1900 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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tet, daß an einem

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ruhause der Bund d irihe betheil bäufern muß man alle 3 Falten. Für den reellen

mittel und Sämereien müsf ekauft werden.

chaften der Ge⸗ Genossenschaften iglich kapitalistisch

Freunde können sich

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; erblicken in den Kornhauß⸗ ,, Einrichtung. Allerdings

en g chtig geleltet sein. Aber

welche sich Perr Crüger bezog,

zu Angriffen in dieser Hinsicht gegeben. nicht finden, daß es sich um ein Subvention Herr Crüger beschwert sich über den Düngemitteln. Die reisinnigen haben

ffe verwiesen. Hler liegt gerade ein

ür die Selbsthilfe vor. In keiner Hin⸗

z den Handel so schwer geschadigt lter und Düngemitteln. Der Redner i n Verschuldung

nicht erkennen lasse,

Aus unserer Statistik nicht erkennen, Industrieberirken

9 . nicht nur

gelegen habe, die Mißstände an der Börse zu beseitigen.

t Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hamm er⸗ tein: ; Meine Herren! Ich will Sie mit einer langen Ausführung nicht belästigen. Ich will zunächst die Frage erörtern, die im wesentlichen mein Vertreter schon beantwortet hat, welche an die Staatsregierung gerichtet ist, ob die Staatsregierung bereit ist, Geschäftsberichte der landwirthschaftlichen Genossenschaft vorzulegen.

Meine Herren, die Vorlegung von Geschäftsberichten der land⸗ wirthschaftlichen Genossenschaften, der Kornhausgenossenschaften beruht darauf, daß die Genossenschaften einerseits vom Staat Beihilfe be⸗ kommen haben, dagegen ihrerseits sich verpflichtet haben, dem Staat über den Bereich und Umfang ihrer Thätigkeit ausgiebig Bericht zu erstatten.

Nach verschiedenen Richtungen hin bedurfte es auch einer solchen Berichterstattung. Ein mal war die Staatsregierung berechtigt, sich davon zu überzeugen, ob die Mittel, die der Staat den Genossen⸗ schaften gewährt, angemessen verwandt und dauernd sichergestellt sind. Andererseits hat die Staatsregierung aber auch die Veipflichtung, darüber zu wachen, daß diese Betriebe sich innerhalb der gesetzlichen Schranken halten, weil im allgemeinen die Staatsregierung die Pflicht hat, darüber zu wachen, daß gesetzliche Vorschriften, Verbote u. s. w. von allen Unterthanen, ganz besonders aber von solchen Genossen⸗ schaften beobachtet werden, die vom Staate gewissermaßen ins Leben gerufen sind.

Der Antrag verlangt nun, daß diese Berichte, die zweifellos als ein Internum zwischen der Staatzregierung und den Kornhauk—⸗ genossenschaflen zu dem eben von mir dargelegten Zwecke zu behandeln sind, hier durch die öffentliche Verhandlung im Abgeordnetenhause zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden sollen. Melne Herren, das ist an sich schon etwas ganz Ungebräuchliches. Berichte, die sich die Staatsregierung für ihre Aufgaben erstatten läßt, werden regelmäßig dem Hause nicht mitzetheilt; denn die Einforderung dieser Berichte ist ein Ausfluß des Verwaltungerechts, das der Staat uneingeschränkt besitzt, und an welchem sich zu betheiligen das Abgeordnetenhaus nicht das Recht hat. Wenn das hohe Haus von der Staatgregierung eine derartige besondere Auskunft ausnahmsweise wünscht, so hat das auf anderem Wege zu geschehen. Das Haus hat genügend die Möglich keit, derartige Anträge zu stellen. Die Regierung wird dann er— wägen, ob sie solchen Anträgen stattgeben kann und darf.

Was wird nun allgemein beantragt? Als Zweck der Mittheilung dieser Berichte wird in dem Antrage bezeichnet, die Angabe der Um⸗ sätze der von den einzelnen Genossenschaften gebandelten Waaren. Meine Herren, das greift tief in die Geschäftsgebahrung der Genossen⸗ schaften ein. Die Genossenschafter haben mit Recht Anspruch darauf, daß ihnen derselbe Schutz in Veröffentlichungen über ihren Geschäfts⸗ betrieb gewährt wird, dessen sich Handel und Gewerbebetrieb im allgemeinen erfreuen, der Schutz dagegen, daß ihr Geschãftsgebahren nicht durch unberechtigte Eingriffe der Konkurrenz geschädigt wird. Eine solche Veröffentlichung der Berichte dürfte, meine Herren, nur mit Zustimmung der Genossenschaften geschehen.

Dann verlangt der Antrqao. es solle dem Hause mitgetheilt werden, mit welchen Getreidearten, mit welchen Dung und Futtermitteln die Genossenschaften handeln. Meine Herren, der Zweck des Antrages kann doch nur der sein, dem Hause die Möglichkeit zu verschaffen, zu kontrolieren, ob die Staatsregierung ihre Pflicht ausübt, darüber zu wachen, daß die landwirthschaftlichen Genossenschaften, die Kornhaus⸗ genossenschaften nicht etwas Gesetzwidriges thun. Daz za kontrolieren ist die Staatsregierung berufen und verpflichtet, weil die Staats- regierung allgemein verpflichtet ist, die Befolgung der Gesetze zu über⸗ wachen.

Nun will ich aber den Beweis antreten, daß die Staatsregierung dieser ihrer Verpflichtung bisher vollständig genügt hat. Es lag der Staatsregierung eine Beschwerde des sächsischen Provinzialvereins für Getreide- und Produktenhandel vor. In dieser Beschwerde sind alle diejenigen Gesichtẽ punkte unter Anführung von Thatsachen der Staatsregierung vorgetragen, die heute und schon im Vor⸗ jahre in umfassender Weise hier im Hause behandelt sind. Die Staatsregierung hat ihrerseits eine gründliche Untersuchung darüber eintreten lassen, ob die Beschwerde sachlich begründet, ob die Kornhausgenossenschaft den gesetzlichen Rahmen ihrer Befugnisse über⸗ schritten habe. Nachdem die Untersuchung beendet war, hat die Staatsregierung, unterzeichnet von dem Herrn Finanz ⸗Minister, dem Minister der öffentlichen Arbeiten, dem Minister für Landwirth⸗ schaft und dem Minister für Handel und Gewerbe, einen Bescheid erlassen, den ich mit Grlaubniß des Herrn Präsidenten vorlesen zu dürfen bitte:

Die gegen die Thätigleit der Kornhausgenossen schaft j Halle a. S. gerichtete Vorstellung vom 1. Jull v. J. hat zu einem Einschreiten gegen dieselbe nicht geführt. Wenn eg im Beginn der Geschäftg⸗ thätigkeit der Genossenschaft gelegentlich vorgekommen ist, daß sie Felderzeugnisse von Landwirthen kaufte, die nicht ihre Mitglieder waren, so handelte es sich in solchen Fallen stets um Landwirthe, die der Erklärung ihres Beitritts einen probeweisen Geschäfts ˖

abschluß vorangehen lassen wollten und nachher mit einer Aus. nahme Mitalieder der Genossenschaft geworden sind. Auf Händler hat sie ihren Einkauf nie ausgedehnt.

Der Ein und Verkauf von Mais in dringenden Bedarfsfällen, sowie die Aufnahme von Landwirthen aus den an die Provinz Sachsen angrenzenden Staaten hat durch die in der Generalver⸗ sammlung vom 9. Juni v. J. beschlossenen Aenderungen des Statuts der Genossenschaft die anfänglich mangelnde rechtliche Grundlage erhalten. Zu einer Beanstandung dieser Statuten änderungen liegt kein Anlaß vor. Die Genossenschaft überschreitet weder mit dem Ankauf von Mails, zumal in der vor⸗ gesehenen Beschränkung auf dringende Bedarfsfälle, und mit dem gemeinschaftlichen An und Verkauf von Dünge⸗ und Futtermitteln den Rahmen der von Anfang an für Kornhausgenossenschaften in Auesicht genommenen Gefchäftsthätigkeit, noch ist es im Hinblick auf den engen Zusammenbang, der zwischen der Landwirthschaft in der Provinz Sachsen und den anliegenden Bundesstaaten besteht, zweckwidrig, wenn die Genossenschaft den landwirthschaftlichen Be⸗ trieben der letzteren den Anschluß gestattet.

Sie ersehen hieraus, daß die Königliche Staatsregierung auf erhobene Beschwerde eingehend die ganze Thaͤtigkeit der Haller Kornhaus genossenschaft geprüft und auf Grund dieser Prüfung sie den Bescheid er⸗ lassen hat, gegen den ein welteres Rechtsmittel seitens der beschwerde⸗ führenden Korporation nicht erhoben ist. (Zuruf links: Nicht giebt)

Meine Herren, es ist Pflicht der Staat regierung, und die Staats regierung ist dieser ihrer Pflicht in vollstem Maße nachgekommen, zu überwachen, daß die Thätigkeit der Genossenschaften, in diesem Fall der Kornhausgenossenschaften, sich innerhalb der durch Gesetz und Verordnung gegebenen Schranken hält. Ex officio prüft die Staats⸗ regierung aus dem Material, das ihr die Genossenschaften all jãhrlich vorlegen müssen, die Frage, ob in dem Geschäftsbetrieb etwas Gesetz. widriges vorkommt. Daneben steht jedem Betheiligten die Befugniß zu, über den Geschäftsbetrieb der Genossenschaften Beschwerde zu führen, derselbe muß dann aber den Beweis erbringen, daß thatsächlich die Genossenschaft etwas Gesetzwidriges gethan hat. Geschieht das, so wird die Staatsregierung gegen solches gesetz⸗ widriges Vorgehen einschreiten müssen. Die Berichterstattung der Genossenschaften an die Staatsregierung beruht auf einem gegen seitigen Vertrauens verhältniß. Die Genossenschaften wissen, daß die Staatsregierung die von ihnen erstatteten Geschäftsberichte über ihr gesammtes Gebahren nicht zum Nachtheil des Genossenschafts⸗ wesens verwenden kann und wird, sonst würden die Genossenschaften mit Recht Anstand genommen baben, diese Berichtspflicht zu übernehmen. (Sehr richtig! rechts.) Die Staatsregierung würde, wie ich meine, sogar contra legem handeln, wenn sie dem vorliegenden Antrage stattgeben würde. Die Staatsregierung behandelt auch die von den Handelskammern erstatteten Berichte meines Wissens mit gleicher Vorsicht.

Aber, meine Herren, ich komme nun noch auf einen anderen Gesichtspunkt, der, soweit ich den heutigen Verhandlungen gefolgt bin, bisher noch nicht besprochen ist. Meine Herren, wir verhandeln seit langerer Zelt über den Erlaß eines Gesetzes, betreffend den Handel mit Futter / Dungmitteln und Sämereien. Das Gesetz soll dem unlauteren Wett⸗ bewerb, der thatsãͤchlich stattfindet und durch den zweifellos am stärksten der mittlere und kleine Landwirth geschädigt wird, steuern. (Sehr richtig!) Das Gesetz soll wesentlich dem Interesse des mittleren und kleineren Grundbesitzes dienen. Der große Landwirth, meine Herren, der im großen / Umfange Kunstdünger, Futtermittel bezieht, ist in der Lage, durch die Versuchsstation strenge Kontrole über die empfangene Waare zu üben. Meine Herren, der kleine Landwirth ist dazu außer stande (sehr richtig), wenn er nicht auf genossenschaftlichem Wege reelle, gute Waare geliefert erhält, sonst ist er auf den kleinen Krämer u. s. w. angewiesen, kaust seine Waare meist zu theuer, weil er meist im Tausch⸗ handel kauft und meist schlechte Waare erhält. An diesem Uebel stande krankt der kleine und mittlere Grundbesitz vielfach in allen Theilen Preußens. (Sehr richtig) Diesem Uebelstand auf genossenschaftlichem Wege ab⸗ zuhelfen, beabsichtigte der Herr Abg. Wöller mit seinen Darlegungen über den Umfang des Geschäftsbetriebs der Kornhausgenossenschaften bei Erlaß des in Frage stehenden Gesetzes. Meine Herren, zwischen der Staatsregierung und dem hohen Hause hat, glaube ich, derzeit darüber volles Einverständniß bestanden, daß auf diesem Gebiet eine Einschränkung des Betriebes sich nicht empfeble, und iwar besonders im Interesse des mittleren und kleinen Grundbesitzes. (Abg. Dr. Crüger⸗Bromberg: Noch nie bestritten) Meine Herren, so lange wir landwirthschaftliche Vereine haben, ist es stets die von der Staatzregierung geförderte Aufgabe dieser Vereine gewesen, auf diesem Gebiet abhelfend für den Grundbesitz einzugreifen. In allen Theilen der Monarchie ist nach diesem Gesichtspunkt verfahren, und m. E. müßten alle Parteien des Hauses ein solches Ziel billigen; jedenfalls hat die Königliche Staatsregierung solches Ziel stets gebilligt und gefördert. (Sehr gut! rechts)

Ich resümiere mich kurz dahin: Pflicht der Staatsregierung ist es, zu überwachen, daß sich die Thätigkeit der Kornhausgenossenschaften innerhalb der gesetzlichen Schranken bewegt; Recht und Pflicht der Staatsregierung ist es aber, dafür zu sorgen, daß diese Thätigkeit gerade im Interesse des mittleren und kleineren Grundbesitzes nicht unterbunden, sondern, soweit das irgend möglich ist, gefördert wird. Auf diesem Standpunkt steht die Star isregierung. Sie lehnt mit voller Entschiedenheit den gestellten Antrag ab, weil er in das Ber waltungsrecht des Staates übergreifen würde und well die gemein⸗ nützige Thätigkeit der Genossenschasten dadurch gefaͤhrdet würde. Andererseits wird die Staatsre derung sich der Pflicht nicht entziehen, wle bisher, so auch ferner daruber ju wachen, daß innerhalb der ge⸗ setzlichen Schranken die Thẽ tigkeit der Genossenschaften sich voll nieht. Ich bitte, gestützt auf dlese Darlegung, den gestellten Antrag ab⸗ lehnen zu wollen. (Bravo! rechts und im Zentrum.)

Abg. Goth ein (fr. Vgg.): Wenn gemeint wird, jeder solide Kaufmann sei gegen un Terminbandel, so macht man damit den jenigen, die ibn für „othwendig halten, den Vorwurf, daß sie unsolide Geschäfts leute seien. Der Redner wendet sich gegen die Auffassung,

daß die Hallesche Genossenschaft im Rahmen des Gesetzes über die Kornhausgenossen schaften geblieben fei; in dem Gesetz sei nur

wenn

gesetzmã ansehen. Zwar

kee , eb begnügt; aber an wen sollten sie sich denn wenden. nachdem ibnen pier Minister einen solchen Bescheid gegeben batten? Aus den Ausführungen bei der Bergthung über den 5. Millionen⸗ Fondg läßt sich doch nicht folgern, daß das Haus dem Abg. Möller, der die Hoffnung auf erweiterten Geschaftẽbetrieb der Geno ssenschaften ausgesprochen batte, zustimmte.

Landrath Pr. Kapp: Die Regierung glaubt, daß, wenn niemand den Aussũhrungen eines angesehenen Abgeordneten widerspricht, da Haus diesen Ausführungen zuftimmt, und hält diese Interpretation für durchaus berechtigt. Ez handelt fich nur um einen Versuch. Also ein Spieiraum muß gelassen werden. Der n an die be⸗ stehenden Konfumvereine hat in Pommern gůnstige Erfolge gezeitigt.

Abg. Pr. Crüger (fr. Voltlsp. ): Mit der Interpretation dez Regierunggkommissars kämen wir in ein bedenkliches Fahrwasser. Der Landwirt kschaftg . Ytinister befindet sich im Widerspruch mit dem Handels. Minister, der den Kornhäusern den Auftrag gab, aesetzmãßig zu verfahren. während der Landwärthschaftz. Minister den Produkten händlern rieth, sich zu beschwerzn. Entischieden protestieren muß ich da⸗ gegen, daß dem Antrage eine Tendenz untergelegt wird, die nicht im Antrage steht. Der Minister sagt, der Antrag gefährde die Gemeinnützig⸗ leit der Genossenschaften; und ferner wird es so dargestellt, als ob der Antrag das Wohlwollen für die Landwirthschaft vermissen lasse. Wohin sollen wir kommen, wenn wir uns gegenseitig Motive unter4 schieben, die wir nicht haben? Wir wollen wenigstens eine gewisse Uebersicht über die Thätigkeit der Genossenschaften erbalten. Der Bescheid des Ober. Praͤsidenten in Bejug auf das Kornhaus in Halle ist so vorsichtig ie fg daß jeder herauslesen kann, was er will. Herr von Mendel ist bis vor kurzem im Aussichtgrath der Kornbausgenossenschaft in Halle gewesen. und ich bedauere außer ordentlich, daß er das nicht mehr ist. Um die einzelne Unterbil anz handelt es sich nicht; ich habe diese in Zusammenhang mit den ganzen Geschäftsgrundsätz en gebracht. Um Liebesgaben handelt es sich allerdings nicht, dajn ist die Summe zu gering. In einem Protokolle der Genossenschaft hat thatlächlich gestanden, daß bohe Getreidepreise erüielt werden sollen. Das gegen den Antrag Vor⸗ gebrachte richtet sich gegen eine Tendenz, die der Antrag nicht hat.

Geheimer Ober ⸗Finanzrath Havenstein: Die Regierung hat schon bei den Vorbesprechungen im Ministerium keinen Zweifel darüber gehabt, daß die Vereinigung der Kornbausgenossen chaften mit Einkaufs und Verkaufsgenossenschaften nicht nur zulãässig, sondern geradezu nothwendig sein würde. Die Regierung hat diese Stellung in Uebereinstimmung mit dem Landtage eingenommen. In der ersten Dentschrift der Regierung stand berelts, daß die Kornbausgenossen ˖ schaften zugleich Einkaufs. und Verkaufsgenossenschaften sein sollten.

Abg. von Wangenbeim skonf): Die Landwirthschaft hat sich mit dem Verfuch, ihr durch Kornhauegenossenschaften zu helfen, ein = verstanden erklärt, obne sich Illustonen hinzugeben. Dem. reellen Handel wollen wir durchaus entgegenkommen. Es ist eiklärlich, daß ich im Anfang bel einer neuen Einrichtung gewisse Mängel heraus. tellen. Diese Genossenschaften haben einen ungemein schwt ren Kampf mit dem Handel ju führen. Ohne die Genossenschaften wären die kleineren und mittleren Grundbestzer bejuglich des Bejugs von Futter⸗ und Düngemitteln rettungslos den Händlern preisgegeben. In den Motiven des Gesetzes stand nichts von einem Verbot des Handels mit Futter und Düngemitteln. Eine ahnliche Nothwendigkeit wie hier, gegen den Handel voriugehen, lag in rem Fall der künstlich aufgestellten Berliner Spiritus notiz vor. Die Landwirthe können beanspruchen, daß fie an der Preisbildung be tbeiligt sind. Ich bin damit ein verstanden, daß den Kornhausgenossen · schaften, wie überhaupt den Genossenschaften, sehr scharfe Grerzen für ihren Geschäftsbetrieb gezogen werden, damit sie nicht auch Müllerei⸗ und Bäckereibetrieb einrichten und fonst alles Mögliche thun. Der Antrag wird keinen Erfolg haben; ich bitte, uns in Zukunft mit solchen Anträgen zu verschonen. ;

Abg. Gothein: Die Vorbesprechungen im Ministerium gehen uns nichts an. Für uns kommt es nur auf das an, was uns hier vor⸗ gelegt ist. Damit hat der Regierungskommissar seiner Sache einen recht schlechten Dienst erwiesen. Aus den Motiven des Gesetzes ging ausdrück lich bervor, daß es sich nur um die Verwerthung des eigenen Getreides han deln solle. Dem Reichstage werden ganz spezialisierte Berichte der sub⸗ pentionierten Dampferlinien vorgelegt, und hier soll es ein Eingriff in den Geschäftsbetrieb sein. wenn wir solche Nachweisungen ver⸗ langen? Wir nehmen den Standpunkt ein, daß wir jedem das Recht zuerkennen, sich mit anderen zu einer Koalltion zu verbinden; aber der Staat darf solche Koalitionen nicht mit seinen Mitteln unterstützen. Wenn Herr von Wangenheim behauptete, daß die Berliner Spiritus. . funstlich aufgestellt werde, so wolle er erst den Beweis dafür erbringen.

Abg. von Mendel Steinfels betont nochmals, daß die wirihschaftlich Schwachen, die kleinen Landwirthe und Hand⸗ werker., welche die Opfer der vergangenen Gesetzgebung seien, geschützt werden müßten. Und, wo die Selbsthilfe aufhöre, müffe der Staat eingreifen. Die Börsenenquste habe als die Meinung sehr erfahrener Männer ergeben, daß der Termin. Fandel nicht nöthig sei. Die Koruahaus enossenschasten seien ein Experiment, Landwirthschaft und Staat hätten dabei ein gleiches Risiko übernommen. Daß man in den wenigen Jahren noch kein Üeiheil fällen könne, sei begreiflich. Hier gewalt sam einzugreifen, würde nur zu falschen Urtheilen führen, Das Beispiel de: Dampfer⸗ subvention sei sehr unglücklich gewählt; beides lasse sich nicht ver gleichen, denn beide Arten der Subvention seien ganz verschieden.

Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag Barth⸗Crüger wird gegen die Stimmen der beiden freisinnigen Parteien und einiger Nationalliberalen abgelehnt. Das Gehalt des Unter-Staatssekretärs wird be⸗ willigt.

Bei den Ausgaben für die General-Kommissionen referiert Berichterstatter Abg. von Arnim über die Kommissions— verhandlungen.

Abg. von Pappenheim Kgons.): Das Abgeordnetenhaut wünscht“ schon seir Jahren eine Reorganisation der General · Kom. missicnen, ist aber von der Regierung immer vertröstet worden mit schwebenden Verhandlungen“, und wie dergleichen tröstende Aus⸗ sprüche lauten. Die Reglerung scheint mit ihren Erwägungen über biefe Frage noch immer nicht zum Abschluß gekommen ju sein. Gel ist' endlich an der Zeit, daß die Aenderung der General Kommissionen im Wege des Gesetzes vorgenommen wird.

Geheimer Ober⸗Regierungsrath Sachs; Die Frage wird im Misterium eingehend geprüft. Sie ist entstanden aus dem Ver⸗ langen, den Verwaltungsbehörden eine Mitwirkang bei der inneren Kolonisation zu geben. Im Verwaltungswege sst ein möglichstes Zu⸗ sammengehen der General. Kommissionen mit den Verwaltungsbehörden angeordnet, und es handelt sich jetzt darum, ob diese Anordnung 95 seßlich festgelegt werden soll. Die General. Kommissionen haben mit der Zeit eine ganze Reihe neuer Aufgaben bekommen, und ihre Drgan fation ist allerdings keine besonders glückliche. Wir stehen einer Aen⸗ derung daher sehr sympathisch gegenüber; es sprechen aber auch andere Ministerien mit.

(Schluß in der Zwelten Beilage.)

6 28. h

Zweite Beil age

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 30. Januar

1900.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

; Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ ein:

Melne Herren! Ich habe nun seit mehreren Jahren denselben Verhandlungen über den hier in Frage ftehenden Gegenstand bei⸗ gewohnt, die früheren Verhandlungen habe ich mir neuerdings wieder angesehen. Der Verlauf derselben war im wesentlichen immer der⸗ selbe. Die Herren führten ganz allgemein gehaltene Beschwerden, verlangten in allgemein gehaltenen Darlegungen eine grundlegende Reorganisation der General⸗Kommisstonen, ohne auf das Wie“ der Reorganisation tiefer oder näher einzugehen. Deß solche Reorganisation einen tiefen Einschnitt in den gesammten Verwaltungorganismus des Staats bedeuten würde, wenn, wie avgedeutet wurde, die Vereinigung der General Kommissionen mit den Regierungen in Frage käme, be⸗ darf kaum der näheren Begiündung. Auch Herr von Zedlitz hat posttive Vorschläge nicht gemacht, wiewohl er wiederholt sich des weiteren über den Gegenstand äußerte. Ich habe vor längerer Zeit auch persönlich mit Herrn von Zedlitz über diesen Gedanken gespeochen, ohne über seine Ziele volle Klarheit zu erlangen. Ein klares Bild hat sich, glaube ich, von den Herren, die sich zu dieser Frage geäußert haben, bisher keiner über die Reorganisationsfrage gemacht, und erst recht nicht darüber, welchen großen Schwierigkeiten eine völlige Um⸗ gestaltung der General⸗Kommissionen begegnen würde.

Wenn nun Herr von Pappenheim in scharfer Weise die Staats—⸗ regierung tadelt, daß sie über ziellose Erwägungen nicht vorwärts komme, so könnte ich mit Fug und Recht erwidern: die Königliche Staats⸗ regierung dürfe wohl erwarten, daß von den Herren, welche sich be⸗ sonders dieser Frage annehmen, ein klares, greifbares Bild davon entwickelt werde, welche Umgestaltung der bestehenden Organisation sie denn erstreben und für richtig erachten.

Als ich die lasdwirthschaftliche Verwaltung übernahm, bin auch ich dieser Frage nãher getreten, babe verschle dene Plane mit dem verstorbenen Vorsitzenden des Landeskulturgerichts, Herrn von Glatzel eingehend erwogen, bei allen fanden wir meist unüberwindliche Schwierigkeiten, welche einer grundlegenden Umgefstaltung entgegentraten, und je länger ich in der Verwaltung mitwicke, desto fester wird meine Ueberzeugung, daß eine grundlegende Aenderung sich nicht empfiehlt. Einige sebr wesentliche Schwierigkeiten hat bereits mein Vertreter dargelegt. Ich werde die aut dem Hause erfolgenden Anregungen bey. dieser Frage prüfen und beachten, eine bestimmte Zusage bez. des Ergebnisses solcher Prüfung kann ich nicht ertbellen. So leicht, wie man sich die Sache denkt, ist sie wahrlich nicht, zudem sind verschiedene Ressorts betheiligt, wenn Aenderungen im allgemeinen Verwaltungsorganismus erfolgen müssen. Die enigen Herren Abgeordneten, welche regelmäßig mit allgemeinen Anträgen zu dieser Frage hervortreten, bitte ich, sich nicht auf den Antrag zu beschränken, die Königliche Staatsregierung möge baldigst eine entsprechende Gesetzesborlage einbringen; ich bitte die Herren, vlel⸗ mehr bestimmte Vorschläge darüber zu machen, wie sie die Gestaltung der Vorlage wünschen und erstreben. Leicht ist es, solche allgemeine Anträge zu ftellen. Da die Herren Antragsteller voraussichtlich doch eingehend mit den Dingen sich beschäsftigt haben, bitte ich mittheilen zu wollen, nach welcher Richlung sie Vorschläge von der Staats regie⸗ rung erwarten.

Meine Herren, über verschiedene, wie ich anerkenne, berechtigte Beschwerden rücksichtlich der Thätigleit der General Kommissionen haben wir eingehend in der Budgerkommifsion verhandelt und gegen⸗ seitiges Einverständniß erzielt. Ich war daher überrascht, daß trotzdem heute em so scharfer Angriff seltens des Herrn von Pappenheim gegen die landwirthschaftliche Verwaltung erfolgte, indem er sagt, sie komme über Erwägungen in dieser Frage nicht hinaus. Auch in der Budget⸗ kommission wurde schon kurz die Frage der Reorganisation der General- RKommissionen gestreift; auch dort siad indessen positive Vor- schläge nicht gemacht.

Ich richte deshalb jetzt an die Herren, die anscheinend so eingehend mit dieser Frage sich befaßt haben, die Bitte, sie wollen einen Ueberblick darüber geben, auf welches Ziel sie ihre Wünsche gerichtet haben.

Abg. Schmitz ⸗Duüsseldorf melnt, daß man sich wenigstens noch eine Zeit lang mit der gegenwärtigen Organisation behelfen müsse,

wünscht aber dringend eine Beschleunigung des Zusammenlegunga⸗ verfahrens in der Rheinprovinz durch Vermehrung der Beamten.

Ein Regierungs⸗Kommissar erklärt, daß der Minister bemüht sei, Landmesser genug anzustellen, und begründeten Anträgen darauf gern statigeben werde.

Abg. Herold (Zentr.) bedauert, daß die General · Kommissionen sich nicht des allgemeinen Vertraueng im Lande erfreuten, weil sie buregukratisch arbelteten und nicht Fühlung mit der Landwirthschast behielten. Der Redner macht verschiedene Vorschläge für eine andere

DOrganisation.

Abg. Freiherr von Kö. und Neukirch (fr. kons.) stimmt dem Vorredner darin bei, daß der Hauptfehler der General Commissionen der Bureaukratizmus sei; sie müßten durch Vertrauensmãänner aus dem Volke ergänjt werden. Ferner müsse das Verfahren der General⸗ Komm sssionen reformiert, und diese müßten auch wieder mit den Ver⸗ waltungebehörden in Zufammenhang gebracht werden. Dann müßten durch Dezentrallsation die Minister entlastet werden. Aus den General- Kommissionen müßten landwirthschaftliche Abtheilungen der Provinzialbehörden werden.

Abg. von Pappenheim schließt sich dem Vorredner in diesen Zielen vollkommen an. Daß die Klagen immer wieder vorgebracht Durden, könne den Minister nicht wundern. Die Landwirthschafte⸗ kammern klagten, daß die en, . immer schlimmer würden. Auch in anderen Bestehungen schwebten ja Dissense zwischen den Landwicih⸗ schaftefammern und dem Landwirthschaftlichen Ministerium.

Geheimer Ober ⸗Reglerungerath Sachs bestreitet dies und erklärt die Hinzuziebung von Laien zu den General, Kommissionen für sehr schwlerig, weil diese nicht nur technische Dinge iu erledigen hätten, sondern auch die Funktionen einer richterlichen Behörde wahrnähmen, und weil das öffentliche und mündliche Verfahren nicht vor der General. Kommission, fondern vor dem Spezialkommissar stattfinde.

Die Abgg. Herold und Freiherr von Zedlitz und Neukirch welsen darauf hin, daß auch in den Schöffengerichten Laien sitzen.

Das Kapitel der General⸗Kommissionen wird bewilligt.

Schluß A/ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Etats der landwirthschaftlichen, der Forst⸗ und der Gestut⸗ Verwaltung.)

Jagd.

Dentsche Geweih ⸗Ausstellung 1900.

Bei der Vertheilung der Preise haben erhalten:

A. Deutsche Rothhirsche.

Ehrenpreise, gegeben von Seiner Majestät dem Kaiser und König.

I. Kaiserbecher: Für den besten deutschen Rothhirsch: Seine Majestat der Kaiser und Köntg. XV-Ender, Allerhöchstselbst erlegt 28 IX. 1899, Rominten, Ostpreußen.

II. Kaiserbecher: Für die beste Kollektion aus freier Wildbabn: Graf von Mirbach⸗Sorquitten. 3 Rothhirsche, erlegt 1899, Soꝛrquitten, Ostpreußen.

Schilde für Einzelgeweihe.

1. Schild: Freiherr von Buddenbrock. XVI Ender, selbst erlegt . 1X 1595, Gr. Ottlau. Westpreußen.

2 Schild? Seine Durchlaucht der Fürst von Pleß. XVI. Ender, 9 . Hans Heinrich von Pleß erlegt 11. IX. 1399, Pleß,

esien.

3. Schild: Seine Majestät der Kaiser und König. XX Ender, Allerhöchstselbst erlegt 29. X. I839, Rominten, Ostpreußen.

4. Schild: Königlicher Oberförster von Bert rab. X. Ender, selbst erlegt 27. IX. 1899, Menz, Mark. (Bester Hirsch aus Königlich preußischen Staatsforsten.)

B. Schild? Sberlentnant von Watz dorf. XXII-Gnder, selbst erlegt II. IX. IS59, Unter. Wiesenthal, Königreich Sachsen. Jagd⸗ besitzer: Fiskus.

6. Schild: Seine Durchlaucht der Fürst von Pleß. XII. Ender, erlegt 15. 1X. 1899 von Seiner Excellenz Friedrich Grafen zu Solms Baruth, Pleß, Schlesien.

7. SchYlo: Königlicher Oberförster Bae hr. XIV-Ender, selbft . 27. II. 1899, Thorn, Westpreußen. Jagdbesitzer: Mazgistrat zu Thorn.

8. Scaild: Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer 9 . ö Höchstselbst erlegt JI. VIII. 1859, Greizer

iergarten. IJ. Schild: C. Müller. III. Ender, selbst erlegt 6. J. 1899, Kämmerswalde, Königreich Sachsen.

19. Schild: Seine Majestät der König von Sachsen. XVI. Ender, Allechöchstselbst erlegt 13. XII. 1899, Grillenburg, Königreich Sachsen.

II. Schild: Königlicher Oöerförster Freiherr von Nord enflycht. XVIII-Ender, selbst erlegt 21. IX. 1899, LödderitAz, Provinz Sachsen.

Medaillen für Einzel gewei he. Seine Majestät der Kaiser und König: XVIII. Ender, Allerhöchstselbst erlegt 16. X. 1899, Schorf⸗ heide Mark. . XVI-Ender, Aller höchstselbst erlegt 8. XII. 1899, Bückeburg. Seine Majestät der König von Sachsen; XVIIIL-Ender, Allerhöchst elbst erlegt 17. X. 1899, Kunners⸗ dorf, Königreich Sachsen. ; 2 Seine Hoheit der Herzog ⸗Regent von Mecklenburg⸗ . Höchftselbs XIV⸗Ender, stselbst erlegt 16. VIII. 1899, asnitz, , , 9 Ender, stse erlegt 12. X. 1899, Jasnitz, Mecklenburg · Schwerin. . * . Hoheit der Herzog zu Sachsen⸗ Coburg ot ha: XVIII. Ender, Höchstselbst erlegt 7. IX. 1899, Dörrberg, Thüringen. . 8 Xil-Ender, erlegt von Freiherrn von Wangenheim 16. VIII. . 1599, Tambach, Thüringen. Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: a . Höchstselbst erlegt 14. VIII. 1899, Greizer Thier⸗ . garten. Seine Hoheit der dig Adolf Friedrich zu Mecklenburg: XIV. Ender Höchstselbst erlegt 6. X. g9y, Kremmin, Mecklen⸗ burg⸗Schwerin. Jagdbestgzer Legationsrath Dr. Bumiller. Seine Durchlaucht der Fürst von Pleß; TVIi. Ender, erlegt von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Ender, selbst erlegt IX. 5, Pleß, lesien. Graf Arnim Muskau: . XVlil-Ender, selbst erlegt 28. IX. 1899, Weißwasser, Schlesien. are,, ', . * Arnim: Ender, se erlegt 24. IX. 1899, Pennin, Pommern. Jagdbesitzer Fiskus. 9 4 Landforstmeister von dem Borne: XII. Ender, selbst erlegt 28. IX. 1899, Neuhaus⸗Solling, Propinz Hannover. Legatioasraih Dr. Bumiller; XIV. Ender, selbst erlegt 10. IX. 1899, Kremmin, Mecklenburg⸗ Schwerin. 7 1 D ig . 1899, Finck X. Ender, se erlegt 25. IX. Finckenstein, Westpreußen. age el ge; Graf zu Dohna ⸗Finckenstein. ß Gꝛiaf Paul Ester hazy: X-Ender, abnorm, selbst erlegt 25. IL. 1899, Nordkirchen, WVestfalen. Königlicher Obersörster Gol dammer: TiV-Ender, felbst erlegt 3. X. 1899, Glücksburg, Provin; Sachsen. von Haugwitz: Wil Ender, selbst erlegt 11. TX. 1899, Speck, Mecklenburg⸗ Strelitz. Obeist von Hennigs: XIV-⸗Gnder, erlegt 11. II. 1899 von Jäger Mahler, Buggow, Vommern; Königlicher Font ⸗Assefsor Henschel: XVII Ender, selbft erlegt 3. X. 18899, Himmelpfort, Mark. Mustkdirettor Lehmann; X. EGnder, seibst erlegt 26. VII. 1899, Trebisch, Posen. Königlicher Oberförster Lipkow: TVIII.- Ender, selbst erlegt 5. IX. 1899, Ludwigsberg, Posen. Ritterschosts Direktor Pappritz: XIV. Ender, erlegt von Rittweister Paech 28. IX. 1899, Radach, Mark.

Dr. Poelchen: XIV. Gnder, selbst erlegt 4. X. 1899, Zeitz, Previn; Sachsen. Jagdbesitzer Fistus. j . Königlicher SberForstmeister von Reiche nau— TVI-Gnder, selbft erlegt 13. X. 1899, Eupen, Rhein Pryvinz. Königlicher Oberförfter Rocholl; EI V. Ender, felbst erlegt 19. IX. 1899, Klaushagen, Pommern. Königlicher Oberförster Schman ck; XII. Gader, selbst erlegt 25. VIII. 1899, Rötgen, Rheinprovinz. Königlicher Oberförster Schütz: XI V.cGnder, selbst erlegt 10. X. 1899, Daun, Rheinprovinz. Leutnant von Schütz; XI V-Gnder, selbst erlegt 3. X. 1899, Abtshagen, Pommern. Jagdbesitzer: Fiskus. Königlicher Forstmeister Sch upy ius: TI V. Ender, erlegt 15. VIII. 1899 von dem Königlichen Domänen⸗ pächter Schleusener, Hartigs heide, Posen. Selne Excellenz Friedrich Graf zu Solms Baruth: XVIII. dauer, selbst erlegt 1. X. 1899, Klitschdorf, Schlesien. XIV. Ender, selbst erlegt 9. TII. 1899, Kluschdorf, Schlefien. von Waldow-Reitzenstein: XVIIi-Ender, selbst erlegt 22. TX. 1829, Königswalde, Mark.

Rothhirsche aus deutschen Gebirgen. (Gebirgs revier über 1000 m Höhe.)

Schild. Graf von Arco auf Valley. TVIII-⸗Ender, selbst erlegt 4. X. 1898, Fall, Bayern. (Hochgebirge.) Medaille. Seine Durchlaucht der Fürst zu Stolberg⸗Wernigerode. XII. Gnder, selbst erlegt 21. VIII. 1899, Schierke, Harz.

Wapiti (Halbblut). Medaille. J Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie.

XVI, Gnder, Höchstfelbst erlegt 25. J. 1895 Greizer Thiergarten. (Außer Konkurrenz.)

Rothhirsche von deutschen Jägern im Auslande erlegt.

Schild.

Kammerherr Graf GE. Fabrice. XVl-Ender, selbst erlegt 24. IX. 1899, Agyldoez, Ungarn.

,

eine Durchlau er Für zu aumburg · Lippe.

XVIII. Ender, Höchstselbst erlegt 6. IX. 1899. Darda 3 3 9

Seine Durchlaucht der Herzog von Ratibor. XVI. Ender, selbst erlegt 15. X. 1899, Dömös, Ungarn.

Kammerherr Graf E. Fabrice. XIV. Ender, selbst erlegt 16. IX. 1899, Agyidocz, Ungarn.

Graf von Merveldt. X-Ender, selbst erlegt 26. IX. 1899, Uglva, Ungarn.

B. Deutsche Damschaufler. 1. Schild: Graf . b S Schild: Graf von Arnim -Boitzenburg. e b erlegt 25 TX. 18899, Boitzenburg, Mark. z ) aller n!, . 2. Schüd: Holioogt Orth. Schaufler selbst erlegt 30. X. 1899, Salzau, Holstein. Jagdbesitzer: Graf Blome. Seine Majest ät d ö eine Majestät der Kaiser un nig. ür Kollektio 7 Schaufler, Allerhöchstselbst erlegt 18909, &i Gu, ac! ö Seine Durchlaucht der Erbprinz von Hohenzollern. Schaufler, selbft erlegt 20. X. 1899, Josephslust, Sigmaringen. Seine Durchlaucht der Fürst von Pleß. Für Nollektion 5 . gar, ghles z ra ahn⸗Basedow. ür Kollektion 6 S ; 1899, Basedow. Mecklen bur Schwerin. ; 6 Seine Excellenꝭ der ber⸗Fägermeister vom Dienst Freiherr von Heintze⸗ Weißenrode, Schaufler, selbst erlegt 9. TII. 1899, 3 'n var ra aten Weißenbhaus. Schaufler, erlegt v Platen 98 X. 1899, Weißenhaus, denn gt ñ , A. Graf Schimmel mann. Schaufler, selbst erlegt 14. 10. 1899, Ahrentzburg, Holstein. Jagdbesitzer Graf K. Schimmelmann.

Damschaufler von deutschen Jägern im Auslande erlegt. Seine Durchlaucht d 3 Ratib eine Durchlaucht der Herzog von Ratibor. Für Kollekti 6 Schaufler erlegt 1899, Grasenegg, zee m nd öh.

C. Gemsen.

I. Deutsche. Seine Excellenz d gen *r Le kliche Gehei ne Excellen; der Kaiser irkliche Geheime Rat von Berche im. Gemsbock, selbst erlegt 16. XI. 1899, 2 Oberbayern. Medaillen.

Seine Königliche Hoheit der Herzog Ludwig Wilhelm i Bayęrn .. r n. 46 . Ii l. ö, . 6

Seine Durchlaucht der Fürsft und Altgraf zu Sal . Gemsbock, selbst erlegt 27. IX. 1899, Sinbt en ib, . 2

Königlicher Förster Meiler. Gems bock, selb XI. Valepp, , ems bock, selbst erlegt 15. XI. 1899,

II. Von deutschen Jägern im Auslande erlegt.

Schild. A. Flor stedt, 4 Gemsen, felbst erlegt 1 Territza, Siebenbũrgen. sen, selbst erlegt 1889, Zenoga und Medaille.

Jagdperwalter Berger, Gemobock, sel . deutasch Tiro. ; ck, selbst erlegt 9. XI. 1898,

D. Deutsche Rehböcke.

Schilde. 1. Schild: von Eichel ⸗Heiders dorf. 6 11. X. Jö. ese Tr. held V 2. Schild: König. 10er Bock, selbst erlegt 2. VI. 1899, Kalten

cber pg , ln in c R : Gra nck von Finckenst ; . 1g jn 1d . ,. ,, Schild: Stine Durchlaucht der Fürst von Lichnowsky

ter Bock, seibst erlegt JI. V. 1859 und f ĩ . , n, 9 6. ö .

S : Armbruster. 8 ock, ? . war , , ö er selbst erlegt 4. VIII. 1899,

; d: Leutnan annemann. Ser Bock, 10. III 1899, Darslub, Westpr eußen. Dag brsi he u fr, e .

7. Schlld: von Woikow sky Bie dau. Ser Bock, erlegt von dre, 57 1 6 . Pohlsdorf, Schlesien.

3. : von Plessen. 6e ck, ;

Friedrich dorf, n e , n 1

9. Schild: von Gorzenski⸗O . . legt is. if. Ir, Sernvlon, ö 6er Bock, selbst er