Zahl ift sehr gering. durch Schuld oder letzungen aber unentschãädigt chlechter weg als jetzt; wickelung der ganzen haupt ein Haftpflichtges
mal den Eisenbahnen
Würde man die Arbeiter voll entschädigen, die eit der Arbeiter herbeigeführten Ver⸗ en, fo kämen die Arbeiter sicher sehr und wo bleibt die g
tlie Gu Heals; Gijt im Jahr , , ,.
aben wir über⸗ bekommen, welches übrigens auch nicht ein⸗ Haftung für Unfälle auferlegte, die durch eigenes Verschulden des Verletzten oder durch böhere Gewalt herbeigeführt werden. Nach diesem Gesetze würden sich also die Arbeiter heute keines- falls vortheilbafter stehen als unter der Unfallversicherung. diesem Gesetz ist ein Fortschritt gema zufrieden sein kann. und mit der vorge noch ein weiterer Fortschritt erfolgen. der Zahl der Unfälle ist eine bedauerliche nehmer sind dafür verantwortli steter Entwickelung begriffen;
herangezogen worden, vermehren mußten. ein großer
Konjunktur
halb so groß,
cht worden, mit dem man wohl legten Novelle wird ja hoffentlich Die fortwährende Steigerung Thatsache; aber nicht die Unter⸗ Die Industrie ist in hauptsächlich sind ungeübte Arbeiter der Unfälle wesentlich nter den Arbeitern hat in den letzten Jahren Wechsel stattgefunden, Endlich erscheint die Zahl der Unfälle jetzt, des weil die Arbeiter immer mehr sich von der wohlthätigen Wirksamkeit des Gesetzes überzeugen und nunmehr auch i größerem Umfang als früher Die Folgerung des genossenschaften und die Rechtspre Auz legung der Gesetze zu U Schädigung der Arbeiter eingerichtet hab Steigerung der Todesfälle auf die Zunahme der und Steinbruch Beruf Grunde sind die hier
willkürlichen der Klassifikation Erwerbsunfãhigen ien, die auf dem fubjestiven Ürtheil beruhen. Klassifikation ha oder Theilrenten, dauernd theilweise genommen, sondern abgenommen. kann für die Gegenwart nicht mehr maß Wörrięhofer in Baden wird bestätigen, d versicherung ganz erheblich weiter gekom Stadthagen. daß in den sozialdemokratis günstiger liegen, daß dort keine Unfälle vorkommen? Abg. Dr. Böckel (b. k. F): Die Sonalreform, den Versicherungsgesetzen darstellt, hat bis jeßt etwa 1 on die Arbeitgeber 475, die Arbeiter Von den Arbeitgebern gebören eine große Menge haben vielfach an der Schwierigkeit Wenn leider
ch ju machen.
eden Unfall zur Entschädigung an⸗ errn Stadthagen, daß die Berufs chung sich nach und nach auf eine sten der Arbeiter oder absichtliche ist unbegründet. = Berichtsjahre ist lediglich fälle in der Knappschaftg⸗, Tiefbau⸗ ssgenossenschaft zurückzuführen; schon aus diesem her geböcigen Behauptungen des Herrn Stadt-
im letzten
Berufs genossenschaften zeitweise und
unterlaufen
Bet dieser ndelt es sich übrigens garnicht um Vollrenten wie Herr Stadthagen anzunehmen scheint. Auch die Erwerbtunfähigen haben nach der Statistik nicht zu⸗ Wie die Dinge früher lagen, das Selbst Herr aß wir mit der Unfall— men sind. Glaubt denn Herr chen Betrieben die Verhältnisse
wle sie sich in Milliarde Bei⸗ 525 Millionen
Irrthũmer
gebend sein.
trãge erfordert, wob aufgebracht haben. dem Mittelstande an, und diese der Aufbringung mehr zu tragen als die Arbeiter. und Vorurtheil orbanden ist, so liegt das daran, Schiedsgerichten und selbst vom über die man den Kopf schütteln weck derselben ins Auge faßt. . e weil angeblich der Unfall Mir ist ein folches Beispiel aus meinem Solche Fälle bleiben nicht ver⸗
Mißstimmung sicherungsgesetzgebung im Volke v daß vielfach noch Urtheile von Reichs Versicherungsamt ergehen, muß, wenn man den wohblthätigen
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Da werden Rentenansprüche abgewiesen, kein Betriebsunfall sei. Wahlkreise zur Kenntniß gekommen. und die Bevölkerung fragt sich, wie es denkbar sei, es Gefetz, das doch humanen Zwecken dienen soll, in solchen Fällen der Landwirthschaft kommen solche Abweisungen nicht im allerengsten Beiriebe geschehen ist. Es handelt sich doch hier nicht um juristische Spitzfindigkeiten. sondern diese Frage muß warmherzig entschieden werden. Volk wird nie begreffen, daß man mit dem Wortlaut des Gesetz tigte Ansprüche ein⸗s Verletzten einfach zurückweisen kann. Dringlich wäre auch die Feststellung einer Migimaltente; geringe Renten können doch verstümmelten Menschen nichts nützen, wenn, wie heute, Tausende und Abertausende von aesunden Arbeitern keine Arbeit finden. Die in Gestalt von Beiträgen aufgesammelten Kapitalien sollten thunlichst humanen Zwecken, namentlich dem Bau von Arbeiterwohnungen, nutz- bar gemacht werden.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: Meine Herren!
versage. Besonders in oft vor, wenn der Unfall
.
Ich möchte nur mit zwei Worten antworten dem gegenüber, was der Herr Vorredner ausgeführt hat. Wenn nach dem Gesetz kein Betriebsunfall vorliegt, kann selbstoerständlich auch keine Rente gewährt werden, und so lag der Fall, den der Herr Vor⸗ redner angeführt hat. Im übrigen soll ja gerade durch die Novelle zur Unfallversiherung die Hätte, die der Herr Vorredner beklagt, be⸗ seitigt werden, denn der 5 16 der Novelle lautet:
„‚Dle Versicherung erstreckt sich auf häusliche und andere Dienste, zu welchen versicherte Personen neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbeitgebern oder von deren Beauftragten herangezogen werden.“
Wenn der Herr Vorredner sagt, man solle auch keine Präklusip⸗ fristen schaffen für die Stellung von Anträgen auf EntschädiZung, so halte ich das für einen ungangbaren Weg. Schon für die Beweislast und um die Möglichkeit des Beweises nicht verwischen zu lassen, muß eine Frist feststehen, innerhalb deren ein Rechtsanspruch geltend zu machen ist Im übrigen ist auch in dieser Beziehung die Novelle sehr human, indem sie vorschreibt:
„Die Frist gilt auch dann, wenn die Berufung bei einer anderen Behörde oder einer anderen Berufsgenossenschaft einge—⸗ gangen ist.“
Was die Verwendung der Gelder der Berufsgenossenschaften zu gemeinnützigen Zwecken betrifft, insbesondere zur Erbauung von Arbeiterwohnungen, so geht die Novelle ebenfalls in ihren Bestim— mungen weiter als die bisberige Gesetzgebung.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich nur noch eine Entgegnung auf die Autführangen des Herrn Abg. Stadthagen machen. Daß die Rechtsprechung der Berufsgenossenschaften nicht so ganz schlecht sein kann, dürfte sich daraus ergeben, daß nur 10 aller Bescheire der Berufsgenossenschaften zu Gunsten der Verletzten und Foso zu Gunsten der Arbeitgeber vom Reichs ⸗Versicherungsamt geändert wurde. Mit anderen Worten, es sind überbaupt nur 1900 der Bescheide der Be⸗ rufsgenossenschaften in letzter Instany abgeändert worden. Da nun auch seitens der Herren von der sozialdemokratischen Partei anerkannt wird, daß das Reichs ⸗Versicherungsamt durchaus auf der Höhe seiner Aufgabe steht, so folgt aus dieser geringen Zahl reformierter Erkennt nisse, daß die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften nicht so eng. herzig sein können, wie hier dargestellt wurde.
Abg Stadthagen führt aus, an den gr ' enossenschaften ,,. . . 6 3 finn gt en. elbst zur Urtheilsfällung zugezogen würden, so lange: die Arbeiter nicht die Betriebe kontrolieren dürften, so lange die Tendenz des Unternehmerthums, wie er sie gekennzeichnet babe, sich weiter geltend nicht besser werden.
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machen könne,
Das ein falsches. 6 nnn
ei . Abg. Roesicke, denn der Staatssekretär die Zunahme der Unfälle als ein unab- wendbares Naturgesetz hinstellen? Erklärung des Sinkeng der Zabl der dauernd Erwerbunfähigen und der zeitweise Erwerbgzunfählgen anführe, daß der Verletzte sich an
Was der Abg. Roesicke
für einen abgerissenen Arm eine Rente, und na
dagegen resolutioniert und se
Besserstellung der Arbeiter gerecht werden möge.
von Posadowsky⸗Wehner:
redner noch entgegnen.
selbst zu den allerlebhaftesten Angriffen geführt hat. T6 0/o aller Unfälle blieben dann unentschädigt. (Sehr richtig
Abg. Franken (nl. ): Die Sozialdemokraten erweisen den Ar⸗ beitern wirklich keinen Dienst, wenn sie auf diese Weise immer mehr die Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu erweitern suchen. Ginge es nach den Vorschlägen des Herrn Stadthagen, so würde manchem Arbeiter keine Rente gezahlt werden. Ich hab, darüber als Vorsitzender einer Beruftgenossenschaft Erfahrungen. Im Betriebe bedarf es der Autorität, die kann nicht von Kollegen ausgeübt werden, 3 diese, wie Herr Stadthagen wünscht, die Betriebe kontrolieren ürfen.
Das Kapitel wird bewilligt, ebenso ohne Debatte der Aus⸗
gaben⸗Etat der Physikalisch⸗technischen Reichsanstalt und des Kanalamts.
Auch die Einnahmen des Etats des Reichsamts des Innern werden angenommen.
; Es folgt die erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit.
Unter Staats sekretãr im Auswärtigen Amt Dr. Freiherr von Richthofen; Der dem hohen Hause vorgelegte Entwurf eines Ronsulargerichtsbarkeitsgesetzes ist bestimmt, an die Stelle des Kon sulargerichts barkeits gese tze vom 10. Juli 1879 zu treten. Bekanntlich üben wir auf Grund Herkommens oder Staatsvertrages die Konsular⸗ gerichtsbarkeit über unsere Angehörigen und Schutzbefohlenen in vrschiedenen Ländern aus, deren Rechtsordnungen mit euro— päischen¶ Anschauungen nicht identisch sind. Diese Länder haben in den letzten Jahrzehnten für Deutschland eine steigende Bedeutung gewonnen, so insbesondere die Türkei und China, wo deutfche Interessen in beträchtlichem Umfange vorhanden sind und elner Rechtsordnung möglichst nach deutschen Grundsätzen bedürfen. Eine Revision des geltenden Gesetzes hat sich aus drei Gründen als nothwendig erwiesen. Der Haupigrund dafür, daß wir Ihnen mit einem solchen Gesetz lonmen, liegt in der Neugestaltung des Privatrechts durch das Bürgerliche Gesetzhuch und seine Nebengesetze. Allerdings finden die Vorschriften dieser Gesetze in den Konsular⸗ gerichtsbenirken schon auf Grund des geltenden Konsnlargerichtsbarkeits« gesetzes im all gemeinen Anwendung. Immerhin erschien es erforder⸗ lich, die neuen Gesetze in verschiedenen Punkten den Verhältnissen in den Konsulargerichte berirten aazupassen und überdies einzelne sonst entstebende Lücken durch besondere Voischriften auszufüllen. So mußte belspitelsweise ein Ersatz für die zur Durchführung dieser Gesetze im Jalande vorgesehenen landesherrlichen Verordnungen und An⸗ ordnungen der Landesbehörden geschaffen werden. Da hiernach bei Aufstellung des Entwurfs die sämmtlichen durch das Bürger⸗ liche Gesetzbuch veranlaßten Reichsgesetze und preußischen Landes gesetze zu berücksichtigen waren, so war Die Kaiserliche Regierung außer stande, dies Gesetz eher vorzulegen, als bis diese Landetgesetze und Reichsgesetze sämmtlich Fsertiggestellt waren. Ein anderer Gesichtspunkt, der für die Neuregelung sprach, ergab sich daraus, daß nach den Erfabrungen in der Praxis einzelne Aenderungen und Ergänzungen sich als nöthig heraus- gestellt hatten. Ingbesondere war es erwünscht, eine Erweiterung der Konsalargerichtsbarteit eintreten zu lassen, welche sich zur Zeit lediglich auf die innerhalh der Konsulargerichtsbezirke sich auf⸗ haltenden oder wohnenden Deutschen beschräntt, während, sie nach dem Entwurf über unsere Angebörigen beim Vorhandensein eines örtlichen Gerichtsstandes auch ohne das Erforderniß des Wohn sitzes oder Aufenthalts ausgeübt werden soll. Als dritter Grund ist hervorzuheben, daß in den Konsulargerichtsbezirken das Bedürfniß sich herausgestellt hat, ähnlich wie in den Schutz ⸗ gebieten, einzelne bestimmte Gegenstände dem Verordnungzrechte des Kaiseis oder dem Anordnungsrechte des Reichskanzlers zu unterstellen, so z. B. das Immobiliarsachenrecht, den Schutz der Ucheberrechte sowie den Erwerb und Verlust der Schutzgenossen⸗ eigenschaft. Solche Verhältnisse durch Gesetz ju regeln, erschien nicht angezeigt, weil die Verhältnisse in den verschiedenen Konsulargerichte⸗ benrten auch verschieden liegen und überdies in fortschreitender Ent wickelung begriffen sind. Auch könnten Fälle vorkommen, in denen der sofortige Erlaß voa Rechtsvorschriften erforderlich werden möchte und die Beschreitung des n, . Weges zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Für den Entwurf ist mit Rücksicht darauf, daß die Aenderungen doch ziemlich zahlreicher Natur sind, nicht die Form einer Novelle, sondern eiges neuen Gesetzes ge⸗ wäblt worden, welches außerdem den Vorzug hat, den Gegenstand übersichtlicher und handlicher darzustellen, Indem ich Ihnen hiermit die leitenden Gesichtepunkte, welche bei Absassung des neuen Gesttzes maßgebend gewesen sind, dargelegt habe, hoffe ich, daß das hohe Haus zu. der Anerkennung gelangen wird, daß der Entwurf sich bemüht, den Interessen unserer in den Konsulargerichtsbezirken lebenden Reichs⸗ angehörigen durch eine entsprechende Regelung ihrer Rechtsverhältnisse
seinen neuen Zustand gewöhnt habe, daß er wieder erwerbsfähig ge⸗ worden sei, das mache er (Redner) ja gerade den Berufs enossenschaften jum Vorwurf. Sie bewilligten für ein paar 2 ige; einiger Zeit konstatierten sie durch ihre Aerzte, daß der Verletzte sich an dielen Zuftand gewöhnt habe, daß er wieder erwerbofähig geworden sel. Wo sonst noch in Europa gls in Deutschland komme eine solche Un⸗ geheuerlichkelt vor? Vas Reicht ⸗Versicherungsamt habe früher eine mildere, den Arbeitern günstigere , gehabt; das Unternehmerthum habe
t mehreren Jahren habe das Reichz« Ver cherungsamt sich der Tendenz der Unternehmer anbequemt. So würden jetzt Bruchschäden überhaupt nicht mehr entschädigt. Die Berufs genossenschaften legten in viel frivolerer Weise Rekurse an das Amt ein als die Arbeiter. Der Abg. Böckel berechne für die letzten 10 Jahre eine Milliarde für die Arbeiterversicherung, aber den auf der anderen Seite stehenden Schaden ju berechnen unterlasse er. Redner bittet zum Schluß, daß der Reichstag bei Gelegenheit der Unfallgefetznovelle seinen vorhin ausgesprochenen Wünschen für die
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf
Ich weiß nicht, ob ich hier den Herrn Vorredner richtig ver standen habe, wenn ich annehme, er habe erklärt, es entfielen auf den Kopf des Versicherten nur ein paar Pfennige. (Zuruf) In dieser Beziehung liegt doch wohl ein Irrthum vor, denn es entfallen bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften durchschnittlich auf jeden Ver⸗ sicherten an Gesammtkosten: im Jahre 1897 8,68 A, also ein wesentlich höherer Satz. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Das mag also ein Irrthum der Auffassung sein, aber über die Zahlen werden wir uns ja einigen. Eins möchte ich jedoch dem Herrn Vor⸗ Wenn man selbst diejenigen Unfälle den Arbeitgebern zurechnet, die unsicher, das heißt durch die Schuld des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers entstanden sind, also rund etwa 5 oo, so sind es im Ganzen etwa 2500 aller Unfälle, die den Arbeitgebern zur Last zu legen waren. Wenn sich aber der Herr Vorredner auf den Standpunkt stellt, daß man die Unfallversicherungs⸗ gesetzgebung so rꝛgeln sollte, daß da, wo eine Schuld oder eine Mit⸗ schuld des Unternehmers vorliegt, die volle Entschädigung zu gewähren wäre, dann verläßt man in der That, meine Herren, das Prinzip der ganzen Unfallversicherung (sehr richtig), dann ist die nothwendige Folge, daß die Unternehmer erklären: werden wir in diesem Umfange haftpflichtig gemacht, dann sind wir selbstverständlich nicht haftpflichtig. wo uns gar keine Schuld trifft; dann kommen wir zurück auf den Standpunkt des alten Haftpflichtgesetzes und auf die französische Unfall versicherungsgesetzgebung, die ähnlich konstruiert ist und dort
nach Möglichkeit gerecht zu werden und ihnen dad den,, nach allen Richtungen zu schaffen. kö nẽthie Abg. Schrader (fr. Vxgg.): Der Entwurf sucht das Konsula recht besfer augzugestalten und an dag Hürgerliche Gesetzbuch ner. anzuschlleßen. Diese Aufgabe söst der Seseßeniwurf auch mit Gisezt. In einer Kommission, welche ich hiermit beantrage, wird das Sr g ) uber technische Einzelheiten verstärndigen können; im Plenum darüb große Digkufsion zu führen, waͤre mißlich. Beanstanden muß ich ir in § 1 gegebene Fakultät, daß in Kaiserlichen Verordnungen mit 3 ; stinmung des Bundesraths die Konsulargerichts barkeit i bestim ö. Gebiete aufgehoben oder außer Uebung gesetzt werden kann. Wan ; will man hier den Reichstag ausschalten? Der bloße Wunsch, die 6m scheidung zu beschleunigen, kann dafür doch nicht ausschlaggebend sein Auch § 32, der die Bildung von Kolonialgesellschaften für die Konsusargerlchtsberirke betrifft, scheint mir einer anderen Haff n,. S* ben e . an nn, , . . gliedern; dieselbe könnte dann auch no e der n ,. 2 ; ö Borlage wegn
Abg. Beck, Veidelberg n ) erklärt, er schließe führungen des Vorredner bertglich der . während er die Nothwendigkeit einer Abänderung des 5 32 nichi anerkennen könne. Mit Hinsicht auf einige anzere nãher auszuklarende Punkte wünsche auch er (Renner) Kommissionsberathung.
Abg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.): Meine Partei stimmt im wesentlichen dem Entwurf zu. Auffallen muß auch unz die häufige Delegation des Gesetzgebers einmal an den Bundezrath ein anderes Mal an den Kaiser. Diese Delegation erscheint uns nicht besonderg sympathisch. In den Konsulargerichtsbezirken in China und Japan ist bisher auch der Deutsch: gegen den Deutschen nicht ge— schützt, wie ich schon bei der Etatsberathung bemängelte. Dieseg Gesetz hätte eine ausgezeichnete Handhabe geboten, diesem Mangel ab— zuhelfen, man hat aber leider davon keinen Gebrauch gemacht. Wir boffen, daß die Kommissionsberathung zu einem brauchbaren Geset.z en ,. schG 3
g. Kir entr. : Ich halte eine Kommission von 14 Mit- gliedern für ausreichend; für die Vorlage wegen . gie dn, empfiehlt sich doch eine besondere Kommission. Ueber das Strafrecht weiches in den Konfulargerichtsbezirken zu gelten hat, giebt der Ent wurf Bestimmungen, die nicht ganz mit einander harmonieren und zu Zweifeln Veranlassung geben. Es könnte leicht dazu kommen, daß in diesen Bezirken ein anderes strafprozessualisches Verfahren als in Deutschland selbst in Kraft träte. Mit den Bestimmungem betreff end das bürgerliche Recht, kann ich mich recht wohl einverstanden er— klären. Sehr, bequem ist die Fakultät, daß in den Konsulargerichtz, bezirken der Zinsfuß ein höherer sein darf als nach dem Bürgerlichen n, , 3 . pr . ö ta ge g, Zinsfuß auf 406
esetzt, indem wir übersahen, daß n as Gesetz, sondern und Verkehr den Zinsfuß festsetzen. . din Die Vorlage wird an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildet die erst e,, eines Gesetzes, . die . anwälte.
Abg. Schrader: Die Entwickelung unseres Patentwesens spiel in der heutigen Zeit eine sehr groß Rolle. Es ist auch , daß die Nothwendigkeit vorliegt, Fürsorge dafür zu treffen, daß auch als Patentanwälte tüchtige und gediegene, ehrenhafte Persönlichkeiten fungieren. Die Vorlage will noch über den §z 35 der Gewerbe⸗ ordnung hinaus diese ,, . sicherstellen. Von der Fatultaͤt der Gewerbeordnung scheint bisber wenig Gebrguch gemacht worden zu sein; jede' falls giebt es eine Reihe von Personen, welche in diesem Punkt weniger das allgemeine Vertrauen verdienen. Nach der Tendenz der neueren Gesetzgebung überhaupt wird auch bier die Ginmischung des Stagts und der Gesetz gebung nicht zu umgehen sein. Dle Vorlage stellt an den Patentanwalt andere Anforderungen: er soll ehreghaft sein, er soll ausreichende technische un? Rechtskenntnisse nachweislich besitzen. Diese letzteren beiden Anforderungen können es leicht auch dem besten Techniker, der jaristisch nicht völlig unterrichtet ift, und dem besten Juristen, der nach der Seite der technischen Ausbildung zu wünschen übrig läßt, unmöglich machen, Patentanwälte zu werden, Der angehende Patent⸗ anwalt soll studiert, eine Staatsprüfung abgelegt und danach noch zwei Jahre praktisch bei einem Patentanwalt gearbeitet haben; er käme also verhãltnißmãßig sehr spät in die Carriòre binein. Zur Vorprüfung wird sich eine Kommission nicht umgehen lassen.
Abg. Möl ler- Duisburg (nl.): Dem letzteren Antrage kann ich mich anschließen Der vorliegende Entwurf ist ja nicht der ursprüng⸗ liche; dieser hat bekanntlich in allen betheiligten Kreisen Widerspruch erfahren und ist nicht wieder aufgetaucht. Die jetzige Vorlage ist auf Grund einer im Reichtamt des Innern startgesundenen Sachve— fändigenkonferenz entstanden. Das ganze Gesetz athmet eine gewisse Sllbstherrlichkeit des Patentamtes; dieses hat sich, was durchaus un billig erscheint. überall in den Ehrengerichten u. s. w. von vornherem die Mehrheit gesichert. In diesem Punkte muß die Kom⸗ missions berathung Wandel schaffen. Die Patentanwälte bilden ja gewiß eine gemischte Gesellschaft; aber ihre berechtigten Jateressen haben doch auch Anspruch auf unparteiische Vertretung Die im Entwurf gegebenen Uebergangs bestimmungen enthalten Härten und Unhilligkeiten, die wir den Betbeiligten nicht zufügen dürfen; hier muß Milde walten, Kautelen müssen eingefügt werden, um den Miß⸗ brauch möõglichst zu hintertreiben, der von den Patentanwälten mit den Persönlichteiten mancher Erfinder, die als Geschäftsmenschen un— praküisch und hilflos sind, getrieben wird.
Abg. Dr. Derte l · Sachsen (.. len): Ich erkenne dle Zwel⸗ mäßigkeit der Vorlage an und meine, daß sie die richtige Mitte zwischen Freiheit und Zwang hält, daß sie den Patentanwaltszwang nicht statuiert. Im einzelnen wäre noch Manches zu beanstanden. Der Patentanwalt joll für sein Amt ungeeignet sein, ween er sich eines „unwürdigen Verhaltens schuldig gemacht hat. Dieses „un ⸗ würdige Verhalten“ ist ein sehr unbestimmter und dehnbarer Be⸗ griff. Daß man sich mit der Prüfung oder mit dem Nachweis der Vorbildung begnügen soll, wie Herr Schrader angeregt hat, wäre doch erst noch in der Kommission gründlich zu erörtern. Immerhin wäre zu erwägen, ob nicht gegen die Anforderungen, die jetzt an den Patentanwalt gestellt werden sollen, ihm etwas an äußeren Rechten zugestanden werden soll. Die Uebergangsbestimmungen muͤssen geändert, die Anforderungen nicht allzu hoch gespannt werden. Es würde die Befugniß des Patentamts genügen, solche Anwälte, gegen die begründete Bedenken o-walten, aus der Liste der Patent ⸗ anwälte zu beseitigen. Ich begrüße diese Vorlage als einen Beweit, daß die schrankenlose Gewerbefreiheit durchbrochen werden muß; mir scheint die Zeit nicht mehr sein, wo wir auch dem Handwerk den Be⸗ fähigungsnachweis werden zurückgeben können.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Wie schon von einem der Herren Vorredner gesagt wurde, war ja zunächst das Gesetz so gedacht, daß jeder, der bie her das Geschaͤft eines Patentanwalts betreibt, seine Eintragung in die Liste beantragen konnte und nur unter gewissen Voraussetzungen seine Streichung in der Liste herbeizuführen war. Aber sowohl der Stand der Patentanwälte wie der Zentralverband der Industriellen und eine große Zahl anderer Interessenten drängte gegenüber dem veröffentlichten Gesetzentwurf darauf hin, daß der Stand der Patent · anwälte zu heben sei, und zwar dadurch, daß man gewisse Vorbedin⸗ gungen an die Befähigung der Personen stelle, die das Gewerbe auß⸗ üben wollen.
Nun bitte ich Sie, sich einmal zu überlegen, wag es beißt, Patentanwalt zu sein. Es ist von einem der Herren Vorredner
schon mit vollem Recht in dieser Beziehung betont worden, daß an einen Patentanwalt eigentlich außerordentlich höhere Ansprüche ju
seien als an einen Rechtganwalt. Der Patentanwalt muß gentlich das große Gebiet unserer gesammten Industrie be⸗ herischen. faft in einem weiteren Umfange als die Mitglieder des tentamts selbst; denn diese sind Spenialisten: der eine der Herren chaftigt sich dort mit chemischen Fragen, der andere mit Fragen der Tertilindustrie. der dritte mit Fragen der mechanischen Industrie. Patentanwalt, welcher jedes Patent, welches zu vertreten hm angetragen ist, auch wirklich zur Vertretung ũber⸗ nimmt, müßte also eine vollkommen universelle Kenntniß besitzen; dazu kommt noch die Nothwendigkeit von Rechtskenntnissen; denn es handelt sich nicht nur um Vertretung von Patenten innerhalb Deutsch lands beim deutschen Reichs Patentamt, sondern auch um Vertretung pon Patenten jm Ausland; der Patentanwalt muß also nicht nur die deutsch: Patentgesetzgebung beherrschen, sondern auch die der ver⸗ schiedenen auswärtigen Staaten. Die Vertretung der Patente ist ferner eine Sache, die außerordentlich geschickt gemacht werden muß und die namentlich bei Patenten, die im Auslande zu pertreten sind, eine genaue Gesetzeskenntniß voraussetzt. Denn unter Unstãnden müssen die Patente gleichzeitig vertreten werden; ein Patent, welches durch eine Patentschrift im Ausg⸗ land angemeldet und bekannt ge worden ist, ist unter Umstinden in Deutschland schon rechtsfälliz. Es ist jn klar, daß die im Examen gefordert: techaisch Vorbildung, die zweijährige praltische Vor- hereitungs zeit und die schließlich: juristisch Prüfung unmöglich zur Voraussetz ung haben kann, daß ein in die Praxis tretender Patent anwalt nunmehr auch das ganze technisch: und das ganze juristische Gebiet beherrscht, was zur praktischen Ausübung seines Berufs noth⸗ windig ist; aber eins, glaube ich, kann man doch verlangen: daß der Pateatamttzanwãrter auf juristischim und auf tech nischin Gebiet gevisse allgemeine Vorkenntnisse besitzt, die ihn überhaupt erst befähigen, sich in die Praxis einzuarbꝛiten. Ih frage: wie will jem ind ein tehnischez. ein chemischs Patent nach dea Gesetzzebungen der verschiedenen Staaten verteten, wenn er kelne Ider von der Technik oder der Chemie hat? Un sich in chemische Patentfragen einzuarbeiten im Interesse eines Klienten, muß man doch wenigstens die Grundlagen der Chemie beherrschen. Gbenso ist es bei den mechanischen Wissenschaften, bei der Textilkunde u. s. w Ich meine also: die Forderung, daß jem and eine akademische Vorbildung haben soll, ein akademisches Examen abzelegt hat und eine Zeit lang in der Praxis beschäftigt wir, wird zwar einem derartigen Patentanwalt nicht alle Kenntnisse verschaffen, die er in der Praxis braucht, aber es wird ihn objektiv bꝛfähigen, sih in die Praxis ein⸗ zuarbeiten. Ich glaube deshalb, daß die Forderung, welche seite as eines der Herren Vorredner gestellt ist, man solle denjenigen, der als Patentanwalt fungieren will, überhaupt nur einer Prüfung unter⸗ werfen, die Frage nicht lzsen kann. Wie soll ich jemanden prüfen, der absolut keine geordnete fachmäßige Vorbildung hat?
Einige der Herren Redner sind auch auf die Uebergangsbestim⸗ mungen zu sprechen gekommen. Ih kann vꝛrsichern, daß wir beab⸗ sichtigen, die Uebergangsbestimmungen möglichst milde zu hand— haben. Eine Läcke ist betoat worden, nämlich, daß Uebergangs⸗ bestimmungen für diejenigen Personen fehlen, die zwar das Gewerbe des Patentanwaltz ausgeübt haben, aber nicht selbständig, sondern im Bureau eines anderen Patentanwaltz. Diese Personen würden nach der jetzigen Fassung des Gesetzes allerdings, wenn sie das Recht haben wollten, als Patentanwalt zu plai⸗ dieren, die akademische Vorbildung, ein Examen und außerdem eine einjãhrige praktische Beschiftigung in dem Bureau eines Patent · anwalts nachweisen müssen. Ich bemerke aber, daß diefe Nachweisung nur nöthig ist für das Recht, zu plaidieren, aber nicht nöthig für die thatsächliche Ausübung des Geschäfts als Patentanwalt; sie kznnen zurückgewiesen werden vom Patentamt, bei Nichterfüllung jener Bedingungen, sie brauchen aber nicht zurückgewiesen zu werden. Aber ich will gern zugeben, daß das eine offene Frage ist, über die man sich ja in der Kommission unterhalten kann
Es ist auch moniert worden die Konsttuktion, wie das ehren gerichtliche Verfahren geordnet ist. Ich balte es zur Zeit für aus— geschlossen, den Patentanwälten ein ehrengerichtliches Verfahren zu geben, ähnlich wie den Rechtsanwälten, wo bekanntlich in den verschiedenen Jastanzen nur Rechtsanwälte betheiligt sind. Die Rechtzanwälte sind ein Stand mit einer ganz fest abgeschlossenen Vorbildung, ein Stand, der sich auch in seiner ganzen sozialen Position seit langer Zeit entwickelt und behauptet hat. Die Patent- anwälte besteben zum theil aus Personen mit ganz verschiedener Vorbildung. und sie bilden noch nicht in dieser Weise einen geschlossenen Stand, daß man ihnen auch ganz allein die Gatscheidung der Frage übertragen könnte, ob jemand würdig ist, diesem Stande anjugehören oder nicht. Ich balte deshalb die Re— gelung der Frage, wie sie hier im Gesetz vorgesehen ist, daß man die Instanz jzusammensetzt aus Beamten des Patentamts und aus Patent- anwälten, zur Zeit für die richtige. Hat sich der Stand dann auf Grund einer festen Vorbildung weiterentwickelt, hat er eine feste Position in unserem öffentlichen Leben bekommen, dann, glaube ich allerdings, kann man noch einen Schritt weitergehen. Die Frage, ob man Reichsdeutschen, die sich die Vorbildung außerhalb Deutschlands erworben haben, unter Umständen weitgehende Dispensation ertheilen kann, halte ich für eine solche, die man eventuell bejahen könnte.
Was ferner den Zweifel anbetrifft, den der Herr Abg. Möller anregte, daß solche Personen, die bereits als Beamte des Patentamts an der Eatscheidung einer Frage betheiligt sind oder sonst in irgend einer Weise betheiligt waren, nicht in einer der Korporationen des Ehrenamts und des Ehrengerichtshofs sitzen können, — so ist diese Frage meiner Meinung nach dadurch erledigt, daß § 11 Abs. 3 auf die betreffenden Bestimmungen der Gerichtgzordnung hinweist.
Es ist schließlich noch der Wunsch angeregt worden, ob man nicht auch Taxen für die Vertretung von Patenten einführen könnte. Ich möchte demgegenüber zunäͤchst darauf hinweisen, daß dieses Gesetz von den verbündeten Regierungen nicht vorgeschlagen ist, um den Stand der Patentanwälte irgendwie zu privilegieren, sondern es ist vor⸗ geschlagen zum Schutz des Publikums gegenüber den erheb⸗ lichen Mißbräuchen, die sich bei dem Patentwesen heraucgestellt haben. Würde man Taxen dafür feststellen können, so wäre das gewiß eine wohlthätige Kautel für alle die Unbewußten, welche jwar Patente zu haben wünschen, aber manchmal keine Idee haben von den Vorbedingungen eines Patentgesuchs und von dem sach⸗ lichen Werth des Patents, das sie nachsuchen. Ich glaube aber, bei
der Verschledenheit der Materle und zum theil der Neuhelt derselben würde es zur Zeit ganz unmöglich sein, eine zutreffende Taxe für
Hat sich ein innerlich einheitlicher erausgebildet und sehen wir auf lelleicht auch den Ver- tandes der Patentanwälte selbst Gebührenordnung für Zur Zeit würde ich die Aufstellung von
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
4. Sitzung vom 16. J
Auf der Tagesordnun des Staatshaushalts⸗
Abg. Dr. Sattler ul.): 8 ebensovlel im laufenden Jahre, e eine große Anjahl vermögens nach der I Milliarden: Verhãltnisse wirthschaftliche
diese Funktionen festzustellen. Stand der Patentanwälte später h eine längere Praxis zurück, dann such machen, nach Anhörung des S einer gewissen Taxe nach Art der Rechtsanwälte zu gelangen. derartigen Taxen für verfrüht halten.
Abg. Dr. Müller MMeining für die Vorlage un zu machen. Kautschukbestim mu sonst leicht auch po doch die Begründung
Patentanwälten sogar e Milderung der Kautschukartig Patentanwalt au erzeigen babe, die sein ständig selbständi
. anuar 1900, 11 Uhr.
steht die er te Berathung tats für 1900. 5 Millionen Ueberschuß im Vorjahre, ine Steigerung der Steuerkraft um eine Vermehrung des Schätzung des vorsichtigen Herrn Finanj⸗ diese Ziffern
Entwickelung namentlich in Bez
en: Auch wir sind im wesentlichen von Millionen, n einzelnen Punkten Ausstellungen erhalten erscheint auch uns als eine t werden muß. denn es könnten Spiel treiben; spricht
daß unter den
d haben nur Das „unwürd ng, die ausgemerz Üitische Motive hier ihr sonderbarer Weise dayon, in gewesener Gastwirth sich be
bergangsbestimmung werden wir Bestimmung. alb des Berufs sich der Achtung würdig zu Der Patentanwalt muß voll- bhängig sein; er darf nicht auf Gnade und ichg⸗ Patentamt ausgeli Stadthagen bemängelt anwaltstand, der hier ges habenden bestehen würde, privilegiert wären. vorschlagen, welche etwis erfunden zu haben, plaͤdieren dürften. Es se alle diese Ansprüche der Vermögende, finder mit scheine auch Mindestens mů
im Ganzen und Kohlenindustcie. erfreulich, und wenn tlich wichtigen Zweig nen, daß diese eist schon ein Aber der uns vor⸗
ug auf die Esen⸗ Gebieten ist die Lage aber minder en so außerorden fo müssen wir anerken Lag' befindet. des Domänen · Etats. ülle, wie wir noh keinen gesehen haben. S6 Millionen für die Eisenbahnver⸗ n gewaltigen Foctschritt man Es ist natüclich, daß je weniger man Gtat im Haupt⸗
Auf anderen wir die Landwirthschaft, dies erer Produktion, betrachten in fortdauernd bedrängter Blick auf di Mindererträg; tat strotzt so von Fül ordigarium sind allein geführt: ein en achtziger Jah ten g it umsomehr Aufwen
Beruf erfordert. g und una Im Extra waltung auf gegenüber d man hier m früher dafür gethan hat. Etat ansche, so fällt mir ei auf die Aufstellung dieses Finanj verwaltung geit einizen Eiat ist in der des Gesetzes von 1 Betrlebsergebnissen meinen Staats aus gaab Etat beim Haupt ⸗Ctat. angegeben sind, finden und es ist nicht einma Summe gekommen ist.
eren Summe unter die Eisenbabnbeamten Aufstellung Grundsätze gegenüber allen Auf den Eisenbaha⸗Etat möch che nicht auf den Wagenman ine allzu große Sparsamke fallenden Titel Schmieröl'.
Beweis, welch macht hat. dungen vorgeht Wenn ich mir den Netto n lleiner Krieg auf, der offenbar in Bezug Etats zwischea der Eise Jahren geführt wird. lche die Eisenbahn verwaltung bei der Summe, nen zur Bestreitung der allge⸗ confer den Netto⸗ Etat 344 Millionen Millionen,
hauptsächlich, daß der Patent- lediglich aus Wohl ; Unbemittelter gesetzlich Patentamt sollte lieber ein: Einrichtung daß die Leute, welche glaubten, der Patentbehörde unentgeltlich i dazu durchaus nicht erforderlich, bildung und Prüfung erfülle, er Besitzende erfüllen könne, Patentanfprüchen zu vertreten. ihm (Redner) die Klausel des ßte die Ausdehnung dieses Die armen Erfinder, würden, bedurften eines Schutz Patentanwälte.
Staatssekretär des Innern, von Posadowsky⸗Wehner: Melne Herren!
chaffen werden solle, die zur Schröpfung
Gewähr leiste, nbahn. und der
Im Eisenbahn⸗ auf Grand die aus den
daß jemand welche nur her die Ec⸗ Sehr bedenklich er— ürdigen Verhaltens“. Begriffs fest umschrieben ungebeuerlich ausgebeutet 8 durch die Gesetz zebung, nicht die
Staats⸗Minister Dr. Graf
Tabelle, we S882 aufgestellt hat,
der Slaatseisenbah n herangezogen wird, gesagt: Während nun im Eisenbahn Netto ˖ Etat nur Nihb wie man zu dieser verschiedenen Finanz Minister von
die Pensionen für
U angegeben, Ich vermuthe, daß der anderem auch Ich möchte Netto Etats Betriebs verwaltungen te ich hier nicht weiter einge Vielleicht ist die
jener höh
Vorschriften der zu bemerken, Beziehung mit den Vorschlägen selbst gemacht sind. Dort
zu beobachten. hen, nament⸗ fer veranlaßt cht sehr in Betracht Direktions bezirken Extraordinatium äbrt, die nach strengen
zunächst gegen die tion Bedenken erhoben sind, so gestatte ich mir, daß der Gesetzentwurf sich in dieser deckt, die vom Verbande der Patentanwälte heißt es ausdrücklich:
Die Eintragung ist nur zu versagen, sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, welches mit der Ver⸗ trauenzstellung eines Patentanwalts im Widerspruch steht; wenn der Antragsteller eine Beschäftigung betreibt, welche mit dem Beruf eines Patentanwalts nicht vereinbar ist.
Diese Vorschläge baben nun ge
Dann aber muß ich doch sagen, vorgeschlagen hat, absolut unausführbar ist. eine Erfindung gemacht hat, hat ja garnicht nöthig, anwalts zu bedienen, wenn er sich für fähig hält, Um diesen Fall handelt es sich aber garnicht, die Personen einer gewissen gewerbsmäßig
it bei dem ni soll in einzelnen
Reibe von Ausgaben aufgef atzen durch Neliorationen, Hafenbauten 22. lich nur der Schlußstein des extraordinären Mitteln gebau tteln gebaut ist.
Bemessung
ist eine ganze finanziellen Grunds namentlich die für N Hafen von Empen, Dortmund · Ems Kanals während der Kanal selbst a erkennen die Grundsätze des 8 ordinariums an, weil ahre Reserven schafft,
dinariums seien ichfalls sehr vorsichtig, d. b t kommt man
wenn der Antragsteller
der doch eigent ist, wird aus us Anleihemi Fanz Ministers für die er sich duich Der Finanz⸗ sehr vorsichtig,
setzliche Form erhalten.
daß das, was der Herr Vorredner Ein armer Erfinder, der sich des Patent- selbst sein
des Extra schlechte J gaben des Extraor die Einnahmen gleichfal Rur durch die se Vorsich Man kann fragen, ob eine Steigerun 4oso noch richtig ist bei den
Minisster sagt, die Aus⸗ d. b. sehr hoch, und sehr niedrig, veran⸗ zur Balancierung des g der Einnahmen der bisherigen großen fenden Jahre entsprochen
t voraussichtlich Wie vorsichtig die Einnahmen hmen aus den direkten Steuern, 5 Millionen veranschlagt sin enden Jahres dieselbe Höhe h g. die nur auf Jahr schon einen hohe die Einnahmen der Bergwer schlagt sind, während ietz her sind. Der Finanz- wir können aber annehmen, Der Etat könnte wohl noch um ohne daß wir zu wirklichen
Die Extraordinarien aller
Aufwendungen, begrüßen sind. des Staats . Arbeiter, z. B. in der Eisen⸗ bei der Steuerverwaltung. ner Versäumniß vor.
Patent zu vertreten. handelt sich darum, unterwerfen,
Eisenbahnen um Steigerungen; . Steigerung Beziehung keine ßen Aufwendungen wird en abschließen.
Mehreinna
gesetzlichen Regel andere Personen Patente redner der Ansicht ift, daß man die Frage so lösen daß man etwa Beamte beim Patentamt Erfindern Rath ertheilen und ihr Patent vertreten, so, als ob man bei den Gerichten den ganzen Stand der abschaffen wollte und vorschlüge: das Gericht mag d ertheilen, wie sie ihren Prozeß zu führen haben.
Herren, das ist ja ganz unausfũhrbar. Herr Vorredner nie Wenn der Herr Vorredner aber weiß, Nachweis zu führen, daß ein sächlich einen neuen Gedanken enthält, noch nie in der Literatur und in der Praxis verwirklicht wenn er bedenkt, daß es hierbei nicht nur nothwendig ist, die deutsche, teratur durchzuforschen, und daß man soll, gleich
Trotz aller gro der neu Gta
wieder mit Ueberschüss pecanschlagt sind, beweisen die welche im laufenden Etat auf schon die Mehrert einnahme aus d anschlagt ist, während das la ergeben hat, und schließlich
die nur auf 4 Millionen veran nahmen des laufenden Jahres hö eine etwaige Krisis ein,
cht unmittelbar bevorsteht. o Millonen schlechter abs Anleihen genöthizt wären,
d, während jetzt aben, die Mehr⸗ 5 Millionen ver⸗ n Mehrbetrag ksverwaltung, on die Ein⸗ Minister richtet
so wäre das gerade Rechtsanwälte Parteien Rath (Zurufe.) Meine daß sich der
rãge des lau er Forstverwaltun
Ich nehme an, eingehender was es heißt, den Patent, das nachgesucht ist, that ˖ daß auch dieser Gedanke
mit dieser
und deshalb mit Freuden zu begrüßen wir die F seiner Unterbeamten und bei der Landgendarmerie, chholen ei
gewünscht worden
sondern auch die auswärtige Li enn es nicht unter Uaständen verfallen nach den verschiedensten Gesetzen in den ver— doch zugestehen
Wohnungen bahnverwaltung, Aber hier liegt doch nur ein Na Unternehmungen und Unterbeamten. Gewerbeschulen und für Kunst und Mit großer Genugthuung 1iglichen Bibliothet, wobei
das Patent, w zeitig vertreten muß schiedensten Staaten, daß das ein Geschäft ist, werden muß, der sich ganz dles Rathgeber, der bei dem Patentamt angestellt wird ß möchte ich versichern, uns hat bei dera Gesetz gen, daß wir irgend welche um Personen auszuschließen
industrielle Wohnungen . mebrung der Ausgaben für Wissenschaft begrüßen wir m erfüllt mich auch der endliche aber die Budgetkommission das Grundstück ez auch, nach allen Rich Bedürfnisse der Bevölkerung zu wirthschast ist noch nicht oll es bei Genossen
so wird er nach dieser Erwägung, was von einem Stand betrieben er Sache widmet, und nicht v
Auch die Ver⸗
Bau der Kö untersuchen — völlig gerechtfe tigt ist.
Zum Schlu wirklich der Gedanke absolut fern gele politischen Gründe walten lassen wollten, pon dem Stande des Patentanwalts, sondern nach der Ueberzeugung Mißstände hervorgetreten, die eine n Standes erforderlich Mißtrauen ausgedrückt gegen den ich habe vielmehr ausdrücklich erklärt, Stand der Patentanwälte ukunft noch
Aufgabe des für die wirth⸗ sorgen. Der Dispositiont⸗ genügend erhöht. schaftsbildungen an dem r Bewilligung von Unterstützungen r Staat mit so großen Mitteln öllerung verlangt wird. Wir Richtung hin ch Agitatoren hindern lassen. efforts ist das Extrasrdinarium weil man, s Anlaß der Justizorganisation in für die Mediztnalreform feblt es Behauptung edizinalreform nichts n die glänzende Finanzlage des neue Aufgaben Gedanken finden wi ision und die Aenderung leren kommt auch füt Ich bedaure, mpfundenen Gerichtskosten er-
onds für die Land meiner Heimathprobinz soll nöthigen Entgegenkommen hinsi feblen. Auf diesen Gebieten
Landwirthschaft . kommen und werden uns daran ni Im Gegensatz zu allen übrigen Justizwerwaltung herabgesetzt, r die Neubauten in Berlin au Anspruch nimmt.
der Patentanwälte selbst sind Aenderung der Materie im Jnteresse des ganze machen. Ich habe auch lein der Patentanwälte an und für sich; man kann in der Art und Weise, wie der unter sich Disziplin gegen un einen Schritt weitergehen.
einspringe⸗n, wollen der
würdige Mitglieder übt, in 3 Aber zunächst muß sich doch der Stand und dieser strengeren Bestimmungen erst bilden, überwunden werden, es müssen die Elemente auß⸗ die für nicht geeignet zu erachten sind. Dann kann ch einen größeren Einfluß auf die Bildung der welche über die amtliche und private So lange aber
An Mitteln ten also damals mit der setz über die Kreis ãrzte Ich vermisse, daß ma Staats nicht
gangszeit muß geschieden sein, man dem Stande au Körperschaften einräumen, Führung der Pa noch der Stand setzt, wie je ju gestalten, wie Abg. Dr. Zwick ( vot A sbeutung betrachte Erfinder ihre sehe ich nicht
entstanden.
daß das Ge für die M
r im Etat des Gerichts vollzieher ⸗˖ den Staat wieder daß man
Regelung der Kesselrev
tentanwälte zu entscheiden haben. sich aus so verschiedenartigen Elementen zusammen⸗ tzt, ist es meines Erachtens richtig, sie hier im Gesetze niedergelegt sind.
fr. Volkep): Den Schutz der a ich als Hauptmotiv Erfindung vor dem P das möglich, eber die Einzelheiten sein. Besonderer Berücksichtigung anwälten in ihren Bureaux ange dingung der Ablegung ben, selbständig zu werden,
ein kleiner die Bestimmungen so der Bevölkerung von der Finanz⸗
zunächst die n Minister sagt,
verwalsung gleichsfonds
̃ fiaan zielle Trennung der Eis rmen Eifinder zu nennen. ĩ für das Gesetz t selbst vertreten sollen, dann wäre jener Stand nicht ird in der Kommission zu reden bedürfen auch die bei den Patent stellten sachverständigen Personen. der Prüfung aufzuerlegen, wenn will mir als eine große
angewachsen, wenn der Minister Theils des Hauses darein gewihigt nverwaltung nicht in die allge— Ferner muß Dies lehnte der
f 109 Millionen ch dem Wunsche eines gro die Uebeischüss⸗ der Eisenbah wallung hinüberfließen zu tz reformiert werden.
schon bis au
meine Finanzver das Eisenbahngarantiegese Finanz Minister ů baben wir Ueberschüsse, Ich bin darübe Domänen und Forst lastung rei ist, ni andere Bestandthen hat sich schon früh siedelunge kommissio große Verdienste er Schritt gethan, in flüssig ju machen 1 gutsbildungen. um das Ansi
Diesen die Be sie Aussicht ha Härte erscheinen,
Abg. Kirs
Die Vorlage ge
und diese Zeit sollte man wahrnehmen. Minister jezt, wo der
ch spricht sich ebenfalls für Kommissionsberathung aus. ht an eine Kommission von 14 Mit⸗
r erstaunt, daß der Finanz- besitz des Staats von der hypoth:tarischen Be⸗ werbende Staats vermögen dazu benutzt, um er Finanz · Mmister er uin die Schaffung der sog. polni d neuerdings um die Rentengutsge Er bat im vorigen Jahre einen weiteren onds der Rentenbanken ur Gewährung von Zwischenkredit bei Renten daß er diesea stroßenden Etat nicht benutzt, delungswesen zu fördern, setzt mich in Verwunderung.
it ist die Tagesordnung erledigt. le desselben anzuschaffen.
Schluß nach i
t Kehl nl öde e ,
Nächste Sitzung Donnerstag, der Etatsberathung; Justizverwaltung,
chuld, Rechnungshof. dem er versuchte, die