1900 / 42 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

24. Juni 1891 (G. S. S. 2956) gewerbesteuerpflichtigen Waaren⸗ 1820 liefen mehr oder minder auf eine Bestenerung nach dem Umsatze ] Der Landtag hat sich damals der Auffassung der Staats regierung, ranchen verschieden trifft, je nachdem in der einen ein größerer, in Dieselbe Bestimmung enthielt auch der frühere Entwurf eines stellung der Vereine 2c. unter die Gewerbesteuer zweifellos nicht haben,

, ö Verfandgeschäften und ähnlichen Unternehmangen binaus, z. B. die Bemessung der Steuer nach der Einwohnerzahl bei daß sich der Uebergang zu dem Tarifsyftem nicht empfeble, durchaug . andern ein geringerer Prolentsatz dez Umsatzes als Ertrag verbleibt. Waarenhaussteuergesetzes, und sie hat bei dem Bekanntwerden desselben möchte sie auch im weitesten Umfange 2 ; eine besondere aufsteigende Betriebs steuer erhoben und diefe Steuer Bäckern und Fleis hern, nach dem Maljverbrauch der Brauereien und angeschlossen. Es sind in jwischen der Staatsr,gierung keine Umstände Beschrankt sich die Steuer auf die Geschäfte, di; mehr als eine von lebhafte Anfeindung erfahren. Man wendete ein, sie mache das ganze Kann hiernach eine Erweiterung der Gewerbesteuerpflicht der den Kreisen (Land, und Stadtkreisen) überwiesen wird.. dem Schrotverbrauch der Brennereien. Ji dem Gesetz vom 19. Juai bekannt geworden, welche die damalige Auffassung zu widerlegen ge. genüaend weit gegriffenen Wgarengruppen führen, so tritt jener Mangel Gesetz von vornherein zum großen Theil unwirksam, da gerade die Berelne ꝛc. nicht zugestanden werden, so muß auch der Gedanke, etwa In der zur Vorberathung dieses Antrags niedergesetzten Com · 1361, betreffend Abänderungen, des Gewerbestenergesetßes, wurde die eignet wären. 4 zurũck, weil sich der als Nutzen verbleibende geringe Prozentfatz des den Kleinbetrieben schädlichsten Konsum , Beamten, und Offtsier⸗ die gewerbesteuerfreien Vereine der Umfatzsteuer zu unterwerfen; on der mission wurden zwar verschiedene Verschläge zu einer stark progressiven Abgrenzung der Klaffe A nach der Höhe des Anlage⸗ und Betriebs⸗ Im Gegentheil hat das Vorgehen der grundsätzlich an dem Umsatzes in der einen Gruppe mit dem höheren in der anderen mehr vereine infolge der . des § 5 des Gesetzes vom 24. Juni Hand gewiesen werden. Die Umsatzst usr stellt sich als eine besondere Besteuerung gemacht und, erörtert vgl. Bericht der TMIIl; Kem— kapltals und „nach der Gcheblichkeir dez jährlichen Uwsatzes., or. Tarifsystem festhaltenden Grseßgebungen in neuester Zeit eine immer err weniger ausgleichen kann. Er trifft dagegen mit roller Wucht, 1581 von der Gewerbesteuer frei blieben; es sei daher erforderlich, Gewerbesteuer für gewisse Formen des stehenden Gewerbebetriebes dar., mission 18. Legislaturperiode 111. Session. Drucksachen Rr. 225 geschrieben. In der Praxis spielt auch heute 3 bel der Gewerbe. stärkere Anlehnung an den Ertrag als Steuermaßstab erkennen lahen. wenn die Steuer auf Spezialgeschäfte eistreckt wird, und er kann dann statt diefe Begünstigung nun auch auf die Waarenhaussteuer gut, Eg wäre offenbar widerfinnig, ier eine Geschäftsgebahrung zu unter. atz eine erheblich So bat sich Bayern in seinem neuen Gewerbesteu rgesetz vom 9. Juni ie großen Geschäfte veranlassen, sich möglichst viele und namentlich zudehnen, sie auch bei der Gewerbesteuer zu beseitigen und alle, einen werfen, die begrifflich gar kesn stehender Gewerbebetrieb ist, nur weil

S. 3 f.. Die Kommission entschied sich aber für keinen der for wie bei der Ginkommensteuerveranlagung der Um ; ue e Tülferl? Gefen kwürse enthaltenden Anträge, sondern beschränkte sich Rolle, indem die Veranlagungsbehörden in weitem Umfange, soweit 1899 trotz eines detzillierten Tarif und trotz Gewährung weitester vis einen höheren Prozentsatz des Umsatzes als Nettonutzen abwerfenden stebenden Gewerbebetrieb unterhaltenden Vereinz, eingetragenen Ge. das Rechtssutjekt nicht eine einzelne phystische Person, sondern ein darauf, eine Resolution vorzuschlagen, nicht Steuererklärungen vorliegen, wie auch bei Beurtheilung dieser. Latitüde an die Veranlagungsorgane genöthigt gesehen, nicht nur dem Branchen beizulegen, führt also nut zu weiterer Schädigung der noffenschaften und Korporationen nicht nur der Waarenhaut,, sondern Verein oder eine Genossenschaft ist. Es hieße das nichts Anderes als

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, einen Gesetzent · von dem muthmaßlichen Unsatz und dem als Reingewinn anzuneh . Ertrage den weitaus breitesten Raum unter, allen Besteuerungs.˖ . auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen. ere, mn fiche fe ki mr Recht! d stehender und, geschätzter wurf vorzulegen, nach welchem menden Prozentfatz desselben ausg hen. . mertmalen einzuräumen, sendern auch zu bestimmen, daß selbst in Di'sem Verlangen liegt eine Reihe von Jerthümern über die Meere ü dir , m sfsigh noch Sslitisch rathsam wäre. I) von solchen gewerbesteuerpflichtigen Betrieben, welche als Groß⸗ Indessen gerade dieses Verhältniß des Umsatzes zum Reinertrage Fällen, wo die Steuerbemessung prinzipaliter nach anderen Merkmalen rechtstchen und thatsächlichen Verhältnisfe zu Grunde. Aber! uch soziakpolitisch ran te ein solches Vorgeben bede clliche betriebe in Anwendung auf den Detailverkauf (Kleinbetrieb) zu ist notorisch je nach der Art der Waaren und anderen Modalitäten stattfindet, doch der Ectrag zu Grunde zu legen ist, wenn die Be⸗ juwelsen. J ö ; ; ; Die Vorschriften des 8 5 Absatz I! und 2 des Gewerbesteuer— Folgen zeitigen. Man darf nicht vergeffen, daß die große Mehrzahl bezeichnen sind und Waaren verschiedener Gattungen im Klein, ein sehr verschiedencs und bängt keinezwegs von dem Willen des meffung nach jenen Merkmalen einen zu hohen oder zu niedrigen Chen o würde auf eine Crhöhung des Sfeuersatzes über die Vor. gesetz:. welche dach s 28 NM. k , . irn der Mifglleber der Konsurm⸗, Beamten. und Offtztervereine den minder handel in bffenen Verkaufsftellen feilhalten oder im Wege des Gewerbetreibenden ab. Ez ist durchaus irrig, etwa an junehmen, daß Steuersatz ergeben würde. (xt. ) . k schläge des Entwurfs nicht einzugehen fein, Eine Steuer von mehr 6cmnetnder auch ber Einführung befonderer ö ö * He ö ö ez bemnit lin. . den fails nicht den leistun gs sahig ten Bevölkerung schichten Versand mittelz Post, Eisenbahn oder sonstiger Verkehrs nur die von den kleinen und mittleren Detaällisten bekämpften Groh. Gegenüber derartigen Wahrnehmungen. über die Bewährung der als 20so des Umsatzes oder 20 0G des Ertrages würde mindestens sind beruhen auf der Crwägun apa Verc 2 ö. en, . fn angehören, für deren Lebenshaltung es von nicht geringer Bedeutung mittel an Konsumenten zum Verkauf bringen (Waarenhãäuser, bazare das Prinzip . Großer Umsatz, kleiner Nutzen? ausschließlich äußeren Merkmale kann es nicht rathsam sein, zu ihren Gunsten die egenüber manchen Betrieben den Charakter einer unstatthaften Absatz des 3 5 4. 8. S , . *. 1j , en 2 e, ten ist, ob sie ihre Bedürfnifse an Lebensmitteln, Kleidung, Hausrath u. s. w. Ba are, Versanogeschäfte) neben der Gewerbesteuer eine be der überwiegend befolgten. Dagfeltt wird ebensos auch von großen im allgemeinen bewährte Grundlage des Ertrages u verlassen. Anders sobibit wsteuer annehmen können, und dagegen, ein, solche zu wollen, Gerperbszwecke verfolgen 4 des halb fn wan n e rn ö empas billiger oder iheurer befriezigen können. Jtnen die Möglichteit sondere Betriebssteuer erhoben wird, Spezialgeschäften, an deren Bekämpfung man nicht denkt, beobachtet. liegt die Sache, wenn es sich um die statutarische Regelung der Ge. haben sich bisher sowohl die Redner im Lindtage als auch die Wort⸗ enn en, im ee en Sinne nicht zu 6. er, gf h h . i. billigerer Beschaffung der Lébensbedürfnisse durch ein: Steuer, die D Heier cht ber eincn Pzbrlichen Getrag: von etwa mehr Die Best terung gach den been weber auch de Heschräkung werbesie rer fit die enten, deer hält nis: iner fin einen Gemeinde sibrer der Kleingewerberei enden fachdeücklich erfährt; üs, alen gönn e en Tt fe , . ar. erke gerade die reichten, durch ihte Mittel der Nothwendigleit salcher als 2 G00 S oder einem jährlichen Umsatz- von etwa mehr auf den Kleinhandel die Gefabr in sich, äußerst ungleich zu wirken. oder auch die Spezialbesteuerung eines einzelnen Gewerbe weiges. wie besondere kann auch gegenüber einer bis 2 c des Umfatzes steigenden , . e rr 8 9 n J * ö. , en Cr. Btahrah*em h benen eee, ai weniglten berktrt, i ben 6 als 300 000 A beginnt. Dazu kommt, daß gerade die wentger soliden B teiebe leichter als des Kleinhandels, handelt; in solchen Fällen sind die äuße en Merk. Steuer ihre Beschränkung auf einen gewissen Prozentsatz des Ertrages Peru n en ee ien cht ern . . 3 * die Rahner mere mare m Ktaatzinteres fe nicht ju zechtsertigen. 3) die einzelnen Waarengattungen gesetzlich festgestellt werden unter die soliden Spezialgeschäfte in der Lage und geneigt sein därften, ver. male mit Nutzen zu. verwerthen. Neben diesen in der Natur der nicht entbehrt werden, um nicht den steuerpflichtigen Betrieben die jn . Dialnten vor 1 . fft· Be en ,. . 8 ' 6 ung uͤeber dies werden gerade Unternehmungen, wie die Wazrenhäuser Ausschluß der Produkte der Landwirthschast, möge Ausdehnung auf immer mehr Wag ten gruppen oder durch noch Sache liegenden Ecwägungen fiel gegen eine umfassende Reform der Führung solcher Branchen, an Cenen ein weniger boher Prozentsatz sch /g, Brun df fachen 46 n et ne,, go / * eng Jer). für Armee und Harinè und für Beamte von einer Umsatzsteuet, der c) die Steuer nach der Zahl der geführten Wiarengatkungen, wellere Herabdrückung der Peeise die Umsatzsteuer wieder einzubringen. Gew rbesteuer im gegenwärtigen Zeitpunkt in die Wagschale, daß ein des Ümfatzes verdient wird, zur Unmöglichkeit zu machen und insoweit n f g ; z . 46). si, ja infolge ihrer Gewerbesteuerpflicht auch unterliegen, am härtesten sowie nach dem jährlichen Umsatze aufsteigt, Andererseits können die betroffenen Geschäfte zum Schaden der Kon⸗ derartig weitaussch zuender Plan unmöglich in dem Zeitraum von einer daher doch zu einer Prohibitiosteuer zu gelangen. Man hat nun eingewendet, der Begriff der Konsum vereine mit betroffen. ; ) die Steuer an Kommunalverbände überwiesen wird.“ sumenten und der für den Zwischenhandel arbeltenden Produjenten Tagung des Landtages bis zur nächsten sich zu einer in allen Details Wenn Bayern mit seiner Steuer bis zu 300 des Umsatzes geht offenem Laden oder ohne offenen Laden sei neuerdings durch die Ge⸗ Daß die nach §§ 3 und 4 des Gewerbesteuergesetzes und §5 28 Auch gegen diese Resolution warden hei der demnächstigen Plenar . dazu übergehen, mit geringem Umsatz einen möglichst hohen Gewinn durch zearbeiteten Vorlage hätte verdichten können. Die Saas. und sie auf einen gewissen Prozentsas des Eetrages nicht beschrãnkt, setzgehung ver wischt worden. Nach dem Gesetz vom 1. August 1896, des Kommunalabgabenggesctz's vom 14. Juli 1893 wegen ihres berathung in der Sitzung vom 9. Juni 1895 selbst von grundsätz⸗ zu erzielen zu suchen. Und hierin wurden ihnen die umsatz steuerfreien regierung hlelt sich aber für verpflichtet, nachdem sich die bei Er⸗ so ist dafür dort die Bemessung des Steuersatzes zwischen J und 3 0so betreffend die Abänderung des Gesetzes äber die Erwerbs und Wirth Charakters von der Gewerbesteuer befreiten Betriebe auch nicht zur lichen Anhängern des ibr zu Grunde liegenden Gedankens Bedenken Betriebe folgen, sodaß den Schaden die konsumierende Mehrheit der öffnung der vorigen Tagung. erweckte Doff nung nicht hatte realisieren des Umfatzes ganz in das Eimessen der Veranlagungsorgane gestellt —, schaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, sowie über den Geschäfts/ Waarenhaussteuer heranzuziehen sind, wird keiner besonderen Recht⸗ eltend gemacht. Sie gelangte daher nur mit der Abschwächung zur Bevölkerung in Gestalt von Preissteigerungen hätte. lassen, nunmehr nicht noch ein: weitere Session vorübergehen zu lassen, eine Maßnahme, deren Nachabmung in Preußen nach den her—⸗ betrieb von Konsumanstalten, dürfen nämlich mit gewissen Aus. fertigung bedürfen. Ea n, daß di Worte „einen Gesetzentwutf vorzulegen, nach Endlich ist die Eemittelung des Umsatz(s, da für dessen Schätzung ohne dem Landtage eine Vorlage über die Besteuerung der Waaren. kömmlichen Anschauungen und im Interesse eines Rechtsschutzes gegen nabmen für landwirthschaftliche = Konsumpereine im regelmäßigen 52 Ueberbürdungen nicht angängig ist. Geschäftsverkehr Waaren nur an ihre Mitglieder oder deren Vertreter enthält die Skala, nach der die Sttuer, vorbehaltlich der nach §

welchem“ ersetzt wurden dur weder daz Ginkommen noch der Ertrag noch endlich äußere Merkmale häuser zu unterbreiten. . . j 1 . ! ö he men zu erwägen, nach welchen“. einen hinreichenden Anhalt bieten, ohne eine Verpflichtung der Steuer⸗ In dieser Ansicht ist die Staats regierung durch dle Verhandlungen Wenn man den in den verschiedenen Branchen üblichen Nutzen verkaufen. Daraus, daß hiernach der Verkauf, mag er unmittelbar oder 4 eintretenden anderen Normierung, bemessen werden soll, Sie Regierungsseitig war sowohl in der Kommission, als im Plenum pflichtigen zur Abgabe von Steuererklärungen nicht du chführbar. Die des Abgeordnetenhauses über die Jaterpellation Hitze: Roeren am am Umsatz berücksichtigt. Über den freilich leider statistisches Material oder mittelbar statifinden, lediglich auf Mitglieder beschränkt wird und beträgt hiernach bei einem Umsatz von 500 = 550 000 Æε 13 0ισö des

bebe etdnun, den Unnnstaͤndigkeit der Landesgesetzcebung für jede Staatsregierung hegte den Wunsch, eine solche den Sieuerpflichtigen 16, Jani und über eine die Sonderbesteuerung der grohkapitalistischen seblt, fo wird man zuzeben müssen, daß die Grenze bei 2 do des Um- eine Zuw derhandlung gemäß Ss 1632 und 145 der genannten Ge⸗ Höchsibetrages des steuerfreien Umsatzes uad steigt bis auf 29 des prohibitip , ,., , ,,. auf die in . liegenden zu ersparen. Detallgeschäfte fordernde Petition am 3. Juli 1899 wesentlich bestärkt satzes und 20 des Ertrages schon reichlich boch gegriffen ist und setzes nopelle mit Strafe bedroht ist, folgert man, daß die Unterscheidung geg ere, der in 91. , ng 1 L nfathböde en Gründen in Anlehnung an die den Gemeinden worden. Denn sie mußte aus diesen Verhandlungen als zweifellos rie weilere Erböhung nicht verträgt. Probeveranlagungen wie auf zwischen offenem Laden und nicht offenem Laden bei den Konsum. Sie erreicht diesen Maximalsatz bei Umsätzen von mehr als 1 Million

Schwierigkelten Abgrenzung der der Besteugrung zu unterwerfenden Die aus dies e ; ü 1 gun t ; ̃ 5 ö ann n fte ] heilten Muster von Gewerbesteuerordnungen entnehmen, daß die Mehrheit des Abgeordnetenhauses den dringenden Grund des früheren konnten allerdings nach dem gegenwärtigen Entwurf ] vereigen in zkonomischer Hinsicht keine Bedeutung mehr habe. Die. Mark, also schon verhältnißnäßig früh,

Betriebe, Festftellung der zu unterscheidenden Geschäfts branchen u. s. w. im Sommer 1897 mitget r e ? ttigen E mor , . 6 aber bie Auffaffung vertreten worden, daß gewählten Maßstäbe den Rutunzswerthes der Geschäststä̃ame und der Wansch begte, mit der Frage der Sonderbesteuerung der Waaren⸗/ nicht veranlaßt werden, weil es zur Zeit an der Mönlichleit, den selb, diene lediglich dazu, um unter Benutzung des Wortlautes der Wenn somit die Progression nur eine sehr beschränkte ist, so war

w. n .. 6 ag ; ö ; . ĩ ; iss Bestimmung des 5 5 AÄbsatz 2 des Gewerbesteuergesetzes eine Be⸗ jerfũr besti d 1s f

die höhere Besteuerung der Großbetriebe, soweit sie an sich berechtigt Zahl der beschäftigten Personen vermieden dies: Mängel des Umsatzes. häuser alsbald befaßt zu werden Umfsatz zu ermitteln, gebricht. Aber nach den Ergebnissen der Gewerbe Bes 9 t gesetz se hierfür bestimmend der Wunsch, der Waarenhaussteuer auch den

sei, , durch ö betbeillaten Geineinden mittels Einführung Sie hatten den Vhrzug' der leichten äußeren Erkennbarkeit und machlen Die gedachten Verhendlungen des Abgeordnetenhauses haben aber steuerberanlagung ist anzunehmen, daß sich auf Grund der bor⸗ freiung von der Gewerbesteuer durchzusetzen, die gegenüber denjenigen Schein einer prohibitiven Tendenz zu nehmen. Daß die Steuer über

entsprechender Gemeinde ⸗Gewerbestꝛuern zu erreichen sei. nicht, wie der Umsatz, Kontrolen der Geschäfte, Einsicht in die Ge— auch bewiefen, daß die Mehrheit dieses Hanses geneigt ist, dem Ver⸗ geschlagenen Bestimmungen für die größten Berliner Waarenhäuser Konsumwvereinen, welche ihren Laden nicht geschlossen halten, nicht mehr Non nicht gesieigert werden kann, ist bereits ausgeführt. Wollte man ch einer Besteuerang der Wanren nach ibrem derzeitigen Geschäftsumfange Steuersätze bis zu wenigstens gerechtfertigt erscheine. Man müsse daher nunmehr alle Konsum fie andererseits für die Betriebe mit weniger als 1 Million Umsatz

Um die Beschreitung dieses Weges den Gemeinden zu erleichtern, schäftsbücher oder überbgupt ein Gindringen in die inneren Geschäsis, langen der Kleingewerbetreibenden na an ö ige Ste , sst. ö igt r l wurden durch 6. rc der Minisfker der Finanien und des Innern verhältnisse nöthig. Für, die Feststellung des Nutzungswerth der häuser nach dem Maßstabe des Umsatzes zu entsprechen, 6 die Ver⸗ 100 066 e ergeben würden. Auch in Städten iwie Breslau, Köln, herein, die ein stehendes G-werbe betrelben, der Gewerbesteuer unter stärker degressio gestalten, jo würde inan sie eins großen Theis vom 21. Mai 1897 ihnen neue Muster von Gewerbesteuerordnungen Geschäftsräume ist durch die Gebaͤudesteuer, durch die an vielea Orten handlungen des Herrenhausetz über die vorgedachte Petition am Frankfurt a. M., Elberfeld, Essen würde nach den der Gewerbesteuer⸗ werfen. ihrer Wirkang auf zum theil recht bedenkliche Geschäfte enttleiden.

nebst einer Denkschrift mitgethesst, worin gezeigt ist. wie man pre, betenden besonderen Gemeindegrundsteuern nach dem Ertrage oder 4. Juli 1859 haben erkennen lassen, daß auch dort ole Mehrheit veranlagung zu Grunde gelegten Erträgen die Waarenhaussteuer bis Nach dem oben über die Motive des 55 Absaß 1 und 2 des 3 gressive Steuern nicht nur nach der Gewerbe fteuerklasse, sondern auch Miethswerthe sowie ig, den tralsächlich gejahlten Miethen reichlicher diesem Verlangen nicht abgeneigt ist, wenn sie sich auch noch nicht zu ca. 125 009 betragen. ; Gewerbesteuergesetze: Bemerkten und nach der mit diesen Motiven im Unterbält derselbe Unt 6. hrer a, käch der Döbel Leg Anlage. und Betrsebskapitals einführen unde bier. Anhalt gegeben, und die Erfahrun zen, Jie mit den vielerortg ein auf Gren bestinmten Besten rungsmodus fest s gea, wollte. Wie bech fich das Äuflommen an Waarenhaustzder im ganzen Einhagng, stehe nen Rechts sbrechung' des Oberverwal nungsgerichtz setz Filial! . ,. ita t! 2 . n, , , . bor den Froßen Betrieben ebenfalls vrogresside Zuschläge nach der geführten befonberen Gewerbesteuern nach der Zahl der beschäftigten Wenn die Staatszegieruag nach diesen Vorgängen nunmehr troß und in einzelnen Gemeinden stellen würde, kann auch nicht annähernd der Begriff des ,;werbebetriebes Korans eine mit der Absicht auf i 1 ö. 6 aufg . . . , , sãu mt lich Zahl ber keschästi len Pfason en und nach dem Mieths, oder Natz ung.; Persogen zemnacht find, haben bewiesen, daß die Ermittelung des der der unsweisel haft gegen die sogenannte, Umsatzß tener obwaltenden angegeben werden, da aus dem erwähnten Grunde Probevtranla jungen, Gewsnnerhielung unternommene seltständige, berufsmäßige und erlquhte ö ö ghesn . . ich und Steuerhöhe des Ge= FDerth ber bn Betrieke gewidmeten Räume erheben könn; und durch Besteuerung zu Freunde zu legenden mittleren Standes der Personen · mannigfachen B'denten der verfaffongs mäßigen. Beschlußfassung des die mehr als ganz ugzuverlässige Schätzungen mäten, nicht vor— Arbeitsthäͤtigkeit, welche sich als Betheiligung am gllgemeinen wirth= e, eg 7 , findet sich der Sichtein es unte eine solche Steuer die großen Waarenhäuser besonders scharf erfaßt zahl im letzten Jahre keinerlei besondere Schwierigkeiten bereitet, Landtages einen Gesetzentwurf unterbreitet, der ein. Sonderbesteuerung genommen werden können. schaftlichen Verkehr darstellt. Wollte man also die Vereine ꝛc., welche nebmens, . 3 . Filialen u. J. . unterhalt, außerhalb werden würden. Daß ungemein umfangreiche und, wenigstens soweit es sich um der großeren, mebrere Waarengattungen führenden Klein handels betriebe Die Ueberlassung des Aufkammeng der vorgeschlagenen Steuer einen stehenden Gewerbebetrieb unterhalten, schlechtweg der Gewerbe n, , so ann ö nun * , Filialen er⸗ In der Sitzung vom 19. April 1898 wurde in dem Abgeordneten . Waarenhäufcr handelt, verinöge der zum Betriebe nöthigen gänstigen nach' dem Maßstabe ibres Jahresum atzss Und mit nach h g an die Kommune entspricht dem Wunsche des Abgäordnelenhauses und steuer unterwerfen, so würtze man damit weniger erreichen, als mit 3 , 5 ö. . 9. . deer 6. k hause eine Interpellation eingebracht: FJeschäftslage und der luxariösen Ausstattung aänßerst kostspielige steigenden Sätzen vorschlaͤgt, so geschieht das, weil sir aus der Auf⸗ schließt den Gedanken, als verfolge der Gatwurf auch fiskalische dem jetz gen S 5 des Gewerbesteuergesetzes. Denn Vereine ꝛe. unter⸗ ,, 9. 3 . 9 ee, engl ' 3 . nt scheidung „Wäche Maßnahmen bat die Königliche Stzatsregieruag in Geschäfteräume und ein sehr zihlreichzs Persongal der versch edenstén nahm: ihres früheren Catwurfs und aus den Verhandlungen det Jwecke, hon vornherein aus. Durch die Bestimmung aber, daß die halten eben unter den Voraussetzungen des 85 Absatz 1 einen stebenden . . ö die & , , . ausländischen Betriebe in . Aussicht genommen, um die Schäd:n und Gefahren, welche Art befonders charakteristische Merkmale der großen Detailgeschãfte Abgeordnetenhauses die Ucberzeugung gewonnen hat, daß eine auf Demelnden daz Aufkommen zur Geleichterung der beiden untersten Gewerbebetrieb im stenerlichen Sinne überhaupt nicht. Sie würden ,. len und mi we chem Prozent satz der ie, , Skala dem! Jewerblichen Mittelstande durch die den Detailhandel sind, welche diese ohne unverhältnißmäßige Schädigung des Geschäfts ein⸗r, anderen Grundlage als der des Unsatzes ausgebaute Waaren· Gewerbesteuerklafsen zu verwenden haben, sell, wie, durch die böhere alfo nach einer solchen Gesetzekänderung ebensowenig steuerpflichtig i den en , h ler u stien ber , n r, . wi. 2 mn Waren * verschiedener Gattungen betrribenden groß. auch nicht einschränken können, ist eine bekannte Thatsache. Indirett haussteuer kaum Anssicht hat, eine Mehrheit im Äbgeordnetenhause Belastung der Großbetriebe indirekt, so hier direkt den kleinen und sein, wie sie es jetzt siad. 336 egen enn ha . 3 damit der Grundsagz der karltafstischen Uaternehmungen enistehen, thunlichst ein, enthalten stensrch eine Berücksichtigung der Größe dez Umsaßes, da guf sich zu bereinigen. Datz nige aber, was da alleinige Ziel eines mittleren Gewerbetreibenden eine Unterstützung im Wettbewerb mit Dagegen würde, weng, wie verlangt, der 2. Absatz des g 5 auf. b ö ö, 3. , , ,. lein zuschrãn ken? . . (ein Geschäft, j: flottzr dieser ist, um so größere Vorräte halfen und steuerlichen Vorgehens sein kann, ein: der Leistungsfähigkeit und dem jenen gewährt werden. gehoben Ine ätsde, damit die in ihm J . , . ., Bei Beantwortung derselben hat die Regierung unter Mitthei⸗ um so mehr Personal beschäftigen m et de jure, daß ein Konsumperein mit offenem Laden die Be⸗ in schr viclen Fallen an der . und den NMachtmitteln den

w ; x ee. kan. . ö .

uß. Man durfte daher annehmen, , , 6 , nnn. a . im 5 9 , ,. 9 Sicherheit dafür lung der wenig ercuthigenden Ergebnisse ihrer Erk andigungen über daß eine Steuer nach diesen Merkmalen, wenn nur die Sätz.: ent! großen Waaren häuser 3c, äßt sich auch auf dem Wege des (mlatz⸗ gewähren, daß einerseitz durch die Waarenhaussteur die autonome dingungen des ersten Absatzes nie erfüllt, bei ihm vꝛel an m. ähnlicher Maßnahmen in der ausländischen, insbesondere svrechend hoch bemessen wären, dieselbe ausgleichende Wirkung wie eine teuer, sofern deren Sätze das richtige Maß einhalten, erreich n. Gestaltung der Gewerbesteuer seiters der Gemeinden nicht gebindert , ,, e,, re. ist , 6 Hol? . ,,, der franzoͤsischen Gefetzaebung wiederholt auf die Vorzüge einer Umfatzsteuer auszuü zen geeignet sei. MNitbestimmend war für die Staals regierung auch das Vorgehen oder erschwert, anderer feits die waarenhaussteuerpflichtigen Betriebe wäre, daß nunmehr auch einem solchen, jetzt ↄhne weiteres steuer, ) Ganz ähnlich irrigen Auffassungen entspringt das von derselben Hiegelung Lurch die Autonomie der Gemeinden und auf die dazu ge, Bie geen kie Benutzung der gewählten Merkmale als Steuer, einzelne? anderer Bundeestaaten. Die Königlich saͤchsische Regierung öicht mehrfach befteuert werden, und eine itrationelle Kumulierung pflichtigen Konfumeerein, das Vorliegen der Srreueseee en lerer; Seite erbobeng öctlangen, arch ben Linkonfunensteuet alle Ronfum— gebene erneute Anregung hingewiesen, gleichteitig aber auch erkennen maßstab geltend gemachten Bedenken konnten bei reiflicher Prüfung hat auf den Wunsch der Landesvertretung die Gmmeinden zarquf bin. von Gewerbesteuern vermieden wird, Yen erbebetriebeg nachgewiesen werden müßte, um ihn zur Steuer heran— Vereine unterschiedslos zu Ünterwerfen. Man verkennt das Wesen der lassen, daß bei deren fortdauernder Erfolglosigkeit daz Cingreifen der als. durchschlagegd nicht , , . werden. Denn das . a 2. . dortigen , . 4 ö J. ö , . = zu den einzelnen ziehen zu können. Einkommensteuer, welche als eine rein persönliche Steger eine individuell se ĩ v zog ꝛ; ü ; Waaren verschi ; i ie ; nderster e großen B ö . : sti ; S ichti in selbständiges Ei ,, in Erwägung gejogen wꝛrden müsse. Volumen der Waaren verschiedener Branchen gleicht sich bei den wie von Sondersteuern Jur ie großer 9g estimmungen des Entwurfs Folgendes zu bemerken Durch das Reichsgesetz vom 12. August 1866, welches den bestimmte Person als Steuerpflichtigen und ein selbständiges Ein⸗

e demnächst stattgehabten Verhandlungen und Ermittelun zen allein der Steuer zu unterwerfenden, mehrer Waarengruppen führen. auch von Umnsatzsteuern befugt seien, allerdings aber auch betont, daß 81 an n,, ,, m, ,n, ko mmnenl diefer Perfon võrausschz. ) lagi Bei Konsumvereinen, die weder eingetragene Genossenschaften sind,

ie egtũ schei die Gemeinden, während sie i andern nothwendige Personal aus. daß sie die Hand zu einer Besteuerung welche eine dirette Gefährdung k euerg n hne i fonst igen Verfass z aberer Rr die Annahme begründet erscheinen, daß die G hrend sir als in der andern nothwendige Perf 8 3 ; Auzsicht stellt, selben sind: Steuerpflicht und Steuerfreiheit auch durchaus nicht verwischt. Denn , ,

egenüber den industriellen Großbetrieben sich zu einer schätferen Be— Die Besorgniß aber, eine Steuer nach der Gehilfenzahl werde wenn nicht Vernichtung der betreffenden Betriebe in K Zteue 1 r e , in nicht wenigen Fällen entschlossen haben, sich sei es, zur Verringerung oder zur größeren Ausnutzung des Personals führen, nicht bieten werde ö . 9 Betrieb des Klein bandele, 1.5 m . 6 Geninnhertbeilung , w. Ver weil sir als solche weder Grundstücke noch Kapitalien erwerben weil sie fürchten, die einbeimischen Betriebe zu Gunsten auswärtiger hat durch die mit den Ärbelterbersicherungsgesetzen und den schog be⸗ In Bayern hat die Regierung ihren anfãnglichen Widerspꝛuch ) mit mehr als einer der im § 6 unterschiedenen Waarengruppen, ,. des Vermögens ie. die Mitglieder sind völlig unberührt können, sondern alles, was dem Verein zusällt, das gemeinsame zu benachtheiligen, sei es aus Bedenken gegen die Wirisamkeit einer stehenden sogenannten Gewerhekovfsteuern gemachten Erfahrungen gegen die Besteu erung der Waren bäuset und ähnlichen Betriebe nach 3 Erzielung eines Umsatzes von mehr als 500 000 M 9. . 5 , i h 66 ö i ne e, , Gigenthum der dermaligen Mitglieder wird. Gin derartiger Verein lokalen Regelung, sei es aus anderen Gründen zu einem gutonomen keine Bestätigung gefunden, erschien auch deshalb schoꝛ unbegründet, dem Umsatze sallen lassen, und so erfolgt dort nach dem neuen Zu 1. Eine Begriffsbestimmung des Kleinbhandels in das ines Menn ens bat das Meichzge etz selbst, wie sich aus Nr. 3 erwirbt also ein von dem Einkommen seiner Mitglieder ter ; ] , feines Artikel J ergiebt, trotz des allgemeinen Verbotes des Vertauf. s j ; ; es ö schiedenes Einkommen nicht, und aus diesem Grunde sind schon bei

Vorgehen in der Richtung einer gegenüber derjenigen der kleineren weil gerade die' auf den unmittelbaren Verkehr mit dem kaufenden Gewerbesteuergesetze vom 9. Juni 1899 die Bemessung der Normal Geseß aufzunehmen, erscheint eben sowenig geboten, wie beispielsweise dꝛichm glied 3 ien ern r ent bebli zheren gewerbesteuerlichen Belastung der äIblikum angewiesenen Detailgeschäfte in ihrem eigenen Interesse am j anlage“ für diese Betriebe auf 1s2 3 0so des Umsatzes. l daz Gewerbesteuergesetz den Begriff des Gewerbes definiert. Das in an mitglieder au 24 erha den. le ggriffsl estimmuna des 3 setzes Antrãase e. Jonthrtenten erlchlicht bäh h f ch stung a. e h daß Großbetriebe Pnrentbefe beigefügte Wort „Detail, läßt er kennen, baß die beiden zoffenen Ladens“, wie ihn des Oberverwaltungsgericht definiert 8. Berathung deg Einkommensteuergesetzes alle Anträge, die ihre

Großbetriebe im Detailbandel in absehbarer Zeit in genügend weitem allerwenigsten daran denken können, um einer immer nur verhãsltniß⸗ Es erscheint deshalb keinesweg? ausgeschlossen, zbetri ; 3 . 1 * ; Deranziehung zur Eintommensteuer bezweckten, mit Erfolg bekämpft. Umfange nicht bereit finden lassen würden mäßig geringfügigen Steuerersparniß willen ibr Personal einzuschränk'n. der in Rede stebenden Ait aus Bundesstaaten, in denen sie einer Begriffe Klein handel und „Detarlhandel ' nach der Absicht des Ge— hat, nämlich, daß als solcher ansmusehen sei jedes Verkaufslokal, in Beller He icht eber bie Siiung des dauses der ö

, é ö. 6 re ' hie Dehnsf ß en übersiedeln und hierdurch Re setz: isch sein sollen. welchem die zur Abgabe an etwa erscheinende Käufer vorhandenen ; 8 * Die Königliche Staatsregierung hat daher. wiewohl sie nach wie Füc die Gefahr einer Abwäliung der Sieuer auf die Gehilfen Ugsatzsteuer unterliegen, nach Preußen übersi und h etz identisch sein sollen Wagrenvorräthe im Kleinverkehr an die Eintretenden ohne vorherige 46 w K in Kraft tretende B. G. B. wind

vor der Anficht war und auch jetzt noch ist, daß ein autonomes Vor, endlick ist der Maßstab der Steuer offenbar irrelevant, La ze der Kleinbetriebe weiter derschlechtern. Die Thatsache, daß j. B. Daß es irrelevant ist, in welcher Form sich der Kleinhandel voll Bef . 16 ohn gehen der ,. Gemeinden den Vorzug verdient und bessere Er⸗ Mit Rücksicht' auf die Bestimmung im § 1 des Handelk kam mer, der größte dera tige Münchener Betrieb, der schon jetzt Filialen in zieht, ob im offenen Laden, als Versandtzeschäst, auf oder ohne vor- ,, n, ,. i ng, 1 i , den Ein. jn diefer Diasicht Wäsenrliches nicht geändert. solge würde zeitige kögnen, schon im vorigen Jahre Vorschläge zu gesetzes wurde der Entwurf indeß zunächst den Handelskammern und größeren Städten des Westens unterhält, auch in Berlin ein Waaren · gängige Bestellung, wird im dritten Absatz des § 1 ausdrücklich aut⸗ steuers. 309 29) gen ft auch nach (ell. ü des ö. chin . Gemäß 22, 54 B. G. B. finden auf die nicht eingetragenen einer landesgesetzlichen Regelung vorbereitet. . shnen agleichstebenden Korporationen zur Aeußerung mitgetheilt. Die haus größten Stiles errichtet, läßt diese Besorgniß als nicht unbe⸗= gesprochen. ; ; ; r . 19 e Geer * 4. Konsumbercin infofern ihnen nicht bie Rechts äbigkeit durch Staats- Sie ber veckt mit derfelben keines wegs, die großen Waarenhäuser große Mehrzahl derselben sprach sih grundfätzlich gegen jede Sonder- gründet erscheinen. i . Zu 3. Wie in dem allgemeinen Theil der Begründung ausge , . Ir, , . Rauflusti , ,. Mit ii (. 56 d ! m , es akt ausdrücklich beigelegt worden ist, die Vorschriften über die Gesell⸗ und dergleichen auf dem Wege der Besteuerung zu unterdrücken. Die besteuerung der großen Kleinhandelsbetriebe aus. Nur etwa 10 Die Staatzregierung schlägt daher Lie Einführung einer nach fübrt, soll die Waarenhaussteuer nur diejenigen Betriebe treffen, welche Her buse⸗ 6. r if u, . . 3 hr 3 4 ! . des ele, Rr dung? Barnach werden dis Beit age der Seen e fr Verfolgung eines solchen Zieles liegt nach der wirtbschaftlichen und stimmten dem Entwurfe zu, weitere o erkannten vorbehaltlich ihrer dem Umsatzt von 1164 bis auf 2M desselben steigenden, den Ge⸗ durch ihre Größe und das in dieser liegende llebergewicht im Kon kurrenz⸗ . pin sich ö ö 4j e. fi c . . a, und! die durch die Geschäfteführung für die Gesellschaft erworbenen politischen Lage Dentschlandz und dem Stande der Reichsgesetznebung grundsäzlich ablehnenden Stellung gegen jede Sonderbesteuerung an, meinden zufließenden Steuer für diejenigen Klein handelsbetriebe vor, kampf die kleineren Betriebe bedroben. Bei welcher Höhe des Um⸗ . 9. Lee. ,, ed 1 n 6 . oasum · Hachen sünkt Cem in cha ifih es Berm gen der 3 fe msfgr fe außerhalb der Macht und der Zuständigkeit der Gesetzgebunn der daß der Entwurf die relatio beste Steuerform enthalte, und eiwa 20 welche mehr als ein? weitgegriffene Waarengruphe führen und einen aßtzes dieser Fall eintritt, läßt sich üffermäßig nicht, am allerwenigsten . namentlich für den ö 7. ; 1 1 , 124 . (5 7lI8 B. G. B.). Aach künftig kann also ein von dem Vermögen einelnen Bundesstaaten und verbieret sich durch die Räcsicht auf der prinziell ablehnenden waren mit diesem Vorbehalt wenigstens Jahrezumsatz von bestim mier Höbe erzielen. Sie wünscht aber bon für den ganzen Staat beweisen. Man wird aber im allgemeinen an⸗ . haltung eres ., ö ad? 4. . *in ch ier, im allgemeinen ber Vercinsmitglteter verschiedenes Vereinkvermögen und somit ein die Konfumenten, die ein berechtigtes Intir'sse an möglichst wohl⸗ mit einz lnen der Steuermerkmale einverstanden. Vier Handels. vornherein keinen Zweisel darüber zu lassen, daß mit diesen Vor- nehmen dürfen, daß bei einem niedrigeren Unmsatz als 500 0900 M von it an ng ei offenen Ladens geschäf entschieden vortheil befonde e Here gehn komm mien nicht konsttniert werden. seiler und beg iemer Befriedigung ihrer wirthschaftlichen Bedürfniffe kammern endlich sprachen sich für eine Besteueeung nach dem Um⸗ schlaͤgen auch die aäaßerste Grenze dessen erreicht ist, was sie als mit einem Großbetriebe in dem hier fraglichen Sinne nicht wohl die Rede dee . ; . Würden gleichwohl die auf die Mitglieder zut Vertheilung ge— haben. und auf andere Gewerbezweige, in denen das erlangen nach satze aus. 2 den oben entwickelten, für sie wie bei Ausstellung des früheren Ent sein kann. Eber könnte der Zweifel berechtigt erscheinen, ob diese Die wahre, solchen verfehlten Deduttionen, 6 den im Vor. langenden Diotdenden u. s. w. außer bei den einzelnen Mitgliedern, ähnlichen fteuerlichen Maßnahmen gegen die übermächtige Konkurrenz Gin zelne der die Sonderbesteuerung der Waarenhäuser, ablehnen wurfs so auch jetzt maßgebenden Grundsätzen einer rationellen Steuer Grenz nicht zu niedrig gezogen ist. Indeß ist ju berücksichtigen, daß stehenden zurückgewiesenen, zu Geunde liegende Absicht der Klein. deren Ginkömmen sie nach den geltenden Vorschriften zugerechnet des Großbetriebes wach gerufen werden würde. Ein derartiges Vor. den Handele kammern forderten auch stait deren eine Üümgestaltung der politik für rereimbar erachtet, und daß deßhalb für ein Verschãrfung das Gesetz füt alle, auch die kleinen Gemeinden kes Landes bestimmt gewerbetreiben den gebt offenbar dahin, alle die Versorgung, der Mit. werden müsser, noch einmal im Ganzen als fingierctes Einkommen des gehen liegt aber vor allem auch weilab von den Aufgaben seder allgemeinen Gewerbesteuer. In demselben Sinne sprach sich ein im des Gaiwurfs in wesentlichen Punkten auf ihre Zustimmung nicht zu ist und in solchen allerdings schon ein Betrieb mit einem Ümfaß von glieder oder Nichtmitglieder mit Waaren betreibenden Vereine 26. der Vereins besteuert, so wäre der Vorwurf der Boppelbesteuerung nicht do0 O00 M die Existenz der Übrigen Kleinhändler ernstlich gefährden Gewerbesteuer unterworfen zu sehen, mögen sie ein stehendes Gewerbe ab juweisen.

rationellen Steuerpolitik. Was Liese zu leisten hat, ist eine gerechte Janugr 1899 in Berlin versammelter Preußischer Städtetag auz. technen sein würde. . . . übrigen K ) ; Befteuerung, die, was speziell die Gewerbesteuer anlangt, alle Be⸗ Aus dem entgegengesetzten Grunde, wie bei den Handele kammern Es gilt dies in erster Linie sowohl von der Begrenzung des kann. Sodann aber würde ein Eingreifen der Steuer erst bei einem im rechtlichen Sinne bet eiben oder nicht. Ueberdies lehrt die Erfahrung, daß eine wirksame Besteuerung jriebe im Verbälmmiß ibrer Leistungsfähigkeit und ihres Jateresses) begegnete der Entwurf bei den freien Vereinigungen der kleinen Kreises der Steuerpflichtigen als auch von der Höhe der Steuersãhe. erheblich höheren Umsatze die meisten der auch in größeren Slädten Dem ist tunächst entgegenzuhalten, daß naturgemäß der Gewerbe, der Konsumvereine in der Form der Einkommensteuer nicht er⸗

an den Vranstaltungen der Gemeinden trifft. Nur in diefem Gewerbetreibenden, zu deren Kenntniß er gelangte, überwiegendem Was das erstere anlangt, so haben sich bis vor kurzer 3 mit die besonders gejäbrlichen sogen. Ramschbazare verschenen. steuer nur Gewerbebetriebe unterworfen werden können. Sodann reicht wird. Rahmen läßt sich ein steuerliches Vorgehen rechtfertigen, Widerspruch: hier hielt man ihn sür nicht genügend weitgehend und Wortführer der nach Sonderbesteuerung der großen Detaigeschäste Bei Aufstellung des Entwurfs ist mit Räcksicht auf die kefindet man sich in einem zweifachen Irrthum sowohl über den gegen Von den in Preußen am 28. Februar 1897 als ein getragene Die Staalsregierung hat geglaubt, daß unter Anerkennung dieser derlangte statt der Besteuerung nach Branchen, Nutzungswerth der verlangenden Kleingewerbetreibenden übereinstimmend dagegen verwahtt, örtlichen Verschiedenheiten auch in Frage gekommen, ob es sich wärtig thatsächlich bestehenden Zustand als auch über die Wirkung Genossenschaften vorhandenen 695 Konsumvereinen aller Systeme leitenden Gesichte punkte der Steuerpolitik weniagstens die sich auf ver⸗ Geschästzräume und Gehilfenzahl eine progressive Steuer nach der eine solche Sondersteuer füt andele Geschäste als die sogenannten nicht empfehle, entweder den Gemeinsen etwa bis zu 1650 600! 4 einer Hefetzesänderurg ln dem gewünschten Sinne. Man nimmt an, konnten für 1898/95 überhaupt nur 190 Konsumvereine zur Ein⸗ schiedenartige Waarengruppen erstreckenden und Dadurch ihre Ueber⸗ Höhe des Umsetz's. a, Großbazare zu fordern, d. i. diejenigen großen Kleinhandelsbetriebe, Unsatz die Bestimmung der Gren e der Steuzipflicht zu überlassen, daß die meisten und namentlich die größten, die schärfste Konkurrenz kommensteuer veranlagt werden, weil die überwiegende Mehrzahl der macht besonders weiten Kreisen schwächerer Mitbewerber fühlbar Bei dieser Beurtheilung ibres Entwurfs glaubte die Staats. welche i hrere mit einander nicht verwandte Waarengruppen, deren oder aber im Gesetz die Steuerpflicht je nach der Größe der Ge. bereitenden Konsum;, und äbnliche Vereine gegenwärtig auf Grund des eingetragenen Konfumvereine vermöge der niedrigen Normierung der machenden Großbetriebe im Kleinhandel, die sntbesondere auch an regierung, obwohl sie sich durch Probeveranlagungen in mehreren Feilhaltung in einem und demselben Geschaft bisher nicht üblich wah meigden von einem höberen oder niedrigeren Ums'tz? abbängig zu S 5 a. a. O. gewerbesteuerfrei selen. Das ist, soweit sich übersehen Verkaufs vreise Dividenden entweder überhaupt nicht oder doch nur in einer großen Anzahl von Gemneindeberanstaltungen, wie den Verkehrs. größeren Stä'ten überzeugt hatte, daß namentlich die aus den Keeisen führten. Neuerdings freilich haben sich die Stimmen gemebrt welche machen. Dle Regierung glaubt aber weder das Eine noch das Andere läßt, durchaus unrichtig. Jans besondere unterliegen z. B. das Waaren. so mäßiger Höhe vertheilt, daß der Betrag von 3!½ ' der Geschäfte⸗ anlagen, dem Feuerlöschwesen u. s. w. ein vorn liches Interesse haben, der kleineren Gewerbetreibenden gegen denselben erhobenen Vorwürfe eine auf die großen, sich nur auf eine Waarengruppe beschtãnen den vorschlagen ju sollen. Denn heides wärd; in allen Fallen, wo Be. haus für Armee und Marne, dasjenige für Beamte, dat jenige für antheile nicht erheblich äberschritten wird. billigerweise elner schärferen Besteuerung zu unterwerfen feilen, alt der Begründung entbehrten, doch von seiner Einbringung im Land— Spezial geschãf te ausgedehnte Umsatzsteuer fordern. Eine e triebe sich über mehrere Gemeinden erstrecken, zu Schwierigkeiten und Aerzte“, die großen Konsumvereine in Breslau und Görlitz, die große Die gesammte Steuer der 190 steuerpflichtigen Konsumvereine bug Prozente der zwischen den Gewerbearten keinen Unterschied tage während der vorigen ohnehin sehr stark belasteten Tagung ab— Ausdehnung der Umsabsteuer würde ledialich in der Größe tes ö Unjuträglichkeiten führen. Etwa um diese zu umgeben, mit dem Krupp'sche Konsumanstalt in Essen, . Pleß'sche Konsum, aber betnuz 113 317 4 Dazu trugen 24 Vereine, die mit Einkommen machenden, den Großbetrieb nur wenig stärker al; den Klein., ehen zu sollen. triebes ihte Begründung suchen können. Wäre aber ein maß cie Größ Pinup der einheitlichen Besteuerung aller in einer Oand befindlichen anstalt in Waldenburg, schon jetzt der ewerbesteuer. Würde man von mehr als 9590 veranlagt waren, 84 000 M bei; die übrigen betrüeb treffenden allgemeinen Gewerbesteuer nach dem Gesetze vom Ebensowenig konnte sie es aber für rathsam erachten, den Weg des Beirtebes als binreichender Grund ür eine Sonderhefte n rrujn Betriebe zu brechen, ist noch weniger rathsam. aber die jetzt nach 55 a. a. O, steuerfreien Vereine auch in weitestem 166 Vereine brachten in meist sehr geringfügigen Einzelbeträgen nur 24. Juni 1891. einer Umzestaltung der erst durch das Gesetz vom 24. Juni Isg anerkannt, so würde es auf die Dauer nicht möglich sein, hie m n . Auch läßt c die in den Verkretungen der meisten Großstäste bis. Umfange der Steuer grundsätzlich unterwerfen, so wäre aller Voraus- 28 509 4d Einkommensteuer auf.

Von diesen Erwägyngen ließ sich der im vorigen Jahre auf. reformierten allgemeinen Gewerbesteuer zu beschreiten, Darter, welche den Kleinhandelsbetrieben Halt zu machen. Es würde an stichbali ber ju Tage getretene Abneigung gegen die Sonderbesteuerung der sicht nach das praktische Resultat nur das, daß sich bei der Veran⸗ Richt eingetragene Konsumpereine sollen im Deutschen Reich gestellte Entwurf eines Waarenhaussteuergesetzes leiten. Gestalt die Gewerbesteuer nach den Wünschen der Befürworter dieses Gründen fehlen, wag man. den kleineren Handelstreibenden en eh 1 Waarenhãuser bedenklich erscheinen, die Bestimmung über die Anfangs- iaqung der meisten ein so niedriger Ertrag herausstellte, daß sie ent⸗ nach zuverlässigen Angaben am 31. Mai 1897 nur 109, am 31. Mai

Derselbe beruhte auf einer Kombination von Nutzungswerth der Gedankens erhalten solle, war zwar aus den diesbezüglichen Aus. hätte, den kleineren Industriellen, Handwerkern, Banquiers, 1. grenze der Steuerpflicht in die Hand der Gemeinden zu legen. weber? freijustellen wären oder, soweit dies die Oöhe des Anlage, und 1899 sogar nur noch 5 bestanden haben, wovon auf Preußen Geschäftsrãume, Zahl der keschäftigten Personen und Zahl der lassungen ein klaͤrez Bild nicht zu gewinnen. Man schien aber por auch den kleinen Landwirthen zu versagen. Die gan wãte das 3m 6 „Umsatz im Sinne des Entwurfs ist, was wohl keiner näheren Betriebskapitals hindert, nur zu minimalen Steuersätzen veranlagt etwa 60 entfallen mögen, Ohne Zweifel haben diese, schon wegen geführten Waarengrur pen, indem der für die Einheit der beiden allem an dem Ertrage als Steuermaßstab Anstoß zu nehmen und ihn langen nach gleichen Maßnahmen gegen die Gro industrie, die g . Cle rtetung bedarf, der gesammte für die im Kleinhandel veräußerten werden könnten. Irgend welche praktiichen Wirkungen in den von ihrer geringeren Kreditfähigkeit, mit ganz vereinzelten Ausnahmen ersteren Mäßstäbe ju erbebende Steuersatz mit der Zahl der Waaren. dunch das Anlage, und Bettjebskapital und äußere Merkmale ersest Banken und den großen Grundbesiß. Schon jetzt sind ja die bib ee, agren erzielte Erlös, also die baare Einnahme zuzüglich der Außen. den kleineren Betallliften gewänschten Richlungen wärde eine Unter. auch einen sebt viel geringeren Geschäftsumfang als die eingetragenen grupren steigen, auch die Steuerpflichi bei Geschästen mit mehr wissen zi wollen. Man würde mit einer solchen Reform, da weder Müller und Brauer mit der Forderung einer gestaffelten msatz tenen lande für die in der betreffen den Periode verkauften Waaren und ab⸗ Vereine. Waarengruppen bei einem niedrigeren Nutzungswerth der Geschäfts· mit dem Anlage. und Betriebskapital noch mit einigen äußeren Meik. für ihre großen Konkurrenten, , Es bedarf keiner meien ruglich der Eingänge von Außenständen aus früheren Zeitabschnitten. Andere Befürworter ähnlicher Maßnahmen haben denn auch räume eintreten sollte, als fär weniger vielseitige Geschäfte. malen für alle Arten der Gewerbe auszukommen ist, nothwendiger.! Ausführüng, daß unser Wirthscha r6leben eine solche Belastung fei ; Rach dem ersten Satze des letzten Absatzes des § 1 sollen Vereine, Bedürfnisse ihrer Mitglieder an Geld, Lebensmitteln und anderen schon erkannt, daß die Heranziehung der fraglichen Konsumvereine zur

Wenn somit dieser Entwurf, trotzdem in der mehrerwähnten wesse zu einem Gewerbesteuer Tarif gelangen, welcher die einzeinen Großbetrieres nicht ju ertragen vermöchte. Schon die durch gin slagetrag ene Genossenschaften und Korporationen der Waarenhaus. Gegenständen zu beschaffen bezwecken, wenn sie satzungsgemäß und tbat Ginkommensteuer bei Anwendung der allgemeinen Grundsätze wirku gs los Resolulion des Abgeordnetenhauses wie auch von andern Seiten der Gewerbgarten befonders aufführt und für jede die Besteuerung nach rung einer Umsatzsteuer auf Spe nialgeschãfte im Kleinhandel . err. nicht unterliegen, sosern sie nach 8 5 des Gewerbesteuergesetzes sächlich ihren Verkehr auf ihre Mitglieder beschränken und keinen sein würde, und deshalb den Vorschlag gemacht, die Genossenschaften Um satz als Steuermaßstab vorgeschlagen war, von dessen Verwendung den für sie ausgewählten Merkmalen tegelt. gerufene Besorgniß vor einer gleichen Maßnahme auf anderen Ge weer, uch der Gewerbesteuer nicht unterworfen sind.“) Gewinn unter die Mijglieder verteilen, auch eine Vertheilung des Vereine und ähnlichen Organisationen, sei es überhaupt, sei es sosern absah, so waren hierfür mannigfache, auch in sachperständigen Kreisen Die Mängel dieses Tarifsystems, wie es in Bayern, Frankreich würde lähmend auf Handel und Verkehr wirken und die Kontur aus dem Gewinne angesammelsen Vermögens unter die Mitglieder sie keinen Gewinn berihenlen, nach einem fingierten Einkommen getheilte Bedenken gegen die 1 Unsatzsteuer bestim mend. und Sesterreich besleht, sind bei Gelegenbeit der Um estaltung der fähigkeit auf dem Weltmarkt gefährden. Auch abgesehen von mul⸗ d für den Fall der Auflöfung ausschließen. Konsumvereine mit offenem ur Ginkommensteuer heranzuziehen.

Alleroings ist die Varwerthung des Umsatzes als Besteuerungs⸗ Gewerbeffeuer in der Landtagssession 1856 sol ausführlich erörtert Konseguenzen, ö die Umsatzsteuer in ihrer Anwendung auf Sp en S 5 Absatz 1 und 2 des Gꝛwerbesteuergesetzes lauten: Laden unterliegen der Besteuerung; ebenso unter derselben Voraus Es liegt auf der Hand, daß eine solche Art der Heranziehung maßstab bei der, Gewerbesteuer nichts Üngewöhnliches oder völlig worden (gl. insbelondere die' Begründung jum Entwurf des Ge- ] geschäste auf diefe geradeju unerträglich wirken, ie schon einen e Der Gewerbesteuer sind ferner nicht unterworfen: Vereine, ein. setzung Konfumanstalten, welche von gewerblichen Unternehmern im zu der Einkommensteuer mit dem bestehenden Steuersystem ganz un⸗ Neüetz. Schon die Maßstäbe des Gewerbesteuergesetzes vom 30. Mal! werbesteuergesetzeg Drucksachea Nr. 13 des übgeoidnetenhauses, S. 26 ff.). ] erwähnt, ist es einer ihrer größten Mängel, daß sie die einzel! getragene Genossenschaften und Korporationen, welche nur die eigenen Nebenbetriebe unterbalten werden.“ vereinbar ist.

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ö iar Sta ier e ichten li Betri : inen Be i ßere de der Umfsatzsteuer gegenüber besondere Vor icht geboten sei, und . ; on . l , sin. wie die sonstigen der Staatsregierung zugegangenen Nachrichten lichen den Betrieben und durch das bei der einen Branche in größerer Zahl gerade de satzs geg s sicht g betimmt die allgemeinen Vorauͤesetzungen der Steuerpflicht. Die. s im Lebe len Gare , n feels au facsteülfen Her kanal, Jür die

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