lutlon, daß an eine Reform des Hinterlegungswesens herangetreten werden möge. Meine Herren, ich erinnere mich dleser Re— solution sehr wohl; sie ist einstimmig und, wie ich hinzu⸗ setzen darf, ohne Diskussion angenommen worden. Es ist
garnicht darüber geredet worden, inbbesondere auch nicht über die
Richtung einer solchen Reform und namentlich nicht darüber, ob nicht die wesentlichen Vereinfachungen und Erleichterungen, die die im vorlgen Jahre verabschiedeten Ausführungsgesetze für Preußen auf dem Gebiet des Hinterlegungswesens gebracht haben, einen erheblichen Theil der Klagen über die bestehenden Zustände verstummen lassen würden. Es finden sich in diesen Gesetzen ganz erhebliche Ver- einfachungen des früheren Verfahrens, ich erinnere nur daran, daß die Zeit der einstweiligen Verfügungen, die früher, glaube ich, aur 6 Wochen betrug, auf einen Zeitraum von 6 Monaten ausgedehnt worden ist, sodaß die hinterlegten Beträge so lange in der Verwahrung des Amtsgerichts bleiben können, von wo man sie leicht wieder herausbekommen kann. Es sind ferner in dem Ausführungt⸗ gesetz Bestimmungen getroffen über die Rückzahlung von Sicherheiten, die zur Erlangung der vorläufigen Vollstreckung eines Urtheils oder für Arreftzwecke auferlegt wurden. Auch hierfür sind wesentliche Er⸗ leichterungen getroffen, die in Zukunft die Schwierigkeiten auf diesem Gebiet vermindern werden. Die Staatsregierung ist der An⸗ ficht gewesen — ich habe nicht alles angeführt, was nach dieser Richtung geschehen ist —, daß zunächst abzuwarten sei. wie die neuen Bestimmungen sich bewähren, und ob dann noch das Bedürfniß besteht, an eine weitergehende Aenderung des Hinterlegungs⸗ wesent heranzutreten.
Der Herr Abg. Kirsch bat weiter erwähnt, daß das Gesetz mit dem langen Titel, über das er sich schon im vorigen Jahre abfällig aus gesprochen habe, in dieser Session wieder unverändert eingebracht sel. Ueber dieses Gesetz hat im vorigen Jabre nur eine summarische Besprechung stattgefunden, es sind einzelne Aeußerungen gefallen, die an dem Gesetz mancheg auszusetzen hatten, aber das Haus selbst hat dazu kelne Stellung genommen, und die Staatsregierung hat gemeint,. daß, wenn das Gesetz wieder unverändert eingebracht werde, auch dem Herrn Abg. Kirsch reichlich Gelegenheit gegeben werde, die Mängel, die er im vorigen Jahre rügen zu müssen glaubte, wiederum jur Sprache zu bringen und für ihre Beseitigung zu sorgen. Das Gesetz ist, wie ich glaube, gestern an die Kommission verwiesen worden und dort kann ja der Herr Abg. Kirsch seine bessernde Hand anlegen.
Der Hauptwunsch, den der Herr Abg. Kirsch ausgesprochen hat, ging auf eine möglichst baldige Herabsetzung der Gerichtskosten auf dem Gebiet der freiwllligen Gerichtsbarkeit. Darüber, daß dieser Wunsch sich der größten Popularität erfreut, habe ich keinen Zweifel. Wie die Sache thatsächlich liegt, habe ich schon in der Kommission erklärt gegenüber dem Vorwurf, daß ich ein im vorigen Jahre abgegebenes Versprechen, ich würde die Grundlage für eine etwaige Reform des Kostengesetzes durch ftatistische Zusammenftellungen schaffen, nicht gehalten habe. Ich babe — und der Herr Referent hat schon die Güte gehabt, dos hier zu wiederholen — mich nur darauf berufen können, daß die Justijverwaltung im vorigen Jahre so mit Arbeiten überhäuft war, daß sie diese doch nicht absolut dringende Arbeit nicht hat zu Ende führen können. Die Arbeit hat unterbrochen werden müssen, weil diejenigen Beamten im Justiz⸗Minifterium, die gerade für dieses Gebiet Speꝛialisten sind, für andere Dinge mit Be⸗ schlag belegt waren. Ich kann nur wiederholen, was ich schon in der Kommission gesagt habe: werfen Sie einen Blick in die Gesetzsamm⸗ lung des vorigen Jahres, werfen Sie einen Blick in das Justij⸗ minifterialblatt und berücksichtigen Sie, daß in den letzten 4 Monaten des vorigen Jahres 800 höhere Stellen im Richteramt zur Neu—⸗ besetzung gekommen sind, dann werden Sie, glaube ich, die Inst z⸗ verwaltung entschuldigt finden, wenn sie auf dem einen Gebiet nicht hat leisten können, was sie im vorigen Jahre leisten zu können glaubte. Ich kann nur um Indemnität bitten. Die Arbeiten werden demnachst wieder aufgenommen und möglichst rasch zum Abschluß ge⸗ bracht werden.
Wenn der Herr Abg. Kirsch, wie ich ihn verstehe, einen Initiativ- antrag in Gestalt eines neuen Kostengesetzes einbringen will, dann weiß ich nicht, ob dieser Antrag eine wesentlich andere Bedeutung haben könnte, als daß er vielleicht dieses hohe Haus in einer oder mehreren Sitzungen eingehend beschäftigt. Es ist das, glaube ich, ein Gebiet, das der Jaitiative der Staatzregierung im wesentlichen über⸗ lassen werden muß. (Sehr richtig) Jedenfalls müssen erst sichere Grundlagen für die Reform gefunden werden, ehe mit mehr oder weniger improvisierten Gesetzentwürfen an die Frage beran⸗ getreten werden kann. Ich möchte also bitten, daß der Herr Abg. Kiisch seine Ungeduld etwas jügelt. In dieser Session kann ich allerdings seitens der Staatsregierung nichts in Aussicht stellen; aber in der nächsten Session werden wir in der Lage sein, uns eingehend mit dieser Frage zu beschäftigen, und die Meinung des Hauses darüber zu erkunden, ob und inwieweit eine Verminderung der Gerichtskosten erforderlich ist.
Gegenüber einer Bemerkung des Herrn Abg. Kirsch über das Anwachsen der Einnahmesumma im Etat will ich dann noch erwidern, daß diese größere Summe, die bier in Einnahme gestellt ist, sich keineßwegs nur durch eine höhere Einnahme an Gerichtekosten erklärt, sondern zum theil durch eine andere Gestaltung des Etatg. Eg stecken in dieser Gesammtsumme insbesondere erhebliche Betiäge aus dem Gefangenen ˖ Arbeit verdienst, die früher an anderer Stelle zur Ver⸗ rechnung kamen und jetzt unter die Gesammt Einnahmen aufge⸗ nommen sind; es stecken darunter, glaube ich, auch die Kataster⸗ gebühren, die früher unter diesem Titel nicht jur Erscheinung kamen, und einige andere Dinge. gebend sein für die Frage, ob eine übermäßige Steigerung der Ein⸗ nahme an Gerichtskosten thatsächlich erfolgt ist.
Meine Herreg, das wäre das, waz ich zu diesen allgemeinen Be⸗ merkungen zu sagen hätte; ich glaube, daß ich, soweit ich im stande war, darauf zu erwidern, Wesentliches nicht ausgelassen habe, bin aber zu allen weiteren Autslünsten bereit. (Bravo lj
Abg. Dr Göschen (n) ist erfreut darüber, daß das Extra⸗ ordinarium für Ge ichtsgebäude im nächsten Jahre um so größer werden soll, hält aber die Erböhung des Ordinariums und die Schaffung neuer Richterstellen nech nicht für genügend und dem wirk— lichen Bedücfniß en sprechend. Die Richter seien so überlastet, daß die Geschäste darunter litten; wenn in Be lin täglich 20 größere Strafsachen anständen, so sei eine richtige Erledigung durch den Richter und eine Anhörung der Vertbeldigung nicht mögrich.
Abg. Dr. Heyve⸗ Stolzenau (fr. kons.) bittet um Errichtung elnes Amtsgerichts in Wunstorf.
Also diese Zahl allein kann nicht maß⸗
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Die Errichtung eines Amtsgerichts in Wunstorf bildet den Gegenstand einer Petition der dortigen Gemeindebehörden, die, wie mir soeben mitgetheilt wird, morgen auf der Tagesordnung
der Justizkommisston steht. Ich glaube daher, daß die Erörterung
dieser Frage wohl einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben darf.
Abg. Bachm ann (nl. ) wünscht die Beseitigung des Untform⸗ zwanges für die Gerichtsvollzieher.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Der Uniformzwang ist bei den Gerichtsvollziehern selbst außerordentlich wenig beliebt, und auch aus den Kreisen der Bevoͤlkerung ist häufig der Wunsch laut geworden, daß man diesen Zwang aufheben möge, weil auch da, wo der Gerichts vollzieher aus ganz harmlosen Ursachen in die Häuser kommt, der Schein entstehen könnte, als wäre in diesen etwas nicht ganz in Ordnung. Auf der anderen Seite ist es aber als nothwendig erachtet worden, die Gerichtse⸗ vollzieher auch äußerlich als Beamte kenntlich zu machen, und als die
Gerichte aufgefordert wurden von der Zentralstelle, wie dessen der
Abg. Bachmann soeben Eiwähnung gethan hat, ist das Resultat das gewesen, daß die Praͤsidenten sich fast einstimmig für die Beibehaltung des Uaniformzwanges ausgesprochen haben.
Einer der Gründe, der bisher gegen diesen Uniformzwang an⸗ geführt wurde und der darin gefunden wurde, daß, wenn es sich bloß um Zustellungen handelt, vielleicht falschen Vermuthungen Raum gegeben würde, durch das Erscheinen eines uniformierten Gerichtsvollziehers, verliert und hat wesentlich an Bedeutung ver⸗ loren seit dem 1. Januar, da jetzt die meisten Zastellungen durch Ge⸗ richtsdiener erfoldnen und nur in verhaältnißmäßig seltenen Fällen die Gerichtsvollzieher selbst zu Zustellungen herangejogen werden.
Eine solche allgemeine Anweisung, wie sie Herr Amtsgerichtsrath Bachmann wünscht, daß es dem Ermessen der aufsichtführenden Richter überlassen werden möge, zu bestimmen, in welchen einzelnen Fällen die Gerichtsvolljieher die Uniform zu tragen haben und wann sie sich ihrer enthalten dürfen, vermag ich nicht in Aussicht zu stellen. Ich fürchte, daß dann diese ganze Bestimmung ihre eigentliche Bedeutung bald verlieren würde. Wenn aber, wie es thatsächlich in zahlreichen Orten und Bezirken geschieht, mal ein Auge zugedrückt wird, falls der Gerichtsvollzieher Amtshandlungen ohne Uniform vornimmt, wo er absolut nicht erwarten kann, daß seine amtliche Stellung und Würde in Zweifel gezogen wird, dann würde ich gegen das Fortbestehen einer solchen milden Praxis meinerselts nichts Erhebliches zu erinnern haben. (hHeiterkeit.)
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) befürwortet eine Aenderung des Ge⸗ schäftsplans der Gerichte, damit die Richter nicht immer dieselben Sachen bekämen, und eine Beseitigung der Difformität der Ent⸗ scheldungen des Reichegerichts und des Ober ⸗Berwaltungegerichts, empfiehlt ebenfalls die Ünterweisung der Studierenden im vraktischen Pebzeßverfahren und tadelt das Einpauken von Paradefragen für dat Framen. Die Justizverwaltung sei im letzten Jahr allerdings mit der großen Fülle von Gesetzen Üüberlastet gewesen, und man müsse es mit Dank anerkennen, daß eö dem Minister mit Aufbietung aller Kräfte gelungen sei, das große Gesetzeswerk vor dem 1. Januar zum Abschluß zu bringen. ;
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ein paar Bemerkungen bezüglich der Prüfungen, welche der Herr Abg. Porsch eben zum Gegenstande seiner Bemer⸗ kungen gemacht hat. Das sogenannte Einpauken wird seltens der Verwaltung keineswegs als etwas Nothwendiges, Gebotenes erachtet; im Gegentheil, es wird dringend gewünscht, daß dieses Einpauken mehr und mehr in Abnahme käme, und ich glaube, es ist in dieser Beziehung eine heilsame Wirkung von den Anordnungen schon zu be⸗ merken gewesen, die eine Neuregelung des juristischen Studiums auf den Universitäten zum Gegenstand gehabt haben, insbesondere von der Einführung der praktischen Kurse, welche die Universitätslehrer in die Lage setzen, mit ihren Zuhörern in nähere persönliche Berührung zu kommen, ihnen praktische Fragen zur Beantwertung vorzulegen, sie ihnen zur schriftlichen Bearbeitung zu unterbreiten und diese Arbeiten demnächst zum Gegenstand der Diekassion zu machen. Dieses Verfahren hat, wie ich aus den Berichten einzelner Vorsitzender der Prüfung. Kommisstonen entnommen habe, eine außerordentlich nützliche und gute Wirkung gehabt, insbesondere an den kleinen Unwersitäten, wo allerdings die Aufgabe leichter gelöst werden kann als in den über⸗ füllten Auditoren unserer großen Uagiveisitäten. An den letzteren ist aber auch die Möglichkeit der Heranziehung jüngerer Kräfte zur Unter⸗ stützung der Professoren gegeben. Es ist in der Instruktion aus drücklich vorgesehen, daß die Herren Assistenten zuziehen können, und von dieser Möglichkeit wird auch Gebrauch gemacht. Es ist mir be⸗ kannt, daß bei einem der ersten hiesigen Rechtslehrer als Assistent mehrere Jahre ein Assessor thätig gewesen ist, der inzwischen zum Amtsrichter ernannt worden ist. Ich würde es begrüßen, wenn die Assessoren in größerer Zahl zu dieser Beschäftigung herangezogen würden.
Im übrigen ist das Examinieren eine Kunst und zwar eine schwere Kunst, und wird es immer bleiben; bestimmte Vorschriften, wie zu examlnieren sei, lassen sich nicht geben. Die Hauptsach: liegt wohl in der Auswahl der geeigneten Personen, und darin, daß man, wenn darin Fehlgriffe begangen worden sind, nicht geeignete Examinatoren durch bessere zu ersetzen sucht.
Von den Beispielen, welche der Herr Abg. Porsch angeführt hat, weiß ich nicht, ob sie aus neuerer oder aus älterer Zeit berrübrenr. In alten Zeiten erzählte man ja zahlreiche Examens. Anekroten über spitzfindige Fragen, die sich regelmäßlg wiederholten, und deren richtige Beantwortung jedesmal die außerordentliche Zufriedenheit des Gxaminators hervorrief. Ich glaube, es ist in dieser Beziehung in den letzten Jahren sehr viel besser geworden. Ich glaube das namentlich behaupten zu können von der Prüfungskommission für die große Staatsprüfung. Dort ist man selt Jahren einer solchen Methode des Examinterens entgegengetreken. Selbstverständlich ist es aber nicht ausgeschlossen, daß Fragen sich wiederholen; es kann nicht j der Examinator bei den zahlreichen Prüfungen stets Fragen stellen, die nicht schon früher vorgekommen sind. Das schließt aber nicht aus, daß immerhin die volle Möglichkeit gegeben wird, dem Examinanden sachlich und gründlich auf den Zahn zu fühlen, und ich glaube, das geschieht auch, was sich daraus ergiebt, daß immer noch ein echeblicher Bruchiheil der Examinanden die Prüfung nicht besteht.
Was die erste Frage des Herrn Abg. Porsch betrifft, die Geschäfts. veitheilung an den Amtsgerichten betreffend, so unterliegt diese der B schlußfassung des Präsidiums des Landgerichts, und die Justiz2 verwaltunz ist nur in der Lage, Grundsätze aufzuftellen, welche für die Prästdien bindend sind. Solche Grundsätze sind schon im Jahre
1879 aufgestellt worden und zwar insbesondere dahin, daß bei den kleinen Amtegerichten, welche nur mit zwei Richtern besetzt sind, die Geschäfte nach Benirken und nicht nach Geschäftsgattungen vertheilt werden sollen. Nur bei den mit mehr als jwei Richtern besetzten Amtsgerichten hat das Präsidium freie Haud, nach seinem Ermessen die Geschäfte zu vertheilen. Falls diese Grundsätze in der Praxig nicht befolgt werden möchten bezüglich der kleinen Amtsgerichte, würde die Justiwerwaltung allerdings in der Lage sein, im Aufsichts wege einzuschreiten und auf eine den Grundsätzen entsprechende Geschaͤstt. vertheilung binzuwirken. Beschwerden nach dieser Richtung hin sind aber an die Zentralinstanz nicht gelangt, und ich muß abwarten, ob etwa solche Beschwerden zu meiner Kenntniß gebracht werden.
Abg. Saenger (fr. Volkep.) bittet den Minister, den Studierenden die dringende Mahnung zugehen zu lassen, auf die Erweiterung ihrer allgemeinen Kenntnisse Bedacht zu nehmen, und die Examinatoren an. zuweisen, beim Examen darauf Rücksicht zu nehmen. Der Redner fragt ferner, ob der Minister schon Stellung zu der Petition aus Frankfurt a. M. genommen habe, welche die Zulasfsung der Realgymnasiasten zum juriflischen Studium wünsche, und verlangt schließlich ein größereg Entgegenkommen der Finaniwerwaltung für die Bedürfnssse der Juftißpflege. Das Gesetz vom vorigen Jahre über die Pensionierung der älteren Richter aus Anlaß des Inkrafttretens dis B. G. B. werde rigoros angewendet; ein 70 Jahre alter, nur vorübergehend kranker Richter in . a. M. sei noch vor dem 1. Januar zur a n,. esuchs um Pensionterung gezwungen worden und damit der Wohlthaten dieses Gesetzes verlustig gegangen. Die Prügel⸗ strafe sel nur eine rohe Form der Folter und habe gar keine e gde ff. Wirkung. Besser sei die Einführung der bedingten Verurtheilung für erstmals bestrafte Verbrecher. Viele Rückfälle des Verbrecher seien auf die Art der Strafvollstreckung durch die unteren Beamten zurückjuführen. Die Verhältnisse dieser Beamten müßten wesentlich verbeffert werden, das Sparsystem sei hier ganz unangebracht. Ge— wisse Vorkommnisse hätten gezeigt, wie wenig diese Beamten er ⸗ zieherisch wirken können. Mit dem unde offs e rik sei in vielen Ge⸗ fängnifsen nichts zu erreichen. Die Gefängnißbeamten müßten auch von oben her die richtige Belehrung erhalten.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Bei der vorgerückten Zeit glaube ich mich bei der Beantwortung der verschiedenen Anfragen und Anregungen des Abg. Saenger sehr kurz fassen zu sollen. Ich kann an erster Stelle die Frage, ob die Petitionen aus Frankfurt, welche die Zulassung der Real⸗ schulabiturienten zum juristischen Studium erstreben, bereits im Staatg. Ministerium berathen worden seien, dahin beantworten, daß eine solche Berathung noch nicht stattgefunden hat, und auf Grund dieser Thatsache muß ich mich auch enthalten, meine eigene Stellung zu dieser Frage kund zu geben.
Was sodann die angebliche Tendenz zu Ersparnissen bei der Besetzung von Richterstellen betrifft, so hat ein solcher Gesichtspunkt bei dem von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Falle — Besetzung einer Amtsrichterstelle in Frankfurt — absolut nicht obgewaltet. Es ist im vorigen Jahre ein hervorragend tüchtiger Assessor, der lange Jahre im Justiz⸗Ministerium beschäftigt war, zum Amtsrichter in Frankfurt ernannt worden, und es würde ein großer Gewinn für das Amts zericht gewesen sein, wenn er seine Stelle hätte antreten können. Damals dachte niemand daran, daß diesem Herrn bald nach seiner Ernennung Anerbietungen von einer ausländischen Regierung gemacht werden würden. Er ist auf drei Jahre nach Japan beurlaubt worden, um dort bei der Neueinrichtung des Gefängnißwesens und anderen Organisationen mitzuwirlen. Es handelte sich dabet um einen Akt internationaler Höflichkeit. Selbstverständlich kann man derartige Gesuche einer befreundeten Regierung nicht ablehnen. Der Urlaub ist ertheilt, ohne daß dem Herrn zugemuthet werden konnte, auf seine Stelle in Frankfurt zu verzichten. Die Sielle hat also nicht anderweit besetzt werden können, und daraus ergiebt sich die Noth⸗ wendigkeit, sie kommissarisch durch einen Gerichts ⸗Assessor verwalten zu lassen.
Ebensowenig haben finanzielle Gesichtspunkte mitgewirkt bei der Frage nach der Versetzung älterer Richter in den einstweiligen Rube⸗ stand. Ich möchte die Frage heute nicht erörtern, da sie vlelleicht infolge einer Petition Gegenstand eingehender Besprechung werden wird. Solche Fragen bezüglich einzelner Persönlichkeiten lassen sich überhaupt hier kaum besprechen. Ich kann nur das Eine sagen, daß für die Ausführung dieses Gesetzes lediglich die Grundsätze maßgebend gewesen sind, die ich in der Verhandlung in diesem hohen Hause als für mich bindend ausdrücklich hingestellt habe, und daß nach diesen Grundsätzen verfahren worden ist. Ich würde, wenn es darauf ankäme, den Beweis liefern können, daß das Gesetz überall mit möglichster Rüdsiht zur Ausführung gebracht worden ist.
Die Einführung der bedingten Verurtheilung, nach dem Vorgang Belgtens und vieler anderer Staaten, liegt 3. 3. nicht in den Absichten der Königlichen Staatsregierung. Wir haben bekanntlich an Stelle der bedingten Verurtheilung die sogenannte bedingte Begnadigung, die erst seit wenigen Jahren sich in Kraft befindet. Wir sammeln noch Erfahrungen, ehe wir einen definitiven Enischluß fassen gegenüber den Anregungen auf Einführung der bedingten Verurtheilung. Vorläufig sind wir der Ansicht, daß das hier eingeführte Verfahren manche Vor⸗ züge vor der bedingten Verurtheilung hat, und daß die mit diesem System bisher erzielten Resultate befriedigen.
Meine Herren, bezüglich der Gefängnißbeschäftigöng und dis Gefängnißdienstes im allgemeinen glaube ich mich auf dasjenige be⸗ ziehen zu dürfen, was schon vorher über diesen Punkt gesagt worden ist. Ich will nur bemerken, daß die Anstellung tüchtiger Gefängniß⸗ aufseher außerordentlich schwierig ist. Das geeignete Material dazu ist nicht leicht zu finden. Es ist aber auch nicht lediglich eine Finanz frage: auch wenn die Gehälter erhöht würden, würde diese Schwierig⸗ keit bestehen bleiben. Ob es in Preungesheim noch Gefängniß— aufseher giebt im Alter von nur 23 Jahren, weiß ich nicht. Es besteht seit dem vorigen Jahre eine Infstrultion dahin, daß ein Minimalalter von 25 Jahren von jedem Gefängnißaufseher verlangt werden soll. Auch im übrigen sind die Anforderungen, die an die Qualifikation der Gefängnißaufseher gestellt weiden, verschärft. Die Darstellung bezüglich der finanziellen Lage der Gefangenenaufseher war, wie ich glaube, nicht in allen Beziehungen vollkommen genau. Ich will aber auf Einzelheiten nicht eingehen und nur bemerken, daß die Gefängnißaufseher in Preungesheim zum gtößten Theil in Besitz von Dienstwohnungen sind, mit denen Gärten und Stallungen verbunden sind, sodaß sie den gewöhnlichen Lebentzbedarf zu einem erheblichen Theile nicht zu den Fiankfurter Markipreisen, sondern als Selbstproduzenten beschaffen können.
Die Frage der Ertheilung von Remunerationen an die Gefãngniß⸗ aufseher ist im vorigen Jabre hier Gegenstand sehr eingehender Er ⸗ örterung gewesen, und ich glaube, die Zuftimmung der großen Mehr ⸗
beit des Hauses ist damals für die Regelung, wie sie nun im Etat
getroffen ist, ermielt worden. Die Remunerationen sind ja nicht ab⸗ geschafft. Den Gefängnißaufsehern können auch jetzt noch und werben von dem Arbeitsverdienst Remunerationen gegeben, allerdings nur bis zum Maximalbetrag von 200 4 Andererselts ist die Gehaltsregelung für Gefängnißaufseher im vorigen Jahre aufgebessert, und Stellenzulagen haben, sovlel ich weiß, alle Gefängnißaufseher aus dem Stellenzulagefonds bekommen.
Ich glaube also nicht, daß die Angaben des Herrn Abg. Saenger überall zutriffend waren. Selbstverständlich kann ich mich aber zu den leinen Detalls hier zur Zeit nicht äußern.
Die Frage der Anschaffung von Dienftkleidungen für die Ge⸗ fangenenaufseher ist auch schon mehrfach Gegenstand der Erörterung hier gewesen. Ich habe schon einmal hier erklärt, daß die Errichtung einer Klelderkasse für die Gefängnißaufseher in Auesicht genommen war, daß aber die grohe Mehrheit der Gefängnißaufseher sich dagegen erklaͤrt bat, und daß deshalb davon Abstand genommen worden ist, dieses Beneftzium den Gefängnißaufsehern gegen ihren Willen aufzu⸗ drangen. .
Um 4/9 Uhr wird die weitere Berathung auf Sonn⸗ abend 11 Uhr vertagt. . .
Sandel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. 1900 betrug der gesammte Kassenbeftand 850 438 000 (1899: zz9 oz 1 000; 1898: 958 447 000) „Ke, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr S8 7865 00 (i899: 10870 000; 1898; 127145 000) de Der Metallbestand von 5165 054 000 (1899: 8655 3335 009; 18983 eb 262 000 M allein hat zugenommen um 10 471 009 (1899 um 12275 000; 1898 um 12513 000) 0 Der Bestand an Wechseln von 726 0853 009. (1899: 579 960 900; 1898 53h oö 06M M zeigt einen Rückgang um 63 211 000 (1899 um 65 355 ooo; 1898 um 33 701 000. 6. und der Bestand an Lombardforderungen mit 74 024 099 (1899: 81 0386 090; 1895: 33 89 000) M einen solchen um 6 335 00 (1899 um 2300 009; 1398 um 5 IJ1I7 000) M. Auf diesen beiden Anlagekonten zusam men ist also eine Verminderung um 689 46 009 (1899 um 66 683 000; 18958 um 38 818 000) „ erfolgt. Die Position Sonstige Aktiva“ weist eine Abnahme von 9212 0h90 S auf. Auf passtoer Seite jeigt der Betrag der umlaufenden Noten mit 1067 699 000 (1899 61 203 000; 1898: 1 056 541 000) M der Vorwoche gegenüber einen Abgang um 41 978 9090 (1889 um 40 993 0090; 1895 um 34 305 O06) , und die sonftigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) erscheinen mit 463 946 000 (1899: 391 552 600; 15898: 430 710 000 M um 28 M3 000 (1899 um 32678 00; 1898 um 5 261 000 4A niedriger.
Februar
(Jus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und In dustrie“ )
Die Gisenbahnen Europas am 1. Januar 13938.
a, n,. Länge in Km,
nach dem Stande welche entfäͤlt auf vom vom 10000
31. Deibr 31. Dezbr ] 100 qkm Ein- 1897 1898 wohner
Länder
9 560 35 113 60689 2605 13 048
48116 33 668 5 904 2543 12916 41343 41703
34 455 34 668 952 952 15 643 15 715 195652 1981
3129 3164 2362 2362 2880 3051 Rußland und Finland. 40 2682 42 535 11 570 570 Schweden.. 10169 10 240
6 3 646 3 708 Türkei, Bulgarien und
Rumellen .. 2 554 2569 Malta, Jersey, Man. 110 10
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Die Weltproduktion von Kaffee.
1899/1900 1898, 1899 Ballen
3200000
5 530 000
280 000
268 000
4605 000
60 000
20 (00
225 000
990 000
297 000
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a0 Oο0 Ib Hob
100 000 2000)
15 204 0:
Ceylon Venezuela Costarica Mexiko Guatemala Sal Doador Nicaragua
250 000
90 9090 210090
iti EL 2 1 1 he . imaika und Britisch⸗Indlen, Mantla k Zusammen ... 14 801 000.
Für das Jahr 1900/1901 wird wieder eine geringere Ernte als
1899/1900 erwaitet. Man nimmt an, daß an dem Ausfall, der etwa eine Million Ballen betragen wird, Rio, Santos, Viktoria, Java, Celebz, Ceylon, Venezuela Costarieg, Mexiko, Guatemala, Salvador, Nicaragua, Haiti, Portorico und Jimaika betheiligt sein weiden, wäh tend man in Bahia eine indessen unerbebliche Steigerung
der Produküon erwartet. (Nach dem Pester Lloyd.)
Ausfuhr von Roheisen aus Ungarn.
Bis vor kurzem waren die ungarischen E senwerke derartig be—⸗ Halti daß es sich lohnte, Robeisen in größeren Mengen vom, Aue de. einzuführen. Neuerdings sst indessen in der ungarischen Eisen. nduftrie eine solche Steckang eingetreten, daß einige Werke behufs
Aufrechterhaltung der Roheisen⸗Erzeugung für das überschüssige Material Absatz in Desterreich und Deutschland suchen mußten. Auf die Vorstellungen der Kalaner Werke und der Banater Werke der österreichisch · ungarischen. Staatsbahn. Gesellschaft hat der ungarische Handels ⸗Minister in Wärdigung der ungünstigen Lage gefstattet, daß das nach Oesterreich und dem Auslande bestimmte Roheisen dieser Werte auf der unggrischen Staatsbahn während einiger Monate zum , . elbflkostenpreise befördert wird. (Nach dem Pester Lloyd.)
Ein und Ausfuhr von Rohbaumwolle in Großbritannien während des Jahres 1899. Ein fuhr. 1899 1898 Ballen 3 8b 7 641 18 995 63 649 382 646 69 334
Ti 7s
A2 022 5 838 41031 81776 98701
Zusammen DN TDS. (Ehe Board of Trade Journal.)
Arten:
Amerikanische. Brasilianische . Ostindische Ggyptische. Andere
Zusammen .
. rasilianische Ostindische Gayptische Andere
Ausfuhr der hauptsächlichsten Garne und Textil ⸗Fabrikate aus Großbritannien in den Jahren 1897 — 1899. 1897 1898 1899 Werth in Pfd. Sterling 9 929 768 8 923 272 8 Oh 664 45 808 154 47910083 50 875 853 2 167 109 1854567 1962860 4770706 4392 854 h 075 280 1338161 15238962 1510421
4 839 987 4674358 4876162 1662736 1665182 1745737
15 975 566 13 699 435 14784 837 (Ehe Board of Trade Journal.)
Baumwollengarn und Zwirn Baumwollene Zeuge Jutewaaren Leinenwaaren. Seidenwaaren Wollengarn, einschl. Kamm⸗ ö Alpacca⸗ und ,, r. = Wollene Zeuge, auch Kamm⸗ garnstoffe 4
Die Weizen ⸗ Einfuhr nach Großbritannien in den Jahren 1897 bis 1899.
1897 1898 1899 eingeführte Menge in englisch Zentnern 15 099 900 6232 500 2518800 34 603 200 37 855 200 34 650 648 4820 500 5012030 5256 500 993 300 3983 400 11368 600 572 760 9537 89090 8192200 — 211 620 3703030 1333400 711 390 466 030 1221340 183 700 32 100
Herkunftsland
k Vereinigte Staaten von Am.. Kanada J Argentinien Brütisch Ostindien. Australien . Deutschland. k Zusammen einschließlich der Ein ˖ fuhr aus anderen Ländern . 62740 180 65 227 930 66 636 978 Europa tritt hiernach mehr und mehr in den ( , . während Argentinien und Australien einen großen Theil der seither von Europa bejogenen Lieferung übernommen haben. (Nach der St. Peters burger Zeitung.)
Großbritanniens Außenhandel in wichtigeren Metallen und Metallwaaren in den Jahren 13887 bis 1899.
Einfuhr.
1897 1898 1899
Werth in Pfund Sterling 5 792 564 6211 853 7918191 5 769 4990 5381 399 700267 2033 300 2521 356 2883 837 10210696 1080543 11642657 390 881 388 176 415 430 1429 8322 1145 9065 19032590 1623798 1389601 3 298182 1190370 1441202 1663 381
Autzfuhr. 2528101 21040099 1364426 24 641 516 538 514 417996 997 802 985 283 1407783 323 124 391898 587 531
Die Metallwaaren sind nur bei der Ausfuhr, Maschinen und
Schiffe überhaupt nicht berüũcksichtiat. (The Board of Trade Journal.)
, Kisen und Stahl. ö Gisen und Kupfererz. ö,
2796739 1986 692 1314676 22 630 272 bh 354 427 443
3748 766 2140236 1429700 28 9092 780 635 630 423 238
z . Kurz⸗ und Messerwaaren Instrumente und Werkzeuge Eisen und Stahl!... d Blech und Blechwaaren Telegraphendraht ꝛc.. Zinn
Das britische ann , , , mn, im Jahre
Die bemeckenswerthesten Erscheinungen in der britischen Baum wollindustrie waren im verflossenen Jahre die bedeutende Steigerung der Preise für Rohbaumwolle und die lebhafte Nachfrage nach egyptischen Baumwollgarnen.
Die amerikanische Rohbaumwolle, die zu Anfang des Jahres einen Preis von 333 Pence für middling spot hatte, stieg infolge der ungũnstigen Erntenachrichten fast ununterbrochen und erreichte bereits im September eine Höhe von 4 Pence.
E vptische Baumwolle kostete zu Beginn des Jahres 4? /s Pence. Dieser Preis hielt sich bis in den April hinein. Da aber die Nach⸗ frage nach egyptischen Garnen immer lebhafter wurde, so begannen die Preise für Rohbaumwolle rasch zu steigen. Die Steigerung be⸗ trug am Ende des Jahres 113/16 Pence, obgleich die Ernte erheblich größer war als im vorangegangenen Jahre. Man fürchtete indeßsen, daß infolge des niedrigen Standes des Nilflusses im Jahre 1800 weniger Areal mit Baumwolle ben flanzt werden wird, und nutzte diese Befürchtung als Grund für weitere Preissteigerungen aus,
Der Export von Baumwollgarnen ist zurückgegangen, bauptsächlich in den niedrigen Nummern, unzweifelhaft eine Folge der vermehrten Produktion folcher Garne im Auslande. Deutschland hat stark ge⸗ lauft, selbst als die Preise schon bedeutend in die Höhe ge—⸗ gangen waren. Der Export nach Indien hat einen bemerkens. werthen Aufschwung genommen. Auch nach China ist ein größeres Geschäft zu verzeichnen. Japan hat weniger gekauft; man erwartet aber infolge des Steigens der Seide und anderer jawanischer Roh⸗ produkte noch einen nachträglichen Absatz dorthin. Vie Türkei konnte der schlechten Ernten wegen nicht so viel abnehmen als sonst. Auch die zentral. und südamerikanischen Märkte zeigen gegen das Jahr 1898 einen Rückgang, waren aber doch noch besser als 1897. Der Krieg mit Süd Afrika hat dem Geschäfte dorthin einen erheblichen Ab⸗ bruch gethan.
Strikes von Bedeutung sind nicht vorgekommen. Eine Differen; in der Webereibranche wurde durch Lohnerhöhung belgelegt.
einigung der calico printers ins
Gegen Ende des Jahres trat die schon lange besprochene Ver⸗ Leben. Derarti ze Vereinigungen, die für die Fabrikanten unzweifelhaft von großem Nutzen sind, follen in nächster Zeit noch mehrfach gegründet werden. (Nach dem Bericht des Kaiserlichen Konsulg in Manchester.)
Handelsverkehr von Gloucester im Jahre 1899.
Die Holjeinfuhr in den 2 von Gloucester hat eine bedeutende Steigerung der Gesammteinfuhr dieses Hafenplatzes für das Jahr Is9g bewirkt. Ez wurden im Jahre 1859 56 0600 t Holz mehr ein⸗ geführt als im Vorjahre. Die Getreide Einfuhr age weist gegen das Jahr 1898 eine Abnahme von 1475 t auf. ie Gesammt⸗ einfuhr des Hafens von Gloucester im Jahre 1899 stellt sich wie folgt:
Getreide ⸗ Einfuhr. 185 552 t Verschiedene Waaren . 75 585 t
261 157 t Holzeinfuhrt ..
zusammen ‚. 215 112 Loads
Deutschland ist an der Einfuhr nach Gloucester im Jahre 1899 mit 53 675 t betheiligt und hat gegen das Vorlahr einen unbedeu⸗ tenden Rückgang in seiner Einfuhrziffer zu verzeichnen.
Die Ausfuhr Gloucesters im Jahre 1899 betrug 31 523 t. Die hauptfächlichsten Gegenstände der Äusfubr waren Kohlen, Schlacke, Mauetrsteine und Salz. Von der Gesammtausfuhrziffer gingen 8588 t nach Deutschland.
14 deutsche Schiffe. darunter 2 Segler, von zusammen 10065 Reg. Tons nahmen im Jahre 1899 an dem Handel Gloucesters theil. 83 Schiffe brachten Hol, 2 Zucker, 1 Weizen, 1 Hafer, 1 Baum = wollenfamen und 1 Schiff ging mit Ballast ein. Von den ein gegangenen 14 Schiffen verließen 2 Schiffe den Hafen mit Sall und die übrigen 12 Schiffe gingen leer aus.
ur Hebung und Etleichterung des Verkehrs ist im Jahre 1899 eine Vertiefung des Hafens vorgenommen und ein Getreide Elevator aufgestellt worden. Auch ist die Verbesserung des Wasserweges nach Gloucester in Aussicht genommen. (Nach einem Bericht des Kaiser⸗ lichen Vize⸗Konsuls in Gloucester.)
Rußland.
Beschwerdebücher bei den Zollämtern. Gemäß § 321 des Zollstatuts sind die Zollämter verpflichtet, ein besonderes Buch zum Fintragen ven Beschwerden gegen Zollbeamte zu fühen. Diese Beschwerdebücher sind Jedermann auf Verlangen vorzulegen. Abschrift derartiger Beschwerden sind unverzüglich nach erfolgter Eintragung in das Beschwerdebuch nebst den erforderlichen Erläuterungen dem Chef des Zollbezirks vorzulegen, der innerhalb seiner Zuständigkeit die Gatscheldung persönlich fällt, andernfalls sind die Beschwerden dem Zolldepartement zur Entscheidung vorzulegen.
Stempelung von durchbrochenen Sticke reien. Nach den bestehenden Bestimmungen (Deutsches Handelsarchivᷓ 1899 1 S. 896) konnen bei der Einfuhr von durchbrochenen Stickereien die Muster⸗ stüäcke außerhalb der Packen und Schachteln befestigt werden. In Grgänzung dieser Beslimmungen sind die Zollämter durch Zirkular des Zolldepartementß vom 30. November v. J., Rr. 25 163, darauf hingewiesen worden, daß die Musterstücke von den der Stempelung unterliegenden Stickereien keinesfalls abgeschnitten werden dürfen, sondern durch nach außen ragende Enden der in den abgestempelten Packen und Schachteln enthaltenen Stickereien gebildet werden müssen. Demgemäß ist die Stempelung von durchbrochenen Siickereien derart zu bewirken, daß die Enden der Stickereien außer⸗ halb der Packen und Schachteln an diese als von der Waare selbft nicht abgetrennte Muster befestigt werden können.
Zolltarifierung von Fischen von der Gattung der Heringe. Fische jeder Größe von der Gattung der . (Brisling und andere Abarten) in Lale oder anderweit nach Art ge⸗ salzener Heringe zubereitet, sind nach Art. 37, Punkt 4, des Tarifs zu verzollen. (3irkular vom 9. Deiember 1899, Nr. 25 866)
Zollbehandlung von Passagiergut. Gemäß Att. do2,
Punst 3, des Zollstatuts bleibt der Zell für aus dem Auslande sommendes Passagiergut nur in den Fällen unerhoben, wenn der Ge⸗ fammt. Jollbetrag 4.50 Rubel nicht übersteigt. Andernfalls muß jedoch der ganje Zollbetrag, ohne Abzug der 459 Rubel, erhoben werden. Zirkular vom 8. VBezember 1893, Rr. 25 736) — Zolltarifierung von Waaren. Isolatoren, zur leber⸗ tragung elektrischer Kraft bestimmt und aus Porzellan und Metall · tbellen bestehend, sind nach Art. 169 des Tarifs auf Grund der ein⸗ schlägigen Bestimmung des Schlußyvrotokolls zum deutsch · ussischen Handelsvertrage zu verzollen. Das Zirkular Nr. 17517 vom Jahre 18584 (Deutsches Handelsarchiv 1594 1 S. 865, nach Ziff. 8 innere Telegraphen. Isolatoren aus eisernen Haken mit Porzellanknöpfen nach Art. 53 zu derzollen) ist aufgehoben. (Zirkular des Zolldepartements vom 31. Dejember 1899 Nr. 27727.)
Muster von eingeführtem Olivenöl können auf Gesuche von Händlern aus den Zollämtern in derselben Art und Weise aus- gegeben werden, wie für die Ausgabe von Mustern und Proben von Thee, Taback und anderen eingeführten Artikeln vorgeschrieben ist (Deutsches Handels Archiv 1837 1 S. 823). Auch kann das ein- geführte Dlivenöl aus Fässern auf Flaschen abgefüllt werden unter Anbringung von Kronssiegeln oder Anhängung von Plomben in der für die Abfüllung von Wein und Parfümerien in den Zolläͤmtern vorgeschriebenen Art und Weise. Das Abfüllen von Olivenöl wird indefsen nur in Kronsniederlagen, nicht aber in kaufmännischen Lagerhäufern und nur für Rechnung der Waaren⸗ eigenthümer jugelassen, wobei Stempelgebühren laut der zum 5 21 des Reglemenig über Wzarenstempelung gehörigen Taxe erhoben werden. (Zickular des Zolldepartements vom 31. Dezember 1899 Nr. 27 783.)
Erläuterungen zum Artikel 1159 des Zollustaws—« Nach Artikel 1159 des Zollustaws sind Waaren russischer Er⸗ zeugung mit zweifellos echten Fabrikstempeln von der Konfiskation auszunehmen, wenn sie zusammen mit Kontre—= bande angehalten werden. Als derartige Waaren gelten im Sinne des Gesetzes vom 26. Februar 1896 auch solche Waaren, die aller. hand russische, sowohl im Handels. und Manufaktur Deyartement registrlerte, als auch nicht registrierte Fabrikstempel tragen, sofern die Echtheit und Zuverläͤsstakeit dieser Stempel erwiesen erscheint und keine Zweifel uber die Prpvenlenz dieser Wagren entstehen. (qirkular des Zolldepartements vom 5. Januar 1900 Nr. 114.)
Einfuhr der Schweiz (Spezialhandel) im Jahre 1899. 1899 1898 in Doppelzentnern 640 143 93 954 30 908 29 460 3 812238 3 447 242 932 867 S65 186 107 416 636 238 166 941 351 833 112200 61 910
420 322
144 479
101 578 go 370 in Hektolitern
1234013 1225915 8 Handel zamtesblatt.)
Petroleum, roh, und Petroleumdestillate Schweineschmalz
Kaffee, rober ..
Rohtaback
Roh⸗ und Kriystall zucker, ) Zucker, Abfall uck'r, Trauben ucker. ...
Zucker in Hüten, Platten, Blöcken
Zucker, geschnitten oder fein gepulvert
Wein in Fässern ....