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uebersicht über die von den Provinzial⸗Rentenbanken seit ihrem Besteh en bis zum 1. Oktober 1899 ausgegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe.
An Rentenbriefen sind bis Mithin sind
; — 9 lam 1. Oktober 5 zum 1 ö * 1859 nech er
in Umlauf aus uff . * 3 mlauf ge⸗ gesetzz geloost .
6 26. 16. 47 545 965
Provinzen
Brandenburg... So 528 gõö5 32 82 990 auf Grund des Ge⸗ setzes vom 7. Juli 1891 . Ost⸗ nn, auf de. des Ges. vom 7. Juli 1891 Schleien auf Grund des Ges. vom 7. Juli 1891
1526310 36 547 350
22 834 425 45 971 700
5 147 070 34 365 975
121 080 42121665
141 630 15 863 625
1615 680 3 180 750
242 925 26 b93 676
S 775 285 26 863 750
9 0465615 32 53 750 15409650
271 698 705 0 90 970
48 885 17 938 380
605 775 63 h27 085
124 470 29 761 545
1605 1228 650
2970 20 048 670
174315 2 923 500
148 4595 28 591 785
287 895 16991 400
331 845 11 255 145
29 595
225 249 150 17565 810
1576195 b4 485 730 23 440 200
109 498785 —
5 271 540 64 127 520
1272 685 h 440 815
144 600
HSannover auf Grund des Ges. vom 7. Juli 1891 Westfalen und Rheinprovinz. 35 912 295 auf Grund des Ges. vom 7. Juli 1891 1789 995 Hessen⸗Nassan 6 104 250 auf Grund des Ges. vhm 7. Jul 155i 1 2391 380 54 185 460
9 063 180
Pommern. 42 855 150 auf Grund des Ges. vom 7. Juli 1891 9 377 460 Schleswig⸗Holstein 43 808 895
auf Grund des Ges.
vom 7. Juli 1891 1570 545 496 947 855
52 746 780
Zusammen
Deutscher Reichstag.
133. Sitzung vom 23. Januar 1900, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortsetzung der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der n n n, ,,. in Ver⸗ bindung mit dem Gesetzentwurf, betre fend die Unfall⸗ fürso rge für Gefangene.
Abg. Fischbeck (fr. Vollep.): Wir können uns im allgemeinen jenen Rednern des gestrigen Tages anschließen, welche der Vorlage sich freundlich gegenübergeftellt haben; auch wir erkennen an, daß die Novellen zur Ausgestaltung und Verbesserung der Unfallversicherung geeignet sind. Baß die Renten tellen nicht in irgend einer Form in der Vorlage eine Stätte gefunden haben, erscheint uns durchaus als das Richtige. Wir haben bei der Invalidenversicherung die Einrichtung der Renten⸗ ssellen dezwegen so hartnäckig bekämpft, weil wir darin den Anfang einer Bureaufratisierung der Versicherung sahen, und das wollten wir nicht nur für dle Invalidenversicherung, sondern für die ge⸗ sammte Arbeiterversicherung überhaupt verhüten. (Die fol genden, auf SGinzelheiten der Vorlage bezüglichen Aus⸗ sührungen des Redners werden auf der Tribüne nur unvoll · kommen verftändlich; Bedauerlich sei die Ablehnung der Ver⸗ kürzung der Karenzzeit durch die verbündeten Regierungen; man Müsse troßdem an der Hoffnung festhasten, daß es, ge—= Üingen werde, in diesen Punkten bel der weiteren Berathung der Vor- lage etwas zu erreichen. Me Berufung gegen die Schiedsgerichts urtheile, die Ginlegung des Rekurses müsse durch Verlängerung der BVerufungeͤftist erleschlert werden. Die Herabsetzung der Rente müsse den Berufsgenossenschaften nach wie vor freistehen, wenn der zentenempfänger nachwelslich eine erhöhte Erwerbsfähigkeit erlangt babe; in diesem Falle die Rente nicht zu küren, würde eine Unbilligkeit sein, dem Arbeiter ein Geschenk auf Kosten anderer Leute machen und demnach überhaupt demoralisierend wirken. Folgte man hier dem Verlangen des Abg. Stadt⸗ hagen, so würde sich die Berufs genossenschaft hüten, von vorn⸗ herein die höhere Rente ju bewilligen, und der Geschädigte würde der Arbeiter sein. Solche Dinge müßten vom Standpunkt der Praxis ent⸗˖ schieden werden. Der verletzte Arbeiter sei vielfach in der ersten Zeit geneigt, sein Leiden als schlimmer anzusehen, als es sich später heraus⸗ stelle, dem müsse auch Rechnung getragen werden. Eine Verbesserung sei, daß jetzt nach Ablauf von zwei Jahren, also wenn sich die Verhältnisfe konsolidiert haben würden, die Rente immer auf den Verlauf eines ganzen Jahres festgesetzt werden solle. Wenn der Abg. Freiberr von Richthofen sich gegen die Kapitalsabfindung erllärt habe, so kämen Bedenken dagegen nur bel den höheren Renten in Betracht, wo der Arbeiter thatsächlich ein größeres Stück Geld auf ein mal in die Hände belomme; aber bei kleineren Renten liege es im Interefse sowohl der Arbeiter, wie der Berufsgenossenschaften, die Kapitalabfindung eintreten zu lassen. Mit der Gestaltung des Beschlußverfahrens erklärt Redner sich nicht völlig einverstanden. Daß der Arbener von jetzt ab in seiner Rekursschrift seine Gründe für die Einlegung desselben anfübren olle, sei ihm ebenfalls be⸗ denklich. Die Pfandbriefe der Hypothekenbanken von der Mündel⸗ sicherbeit auch für die Anlegung der Vermögensbestände der Berufsgenossenschaften aus zuschließen, liege absolut kein Grund vor. Die Unterfuchung der Unfälle durch Polizeibehörden müsse eine bessere werden, am schlechtesten sel sie in der größten Stadt de Deuischen Reiches, in Berlin. Ez liege das an den BVerhältnissen, nicht an den Personen. Die Protokolle müßten viel ausführlicher und gründlicher aufgenommen werden; gerade aug den mangelbaften Protokollen entständen die meisten Streitig keiten zwischen den Verletzten und den Berußssgenossenschaften, Die sächsischen Protokolle seien vergleichsweise ausgezeichnet, weil man in den sächsischen Städten eigene, sehr bewanden te Beamte für die Aufnahme dieser Prolokolle installiert habe. Die Forde⸗ rung voller Entschädigung, wie sie die Sozialdemokraten auf⸗ stellten, sei unerfüllbar. Kaͤme es dabin, so würde die Rentenhöhe an sich herabgesetzt werden, und der Arbeiter wäre um nichts gebessert, auch würde dann die Verschuldung des Unternehmers nachgewiesen werden müässen. Jenem Verlangen gegenüber müsse man es aus, sprechen: es werde heute nicht zu viel Rente, aber es würden zu viel Ftenten gezahlt. In der That babe für schwere Verletzungen die Pöhe der Rente sich im Laufe der Jahre nach den Entscheidungzen der Berufsgenossenschasten erhöbt. Was der Abg. Stadthagen über die arbeiterfeindliche Praxis der Unternehmer bei den Berufs⸗ genossenschaften, über ihre Praktiken zum Zweck der Schmälerung der Renten behaupte, beweise nur, daß er von der wirklichen Lage der Dinge keine Abnung hahe. Gegen die Betheiligung der Arbeiter bei der ersten Rentenfeststellung und bei der Uafallverhütung habe seine Partei garnichts elnzuwenden, sie bejwelfle nur, daß das aus. fährbar sei, und befürchte in manchen Fällen eine dirtkte Schädigung
der Arbeiter. Besondere Verwahrung müffe eingelegt werden gegen die Herabwürdigung, welche der Abg. Stadthagen dem ehrenwerthen Stand der Aerzte habe angedeihen lassen, als ob sie ihren Beruf nur darin suchten, die verletzten Arbeiter zu , . ihnen die Rente abzuquetschen. Wenn man hier abwägen wölle, dürfe man nicht über sehen, wie die Arbeiter die kleinen Landärzte bedrängten, um ein günstiges Attest zu erhalten. Manche Beruftzgenossenschaften hätten sich genöthigi gesehen, direkt diefe Aerzte zu vernehmen, und viele dieser Aerzte welgerten sich bereits, derartige Atteste überhaupt auszustellen. Bei den Krankenkassen ginge es in der Verwaltung ganz ebenso her, da würden auch Klagen erhoben, daß die Vorstãnde bie Arbeiter zu schnell aus dem Heil verfahren herausbrächten ꝛ. Da würden aber keine Klagen laut, denn da wären die Arbeiter unter ich Hier bei der Ünfallversicherung handle eg sich aber um Unter. nehmer, da lasse man den Vorwürfen, den Anschuldigungen die Zügel ir e Die Vorlage sei einer Kommission von 28 Mitgliedern zu erweisen.
Abg. Dr. Pgasche (ul.): Von allen Seiten hat man die Grund⸗ lage diefer jetzt fünfzehn Jahre in Kraft hbestehenden Versicherungen als gute und brauchbare anerkannt; der Abg. Stadthagen hat eine Straspredigt gehalten, und zwar in einem Ton, der nicht dazu bei⸗ tragen kann, die Vorlage populär zu machen. Wenn die Arbeiter durch ihre vermeintlichen Vertreter hier alle diese Leistungen der bürgerlichen Parteien für Lumpereien erklären, so werden sie die bürgerlichen Parteien nicht, zu weiteren Opfern ermuthigen, fondern denen den Rücken stärken, welche für diese soziale Thätig⸗ keit überhaupt nichts übrig haben. Machen Sie doch lieber einen dicken Strich durch alle diese Organisationen, dann haben Sie das burgerliche Recht, aun welches Sie immer als auf eine besondꝛre Errungenschaft hinwelsen. Die Regierung soll kapituliert haben vor den Industriebaronen, nichts als Rückschrltte sollen gemacht werden. Wenn fich wirklich aus der Vorlage ein Fortschritt ergiebt, so werden die Herren Sojlaldemokraten nicht daran Schuld sein. Meine ö steht felbstverständlich ju, der Vorlage sehr günstig.
m Einzelnen tritt besonders die Neugestaltung der Schieds⸗ gerichte nach dem Territoriasprinzip in den Vordergrund. Die großen Bedenken, welche die Berufsgenossenschaften gegen die örtliche Gliederung noch heute haben, möchte ich nicht enn unberücksichtigt laffen. Der große Vortheil, daß von Berussgenossen zu Berufs⸗ genossen geurthellt würde, fällt bel der neuen Gliederung fort; die erf, Zahl der Beisitzer, die man herbeiniehen will, ist kein genügender Erfatz. Es muß in der Kommission verfucht werden, diese Lücken auszufüllen und zu bestimmen, daß allgemein wenigstens auf Antrag Berufsgenossen im Schiedsgericht hinzugejogen werden sollen, wie es nur ber der land. und forsswirthfchaftlichen Unfall versicherung vorgeschrieben ist. Schwer liegt die Beitragspflicht auf den kleinen ländlichen Besitzern. ohne daß sie irgend welchen Vortheil für die eigene Percson dabei haben, und diefe Last soll nach den Motiven etwa auf das Dreifache steigen. Wie auch hier zu helfen? Die Renten lassen sich nicht ver⸗ kürzen, aber die Verwaltungtzkosten wären vielleicht zu vermindern, und zwar in hervorragendem Maße durch die Kapitalsabfindung der kleinen Renten. . moralisch würte das einen guten Eindruck machen. Die Arbeitgeber sind keineswegs die Blutsauger, als die sie Herr Stadthagen hinstellt; die Arbeiter sind aber recht oft Simulanten, die aus einem kleinen geguetschten Finger gern eine dauernde theilweife Erwerbzunfähigkeit herauskonstruieren lassen möchten. Vollends unberechtigt ist eg, wenn der Arbeiter neben seinem hohen Lohn fortgesetzt die Unfallrente bezieht, auch hier muß die bessernde Hand an die bestehenden Vorschriften angelegt werden. Daß die Rarenzieist nicht verkürzt werden soll, gereicht mir und meinen Freunden zur besonderen Befriedigung; daß damit ein Kulturrecht der Arbeiter verletzt wird, können wir nicht einsehen. Wir wollen an dem System der Versicherung, dem Unterbau der Krankenversicherung mit Beiträgen der Arbeiter und dem Aufbau der Unfall versicherung ohne Beitragszahlung der Arbeiter, aber mit Renten für dieselben, nicht rütteln lassen
Abg. Eckart (d. Vollsp.) ist auf der Journalistentribüne, da er derselben den Rücken zukehrt, nur schwer verständlich. Er vertheidigt pie Berufegenoffenschaften gegen die allgemeinen Ängriffe des Abg. Stadthagen; als Mitglied der Verwaltung einer Berufẽgenossenschaft sei er in der Lage, diese Angriffe für unbegründet zu erklären. Ueber die Simulation selen die Vertrauensmänner der Berufggenossenschaften weit besfere und fachverständigere Urtbeiler als die Aerzte. Sehr wünschens⸗ werth sei eine weitere Ausdehnung der Versicherung im Gesetze. Hin⸗ sichtlich der Berufungsfrist sollte es bei dem bisherigen Verfahren ver⸗ bleiben; die Verlängerung würde eine Verschlechterung des selben sein. Im Ganzen biete die Vorlage entschieden einen Fortschritt und ihr Justandekommen müsse nach Kräften gefördert werden.
Abg. Dörkfen (Ry) pspricht sich ebenfall sympathisch für die Vorlage und für Kommissionsberathung aug. Einer Ueberlastung des ländlichen, kleinen Grundbesitzes müsse auf jeden Fall entgegengewirkt werden. Mit dem Abg. Fischbeck wünsche er eine Kommission von 28 Mitaliedern.
Abg. Molkenbuhr (Sor) führt aus; Die Logik des Abg. Fischbeck laufe darauf hinaus, daß der Arbeiter sich auch an schwere Unfälle gewöhne. Man spreche viel von Simulanten. Bis jetzt babe wohl noch kein Arbeiter simuliert, todt zu sein. Die Zahl ber Todetfälle sei aber konstant in erschreckendem Maß gestiegen und dazselbe sei mit den Verletzungen der Fall. Der Abg. Fischbeck ruge die Mißstaͤnde in der Verwaltung der Krankenkassen, aber er erwähne nicht, daß Derjenige, der daran die herbe Kritik übe, die er wiedergegeben habe, gerade ein Sozialdemokrat gewesen sei. Seine Ausführung spreche also nicht für, sondern gegen ihn. Das Haftpflichtgesetz enthalte denselben gesunden Grundgedanken, den man bier für die Entschädigung der , ,, ,, mache; in seinem § IL lege es, wenn ein Eisenbahnunfall passiere, dem Unternehmer die Beweislast auf, ob der Unsall durch höhere Gewalt verursacht sei, in welchem Falle er nicht zur Entschädigung verpflichtet sei; im 5 2 aber werde diesegß gesunde Prinztv verlassen; indem bel Unfällen, welche nicht im Eisenbahnbetriebe passierten, den Verletzten plötzlich die Beweislast zugeschoben würde, ob den Uniternebmer en welche Schuld tresse. Weiter würde gegen die sozialdemokratische Forderung der vollen Lohnentschãdigung geltend gemacht daß das Unfallgesetz auch die von Arbeitern durch Fahrlassigteit verschuldeten Unfälle entschädige. Aber einmal lasse sich, wie schon nachgewiesen worden sei, von einem Ver⸗ schalden in streng formal juristischem Sinne in gewerblichen Betrieben gar nicht sprechen; andererseits werde doch die Vollrente nur auf 663 oso des Lohnes bemessen; die Unternehmer zögen von ihrer Ver⸗ pflichtung also vorweg ein Drittel ab. Ferner werde doch keineswegs diefer Zweidrittel Betrag vom Lohn thatsächlich gewährt, sondern nur von dem Lohn, der unter 4 M täglich betrage; was über 4 betrage, werde nur zu einem Drittel angerechnet. Außerdem seien 4 41 von 1854 weit mehr alt 4 M von igoo; man denke nur, an die mehr⸗ fachen Gehalttaufbesserungen, welche seitdem bei den Beamten vor⸗ genommen worden seien, nicht um sie besser zu stellen, sondern um ihnen dieselben Bezüge, dem Werthe nach weiter zu gewähren, welche sie früher gehabt hätten. Und diese er ff,, seien bis zu den höchsten Beamtenstellen binauf erfolgt. Nur bei 7 Milljonen von den 18 Millionen der Versicherten sei der Individuallohn festgestellt; bei ber Mehrzahl sei das nicht der Fal, sondern kämen Nafurallteferung und dergleichen in Betracht. Man habe früher ge⸗ sagt — und zwar sei es der Abg. von Kardorff oder der Abg. Gamp gewesen — daß ein Landaibeiter sih auf 1200 4A stehe. Er (Redner) wollte das für übertrieben halten und nur die Hälste als wirkliches Einkommen annehmen. Aber nach den amtlichen Materialien betrage j. B. im Kreise. Allenstein der jährliche Arbeite⸗ verdient nur 309 „6, die Vollrente also nur 260 „ Das seien die amtlichen Ziffern. Nicht allein aber die Landarbeiter, auch die Seeleute seien in derselben schlimmen Situation. Die gewerb⸗ lichen Arbeiter in den. landwirthschaftlichen Nebenbetrieben sollten jetzt in den landwirihschaftlichen Berufs genossenschaften mitversichert werden; das bedeute eine schwere Schädigung dieser Arbeiter in den Schleifereien, Brennereien u. s. w. weil sie die niedrigeren Sätze der landwirthschaftlichen Unfallverficherung erhielten, und ein an
genehmes Trinkgeld für die Unternehmer, die ihre. Arbeiter u niedrigeren Prämien versichern könnten. Das Eherecht in der Unfall. verficherung werde weiter verschlechtert; diejenige Frau, welche thatsächlich in der Che mit dem Arbeiter lebe, wenn auch keine gefetzliche Formalltät erfüllt worden sei, solle nach dem Tode deg Mannes keine Nente mehr empfangen. Deseichnend sei auch. de der Begriff der Bedürftigkeit bei der Bemessung der Renten für die Relikten wieder e würde, also nicht der aus dem Unfall entsprungene c, de, , des Arbeiters, sondern die öffent. liche Armenpflege, das Almosenrecht des Arbeiters den Maßstab ab⸗ geben müßse. Bas Bedauerliche aber sel, daß die Abkürzung der Karenzzeit in der Vorlage aufgegeben sei. Wegen dieser Verkuͤrzung auf vier Wochen, wie sie die Kommission im Jahre 1897 beschlossen hätte, sei der Abg. Freiherr von Stumm aug Groll über diesen Beschluß aus der Kommifsion auzgetreten und vor ihm seien schließlich guch die verbündeten Regierungen zurückgewichen. Jetzt heiße es, man sei gern berest, auf den Ausweg einzugehen, die Krankenversicherung aug. zudehhnen und die Besträge auf Unternehmer und Arbeltnehmer zu je ju vertheilen. Auch der Abg. Roesicke habe sich mit diesem Ge. kanten befreundet. Bie Sonaaldemokraten könnten keinen schlimmeren Ausgang der Sache denken. Würde jene Ausgleichstellung erfolgen, so hätten die Unternehmer das größte Interesse daran, die Leistungen ber Krankenkaffen imöglichst herabzuschrauben, und eg würde ihnen dasz auch gelingen. Damit wäre den Arbeltern nicht ge⸗ dient. Man“ nehme lieber die Gelegenheit bei der Unfall versicherung wahr, reinen Tisch zu machen. Die Gelegen⸗ heil; biete sich sobald nicht wieder. Gegen das. Ruhen der Renten, wenn der Rentenempfänger im Auslande lebe, seien erhebliche Finwendungen zu machen. Eine Noelle, welche die bestehenden, grundsätzlichen Fehler nicht beseitigen, sondern auf Jahrzehnte kon⸗ serpieren wolle, könne die Sozialdemokraten nicht begeistern, nament⸗ lich angesichts des allgemeinen Lobes, welches die Vorlage bei allen anderen Parteien gefunden habe.
Abg. Dr. Hoef fel (Rp.) giebt für die Kommissionsberathung noch einige Änregungen hinsichttich der Festsetzung der Renten bei Ver⸗ stũůmmelungen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister Dr. Graf von Posa dowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Gegenüber den vielfachen Bemäãngelungen seitens des Herrn Abg. Molkenbuhr will ich mich nur auf zwei Entgegnungen beschränken; die übrigen Irrthümer und Angriffe, die sich in selner Rede finden, behalte ich mir besser vor, in der Kommission zu wlder⸗ legen, wo es sich darum handeln wird, alle die Einzelbestimmungen des Gesetzes eingehend zu erörtern. Der Herr Abgeordnete hat zu⸗ nächst behauptet, daß die Durchschnittslöhne sowohl bei den Schiff⸗ leuten wie bei den landwirthschaftlichen Arbeitern falsch berechnet würden und zwar viel ju niedrig, und es infolge dessen eine unrichtige Behauptung wäre, daß diese Arbeiter bei der Vollrente 66? / 3 oso ihres Lohnes erhalten. Dem Herrn Abg. Molkenbuhr ist sehr wohl be⸗ kannt, daß wir jetzt beschäftigt sind, von neuem durch eingehende Er⸗ mittelungen mit den verbündeten Regi⸗rungen die Höhe der Heuer festzustellen, und auf Grund dieser Feststellungen wird eventuell eine andere Festsetzung der Heuer seitens des Herrn Reichskanzlers ftattfinden. Damit erledigt sich dieser Angriff.
Was aber die landwirthschaftlichen Löhne betrifft, so werden diese pon den Landesbehörden festgesetzt, und ich meine, der Reichstag ist nicht der Ort, diese Frage zu vertiefen. Es läßt sich hier gar kein Beweis für die Behauptung bringen, daß in der That die Löhne falsch festgesetzt sind; glaubt aber der Herr Abgeordnete oder ein anderes Mitglied seiner Partei, daß für einzelne Kreise die Löhne der land—⸗ wirthschaftlichen Arbeiter thatsächlich unrichtig festgesetzt sind, so wird es seine Sache sein, der Behörde, von der die Feststellung ausgeht, hierfür den Nachweis zu führen, und wenn diese Behörde einem solchen Nachweis keine Rechnung trägt, seinerseits den Beschwerdeweg zu be⸗ schreiten. Hier läßt sich die Richtigkeit solch allgemeiner Bebauptung absolut nicht feststellen.
Nun noch einen letzten Punkt. Der Herr Abg. Molkenbubr hat auch erklärt, wo es sich darum handele, den Berufsgenossenschaften den richtigen Eingang der Berufsgenossenschaftsbeiträge zu sibern, bätte man im Gesetz öffentlich ⸗rechtli ke Strafen festgesetzt; in jenen Fällen aber, wo ein Unternehmer versäumt, die vorgeschriebenen Sicherungk⸗ maßregeln zu treffen, greife eine öffentliche Strafe nicht Platz. Das ist vollkommen unrichtig. Wenn ein Unternehmer unterläßt, solche Sicherungsmaßregeln anzubringen, und einen Unfall dadurch herbei⸗ führt, faͤllt er unzweifelhaft unter die Bestimmungen des Strafzesetz= buchs, betreffend fahrlässige Körperverletzung, und außerdem ist er für allen Schaden, der dadurch der Berufsgenossenschaft entsteht, unweifel⸗ haft seiner Berufsgenossenschaft regreßpflichtig. Also über einem Unternehmer, der in dieser Bejiehung fahrlässig handelt, schwebt das Damokles schwert nicht nur sehr schwerer zivilrechtlicher, sondern auch strafrechtlicher Folgen.
Damit schließt die Diskussion. Nach persõnlichen Be⸗ merkungen der Abgg. Roesicke⸗Dessau (b. ö. F.), Dr. Paasche, Fischbeck und Molkenbu hr werden die Vorlagen einer Kom⸗ mission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Das Haus setzt darauf die zweite Berathung des Reichs⸗ hau shalts⸗ Etats für i900, und zwar bei der schon vor einigen Tagen begonnenen Berathung des Etats des Reichs⸗ Ju stizamts fort.
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg): Es ist bier neulich darauf hingewiefen worden, daß in Meglenburg die Rittergutgbesitzer Behörden sind. Das entspricht dem bestehenden Recht, aber daß dieses Recht noch besteht, ist das Traurige an diesem Zustand. Mecklenburg ist tief in mittelalterlichen Zuständen zuruck geblieben, und wie tie ch auÜz der Proklamation, die der i' big
1897 erließ, worin er von den Unterthanen In Mecklenburg ist man
t erworben oder geerbt hat;
sondern Bürger, dient
nur nicht in Mecklen⸗
Reich tag von den
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haben, in die Ver⸗ wird diese Rücksicht und diese Grenze sch wenn nicht dieser
Staat bald Auf⸗
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finierter als Knaben hnen; in dieser Bez
erzlehung vorge
Abg. Sch Dem sächsischen Bundes, rathosmitgliede Direktor z ich nicht, wenn er für das sächsische Oberlandesgeri er sollte aber auch andererseits in feiner Kritik des mir 1heuren Landgerichts Berlin 1 recht vorsichtig sein. Er hat mit einer etwas flachen Klinge auf das Landrecht eingehauen; er hat sich dagn aber weiter ein Urtheil über ein Ge— richtzurtheil durch die Ausführung erlaubt, daß das Gericht dem Angeilagten einen thatsächlichen Wahrheita beweis über die Be⸗ hauptung gestattet habe. Diese Kritit war nicht zutreffend, denn das Gericht batte aus 5 186 des Strafgesetzbuchs den angebotenen Wahr⸗
heitsbeweis zu erheben. Abg. Rettich (ö. kons): Es war gerade der Abg- Windthorst,
der bei den früheren Verhandlungen über mecklenburgische Ver⸗ ,, durchaus die Di gung ia die inneren Verhältnisse eineg Einzelstaats perhorreszierte; ich kann mir also nicht denken, daß Herr Kirsch jetzt einer veränderten Anschauung des Zentrum Ausdruck giebt. Die Sozialdemokratie it. in anz Deutschland vertreten, weit mehr als in Mecklenburg; eit 1593 daben gerade die Stimmen der Konservativen er⸗ heblich zugenommen, und die meisten früher liberal vertretenen Kreise e. jetzt im Besitz der Konservativen. Die mecklenburgischen Guts⸗ esitzer sind eine Behörde, werden aber in Ausübung ihrer obrigkeit⸗ lichen Funktionen wie jede andere Behörde kontroliert. Ihre Befug⸗˖ nisse in Vormundschafts⸗ und Rachlaßsachen beschränken sich auf ganz einfache Geschäfte; Bedenken gegen den jetzigen Umfang ihrer Befug= niffe liegen in keiner Weise vor. Nur was den Herren Pachnicke und Pläller. Meiningen nicht in ihren Kram paßt, ist mittelalterlich und
Ag. Pr. Sattler (nl): Nicht mein Freund Büsing, sondern Herr Müller. Meiningen war es, der zuerst auf diese Dinge die Auf ⸗ merksamkeit lenkte. Außerhalb Mecklenburgs werden solche Einrich⸗ tungen, wie diese, wohl thatsächlich keinen Anklang finden.
Damit schließt die Berathung. Der Rest des Etats der Reichs⸗Justiz verwaltung wird unverändert angenommen.
Darauf vertagt sich das Haus. .
Schluß gegen 5is, Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Forisetzung der Etatsberathung; Reichs⸗Schatzamt, Reichsschulb; Fortsetzung der Berathung der Anträge auf Vorlegung eines Reichs⸗-Berggesetzes.)
Prensischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
8g. Sitzung vom 23. Januar 1900, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Sta atshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1900. Die⸗ selbe beginnt mit dem Etat der Domänenverwaltung.
Die Einnahmen aus dem Ertrag von Domänen vorwerken beziffern sich auf 13 266 056 M6. In diesem Titel ist auch die Erwerbung der drei Güter des Herrn von Simpson mit dem Gestüt Georgenburg durch Tausch mit dem Domänenvorwerk Hamersleben angeführt.
Die Budgetkommission beantragt, die Regierung aufzufordern, in Zukunft solche Erwerbungs⸗ und Ver⸗ äußerungsgeschäfte nicht in der Rechtsform des Tausches, sondern in der von Kauf und Verkauf abzuschließen.
Ueber den Beginn der Debatte ist bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Referenten der Budget kommission sehr dankbar dafür, daß er umfassend die Verhandlungen, wie sie sich in der Budgetkommission vollzogen haben, vorgetragen hat; es wird daz die Diskussion über verschiedene hier angeregte Fragen erleichtern. Ich glaube mich deshalb auch kurz fassen zu können.
Der Herr Vorredner machte zunächst einige Bemerkungen bezüũg⸗ lich Georgenburg und resümirte sich schließlich dahin, wie er anerkenne, daß die Staatsregierung in dem Ziele, daß sie bei der Erwerbung Georgenburgs verfolgt habe, durchaus vorsichtig gehandelt habe. Meine Herren, die Königliche Stsatsregierung befand sich in einer sebr schwierigen Lage, als der Entschluß des Herrn von Simpson bekannt wurde, infolge seiner Erkrankung uuter allen Umständen sein Gestüt in Verbindung mit dem gesammten Grundbesitz zur Ord- nung seiner Familienverhältnisse zu verkaufen. Der Termin zur Ver⸗ ãußerung der Gestũtpferde war bereits anberaumt, und aus allen Kreisen der Menarchie, namentlich vertreten durch Mitglieder der Landwirthschafts⸗ kammern, trat an die landwiribschaftliche Verwaltung das Ersuchen heran, den Landwirthschaftekammern umfangreiche Mittel zur Verfügung zu stellen, um ihrerseits das Zuchl material von Georgenburg zu erwerben und dadurch der staatlichen Pferdezucht zu erhalten. Ich war in der bösen Lage, auch nach Benehmen mit dem Herrn Finanzminister auf alle diese Anträge erwidern ju müssen, daß für einen solchen Zweck der Staatt⸗ regierung Mittel nicht zur Verfügung ständen, daß es nur möglich ist, diejenigen Mittel, welche im Budget für die Hebung der Pferde zucht ausgelegt und den Landwirihschafts kammern überwiesen seien, für diesen Zweck zu verwenden, daß diese aber wahrscheinlich hierfür nicht augreichen dürften. Dabei wurde von allen autoritativen Seiten, namentlich von der Militärverwaltung, auch von der Verwaltung der Landespferdezucht, von der Remonte⸗Kemmission, auf das Entschiedenste gedrängt, unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, daß Georgen ; burg als Landesgestüt vnd als Gestüt dem Staate erhalten werde.
vorsintfluthlich.
Da sind wir denn auf den Ausweg gekommen, durch den es gelungen ist, in der kurzen Zeit, welche zur Verfügung stand, diesen Erwerb für den Staat zu sichern, und ich möchte glauben — das Gefühl hat die landwirthschaftliche Verwaltung wenigstens bisher gehabt daß sich die⸗ selbe dadurch, daß es gelungen ist, Georgenburg mit dem Gestũt dem Staat zu erhalten, um das Wohl der Pferdezucht im preußischen Staate wohl verdient gemacht hat. Ich gebe mich daher der Hoffnung hin, daß, ebenso wie sämmtliche Mitglieder der Budgetkommission sich mit dem Vorgehen der Staatsregierung einverstanden erklärt haben, auch das hohe Haus weniger auf die Bedenken in dem Vorgehen selbst sich einlassen, sondern nur das Ziel prüfen und, wenn es sich überzeugt, daß das Ziel das richtige gewesen ist, auch die Art des Vorgehens der Staatsregierung billigen wird. Dabei darf ich bestimmt erklären, daß voraussichtlich ein ähnlicher Fall, in dem die Staatßz⸗ regierung in die Lage kommen könnte, wieder so vorzugehen, wie sie vorgegangen ist, schwerlich sich ereignen wird; wenigstens wollen wir hoffen, daß ein solcher Fall nicht wieder eintreten wird. Außerdem sind für solche Fälle die der Staatsregierung zur Verfügung gestellten Mittel ja bedeutend erweitert, sodaß wir auf solche exceptionellen Mittel fernerhin nicht zu greifen brauchen.
Mit dem Herrn Abg. von Erffa bin ich darin einverstanden, daß im allgemeinen sowohl, wie ganz besonders in der Provinz Sachsen mit der Veräußerung von Domänen nach den verschiedensten Richtungen, sowohl nach der finanziellen, wie nach der wirthschaft⸗ lichen, wie nach der politischen Richtung hin, mit der allergrößten Vorsicht vorgegangen werden muß. Auch verftehe ich vollständig, daß ein Angehöriger der Provinz Sachsen es mit Schmerz empfinden muß, wenn aus den vielen hervorragenden Domänenvorwerken, deren Verwaltung die Provinz einen großen Dank schuldet, eines oder das andere veräußert wird. Ich möchte aber dem Herrn Vertreter aus der Provinz Sachsen doch erwidern, daß der Besitz, wie er ja auch selbst anerkannt hat, im wesentlichen denjenigen Familien voraus⸗ sichtlich erhalten bleiben wird, die das Verdienst haben, diese Domänen vorwerke auf die Höhe gebracht zu haben, auf der sie sich befinden.
Einen allgemeinen Gesichtspunkt will ich noch hervorheben: Sämmtliche Domänenvorwerke in der Provinz Sachsen sind zur Zeit ausschließlich auf eine bestimmte Art der landwirthschaftlichen Aus⸗ nutzung basiert. Auf. allen Domänenvorwerken der Provinz Sachsen wird fast ausschließlich die Wirthschaft auf der Basis des Rübenbaues betrieben. Nun wissen Sie selbst, daß wir schon verschiedene Krisen in der Rübenkonjunktur durchgemacht haben, und daß wir möglicher⸗ weise noch eine Reihe von derartigen Krisen durchmachen können. Es kann nicht erwünscht sein, wenn in den Einnahmen aus den Domäãnen⸗ vorwerken so wesentliche Schwankungen eintreten, wie sie jedenfalls zu erwarten sind, wenn einmal eine bedenkliche Krisis im Rübenbau eintritt. Ich habe dem hohen Hause schon vor einigen Jahren eine Nachweisung vorgelegt, in welcher dargelegt wurde, wie hoch der duichschnittliche Ertrag der auf dem Rübenbau basierten Domänenvor⸗ werke gegenüber allen übrigen Domänenvorwerken sich bezifferte, die keinen Rübenbau hatten. Ich will die Zahlen nur ganz allgemein an⸗ geben. Die Domänen, auf denen Rübenbau betrieben wird, bringen durchschnittlich einen Reinertrag pro Hektar von 80 und einen Bruch⸗ iheil Mark, diejenigen, auf denen kein Rübenbau betrieben wird, von 40 6 und einen Bruchtheil. Sie ersehen daraus, daß der Ertrag der Domänen in der Provinz Sachsen sich möglicherweise bedeutend zum Nachtheile der Staatsfinanzen vermindern könnte, wenn abermals eine erhebliche Krisis im Rübenbau eintreten sollte. Ich will tiefer auf diese Sache nicht eingeben.
Die Gesichtepunkte, nach denen die Staatsregierung ihr Vorgeben
beschränke mich darauf, sowohl hinsichtlich des Vorgehens in der Provinz Sachsen wie in den übrigen Theilen der Monarchie die be⸗ stimmte Zusicherung zu geben, daß die Staatsregierung gewillt ist, sehr allmäblich, sehr vorsichtig, sehr langsam vorzugehen, sowohl aus finanziellen Gründen wie aus allgemeinen sozialpolitischen, politischen und wirthschaftlichen Gründen; und ich möchte glauben, daß doch die bisherige Art des Vorgehens schon beweist, daß nicht daran gedacht wird, in bedenklichem Umfange unter den Domänen der Provinz Sachsen aufzuräumen, obgleich ich anerkennen muß, daß gerade diese vielleicht am ersten geeignete Käufer in den Familien ihrer bisherigen Bewirthschafter bieten. Wenn auch die Möglichkeit nicht aus⸗ geschlossen ist, daß die Höhe der Erträge, welche unter diesen Um— ständen erzielt werden, dazu verführen könnte, in der Provinz Sachsen ein wenig zu rasch vorzugehen, so glaube ich doch, daß Herr von Erffa sich damit begnügen wird, wenn ich die bestimmte Zusicherung ertheile, daß das ganze Vorgehen ein nach jeder Richtung vorsichtiges sein wird und sein muß.
Mit der Diskussion über den genannten Elatstitel wird die Berathung über den Ausgabetitel zur Erwerbung und ersten Einrichtung von Domänen und Domänen⸗Grundstücken — 700000 S6 — verbunden.
Abg. Herold (Zentr.): Ich erkenne an, daß die Erwerbung des Gestüts' Georgenburg für den Staat und die Landwirthschaft von der größten Bedeutung ist; ob es nöthig war, auch die ganzen Güter an= zulaufen, lasse ich dahingestellt. Bie Form des Tauschgeschäfts ist aber ganz eigenthümlich. Die einielnen in Betracht kommenden Summen hätten in den Ftat eingestellt werden müssen. Namens meiner Freunde fann ich erklären, daß wir mit dieser ö nicht einverstanden sein können. Anstatt die Domänen zu ver ußern, sollte die Regierung selbst auf den Domänen Musterwirthschaften einrichten. Dadurch könnte fie der Landwirthschaft wesentlich nützen. Wenn der Staat Domänen verkaufen oder erwerben will, so muß die Regierung nach der Verfassung vorher die Einwilligung des Landtages dazu einholen. Ich beantrage, den Ausgabetitel zur Erwerbung von Domänen⸗ grundstücken an die Kommisston zurüũckzuweisen.
Dieser Antrag wird abgelehnt.
Die Abgg. Freiherr von Heereman (Sent), Freiherr von Erff a (konf. 5. Dr. Friedberg (nl) halten es nicht für richtig, daß dieser Antrag sofort zur Abstimmung gebracht wurde, da erst darũber debattiert werden müsse.
Praͤsident von Kröcher weist darauf hin, daß im Reichstage in eineni ganz ähnlichen Falle ein solcher Antrag auch sofort zur Ab⸗ stimnrung gestellt worden sei. Der Antrag könne ja jeden Augenblick wiederholt werden.
Unter⸗Staatssekretär Lehnert: Ich habe schon in der Kommission ausgeführt, daß die Staatsregierung bei Veräußerungen von staat⸗ lichem Grundbesitz an sich nicht an die Zustimmung des Landtages ge⸗ bunden ist, wenn nicht durch Gesetz ein Anderes hestimmt ist, wie . B. bei den Eisenbahnen. An diesem alten Recht hat auch die Verfassung nichts geändert. Etwas Anderes ist es beim Er⸗ werben neuer Domänen. Da. müssen die Mittel varber in den Etat eingestellt werden. Es ist aber der Regierung pom Landtage die Befugniß gegeben, die GErlöse für ver=
kaufte Domänen wieder um Ankauf neuer zu verwenden. In dem
einzurichten beabsichtigt, sind in ergiebigster Weise dargelegt. Ich
jetzigen Etat soll nun diese Ermächtigung, die bisher nur für die neuen Provinjen galt, auch auf die alten Provinzen ausgedehnt werden, da die in diesen liegenden Domänen selt e, . des Jahres 19005 nicht mehr für die Staatsschulden haften. Auf Wunsch der Budgeikommifflon hat sich die Staatsregierung bereit erklärt, alljährlich über die Art, wie sie von der Ermächtigung Gebrauch machen will, dem Landtage Mittheilung zu machen, sodaß Sie also in der Lage sind, eine Kontrole zu üben.
Abg. Ban delow (kons.): Die Entwickelung der Rentengůter be⸗ weist, daß die Annahme nicht richtig ist, der Großgrundbesitz lauge die kleineren? Güter auf. Es müffen mittlere und kleinere Domänen geschaffen werden.
Ministerial · Direktor Dr. Thiel erklärt. daß es keinesfalls die Absicht der Regierung sei, bloß große Domänen zu schaffen. Herrn Herold erwidere er, daß nur in manchen Gegenden des Westens allerdings kein Bedürfniß für Domänen vorhanden sei, daß aber in anderen Gegenden, z. B. im Sauerland, Westerwald, die Errichtung von Domänen durchaus erwünscht sei, weil dort eine unwirthschaftliche Parzellenwirthschaft herrsche.
Abg. Rickert (fr. Vgg.): In einem so wichtigen etatgrechtlichen Falle wie dem Georgenburger hätte die Kommission uns schriftlichen Bericht erstatten oder wenigstens die Erklärungen der Regierungs⸗
vertreter gedruckt mittheilen müssen; auch die erwähnte Denkschrift
der Regierung darüber ist uns nicht mitgetheilt. Die Regierung bat immer den Standpunkt vertreten, daß sie zur Veräußerung und Er⸗ werbung von Domänen der Genehmigung des Landtages nicht bedarf. In dem Etatsvermerk soll nun jetzt eine solche Genehmigung ertheilt werden. Ich würde auch wünschen, daß diese etats- rechtliche Seite noch einmal in der Kommission geprüft würde. Die Methode der Rechten, einen solchen Antrag abzulehnen paßt nicht für dieses Haus. Graf Limburg hat aus dem Stande der Domänenverpachtung wieder Schlüsse auf Lie allgemeine Lage der Landwirthschaft gezogen. Solche Schlüsse sind absolut nicht berechtigt. Daß in verschiedenen Gegenden eine Nothlage der Landwirthschaft besteht, wird niemand bestreiten; das ist aber ganz etwas Anderes als die Behauptung. daß eine so allgemeine Nothlage bestände, welche die Regierung zu solchen Maßnahmen veranlassen mußte, wie sie die Rechte wünscht. Der Redner erörtert die ziffernmäßigen Ergebnisse der neueren Domänenveipachtungen im Vergleich mit, den früheren, bleibt aber im einzelnen unverständlich, da er fortgesetzt abgewendet spricht. Die Preise der Güter seien jedenfalls in den letzten Jahren gestiegen. Die kleineren Domänen ergäben eine höhere Pacht, und dies fei ein Beweis dafür, daß die kleineren Güter viel leichter die schwierigere wirthschaftliche Lage uberwänden und keinen Grund hätten, muthlos zu sein.
Berichterstatter von Pappenheim (kons) erklärt, daß die Kommission die schriftliche Berichterstattung abgelebnt habe, weil fonst der Etat heute nicht schon auf die Tagesordnung hätte gesetzt werden können.
nie Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ ein:
Ich halte den Streit darüber, ob die Nachweisungen über die Erträge der Domänen den Beweis des Rückganges der Landwirth⸗ schaft und in welchem Umfange erbringen, eigentlich für einen müßigen. Die Staatsregierung hat in der Thronrede wie in den Parlamenten bei früheren Anlässen und jetzt erneut anerkannt, daß sich die Landwirthschaft zur Zeit noch in einer sehr schwierigen Lage befindet. Sämmtliche Parteien im Hause, sowelt sie sich über diese Frage geäußert haben, sind derselben Meinung und erkennen in vollem Umfange diese Thatsache an. Weshalb wollen wir uns nun darüber streiten, ob diese von allen Seiten als richtig anerkannte Thatsache auch durch die Nachweisungen über den Rückgang in den Domänen erträgen bewiesen wird oder nicht; das scheint mir ein müßiger Streit zu sein.
Nachdem aber der Herr Abg. Rickert auf meine früheren Dar⸗ legungen Bezug genommen hat, muß ich ihm insofern Recht geben, als auch ich die Zahlen über den Rückgang der Domãanenvachten allein nicht für beweisend dafür erachte, daß und in welchem Umfang sich die Landwirthschaft im Rückgang befindet. Ich habe, wenn ich nicht irre, vor drei Jahren eine Uebersicht über den Aufschwung der Domäneneinnahmen und über deren Rückgang während einer längeren Reihe von Jahren vorgelegt. In den oer Jahren, in denen wegen hoher Getreidepreise ein gewaltiger Aufschwung der Landwirthschaft eintrat, weisen sämmtliche Verpachtungen eine großartige Pacht⸗ steigerung auf, die vielleicht von vornherein bedenklich war.
Wenn es meines Erachtens nicht richtig sein würde, aus dieser Steigerung der Domäneneinnahmen sich allein ein Urtheil über die besonders günstige Gesammtlage der Landwirtbschaft zu jener Zeit ju bilden, so kann ich für richtig nicht halten, allein aus dem Rückgang der Pachteinnahmen aus den Domänen sich ein abschließendes Urtheil über die allgemeine Lage der Landwirthschaft ju bilden. Ich kann diese meine früheren Ausführungen nur vollständig aufrechterhalten.
Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Rickert an mich die Frage gerichtet, ob es richtig sei, daß in der Budgetkommission Mit⸗ theilungen über den Zinsertrag des Kapitals gegeben sind, welches in den Domänenvorwerken des Staats investiert ist. Ich habe die Notizen, welche die Grundlage meiner Mittheilungen in der Budget⸗ kommission gebildet haben, hier vor mir liegen und darf kurz daiaus Folgendes mittheilen.
Ich habe in der Budgetkommission mitgetheilt, daß der Staat 10650 Domänen vorwerke besitze, welche durch Verpachtung genutzt werden, daß diese Domänen vorwerke einen Grundsteuerreinertrag von 7608 837 M repräsentieren, daß der Brutto. Ertrag aus diesen Domänen 13 500 000 M beträgt, daß diese Domänen auf durchschnittlich 12 bis 18 Jahre verpachtet werden, daß, wenn man versuchen wollte, sich ein Bild über den Reinertrag der Domänen zu verschaffen, von dem Brutto ⸗Reinertrag abzusetzen seien, erstens einmal die Bau. und Meliorationskosten, welche betragen rund 2750 000 4 Dann haben wir versucht, aus dem Staats ˖ Etat diejenigen Verwaltungskosten festzustellen, die man mit Fug und Recht der Domänenverwaltung zur Last schreiben kann. Hierher gehören nicht bloß die Vorwerke, sondern auch die Streuparzellen, deren der Staat noch eine große Zahl besifzt. Die Verwaltungskosten sind danach zu rund 25 000 M veranschlagt. Somit würde bleiben ein Reinertrag von 10 Millionen und rund 25 000 . Und nun, meine Herren, haben wir versucht, auf zwei Wegen uns ein Bild über den muthmaßlichen Werth unserer Domänenvorwerke zu verschaffen; und dazu lagen allerdings verschiedene, aber eben nicht absolut un⸗ anfechtbare Möglichkeiten vor. Den Herren Landwirthen im hohen Hause wird es ja genügend bekannt sein, daß, wenn man eine Ueber⸗ schlagung des Werthes von Grundstücken votnimmt — ich wende mich hier namemlich an die Herren, welche bei landschastlichen Taxen betheiligt sind — so rechnet man in der Regel mit eigem Vielfachen des Grund⸗ steuerreinertrages. Das Vielfache des Grundsteuerreinertrages ist dann in den einzelnen Landestheilen meistens ein sehr verschiedents. Aus dem höheren Vielfachen im Westen der Monarchie und dem niedrigeren
Vielfachen im Osten ist daher ein mittleres Vielfaches gezogen. Mit