1900 / 40 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

genommen, und ich glaube, wir können uns der Erwartung hingeben, J doch auf der vollen Entschähigung der Geschädigten beftehen müßsen. in der Sache iu ermöglichen. Will man ein Urtheil objektiver n . pel den 4 ihm erschelnenden Personen annimmt und elne Weigerung, Jalso einen anderen Grund gebabt haben als den hier vorgebrachten. Minifler eine Verfügung Des Inhalts erlassen, da die Amtisgeri x daß sein Schiedsspruch in einer Weise ausfallen wird, die den Grund Nach der Heschietung don Alexandrien ic beranntich naht Englund, aber diefe Fälle sich verschaffen, dann muß auch der andere Thell n., ch in deutscher Sprache vernehmen zu lassen, als eine von ihm zu In dieser Sache ist demnächst Beschwerde erhoben, über die der gegen Per onen, y erklaͤrez., des Veuischen nicht mächtig zu sein

säten der Billigkeit und Gerechtigkeit entspricht. e, , ke Ggypten zur Zahlung der Gntschädigung naͤchst gehört werden; das ist hier nicht möglich. dende Ungebühr gegenüber dem Gericht auffaßt und dementsprechend Feriensenat des Oberlandesgerichts in Posen erkannt bat. Dort ist . . 2. r,, ,. ,

Wir erhalten also die Insln Npolu und Savaii ju freiem Ünter⸗Staatgsekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Freiberr von Wenn der Herr Interpellant dann auf die Bestimmungen aft. Meine Herren, die Justiverwal tung bedauert es, wenn die Beschwerde zurückgewiesen, aber nicht, wie der Herr Interpellant mir von meinen Vo te t, mi icht nach anderen Gigenthum. Der wirthschaftliche Werth dieser Inseln ist ein erheb⸗ Richthofen: Meine Herren, ich möchte nur auf einige Bemerkungen gegangen ist, die im Wege der preußischen Landesgesetzgebung . . orkommen, und ihrerseits geschieht alles, was geschehen behauptet hat, ohne daß die Beweise erhoben seien. In Wirklichkeit Theilen nen gens . . e ee eng, . genügend

licher. Seit lange stehen dort deutsche Pflanzerthätigkeit und deutscher des Herrn Vorredners eingehen und junächst aussprechen, daß der Fall der Zuziehung eines Dolmetschers dahin gegeben sind, daß h, lam, Richter zu einer rein objektiven, sachlichen Prüfung hat, wie ich aus dem Bericht ersehe, eine Beweisaufnahme vor dem mächtig sct. Es darf, der Glauhe nicht bel der Bevdlkerung auf

Handel in erster Linie. Der größere Theil der Jnseln befindet sich Se dg slr ef über, h ee. e , sondere Gebühren erhoben werden, so entzieht es sich meiner Koeln gieser Frage zu bestimmen. Es steht denjenigen Personen, welche Oberlandesgericht stattgefunden, und auf Grund dieser Beweie auf k 26 . , , , e . ford . 1.

jn deutschem Besitz. Wir hoffen, daß der wirthschaftliche Werth der hohen 35. gebracht werden wird, und zwar fobald derselbe durch diese Bestimmungen hier zu erörtern. Die Frage, welche Gebihrn gʒfglauben, daß sie zu Unrecht in Strafe genommen worden selen, das aufnahme ist die Beschwerde als sachlich unbegründet zurückgewiesen Schon hat die Unparteilichkeit der Richter Noth gelitten, Inseln sich unter deutscher Herrschaft noch heben wird zum Besten das ge 6. Siadlum, in welchem er augenblicklich in den Ver. für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den einzelnen Bundah⸗ Rechtsmittel der Beschwerde an das Oberlandesgericht zu, von dem worden. Dann ist die Sache allerdings auch noch an den Justiz⸗ Abg. Bassermann (nl): Mit dem vorletzten Satze können mnserer dortigen Landeleute, die in langer und oft harter Arbeit die einigten Staaten fich befindet, hin durchgelangt sein wird. Gleichfalls staaten erhoben werden sollen, ist maß zebend ju beantworten vor d. ich möchte beinahe sagen, zu meinem Bedauern nur außerordentlich Minister gebracht worden, und es ist dem Beschwerdeführer der hier wir eEinderstanden sein; den ietzten Satz müssen wir aber als unbe⸗

Stellung erworben haben, auf die wir unt stützten, um diese Inseln . e n n nec , hne en, e n. Landesvertretung, berührt die Reichsgesetzgebung zur Zeit nicht, entstn selten Gebrauch gemacht wird, und ich glaube, daß der Interpellant eben verlesene kurze Bescheid zugegangen. Dieser kurze Bescheid ö n. Habe k

2 h 2 1 2 9.

endgültig für Deutschland zu gewinnen, zum Besten auch der Ein⸗ I960 vorgelegt werden, und bei diefer Gelegenheit wird ja der nlaß sich daher auch der Beurtheilung des Herrn Reichzkanzlers. hesfer gethan hätte, nach der Richtung hin seinen Einfluß aufjuwenden, erklärt sich daraus, daß drei Anträge gestellt waren, von denen die belden direkt um die Reichsgesetzgebung, als die Interpellanten die Abänderung geborenen, die wir mit fester und sicherer Hand, aber ohne unnöthige gegeben sein, um in die Details der zukünftigen Verwaltung des neuen Die zweite Frage, die von dem Herrn Interpellanteu an zn daß er den Leuten bei der Erhebung von Beschwerden an die zu⸗ ersten eine materielle Aenderung der Strafverfügung der unteren des s is im Auge haben, Die Sachlage ist juriftisch vollständig klar. Härte regleren wollen, welche den Samoanern gegenüber nicht ange⸗ EGchußhgebieigs cinzutzeten. Wenn der Dern Vgrredtie glaubte, daß Herrn Reichskanzler gerichtet worden ist, geht dahin, ob der Reich, stndige Instanz zur Seite steht, und ihnen dabei behilflich ist; er Instanzen verlangten. Darüber zu befinden ist der Justiz ! Minister Hie Handhabung der Bestimmung ühen die ZJunehung von Dolmeischern

ö hinsichtlich der Meistbegünstigung keine volle Gegenseitigkeit bestehe, ö z ; zudi sst in dag Grmessen des einzelnen Richters fellt, und das ist i bracht wäre. unn chte ich darauf aufmerk am, e ben tas nach trkikel LiJ des kanzler bereit sei, zum Zwecke der Beseitigung der von dem Ham würde dann pielleicht in manchen Fällen einen Erfolg erreicht haben, nicht zuständig, und es ist deshalb ich persönlich bin es nicht ge⸗ 6 hauptfache ö Frage see ö Mh ter 3 ö.

Erheblich ist auch der maritime Werth und die maritime Be Vertrags vom 2. Dejemher 1899 und nach“ der Deklaration vom Interpellanten hervorgehobenen Mißstände eine Klarstellung d der jetzt, wo es sich um längst abgeurtheilte, erledigte Sachen handelt, wesen, es war einer meiner Herren Vertreter dem Manne der Be sests darf nicht geduldet werden, daß dem Gesetze eine Nase gedreht wird. deutung dieser Inseln als Stützp inkt für unseren Schiffsverkehr und F Robember 1559 die Meistbegünstigung in der Weise wechfelseitig fraglichen Bestimmung des Gerichts verfassungsgesetzes herbeizuführen nicht mehr erzielt werden kann. Ich glaube aber nicht, daß die von scheid zugegangen, daß dieser Theil der Beschwerden nicht weiter be! Bei der Verhängung von UÜngebührstrafen kann za leicht in Bezug auf

unseren Handel nicht nur mit Polynesten, sondern mit der ganzen für alle Theile gesichert ist, daß wir in Tutusla und in Tonga, die Bie Beantwortung dieser Frage ergiebt sich, glaube ich, schn ibm horgebrachten Fälle dazu angethan sind, nunmehr ein Eingreifen rücksichtigt werden könnt. Nur der dritte Punkt der Beschwerde war die 6 kes Gitrafmaßes der Richter Mißgriffe begehen; Pas aber

eust? bon Amerlta, und dieser maritime Werth wird sich in ab. k 6 d . ö ö aus ben jerigen, waz ich die Chre batte zur ersten Frage amnfinn. der Reichtgesesgekunh als geboten erscheinen zu lassen. soruell zulassig, daß ihm nämlich nicht der erte Bescheid in einer Abschrift , en e n, fe ö. , ,.

sehbarer Zeit nach Fertigstellung der direkten Verbindung jwischen kunft dort souveränen Nationen zustehen werden. In denjenigen einzelnen Fällen, in welchen Unzuträglichkeiten bei de Meine derren, ich habe nun, obgleich ich absolut nichts gewußt oder Ausfertigung zugegangen sei; darauf ist ihm mitgetheilt worden, gebung zuständig gewesen, weil eine einheitliche reichs gesetzliche Regelung dem Stillen Ozean und dem Atlantischen Meer voraussichtlich noch Damit schließt die erste Berathung In zweiter Berathung Anwendung des § 187 des Gerichte verfassungsgesetzes vorgekommn habe von den Fällen, die hier vorgebracht werden sollen, doch zu daß er diese Abschrift demnächst erhalten werde. Er wird sie er kieseß Gebühren wesens vom Reichstage zwar in einer Resolution sehr erheblich steigern. wird der Teri des Gesetzes ohne Diskussion angenommen, sind, hat ez sich nicht um eine mißverstäͤndliche Auffassung des Simm emnigen wenigstens Material hier zur Hand. Es wird nämlich ein halten haben, und ich glaube, sie wird jetzt auch in den Händen des tfordert worden sst, diefe Fesolutign aber bisher, noch keine Berãck.

* 4 ö 6 2 * 9 1 J 1 Am höchsten stelle ich den Werth, welchen Samoa für das deutsche Es folgt die Verlesung der nachstehenden Interpellation und der Tragweite der Bestimmung des Reichsgesetzes gehandek, gehend seit einer Reihe von Jahrtn in allen Bezirken eine Kontrole Herrn Interpellanten sein. e n ,, ö k

Gmpfinden bat und für das deutsche Selbstgefühl. Es ist ja möglich, der polnischen Ab geordneten; sondern diese Unzuträglichkeiten beruhten regelmaͤig in einer in. darüber geübt, in welcher Weise diese Bestimmungen gehandhabt Das sind die Fälle, die von dem Herrn Interpellanten vorgebracht Bacchtzerdelnstan; Renmedur gzeschaffen. Hiernach önnen wit nicht

daß der Affertionswerth, den wir Deutsche Samoa beimaßen, größer , e . 6 thümlichen Beantwortung der thatsächlichen Frage, ob die einzeln werden, und ich kann Ihnen die Versicherung geben, daß da, wo die worden sind, und ich glaube, sie haben nicht dasjenige Gewicht, das anerkennen, daß eine Aenderung des § 157 des Gerichtsvvmrfassungs⸗

ist als der, übrigens auch thatsachlich recht erbebliche materielle Werth welche die Rechtopflege gefährdet, die Interessen v ler Reichz. Persoönlichleit, die von dem Richter vernommen werden sollte, . worgesetzte Behörde, also das Oberlandesgericht und der Oberlandes⸗ ihnen hier beigelegt ist, und können namentlich nicht die Nothwendig⸗ . ö ist, namentlich nicht, daß diess Aenderung so dieser Insel. Aber es ist viel deutsches Blut auf Samoa geflossen, angeböriger schädigt und niefe Erbitterung erregt? deutschen Sprache mächtig war oder nicht. Das ist eine Frage that, gerichte prãsident, den Eindruck gewinnt, daß bei einzelnen Gerichten keit einer Aenderung der bestehenden Reichsgesetzgebung begründen. 9 anf 4 oer r nnn fl s. dem Gesetz, betreffend

und dann war die Erwerbung von Samoa für uns zu einer Frage des 23) Ist der Herr Reichskanzler bereit, zum Zwecke der Be sächlicher Prüfung, aber nicht eine Frage der Auslegung des Gesetza nicht mit der nöthigen Vorsicht, nicht mit der nöthigen Zurückhaltung Meine Herren, ich kann nur wiederholen, daß für die Behandlung Abg. M oeren (Zentr )! Nach dem steno raphischen Bericht der

Ansehens geworden, und zu einer Frage der nationalen Würde. (Sehr e e r, ner ö ,,, Die Bestimmungen des § 187 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind porgegangen wird, die entsprechenden Weisungen und Belehrungen unserer Zivil und Strafsachen es absolut unmöglich sein würde, mit betreffenden Verhandlungen, des preußischen bgeordnetenhauses ist

ö deut ö j Ü pon den Polen wie vom Zentrum gegen jene Gebühren richtig! rechte.) zuführen nach der Ansicht des Herrn Reichskanzlers klar und unzweideutig, st ergehen. Es werden mir darüber Berichte erstattet und es liegen einer Bestimmung zu rechnen, wonach jeder, der vor dem Gericht zu sowoh ö j Wir hoffen, meine Herren, und wir glauben, daß die Erwerbung Nachbem der Staatssekretär des Reichs-Justizamts Pr. entsprechen dem Bedürfniß, und aus diesem Grunde fehlt für nn mir hier Uebersichten vor, aus denen ich bezüglich einzelner der von dem erscheinen hat, lediglich durch sein Verlangen die Zunehung eines n r , mn ,

der Samoa. Inseln unseren kolonialen und wirtbschaftlichen, unseren Nieb erding sich nam ns, des Reichskanzlers zur sofortigen Herrn Reichskanzler die Veranlassung, im Wege der Gesetzgebung cht herrn Abgeordneten vorgebrachten Faͤlle Aut kunft zu geben im Stande bin. Dolmetschers erjwingen kann. Bei zabllosen Gerichten würde das tommmniffe zu prüfen, ob die Reichsgesegze in dem Sinns zur An. polltischen und maritimen Interessen zum Vortheil gereichen wird; Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hat, führt der Klarstellung der beregten Bestimmunz herbeizuführen. Gr hat bier zunächst einen Fall erwähnt, der sich bei dem Amts- nicht durchzuführen sein. Was in dieser Beziehung auf dem Ge— e gekangen, wie fie hier vom Hteichstag erlafen, worden sind.

n Abg. von? Czarlinsti (Pole) als Interpellant aus, daß die ; - . ; ; Auf diefen meinen Standpunkt hat bet frů Gel eit wir glauben aber auch, daß die von uns geschlossenen Verträge für Angelt nhl vor' daz Forum des Reichstags zeböre, wenn es sich Auf Antrag des Abg. Cegielski (Pole) wird die Pe gericht in Thorn zugetragen hat, wo in drei wiederholten Terminen biete der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit möglicherweise ertragen werden ö , . i deff ere ger , .

alle Theile befriedigend sind. (Sehr richt g! rechts) Ich bin bei den) guch um Vorgänge handle, welche auf dem Gebiet der preußischen sprechung der Interpellation, da sich die sämmtlichen A. ein is jähriger Knecht Rataiski, weil er jedes Mal sich geweigert hat, kann, auf Grund der Fassunt, die im vorigen Jahre der 8 179 führt Beschwerde über die Behandlung polnischer Tia rh burger Verhandlungen gar nicht darauf ausgegangen, die anderen Mächte Justiipflege liegen. Die Justizpflege in Deutschland, fährt der Redner wesenden mit ganz wenigen Ausnahmen erheben, und so di deutsch zu sprechen, in eine Ordnungsstrafe von 1, demnächst 2 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit hier infolge eines, in der streitigen Gerichtsbarkeit und über das neue preußische Gerichts hineinzulegen (Heiterkeit das ist nicht unsere Art aber ich fort, muß lelden, wenn 3 187, der die Stellung eines Dolmetschers für diesen Antrag erforderlichen fünfzig Stimmen aufgebrachl und endlich 3 Tagen Gefängniß genommen wurde, die sämmt· wie ich glaube, etwas übereilten Beschlusses gefunden hat, das kann i . welches bei den Akten der freiwilligen Gerichtãbarteit die ich bemüht, dafür zu s daß wir auch nicht übers Ohr angrdnet, sobald eine Parte oder ein Angellagter der deutschen Sprac,. werden, beschlossen. lich an ihm vollstreckt worden sind. Dieser Bursche hatte auf dem Gebiete der streitigen Gerichtsbarkeit nicht ertragen werden. Gebübren um Herböht und die baaren Auslagen für den Volmetscher habe mich bemüht, dafür i sorgen, da r alle fz it un dere bizherigen Weile weiter ausgeführt ird. Cs r Mini önstedt: ie deutsche Schule besucht. Es war ihm das 3 ue vie fre6willige Gerichtsbarkeit giebt es wenigstens einen gewifsen aug no der, Hheil geen ge zi enn, fn Dehn gehauen werden, und namentlich für den Abschluß der Verträge den sind b utale Befstrafungen vorgekommen wegen angeblicher Verleugnung Preußischer Justiz⸗Minister Schönstedt: 3 Jahre die deutsche ule besucht. war ihm das Seug= Für die freiwillig 9 9 9 ardgen worden ist, Der Reichstag hat anerkannt, daß in lehterer richtigen Moment zu fassen. ber Kenntniß der deutschen Sprache durch einen Polen. (Prãäsident Meine Herren! Nachdem das hohe Haus die Besprechung nig von seinem Lehrer gegeben, daß seine Schrift fast gut sei, daß er Schutz in dem eigenen Interesse der Betheiligten, die wohl nicht Beilehung Mißbräuche möglich feien, allein die Vorthelle, welche die Ich würde es mit besonderem Danke anerkennen, wenn diese von Graf von Balle strem ersucht den Redner, solche ordnungswidrigen eben begründeten und beantworteten Interpellation beschlossen hin in der deutschen Sprache soweit gefördert gewesen sei, daß er seine ohne dringenden Grund, ohne dringende Veranlassung geneigt sein Freibeit, in der polnischen Sprache zu verhandeln, gewähre, seien

Ausdꝛ ũck terlassen) Gerade auf d biete d iwilli ; z ö 3 ines? ungleich größer als die etwai l sches Mißbrauchs. W uns abgeschlofsenen Abkommen, welche das Ergebniß langwieriger und ö ein fee, . e der fg n , glaube ich der Sache zu dienen, wenn ich mir zum Beginne dis Gedanken in einfachen Sätzen deutsch hätte ausdrücken können. Außer werden, die Zuziebung eines Dolmetschers zu verlangen. Aber, meine üngleich größer als die etwaigen 6 3 . . 8 1

; ö ö ; z man auf Umwegen jede vo schwieriger Verbandlungen sind, die Zustimmung dieses hohen Hauses RMinifter hat im Abgeordnetenhause unfe e Veschwerden Jurlick. Besprechung einige Bemerkungen gestatte, da ja die Thaisachen, 8 dem hatte aber die eigene Mutter dieses Burschen erklärt, daß er sehr gut Herren, auch im letzteren Falle ist die Möglichkeit eines Mißbrauchs verkehr darch beseshtigt, daß man in ere, dil Gebühr zur Strase fanden und Sie uns in die Lage setzen wollten, baldmöglichst zur gewiesen und. bebauptet, daß unter der polnischen Bevölterung jur Begründung der Interpellation gedient haben, im wesentlichn sihig sei, sich deutsch vor Hericht vernehmen zu lassen. Nun, glaube ich, gegeben, und das ist von großen Parteien in diesem hohen Hause zum ein Viertel erhöht, so muß das jeder als einen Widerspruch mit Ratifikation dleser Abkommen iu schreiten und damtt die beiden Ver⸗ ,, . entfaltet werde, daß auch nicht die geringste der preußischen Gerichtspraxis entnommen sind. st das Zeugniß der eigenen Mutter in einem solchem Falle doch ein anerkannt; Sie wissen, daß der Beschluß zu dem 5 179 den Gegen ˖ dem Sinne und Geiste des 5 179 des Reichsgesetzes, betreffend die enntniß de

ö . = eutschen eingeräumt werde. Andererseits gehen die ; h ; ; ; z Re. freiwillige Gerichtsbarkeit, bezeichnen. Einen anderen Zweck, eine träge endgültig in Kraft treten zu lassen. (Beifall.) Yen , den ben raussehu ng gu, e der Goler ter d⸗ . Meine Herren! Der Herr Abg. von Czarlinski hat schon in solches, daß es auf die Ueberzeugung des Richters wirken kann. Ich stand sehr ernster Verhandlungen gebildet hat. Die verbündeten Re keel Len er e fe, H ln, nung. in dern ere , g,

j j beitreten, die der Herr Interpellant gierungen haben den Beschluß damals nur acceptiert, und speziell die mim

Dr. 1): Diese Verträge werden uns doch nicht Schule besucht hat oder beim Militär gestanden hat, deutsch können Herbste des vorigen Jahres in einem polnischen Blatt eine oͤfet lann auch nicht der Auffassung ö nicht, das geht ganz besonders deutlich aus der ursprũnglichen Fafsung zur H . . ß Ben zu einer . muüͤßse. Das ist einfach nicht wahr. In einer Gerichte verhandlung liche Aufforderung gerichtet an alle ,., die sich beschwe sich angeeignet hat, daß eine Beweisaufnahme über die Frage, ob eine preußische Staatsregierung in der Voraussetzung, daß es ihr gelingen des Entwurfs hervor. Wir schen bei diefen Bestimrungen ganz welche von uns nur verlangt, dazu die Zustimmung zu geben, daß die wunde der vorsitzende KÄssessor über die Erllärang des Betreffenden, fühlten durch Verhängung von Strafen, well sie sich der deutsch ju vernehmende Person der deutschen Sprache mächtig sei oder nicht, würde, im Wege der Landesgesetzgebung diejenigen Mittel zu finden, deutlich den Anstrich des Pakatismus, und der hät aus unseren Ge⸗ bisherigen Freundschafts, und Handelsverträge aufgelafsen werden,. könne nicht deutsch, so unwillig, daß er ihm sofort 24 Stunden Sprache nicht mächtig erklärt hatten. sich an ihn zu wenden, well n megeschlossen sel, daß vielmehr der Richter ohne weiteres, wenn die die einen gewissen Schutz gegen Mißbrauch gewährten; und sie hat richtssasen wegzubleiben.

ö w 6 . . ö . , 26 Zane . diese Beschwerden demnächst im Abgeordnetenhause vorzubtingo Kenntniß dieser Sprache in Abrede gestellt wird, einen Dolmetscher dieses Mittel in der von dem Herrn Interpellanten ebenfalls angeführten Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

: . 3 ; : ü i ü den, wonach nunmehr auf Meine Herren! Der Herr Vorredner hat es unternommen einen die Mitwirkung des Reichstages verzichtet, wenn es sich um nur daß der Mann drei Tage Haft bekam. Das muß doch ein edenke. (Sehr gut! in der Mitte) Diese Beschwerde stand zunich zuzjuztehen babe. Dann würde die ganze Bestimmung ihre Bedeutung Bestimmung des Gebührengesetes gesun e r ; 8 kern sigen, um * die Erwerbung von Hoheitsrechten schlechter Pädagoge gewesen sein, die er Ässessor, der da dachte, auf ö. einem ö Blatt; sie ist übergegangen in oberschlesische Glatt herlleren, und es würden sich daraus die allergrößten Unzuträglichkeiten dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit, falls einer der Betheiligten Widerspruch zu konstatieren jwischen einer Bemerkung, die ich gelegent ·

Ad dergleichen bandeit. Wir haben dLiese no*llsteaner, ese Welse zinem Manne die, 8eutsche Sprache bribringen, zu Gr wͤrde dadurch ein halber Stlllftand der Gerichte herbei.! die Verhandlung in fremder Sprache verlangt, eine Erhöhung der lit cken Berathung im vorigen Jahre über die Befugnisse den Reichs,

; f * können. und auch dort ist diese Aufforderung weiter verbreitet worden. ergeben. ! J. . . ng reger. , ef ,, , ö ie. k a d, n n,, e. 9 mußte also darauf gefaßt sein, daß nunmehr der Herr Abg. v. Ci zesihrt werden können, in allen solchen Fällen, wo es überhaupt nicht Gebühren eintreten soll. Meine Herren, auch diese Bestimmung ist tages machte, und einer Bemerkung, die ich vorher hier im Hause ju

in Anfpruch genommen. Wir kommen immer erst ju Worte, wenn Gesetze bochhalten müssen. In einem alle, wo das Objekt drei lineki mit einem Bündel von Beschwerden vor dem Abgeordneten möglich ift, einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Dieser von dem Herrn Interpellanten als eine rigorose, unzulässige hier ange⸗ machen die Ehre hatte. Ich hatte im vorigen Jahre, wie er zutreffend solche Verträge den Vertretungen anderer Länder vorgelegen haben. Pfennige betrug, wurde ein dolnischer Angeklagter, ohne daß er zu hause erscheinen werde, um dort die Interessen seiner Mandant sunge Mann von 18 Jahren hat seine Strafe verbüßt und hat sich nicht griffen worden. Ich kann zunächt sagen, diese Bestimmung liegt ausführt, das Recht dieses hohen Hauses anerkannt, Richtersprüche darauf⸗ Auch in der vorliegenden Sache haben die Amerikaner bekanntlich iner Aus age gekommen war, zu ß Monaten Gefngniß derurtheilt. zu vertreten. Das würde der richtige Ort gewesen sein, wo diese Bh heschwert. Meine Herren, dann ist erwähnt worden ein Fall, der außerhalb der Bestimmung des hohen Reichstages, wenigstens solange hin zu prüfen, ob in ihnen eine Verletzung der Reichsgesetze liege; nun

L gif ee, ade, Sire e e g hn, elle ö , ,, ,,,, ,,, Ef dem Felbe Käbenptet er, sette ich mich in den öfensichtlichn. Wider spruch daß

nl h n gelangen, und daß wir einen so bohen Beschwerde Remedur geschafft, aber leider nicht in allen. Bei der j 8 liegt mir hier Material vor. Ez war die Frau eines Gastwirths. der freiwilligen Gerichtsbarkeit an sich gezogen hat; bis jetzt unterliegt ich heute das Recht des Hauses bestrelte, zu untersuchen, ob der Inhalt fi hen er , . 1 ; 20 rn . Berathung des ruf eines gin , . zum Bürgerlichen , , . ö ö 4 Sie bat erklärt, nur polnisch sprechen zu können; zwei anwesende diese lediglich der Landesgesetzgebung. Sie kann als eine rigorose eines Landesgesetzes derartig sei, daß er einen Widerspruch mit der wir Sam ga. haben können, aber die Schuld dafür, daß wir n, . ö die Zuniebeng rn ö ür den dall geordnete in keiner Weise hervorgetreten mit diesen Dingen, es ht Zeugen haben aber bezeugt, daß diese Angabe unwahr sei, daß die wohl kaum bezeichnet werden, schon deshalb nicht, weil sie nur in Reichsgesetzßtebung enthält. Meine Herren, einen solchen Widerspruch es nicht ö trifft ga 6 ö 6 . ö 3 6 1 . ö. e 39 ,, ach unh niemand von den polnischen Vertretern das Wort ergriffen. it Frau allerdings der deutschen Sprache mächtig sei. Daraufhin ist soweit etwas Neues enthielt, als dieser Gebühren ꝛuschlag jetzt für kann der Herr Abgeordnete in der That nur konstruieren, wenn er mir Fůrsten Ge durchjusezen. ist. Jetzt sagt der preuß iche Jastij . Min lster es 66 durfte also annehmen, daß sich die Sache doch nicht gegen die preußischn sie in Ordnungsstrafe genommen. Die Beschwerde ist von unzu⸗ gerichtliche Verhandlungen eingeführt wurde, während schon vorher unterstellt, daß ich, obwohl Vertreter der Reich justin doch so weit gebe, Auch seitdem worden, eine Waffe geben gegen den Mißbrauch solcher Bestimmungen; Gerichte und die Handhabung des Gesetzes daselbst wenden win ständiger Seite, von dem Ehemann erhoben worden, und deshalb als derselbe Zuschlag erhoben werden mußte und erhoben wurde, wenn es zu erklären, der Reichstag wäre nicht befugt, zu prüfen, ob irgend ein wie erst vor lurzem ,, g, e, 2 , . 9 Ich war zu dieser Auffassung vielleicht umsomehr berechtigt, all ih unzulãssig verworfen worden, und ein späterer Antrag der Verurtheilten ) sich um eine Verhandlung vor einem Notar handelte. Da es nun Landesgesetz mit der Reichsgesetzgebung in Einklang sich befinde. Das ,, ; w . ige, , e ne ö 6 iar . Seel en ö. jn der vorigen Woche, wo die Frage schon einmal hier auf der Tagth, selbst auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist gleichfalls, ein Grundsatz der preußischen Kostengesetzgebung auf dem Gebiete der wäre doch eine ungeheuerliche Zumuthung an mein suristisches Urtheil. legenbeit, eine zweite bel de Reichtgesetzen wo bleibt die Nechtssicherheit ? Es ist ein natürliches ordnung stand, dem Herrn Abgeordneten von Czarlinski den Wust well der Begründung entbehrend, ohne Erfolg geblieben. freiwilligen Gerichtsbarkeit ist, eine volllommene Gleichstellung der Es verstebt sich natürlich von selbst, daß das Haus befugt ist, ebenso amerikanische Union. Man hätte die Recht jedeß Menschen, sich vor Gericht i,, Sprache zu be⸗ habe aussprechen lassen mir doch mitzätheilen, welche Beschwernr Dann ein dritter Fall, wo ein Zeuge Paul vor dem Gericht in Gebührensaäͤtze zwischen Notarien und Gerichten berbeijuführen, so wie die verbündeten Regierungen in dem Bundesrath befugt sind, zu Aufrechterhaltung des euroyãischen .,, ,. , . Wohin die gewa y. Unterdrũclung punkte er denn porzubringen gedenke, weil ich glaubte, es sei dl Beuthen gleichfalls wegen der Weigerung, sich in deutscher Sprache war es schon ganz von selbst gegeben, daß bei Gelegenheit der Neu prüfen, ob ein Landesgesetz mit den Bestimmungen der Reichs e n mne ner. Der Kan , . wir rf Behr 9 an eee fs, ö, eigentlich eine Pflicht der Courtolsie zum mindesten, daß er den c ernehmen zu lassen, in eine Ordnuntzstrafe genommen worden ist. ordnung der Koftenwesens auf diesem Gebiete diese n g,. 6. gefetzgbbung in Einklang steht, namentlich wenn das Landes · Samoa jetzt zahlen sst zu hoch. Noch heute st allerdings nicht ohne dafür einen Verweis erhalten zu haben. der Verwaltung, gegen die seine Angriffe sich richten, auch in 7 eber diesen Fall fehlt mir hier das Material; da aber der Herr allgemeinert wurde. Einen besonderen Anlaß gab allerdings dazu gesetz bestimmt ist, Ausführungsvorschriften zu dem Reichsgesetz

das Interesse Deutschlan ß, daß es mindestens Staatssekretãr des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieb erding: Lage seytt, sich vorber einigermaßen zu informiren. (Sehr wahr! sch Abgeordnete eiwahnt hat, die Vernehmung habe stattgefunden unter auch die Gefahr eines Mißbrauches des § 179 des Gesetzes über die zu erlassen. Wie der Herr Vorredner annehmen kann, daß ich dieses

dem er glischen entspricht; sch unter allen Meine Herren! In der ersten der beiden Fragen, welche die richtig rechts und bei den Nationalliberalen.) Darauf ist nit dem Vorsttz der Landgerichtsdirektors Hannemann, so kann ich nur freiwillige Gerichtsbarkeit, wie er nunmehr zu Recht besteht. Recht bestreiten will, begreife ich nicht. Er brauchte diese Annahme

n . f ewesen ware, ö e! Interpellation enthält, wird der Herr Reichskanzler um eine Aeußerung erfolgt. (Hört! hört! rechts) Heute kommt nun Herr von Cjarlit sagen, daß er sehr weit zurückliegen muß, denn Hannemann war schon Ich darf bemerken, daß bei der Plenarverhandlung im Hause der allerdings, um den Uebergang zu finden zu den Ausführungen, zu denen

J ; ; g d auch im Herrenhause diese Bestimmung meines er weiterhin gekommen ist, und die meiner Meinung nach mit dem etwa Tonga erworben un en hätten. Die Interessen darüber angegangen ob es ihm bekannt sei, daß der S 187 des Gerichts ˖ zt einzelnen Beschwerden, die mich im we entlichen unvotbereit vor sechs oder sieben Jahren nicht mehr in der dortigen Stellung, Abgeordneten und ist, Veuischlands an Samon bestehen nicht nur in dem dort vergossenen verfassungsgesetzes e- eh. häufiger eine Auslegung 4 . die . haben. 9. heutige . e, . nach mein sondern war Erster Staatsanwalt in Liffa. Dlesem alten Fall jetzt Wissens keinerlei Widerspruch gefunden hat, daß sie insbesondere auch Inhalt der Interpellation gar nicht im Zusammenhang stehen. Denn,

beunscher Schweiß und. Tini, sonds ss Karin, Daß Gebiei der Rechiepflege gefaͤhrdet, die Interessen der Reichsangehoͤrigen verletzt Meinung nicht denjenigen sachlichen Erfolg haben, die sie eigenli noch nachzugehen, wird wahrscheinlich seine Schwierigkeiten haben. nicht bekämpft worden ist von den Mitgliedern der polnischen Fraktion. Reine Herren, die Interpellation, die wir vor ung haben, handelt von dem

ö en ,, ,, , mn und tiefe Verwirrung erregt. hätte haben sollen, weil die Unterlagen für eine eingehende materlel⸗ Ueber einen Fall, der sich in Myslowitz zugetragen haben soll, (Zurufe) Ich glaube mich nicht zu irren; ich meine, daß der 187 des Gerichts oerfassungsgesetzes, sie handelt aber weder von dem Gesetz

ö tandslos angenommen worden ist. (Erneute Zurufe.) über die freiwillige Gerichtsbarkeit, noch von den preußischen Höet, sondern. in Her ganzen Südsee aufs tieffte geschaͤdigt worden, Ich habe darauf zu antworten, daß dem Herrn Reichskaniler bis. üfung der vorgebrachten Beschwerden hier fehlen und uc] seblt mir ausreichendes Material. Es hat sich da um einen alten Paragraph anf ; .

und jeht endlich ist der Zeitpunkt gekommen, wo biese Einbuße her nicht bekannt geworden ist, daß dem 818 des ö . bee t . e Die . und det, n Soldaten gehandelt, von dem angenommen, wurde, er müsse deutsch Es wird hier dat Gegentheil behauptet. Ich kann es im Augen. Ausfübrungöbestimmungen ju diesem. (Sehr richtig! recht) Wenn an nationalem Ansehen wieder eingebracht werden wird. Auch . z tu reden können, was er in Abrede gestellt hat. Ich kann darüber nichts blick nicht feststellen, aber nach meiner Grinnerung liegt die Sache so. wir uns in dem Rahmen der Interpellation halten wollen, dann sind fim bühren GälompontUnfeln verlieren wir schr ungern. Die F gesetzes eine Auslegung gegeben werde, welche die Rechtspflege gefaͤhrdet. hier vorgebracht wird, mag demnächst zu agitatorischer Aulbei . 63 J än han dicher Widerspruch nur eine me Bab von Stimmen Vä. Aussäbtungen, die der her Abgeom neee zuletzt gemacht hat scheidung bezüglich der Auftheilung des Hinterlandes von Togo Beschwerden über die Auslegung dieser Gesetzesbestimmung sind seit sich eignen. (Lebbhafter Widerspruch in der Mitte.) Bitte, men äheres angeben. de s vereinigt, und Ve Übercbiegende Mehrheit des Hauses hat abwegi gen, ; ki. . . . ern . Auf . ö . ö fl ,,,, , Herren id. pre Lein oblet̃s; nene ener hes Ten l . Denn in in Fel dartfrwaen, we, wen wen ,, , . ia e rn, die, wie ich glaube, durchaus durch die Sach- : . Herr Abgeordnete hat allerdings gesagt, die Bestimmungen . worden wäre, der viel wichtiger ist als der ganze Antheil de ; . ; icht S nt, die,

elafsen worde 9 ganz r an der Spitze des Reichs, Justizamts zu stehen, weder an den Reiche niemand gerichtet. Ich tann nur wiederholen, daß sich die be gericht Schrimm betroffen hat. Dort ist die Beschwerde bei dem keen die Verhältnisse grboten ist und keinen Grund bier zu irgend der wpreußischen Gesetzgebung stünden, indem sie für gewisse

von der aufgetheilten Zone an Beutschland fällt. Samoa hat ja ; s ; schon jetzt eine große Bedeutung für unt und wird für die Zukunft kanzler noch an den Bundesrath gelangt, im Bereich der Reichs. Verhandlung vielleicht zu einer agitatorischen Ausbeutung eignet Dberlandesgericht von Erfolg gewesen. Es hat also der Mann den He Ginschrelten der tei hegesetgebung abgeben kam. Brabol recht) Dolmetscheratte Neben gebühren ein iuhten, eben owohl in Widersprn ch

; ; ba Weg beschritten, den das G ih ist, und er ist damit iu

mae noch höhere gewinnen, wenn erft ein deutsches Kabel von Mittel · verwaltung also vollständig unbekannt. Dem Herrn Reichskanzler ist aber eine sachliche erschöpfende Berathung hier nicht wohl stattha g beschritten, den das Gesetz ibm zuweist, u . 81 e

Ameritg übe; Samoa nach Kiantschon eber? werden wirß. Bie es allerdings bekannt, daß in einzelnen Gebietstheilen Pꝛeußens mit kann. schnem Recht gelangt. Dieser Fall eignet sich allo wobl kaum noch ,, ie n on n e i, e . d, e e ee üer elch. einstwellige Abberufung der deutschen und denglischen Kensuln in Apig theilweise polnisch redender Bevölkerung zuweilen Klage darüber er⸗ Meine Herren, der Herr Abgeordnete von Czarlinski hat n jur weiteren Begründung der Interpellation; denn daß Fehlgriffe vor⸗ ern , Justi D keine namhafte polnische Zeitung barkeit. Der Herr e n scheint danach anzunehmen, daß das

den 1 k e berũ . ll 6 r * ; und auf ben Tonga, Insein ann nur, arggenchmf erben Wag soll] hoben wird, daß die Gerichte, von der Meinung ausgehend, daß eine geknüpft an die Bestimmungen des Gerichts verfassun gsgesetzet, 1 kommen können, nicht nur bei Anwendung dieses Gesetzes, sondern auch nennen können, inische Bevölkerung in der von ihm niche Ce rt sih auf die Fässe der ärreitigen Gerichtsbarkeit be=

nun mit Samoa angefangen werden? Es handelt sich um einen der J . ; liebengwärdigsten Menschenschläge, die nur den Fehler aller Südsee⸗ einzelne von ihnen in vernehmende Persönlichkeit der deutschen Sprache unrichtige Handhabung er behauptet, spezlell an § 187. Diesem bei Anwendung zahlreicher anderer Paragraphen darüber ist kein behaupteten Ar ß Hun g 5 . ölen 'n unter dieser Zcenussczung läßt sich die Behauptung

s s ; daf Ini Insulaner theilen, daß sie nicht gern und viel arbelten, Man fosf ihnen] mächtig sei, von der Zumtehung eines Dolmetschers absehen. Dem ] geht vorauf der g 186, dieler lautet kurt und bündig: Die Gerit Streit; dafür sind eben die geordneten Rechtsmittel gegeben ., , f ; be. äusstellen, daß das preußische Gesetz in Widerspruch stebe mit

Filukrnest. enn Autonomig Gewähren. Als Schul. und irchert. Derrn gꝛeichhkanzler ist es aber auch andererseits bekannt, daß die vreuhische spracht ist die deutsche. Darauf fol bebandelt Dann der Fall Samt ĩ issen Nowaczvk eine n 28 j . gt der § 187, der be er Fa amter, wo gegen einen gewissen No zy Yrißstän J z ö eech sowie für den Verkehr kann dort nur das Samoanische oder Justijverwaltung bemüht ist, Beschwerden dieser Art, wo sie im ein. e dahmnesll, er lautet vahin: Drdnungestrafe erkannt worden ist. Dieser Mann bat bei Angabe n. fe,, ĩ en ö . . 246 e n, .

as Beutsche in Frage kommen; auch die deutsche Währung mu ö 9 ö. geri werden; biz jetzt itt es bei schwächlichen Persuchen 6 zelnen Falle als sachlich begründet sich ergeben, abzuhelfen und ihrer Wird unter Betheiligung von Personen verhandelt, welche seirer Personalien erklärt, nicht deutsch sprechen ju können. Wir Perren Verwaltung; Voraussetzung des Herrn Abgeordneten ist unrichtig. Die preußische

dieler Richtung geblieben. Vie Verwaltung sollte möglichst praltischen Wiederkehr für die Zukunft vorzubeugen. Und ich habe noch ausdrück⸗ deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dol meische lu haben auß dem Vortrage des Herrn Interpellanten gehört, daß er denn jeder Zeit wird, da ß ö Aus fubrungsgesetzgbung, Vie' hier von ihm berührt ist, bezieht sich

Bruten, möglichft wenig Jurssten in die Hände gelegt werden. Irgend ich darauf hinzuweisen, daß in jedem einzelnen Falle derjenigen Person, ziehen. demnächst zur Sache selbst unter Zuntehung eines Dolmetschers ver. . 4 lens arme Leute; varauf garnicht, es ist also auch umjutreffend, wenn der Herr Abge⸗

ctwag Programmatischeg haben wir beute leider nicht darüber ver. ö =. ͤ ) nom mel. Ih würde empfehlen, die Inseln dem Reichs Marineamt welche durch eine gerichtliche Verfügung sich verletzt fühlt, gesetzlich Meine Herren, es ist außer Zweifel, wird auch von dem 8 nommen worden ist, und ich habe ebenso aus dem Vortrage ent wenn bie shre Strafe age best, 3 s ar gn. 56. ordnete behauptet, es läge hier ein Widerspruch der preußischen en kann

zu unterstellen, wie es mit Riautschou . ist, wo überdies der Weg der Beschwerde an die höhere gerichtliche Instanz ge⸗ Interpellanten zugegeben, und ist in der reichs gerichtlichen Rien nommen, daß gegen ihn eine Ordnungẽstrafe erkannt worden sei, weil von Anrufung der höheren ustißj ] Gesetzgebung mit § 187 des Gerichts verfassungsgesetzegs vor. Auch b

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j Bestimmun mnser Marsncvernmzltung ganz erhebt Frohen bee Verständnifses geben ist. sprechung anerkannt, daß die Frage, ob eine vor Gericht verladen a let setner Vernehmung Mn den allUemetnen Fragen aufn e, zie reh e de g n ö ö. durchweg eine pra das bat der Herr Abgeordnete wobl wesentlich gesagt, um den neber⸗

e' die' bel der, Her altznn sosftbet Gets ere g rn rn nenn, Zit wie weit die einelnen Fälle, auf welche det Herr Znter. Perlen der deutshen Spree mnächtigs e; Hach wan Get en deutsch derstehr mit ane; an Hohn shed, Nichtachtung ererkene Mann auf der deuijch Schul gewesen ug an funken von der Jaterpellation über das Gerichteverso samgü.

ragen abgelegt hat, was ich von der Kolonialabtheilung des ö. x t ea e nl inte hon in KÄnsehung der Rynesstongerthei lungen pellant bei Begründung der Interpellation eingegangen ist, den Vor⸗ Maßgabe der konkreten Umstände zu beantworten sei, daß das 6 geantwortet habe. Ich nehme also an, daß diese an Hohn grenzende giment Cin e rn enn de f ni. e gesetz zu einer Erörterung des Gesetzes über die freiwillige Gerichte

„chte agen kann.. Für die Indien haltung deut cher Schlffe bor wurf begründen, daß in diesen Fällen eine nicht zutreffende Auglegung das zu befinden habe, und daß nicht etwa die einseitige Erllärug NRichtachtung, die er dem Gericht gegenüber bejeugt hat, den Anlaß auch h ß, f fia n e, das nenn ld m harte

Samo find in 15 Jahren uͤber 30 Millionen Mark die, . des Reichsgesetzes stattgefunden habe, entzieht sich der Beurtheilung ju vernehmenden Person für das Gericht bindend oder perpflitud nur Beftrafung gebildet hat, nicht aber die angeblich grundlose stehen, können ich n meiner eigenen Erfahrung beim Militär. Meine Herren, ich habe aus den Worten des Herrn Abg. ch

; ö. Praxis re, n. , ,. 6 . eife ] vdeg Herrn Reichskannlers vollständig, denn diese Fälle sind ihm bisher Danach wird bei den Gerichten verfahren. Nun will ich ja jej = Weigerung, sich deutsch vernehmen zu lassen; denn dieser Weigerung . , , 1e Hes lber warben; er wurde es nicht, und des war von Dziembowski wie aus den Worten des Herrn Abgeordneten,

die

ĩ 7 ssellol ist ja unmittelbar nachher unter Zuziehung eines Dolmetschers statt⸗ ätte er die Knöpfe erhalten, dann hätte es vor Ge⸗ ö r glisch amer tan schen Sähisfs und von der dadurch berursachten Be⸗ unbekannt gewesen. Der Vortrag des Herrn Interpellanten bezüglich zugeben, daß die Entscheidung dieser Frage nicht immer wei . s ' der die Interpellation begrundete, nichts entnebmen können, 66 ungen ist nirgends die Rede. c, bedauere, daß es in diefer dieser einzelnen Fälle war augenscheinlich auch nicht vollständig und, geben sein wird, daß dabei Fälle vorkommen können, in denn gegeben. Dag Gericht hat damit anerkannt, daß der Mann richt ö k,, . e, , nne hn 6 Fer er, dahin ging, alg ob die Bestimttnungen ber preußlschen

ficht bis zu einem Schiedsgericht hat kommen müffen, man hätte J nur von der einen Seite vorgebracht, auch nicht geeignet, ein Urtheil Richter ohne genügenden Grund die Kenntniß der deutschen er der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Die Beflrafung muß ! können?