1900 / 51 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Unternehmer bat, soweit es seinen Arbeitern nicht selbst möglich ist, angemessene Unterkunft oder Verpflegung zu entsprechenden . zu finden, die dazu erforderlichen Einrichtungen auf eigene

often zu treffen. Er hat den in dieser Beziehung an ihn gestellten Anforderungen der bauleitenden Beamten zu genügen. Auch im siorigen bat er denjenigen Anordnungen zu entsprechen, welche zur Sicherung der Gesundheit seiner Arbeiter und zur Wahrung der Reinlichkeit von den bauleitenden Beamten getroffen werden. Abtritte sind an den ihm von den letzteren angewiesenen Plätzen berzustellen, regelmäßig ju desinfizieren und demnächst wieder zu beseitigen. Der Unternebmer ist ferner verpflichtet, auf den Baustellen die zur ersten Hilfeleistung vor Ankunf des Arztes erforderlichen Verbandsmittel und Arzneien nach den Weisungen der bauleitenden Behörde bereit zu halten. Die bauleitenden Beamten sind berechtigt, die ordnungs. mäßige Ausführung der auf Grund der Bestimmungen dieses Absatzes getroffenen Anordnungen zu überwachen.

Mitbenutzung von Rüstungen.

Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgelilich zur Be⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vor⸗ zunehmen, ist der Unternehmer nicht vempflichtet.

§ 11.

Beobachtung polizeilicher Vorschriften. Haftung des Unternehmers für seine Angestellten rc.

Für die Befolgung der für Bauausführungen bestehenden volizei⸗ lichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizeilichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner ver tragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, können der Staatekasse gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden. - 3.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die ebörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen, Transport- rücken ꝛc. Dieser Verantwortung unbeschadet, ist er aber auch ver

pflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rästungen, Transportbrücken ꝛc. unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be⸗ vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach⸗ läffigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Usberbaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Handlungen seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Staatskasse zugefügt wird.

Krankenversicherung der Arbeiter.

Der Unternebmer ist verpflichtet, unter Beachtung der Vor— schriften des Krankenversicherungegesetzes vom 15. Jani 1883.10. April 158 (R. G. Bl. 1892 S. 417 ff. die Versicherung der von ihm ö. . Bauausführung beschäftigten Personen gegen Krankheit zu ewirken.

Auf Verlangen der bauleitesden Behörde bat der Unternehmer gegen Bestellung ausreichender Sicherheit eine den Vorschriften der s§8 69 bis 72 des Krankenversicherungegesetzes unterliegende Bau⸗ Krankenkafse entweder für seine versicherungepflichtigen Arbeiter uad Angestellten allein oder mit anderen Unternehmern, welchen die Aus führung von Arbeiten auf eigene Rechnung übertragen wird, gemein⸗ sam zu errichten. Eine für den ständigen Betrieb des Unternehmers“ bereits best'bende Betriebz⸗FKrankenkasse kann unter den in F 70 des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehenen Bedingungen für das von dem Unternehmer bei der staatlichen Bauausführung verwendete Personal, als Bau Krankenkasse anerkannt werden. : ö

Trrichtet die bauleitende Bebörde selbst eine Bau⸗Krankenkasses so gehören die von dem Unternehmer bei der Bauausführung be—⸗ schäftigten dersicherungẽpflichtigen Persanen mit dem Tage des Eintritte in die Beschäftigung der Bau-Krankenkasse als Mitglieder an. Be freit von dieser Zugehörigkeit sind nur diejenigen Personen, welch einer gemäß Absatz 6 als Bau-Krankenkasse anerkannten Krankenkasse oder einer den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes entsprechenden Hilfskasse als Mitglieder angehören. Der Unternehmer eikennt das Statut der von der bauleitenden Behörde errichteten Bau⸗Krankenkasse als für ihn verbindlich an. Zu den Kosten der Rechnungs⸗ und Kassenführung bat er auf Verlangen der bauleitenden Behörde einen von dieser anibeilig feftzusetzenden Beitrag zu leisten.

Unterläßt es der Unternehmer, die Krankenversicherung der von ihm beschäftigten versicherungepflichtigen Personen zu bewirken, so ist er verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, welche etwa der bau- leitenden Behörde binsichtlich der von ihm beschäftigten Personen durch Erfüllung der aus dem Krankenversicherungsgesetze sich ergebenden Verpflichtungen erwachsen.

Etwaige in diesem Falle von der Bau -Krankenkasse statuten mäßig geleistete Unterstützungen sind von dem Untemehmer gleichfalls zu ersetzen. .

v. Unternebmer erklärt hiermit ausdrücklich die von ibm gestellte Kaution auch für die Erfüllung der sämmtlichen vorstehend beieichneten Verpflichtungen in Bezug auf die Krankenversicherung haftbar.

§ IIa. Haftpflicht des Unternehmers bei Eingriffen des selben in die Rechte Dritter.

Für Beschädigung angrenzender Ländereien, insbesondere durch Entnahme, durch Auflagerung von Erd. und anderen Materialien außerbalb der schrifilich dazu angewiesenen Flächen oder durch un— befugtes Betreten, ingleichen für die Folgen eigenmächtiger Ver- sperrungen von Wegen und Wasserläufen hastet ausschließlich der Unternebmer, mögen diese Handlungen von ihm oder von seinem Be⸗ vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern vorgenommen sein.

Für den Fall einer solchen widerrechtlichen und nach pflichtmäßiger Ueberzeugung der Verwaltung dem Unternehmer zur Last fallenden Beschärigung erklärt sich derselbe damit einverstanden, daß die bau— leitende Behörde auf Verlangen des Beschädigten durch einen nach Anhörung des Unternehmers von ihr zu wählenden Sachverständigen auf seine Kosten den Betrag des Schadens ermittelt und für seine Rechnung an den Beschädigten auszahlt, im Falle eines rechtlichen Zahlungẽbindernisses aber binterlegt, sofern die Zablung oder Hinter segung mit der Maßgabe erfolgt, daß dem Unternehmer die Rück= forderung für den Fall vorbehalten bleibt, daß auf senne gerichtliche Klage dem Beschädigten der Ersatzanspruch ganz oder theilweise ab⸗ erkannt werden sollte.

§ 12.

Aufmessungen während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Ärbeiten von den beiderseits zu bezeichnenden Beaustragten während der Ausführung gegenseitig an⸗ juerkennende Notizen geführt werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind.

Von der Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit than lichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefes bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verbandlung auf genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen.

Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für den selben etwa erscheinenden Stellvertreter mit zu vollzehen.

Ven der über die Abnabme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anbetaumten Termin, geböriger

bauleltenden Behörden bewlrkten Aufnahmen, Notierungen ꝛc. als

kannt. 29 Auf die Festslellung des von dem Unternebmer Geleisteten im

Falle der Arbeitsentziehung (6 9) finden diese Bestimmungen gleich mäßige Anwendung. . Müßssen Theillieferungen sofort nach ihrer Anlieferung abge⸗ nommen werden, fo bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Uniernebmers hierbon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwefenheit oder Vertretung bei der Abnahme Sorge zu tragen. § 13. Rechnungsaufstellung. Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in der Form, Lusdrucksweise. Beieichnung der Bautheile resp. Räume und Reihenfolge der Positionsnummern genau nach dem Verdingungs⸗ anschlag einzurichten ist, hat der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten gestellten Anforderungen u entsprechen. . g Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche besüglich derfelben getroffen worden sind. . . Tagelohnrechnungen. Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unter; nehmerg Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschärtigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter bebufs Prüfung ihrer Richtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige Aus⸗ stellungen dagegen sind dem Unternehmer binnen längstens acht Tagen mitzutbheilen. . . Die Tagelobnrechnungen sind längstens von zwei zu zwei Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen. §5 14. Zahlungen. Die Schlußzablung erfolgt auf die vom Unternehmer ein⸗ zureichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Fest⸗

stellung derselben. , Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen

risten auf Antrag nach Maßgabe des j⸗weilig Geleisteten bis zu der ö. dem bauleitenden Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe

wäbrt. 5 Blriben bei der Schlußabrechnung Meinungtverschiedenbeiten

zwischen dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde und dem Unternehmer bestehen, so soll das dem letzteren unbestritten zustehende Guthaben demselben gleich wohl nicht vorenthalten werden. Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht aus 19 drücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des von dem bauleitenden Beamten oder der baulestenden Bebörde als Restgutbaben zur Auszahlung angebotenen Betrags muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertrags oerhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch ju haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später aus⸗

jf. geschlossen i Zahlende Kasse.

Alle Zahlungen erfolgen, sofern nicht in den besonderen Be⸗ dingungen etwas Anderes festgesetzt tst, aus der Kasse der bauleitenden

Behörde. 254 § 15.

Gewährleistung. Die in den besonderen Bedingungen des Vertrags vorgesehene in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschꝛiften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende Gewãährleistung für die Güte der Arbeit oder der Materialien beginnt mit dem Zeit⸗ punkt der Abnahme der Arbeit oder Lieferung.

Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbuchs) ist nicht statthaft.

§ 16. Sicherheitsstellung. Bürgen.

Kautionen. . . Kautionen können in baarem Gelde oder guten Werthpapizren

werden.

Kurswerthe als Kaution angenommen.

leihbaren Bruchtbeil des Kurzwertbs als Kaution gagenommen.

nicht mehr Deckung bietet.

Wertkpapieren sind die Talons und Zinescheine, soweit bezüglich de letzteren in den besonderen Bedingungen nicht etwas Anderes be stimmt wird, beizufügen. Die Zinẽscheine werden so lange, als nich eine Veräußerung der Weithpapiere zur Deckung entstandener Ver bindlichkeiten in Aussicht genommen werden muß, an den Fällig feitsterminen dem Unternehmer ausgehändigt. Für den Umtausch de

Wertbpapi're und Wechsel veräußern bezw. einkassieren.

hat, und infoweit die Kaution zur Sicherung der Garantieverprflichtun

Höhe zur Deckung der Garantieverbindlichkeit einzubehalten ist. 1 Uebertragbarkeit des Vertrags.

tragen. der Konkurseröffnung aufzuheben.

F 9 sinngemäße Anwendung. der Vertrag vollständig erfüllt ist, hat die bauleitende Bebörde d

Wabl, ob sie das Vertragöverhältniß mit den Ecben desselben for setzen oder dasselbe als aufgelöst betrachten will.

§18. Gerichtsstand. hat der Unternehmer unbeschadet der im § 19 vorgesehenen aus führung zuständigen Gericht Recht zu nehmen.

§ 19. Schiedsgericht.

der vertraeschließenden Behörde zur Entscheidung vorzulegen.

Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternebmer selhst noch ein

Bevollmächtigter der selben, so gelten die durch die Organe der Unternehmer nicht binnen vier Wochen vom Tage der Zustellung der⸗

Die Entscheidung dieser Behörde gilt als anerkannt, falls d

Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter

Bürgen haben als Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten.

oder sicheren gezogenen Wechseln oder Sparkassenbüchern bestellt

* c * Die Schuldverschreibungen, welche von dem Deutschen Reich oder von einem deutschen Bundesstaat ausgestellt oder garantiert sind, fowie die Stamm und die Stamm Prioritäts - Altien und die Prioritäts Obligationen derjenigen Eisenbahnen, deren Erwerb durch den preußischen Staat geseßzlich genehmigt ist, werden zum vollen Die übrigen bei der Deutschen Reichsbank beleibbaren Effekten werden zu dem daselbst be⸗

Die Ergänzung einer in Wertbpapieren bestellten Kaution kann gefordert werden, falls infolge eines Kursrückgangs der Kurswerth bezw. der zulässige Bruchtheil desselben für den Betrag der Kaution

Baar hinterlegte Kautionen werden nicht verzinst. Zinstragenden

Talons, die Einlösung und den Ersatz ausgelooster Werthpapiere, so⸗ wie den Ersatz abgelaufener Wechsel hat der Unternehmer zu sorgen.

Falls der Unternebmer in irgend einer Beziehung seinen Ver— bindlichkeiten nicht nachkommt, kann die Behörde zu ihrer Schadlos⸗ baltung auf dem einfachsten, gesetzlich zulässigen Wege die hinterlegten

Die Rückgabe der Kaution, soweit dieselbe für Verbindlichkeiten des Unternehmers nicht in Anspruch zu nehmen ist, erfolgt, nachdem der Unfernebmer die ihm obliegenden Verrflichtungen vollständig erfüllt

dient, nachdem die Garantiezeit abgelaufen ist. In Ermangelung anderweiter Verabredung gilt als bedungen, daß die Kaution in ganzer

Ohne Genehmigung der bauleitenden Bebörde darf der Unter⸗ nehmer seine vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht auf Andere über⸗

Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung des Vertrags in Konkurs, so ist die bauleitende Behörde berechtigt, den Vertrag mit dem Tage

Bezüglich der in diesem Fall zu gewährenden Vergütung sowie der Gewährung von Abschlagszahlungen finden die Bestimmungen des

Für den Fall, daß der Unternehmer mit Tode abgeben sollte, bevor

Für die aus diesem Vertrage entspringenden . 1

ständigleit eines Schiedsgerichts bei dem für den Oit der Bau—

Streitigkeiten über die durch den Vertrag begründeten Rechte und Pflichten sowie über die Ausführung des Vertrags sind zunächst

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selben der Behörde anzeigt, daß er auf schiedsrichterliche Gutscheizun

antrage. Die Fortführung der Bauarbeiten nach Maßgabe der von der

Verwallung getroffenen Anordnungen darf hierdurch nicht aufgehalten

werden. ; Auf das schiedsrichterliche Verfabren finden die Vorschriften der n, . Zivilprozseßordnung vom 30. Januar 1877 55 861 bis 87; nwendung. . . Falls über die Bildung des Schiedsgerichts durch die besond eren Vertragsbedingungen abweichende Vorschriften nicht getroffen sind ernennen die Verwaltung und der Unternehmer je einen Schiedsrichter Diefelben sollen nicht gewählt werden aus der Zahl der unmittelbar Betheiligten oder derj nigen Beamten, zu deren Geschäftekreis die Angelegenheit gebört hat. . Falls die Schiedsrichter sich über einen gemeinsamen Schiede pruch nicht einigen können, wird das Schiedsgericht durch einen Obmann ergänzt. Derselbe wird von den Schiedsrichtern gewählt oder, wenn diefe sich nicht einigen können, von dem Prtäsidenten derjenigen benachbarten Propinnalbehörde desselben Verwaltungsjweigs ernannt 3 6 dem Sitze der vertragschließenden Behörde am nächsten elegen ist. ; Der Obmann hat die weiteren Verhandlungen zu leiten und darüber zu befinden, ob, und inwieweit eine Ergänzung der bisherigen Verhandlungen (Beweisaufnahme u. s. w.) stattzufinden bat. Die , , . aber den Streitgegenstand erfolgt dagegen nach Stimmen. mehrheit. Bestehen in Beziehung auf Summen, über welche zu entscheiden ist, mehr als zwei Meinungen, so wird die für die größte Summe , . Stimme der für die zunächst geringere abgegebenen hinza— gerechnet. . Ueber die Tragung der Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrenz entscheidet das Schiedsgericht nach billigem Ermessen. Wird der Schiedsspruch in den im § sb der Zivilprozeßordnung bezeichneten Fällen aufgehoben, so hat die Entscheidung des Streitfall im ordentlichen Rechtswege zu ersolgen. 20.

Kosten und Stemvel. Briefe und Deveschen, welche den Abschluß und die Ausführung des Bertrages betreffen, werden beiderseits frankiert. Die Portokosten für solche Geld.! und sonstige Sendungen, welche im ausschließlichen Interesse des Unternehmers erfolgen, trägt der

letztere. g Die Kosten dez Vertragsstempels trägt der Unternehmer nach

Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Kosten des Vertragsabschlusses fallen jedem Theile zur Hälfte zur Last.

Vorstehende Bedingungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Berlin, den 18. Februar 1899. Königliche Ministerigl⸗Baukommission. Kayser.

Deutscher Reichstag. 154. Sitzung vom 24. Februar 1900, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etatz für 1900 wird zunächst bei dem Extraordinarium des

Reichsamts des In nern fortgesetzt. Den verhinderten Referenten Abg. Singer (Soz) vertritt Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernig erode d. kon)

An Kosten aus Anlaß der Betheiligung des Reichs an der Wel tausstellung zu Paris im Jahre 1900 ist 1 Million Mark als letzte Rate des Gesammtbetrags von 5 Millionen Mark ausgeworfen.

Reichs kommissar für die Pariser Weltausstellung, Geheimer Ober; Regierungsrath Br. Richter: Meine Herren! Rachdem ich die Ehre gehabt habe, in den beiden letztvergangenen Jahren dem hohen Hause ausführliche Mittheilungen über den Pan und das System der Pariser Weltausftellung zu machen, glaube ich, beute Ihre Gr duld' nicht allsu lange in Anfpruch nehmen zu brauchen, darf mich pielmehr auf einige knappe Darlegungen über den Stand des Unter. nebmens und über die derzeitige Lage der deutschen Ausstellungt⸗ vorbereitungen beschränken. Die erste Frage, welche hier zunächst don allen Selten an mich gerichtet wird, ist immer die, ob die Auesstellung zu dem feftgesetzten Termin eröffnet werden, ob sie rechtzeitig fertig sein wird. Diefe Frage ist im wesentlichen zu bejaben. Es unterliegt vor allem keinem Zweifel. daß die Ausstellung am 15. April, d. b. am Ostersonntage diesez Jahres eröffnet werden wird; und es sind alle Fier und da in die Oeffentlichkeit gebrachten Nachrichten, wonach eine wenn auch nur kurze, Verschiebung dez Eröffnungsterming in Autsicht genommen sei, ohne jede Begründung. Zu einer solchen Ver⸗ schiebung würde meines Erachtens auch kein zwingender Anlaß bor. liegen. Es versteht sich ron selbst, daß ein Unternehmen pon so riesenbaften Dimenstonen und von einer so, wein. reichenden Verztoeigung über die verschiedenartigsten. Gebicte der Kanst, der Industrie, des Gewerbez und der Landwirt hschast niht immer in allen seinen Theilen eine gleichartige Entwickelung zeigen kann; es ist rielmehr nur natürlich, daß hie und da einzelne Parteien gegenüber anderen etwas zurückbleiben. Schon die Nothwendigkeit, eine fo große Zahl mehr eder minder bedeutungsvoller Bauten in gleicher Zeit auf demselben Terrain zu errichten, bringt Störungen im Betüiebe mit sich, Tas rasche Fortschreiten des einen Gebäudes bindert bkäufig die Entwickelung des anderen, und selbst wo derartige Schwierigkeiten nicht vorliegen, wird oft die gebotene Beschleunigung durch die Rücsicht auf die Lage des Arheitzmarkts, infolge des Fehlens geschulter Kläfte und häufig auch durch Witterungs ein flüsse gehemmt. Gerade die Witterung hat auch den Pariser Aue stellungsgebãuden im letzten Jahre gan erheblich geschadet. Gleichwohl sisd es nur zwei Bauwerke, binsichtlich deren rechtzeitiger Fertigstellung man einige Besorgnisse begen kann. Einmal das Gebäude für Heer un Marine uad jweitenß daz Wasserschloß. Das Gebäade ür Heer und Marine bat mannigfache Wandlungen durch u machen gehabt. Die Pläne sind häufig verworfen worden, das Gebaude wurde immer mehr und mehr“ eingeschrä kt, und ais schließlich zer Plan endgültig festgestellt und mit der Ausführung des Baues be⸗ gonnen war, zerstörte ein orkanartiger Sturm die ganze Solitonstultion und man mußte uit den Bauarbelten von neuem beginnen. Troß, dem ist zu hoffen, daß das Debäude an sich, in welchem auch Deutsch

räumen der Ausstell ange gegenstände, werden aber dann no

sodaß nicht zu erwarten steht, daß dieses Gebäude von Anfang ö. Mitt! Mal dem Publikum wird eröffnet werden können.

Veranstaltung weniger interessieren, wenn nicht bon Wafsserschloß der dahinter liegende Gebäudetheil, in w

soll, abhängig wäre. In diesem Ehrenhof werden

bedeutendsten elektrischen Firmen mit bervorragenden .

den? Ausstellern wild übergeben werden können, und da Liz

gefagt, fehr umfangreichen Aufbauten unferer Aussteller 3 bis W

land herborrazende Ausstellungen zeigen wird, bis zur Eroff ung g, gefähr sertiggestellt fein wird. Die Installationsarbeiten, das Ei)

eine geraume Jrit, 3 bis d Wochen, in Aaspruch nein

Wasserschloß, meine Herren, ist eine große, mächtige Wassermassen führende und sehr kunstvoll angelegte Fontaine, welche den wir en vollen Abschluß der gärtnerischen Zieranlagen des Champ ds . bildet. Ai eine rein dekorative Anlage würde uns ae

elchem der sogenaante Ehrenhof der Gseltrinttät· Unierkanft 1a. Lusstellungen

vertreten sein. Die gegenwärtige Lage der Bauarbeiten lãßt mm indeß annehmen, daß auch dieses Gebäude nicht vor Anfang an,

in Auspruch nebmen dürften, so ist auch hier nicht anzunehmen, da vor Ansang Mai das Gebäude dem Publikum wird erschloffen . können. Im übrigen, meine Herren, ich lege besonderes Gewicht darauf, dies gegentheiligen Preßberichten gegenüber zu betonen sind alle Gebäuze für die Inangriff nahme der inneren Installationsarbelten and für die Aufnahme der Aucestellungsgegenstände vollständig her⸗ gane, 9. 3 . That a. allen Ländern und in allen

ruppen schon sehr rührig gearbeitet, und au s

seine k * ĩ . , freue mich, konstatieren zu können, daß in der kunstgewerblichen

und in der Gruppe der großen Kraftmaschinen n, ü. ö äbrigen Nationen einen nicht unerheblichen Vorsprung gewonnen hat. Ich habe mir erlaubt, auf den Tisch des hoben Hauses einige Heftchen niederzulegen, welche verschiedene Abbilzungen von Bauten und einige Pläne der deutschen Abtheilung der Weltausstellung in Paris enk— halten, und ich darf Sie bitten, mir gestatten zu wollen. diefe Blätter mit einigen kurzen Erläuterungen zu begleiten. Daß erste Blaft zeigt Ihnen den Gefammtplan der Ausstellung. Die deutschen Plätze sind in rother Farbe kenntlich gemacht, und zwar so, daß die glatt roth angelegten Partien die deutschen Plätze im Gidgeschoß bedeuten, während die schraffierten Flächen die Räume be; teichnen, welche. Deutschland auf den Galerien jugewiesen sind. Ein Blick auf diesen Plan zeigt Ihnen, daß Deutschland schon in der Dauptausstellung an ungefähr 23 verschiedenen Stellen vertreten sst. Wenn Sie noch die sechs bis sieben Plätze binzurechnen, mit welchen Deutschland in Vincenneg an der Ausstellung von Lofomoltden Gisenbahnwagen, Automobilen, Veloelpeden, Motoren, Feuerlösch geräthschaften 2c. beteiligt ist, so kommen wir zu einer Vertheilung der deutschen Ausstellung auf ungefähr 30 verschtedene, von einander völlig getrennte Räume. Es liegt auf der Hand, daß eine fo weit- zebende Verzweigung und Vertheilung der deutschen Abtheilung die Organisationgarbeiten sehr wesentlich erschwert und daß die Nokhwendigkeit, diese vielen Räume wirksam und geschmackooll zu dekorieren, sehr erhebliche Mittel in Anspruch nimmt. Meine Herren, der Haupteingang der Ausstellung befindet sich an der Place de la Goncorde Ex ist am linken Rande des Plans in halb- kreisförmiger Schraffierung kenntlich gemacht. Betritt man von hier aus das Ausstellungsterrain, so stößt man zunächst auf dem rechten Seine Ufer auf die beiden großen Paläste, welche den abgebrochenen Industriepalast ersetzen und zwischen sich die neue breite Promenade frei lassen, welche über den Pont Alexandre III. zwischen den beiden Palaͤsten der Esplanade des Invalides hindurch biz zum Invalidendom führt. In diesen beiden großen Palästen werden die Erzeugnisse der bildenden Künste Unterkunft finden. Deutschland hat einen Platz in der Südwestecke des größeren Palastes erhalten, auf welchem etwa 300 deutsche Künstler ihre Erzeugnssse iur Schau bringen werden. Ueberschreitet man die Seine auf dem Pont, Alexandre III., so gelangt man zur Esplanade des Invalides, welche zwei parallel laufende schmale Paläste trägt. von denen der linke ganz und außerdem der vordere Theil dez richten für die französische kunstgewerbliche Ausstellung bestimmt ist, während . verbleibende Theil des rechten Palastes die kunstgewerblichen Ausstellungen aller übrigen betheiligten Nationen in sich aufnehmen soll. Deutschland hat, wie Sie auf dem Plane sehen, in diefer Gruppe einen fehr großen und günstig gelegenen Platz erhalten. Es werden sich ungefähr 500 Aussteller an der deutschen kunstgewerblichen Ausstellung be= tbelligen. Verfolgt man wiederum vom Eingang aus das rechte Seineufer, so gelangt man vorbei an dem Pavillon der Start Paris zum Gartenkaugebände, in welchem ebenfalls ein kleiner Platz für Deutsch⸗ land auf dem Plane verzeichnet ist. Dieses Gebäude trägt den Charakter eines Treibhauses. Es haben kürzlich Verhandlungen darüber stattgefunden, die todte Gartenbau Auzstellung, das heißt also die Ausstellung der Gartenpläne ꝛc, aus diesem Gebäude herauszunehmen und in dem nebengelegenen Gebäude unterzubringen. Dies ist acceptiert worden und es werden nunmehr in den beiden großen Gewächshaus äbnlichen Hallen nur die temporären Ausstellungen lebender Blumen veranstaltet werden, an denen Deutschland ebenfalls nach Maßgabe seiner Leistangsfähigkeit auf den verschledenen Blumenzuchtgebieten sich betheiligen wird. Anschließend an das Gartenbaagebäude erblickea wir den Kongreßpalast, in welchem die mit der Pariser Ausstellung verbundenen sehr zahlreichen Kongresse abgebalten werden sollen. Gleichzeitig findet in diesem Palast eine Ausstellung der auf die Sozialpolitik keiüglichen Schaustücke (Modelle, Pläne, Statistiken ꝛc) statt; der Herr Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts organisiert die deutsche Abtheilung dieser Ausstellung, welche 13 Theilnehmer aufweist. Beim Wꝛiterschreiten auf dem rechten Seinenfer gelaagt man zum Trocadero, auf dessen Abhängen die Kolonialausstellung Platz finden soll, an welcher De nsschland, wie Sie wissen, nicht betheiligt ist. Ueberschreitet man vom Trocadero aus auf dem Pont d'léna die Seine, so gelangt man auf daz große rechteckige Champ de Mars, den Hauptsitz der Industrieabtheilung der Pariser Augssltellang. Sie sehen auch hier wieder jwei rechteckige Palaäste, welche sich vom f. Ithurm bis zur ancienné galerie des machines der 1889er Ausstellung ausdehnen. Der rechte Palast enthält die Ausftellungen fũr Erziehung und Unterricht, für Ingenieurwesen, chemische Indaftrie und ür Maschinenwesen; der linke Palast die Textilindustrie und die Gerabau⸗ und Hütten⸗Industrie. Dutschland wird in allen diesen Gruppen in würdiger, zum theil sogar in hervorragender Weise vertreten sein. Ich erwähne bauptsächlich die bedeutende Kollektivausstellung der deutschen Feinmechanik und Chirurgie mit zusammen 450 Arsstellern, die sehr interessante Kollektivausstelluag des deutschen Ingenicurwesenz, di Hervorragende Kollektivansstellung der chemischen Industrie mit 166 Lusstellern. ferner die Kollektivausftellung der Krefelder Seiden und Sammet Industrie, der Ylaaener Sy tzen, und Spachtel. Indastrle, der Rheinischen Tuch⸗Industrle, der Zanella⸗Indastrie, endlich die Sonderaus stellungen der Bernsteinprtoduktion und ⸗Verarbeitung sowie der Bronzefarben⸗ und Blattgold. Industrie. Die große Maschinen— Eier, der 1889 er Ausstellung ist zu einem Autstellungsgebände für Randwirtbschaft und Nahrungämittel hergerlchtet werden. In die Mitte ist ein Festsaal eingebaut, der das Gebäude in zwei gleiche Hãlsten theilt, deren eine die einschlagenden französischen Erzeugnisse If ebmen wird, während die andere für die Ausstellung der übrigen mitignen bestimmt ist. Deutschland hat auch in diesem Gebäude einen mlich großen Platz erbalten; die Raumanfprüche, welche ron . der deutschen Landwirthschaft erhoben wurden, waren indeß so 6 daß ich mich babe enischließen müssen, den Platz durch einen * kostspieligen Einbau wesentlich zu erweitern. Es wird nunmehr 355 sehr umfangreiche Kollektivausstellung für Landwirthfchaft und n 'tunasmittel veranstaltet werden; wir zählen allein 312 landwirth— n . Aussteller und 157 Aussteller der Rahrungsmittel⸗ sesunrt, Die ganze Gruppe enthält mehr als 500 Aus. 6. er. Ich bemerke, daß die beporstehende Parifer Aasstellung 1 erste ist, auf welcher xeutscherseitz eine einhein⸗ 16 u be clesene, nach wissenschaftlichen Geundsätzen geordnele *. tllivaus stellung der landwiithschaftlichen Erzeugnisse veranstaltet Did. Folgt man wieder vom Gingange auß dem linken Urer der Seine, so gelangt man in die „Straße der Nationen“, d. h. in den— , . Theil des Geländes, in welchem die an der Ausstellung be— He fen fremden Staaten ihre Nationalpaläste im Stlle ihrer . schen Architertur errichten. Diese Straße der Nattonen! mit 3 en relwollen und pittoresken Bauwerken verspricht sehr anziehend enn ene, sie würde dies indeß in noch viel höherem Grade sein, fin te Gebäude nicht gar zu eng auf einander gedrängt **. . und wenn von vornherein für sämmtliche Gebäude Dez 1. che gradlinige rontentwick-lung vorgesehen worden wäre. fin euische Daus, welches Ihnen die zweite Abbildung des Heftchens ö. ist, wie Sie wissen, von dem PostBauinspektor Ranke ent⸗ . mird von der Unternehmerfirma Holzmann C Co. in Den fut a. M. ausgeführt. Das Haus erfreut, sich all gemeinen ö m, insbesondere auch in den französischen Blättern, welche des 1 . darũber voll sind. Daz Haus ist gegenwärtig äußer— 4 37 tzanz fertig gestellt, der Kunstmaler Boeland ist 2. mit der bei den jetzigen Witterungsverhältnissen keines—

eits in allen Gruppen begonnen. Ich

die eigenthümlich Wahraehmung, daß von den 5 600 0090 S nicht mehr als 160 9007 A6 auf die deutsche Landwirthschaft entfallen, sür die Schweinejucht 6020, fär die Rindviehiucht 10 000 S Glauben

wird, daß man mit solchen Summen die Entwickelung der deutf Viehzucht den fremden Nationen wirksam demonstrieren land . auf diesem Gebiet können wir mit der ganzen Welt konkurrieren, nur mit England batten wir die Konkurrenz einigermaßen ju fürchten. Unsere Schweinegussteller sind hatt dason betroffen, daß im Dezember eine zehntägige Quaratäne angeordnet ift, während England von der— 1 a t eblieben ist. Es beißt, England ist seuchenfrei, Deutsch⸗ and nicht; scharf durchgeführt wie Deutschland. Ich ersuche den Reichskanzl fũr die Aufhebung der Quarantäne zu wirken oder, wenn 3. . möglich sein sollte, die Aussteller für Unkosten, die daraus erwachfen. zu entschädigen, und bitte ferner um höhere Dotierung der Landwirth—

Gebäudes wird bis zur Eröffnung der Ausstellung sicherlich völl! fertigestellt sein. Die Mehrzahl der Nationalpaläste a . tativen Zwecken; einzelne Nationen haben daneben auch Ausstellungs« gegenstände in ihre Gebäude aufgenommen. Das Deutsche Haus wird vorwiegend, wo nicht ausschließlich, Ausstellungs wecken dienen. Das

welcher eine Eisenbahn durchführt. In dem von der Cifenbahn frei⸗ gelassenen Raum unter der Platform wild eine Ausstellung der Erzeugnisse des deuischen Weinbaues Platz finden, welche von. 75 Ausstellern beschickt werden wird. Neben dieser Weinbau—= ausstellung soll ein Weinrestaurant eingerichtet werden, um dem se, . Gelegenheit zu geben, die dentschen Weine zu kosten. Die eiden oberen Geschosse des Deutschen Hauses sind von der buch gewerblichen Kollektivausstellung mit 165 Ausst lern und von der Tollektivausstellung der Photographie mit 60 Ausstellern besetzt. In der ersten Etage ist außerdem ein großer Raum für eine von der Zentralstelle für Arbeiter Woblfahrtsein ichtungen organisterte Kollertivausstellung reserviert, an welcher 136 Aussteller betheiligt sind. Auf dem linken Seine Ufer errichtet Deutschland aber noch ein anderes Gebãude. welches als ein sehr glücklicher Wurf des Architekten Thielen in Hamburg zu bezeichnen ift, den Schiffahrts pavillon. Dieser wird allerdings nicht auf Reichskosten erbaut, sondern von den betheiligten Rhedereien und Werften auf eigene Kosten zur Außführung gebracht. Gs sind 107 Schiffahrtsaussteller an der Erbauung dieses Gebäudes und an der Ausstattung im Innern desselben betheiligt. In der kunst⸗ gewerblichen Abtheilung auf der Esplanade des Invalidos ist Deutsch- land ein. pla im Freien neben dem Hauptgebäude zugewiesen worden. Es empfahl sich, entsprechend dem Vorgehen der übrigen Länder, auf diesem unter den Baumreihen der Esplanade des Invalides belegenen Plaz einen Annexbau zur kunstgewerblichen Abtbeilung zu errichten, einerseits um den sebr umfangreichen Platzansprüchen der deutschen kunstgewerblichen Aussteller Befriedigung zu schaffen, andererseits um die mehr inzustriellen Ecieugnisse, welche nach dem französischen Ausstellungs Psꝓogramm der kunstgewerblichen Gruppe angegliedert worden sind, von den rein kunstgewerblichen Erieugnissen zu trennen. Sie sehen aus der ganzen Konfiguration dest Bauwerka, wie sie Ihnen die Abbildung zeigt, welche Mühe der Architekt sich hat geben müssen, um seine Dachkonstruktion den meist sehr tief an. setzenden Kronen der Bäume anzubequemen. Auch in der Maschinen- abtheilung erwies sich der Deutschland zugewiesene Raum als weitaus zu klein, und es war daher erforderlich, auf einem von der französischen Ausstellungsleitung nach langen Verhandlungen zur Ver— fügung gestellten Platz im Freien eine besondere, große Maschinen⸗ halle zu errichten. Auch diese finden Sie in dem Heftchen ver— zeichnet. Die Grundfläche dieser Maschinenhalle umfaßt über logo 4m; das Gebäude ist in so starker Eisenkonsteuktton her= geftellt, Laß auch im Obergeschoß Maschinen arbeiten können, seweit ihr Gewicht nicht 1060 kg vro Quadratmeter übersteigt. Sin schen jetzt im Betrieb befindliches, sehr interessantes Ausstellungs. stäck bildet der deutscherseits für die deutsche Maschinen. Ausstellung gelieferte Montagekrahn. Es ist eine Berliner Firma, welche diesen Krahn in verbältnißmäßig kurzer Zeit gefertigt hat. Derselbe weist sehr gefaͤllige Konstruktionsformen auf und vermag bei einer Spann weite von 26 m und bei einer Hubhöhe von 13,5 m Lasten bis zu 30 000 kg ju heben. Die Belastungsprobe ist zur vollsten Zufri-den. heit verlaufen, und es haben sich die franjzösischen Ingenieure ebenfo wie die deutschen sehr anerkennend über die geschickte und sach gemäße Ausführung dieses Hebeapparates ausgesptochen. Meine Derren, sonst enthält das Ibnen dorliegende Heftchen nur noch einzelne Grundrisse für die kunstgewerbliche Abtheilung. Ich brauche das hohe Haus um so 54 mit einer Aufzäblung der Firmen ju ermüden, welche an der kunstgewerblichen Ausstellung tbeilnehmen, als schon in den Giundrissen selbst die wesentlichste Eintheilung der Plätze ersicht⸗ lich gemacht ist. Diesen thatsächlichen Aussührungen glaube ich noch einige karze Bemerkungen allgemeinerer Ürt beifügen zu sollen. Mein Verhältniß zu den franjösiscken Ausstellungt— beböcden und zu den Herren Kommissaren der übrigen Nationen ist fortdauernd ein durchaus günstige3. Ins besondere sind der Generalkommissar der Ausstellung, der Präsident Picard, und der hauptsächlich mit den Ausstellungen der fremden Nationen befaßte General Direktor Delaunay Belleville, ein Mann, welcher mit be⸗ deutendem organisatorischen Talent großen Takt und feinste Umgangs⸗ sormen verbindet, mir stets sehr freundlich entgegengekommen und ebenfo wenig lassen auch meine Beziehungen zu den uͤbrigen, hohe Stellungen bekleidenden, französischen Auestellungsbeamten zu wünschen übrig. Auf den deutschen Bauplätzen und auf den Montageplãtzen für die deutschen Maschinen ist ein sehr großer Theil aus Deutschland entsandter Arbeiter zusammen mit französischen Arbeitern thätig, und ich freue mich, konstatieren zu konnen, daß diese Arbeiter stets in bester Weise zasammen gearbeitet haben, und daß bisher auch nicht der leiseste Mißklang dieses ebenso friedliche wie erfolgreiche Zusammen⸗ arbeiten gestört hat. Meine Herten, zum Schlusse noch ein kurz's;. Wort über die Finanzlage. Die Finanzierung eines so großen und weitangelegten Unternehmens, wie es die Betheiligung des Reiches an der Pariser Weltausttellung darstellt, ist an und für sich überaus heikel und schwierig und erfordert eine sehr sorafältige Abwäzung aller für die Vꝛrauggabung der Mittel in Betracht kommenden Momente. Die Schwierigkeiten werden noch sehr elentlich dadurch erhöht, daß man bei der Aufstellung der Etatg— positionzn sich der Natur der Sach: nach vielfach gan; unge— wissen Verhältnissen gegenübersieht, und daß im Verlauf der Vor⸗ ereitungen häufig die Nothwendigkeit ju Aufwendungen für Zwecke sich ergiebt, welche bei der Aufstellung des Budgets schlechterdings nicht vorausgesehen werden konnten. Diese Erscheinung ift denn uch bei den sehr langwierigen Vorbereitungen für die Parifer Ausstellung wieder zu Tage getreten. Ich konnte selbsther— ständlich nicht wissen, daß ich es nöthig haben würde, eine fo kost.= wielige Maschinenhalle für die deutschen Aussteller zu bauen, eine fo kostspielige Erweiterung des Platzes für die landwirthschaftliche Aus⸗ stellung vorzunehmen, eine so fostspielige Anlage unter den Baum- reihen der Esplanade des Invalides ju errichten, und ebensowenig konnte ich wissen, daß ich in Vincennes fo betrãchtliche Aufwendungen ersordernde Bauten auszuführen und so hohe Beiträze zu den französischerseits daselbst errichteten Bauten zu zahlen haben würde. Gleichwohl, meine Herren, kann ich der Versicherung Ausdruck geben, daß, falls nicht ganz unerwartete Ereignisse eintreten. die zudem noch unerwarset hohe Mittel erfordern, ich mit den mir bewilligten Summen sicherlich aus— kommen werde. Ich hege die zuyersichtliche Hoffnung, daß es mit Hilfe der Reichssubvention gelingen wird, die deatsche Fadustrte in allen Gruppen würdig und eindrucksvoll zu vertreten, und es bleibt ie fenen tz fegen mn af, F,. c hoben gesetzgebenden Körverschaften des Reichs für ihre liberale Bewilligun as de deutschen Aussteller wärmstens zu danken. . Abg. Dr. Roesicke. Kaiserslautern (. F. F.): Der Reichskanzler hat uns hier erllãrt, es geschehe füc die deutsche Landwirthschaft alles, was geschehen könne. Ich habe dem näher nachgeforscht und stoße auf

Sie, daß mit diesen Summen die deutsche Viehjucht wirksam vertreten

gland hat aber die Absperrungsmaßregeln keinezwegz

83 angenehmen Aufgabe beschäftigt, die Fagaden mit dem

schaft aus dem Fünf⸗Millionen⸗Fonds.

erforderlichen malerischen Schmuck zu verseben. Auch das Innere des

Haus ist, wie Sie sehen, auf einer Plattform gebaut, unter

Geheimer Ober Regierungsrath Dr. Rich ter: Meine Herren! Der verehrte Herr Vorredner hat, wenn ich ihn richtig verftanden habe, behauptet, daß ich der Landwirthschaft in dem kurzen Vortrag, welchen ich die Ehre hatte, Ihnen zu halten, nicht Ecwähnung gethan hätte. Meine Herren, diese Behauptung ist irrig und kann wobl nur darauf beruhen, daß der geehrte Herr Vorredner meinem Vortrage nicht vollständig zugehört hat. Ich habe mir im Gegentheil erlaubt, auzzuführan, und zwar wörtlich, daß die Pariser Weltausstellung die erste Ausstellung sein wird, auf welcher eine einheitliche, geschloffene, nach wissenschaftlichen Grundsätzen geordnete Kollektivꝛusstellung der deutschen Landwirthschaft veranstaktet werden wird. Ferner hat der verehrte Herr Vorredner be— hauptet, daß die Mittel, welche aus der Reichssubvention für die Zwege der landwirthschaftlichen Ausstellung zur Verfügung gestellt worden seien, nicht im richtigen Verhältniß ständen einerseits zu der Größe der Rrichssukvention und andererseits zu den Summen, welche den an der Ausstellung betheiligten Industriegruppen reichs seitig zugewiesen worden seien. Dieser Behauptung muß ich auf das Entschiedenste und Bestimmteste widersprechen. So kann man über- baupt nicht rechnen, daß man sagt: das Reich hat fünf Millionen Mark bewilligt, 190 000 66 hefommt die Landwirthschaft, folglich ist alles übrige den industriellen Ausstellern zugekommen. Ich habe die Ebre gehabt, Ibnen bei meinem Vortrage auseinanderzusttzen, welche sehr großen Summen auf diejenigen Aufwendungen entfallen, welche der All. gemeinheit der deutsjchen Aussteller, also ebenso sehr den landwirth. schaftlichen, wie den industriellen, zu gute kommen. Es sind das in erster Reihe die Summen für die verschiedenen greßen Bauten, und ich habe dabei wiederum nicht unterlassen zu erwähnen, daß bei dem Interesse, welches die deutsche Landwirthschaft an der Ausstellung nahm, und bei der Fürsorge, die ich gerade diesem Theile der Aus— stellung angedeihen lassen zu sollen glaubte daß gerade da es nothwendig, geworden ist.! mit sebr bedeutenden Kosten ich kann übrigens die Summe nennen, es werden ungefähr 120 000 Æ sein eine Erweiterung des Leutschen Platzes in der Landwirthschaftsgruppe durch Einbau einer Galerie herbei⸗ zuführen. Neben den Auszaben für Bauten ist noch eine andere, be— sonders ins Gewicht fallende zu erwähnen, welche gleichfalls allen Ausstellern ohne Unterschied zu gute kommt; die französtsche Aus- stellungsleitung hat sich nämlich programmgemäß das Recht vorbe= halten, die Planchers, Velums, Trennungswände der verschiedenen Sektionen ꝛc in eigener Entreprise auszuführen und die Kosten von den an der Ausstellung betheiligten Fremdstaaten nach Maßgabe der be—⸗ setzten Flache einzuziehen. Ich bin gegenwärtig noch nicht genau darüber unterrichtet, wie hoch sich der Betrag belaufen wird, den Deutsch⸗ land für seine sehr großen Plätze an die französische Ausstellungèleitung zu zahlen haben wird. Sie werden sich aber ein Bild von der Größe dieses Betrags machen können, wenn ich Ihnen sage, daß ich mit einer Differenz von etwa Plus oder Minus 100 000 Francs rechne. Ich würde über diesen Punkt sehr gern bald Klarheit haben, da es für mein Budget natürlich nicht gleichgültig sein kann, ob ich mit 1090 900 Fr. mehr oder weniger zu rechnen habe. Was nun speziell die der Landwirtbschaft bewilligte Reichs. jubpention anlangt, so. kann die Landwirthschaft bei einer solchen Ausstellung natürlich nicht nach Maßgabe der Bedeutung be= dacht werden, welche ihr innerhalb der deutschen wirthschaftlichen Pro— duktion beizumessen ist, sondern zweifellos nur nach der Stell ang, welche ihr das französische Programm innerhalb der Ausstellung zuerkennt. Das französische Programm entbält 18 geschloffene, einander völlig gleichste hende Gruppen. An 16 dieser Gruppen ist Deutschland in ziemlich gleich bedeutendem Umfange betheiligt, und es würde daher gerechter Weise die Landwirthschaft nur auf eiwa den sechzebnten Theil desjenigen Betrags dez Ausstellungzfonds Anspruch erheben können, welcher überhaupt für Subventionen an einzelne Aus- steller und Ausstellergruppen zur Verfügung fteht. Meine Herren, das Verhältniß steht aber so, Faß die Landwirihschaft mit der ihr gewährten Baarsuboention von ungefähr 129 000 6 wobei ich also die Kosten für die Grweiterung des Platzes nicht einrechne ungefähr vier bis achtmal so viel erhält, als irgend eine andere Gruphbe. Ich möchte dabei nicht unerwähnt lassen, daß von seiten unserer Industrie

nz enorme Opfer für das Unternehmen gebracht werden.

enn Sie bedenken, meine Herren, daß z. B. in unserer elektrischen Gruppe Maschinen stehen, für deren Aufstellung jede der betheiligten Tirmen ungefähr eine balbe Million hat aufwenden müssen, so werden Sis erkennen, mit welch beträchtlichen Summen die deutsche In⸗ dustrie zu Gunsten des Unternehmens eingetreten ift und eintreten muß. Der landwirthschaftlichen Ausstellung, meine Herren, sind daz glaube ich behaupten zu können die Installierungs⸗ kosten im wesentlichen erspart geblieben. Es sind die Kosten für die sehr hübsche und boffentlich sehr erfolgreich? landwirthschaftliche Ausstellung in der Hauptsache durch die zur Verfügung gestellten Reichsmittel gedeckt, und es wäre mir interessant zu erfahren ich weiß es selbst nicht mit Bestimmtheit ob von den einzelnen an der. Ausstellung betheiligten Landwirthen überhaupt irgend welche Beiträge und Zuschüsse zu den Ausstellungskosten erfordert worden sind; ich glaube es kaum. Meine Herren, mehr als Alles kann man aus der Reichssubvention doch wirklich auch nicht bezahlen. Was dann die Viehausstellung betrifft, so beklage ich es gewiß, daß die Quarantänemaßregel unsere Vieh⸗Ausstellung zu gefährden droht. Die Pferde ⸗Ausstellung ist gesichert. Die

Pferde⸗Aussteller sind mit den zur Verfügung gestellten Bei⸗ trägen vollkommen zufriedengestellt, sie haben sogar anerkennen müssen das ist mir von verschiedenen Seiten gesagt worden —, daß die gewährten Mittel ihre Erwartungen übertroffen hätten. Die Mittel sind größer, als die bei der Chicagoer Ausstellung zur Verfügung ge— stellten, obwohl damals die Thiere eine sehr lange Quarantäne aus- zusteben hatten. Die Zuwendungen für die Vieh ⸗Ausstellung hätten ja immerhin noch etwas erweitert werden könnens, wenn es dringend erforderlich gewesen wäre, und ich kann dem Herta Vorredner erklären, daß ich auf eine solche Erweiterung durchaus gefaßt war, und zu einer, natürlich in angemessenen Grenzen zu haltenden Echöbung der Sabventtonen auch noch bereit sein würde, wenn di: Ausstellung trotz der Quarantäne beschickt werden sollte. Die Quarantäne richtet sich nicht etwa, wie es nach den Ausführungen des geebrten Herrn Vorredners angenommen werden könnte, gegen Deutschland allein; die anderen Länger sind in ganz gleichen, zam tbeil noch in viel schwierigeren Verhältnissen. Die Vieh— produktionen von Rußland, von den Vereinizten Staaten von Amerika und von der Augstellung gänzlich ausgeschlossin, es darf aus diesen Ländern überhaupt kein. Stück Vieh in die Ausstellung. Vur das Vieh aus der Schweiz und Deutschland hat ein jebntägige Qꝛarantãne durchsumachen. Meine Herrin ich bin sachderständig nicht genügend vorgebildet, um entscheden zu können, ob die Auf— erlegung dieser zehntägigen Quarantäne, die ich sehr beklage, eine un= gerechsfertigte Behandlung Deutschlandz im Vechältniß zu England darstellt. Ich glaube, wir werden uns mit den Lindern, die mit ung in gleicher Lage sind, trösten müssen, und werden, wie es gescheben ist im Verein mit diefen Ländern verfuchen müssen, den fran⸗ ösischen Herrn Landwirthschafts·Minister zur Aufhebunz dirfer Quarantãnemaßregel zu bestimmen. Ich weiß nicht, ob das er⸗ reichbar sein wird, ich kann aber versihern, daß ich alle, was in mesnen schwachen Kräften steht, thun werde, um dieses Ziel herbei⸗ zuführen. Ich wärde das Zustandelommen der Viebausstellang mit großer Freude begrüßen, zumal ich von Anfang an alle Kraft daran gesetzt hab. um eine würdige und eindrucksvolle Reyräsentation der deutschen Viehzucht auf der Pariser Ausstellung sicher zu stellen.

Oesterreich⸗ Ungarn sind von

Abg. Dr. Roe sicke Kaiserslautern: Wir müssen uns doch ganz

energisch dagegen verwahren, daß man die gesammte de = wirthschaft gegenüberstellt einer einigen a, Gruyve , Umsonst ist das gute Zuchtvieh nicht so thener; das kostet eine Unsum me Geld und Jatelligenz. Man sicht auch hier wieder, wie die Land= wirthschast als Stiefkind behandelt wird; und wenn die Ausfteller

icht verlang 2 s ö 6 6. ngt haben, so zeugt daz von der Bescheidenheit der

Geheimer Ober Regierungsrath Dr. Richter: Meine Herren,

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