1900 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Per sonal⸗BVeränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beför⸗ ö Ver setzungen. Im aktiven Heere. Huber⸗ tus stock, 17. Februar. Graf v. Hoyos, Vize Wachtm. im Landw. Bezirk Jauer, zum Lt. der Res. des 2. Garde ⸗Drag. Regts. Kaiserin Alexandra von Rußland, Falkenroth, Lt. der Res. des Garde⸗ Train. Bats. (Hagen), Braselmann, Lt. der Res. desselben Bats. (III Berlin), v. Lefsel, Lt. des 1. Aufgebots Garde ⸗Füs. Landw. Regts. (Freiburg), zu Oberlts., befördert.

Von den Garde Landw. Feld ⸗Art. Offizieren versetzt: zur Garde⸗ Landw. des 1. Garde ⸗Feld⸗Art. Regtgs.: a. des 1. Aufgebots: die Hauptleute Wüstenbagen (Bernburg), v. Dassel (Belgard), die Oberlts. Mehlhorn (Köln), Berger ⸗Landefeldt (III Berlin), die Lt. Koop (1 Bremen), Avenartus (III Berlin); b. des 2. Aufgebots: Hauptm. v. Manteuffel III Berlin), die Oberltz. v. Heineceius Eiegnitz), Haenschke (Potsdam) v. Unger (1 Braunschweig); zur Garde Landw. deg 2. Garde Feld Art. Regts: a. des 1. Auf⸗=

ebots: die , Modrow ( Deutsch⸗Eylau), Matt heus Cäüstrin), Rofe (Osterode), die Oberlts. Engelmann (II Berlin),

urtz Frankfurt a. O.), Sch e r er (Andernach, Hil genstock (Fritz l Bochum), v. Ratb (Bonn), Sim o ns (Siegburg), Hilgen stock (Karl) (Dortmund), Jan ßen I Bochum), Mand (Schleswig), die ts. Steffen s (Danzig), G ick, Schlieben (II Berlin), v. Schultz en⸗ dorff (Hannover), v. Hymm en (1 Trier); b. des 2. Aufgebots: Oberlt. v. Baumbach (Arolsen), die Lts. Cleve (Belgard), Hahn (Andernach); zur Garde Landw. des 3. Garde Feld Art. Regts.: a. des 1. Aufgebots: die Hauptleute Schmitz (Dortmund), Kreich (II Berlin), die Oberlts. Scherbening (Beuthen), Livonius Perleberg), Zarncke (Schwerin), Frhr. Röder v, Diers burg (Koblenz). die Lts. Mostert (Montjoeie), Asbrand (Han— nober); b. des 2. Aufgebots: die Oberlts. Löbbecke (Sssen), Nordmann (Hildesheim), Lt. Blanck (Rostock ; zur Garde Landw. des 4. Garde Feld Art. Regts.: a. des 1. Auf⸗ gebots: die Hauptleute Schober (1 Breslau). Voormann (Hagen), Müller (Jüterbog), die Oberlts. v. Bus se (Bromberg), Schad ow (Köln), Heintges (1III Berlin), Wolff (Wohlau), Eggert Marienburg), v. Mosiczenski (Gnesen), Beck (Bromberg), v. Metten heimer (Stade), die Lts. Griese (Gnesen), Rhode, v. Heydebrand u. der Lafa, Goetsch (III Berlin), v. Arnim (Prenzlau); b. des 2. Aufgebots: Oberlt. Frhr. v. Rbeinbaben (il Berlin), die Lts. v. Hake (1 Braunschweig), Eick (Stargard).

Befördert sind: Gesenger, Vize⸗Feld. im Landw. Bezirk Lötzen, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 148, Claassen, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43 (Allenstein), zum Oberlt.,, Friedrichs, Viöe⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Stralsund, zum Lt. der Res. des Feld, Art. Regts. Nr. 67, v. Tietze u. Hennig, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schneidemühl. Hornemann, Lt. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brandenburg a. O., zu Oberlts; die Vjze⸗ , en im Landw. Bezirk J1 Berlin: Hoche zum Lt. der Res. des

eib Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg.) Nr. 3, Adix zum Lt. der Res. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 50, Griebel zum Lt. der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, Gutzeit zum Lt. der Res. des 1. Hann. Inf. Regts. Nr. 74. Bandermann zum Lt. der Landw. Inf. J. Aufgebot; die Vize⸗Wachtmeister im Landw. Bezirk 7 Berlin: Langen zum Lt. der Res. des Hus. Regts. König Wilhelm JI. (1. Rhein) Nr. 7, Spindler zum Lt. der Res. deg Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, Fabricius zum Lt. der Landw. Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Blell zum Lt. der Res. des Bad. Train⸗Bats. Nr. 14.

Veisttzt sind: Bruhn, Lt. der Res. des 4. Bad Inf. Regts Prinz Wilhelm Nr. 112 (. Berlin), zu den Res. Offizieren des Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regts. Nr. 1, Lang, Lt. der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich 1II. Nr. 114 (II. Berlin), zu den Res. Offizieren des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm 1. Nr. 110, Borchardt, Lt. der Res. des 2. ig. Hus. Regts. Nr. 9 (1V Berlin) zu den Res. Offilieren des 1. Leib Hus. Regts. Nr. 1. Strauß, Lt. der Res. des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein. Nr. 5 (1 V Berlin), zu den Res. Offizieren des 2. Schles. Jäger ⸗Bats. Nr. 6.

Befördert sind: die Lts.: Foerster des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Burg, Simons der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 66 (Magdeburg), Töpfer der Res. des 3. Thüring. Inf. Regtgs. Nr. 71 (Magdeburg), Echter⸗ meyer der Res. des 8. Thüring. Inf. Regts. Nr. 153 (Magdeburg), Dan kworth der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, zu Oberlts., Wie senthal, Vize Feldw. in demselben Landw. Bezirk zum Lt. der Res. des Inf. Regts. First Leopold von Anhalt⸗ Dessau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Franck, Vijze⸗Wachtm. in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Magdeburg. Train. Bats. Nr. 4, Krieg, Lt. der Res. des Thüring. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19 (Sangerhausen), Reinhardt, Lt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, zu Oberlts., Schwencke, Vije⸗Feldw. im Landw. Bezirk Bernburg, zum Lt. der Res. des Königs Inf. Regts. Nr. 145, Säuberlich, Vize Wachtm. in dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Magdeburg. Hus. Regts. Nr. 10, Schoß, Vize⸗Wachtm. im Landw. Beznk Halle 4. S., zum Tt. der Res. des Feld ⸗Art. Regts. General ⸗Feldzeugmeister (2. Branden⸗ burg.) Nr. 18; die Vize⸗ Feldwebel im Landw. Bezirk Altenburg: Andre zum Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regtg. Nr. 82, Müller zum Lt. der Res. des Inf. Regis. Kaiser Wilhelm (2. Großherzog. Hess.) Nr. 116, Schlenzig zum Lt der Res. des Inf. Regts. Nr. 131, Brünner, Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regis. Nr. 55 (Naumburg a. S.), zum Oberlt.; die Vize Feldwebel im Landw. Bezirk Weißen⸗ sels: Withol; zum Lt. der Res. des Inf. Regts. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Ludwig zum Lt. der Res. des Jnf. Regts. Prinz Louls Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. N, Kühne zum Lt. der Res. des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 966, Teubner, Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. West⸗ preuß.) Nr. 6 (Dessau), zu den Res. Offizieren des Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93 versetzt.

Befördert sind: Fechner, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Kosten, zum Lt. der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Wagner, Lt. der Res. des Schles. Train⸗Bats. Nr. 6 (Oels), zum Oberlt, Peltner, Vize Feldw. im Landw. Bezirk Striegau, zum Lt der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Kutta, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk 1 Breslau, zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Fischer, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herwarth von Bitkenfeld (1. Westsäl) Nr. 13 (Paderborn), zum Obeilt, Lam mersmann, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk 11 Bochum, zum Lt. der Res. des 53. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Rofenbaum, Vize ⸗Feldw. im Landw. Bezirk Barmen, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß) Nr. 6, Bohrer, Vize Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Kaewel, Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, zum Oberlt. Vidal, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Ham⸗ burg, zum Lt. der Res des Inf. Regts. von Manstein (Schleswig.) Nr. 81, Schuldt, Vize⸗Feldw. in denselben Landre. Bezirk, zum Lt. der Res. des Füs. Regté. Königin (Schleswig - Holstein) Nr. 86, Harms, Lt. der Inf. 1. Aufgebotz des Landw. Bezirks 1 Bremen, zum Oberlt., Schmöle, Vijze⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, jum Lt. der Res. des Oldenburg. Drag. Regts. Nr. 19, Stille, Vize ⸗Feldw. im Landw. Bezirk 11 Bremen, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Ne. 136, Bicker, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Neustrelitz, zum Lt. der Res. des Holstein. Feld ⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 24, Usener, Vije⸗ Feldwebel im Landwehr⸗ Bezirk Kiel, zum Leutnant der Reserve des 2. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 32, Soldan, , im Landw. Bez. Hannover, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, Dreyer, Vize⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 1. Hannob. Drag. Regts. Nr. 9, Leßmann, Vize⸗ Wachtm. im Landw. Bezirk Hildesheim, zum Lt. der Res. des

annov. Train⸗Bats. Nr. 10, Reiche, Vize⸗ . im Landw. ezirk 1 Braunschweig, zum Lt. der Res. des Biaunschweig. Inf. Regts. Nr. 92. Voge, Vize Feldw. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Hoffmeister, Vize Feldwm. im Landw. Benrk IJ. Braunschweig, zum Lt. der Res. des Inf. Regtgzg. Graf Barfuß (4. Westfaͤlisches) Nr. 17, Prien, Vize ⸗Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14 Diek en, Lt. der Res. des Rhein. Traln⸗Bats. Nr. 8 (Aurich), zum Oberlt. Lie be, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 150 [II Oldenburg), Bockelmann, Lt. der Res. des 4. Hannob. Inf. Regts. Nr. 164 (II Oldenburg), ju den Res. Offizieren des Oldenburg. Inf. Regts. Nr. 91 ver⸗ setzß. v. Wentzky u. Peters heyde, Lt. a. D. im Landw. Bezirk Göttingen, zuletzt in der Kap. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Brieg, in der Armee, und zwar als Lt, mit einem Patent vom 26. Oktober 1887 bei der Landw. Kav. 1. Aufgebots wiederangestellt. Befördert sind: Rademacher, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk 1 Cassel, zum Lt. der Res. des J. Großherzogl. Hess. Feld. Art. Regts. Nr. 25 (Großherzogl. Art. Korps), Wen gler, Vize Wachtm. im

Landw. Bezirk Mannheim, zum Lt. der Res. des 1. Bad. Feld⸗Art.

Regts. Nr. 14, Köl sch. Lt. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, zum Oberlt., Hermann, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Hagenau, zum Lt der Res. des Jaf. Regts. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Bendel, Vize Feldw. im Landw. Bezirk Metz, jum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, Rau schke, Vije⸗Feldwebel im Landwehr-Bezirk Schlawe, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm IV. (I. Jomm]) Nr. 2, Be nz, Vite ⸗Feldw. im Landw. Bezirk. Danzig, zum Lt. der Res. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts (Prin; Carl) Ne. 118, He s s, Lt. der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, zum Oberlt.,, Saß, Vize⸗Wachtm. im Landw. Bezirk Frankfurt 4. M. zum Lt. der Res. des Psenm. Train⸗Bats. Nr. 2, Pletsch, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirk Siegen, zum Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hobenzollern.) Nr. 40, Rasche, Vize Feldm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 166, Mylaeus, Vize Wachtm. in demselben Landw. Bezirk, zum Lt. der Res. des Feld Art. Regts. Nr. 34, Jo eckel. Lt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Friedberg, zum Oberlt. Stobbe, Königl. Sächs. Lt. der Res. 4. D. im Landw. Bezirk Bitterfeld, zuletzt in der Res. des 3. Sächs. Jäger Bats. Nr. 15, in der Preuß. Armer, und zwar mit einem Patent vom 24. November 1897, als Lt. der Res. des Psomm. Jiger⸗Bats. Nr. 2 angestellt. . . .

Befördert sind: Kleine, Fähnr. im Landw. Bezirk Celle, Schulze, Vüie⸗Feldw. im Landw. Bezirk Metz, zu Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, Lex, Lt, der Res. des Rhein. Plon. Bats. Nr. 8 (Weißenfels), zum Oberlt., Mertens, Vize⸗Feldw. im Landw. Bezirt Magdeburg, zum Lt. der Res. des Magdeburg. Pion. Bats. Nr. 4 Seifert, Vize Feldw. im Landw. Bezirk Danzig, zum Lt. der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6, Sieber, Vise⸗Feldw. im Landw. Bezirk 1 Cassel, zum Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Hubertus stock, 22 Februar. v. Caemmerer, Gen. Lt., bisher Kommandeur der 24. Dio. (1. K. W.), in Genehmigung seines Abschiedsgesuchs, unter Enthebung von dem Kommando nach Württemberg, mit Penston zur DispHestellt.

Im Beurlaubtenstande. Hubertusstock, 17. Februar. Der AÄbschied bewilligt: Kürwitz, Lt. des 2. Aufgebots 1. Garde Gren. Landw. Regts. (III Berlin), Scholtz, Oberlt. des 2. Auf⸗ gebots der Garde Landw. Feld ⸗Art. (BernburgJ, Andersonn, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bartenstein, Osterroht, Oberlt. der Kap. J. Aufgebots, Schöm ann, Lt. der Feld ⸗Art. 2. Auf⸗ gebots, des Landw. Bezirks Stralsund, v. Blanckenburg, Rittm. der Res. des Königs ⸗Ulan. Regts. (1. Hannop.) Nr. 13 (Belgard), diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Grebel, Oberlt, Schumann, Lt., der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bromberg, Beutler, Hauptm. der Inf. 1. Auf— gebots des Landw. Bezirks Kottbus, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, ö Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Perleberg, Bartel, Hauptm., Dransfeld, Oberlt., der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks J Berlin, diesen beiden mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee— Uniform, Floß, Lt. der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Lemmel „Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bejirk II Berlin, Lamprecht, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV Berlin, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Benda, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des⸗ selben Landw. Bezirks, Arpurth, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, Klefeker, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Torgau, Engler, Oberlt. der Res. des Briaunschweig. Infanterie⸗ Regiments Rr. 22 (Torgau), diesem behufs Uebertritts in Königlich Sächsische Mieilitärdienste, Heinke, Rittmeister des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wohlau, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee— Unsform, Brügmann, Rittm. der ReJ. des Hus. Regts. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (IL. Westfäl.) Nr. 8 Vortmund), Dieterici, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Dort⸗ mund, beiden mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Brünger, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform; den Oderlts.: Gerken der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, Schaefer der Feld⸗Art. 1. Aufgebots, Tilemann der Feld ⸗Art. 2. Aufgebotz, des Landw. Bezirks Krefeld, Bettger der Inf. 2. Aufgebots det Landw. Bezirks Wesel, Engelsmann, Hauptm. der Inf 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuznach, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform; den Oberlts.: Scholl der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuz— nach, Karcher der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks St. Johann, Cgesar der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, v. Schultz der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Doemens, Neuhaus, Schürmann der Inf. 2. Auf— gebots des Landw. Bezirks Aachen, Schnichels, Lt, der Inf. 2. Auf gebots desselben Landw. Bezirls, Schmitt (Friedrich Hubert), Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein.) Nr. 29 (Deutz), diesem behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, Horn, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Armee ⸗Uniform, Boebme, Kiderlen, Oberlts. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Brockhoff, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stade, v. Lowtow, Andreae, Oberlttz. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, Reincke, Lt. der Res. des Schleswig. Feld⸗Art. Regts. Nr. 9 L Altona), v. Holtzendorff, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks II Altona, Nolte, Hauptm der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Braunschweig, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Koch, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirk, Bökelmann, Lt. der Res. des Magdeburg. Train⸗ Bata. Nr. 4 (Gera), behufs Rücklritts in Königl. Sächs. Militärdienste, Mayer, Rittm. des Trains J. Aufgebots des Landw. Bezirks Karls ruhe, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗ Uniform, Faber, Oberlt. des Trains 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rastatt, Riese, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Colmar, letzterem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee Uniform, Grimm, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Lantw. Bezirks Offenburg, Sehmsdorf, Obeilt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Graudenz, du Bois, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, diesem mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee ⸗⸗ Uniform, Strehl, Lt. der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirk, Wal⸗ loth, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots, Nolda, Lt. der Inf. 2. Auf⸗ gebots, des Landw. Bezirks Meschede, Frhr. v. Lepel, Oberlt. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76 . Frank, Lt. der Inf. 2 Aufgebots des Landw. . * e o igt, Lt. der Res, des Fuß⸗Art. Regte. von Linger (Ostpreuß.] Nr. 1 (Danzig),

Seeck, Oberlt. der Fuß ⸗Art. 1. Ausgebots des Landw. Benirkz

Königsberg. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Dunch Allezhöchste Bestallung. 3. Februar. Lenz Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 1. Div., zum Intent dul ge enn n höchsten Abschied. 8 b K

ur er en ed. 8. Februar. 5hle 5 vom 1. Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, , ln, opograph bei der Landesaufnahme, bei ihrem Ausschelden aus dem Dienst mit Pension der Charakter als Rechnungsrath verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs Ministerium g. 25. Ja— nuar. Becker, Intend. Regiftrator bon der Intend des XV. Armer. Kerps, zu der Intend. des XI. Armee⸗Korpa, Adam e ze wer Intend. Registrator von der Intend. des XI. Armee-Korps, zu dei Intend. des VI. Armee-Korps, zum 1. April 1960, Holz Intend. Sekretär von der Intend. der 5. Dip. zu der Korps Intend' des III. Armee Korps, Mil ting, Intend. Setretär von der Korpg- Intend. des III. Armee-Korps, zu der Intend. der 5. Div., zum 1L. Juli 1900, Berndt, Rechnunggsrath, Intend. Sekretär von der Intend. der 33. Dip., zu der Korps-Intend. des XII. Armee— Korps, Scharlach, Intend. Sekretär von der Intend. der 353. Div., zn der Korps Intend. des TVI. Armee Korps, Warnatsch, Intend. Sekretär, Kirchner, Intend. Bureau⸗Diätar, von der Korps⸗Intend des XXI. Armee-Korps, zu der Intend. der 33. Div., n w Intend. Sekretär von der Intend. der 16. Div., zu der

orps. Intend. des VIII. Armee-Korps, Seiffhart, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des VIII. Armee, Koips, zu der Intend. der 16. Div, Schwarz, Intend. Registrator von der Intend. des XVII. Armee-Korps, zu der Intend. des VIII. Armee, Korps, Glaubitz, Intend. Registrator von der Intend. des VIII. Armee Korps, zu der Intend. des TVII. Arinee Korps, versetzt.

1. Februar. Marckscheffel, Intend. Rath von der Korpt— Intend. des XV. Armee-Korps, zur Korps⸗Intend. des VI. Armee—⸗ Korps versetzt und mit Wahrnehmung der Militär⸗Jntendantenstelle des VI. Armee Korps beauftragt. Haeckel, Intend. Rath, Vorstand der Intend. der 18. Div., zu der Korps. Intend. des XV. Armee⸗ Korps, Foß. Intend. Rath von der Korps-Intend. des IX. Armee⸗ Korps, als Vorstand ju der Intend. der 18. Div, Littmann, Intend Rath von der Korps⸗Intend. des J. Armee-Korps, zu der Korps ⸗Intend. des IX. Armer⸗-Korps, Sin zingr, Intend. Rath von der Korps. Intend. des VIII. Armee-Korps, zu der Korps⸗Intend. des XVIII. Armee-Korps, versetzt. Braun, Previantamts—⸗ Kontroleur in Hannover, mit Pension in den Ruhestand versetzt.

3. Februar. Paape. Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Kors Intend. des XI. Armee-Korps, zu der KorpsIntend. des XIV. Armec⸗Rorps, Plüggꝗe, Rechnungsrath, Intend. Sekretär von der Koipz.Intend. des XIV. Armee-Korps, zu der KorpsIntend. des XV. Armee-Korps, Heise, Intend. Setrc r von der Intend. der 34. Div, zu der Intend. der 15. Div“, Flöttmann, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. deg XV. Armee Korpz, zu der Intend. der 34. Div, Haecker, Klitzke, Graendorff, Intend. Sekretäre von der Korps-Intend. des IV. Armec⸗Korps bezw. des Garde⸗Korps und der Intend. der 15. Div, zu der Korps⸗Intend des XI. Arm ee⸗Korps, Grober, Intend. Sekretär von der Korps Intend. des J. Armee⸗Korps, zu der Intend. der militärischen Institute, Sommermeyer, Intend. Sekretär von der Koips⸗Intend. des XI. Armee⸗Korps, zu der Korpz⸗Intend. des J. Armee-Korps, Adam, Intend. Sekretär von der Intend. der militärischen Institute, zu der Korps⸗Intend. des TVII. Armee-Korps, Rolley, Intend. Sekretär von der Korps⸗Intend. des XVII. Armee Forps, zu der KorpsIntend. des IV. Armee-Korps, Beutler, Intend. Sekretär von der Korps⸗ Intend. des XI. Armee⸗Korps, zu der Korps⸗Intend. des XVII. Armee-⸗ Korps, zum 1. April 1900 versetzt,

5. Februar. Kan old, Wirthschafts. Insp. vom Remontedepot . zum 15. Februar 1900 zum Remontedepot Weeskenhof versetzt.

7. Februar. Lebbin, Ober⸗Roßarzt vom 1. Brandenburg. . Regt. Nr. 2, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

10. Februar. Thiel, Kanzlei Diätar, zum Geheimen Kanzlel⸗ Sekretär im Kriegs ⸗Ministerium ernannt.

12. Februar. Wahrendorff, Becker, Proviatamts⸗Kon⸗ troleure in St. Avold bezw. Danzig, zum 1. März 1800 nach Han⸗ nover bezw. St. Avold versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fäbnriche ꝛc, Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 7. Februar. ihn v. Schellerer, Oberlt. im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst

udwig von Hessen, unter Stellung à la suite dieses Regts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.

10. Februar. Füst zu Oettingen⸗Oettingen u. Oettingen⸗Spielb erg, Fähnr. des Inf. Leib⸗Regts., um Lt. ohne Patent in diesem Regt. befördert.

13. Februar. Frhr. v. Godin, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Leib Regt., unter Stellung à la suite des genannten Truppentheils, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herjogs Karl Theodor in Bayern ernannt.

14. Februar. Hagen, Major z. D., zum Bezirks Offizier beim Beiirks⸗ Kommando Rosenbeim, Hoeller, Oberlt. des 2. Fuß⸗AUrt. Regte., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Adjutanten bei der Insp. der Fuß. Art, ernannt. Strie gel, Zeug ⸗Feldw. der Gewehrfabrik, Renner, Zeug⸗Feldw. der Insp. der Fuß⸗Art., beide beim Art. Depot Ingolstadt, Knöferl, Zeug ⸗Feldw. beim Art. Depot Germersheim, zu Zeuglts. befördert. Horn, Hauptm. z. De. verwendet beim Train⸗ Depot J. Armee Korps als Vorstand . Ingolstadt, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.

Durch Verfügung des Kriegs- Ministe riums. Major z. D., Bezirks- Offizier beim Bezirks⸗Kommando beim Meldeamt Traunstein eingetheilt.

Durch Verfügung der Inspektion der Fuß Artillerie. Kamm erer, Zeug ⸗Oberlt. vom Art. Depot Ingolstadt, zum Haupt⸗ laboratorium, Ein siedel, Zeuglt. vom Art. Depot Germersheim, zu den Art. Werkstätten, Winterle, Zeuglt. vom Art. Depot Ingol⸗ stadt, zum Art. Depot München, versetzt.

Im Beurlaubtenstande. 10. Februar. Wächtler, Lt. von der Res. des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zur Res. des Eisenbahn⸗Bats. versetzt. Ritter und Edler Mendel v. Steinfels, Lt. von der Res. des 2. Inf. . Kronprinz, Reible (1 München), Lt. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit einem Patent vom 17. August 1899, zu Oberlts. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Fe⸗ bruar. Dessauer, Fähnr. des 18. Inf. Regis. Prinz Ludwig Ferdinand, ausnahmsweise zur Res. beurlaubt.

Im Beurlaubtenstande. 10. Februar. Opel, Hauptm. von der Res. des 2. Feld⸗Art. Regts. Horn, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Steiger, Oberlt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Augsburg), der Abschied bewilligt

Im Sanitäts⸗Korps. 10. Februar. Dr. Entres, Stabs- arzt von der Res. (Weiden), der Abschied bewilligt. Dr. Endres (Ingelstadt.· Hauck (Grlangen, Stoll ] München), Knöll

Gunzenhausen), Reiß (Würzburg), Dr. Maier (Il Mönchen, Noder, Br. Vidal, Miodowsti, Dr. Neu berg, Vogel, Wol fson, Dr. Fleischmann (1 Munchen), Herbst (Nürnberg), interarzte in der Res., Sch icken dantz Kaisers lautern), Unterart in der Landw. 1. Aufgebots, zu Assist. Aerzten befördert.

Beamte der Militär Verwaltung. g. Februar. Prenner, Lehrer an der Ünteroff. Schule, auf Ansuchen vom 15. März J. J. ab feiner Stelle enthoben. J0. Februar. Hultz fch (Regensburg), Unter Apotheker in der Res., zum Ober⸗Apotheker befördert. 141. Februar. Heß, Vertrage ingen. des Haupt Laboratoriumè, zum Ingen, Fleischmann, Vertragechemiker der Pulverfabrik, jum

erzing, osenheim,

auch nicht im allerentferntesten die Rede, sondern es werden alle

. ; J. emiker, Hier!, Vertragsmeister der Geschützgießerei und Geschoß⸗ . zum Meifter, ernannt. Werzinger, 1. . ber Garn. Verwalt. Regenz burg. zu jener in München, Richter, Laareth⸗Insp. vom Garn, Lazareth Landau, zu jenem in Zweibrücken, versetzt. Lehmann, Meister der Pulverfabrik, zum Dbermeister, Wester mayer, Kaserneninsp. der Garn. Verw. München, unter BVerfetzung zur Garn. Verwalt. Freisinzg. Geud er, Kaserneninfo. der Garn. Verwalt. Landsberg, Uebele, Kaserneninsp. der Garn. . . e,, . Garn. Verwalt. Gichstätt, Zir ker, Kaserneninsp. der Garn. Verwalt. Hammel ju Garn. Verwalt, Inspektoren, befördert. d . 16. Februar. Fricking er, Geheimer Rechnungsrath, Gehei—⸗ mer expedierender Sekretär im Kriegs. Ministerium, mit Pension in den erbetenen Ruhestand getreten. Widerspick, Militãranwãrter, ablmstr. Aspir. des 6. Chep. Regtz. Plinz Albrecht von Preußen, it, Militäranwärter, Zeug⸗Feldw. der Insp. der Fuß⸗Art. zu Buchhaltern der Gen. Militärkasse ernannt.

Deutscher Reichstag.

153. Sitzung vom 23. Februar 1900, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1900, und zwar der Ctats für die Verwaltung des Reichsheeres und für das .

Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Beim Kapitel „Militärgeistlichkeit“ referiert der Berichterstatter Abg. Graf von Roon (d. kons.) über die Ver⸗ handlungen der Budgetkommission, welche zur einstimmigen Annahme folgender Resolution gefuͤhrt haben:

„Die verbündeten Regierungen ju ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß den Soldaten keinerlei Vorschrift darüber gegeben wird, in welcher Sprache sie beichten sollen, und daß keinerlei Unter suchung darüber statzfindet, in welcher Sprache sie beichten.“

Abg. Gröber (3entr.): Diese Resolution wird wobl im ganzen Hause und auch draußen überall Erstaunen hervorgerufen haben. Es ist ein sonderbarer kriegsministerieller Erlaß bekannt geworden, welcher darüber Bestimmung trifft, wieviel Zeit ein Militärpfarrer zum Zwecke der Pastorierung der polnisch redenden Mannschaften aufwenden darf. In den unteren Instanzen, so durch das Kommando des IV. Armee-Korps in Mandeburg, ist dieser Befehl dahin verschärft worden, daß der betreffende Divisions, Pfarrer die nur volnisch redenden Mannschaften zu Pastorieren babe. Auf diese Weise sind dem Pfarrer in Wittenberg bei der Beichte nur wenig polnisch sprechende Mann⸗ schaften zugeführt worden; der größere Theil derjenigen, welche sich zur polnischen Beichte gemeldet batten, hat von den Vorgesetzten die Erlaubniß dazu nicht erhalten, sondern mußte deutsch beichten. In Torgau ging es ihm umgekehrt; dort erschienen so viele Pönitenten, daß er mit ihnen gar nicht fertig werden konnte. Was auf die Beschwerde des Geistlichen erfolgt ist, wissen wir nicht. Ein solches Verfahren steht mit den Anforderungen, welche die Kirche in diesem Punkte nothwendig stellen muß, und gewiß auch mit der Willens meinung der Kontingentsherren nicht im Einklange. Man kann doch die Zeit, die auf die Ablegung der Beichte zu verwenden ist, nicht etwa darnach abmessen, wie lange das Gewehr—⸗ reinigen dauert. In früherer Zeit und biz heute hat doch sonst die Militärverwaltung sich stets eifrig bemüht, den religiösen Bedürfnissen der Mannschaften alle Berücksichligung angedeihen zu lassen.

Direktor im Kriegs ⸗Ministerlum, Generalleutnant von Viebahn: Wenn der Herr Vorredner in seinen letzten Ausführungen der Militär⸗ verwaltung seine Anerkennung dafür ausgesprochen hat, daß die Militärverwaltung in früheren Jahren immer aufrichtig bemüht ge— wesen ist, mit allen Kräften für eine intensive und ausreichende Seel⸗ sorge der katholischen Mannschaften zu sorgen, so glaubt die Militar⸗ verwaltung auch auf die weitere Anerkennung, daß diese Bemühungen bis in die neueste Zeit fortgesetzt werden, Anspruch machen zu können. Es ist bei der vorliegenden Angelegenheit keineswegs die Absicht gewesen, irgend einen Eingriff in das heilige Sakrament der Beichte zu machen. Daz hat der Militäroerwaltung vollständig fern gelegen. Die Achtung vor diesem Sakrament ist bei der Militär verwaltung genau ebenso groß wie bei dem Herrn Vorredner und den anderen Herren, welche in der Budgetkommission mit seiner Auf⸗— fassung übereinstimmende Ansichten geäußert haben. Der Herr Vor— redner hat nun ferner die Voraussetzung ausgesprochen, daß die Militärverwaltung in ihren Maßnahmen auf dem Gebiete der katbolischen Seelsorge im Einverständniß mit den kirchlichen Oberen handle. Diese Voraussetzung kann ich in vollstem Umfange bestätigen, und ich glaube, daß von dem verehrten . Vorredner der Vergleich, welchen er gebraucht hat, daß man die Zeit der Beichte etwa abmessen wolle nach demselben Maße, wie Gewehrreinigen oder ähnliche Sachen, wahrscheinlich nicht ernstlich gemeint gewesen ist. Von einer derartigen Parallele ist im gesammten Bereich der Militärberwaltung

Maßregeln getroffen, um den Mannschaften der katholischen Religion die bouste und ungehindertste Ausübung aller Religiongpflichten zu sichein. Was nun den vorliegenden Fall anbetrifft, so hat der Herr Vorredner den betreffenden Passus der Verfügung, auf welche sich die ganzen Erörterungen beziehen, vorgelesen und hat seinerseits daran das Zuzeständniß geknüpft, daß er in dieser Verfügung selbst, in dem vorgelesenen Passus, irgend etwas besonders Be“ anstan denswerthes nicht erblicken könne. Es handelt sich nun darum, ob die weiteren Maßnahmen, welche an diese Verfügung des Kriegt⸗ Ministeriums, Versorgunge und Justizdepartement, geknüpft worden sind, in der That so schwerwiegende Uebelstände ergeben haben, wie fie der Herr Vorredner zur Sprache gebracht und betont hat. Bei der Kürze der Zeit ist es nur möglich gewesen, diejenige Verfügung heran⸗ iusiehen, welche das General ⸗Kommando auf Grund der kriegs⸗ ministeriellen Verfüzung erlassen hat. Ich bemerke dabei, daß es sich darum handelt, die katholische Seelsorge für die Mannschaften polnischer Zinge sicher zu stellen in denjenigen Garnsfonen, bel denen infolge der Aenderung der Heeresformation eine Verschiebung wischen den Gebieten des TI. und IV. Armee Korps stattgesunden hat. Unter anderem würde nun diese Verfügung ja schon bestätigen, daß die Militärverwaltung es sich durchaus angelegen sein läßt, bei seder Veränderung in Garnisonen oder anderen militärischen Verhält- nissen unter allen Umständen die katholische Militärfeelforge sicher zu stellen. Was das General. Kommando nun zu dieser Verfügun seiner· seits erlassen hat, lautet nach dem dem Herrn ieee , er ein⸗ Feichten Bericht: ‚An die einzelnen Garnison Kommank os. Die arnison⸗ Kommandos werden ersucht, jum 19. fünftigen Monats zu

nmelden, wieviel Mannschaften polnischer Zunge dort vorhanden o/ die nach dem Urtheil ihrer Vorgesetzten der deutschen hr che nicht so weit mächtig sind, daß sie in dieser Sprache eichten können“ Das sst da jenige, watãz daz General. Kommando

am 29. April an die Garnifon⸗Kommandos verfügt hat. Wenn nun er Herr Vorredner eine Verfügung vom 1. des nächsten Monats derlesen hat, so vermuthe ich, daß der Zusammenbang derart ist, daß, uchdem die Meldungen der Garnifon, Kommandos beim General⸗= en mandeo eingegangen sind, nun eine Verfügung desselben über die enn behufs Pastoratian der Mannschaften polnischer Zunge in den ie nen Garnisonen ergangen ist. Wenn in dieser letzteren Ver⸗ un thatsächlich, wie der Hert Vorredner hervorgehoben hat, die an dung nur polnisch sprechende Mannschaften“ gebraucht ist, so glaube ; . es teineswegs geboten, auf diese Ausdrucksweise den entscheidenden

. ruck zu legen, denn das General- Kommando hat in seiner Ver— enn die ich hier a e fn habe, denselben Wortlaut gebraucht, das * Kriegs Minifterium in seiner Verfügung angewendet hat; dec ene, oömmande kann also nicht die Alsicht gehabt haben, über erfügung hinauszugehen. Auf die welteren Vorgänge, die der

in Bezug hierauf ganz Hierin liegt eben die große Schwierigkeit. sonft schon längst gelöst. Es ist unmöglich, eine gemeinsame Grund⸗ lage zu schaffen. Man könnte ja vielleicht an den preußischen Land—⸗ tag gehen und ein Gesetz für Preußen entwerfen; doch auch diesesz würde mit Rücksicht auf die neuen Provinzen eventuell auf evan— gelischem Boden nicht unbedenklich sein. Ein für Deutschland gemein⸗ sames Gesetz kann jedenfalls nicht in Frage kommen, da, wie schon

geben zu lönnen, da zur Zeit das Kriegs. Ministerlum in dieser Sache mit dem katholischen Feldpropft der 6 ö. K. ö.

Mittheilurg , daß wir in allem, was die katholische Seelsorge anlangt, in unmittelbarem Zusammenhang mit den kirch⸗ lichen Oberen der katholischen Mannschaft handeln. Wenn der Herr Vorredner weiter gesagt hat, daß feitens der Voꝛrgesetzten einzelnen Mannschaften die Zulaffung zur Beichte nicht gestattet worden sei, so wird diese Angabe der Bestätigung bedürfen. Im Großen und Ganzen ist unmittelbar und ohne seden Zweifel an⸗ zunehmen, daß die Leute nicht nur nicht von dem Gehen zur Beichte zurückgehalten werden, sondern im Gegentheil, daß alle betheiligten Instanzen ihrerseits alle Mittel anwenden, um die Mannschaften zur Erfüllung ihrer kirchlichen Pflichten anzuhalten, respektive die Erfüllung dieser kirchlichen Pflichten ohne Hinderniß zu gestatten. Was nun die ergangene ktriegsministerielle Verfüzung im all, gemeinen anlangt, so muß, um die Seelsorge der katholischen Mann—⸗ schaften sicher zu stellen, in die Bereisung der Garnsfonen unbedingt Ordnung gebracht werden. Es war also nothwendig, festzustellen, wie viel Mannschasten thatsächlich da sind, welche zur Beichte in polnischer Sprache zu führen sind, und daß danach seitens der General Kom⸗— mandos die Reisepläne für die betreffenden katholischen Geiftlichen fest⸗= gestellt werden. Bei dieser allgemeinen Sachlage möchte ich das hohe Haus dringend bitten, doch ganz bestim nt zu trennen den einzelnen Fall der versuchten Kontrole über das Beichten in deutscher oder polnischer Sprache. Ich glaube, es kann in dieser Angelegenbeit nicht meßr gesagt werden, als wie in der Budgetkommission seitens der Vertreter der Militärverwaltung bereits erklaͤrt worden ist, nämlich, daß das ein Vorgang ist, der weit über das Ziel hinausschteßt, der gemiß— billigt wird, und von dem keineswegs anzunehmen ist, daß er sich wiederholt. Sollte er sich dennoch gegen Erwarten wiederholen, so wird auf das schärfste dagegen eingeschritten werden; jedenfalls liegt kein Vorgang vor, aus dem sich die Befürchtung eines Gewiffenz⸗ zwanges auf die katholischen Mannschaften herleiten läßt.

Kriegs-Minister, General der Infanterie von Goßsler;

Ich habe dem Herrn Generalleutnant von Viebahn zunächst das Wort gelassen, weil ich in der betreffenden Kommissionssitzung nicht anwesend war, also die Diskussion über diesen Fall dort nicht mit— gemacht habe.

Ich freue mich über die Anerkennung des Herrn Abg. Gröber, daß wir bestrebt sind, jeden sogenannten Kulturkampf von der Armee fernzuhalten. Es wird mein eifriges Bestreben sein, in diesem Sinne auch weiter zu wirken.

Wenn derartige Vorkommnisse, wie sie soeben erläutert worden sind, thatsächlich stattgefunden haben, so möchte ich mir mein Urtheil noch vorbehalten. Es liegt nämlich eine Beschwerde vor, und habe ich infolge dessen die Angelegenheit dem katholischen Feldpropst der Armee zugänglich gemacht, um mich erst zu vergewissern, in welchem Sinne die kirchliche Behörde zu der ganzen Frage Stellung nimmt. Ich hoffe auch in dieser Hinsicht in vollem Gin— verständniß mit dem Herrn Feldpropst handeln zu können. Die Schwierigkeiten beruhen in der Hauptsache auf der Militär-⸗Kirchenord⸗ nung vom Jahre 1832, was der Herr Abg. Gröber, der sich ja auf diese bezogen hat, selbst empfinden wird. Die Militär- Kirchenordnung ist zum theil so hinfällig und so schwierig zu handhaben, daß es seit Antritt meines Amts als Kriegs-Minister mein eifrigstes Bestreben gewesen ist, hier Wandel zu schaffen. Die Militär ⸗Kirchenordnung ist nämlich in allen ihren Theilen für die katholische Kirche über— haupt nicht bindend, es kommt vielmehr für die Regelung des katholischen Gottesdienstes in erster Linie das Breve vom Jahre 1868 in Betracht. Dle Vorbereitungen für die Auzarbeitung einer für die beiden Konfessionen der Armee bestimmten Vorschrift, die alle diese Fragen prinzipiell regeln soll, sind jedoch getroffen. Wie schwierig

mir als Vorarbeit für eine derartige Instruktion zunächst ein Druck- werk von mehreren Hundert Seiten vorgelegt wurde, welches lediglich den Zweck verfolgte, die Vorgänge, die auf diese Sache Bezug haben, jusammenzufassen. Ein besonderer Hilfsdezernent ist mit dieser Arbeit beschäftigt, und hoffe ich, daß die Erledigung derselben in der Weise sich vollziehen wird, wie der Herr Abg. Gröber es befürwortet hat, d. h. in durchaus versöhnlichem und jeder Konfession freundlichem Sinne. Daß eine derartige Vorschtift nur im Einverständniß mit den kirchlichen Bebörden erledigt werden kann, versteht sich von selbst. Was den vorliegenden Spezialfall betrifft, so möchte ich befürworten, von einer weiteren Erörterung desselben abjzusehen, da ich mich über denselben zunächst mit dem katholischen Feldpropst auch darüber ins Vernehmen setzen muß, ob der betreffende Geistliche, der dlese Angaben gemacht hat, obgleich er wußte, daß die Sache noch nicht erledigt war, diejenige Erfahrung besitzt, die für einen katholischen Militär— Seelsorger nothwendig ist.

Ich bemerke hierbei ausdrücklich, daß ich mit den katholischen Militärgeistlichen im allgemeinen in hohem Maße zufrieden bin, und daß derartige Konflikte zu den größten Seltenheiten gehören. Ich betrachte es zudem für meine Aufgabe, dem katholischen Feldpropst der Armee in jeder Hinsicht die Wege zu ebnen und seine Autorität zu stützen. (Bravo! rechts.)

Abg. Gröber: Wir können ja damit zufrieden sein, daß eine neue Kirchenordnung, selbstverständlich im Einvernehmen mit den kirchlichen Oberen, ausgearbeitet werden soll, und der Spezialfall, den ich vorbrachte, ist ja als Mißbrauch mißbilligt worden. Ich habe auf Grund von Auszügen aus der Beschwerdeschrift des Bivisions⸗ pfarrers selbst vorgetragen. Ueber einzelne Punkte werden wir wohl noch bis zur dritten Lesung Aufschluß erhalten, namentlich auch darüber, daß in Wittenberg im Jahre 1996 kein polnischer Beichtvater für die dortigen polnischen Soldaten erscheinen soll. Hoffentlich bleibt dieser Fall der einzige in diesem Jahrhundert; es ist keine Ehre für uns, wenn wir solche Beschwerden hier vortragen müssen. Kriegs⸗-Minister, General der Infanterie von Goßler: Ich möchte eine Angabe berichtigen, die der Herr Vorredner ge— macht hat, um ein Mißverständniß zu beseitigen, das jedenfalls von mir ausgeht. Eine neue Militär ⸗Kirchenordnung kann nicht geschaffen werden, es kann sich nur um eine auf Grund der Kirchenordnung ent⸗ worfene Vorschrift handeln, die für die Geistlichen beider Konfesstonen maßgebend ist. Die Militär -⸗-Kirchenordnung ist für das Reich nicht

eingeführt worden, sie ist im Gegentheil ausdrücklich von der Ein⸗

führung in den verschiedenen Bundesstaaten ausgeschlossen. Selbst im Königreich Preußen sind in den alten und den neuen Provinzen besondere Bestimmungen geltend. Die Frage wäre

1 Vorredner erwähnt hat, bedauere ich, erschöpfend Äugkunst nicht

gesagt, die Reichsverfafsung dieses ausschließt. Es bleibt daher nur

ist, unter anderem auch ein Zeichen, welches meine vorhergehende

sich im übrigen diese Frage gestaltet, ergiebt sich auch daraus, daß

die Möglichkeit, eine Instruktion für die verschiedenen Kirchen inner halb der Armee unter Zustimmung der geiftlichen Oberen zu ent- werfen. Diesen Weg haben wir betreten, und hoffe ich, daß wir zu einem günstigen Ergebniß gelangen.

Abg. Dr. Lingens (Zentr.): Ich glaube, für die Gesinnungs— tüchtigkeit der polnischen Soldaten Jeugniß ablegen zu müssen. i im Jahre 1848 alles, drunter und drüber ging, hat die polnische , nicht die kleinste Yꝓiicht ier nel zu schulden tommen lassen. Blim Bau des Nord-Ostsee⸗Kanals, wo die polnischen Arbeiter sehr zahlreich waren, hat im ersten Semester eine große Zahl von Bestrafungen von Arbeitern wegen Trunkenheit und anderer Exjesse stattfinden müssen. Der Bischof wies uns für diese Lrute einen Geistlichen nach, welcher erkannte, daß er den Leuten weit näher kommen würde, wenn er sich das Polnische aneignete; er that es, und es ist ihm gelungen, gerade die polnsschen Arbeiter ju wahren Mustern von. Zucht und Sitte zu ertiehen. Bei meinem Bemühen, für die religiösen Bedürfnisse der latholischen Soldaten einzutreten, habe ich mich an den Herrn Kriege⸗ Minister direkt gewendet und stets bereitwilliges Entgegenkommen ge⸗ funden. Dazu habe ich negerlich Veranlassung gehabt in Bezug auf die gemischten Ehen. Die katholische Kirche räth von dem Abschluß solcher Ehen ab. Als ich wahrnahm, daß der Abschluß solcher Ehen von evangelischen Mannschaften mit katholischen Mädchen, namentlich dann, wenn die letzteren auch mit Vermögen gesegnet sind, bei gewissen Stellen in der Armee begünstigt wurde, bin ich wiederum beim Kriegs-Minister vorstellig geworden, und der hat mir erklärt, daß er dieses Verbalten mißbilligt. Redner spricht sich dann mit größter Entschiedenheit gegen das Duell, als einen Frevel gegen Gottes Gebot, aus und verlangt das Verbot aller Zweikämpfe auch in der Armee. Die Autorität und die Ehre des Offijiers, fährt der Redner fort, können auch ohne Duell aufrecht erhalten werden. Der besondere Ehrbegriff der Offiziere kann doch auch nicht eine andere Basis haben als die Gottesfurcht; daran können angebliche Ehrenräthe, die aus Offizieren und Assefforen be— stehen, nichts ändern. Das Duell ist romanischen Ursprungs, es wurde zuerst in Spanien gepflegt, fand durch das verlotterte Hof leben der französischen Könige Franz I., Karl's JX. und Heinrich s III. Gingang in Frankresch und wurde später durch den 30 jährigen Krieg in Deutschland heimisch. In den letzten Jahren war das Unwesen in Deutschland fo groß und die Eatrüstung darüber so allgemein geworden, daß der Reichstag 1896 im Einverständniß aller Parteien die verbündeten Regierungen zur Ergreifung energischer Maßtegeln behufs Abstellung dieses Unwesens aufgefordert hat. An diesen Beschluß muß heute mehr denn je erinnert werden; was seitdem geschehen ist, genügt nicht. Schließlich empfiehlt Redner die Wänsche der jüdischen Soldaten auf Berücksichtigung ibrer Religion, iasbesondere bei der Ablegung des Fahneneides, dem Wohlwollen der Heeresverwaltung und ersucht die⸗ selbe, den untersten Vorgesetzten, Unteroffisseren, Sergeanten 2c., immer wieder einschärfen zu lassen, daß sie den Kirchenbesuch der katholischen Mannschaften und der Theilnahme an gottesdienstlichen Handlungen kein Hinderniß in den Weg zu legen haben.

Kriegs-Minister, General der Infanterle von Goßler:

Ich habe mich immer darüber gefreut, mit dem Herrn Vorredner zusammen arbeiten zu können. Ich erkenne das reine Streben, das ihn beseelt, vollständig an. Zuweilen habe ich aber auch die Wahr⸗ nehmung gemacht, daß er zu schwarz sieht.

Ich will nur einige der gemachten Bemerkungen richtig stellen, soweit ich das für meine Persen für nothwendig halte. Von Feind⸗ seligkeiten gegen die Polen in der Armee, von denen er gesprochen hat, kann keine Rede sein. Der Beweis hierfür wird niemals geführt werden können; und ich stehe nicht an, ju erklären, daß wir die militärischen Eigenschaften der Mannschaften aus polnischen Distrikten in jeder Beziehung anerkennen. Sie habe ihre militärische Tüchtigkeit in allen Feldzügen bewiesen. (Sehr richtig! in der Mitte.)

Wenn der Herr Vorredner anerkannt hat, daß in der Armee der religiöse Frieden niemals gestört worden sei, so begreife ich nicht, wie er jetzt zu der Annahme kommt, es entwickele sich eine Bewegung, um diesen Frieden zu stören. Er will dieses daraus herleiten, daß ein Mann einen Spielmann nannte er ihn mit drei Tagen Mittelarrest bestraft worden wäre, angeblich, weil er ein Kind hätte latholisch taufen lassen, der Grund sei aber nicht angegeben worden. Ich kann nur annehmen, daß der Heir Abg. Lingens falsch berichtet worden ist, denn es ist undenkbar, daß eine Strafe ohne Angabe des Grundes verhängt oder ein Menn aus dem erwähnten Anlaß be— traft werde.

Auf die Duellfrage gehe ich nicht näher ein, da dieselbe ja gestern ausführlich erörtert worden ist. Darin gebe ich dem Herin Vorredner aber vollständig Recht, daß, wenn alle Menschen die göttlichen Gebote halten, Duelle nicht mehr vorkommen und daß, wenn es uns gelingt, die allgemeine Moral zu heben, auch die Duelle von selber aufhören werden.

Eins hat mich jedoch gewundert: er hat den Ehrengerichten ge— wissermaßen eine für die Entwickelung der Moral in der Armee nach⸗ theilige Wirkung beigemessen, sie gewissermaßen als Anlaß für die Vermehrung der Duelle hingestellt. Das trifft durchaus nicht zu. Die Ehrengerichte wurden geschaffen, als die preußische Armee im Jabre 1806 errichtet worden war. Auf Grund dieser ehrengerichtlichen Bestimmungen hat sich unser Offizierkorps so aufgebaut, wie es jetzt ist. Uebrigens kann auch ein Ehrengericht nie über ein Duell entscheiden.

Was die jüdischen Soldaten anlangt, so habe ich bereits in der Kommission ausgeführt, daß dem religiösen Bedürfniß derselben in jeder Weise Vorschub geleistet werde. Die jüdischen Soldaten haben das Recht, den Gottesdienst zu besuchen, und an den Feiertagen sollen sie möglichst vom Dienst befreit bleiben. Ich habe aber vorgeführt und aus dem Kalender verlesen, daß die jüdischen Feiertage so zahl⸗ reich sind und namentlich so ausgedehnt sind es handelt sich in einzelnen Fällen um ganze Wochen —, daß es ganz unmöglich ist, allen Wünschen gerecht zu werden. Die jüdischen Soldaten würden sonst ganjze Wochen überhaupt nicht zum Dienst kommen. (Sehr richtig! rechtz.) ;

Der Herr Vorredner ist dann auf den Kirchenbesuch der Katho— liken übergegangen. Ich glaube, in Bezug hierauf überschätzt er seine eigene Thätigkeit. Der freiwillige Klrchenbesuch darf unter keinen Umständen erschwert werden. Jeder Soldat, er mag einer Konfession angehören, welcher er wolle, hat an Sonn und Feiertagen dle Freiheit, die Kirche zu besuchen. Hierüber kann gar kein Zweifel bestehen. Auch eine Umfrage ist darüber gehalten worden, ob es zweckmäßig sei,

die freiwillig zur Kirche gehenden Soldaten geschlossen zur Kirche zu führen; die Frage ist aber von allen Stellen verneint worden, mlt dem Hinweis darauf, daß ein solcher Zwang den freiwilligen Kirchen⸗ besuch, ju dem die Leute oft und gern mit ihren Angehörigen gehen, unbedingt beeinträchtigen würde. Auch diese Verhältnisse sind übrigens seiner Zeit in der Budgetkommission klargestellt worden.

Bezüglich der Militär- Kirchenordnung, der Herr Abg. Lingens

hat dieses wohl überhört, habe ich bereits ausführlich nachgewiesen,