schultern zu übernehmen. Ich glaube mich auf diese Momente beschränken zu können; die einjelnen Punkte zu besprechen, wird die Diskussion und die Verhand⸗ lung in der Kommission noch Veranlassung geben. Ich darf noch einmal Ihrer Erwägung anheimgeben die außerordentliche Wichtig keit der Vorlage in religiöser, sittlicher und sozialer Beziehung. Es handelt sich darum, schwere Schäden des Volkelebens zu beseitigen und gefährdete Kreise unseres Volkes wieder unserem Volksleben und unserer Gesittung zurückjugewinnen. Das hohe Haus bat allen nach dieser Richtung hin ihm von der Staatsregierung unterbreiteten An⸗ trägen stets ein besonderes Maß von Sachkenntniß und Entgegen kommen entgegengebracht, und die Staatsregierung giebt sich der Hoff⸗ nung hin, daß es auch bei dieser Vorlage der Fall sein und die Re⸗ gierung so in den Stand gesetzt werden wird, diese schweren Schäden mit Nachdruck zu bekämpfen und auch auf dem hier in Rede stehenden Gebiete die Zukunft unseres Volkes sicher zu stellen. (Bravo) Herr von Below⸗Sales ke giebt sei ü daß die erste That des Ministers * e ,, ,,, dieser Vorlage gewesen sei: sie zeige, daß er ein offenes Auge für die Schäden unsereg öffentlichen Lebens habe. Alle gesetzlichen Maß— nahmen reichten aber nicht aus, wenn nicht die Religion und die k ihre Hilfe böten. Der Hauptgrund der Verwahrlosung der ugend liege in der schlechten Erziehung in vielen Familien der unteren
Klafsen. Der Vertheilung der Kosten nur auf Siadt und Provinzial⸗ verband unter Weglassung der Gemeinden könne er nur . .
ti 9 gegen alle Clemente einschreiten, die ein derartiges Leben
mit ihren Pflichten als Staatgbeamte verelnbar halten. eebheste
Meine Herren, war die bisherige Gesetzgebung nicht augreichend,
Graf von Mirbach Auch meine volltssche . : ̃ n Freunde stehen der ö, der Vorlage sehr sympathisch gegenüber, wenn sich 44 meine . . noch nicht mit der Vorlage beschäftigt hat. Das Herren= ö at sich schen einmal gegen eine weitere Belaftung der Pro nzen n,, . aber hier verlangt der Staat die Errichtung a , . durch die Kommunalberbände In den Städten . . . , , n, der Jugend rapld, aber ebenso jetzt auch auf k pla . Lande infolge der Vagabundage unserer ländlichen Ar⸗ 9. 9. Vas dabei aus den Kindern werden soll, ist ja klar. Die , wird npurch das Vermittlerwesen begünstigt, und auch . ovelle zur Gewerbeordnung wird daran nichts andern. Die Kom—⸗ . . von der Regierung eine Revision der Provinzialdotationen Herr von Helldorff bemerkt, daß ebenso wichti ie di ö, tig. d drug . ö. ies te oe in . eien und an den Mindeftfordernden ver eben würden. Zur Zwangserziehung in Anstalten ei . Theil dieser Kinder. Anstalten könnten n,, ö. ; 9 ,,. n, 4. 6 3 . zu einer richtigen Er⸗ ; estattet seien. ie Kinde ü ̃ Landwirthschaft oder im Handwerk r n n — 16 a . lange die Fürsorge der Anstalt genießen, bis sie im Leben allein fest dastehen können. Sonst fielen sie in die Verwahrlosung ,. Die Aufsicht der Behörden müsse reformiert werden; viele zer chsthaten, helge was hint, g, Wüis,hibe bringen solle 5 nur auf dem Papier. Aus den Verwahrlosten rekrutierten sich ] ,,, Millionen kosteten; deshalb sei es we er ö 534 . aat in der Frage der richtigen Erziehung reiherr von Durant: Die Hauptursa d = . der Jugend liegt in der K 6 . des Christenthums, welche theils bewußt, theils aus Nichtachtung mehr und mehr um sich gegriffen hat. Nur von r, heraus können diese äußeren Schäden geheilt werden. ar Jugend wird schon der materialistische, auf Gewinn ge ete Sinn geweckt und großgezogen. Die Rücksichtslosig . zegen den Naäͤchsten ist heute die e nur für das eigene Han—⸗ . ,. 1 . 9 . Deshalb wünschte ich bei eit, d ie Firma Krupp das Gerücht, daß si England Geschütze für einen un ĩ . J e gerechten Krieg liefere, für unbegründet erkläre. Rückkehr zu den Grundsä ĩ . ö. 36. . ö des Christenthums ist das beste reiherr von Manteuffel. Ich danke dem Mini ũ een, die Wünsche der Landes. Direktoren, an deren . 3) eilzenommen habe, im wesentlichen berücksichtigt hat. Die jetzige 8 , . 36. ö ft nicht ausreichend. Von zwei r n rxdorf wurde der ä . nur mit einem Verweis beste'ff, 33 . . er, ,n, . ben . das ist ungerechtfertigt n. den nstalten au q s doch selbstverständlich. In der ö 6 ut Dotationsftage erörtert werden, und das Abgeordnetenhaus wird . hoffentlich diese finanzielle Frage ins Rollen bringen. Die Provinzen wären mit einer Theilung der Kosten in dem Sinne ein⸗ ö daß der Staat zwei Drittel übernimmt. Den größten , . von der Ausdehnung der Zwangserziehung hat ja auch der ? taat. Die Provinzen werden besonders viele Kosten dadurch haben aß sie neue Erziehungsanstalten bauen müssen, denn die Unterbrin ung 3h . anderen Familien ist nicht zu empfe len ; a esetz angeno ird; ] ,, 6. ö wird; den Haupttheil der er ⸗Bürgermeister Delbrück. Dan;ig spricht 9 .. 26 ten ö 6 ringung der Kosten; denn d i schon hinreichend belastet. Wenn aber die ren ie , . 6 pin ialdotatlogen aufgerollt werde. könne daran leicht diese Vorlage , , Die Belastung der Provinzen sei ganz verschieden, die rmenlast drücke im Osten mehr als im Westen. Hoffentlich werde , . ,,, ,. sei, die Regierung auch die Sand .die Provi d ,, ,, otationen und das Besteuerungsrecht der
Damit schließt die Diskussion. Die V e wird ei ö. von . . ö ach einem Schreiben des Justiz⸗-Minist is Redakteur der sozialdemokratischen r e, m 9. e gr r de ei nn des ere eg, bestraft worden, und das l em Herrenhause die Befugniß öffentli des k , . . dem Antrage des Berichterstatters der Geschäftsord . , ,. . . . e e e mn . . er Publikations iß in di i dir, , . nsbefugniß in diesem Falle keinen on Seiner Majestät dem Kaiser und König i folgendes Telegramm eingegangen: 3 spreche 16. 366 hguse füt die Mir aus Anlaß der Geburt des dritten Sohnes Meines Bruders, des Prinzen Heinrich von Preußen, dar⸗ . . . ö einen wärmsten Dank aus 9 ie itglieder hö i ; . g hören die Verlesung des Schluß 125 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
Haus der Abgeordneten.
3. Sitzung vom 11. Januar 1900, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die Verlesun . olgender
Interpellation der Abgg. Arend t⸗Labiau 1 2
„Inwiefern erachtet die Königliche Staatsregierung die im vorigen Sommer im Anschluß an die Abstimmung dritter Lesung über die Kanalvorlage gegenüber einer Anzabl von Staats beamten von ihr getroffenen dienstlichen Maßnahmen ie n mit den Vorschriften der Artikel 83 und 84 der Ver
Der Reichskanzler und Präsident des Staats⸗Ministeri Fürst zu Hohenlohe erklärt sich bereit, die . sofort zu beantworten. 7 f ö . Begründung der Interpellation erhält darauf das Abg. von Köller (kons.): Die Regierun Kanalvorlage durchjzubringen, zu Mi hre e, ginn g . nommen, die obne Vorgang sind. Vor der Abstimmung, al die Mehrheit für die Vorlage immer zweifelhafter wurde, ge⸗ brauchte der Reichskanzler und Minister- Präsident dem Hause ge en⸗ lber Worte, welche sich nur als eine Drohung deuten lassen Am Morgen der entscheidenden Abstimmung in dritter Lesung zitierte der Minister des Innern die kanalgegnerischen y der Rechten, die in Staatgämtern standen, und wies sie auf ihre Dienstpflichten hin. Wußte der Minister nicht, daß dies mit der Ver. fassung in Widerspruch steht? Sind die Beamten nicht im Gegentheil verpflichtet, sich von der Erfüllung ihrer Pflicht weder durch Er öffnung von Vortheilen, noch durch Androhung von Nachtheilen ab balten zu lassen? (Die weiteren , des Redners werden auf der Tribüne nur sehr schwer im Zusammenhang verständlich.) Gewiß kann die Regierung jederzeit dte sogenannten politischen Beamten zur Dis position stellen. Aber das Gesetz von 1801 ist nach Emanation der Verfassung erlassen worden; bätte es diese ändern sollen, so hätte das in dem Gesetz seinen Ausdruck finden oder mindesteng ine zwei malige Abstimmung vorgenommen werden müssen. Die Verfassu aber will gerade auch die Beamten gegen solche Maßregeln .
stimmen. Er beantrage die Uebemwei ; mission von 15 Mitgliedern. eisung der Vorlage an eine Kom
stellen. Ich traue den sämmtlichen Biszsplinierte von ihnen trotz des Schicksalgz, das ihm ier gn l 9 5
. , m e ee ee, me een, , /r . ĩ . — — . * ö — 2