1900 / 18 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Per sonal⸗BVeränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, F bnriche z, Ernennungen. Beförderungen

und Verfetzun gen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Januar

Lefchbrand. Haaptm. und Komp. Chef im Inf. Rent. Freiherr von Sparr (3. Westfäl) Nr. 16, in Genehmigung seines Abschiede⸗ efuches mit Pensien zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim ne , w. Schlawe ernannt,

Abfchiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Januar. Müller, invalider Wachtm., bisher im 1. Garde⸗ Drag. Regt. Föniagin von Großbritannten und Irland, der Charakter als Lt. verliehen. Srhr. v. Ver schuer, Hauptm. und Komp. Chef im Königin Augusta Garde⸗Gren. Regt. Nr. 4, Graf v. der Schulenburg, RKittm. und Eskadr. Chef im 2. Garde Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, mit Pension und der Regts. Unikorm, v. Stu t terbe im, Li. im Gren. Regt. zu Pferde Freiherr von Derfflinger (Reumärk ) Nr. 3, Graf v. Schwerin, Rittm. und Ezkadr. Chef im Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Rr. 18, mit Pension und der Uniform des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schleß) Nr. 8, der Abschied bewilligt. Waechter Hauptm. und Battr. Chef im 1. Pomm. Feld ⸗Art. Regt. Nr 2, mit Pension ausgeschieden. v. Erhardt, Major und Bets. Jommandeunr im Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg ⸗Sckwerin (4 Brandenburg) Nr 24 mit Pension und der Unsform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzoal. En Nr. II5, Bitz? Major z. D, unter Enthebung von der

festung als Bejmktzoffizier beim Landw. Bezirk Prenzlau und Ectbeilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst mit seiner E jon ünd der Uniferm des Füs. Regts. von Steinmetz (Westfäl.) r. 37, Laar, Oberlt. 3. D., zuletzt Bezirksoffizier beim Landw. Berirk Löten, unter Ertbeilung der Aussicht auf Anstellung im soil ienft, mit seiner Pension, Grebel, Oberstlt. 1. D. unter Ent- ebung bon der Stellung als Kommandeur des Landw. Beiirks Tauban und Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit feiner Pension und der Uniform des 2. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 47, der Abschied bewilligt. Knobloch, Fähnr, im Füs. Regt. General- Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, zur Res. beurlaubt. Schaumann, Major uad Bats, Kommandeur im Inf. Regt. Nr. I57, mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Graf Bose (i. Thäring) Ne. 31. der, Abschied bewill gt. 6 v. Zandt, Rüttm. u. Eskadr. Chef im Hus. Neat. Kaiser skoiaus II. von Rußland (1. Westfäl.) Nr. 8, mit Pension und der Regts Uniform, Nowack. Oberstlt. z. D., unter Enthebung von der Stellung als Stabsoffitter bei dem Kommando des Landw. Bezirfs Dortmund, mit seiner Pension und der Uniform des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, v. Tiedemann, Major z. D., unter Enthebung von der Stellung als Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Jülich, mit seiner Per sion Und der Uniform des Inf. Regts. Graf Werder (4 Rhein.) Nr. 30, Henning, Major und Abtbeil. Kommandeur im 3. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 0, mit enfson und der Uniform des 2. Garde- Feld. Art. Regts, der bschled bewilligt. Pippo w, Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 97, wegen zeitiger Halbinvaliditãt ausgeschleden. No kft, Oberst., im Inf. Regt. Rr. 138. als halbinvalide mit Penston nebst Auesicht auf Anstellun im Zivildienft ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 2. Aufgebots übergetreten. v. low, Oberlt, im Inf. Regt. Rr. 133, mit Pension und der Armee. Uniferm, Wing loe, Major beim Stabe des 1. Hannov. Drag. Regts. Nr. ), mit Pension, dem Charakter als Oberstlt. und der Regt. Uniform, . Oberstlt. und Kommandeur des 1. Leib Hus. Regts. Nr; ], mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. GSloege, invallder Wachtm., bläher im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahl- statt (Bomm. )] Nr. 5, der Charakter als Lt. verliehen. Erbprinz zu Hfenburg und Büdingen, Lt. X la suite des 1. Großherigal. Heff. Inf. (Leib. Garde) Regts. Nr. 165, v. Dewiß gen. v. Krebs, Majo? und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Nr. 166, mit Pension und der Uniform des. Garde Füsilier Regiments, Lentz, ö, , z. D., unter Enthebung von der Stellung als Bezirksoffizier bei den Landw. Bezirk Fulda und Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Ziwildienst, mit seiner Pension und der Uniform des Pion. Batz. von Rauch (Brandenburg. J Nr. 3, der Abschied bewilligt. Stapenborst, Fähnr. im Schliswig⸗Holstein. Fuß. Att. Regt. Nr. 9, jur Res. beurlaubt.

Im Beurlaubten stan de. Berlin, 16. Januar. Rosenow, Oberst. des 2. Aufgebots der Garde- Landw. Feld Art, Haellmigk, Rittm. des 1. Aufgebots der Garde Landw. Kah, diesem mit seiner bis herigen Uniform, Graf v. Hochberg Frör. zu Fürstenstein, Oberlt. des J. Aufgebots der Garde Landw. Kap., Klocke, Oberlt. des 2. Aufgebots 1. Garde Gren. Landw. Regts., diesem mit dem Charakter als Hauptm., . v. Lergner, Lt. des 2. Aufgebats 4. Garde Gren. Landw.

egts, Appel, Lt. des 2. Aufgebots 3. Garde⸗Landw. Regts., Lincke, Oberlt. des 2. Aufgebots J. Garde Gren. Landw. Regts., Ehrich. Oberlt. des 2 Aufgebote 3. Garde Landw. Regts., Scharen. berg, Oberlt. der Inf. J. Aafgebots des Landw. Bezirks Tilsit, Meitzen, Lt. der Inf. 2. Aurgebots desselben Landw. Bezirke, Mever, Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich II. (3. Ostpreuß.) Nr. 4, Reiner, Rittm. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Benrks Lötzen, diesem mit der Landw. Armee Uniform, Angern, Oberlt. der Jaf. 2. Aufgebots des Landw. Benrks Königsberg. v. Glasow, Rittm. der Kap. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Braunsbherg, diesem mit seiner bisherigen Uniform. Gamradt, Rittm. des Trains 2. Aufgebots, R ie fen st ahl l, Dberlt. der Inf. 1. Aufgebots, des Landw. Bezirks Stettin, beiden mit der Landw. Armee⸗Uniform, Heydem ann, Oberlt. der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, v. der Osten, Lt. der Kay. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Naugard, Teßmar, Lt. der Res. des 2. Pomm. Feld⸗Art. Regts. Nr. 17, Gellborn, Lt. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Berlin, Lübcke, Rittm. der Kap. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit seiner bisberigen Uniform, Jürgens, Lt. der Inf. 2. Aufgebot des Landw Bezirks Magdeburg, Wol ff, Rittm. des Trains 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit der Landw. Armee⸗ Uniform, Walther, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Benirks Bitterfeld, mit seiner bisherigen Uniform, Wiedemann, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Görlitz, mit der Landw. Armee Uniform, Neugebauer, Lt. der Feld Art 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Lauban, Klein, Lt. der Inf. 1 Auf— ebots des Landw. Bezirks Posen, v. Grabowski, Haupim. der nf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schroda, Rein ecke, Oberlt. der Feld⸗Art. 2. Aufgebotg des Landw. Bezirks Rawitsch, Frhr. v. Richthofen, Rittm. der Res. des Drag. Regts. König fr III. (2. Schles.) Nr. 8, Rother, Rittm. der Res. des

us. Regts. von Schill (; Schles.) Nr. 4B, beiden mit ihrer bisherigen Uniform, Richter, Oberlt. der Inf. 2. Auf⸗ ebots des Landw. Bezirls Oels, der Abschied bewilligt. sro sch, Rittm. der Kap. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wohlau, diesem mit der Landw. Armee Uniform, Richter, QOberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Wigand, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Benirks Bielefeld, Ebbinghaus, Oberlt. der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Benrks Düsseldorf, Toepper, Ren der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Berirks Mülheim a. d.

uhr, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Fecht, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots degselben Landw. Bezirks, mit der Landw. Armee Uniform, Kallen, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, Franken stein, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aachen, Seiler, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 4 Müser, Rittm. der Kay. 1. Aufgebotz des Landw. Bezirks Köln, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Sinzingr, Hauptm. der Res. des Füs. Regts. Fürft Karl Anton von Hohen zollern (Hohenzollern) Nr. 40, mit der Armee Uniform, Funcke, Dberlt. der Kab. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Koblenz, Jochem, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks St. Wendel, Voßen, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 161, Oetling (Wilhelm), Lt. der Kap. 2. Aufgebots des Landw. Berrks Hamburg, Möhlmann,

Rittm. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, diesem mit der Landw. Armer Uniform, Eng ell, Oberlt. der Inf. 2. Aufgeb. des Landw. Berirkg Schwerin, v. Deren, Ritt, der Kan. 2. Auf.

ebols des Landw Besirkg Wismar, diesem unter Wiederertheilung der . zum Tragen der Armee⸗Uniform, Langenbeck, Lt. der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw Bezirks, Hinrich sen, Hauptm. der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, diesem mit der Landw. Armee⸗Uniform, Freese, Oberlt. der Feld Art. J. Aufgebots des Landw. Bezirks 11 Didenburg, Dietz, Dherlt., der Jaf. 2 Anf gebots des Landw. Bezirks Lüneburg, Paul, Oberlt. der Inf. 2. Auf · gebols des Landw Bezirks Celle, Neubert. Rittm der Kar, 1. Auf- zebots des Landw. Bezirks Mannheim, mit seiner bisherigen Unizorm, Schmidt, Vt. der Inf. Z Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, Nagel, Hauptm. der Inf. Z. Aufgebots des Landwehr. Benrks Karlsruhe, Riffart, Lr. der Inf. 2. Aufgebots. Weid enbach, Leutnant der Kap. 3. Aufgebots, des Landi. Bezirks Spock ach, Fiffenh auer, Oberlt. der Feld ˖ Att. 2 Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit der Landw Armee ⸗Uniform, v. Seebach, Oberlt. der Feld. Art. 2. Aufgeborts des Landw. Berrks Straßburg, Her⸗ geself, Sberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Berirke Molsheim, Daber, Oberlt der Inf. 2. i . des Landw. Bezirks Schlettstadt, Baeßler, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirls Saar⸗ zemünd, Rheinart, Cf. der Ref. des Feld- Art Regts Nr. 15, Blankenburg, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schlawe. Koppe, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Benirts Preuß Stargardt, diesem mit der Landw. Armee.. Uniform, Diener? Ef. der Kavallerie 2. Aufgebots dea Landw. Bezirks Deutsch⸗CEylau, Dettweiler, Haupim. der Jãf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirk, J Darmstadt, v. Schwerin, Hauptm. der Jäger 3. Aufgebots des Landw. Bezirks Lötzen, mit der Armee⸗Uniform, Lehmann, Oberlt. der Res. des Magdeburg. Jäger Batz. Nr. 4, Jobn, Oberlt. der Fuß⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Berirks Erfurt, Bu eck, Dberst. der Pioniere 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Antlam, . Dauptm. det Landw. 1. Aufgebots der Eisenbabn-⸗ Brig, mit einer bisherigen Uniform, Oppermann, Lt. der Landw. 2. Auf⸗ gebots der Eisenbahn. Brig, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts- Korps. Berlin, 16. Januar. Dr. Pra hl, Ober Stabsarzt 1. Kl. und. Regts. Arzt des Großherzoglich Necklerburgischen Füsilier Regiments Nr. 90, Dr. * iedtk i, Dber. Slabzarst J. Kl. und Regis. Arzt dez Ulan. Regts von Schmist (1. Pom.) Rr. 4. mit Pension und ihrer bisherigen Uniform; ben Stabzärjten der Ref. Br. Schoebel vom Landw. Bezirk Glogau, Pr. Boie vom Landw. Benrk Kiel, Dr Git term ann vom Landw. Bezirk Friedberg, Dr. Gutmann, Oberarzt der Ref. (ff Berlin), Br. Stephan, Assist. Arzt der Res. (Hamburg), diesem behufs Uebertritts jur Marine, Prof. Dr. Walb, Ober- Stabzarjf 2. Kl. der Landw. 1. Aufgebots (Bonn); den Stabzärzten der Landw. j. Aufgebots: Dr. Ebel vom Landw. Bezirk Rastenburg, Dr. Wolff vom Landwehr Benirk Tilsit, Pr. Resf' bom Landw. Bezirk Schneidemübl, Dr. Marquardt vom Landw. Bezirk Aschersleben, Dr. Müller, vom Landw. Berk Stockach, Br. Henning vom Landw. Bezirk Schlawe, der Ab⸗ schied bewilligt. Dr. Sie bert, Stabearjt der Landw. 1, Aufgebots bom Landw. Bentrk Frankfurt a. M., Dr. Küchel, Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots (Mannheim); den Stabzäͤrzten der Landwehr 7. Aufgebotz: Pr. Heptner vom Landw. Beiirk Gleiwitz, Dr. Loew? vom Landw. Bezirk Bruchsal, Dr. Schaeffer, Oberarit der Landw. 2. Aufgebotz ([Ii6 Berlin), der Abschied bewilligt.

Nachweifung der beim Sanitäts -Korps im Wonat Dezember 1899 eingetretenen Veränderungen. Durch Berfügung des GeneralStabsarztes der Armee. 1 De- sem ber. Dr. Sehler, Unterart vom Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilbelm (3. Bad.) Nr. 111, 3.

8. De jem ber. Metzner, einjährig⸗freiwilliger Arit vom Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3 Brandenburg.) Nr. 20, unter gleichzeitiger Versetz ng zum 4. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 51, zum aktiven Unterarzt ernannt, . .

II. Dezember. Dr. Schünemann, einjährig ˖ freiwilliger Arjt vom Braunschweig. Inf. Regt. Rr. 2, unter gleichreitiger Ver. kehr zum 1. Hannob. Inf. Regt. Nr. 74, zum aktiven Unterarzt ernannt.

25. Dezjem ber. Dr. Lu da, Unterarit vom Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, unter gleichzeitiger Versetzung zum Feld. Art. Regt. Nr. 37, sämmtlich mit Wabrnebmung je einer bei ihren Truppentheilen offenen Assist. Aritstelle, und jwar der letzt- genannte vom 1. Januar 1900 ab beauftragt.

XIII. (FRcöuniglich Württembergisches) Armee Korps.

Offtitere, Fäbnriche ꝛc. Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 16. Januar. Baur, Oberlt, im 4 Inf. Regt. Nr. 122 Raiser Franz Joseph von Desterreich, König von Ungarn, mit Pension nebft Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Armee -Uniform der Aoschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 16. Januar. Buth, Rittm. der Res. des Train. Bats. Nr. 13, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee Uniform, Stadel bauer. Dberlt. von der Inf. 1. Auf gebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Cloß, DOdberlt. von der Kav. 3. Aufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, der Absckied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korpg. 5. anuar. Die Unterärjte: Dr. Schfayer im Gren Regt. König Karl Nr. 123, Dr. Strauß der Ref. vom Landw. Benirk Ulm, Dr. Schäßele der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Assist. Aerzten befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

29. Deiember. Schrenk, Zablmstr. im I0. Inf. Regt. Nr 180, auf seinen Antrag zum 1. April 1900 mit der gesetzlichen Pension in den Rubestand persegg

30. Dezember. Hirt, Beitter, Unter ⸗Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Leonberg, zu Ober ⸗Apothekern ernannt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Berlin, Schloß. 16 Januar Kranzbübler, Oberlt. zur See von der Marinestation der Ostsee, zum Reichs Marlneamt, v. Bülow (Exich), Qberlt, jur Ser von der Marine · station der Ostsee, zum Stabe S. M. Schulschiffs Carola“, Krug, Marine. Ingen. vom Stabe S. M. grohen Kreuzers „Haasa', zur Marinestation der Ostsee, versetzt.

aiserliche Schutztruvppen.

Berlin, 16. Januar Ramsay, Hauptm. à la suite der Schutztruppe für Deutsch - Ostafrika, v. Kleist, Hauptm, und Komp. Chef in der Schutztruppe für Deutsch-⸗Ostafrika, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und ihrer bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Deutscher Reichstag. 130. Sitzung vom 19. Januar 1900, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Auf der Tagesordnung fag zunächst die folgende Inter⸗ pellation der sämmtlichen Parteien des a mit Aus⸗ nahme der Sozialdemokraten:

Welche Schritte haben die verbündeten Regierungen gegenüber den Beschlagnahmen deutscher Schiffe durch Organe der englischen Regierung gethan?

uf, die Anfrage des Präsidenten erklärt sich der

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staagts⸗Minister Graf . ö zur sofortigen Beantwortung der Interpellation ereit.

Abg. Möller ⸗Duisburg (ul.): Nach den heutigen Zeitungs berichten könnte man ja der Y lng sein, daß die u n, hinfällig geworden ist. Wir halten aber nicht dafür; wir i. nach

wie vor der Meinung, daß bei dieler Gelcgen zeit dem Säcühl der Entrüstung äber die Behandlung deutscher Schiffe ein kräftiger Aus druck verliehen werde., Infolge des Kriegsiuges Jameson z iss in den beiden Buren, Republiken eine Rünrung vor sich gegangen in Erwartung von Dingen, welche sie für unvermeidlich hielten und sie baben sich gerüstet in einer Weise, die Gurgpa. in Erstaunen gesetzt hat. An diesen ö haben sich viele Nationen betheiligt, nicht etwa die Deutschen allein, sondern auch die Engländer selbst haben in hervorragender Weise sich an den Waffentransporten dorthin betheiligt. Englische und dentsche Schiffe sind daran betheiligt gewesen. Wenn ein Unterschied war, so baben die deutschen Schiffe die Gewehre, die englischen aber die Kanonen und Explosiograngten hingebracht. In diesem Punkte besteht alfo vollständige Parltͤt. Die beschlagnahmten Schiffe gehören, big auf eins der Ost Afrika Linie, einer vom Reiche subhentionierten Pon. dampferlinie. Diese Linie hat gerade aus diesem Grunde die stritteste Neutralität bewahrt vom Axwgtzenblick der Kriegserklärung an. Sie hat sogar alles, was als Nichtkontrebande nicht deutlich erkennbar war, theils in Aden, theils in Dar ⸗es⸗Salam auzladen lassen. Die Agenten der Linie waren in allen Orten, welche die Schiffe bis zur Delagoa⸗ Bay anliefen, strikt angewiesen, keine Komrebande aufzunehmen. Trotzdem wurde der 2 Bundesrath“ Ende Dezember in der Delagoa. Bay aufgebracht und nach Durban geschleppt, Anfang Januar folgte die Nachricht, daß der Postoampfer General schon in Aden von englischen Matrosen beseßt und zum Ausladen gejwungen worden sei. Nach 3 Tagen durfte das Schiff weiter gehen. Weiterhin kam am 7. Januar die Nachricht, daß auch der Dampfer Herzog) in Durban eingebracht war. In der Handelswelt wird angenommen, daß Dynamit an Bord war und daß deshalb eine gewisse Berechti⸗= gung für die Beschlagnahme dieses Dampfers vorhanden war. Dynamit ist aber in dem Betriebe des Goldfelderabbaues unent⸗ behrlich; es würde also den Rheder nicht entfernt ein Vorwurf treffen. Bei den drei Dampfern trin als besonders erschwerend für die ver⸗ ursachte Störung hinzu, daß sie Postdampfer waren. Die Störungen, welche diesen Postdampfern widerfahren sind, sollten Anlaß geben, die Rechte der Postdampfer international festjulegen. Daran sind alle Nationen betheiligt, nicht bloß Deutschland. Vielleicht kann der Staarssekcetãr des Reichs⸗Postamts Auskunft geben, ob ungehörige Störung bei der Weiterbefsr derung der angehaltenen Dampfer statt. gefunden haben. Bei der Festhaltung des, General“ in Aden liegt ein weileres Erschwerniß vor, es waren zahlreiche deutsche Passagiere an Bord, welchen allen eine Störung von 8 Tagen Dauer bereitet worden ist. Ja Sansibar schließen sich diesem Dampfer andere Schiffe an, welche nach Bombay weitergehen. Alle diese Verbindungen sind gestört, alle Anschlüsse verfehlt worden. Am rüchichtslosesten aber ist man vorgegangen gegen den Dampfer „Bundesrath “. Die 280 Tonnen Ladung, die er von Europa. mitbrachte, hätten mit Leichtigk lt durch die Rhederei selbst entladen werden können. Statt dessen haben die Einladebehöcden das Schiff drei Wochen festgehalten. Es ist jetzt gar nicht mehr möglich, daz Schiff wieder regelmäßig von der Linie hinausiusenden. Im Inieresse aller seesahrenden Nationen muß es liegen, Klarheit auf diesem Gebiete zu haben. Leider ist das Seerecht ein sehr verzwicktes Recht; es wäre aber dringend wünschenswerth, die bestehenden Regeln in bessere Formen zu gießen. Die Frage, waz Kontrebande ist, scheidet hier ganz aus. Aber wie weit geht das Recht der Visitation auf boher See, wie weit das Recht der Beschlagnahme und der Fest⸗ haltung von Schiffen? Die spanische Regierung hat in dieser Be⸗ ziehung im spanisch⸗amerikanischen Kriege einen Erlaß ergehen lassen, aus welchem sich völlige Klarheit ergab; England hat uns diesmal völlig im Unklaren gelassen. Nach jenem spanischen Erlaß war eine Visitation in neutralen Gewässern unzulässig, eine Prüfung des Inhalis der Lazung nur durch rüfung der Schiff spapiere zu; lãssig, nicht durch Del f der Laderäume und der Waarenbehältnisse, es sei denn, daß das Schiff nach dem feindlichen Lande bestimmt ist. Die Papiere der drei Schiffe waren in bester Ordnung; trotzdem sind die drei Schiffe festgehalten, nach dem englischen Hafen geführt und pisitiert worden. Dies würde ja allein meines Erachtens, nicht bindend sein, aber mindestens müssen die Engländer doch anerkennen, was sie selbst als Instruktion für ihre Sekoffiziere gedruckt haben, und das ist geschehen nach Abschluß des Seressionskrieges 1864, später nochmals modifiniert 1866. Mit dieser Instruktion deckt sich aber das jetzige Verhalten der englischen Regierung nicht. Hat sie ihre Auffassung geändert, so hätte die englische Regierung die Pflicht internationaler Höflichkeit gehabt, dies den anderen Mãchten mitzutheilen. Was hier geschehen ist, ist ein Akt der Willkür, Die internationale Schiffahrt fann 1 nicht gefallen lassen, willkürlich behandelt zu werden. Selbstoerständlich hat die englische Regierung volle Entschädigung des direkten und indiretten Schadens zu leisten; aber damit ist nicht genug geschehen. Was unserer Flagge, unserer nationalen Ehre angethan ist, erfordert volle Genugthuung, und diese müssen wir verlangen. Es muß Klarheit geschaffen werden auch darüber, was nun weiter geschehen soll, das verlangen wir im Namen der eigenen und aller seefahrenden Nationen. Für die Unter⸗ suchung, was die pspchologische Erklärung für diese Vorgänge ist, die wir leider erlebt haben, ergiebt sich zunächst die Thatsache, daß es menschlich erklärlich ist, daß der Mensch, wenn er über Mißerfolge ärgerlich ist, Mißgriffe thut, auf Spionenriecheret sich legt; und in den falschen Berichten, die die Engländer erhalten haben werden, liegt vielleicht auch ein Grund für die Beschlagnahmen. Der kühlen Natur der Engländer hätte es doch aber besser entsprochen, sich vorher zu unterrichten, wie ihre Kriegtgegner gerüstet waren, darüber scheinen sie aber scht schlecht unterrichtet gewesen zu sein. Wenn die englische Re⸗ gierung wobl bedient gewesen wäre, hätte sie u f 5663 daß die Buren so reichlich mit Waffen und Munition versehen sind, daß sie kaum neue Zu⸗ fübren nötig haben. Die Buren baben heute viel mehr Patronen für Gewehre, als im ganzen deuntsch-⸗französischen Kriege verschessen worden sind; die burische Armee ist eine solche Scharfschützen Armee, daß sie mit der Munition erheblich sparsamer umgebt als andere. Auch sind der Zentralregierung in London die Zügel über ihre Marine und ihre Kolgnialbebörden wohl ciwas abhanden gekommen, sonst könnte ich nicht begreifen, warum sie nicht schleunigst eingeschritten ist und die Schiffe wieder freigegeben hat. Dann bleibt nichts uͤbrig, als an; zunebmen, daß sie wiederum falschen Nachrichten zugänglich gewesen ist, Rachrichten von den deutschen Linien feindlichen Geschäfts leuten, welche geglaubt haben, ein gutes Geschäft zu machen, wenn Die deutschen Linien gestört würden. In den Schiffahrtstreisen der Engländer am Kap berrschen derartige Auffassungen; diese Gefühle des Neides und der Resignation haben sich auch in Veröffentlichungen Luft gemacht. Präsident Krüger, dieser große und energische Mann, ist schweren Ver⸗ leumdungen ausgesetzt gewesen; man hat ihn der Korruption beschuldigt. Jetzt aber nehmen seine Freunde an, daß dieser Mann alle diese schweren Verleumpungen auf sich genommen hat und alles Geld, was man ihm als Bestechung angerechnet hat, mitbenutzt hat, um diese kräftige ö, , vorzubereiten; wir wollen auch annehmen, daß dem so ist. enn Deutschland seine Sympathien dem Schwachen. dem Kleinen geieigt hat, so ift. das nur natürlich Alle Parteien haben das hier jum Lusdruck gebracht; Herr Richter hat sogar gesagt, er nehme an, daß alle Gebildeten der ganien Weit so denken. Bei der Politik hat aber lediglich der nüchterne Verstand za reden. Darum baben wir stritteste Neutralität beobachtet und diese ist sogar so weit gegangen, daß nach Zeitungsberichten jüngst den deutschen Waffenfabriken ein Verbot zugegangen er soll. Waffen dorthin auszuführen. Ob das den Engländern unbequem ist, ist Neben sache. Wir haben diese strikte Neutralität geübt und können mit Fug und Recht verlangen, ! auch uns gegenüber Loyalität Platz greisen muß. Und wenn auch Srgane der englischen Nation eg daran haben mangeln lassen, so denkt doch die große Mehrheit der Nation anders. Die Engländer sind als Menschen edrenwertbe Leute; ich habe keine Veranlassung, sie als Menschen anzugreifen, aber die Organe der englischen Regierung greife ich an! ie ganze Nation steht hinter mir; sollten wärklich einige Querköpfe anderg denken, die machen keinen Gindruck und können keinen Eindruck 44 im Auslande. Hier ift einmal eine Gelegenheit, wo wir alle 16. sind, wie dies selten bei uns vorkommt, und das wünsche i

eren. Zur Zeit des Sezesstonskrieges war ich in

ö wag man uns zum Vorwurf macht, die Sympatbie sir die wachen, dieselbe Sympathie haben die Engländer gehabt n noch hökerem Maße für die Sklavenhalter gegen di⸗ Nordstaaten; und diese Sympathie artete aus in direkte Parteinahme, die Eng⸗ linder duldeien Tie Auzrüstung voa Kaptrschiffen, ich erinnere nur n die „Alabama“, welche Hunderte von Schiffen der Amerikanischen nion zerstört hat. Rebenher wurde ein schwungvoller Handel mit affen nach den benachbarten mex kanischen Häfen getrieben. Damals nude die schon erwähnte Instruttion für die Sceeolfiziere erlassen. Ils die Enzländer sich damals gegen die Nordstaaten fo schwer ver gien durch mangelnde persönliche Neutralität, haben sie sich die Ab⸗ nüigung der Amerikaner für mehree Jahrzehnte zugejogen; mögen si⸗ Fb hüten, daß sie sich nicht den Haß aller Nationen für die Zukunft

auch zuziehen! Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-Minister

Graf von Bülow:

Meine Herren! Der Herr Antragsteller hat im Eingang seiner Begründung mit Recht die tiefgehende Verstimmung hervorgehoben, welcke die Beschlagnahme deutscher Dampfer durch englische Kriegs⸗ schffe in ganz Deutschland hervorgerufen hat. Schon im Hinblick auf die berechtigte Erregung der deutschen öffentlichen Meinung babe ich mich gern bereit erklärt, die soeben begründete Interpellation zu beantworten. Auf der anderen Seite werden Sie es verstehen, wenn sch mit Rücksicht auf die Tragweste und den großen Ernst dieser An gelegenheit, wie mit Rücksicht auf den Ernst der gesammten volitischen Lage mich in meinen Ausführungen auf das Sachliche und auf das Rotbwendige beschränke.

Der Sachverhalt ist in allen thatsächlichen Punkten von dem

n Interpellanten in so zutreffender Weise wiedergegeben worden, daß ich seinen Darlegungen kaum etwas hinzuzufügen babe.

Bevor ich mich zu unserer Haltung gegenüber diesen Vorgängen wende, möchte ich über die völkerrechtliche Seite dieser Angelegenbeit Folgendes sagen. Ich bin mit großem Interesse den sachkundigen Luzeinandersetzungen des Herrn Interpellanten gefolgt. Der Herr Antragfteller hat aber selbst betont, daß es feststehende und für alle Seemächte bindende Rechtssätze über die Befugnisse der Neutralen, Handel zu treiben nach einem kriegführenden Lande, und über die Befugnisse der Kriegführenden gegenüber diesem neutralen Handel noch nicht giebt. Es ist ja wiederholt vorgeschlagen worden, auf dem Wege internationaler Vereinbarung die strittigen Punkte des inter- nationalen Seekriegsrechts zu regeln. Bis jetzt ist diese Regelung aber immer nech gescheitert an den Schwierigkeiten, die sich aus den divergierenden Ansichten der verschiedenen Mächte ergeben. Noch auf der Haager Friedenskonferenz ist der Versuch gemacht worden, diele Frage in das Bereich der Berathungen ju ziehen. Das Ergebniß war aber schließlich doch nur, daß die Haager Konferenz den Wunsch ausdrückte, es möchte auf dem Wege weiterer internationaler Konferenzen versucht werden, einerseits die Rechte und Pflichten der Neutralen, andererseits die Frage des Privat · eigenthums zur See zu regeln. Das Deutsche Reich würde seine Zu⸗ stimmung und Uaterstũtzung nicht versagen, wenn unter Mitwirkung anderer Mächte sich die Aussicht böte, auf dem Wege internationaler Vereinbarung einer internationalen Regelung der strittigen Punkte des Seerechts näber treten zu können, als dies bisher der Fal ist.

Vorläufig aber, meine Herren, hat der Herr Antragsteller nur zu Recht, wenn er soeben sagte, daß das Seerecht noch sebr flässig sei. Das Seerccht ist noch sehr dehnbar, und das Seerecht ist noch sebr läddenhaft. Das Seerecht besitzt noch zablteiche Läcken, welche, wie die Verhältnifse heute liegen, in kritischen Augenblicken nur zu oft durch Seemacht ausgefüllt zu werden pflegen. Mit einem Wort, auf dem Gebiete des Seerechts ist der Machtstandpunkt noch lange nicht überwunden worden durch den Rechtsstandpunkt. (Sehr richtig h

Als praktisch gültiges Recht, dessen Bruch nach unserer Auf— fassung eine Verletzung völkerrechtlicher Verträge und völkerrechtlicher Gebräuche darstellen würde, möchte ich im Einvernebmen mit den anderen diesseits betheiligten Ressorts die nachstehenden Sätze aufstellen:

1) Neutrale Handelsschiffe auf hoher See oder in den Territorial⸗ gewäßsern der Kriegführenden unterliegen von dem in den vor— liegenden Fällen nicht in Betracht kommenden Convoirecht abgesehen dem Visitationsrecht der Kriegsschiffe der kriegfübrenden Theile. Dies gilt zweifellos für die vom Kriegsschauplatz nicht zu weit ent⸗ fernten Gewässer. Für Pofldampfer bestehen zur Zeit noch keine be sonderen Vereinbarungen.

2) Das Visitationsrecht ist möglichst schonend und obne un— nöthige Belästigung auszuüben. Das Verfahren bei der Visitation zerfällt je nach den Umständen des einzelnen Falles in zwei oder drei Akte: Anhalten des Schiffs, Prüfung der Papiere, Duichsuchung des Schiffs. Die beiden ersteren Handlungen können jederzeit obne weiteres vorgenommen werden. Besteht danach ein Verdacht, so ist die Durch⸗ suchung des Schiffs zulässig.

3) Hat sich bei der Anhaltung das neutrale Schiff widersetzt, oder ergiebt die Prüfung der Papiere Unregelmäßigkeiten, oder stellt sich das Vorhandensein von Kontrebande heraus, se kann das Schiff des Kriegfübrenden das neutrale Schiff aufbringen, damit die Sache vom zuständigen Prisengericht geprüft und entschieden werde.

4) Begriffsmäßig werden unter Kriegskontrebande nur für den Krieg geeignete und zugleich für eine der Kriegsparteien best immte Waaren oder Personen zu verstehen sein. Welche Arten von Waaren hiernach unter den Begriff fallen können, ist streitig und wird, ab gesehen etwa von Kriegswaffen und Kriegsmunition, sich in der Regel nur unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles ent- scheiden lassen, es sei denn, daß die kriegführende Macht ausdrücklich die Gegenstände, die sie als Kontrebande zu behandeln beabsichtigt, den Neutralen in gültiger Form bekannt gegeben und von diesen keinen Widerspruch erfahren hat.

o) Die vorgesundene Kontrebande unterliegt der Wegnahme; ob mit oder ohne Werthersatz, hängt von der Lage des einzelnen Falles ab.

6) War die Aufbringung nicht gerechtfertigt, so ist der krieg führende Staat zur unverzüglichen Freigabe von Schiff und Ladung und zu vollständiger Schadensersatzleistung verpflichtet.

Hiernach ließe sich gegen die auf hoher See bezw. in Aden er⸗ folgte Anhaltung der drei Dampfer der Deutschen Ostafrika Linie und gegen die Prüfung ihrer Papiere ein Ginwand aus der jetzigen Lage deg praktischen Völkerrechts nicht begründen. Dagegen läßt das« selbe die thatsächlich ohne ausreichenden begründeten Verdacht statt gehabte Verbringung des. Bundetztath! und des Herzog‘ nach Durban und das Entlöschen der Ladungen des. Bundesrath“ und des. General als nicht gerechtfertigt erscheinen. (Hört, hört h

Wie ich bei dieser Gelegenheit noch erwähnen möchte, waren wir anfangs bestrebt, die englische Regierung zu veranlassen, in der Be= handlung der nach der Delagoa⸗Bay bestimmten neutralen Schiffe derjenigen völkerrechtlichen Theorie beizutreten, welche dem Handel der Neutralen während des gegenwärtigen Krieges die größte Sicherung gewährleistet. Diese Theorie, die in dem Satze gipfelt, daß für die mit einem neutralen Schiffe verfrachteten und von einem neutralen Hafen nach einem neutralen Hafen konsignierten Waaren der Begriff der Kriegskontrebande überhaupt nicht platz⸗ greifen könne, wurde von der englischen Regierung be⸗ anstandet. Wir haben uns die Erörterung darüber für die Zukunft offen gehalten, einestheils, weil es uns darauf ankommen mußte, möglichst schnell zu einer praktischen Lösung der vorliegenden Differenz punkte zu gelangen, und sodann, weil thatsächlich der aufgestellte Satz in Theorie und Praxis bisher noch nicht allgemeine Anerkennung gefunden hat.

Der Standpunkt, meine Herren, den wir auf Grund dieser generellen Rechtsauffassung, von der wir annehmen, daß si: sich deckt mit der allgemeinen Auffassung der zivilisierten Welt, gegenüber der Beschlagnahme unserer Schiffe, eingenommen haben, diesen Stand punkt möchte ich dahin zusammenfassen: Wir erkennen die Rechte an, welche das Völkerrecht den kriegführenden Parteien gegenüber dem neutralen Schiff, dem neutralen Handel, dem neutralen Verkehr wirklich einräumt. Wir verkennen nicht die Pflichten, welche der Kriegszustand dem neutralen Rheder, dem neutralen Kaufmann, dem neutralen Schiff auferlegt. Aber wir verlangen, daß die Krieg⸗ führenden ihre Befugnisse nicht über die Grenzen der ab— soluten Kriegsnothwendigkeit ausdehnen. Wir verlangen, daß die kriegführenden Parteien die unveräußerlichen Rechte des legitimen Handels der Neutralen achten. (Sehr gut!) Und wir fordern vor allem, daß die kriegführenden Parteien ihr Recht der Untersuchung und der eventuellen Beschlag— nahme des neutralen Schiffs und der neutralen Waare in einer Weise ausüben, welche den Notbwendigkeiten der Aufrecht erhaltung des neutralen Handels und normaler Beziehungen zwischen befreundeten und gesitteten Völkern entspricht. (Beifall) Von dieser Auffassung ausgehend, haben wir in London sofort ernste Verwahrung eingelegt gegen das Vorgehen der englischen Seebehörden. (Beifall.) Wir verlangten in erster Linie die unverzügliche Freigabe der Reichs postdampfer Bundesrath', „General! und „Herzog“. Die Post⸗ dampfer General! und „Herjog“ sind auf unsere Vorstellung bin alsbald freigegeben worden, die Freigabe des Bundesrath“ ist gestern erfolgt.

Zweitens forderten wir Schadengersatz für die ungerechtfertigt erfolgte Festhaltung unserer Schiffe und die dadurch den betheiligten Reichsangehörigen entstandenen Verluste. Die Schadengersatzpflicht ist von England im Prinzip anerkannt worden. Die britische Re—⸗ gierung hat sich bereit erklärt, jede legitime Genugthuung zu geben.

Drittens wiesen wir auf das Bedürfniß hin, an die englischen Schiff skommandanten die Weisung mu erlassen, alle deutschen Handels schiffe außerhalb der Näbe des Kriegsschauplatzes, jedenfalls aber von Aden ab nordwärts, nicht zu behelligen. (Bravo) Die englische Regierung hat daraufhin Instruktionen erlassen, denen zufolge die Anhaltung und Durchsuchung von Schiffen in Zukunft weder in Aden noch in gleicher oder weiterer Entfernung vom Kriegsschauplatze stattfinden darf.

Vlertens: wir haben es als in hohem Grade wünschenswerth be— zeichnet, daß die englische Regierung die englischen Schiffskomman⸗ danten anweise, Dampfer, welche mit der deutschen Postflagge fahren, nicht anzuhalten. Die englische Regierung hat hierauf Instruktionen erlassen, denen zufolge deutsche Postdampfer nicht auf bloßen Verdacht hin angehalten und durchsucht werden sollen. Diese Instruktion ver⸗ bleibt in Kraft, bis etwa zwischen beiden Regierungen ein anderes spezielles Arrangement getroffen wird.

Fünftens haben wir in London die Unterwerfung aller nicht anderweitig erledigten strittigen Fragen unter ein schleunigst ein—⸗ zuberufendes Schiedsgericht vorgeschlagen. Die englische Regierung hat die Hoffnung ausgesprochen, daß es der Einsetzung eines Schiede⸗ gerichts nicht bedürfen würde, sich aber gegebenen Falls mit der Ein segzung eines solchen für die Bemessung von Schadensersatzansprüchen einverstanden erklärt.

Endlich hat die englische Regierung ibrem Bedauern über das Vorgt fallene Ausdruck gegeben. (Hört, hört! und Bravoh

Wir geben uns der Erwartung hin, daß sich derartige bedauer⸗ liche Zwischenfälle nicht wiederholen werden. Wir hoffen, daß die englischen Seebehörden nicht wieder ohne ausreichenden Grund, in übereilter und unfreundlicher Weise gegen unsere Schiffe vorgehen werden. (Sehr gut Schon die Reellität und Loyalität der deut schen Rhedereien, welche sich auch bei diesem Anlasse wieder bei der Deutschen Ostafrika Linien bewährt hat, sollte das verhindern (sebhr gut); und die Rücksicht, welche man sich unter befreundeten Staaten schuldet, sollte es erst recht verhindern. (Lebhafte Zustim mung.) Gerade weil wir aufrichtig bestrebt sind, gute und freundliche Be—⸗ ziehungen zwischen England und Deutschland aufrecht zu erbalten, wünschen wir, daß nicht Vorkommnisse eintreten, welche in bobem Maße geeignet sind, die Aufrechterhaltung solcher Beziebungen zu er⸗ schweren, die nur möglich ist auf der Basis voller Parität and gegen . seitiger Rücksichtnahme. (Lebhaftes Bravo.)

Das Deutsche Reich, welches seit 30 Jahren, seit seinem Be—⸗ stehen, so oft bewiesen hat, wie fern ihm aggressive Tendenzen liegen, hat ein Anrecht darauf, von allen anderen Staaten in der rückichts⸗ vollsten Weise behandelt zu werden. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Die dankenswerthe Thatsache, daß die heutige Interpellation unter⸗ stätzt worden ist von der sehr großen Mehrheit dieses Hauses, beweist aufs neue, daß, wo es sich um die Wahrung des Rechte standpunkts und um die Wahrung nationaler Rechtstitel handelt, zwischen diesem hohen Hause und den verbündeten Regierungen jene Uebereinstimmung besteht, welche eine sichere Stütze unserer autzwärtigen Politik ist. (Wiederholtes lebhaftes Bravo.)

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts von Podbielski:

Betreffs der Postbeförderung möchte ich auf die Anfrage folgende Auskunft geben.

Bereits unter dem 16. Oktober theilte das englische General- Poftamt mit, daß die Pestverbindung mwischen Kapstadt und Pretoria eingestellt sei. Infolge dessen wurden von mir unter dem 18. Oktober unsere Bahnposten angewiesen, keinerlei Beförderung von Posten über Southampton und Kapstadt nach Transvaal auszuführen, viel mehr

die gesammten Posten für Trangvaal und Dranje⸗Freistaat mit unserer

Deutschen Ost. Afrika TZinie und mit den französischen Schiffen der Messageries Maritimes nach Delagoa⸗Bay zu befördern. Unter dem 25. Oktober fragte das General ⸗Postamt in London an, ob die deutsche Reichs · Postyerwaltung ihre Zustimmung ertheile, daß dem Wunsche des deutschen General ⸗Konsuls in Kapstadt entsprechend die dort für Transvaal eingegangenen Posten eröffnet werden dürften, um diejenigen Briefschaften für Flüchtlinge aus Transbaal, die sich zur Zeit in Kapstadt aufhielten, diesen juzuführen. Die deutsche Reichs · Postverwaltung hat zur Oeffnung dieser Säcke ihre Genehmigung ertheilt und gleich;ieitig die Ermächti⸗ gung auf diejenigen Briefschaften ausgedehnt, die seitens des Aus⸗ wärtigen Amts für die deutschen Konsulate in Transvaal bestimmt sind. Um Rücksendung der übrigen Post für die Burenstaaten wurde gebeten. Wir baben von dieser Post leider nur die eine Nachricht noch erhalten, daß sie am 3. Januar von Kapstadt zurückbefördert worden ist. Es wird noch aufjuklären sein, welche Gründe vorgelegen haben, daß diese Post sie ist, glaube ich, am 253. September von Southampton abgegangen so lange in Kapstadt gelegen hat.

Immerhin ist ein Zeitraum von zwei Monaten vergangen, ehe die

englische Postverwaltung diese Postsäcke zurückgegeben hat. (Hört! hört) Von Kapstadt mußte die Post aus Deutschland zurückgeschickt werden, die am 19. und 26. Oktober, sowie am 2. November dort fällig war. Die Post, die sich an Bord des in Aden befindlichen Dampfers „General“ befand, ist nach einer Meldung vollständig un berübrt geblieben. Die Post vom Dampfer „Bundesrath“ ist, wie den Herren wohl aus der Zeitung bekannt ist, durch das deutsche Kriegsschiff Condor“ von Durban nach Delagoa . Bay gebracht worden.

Meine Herren, nach den Vereinbarungen des Welt Postvereins ist der Transit frei, und irgend eine Beschlagnahme deutscher Brief⸗ sendungen dürfte daher unzulässig sein, weil der Begriff der Kriegs⸗ kontrebande auf diese unzweifelhaft nicht anwendbar ist.

Weiteres ist nicht vorgekommen; aber ich möchte doch immerhin erklären, daß die eigenmächtige Oeffnung deutscher Briefbeutel und der in diesen enthaltenen Briefe von fremder Seite entschieden nicht mit den getroffenen Vereinbarungen des Weltpostvereins übereinstimmen würde. (Sehr richtig) Zu Beschwerden, wie sie von verschiedenen Seiten an das Reichs⸗Postamt gelangt sind, daß die Posten nicht richtig befördert sind, wird, wie wir hoffen dürfen, Anlaß nicht wieder vorkommen. Unjweifelhaft hat auch der deutsche Handel darunter gelitten, daß die Ankunft der Briefe durch die Beschlagnahme der Dampfer sehr verzögert ist, und es ist zu hoffen, daß in Zukunft auch auf diesem Gebiete Abhilfe erfolgt. (Bravo)

Der Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reformp.) beantragt die Besprechung der Interpellation. Da dieser An⸗ trag nicht ausreichende Unterstützung findet, wird der Gegen⸗

stand verlassen. —ͤ . . Das Haus setzt alsdann die zweite Berathung des Reichs⸗

, ,,, für 1900 bei dem Etat des Reichs⸗ anzlers und der Reichskanzlei fort. Bei dem Titel et des Reichskanzlers: 100 000 S6 kommt der

Abg. von Kardorff (Rꝑy) auf die Ausführungen zurũck, welche der Staatssekretär Graf von Posadowsky bei der Generaldebatte des Gtats gegen ibn gemacht habe. Der Vertreter des Reichskanilers habe damals gegen seine Behauptung polemisiert, daß die heutige Reichs tegierung ju konnivent gegen das Großlapital und gegen die Soʒial⸗ demokratie sei. Wenn der Staatssekretär ihn über das Wesen des Großkapitals hae belehren wollen, so müsse er das ab⸗ lehnen; er habe doch im Jahre 1878 den Zentralverband der deutschen Industriellen jedenfalls nicht mit gründen belfen ohne einige Kenntniß vom Wesen des Großkapitals. Er habe den Kampf gegen den damals allmächtigen Freihandel ohne solche Kenntniß natürlich nicht führen können; er hätte ibn allerdings auch nicht führen können ohne die Unterstützung des Fürsten Bismarck. Das Großkapital vergesse nur ja leicht, daß es auch seinerseits nur priosperieren könne, wenn die Landwirtbschaft prosperiere. Die Initiative für das Börsengesetsz werde sich, doch die Re— kiten nicht zuschreiben wollen; außerdem sei es viel zu ureaukratisch, und er schwärme garnicht sehr dafür. Für seine Behauptung aber sei der beste Beweis wohl der, daß, je freibandlerischer, je antiagrarischer ein Blatt sei, es desto rückhaltloser die Politik des Reichskanzlers bewundere. Der Staatessekretär Sraf von Posadowsty habe bestritten, daß das Berliner Tageblatt zu den offiziösen Blättern der Regierung gehöre. Positixe Beweise für diese Behauptung würde er, Redner, liefern köngen, wenn es i. B. eine neue Auflage des Prozesses Tausch gäbe. Die Beziehungen, welche damals dieses rgan sjur Regierung gehabt babe, dürften doch wohl ungefaͤbr dieselben geblieben sein. Was die Konnivenz gegen die Sozialdemokratie betresse, so brauche er doch nur auf die Preisgabe des Arbeitswilligengesetzes binjzuweisen; diesen Terrorismus der Arbeiter hätte sich keine andere Reglerung gefallen lassen. Jetzt scheine sich die Regierung in diesem Punkte einfach dem Bolce far niente hinzugeben, während sie eine ganz unnütz ju einer Haupt- und Staatsaktion aufgebauschte Frage, die die regierungsfreundlichen Parteien lediglich zu zerspalten geeignet gewesen wäre, wieder aufgetischt habe. Man habe der Regierung gerathen, sich den Kanal im Reichstage bewilligen zu lassen. Im HFeichstage würde sich allerdings leicht eine Mehrheit für diesen Kanal ohne Wasser gewinnen lassen. Der Minister von Thielen habe zwar gesagt, es laffe sich mathematisch beweisen, daß der Kanal Wasser haben könne. Bas wisse er (Redner) auch, man könnte auch einen Kanal mit Wasser füllen, wenn man Pumpwerke anlegte, welche Wasser aus der Nordsee herbeifübrten; nur daß er dann etwas theurer werden würde. Indem die Regierung den Kanal aber wieder dem Landtage vorlege, habe sie vor der Solialdemekratie vollends die Waffen gestreckt. Mit der auswärtigen Politit des Kanzlers sei seine Partei durchaus einverstanden; sie erkenne auch an, daß er seine pflicht versaumt hätte, wenn er die Flottenvorlage nicht einbrachte.

e Vorwürfe gegen seine Politik lägen auf dem Gebiet der Ce m daf Die Handelsverträge bätten dem Fürsten Bismarck nicht al unüberwindliches Hinderniß erscheinen können; er bätte Mittel und Wege gefunden, der Noth der Landwirthschaft trotz alledem entgegenzukommen. Jetzt verweise man auf die neuen Handels-˖ verträge. Aber diefe kämen erst im Jahre 1805. in den drei Jahren bis dahin werde noch die Hälfte der bäuerlichen Nabrung in manchen Theilen Deutschlands zu Grunde gehen. Alle dlese 2 hätten die Autoritãf der Staats gewalt aufs Empfindlichste geschädigt; deshalb habe er (Redner) sich für verpflichtet gehalten, seine Stellung noch⸗ mals darjulegen.

Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst:

Meine Herren! Ich hatte erwartet, daß der Herr Vorredner, wie er es schon früher angekündigt hatte, mich in seiner Rede an⸗ greifen, d. b. meine amtliche Thätigkeit einer Kritik unterziehen würde. Das hat er nun heute nicht oder nur in beschränktem Maße gethan; er hat dagegen meinen Herrn Stellvertreter zum Gegenstande seiner Angriffe gemacht. Trotzdem kann ich nicht umhin zu antworten, und zwar gleichjeitig auf die Angriffe, die von seiten des Herrn von Kardorff wie des Herrn Grafen von Limburg ⸗Stirum in der früheren Debatte gegen mich gerichtet worden sind. Ich habe dies damals unterlassen, weil ich glaubte, es wären die gegen mich

gerichteten Angriffe von keiner besonderen Bedeutung. (Heiter

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