1900 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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b. Beranlagtes Ginkommen der e ,. ö Dag veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 7 257 813 4 (6 774 937 505) 283 ist alfso um 7,13 vom Hundert gestiegen. Von der Gesammtsumme entfallen a e nn m di S8 M72 483 435 (6 Da 401 881) A, 86. 8 * 2 155 333 53 & os 35 gz, das Durchschnittgeinkommen stellt sich daber in den Städten auf. 2Aos, 26 (2696,21) 4A, auf dem Lande auf 1792 43 (1775.30) . überhaupt auf. 2347, 16 (2330,34) ..

Betrachtet man hier die Regierungsbezirke im einzelnen, so weist das höchste Durchschnittseinkommen wie in den Vorjahren Wiesbaden mit 3751,35 (3557,75) auf; die niedrigsten Beträge haben wiederum Arnsberg mit 1681,14 (1673,44) , Trier mit 1764,79 (1775,57) Æ und Stade mit 1839,74 (1837,98) 4A

Das Durchschnittseinkommen für Berlin stellt sich auf 2865,91 (2823, 15) .

Scheidet man das Durchschnittgeinkommen der Zensiten innerhalb der Regterungsbejtrke nach Stadt und Land, so finden sich die höchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbentrke Wiesbaden . Aachen 3594,84 (3625,99) und Köln 3193,99 (3152, 03),

sowie auf dem Lande bei den Regierungsbenirken Breslau 2593,13 (2576,77), Potsdam 2175,25 (2020, 9097 und Magdeburg 2121,49 (2096,94),

die niedrigften Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Arnsberg 1981,68 (1558, 49), Stade 2014,51 (2024,50) und Schleswig 2186, 7 (2237, 49),

sowie auf dem Lande bei Arnsberg 1426 92 (1424,58), Trier 1478557 (1499,52) und Düsseldorf 1566, 80 (1572, 89 4

In den Stadtkreisen stellt sich das Durchschnitts einkommen eines en auf 2553,23 (2 955, 76) M Am niedrigsten stehen hierbei

ixdorf mit 1428,57 (—), Linden mit 1574,96 (1588, 93), Königs. hülte in Oberschl mit is s6,94 (768,58). Spandau mit 170102 Isg, 05s) fowie Bochum mit 1782, 16 (1417,23) e; die höchsten tellen nehmen wie in den Vorjahren Frankfurt a. M. mit 5406, 05

Die Zensiten mit einem Ginkommen von

über g9o0 bis 3000 4

in den Städten auf dem Lande überhaupt uber in fo . auf dem Lande 3000 bis 6000 Æ aberhaupt über in oft 663 auf dem Lande 6000 bis 9500 4 aberbaupt über in or 43 auf dem Lande ddo0 überhaupt

s. Befreiungen nach 18 und 189 des Gesetzes.

Die 55 18 und 19 des Gesetzes sind auch in diesem Jahre wieder in einem höheren Maße zur Anwendung gekommen. Auf Grund des § 18, nach welchem bei den bis zu 3000 M Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter 14 Jahren der Betrag von 50 M von dem an sich steuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen ist, sind in den Städten 110 409 (101 598) und auf dem Lande 129 694 (124 099) Zensiten freigestellt. In Gemäßheit des § 19 des Gesetzes, nach welchem die Berücksichtigung besonderer, die

Es betrug a. die Gesammtjabl der Zensiten .. b. deren Veranlagunge soll c. die Gesammtzahl der nicht physischen Personen unter den Zensiten d. deren Veranlagung? soll e. die Gesammtjahl der physischen Per⸗ sonen unter den Zensiten (ohne An⸗ gehörige) in den Städten auf dem platten Lande aberhaupt vom Hundert der Bevölkerung: in den Städten auf dem platten Lande überhauyt f. das Veranlagungssoll der Zensiten zu s, in den Städten in Mill. Æ auf dem platten Lande s überhaupt ü g. das veranlagte Einkommen zu f, in den Städten in Mill. K 3 873.32 auf dem platten Lande 185101 ũberbaupt 5 724. 32 b. die Zabl der mit mehr als 3000 Æ Ein⸗ kommen veranlagten physischen Personen: in den Städten 237 756 auf dem platten Lande 79 133 sberbaupt I16 889 dom Hundert der Bevölkerung: in den Städten H. 201 auf dem platten Lande 0, 44 lberhauvt 106 i. das Gesammt⸗Einkommen zu h, in den Städten ĩ 2473,92 auf dem platten Lande 749 91 Überhaupt 3 223, 83 und jwar aus Kapitalvermögen: . in den Stätten in Mill. Æ 716, 88 auf dem platten Lande ö. 174, 84 überhauyt . 891,72 aus Grundvermögen: in den Städten in Mill. 388, 95 auf dem platten Lande 366,41 lberbauvt 755 36 aus Handel. Gewerbe und Bergbau: in den Städten ill. 67,04 auf dem platten Lande 11577 uberbauyt 252 982, S0 aus gewinnbringender Beschäftigung: in den Städten ij Mill. 50l, 05 auf dem platten Lande.. 92, 89 überhaupt s 593, 94 K. der Abzug an Schuldenzinsen, Lasften

u. s. w.: in den Städten ö A6, 21 auf dem platten Lande 3 155 23 überhaupt k 431,48 darunter nur Schuldenzinsen und Renten (8 91, 2 des Gesetzes): in den Städten 234.29 133, 94 367, 83

(4837 87, Bonn mit 4831.98 (23683, 38) und Wiesbaden mit 4819,49 (4646, 177 4M ein. . c. Einkommen und Einkommengsguellen der Zensiten

; mit mehr als 3000 K Einkommen.

Das veranlagte

( zo gg9 330) M ist gegen das Vorjahr um 8. 15 gewachsen, d. i. noch etwas stärker als das Einkommen der 52 überhaupt. Es sondert sich nach den Cinkommensquellen, wie folgt:

. aus. Sanitalpermõgen . 1980 859 974 966 599 85 S6,

II. aus Grundvermögen. S867 427 568 (815 796 408 III. aus Handel, Gewerbe und Bergban .... . 1 304 122 863 (1 206181 365) . IV. aus gewinnbringender Beschäftigung. 92 449 1065 (818 473 035) „. In Abzug sind an Schuldenzinsen, dauernden Lasten und sonstigen gesetzlichen Abzügen 572 50l 843 (538 O41 934 M gebracht.

d. Sollaufkommen der Einkom mensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 146 581 694 (136 411 925) AM vertheilt sich auf die Städte mit 110 749 828 (105 040 229) 4A und auf das Land mit 35 831 866 (33 371 696) 4 Dasselbe ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 107,46 (107, 49), in den Stadten auf so7, 8 (168, 26) und auf dem Lande auf 107,37 (105,20). sc ö Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellte sich im Durch⸗ nitte i Eh) Stadtkreisen insbesonderer . 230 (2,51) auf dem Lande. w 1,64 (1, 63) M 202 (2, 0) v. H. des veranlagten Einkommens. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7,94 (7,83) in den Stadtkreisen 10,66 (10,39) —, auf dem Lande 1,89 2 und überhaupt 4,45 (4. 22) AM n Steuer bringen die einzelnen Einkommensgruppen der Zensiten auf, und jwar:

265 297 064 (23 S885 695) 15 911 498 (15 070142) 41 208 562 (38 3964 837) 17118076 (16270 678)

5 764 758 (5 458192) 22 882 834 (21 728 870) 11299 068 (10 795 526)

2 521 1090 13 820 168 (13 040 898) 57 O35 620 (52 178 330) 11 634510 (10 498 990) 68 670 130 (62 677 3209) 46, 85 (4 5, 95)

oder 28, 11 (28, õ6) v. H. des Gesammtsolls,

15,61 (165, 93)

(2 335 372) 9,43 (9,56)

Leiftungsfäbigkeit der Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigender wirthschaftlicher Verhältnise bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis ju 9500 4 gestattet ist, sind in den Städten 6001 (5824) und auf dem Lande 6a66 (5829) Zensiten freigestellt.

ch Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1892 bis 188939. Im Folgenden sind noch die wichtigften Ziffern der Einkommen⸗ steuerstatiflik für die letzten 8 Jahre nebeneinander gestellt.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 248 2352 2,51 2 2,77 2,21 . 123,19 12203 123,43 134,95 146,74

1922 1891 2 001 2124 7,76 6, 92 8, 05 10.33

148 1554 1, 65 1,75 104 1406 108 1611 1,16 2.52 2,60 2, 65 2,76 2, 91

12, 14 12,38 12,383 12, 63 12,97 5, 72 578 5,81 5,892 613 8.29 8,45 8, 46 8, 68 8,99

84.43 856,45 89,77 95, 18 103,99 29, 84 30.07 30,54 31,B72 33,87 114,27 11652 12031 126,990 136,41

3 878,91 3 93437 4060918 418328 4410,19 4724,40 184645 1850,43 1876.69 1902,77 1964,59 298054 5 725,34 5784,30 5 836,89 6 086 05 6374,60 6774,94 7 207, 8I

239 977 242705 246 317 251 958 263 4533 284 477 301088 79 340 78593 77977 79133 81 835 S4 897 39 862 319 37 321 2966 324294 331 091 345 zes 3689 384 390 957

201 200 1,B98 1,698 201 2,11 2.16 0,44 0.43 0, 42 0, 45 0, 44 O0, 45 047 1, 06 1,06 1,05 1,06 108 1,ů 14 1,19

2466,98 2483,46 2536,63 2633.31 2792,36 3 932.99 3 218.95 741,560 733,06 739381 737.91 770,22 S8903,95 866,81 3 20,66 3 216,52 3 267,44 3 371,81, 3 562,58 3 836,04 414486

71545 71644 726.589 73657 760,98 10,66 88581 38 17201 17153 177,4 17579 181,87 18483 1988.93 S88747 887,98 90449 912,46 942835 995,59 1086 85

388,53 39398 40852 426,19 448,7 47054 59453 365709 34875 330,85 329 10 336,8 345 25 36289 745,57 741,63 739,4 756,293 784,63 815,890 867,43

S844 48 842435 846,89 89868 97439 1061,14 1141,93 115,8 111,490 11654 12054 131,69 145,0 16217 959,65 S53,82 963,43 1019,22 110602 1206,18 1 304,12

o1I759 531,51 55456 572337 608,77 689,4 748. 63 738 10139 10549 1248 120,36 128,73 14276 614.97 632,39 660 05 684385 729,08 18,47 89245

291,9 301,76 310,929 325,78 34489 37098 402,74 16005 157, s 156,4 15672 16148 162.97 156976 451,09 458,863 46645 48250 506,29 533,09 572,50

246,22 255.09 263,850 267? 283,28 313.59 34249 13659 133,8 13352 133,67? 13669 13718 143,09 382531 385,8 397,12 410,7 429,95 45078 485,49

en dieser Zensiten beträgt 3572 357 868

1) Im Allgemeinen.

Das Ergänzunggsteuergesetz vom 14. Juli 1893 (Gef. S 134, w mit dem ien 1895 in Kraft 3 n ,, , . vder Beschränkung, daß die erste Dr, n. nur für das erfte Gel tungsjahr 1895 und für die folgenden Steuerjahre 1896 99 die Be. ie fg der Veranlagungsperiode durch Königliche Verordnung statt. finden soll. .

Auch die zweite Veranlagung hat nur für ein Steuersahr (1899 Gültigkeit gehabt; dann ist durch Königliche ge, 9 31. August 1896 (Ges-Samml. S. 174) für die Steuerjahre 1897/98 eine besondere Periode festgestellt.

Mit dem Jahre 1899 ist die erste durch das Gesetz vorgesehene dreijährige Veranlagungsperiode eingetreten. Die infolgedessen ftatt. ehabte neue Veranlagung hat mit erer Beibehaltung der erböhten teuersätze ein Mehr von 42 021 (13 110) Zensiten und 2 289 91269 (768 878,40) Mark an Steuer ergeben.

2) Insbe sondere.

a. Zahl der Zensiten und gesammte Kopfzahbl der ergänzungssteuerpflichtigen Bevölterung.

Veranlagt sind 1 221 876 (1 179 865) Zensiten, gleich 371 (3.70) Hunderttheile der Gesammtbevölkerung, und zwar in den Städten o68 845 (538 510), gleich 408 (411) v. H., in den Stadtkreisen ing. besondere 296 556 (270 332), gleich 5, 84 (3,91) v. H., und auf dem Lande 653 031 (641 345), gleich 3, 45 (5, 42) vom Hundert.

Die veranlagte Bevölkerung einschließlich der Angehörigen d Zensiten beträgt: 9

in den Städten 1823 342 ( 740 497) pfe

auf dem Lande.. 2744 167 (2695 806. zusammen TS dõõdõ T TVS Jos] Tn

oder auf einen Zensiten in den Städten 3,21 (3.23), auf dem Lande 420 (4.20) und überbanpt 374 (3,76) Köpfe. Sonach gehören durch. schnittlich zu einem Zensiten in den Städten 2,21 (2,23) und auf dem Lande 3, 20 (3,20) Angehörige.

Veranlagt sind zur Ergänzungssteuer mit einem Einkommen

von nicht mehr als 3000 Æ6. . 908 884 (895 111) Zenstten, von mehr als 3000 M. . 312 992 (284744) g

Von den letzteren entfallen

auf die Stãdte . . . 235 842 (213 129) auf die Stadtkreise insbesondere 157 906 (139 657 auf dag dannn a

b. Veranlagtes Vermögen der Zensiten.

Das gesammte steuerpflichtige Vermögen der Zensiten in Hohe von 69 806 912 872 (65 676 915 411) 4M entfällt

auf die Städte mit 43 326 810 531 639 790 237 23 4 das Land . 26 580 102 341 (25 886 678 0215.

Das Durchschnittsvermögen jedes Zensiten stellt sich daher

in den Städten auf . 76 166,29 (73 889,51) 4 auf dem Lande.. 40 702,67 (40 363,11) , ũberhaupt 57 212,77 (55 665,243.

In den Stadtkeeisen beträgt das Durchschnittsvermögen 104 823 49 (103 557,47) M, darunter in Frankfurt a. M. 197 306, 1 (192 976,86) M, in Essen 173 401,38 (156 514.98) 4A, in Charlotten⸗ burg 161 326,26 (125 318, 35) M, in Berlin 14871295 (147591, 85) , in Wiesbaden 147 918,9 (138 673,06) Æ, in Aachen 138 161,29 (131 155,46) A und in Bonn 133 681,55 (126 309,44) 4

Das steuepflichtige Vermögen der sämmtlichen Zensiten ist sonach um 4.23 Milliarden Mark, gleich 6,44 v. H. in den Städten um 3.54 Milliarden Mark, gleich 8,89 v. H., auf dem Lande um O, 698 Milliarden Mark, gleich 2,68 v. H. —, das des einzelnen Zensiten durchschnittlich um 1 547,53 (791, 06) A gestiegen.

Gruppenweise geordnet, beträgt die Anzahl der Zensiten mit einem Vermögen von mehr als

v. H. ; der Gesammtzahl 6 000 bis 20 000 4 597 123 (581 212) oder 48 87 (49,26) 20 000 32000 216 598 (208 174) 17,73 .

32000 168 490 (163 306) 1372 13,84 52 000 129 198 (1249020) 10B57 (10 51

100000 62 164 (58526) 5309 83 200 000 32943 (30 539 2,10 (259)

o00 000 3 386 (8588 O77 (073)

10009000 3 905 (3 549) 0.32 33. 2109 (1891) O17 (016

Ein Vermögen von mehr als 500 000 4M besitzen hiernach nur l, 26 (1,19) v. H. aller Zensiten. fu

Die vorstebenden absoluten Ziffern weisen in allen Gruppen eine Vermehrung der Zensiten nach, während die Antyheilsziffern der Zen⸗ siten mit einem Vermögen von mehr als 6000 bis 2000 Æ und 32 000 bis 52 000 A6 gegen das Vorjahr sich verringert haben.

c. Vermögen und Vermögensarten der Zensiten mit mehr als 3000 4 Einkommen.

Das veranlagte Vermögen der 312 992 (284744) Zensiten mit meht als 3000 Æ Einkommen beträgt

in den Städten 35 683 502 531 8 361 377 390) 4 auf dem Lande 12 616579 341 (19 95080215 zusammen 48 300 081 8M 2 (44 290 8580 411) A

und sondert sich nach den einzelnen Vermögensarten, wie folgt:

I. Kapitalvermögen 25 570 351 645 (22 974 161 754) A,

II. Grundbesitz einschließlich des Betriebskapitals 25 153 960 416 (23 148 495 513) AM,

III. Anlage. und Betriebskavital in Handel, Gewerbe und Bergbau 9 687 021 735 G6 835 991 644) 4,

IV. Werth der selbständigen Rechte und Gerechtigkeiten 116 048 708 (110 985 509) A

In Abzug ist der Kapstalwerth der Schulden mit 13 227 300 63 (10 775 749 059) M gebracht. Das Gesammwermögen aus den vier Arten des selben ist um rund 54b8s Millionen, dagegen der Kapital werth der Schulden nur um 1419 Millionen Mark und das ver⸗ anlagte Vermögen um rund 4009 Millionen Mark gestiegen.

d. Sollaufkommen der Ergänzungssteuer.

Das Sollaufkommen der Ergänzungssteuer beträgt 34 123 39260 (31 833 480, 00 4 und vertheilt sich

auf die Städte mit 21 820 261, 40 (19 88 879, 0) A auf die Startkreise insbesondere . 15 844 437,20 (14 155 329,569). auf das Land 2 303 131,20 (11 904 600,20),

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 155 833 in den Stadtkreifen 269 (76065) auf dem Lande Obb o, 64) und überhaupt 1,04 (i, 00) . .

An Steuer bringen die einselnen Vermögensgruppen der Zensiten auf und jwar bei einem Vermögen von mehr als

(Tabelle umstehend.)

2* x

CM do && i & R 0

82

2 3323333 do 2

SS 8S8x8. 3353333335 338385338388 33333333 8885

do -

1 2 000 000 4

21— G

Hiernach bleiben gegen das Vorjahr die sämmtlichen Gruppen der

sisen mit einem Vermögen bis zu 200 000 M mit ihren Antheils- . an dem Gesammtsoll zurück, während die Vermögen von mehr

200 000 4 ftärker daran betheiligt sind. Die Vermögen über „oo 000 Æ bringen 33.19 (31,8) v. H., die kleinen von nicht mehr

32 000 M 1600 (16.51 und die mittleren bo, 82 (51,58) v. H. de Steuersolls, d. i., mehr als die Hälfte, auf.

«. Ermäßigungen und Freistellungen nach §§ 17 und 19 des Gesetzes.

Nach § 17 Nr. 1 des Ergänzungssteuergesetzes werden diejenigen

sonen, deren steuerbares Vermögen den Gesammtwerth von 6000 0 nicht äbersteigt, nicht jur Steuer berangezo gen. Infolgedessen sind pon den einkommensteuerpflichtigen after 2 069 430 ( 765 729 jn den Städten 1413 489 (L208 670) und auf dem Lande 666 941 (6ö7 954) zur Ergänzungssteuer nicht veranlagzt.

Ferner sind nach Nr. Z a. a. O. diejenigen Personen freizulassen, deren nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes zu berechnendes Ein⸗ jommen den Betrag von 900 S nicht übersteigt, insofern der Ge⸗ sammtwerth ihres steuerbaren Vermögeng nicht mehr als 20 009 s beträgt. Diese Bestimmung bat in den Städten auf 63 491 (58717), auf dem Lande auf 215 899 (205 689) und überhaupt auf 279 396 (2b4 06) Personen Anwendung gefunden.

Die vorstehende e n e n, ist durch Nr. 3 a. a. D. auf weibliche Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unter⸗ halten haben, sowie auf vaterlose minderjährige Waisen und Erwerbs-

Es bee, a2. die Gesammtjabl der Zensiten (ohne Angehörige): in den Städten auf dem platten Lande überhaupt vom Hundert der in den Städten auf dem platten Lande überbaupt b. deren Veranlagungssoll: in den Städten auf dem platten Lande über hauyt K c. das veranlagte Vermögen zu b: in den Städten auf dem platten Lande uberhaupt d. die Zahl der mit mehr als 3000 A Einkommen zur Ergänzungs⸗ stener veranlagten Personen: in den Städten auf dem platten Lande ũber haupt vom Hundert der Bevoͤlkerung: in den Städten auf dem platten Lande uberhaupt s. das Gesammtvermögen zu d: in den Städten auf dem platten Lande uberhaupt und zwar das Kapitalvermögen: in den Städten auf dem platten Lande. überhaupt das Grundvermögen einschließlich des Betriebskapitals: in den Städten auf dem platten Lande lberhauyt der Werth des Anlage und Betriebskapitals in Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten auf dem platten Lande Über aut der Werth der in den Städten auf dem platten Lande lber bauyt f. der in Abzug zu bringende Kapitalwerth der Schulden: in den Städten auf dem platten Lande iber haupt

C. Schlußbemerkung. Das , Veranlagungtsoll der Einkommen und Ergänzungs⸗

teuer betr 183 67911450 (178 572 355, 00) oder auf den Kopf der Bevölkerung 5, 8g (5, 52) 4

Prüfung der Steuererklärungen.

Im ganzen Staate sind von 432 526 (im Vor ahre 456 694) fü‚r 1899 abgegebenen Steuererklärungen 120 894 oder 25,1 9ͤν (im Vorjahre 168 358 oder 32,50 /) förmlich beanstandet worden. Der Röck ang der förmlichen Beanstandungen ist eine. Wirkung des schon

üher vielfach geübten, bei der Veranlagung für 1899 aber zum ersten Male allgemein angeordneten Verfahrens, wonach vor der Beanstandung in der Regel zunächst in den dazu geeigneten Fällen dersucht wird, die gegen den Inhalt der Steuererklärung obwaltenden Bedenken im Wege der Verständigung mit dem Steuerpflichtigen zu bebeben. Auf diese Weise sind im Ganzen 28727 oder 6,2 Go der abgegebenen Steuererklaͤrungen im Einverständniß mit den Steuer pflichtigen berichtigt worden.

Von den förmlichen Beanstandungen haben 86 358 oder 79,7 0/o (im Vorjahre 1I12 225 oder 757 οι bei der Veranlagung zu Ab- weichungen von den Angaben der Steuererklärungen geführt. Die Zahl der Fälle, in denen Steuererklärungen trotz erfolgter Beanstandung der Veranlagung unverändert zu Grunde gelegt worden sind, beträgt hier⸗ nach nur 24 536 oder , 1 6/9 der abgegebenen Steuererklärungen (im Vorjahre 36 O43 oder 7.9 6 o).

Uebrigens wird auch noch im förmlichen Beanstandungsverfahren mit jahlreichen Steuerpflichtigen im Wege der persönlichen Berhand⸗ lung eine Verftändigung über die Grundlagen der Veranlagung erzielt.

Nach dem Gesammtergebniß des Berichtigung verfahrens, Ver⸗ Fändigunggoerfuche und förmliche Beanstandungen zusammengerechnet,

nd gegenüber den Angaben in den betreffenden Steuererklärungen rund 269 811 000 M oder 28 mehr an steuerpflichtigen Einkommen veranlagt worden, und 7 160 0900 A oder 34, 1 0 mehr an Einkommen euer. Bei unveränderter Zugrundelegung der Steuererklärungen würden also die betbeiliaten Steuerpflichtigen durchschnittlich um mehr al ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein.

Hieraus geht zugleich hervor, daß es fich in der weitaus über⸗ wiegenden Mehrsahl der Beanftandungefälle nicht etwa nur um un- edeutende, die Üeberschreitung der nächsten Stufengrenze bewirkende ihöhungen deg Einkommen handelt.

osg zal, 009 A oder 92 (6h v. H. 21 68 3 n d . Ill 3 og

160 G 135 21 si3 oij 124 (iz 6j 115 iz 7 ij

280 (59)

32 [J 85) 157 (4 26)

a n n na g

8 2 2 29 8 9 29 29 2 9 228 n , , a,,; a n m n n ana

unfähige mit einem Jahreseinkommen bis zu 1200 M ausgedehnt. Demgemäß sind noch 1529 (18167 Zenstten freigelassen.

Endlich bestimmt der 8 19 a. 4. O, daß Personen, deren Ver⸗ mögen 32 g09 M nicht übersteigt, wenn sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchstens 3 jährlich wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstenß mit einem um 2 M0 unter der von ihnen zu zahlenden Einkommensteuer verbleibenden Be—⸗ trage zur Grgänzungssteuer herangezogen werden; auch kann nach Absatz 2 Steuerpflichtigen, deren Einkommenfsteuer auf Grund des § 19 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt wird, bei der Veranlagung eine Ermäßigung der Ergänzungssteuer um höchstens zwei Stufen gewährt werden, sofern das steuerpflichtige Einkommen nicht mehr als o2 009 Æ beträgt.

In Rücksicht auf die erstere Bestimmung sind zu den Ergänzungs⸗ steuersätzen von 3, 4, 7, 10 und 14 4 veranlagt

in den Städten. 59 178 (58 708)

auf dem Lande 211 227 (213 379)

überhaupt. ; 270 405 (272 087 Zensiten, auch sind auf Grund des § 19, Absatz 2 noch 421 (588) Zensiten freigestellt.

3) Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 13895 bis 18938.

Im Folgenden sind noch die wichtigsten Ziffern der Ergänzungs⸗

steuerstatiftik für die letzten 4 Veranlagungsjahre nebeneinander gestellt.

1895 1897 / gd 1899 / 1901

0, 52 0,57 0, 3 0, 85 1, 18 1,22

418 408 3,4 345 3.74 3 71

in Mill. Mark 19,21 21,82

ö 11,84 12,30 ö 31,05 ! 34,12

38 350,20 38 350,2 39 790,24 43 326,51 25 587,50 256 673,6 25 886,68 26530, 10 68 7,1 64 02418 665 67692 69 g06, 91

199 991 204 440 213 129 235 842 68 892 69 664 Il 615 77 150 268 883 274 104 284 744 312992

161 1,60 163 1,69 055 06 37 0.35 041 657 6 87 635 6.95

Mart 37 123,14 37 833,42 39 580698 44113, 71 15 14476 1514552 15 488,94 16 41368 o2 267, 900 52 978,99 556 069, 63 b0 27,38

1722406 175491, 13 18 546,51 20 807,253 4177,45 4 264, 45 4427,55 4763,17 21 401,5I1 21 765,56 22 974,8 265 570, 5

12 551,37 12793, 12 13 302, 13 14 883,60 9758.38 2 693,86 93 846,36 102790, 36 22 309,5 22486, 98 23 145,50 25153, 96

729198 7479,78 7667, 1 11333 113256 1 165 36 3 L53383 3513335 3 83535. 35

6. Id og. 8 64 91 75 l 54 33 46 os 1367 11572 116 55

631442 6 876 07 7219,32 3413,87 3441,87 3 559,43

9727,77 10 317,99 10778, 75 12 227, 30

Die schließlich festgesetzten Einkommensteuerbeträge der Steunr⸗ pflichtigen, deren Ginkommenserklärungen berichtigt oder mit Erfolg beanstandet wurden (28 186 000 M), ergeben 2, 94 oso des veranlagten Ginkommens (958 770 000 (), oder fast genau denselben Prozentsatz, welcher an Einkommensteuer von dem gesammten Einkommen über 3000 M im Durchschnitt aufkommt. Dies läßt erkennen, daß von der Beanstandung nicht etwa nur die Steuerpflichtigen mit geringerem oder mittlerem Einkommen betroffen werden, sondern daß die vor⸗ schriftsmäßige Prüfung der Steuererklärungen gleichmäßig gegenüber den Steuerpflichtigen aller Stufen gehandhabt wird.

Zuwiderhaudlungen gegen das Einkommen ˖ und Ergänzungs⸗ steuer⸗Gesetz.

In dem Jahre vom 1. Oktober 1898 bis zum 30. September 3 1 im Ganzen 1334 Fälle anhängig geworden (gegen 1686 im

orjahr).

Bei diesen 1334 Fällen handelte es sich in 1114 Fällen um Zu⸗ widerhandlungen gegen 5 66 des Einkommensteuergesetzes; 154 Fälle hiervon enthielten zugleich Zuwiderhandlungen gegen das Ergänzungs- steuergesetz. Lediglich auf Grund des 5 43 deg Ergänzungssteuergesetzes sind nur in 23 Fällen Strafverfahren anhängig gemacht worden. 197 Fälle kommen auf § 68 des Einkommensteuergesetzes bejw. 5 46 des Ergãnzungesteuergesetzes.

Was die Höhe der verhängten Strafen anbelangt, so betrug bei den im Wege der vorläufigen Straffestsetzung durch die Regierungen anhängig gemachten Strafberfahren (1218) die insgesammt festgesetzte wee n mer. 449 462,89 C6 (im Vorjahre: 1552 Fälle mit 33 592,83 M), der Durchschnitt für die einzelnen Fälle also rund

410

Bei den sogleich zur gerichtlichen Entscheidung abgegebenen und in dem Berichtejahre schon rechtskräftig entschiedenen Fällen (64) betrug die Summe der erkannten Geldstrafen 17 083 M, also rund 265 M für den einzelnen Fall.

Der verhältnißmäßig hohe Durchschnitt erklärt sich aus dem Vorkommen einzelner besonders hoher Strafbeträge; so findet sich ein einzelner Fall mit einem Strafbetrage von 90 006 4A

An Nachsteuer zur Einkommensteuer sind 164 572,15 Æ, an Nachsteuer zur Ergänzungssteuer 3927,86 M sestgesetzt worden.

Die Gesammisumme der festgesetzten Strafen und Nachsteuern

(Einkommen und Ergänzungssteuer) beläuft sich auf 635 145,81 (lim Vorjahre 587 048, 82 6

Nr. 2 des Centralblatts für d3s Deutsche Keich⸗ herausgegeben im Reichgamt deg Innern, vom 12. uar, hat folgenden Inbalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung eines , , . pr n,, 2) Bantwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Vezember 1899. 3) Versicherungè⸗ wesen: Bekanntmachung, betreffend die nach dem Invalidenversicherungs⸗ esetze für die Selbstversicherung zu verwendenden besonderen

uittungskarten (Formular B). ) Zoll. und Steuerwesen: Gr⸗ gänzung der Ausführungsbestimmungen, betreffend das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe vom Salz. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 2 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 19. Januar hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im No⸗ vember. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Gesundheitsverhältnisse in Burma, 1898. Gesetzgebung u. f. w. (Preußen. Reg⸗Bez. Minden) Schlafstellenwesen. en Offenbach a. M.) u stellen. (Anhalt.) Vieh seuchen⸗Entschädigungen. (Elsaß⸗ Lothringen. Ober⸗Elsaß.) Bäckereien und Konditoreien. Ban volizei (Belgien. Käse. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, 31. Dezember. Desgl in Rußland, 2. Viertel jahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Oesterreich, Schweden, Vereinigte Staaten von Amerika) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. (Bayern.) Aerjtlichẽ Standes und Ehrengerichtsordnung Wohnungen. (Sachsen.) Beschlüsse des Landeskulturraths, 1899. Vermischtes. (Deutsches Reich) Tuberkulose. 1897. (Preußen.) Diphtherie, 1876 ff. Geschenkliste. Monataztabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, November. 6 in größeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 1 des Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, herausz-= er im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 9. Januar, at folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 25. Dezember 1899, betr. Versteuerung der Verträge über Liefe⸗ rung unter sich gleichartiger Lokomotiven und Eisenbahnwagen; vom 24. Dezember 1899, betr. Besetzung der Werkführerstellen; vom 29. Dezember 1899, betr. besondere Bestimmungen zur Eisenbahn⸗ Verkehrsordnung; vom 30. Dezember 1899, betr. Beförderung von Chlorkalk; vom 30. Dezember 1899, betr. Form der bei Sicherheits⸗ leistungen von den Unternehmern beizubringenden Erklärungen. Nachrichten.

Nr. ? vom 12. Januar enthält einen Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbelten vom 5. Januar 1900, betr. Bestimmungen über die planmäßige Dienst⸗ und Ruhezeit der Eisenbahnbetriebsbeamten.

Das erste . L. ehrt e der Zeitschrift für Bauwesen“, herausgegeben im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten (Schriftleiter; Otto Sarrazin und Oskar . Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn in Berlin), hat folgenden Inhalt: Das Mausoleum zu Halikarnaß, vom Wirklichen Geheimen Ober- Baurath Prof. Friedrich Adler in Berlin; Der Neubau des Kaiser . lichen Gesundheitsamtes in Berlin, vom Kaiserlichen Regierungsrath J. Hückels in Berlin; Ueber Baustoffe in Thüringen, vom Post⸗ baurath a. D. Robert Neumann in Erfurt; Der Kaisersteg über die Spree bei Oberschöneweide, vom Geheimen Regierungsrath Prof.

Müller- Breslau in Berlin; Der Dampfbagger „Persante“ der

afenbau⸗⸗Inspektion Kolbergermünde; Das Gifhorner Mosr und die Ausführung der Nebenbabn Uelzen ⸗Triangel, vom Eisenbahn⸗Bau—⸗ und Betriebs. Jnspektor Oberschulte in Wittingen (Prov. Hannsver); Verlängerung von Lokomotivdrehscheihen, vom ler, . und Bau⸗ rath Rosenkranz in Stettin; Die Eisenbahn Argenteuil —Mantes, vom GEisenbabn⸗Bau⸗ und Betriebs ⸗Inspektor Frahm in Berlin; Ueber den Werth der planmäßigen Beobachtungen für die Ent⸗ wickelung des Gleisbaues, vom Regterungs⸗ und Baurath C. Bränning in Köslin; Verzeichniß der im r, . Staate und bei Behörden des Deutschen Reichs angestellten Baubeamten (Dejember 1899); Verzeichniß der Mitglieder der Akademie des Bauwesens in Berlin; Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre 1896 vollendeten Hochbauten der preußischen Staatgeisenbahn⸗Verwaltung.

Stati stik und Volkswirthschaft. Ein Blick auf den Stand des Unterrichts im Deutschen Reich.

(Stat. Korr) Deutschland wird mit Recht das Land der Schulen genannt. Man kann das verstehen, wenn man die Thatsache würdigt, daß gegenwärtig rund 97 Millionen, alse reichlich 17 do seiner Bevölkerung in Schulen aller Art unterrichtet werden, und daß mindestens eine balbe Milliarde Mark alljährlich auf das Unterrichts- und Bildungs wesen im Reich verwendet wird. Wird dazu veranschlagt, daß infolge der allgemeinen Wehrpflicht alljährlich mehrere 3 junger Männer nicht bloß zu militärischen Zwecken ausgebildet, sondern auch sonst in bildende und erzieherische Schulung genommen werden, so darf man ohne alle Uebertreibung behaupten, daß für die Erziehung und Bildung des jungen Volksnachwuchses im Deutschen Reiche so viel geschieht, wie nicht leicht in irgend einem anderen Kulturland. Sein allgemeiner Bildungsstand ist denn auch der eines Kulturvolks, und die weite Verbreitung der Lese⸗ und Schreibfertigkeit ist ein Kennzeichen dafür. So fanden sich im Ersatziahre 1897/98 unter sämmtlichen 251 515 ausgehobenen Ersatzmannschaften des Heeres und der Kriegsflotte nur noch 200 ohne Schul dilding, daz sind nur 0, o8 v. H. der Gesammtzahl; 10 Jahre früher waren es noch O71 v. H. und 20 Jabre früher 173 v. H. Selbst in den östlichen Landestheilen der preußischen Monarchie, die mit polnischen Glementen dichter durchsetzt sind und deshalb der Schule mancherlei Schwierigkeiten bereiten, sind Analphabeten beute nur noch in unbedeutenden Bruchtheilen der Bevölkerung vorhanden. Es befanden sich 1897.98 unter den Ersatzmannschaften aus den preußischen Provinzen Ostpreußen 0, 30, Westpreußen O 44, Branden burg mit Berlin 903, Pommern O, 8, Posen O, 43, Schlesien C, 09, Sachsen Oo, Schleswig⸗Holstein 004, Hannover O,. 0ꝰ, West⸗ falen G Ol, Hessen Nassau 9.02, Rheinland G05 und Hohenzollern Qoeo ohne Schulbildung; für die Ersatzmannschaften aus den übrigen Staaten des Reichs gelten die folgenden Prozentsätze: Bayern O, O2, Sachsen O Ol, Württemberg O, 02. Baden O05, Hessen O, 02, Mecklenburg · Schwerin O11, Mecklenburg⸗ Strelitz O, 14, Olden⸗ burg 0, os, Elsaß Lothringen C09; unter den aus den hier nicht genannten deutschen Bundeestaaten stammenden Ersatz mannschaften fand sich nicht ein einziger Mann ohne Schul- bildung. Man darf die vorstehenden Ziffern, welche für die Erfolge der Schule im Reich sprechen, nicht mit dem Einwand bemängeln, daß es sich bei dem Heeresersatze um ausgewählte Mannschaften handele; dieser Umstand ist zwar nicht ohne Einfluß auf die Niedrig. keit der Ziffer für die fehlende Schulbildung; aber auch unter den Insassen der Straf. und Gefangenen Anstalten, die doch den am wenigsten würdigen Bestandtheil der Bevölkerung ausmachen, ist der Bꝛiuchtbeil der Personen ohne Schulbiloung nicht eben hoch; in den letzten Jahren waren in Preußen 76 bis sz v. H. des Zugangs an Zuchtbausgefangenen ohne Schulbildung.

Das 19. Jahrhundert hat das Unterrichts! und Bildungswesen des Deutschen Reichs auf eine sehr hohe Stufe gehoben. Von den Schulen niedersten Grades bis hinauf zu den Hochschulen bat emsige Arbeit die erfreulichsten Erfolge gezeitigt. Gewichtige Stimmen des Auslandes haben wiederholt den Deutschen denselben Vorrang in der Welt des geistigen Schaffens und Könnens zuerkannt, wie ihn Eng⸗ land im Handel and auf dem Meere hat. Möge uns dieser stolje Ruhm auch im neuen Jahrhundert verbleiben!

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