Basel und Bromberg; eber unsere Kraft“ vom Berliner Theater in Berlin; Knut Hamsun: „An des Reiches Pforten, vom Ständ gen Theater der Scezessiongbühne in Berlin; Frani Wedekind: Der Kammersänger vom Lessing Tbeater in Berlin, vom Deutschen Gesammtgastspiel (Philipp Bock) am Kaiserlichen Al der⸗Theater in St. Petergburg und vom Dr. Heine ˖ GEnsemble für Bromberg, Dansig, Slbing, Salle, Hannover, Leihnig, Posen, Riga.
Mannigfaltiges.
Berlin, den 6. März 190.
Regelmäßige kirchliche Abendandachten an den Wochen⸗ tagen sinden täglich statt: in der Zionskirche Abends 7 Uhr, in der Versöhnungskirche Abendz 8 Uhr; täglich, ausgenommen Mittwoch: in der St. Elisabethlirche Abendz 47 Uhr, in der ,,, Abends 18 Übr; am Dientztag und Freitag: in der Gnadenkir Abends 7 Uhr; am Mittwoch und Sonnabend: in der ilig⸗Creuj . firche Abends 7 Ubr; am Sonnabend: in der Frieden rche Abend 7 Ühr, in der Heilandskirche Abend 8 Ubr. Die Andachten dauern etwa 4 Stunde.
Im städtischen Obdach befanden m. am 1. Februar er. 7o Familien mit 220 Personen, darunter 29 auglinge, und 3 Ginzel. personen. Am 1. März war der Bestand: 88 Familien mit II Personen. darunter 23 Säuglinge, und 99 Ginzelyversonen.
. für nächtlich Obdachlose benutzten im Laufe deg Monats * ruar 49 707 Personen, und jwar 18 490 Manner, 1217 Frauen. Von diesen Personen wurden 26 dem Krankenhause am Friedrichahain, 0 dem Krankenbaufe Moabit, 16 der Charits, 2. der Anstalt Wublgarten, 20 der Geschlechtskrankenstation überwiesen, 238 der Polizei vorgeführt.
Der Deutsche Flotten - Verein beabsichtigt, am 14. d. M. in der Pbilbarmonke einen Vortrag iu veranstalten, in dem Herr Pr. vol Wen ck stern das Tema Heimatbhpolitik durch Welt- politik. behandeln wird. An den Vortrag soll sich die Vorführung don 25 Marinebildern mittels des Kinematographen anschließen.
An dem am Donnerstag stattfindenden nächsten Vortragt⸗ abend des Vereins „Berliner 243 ift für Frau Helene Böhlau, welche verbindert ist, nach Berlin ju kommen und den zugefagten Vortrag zu halten, Frau Hedwig Niemann ⸗ Raabe eingetreten. An demselben Abend wird ferner Herr Otto Sommer⸗ storff einige von seinen kürilich im Buchhandel erschignenen Scherj⸗ gedichtenꝰ vortragen. — Gintrittskarten sind in den Buchbandlungen don Amelang (Potsdamerstraße 126), Lazarus (Friedrichstraße bo), Speyer und Peiers MUnter den Linden 45), Trautwein (Leipꝛiger⸗ sfraße 8) und an der Abendkasse käuflich.
Zu dem am Donnertztag, den 8. Märi, in der bil harmonie stattfindenden Winter fest der Berliner Rettungigesellschaft baben fär den hum oristischen Theil, ö den berelts genannten Künstlern, noch Frau Baronin Minni Fraß de GCrano und Herr Richard Alexander ibre Mitwirkung zugesagt. Billetg sind noch in geringer Zabl ju baben in der Zentrale der Berliner Rettungt⸗ gesellschaft, Ziegelstraße 1011.
Das Damencomits für den Gesin de ball“, der am 17. Mär im ‚Kaiserhof fattfindet, besteht auch in diesem Jahre aug ersten Verlreterinnen Fifi er Bühnen. Der Yreiß für Theilnebmer be⸗ trägt 10 M, für Solo. Mitglieder hiesiger Theater 5 Æ Anmeldungen sind nur schriftlich mit genauer Namen und Adressenangabe an die Buübnen. Genoffenschaft Berlin 8W., Charlottenftraße 85) big zum J0. Mär ju richten. Nach diesem Termin kosten die als Billets dienenden . Gesindebücher 15
Dem Zoologischen Garten hat Schröter ein jungeß inseläffchen (Uapale iacchus L.) geschenkt. Dag Thier fällt durch . Kleinheit, durch die Abwesenheit der charakteriftischen weißen
/ / / 7
Ohrpinsel und dle fein gelblich melierte Rückenbebaarung auf; jwei welße Flecken beben sich bon der duntelbraunen Stirn sebr ab. Man nennt diefe Aeffchen auch Marmoset. oder istiti. Aeffchen. stammen aus der Provinz Babia in Ostbrasilien. Die Pinseläffchen unterscheiden sich von den echten Affen dadurch, daß sie im Gebiß drei Lücken ahne und jwei Backenmähne besitzen, während die Affen zwei Lückenzähne und drei Backenzähne zederseits haben. Außerdem trägt bei ihnen nur die große Zebe einen Kuppennagel, während alle übrigen Zehen und Finger mit spitzen Krallen versehen sind.
Kiel, g. Mär. (B. T B.) Gestern fand hier die General versamm lung der Gesellschaft. Seemannsbaus für Unter⸗ offitte re und Mannschaften ver Kaiserlichen Marine“ statt. Der Aufsichtgrath berichtete., daß der Bau des Seemann; hauses in Tsingtau den dortigen en der Gesellschaft übergeben worden sei, daß der Bau in Wilbhelmahaven vorbereitet werde und daß die Proteitoren der Gesellschaft, Ibre Königlichen Hoheiten der Prin und die Prinjessin Heinrich von reußen ein Vankfchreiben erlassen und einen abermaligen eitrag von So 4M gestiftet haben. Die Generalversammlung beauftragte den Auffichtgrath, allen bisherigen Helfern und Gebern ju danken und die Gesellschafl weiterbin noch kapitalkräftiger ju machen, da sich ihr Ge⸗ schäftgkreiß immer welter ausdehne.
München, 5. Mär. (W. T. B.). Auf die telegraphische Meldung von der Gründung des Bayerischen Landes verbandes des Deutfchen Flotten dereing (val. Nr. 57 d. Bl) ist an den Relchtrath Freiberrn von Würtzburg, welcher in der gestrigen Delegirten ver sammlung hlerselbst den Vorsitz führte, folgende Ant⸗ wort! Seiner Majestät des Kaisers eingegangen:
Die Meldung von dem Zusammenschluß der in Bayern be⸗ ftebenden Srttgruppen des Deutschen Flottenvereing jn einem Landesg⸗ verbande bat Mich boch erfreut. Damit ist auch im Süden des Vat⸗rlan dez die Srganifation des Vereins ju einem Abschluß gelangt, der herrliche Erfolge verspricht und der im ganjen deutschen Vater⸗ lande mit avfrichtiger Freude begrüßt werden wird. Ihnen aber und allen patriotlschen Männern, welche jur Erreichung dieses Ziele thätig gewesen find, sage Ich Meinen wärmften Dank in der zuver- fichtlichen Hoffnung, daß es an einem Gelingen nicht fehlen kann, wenn alle Stämme des gemeinsamen Vaterlandes sich jur Förderung unferer hohen nationalen Aufgaben vereinigen..
Von dem General- Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-⸗Regenten ist dem Freiherrn von Würtzburg auf die Meldung von der Gründung des Bayerischen Landegverbandez nach⸗ stehendes Antwortschreiben jugegangen:
„Fuer Hochwoblgeboren beehre ich mich ergebenst mitzutheilen, wie ich nicht verfehlt habe, Seiner Königlichen in dem Primn⸗ Regenten äber den Inhalt der jenseitigen Zuschrist vom 4. d. Mts. Meldung zu erstatten. Seine Königliche Hoheit haben die Nachricht don der' nunmehr erfolgten Gründung eines Bayerischen Landes verbands deg Deutschen Flottenvereins mit Befriedigung entgegenge⸗ nommen und Über die in der gestrigen Delegirtenversammlung Allerböchstdenselben dargebrachten überaus herzlichen Huldigungen lebhafte Genugthuung empfunden. Allerhöchstdieselben lassen für die hiermit bekundete Aufmerksamkeit Ihren wärmsten Dank entbieten und dabel die Versicherung geben, wie Sie allen auf das Wohl des gemeinsamen deutschen Vaterlandes gerichteten Bestrebungen Ihre Sympathie 4 und aufrichtig wünschen, daß das Ver—⸗ ständniß für die nationalen *. welche der Deutsche Flottenverein verfolgt, in immer weiteren Kreisen Boden fasse.“
Stuttgart, 5. März. (W. T. B). Ein Baijar jum Besten des Rothen Freujes wurde heute Vormittag im Königs bau durch Ihre Majestät die Königin von Wüůrttem⸗ berg in Anwesenheit sämmtlicher hier anwesenden Mitglieder deg k und jahlreicher hohen Staatewürdenträger feierlich eröffnet.
Main, 6. März. (W. T. B.) Der LThürmer der Stephanskirche stürste sich während eines Fieberanfalles von dem . herab. Er wurde gänzlich jerschmettert und todt auf⸗ gefunden.
gag. 6. Mär,. (W. T. B) Der Schnelldampf er Au guste Vict ᷣ Nachmittag Sm vr na. Während seineg Aufenthalts daselb
die Paffaglere einen vom schönsten Wetter begũnstigten Ausflug nach
Gphesos unternommen.
tisen, S. Näri. (B. T. B) Der Rudolf. Schacht in Wittuna steht unter Wasser.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
München, g. März. (W. T. B. Die Kammer der Abgeordneten nahm heute den Antrag des Ausschusses auf Er⸗ richtung einer staat lichen Mobiliarbrandversicherungs⸗2 Anstalt mit 81 gegen 44 Stimmen an. Dagegen stimmten fast alle Liberalen, ferner die Sozialdemokraten und ein Theil der Freien Vereinigung. Der soꝛialdemokratische Antrag, wo⸗ nach die Anstalt den Charakter einer Monopolanstalt erhalten
sollte, wurde abgelehnt. = London, 6. — 6 6 T. B.) Dem „Reuter ' schen Bureau“ sind folgende Meldungen zugegangen:
Sterkstroom, 5. 64 Die Buren haben gestern Stormberg geräumt. Der General Gataere ist heute dort eingerückt, ohne auf Widerstand zu stoßen. Die Buren haben die ,,. Eisenbahnstation zerstõrt, die Station selbst aber unbeschädigt gelassen.
Os fontein, 3. März. Die Stellung des Feindes nördlich vom Flusse wurde heute durch die Artillerie der Division des Generals French beschossen.
Dordrecht, 5. März. Der General Brabant hat über die Buren einen vollkommenen . Sie sind mit Geschützen und Wagen im vollen ückzug. Die Verfolgung ist aufgenommen.
Ladysmith, 3. März. Ein Theil der Besatzung machte heute einen Erkundungsmarsch nach Norden und stieß hinter dem Pepworth-Hügel auf Buren. Eg folgte ein Gefecht, doch wurde der Angriff nicht durchgeführt, und die Truppen kehrten mit nur leichten Verlusten hierher zurück. Vom Umbulwana⸗Berg haben die Buren alle Geschütze abgefahren.
Brüssel, 6. März. (W. T. B.) Der König empfing heute Vormittag im Schlosse von Laeken die Offiziere des in Antwerpen ankernden deutschen Schulschiffes „Nixe“
Konstantinopel, 5. . (W. T. B.) ¶ Meldung des Wiener Telegr.⸗Corresp.⸗Hureaus.) Nach Berichten aus Albanien ist der Bazar von Uesküb ge⸗ schlossen, die Ansammlungen in den Moscheen dauern an. Die Bulgaren, welche gegen den Vali verschiedene Anklagen erheben, beginnen sich den Türken anzuschließen. ie bisher angestellten Beruhigungsversuche sind erfolglos geblieben; das Volk besteht auf Enthebung des Valis von e . Posten und droht, Gewalt anzuwenden. Wie verlautet, ist das von dem Vali überreichte Demissionsgesuch nicht angenommen worden. Nach Mitrowitza sind drei Kompagnien Militär abgegangen, um Ansammlüngen der Albanesen zu verhindern. Der w mit Novibazar ist unterbrochen. Es geht das ann, daß auch der Bazar in Kalkandelen geschlossen worden sei.
(Fortsetzun] des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
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nebersicht der Witterung.
Ueber West-Gureva ist der Luftdruck sehr gleich mäßig verteilt. Ein Hochdruckgebiet liegt über den
1 — do O M d C —
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Macbeth.
Brltifchen Infeln gegenüber einem tiefen Minimum Der Troubadour. — Die schöne Galathee. Sonnabend: Volksthümliche Vorftellung iu balben
Weiter ruhig, tbeilweife beiter, an der Küste kälter, Preisen: Undine. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen:
schläge Die Frostgrenze erstreckt sich von Helgo. Der Troubadour. — Abends 7 Uhr: Der 91 Mb end v aul de C ‚ ifa rnr , dr, e ier e, r me ichen l i Zigeulnerbaron. k
über dem Innern Rußlands. In Deutschland ist das
jm Binnenlande warmer ohne nennenswerthe Nieder⸗ die Temparatur am 11, zu Friedrichshafen um 10,
zu Köntgaberg um 9 Grad unter Null. Deutsche Seewarte.
Theater.
Ghislanzoni, für die deutsche Bübne bearbeitet von bedeckt Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. Anfang
Uhr.
Schauspielhaus. 67. Vorftellung. Jugend von ente. Gine deutsche Komödie in 5 Ausjügen von tto Einst. Anfang 75 Ubr.
kandivat. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: College Crampton. Freitag: Der Probekandidat.
Berliner Theater. Mittwoch: Amphitryon.
Todtentanz.
Donnerstag: Harold.
Freitag (26. Abonnements. Vorftellung): Amphi ⸗ tryon. Todtentanz.
Donnerttag, Abends 8 Uhr: n Freltag, Abends 8 Uhr:
Theater des Westens. (Dyernbaus) Mitt.
wech Der Zigeunerbaron. Anfang 76 Uhr. Donnergztag: Der Bãrenhãuter.
Cessing · Theater. Mittwoch: Als ich wieder ·
onnergtag: Novelli mit seiner italienischen Gesellschaft. Zum 1 r. , n. . Gommedia der Gegenwart.
. J in tti di J. Aicard. 2ꝛc. ꝛc. Königliche Schauspiele. Mittwoch: Oper Frestag: Zweites Hastsriel ben Srmete Novzui romantisch. xhantastische haug. 65. Vorstellung. Ratbold. Oper ln 1 Akt. I mit seiner italienischen Gesellschaft. Zum ersten
Dichtung von Felix Dahn. Musik von Reinhold Male: Laisi XI. Dramma Becker. — König Droffelbart. Eine Märchenoper G. Delavigne. in 3 Akten. Dichtung von Axel Delmar. Mustk von Gustap Kulenkampff. Anfang 73 Uhr.
Schauspielhaus. eute. Gine deutsche Komödie in 5 Aufjügen von tto Ernst. Anfang 71 Uhr. —
Dpernhaus. 64. Vorstellung. Aida.
Verdi. t Antonio Kunst. g dn Gerzen, gig: Sin. atteliergeb ini. 3
Sonntag Nachmittag: Hofgunst.
66. Vorstellung. Jugend von
Donnerstag,
Lautenburg. Anfang 74 Uhr. Maxim.
ontroleur.
Thalia ⸗ Theater.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 44. Mitt .
woch: Ein Ateliergeheimniß. Lustspiel in 3 Akten von Anton von . all. Anfang 74 Uhr.
Residenz ˖ Theater. Direktion: Sigmund Lauten ·
burg. Mittwoch: Die Dame von Maxim. (La . ; ö dame de cher Naim.) Schwank 3 3 ** en,. y ,,,,
Dentsches Theater. Mittwoch: Der Probe den Geyrges Feydean. Uebersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Sigmund
Donnerstag und folgende Tage: Die Dame von
Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Bei bis über die lfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen⸗
Dres denerstraße 72/73.
Mittwoch: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗ *
J pvoffe mit Gefang' und Tang in 3 Alten von Jean Schulin spektor, Stadtschulrath Hr. Eduard Krähe Schiller ˖ Theater. (Wallner Theater) Mitt. Tren und Ife gg ef. n Muff v, e, , Hi woch, Abends 8 Ubr: Der Probepfeil. Luftspiel Schmidt. Anfang 741 Ubr.
in 4 Akten von Oskar Blumenthal. Donnerstag und folgende Tage: Im Himmelhof. ö
in 8 Atti di Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Margarethe Heinz mit Hrn. Berg⸗ werke ⸗Direltor Albert Rotzny (Altwasser— Beuthen, D. S.). — Frl. Helene von Dresler und Scharfenstein mit Hin. Oberleut. Georg von Oven (Liegnitz.
onnabend und Sonntag: Nackte Verehelicht: Hr. August Ritter und Edler von
Xi mit Frl. Margarethe von Schroeder
n).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Friedrich von Woedke ,,, Hrn. Hauptmann Hell⸗ muth Frhrn. von Maltzabn QNeuftrelitz) — Yrn. Rittmeister Hilmar Frbrn. von Seberr⸗Thoß
förster Fesca (Hohenbucko). — . Hauptmann Grnst Frhrn. von Wangenheim (Berlin). — Hrn. Ogzcar von der Osten. Warnitz (Warnitz, Nm.).
Gestorben: Hr. Generalleut. j. D. von Heinrichs Berlin). — Hr. Baron Axel Grich Weber von osenkran (Rosenkrantz b. Gettorf). — Hr. Rittergutsbest Benno von Heynitz (Pritzen). — Hr. Albrecht Frhr. von Maltzahn . . — Hr. Hauptmann a. D. Paul Kosche (Breslau). — Hr. Hauptmann a. D. Moritz von Wedel ö Migdrov). — Hr. Superintendent Bern. ard Röhricht (Zällichaun). — Hr. Vüe⸗Konsul D. Fran Pactow (Friedenau) — Hr. Kreig⸗
Ea. S.). — Verw. Fr. Generalleut. Hedwig 22 geb. Müller (Schwerin a. d. W.). —
elene von Schack, geb. Gräfin Blumenthal Berlin). — Fr. Gebeime Baurath Klara Bad⸗
um ersten Male:
Konzerte.
Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 74 Uhr: Lieder ⸗ Abend mit Kompositionen von Felix Wein gartner. Gesang: Großherioglich sachsen · weimarische
Freitag (25. Freitags ˖ Abonnemente. Vorftellung): en. ,
übner, geb. Richter (Berlin). — Caroline Fretin von Hardenberg (Berlin). — Hin. Oberleut. von Heydebreck Sohn Claus (Stettin).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siem enroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholl) in Berlin.
geethonen . Saal. Mitwoch, Anfang 8 Ur: Drug der Nerddtut ch Wuchs d rei und Verlags
Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 32.
irkug Renz, Karlstraße. Erstes Gastspiel von Srmete wechselnden Programm:
Birhus Schumann. Im eleganten, renovierten
vom Hof ⸗ Balle tmeister Aug. Si
Elf Beilagen leinschließlich Birsen · Beilage),
Mittwoch und täglich, Eis, der fe mn rb: Außer dem 5 sowie die Inhaltsangabe zu Rr. 6 des öffent.
Neu: Der
nale Reitkünstler Mstr. Wilkes Loyd, der beste petreffend R onniauditgesenschasten auf
Neu: The two MHNartinechk a . und Uktiengesellschaften, für die Wache vom Zum Schluß: Doctor Faust. Eine 26. en
ndlung in 3 Abtheilungen
, lichen Anzeigers C(einschiießllich der unter phãneme· mr. X veröffentlichten n m,, , en
ebruar bis 3. März 18900.
em z.
oria* der Hamburg Amerika. Linie verließ geftern
Er st e Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger.
M 58.
Berlin, Dienstag, den 6. Mirz
1900.
Amtliches. Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die mit Erlaß vom 17. Juli 1885 — HII 12142 — eingeführten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus—⸗ führung von Hochbauten“ und die im Änschluß daran. durch Erlaß vom 7. November 1885 — III 13 805 — hinsichtlich der Wasser⸗ und Wegebauten vorgeschriebenen Bedingungen, einschließlich der dazu ergangenen Nachträge, sind durch die in der Anlage L enthaltenen „Allgemeinen Vertrags⸗ bedingungen für die Ausführung von Staats⸗ bauten“ ersetzt worden. Ferner treten an Stelle der durch Erlaß vom 13 Dezember 1394 — II 253 381 — eingeführten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von deistungen und Lieferungen“ die aus der Anlage L hervor⸗ ehenden „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Fee führung von Leistungen oder Lieferungen“.
Ich ersuche, die neuen Bedingungen fortan an Stelle der bisherigen zur Anwendung zu bringen und für die baldige Herstellung der erforderlichen Formulare Sorge zu tragen.
Den gemäß 8 26 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten“ und § 17 der „Allge⸗ meinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen oder Lieferungen“ nach Anordnung der Verwaltung bei⸗ zubringenden Erklärungen (Bürgschein, Verpfändungsurkunde, , ist folgende Fassung zu Grunde ju legen:
a. Bürgschein.
Für die Erfüllung der von dem in dem Vertrage vom übernommenen Verbindlich⸗ keiten verbürge hierdurch selbstschuldnerisch unter Verzicht auf die Einreden der An⸗ sechtung, der Aufrechnung und der Vorausklage (S5 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bis zum Betrage von geschrieben Auf Anzeige gemäß
777 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird verzichtet. . Hen Angenommen: Königliche
(Unterschrift.) (Unterschrift des Bürgen.)
b. Verpfändungs⸗Urkunde. Zur Sicherheit für die Forderungen, welche der
Verwaltung aus dem Vertrage vom egen den etwa erwachsen möchten, wird der⸗ 6 hierdurch diejenige Forderung verpfändet, welche dem Unterzeichneten — gegen die Deutsche Reichsbank laut Depot⸗ schein Nr — gegen die Sparkasse zu laut Sparkassenbuch Nr — auf Herausgabe — der — des — im letzteren bezeichneten — Werthpapiere — Gut⸗ habens — zusteht. Zugleich wird die er⸗ mächtigt, das vorstehende — Depot bei der Reichsbank — Guthaben bei der Sparkasse — zu erheben und darüber Quittung zu ertheilen.
Angenommen: Königliche
(Unterschrift.) (Unterschrift des Verpfänders.)
c. Aushändigungs⸗Bescheinigung.
Wir bescheinigen hiermit, daß wir zur Erfüllung der Vor⸗ schrift des 8 i280 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von der Ver⸗ pfändung derjenigen Forderung, welche dem laut Depotschein Nr gegen die Reichsbank zusteht, be⸗ nachrichtigt worden sind, und erklären uns zugleich bereit, diefes Depot gegen Uebergabe des Depotscheins jederzeit an die Königliche auszuhändigen.
Berlin, den .. 1
Komtor der Reichs⸗Hauptbank für Werlhpapiere. (Unterschriften.) Angenommen:
Königliche (Unterschriften.)
Die Dlenstanweisung für die Lokal⸗Baubeamten der Staats⸗ Hochbauverwaltung ist in Kap. 35 und in der zugehörigen Anlage XVIII handschriftlich mit den entsprechenden Aende⸗ rungen zu versehen. Der allgemeinen Verfügung Nr. 3 für die Wasserbauverwaltung ist je ein Abdruck dieses Erlasses und der Anlagen zwischen den bisherigen Anlagen 3 und 4 einzufügen, auch ist in Abschnitt V und in Anlage 2 der allge⸗ melnen Verfügung durch handschriftliche Vermerke an den be⸗ treffenden Stellen auf die neuen Vorschriften hinzuweisen.
Berlin, den 17. Januar 1900. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Schultz.
An die Herren Ober⸗Präsidenten in Danzig, Breslau, Magdeburg, Hannover, Koblenz und Münster, saämmtliche Herren R gierungs⸗Praͤsidenten und die Ministerial⸗Baukommission hier.
14
Anlage JI.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Aus⸗ führung von Staatsbauten.
6 1. Gegenstand des Vertrags.
1) Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke, Arbeiten oder Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer ob— liegenden Arbeiten oder Lieferungen nach den Verdingungs⸗Anschlägen, den Zeichnungen und sonstigen als zum Vertrage gehörig beieichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗Anschlägen angenommenen Vorderfätze unterliegen, jedoch denjenigen näheren Feftstellungen, welche — ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe — bei der Ausführung sich ergeben.
27) Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der Ver⸗ waltung vorbebalten. Arbeiten und Lieferungen, welche in den Bau— entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
§ 2. Berechnung der Vergütung.
1) Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Arbeiten oder Lieferungen unter Zugrundelegung der ver tragsmäßigen Einheitspreise berechnet.
27) Die Vergãtung für Tigelohn⸗Arbeiten erfolgt nach den ver⸗ tragsmäßig vereinbarten Lohnsätzen.
§3. Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben— leistungen.
1) Insoweit dafür nicht besondere Preisansätze vorgesehen oder besondere Bestimmungen getroffen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur vlan— mäßigen Ausführung der Arbeiten oder Lieferungen und zur Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller AÄrt, insbesondere für das Vorhalten von Werkzeug, Geräthen und Rüstungen, für die Her stellung oder Unterhaltung von Zafuhrwegen und für die Heran⸗ schaffung der zu den Bauerbeiten erforderlichen Materialien von den auf 3 Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau.
Y) Auch die Gestellung der zu Absteckungen, Höbenmessungen und Abnahmevermessungen, sowie zu Güteprüfungen erforderlichen Arbeits⸗ fräte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß ihm eine besondere Entschädigung hierfür gewährt wird.
3) Eiwaige Patentgebühren trägt der Unternehmer. Er hat die Verwaltung gegen Patentansprüche Dritter zu vertreten.
§ 4. Mehrarbeiten oder Mebrlieferungen.
1) Ohne auedrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung der Verwaltung darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage ab⸗ weichende oder im Verdingungẽs ⸗Anschlage nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.
2) Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer be⸗ wirkte Arbeiten oder Lieferungen ist die Verwaltung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unter⸗ nehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch fur allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch die Abweichungen vom Vertrage für die Staatskass entstanden ist.
5 Minderarbeiten oder Minderlieferungen.
Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der Verwaltung getroffenen Anordnungen unter der im Vertrage festberdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.
§ 6. Beginn, Fortfübrung und Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen.
1) Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten oder Lieferungen baben innerhalb der in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen.
2) Ist im Vertrage über den Beginn der Arbeiten oder Liefe⸗ rungen ne Vereinbarung nicht entalten. so hat der Unternehmer späfestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens der Ver⸗ waltung zu bginnen.
3) Die Arbeit oder Lieferung muß im Verbältniß zu den be— rfghen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden
12). 4 Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräihe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Arbeiten oder Lieferungen entsprechen.
§ 7. Vertrags sstrafe.
1) Die Berechtigung der Verwaltung, eine Vertrages strafe von dem Guthaben des Unternehmers einzubehalten, richtet sich nach 55 339 bis 341 B. G.⸗-B. 's.
27) Die Vertragestrafe gilt nicht als erlassen, wenn die Ver⸗ waltung verspäͤtete oder ungenügende Arbeiten oder Lieferungen vor⸗ behaltlos angenommen bat.
3 Für die Berechnung einer Vertrage strafe bei Arbeiten oder Lieferungen ist der Zeitpunkt maßgebend, zu welchem die Arbeit nach dem Vertrage fertiggestelt oder die Anlieferung an dem im Vertrage bezeichneten Anlieferungsoꝛrte stattfinden sollte.
4) Eine tageweise zu berechnende Vertragsstrafe für verspätete Ausführung von Arbeiten oder Lieferungen bleibt für die in die Zeit einer Verzögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.
§ 8. Behinderungen der Bauausführung.
1) Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten oder Lieferungen durch Anord⸗ nungen der Verwaltung, durch höhere Gewalt eder durch das nicht gebörige Fortschreiten der Arbeiten oder Lieferungen anderer Unter⸗ n. behindert, so hat er der Verwaltung hiervon sofort Anzeige zu erstatten.
2) Unterläßt der Unternehmer diese Anzeige, so steht ihm ein Anspruch auf Berücksichtigung der angeblich hindernden Umstände nicht zu. t .
3) Der Vewaltung bleibt es vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlangerung der im Vertrage festzesetzten Vollendungs⸗ friften — längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung — ju bewilligen. .
4) Nach Beseitigung der Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.
§ 9. Unterbrechung der Bauausführung.
1) Für die bei Eintritt einer Unterbrechung oder gänzlichen Gin⸗ stellung der Ausfäbrung bereits geleisteten Arbeiten oder Lieferungen erhält der Unternehmer die den vertragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Arbeiten oder Lieserungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis ver= einbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werthes der ausgeführten Arbeiten ober Lieferungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreise ent⸗ sprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu ermitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.
2) Außerdem kann der Unternehmer den Ersatz des ihm nach⸗ weislich entftandenen wirklichen Schadens beanspiuchen, wenn die die Fortsetzung der Arbeiten oder Lieferungen hindernden Umstände ent⸗ weder von der Verwaltung verschuldet sind, oder — insoweit zujällige von dem Willen der Verwaltung unabhängige Umstände in Frage stehen — sich auf seiten der Verwaltung zugetragen haben.
3) Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.
4) Jg gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadengersatz ver⸗ pflichtet, wenn die die Unterbrechung veranlassenden Unmstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zugetragen haben (5 13).
5) Ist die Unterbrechung durch Naturereignisse berbeigefũhrt worden, fo kann der Unternehmer einen Schadengersatz nicht beanspruchen.
6) Dauert die Unterbrechung länger als 6 Monate, so steht beiden Theilen der Räcktritt vom Vertrage frei. Die Rücktritts ⸗˖ erklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem andern Theile zugestellt werden; andernfalls bleibt — unbeschadet der inzwischen eiwa erwachsenen Ansprüche auf Schadens ersatz oder Vertragsstrafe — der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die darin ausbedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Unterbrechung verlängert wird.
§ 10. Güte der Arbeiten oder Lieferungen.
1) Die Arbeiten oder Lieferungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Vertrags entsprechen.
2) Bei den Arbeiten dürfen nur tächtige und geübte Arbeiter be—⸗ schäftigt werden. .
3) Arbeiten, welche die Verwaltung den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort, und unter Ausschluß der An⸗ rufung eines Schiedsgerichts, zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternebmer die Staatekasse schadlos zu halten.
c) Arbeiter, welche nach dem Urtheile der Verwaltung untũchtig sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.
5) Materialien, welche dem Vertrage nicht entsprechen, sind auf Anordnung der Verwaltung innerhalb einer zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu enffernen, widrigenfalls sie auf Kosten und für Rechnung des Unternehmeis beliebig veräußert werden können.
6) Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten, sowie zur Vornähme bon Materialprüfungen steht den Beauftragten der Ver⸗ waltung jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Gegenstände angefertigt werden.
7 Auf Verlangen hat der Unternehmer den Beginn der Her⸗ stellungsarbeiten rechtzeitig der Verwaltung anzuzeigen. ;
8) Entstehen zwischen der Verwaltung und dem Unternehmer Meinungsderschiedenheiten über die Zuverlässigkeit der bei Prüfung der Materialien angewendeten Maschinen oder Untersuchungsarten, so kann der Unterneb mer eine weitere Prüfung in den Königlichen Ver fucksar stalten zu Charlottenburg verlangen, deren Festsetzungen end= gültig entscheidend sind. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der unterliegende Theil.
§511.
Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.
1) Der Unternebmer hat der Verwaltung über die mit Hand⸗ werkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeiten oder Lieferungen geschlossenen Verträge jederzeit auf Erfordern Aut kunft zu ertheilen.
2 Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten oder Liefe⸗ rungen dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Hand⸗ werkern oder Ärbeitern gegenüber die Verrflichtungen aus dem Arbeits- vertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der Verwaltung das Recht vorbehalten, die von dem Unternebmer geschuldeten Betrã ge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zablen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lobnlisten n. s. w. der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
§5 12. Fristen für die Beseitigung von Mängeln.
Wenn a die Arbeiten oder Lieferungen des Uaternehmers untächtig sind oder b., bie Arbeiten oder Lieferungen nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind oder c. der Unternebmer den von der Verwaltung gemäß § 11 ge—⸗ troffenen Anordnungen nicht nachkommt, so ist er zur Beseitigung der vorliegenden Mängel oder zur Befolgung ber getroffenen Anordaung unter Bewilligung einer angemessenen Frist auf, ufordern. Die Frifbestimmung erfolgt unbeschadet der der Ver⸗ waltung schon vor Ablauf der Frist zust⸗henden Rechte. insbesondere dez Rechts auf Einziehung verwirkter Vertragsstrafen 57.
§ 13. Entziehung der Arbeiten oder Lieferungen.
1) Kommt der Unternehmer innerhalb der Frist den Anordnungen der Verwaltung nicht nach, handelt er den ibm durch 5 10 Absatz 3 und 5. auferlegten Verpflichtungen zuwider oder wird die Sicherheits seistung (8 26) nicht spätestens binnen 14 Tagen nach Aufforderung bewirkt, o ist die Verwaltung berechtigt, nach ihrer Wahl entweder a. gänzlich vom Vertrage zurückmutreten und Schadensersatz wegen Nchterfüllung zu verlangen, oder
b. dem Unternehmer die weitere Ausführung der Arbeiten oder Lieferungen ganz oder theslweise zu entziehen und Schadens. erfatäz wegen nicht genügender oder verspäteter Erfüllung zu verlangen, oder
auf der Ecsüllung der dem Unternehmer obliegenden Ver
önnen vorbehalllich aller Schadenteisatzansprüche zu be⸗ teben.
Entscheidet sie sich gemäß a oder b, so theilt sie dies dem Unter nehmer mittels eing'schriebenen Briefes mit. Eifolgt keine Mit- iheilung. so ist anzunehmen, daß sie sich gemäß o entschteden habe.
2) Werden dem Unternehmer die Arbeiten oder Lieferungen ganz oder theilweise entjogen, so kann die Verwaltung, unbeschadet ihrer Schadenzerfatzansprüche, den noch nicht vollendeten Theil auf seine Koften ausfähren sassen oder selbst für seine Rechnung aus fũbren.
3) Auf die Berechnung der für die ausgefübrten Aibeiten oder Lieferungen dem Unternebmer zustehenden Vergülung und den Umfang feiner Veipflichtung zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im S 9 entsprechende Anwendung.
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