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Literatur.
Von Reichs und Landesgesetz en sind in den letzten Monaten wieder jablreiche Textausgaben veranstaltet worden, don denen hier folgende Erwäbnung finden mögen:
Im Verlage von O. Häring. Berlin, ist eine den Bedürfnissen der Praxis , , ,, , Handausgabe des Handelsgesetz⸗ buch (mit Ausschluß des Seerechts) nebst Einführungsgesetz und preußi⸗ schem Autführungsgesetz, sowie dem siebenten Abschnitte (Handels achen) des Gesetzeg über die Angelegenbeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erschienen. Der Herausgeber, Landgerichtsratb, Professor Dr. R. Medem, bietet in diesem Buch einen zuverlässigen Abdruck des neuen Gesetzestextes, dem der alte zum Vergleich gegenübergestellt ist. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Benußung desselben.
Das Aktienrecht‘, Buch II, Abschnitt 3 und 4, des Handels- gesetzbuchs vom 10. Mai 1897, welches Dr. Alexander Meyer mit kurzen Erläuterungen versehen bat, liegt jetzt in dritter Auflage tor (Verlag von Fran Vahlen, Berlin; Preis kart. 120 ). Dem Kommentar vorausgeschickt ist eine längere Einleitung über die Aktien
esetzgebung in Deutschland und die wichtigsten Gesetzesbestimmungen; n einem Anhang sind die Vorschriften über die Zulassung von Wertb⸗ papteren zum Börsenhandel aus dem Börsengesetz vom 22 Juni 1896 aufgenommen, und den Schluß bildet ein alphabetisches Sachregister.
Von den Reichsgesetzen, welche am 1. Januar 1900 in Kraft ge⸗ treten sind, gehört daz über die Zwangsversteigerung und Zwangs. verwaltung vom 24 März 1897 ju denjenigen, welche für ein richtiges Verständniß nicht unerhebliche Schwiertzkeiten bieten. Den Richtern. Anwälten und Referendaren das Studium dieses neuen Verfahrens zu erleichtern, ist ein unter dem Titel »Die Zwangs vollstreckung in Grundstücke in Preußen nach dem 1. Januar 19800 er— schieneneß Buch von dem Geheimen Justizrath EC. Schmidt, Amts
ichtsrath und Vollstreckungs richter in Görlitz, geeignet (Verlag von k T. Hirschfeld, Lelpzig; Preis kart. 3, 0 6). Im ersten Theil desselben giebt der Verfasser eine gedrängte, auch die Bestimmungen des preußischen Ausführungsgesetzes berücksichtigende systematisch? Dar⸗ tellung dieser wichtigen Prozeßmaterie, in der namentlich die Ver⸗ chiedenhelten des neuen und des alten Verfahrens in Preußen hervor— geboben werden. Dann folgt im zweiten Theil der Wortlaut des Reichsgesetze vom 24 März 1897, des Einführungsgesetzes von dem⸗ selben Tagẽ und des preußischen Ausfübrungsgesetzes vom 73. September 1899. Da nach 15 des Einf.⸗G. die vor dem 1. Januar 1900 beantragten (nicht bloß die berelts eingeleiteten) Ver⸗ fahren nach dem bisberigen Landesrecht erledigt werden müssen, dieses also noch eine Zeit lang neben dem Reichsgesetz in Geltung bleibt, ist auch ein Auszug aus dem preußischen Gesetz vom 13. Juli 1883 beigefügt. — Eine zweite Ausgabe des Reichs gesetzes über die Zwangsversteigerung und Lie Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 nebst dem Einführungs. und dem preußischen Ausführungsgesetz hat der Reichsgerichtsraih Dr. Paul Jäckel veranstaltet (Verlag von Franz Vahlen, Berlin; Preis tart. 1,20 ). In dileser tragen kurze Bemerkungen unter dem Gesetzestert zum ersten Verständniß desselben bei und eben hier und da für seine praktische Anwendung einen Fingerzeig. uch bier ist (durch Zitierung der entsprechenden Bestimmungen des preußischen, bayerischen und sächsischen Gesetzes) bei jedem Paragraphen auf den Zusammenhang mit dem bisherigen Recht hingewiesen. An die genanaten drei Gefsetze schließt sich ein Abdruck der die Zwangs verstẽigerung und Zwangsberwaltung von Gegenständen des . lichen Vermögens sowie die Zwangsliquidation einer Bahneinheit betreffenden Bestimmungen des preußischen Gerichtskostengesetzes in der Fassung vom 6. Oktober 1899 an. Daß beide Textausgaben auch ausführlich Sachregister enthalten, ist selbstverftändlich.
Für alle Standesbeamten und die mit dem Standesamt in Verkehr tretenden Laien ist das Reichsgesetz über die Be—⸗ urkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 in der seit dem 1. Januar 19900 geltenden Fassung wichtig. Ausgaben dieses Gesetzes nebst der Ausführungsz⸗ verordnung vom 25. März 1899 haben der Bürgermelster a. D. Otto Kotze (Breslau, Verlag von 6 u. Jünger; Preiz geb. 250 M und der Bürgermeifter in Wittstock Dr. jur. Schultz (Karl Heymann's Verlag, Berlin; Preis geb. 1ü20 M) mit Erläute⸗ tungen und Sachregister versehen. Beide halten ungefähr die Mitte zwischen einer Textausgabe und einem Kommentar. Das elegant ausgestattete Buch von Kotze enthält zugleich zahlreiche
ormulare jur Erläuterung der am 1. Januar d. J. eingetretenen enderungen. J
Eine handliche Quelle für das ganze Reichs. Strafrecht (ã=ur mit Ausschluß des Militär: Strafgesetzbuchs) bietet der Amtsrichter W. Coermann zu Mülhausen i. E. in einem Strafgesetz⸗ geb ung“ betitelten Weike (478 S. Verlag der Roßberg'schen Hof⸗
2 2 Leipzig). Dasselbe enthält den korrekten, seit dem 1. Januar d. J. geltenden Text des Strafgesetzbuchs und der reicherechtlichen Strafbestimmungen außerhalb. desselben, wie sie in 2 weniger als 91 Nebengesetzen, in der Militãrgesetzgebung (das Militärstrafgeseßbuch ausgLenommen), den Gesetzen über das See⸗ wesen, den Zoll. und Steuergesetzen, der Verkehrsgesetzgebung, den Ie ele ge, der Handelsgesetzgebung, den Gesetzen zum Schutze des geistigen Eigenthums, den Gesetzen, welche das Gesundhettswesen betreffen, in der Gewerbe und der Versicherungegesetzgebung zerstreut sich finden. Nicht strafrechtliche Bestimmungen haben nur soweit Aufnabme gefunden, als sie zum Verständniß der strafrechtlichen un⸗ entbehrlich sind. — In demselben Verlag erschien auch eine Ausgabe der Militar · Strafgerichts ordnung nebst dem Ginführungsgesetz und dem Gesetz, betreffend die Dienstvergehen der richterlichen Militär · Fustij ⸗ beamten und die unfreiwillige Versetzung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom J. Dezember 1898, mit Erläuterungen und Sachregister (VII, 582 S. Preis geb. 8 6). Der Verfasser, Ober⸗ Kriegggerichtsrath Dr. jur. Pechwell in Dresden, der während seiner d richterlichen Thätigkeit beim saͤchfischen Ober ⸗Kriegsgericht, sowie fruüber als Auditeur bei den verschiedensten Militärgerichten und als Mitarbeiter bei den Strafkammern eines Landgerichts reiche Erfahrungen auf dem Gebiete des militärischen und des bürgerlichen Strafgericht verfahrens gesammelt, hat zu eingehender Erläuterung der Gesetze außer den Materialien, soweit sie zum Verständniß der⸗ selben unentbehrlich sind, u. a. auch die einschlägigen Entscheidungen des Reichsgerichts und die Rechtzsauffassungen der hervorragendsten Praktiker und Theoretiker verwerthet. ;
Von den Arbeiterversicherungsgesetzen liegt das Kran kenver sicherungsgesetz vom 15. Junt 1885/10. April 1892 in einer von dem Regierungsraib im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. 5. 2 mann mit Erläuterungen versehenen Ausgabe vor (Berlin,
ar — Verlag; Preis geb. 1,50 ). Das Buch ist für die Praxiz bestimmt und soll den Behörden und Kassen einen zuver⸗ läͤssigen und vollständigen Ueberblick über die in Preußen bei Ausführung des Krankenversicherungsgesetzes getroffenen maßgebenden Entscheidungen letzter Instanzen geben. Es sind daher zunächst die des Reichsgerichts und des preußischen Oberverwaltungsgerichts, von diesen mehrere nicht veröffentlichte, verwerthet worden. Daneben finden sich in den An= merkungen alle Entscheidungen, die von dem vreußischen Minister für Handel und Gewerbe allein oder im Verein mit anderen Ministern zur Ausfübrung des Gesetzes in Einzelfällen oder in Form von Runderlassen getroffen sind. Der Verfasser hat zu allen sonst hervorgetretenen Streitfragen in kurzer Form Stellung genommen und auf die einschlägige Literatur verwiesen. Dem Fran kenversicherungt⸗ gesetz ist das Hilfekaffengesetz angefügt, das in 6 ausführlicher Weise erläutert ist. Im Anhang sind endlich die auf die Kranken versicherung
ch beniehenden Vorschriften anderer Arbeiterversicherungsgesetze und
le Ausführungsbestimmungen vollständig zum Abdruck gebracht.
Groß ist die Zahl der vꝛranstalteten Ausgaben des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes vom 15. Jali 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 18939. Zunächst sei eine von dem Regierungsrath Dr. C. Hoffmann bearbeitete ecwähnt, die seiner vorgenannten Ausgabe des Krankendersicherungsgesetzes in allen Stücken
leicht (Carl Heymann's Verlag, Gerlin; Preis geb. 1650 . Dem 3 und der Erläuterung geht eine Gegenüberstellung der beiden
Paragraphenfolgen des neuen und des alten ( Invallditätg. und Alters versicherungg⸗) Gesetzes zur Vergleichung voraug, und bei der Kom⸗ mentierung ist dann noch einmal auf jede der zahlreichen, auch durch ver⸗ schiedenen Druck des Gesetzestextes hervortretenden Neuerungen hin⸗ gewiesen. = Hier und da eingehender ist die Erläuterung des Invaliden · versicherungsgesetzes von Dr. E. von Woedt ke, Direktor im Reichs⸗ amt des Innern, welche sich als völlige Neubearbeitung der bekannten, in fünf Auflagen erschienenen Handausgabe des Invaliditäts. und Alters versicherungggesetzeg von 1889 darfstellt und die neue Gestaltung des Gesetzes denfenigen klar und anschaulich macht, die in die 3 sich eingelebt hatten und nunmehr die Unterschiede des neu geschaffenen Rechtszustandes gegenüber dem bigberigen nicht immer leicht herausfinden werden (Verlag von J. Gutten⸗ tag hierselbst; Preis geb. 2,25 6). In einer 37 Seiten umfassenden Einleikung giebt der Verfasser neben einer Darstellung der geschichtlichen Entwickelung der . des neuen Gesetzes eine treffliche systematische Uebersicht über den Inhalt desselben. — Auch die mit ausführlichen Erläuterungen versehene und in einer längeren Einleitung gleichfalls eine zusammenfassende, übersichtliche Darstellung der wichtigsten Bestimmungen enthaltende Ausgabe des Invalidenversicherungsgefetzes von Dr jur. Richard Freund, Vor⸗ sitzendem der Invaliditätz. und Altersversicherungsanstalt Berlin (F. J. Heine's Verlag hierselbst; Preis kart. 2 M), sowie namentlich die von dem Oberlandesgerichtsrath Hallbauer in Dres den herausgegebene, von dem Landesrath Alfred Illing, Mitglied des Vorstandes der Verstcherungganstalt Sachsen Anhalt, unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Königreich Preußen neu bearbeitete und bereits in 77 000 Exemplaren verbreitete gem einverständliche Darlegung aller wichtigeren Gesetzesbestimmungen in Gesprächsform (Verlag von Albert Berger, Leipzig; Preis geh. 80 g), eignet sich zur schnellen Einarbeitung in daz neue Gesetz und wird zum Verständniß seines Inhalts in den weitesten Kreisen beitragen. — Brauchbare Hand ausgaben des Invalidenversicherungsgesetzeg vom 13. Juli 1899 ohne e ,, des Textes oder nur mit wenigen kurzen Bemerkungen lieferten ferner Freiherr von Soden, Amtmann und Vor— standsmitglied bei der Wärttembergischen Versicherungsanstalt (Leipzig, Verlag von Albert Berger; Preis geb. 160 4), R. Wiedemann, expedierender Sekretär und Kalkulator im Reich z⸗Versicherungsamt (Selbstverlag. Halensee; Preis kart. 1,30 ), und Dr. jur. Linn in Berlin (Verlag von Schulze u. Co. hierselbst; Preis kart. 75 3). — Sämmtliche hier angezeigten Ausgaben des Invalidenversicherungsgesetzes lassen durch verschiedenen Druck die durch die Novelle geschaffenen Aenderungen hervortreten, sind mit ausführlichem Sachregister versehen und enthalten, mit Aus⸗ nahme der beiden letztgenannten von Wiedemann und Linn, auch die wichtigsten Bundesraihsbeschlüfse und Ausführungsbestimmungen.
Von den in jüngster Zeit erschienenen Textausgaben, von Landesgesetzen sind junächst zwei des preußtischen Aus⸗— führungzgesetz es zum Bürgerlichen Gesetz buche zu erwähnen, welches die Amtsrichter Dr. G. Crusen und G. Müller (Berlin, Karl . Verlag; Preig geb. 250 A) und der Landgerichtsrath bein Landgericht I zu Berlin Otto Schmidt, fehr Zeit Mitglied der Kommission des Abgeordnetenhauses für die Vorberathung des Entwurfs (Verlag von J. J. Heine hierselbst; Preis kart. 2 6), unter Verwerthung der umfangreichen Materialien eingehend erläutert haben. — Das preußische Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 21. September 1899 hat der Amts⸗ gerichtsrath C. Kurtz mit kurzen Anmerkungen, einem daz Reichzgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 enthaltenden Anhang und einem ausführlichen Sachregister herausgegeben (Verlag von Karl Meyer, Hannover; Prels geb. 150 ). — Die preußische Gesinde ordnung vom 8. November 1810. wie sie seit dem 1. Januar d. J. Geltung hat, mit den an die Stelle ihrer aufgehobenen Vorschriften tretenden Bestimmungen des neuen bürgerlichen Rechts und den sonstigen neben der Gesinde⸗ ordnung geltenden gesinderechtlichen Vorschriften hat det Landrichter Fritz Seyffarth für Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungs beamte kommentiert (Verlag von O. Häring, Berlin; Preis geb. 1,60 w). Textausgaben dieser in den alten preußischen Provinzen jetzt geltenden gesinderechtlichen Bestimmungen sowte der abgeänderten Dien st⸗ boten Srdnungen der hannoverschen Regierungsbezrke ohne Erläuterungen lieferte der preußische und hanseatische Ober⸗ Landesgerichtsrath a. D. W. Ch. Francke (Verlag von Karl Meyer, Hannober; Preis kart. 79 bejw. 50 3). — Im Verlag der Roßberg'schen Hofbuchhandlung in Leipzig er- schienen der erste Band der von dem Referendar James Breit besorgten Textausgabe der sächsischen Ausfüh— rungs- Bestim mungen zum Bürgerlichen Gesetzöuch und zu den Nebengesetzen, enthaltend die bis zum 20. Sep⸗ tember 1895 erlassenen Bestimmungen sPreis geh. 250 „), und das dritte Heft der Materialien zu den sächsischen Ausfübrungs⸗
esetzen zum B. G. B. vom 18. August 1896 (Preis 2,40 M6. —
n einer unter dem Titel Die Theilnahme Minderjährtger an vatriotischen Versammlungen in Sachsen veröffent⸗ lichten Schrift behandelt Georg Steffen die einschlägigen Be⸗ stimmungen des sächsischen Vereins. und Versammlungsgesetzes (Verlag von C. L. Hirschseld, Leipzig; Preis 50 9).
Das preußische Gesetz, betreffend die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, vom 30. Jult 1899 liegt in drei Ausgaben vor, von denen eine von dem Ober- verwaltungsgerichtsrath P. Freytag (Berlin. Karl Heymann's Verlag; . geb. 2.50 6), eine andere von dem Magistratz,. Assessor Dr. jur.
ranz Krem ski in Berlin (Verlag von Albert Berger, Leipzig; Preis geb. 1,0 M) mit Grläuterungen und die dritte von dem Bürger⸗ meister a. D. Ot to Kotze ohne An nerkungen herausgegeben ist (Roß-⸗ berg'sche Hofbuchhandlung, Leipzig; Preis kart. 159 16). Von den beiden erstgenannten, kommentatorischen Bearbeitungen ist die von Freytag die ausführlichere; dieselbe giebt am Schluß auch die Begruͤndung des Entwurfs in ihrem vollen Wortlaut wieder. Beide enthalten ferner bereits die Ausführungsanweisung vom 12. Oktober 18989, die in der dritten Ausgabe fehlt. Letztere bietet den Text des Gesetzes vom 30. Juli v. J. ohne Erldͤuterungen, die Begründung des Geseß⸗ entwurfs und den Wortlaut der zahlteichen übrigen Gesetze c. welche die Anstellung, Besoldung, Pensionsverhältnisse der Kommunalbeamten, die Versoergung ihrer Wittwen und Waisen sowie die kommunalen Forstbeamten betreffen. — Der Verlag von Richard Schottz, Berlin, veranstaltete einen Abdruck der am 1. Oktober v. J. in Kraft getretenen Ausfüh—⸗ rungs bestimm ungen des Polizei⸗Präsidenten in Berlin zur Polizeiverordnung vom 2 Dezember 1879, be⸗ treffend das Haltekinderwesen (Preis 25 9), sowie der Heil⸗ gebilfenordnung für die Stadtkreise Berlin und Char— lottenburg vom 25. Juli 1899 (Preis 10 9).
Ven der von Dr. Karl Binding, ordentlichem Professor de Rechte in Leipzig, herausgegebenen Sammlung deutscher Staatsgrund—⸗ gesetze in diplomatisch genauem Abdrucke zu amtlichem und zu akaremischem 9 erschien zuletzt lals 8. Bändchen) die Ver⸗ fassung des Großherzogthums Baden vom 22. August 1818 mit allen Abänderungen bis zum Gesetz vom 24. Juli 1888 (Verla von Wilhelm Engelmann, Leipzig; Preis kart. 2 6). Das Bu enthält an erster Stelle den Text der Verfassungsurkunde von 1818, bei deren einzelnen Paragraphen in geschichtlicher Folge die Ab⸗ änderungen angegeben sind, sodann die der Verfassung ausdrücklich inkorporierten Erlasse, feiner in Anlage 1 die den Großherzog und sein Haus betreffenden Gesetze und Verordnungen, in Anlage 7 und 3 diejenigen über die Ständeversammlung, den Staatshaushalt und seine Kontrole. — Zum Schluß sei noch eine dem ausländischen Recht
ewidmete interessante Schrift erwähnt., welche unter dem Titel Der , e. in Frankreich“ die Bestimmungen des französischen Rechts über das Duell behandelt und Dr. jur. Axel Vorberg,
ilfsarbeiter an der Hui t tr bib enn in Rostock, zum Verfasser at (Verlag von C. L. Hirschfeld, Leipzig).
Gesundheitswesen, ie , slten uud atusperrungs.
Sterbefälle an Tuberkulose in Deut . kin ge germ fs r in Deut schland
Die aus 270 Orten des Deutschen Reichs mit 18 0020 und me Einwohnern dem Kaiserlichen Gesundheits amt zugegangenen 2. über die Ursachen der Sterbefälle hatten nach der im Jahrgang 6 der „Veroöͤffentlichungenꝰ desselben abgedruckten Zusammenftes ung geben, daß im Jahre 1897 etwas mehr Personen als im Vorfall. der Lungenschwindsucht erlegen waren, doch hatte die Differen 9 . ven muthmaßlichen Wachtthum der lebenden Bell entsprochen.
Nach den mittlerweile aus 20 Bundesstaaten für etwa 97 do d Reichs bevölkerung eingegangenen Auswelsen war die Sterblichkeit 9 Tuberkulose während des Jahres 1887 unter den im mittlen Lebensalter stehenden Bewohnern gtwag geringer als währen des Vorjahres. In diesen 39 Staaten starben insgesamm 1109 383 Personen, darunter 409 013 Kinder des ersten debengsahreg 158 595 Kinder von 1 bis 15 Jahren, 261 598 Personen von J hi 60 Jahren, 279 688 ältere Personen von mindestens 60 Jahren. Hieraus ergiebt sich unächst, daß von je 1009 nach Ablauf dez ersten Lebensiahres Gestorbenen wiederum mehr Personen als im Jahre vorher das 60. Lebensjahr überschritten hatten. Von den 255 16 im Alter zwischen 15 und 60 Jahren Gestorbenen, deren Todez. ursache angegeben ist, waren 82 279 der Lungentuberkulose und zhzh der Tuberkulose anderer Organe, zusammen also S6 259 der Tuberkulose erlegen; berücksichtigt man nur diejenigen 10 Staaten des Reichz welche berelt6 feit dem Jahre 1853 an der einheitlich geregelt Todesursachenstatistik betheiligt sind, so ergiebt sich, daß in diefen Staaten während des Jahres 1897 83 791 Personen von 15 biz 60 Jahren der Tuberkulose erlegen sind gegen 83 862 im Vorjahre 87 l5ß im Jahre 1855 und 85 7I5 im Jahre 1894; mithin war hi bis zum Jahre 1896 beobachtete Abnahme der Tu berkulose— sterblichkeit für die Bewohner des Deutschen Reichs auch im Jahre 1897 feftzustellen.
Abnahme der Diphtheriesterblichkeit in Preußen.
Heft 157 der „Preußischen Statistik enthält mehrere Zahlen⸗ tabellen, welche den sehr auffälligen Rückgang der Sterblichkeit der Kinder an Diphtherie während der letzten beiden Jahrzehnte in den Großhstädten und Universitätsstädten des Königreichs veranschaulichen. Für die 10 Jahre 1876, 1881, 1886 und 1891 bis 1897 werden die Zahlen der an Diphtherie in zehn Altersklassen Gestorbenen mö— getheilt, daneben sind die für jedes der 10 Jahre errechneten Zahlen der Lebenden in der betreffenden Altersklasse angegeben, endlich sind auch die auf je 10 000 Lebende errechneten Verhältnißzahlen verzeichnet. Die Angaben verdienen, wie hervorgehoben wird, eine besondere Aufmerksamkeit mit Rücksicht darauf, daß die Behandlung der Diphtherie mit Heilserum seit dem Jabr 1895 allgemein, namentlich in den Großstädten und Universitätsstädten sich ausgebreitet hat. Während im Durchschnitt der Jahre 1885 bis 1894 im preußischen Staate von je 100 0009 Lebenden jährlich 155 an Diphtherie geftorben waren, sind in den letzten drei Berichtsjahren 1895, 1896, . nach einander 90, 76, 62 von je 100 000 Lebenden der Diphtherie erlegen.
Aus den umfangreichen Tabellen, welche den mehr oder minder beträchtlichen Rückgang der Sterbefälle an Diphtherie in den be— zeichneten 23 Städten vor Augen führen, seien folgende absoluten Zahlen wiedergegeben:
Es starben an Diphtherie
a. während der Jahre 1891 bis 1893, b. ö ö 1895 bis 1897:
im Lebensalter von Genn, , a, Frankfurt a. Magdeburg Königsberg Altona..
Stettin ..
Elberfeld ..
Barmen.
Halle a. S. .
1
k Greifswald .....
. ,
. 3 4 2
Am stärksten zeigt sich hiernach die Abnahme der Diphtberie. sterbefälle in den letztaufgefübrten bier Universitätsstädten und in Frankfurt a. M.; aber auch in Halle, woselbft sie nur gering erscheint. ist sie, wenn man das bier wie überall nicht unbedeutende Wach; thum der Bevölkerung in Betracht zieht, beträchtlich g⸗wesen, denn auf je 10 0090 Lebende von O bis 10 Jahren starben in Halle während der Jahre 1832 1894 im Mittel 63, dagegen während der Jahre 1895 — 1897 im Mittel nur 40 Kinder desselben Alters an der Diphtherie.
Der Ausbruch der Maul! und Klanenseuche unte Ueberstande⸗Schweinen ist dem Katserlichen Gefundheits amt gemeldet worden vom Viebbofe zu Magdeburg am 11. Januar, der Aut; bruch und das Grlöschen der Maul. und Klauenseuche bel den Rindviehbestand der letzten Marktwoche vom Viehmarkte zu Nürn⸗ berg am 12. Januar.
Bom bay, 12. Januar. (W. T. B) Die Ster blichteit, ziffer in Bombay ist sehr erheblich gewachsen und heute von 262 auf 376 gestiegen. Vie normale Zahl ist 75. Die Zunahme der Sterblichkeit ist zum größten Theil der Pe st zujuschreiben.
zum Deuts
M 12.
am m
Zweite Beilage
Berlin, Sonnahend, den 13. Januar
chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1900.
Verdingungen im Auslande.
Bau einer Wasserlenung.
30. Januar, 115 Uhr.
Italiens Weinernte und Weinausfuhr im Jahre 1899. Der Kaiserliche General⸗Konsul in Neapel berichtet unter dem
Belgien. 20. Januar, 2 Uhr. Maison Gommunalèe in Falaen bei Dinant:
51 70) Fr. Kastton 3000 Fr.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
3. d. M. Folgendes:
Nach Maßgabe der nunmehr vorliegenden amtlichen Nachrichten hätte die letzte ital ienische Weinennte im ganzen Lande 3138 gh ten Hektoliter ergeben, gegen 329 Mill ionen Heftoliter, 28, Millionen den drei „Italien entfallen 7,8 Millionen Hefto— liter, auf Mittel Italien 7 Millionen Hektoliter, 11,5 Millionen Hektoliter,
Hektoliter Vorjahren.
Italien
und 28.6 Auf Ober⸗
Millionen
Hettoliter
Maison Communale in Vves⸗Gomezée ö Bau einer Wasserleitang. 57 735,1 Fe. . 1 1.
. ü au iilien 4,4 Millien⸗ Heltoliter und auf Sardinien 1,ů3 Millionen Hektoliter. — En n
geringe Sorten sind etwas verrachlässigt.
175 138 hl auf 235 529 hl, mithin um 62 391 hl gesteigert.
Ernteergebniß Belgiens im Jahre 1899.
Uebersicht über den Ausfall der Ernte Belgienz im Jahre 1899.
sonders reiche Ernte haben die wichtigen apulischen Bezirke zu ver zeichnen gehabt. Der Markt ist zur Zeit in Süd. Italien wenig belebt. Die Preise der besseren Sorren bewahren eine seste Haltung,
Die italienische Wein aus fuhr während der ersten 11 Monate des Jahres 1899 um faßte rund 2,1 Millionen Hektoliter, gegen 2,1 Millionen H kteliter, L.9 Millionen Hektoliter, 1,z Millionen Hekto⸗ liter und 1,4 Millionen Fekroliter in den vier Vorfahren. Hauptabnebmer war Oesterreich. Ungarn mit 1 Million Hektoliter, darauf folgen als bedeutendere Kunden Süd und Mittel Amerika mit 284 828 Pl, die Schweiz mit 274245 hl und Deutschland mit 235 529 hl. Frankeeich hat nur h8 262 hl bezogen und somit nur rund 28 699 hl italienischen Wein mehr impo tiert als während der ersten 11 Monate des Jahres 1898 Die italienische Weinausfuhr nach Deutschland hat sich von
Der „Moniteur belge“ vom 31. v. M enthält eine tabellarische
Danach stellt sich das Ergebniß, wie folgt:
Weizen
Qualitãt Ertrag ver ha
Spelz
Provinzen Qualitãt
Ertrag ver ha
hl , k ch — — raban lecht ut 22 Weslflandern ... ziemlich aut . Ostflandern miitelmãßig — . Sennegan. . . Lüttich ö Limburg befriedigend Luxemburg. gut mittel mãnia
gut mittelmäßig 35
mitteln ãgig 34 Bo 4125
Durchschnitt für das Königreich..
mittelmäßig
ziemlich gut 33,21
Provinzen
Roggen
Qualitãt
Ertrag per Hektar
Gerste
Buchweizen Hafer
Qualitãt
Kartoffeln Seu
Ertrag per Hektar
Ertrag
ver Hekta⸗ Qualitãt
Qunlitẽt 94
Ertrag
Erttag
Ertrag per Hektar
Qualitãt per gel lir
Hektar Qualitãt
Antwerpen.
Brabant
Westflandern. Ostfla dern.. Hennegau...
Lüttich. ..
Limburg...
Luxemburg.
Namur
Durchschnitt für reich
8 9 .
gut mittelmãßlg
sehr mittelmäzig mittel mãßig
hl 26, 25 20 22 50 2470 22 75 23,29 29 23,25 20
gut 34 mittelmäßig 33 befciedigend
gut
befriedigend 37
gůt mittel mqßia —
hl hl
mittelmaßig 25, 75 gut
60 schle ö
. lecht 8
46, 75 ö — gut
befriedigend gut
*
34 befriedigend 24 8
37,25 — 17400 35 15 950 36 19250
51.75 20 900 . 14 500 gut
34 17975 38 15 300 aut
hl kg kg
5 000 4600 5500 5075 41850 3 550 3 800 4550 1585
mittelmãßig Hö
26 635 gut mittelmäßig
is 960 mitt: Imãgig ziemlich gut
das Konig⸗
22,73
mittelmãßig gut
P
* mittelmäßig 33,25
J
38, 12 17 650
mittelmäßig 4600
Provinzen
Flee
Karotten
Na vetten
Qualität
Futter. Sauptkultur
66 . Ertrag Qualitãt Qualitãt per k
N ebentultur
Qualitãt
DSuwvtfuliur
Ertrag per ha
. Nebenkultur
Ertrag
per h Qualitãt
Qualitãt
Antwerpen Brabant Wessflandern
Hennegau
1
LiOmnburg .
luxemburg?
Ostflandern ..
Namur
Durchschnitt ür das Königreich
mittel mãßig befiedigend
ziemlich gut befriedigend mittelmãßig ziemlich gut
gut gut
gut
befriedigend
gut
9 Eg
gut ziemlich gut 18700
2 gut 30000
ziemlich gut 24600 ö 24175 .
j 20250 —
befriedigend 11875
gut 19000
39009
ziemlich
mittelmäßig 6409 mittel maͤßig 5 666
mittelmaßig 600 sehr gut mittel mãäßhia
kg 14 sehr schlecht — 29 750
chlecht gut 13570 aut al 22 500
ziemlich gut schlecht
mittelmäßig
schlecht
schlecht mittelmäßig
11 625
befriedigend 6 090 — gut 31100 20 000 9 39700
ziemlich gut
ziemlich gut 23 36
mittelmäßig
10 550 24 800
befriedigend
Provinzen
Bohnen
Qaalitãt
. ͤ de
Qualitãt
Ertrag per Heftar
Flachs
Ertrag
ver Hektar Qualitãt
Qualitãt
Gegenwerth der höchsten und niedrigsten Preise in Mark nach dem Durch⸗ schnittskurse von Fm / n 1 — 4M 1,80
Preise im Großhandel für 1 42
Intwerpen Grabant
Hennegau. litt ch — * kEimburg . lremburg.
am Ur 2 1 * 2 2
durchschnitt
reich
Der „Moniteur Belge“ bemerkt dazu: Der Ausfall der Getreideernte läßt sowohl hinsichtlich der Qua⸗
gut
sehr gut mirtelmãßia
20
ziemlich gut gut sehr gut
befriedigend
nl c
21 — gut mittelmãßig
25 gut 32 mittelmãßig ziemlich gut
26 gut ' — mittelmäßig 27 .
gut
lität wie der Menge zu wünschn übrig.
Der Weizen-, Roggen. Gerste, und Hafer⸗Ertrag blieb gegen
denjenigen der Vorj ihre erheblich zurück.
sllgt
1899: 1898: 1897: 1896: 1895:
Die landwirt
Denen bestellte
Weizen 23 33 26,98 23,38 26 86 25, 16
liier Getreiceart jn 1859 ungefähr
99gen Die auch qualitatlv gut ausgefallene Karteff Vergleich zu den beiden Vor
Die Gesammt. Heuernte, die 4
nid im Durch
.
Rogaen 2273 25. 75 2537 27,3 26,38
26,50
Der Durchschnüt für das Hektar stellt sich in Hektoliter, wie
Hafer 38 12 49,21 4193 37, 12 42,58 hschaftliche Aufnabme von 1895 beziffert die mit lte Anbaufläche auf 120 77 ha. un lag für die Berechnung angenommen fltoliters Weizen auf 77 kg geschäͤtzt,
Gerfste 33.25 35,53 31,75 37,64 37,22
Wird diese Z ffer als und das Ge svicht des so ergeben sich als Ertrag
338 40) 0900 kg
382 (00 000
in 1898.
* . . n. 96 den ahren on sehr günstigen Ert 2 Jahres 1853. Es wurden geerntet (schitz ungsweise) . Sing
in 1899: 17620 kg
1898: 17400 5
18
1896: 14960 .
18
97: 15000 95: 17290
inn sehr bohen Ertrag geliefert.
Karotten
imt · dene aalitativ nur mittelmäßig aukfiel, archschnitt für das Hekiar auf 4600 kg geschäßt. Futterruüben haben mit durchschnittlich 4200 kg für daz Hektar
ꝛ fielen mit durchschnitllich 25 000 kg für das Hekta igt wie qäalitatio befriedigend au; in der 5 13. e, durchschnittlich nur ungefähr 19 805 kg uch der Ertrag der Navelten war mit 24 0 Eg für das
Nebenkultur haben rgeben.
gut
ͤ Hektar in der Hauptkultur befriedigend, in der Nebenkultur mit unge—
25,75 ziemlich gut
fahr 11 950 kg für das Hektar aber schlecht. Zuckerrüben, von seht hohem Zuckergehalt, ergaben für das Hektar 30 250 kg gegen 27 800 . in 1898 und 28 775 . 1897. Die Flachsernte, von mittlerer Qualität, ü ie jeni Vor a d Qualität, überstieg diejenige des
Getreidebandel in Argentinien.
Ausfuhr von Getreide aut dem Hafen von Bueno Aires für die Zeit vom 16. bis 30. Nevember 1899.
Mengen in Säcken Gesammt·
kbeiere n
Getreideart Verschiffungsziel
220 626 2110632 90 590 40 335
Mais England Frankreich Belgien. Ita ien Sud⸗ Afrika 24 060 Brasilien 2726 Order 258 192
ingdesammt Sa7 564
England 99 691 Belgien 35 428 Italien 2100 Frankreich 1000 Drder 2416 3
nge lam ur 579 572
Frankreich 2886 NMmelgien 735
Leinsaat
Mais, und zwar: Fm / n bis Fm / n a. gelber ih 79 450 2,60 8.80
a. guter und feinerer. 4,20 . 5.50 756 b. Candeal 6.00 ö 11,00 17,10
) Die „bolsa“ zu 66,66 kg.
Handel und Gewerbe.
Die Argentinische Regierung hat durch eine in dem „Boletin Oficial“ vom 14. Dezember d. J. veröffentlichte Ver⸗ ordnung die zollfreie Einfuhr von Säcken aus Sack— leinwand in Argentinien für die Dauer von acht Monaten vom Tage der Veröffentlichung der Verordnung ab gestattet.
*
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen estellten Nach ich ten? ür anden und Sn duft,
Verbot der Ausfuhr von Waffen, Munitton und Spreng. stoffen nach dem Sultanat von Brunei. ö ?
Durch Rathverordnung deg Gouverneurs der Kolonie Straits Settlementg vom 19. Oktober d. J. ist die Ausfuhr von Waffen, Munition, Schieß vulver Dynamit und anderen Sprengstoffen, sowle von Materialien für Milt ir und Marine nach dem Sultanat von Brunei auf der Nordküste ven Borneo, die bisber untersagt war, auf , weiteren sechs Monaten vom 5. Oktober d. J. ab ver⸗ oten worden.
Nicaragua.
Maßnahmen zur Hebung der Kafferausfuhr. in Gesetz des Freist ats vom 7. November 1899 , ,. d 9 Artikel I. Die Beförderung auf den National -E senbahnen und National ⸗Dampfschiffen erfolgt fär den gesammten Kaffee, welcher aus dem Freistaat ausgeführt wird, unentgeltlich.
Artikel 2. Jedem Exporteur werden für den (spanischen) Zentner Kaffee, welchen er über den Hafen von Coriato ausführt, 50 Centavos und für jeden Zentner, welchen er über den Hafen von San Juan del Norte ausführt, 1 Peso in National Schuldscheinen vergůtet. SHegründet ist diese Maßnahme damit, daß den Kaffee, Pfsanzern eine Entschärigung für den Ausfuhrjoll (2 Pesoz für den Zentner gemäß dem Gesetz vom 27. Januar 1394 — Deutsches Handelzarchsp 1894 J. S. 418) gewährt werden müsse, dessen Aufhebung wegen des außerordentlichen Sinkens deg Kafferpreiseß erwänscht sei, inde ssen nicht erfolgen könne, bis ein. Ersatz für den Ertrag desselben, welcher den in London ansässigen Gläubigern des Freistaats verpfändet worden,
insgesammt 3 621
gefunden sei.
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