1900 / 32 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

cher Neichs Anzeiger

und

Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

Den

Königlich

z w R Aer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 . 6 . Alle Host-Anstalten nehmen Gestellung an; ö ö sür Berlin außer den Kost - Anstalten auch die Expedition 8w., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne URummern kosten 265 8.

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AM 32. Berlin, Sonnabend, den 3. Februar, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Professor an der Kriegs⸗Akademie Dr. phil. Körner, dem Garnison⸗Bauinspektor, Baurath Schneider zu Halle a. d. S., dem Geheimen expedierenden Sekretär, Rechnungs⸗ rath Lützelberger und dem Geheimen Registrator, Kanzlei— rath Karl Schulz im Kriegs⸗Ministerium, dem Kriege⸗ , und Ober⸗Buchhalter bei der General⸗

llitärkasse, Rechnungsrath Usländer, dem Militãr⸗

Inten dantur⸗ Sekretär a. D., Rechnungsrath Metzderf zu Hannover, den Festungs-Qberbauwarten a. D. Rechnungsräthen Hafermal; zu Hechingen, bisher bei der 5. Festunge⸗Jm spekllon, Heinrich Schulz zu Breslau, bisher in Thorn, und Wollin zu Potsdam, bisher in Graudenz, den Feldwebel⸗Leutnants a. D. Hoedicke zu Groß Lichterfelde, uletzs bei der Haupt⸗Kadetten⸗Anstalt, und Stahlberg zu 1 zuletzt beim Kadettenhause daselbst, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegs⸗ Ministerium, Geheimen Rechnungsrath Riemann den König— lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Trigonometer bei der Landesaufnahme, Rechnungs⸗ rath Marnette, den Topographen bei der Landesaufnahme, Rechnungsräthen Boljahn und Kaßner, dem Proviantamts⸗ Rendanten Kühne zu Ohlau, dem Betriebs-Inspektor Prange bei der Munitionsfabrik in Spandau und dem Feldwebel⸗Leutnant a. D. Kuhnert zu Liegnitz, zuletzt bei der Haupt⸗Kadetten⸗Anstalt, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie

dem Intendantur⸗Kanzlisien Gaß meier bei der Inten⸗ dantur der militärischen Institute, dem Meister Otto Bethke und dem Meistergehilfen Waldemar Rennebarth bei der Artillerie⸗Werkstatt in Spandau, dem Meistergehilfen Anton Capitain und dem Ausseher August Ruppin bei der r, . in Spandau und dem Kasernenwärter Karl Bucksch bei der Garnison⸗Verwaltung in Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, ur zwar: des Großkomthurkreuzes des Königlich bayerischen

Militär⸗Verdienst⸗Ordens:

dem General⸗Major von Bülow, Direktor des Zentral⸗ Departements im Kriegs⸗Ministerium; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Obersten Krebs, Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗ Ministerium, ;

dem Major Wandel im Kriegs⸗Ministerium und

dem General⸗Oberarzt Dr. Schjerning in der Medizinal⸗ Abtheilung des Kriegs⸗Ministeriums;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:

dem Major Auler, A la suite des Westfälischen Pionier⸗ Bataillons Nr. 7 und Direktions⸗Mitglied der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieurschule;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael:

dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Gadow, Ab⸗ theilungs Chef im Kriegs⸗Ministerium;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sach sen⸗ernestin ischen Haus⸗Ordens: dem Rittmeister von der Schulenburg, à la suite des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 2 und persön⸗ lichem Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten des Herzogthums Braun⸗ schweig; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant Freiherrn von Bern ewitz im Braun⸗ schweigischen Infanterie⸗Regiment Nr. 92, kommandiert zur Dienstleistung als militärischer Begleiter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen; des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich schaumburg⸗lippischen Haus-⸗Ordens: dem Wirklichen Geheimen Kriegerath Scheer, Militär⸗ Intendanten des VII. Armee⸗Korps; des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens:

dem Militär⸗Intendanturrath Hederich bei der In⸗ tendantur des VII. Armee⸗Korps;

ferner: des Großoffizierkreuzes des Kaiserlich japanischen Hahn des heiligen Schatzes:

dem Generalmajor von Hee ringen, Direktor des Armee⸗ Verwaltungs⸗Departements im Kriegs Minssterium;

des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens:; dem Zahlmeister Schwenecke im Kurmärkischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 14;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich schwedischen Schwert-Ordens: dem Rittmeister Haack, à la suite des Dragoner⸗ Regiments Prinz Albrecht von Preußen (Litthauisches) Nr. 1 und Vorsitzendem der 1. Remontierungs⸗Kommission;

des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Königlich spanischen Ordens Isabella's der Katholischen: dem Major Freiherrn von Stein zu Nord- und Ost⸗ eim, persönlichem Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des rinzen Albrecht von Preußen, Regenten des Herzogthums raunschweig; sowie

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich spanischen Ordens Karl's II: dem Rittmeister Freiherrn Knigge, Ala sngite des Königs⸗ Ulanen⸗Regiments 41. , . Nr. 13 und Flügel⸗ Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten des Herzogthums Braunschweig.

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris, Legationsrath von Below-Schlatau zum General-Konsul in Budapest zu ernennen geruht.

Landespolizeiliche Anordnung,

betreffend Maßregeln zur Verhütung der Weiter— verbreitung der Maul- und Klauenseuche.

In Gemäßheit des Artikels 14 Nr. 2 des Gesetzes vom 6. August 1896 (R-G-B. Nr. 27 S. 685) und . Grund der 88 18 und 20 des Reichs⸗Viehseuckengesetzes vom 23. Juni 1886/1. Mai 1894 ordne ich zur Verhütung der Weiter— verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche Folgendes an:

I Der Handel im Umherziehen mit Klauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) wird in sämmtlichen Kreisen des Regierungsbezirts bis einschließlich den 28. Februar 1900 verboten.

2) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Bestimmung unterliegen, sofern nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, den Strafvorschriften in § 148, Ziffer Ja der Gewerbeordnung in der Fassung des drelche⸗ gesetzes vom 6. August. 1896. (R- G⸗B. S. 686) bezw. in 3 566 Ziffer 4 des Reichs-Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894.

; 9 Diese Anordnung tritt mit dem 1. Februar 1900 in raft.

Merseburg, den 24 Januar 1900.

Der Königliche Regierungs-Präsident. Freiherr von der Recke.

Das zweite Heft des dreizehnten Bandes der im Reichs⸗ amt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co. in Ham⸗ burg erschlenen und zum Preise von 3,10 6 zu beziehen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 des „Reich s⸗Gesetzblatts“ enthält unter

Nr. 2647 die Bekanntmachung, betreffend eine VI. Aus⸗ gabe der dem internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 25. Januar 1900.

Berlin W., den 3. Februar 1900.

Kaiserliches Post Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Seminar⸗Direktor, Schulrath Ferdinand Bünger zu Lüneburg zum Regierungs- und Schulrath zu ernennen.

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die Landrichter Knitter in Posen, Atenst aedt, Seipke

und Hildebrandt in Magdeburg, Quincke in Bielefeld,

Hirschfeld in Thorn, Teschendorf und Noelle in Berlin,

Paul Schnitzler in Köln, Dr. jur. Becker in Trier und Schoelzel in Glogau zu Landgerichtsräthen, die Amtsrichter Dr. Cohäuß in Werl, Reis in Rheing⸗ berg, Benöhr in Einbeck. Storck in Gifhorn, Cramer in ufum, Tausch in Stallupönen, Teßmar in Essen, chmitt in Gudensberg, Wegener in Trachenberg, de Witt in Köln, Kraus in Kiel, Richter in Schwerin a. d. Warthe, Cramer von Clausbruch in Springe, Dettmar in , ,. Etlich in Naugard, Kettler in Hannover und eißler in Siegen zu Amtsgerichts räthen und bie Staatzanwälte Dr. WilLderint, Figge, Cuny, Kanzow, Dr. Krebs und Plaschke in Berlin, Schulje in Kottbus und Schubert in Erfurt zu Staatsanwaltschafts— räthen zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Superintendentur⸗Verweser, Pfarrer Salzwedel in Retzow zum Superintendenten der Diözese Dom Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam, und den Superintendentur Verweser, Oberpfarrer Saran an der St. Morir⸗Kirche in Halle a. S. zum Superintendenten der Stadt⸗Ephorie Halle 4. S., Regierungsbezirk Merseburg, zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Photographen Louis Hermestroff zu Metz das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Photographen zu verleihen.

Auf Ihren Bericht vom 18. Januar d. J. will Ich dem Kreise Wittmund im Regierungsbezirk Aurich, welcher den Ausbau einer Landstraße von der Esens-Ogenbargener Chaussee über Dunum und Burhafe nach Wittmund beschlossen hat, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Be⸗ schränkung des für diesen Straßenbau in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Berlin, den 22. Jan aar 1900.

Wilhelm R. von Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Finanz⸗Ministerium.

Die infolge Ablebens ihres bisherigen Inhabers frei⸗ gewordene Renimeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Beuthen O⸗S. in dem Rentmeister Fuhrmans in Perleberg, dessen bisherige Stelle dem Rentmeister Gumpricht in Witt⸗ mund und die durch Versetzung des Rentmeisters Gumpricht freigewo dene Rentmeisterstele bei der Königlichen Kreiskasse in Wittmund dem früheren Rentmeister, jetzigen Regierungs⸗ Sekretär Breetsch in Bromberg verliehen worden.

Der Kataster⸗Kontroleur Herrmann in Adelnau ist nach Kölleda und der Kataster⸗Landmesser Büttner in Köslin unter Ernennung zum Kataster-Kontroleur nach Adelnau versetzt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Wasser⸗Bauinspektor Pfannschmidt ist von Oppeln nach Breslau und der Wasser⸗Bauinspektor, Baurath Seeliger von Bromberg an die Königliche Regierung in Potsdam ver⸗ setzt worden.

Justiz⸗Ministeri um.

Dem Landgerichta⸗Direktor, Geheimen Justizrath Schneide⸗ wind in Arnsberg, dem Amtsgerichtsrath Nebelung in Insterburg und dem Amtsgerichtsraih Göcking in A ern seben ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Versetzt sind: der Amtsrichter Meurers in Düsseldorf als Landrichter an das Landgericht daselbst, der Landrichter Lincke in Stendal an das Landgericht in Magdeburg, der Amtsrichter Blasig in Zabrze nach Ottmachau und der Amts⸗ richter Scharmer in Tuchel als Landrichter nach Thorn.

Den Notaren, Justizräthen Heidsiek in Bielefeld, von Portugall in Münster und Weidmann in Karthaus ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt.

Dem Notar Sarrazin in Schubin ist der Amtssitz in Niederwüstegiersdorf angewiesen.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justizrath Bauck in Lauenburg i. Pom. bei dem Landgericht in Stolp, der Rechtsanwalt Kirchhoff bei dem

Ohberlandeegericht in Celle und der Rechts Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ; . .

bei dem Landgericht in Erfurt.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Recht a anwalt, Justizrat) Kassel aus Schweidnitz bei dem Landgericht I in Berlin, der Rechtsanwalt Sarrazin aus

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