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ihre eigene Einsicht unbedenklich stellen darf. Wenn man so welt gehen will, wie der Beschluß der Kommission es gethan hat, dann kommt man konsequenterwelse zu der Forderung, daß überhaupt die Verführung junger Personen beiderlei Geschlechts bis zu einem ge⸗ wissen Alter unter Strafe gestellt werden müßte. Das, meine Herren, würde zu einer Revlsion der gesammten ein⸗ schlagenden ¶ Bestimmungen ¶ unseres Strafgesetzbuchs führen. Geschieht das nicht, dann steht die Bestimmung unvollstãndig, inkonsequent, zusammenhanglos, außerhalb des Gedankengangs unseres Strafgesetzes da. Sie steht dann aber auch nicht nur nicht im Gin⸗ klang mit unserem Strafgesetz, sondern auch in Widerspruch, wie der Herr Vorredner bereits hervorgehoben hat, mit unserem bůrgerlichen Recht.
Das junge Mädchen, wenn es das Alter von 16 Jahren erreicht hat, ist ehemündig; unser Recht traut ihm die Einsicht und Charakter⸗ stärke zu, um den Entschluß zu fassen, über die eigene Zukunft fũr das ganze Leben zu verfügen. Es ist ein seltsamer Widerspruch, wenn einem jungen Wesen, dem das Recht diese Befähigung und Charakterstarke zuspricht, auf der anderen Seite supponiert wird, daß es so charakterschwach und willengohnmãchtig sei, daß es eines besonderen Schutzes noch bedürfe. (Sehr richtig) Einen solchen Widerspruch kann unsere Gesetz gebung nicht vertragen. Würde die Gesetzgebung anerkennen, daß hier ein besonderer Schutz nöthig ist, dann würde sie konsequent auch dahin kommen müssen, die Ehemůadigkeit der Mädchen binaufzu⸗ rücken, und das, meine Herren, wird niemand unternehmen wollen.
Weiter, meine Herren, würde diese Bestimmung in der praktischen Anwendung zu unerträglichen Verhältnissen führen. Soll die Vor⸗ schrift, so wie sie bier vorliegt, von dem Richter gehandhabt werden, so muß, wie der Herr Vorredner bereits zutreffend ausgeführt hat, dem Angeschuldigten zunaͤchst nachgewiesen werden, daß er das Alter der Person so weit gekannt hat, um sie für jünger als 18 Jahre zu halten. Nun, meine Herren, einer Bestimmung gegenüber, wie sie jetzt unser Strafgesetzbuch enthält, bezüglich des Alters von 16 Jahren, ist dieser Nachweis unschwer in den melsten Fällen zu bringen, demgemãß wird die Ueberführung des Thäters keine Schwierigkeit machen. Von dem Alter von 165 Jahren herauf aber ändert sich die Sache. Die körperliche Entwickelung ist dann je nach der Natur der Individuen derart ver⸗ schieden, daß man selten mit einiger Sicherheit sagen kann, ob das normalmäßige Alter, wie es der Kommissionsbeschluß in Aussicht nimmt, erreicht ist oder nicht. Dann, meine Herren, wird der Staatganwalt und der Richter sich häufig vor die mißliche Frage gestellt fühlen: wenn der Angeschuldigte das Alter des jungen Mädchens nicht gekannt hat, hat er sich doch vielleicht nicht denken ksnnen, daß das Alter nicht unter 18 Jahren war? Dann, meine Herren, kommen wir ur verhängnißvollen Anwendung des dolus Gventualis in schlimmster Art. (Sehr richtigh
Meine Herren, ich bin weit davon entfernt, die Berechtigung des dolus eventualis zu bestreiten. Er ist eine unbestreit bare Institution unseres Kriminalrechts, weil er in der kriminalrechtlichen Logik be⸗ gründet ist. Aber es ist eine gefährliche Institution (sehr richtig) und wir haben Veranlassung, unsererseits bei der Strafgesetzgebung alles zu thun, um einer bedenklichen oder gefährlichen Anwendung dieses Begriffs entgegenzutreten. (Sehr richtig h
Meine Herren, weiter würde der Richter in die Lage kommen, prüfen zu müssen, ob das junge Mädchen der Verführung unterlegen oder es nicht vielmehr Mitschuldige ist. Dieser Beweis ist in dem Falle, den unser Strafgesetzbuch ins Auge gefaßt hat, bei Mädchen unter sechiehn Jahren unschwer ju führen, über sechzehn Jahren, wenn die Geschlechtgreife eingetreten ist, die Einsicht, das Bewußtsein der Persönlichkeit, die Selbständigkeit bei dem Mädchen erwacht, ist er in den meisten Fällen sehr schwer zu führen ssehr richtig), das Maß der Schuld, ob es auf der einen Seite oder anderen vorhanden ist, wird nur in den seltensten Fällen festgestellt werden können. Und nun, um in solchen Fällen den Beweis zu führen, wollen Sie jedesmal die für den Richter höchst schwierige und mißliche und für das betheiligte arme Geschöpf unter allen Umständen peinliche Untersuchung nothwendig machen, welcher Theil die Schuld trägt und in welchem Umfang sie auf der einen oder anderen Selte liegt. Wenn Sie das wahre Interesse des in Frage kommenden Mädchens ins Auge fassen, dann werden Sie alles thun, um der⸗ artige Untersuchungen vor dem Gerichtshof ju vermeiden. (Sehr wabr !)
Endlich, meine Herren, bitte ich Sie, doch noch besonders
jun berücksichtigen, was auch bereits von dem Herrn Vorredner berührt worden ist, und was auch ich nachdrücklich hervorheben möchte. Ein Strafprozeß der Art, wie er zur Durchfũhrung dieser Strafbestimmung nothwendig sein würde, ist unter allen Um⸗ ständen ein großes Unglück für das junge Mädchen. Bei Kindern unter sechtehn Jahren wird der Strafprozeß so hingehen können, die Gerechtigkeit und die Rücksicht auf die Sicherheit der menschlichen Gemelnschaft machen ihn unvermeidlich; man wird das arme Mãdchen tief bedauern, aber es wird der Prozeß doch schwere Folgen für immer ihm nicht zuzuniehen brauchen. Ueber sechzehn Jahre aber liegt die Sache anderg. Ich brauche das nicht welter auszuführen. Ich bin überzeugt: kein Vater, keine Mutter, kein Vormund wird geneigt sein, bloß um den Uebelthäter zur strafrechtlichen Ver⸗ antwortung zu bringen, das arme Kind einer Untersuchung dieser Art auszusetzen. Der Regel nach wird es dahin kommen, daß in derartigen Fällen die Betheiligten das Unglück tragen, sie werden nicht zu dem Richter gehen — der Regel nach. Aber, meine Herren, es giebt ge⸗ wisse und gefährliche Ausnahmen, dag sind diejenigen Fälle, in denen die Rohheit der betheiligten Angehörigen des Mädchens so weit gebt, daß sie über das Interesse des Mãädchent hinweggehen, weil sie die Hoff · nung haben, einen materlellen Vortheil aus der Sache heraus zuschlagen, indem sie mit dem Antrag auf Verfolgung des etwa Vermögen be⸗ sitzenden Uebelthaͤters eine Spekulation einleiten. So wird also der Regel nach die Vorschrift keine Wirkung haben, wird dassenige nicht erreichen, was der Kommissionsbeschluß will, sie wird aber in gewissen Fällen, statt der Unsittlichkeit entgegenjuwirken, neue Unsittlichkeit er⸗ 6 indem das Recht gemißbraucht wird zum Grptessen. (Sebr richtig
Ich glaube, wenn Sle unbefangen diese Gründe erwägen, dann werden Ste es verstehen, weshalb unser bestehendes Strafgesetzbuch sich so vorsichtig auf das 16. Lebentjabr beschränkt hat, obwohl jweifellos die Sympathien an und für sich dahin neigen, auch das höhere weibliche Alter zu schützen. Niemals hat früher ein deutsches Strafgesetzbuch nach der Richtung weitergehende Strafbestimmungen getroffen. Kein Strafgesetzbuch Europas, kein Strafgesetzbuch der Rulturwelt unseres Kontinents ist mit dem strafrechtlichen Schutz bis
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in Portugal. Es wird dieser abgeben, auch unser Strafrecht
um 18. Lebensjahr heraufgegangen (hört! hört! Links), bis auf eins,
eine Vorgang schwerlich einen Grund zu erweitern. Ja, in großen Staaten,
wie Oesterreich und in Frankreich und ebenso in Belgien bestehen
Strafbestimmungen dleser Art Alter unter 16 Jahren.
überhaupt nicht, nicht einmal für das
Meine Herren, angesichts dieser Rechtslage in der ganzen Kultur ⸗ welt und angesichts der Besorgnisse, die uns beschleichen müssen, wenn man sich die Anwendung dieses Paragraphen in der Praxis vergegen⸗ waͤrtigt, bitte ich Sie dringend: Lehnen Sie den Vorschlag ab; für
die verbündeten Regierungen links) Die Nachtheile, die er die Vorthelle, die wir damit links.)
ist er unannehmbar. (Hört! hört! bringen muß, würden größer sein als erreichen könnten. (LLebhafter Beifall
Abg. Dr. Esche tritt für den Kommissions beschluß ein. Die
erkannt, aber sie könne nicht
Kommisfton habe die Gewichtigkeit der Gründe der Re n, nicht ũ beiden höberen Lebensjahre der jungen is
r die
anerkennen, 3j dieser 1 z
Madchen vom
I8. Lebensjahre entbehrlich sei. Es komme nicht allein auf die er⸗ sangte Geschlechtsreife 6 es komme darauf an, daß das junge
Mädchen bereits die volle
enntniß von allen körperlichen Vorgängen
ewonnen hahe, welche hier mitspielten. Das könne keineswegs als ile r, sn ic angenommen werden.
Abg. Roeren:
Die Kommisfion hat die Erhöhung des Schutz=
alters auf das 18. Jahr mit 16 gegen 4 Stimmen angenommen. Die sittliche Widerstandskraft gegen das Raffinement der Ver ⸗
führungen besitzen doch 16 36
wahrlich ren, fodagz ein besonderer
cht alle jungen Mädchen über
angenommen, daß alle Mädchen ü
im Geschlechtsleben orientiert erfahrung und Charakterstärke diefe zarte Rücksichtnahme auf ohnehin nachgewiesen werden,
sind, und d
Berliner Frauen haben an 1 Jahre heraufzusetzen. Die len; die wissen, wie weit
ne Partei werde gegen die Ab-
n, nicht mit Räücksicht auf die Ver⸗ Gesetz schon sehr wenig angewendet de im Verhältniß zu der ungeheueren
solle, Das
gin als die Gelegenheit zu gegens
einandergegangenen Brautleuten Abg. Dr. Hoeffel: Die
Frauen haben ihre Petition gewiß
nicht im Interesse der oberen Zehntausend eingebracht, sondern um den arbeitenden Klassen zu Hilfe zu kommen. Auch ich kann nur
bitten, den Schutz bis auf das Abg. Beckh⸗Coburg: T
18. Lebensjahr auszudehnen. ie Chemündigkeit der Frauen beginnt
mit dem 16. Jahre; aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann sogar Dispens ertheilt werden, sodaß sie in noch früherem Alter
zur Heirath gelangen können, womit Abgesehen von den häufigen Erpressungẽ⸗
anerkannt worden ist. versuchen, bei denen eine würde jetzt nur eine Anzeige
hre völlige geistige Reife
Schwangerschaft vorgespiegelt wird, erfolgen, wenn eine Schwan erschast
eingetreten ist, und getroffen würden die jungen Leute, die vielleicht in
angeheitertem
Zustande, bei einer Hochzeit oder dergl. sich vergangen
haben; routinierte Verführer aber, die es schon so einzurichten wissen,
daß keine Schwangerschaft eintritt, gehen frei aus.
Bei den Ver⸗
bältniffen, wie sie heute im Arbeiterftande herrschen, wissen die jungen
Mädchen recht gut, was sie zu des Staatssekretärs können wir
wissen haben. Nach den Erklärungen diese wichtige Abstimmung nur von
einem beschlußfähigen Hause vornehmen lassen.
Damit schließt die Disk
ussion.
Vor der Abstimmung bezweifelt der Abg. Beckh⸗Coburg die Beschlußfähigkeit des Hauses. Der Praäͤsident will den Namens aufruf vornehmen lassen; bevor derselbe aber beginnt, theilt der i mit, daß der Abg. Beckh jetzt die Be⸗
2
; . s uh hig
eit nicht mehr bezweifle. en Eventualantrag Bargmann erhebt sich niemand;
der Kommissiongantrag wird nach Probe und Gegenprobe mit
n, . Montag 1 Uhr vertagt.
ehrheit angenommen. egen 6 Uhr wird die Fortsetzun
der Berathung auf
(Außerdem Post⸗Etat.)
Preußischer Landtag.
Haus der
Abgeordneten.
11. Sitzung vom 26. Januar 1900, 11 Uhr. Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus setzt die zweite Berathung des Etats der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung fort. Abg. Gothein (6. Vgg.): Den Prozeß der Harmlosen“
habe ich nicht in dieser Debatte erwahnt. von bankrotten sehr en, eworden. an die
Ich habe nicht dagegen
dei ihren Zusammenkünfsen auch
eld, daß die Söhne dabei hrerseits über ihre Verbältni
angegriffen. Meine Freunde
Wangenheim erinnerte mich ankhãuser. 26 all ere . ist in den letzten Jahren
rr von otten landwirthschaftlichen Kreditinstitute
sondern bei der ersten Etatsgberathung an die vielen
Wangenheim sollte lieber sproch daß die G6 a
gesprochen da e u
ein Spiel machen, sondern nur
das Splel kennen lernen und dann
e spielen. Die Junker habe ich nicht ert und Ehlers haben wohl die
. von der Rechten scharf ag ge ff aber doch immer in e
benswürdiger Form. Man einen Vortheil von den Getreid Getreide jukaufen. Die kleinen
sagt, die kleinen Leute hätten au reifen, sie mũssen aber vielfach selb esitzer ikäten besser, fich mehr auf die
e, , legen. Man verlangt hier, daß nur der praktische Land
wirth in verdankt der Theorle so viel
esen Fragen mitsprechen folle, aber kein anderes Gewerbe
wie gerade die Landwirthschaft; wenn
man die Theorie so mißachtet, verfällt man in Banausenthum,. Der
Landwirtöhfchaftg. Minister glaubt an die Möglichkeit, durch verbesserne Technik den Ertrag der Landwirthschaft ju steigern, kann aber doch kommen, daß die Steigerung de⸗ Ertrags rationell nicht mehr möglich ist. Herr von ö will uns wieder nur auf den nkandsmarkt beschränken. Der Auslandsmarkt ift aber für unsere Industrie elne Rothwendigkeit; wenn wir ihn verlören, würde bie Tandwirthschaft dadurch, benachtheiligt. Wenn. man r immer wieder die Behauptung der rie alten Märchen werden doch immer wiederholt, Hert . befürchtet die Konkurrenz von Rußland, aber in Rußland besteht ebenfanlz schon ein großer Arbeitermangel. Die Galiner durfen nicht mehr ins Land hereintommen; daß aber die Galinier eine Gefahr für unsere Nationalität selen, kann nur jemand behaupten, der diese Leute nicht kennt. Ich möchte den Minister dringend bitten, wenigstens die ausländischen Arbeiter hereinzulafsen, welche unfere Nattonalität. nicht gefährden. Die Ermäßigung der Frachten auch auf die Landwirthschaft auzzudehnen, ain sind wir mmer bereit gewesen. Wir müssen die gute Finanzlage be— nutzen, um dur Tarifermäßlgungen die Landwirthschaft vorwärtz ju bringen. Den Kontraltbruch tadeln wir genau so wie die Herren von der Landwirthschaft, aber man kann nicht glauben, die Laadwirthschaft durch , diefer Art zu fördern. Man könnte die So) laldemokratie nicht besser unterstützen, als durch die Bestrafung des Kontraktbruchs. Diese , ist Sache der Gewerbeordnung und der Reichs ˖ Gesetzgebung. te Arbeiterfragen sind mit Recht dem Reichatage vorbehalten, wo die Arbeiter selbst eine Vertretung haben. Im Interesse des sozlalen Friedens warne ich dringend vor solchen Ausnahmegesetzen.
Abg. Pleß (Zentr) wünscht, daß die Frage der Verunreinigung der Privatflüfse geregelt werde, wenn man die schwierige Materie des Wafferrechts nicht fofort in Angriff nehmen könne. Eine Herab⸗ drückung der allgemeinen Volksbildung könne niemand wünschen, aber daz Wissen bringe für den Einielnen unter Umständen Gefahren mit fich, und deshalb müsse die Religion den wissenschaftlichen Unterricht ergänzen. Er selbst sei ein Zögling der guten alten Schule mit Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion. Der Volke. schüler müsse nur so weit gebracht werden, daß er sich im praktischen Leben selbst durchbringen könne; das genüge, und di Forderung müsse vor allem für die lãndlichen Schulen gelten. Di fetzige Unterricht biste keine gründliche Ausbildung, sondern von allem eiwag, aber von keinem etwas Geschzidtes.
Geheimer Ober Regierungsrath Dr. Hermeg: Leider läßt sich das Wasserrecht noch nicht regeln, da die nöthigen Vorarbeiten noch nicht abgeschloffen sind. Nach Anficht der Ober. rästdenten und Regierungg-Prästdenten der besonders in Betracht kommenden Lander, theile kann die Frage der Reinhaltung der Privatflüsse nicht generell sondern muß on Fall zu Fall geregelt werden. Ich hoffe, daß di Sache in absehbarer Zeit jum Abschluß kommen wird.
Abg. Schulz. Berlin (fr. Volksp.); Ein Blatt des Bundes de Landtoirthe hat einem Abgeordneten, Stadtverordneten und Groh. destillateur vorgeworfen, er hätte einen Schnaps „ Burenperlt! genannt. Damit bin ich gemeint, aber es ist mir nicht ein gefallen, diesen Krieg in so geschmackloser Weise auszubeuten Ber Spiritutzring schreibt jetzt die Preise vor und beute die Konfumenten aus mit Hilfe der Gesetzgebung. Die Gesetz ebung mit der Kontingentierung hat der Ringbildung en reies Feld gegeben, und mit HYilfe der Regierung ist jet die Spiritusnotiz an der Börse verboten worden. Diese Notiy wa den Agrariern unangenehm; sie wollen die ganze Spirituzinduftrie i
den Ring hineinjwingen, aber diese wird lieber Opfer bringen und
ein ganzes Jahr höhere Preise zahlen, um die Bestrebungen de Ringes zu Schanden zu machen. Zwangsweise soll der Spiritu preis in die Höhe getrieben werden, während die Börsen not; vom vereideten Makler auf Grund des wirkliche Berbhältnisses von Angebot und Nachfrage festgestellt wurd Dieser Preis wird immer maßgebend sein. Es ist nicht b greiflich, daß in einem Augenblick. wo die d, ,. wieder he geteilt / werden soll, eine solch. Maßregel Gegen einen Theil der Bor ergriffen wird. Das ist eine Rückfichtslofigkeit gegen diejenigen, welc im Vertrauen auf die Beständigkeit der Berliner Notiz auf lang hinaus Abschlüsse gemacht haben. Die Regierung sollte die Kon fumenten vor einer solchen Ausbeutung schützen. Bie Schädigung durch diefe Ringbildung sind viel größer als die durch bankeroth Börfenexisten zen derursachten.
Abg. Dr. Hahn (B. d. S): Ueber diese Frage werde ich spaͤta noch sprechen. Die Landwirt bschaft muß einen angemessenen Preis fu den Spiritus erzielen. Bei dem Petroleumring lauten die M schauungen der Freisinnigen ganz anders, für diesen haben sie vollt Verständniß; da heißt es: die Rin bildung beute das Publikum scha um deswillen nicht aus, weil 8 doch nicht die melkende K schlachten werde, von der sie noch lange Nutzen ziehen könne. Hh Petroleumring sind ja auch die 3 Financiers betheiligt. Sobal aber inlaͤndische e,. einen Ring schließen, ist es gleich etw Andereg. Wir find jetz wenigftens in Bezug auf den Spiritus ar dem freien Spiel der Kräfte herausgekommen. Die Schädigung welche die Börse mit ihren Manipulationen bringt, sind ganz . Die ganze Angelegenheit des neuen Schnapses ist uns absolut unbelamn Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn eine Zeitung eine solth Behauptung aufgestellt hat.
Nach längeren persönlichen Auseinandersetzungen zwische den Abgg. Dr. Hahn und Freiherrn von 6 kons 5 Änerseits, Br. Sattler (nl) und Hr. Fried ber
nl.) andererseits wird die Diskussion geschlossen und das Cy alt des Ministers bewilligt.
Gegen 8 / Uhr wird die Weiterberathung auf Mont 11 Uhr vertagt. ;
Agrarier widerlegt,
M 2G.
. Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1292.
Berlin, Sonnabend, den 2. Januar
a ᷣ—¶¶Quiu—V—, x.
Statistik und Volkswirthschaft.
Der auswärtige Handel des denytschen Zollgebiets im Jahre 1899.
Die Ergebnisse des Waarenaustausches des deutschen Zollgebiets mit dein Auslande im Jahre 1399 werden in dem Dezemberheft der Monatlichen Nachweisungen über den auswärtigen Handel ꝛc vom Raiserlichen Statistischen mt veröffentlicht. Danach stellen sich die Endsummen nach den vorläufig berechneten Werthen folgendermaßen:
1899er Gefammteinfuhrwerthe nach den für 1898 festge⸗ stellten Einheitswerthen in 1000 4: 5 4965 853 gegen 5 439 676 und 4 864 644 in den beiden Vorjahren, daher mehr 56 177 und 631 209. Edelmetalle 298 843 gegen 359 9560 und, 1835 977. An der Werth⸗ zunahme sind bauptfãchlich betheiligt: Abfälle, Drogen ꝛc., Eisen und Eisenwaaren, Instrumente. Maschinen und Fahrzeuge, Kautschuk und Guttapercha, Seide und Seidenwaaren, Kohlen, Thiere und thierische Erzeugnisse, Wolle und Wollenwgaren, an der Werthabnahme: Baum⸗ wolle und Baumwollenwaaren, Erden, Erie ꝛc, Flachs, Getreide.
1899er Gefammtausfuhrwerthe in Ioo0 M: 41651707 gegen 4010 565 und 3 786 241 in den beiden Vorjahren, daher mehr ä 1427 und 365 466. Edelmetalle: 160 287 gegen 253 899 und 151 265. Die Augfuhrwerthe haben hauptsächlich zugenommen bei Baumwolle und Baumwollenwaaren, Drogen, Apotheker und Farbe⸗ waaren, Eisen und Eisenwaaren — um 42 Millionen Mark —, Instrumenten, Maschinen und Fahrzeugen, Kautschuk und Guttapercha, Fleidern c, Kupfer ꝛc. und Kupferwaagren, Lederwaaren, Seiden⸗ waaren, wefentlich dagegen abgenommen bei: Materialwaaren c. in- folge derminderter Zuckerausfuhr, die fich bei Brotzucker stärker fühlbar machte als bei Rohjucker. ;
Die Ausfuhrwerthe haben eine weit größere Steigerung erfahren als die Einfuhrwerthe.
Wag die Mengen betrifft, so ergeben sich folgende Zahlen — in Tonnen zu 1000 kg — ;
, 1899: 44651 501 t gegen 42 729 859 und 40 163517 in den zwei Vorjahren, daher mehr 1921 662 und 4489 154. Gdelmetalle 1332 gegen 1095 und 1004. 28 Zolltarif⸗ nummern zeigen höhere Einfubrmengen, worunter hervorragen: Erden, Erze (1 205 129), Kohlen (. 13 046), Eisen und Eisenwaaren (316052), Abfälle (73 246), Steine und Steinmwagren (38 398), Instrumente, Maschinen, Fahrzeuge (69 284). Erheblich gefallen ist die Einfuhr von Getreide (um b27 709), Drogen, Apotheker ꝛc. Waaren (127 524 — Eigzeinfuhr allein Rückgang um 197776 — , Flachs ꝛe. (10 405), Baumwolle und Baumwollenwaaren (26 284.
Gefammtausfuhr 1899: 30 463 O08 t gegen 30 094318 und 28 015 949 in den beiden Vorjahren, daher mehr 308 689 und 2353 059. Edelmetalle: 363 gegen 501 und 459. Nur 6 Zolltarif; nummern zeigen eine geringere? us fuhrmenge als 1898. Hauptsächlich gestiegen ist gegen das Vorjahr die Ausfuhr von Erden ꝛc. (208 983), Brogen, Apotbeker⸗ und Farbewaaren (63 404), Instrumenten, Ma⸗ schinen und Fahrzeugen (50 gh), Getreide (7 115), Steinen ꝛc. (40 325). Erbeblich gefallen ist die Ausfubr von Eisen und Eisen⸗ waaren (116 337), Hol (44 852), Material ꝛc. Waaren (44 649 — Rohzucker weniger 25 139, Brotzucker 62 596 —.
Die Durchschnittspreise der wichtigsten Lebens- und Futtermittel
betrugen im Kalenderjabre 1899 in. Preußen nach der Stat. Korr.“ für 16600 kg: Weizen 154 (im Jahre 1898 181). 46, Roggen 143 „ (wie im Vorjahre), Gerste 142 (48) *, Hafer 137 (147) 46, gelbe Erbsen zum Kochen 25 (224) , weiße Speisebohnen 2651 6h S, Linsen 415 (414) , Eßkartoffeln 404 62.2) Mt Richt⸗ troh 35,8 (38,3) 6s, Heu bo.) CG6167) 1, Rindfleisch im Groß⸗ handel 1067 (1666) M; im Kleinhandel für 1 Eg: Rindfleisch von der Keule 1,35 M (wie im Vorjahre), Rindfleisch vom Bauch 1,15 (l, 16) , Schweinefleisch 1,34 (. 89) M, Kalbfleisch 133 (1,31) 4, Hammelfleisch 1.28 (1,27) 46, inlãndischer gerãucherter Speck 1,58 ü, 6o) 16, Eßbutter 2.22 (2,18) 6, inländisches Schweineschmali L57 (158) M. Mehl zur Speisebereitung aus Weizen 30 (364) 3, aus Roggen 25 (27 3 für 1Schock Eier 3. b7 8.57) 6
Die Durchschnittepreise für das Kalenderjahr 1889 zeigen gegen 1898 mit einigen Ausnahmen nur geringe Abweichungen. Beim Getreide ist der Weijenpreis am meisten (27 M06) zurückgegangen, während der Roggenvreis sich behauptet hat. Gerste und Hafer baben um 6 beiw 10 6 nachgegeben. Bemerkengwerth ist beim Weizen ferner, daß sämmtliche Marktorte Preisrückgänge auf⸗ weisen, — die größten Cassel mit 7, Koblenz mit 56. Hanau mit 35, Stralsund und Paderborn mit je 34, Halle a. S., Kiel,
nover Und Äachen mit je 33, Stettin mit 32, Neuß mit 31, Sanabrück mit 30, Danzig mit 29, Görlitz und Frankfurt a— O. mit je 27 sowie Bromberg mit 26 6 Beim Roggen ist die Zabl der Marktorte mit Preisrückgängen (14) doppelt so groß wie die mit Grhöhungen (7). Erstere sind am stärksten in Paderborn mit 7, Köslin mit 6, Gleiwitz mit 5 und Cassel mit 4 0 letztere in Görlitz mit 12, Königsberg i. Pr. mit 7. Berlin und Kiel mit je 4. erfolgt. Bei der Gerste haben 18 Marktorte Ermäßigungen und 5 Erhöhungen der Preise erfahren. Bie wichtigsten Rückgänge finden sich in Posen mit 15, Halle a. S. mit 14 Görlitz und Stettin mit je 11. Breglau und agdeburg mit je 1, Dansig und Brom⸗ berg mit je 8, Frankfurt a. O., Cassel und Koblenz mit je 7 t, die größten Erhöhungen in Kiel mit 5, in Osnabrück mit 3 Und in Paderborn mit 2 ... Beim Ha fer endlich ist wie beim Weizen der Preisrückgang an allen Markttorten vorbanden, am erheb— lichsten in Gleiwitz mit 20, in Röslin mit 19, in Breslau mit 16, in Berlin mit 15, in Bromberg mit 14, in Danzig und Frank⸗ furt a. O. mit je 13, in Görlitz, Steitin und Stralsund mit je 12, in Posen und Halle a. S. mit je 11 J Von den Hülsen⸗ früchten sind Erbsen und Linsen um je 1 1M im Preise gestiegen, Bohnen um 10 gefallen. Kartoffeln und Rauchfutter sind eben. salls Filliger geworden. Von den einzelnen Fleisch sorten ist das Rindfleisch im Großbandel um 11 6 theurer, während das Bauch fleisch um 1 3 im Klein handel gefallen ist. Beim Schweinefleisch macht sich der Preisrückgang mit 5 3 bemerkbar, während Kalb. und Hammelfleisch um 2 bezw. 1 3 höher im Preise stehen. Speck und Schmal sind, dem Schweinefleisch entsprechend, um 2 bezw. 1 3 im Preise zurückgegangen. Butker und Eier wurden um 3 und 10 3 theurer, die beiden Mehlsorten um 4 bejw. 2 billiger.
Untersucht man nach den monatlich veroͤffen lichten Durchschnitts⸗ preisen, in welche Zeit die Preigänderungen fallen, so findet man, daß alle vier Getreidearten in den Monaten Februar, März (mit Auznahme des Hafers) . August. November und Dezember Preis- ermäßigungen, in den Monaten April (mit Ausnahme der Gerste), Mai und Okiober Erhöhungen erfuhren; in den übrigen Monaten traten erstere sowohl wie letztere nicht fo gleichmäßlg auf. Die Nartoffelpreise batten mit Autnahme der Monate Januar, April, Jull und Pejember stets eine Abwärtsbewegung. Rindfleisch im Großhandel stieg in den Monaten März big Juli, September und Oktober; in den übrigen fiel es im Preise. Der Preis des Schweine fleisches hatte im September eine Zunghme, sonst fast nur Abnahmen. Die Butter wurde in den Monaten Mär, Juli bis Oktober sowie im Dezember theurer, sonst billiger. Bei den Eiern fielen die Preise in den 'ersten 5 Monaten des Jahres; in den übrigen bewegten sie sich aufwärts.
Zur Arbeiterbewegung.
Angestellten auf dem
menge mußte dort eine Kompagnie Soldaten na
Handel und Gewerbe. eute Vormitta
Ko
23. d. M. emacht habe. eit dem 15. d. M. um sich um S7 bezw. 423 Mill. vermehrt.
aus, da
und zwar von 60 Mill., angesammelt.
2 Mill. niedriger als im vorigen Jahre.
und Amsterdam hätten den Goldpunkt überschritten. Quantitäten Gold seien ins Ausland abgeflossen.
in Süd⸗Afrika dauere fort. Vergleich
wie am 25. d. M. die Banken von England und
zins fußes auf ia Prozent. Gattung Stadt ⸗Schuldverschreibungen Lombardverkehr zugelassen.
823
weitere Milderung erfahren.
den in dem Erlaß vom
hinsichtlich der Äbfertigungsstellen . Sendungen von Waaren oder Gegenst
(vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 149 vom 23. Juni 1896.
Nachrichten für Handel und In dustr ie) .)
Vergleich mit dem Vorjahre. Einfuhr 1899 1898
Tonnen
181 000
2203000
2253 000
4000
1 18 600 Stahlplatten und Bleche . 2000 3 000 Stahldraht. . 14000 Gewalzter Stahl 10 000 Roher Guß 318 000
Bearbeiteter Guß . ... 13 000 52 000
3000 10000 12000
7000 33 000
666 000 S7 000 46580 000 38 000 41 000 384 000 4000
57 000 S2 000
1899
N ttttlttt! !
Briquetzz. ....
Koks 1009000 Steinkohlen 4563 000 Eisenbahnbetriebsmaterial 9 000
Schienen Stahlbleche 11000 Gewaljter Stahl... 24 000 Stahlnãgel 9000 Bearbeiteter Stabl ... 25 000 Roher Eisengaß .... 17000 Bearbeiteter Guß .... 27 000 Abfãlle 23 000 Eisentrãger 66 000 Eisenbleche 69 000 Gewalztes Eisen.... 248 (00
Nägel 4000 Bearbeitetes Eisen
1 r Oo C , , de — 33233 S —
t 14 *I do =
47 000
erheblich zugenommen und au
(Nach dem Moniteur des intérsts matériels. )]
Aus Prag meldet W. T. B.“ unterm 26. d. M, daß die Lage in den böhmisch⸗mäbrtschen Rohlenrevieren wenig verändert ist. In Pil sen ist das Einigungsamt zusammengetreten und hält morgen seine erste Sitzung ab. Wegen Bedrohung der Eisenbahn⸗ Rangierbahnbof und wegen Plünderung zweier Kohlenwaggons auf dem Güͤterbabnbof durch eine größere Menschen⸗ ch jedem Bahnhof ntlendet werden. — In Schatzlar ist auf dem Marien und Clisabeth Schacht der Autzstand ausgebrochen. (Vergl. Nr. 24 d. Bl.)
10 Uhr fand eine . des Zentral⸗ ausschusses der Rei sbank statt. Der Vorsitzende, Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. ch führte, im Anschluß an die Wochenausweise am ß die Erleichterung weitere Fortschritte Die Anlage habe seit dem 7. d. M. um 223, Millionen abgenommen, das Metall Zum ersten Mal seit i dem 15. September 1899 habe sich eine steuerfreie Notenreserve, uf er 6 f ahn gh 3 . . noch immer trotz des um rozent hoͤheren Diskonts volle . ; 3E 90s 97 159 Mill. hohe ben 1859, das Metall um 35, die Reserve um lierbein belitf sich an unge ahr r , Auch seien die fremden Wechselkurse noch beunruhigend hoch; die auf Paris Kleinere Der Krieg Trotz des niedrigen, obschon im mit 1899 um etwa 16s Proz. höheren Privatdiskonts empfehle sich eine vorsichtige Ermäßigung nur um 3 . rankrei solche beschlossen hätten. Die Versammlung pflichtete diesen Aug⸗ führungen einstimmig bei und erklärte sich somit für die Herabsetzung des Diskonts auf 5is,, des Lombard⸗ Hierauf wurde noch eine zur Beleihung im
Königliche Verordnung vom 26. Dezember v. J. eine
Hiernach werden Packete, die aus dem Auslande mit der Briefpost ankommen und Waarenmuster in einer Menge und von einer Beschaffenheit enthalten, daß sie zweifellos weder für den Verbrauch bestimmt sind, noch Gegenstand eines Handels⸗ geschäftes sein können, gegen bloße Zahlung des Zolles gemäß November 1856 für Bücher und Drucksachen getroffenen Bestimmungen, jedoch ohne Einschränkung Die übrigen änden, die nicht klar und bestimmt ihre Eigenschaft als Handelsmuster ergeben, bleiben bei der Einfuhr mit der Briefpost den Bestimmungen der Königlichen Verordnung vom 9. Juni 1896 unterworfen
(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten
Koblen⸗ und Eisenhandel Belgiens im Jahre 1899 im
mehr 4
weniger —
141 000 131 000 17000 5000 2000 6h 66d ᷣ ; 1666 Werthes der Ausfuhr mit jenem der Einfuhr, war im J. Vierteljahr
14 000
35
3
er.
Twärrech kat die Cinfubr ven Keblen und Kölg Lewie Sitzer ch die Einfuhr von Stahl und Eisen,
während bei der Ausfuhr eine beträchtliche Abnahme zu verzeichnen ist.
Der Antwerpener Elfenbeinmarkt.
Auf der letzten vierteljährlichen Elfenbeinaultion in Antwerpen wurde das Elfenbein in fol zenden Mengen angeboten und verkauft:
Kongo⸗Elfenbein:
hartes.
weiches Angola⸗Elfenbein Gabun · Elfenbein Kamerun⸗Elfenbein . Elfenbein aus Senega Sansibar⸗ Elfenbein (weiches) Flußpferdzãhne
. zusammen ... 168 049
der Vorjahre wurden verlauft: Pfund, 1896: 132276 Pfund
gegen 176 368 Pfund im Jahre 1838, 134 481 Pfund im Jahre 1897
and 136 585 Pfund im Jahre 1896. Bie nächste vierteljährige Auktion wird am 6. Februar 1900 ab⸗
gehalten werden. ( (Aus dem Bericht des amerikanischen General · Konsuls in Antwerpen.)
Italiens Außenhandel in den er sten elf Monaten 18939.
Nach den von der Königlich italienischen General · Direktion ver⸗ öffentlichten statistischen Uebersichten hat der Spezialhandel des Königreichs Italien während der ersten elf Monate des Jahres 1899 gegenüber dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres die folgenden ali gemeinen Ergebnisse geliefert:
Ginfuhr Ausfuhr 18993 1898 13899 1898
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Waarenkategorien
Die strengen Vorschriften, welche in Spanien über die ; Zollbehandlung der in Briefpostsendungen ein⸗ gehenden zollpflichtigen Waaren gelten, und die durch die Königliche Verordnung vom 29. November 1896 hin⸗ sichtlich des Buchhandels erleichtert worden sind (vergl. „Reichs⸗ Anzeiger“ Nr. 20 vom 23. Januar 1897, haben durch eine
Spirituosen, Ge⸗ tränke, Oele. Kolonialwaaren, Drogen, Taback. Chemische Produkte, Arzneien, Harze, Parfümerien Farben, Farb ⸗ und Gerbestoffe .. Hanf, Flachs, Jute und andere vegeta⸗ bilische Spinn⸗ stoffe (Baumwolle ausgenommen) .. Baumwolle.. Schafwolle, Haare, Borten did Holz und Strohn. 53147935
41459352 1198422125 109598348 3047 387 7959770 7650564
39085414 51048054
337652997 10269370
38577171 10121867
44858243 26h66
49377208 z30b20883
20774078 22365970] 49295741 44773476
115761171 115677133 54879077 45669214
693 18359 60239012 20630279 17770376 150199071 108929891 384993934 350364956 44991393 41849519 66735823 Papier und Bücher 17024485 13710964 13940087 11146211 Häute und Felle 5594541 45588609 27665844 23360640 Mineralien, Metalle und Metallwaaren 189150368 155842259 38110878 38732173 Steine, Erden, Thon⸗ waaren, Glas⸗ und Kristallwaaren Cerealien, Mekbl, Teigwaaren und vegetabilische Pro⸗ dukte, in anderen Kategorien nicht ö enthalten... 179777352 28463 10971 130580655 112454520 Thiere, thierische Pro⸗ dukte und Abfälle, in anderen Kate⸗
orien nicht ent- ö 107652191 99474553 149535840 127159363
Verschiedenes Iod 169346955 26438975 22634206 Zusammen Dodd ? 74 I282680088 iss es ion iz 1136 Edelmetalle 397 100 3330200 14616000 17430400 Gesammtwerth 1313969614 1286015288 203305696 1107591576
ö GStatistica del Commercio Specials.)
1664181325 147756654 74267973 68189139
Serbiens Außenhandel in den ersten neun Monaten 1899.
Wenn man die für die ersten neun Monate des Jahres 1899 vorliegenden statistischen Handelsausweise Serbiens mit jenen des J. Semesters 1899 vergleicht und diesen Vergleich bis in das Jahr 1898 zurückführt, so kann man deutlich eine stetige, aber sichere Sanierung der durch die 1887er Mißernte stark aus dem Gleichgewicht gebrachten wirthschaftlichen Lage Serbiens feststellen. Dieser Fort⸗ schritt wird inkbesondere durch folgende Ziffern deutlich illustriert. Die Brutto⸗Handele bilanz Serbiens, das heißt der Vergleich des
1898 passio, die Einfuhr überstieg nämlich die Ausfuhr an Werth um 2166 Mill. Dinar, während sie in der gleichen Periode des Jahres 1899 aktiv war und bereits Gol Mill. Dinar betrug. Am Schlusse des J. Semesters 1888 erschien dieselbe Bilanz noch niedriger, sie war nämlich mit 3,063 Mill. Dinar passiv, während die Aus ⸗ weise des J. Semesters 1899 schon eine Attivbilanz von 1,434 Mill. Dinar jeigten. Mit Ende September 1898 repräsentierte die DSandelt⸗ bilanz bereits einen Aktivstand von 6650 Mill. Dinar, während jene für die gleiche Zeitperiode des Jahres 1899 schon einen solchen von 12,516 Mill. Dinar ausmacht Werth der Ausfuhr 44.297 Mill. Dinar, jener der Einfuhr 313781 Mill. DinarJ. Aus alledem ist zu folgern, daß auch das Schlußergebniß des Jahres 1899 ein günftigeres als jenes des Vorjahres fein dürfte, und wenn nicht noch im letzten Augenblick unvorhergesehene Greignisse eintreten, dürfte Serbien für 1899 eine Brutto⸗ Handelsbilanz mit einem Aktivstande von über 29 Mill. Dinar aufzuweisen im stande sein. Zieht man einen Ver, gleich jwischen den Brutto- Handelsbilanzen der letztverflossenen fünf Fabre, so ergiebt sich Folgendes (Werth in Mill. Dinar): 1894: Ti. i4J. — 1595: 15,150. — 18988: 19,9368. 1897: 10,627. — 1898: 16890. Zieht man nun in le, ,. daß Serbien in seiner handelspolitischen Entwickelung durch die Mißernte im Jahre 1897
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