1900 / 25 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsch er Neichs⸗Anzeiger

Königlich Preußi

und

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8w., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Au m mern kosten 25 8.

M 25.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar:

des Großkomthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗-Verdienst⸗Ordens:

dem Generalmajor Uhde, Kommandeur der 7. Feld— Artillerie⸗Brigade;

der zweiten Klasse des Königlich bayerischen Verdienst-Ordens vom heiligen Michael:

dem Oberstleutnant Schneider, Kommandeur des Feld⸗ Artillerie Regiments Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern (Magdeburgisches) Nr. 4;

des Großkreuzes des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens:

dem Generalleutnant von Stephani, Kommandeur der 11. Division;

des Komthurkreuzes zweiter Klasse desselben Or dens:

dem Obersten von Bötticher, Kommandeur des 1. Han⸗ seatischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 75;

des Offizierkreuzes desselben Ordens:

dem Major Chales de Beaulieu im Generalstabe des VI. Armee⸗Korps,

dem Major von Mellenthin im Schle swig⸗Holsteinschen Ulanen⸗Regiment Nr. 15, Adjutanten beim General⸗Kommando des VI. Armee⸗Korps, und

dem Major Tu lff im 4. Badischen Infanterie⸗Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112

des Königlich sächsischen Albrechts-Kreuzes:.

dem Stabshoboisten Schulz, Musikdirigenten im 1. Hanseatischen Infanterie⸗Regiment Nr. 75;

des Königlich sächsischen Allgemeinen Ehren— zeichens: dem Vize⸗Wachtmeister Lieber im eld⸗Artillerie⸗Regiment von Peucker (Schlesisches Nr. 6, Schreiber beim General⸗ Kommando des VI. Armee⸗Korps;

des Kommenthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens:

dem Obersten von Koblinski, Kommandeur des Schleswig⸗Holsteinschen Ulanen⸗Regiments Nr. 16;

des Ehrenkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone:

dem Oberstleutnant Wagener, Kommandeur des West—⸗ fälischen Dragoner⸗Regiments Nr. I, und

dem Bberstleutnant Conrad, Kommandeur des 2. Bran⸗ denburgischen Ulanen⸗Regiments Nr. 11

des Ritterkreuzes mit den Löwen desselben Ordens:

dem Major Tülff im 4. Badischen Infanterie⸗Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens: dem Hauptmann Jacobi im Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 15 und dem Oberleutnant Mackensen im 2. Badischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 2, Adjutanten der 30. Kavallerie⸗Brigade;

des e rr renn, erster Klasse des Großherzog⸗ lich hessifchen Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen, des Komthurkreuzes des Groß⸗ herzoglich fen sische⸗ aus⸗Ordens der Wachsamkeit ober vom weißen Falken, sowie des Ehren-Groß⸗ komthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem Major z. D. Freiherrn von Berckheim im Land⸗

wehrbezirk Heidelberg;

des ,, , erster Klasse des Großherzoglich

hessischen Verdienst-Ordens Philipp's des

Großmüthigen:

dem Oberstleutnant von Beck, Kommandeur des 1. Badischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments Nr. 14,

dem Hauptmann von Pfeil, à la suite des 1. Badischen Leib⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 109 und Ordonnanz -⸗-Offizier des Erbgroßherzogs von Baden, Königliche Hoheit,

; dem Hauptmann Pfaff an der aupt⸗ Kadetten⸗Anstalt,

un

dem mit dem Titel und den Geschäften als Militär⸗ , des XI. Armee⸗Korps betrauten Divisions⸗Pfarrer Noack von der 22. Division;

des Ritterkreuzes des reer reg , mecklenburg⸗ schwerinschen Greifen⸗Ordens: dem Rittmeister von Dallwitz im Dragoner⸗ Regiment Prinz Albrecht von Preußen (Litthauischesꝰ Nr. 1 und

des Aeutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rreußischen Ktagts Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

dem Leutnant Freiherrn von Plettenberg, A la suite des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments, kommandiert zur Dienst⸗ in bei des reef . von Oldenburg Königlicher oheit; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens:

dem Leutnant Böhmer im 2. Rheinischen Husaren⸗Regi⸗

ment Nr. 9;

der Ritter-Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrecht's des Bären: dem Major von Rohrscheidt im Infanterie⸗Regiment von Goeben (2. Rheinisches) Nr. 28; des Fürstlich reußischen jüngerer Linie Ehr en⸗ kreuzes dritter Klasse:

dem. Oberleutnant von Wilcke im 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96;

ferner:

des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse:

dem Obersten a. D. Grafen von Merveldt, zuletzt Kommandeur des 2. Hannoverschen Ulanen⸗Regimens Nr. 14;

des Großherrlich türkischen Osmanis⸗Ordens vierter Klasse:

dem Hauptmann von Strempel im 3. Garde⸗Feld⸗ Artillerie⸗ Regiment;

des Großherrlich türkischen Medschidie-Ordens dritter Klasse:

dem Hauptmann Freiherrn von Strombeck im 2. Garde⸗

Regiment 3. F.; der vierten Klasse desselben Ordens:

dem Leutnant von Stülpnagel (Otto) im 2. Garde⸗ Regiment z. F. und

dem Leutnant Freiherrn von Saint-Andrs im Leib⸗ Garde⸗Husaren⸗Regiment;

der vierten Klasse desselben Ordens, der Groß⸗ herrlich türkischen silbernen Imtiaz⸗Medaille und des Königlich serbischen Takowo-Ordens vierter Klasse: dem Leutnant Djemal Osman Bey, à la suite der Armee und kommandiert zur Dienstleistung beim 2. Garde⸗ Regiment z. F.;

des Ritterkreuzes des Königlich niederländischen Ordens von Oranien-Nassau:

dem Oberleutnant von Uckro im Schleswig⸗Holsteinschen Ulanen⸗Regiment Nr. 15;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich norwegischen Ordens vom heiligen Olaf:

dem Oberleutnant von Dresky im 2. Garde⸗Dragoner⸗ Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland;

des Königlich schwedischen Schwertmannszeichens:

dem Sergeanten Jonas im Füsilier⸗Regiment Graf Roon (Ostpreußisches) Nr. 33; sowie

des Kommandeurkreuzes des Königlich ru mänischen Ordens „Stern von Rumänien“:

dem . Freiherrn Röder von Diers burg, 4 la

suite des 1. Garde⸗-Feld⸗Artillerie⸗ Regiments, kommandiert

3 bei des Erbprinzen von Sachsen-Meiningen oheit.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Rechtsanwälten Dr. Müller in Metz und Prinz

in Saargemünd, sowie dem Notar Kayser in Schlettstadt den Charakter als Justizrath zu verleihen.

Bekanntmachung.

Im Verkehr Deutschlands mit den Deutschen Schutz gebieten (Deutsch⸗Neu⸗Guinea; Deutsch⸗Ostafrika; Deutsch Südwestafrika; Kamerun; Karolinen, Marianen und Palau⸗Inseln; Kiautschou; Marschall⸗Inseln; Togo⸗Gebiet), sowie im Verkehr der Deutschen Schutzgebiete unter einan der sind vom 1. Februar ab Drucksachen bis zum Meistgewicht von 2kg zugelassen. Dasselbe Meistgewicht gilt, ebenfalls vom 1. Februar ab, für Drucksachen nach und von ffn Auslande befindlichen deutschen Kriegs⸗

iff en.

1900.

Die Gebühr für eine Drucksachensendung von mehr als L bis 2 kg beträgt 60 . . Berlin W., den 20. Januar 1900. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Regierungsrath Helfferich bei der General⸗Kommission zu Düsseldorf zum Ober⸗Regierungsrath zu ernennen,

dem Domänen⸗-Rentmeister Küllmer in Cassel den Charakter als Domänenrath zu verleihen, sowie

der Wahl des Direktors der städtischen Realschule zu Kreuznach Dr. Karl August Wehrmann zum Direktor der städtischen Ober⸗Realschule zu Bochum die Allerhöchste Be⸗ stätigung zu ertheilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichte-Assessor Boy in Königsberg i. Pr. zum Landrichter in Allenstein,

den Gerichts⸗Assessor Loeffke in Allenstein zum Amts⸗ richter in Wartenburg,

den Gerichts⸗-Asseffer Sieloff in Lyck zum Amtsrichter in Heydekrug, 1 t

den Gerichts-Assessor Triebel in Vandsburg zum Amte⸗ richter in Briesen,

den Gerichts-Assessor Riedel in Mülheim a. d. Ruhr zum Amtsrichter in Kirchhundem und

den Gerichts⸗Assessor Vietmeyer in Niederwildungen zum Amtsrichter daselbst zu ernennen.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Hoheit die Herzogin Friedrich zu Schleswig ⸗Holstein die Trauer auf drei Wochen bis einschließlich den 15. Fe— bruar an.

Die Damen tragen schwarzseidene Kleider, und zwar die ersten vierzehn Tage bis einschließlich 8 Februar mit schwarzem Kopfputz, schwarzen Handschuhen, schwarzen Fächern und schwarzem Schmuck, die letzten acht Tage mit weißem Kopfputz, grauen Handschuhen, weißen Fächern und Perlen.

Die Herren nehmen für die ganze Zeit der Trauer einen Flor um den linken Arm. Die Herren vom Zivil tragen zum 66 Rock in den ersten vierzehn Tagen bei großer

ala schwarze Kniehosen, schwaͤrze Strümpfe, Schuhe mit schwarzen Schnallen und Degen mit schwarzer Scheide, in den lezten acht Tagen blanke Schnallen, zur halben Galg die gold⸗ beziehungsweise silberbordierten Beinkleider von der Farbe der Uniform und in dem einen wie in dem anderen Falle den gold⸗ beziehungsweise silberbordierten Hut mit weißer Feder; zur kleinen Uniform dagegen schwarze Unterkleider (beziehungs⸗ weise Kniehosen, schwarze seidene Strümpfe und Schuhe mit schwarzen . In den ersten vierzehn Tagen tragen die Herren schwarze wollene Westen und schwarze ind n hn in den ö acht Tagen schwarze seidene Westen und graue Handschuhe.

Berlin, den 26. Januar 1900. Der Dber⸗Zeremonienmeister. Graf A. Eulenburg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche—⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Regierungs⸗Assessor von Halem in Ottweiler zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte in St. Wendel;

der Amtsrichter Kinzel in Landeshut zum Vorsitzenden des dortigen Schiedsgerichts; der Amtsgerichtsrath Koenig in Schweidnitz zum Vor— sitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der Amtsrichter Maaß in Labes zum Vorsitzenden und

der Amtsrichter Dr. Wilhelm ebenda zum stellvertretenden Vorsitzenden der dortigen Schiedsgerichte;

der Spezialkommissar, Regierungs⸗Assessor Dr. Krause in Allenstein zum Vorsitzenden und

der Spezialkommissar, Regierungs⸗Assessor Suckow ebenda zum ne enden, Vorsitzenden des Schiedsgerichts der land⸗ wirthschaftlichen n, in Allenstein.

Berlin, den 20. Januar 1900.

Der Minisser für Handel und Gewerbe. Ja Vertretung: Lohmann.

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