1900 / 41 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

Ver GBezugnpreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 9. Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den Rost · Anstalten auch dir Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 9.

Insertious preis für den Raum einer Aruckzeile 30 5. Juserate nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs Anzeigerz und Königlich Rreußischen staata- Anzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 14. Februar, Abends.

Mn 41. 1900

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Superintendenten und Pfarrer Dr. phil. Claaß zu . im Kreise Danziger Höhe, dem Kaufmann, Konsul

einrich Brandt zu Danzig und dem Marine-Lazareth—⸗ ber⸗Inspektor a. D. Rechnungsrath Reim ann zu Wilhelms⸗ haven den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Rathmann und stellyertretenden Bürgermeister August Ehlers zu Kappeln im Kreise Schleswig Und dem Beigeordneten, Kaufmann Gotthard Monreal zu Vallendar im Landkreise Koblenz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Rlasse, . dem Vollziehungsbeamten a. D. Tölke zu Göttingen, dem Kriminal⸗Schutzmann a. D. Grobe zu Magdeburg, dem Polizei⸗Sergeanten Odenwald zu Halle a. d. S., dem Eisen⸗ bahn⸗Lademeister a. D. Simroth zu Magdeburg⸗Neustadt, den Eisenbahn⸗Lokomotivführern a. D. Katscher zu Güsten im Herzogthum Anhalt und Mendel zu Magdeburg, dem Eisenbahn⸗Maschinenwärter a. D. Radicke zu Sanders⸗ leben im Herzogthum Anhalt, dem Eisenbahn⸗Portier a. D. Kar! Müller zu Habelschwerdt, dem herrschaftlichen Kutscher Joseph Schneider zu Otiwitz im Kreise Strehlen, dem Statthalter Friedrich Wilke und dem Hofmeister Karl Manthe, beide zu Schöneberg im Kreise Angermünde, den Vorarbeitern Ernst Glufke zu Bernstadt im Kreise Oels und Adolf Dumsch zu Heinrichau im Kreise Münsterberg und dem Guts⸗Nachtwächter Karl Baranowski zu Neu— . im Kreise Graudenz das Allgemeine Ehrenzeichen, owie dem Bootsbauer Jür gen Schuldt zu Blankenese im . Pinneberg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ ihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

bei Allerhöchstihrer Anwesenheit in England den nach⸗

benannten Personen folgende Ordensauszeichnungen zu ver⸗ leihen, und zwar haben erhalten:

den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse:

The Earl of Claren don, dienstthuender Kammerherr, Sir Frederick Marshall, Generalleutnant, Kommandeur des Regiments der J. Royal⸗Dragoons;

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse:

The Lord Churchill, dienstthuender Kammerherr, Sir John Me. Neill, Generalmajor, diensithuender Stall⸗ meister; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: Sir . Reid, Baronet, Leibarzt Ihrer Majestät der önigin, Grierson, Oberstleutnant, Militär⸗Attachs bei der englischen Botschaft in Berlin;

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: Muther, Sekretär Ihrer Majestät der Königin;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: Collmann, Schloßinspektor, Lloyd, Haushofmeister, Thom as, Obergärtner, Morris, Sekretär im Ober⸗Hofmeisteramt, Do sse, Reisedirettor, n., Stallmeister, pencer Collard, Verwalter des Windsor⸗Parks, sämmtlich in Windsor, U 61 on, Prinzlicher Wildmeister, ackellar, Prinzlicher Obergärtner, Walker, Prinzlicher Gestütsdirektor, Dickie, Prinzlicher Gestütsdirektor, sammtlĩch in Sandringham.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Die nächste Neuauflage des Verzeichnisses der r nr mne. an der Sidi, Ter er hn ec ng . oll bereits in den letzten Tagen des Monats März einen. In der Neuauflage werden alle Aenderungen Aufnahme finden, welche durch die zum 1. April , , er⸗ legungen von Fernsprechanfchlässen veranlaßt werden, sofern die befreffenden Anträge, so weit dies noch'nicht geschehen sein sollte, spätestens bis zum 22. Februar den zu ändigen tadt. Fernsprechãmtern , . z. Die zum 1. April gekuͤndigten Fernsprechanschlüsse werden n der Neuauflage nicht mehr aufgeführt werden. Diejenigen eilnehmer, welche ihre Fernsprechanschlüsse trotz der bereits x. Algten Kündigung noch über den. J. Aprtl hinaus behalten ollen, haben aher die Zurücknahme der Kündigung un⸗

bedingt bis zum X. Februar schriftlich der Ober—⸗ Postdirektion anzuzeigen. Berlin C., den 13. Februar 1900. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Gries bach.

In Elsfleth wird am 15. Februar d. J. mit einer Seeschiffer⸗Prüfung für große Fahrt begonnen werden.

Bekanntmachungen des Königlich bayerischen Staats-Ministeriums des Innern,

betreffend die Genehmigung zur Ausgabe von Hypotheken⸗Pfandbriefen. IJ.

Gemäß 795 des Bürgerlichen , ,. wurde der Süddeutschen Bodenkreditbank in München die Ge— nehmigung ertheilt, innerhalb des gesetzlich zulässigen Maximal—⸗ betrags eine neue Serie (Nr. 53) P40 iger unverloosbarer Hypotheken⸗Pfandbriefe auf den Inhaber, welche bis zum L. Januar 1906 unkündbar sind und von da ab innerhalb längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit viertel⸗ jähriger Frist oder im Wege freihändigen Rückkaufs eingelöst werden, im Nominalbetrag von 20 Millionen Mark in Verkehr zu bringen.

Munchen, den 10. Februar 1900.

Königliches Staats⸗Ministerium des Innern. Freiherr von Feilitzsch.

I

Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die staatliche Genehmigung zur Ausgabe einer neuen Serie VIII) 40jỹ iger Hypotheken⸗Pfandbriefe auf den Inhaber im Betrage von 19 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 000, 2000, 1900, 500, 200 und 100 , bei welchen die Verloosung und Kündigung 10 Jahre lang, d. i. bis zum Jahre 1910, ausgeschlossen ist, ertheilt.

München, den 10. Februar 1900.

Königliches Staats-Ministerium des Innern.

Freiherr von Feilitzsch.

II

Der Vereinsbank in Nürnberg wurde die staatliche Genehmigung ertheilt, eine neue Serie (XX) 40 iger Boden⸗ kredit⸗Obligationen (Hypotheken⸗Pfandbriefe) auf den Inhaber, bei welchen Verloosung und Kündigung bis zum Jahre 1905 ausgeschlossen ist, in der She von zwanzig Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu „t, 2000 MS, 1000 6, 500 M, 200 6 und 100 4M, in Verkehr zu bringen.

München, den 10. Februar 1900.

Königliches Staats-Ministerium des Innern.

Freiherr von Feilitzsch.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung der Ein⸗ nahme an Wechselstempelsteuer im , . Reich für die Zeit vom 1. April 1899 bis zum Schluß des Monats Januar 1900 veröffentlicht.

Königreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des Rittergutsbesitzers Theodor von Plate

zu Stellenfleth zum Mitgliede der Direktion des Bremenschen ritterschaftlichen Kredit⸗Vereins zu bestätigen.

Auf den Bericht vom 7. Dezember d. J. will Ich das der Stadtgemeinde Solingen durch Meine Ordre vom . Juni d. J auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (G.⸗S. S. DI) verliehene Recht, die zum Bau einer Thal⸗ sperre im Sengbachthale erforderlichen Grundstücke im Wege der Enteignung zu erwerben, auf dasjenige Grundeigenthum

iermit . welches nach den anbei zurückfolgenden

länen zur völligen Durchführung des Unternehmens, ins⸗ besondere für die Anlagen zur Reinigung des in dem Stau⸗ becken angesammelten Wassers und zum Schutze der Reinigungs⸗ anlagen noch erforderlich ist.

eues Palais, den 18. Dezember 1899. Wilhelm R.

Freiherr von Hammerstein. Brefeld. Freiherr von Rheinbaben.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Land⸗ wirthschaft 2c, für Handel ꝛc. und des Innern.

Thielen.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Thierärztliche Hochschule in Berlin.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 13 der Vorschriften über die Prüfung der Thierärzte vom 13. Juli 1889 (Centr⸗Bl. f. d. D. R. S. 421) bringe ich hierdurch zur Kenntniß, daß mit der Ab⸗ haltung der thierärztlichen Fachprüfung am Montag, den 2. April 1900,

begonnen wird. Die Meldungen zu dieser Prüfung sind spaͤtestens bis zum 26. März d. J an mich einzureichen. Berlin, den 12. Februar 1960. Der Rektor der Thierärztlichen Hochschule. Dieckerhoff.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Berg-⸗Inspektor Franz Hoechst vom Steinkohlen⸗ bergwerk am Deister bei Barfinghausen ist zum Bergrevier— beamten mit dem Titel e, , f. ernannt und nach Kattowitz (für das Bergrevier Nord⸗Keattowitz) versetzt worden.

Kriegs-⸗Ministe rium.

Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die an— liegenden Bestimmungen über die ö der ö und Kandidaten des Vollsschulamts. Das Kriegs-Ministerlum hat das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 8. Februar 1900. Wilhelm R.

. von Goßler. An das Kriegs⸗Ministerium.

Be st i mm ungen über die Dienstzeit der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts vom Jahre 1900 ab.

I) Auf Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts, welche ihrer aktiven Dienstpflicht als Einishrig rz hi lige ge⸗ nügen wollen oder genügen, finden die in der Wehr⸗ und Ser enthaltenen Bestimmungen über

reiwillige“ Anwendung.

2) Alle übrigen Volksschullehrer u. s. w., welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben, sind vom Jahre 1909 ab w. einjähriger aktiver Dienstzeit bei einem Infanterie Regiment zur Reserve zu beurlauben.

3) Sefern sie nicht schon beim Ober⸗Ersatzgeschäft aus⸗ gehoben werden, sind sie durch die zuständigen Ersatz⸗ kommissionen (WO. 5 26, 2 und 8 25, 2—4 für noch nicht im militärpflichtigen Alter befindliche Bewerber sinn⸗ gemäß angewandt im Februar oder August außertermin⸗ lichen fern n zu unterwerfen.

4) Ihre Einstellung findet möglichst unmittelbar an dem nach dem Seminarschlußtermin folgenden 1. April oder 1. Ot⸗ tober statt. Schwierigkeiten, die ihrer sofortigen Einstellung zu diesen Zeiten aus den Vorschriften über die Loosung er⸗ wachsen, koͤnnen sie durch Verzicht auf die Vortheile der Loo , S 65,8 und 5 66,2 begegnen. Noch nicht militärpflichtige taugliche Volksschullehrer u. s. w. dürfen sich zum Diensteintritt freiwillig bereit erklären. Der Ausstellung eines Meldescheins bedarf es in diesem Falle nicht.

5) Ein Recht auf die Wahl des Truppentheils haben die e, e. Lehrer u. s. w. nicht, vielmehr werden sie durch die Genergl-Kommandos bezw. die Großherzoglich Hessische (25.) Division auf die Infanterie⸗Truppentheile ihres Bezirks vertheilt. Dabei ist den Wünschen der Lehrer möglichst Rechnung zu tragen.

6) Wegen Anrechnung der eingestellten Lehrer u. s. w. auf die Rekrutenzahlen wird durch die alljährlichen Rekrutie⸗ rungsbestimmungen das Weitere festgesetzt werden.

7) Die . Truppentheil überwiesenen Lehrer u. s. w. sind grundsätzlich gemeinschaftlich unterzubringen, soweit dies nach 3 21, 2 der Garnisonverwaltungsordnung gestattet ist. Sie nehmen, soweit möglich, an der Rekrutengusbildung der Einjährig-Freiwilligen theil, treten alsdann in die Kompagnie ein und sind, insoweit sie sich nach ihrer militärischen Be⸗ anlagung und ihrem Diensteifer hierzu eignen, nach Anord⸗ nung der Regiments⸗Kommandeure zu Unteroffizieren des Be—⸗ urlaubtenstandes auszubilden.

Ihre Verwendung in den Geschäftszimmern ist aus⸗ geschlossen.

Diejenigen Volksschullehrer u. s. w., welche sich gut geführt und ausreichende Dienstkenntnisse erworben haben, dürfen 86 mindestens sechsmonatiger Dienstzeit zu überzähligen Gefreiten ernannt,

diejenigen, welche bei musterhafter Führung und Haltung Hervorragendes geleistet haben, bei der Entlassung aus dem ie, . ausnahmsweise zu überzähligen Unteroffizieren

efördert,

„Einjährig⸗