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man dle ausläͤndischen Konsumenten nicht vor den Kopf stoßen., um fich den augländischen Markt für schlechie Jahre zu erhalten. Ueber ben Dortmund ⸗Gmig. Kanal lann Herr von Werdeck gan) ruhig mi er dient mehr unsere⸗ m als i n Import. Die landwirth= schaftlichen eff aften werden ihre Koblen immer daher beziehen, wo fie fie billig bekommen, eventuell auch aus dem Auslande, und daher braucht die Staatgverwaltung die Händler, um sich ihren Absatz zu sichern. Die Kohlennoth ist eine Leutenosth, die Kohlennoth können wir hur Überwinden, wenn wir mehr Arbeiter in die Bergwerke schicken können.
Übg. von Werdeck (kons.): Die Ausfuhr nach Desterreich hat 1897198 um 20 006 t jugenommen; der Absatz im Inland ist um z, oo, nach dem Augland dagegen um 9,7 Ho gestiegen, wie aus den Rachweifungen der Bergverwaltung heivorgeht, Der Redner balt 6 Behaupfung aufrecht, daß den landwirthschaftlichen Genossen⸗ chaften zu harte Bedingungen für den Kohlenbezug gestellt seien, namentlich der Zentral⸗Darlehnskasse für Deutschland.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich möchte Herrn von Werded' und alle die Herren Mitglieder des hohen Hauses in solchen Fällen, wo sie glauben, daß die seitens des Regierungstisches vorgetragenen Ziffern nicht richtig selen, bitten, sich direkt mit uns in Verbindung iu setzen, damit wir in der Lage sind, die zu Grunde liegenden Irrthümer aufklãren zu können. Im Wege der offentlichen Rede und Gegenrede ist eine solche Aufllärung sehr schwierig. Sie ist auch in diesem Falle außerordent⸗˖ lich schwierig; denn ich bin durch die Ausführungen des Herrn von Werdeck noch nicht überzeugt. Auf Seite 5 der Nachrichten über die Verwaltung der preußischen Staatsbergwerke, Hütten und Salinen steht das, was Herr von Werdedk angeführt hat, nicht. Dagegen steht auf Seite7 autdrücklich, daß der Absatz der oberschlesischen Koble nach Oesterreich, von dem er speziell gesprochen hat, im Jahre 1896/97 betragen hat R sio o / o, im Jahre 1837 / 8: gr sioso, im Jahre 1398 99: 8 o/o; er ist also unzweifelhaft doch heruntergegangen nach den von uns mitgetheilten Ziffern. Es wird nun nichts weiter übrig bleiben, als daß Herr von Werdeck die Güte hat, uns seine Ziffern zu zeigen, damit wir in der Lage sind, die Sache aufklären zu können. (Abg. von Werdeck, dem Herrn Minifter sein Exemplar überreichend: Es steht Seite d, wo ich mir erlaubt habe, die Stelle mit Blaustift anzustreichen ) — Die Sache ist also diese: Herr von Werdeck bat einen Abdruck aus der Berg und Hüttenzeitung' überreicht, in dem von dem Gesammt⸗ absatz der oberschlesischen Kohle gesprochen ist, während hier die Rede ift von dem Absatz der fiskalischen Koble. Also was dle Privaten dahin ausführen, das natürlich bin ich nicht in der Lage zu verantworten. (Abg. von Werdeck: Ich bitte um Verzeihung — Glocke des Prãsidenten.)
Abg. von Brochausen (kons.) verlangt gleichfalls. daß die landwirköschaftlichen Genossenschaften nicht schlechter behandelt werden als die Händler. Ein Schaden für den Fiskus werde daraus nicht entsteben. Der Fiskus habe ein Interesse daran, dag landwirthschaft liche Sewerbe zu unterstützen. Bequemer für die Verwaltung sei ja der Verkehr mit den Händlern, aber davon allein dürfe sich die Ver⸗ waltung nicht leiten lassen.
Geheimer Ober Bergratb von Ammon bestreitet die Angaben . . von Werdec bezüglich der Zentraldarlehnskasse für Deutsch⸗ and.
Abg. Gothein bebt bervor, daß die Ausfuhr der oberschlesischen Werke nach Oesterreich zurückgegangen sei.
Bei dem Kapitel der Ober⸗Bergämter bemerkt
Abg. Dr. Hir sch (fr. Volksp.): Ich habe immer sachlich meine Ueberjeugung ausgesprochen, muß aber leider konstatieren, daß ich neulich hier ganz persznlich angegriffen worden bin. Wir müssen an der Reform des Knappschaftzwesens festhalten, die sich unter anderem auf die Berufuns an Schiedsgerichte, Erleichterung des Ausscheidens aut einer Knappschaftskasse beziehen muß. Indessen will ich nicht weiter darauf eingehen, weil im Reichstage mit Hilfe meiner Freunde der Antrag auf Erlaß eines Berggesetzes mit großer Mehrheit angenommen ist. Im Verwaltungswege ohne gesetzliches Eingreifen kann aber die Frage der freien Arjtwahl bei den Knapp fta geregelt werden. Man kann keinem Menschen jumuthen, daß er fich einen Art aufmwingen läßt; guch von ärztlicher Seite ift anerkannt, daß der Kranke vor allem Vertrauen zu seinem Arzt haben muß. Die Abhängigkeit der Aerzte von den Kassen⸗ vorständen muß beseitigt werden. Auch das Materielle kommt in Betracht, ein junger Arjt kann nicht leicht hoch kommen, weil die Leute sämmtlich versichert sind. Aus diesen Gründen muß das Zwangssystem aufgehoben werden. Daß die Kassen mit freier Arztwahl zu tbeuer wirthschaften, trifft nicht zu. Was hält die Knappschaftsvorstände, in denen auch die Grubenbesitzer und und die Grubenbeamten großen Einfluß haben, ab, diese Reform ju befürworten? In der Budgetkommission hat der Minister auf eine Anfrage gesagt, daß die Knappschaftekaffen über diese Fragen noch nicht entschteden Hätten. Eg sind aber wiederholt Anträge von den Kassen dahin gestellt worden.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat bereits die Auffassang ausgesprochen, daß es nothwendig sei, mit einer Regelung unserer Knappschaftsgesetzgebung dann vorjugeben, wenn im Reiche die Re⸗ vision der Versicherungsgesetze zum Abschluß gekommen sei. Nun ist die Repision des Alters. und Invaliditätsgesetz's zum Abschluß ge—⸗ kommen; der Berathung unterliegt die Revision der Unfallsgesetz gebung; demnächst kommt die Revision des Krankengesetzeg, und bei, dieser Revlsion wird zweifellos die Frage der Arztwahl Gegenstand einer eingehenden Eiörterung werden. Unter diesen Umständen müßte es, glaube ich, der Auffassung des Herrn Vortedners entsprechen, wenn die preußische Revision der Knappschaftsgesetzgebung erst eintritt, nachdem diese Revision des Krankengesetzes im Reichstage stattgefunden hat. So sehr leicht und einfach ist aber die Frage auch nicht. Ich möchte namentlich darauf aufmerksam machen, daß die wirthschaftliche Lage vieler unserer Knappschaftskasen durchaus nicht so günstig ift, und daß andererseits die freie Arztwahl außerordentlich kostspielig ist, sodaß wir alle Ursache haben, vorsichtig ju sein bei solchen Aende rungen, welche die fianzielle Lage der Knappschaftskassen gefährden können.
Im übrigen haben wir gegenwärtig auch keinen Einfluß darauf, die Knappschaftskassen selbst zu bestimmen, ob und wie viele Aerzte sie außer dem einen Arzt annebmen wollen. Thatsächlich ist mir gesagt worden, daß an vielen Orten nicht ein, sondern mihrere Aerzte bereitps vorhanden waren, die als Knappschaftgärzte beieichnet sind. Es ist also die Bereltwilligkeit bei den Vorständen der Knappschafts kassen vorhanden, dem Bedürfniß Rechnung in tragen. Auf sie 1wingend einzuwirken, bin ich nicht in der Lage; das würde nur nach Aenderung der Gesetzaebung möglich sein.
h Dr. Hirsch bestreitet, daß das System der freien Arztwabl k ein get sein werde; mebrere Aerite mürden an Honorar nicht mehr bekommen als der eine, der jetzt alleg alleis mache.
Bei den , ö. für die Bergrevierbeamten tritt Abg Schm ieding Ei für eine Vermehrung der etats mäßigen
leit Sa hg e. bene 1 . auch von anderer Seite gegeben . 6 r b die Ber tung ö y. e . Beamten so stellen,
ig angeflfellt und erhielten 2100 bie Voo ihre Vorgesetzten, 23. n Revierbeamten, monatlich 165 60 en. g. Goth ein spricht seine Freude darüber aus, daß diese von ihm
Nicht nur eine Vermehrung der etatsm n ellen, sondern auch . Verlleinerung der Reriere fei nöthig. Im Gegensatz zum Abg. Dr. Schultz meint der Redner, daß die Bergarbeiter hinreichend befähigt seien, für die in Betracht kommenden Dinge an der Bergaufsicht theil · junehmen. Die Bergwerksbesitzer hatten selbst Vortheil von der Zu⸗ ziehung von Arbelterdelegirten bei der Bergaufsicht; denn wenn ein Unfall eintrete, könnten sie sich immer darau berufen, daß der Arbesterdelegirte selbst die Ursache des Unfalls vorher nicht bemerkt habe. Der Fiiede jwischen den Arbeitern und Arbeitgebern würde durch nichts so sehr gefördert, wie durch die Mitarbeit der Arbeiter · delegirten. Der Minister möge im Saarrevier, wo eine Gefährdung . Friedens nicht zu befürchten stehe, einen Anfang damit machen.
Bei den Ausgaben für die bergtechnischen Lehranstalten befürwortet
Abg. Macco (al.) eine umfangreichere Vermehrung der Tief⸗ bohrungen, damit festgestellt werde, welche Mineralien ausgebeutet werden könnten, und wünscht ferner, daß die ö. nicht nur für wiffenschaftliche Zwecke thätig seien, sondern auch mit dem Publikum Fühlung nähmen, damit die Ergebnisse der geologischen Forschungen beffer in die Praxis umgesetzt werden könnten. Um die Verwendung der Mineralien und Gestelnsmassen zu Praktischen Zwecken in die Wege zu leiten, sollten die Geologen auch in Verbindung mit der Mechanisch Technischen Versuchsanftalt gebracht werden.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich kann die Ausführungen des Herrn Vor— redners zum großen Theil als berechtigt anerkennen, habe das auch schon bei früherer Gelegenheit gethan, wo dieselbe Angelegenheit hier zur Sprache gebracht worden ist. Es ist dringend erwünscht, daß gerade diese Erforschung des Flachlandes, die Arbeiten der Geologen auf dem Flachlande möglichst beschleunigt werden, weil ja sonst die Arbeiten an Werth verlieren. Es kommt darauf an, dieselben so weit wie irgend möglich auf das ganze Land auszudehnen. Ich bin auch nach dieser Richtung hin fortgesetzt bemüht gewesen, das Personal, was beschäftigt wird, ju vermehren und zu verstärken. Wenn Sie die Etats der letzten Jahre verfolgt haben, werden Sie gefunden haben, daß vor Jahren eine größere Zahl von geologischen Hilfskräften für diesen Zweck eingestellt sind. Auch in diesem Jahre ist wieder eine neue Kraft angestellt worden. Wir haben auch außerdem die Provinzen engagiert mitzuhelsen, beizutragen zu einer beschleunigten Erledigung dieser Angelegenheit. Ich muß aber bemerken, daß in der Sache selbst ganz erhebliche Schwierigkeiten liegen, da nicht die genügende Zahl von Geologen zur Verfügung steht. Sobald diese zur Verfügung stehen in genügender Menge, werden wir in noch schnellerem Tempo vorgehen. (Bravo)
Die dauernden Ausgaben werden bewilligt.
Bei den einmaligen Ausgaben, und zwar bei der Position für den Neubau der Berg⸗Akademie zu Clausthal, bespricht
Abg. Sch meißer (freikons eingehend die Verhäͤltnisse und die Autsichten deös Bergbaues im Oberharz. Bei richtigem Betriebe reiche der Erzreichthum deg Oberharzes noch für Menschenalter aus und werde auch fur die Staats⸗ Verwaltung günstige finanzielle Er⸗ gebnisse haben. 3
Die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.
Es folgt der Etat der Handels- und Gewerbe— verwaltung. Bei den Einnahmen an Gebühren für die Vereinen
übertragenen Dampfkesseluntersuchungen berichtet ;
Berichterstatter Abg. von Jagow (tons. ) über die Absicht der Regierung, die Dampfkesselrevisionen den Dampfkesselvereinen zu übertragen. Zur Beseitigung der Mißstände in der Dampffkessel⸗ revifion empfcble die Regierung nicht die Vermehrung der Aussi tts⸗ beamten, sondern die Uebertraqung der Revision an die Vereine. Die Budgetkommission babe diese Absicht gutgeheißen.
Bei den Einnahmen aus den Baugewerksschulen berichtet
Berichterstatter Abg. von Jagow über die Neuerrichtung der beiden Baugewerksschulen in Aachen und Hildesheim.
Abg. Felisch (kons.) regt die Errichtung unterer Bauschulen auf dem Lande an. Damit wolle er kein? Baugewerksmeister zweiter Klasse schaffen; denn die Baugewerkmelster auf dem Lande bedürften derselben Ausbildung wie diejenigen in dea Städten; aber den eigent⸗ lichen Bauausführenden bei kleinen Bauten auf dem Lande, den Polieren, müsse eine bessere Gelegenbeit zur Ausbildung gegeben werden. Unter Anlehnung an die rochandenen Baugewerksschulen könne eine gaaze Reihe solcher unteren Schalen errichtet wrden, wo ein Bedürfniß dazu vorliege; an beiden könnten auch dieselben Lehrer wirken. ( .
Unter-Staatesekretär Lohmann: Ein Bedürfniß nach besserer Ausbildung der bauausführenden Poliere kann anerkannt werden; es bedarf aber fehr eingehender Crwaͤgungen, auf welchem Wege dieses Ziel zu erreichen ist, und namentlich, ob der Anichluß an die Bau zewerkeschulen oder die Grrichtung selbständiger Schulen zu empfehlen ist. .
Berichterstatter Abg. von Jag ow referiert ferner über die Ert⸗ wickelung der Maschinenbauschulen, über die Betheiligung der Bern steinwerke an der Ausstellung in Paris und über die Ergebnisse der Königlichen Porjellanmanufakkur und des Königlichen Instituts für Glasmalerei.
Äbg Felisch (kons) fragt an, od nicht von der Königlichen Porzellan Manufaktur mehr alg bisher Verbrauchsartikel hergestellt werden können. e
Die Einnahmen werden bewilligt.
Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Titel
Het des Ministers“, beantragen die Abgg. Felisch und enossen:
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Schaffung einer Gesammtvertretung aller in das Handelsregister von Berlin ein⸗ e, ee. Handels. und Gewerbetreibenden baldigst in die Wege za lelten und nöthigenfalls für Berlin von der in den 55 2 und 36 des Gesetzes über die Handelskammern vom 24 Februar 1870 / 19. August 1897 ertheilten Befugniß zur Errichtung einer Handels- kammer Gebrauch zu machen.
Abg. Dr. Böttinger (al.): Die Gewerbebetriebe werden einerseitz von den Gewerbe⸗Inspekrtoren, andererseits von den Beauf⸗ tragten der Berufsgenossenschaften überwacht. Die Polizeibehörde erla k die mit den beste henden Unfallperhütunge.
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i v ersbruch stehen. Cine Beseltigung. der dadurch * . ö. e hee d ones, wird die Emniqung d s, r
mnigur ch, daß die Wiriungstrelse beider Otgane nicht befllin mt genug abgegrenzt d. Wem soll! der Bettlebzunter⸗ nehmer folgen: den Anordnungen der Beruftgenossenschaft oder den jenigen der Pollzeibehörde? Folgt er den ersteren nich so wird er von der Berufgenossenschaft bestraft und in eine h ert Gefahrenklasse eingereiht, muß also höbere Beitäge zahlen, und befolgt er die polizei= lichen Anordnungen nicht, so hat die Staatzsbehörde noch härtere Strafen für ihn. Die Beauftragten der Berufsgenossenschaften sind
daß sie existieren können.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich glaube, Sie werden es begreiflich finden, wenn ich nicht in eine Erörterung der Frage eintrete, ob die Beauf . tragten der Unfall Berufsgenossenschaft oder die Gewerbe. Inspektoren, die amtlich berufenen Gewerbebeamten, das größere Maß von Sach⸗ verstand für die ihnen obliegenden Aufgaben in Anspruch neh men können. Das ist eine Sache, die müssen sie unter sich augmachen und an ihren Leistungen haben wir es zu prũfen. Ich glaube, wir wollen uns darüber nicht streiten. (Sehr richtig9) Im übrigen ist nicht ju verkennen, und ich kann darin mit dem Herrn Vorredner nur über. einstimmen, daß die Zuftändigkeit der Beauftragten der Unfall⸗ Beruftgenossenschaft und auf der anderen Seite die Zuständigkeit der Ge⸗ werbeaussichtsbeamten die Möglichkeit bietet, daß sie in Konflikt gerathen. Thatsächlich ift das auch gelegentlich der Fall gewesen; aber ich glaube nicht, daß die Konflikte, die vorgekommen sind, sehr tragisch zu nehmen sind. Ich glaube auch konstatieren zu können, daß in einzelnen Fällen sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite das richtige Maß von Entgegenkommen nicht vorhanden gewesen ist. Im allgemeinen aber, glaube ich, kaan man doch wohl annehmen, daß beide ihre Pflicht gethan haben.
Nan bin ich damit einverstanden, daß es erwünscht ist, durch genauere Vorschriften das Verhalten beider Theile zu regeln. Ich glaube, der Zeitpunkt dafür wird gekommen sein, wenn die Unfall⸗ versichꝛrungsgesetze, die ja gegenwärtig Gegenstand der Berathung im Reichttage sind, zur Verabschiedung gelangen. Soviel ich weiß, wird auch dieser 8 1200, der die Befugnisse der Beauftragten der Beruft⸗˖ genossenschaften feststellt, ebenfalls Gegenstand der Erörterung sein und vielleicht eine abweichende Fassung erhalten gegenuber derjenigen, die er gegenwärtig bat. (Bravo) Wenn diese Verabschiedung erfolgt ist, wird der Zeitpunkt gekommen sein, um durch genauere An weisungen an die bejäglichen Organe dafür Sorge zu tragen, daß für die Folge Konflikte nicht vorkommen.
Die Anträge des Genossenschaftstages liegen mir noch nicht vor. Sobald sie vorliegen, werden sie einer eingehenden Prüfung unter⸗ zogen werden. (Zuruf des Abg. Dr. Böttinger: Sle werden über⸗ morgen festgestellt h
Abg Felisch? Mein Antrag konnte leider erft beute eingebracht werden, und die Fraktionen haben dazu noch keine Stellung nehmen können. Ich stelle daher anheim, den Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Der Antrag, den ich namens meiner polstischen Freunde vertrete, berührt eine Mittelstands frage. Wir wollen damlt der großen Zahl der Berliner Kaufleute und Gewerbe⸗ treibenden eine Vertretung für ihre Jateressen schaffen. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft vertreten 1880 Firmen, davon sind L200 Börsenbesucher, 300 gehören der Großindustrie und nur 550 dem mittleren Kaufmanng. und Gewerbeftand an. Wir haben hier in Berlin 20 000 in das Handelsregister eingetragene Firmen. Der Verein Berliner Kaufleute umfaßt nur 2000 Mit glieder und der Zentralausschuß Berliner kaufmãnnischer und Industrieller Vereine 4000 Mitglieder. Neben den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft können die smmtlichen Gewerbetreibenden in einer Handelskammer zusammengefaßt werden, damit sie ein stãndiges Organ für ihre Vertretung haben.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Es wird sich vielleicht empfehlen, daß ich gleich auf die Ausführungen des Herrn Vorredners über den vorliegenden Antrag, den er begründet hat, eine kurze Erklärung abgebe, die die Stellung der Staatsregierung kennzeichnet.
Der vorliegende Antrag und seine Begründung gehen von jwei Voraussetzun gen aus, die ich beide als zutreffend bejeichnen muß. Die erste Voraussetzung ist die, daß die Korporation der Berliner Kauf⸗ mannschaft, die ja seit dem Jahre 1820 bereits als eine privilegierte Vertretung der Kaufmannschaft hier in Berlin bestebt, keine voll⸗ ständig richtige und erschöpfende Vertretung im Sinne der gesetzlichen Bedeutung einer Handelskammer ist. Es ist weder die Industrie vollständig und genügend darin vertreten, noch auch der Kleinhandel. Es sind überhaupt von den registrierten Firmen, die also, wenn eine Handelskammer hier bestände, berechtigt wären, dem Verband der Handelskammer anjugehören, nur ein Zehntel vertreten durch die hiesige Korporation. Das ist natürlich ein zweifelloser Mangel, und es ist bereits bei der Berathung des Handels kammergesetzez von mir ausdrücklich anerkannt worden, daß dieser Mangel besteht, daß es erwünscht sei, ihm abzuhelfen. Schon damals wurde in Aussicht genommen, eine Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, die einen Zwang für die Aeltesten der Kaufmann schaft herbeiführen sollte, sich in eine Handelskammer umzuwandeln. Eine solche Bestimmung aber wurde abgelehnt; es gelangte aber dabei zum Ausdruck und wurde auch meinerseits konftatiert, daß durch die Bestimmung des 52 und des 5§ 44 Absatz 2 des Handelskammer⸗ gesetzes — in dem Antrage ist unrichtig der ʒ 36 angegeben, das ist der alle Paragraph — daß durch eine Vergleichung dieser beiden Be⸗ stimmungen zweifellos sich ergab, daß dem Handels⸗Minister die Befugniß zusteht, für den Bezirk einer Korporation eine Handels— kammer neben dieser Korporation zu errichten, also auch in Berlin eine Handelskammer zu errichten neben der vorhandenen Korporation. Es sind somit die beiden Voraussetzungen, aus denen der vorliegende Antrag begründet ist, vollkommen zutreffend.
Die Frage ist nun, ob der Zeitpunkt ein angemessener ist, nun dazu überzugehen, von der Befugniß, die mir biernach zweifellos ju steht, in Berlin eine Handelskammer zu errichten, Gebrauch zu machen. Daz habe ich bisber nicht angenommen und möchte ich auch augen- blicklich nicht annehmen und jwar deshalb, weil ich die begründete Hoffnung hege, auf einem anderen Wege dahin zu gelangen, daß die Berliner Korporation der Kaufmannschaft sich in eine Handelskammer umwandelt. Ich habe bereits, als es sich nach Verabschiedung des Handele kammergesetzes darum handelte, die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen durch die Statuten der einjelnen Handelskammern zur Durchführung zu bringen, mi: den Aelteften der Kaufmannschaft darüber verhandelt, ob sie sich nicht in eine Handelskammer umwandeln wollten. Damals haben sie Bedenken gehabt, haben aber gleichwohl eine ganze Reihe von Aenderungen ihrer Statuten be⸗ schlossen, die in der That dazu führten, eine erheblich bessere Ver⸗ tretung des Handels und der Industeie in der Korporation der Aeltesten der Kaufmannschaft herbeizuführen. Gleichwohl sind sie für den Zweck noch nicht genügend.
Das wird nun auch, soweit mir bekannt geworden ist, seitens der Aeltesten der Kaufmannschaft in zunehmendem Maße anerkannt, und ich hege die Hoffnung, daß, wenn ich jetzt mit dem Vorstande der Korporation in Verbindung trete, es mir wohl gelingen könnte. sie dazu zu bestimmen, sich freiwillig in eine Handelskammer umju⸗
Stellen für Revlerbeamte eln; im Dortmunder Benirk seien von Is Revierbeamten nur 17 etatsmäßig angestellt. Die Einfahrer seien
sachverständig genug in Bezug auf die Unfallverhütungtvorschriften, und ihre Anordnungen follten maßgebend sein.
wandeln. Denn es ist nicht zu verkennen, daß dieser Weg vorzuniehen
ist der jwanggwelsen Errichtung einer Handelskammer neben ber vorhandenen Korporation. Denn die Korporation hat durch dag Handelgkammergesey Rechte übertragen erhalten, die man ihr nicht entjlehen kann; sie ist außerdem eine privilegierte Korporation, die ein sehr bübsches Vermögen besitzt, und es ist auch erwünscht, daß dieses Vermögen nach wie vor den Zwecken dienstbar erhalten wird, für die es augenblicklich beftimmt ist. Das alles würde erreicht werden, wenn wir die Korporation in eine Handelskammer umwan⸗ deln würden; dagegen würde es nicht erreicht werden, wenigsteng nur in unvollkommenem Maße, wenn wir neben der Korporation eine Handels tammer errichteten. Ich würde deshalb den Weg der friedlichen Verstän⸗ digung mit den Aeltesten der Kaufmannschaft entschieden vorziehen, und ich glaube, daß die heutige Verhandlung und auch die Auffassungen, die hier im Hause hervorgetreten sind, wohl dazu beitragen werden, die augenblickliche Stimmung in der hiesigen Kaufmannschaft günstig zu beeinflussen. Mir persönlich würde das nur erwünscht sein können und ich werde das Meinige zu thun nicht unterlassen, um das Ziel ju erreichen. (Bravo)
Abg. Wallbrecht (ul.) bittet den Minister, darauf hinzuwirken, daß die Lehrer der Handwerker und Kunstgewerbeschulen und ähnlicher Kommunalanstalten fest angestellt werden.
Abg. Felisch zieht mit Rücksicht auf die wohlwollende Erklärung des Miaisters seinen Antrag zurück.
Ein Regierungskommissar erwidert dem Abg. Wallbrecht, daß Verhandlungen mit den Gemeinden übtr die Anstellung der er⸗ wähnten Lehrer eingeleitet und Grundsätze für diese Anstellung auf⸗ gestellt selen, mit denen sich die Seweinden nunmebr einverst anden erklären müßten. Im Laufe dieses Sommers würden die Verband⸗ lungen boffentlich zu Ende geführt werden.
Abg. Dr. Barth (ir. Vzg.): Wir sind mit den Ausführungen des Abg Felisch in mehr als einem Punkte nicht einverstanden und können daber auch nach Zurücktiehung des Antrags nicht schweigen. Daß die Umwandlung der Aeltesten der Kaufmannschaft in eine Handelskammer besser wäre als die Neugründung einer Handels. kammer, darin stimme ich dem Minister bei. Od aber der Ihinister befugt ist zur Bildung einer Handelskammer, ist mir zwekffelhaft. Nach dem Gesetz kann der Minister die Errichtung einer Handels kammer genehmigen, aber es muß doch erst ein Antrag der Interessenten vorliegen. Die 3 Konservanven sprechen hier über die Angelegen⸗ beiten deg Handels, ung wollen sie es aber verwebren, über die Verhält⸗ nisse der Landwirthschaft zu sprechen. Für sich nehmen sie also diesen engherzigen Standpunkt nicht in Anspruch, und ich begrüße dies als einen Fortschritt. Jedesmal. wenn das Wort Mittelstand fällt, be⸗ ginnt die Aera der leeren Phrasen; kein Mensch kann sagen, was der Mittelstand ist. Die Herren, die davon sprechen, verstehen immer diejenigen darunter, welche bei den Wahlen für sie stimmen sollen. Wenn sich soviel Kaufleute von der Korporation der Aeltesten fern halten, lo beweist das eben, daß sie gar kein Interesse; dafür baben. Man will den Kaufleuten eine pureaukratische Organisation schaffen. Im öffentlichen Interesse liegt keine Veranlassung dazu vor. Eine Handelskammer darf nicht mit einem Ballast von Leuten beschwert werden, die über⸗ haupt kein Interesse daran haben und nicht mitarbeiten wollen. Wenn neben den Aeltesten eine Handelskammer geschaffen würde, so würde ein wahres Tohuwabohun eintreten. Man kann nur mit den Aelteften der Kaufmannschaft sine ira et studio in Verhandlungen darüber treten, ob . eine Handelskammer bilden wollen. Jeden falls liegt kein Anlaß vor, die Sache irgendwie zu überstürzen. Ein sehr eigentbümlicher Vorgang ist die Unterdrückung der Berliner Spirltusnotiz. Diese Notiz hat drei Jahre unbeanstandet bestanden, auch die Agrarier hatten keinen Anstoß daran ge⸗ nommen. Jetzt auf einmal unterdrücht sie der Ober Präsident, weil die Spiritunbörse eine gesetzwidrige Existenz führe, da kein Vorstand für dieselbe bestehe. Das Sber · Verwaltangsgericht hat dagegen seiner Zeit die Feenpalast ˖ Börse als Börse angesehen, obwohl sie keinen Vorstand batte. Uebrigens führt der Voistand der Fondsbörse die Aufsicht über diesen Spirijushandel. So lange die Agrarier mit der Spiritus börse einverstanden waren. war alles in schönster Ordnung. Plötzlich paßte aber der Lindwirthschaftskammer die Spiritusnotiz nicht mehr, und da wurde sie bre vi manu. unterdrückt und gerade zu einer Zeit, in der man über die Wiederherstellung der Produktenbörse ein Ginverständniß ju erzielen scheint. Das wirft, ein eigenthümliches Streif licht darauf, in welchem Adbhängigkeitsverbältniß selbst die obersten Bebörden zu den Agrariern stehen. Sobald die Landwirth⸗ schaftekammer etwas wünscht, beeilen sich die Herren, in Funktion ju treten. Es ist doch böchst bedenklich, plötzlich einen Zustand zu be seitigen, den man drei Jahre hat beftehen lassen. Wir haben es hier mit einem Minister für den Handel und nicht gegen den Handel zu tbun. Ich bitte den Minister um eine Mittheilung darüber, welche sachlichen Gründe dazu geführt haben, daß in dieser brüsken und schroffen Weise gegen die Spiritusbörse vorgegangen wurde.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich möchte zunächst zu dem ersten Gegenstand zurückkehren, der den Herrn Vorredner beschäftigt hat, zu der Frage, ob dem Handels⸗Minister die Berechtigung zufsteht, eine Handels⸗ kammer auch in denenigen Besirken zu errichten, in denen bereits eine Korporation der Kaufleute besteht. Daß diese Berechtigung vor⸗ handen ist, kann einm Zweifel nicht unterliegen. Der Handels—⸗ Minister hat die Befugniß, gemäß den Anträgen, die aus den be⸗ treffenden Kreisen an ihn gelangen, eine Handelskammer zu errichten. Natürlich obne daß solche Anträge vorliegen, wird der Handels⸗ Minifter eine Handelskammer nicht errichten. Sie können aber ganz sicher sein, daß solche Anträge kommen; sie haben vorgelegen und werden wiederkommen. Wenn sie vorliegen, werde ich diese Anträge prüfen und daraufhin meine Entscheidung treffen. Wenn ardere Interessen vorhanden sind, die diesen Anträgen entgegen sind, so können sie sich auch melden; ich werde sie ebenfalls prüfen bei der Entscheidung, die ich zu treffen habe.
Daß es aber zulässig ist, neben einer bereits vorhandenen Korporation eine Handelskammer zu errichten, wird in § 44 Abs. 2 des Handelgkammergesetzes zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:
Die in Absatz 1 aufgeführten Körperschaften sind befugt, sich in Handelskammern umzuwandeln oder, falls eine Handels- kammer für den Bezirk besteht, sich mit dieser zu vereinigen.
Es ist also da direkt die Möglichkeit vorgesehen, daß in einem solchen Bezirk eine Handelskammer besteht. Wenn also hierdurch die Möglichkeit anerkannt ist, daß in einem Bentk neben der Korporation eine Handelskammer errichtet wird, so hat der Minister zweifellos die Befugniß, auch dort eine Handelskammer zuzulassen, wo bereits eine Korporation im Sinne des Absatz 1 vorhanden ist.
Nun komme ich zu der Frage der Spiritusbörse. Zunächst muß ich hier konstatieren, daß das, was der Herr Ober ⸗Präsident in dieser Sache verfügt hat, in meinem ausdrücklichen Auftrage geschehen ist, und daß ich ganz allein die Verantworfung dafür übernehme. (Bravo! rechts) Ich habe gleich nach Einführung der Börsen⸗ ordnung, als mir die Mittheilung gemacht wurde, daß an der Börse noch Spiritus und Oel gehandelt würde, erklärt, das sei ungesetzlich und dem müßte entgegengetreten werden, da eine Produktenbörse — eine legale Produktenbörse, bemerke ich
einer Produltenborse ist die nothwendige Voraussetzung für eine solche legale Börse; ein Vorstand exlftiert nicht, und demnach existlerte auch eine legale Produktenbörse nicht. (Sehr richtig! rechts.) Nur an einer legalen Produktenbörse durften aber Del und Spiritus gehandelt werden. Ich erklärte also, es sei unzulässig, daß dort Oel und Spiritus gehandelt werden. Darauf wurde mir berichtet, es läge im allseitigen Interesse, sowohl der Produzenten wie der Käufer, daß man den Handel in Oel und Spiritus vorläufig nicht beanstande, und zwar deswegen nicht, weil Verträge in großer Zahl geschlossen seien, die alle auf die Berliner Börsennotiz gestellt wären und für deren Abwickelung jeder Anhalt vollständig entfiele, wenn keine Börsennotiz vorhanden wäre. Es schlugen deshalb die Aeltesten vor, ich möchte diesen Zustand tolerieren, der auch von seiten der Land⸗ wirthschaft nicht beanstandet werden würde, und zwar in der Weise, daß die Preise, zu denen dort gehandelt würde, von den amtlichen Kursmaklern den Zeitungen angegeben würden, sodaß man sie dann als Börsennotiz behandelte.
Das ist nun drei Jahre hindurch geschehen und keiner bat sich darüber beschwert. Ich bin doch der Meinung, daß ich einen solchen Zu⸗ stand, wenn er auch ungesetzlich ist, aber niemandem schadet, allen nützt, bestehen lassen darf (hört, hört! links), weil doch der öffentliche Nutzen wichtiger ist als die gesetzliche Vorschrift. (Sehr richtig! rechts. Unruhe und Zurufe links.) Ganz anders liegt aber die Sache, sobald von zuständiger Seite hiergegen eine Beschwerde erhoben wird. Darüber habe ich niemals einen Zweifel gelassen, daß, sobald eine solche Beschwerde, mag sie von einer Handelskammer oder von einer Landwirthschaftskammer ausgehen, erhoben wird, dann dieser Zustand beseitigt werden muß, weil er eben den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht. Nun ging im Dezember des letzten Jahres dieser Antrag seitens der Landwirthsschaftskammer ein, zu einer Zeit, wo mir von den Interessen des Ringes überhaupt gar nichts bekannt war. Ich habe obne weiteres den Auftrag ertheilt: nunmehr muß das, was bis dahin gestattet ist, im beiderseitigen Interesse gestattet war, aufhören, weil es nicht mehr den allseitigen Interessen entspricht. Ist das nun nicht korrekt? (Sehr richtig! sehr gut! rechts. Lebhafte Zurufe und Widerspruch links.) Ich meine, das muß jeder verständige Mensch anerkennen. Und deshalb habe ich also den Auftrag ertheilt: von jetzt an darf die Vermitte⸗ lung dieser Geschäfte durch die amtlichen Kursmakler nicht mehr stattfinden. Darauf beschränkt sich die von mir getroffene Anordnung. Diese Anordnung munß durchgeführt werden. Was geschieht bei der Wiedereröffnung der Produktenbörse, ist eine Sache für sich. In der Börsenordnung ist allerdings vorgesehen, daß an der Produktenbörse Spiritus gehandelt wird, und wenn die Produktenbörse wieder eröffnet sein wird, wird selbstverständlich auch der Handel in Spiritus dort zugelassen werden müssen. Die Frage, ob und wie lange er zugelassen wird, ist eine Frage, die nachher zu beurtheilen sein wird, wenn man die Art und den Umfang der dort gemachten Geschäfte in Spiritus genau zu übersehen und zu beurtheilen in der Lage ist. (Bravo! rech ts.)
Gegen 4 / Uhr wird die weitere Berathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 5. Februar 1900, um 7 Uhr Morgens.
Mitgetheilt dom Königlich vreußischen Meteorologischen Institut.
(Stationen nach Flußgebieten geordnet)
Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 12, Tilsit (Memel) 4, Insterburg (Pregel 1, Hellsberg (Pregel) —, Königsberg i. Pr. (Pregel) 2.
Weichsel.
Czerwonken (Bobr. Narew) 11, Marggrabowa (Bobr, Narew) 3, Llaussen (Pissa) —, Neidenburg (Wera) 3, Osterode (Drewen) 9, Altstadt (Drewen) 2. Konitz (Brahe) 4, Bromberg (Brahe) O, Graudenz 0, Berent (Ferse) 6, Marienburg (Nogat) 2. Hoppen dorf (Mottlau) 12.
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 0, Köslin (Mühlenbach) —, Schivelbein (Rega) 3. 65 er.
Schillersdorf 0. Leobschüßß (Zinna) 9. Ratibor 0, Beuthen (Klodnitz 0, Oppeln 0. Habelschwerdt (Glatzer Neisse) 0, Brand (Glatzer Neisse) 55, Reinerz (Glatzer Neisse) 26, Glatz (Glatzer Neisse) 0, Görbersdorf (Glatzer Neisse) 28. Friedland (Glatzer Neiffe 21. Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 0, Rosenberg (Stober) O, Bretzlau 6, Liegnitz (Katzbach) 2, Fraustadt (Landgraben) 2. Schwar⸗ mitz 4, Grünberg 4, Gottesberg (Bober) —, Krummhübel (Bober) 10, Wan (Bober) 54, Eichberg (Bober) 6, Schreiberhau (Bober) 19, armbrunn (Bober) 6, Bunz⸗ lau (Bober) 6, Görlitz (Lausitzer Neisse) 7, Frankfurt 6. QAstrowo (Warthe) 6, Posen (Warthe) 1, Tremessen Warthe) 0, Samter (Warthey 2, Paprotsch (Warthe) 4. Neustettin (Warthe) 3, Deutsch⸗ Krone (Warthe) 1, Landsberg (Wartbe) 8, Stettin 3, Pammin (Ihna) 4, Prenzlau (Uecker) 5, Demmln (Peene) 0.
Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.
Greifswald —, Putbus 3, Gästrow (Warnow) 1, Rostock (Warnow) — Kirchdorf auf Poel 1. Segeberg (Trave) O, Lübeck (Trave) —, Eutin (Schwentine) — Plön (Schwentine) 1. Schleswig (Schleh — Fleneburg — Gramm (Fladsau) 5, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 3, Melderf O.
Elbe.
Torgau 7, Dessau (Mulde) 4, Scheibe (Saale) 26. Neuhaus a R. a 37, Jena (Saale) 14, Stadtilm Se 11, Dingel tädt (Saale) 5, Erfurt (Saale — Sondershausen (Saale) 9, Nordhausen (Saalch 2, Greiz (Saale) 4, Altenburg (Saale) 11,
alle (Saale) 8, Klostermansfeld (Saale) 11. Bernburg (Saale) 7, lauzig (Saale) 10, Brocken (Saale) — Quedlinburg (Saale) 10, Harzgerode (Saale) 17, Magdeburg 3, Neustrelitz (Havel) 6, Kotthus (Havel) 9, Dahme (Havel) 14, Berlin (Havel) 4, Blankenburg bei Berlin (Savel) 38, Spandau (Havel) 4. Heinersdorf. Kr. Teltow (Have 8, Potsdam (Havel) 11, Brandenburg (Dave) 2, Kyritz (Haveij 2, Gardelegen (Uland) 5, Waren (Elde) 9, Marnitz (Elde) 2, werin (lde) 0, Dömitz (Elde) 2, Neljen (Ilmenau) O, Lüneburg . 6, Reumũnster (Stör) —, Bremervörde (Oste) — Helgo⸗ and —.
Weser. Meiningen (Werra) 7, Liebenstein (Werra) 8, Schnepfen⸗ thal Werra; 20. Witzenbausen (Werra) — Fulda (Fulda) —, Schwarenborn (Fulda 12, Cassel (Fulda) O. Uslar 2, Dri- burg (Nethe) o, Herford (Werre) 0. Nienburg 0, Scharfenstein (Aller 31, Brocken (Iller —, Ilsenburg (Aller). Wasserleben Aller) 6, e e (Aller) 2, Helmstedt (Aller) 3, Celle Allery 0, Göttingen (Auer) O, . b. St. an, , Aller) g, Herzberg (Aller —, Clausthal (Iller) 20, Seesen (lUller) 6,
Herrn Dr. Barth — hier in Berlin nicht existiere. Ein Vorstand
Kleine Flüsse zwischen Weser und Emgs. Jever 0, Norderney —. Vssel.
Ellewieck =. Em s.
Gũütergloh (Dalle) 0, Münster i. W. —, Lingen 0, Osnabrück (Haase) —, Löningen (Haase) —, Aurich —, a . J
Rhein.
Darmfstadt 0, Coburg (Main) O, Frankenheim (Main) —, Gelnhausen (Main) —, Frankfurt , 0, k eisen⸗ heim O,. irkenfeld (Nahe) 4, Marburg (Lahr) 0, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel . Forsthaus (Mosel) 11, Bitburg (Mosel) 0, von der Heydt ⸗ Grube (Mosel) 0, Trier (Mosel) 0. euwied 0,
chenburg (Sieg) 4, Siegen (Steg) o, Müllenbach (Sieg) 1, Köln O, refeld 0, Arnsberg (Ruhr) 2, Brilon (Ruhr) 3, Alt⸗Astenberg
(Ruhr) 7, Dortmund O, Kleve 0, Aachen (Maaß) 4. Der Höhe von 1 em Schneedecke entsprachen: Febr. 1900 in Czerwonken . mm Schmelj⸗
(Weichseh — 20
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Marggrabowa Neidenburg Altstadt Bromberg ] * Schivelbein (Rega) 1. Leobschũtz — Sabelschwerdt 1
ö r, . (Oder)
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Liebenstein Schnepfenthal
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Schwarzenborn (Weser) Uslar
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Statistik und Volkswirthschaft.
Landwirthschaftliches Genossenschaftswesen im Königreich Sachsen.
Bei dem hohen Stande des Volksschulwesens, der dichten Be⸗ völkerung und dem intensiven Wirihschaftsbetrieb waren, so sollte man meinen, im Königreich Sachsen die Vorbedingungen zu einer besonders günstigen Entwickelung der law e e , Genossen⸗ schaften gegeben. Aber gerade die Industrialisierung des Landes mit seinen vielen, stetig wachsenden städtischen Bevölkerungszentren er⸗ leichterte es dem Landwirth, selbst dem kleineren, auf eigene Hand, vorwärts zu kommen. Immerhin suchten die landwirth⸗ schaftlichen Vereine für Schaffung von Darlehnskassen und Bezuggs⸗ ens fsenschaften schon in den sechziger Jahren einzutreten Diesen Bestrebungen kam das sächsische Genossenschaftsgesetz von 1868 durch Gestattung der beschränkten Haftpflicht entgegen. Unter dessen Herr⸗ schaft trat eine Reihe solcher Genossenschaften ins Leben, von denen 1373 19 zu einem Verband sich vereinigten. Mißerfolge und schlimme Erfahrungen führten aber sowohl zum Zerfall des Ver⸗ bandes als auch zur Auflösung vieler Genossenschaften. Die vom Rheinland aus über Hessen sich verbreitenden Raiffeisenkassen sollten dann gemeinsam mit den aus Ostpreußen stammenden Molkerei⸗ genossenschaften neue Impulse nach Sachsen tragen. Doch dauerte es ein volles Jahrzehnt, bis nach dem Vorbild der ersten sächsischen Darlehnskasse in Klotzsche eine zweite 1890 in dem benachbarten Langebrück zu stande kam. Die Milchverwerthungegenossenschaften ge⸗ wannen schneller an Boden, denn in den Jahren 1833 — 89 entstanden ihrer sechs. Die entscheidende Wendung zum Besseren trat erst mit der Gründung des - Verbandes der landwirthschaftlichen Genossenschaften im Königreich Sachsen“ im Jahre 1891 ein, welcher sich zu plan= mäßiger Azitation und Unterweisung der Landwirthe die Unterstützung der Regierung sicherte.
Der Verband ist seitdem in allen Angelegenbeiten der bewährte Ratbgeber seiner Genossenschaften, mag es sich um technische Fortschritte, um Schwierigkeiten im Geschäst oder in der Buchführung, um Streitigkeiten der Genossen untereinander, um Differenzen mit der Steuerbehörde oder mit dem Gericht, um Aufsetzung von Verträgen, um Anstellung von Beamten oder um Einführung neuer Geschästs⸗ zweige u. s. w. handeln. Die 10 Genossenschaften, welche ursprünglich zusammen den Verband bildeten, sind nach dem vor kurzem erschienenen Bericht des Verbandz. Direktors Bach auf 126 Genossenschaften gestiegen, und jwar gehören geßjenwärtig dem Verbande an: 2 Zentralgenossen⸗ schaften, Sg Darlehngz. und e ,,. 15 Bezugs und Absatz⸗
enossenschaften, 19 Molkereigenossenschaften, 4 Kornbausgenossen⸗ chaften, 2 Wasserleitungsgenossenschaften, 1 Müllerei. und Bäckerei⸗ genossenschaft und 1 Schlachthausgenossenschaft, während 13 Darlehng⸗ kassen sich zum Neuwieder Verband halten und etwa 18 landwirth—⸗ schaftliche Genossenschaften sich nirgends angeschlossen baben. Von 1891 bis 1898 wuchs die Mitgliederzahl von 638 auf 5164, der Umsatz von 3116000 auf 41 687 272 Immerhin ist auch heute noch das Genossenschaftswesen im Königreich Sachsen weniger verbreitet als in manchen anderen Ge⸗ genden Deutschlands. Während , ne. auf je 261 ha eine Ge⸗ nossenschaft entfällt, kommt im Königreich Sachsen eine landwirth schaftliche Genossenschaft erst auf 7224 ha.
In der richtigen Eckenntniß, daß eine Zentralgenossenschaft für
den gemeinschaftlichen Einkauf eine ,, Spitze und Stütze
der landwirtbschaftlichen Bezugsgenossenschaften ist, ging der Verband
1893 an die Gründung einer solchen. Noch wichtiger war die Errichtung
einer zweiten Jentralgenossenschaft, der Lan des genossenschafts kasse
im Jahre 1897, durch welche der Verband nicht nur seine Genossenschaften
in ihrem Geldverkehr unabhängig machte, sondern sie auch in den
Mitgenuß des von der Königlichen Staatsregierung ausgeworfenen
2. Millionen / Fonds setzte. Die Landesgenossenschaftskasse, welche
übrigens den gewerblichen ebenso wie den r,, , Ge⸗ nossenschaften dlenstbar sein soll, fübrte sich sehr gut in das Geschäft ein und bildet beute neben der Zentralgenossenschaft die wichtigste Stütze der sächsischen rf rn fie ff e ffn.
Dle Darlehn, und Sparkassenvereine, welche bis auf 4 Caen: an der unbeschränkten er t festhalten, haben die Ent⸗ wickelung det Sparsinng in den ländlichen Kreisen besonders dadur
gefordert, daß sie einem jeden leicht erreichbar, auch Sonntags 3. dem Gottesdienst offen sind, Einlagen bis zu 50 A herab annehmen und verhältnißmätßig hoch verzinsen. Der zweiten Aufgabe, der Gewährung von Kredit, werden die Genossenschaft n gerecht, indem sie meistenß jedem ihrer Mitglieder einen nach seinen . lichen und persönlichen Verhältnissen sehr vorsichtig bemessenen Blankokredit auswerfen; sie verlangen nur für alle diesen Betrag üũberschreitenden Summen besondere Sicherheit durch Bürgschaft, Hinterlegung von Werthpapieren, durch Pfandstellung, Kautiong⸗ hypotheken u s. w. Ein weiterer Fortschritt ist der Kontokorrent verkehr, der den modernen wirthschastlichen Verhältnissen in höherem Grade angepaßt ist als das Einjeldarlehn, und der dementsprechend meist auch nur von mehr entwickelten Genossenschaften (964 oder
Dannbber (Aller) 2, Bremen —, Oldenburg (Hunte) 0, Elefleth 0.
F aller) gepflegt wird. Die Landesgenosse * niert gegenüber den Darlehnskassen a 2
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