1900 / 53 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Personal⸗Veränderung en.

Königlich Preußische Armee. .

Offiziere, Fähbnriche ꝛc., Ernennungen, e för ⸗· derungen und Ver setzungen. Im aktiven Heere. Huber tusstock, 22. Februar. v. Lücken, Oberlt. im 1. Hanno. Drag. Regt. Rr. 9, in das Hus. Regt. König Humbert von Italien (1. Hess) Nr. 13 versetzt. .

Hubertus stock, 24. Feöruar, Frbr. v. Hotningen gen. Huene, Oberst und Kommandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (eib Garde) Regtz. Nr. 15, unter Beförderung zum Gen. Major, nach Württemberg behufs Verwendung als Kommandeur der 53. Inf. Brig. (6. K. W.) kommandiert. v. Schwartzkoppen, Oberst, hisher Flügel⸗Axjutant Seiner Majestät des Kaisers und Königs, beauftragt mit der Führung der 3. Garde Inf. Brig. unter Beförderung zum Gen. Masor, zum Kommandeur dieser Brig. ernannt. v. Hartmann, Oberstlt. beim Stabe des Inf. Regts. Nr. 138, unter Versetzung zum 1. Großherzogl. pe Inf. CTeib⸗Garde⸗) Regt. Nr. 115, mit der Führung des letzteren

eauftragt. Kopka v. Lossow, Major, bisher Kommandeur des 2. See⸗Bats.,, unter Beförderung jum Okberstlt, mit einem Patent vom 15. Juni 18995 beim Stabe des Inf. Regts. Nr. 138 angestellt. Koenig, Major & la suite des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, unter Enthebung von der Stellung als Ober Quartiermeister- Adjutant, als Bats. Kommandeur in das genannte Regt., v. Fal ken⸗ han, Major à la suite des Generalstabs, unter Ueberweisung zum

roßen Generalstabe, in den Generalstab der Armee, eingereiht. Telienbach, Hauptm. und Kemp. Chef im Inf. Regt. Nr. 189, bebufs Verwendung als Ober Quartiermeister⸗Adjutant zur Dienst⸗ leistung beim Großen Generalstabe kommandiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere Hubertus st ock, 22. Februar. Laasch, Lt. im Inf. Regt. Graf Schwerin (3. Pomm. ] Nr. 14, scheidet mit dem 6. März d. J. aus dem Heere aus und wird mit dem 7. März d. J. als Lt. mit seinem bisherigen Patent in der Schutztruppe für Kamerun angestellt. Seebeck, Lt. im Inf. Regt. von Horn (3. Rhein.) Nr. 28, ausgeschieden und zu den Res. Sffizieren des Regts. übergetreten. Moritz, Lt. im s. Rhein. Inf. Regt. Nr. 685, Zumpt, Lt. im Magdeburg. Füs. Regt. Nr. 36. Stephan, Lt. im Feld. Art. Regt. Nr. 31, Schallehn, Lt. im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, Frhr. v. Fürstenberg Eothar), Lt. im Hus. Regt. Kaiser Nitolaus I. von Rußland (1. Westfäl) Nr. 8, letzteren Leid g n . auf Anstellung im Zidildienst, mit Pension der ied bewilligt.

, 24. Februar. Christ, Major und Barts. Kommandeur im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf. ausgeschieden.

Beamte der Militär Verwaltung.

Durch Allerbhöchsten Erlaß. 13. Februar. Uhlenbrock, Wirklicher Gebeimer Kriegsrath, Militär⸗Intend. des JII. Armee-Korps, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. .

Durch Verfügung des Kriegs-Ministerium 8. 30. Ja⸗ nu ar. Volk, p, ö Dt. Eylau, zum Garn. Bau⸗Insp. vom 1. Februar ab ernannt.

. Baumhard, Kassen⸗Kontroleur bei der Haupt- Kadettenanstalt, als Kassen Sekretär zum Kommando des Kadetten⸗ Korps, unter ö des Titels Sekretär beim Kommando des Kadetten ⸗Korpz versetzt. .

13. . Byieler, Bekleidungsamts. Assist. auf Probe beim XVI. Armee ⸗Korps, endgültig angestellt.

14. Februar. Deuther, Intend. Kanzlist von der JIntend. des VII. Armee-Korps, auf seinen Antrag zum 1. Mai d. J. mit Pension in den Ruhestand versetzt. Som mer, Intend. Kanzlist von der Intend. des Garde⸗Korps, zum 1. Mai d. J. zu der Intend. des VII. Armee · Korps versetzt. .

15. Februar. Wellmann, Baurath zu Karlsruhe II, in die zunächst einstweilig einzurichtende Lokal: Baubeamtenstelle Berlin V, Pfaff, Garn. Bauinsp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. J. Armee Korpg, in die Lokal ⸗Baubeamtenstelle Karlsrube II,, zam 1. April 1900, Koehler, Garn. Bauinsp. zu Berlin, alg tech- nischer Hilfsarbeiter zur Intend. J. Armee⸗Ftorps, zum 1. August 1900, versetzt. .

17. Februar. Glaser, Koch, Ubrbabn, Baehbhr, Zabl⸗ meister Aspiranten, zu Zahlmsten. beim XIV. bezw. IV., XVI. und XV. Armee⸗Korps ernannt. .

19. Februar. Ohm stede, Großberzogl. oldenburg. Gerichts. Accessist, zum Intend. Referendar beim X. Armee-Korps ernannt.

20 Februar. Rehfeldt, Zarlmstr. vom 3. Bat. Inf. Regts. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, auf seinen Antrag mit Pension in den Rubestand versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Fäbnriche ⁊c., Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heęre. 22 Februar. Streck, Oberst beim Stabe des 1. Feld. Art. Regts. Prinz Regent Laitpold, in diesem Regt. Sirl, Oberstlt, beim Stabe des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Keller, Oberstlt. und Abtheil. Kommandeur im 4. Feld⸗Art. Regt. König, im 5. Feld ⸗‚ Art. Regt., letztere beide unter Beförderung zu Obersten, zu Regts. Kommandeuren, Hopf fer, Major à la suite des 5. Inf Regts. Großberzog Ernst Ludwig von Hessen, Komp. Chef im Kadetten ⸗Korps, im Inf. Leib Regt, Ball, Major und Komp. Chef im Inf. Regt. Prinz Kail don Bayern, im 1. Inf. Regt. König, Schilffarth, Major und Battr. Ctzef im 4. Feld Art. Regt König, im 2. Feld Art. Regt. Horn, Haber sack, Major à 14 suite des 3. Feld- Art. Regts. Königin Mutter, kommanziert zur Dienstleistung daselbst, in diesem Regt, Kleinfeller, Major beim Stabe des 4. Feld ⸗Art. Regts. König, in diesem Regt., Classen, Hauptm. und Komp. Chef im 11. Infanterie ⸗Regiment von der Tann, Kopp, Hauptmann und Kompagnie⸗Chef vom 4. Infanterie⸗ Regiment König Wilhelm von Württemberg, im 17. Inf. Regt. Orff, beide unter Beförderung zu Majoren ohne Patent, zu Bat. (Abtheil) Kommandeuren, Pöllmann, Hauptm. und Battr. Chef im 2. Feld. Art. Regt. Horn, unter Stellung zur Disp. mit der gesetzlichen Pension, zum Vorstand des Art. Depotz Fürth, v. Gropper, Rittm. und Chef der Ezkadr. Jäger zu Pferde des II. Armee Korps, unter Belassung im Verhältn ß à lla suits des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rußland, zum Reitlehrer an der Eaquitattens⸗Anstalt, Düll, Hauptm. und Battr. Chef im 1. Feld Art. Regt. Prinz ⸗Regent Luitvold, unter St lung à la suite dieses Regtg., jum Lehrer an der Kriegeschule; die Hauptleute (Ritt. meister) Graf v. Verri della Bosia gen. v. Külberg auf Gansheim und Berg im Jaf. Leib⸗Regt, Maver von der Zentral stelle des Generalstabes, kommandiert zum Kriegs, Ministerium, im 1. Inf. Regt. König, Kopp im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Krisak, à la suite des 15. Ins Regts. Kaiser Franz Joseph von Desterreich, Adjutant der 19. Inf. Brig. im 8. Inf. Ftegt. Pranckh, Braun im 1. Cher. Regt, Kaiser Nikolaus von Rußland, Frhr. Freyschlag v Freyenstein im 1. Feld ⸗Art. Regt. Prinz Regent Luitpold, Kleemann von der Fortifikation Germersheim, im 1. Pion. Bat, Göller, Oberlt. im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Leibrock, Oberlt. im 17. Inf. Regt. Orff, Briegleb, Oberlt. im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Treut lein ⸗Mördes, Oberlt. im 4. Feld⸗Art. Regt. König. unter Beförderung zu Haupt⸗ leuten, Göller, Leibreck und Treutlein⸗Mördes ohne Patent, zu Komp ꝛc. Chefs, Hierthes,. Oberlt. des 185. Inf. Regts. König Albert von Sachsen, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Abjutanten der 10. Inf. Brig, ernannt. Ritter v. Endres, Oberst und Kommandeur des 1. Feld Art. Regts Prinz Regent Luitpold, mit seiner bisherigen Uniform à 1a suite der Armee

sestellt. Ritter vx. Menz, Oberstlt. und Adtheil. Kommandeur

3. Feld Art. Regt. Königin ⸗Mutter, zum Stabe . Feld- Art. Regts. Prinz - Regent Luitpold. Syf fert, Major

s. Kommandeur vom 17. Inf. Regt. Orff, zum Stabe des

edts. Prinz Arnulf, unter Beförderung zum Oberstlt.,

Leib Regt., zur Zentralstelle des Generalstab, Riezler, Hauptm. à la 33 b 5 Feld⸗Art. Regts. König, Lehrer an der Kriegsschule, zum Stabe des genannten Regts,, unter Beförderung zum überzähl. Major, Zoellner, Hauptm. und Komp. Chef vom 13. Inf. Regt. Orff, jum 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, v. Kirschbaum, Haupim. und Komp. Chef vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, zum Kadetten ⸗Korps, unter Stellung 12 suite des genonnten Regts., Frhr. Lochner v. Hüttenbach, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. Regt. Pranckh, zum 11. Inf. Regt. von der Tann, Frhr. v. Redwitz, Rittm. und Eskadr. Chef im 1. Chevw. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, zur Eekadr. Jäger zu Pferde des II. Armee Korps, unter Stellung à 1a suite des Regis, Karpf, Oberlt. von der Fortifikation Ingolstadt, zur Fertifikation Germersheim, unter Beförderung zum Hauptm. und unter Belassung in seinem Kommando zur Foritifikation Metz, versetzt. Rauchenberger, Hauptm. von der Zentralnelle det Gencralstabs, jum Kriegs. Ministerktum, Frhr. v. Feury auf Hilling, Lt. des 2. Chev. Regts. Taxis, zum 1. Train Bat., unter Stellung A 14 suite des genannten Regts, kommandiert. v. Höß lin, Oberstlt. und Kommandeur des 4. Chev. Regts. König, zum Obersten befördert. Damboer, Major à la suits des d. Feld ⸗Art. Regts, Adjutant beim General Kommando . Armee Korpt, ein Patent feines Dienstgrades verliehen. .

Burch Verfügung der Inspektion der Fuß⸗Artillerie. Schw eigart, Feuerwerks⸗Oberlt. der Palverfabrlk, kommandiert zur Geschützgleßerei und Geschoßfabrik, zu diesem Institut versetzt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 22. Februgr. pv. Caemmerer, Königl. preuß. Gen. Lt, von dem Kommando der 26. Div. (I. K. W enthoben. J .

24. Februar. Heriog Robert von Württemberg, König= liche Hoheit, Rittm. im Drag. Regt. König Nr. 26, unter Ver⸗ leihung eines Patents seines Dienstgrades, zum Egcadr. Chef ernannt. Herzog Ulrich von Württemberg, Königliche Hoheit, Lt; im Ulan. Regt. Tönig Wilhelm J. Nr. 20, zum Oberlt. befördert. v. Schnürlen, Gen. Major und Komand eur der 53 Inf. Brig. (3. K. W)), unter Beför⸗ derung zum Gen. Lt., jum Kommandeur der 26. Div. (1. K. W., Frhr. v. Hoiningen gen. Huene, Königl. preuß. Gen. Major, bis ber Oberst und Kommandeur des 1. Großherzogl. Hess. Inf. (Leib ⸗Garde⸗) Regts. Nr. 115, kommandiert nach Württemberg, zum Kommandeur der 53. Inf. Brig. (3. K. W.), ernannt. Coxrell, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. König Nr. 26, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt. v. Kaufmann, Lt. im Ulan. Regt. König Karl Rr. 19, zum Oberlt. belördert. Boldt, Oberlt. a. D., zuletzt im Ulan. Regt. König Wilhelm L Nr. 20, Hofmann, Oberlt. a. D., zuletzt à la suité desselben Regts., den Charakter als Rittm. erhalten. .

Im Beurlaubtenstande. 24. Februar. Veittinger, Lt. von der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Oberlt, Georg, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Reutlingen, zum Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Koch, ö dom Landw. Bezirk Leonberg, zum Lt. der Res. des 4. Inf. Regtg. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König ven Ungarn, sämmtlich mit Patent vom 17. d. M. befördert.

Im Sanitäts-Korps. 24 Februar. Dr. Beck, Oberarjt im Inf. Regt. Alt Württemberg Nr. 121. Dr. Holzinger, Ober- arzt im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, zu überzähl. Stabs ärsten mit einem Patent vom 27. Januar d. J., Dr. Zumsteeg, Unterarzt im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum Assist. Arjt,

befördert. . . Militär ⸗Just izbeam te. 24. Februar. Dr. Werner, Justizrath, Garn. Audileur in Stuttgart, Sch all, Justizrath, Garn. Auditeur in Um, Stark, Justizrath, Garn. Auditeur in Weingarten, Horn, Justizrath, Garn. Auditeur in Heilbronn, die Abzeichen des Korps⸗Auditeurs ver⸗

liehen. ; Beamte der Militär -⸗Verwaltung.

24. Februar. Wagner, Jatend. Sekretär bei der Intend. der 26. Div. (J. K. W.), Bührer, Nitschke, Intend. Sekretäre, Expedienten im Kriegs. Minifterium, der Titel Rechnungsrath, Klein, Stabebobolst im Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124, der Titel Militär⸗Musikdirigent, verliehen.

aiserliche Marine.

Hubertusstock, 24. Februar. Kopka v. Lossow, Major und Kommandeur des 2. See⸗Bats., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine-Jaf. ausgescieden. Christ, Major, bie her Bats. Kommandeur im 6. Rhein. Int. Regt. Nr. 68, mit seinem Patent in der Marine⸗Inf., und zwar als Kommandeur des 2. See. Bats. angestellt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Hubertusstock, 17. Februar. Dominik, Oberlt. in der Schutztruppe für Kamerun, scheidet mit dem 28. Februar d. J. aus derselben aus und wird mit dem 1. März d. J. in der Armee als Oberlt. mit seinem bisherigen Patent im Inf. Regt. General- Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburg.) Nr. 64 wiederangestellt.

Deutscher Reichstag.

155. Sitzung vom 27. Februar 1900, 1 Uhr.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗-Etats für 1900 wird bei dem Extraordinarium des Etats für die Verwaltung des Reichsheer es fortgesetzt.

Bei den einmaligen Ausgaben für Bekleidungs⸗ und Ausrüstungswesen und Neubau von Korpsbeklei— dungsämtern bringt der .

Abg. Dr. Böckel (b. . F.) zur Sprache, daß auch die Militär verwaltung mebrfach die Verwendung auslaͤndischer Gerbstoffe, so des Quebrachoholzes, begünstigt habe, er frogt im Interesse des deutschen Eichenschälwaldes nach den Ergebnissen der betreffenden Verfuche. . .

Direktor im Kriegt⸗Ministerium, Generalmasor von Heeringen: Die Militärverwaltung hat solche Versuche nicht angestellt. Die früher, etwa 1895, angestellten Versuche hahen keine günstigen Resul . tate ergeben. Wir halten nach wie vor darauf, daß wir mit Eichen⸗ lohe gegerbtes und lange gegerbtes Leder verwenden. .

Abg. Möller ⸗Duieburg (n.): Das Entscheidende liegt nicht an dem Material, sondern an der Dauer der Gerbung. Ist das Leder noch mit Gerbstoff überlastet, so ist es brüchig und sein Werth er heblich geringer. .

Die Forderung einer ersten Rate von 200 009 S6 zum Neubau einer Kaserne für eine fahrende Abtheilung Feld⸗ Artillerie nebst Regimentsstab in Küstrin hat die Kom⸗ mission gesteichen, weil der gewählte militärfiskalische Bau— platz nicht geeignet und namentlich auch in hygienischer Be—⸗ ziehung bedenklich erschien. Von den Abgg. Büsing 99 und Dr, von Levetz ow (d. kons), andererseits von den Abgg. Eickhoff und Dr. Müller-Sagan (fr. Vollsp.) wird die Bewilligung beantragt.

Abg. Dr. von Levetzow tritt als genauer Kenner der Stadt KTüstrin und der hier in eiracht kommenden Dertlichkeit lebhaft für die Bewilligung der Forderung ein. Der gewählte Platz sei genügend und auch in gesundheitlicher Beziehung keineswegs bedenklich. Die erforderliche Aushöhung lasse sich sehr leicht bewerlstelligen und die Kosten dafür würden durch den Verkauf anstoßender Baustellen leicht

Abg. Eickhoff schließt sich diesen Ausführungen an. Ueber die Rothn richt des Kasernenbaues babe auch in der Kemmission im inblick auf die vorjährige Vermehrung der Feld-⸗Artillerie kein veifel bestanden; sie habe nur aus hygienischen Bedenken den Bau für dieses Jahr zurückstellen wollen. Die städtischen Bebörden und eine große Zahl dortiger Bürger hätten in einer vor einigen Tagen eingegangenen Denkschrift nachgewiesen, daß von dem Schreckbilo der in Küstrin grassierenden Malarla keine Rede sein könne.

Abg. Büsing tritt ebenfalls für den Antrag ein, während Abg. Graf von Roon (2. kons.) durch die Denkschrift die hygie⸗ nischen Bedenken gegen ein so tief liegendes Terrain wenigstens für die Zukunft nicht aus dem Wege geräumt sieht und, wie in der Kommission, auch jetzt gegen die Position immen zu wollen er⸗ klärt, da die Fürsorge für die Altstadt Küstrin allein nicht ausschlag⸗ gebend sein könne. . —. Gentgralmajor von Heeringen: Der Baugrund ist nach den einwandsfreien Ergebnissen der Bohrungen vorzüglich, der Bauplaß selbst vollständig gesund, wie auch die Ermittelungen der Küstriner Aerzte, die Statistik, das Reichs Gesundheitsamt, kurz, alle in Betracht kommenden Instanien ergeben haben. Die Ausschachtung wird mit 19 000 M auszufüllen sein; durch den Verkauf von angrenzenden Bau⸗ stellen ist für Deckung gesorgt. Jeder andere Platz würde der Ver— waltung etwa 375 000 S kosten; der vorgeschlagene würde nur auf 63 O00 . zu stehen kommen. Militärische und bürgerliche Inter- essen treffen bei diesen Projekten in ganz außerordentlichem Umfange usammen.

4 Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode (d. kons.) hat wie Graf Roon in der Kommisston gegen die Forderung ge⸗ stimmt, erklärt sich aber inzwischen durch den Augenschein belehrt, daß die Placierung der Kaserne an dieser Stelle keine Bedenken habe und sich aus finanziellen Gründen empfeble. .

Die Forderung wird mit großer Mehrheit bewilligt.

Für den Neubau einer evangelischen Garnisonkirche in Breslau ist die zweite Rate (erste Baurate) von 90 009 gefordert. Die Kom mission hat diese Rate ebenfalls abgesetzt. Dhne Debatte wird demgemäß die Position gestrichen. Auch die zweite Rate von 300 000 S6 für die früher auf 1 002 000 6 veranschlagten, im jetzigen Etat aber auf 1 215 100 ver⸗ anschlagten Neubauten und Ergänzungsbauten zur Ver⸗ besserung der Unterkunft für vier Eskadrons in Bruchsal wird, entsprechend dem Antrage der Kommission, abgelehnt und nur ein Betrag von 15 000 M6 „noch für Entwurf bewilligt.

Bei der Forderung einer zweiten Rate von 1 900900 6 zur Erwerbung eines Truppenübungsplatzes für das XIV. Armee⸗Korps sowie Errichtung von Baracken zwecks Unterbringung von Mannschaften und Pferden auf dem⸗ selben bittet

Abg. Baron de Schmid (b. 6 F.) um thunlichfte Schonung der Interessen der Bevölkerung bei Ueberführung des Geländes in das militärfiskalische Eigenthum. . .

Generalmajor von Heeringen erklärt, daß die Verwaltung das Vertrauen der Bevölkerung rechtfeitigen werde. Es habe sich eine sehr rege Spekulation des noch in Privathänden befindlichen Terrains bemächtigt. Es werde die Arrondierung des Platzes jetzt dergestalt erfolgen, daß diejenigen Besitzer, welche die exorbitantesten Preise fordern, außerhalb desselben bleiben. .

Im übrigen wird das gesammte Extraordingrium im ordentlichen Eiat ohne Debatte unverändert bewilligt. Von den insgesammt 22 643 700 e erfordernden einmaligen Aus⸗ gaben im außerordentlichen Etat sind 20 Millionen als achte Rate zur VBervollständigung der wichtigeren 6 anlagen ausgeworfen. In den Jahren 1893394 bis 1899 hat der betreffende Titel zweimal A / , viermal 6 und einmal 10 Millionen betragen.

Abg. Gröber Zentr.) beanstandet die Höhe dieser For- derung, es sei schon in den früheren Jahren eine stete Erbsäbung dieses Postens eingetreten; jetzt gehe man, bei 10 Millionen angelangt,

schlankweg mit der Verdoppelung vor. Wo solle das hinaus? Es

handle sich hier doch um ein Pauschquantum. Wenn in diesem Tempo des Festungebaues fortgefahren werde, müsse man gewärtig sein, daß die zukünftlgen Etats noch weitere Verdoppelungen bringen. Es sei doch um so mehr geboten, das Tempo zu verlangsamen, als die Be⸗ deutung der Festungen als strategische Faktoren in der Abnabme be— griffen sei. Ohnehin ständen die Reichsfinanzen nicht allzu glänzend.

Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Goßler:

Meine Herren! Der Herr Abg. Gröber hat sicherlich das Recht, sich über die Höhe dieser Ausgaben auszusprechen, und ich habe bereits in der Kommission dieselben zu erklären versucht. Die Erörterungen in der Kommission sind sehr eingehend gewesen, sodaß ich auz mehr⸗ fachen Gründen hier nicht in der Ausführlichkeit zu erwidern brauche, wie ich es dort gethan habe.

Ich daif aber den allgemeinen Gesichtspunkt zunächst hervorheben, daß wir thatsächlich gejwungen sind, eine Aenderung in unserem Festungssystem vorzunehmen, weil die Erweiterung der Städte, die Zunahme der Beoölkerung, die Erweiterung des Ausbaus uns dazu jwingen, die Festunggürtel fallen zu lassen. Wir waren dadurch genöthigt, auf ein Befestigungssystem in früherem Sinne zu verzichten, dagegen aber größere befestigte Positionen zu schaffen. Ich gebe dem Herrn Abgeordneten ohne weiteres zu, daß sich über die bisherige Bedeutung der Festungen sprechen läßt; denn bei der Invasion so großer Armeen, wie sie jetzt in Frage kommen, kann die Festhaltung eines einzelnen befestigten Platzes nicht mehr von der Bedeutung sein wie früher. Dafür treten jetzt größere be⸗ festigte Positionen in den Vordergrund, und auch die Erfahrungen aus dem Burenkriege deuten darauf hin, daß gut ausgewählte, be⸗ festigte Stellungen die Javasion am längften aufhalten. Vergegen⸗ wärtigen Sie sich die VBerhältnisse im Westen, wo Diedenhofen und Metz jetzt durch einen Festungsgürtel eingeengt sind, vergleichen Sie damit die Zunahme der Bevölkerung jwischen den beiden Städten, den Anbau im Moselthal u. s. w., dann wird sich jeder über⸗ zeugen, daß es böchste Zit ist, bier Wandel zu schaffen, um der In⸗ dustriebevölkerung dort den Raum zu schaffen, der unbedingt noth⸗ wendig ist. Die Höhe der Summe ist nicht willkürlich gegriffen. Sollen die Enceinten der beiden Städte fallen, dann muß neue Vor sorge für die Vertheidizung dieses Landstriches, und zwar unter Be⸗ rücksichtigung der eben erwähnten Gesichtspunkte getroffen werden. Daß sich die Forderung in dem Umfange wiederholen würde, ist aus⸗ geschlossen. Ich habe aber schon in der Kommission erklärt, daß, nach⸗ dem diese Bauten in Angriff genommen worden sind, es, ganz abgesehen vom militärischen Standpunkt, auch aus finanziellen Gründen dringend geboten ist, die in vollem Gange befindlichen Bauten baldigst zu Ende zu führen. Eine Verzögerung hierin würde die Kosten erheblich erhöhen. Ich habe mich erkundigt, um welche Summe es sich hierbei handeln könnte, und da ist mir von kompetenter Stelle gesagt worden, „daß mit einem eventuellen Verlust ven 4 Millionen gerechnet werden müßte. Ich meine daher, daß diese 20 Millionen gut angelegt sind; sie werden sich nach jeder Richtung hin nicht nur finanziell, sondern auch volkswirthschaftlich rentieren, und kann ich daher nur dringend bitten, für dieses Jahr die Forderung in dieser Höhe zu bewilligen.

er, Mor und Batz. Kommandeur vom Inf.

völlig eingebracht werden.

Ich stehe nicht an, nochmals zu ecklären, daß sich ein Kredit in dieser

Höhr nicht wiederholen wird, und daß es mein Wunsch ist, den außer⸗ ordentlichen Etat, auf dem dieser Posten stebt, überhaupt möglichst zu beseitigen. Ich glaube, es würde richtiger sein, alle derartigen Aus gabea auf das Ordinarium, dann natärlich in einem geringeren Um—⸗ fange, zu übertragen. Ich bitte nochmals, die 20 Milltonen zu be⸗ willigen.

Der Titel wird unverkürzt bewilligt, ebenso der Rest des außerordentlichen Etats und die Einnahmen des Militär⸗Etats. Damit ist die Berathung desselben erledigt. Die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen, betreffend die Beichte der polnischen Soldaten, die Versetzung der Stabshoboisten in die Servisklasse der Feldwebel und die Er⸗ höhung der Remonteankaufspreise, werden angenommen. Die Abstimmung über die Kommissionsvorschläge zu den vorliegenden Petitionen wird der dritten Lesung vorbehalten.

Es folgt die erste Lesung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Bestrafung der widerrechtlichen Ent— ziehung elektrischer Arbeit. 8

Sz JLsetzt auf die rechtswidrige Aneignung fremder elek⸗ trischer Enerzie Gefängniß⸗ und Geldstrafe, eventuell auch Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte; dagegen Geldstrafe bis zu 1000 6 oder Gefängniß bis zu zwei Jahren, wenn die Handlung in der Absicht begangen wurde, einem Anderen rechtswidrigen Schaden zuzufügen. Bisher ist die wider— rechtliche Entziehung elektrischer Energie wegen der Unkörper⸗ 6. der geschlossenen Sache nach Reichsgerichtserkenntnissen straflos.

Abg. Dr. Esche (nl.) ist auf der Tribüne nur sehr mangelhaft zu verstehen. Er führt etwa aus: Die Vorlage wolle dem hervor getretenen Bedürfniß auf dem Wege des Spezialgesetzes genügen. Es hätte sich auch der Weg einer Novelle zum Strafgesetzbuch geboten, wie denn auch die Begründung selbst ron einer Lücke in der Gesetz- gebung spreche. Man wolle sich aber vorläufig auf die Bestrafung der rechtswidrigen Entziehung elektrischer Energie beschränken. Redner bespricht die Tragweite des Entwurfs und scheint Kommissionsberathung für nothwendig zu halten.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Nach der Judikatur des Reichsgerichts ist über die Nothwendigkeit der Vorlage kein Zweifel. Wenn man aber nicht die betreffenden Strafoorschriften in das Straf⸗ gesetz uch einschalten wollte, so hätte man wenigstens ein vollständiges Spezialgesetz vorlegen sollen. Die Kommission wird hiec die bessernde Hand anzulegen haben. Den Ausdruck elektrische Arbeit“ wollen die betheiligten Elektrotechniker durch elektrische Energie ersetzt haben. Wenn es ferner im 5 1 heißt, daß bestraft werden soll, wer fremde elckirische Arbeit mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungg— mäßigen Entnahme von Arbeit aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, so wird von denselben Kreisen der Auzdruck „ordnungs⸗ mäßig‘ als viel zu unbestimmt bemängelt.

Abg. Gröber: Auch mir scheint die Konstruftion der Vorlage nicht durchaus gelungen. Wenn man selbst in den Motiven lesen muß, Elettrizität sei keine körperliche Sache und ihre Entwendung könne nicht unter den Diebstablspatagraphen fallen, so enthält 5 einen Widerspruch. Denn wenn sie keine körperliche Sache ist. darf man nicht von Entnahme“ sprechen. Man kommt eben garnicht aus dem Begriff des Diebstahls heraus, und dieser Begriff reicht auch vollständig aus, um za treffen, was bier getroffen werden soll. An die sen juristischen Feinbeiten mag sich die Kommission erluftieren. Aber wenn auch nicht Diebstahl angenommen wird, soll die Be— strafung nicht geringer sein als die des Diebstabls.

Abg. Stadibagen (Sor) bemängelt, daß man hier so schnell mit einem Gelegenheitsgesetz bei der Hand sei, wo es gelte, einer mächtigen Invustrie beizuspringen, während es viele Fälle gebe. wo ungestraft widerrechtliche Aneignung menschlicher Arbeit stattfinde, ohne daß bis jetzt daz Gesez Abhilfe geschaffen hätte. Das Ver ächtlich' beim Diebstahl set doch die gewinasüchtige Absicht; aus diesem Gesichtspunkte sollte die Vorlage in dem angedeuteten Sinne erweitert werden. Wolle man durchaus ein Spezial gesetz machen, so müsse nur die gewinnsüchtige, nicht dir zufällige, fahrlässige Entnahme getroffen werden.

Die Vorlage geht darauf an eine Kommission von 14 Mit— gliedern.

Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen.

Die Petition des Fabrikbesitzers Hamm in Heidelberg wegen Erhöhung des Zolles auf Erzeugnisse der Maschinenindustrie wird dem Reichskanzler als Material überwiesen; zur Kenntnißnahme überweist das Haus dem Reichskanzler die Petition des Gemeinderaths zu Jag⸗ weiler im Elsaß, betreffend den Bau einer Eisen— bahnlinie Lützelstein Ingweiler Philipps⸗ burg. Als Material überwiesen werden dem Reichskanzler auch die Petition wegen Abänderung des Kranken— versicherungsgesetzes (freie Arztwahl) und die Petition der Handelskammer zu Hildesheim und des Vereins der Berliner Grundstück, und Hypothekenmakler, betreffend die reichsgesetzliche Regelung des Grundstücks- und Hypothekenmaklerwesens.

Ueber die Petition des Bundes der deutschen Frauen⸗ vereine zu Berlin um Abänderung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs (Familienrecht geht das Haus zur Tagetzordnung über.

Den Uebergang zur Tagesordnun schlãgt die Kommission auch vor über die Petition des ö Seifert in Schedewitz⸗ 2 betreffend die Aufhebung der kommunalen Be⸗ teuerung der Konsumpereine. Von den Sozial— k ist Ueberweisung zur Berücksichtigung be— antragt.

Abg. Wurm (Sor. ); Die in Sachsen durchgeführte Umsatz⸗ jteuer für Konsumpereine stellt sich als eine im Widerspruch mit der Reichsgesetzgebung vorgenommene Maßregel dar, welche dem Mittel⸗ stand zu gute kommen und die Konfumpereine erdrosseln soll. Noch im Jabre 1856 hat der General- Steuerdirektor Burghart im preußischen Abgeordneten hause ausgesprochen, daß eine folche Steuer Sache des Reichs sein müsse. Und warum will man denn bloß den Handel erdrosseln? Man will eben Mittelstandepolitek treiben auf Kosten der armen Bevõlkerung, während in Wirklichkeit gerade die Vertreter der Groß⸗ induastrie, welche diesen Mittelstand angeblich retten wollen, am meisten dazu beitragen, daß der Mittelstand zu Grunde gehen muß. Diese sächsische Umfatzsteuer ist nichts als eine Umsatzsteuer, wie sie nach der Gewerbeordnung nicht erhoben werden darf. Dle Juristen bestreiten das jwar, aber mit Unrecht; denn es werden nicht alle Betriebe, londern nur Betritbe von einer bestimmten Größe ge— troffen. Die Mitglieder der Konsumvereine find kleine Leute, welche eine bestimmte Arheit zu leisten und sogar ein bestimmtes Risiko zu tragen haben, damit der Verein Ueberschüsse erzielt; trotzdem diesen Proletariern so schon auf alle Art daz Leben schwer geinacht wird, will man elne solche ungerechte Sonderbesteuerung weiter besteben lassen? Nach dem preußischen WaarenhaussteuerGefetzentwurf soll die Steuer eist bei einem Umsatz von 500 900 S6 beginnen, und es werden 2060 als so hech bezeichnet, daß eine Ueherschreitung dieses Satzes prohibitiv wirken würde; den sähsischen Konsum⸗ Pereinen werden, und iwar von Umsätzen, die vielfach kaum Yoo oder 100 000 4 erreichen, durchweg 14 bis 20 abgenommen? Ja, man geht sogar mit Sätzen von 3 und 0 vor. So wird das durch die indirekten Steuern schon so sehr belastete Einkommen des Aermsten noch flärker herangezogen. Man hat es bier geradezu mit zweierlei Recht zu thun; solche Maßnahmen müssen das Maß der Ec⸗ bitterung unter den saͤchsischen Ärbestern zum Ueberlausen bringen.

Bevollmächtigter zum Bandesrath, sächsischer Minifterial⸗Dicektor Dr. Fischer: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat die Frage der Besteuerung der Konsumvereine in jaristischer und volkswirth⸗ schaftlicher Beuehung sehr eingehend behandelt und sich dabei einmal

dann auf die Bestimmungen der Besteuerung der Konsumvereine in Sachsen bezogen. In der erfteren n , bin ich nicht in der Lage, dem Herrn Vorredner zu erwidern, schon weil es mir an der Zuständigkeit hierzu mangelt; allein ich kann es nicht unterlassen, seinen Ausführungen in Bezug auf die sächsischen Verhältnisse in einigen Punkten entgegenzutreten. Zunächst möchte ich feststellen, daß seine Schlußbemerkung nicht ganz glücklich war, daß er zu einer Zeit, in welcher zwei preußische Gerichte verzeihen Sie, daß ich noch⸗ mals auf diese Sache zurückkomme, ausdrücklich bestätigt haben, daß unser Oberlandesgericht keineswegs die Arbeiter für minderen Rechts erklärt habe, behauptet, es sei uns von einem preußischen Ge— richte bescheinigt worden, daß dies der Fall sei. Ich will mich auf diese Angelegenheit nicht weiter einlassen, sondern mich lediglich auf die Frage beschränken, die uns hier beschäͤftigt. Da hat der Herr Vorredner sich vor allem in einem geirrt. Er hat ßesagt, kaum hätte ich von dieser Stelle aus im Jahre 1896 dar⸗ gelegt, daß meine Regierung es garnicht so schlimm mit einer Be⸗ steuerung der Konsumpereine meinte, und kaum hätte ich das Haus verlassen, da hätte meine Regierung ein Regulativ erlassen, mit dem gerade das Gegentheil bezweckt worden sei. Meine Regierung hat überhaupt kein Regulativ erlassen wegen Be⸗ steuerung der Konsumvereine, sondern ste hat nur gethan, was ich bei der Beantwortung der Interpellation vom Jahre 1895 voraus gesagt babe, daß sie die Frage einer Besteuerung der Konsumrereine, überhaupt der Croßkapitalistischen Vereinigungen, zunächst noch in eine eingehende Erwägung ziehen werde. Sie hat die Ergeknisse dieser Erwägung in einer Verordnung niedergelegt vom Jahre 1897, die auch wahrscheinlich der Herr Vorredner gemeint baben wird, und die er nur fälsch⸗ lich als Regulatib bezeichnet hat. Viese mir vorliegende, in einer Zeitschrift abgedruckte Verordnung umfaßt nicht we— niger als zehn Druckseiten, und es ist in ihr in ein gehendfter Weise das Für und Wider der Besteuerung solcher großkapitalistischen Vereinigungen, nicht allein der Konsumvereine, dargelegt und erörtert worden. Es kann mir natürlich nicht bei⸗ kommen, Sie mit dem Vortrag dieser ganzen Verordnung zu bebelligen; aber einige markante Sätze aus derselben möchte ich Ihnen doch nicht vorenthalten. Was zunächst als Zweck der in Anregung gekommenen Maßregel betrachtet wird, geht aus folgenden Sätzen hervor, es ist vorher dargelegt worden, daß eine Besteuerung der großkapitalistischen Vereinigungen nur in den Gemeinden stattfinden könne, wo ein örtliches Bedürfniß hierjzu obwalte, und dann heißt es weiter: Ein örtliches Bedürfniß wird nun im allgemeinen dann angenommen werden können, wenn der Großbetrieb in einer Gemeinde des Klein handels sich derart bemächtigt hat, daß dadurch in augenfälliger Weise das Fortbestehen eines, auch im allgemelnen und namentlich im Jateresse jeder Gemeinde zu erhaltenden Mittelstands im Kleinhandel und Klein gewerbe erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.“ In dem durch die Sondergewerbesteuer beabsichtigten und zu schaffenden Ausgleich das ist der Ausgleich, den der Herr Vorredner bemängelt hat, zwischen den dem Großbetriebe ohne weiteres sowie oft in unverhältniß⸗ mäßiger und erdrückender Weise zur Seite stehenden wesentlichen Vor. theilen und der durch sein Bestehen den Kleinhandel⸗ und Klein gewerbetreibenden verursachten Schädigung hat die Sondergewerbesteuer ibre Berechtigung, zugleich aber auch ihre Grenze zu finden. Ich möchte gleich hier erwähnen, daß der Herr Abg. Wurm es geradezu überraschend gefunden hat, daß zum Beispiel in der kleinen sächsischen Stadt Rabenau auf den Konfumwverein eine Umsatzsteuer von 2oso gelegt worden ist, obwobl dessen Umsatz nur 40 000 Mt jährlich betragen habe. Ja, meine Herren, wenn Sie einerseits die geringe Bewohnerzahl der Stadt betrachten, und andererseits den jährlichen Umsatzbetrag des Vereins von 40 909 6, so bitte ich Sie, zu erwägen, daß allerdings unter solchen Verhältnissen durch den Konsumverein 5. oder 6 kleine Gewerbetreibende in ihrem Betrieb baben lahm gelegt werden können. Es kommt sehr häufig vor, daß in solchen Städten lleine Krämer keinen höheren Umsatz jährlich haben als 6 bis 7000 6 Da kann man wohl sagen, daß hier ein Ausgleich jwischen den dem Großkapitale zustehenden wesentlichen Vor theilen und der dadurch für die kleinen Gewerbtreibenden herbeigeführten Schädigung geschaffen worden ist und geschaffen werden dürfte. Ausdrücklich hat meine Regierung noch darauf hingewiesen, daß sie es nicht für rihtig erachten würde, wenn nur einjelne Firmen des Großkapitalismus herausgegriffen würden. Ez heißt in der Verordnung: „Die Sonderbesteuerung soll sich nicht auf einzelne Formen und Gestaltungen des Großbetriebes beschränken, sondern sich auf den letzteren überhaupt ersttecken, ohne Rücksicht darauf, ob derselbe in der Hand eines einzelnen, einer Aktien. zesellschaft, einer Genossenschaft oder dergleichen liegt.“ Dann hat der Herr Vorredner auch selbst erwähnt, daß unser Ministerium ausdrücklich darauf gedrungen hat, daß die Steuer in keinem Falle höher sein solle als 260 des Umsatzes. Es ist dabei aber noch heivorgehoben worden, dieser Satz von 20so sei deshalb keinesfalls zu ühersteigen. weil durch di⸗se Sondersteuer ein Ausgleich in dem oben gedachten Sinne geschaffen, nicht aber das Fortbestehen der fraglichen Betriebe unmöglich gemacht werden soll, in manchen Fällen daher, sofern die Umsatzsteuer für angezeigt erachtet und gewählt werde, schon ein niedrigerer Satz als 260 wobl als aus= reichend und dem Bedürfniß entsprechend werde angesehen werden können. Meine Herren, Sie werden mir zugeben, daß mit dieser Ver— ordnung mehr als ein Tropfen Wasser in den Wein der Begeisterung für die Besteuerung der Konfumvereine gegossen worden ist, sogar mehr Tropfen Wasser, als den auf anderem Standpunkte stehenden Parteien lieb gewesen sein wird. Der Herr Vorredner hat schlechter⸗ dings Uarecht gehabt, wenn er meinte, die Absicht meiner Regierung sei bei Erlaß der Verordnung dahin gegangen, die Konsumvereine erdrosseln zu wollen. Das geht einmal daraus hervor, daß, wie ich mir erlaubt habe hervorjuheben, darauf gedrungen wird, daß alle großkapitalisti⸗ schen Vereinigungen höher besteuert werden, nicht allein die Koafumwvereine, und wenn der Herr Vorredner gesagt hat, es wären allerdings einige Otte, wo lediglich die Konsumvereine getroffen werden, so ist der Grund hierfür sehr einfach, in diesen Orten giebt es eben andere großkapitalistische Vereine nicht als die Konsumpereine. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß, als im sächsischen Landtage am 18 Februar 1898 eige Interpellation an die Regierung gerichtet wurde darüber, welchen Erfolg diese Verordnung, die von mir soeben zitiert worden 3 gehabt habe und welche Stellung die Königliche Staatsregierung zu den Bestrebungen der Gemeinden einnebme, diese Besteuerung einzuführen, unser Herr Minister von Metzsch ausdrücklich dargelegt hat, daß er zwar gern bereit sei, den Gemeinden anheimjugeben, das zu thun, was sie in dieser Frage für gerechtfertigt erachten, aber gleichzeitig die Reserve aussprechen müsse, daß die Regierung in alle Wege sich nicht dazu bestimmen lassen könne, diese Sondersteuer einführen Ju laffen, wo eine direkte Gefährdung, wenn nicht Vernichtung der großkapitalistischen Betriebe in sicherer Aussicht stehe. Dazu könne und werde die Re— gierung nicht die Hand bieten, und er halte sich versichert, daß die Anträge der Kammern auch nicht dahin gezielt haben. Endlich hat der Herr Vorredner die juristische Seile der Frage, die Frage der Zulässigkeit der Besteuerung der Konsumvereine erörtert. Ich iwüßte zu seiner Widerlegung einfach dasjenige wiederholen, was ich in diesem hohen Hause im Jatre 1896 nach dieser Richtung aug⸗ zuführen mir gestattet habe. Allein, wenn die Zeitungsnachrichten richtig sind, so wird ia der nächsten Zeit diese Fraze von den Gerichten entschieden werden. Ich hade nämlich in den sächsischen Zeitungen vor einigen Tagen gelesen, daß ein sächsischer Kon um. verein gegen seine Gemelade eine Klage aur Rückforderung von 20600 M bezahlter Umsatzsteuer unter der Begründung an—

auch den sächsischen r ,. widerspreche. Es ist bereits Termin vor dem Landgericht in Bresden in ö Sache an⸗ beraumt worden, und wird zunächst also abzuwarten fein, wie die Berichte sich zu dieser Rechtsfrage stellen werden. Ich meinerseits

auf den preußischen Gesetzentwurf über die Waarenhaussteuer und 4 habe allerdings keinen Zweifel, daß gegenüber den Bestimmungen der

Reichs. Gewerbeordnung wie der Gemein zeordnungen die Berechtigung der Gemeinden, derartige Steuern aufzuerlegen, von den Gerichten ohne weiteres anerkannt weiden wird! Nach alledem habe ich daz hohe Haus zu bitten, dem Antrage Ihrer Kommission stattgeben zu wollen; dazegen nicht dem Antrage der Herren Albrecht und Genossen

Abg. Dr. Oertel Sachsen (d. kon): Herr Wurm zeiht uns der Inkonsequenz, daß wir einersetts dag landwirthschaftliche Genossen⸗ schaftzwesen als Allbeilmittel empfehlen, das Genossenschaftswefen aber bekämpfen. wenn es die Arbeiter anwenden. Wir baben dieses Mittel nie als Allheilmittel empfohlen. Kir bekãmpfen alle Genossenschaften, welche bestimmt oder ge⸗ eignet sind, das Kleinhandwerk oder den seßhaften Kleln⸗ handel auszuschalten, die Distributlon der Waaren zu Über- nehmen. Weiter meint Herr Wurm, wir müßten doch auch für den 2, ebenso wie für den Großhandel eine Staffelsteuer wün chen, Herr Wurm lese das Buch seines Parteigenossen Kautzky, welcher überzeugend nachweist, daß der Großgrundbesitz lange nicht so Prosperiert wie der mittlere Grundbesitz. Wir sind J. B. überzeugte Freunde einer gestaffelten Steuer für Mühlenfabritate. Zahlreiche Konsumvpereine geben sehr hohe Dididenden, 14, 16, 18 06ß; davon werden sich doch noch 20 als Umsatzsteuer tragen lassen. Die Gewerbe- ordnung überläßt den Einzelstaaten ausdrücklich die Gewerbestener; auch die Aeußerung des preußischen General-Steuerdirektors Burg- bart von 1896 läßf sich nicht gegen das Vorgehen der sächsischen Regierung verwerthen. Daß Sach sen auch in diesem Punkte an der Spitze, wenn auch nicht ganj an der Tete der Zidilisatson marschiert, ergiebt sich doch am besten daraus, daß Preußen sich jetzt anschickt, dem sächsischen Beispiel nachzufolgen.

Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.

Schluß 5o/g Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Anträge der Elsässer, betreffend den Diktaturparagraphen und die Wahlen zum Landesausschuß. Petitionen)

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 33. Sitzung vom N. Februar 1900, 11 Uhr.

In dritter Berathung wird der Gesetzentwurf wegen Ausdehnung des Gesetzes vom 19. Mai 1891 auf das Gebiet der Ruhr ohne Debatte angenommen.

Darauf wird die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Waarenhaussteuer, fortgesetzt.

Abg. Gamp (fr. kons.): Kein Stand ist von der D , . so schlecht behandelt wie der kleine Handels- und Handwerkerftand, er entbehrt im Gegensatz zu allen anderen Ständen, auch zum Arbeiter⸗ stand, jeder Unterstützung. Wo die Gesetzgebuag für ihn eingegriffen hat, war es mit falschen Maßregeln geschehen, so bei der Bäckerei⸗ verordnung. Es liegt ein dringender Nothstand vor, der endlich mit energischen Mitteln beseitigt werden muß. Der Nothstand des Handwerks ist zum großen Tbetl dadurch Hervorgerufen, daß es nicht mehr das nöthige Material an Arbeitern, Gesellen und Lehrlingen bekommt; die Jugend will sich nicht mehr in die strenge Zucht des Handwerks begeben; die Industrie zablt ein paar Mark mehr und nimmt dem Handwerk die Arbeiter. Die Waaren⸗ haussteuer muß so gestaltet werden, daß auch wirklich dem Hand werkerstand gebolfen wird. Die Eintheilung der Geschäftszweige in der Vorlage nützt dem Handwerk nichts. Der Großbetrieb an sich muß besteuert werden. Ein Waarenhaus mit allen möglichen Artikeln ist nicht einmal für den Kleinbetrieb so gefährlich wie ein großes Spezialgeschäft; wer nur Artttel einer Branche führt, ist viel leiftungs⸗ fähiger als ein Waarenhau; mit einer großen Reihe von Artikeln. Die Vorlage sieht die großen Geschäfte zu sehr vom fiskalischen Stanzvunkle an, wenn sie in den Motiven ausführt, daß deren Steuerkraft für die Gemeinden erhalten werden muß. Die Crhaltung des in sozialer Beziehung so wichtigen Mittelstandes ist viel noth— wendiger; wir brauchen wirthschaftlich selbständige Personen im Kampfe gegen die Sozialdemokratie; sind erst diese Elemente ver⸗ nichtet, so haben wir den sozialdemokratischen Staat. Gin Gesetz, welches den Mittelftand aufrecht erbält, ist ein Bollwerk gegen die Sojialdemokratie. Wenn ein Kaufmann einen Artikel unter eine falsche Branche rubriziert, unterliegt er der Steuer der Vorlage; das ist eine brutale Gesetzgebung. Wir müssen zu einer allgemeinen Besteuerung der Großbetriebe kommen; dann nützen wir den kleinen Ge— werbetreibenden. Die Eintheilung der Branchen muß gänzlich ver⸗ mieden werden. Die Begründuag hat prinzipielle Gründe gegen die allgemeine Besteuerung der Großbetriebe, weil dann alle anderen Erwerbskreise dasselbe verlangen würden. Mit der Brausteuer ist ja bereits reichsgesetzlich eine Ausnahmebesteuerung für die Großbetriebe eingefübrt worden. Es wäre also nur eine Konsequenz, aber nicht ein erster Schritt, wenn wir bier dasselbe thäten. Wem soll die Waaren⸗ hausfteuer zufallen? Es ist dankenswerth, daß der Staat darauf ver= zichtet hat. Die Kommunen sollten aber nicht diese Steuer erbalten, sie haben ja diese Besteuerung auch abgelehnt. Wenn ein. Waarenhaus an der Grenze von Charlottenburg in Berlin liegt, seine Kundschaft aber in Charlottenburg und Schöne— berg hat, warum soll dann Berlin die Steuer bekommen? Daß die unteren Stufen der Gewerbesteuer um ein paar Mark erleichtert werden, macht garnichts aus. Die Branntweinsteuer fließt auch nicht ganz in die Reichskasse, sondern ist bestimmt, die Lage des Brennerel⸗ gewerbes zu heben und ihm Exportprämten zu gewähren. Wenn die Steuer der Großbetriebe jährlich 3, 4, 5 Millionen einbrächte, welche die Großtetriebe sehr gut tragen können, und wenn wir diese Summe für die Zwecke des Handwerks and des kleinen Gewerbes verwendeten, so könnten wir damit große Aufgaben lösen. Nur die Gesetzgebung kann die Kon⸗ kurremfähigkeit des Kleinbetriebes erhöhen. Wir müssen die Kredit- verhältnisse des Handwerks günstiger gestalten, ibm die Betriebs kraft billiger jur Verfügung stellen und für das Fortbildungsschulwesen besser sorgen. Herr Gothein berechnete die Waarenhausster big zu 300 o des rtrages; ich werfe ibm gleich ein, daß die Grundsteuer böher ist. Die Grundsteuer drückt allerdings dann nicht, wenn man nebenbei noch ein großes Einkommen hat. Ich kann nicht finden, daß diese Steuer eine Besteuerung der Intelligenz sei. Der große Umsatz ist es gerade, welcher die Wagcenhäuser ge— faͤhrlich macht. Eine Erdrosselun asteuer wollen wir nicht einführen; wir wellen den Großbetrieben die Gxistenfähigkeit erhalten, aber sie entsyrechend zu den Lasten heranziehen, welche die kleinen Ge— werbetreibenden tragen. Die Umfatzsteuer von 2 Yοο wird allerdings zum tbeil auch auf die Konsumenten abgewälzt werden; das will ich gerade, daß die Preise der Waaren in den Waarenhäufern erböht werden und diese nicht mehr zu Schleuderpreisen verkaufen. Gine schematische Bemessung der Steuer ist nicht angebrachti sie muß nach der Größe der Städte abgestuft werden. Der Handwerkerstand wird sich sein Selbstvertrauen, von dem Herr Crüger svrach, nur erhalten können, wenn die Gesetzgebung ihm die Mittel zum Kampfe gegen die nrese k . —ᷣ ö.

eneral. Digzttor der direkten Steuern Burgbart (wegen der Unruhe des 8663 sast unverständlic): Der 1 . ** die vorgeschlagenen Maßregeln nicht auf Waarenhäuser beschränken, sond⸗ auf alle Großbetriebe ausdehnen. Nützen kann nur ein Are Steuersatz, der die Folge hat, daß der Anreis zur Neugrün mindert wird und die Betriebekosten sich erhöhen. D!

gestrengt hat, daß diese Steuer mit den bestehenden Reichsgesetzen, insbesondere mit der Gewerbeordnung, nicht in Eigklang stehe und

steuer ist eine Kommunalsteuer, und die Re die Konsequenx daraus ziehen, daß die Ko⸗

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