Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchtüuärkten für den Monat Januar 19909.
Provinzen, Staaten.
Marktorte, von welchen verkaufte Menge und
Für 1Doppel⸗ jentner gezahlter
reis
Verkaufswerth berichtet wurden.
drigfter
nie⸗
Verkaufte Menge Doppelzentner
3
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Marktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufgwerth berichtet wurden.
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Verkaufte Menge Doppel entner
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Dftpreußen ... Tilsit, Insterburg, Goldap, man
Westpreußen. . Thorn. Brandenburg. . Neuruppin, Fürstenwalde, Kottbus.. Anklam, Stettin, Pyritz, Stargard,
leswig⸗Holst. Marne . . .. Duderstadt, Hildesheim, .
en⸗Nasfsau. Fele m ö
Meclenburg⸗ Sch Sachsen · Altenb.
u. Schwarzburg ⸗ Altenburg, Arnstadt.
Sonders hausen
Elsaß⸗Lothringen Altkirch, Colmar, Mülhausen, Saar⸗
Posen, Lissa, Rawitsch, Krotoschin, Namslau, Trebnitz, Ohlau, Strehlen,
aderborn.
Westfalen .... . f . Limburg
Munchen Aalen, Heidenheim, Giengen, Bopfingen,
Laupheim, Ravensburg, Um, Langenau Offenburg, Rastatt, Engen. .
erer. Rostock, Waren.
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grabowa
Lauenbur Bromberg, Wongrowitz
Neusalz, Sagan, Glogau, Polkwitz, Goldberg, Hirschberg, Hoyergwerda, Oppeln, Ratibor, Neuftadt, Neisse
Emden
ayen, Kleve, Goch, Geidern ; Neuß Landshut, Straubing, Regens
burg, Binkelgbüßl. Augeburg
gemuũnd
3 681
6221 328 13 996
20 953
151 475
22 . dh 346
15 013 15 959 1665 851
103 120
60 146 12 464 251 354
665 483
230 844
Württemberg..
, Sachsen⸗⸗Alten⸗ Schwarz burg
Sonder hausen Elsaß Lothringen
G er st e.
Tilsit, Insterburg, Goldap, Marg grabowa
Stettin, Pyritz, Stargard, Schivelbein, Köslin, 6 Lauenburg, Bũtow
Posen, Lissa, Rawitsch, otoschin, Schneldemũhi, Kolmar, Bromberg, Wongrowitz J.
Namslau, Trebnitz, Ohlau, Strehlen, Sagan, Glogau, Goldberg, Hirsch⸗˖ berg, Hoyergwerda, Oppeln, Ratibor, Neustadt, Neisse
Schleswig · dolst. Marn
noper .... . ;
e 1 2 16 1 1 Duderstadt, Emden. ulda, Limburg.... Mayen, Kleve, Geldern.
burg, Dinkelsbühl, Augsbur Urach, Aalen, idenheim, Giengen, Bopfingen, Biberach, Laupheim, Ra⸗ vensburg, Riedlingen, Ulm, Langenau, Waldsee, Munderkingen Offenburg, Rastatt, Engen ..
Rostock, Waren
Altenburg, Arnstadt . Altkirch Mülhausen, Saargemũnd. .
n ,., Straubing, Regens
10,30 11,50 12, 00
10,40
10 10
13,30 13,35 1400 12, 060
12,31
13,54
13,50 12, 0
13, 90
4 555 4258 6781
38 935
115 339
184 787
1035 25 868
44 oo
32 916
Im Reich. .. . An vorbenannten 72 Marktorten
Dstpreußen ... Westpreußen ..
Brandenburg .. Luckenwalde, Potsdam ⸗ Neuruppin.
Tilsit, Insterburg, Goldap, Marg—⸗
Anklam, Stettin, Pyritz, Stargard,
Posen, Lissa, Rawitsch, Krotoschin,
Namslau, Trebnitz, Ohlau, Strehlen,
ö Marktorten ) im Dezember 1895
5
Dezember 1898
12, 40 13,90 13, 090 13,00 13,00 11,00 12,00 12, 90 12,00
Roggen.
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Fürstenwalde Kottbus
Schivelbein, Kötlin, Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg, Bütow
Filehne, Schneidemsbl, Kolmar, Bromberg, Wongrowitz
12,00 12,20 13,20
10 50
11, 40
1204614 1489 079 1524146 1820099 1889 074 149891
S46 455
S87 175
S0 388
2b 492 102191 101954 1292 647 1557 243
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SE EXxB8 SS8S8S88888
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7147 11 454 5 506
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112 091
Ostpreußen ...
Westpreußen .. Brandenburg..
An vorbenannten 71 Marktorten
anuar
rabowa Hm o,, Luckenwalde, Potsdam, Neuruppin, Füũrstenwalde, Kottbus Demmin, Anklam, Stettin, Pyritz, Stargard, Schivelbein, Köhlin, Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg, Bũtow Posen, Lissa, Rawitsch, e ,. ilehne, Schneidemühl, Kolmar, Wongrowitz
Nensalz, Sagan, Glogau, Polkwitz,
ö Marktorten) im Dezbr. 1895
Dezember 1898
Safer. Tilsit, Insterburg, Goldap, .
549 8289 681 722 1993207 1223393 672 926 202 673 23 128 98 515 147 671 261 019 368 188 369 223 561 87 81 08
8 287 10761 8 557
31 967
46 370
S1 021
Großhandels · Durchschuittsnreise von Getreide an außerdeutschen Borsen Hlätzen für vie Woche vom 29. Januar bis 3. Februar 1900 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
Zusammengeftellt im Kalserlichen Statiftlschen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für prompte Loco Waare, sow⸗it nicht etwaz Anderes bemerkt.)
z Dagegen 0 Vor⸗ woche
Heger, ö . 120 02
W 7 * 41 e 2 2 2 8 1 * 8 *. * 149, 60
. ungarischer, p 96.51
erste, slovakische 56 160, 30 e st.
u da en, Mittelqualitãt 104 38 ge, 5 1 . 128, 05 Hafer, ' . 39 38 32
St. Peter sb Roggen ö. 9439
Welzen, Saxonla 120 25 Hafer . 2 82,31
s Roggen, 71 bit 72 kg per hl.... ... — 93 07 Welzen, Ulka, 75 bis 76 kg per hl ; 11261
Riga. Roggen, 7 bis 72 kg per hl.... 93 94 Weinen, 75 bis 76 Kg per h 112,83
Paris. 9 . lieferbare Waare des laufenden Monats . 6 Antwerpen. ie . 129,97 Red Winter Nr.? 6 128,56 Californier, mittel! ; — Kansag kö ; 127.12 Walla Walla ' ; 132, 46 La Plata, mittel ö 128,59 Bombay, Club wbite . 132 65 Am sterdam. 117, 17
118,79 123. 093 123,74
London. a. Produktenbörse (Mark Lans).
engl. w 125, 42 einen ro ; 1515
b. Gazette averages. 121,50
Weizen ; ; englisches Getreide, 3 ; Mittelpreis aus 196 Marktorten ! 13
erste Liverpool. Californier . j 140, 40 Western Winter ; 131,00 Northern Duluth K 134,04 Spring Nr. 2 3 130, 28 rd Lean ag . 129,11 anitoba Nr. 1 ö ; 133. 35 La Plata . . 126.52
engl. weißer 123 33 dafer gelber : ⸗ 110,78
. its 3 143 gerste Ml ef; 3 id
Chicago. per laufenden Monat. ? 100,16
Weijen, . , 104,05 11 105, 40
New JYJork. a 116,65 per März.. 115.49
8
daß daran das ganze Gesetz scheltern könnte. Trotzdem empfehlen wir dem Hause die Annahme ö Bestimmung zum Schutze des weiblichen Ges z. Zu ihrer Begründung brauchen wir nur auf gewisse Vor⸗ kommnisse hinzuweisen, welche bekannt geworden sind. Der Beschluß beweist, daß nicht nur ein idealer Zug durch das deutsche Volk, sondern auch ein ritterlicher Zug durch die Partelen geht, welche sich zu diesem Paragraphen bekennen. Geht die Regierung auf den Antrag nicht ein, so muß der Reichstag jede Verantwortung für die Folgen ablehnen.
. Beckh⸗Coburg: Wir verkennen nicht den hohen ethischen Gehalt diesez Antrages. Aber es fragt sich doch, ob von jetzt ab in so ausgedehnter Weise derartige Handlungen strafgesetzlich verfolgt werden sollen. Die Ausdrücke Duldung oder Verübung unzüchtiger Hen nne, sind viel zu dehnbar und unbestimmt und werden in der
raxis nichts als eine Quelle der schlimmsten Denunziation und der gehäͤssigsten Befeindung werden. Eg könnte z. B. schon darin, daß ein Arbeiter auf einem Tanjvergnügen mit seiner Dame ju eng tanzt, eine unjüchtige Handlung erblickt werden. Ganz direkt bekämpfen müssen wir aber die err d en,. die in der Zusage von Vortheilen u. s. w. gefunden werden soll. Ein solches Madchen, das sich durch diese Zusage gewinnen läßt, hat doch keinen sittlichen Halt und ist jedenfalls in ihrer Willensfreiheit nicht beschränkt; wie will man denn eine solche Strafandrohung rechtfertigen? Die Befürchtung, daß das Gesetz in diesem Punkt eine ununterbrochene Kette von . über die Dienst⸗ berren und Arbeitgeber bringen wirb, ist nur ju begründet. Nament⸗ lich wenn die betreffenden weiblichen Personen sich in anderen Um⸗ ständen befinden, wird dieser Umstand zu derartigen Versuchen benutzt werden; welche unheilvolle Folgen dadurch über die Familien gebracht werden in den Fällen, wo der Angeschuldigte inzwischen sich verebelicht bat und glücklich verheirathet ist, muß jedem Unbefangenen einleuchten. Nichts kann so jn raffinierten Erpressungen Anlaß geben, als die kautschukartige Bestimmung , . der Zusage von Vortbeilen.
Abg. Heine (Soꝛ.) erklärt, seine Parteigenossen seien prinzipiell keine
reunde solcher Art von Strafgesetzgebung, wie sie bier gemacht werde.
ie allgemeinen Verhältnisse der menschlichen Gesellschaft, das wirth⸗ schaftliche Abhängigkeitgverbältniß, sie seien an den beklagten Mißständen schuld, und diese ,, abzustellen, reiche solche Strafgesetzgebung nicht aus. Das wirthschaftliche ,, dre, ee. müßte geandert, dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn der Niömbus genommen werden, der ihn zur * noch umstrahle; das weibliche Geschlecht müßte auf eine höhere Stufe der Bildung gehoben werden. Trotzdem säben sich die Sozial⸗ demokraten veranlaßt, für dieses Nothgesetz einzutreten. Die Fälle, die es nothwendig machten, seien gar zu häufig. Die Fälle, wo die Mädchen zur Duldung solcher uniüchtigen ndlungen gejwungen würden, kämen nicht allein in den Fabriken, sondern besonders auch auf dem Lande vor. Wenn der Abg. Beckh meine, die Ermittelung des wahren Thatbestandes würde vor Gericht sebr schwierig sein, so könne er (Redner) diese Ansicht nicht thetlen. Im einzelnen Falle könnte der Richter ja weifeln, ob er eine Verurtheilung aus- sprechen solle, aber früher oder später würde der Uebelthäter doch überführt werden. (Redner führt den gin eines Dienstherrn an, der schließlich überführt worden fei, sein Dienstmädchen vergewaltigt zu baben.) Wenn man besorge, daß die Bestimmung jzu Erpressung führen würde, dann müßte man alle. Strafbestimmungen ausmerzen, welche jzu derartigen Erpressungen und Vexationen führen könnten, ganz besonders den Majestätabeleidizungsparagraphen. Um dieser Befürchtung in vernünftigem Maßstabe entgegenzutreten, wollten die Sozialdemokraten eben die Cr rem herabsetzen; es sei das jwar ein Rovum und Unikum, aber es empfehle sich eben aus praktischen Gründen, so zu verfahren. Sei die kurze Verjährungs⸗ frift festgesetzt, dann fehle jede Berechtigung zur Furcht vor Er⸗ pressungen. Kleine und harmlose Fälle, besorge man, würden ju Verurtheilungen führen; die Sozialdemokraten erkennen aber überhaupt nicht an, daß hier klelne und harmlose Fälle vorkämen. Es gebe keine größere Ghrlosigkeit als die Ausnutzung der wirthschaft⸗ lichen Uebermacht in dieser Richtung. Was unter Gleichen 1 als harmloser Scherz angesehen werden könnte, sei dem Abhängigen gegenüber durch den Herrn eine schwere, sittliche Beschimpfung. Die Strafoerfolgung aber nur auf Antrag eintreten zu lassen, sei die unglücklichste Idee, auf die man bei diesen Delikten kommen könnte. Es solle doch im Interesse der Gesellschaft gestraft werden; wo ein so bohes, öffentliches Interesse vorliege wie hier, sollte man doch nicht die Verfolgung von dem Strafantrag der Geschädigten abhängig machen. Der Reiche besitze, wie ein preußischer Staatsanwalt selbst ausgeführt habe, die Möglichkeit, sich von der Ver⸗ folgung loszukaufen. Diese Ausführung treffe doppelt ju auf ein Delikt, welches begrifflich immer nur der Reichere dem weniger Reichen gegen⸗ über begehe, da sollte man von Antragserforderniß absehen. Die Ein⸗
aus einem Berliner Konfektionsgeschäft
für die Strafverfolgung abzuklrjen von fünf Jahren, wie das Straf⸗ gesetzbuch sie im allgemeinen für das ganze Gebiet der unter das Strafgesetzbuch fallenden Handlungen vorgesehen hat, auf ein Jahr. Gr hat dabei anerkannt, daß das ein Unikum sein würde; ler meint nur, es wäre richtiger, auf diesem Gebiete nicht nach der Schablone Bestimmungen ju treffen, sondern je nach Lage der einzelnen Fälle. Wäre dieser Standpunkt richtig, dann würden wir überhaupt das Strafgesetzbuch darauf revidieren und überall diesen Gesichtspunkt zur Durchführung bringen müssen. Aber einem einzelnen Vergehen gegenüber, wie es sich zufällig für uns ergiebt, mit einer solchen abweichenden Bestimmung zu kommen, diese Bestimmung dann in das Strafgesetzbuch hineinzuarbeiten — in dasselbe Strafgesetzbuch, dessen allgemeine Vorschriften den Grundsatz aufstellen, daß eine längere Verfolgungtzeit allgemeingültiges Gesetz ist — das gebt nicht, das ist gegen alle Grundlagen strafrechtlicher Gesetz gebung.
Auf der anderen Seite hat der Herr Abgeordnete vorgeschl agen, den Antrag bier zu beseitigen. Gewiß hat er das zutreffend be⸗ gründet. Nach einer Richtung würde dadurch, daß der Antrag beseitigt wird, manchen Gefahren vorgebeugt werden, welche mit der Vorlage nach unserer Ansicht verbunden sein müssen. Aber anderer⸗ seits würden auch neue Gefahren entstehen, die man auch nicht unter⸗ schätzen darf, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in solchen Fällen die Verhältnisse ganzer Familien gegen das Interesse und gegen den Willen der Betheiligten vor das Strafgericht und vor die Oeffent⸗ lichkeit gejogen werden können.
Ich sage das nicht, um darauf hinzuwirken, daß eine Ver⸗ besserung der Kommissionsbeschlüsse im Sinne der Anträge herbeigeführt werde; ich sage das nur, um Ihnen zu zeigen, wie ge⸗ künstelt die Kommissionsvorlage ist, welche ungewöhnlichen Vor⸗ kehrungen nöthig sind, um diese Vorschrift überhaupt annehmbar, erträglich erscheinen zu lassen.
Für die verbündeten Regierungen wird die Vorschrift unter allen Umständen, wie sie auch gefaßt werden mag, unannehmbar sein. (Hört! hört) Die Regierung sieht die Kommissionsvorlage ungefähr mit denselben Augen an, wie die Bestimmung des § 182, welche Sie in der vorigen Sitzung leider gegen die Warnung, die ich mir erlaubte, an das hohe Haus zu richten, angenommen haben. Dort wie hier wird ein Zweck ver⸗ folgt, welcher bei Allen, denen es um Sitte und Sittlichkeit der Be⸗ völkerung ju thun ist, nur Sympathien begegnen kann; dort wie hier wird jeder, der die Verhäͤltnisse kennt, sagen müssen: der Zweck, der hier verfolgt wird, wird thatsächlich nicht erreicht werden. Dort wie bier handelt es sich darum, die Gerichte zu belasten mit dem Beweise der Verführung, einem Beweise, der für die Betheiligten mißlich, für die Gerichte unter allen Umftänden schwierig ist und oft kom⸗ promittierend für ihre Autorität werden kann. Wenn das beim §5 182 schon der Fall war, wie viel mehr hier, meine Herren, wo es sich nicht bloß um junge Personen bis ju 18 Jahren handelt, sondern auch um ältere Arbeiterinnen, die unter Umständen einem jüngeren Arbeitgeber gegenüberstehen, und bescholtene Personen, die einem unbescholtenen Arbeitgeber gegenüberstehen! (Sehr richtig! links) Derartige Be⸗ ziehungen können dann auch mit der Anklage wegen Verführung vor den Richter gejogen werden, und dann soll der Richter über die ein⸗ schlagenden Fragen von oft wesentlich psychologischer Art sein Urtheil fällen. Das wird nicht immer ohne schwere Mißgriffe möglich sein, und eine gewisse Presse wird dann das Ihrige thun, um die Mißgriffe auf Kosten der Autorität der Richter auszubeuten.
Und endlich, meine Herren, dort in dem § 182, wie hier, liegt die Sache so, daß in sehr vielen Fällen nicht, um der verletzten Ehre und Unschuld ihr Recht zu verschaffen, die Anklageerhebung erfolgt oder mit dem Antrag auf Verfolgung gedroht wird, sondern um einen gemeinen persönlichen Vortheil aus der Lage des Bedrohten zu ziehen. Ver Herr Abg. Heine hat das vorher angedeutet. Ich kann ihm
Namslau, Trebnitz, Ohlau, ö
Neusalji, Sagan, Glogau, Polt Goldberg, Hirschberg, Hoyergwerda, wit. Gzldberg, Höeschberg, Hohert. Un. 20 18s 28! an e en,, ae reer .
er Dpveln. Ratibor, Neustabt, Hannover... Hildesheim, Duderstadt, kniet ars 92 192
, . , . Beftfalln . 23 389 1 Tschetwert Weizen ist S 16s. 89, Ro 14 2 San rr geschafg fen. in die Sonlasdemokrcien seitkchd ment, wo eine große Anfahl' von Arbeiterinnen beschaftigt nnover ... Hildesheim, uderstadt, Lüneburg, , 1 ! . eizen ist — 80 Roggen = 14, er — trage t en. Für die Sozialdem en em ganzen . n Arbeiterinnen be
gruen 3. 12,5 48 039 , . . . . God. Seiden. Nenn 8 632 8, 28 . 1ẽ Imperial Quarter ist für die RBeliennoti , 66 e k Hand . ist, die Gefahr näher liegen, daß aus Neid, Haß
ö. . 36 ra: :::: 16 . z . heinland ... m * och, Geldern, Neuß, 58 76 2 e. ndoner , e en n,, für die . ö 7 empörenden Eingriff in die persönliche Freiheit; oder Rachsucht der einen Arbeiterin gegen die andere derartige Ver⸗ en⸗Rassau. ulda, Limburg , ¶ Bayern Mñnchen Landshut Straubing Regens . aze Aaverages, d. h. . rktorten en wollten sie beseitigen. s t d ;
. ; . ĩ — ttelt . ; ⸗ ; . uche unternommen werden. Wer die Verhältnisse kennt, wird sich
beinland ... Mayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß 12,80 100 793 ⸗ 176 93 des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für nen nrg, Se Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: sagen, daß gerade bei weiblichen Naturen, die moralisch nicht gefestigt
Bayern München, Landshut, Straubing, Regens. . . burg, Dinkelsbühl, Augs burg treide, ist 1 erial Quarter Weizen — 480, Hafer = 31 burg, Hinkelsbühl, Augsburg 13,23 52 689 Sachsen n, ; nia . Heben chm 20661 . = 400 Pfd. engl. angese 6 Bushel Weizen = fd. 6 1 Pfd. Meine Herren! Die Anträge, die hier soeben von den Herren sind, sehr leicht die Gefahr entsteht, daß eine Persönlichkeit, die be⸗ * 63 Württemberg u ; ; : , . . 1. Abgg. Beckh (Coburg) und Heine vertreten worden sind, weisen un⸗ günstigt ist oder begünstigt erscheint, in besonderem Maße ausgesetzt
. Giengen, Bopfingen, Biberach, Laup⸗ J , 13, 00 8 603 Hohenzollern heim, are e g, Riedlingen, Ulm, 120 006 den . . en im . er. ö Huck! leugbar auf erhebliche Schwächen hin, die der Kommissionsborlage ist dem Neid, dem Haß und der Rachsucht anderer, und daß manche j ; g Langenau, Waldsee, Munderkingen, Anzeiger ermittelten wöchentlichen Durchschn dieser anderen sich nicht scheuen, ibrer Leidenschaft nachgebend, 4021 Sigmaringen Mecklenburg
On 1. 3 1 Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar , n ar n n. enburg, Rastatt... 14.50 Berliner e zu Grunde gelegt, und zwar für und Bu Der Herr Abg. Beckh hat sich gegen die Bestimmung gewendet, gegen ihre Mitarbeiterin den Weg der Berfolgung durch ie,, , 6012 134 die 2er un , f ge , — e gt 44 6 nach welcher ein Arbeitgeber strafbar sein soll, wenn er eine Arbeiterin das Angebot ihrer Zeugenschaft frei zu machen. Diese Ge— 5 J 9 ehren serhidieg le a Tenn (, de, urch die Zuwendung von Vortheilen in dem Arbeispehaitnitz ver. fabt wollen wit niät laufen, wir wrden nicht ver Versitt
Weijen Lieferung · Waare per Mai.. 113,90 fuͤbrung eines solchen Antragedelikts würde die Thätigkeit der Straf. darin beiftimmen. Es wird hier vielleicht weniger als bei dem 5 182 per Juli.... 114,09 36 , der auf . e n ö. . 6 gescheben, um im Wege der Erpressung einen Vortheil heraus.
thätliche Beleidigung u. s. w. gam erhe men. Für die Er⸗
Bemerkungen. preffung würde e sakᷣ geradezu ein neuer Herd? durch diefes An. iuschlagen. Dier wird vermutblich, namentlich in den Gtablisse⸗
e ee, de,. r 8
2
3 . Rostoc. Waren ...... . . 20 iz za en⸗Altenb. . Altenburg, Arnstadt. .. . 1400 S b Altenburg, Arnstadt 2251 Antwerpen und Amsterbam die Kurse auf diese Plätze. 1 ; Sondershausen 6e enburg, Arnst wd 29 899 Gemmhe liegt, in meine Gachteng darchaunt, richtig, Nach dem Ye k . . 686 ö. schluß der Kommission würde es verboten sein, daß ein Arbeitgeber, die mit der Mehrbeit des Hauses in der vorigen Sitzung den 5 182 1 Deutscher Reichstag dereine Arbeiterin bie dahin etwa zu 200 die Woche beschãftigt hat, diesen beschlossen haben, in eine schwierige Lage kommen, wenn sie gegen den
Elsaß · Lothringen Altkirch, Colmar, St. Avold, Saar reren. Avold. Saargemünd Im Reich ... An vorbenannten 94 Marktorten. 20 66 414 S565 663 Lohn um 10 erhöht mit der Absicht, der die Vorlage entgegentreten will, heute zur Debatte stehenden Beschluß der Kommission sich wenden
* —
I 7
Im Reich. ... An vorbenannten 84 Marktorten.
. Marktorten ) im DVejember iy
Dezember l 89g
10,59 11,25 11,50 11,50 10,90 10,50 10,90 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10, 99 10,00
1
7 Marktorten ) im Dezember 1895
anuar
) Ab bejw. Zunahme der Zahl der Marktorte rührt von Veränderungen in der Zufuhr der betreffenden Getreideart her.
ejember 1898
75 104 103035 17421 78 426 45 472 41751 40 26
19 4865 57 886 69 757 651722 73 272
99 227
995 573 1356206 1523 249 1924687
6383 9g21
622 440
584 385
78 152
843 46
982 669
S4 38 1221519 1367773
141. Sitzung vom 6. Februar 1900, 1 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Er⸗ gn 566 des Strafgesetzbuchs. ö 1822 lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
Arbeitgeber oder Dienstherren und deren Vertreter, welche unter Mißbrauch einer durch das Arbeits⸗ oder Dienst“ verhältniß begründeten wirthschaftlichen Abhängigkeit durch An⸗ drohung oder nnn . von Lohnverkũrzungen oder von andern mit dem Arbeits⸗ oder Dienstverbältniß zusammen⸗
hängenden Nachtheilen oder durch Zusage oder Gewährung von Be⸗ hen erg von Lohnerhöhung oder von gnderen auß dem rbeits⸗ oder Dienstverhältn gh ergebenden Vortheilen ihre Ar⸗ beiterinnen oder sonstigen weiblichen Dienstverpflichteten zur Duldung oder Verübung unzüchtiger Handlungen bestimmen, werden mit Ge⸗ fängniß bis ju einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände e n ü. so kann auf Geldftrafe bis ju 600 Æ erkannt werden. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.“
Die Abgg. Beckh⸗Coburg und Genossen (fr. Volksp.) wollen die Worte „oder durch Zusage Vortheilen“ ge⸗ strichen haben; die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) wollen hinter „bestimmen“ eingeschaltet wissen: „oder ver⸗ leiten / den Schlußsatz des 8 1822 wollen sie beseitigen und dafür den ö neuen Passus eingefügt 3 *
Die Strafverfolgung des in diesem Paragraphen bedrohten Vergehens verjährt in einem Jabre r.
Abg. von Treuen fel (d. kons. ): Wir hören, daß die ver⸗ bündeten Regierungen diesen von der Kommission nach dem Antrage des Zentrums — Paragraphen für unannehmbar erklären, und
es würde aber nicht verboten sein, wenn der Arbeitgeber der Arbeiterin denselben Betrag schenken wollte, ohne daß die Beniehung ju dem Arbeitsvethältniß bei dem Geschenk in irgend welcher Weise bervor⸗ tritt. Geschenke sind gestattet, wenn sie einfach in der Form von Geschenken erscheinen, Geschenke sollen strafbar sein, wenn sie sich in der Form einer Lohnerhöhung einkleiden. Meine Herren, das ist eine Gesetzgebung, die im Leben unhaltbar sein würde, eine Gesetzgebung möchte ich sagen, die die Arbeitgeber geradeju darauf binweisen würde, wo der Weg liegt, auf dem sie das Gesetz ungestraft umgehen können, und deshalb wäre es fast eine unsittliche Gesetzgebung ju nennen, mit der man wunderbarer Weise helfen will, der Unsittlichkeit entgegen⸗ zutreten.
Auf der anderen Seite hat der Herr Abg. Heine anerkannt, daß, wenn die Kommissionsvorlage angenommen werden sollte, jwei Ge⸗ fahren damit verbunden sein würden: einmal die, daß der Antrag, der gestellt werden muß, um eine Strafverfolgung des Arbeitgebers herbeizuführen, benutzt werden kann jzu Erpressungen, dann die andere, daß, wenn der Antrag autscheidet, die Bestimmung benutzt werden kann im Laufe der Zeit, auf einen älteren Fall zurückjukommen und aus Haß oder Rachsucht oder Neid nun diesen Fall wieder vor den Gerichten ins Leben zurücksurufen. Um diesen Bedenken entgegenzutreten, welche auch für die verbündeten Regierungen schwer wiegen und für jeden schwer wiegen müssen, der sich die praktische Gestaltung der Recht⸗ sprechung auf Grund einer solcher Bestimmung vergegenwärtigen will, hat der Herr Abgeordnete einmal vorgeschlagen, die Verjährungsfrist
sollen. Ich erkenne allerdings eine gewisse Konsequenz von der einen
zu der anderen dieser Bestimmung an. Wenn man einmal so weit
geht, daß ein Mädchen, das vollständig unabhängig, ohne jede Be⸗
ziehung einem angeblichen oder auch wirklichen Verführer gegenüber⸗
steht, unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden muß — und
das hat die Mehrheit dez Hausets in der vorigen
Sitzung beschlossen — wie viel mehr, kann man fragen, ist dieser Schutz berechtigt demjenigen Mädchen gegenüber, das einem Mann gegenüber in solchen Beziehungen steht, die die Gelegenheit. zur Verführung näher legen, die Verführung leichter machen! In⸗ sofern stehen die beiden Beftimmungen in einer gewisser Be⸗ ziehung. Es zeigt sich hierbei, wie gefährlich es war, bei 5 182 den ersten Schritt auf einer falschen Bahn zu machen. Für die ver⸗ bündeten Regierungen — ich wiederhole es — stebht der § 1826 auf demselben Boden wie der vorhin gedachte 5 182. Sle bedauern, daß die Mehrheit des hohen Hauses der Darlegung nicht zugänglich ge⸗ wesen ist, die ich im Namen der Regierung die Ehre hatte dem Hause vorzutragen; die verbündeten Regierungen würden es tief bedauern, wenn hier im Hause, ftatt einer prak- tischen Politik auf dem Boden der Verständigung mit den verbündeten Regierungen den Weg zu ebnen, der Versuch gemacht würde, ein einseitiges Programm aufjustellen einer Mehrhent des Hauses, ein Programm, in dem nichts ausgesprochen wird. als wie nach Ansicht dieser Mehrheit die Sittlichkeit in Zukunft gewahrt werden soll, ohne jede Augsicht auf ein praktis ches Resultat.