1900 / 62 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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kirchenrechtlichen Gebiet zur Aussprache kommen, wo sich Staat und Kirche eng berühren. Aber das Gebiet der Religion gehört nicht in eine polittsche Versammlung. Der Fall Weingart ist eine An— elegen bei einer selbständigen, synodalperfaßtea Landeskirche, die in . Synode die enischeidende Behörde hat. Bringt man Dinge diefer selbständigen Kirch; ur Sprache, so liegt der Verdacht nahe, als wolle man in diese Selbständigkeit eingreifen. Das wollen wir permeiden. Wir stehen ferner vor einem abgeschloffenen kirchlichen . Wenn wir sonst vor einer „res judicata“ stillstehen, d müffen wir es auch hier thun. Aber der tiefste Grund, weshalb sich der Fall nicht zur parlamentarischen Bebandlung eignet, ist der; es handelt sich um eine der zartesten Lebensfragen der grohen evangelischen FRirche, um ihre Lehrfreiheit. Und über die Lehrfreiheit der evan⸗ gelischen Kirche hat kein Landtag. aber auch kein kirchliches Organ ju bestimmen, fondern nur diese Kirche oder die Gemeinde der evan—⸗ elischen Gläubigen. Deshalb schließen wir den Fall von der Be⸗ fein en, auz. Allerdings hat die Sache eine Kehrseite, die uns nicht nur ein Recht, sondern sogar die Pflicht giebt, darüber zu sprechen. Staatsregierung und Volke vertretung haben die Pflicht, darüber zu wachen, daß diese exangelische Kirche in einer gesunden Entwickelung bleibt, damit sie ihren Beruf für das Sfaarsgleben ausüben kann. Hier ist a wo wir auf einen solchen Fall einzugehen das Recht haben. ir müssen aber die Person und das eigentlich Materlelle, das zu dem Urthell geführt bat, aus der Viskusstion ausscheiden. Zur Erörterung bleibt die tiefste Frage übrig, die die große Oeffentlichkeit und die dxesse, auch die fatbolische, seit Monaten bewegt, die uns Eyangelische am aller⸗ nächsten berührt: War die Aufrollung dieses Falles vom evangelischen Standpunkt aus nothwendig? Ich antworte darauf mit einem runden, klaren uns entschiedenen Nein. Bei der Begründung wende ich mich immer nur an die evangelischen Glaubensgenossen. Der Fall giebl zu den schwersten Bedenken Veranlassung. Daß Line Meinung de l0ge ferenda verurteilt wird, ist etwas Neues. Daß kirchlich. Behörden alle Fragen juristisch auffassen und bloßen Verdacht hin gegen Jemand vorgehen, das nicht evangellsch, wenn es vielleicht auch juristisch ist. nachdem der erste Puskt geklärt war, die Behörde nach neuen suchte, kann nur auf Einflüsterungen geschehen sein, die auf keinem Gebiete verwerflicher sind als auf kirchlichem und gewiß nicht epangelisch find. Weng ein Prediger, der mit tieffter Wirkung auf die Gemeinde predigt und nicht als Kritiker auftritt, sondern nur Zwesfelnde wießer heranzuziehen sucht, zur Verantworsung gezogen wird, dann ist auch das nicht evangelisch Vermißt habe ich den seelsorgerischen Einfluß der Kirchenbebörden auf diesen Mann. Auf das Tiefere gehe ich nicht ein, weil wir vor einer res judicata stehen. Wenn die Dinge so liegen, dann muß man sagen, daß solches Handeln am wenigsten der gefunden Entwickelung der evangeltichen Kirche im Ganzen dient. Weit über die betroffene Gemeinde binaus geht ein Zug durch die ganze evan. gelische Cbristenbeit. Viele dunkle Schatten sebe ich aus dem Fall auftauchen, am dunkelsten den, daß das Gewissen der evangelischen Be⸗ völkerung verwirrt wird. Evangelische Prediger sind Zeugen, und evan⸗ gelische Prediger stehen unter dem Satze: Wir glauben, darum reden wir. Etwas Gutes wird aus dem Fall herauskommen: weite Kreise unserer Kirche werden sich darauf besinnen, was unseres Glaubens Wesen und was die Grundlagen der evangelischen Kirche sind. Unsere evangelische Köirche beruht auf zwei unverrückbaren Wahrheiten: dem Heilsglauben, dem Ueberzeugtsein, dag nichts mit einem Fürwahrhalten zu thun hat, und dem Schriftalauben. Die gesunde Entwickelung der evangelischen Kirche kann nur bestehen in der Stetigkeit der evangelischen Lehr⸗ entwickelung. Dabei will sie nicht des Dienstes der freien Wissenschaft entrathen, die sich in den Dienst der Kirche stellt und nichts Anderes kennt, als dem evangelischen Glauben die Wege zu bahnen. Die evangelische Kirche ist stark genug, verschiedene lebr⸗ hafte Ansichten der Theologen zu ertragen. Die evangelische Kirche muß ibren Dienern gestarten, zu fragen und zu forschen; darum muß sie ihnen auch gestatten, zu irren. Solche Lehrprozesse schaden, dienen aber auch zur Weckung neuen Lebens. Diejenigen, welche der evangelischen Kirche übel wollen, haben ihren Spett und schreien und drucken, daß dDdieser Fall wieder die fortschreitende Selbftzersetzung des Protestantismus zeige. Den Spott lasse ich ihnen, die Prophezeiung erkenne ich nicht an. Wir betrachten es nach wie vor als unser Vorrecht, im gläubigen Gottvertrauen zu stehen und doch über alle Probleme nachzudenken, immer wieder nach der Wahrheit zu suchen, dleselbe immer tiefer ju erfassen und die erfaßte Wabrheit immer mehr uns anzueignen. Und dabei leuchtet uns jenes Wort voran: Ihr werdet die Wahrheit er⸗ kennen. und die Wahrheit wird Euch freimachen.

Abg. Wam hoff (nl): Ich kann mich nach diesen Ausführungen kurz faffen; ich will nur den Cindruck zur Sprache bringen, den die Angelegenheit auf die Bevölkerung meiner Heimaih gemacht hat. Die religiösen Kämpfe sind in Otnabrück immer besonders beftig gewesen. Man kann dort das Gefübl nicht unterdrücken, daß der Minister in feiner Antwort den Petenten nicht gerecht geworden ist, wenn dafür vielleicht auch formale Gründe maßgebend gewesen sind. Wir wissen, daß Weingait segensreich gewirtt und die Zweiselnden wieder beran⸗ geführt hat. Die Gemeinde Osnabrück möge nicht auf ihre Heraus- nahme aus der hannoverschen Kirche drängen.

Minister der geistlichen 1c. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Ich muß die Ausfübrungen des Herrn Vor— redaers in thatsächlicher Beziehung dahin berichtigen, daß ich die beiden großen Petitionen, die an mich gelangt sind um Zwecke der Erwirkung einer landesherrlichen Begnadigung, nicht durch Vermittelung des Landes- Konsistoriums der Provinz Hannover, sondern direkt be- schieden habe, diese beiden greßen Petitionen, die von Tausenden von Unterschrifien begleitet waren. Ich habe sie absichtlich, nicht dem sonstigen Gange der Dienstpragmatik entsprechend, durch die zuständige Behörde, sondern direlt beschieden, um den Petenten zu zeigen, welchen persönlichen Werth ich darauf lege, daß ihnen die Ent⸗ schließung unmittelbar zugebt. ;

Ganz anders steht es mit der Petition, die ich vorhin schon er⸗ wähnt habe, die darauf hinausgeht, es möchte die in Frage kommende Osnabrücker evangelische Kirchengemeinde von der evangelisch ⸗lutheri⸗ schen Kirche der Previnz Hannover abgetrennt werden. Das war die Petition, die nebenbei von wenigen Unterschriften meines Erinnerns nur bedeckt war, von Ter ich vorhin schon erwähnt habe, daß die Petenten sich gar nicht klar gemacht haben, daß überbaupt nur im Wege der Gesetzgebung ein derartiger Wunsch hätte realisiert werden können. Diese Petition babe ich auf dem gewöhnlichen Instanzen« wege an das Landes. Kon sistorium zur Bescheidung gelangen lassen und mit / vollbewußter Absicht, und, wie ich glaube, auch mit vollem Rechte.

Was mich nun noch veranlaßt, das Wort zu ergreifen, das ist die Ausführung des Hern Abg. Barth, der mir unterstellt hat, als ob ich mit der Acußerung von der großen Glocke die Petenten selbst gemeint kätte. Meine Herren, nichts hat mir ferner gelegen als das. Ich habe in vollem Maße anzuerkennen, daß der Inbalt der Petitien ein gemäßigter ist, und daß es mir wohl er⸗ klärlich ist, daß außerhalb des Kreises der Petenten Tausende von evangelischen Christen die Sache mit lebhaftem Interesse verfolgt haben. Was ich mit der großen Glocke gemeint habe, liegt auf einem ganz anderen Gebiete; das betrifft die Bearbeitung der öffentlichen Meinung durch gewisse Preßorgane, die es sich zur Aufgahe gestellt haben, der Seche ein besonderes politisches Mäntelchen umzuhängen.

Abg. Dr. Virchow: Der Fall beschäftigt mich als solcher, nicht als ein Fall der Lehre. Ich habe ja garnicht gesagt, wer recht hat.

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Aus dieser kirchlichen ,, können politische Folgen erteugt werden. Daß dem Kultus. Minister meine Aeußerungen nicht sym—= pathisch sein würden, diese Empfindung hatte ich schon vorber. Die . ist eine fo gefährliche, daß ich warnen möchte, sie weiter ju verfolgen.

Abg. Schall: Daß eine abweichende Meinung über diese An⸗ gelegenheit zwischen rechts und links besteht., war mir von vornherein nicht zweifelbaft. Herr Barth sagt ja, daß alle Liberalen hierin zu. sammenstehen müßten. Wir haben keinen Zweifel gehabt, daß Sie diesen Fall zu einem volitischen machen wollen. Tiefschmerzlich ist mit aber, daß hier ein dissensus zwischen mir und meinem Kollegen

ackenberg besteht. Es wäre wünschenswerth gewesen, wenn wir

ertreter der Kirche hier einheitlich vorgegangen und nicht in einer Weise auseinandergegangen wären, die vielfach Spott hervor- rufen muß. Ich bestreite nicht, daß unsere evangelische Kirche dem Ginzelnen das Recht giebt, auch zu irren; aber auf diesem Grunde kann man niemals eine Gemeinde bauen und gründen. „In dubiis sibertas, in necessarüs unitas !“ Ich meine, hier liegt kein „dubium“, sondern ein „necessarium“ vor. Virchow sollte nicht sagen, daß er nicht auf die kirchliche Seite eingegangen sei. Ich möchte die Lehre von der Auferstehung nicht in die varlamentarische Debatte ziehen. Herrn Wamhoff kann ich noch den dritten Theil des Wortes hinzu. fügen: in omnibus caritas. Ein solcher Diener der Kirche wie Herr Weingart konnte nicht ia der Kirche bleiben. Ob überall korrekt und taktvoll gegen ihn verfahren ist, will ich nicht beurtheilen und kann das Haus auch nicht beurtheilen.

Abg. Pr. Stockmann: Die Worte der Vorredner veranlassen mich nicht, von meinem vorher gekennzeichneten Standyunkt abzu⸗ weichen. Herr Hackenberg ist in die Besprechung des Falles ein. getreten; er bat sich damit in Widerspruch mit seinen ersten Worten gefetzt. Ich muß protestieren, daß hier in dielem Hause die Frage gestellt wird, was evangelisch ist; das gehört nicht vor ein Haus, das inter konfessionell ist. . Abg. Br. Barth: Herr Schall verwechselt die evangelische Kirche mit der orthodoxen Richtung in der evangelischen Kirche, welcher er selbst angehört. Es giebt auch noch eine andere Richtung als diese. Deshalb ist es Pflicht aller kirchlich Liberalen, gegen einen solchen Fall zu protestieren. Die evangelische Kirche würde Einbuße erleiden, wenn die orthodoxe Richtung allein herrschen würde. Wir wünschen nicht, daß das liberale Element aus der Kirche ausscheidet, sondern daß es mehr Einfluß erhält, damit die Kirche nicht unter der orthodoxen Herrschaft verdorrt. .

Abg. Hackenberg: Meine evangelische Freiheit gestattet mir, überall meine Ueberzeugung auzzusprechen. Die erangelische Kirche ist stark genug, um einen Pfarrer Schall und einen Pfarrer Hacken berg zu ertragen. Die politische Seite habe ich nicht berührt, polltische Parteien sollen fich nicht mit kirchlichen Parteien decken. Db ich auf einem richtigen kirchlichen Standpunkt stehe, überlasse ich hie . Beurtheilung des Herrn Schall, sondern der eines anderen

ichters.

Bei dem Kapitel „Evangelische Geistliche und Kirchen“ erwidert auf eine Bemerkung des Abg. Dr. Friedberg (nl.) über die Prediger⸗Seminare

Ministerial · Virektor D. Schwartzkopff, daß auch die Se⸗ minarg, welche ein Internat baben, Aus gen ichnetes leisten.

Bei dem Kapitel „Katholische Geistliche und Kirchen“ bemängelt ö

Abg. Schwarze (Zentr) die Gehälter der Kapläne und Hilfe— geistlichen und verweist auf einen Fall in Arnsberg.

Ministerial Direktor D. Schwartzkopff erwidert, daß diese Gehaltsfrage Sache der Kirchengemeinde sei, abgesehen von den Fällen, in denen eine rechtliche Verpflichtung des Staats vorliege, wie im Arnsberger Fall, wo für den dritten Kaplan an der Propsteitirche allerdings nur 1200 S½ς ausgeworfen seien. Die Verwaltung werde diesen Fall nochmals prüfen.

Abg. Schmidt⸗Warburg (3entr.) bringt aus seinem Wahlkreis ebenfalls Beschwerden über zu geringe Gehälter und über mangelndes Entzegenkommen des Staats bei einem Kirchenbau in Altenbeken bor.

Ministerial. Direktor D. Schwartz kopff erwidert, daß es sich in letzterer Beziehung nicht um eine Verpflichtung des Staats handle, der Fall aber infolge einer neuen Eingabe nochmals zur Prüfung komme.

* Bei dem Kapitel „Altkatholische Geistliche und Kirchen“ erklärt

Berichterstatter Abg. Winckler (kons), daß in der Kommission das Bedauern ausgesprochen worden sei, daß die im vorigen Jabre abgelebnte Forderung zur Errichtung eines altkatholischen Seminars nicht wieder in den Etat eingestellt sei.

Bei dem Kapitel „Provinzial-Schulkollegium“ bittet

Abg. Dr. Beumer (nl) um eine Eehebung über die Ergebnisse des sogen annten Abschlußexamens, der Verletzungäprüfung von Unter- nach Sbersekunda. Dieses Examen sei eine der unglücklichsten Ein⸗ richtungen; es falle in ein zu frühe: Lebensalter, wo die Gesundbeit der Schüler dieser Anstrengung nicht gewachsen sei. Der Unterricht in der Untersekunda laufe auf den Drill für das Examen hinaus. Er gehöre nicht zu den Ueberbürdangesphilistern; es müsse in der Schule ge— arbeitet werden, aber in richtiger Weise, und daz Examen müsse in ein passendes Lebensalter fallen. Die Lehrer könnten auch ohne Examen entscheiden, ob die Schaler für das Einjährigenzeugniß reif seien. Mängel unserer höberen Lebranstalten seien einerseits die zu große Reglementiererei und andereiseits das Spezialistenthum der Fachlehrer. Wenn das Abschlußexamen nicht abgeschafft werde, so solle man den Schülern jedenfalls sofort nach der Prüfung und nicht erst nach Wochen das Resultat mittheilen.

Ministerial⸗Direktor Dr. Althoff: Wir sind für diese An regung dankbar. Die Sache ist schon ganz im Sinne des Vorredners in Angriff genommen. es sind Erhebungen angestellt, ob sich die Prü— fung bewährt. Es finden auch Erhebungen statt, ob das Schreibwerk der Direktoren vermindert werden kann. Es liegen schon so viele Aeußerungen vor, daß die Sache fast abgeschlossen ist. Alles, was der Vorredner sagte, war mir sehr sympathisch.

Bei dem Kapitel der Universitäten tritt

Abg. Dr. Böttinger (ul.) für eine größere Berücksichtigung der Chemie auf den Universitäten ein und giebt seiner Freude darüber Ausdruck, daß den Technischen Hochschulen das Recht gegeben ist, den Titel Doktor. Ingenieur zu verleihen. Er bittet um Errichtung von Lehrstühlen für anorganische Chemie an den Universitäten und Ein führung einer besonderen Prüfung für Chemiker.

Ministerial - Direktor Dr. Althoff erwidert, daß fär die Förderung der Chemie schon manches geschehen sei, und * man durch Fortschteiten auf diesem Wege hoffentlich auch zur Erfüllung aller Wünsche des Vortedners kommen werde. Die Lösung der Frage einer besonderen Prüfung für Chemiker se vom Kaiserlichen Gesundheitzamt in Angriff genommen. Zum Studium der Chemie solle das Meturitätscramen verlangt werden.

Abg. Krawinkel (ni) beklagt die Vernachlässigung der neueren Sprachen auf, den Universitäten. Für das Französische bestehe an jeder Üniversität ein Ordinariat, für das Englische nur an fünf Uni— deisitäten; an Extraordinariaten fehle es ganz.

Abg. Dr. Totz (b. F. P.) kommt auf die Vorbildung der höheren Verwallungsbeamten zurück, wünscht deren Ausbildung durch vraktische Kurse und bedauert ferner, daß die Universiläten ibren alten Charakter der Universalbildung verloren hätten und sich in Fakultäten zersplitterten.

Abg. a (fr. Vgg.) bemängelt, daß die landwirthschaft⸗ lichen Lehrstühle nicht genügend mit praktischen Hilfsmitteln aus— gestattet seien.

Abg. Dr. Kropatscheck (kons. ). Bei dem großen Anwachsen der Literatur können die Uaiversilätsbibliotheken nicht alles anschaffen, was auf dem Markt erscheint. Es ist ja schwer ju sagen. was die Universtrãtsbibliotbeken anschaffen müssen und wie hoch ihre finanzielle Ausstattung dafür sein muß, aber gewisse Normen lassen sich wohl aufstellen. Ein Göttinger Professor schlägt vor, daß eine ganz bestimmte Auswahl von Büchern sich in jeder Universitätt

bisher. Der Behauptung, daß die Universitäten

bibliothek befinden müßse und jährlich 50 bis 69 900 4 für jede erforderlich seien. Ueber die Summe läßt sich streiten, aber sedenfalls sind die Universitätsbibliotheken nicht genügend mit Mitteln ausgestattet. Aus den Fonds müssen auch sämmtliche Ginbände be— zahlt werden, ja sogar, wie geklagt wird, die Hilfsarbeiter. Bei den geringer dotierten Universitäten bleiben kaum mehr als 4—- 8000 M übrig! Eine Abhilfe liegt allerdinas in der Königlichen Bibliotbei in Berlin. Man müßte u. a. versuchen, die Musikalien als Pflicht. exemplare zu erbalten. Dann möchte ich noch anregen, daß den Bibliotheks- Direktoren in ausgedehnterem Maße als bisher der Rang der Räthe IV. Klasse verlieben werde.

Abg. Metger (nl) schließt sich dem Vorredner bezüglich der Bibliotheken an und wünscht, daß den Lehrern an höheren Lehranstalten mehr Gelegenheit gegeben werde, durch Reisen ins Ausland sich in der Praxis der neueren Sprachen zu üben als bisher,

Ministerial. Direktor Dr. Althoff: Für die Reisen der Lehrer der neueren Sprachen wird jetzt erheblich . k

zu Fa schulen zersplitterten, muß ich entschieden widersprechen. . Vertretung des Maschinenbauwesenz an den Universitäten wird gesorgt werden. Die Universitäts⸗Bibliotheken könnten auch mit erbeblich höheren Mitteln nicht alles anschaffen, was lesenswerth ist. Selbst wenn von dem jetzigen Durchschniit von 21 000 M ein Drittel oder ein Viertel an Kosten abgezogen werden, bleibt immerhin noch eine stattliche Summe.

Nach 4 Uhr wird die weitere Berathung bis Sonnabend 11 Uhr vertagt.

Literatur.

Das Bürgerliche Gesetzbuch mit Srläuterungen für das Studium und die Praxis von Dr. H. Reh bein. Reschz. grichtsratb. 3. Lieferung. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Die jetzt vorliegende dritte Lieferung schließt den ersten, die Lehren des all jemeinen Theils des B. G. B. darlegenden Band ab. Der Rechfsstoff wird auch in dieser dunch völlig selbständige, bei aller Knappheit gründliche und erschöpfende Behandlung und durch die dem Verfasfer in allen seinen Arbeiten eigene klare und scharfe Fassung des Vortrags, der mit der kommentatorischen die fystematische Darstellung bereinigt. dem Verständniß des Lesert nahe gebracht. Es ist eine solche Fülle neuer, eigener Gedanlen zu Tage gefördert, daß man sich darüber wundern muß, wie etz mzglich ist, neben den bisher fast durchweg als erschörsend betrachteten Ausführungen Planckns noch so zahlreiche neue Gesichtspunkte vor—= jubringen. Auch auf die Bedeutung des Bürgerlichen Gese buchs für daz öffentliche Recht und die Verwaltung bat der Verfasser überall hingewiesen, wo ihm Normen desselben dazu Anlaß geben konnten, fodaß sein Werk namentlich Verwaltungsbeamten beim Studium des Gefetzbuchs werthoolle Dienste zu leisten vecmag. Es kommt hin, daß Rehbein's Konmentar vor allen übrigen, auf genossenschaftlichem Wege hergestellten Kommentaren den großen Verzug einer einheit sichen von' Anfang bis zu Ende von demselben wissenschaftlichen Geiste eifüllten Arbeit haben wird, und er darf schon um des willen siher fein, einen dauernden Platz auf den Arbeitstisch des studterenden Prattikers ju finden. Der dritten Lieferung ist ein sehr ausführliches, 57 Seiten umfassendes Sachtegister zum ersten Bande beigegeben, dag den reichen Inhalt desselben ersichtlich macht und die Brauchbarkeit des Kommentars noch erhöht.

Das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in kurzer systematischer Zergliederung. Ein Grundriß zur Erleichterung der Einarbeitung in das neue Recht von ö. Eucken, Assessor beim Rathe zu Dresden. Roßberg'sche Hofbuchhandlung in Leipzig. Preis geh. S8 6 Der Legalordnung folgend, giebt der Ver sasser auf 417 Seiten den Rechtsstoff in knappen, prässen Wendungen und Schlagwörtern mit Geschick wieder. Den In halt der einzelnen Rechtamaterien hat er durch weitgehende fystematische Gliederung in Abtheilungen und Unterabtheilungen unter Anwendung von Buchstaben, römischen und arabischen Ziffern geordnet, durch verschledenar tigen Druck und Satz die leitenden Gedanken berver⸗ gehoben und die Regeln und Ausnahmen auch dem Auge auffällig gemacht. Gegen eine solche Zergliederung würde man nichtẽ einzuwenden haben, wenn der Verfasser bel den zahlreichen Ver⸗= weifungen auf Parallelstellen glücklicher verfahren wäre. An ftatt den Inhalt derselben kurz anzudeuten und die Seitenzahlen anzugeben, jltiert er die Buchstaben und Ziffern der Abtbeilungen und Unter

abtheilungen; infolge dessen sind die Zitate häufig, wenn überhaupt, nur sebr schwer und mit erheblichem Zeitverlust auffindbar. An

einzelnen Stellen sind Tabellen aufgestellt, die sehr über sichtlich in prägnanter Form die verschiedene Aus gestaltung berwandter Vorschriften wiedergeben; hierin hätte der Ver. fasser noch weiter gehen können. Nicht immer ist der Inhalt wichtiger Vorschriften erschöpfend angedeutet; als besonders lücken bast erscheint die Darstellung des Familienrechts. Für Repenitionszwecke ist das Buch daher nur nach birlfachen Ergänzungen brauchbar, für die indessen auf jeder Selte Raum genug vorhanden ist. Die erste Durcharbeitung des Gesetzbuchs aher vermag ez noch weniger zu fördern; denn der Geist des großen neuen Werkes kaun? nur durch das Studium einer erschöpfenden Darstellung erfaßt werden.

Grundsätze reformierter Kirchenverfassung. Von Dr. jur. et Lic. theol. Karl Rieker, a. o. Professo. der Rechte an der Universttät Leipfsig. Verlag von C. x. Hirschfeld - Leinsig. Preis geh. 6 6 Den zahlreichen Monographien, die der Geschichte und Dozmattk der lutherischen Kirchenverfassung gewidmet sind, stand bisher keine einzige gegenüber, welche die Verfassang der reformierten Kirchengemelnden zu ihrem Gegenstande bat und auf wissenschaftliche Bedeutung Anspruch erheben könnte. Es ist daher ein großes Verdienst des Verfassers der vorgenannten Schrift, das er als erster dieses uner⸗ schlossene Rechtsgebiet betreten und auf die Fälle der bier dor handenen Rechtsformen bingewiesen hat. Das Buch, welches nicht eine Dar stellung des ganzen Spftems der reformierten Kirche werfassung, sondern Erörterungen der in den verschiedenen reformierten Verfaffungs systemen hervortretenden Grundsätze, allgemeinen Grunz⸗ anschauungen und leitenden Ideen enthält, beginnt mit einer Geschichte der Quellen und Literatur der reformierten Verfassungslehre, die des. balb defonders werthvoll ist, weil hier alleg wichtigere, zum theil sehr entlegene und in Deutschland unbekannte Material so fan jusammengetragen ist. Der Verfasser geht von den erken Talvin's und der Genfer Kirchenverfassung aus, betrachtet dann ie weiteren reformierten. Kirchenbilzungen in der Schwein in Frankteich (Hugenortenkirche. organische Artikel“ von 1802, Eglise jibre feit Iz4g, Kirche von Böarns, in den Niederlanden, Schott. land, England, Irland, Polen, Üngarn und Siebenbürgen, kommt bierauf ju Deutschlan?, den reformierten Gemeinden am Nieer= und Oberrhein, in den nassaulschen Landen, der Pfalz, in Lippe, Bremen, Ostfriesland, Brandenburg ⸗Preußen und Bayern, zu den sogenannlen reformierten Fremdengemelnden, Hugengttengemeinden, der Konfode⸗ ration der reformierten Gemeinden in Niedersachsen, den reformierten Gemeinden in Dresden, Leipnig, Frankfurt a. M, sowie in Württem, berg, und wendet sich endlich nach Nord⸗Amerika, wo der Calviniẽmus das größte Herrschaftgebiet besitzt, aber auch die größte Zersplitterung aufweist. Im zweiten, dem eigentlichen Thema gewidmeten Theile des Bucht entwickelt der Verfaffer zunächst den refoemterten Kirchen, begriff, erörtert dann die Bedeutung der Verfassung für die reformierte Firche, die fich auf die heilige Schrift gründende und mit der Qrdnung det chriftlichen Uckirche übereinstimmende reformierte Kirche averfassung scelbsft ihr materielles Gruntprinzip, welches den Ausschluß jeder menschliche Herrschaft und die Allein berrschaft Christi in der Kirche bedeutet, und die Garantien, welche die Kirchenverfassung gegen die Verletzung die

cinzivs bietet. In einem weiteren Abschnitt dieses Theils vergleicht d erfaffer diejenigen Ginrichtungen, welche der reformierten Kitchen, verfassung ihr unterscheidendeg Gevräge gegeben baben, die Preebr⸗ terien! und Synoden, mit ähnlichen der? modernen evangtlischen

assung (insbesondere in Deutschland), Letztere wird mit Vorliebe S dan Che lut her s Cen mn nsistorialen Verfassunggelemente eformierten, presbyterlalen und synodalen charakterisiert, i, man denn auch in der That seiner Zeit bei Einführung von preibyterien und Synoden in der evangelischen Kirche Deutschlands e. Glauben gewesen ift, lediglich reformierte Einrichtungen herüber unebmen. Der erfasser zeigt indessen, wie diesen verschiedenen In ö nen nicht viel mebr als der Nam: gemęzinsam ist. Ven bildet eine Darstellung der Grundsãtze des Calvinismus über erbältniß von Staat und Kirche. Hier wie im Vorangebenden

das V hal der Verfasser den reformierten die lutherischen Anschauungen und inrichtungen n , r. und so neben der Darstellung der resormlerien Firchenverfaffung elne Vergleichung dieser mit den leiten

den Ideen der lutherischen fassung geliefert.

D Anarchismus un? Strafrecht. Von Dr. Hermann Seuffert, Profefsor des Strafrechts in Bonn. 219 S. Jerla von Otto Liebmann, Berlin. Preis geh. 450 M Den Ansto jut Abfafsung dieser Schrift hat dam bekannten Strafrechtalehrer kaz Greigniß vom 10. September 1898 zu Genf gegeben. Es sind Fragen des Strafrechts und der Strafpolitik, zu denen er in größerer Der' geringerer Ausführlichkeit Stellung nimmt. Ja den ersten 3 Kablteln behandelt er: das Verlangen nach, Verschärfung der Strafgesetzʒgebung, Wesen und Walten des Anarchismus, die Frage, welche Gr olge eine außerordentliche Handhabung der Strafrechtspflege egenüber dem Anarchismus erzielen kann, die gegen denselben über⸗ ö anwendbare Strafgesetzgebung, die französische, italienische und spanische Gesetzgebung gegen den Anarchismus, die bestehende Strafgesetzgbung in Deutschland, die bisher gemachten Abänderungs⸗ vorschläge, die Frage. ob das Strafgesetzb uch in ändern oder ein Spe algesez zu erlassen wäre, die anarchiftischen Vereine, Versamm⸗ langen und Druckschriften, das Merkmal der anarchistischen Begehung, die Juftändigkeit für die Aburtheilung sowie die Auslieferung. In wes weiteren Kapiteln läßt der Verfaser dann den Wortlaut des seine Vorschläge jusammenfassenden Entwurfs eines Gesetzes zur Be⸗ fiapfung der Gewaltthaten des Anarchismus“ mit erläuternden Be— merkungen und im Anhang einen Abdruck des Entwurfs eines Geseßes jum Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnissez sowie des italienischen stothdekretz vom 22. Juni 1839 folgen. Die anregende Schrift ver⸗ dient die Beachtung weitester Kreise.

Die Gewerkschafts bewegung. Darstellung der gewerk— schaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder pon W. Kulem ann, Landgerichtsrath in Braunschweig. TXII und 731 S. Verlag von Gufstav Fischer, Jena. Preis geh. 10 M1 Seitdem die von der Sozialdemokratie ins Leben gerufenen Arbeiter⸗ Berufsorganisationen den Namen, Gewerkschaften· angenommen haben, pflegt man darunter ausschließlich die Fachvereine soꝛialistijcher Arbeiter ju verstehen. Der Verfasser des hier angezeigten Buches. das fast gleichseitig mit dem ersten Bande eineg „Les Associations pro- fessionesses ouvrisres. betitelten Werkes des französischen staat⸗ lichen Arbeits amts erschienen ist, welcher sich mit der Entwicklung der franzssischen Arbeiterorganisationen beschäftigt, zählt im weiteren Sinne ju den gewerkschaftlichen Bildungen außer den sozialdemokratischen Berufgverbänden, die ja nur eine einzeln- Gruppe der Arbeiter sind, auch alle anderen wirthschaftlichen In teressenorganisationen, und nicht nur die der Arbeitnehmer, sondern ebenso die Vereinigungen der Arbeitgeber, welche die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern sich jur Aufgabe gemacht haben. Zu diesen Organtsationen, welche Fulemann zum ersten Mal neben den sozialdemokratischen G:werk⸗ schaften ohne Beschränkung auf einzelne Länder oder Formen, syste⸗ matisch gruppiert, erschöpfend behandelt, um einen Ueberblick über die gesamm te Gewerkschafts bewegung im In und Ausland zu geben, ge⸗ hören jzunächst die Hirsch⸗Duncker'schen Gewerkoerei ne. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die sozialistischen Arbeiter verbãnde als die einzigen gewerkschaftlichen Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein sind in neuester Zeit beachtenswerthe christliche Gewerkoereige gegründet worden, ö es giebt noch eine ganze Anjahl von Vereinigungen aller Art, le man freilich nicht zu den Gewerkschaften im engeren Sinne rechnen lann, die aber doch unter den Begriff der wirthschaftlichen Interessen⸗ organisation fallen. Zu ihnen gehören namentlich die evangelischen und die katholischen Arbeitervereine, ferner eine Reihe laufmännischer Drganisationen, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen Charakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich haben auch vielfach staatliche unx prwate Beamte das Bedürfniß einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Alle diese zahlreichen Drganisatlonen baben in dem vorliegenden Werte Platz gefunden. Bei der Zusammenstellung des sich auf diese beniehenden Thatsachen⸗ materials, die in Bezug auf Vollständigkeit kaum etwas zu wünschen läßt, hatte der Versasser große Schwierigkeiten zu überwinden. Denn daz Gebiet, welches bisher eine juperlässige literarische Bearbeitung erfahren hatie, war nur ein kleiner Theil des Gesammtgebiets, zunächst raͤumlich begrenzt, inso fern es sich auf die fünf Länder Frankreich wo seit dem Erlaß des Gesetzes von 1884 die Koalitionsfreibeit für landwirthschaftlich- sowohl wie für industrielle Arbeiter besteht und nach dem erwähnten Werke des staatlichen Arbeitsamts in dem Zeit raum von 1880 biz Ende 1897 die Zahl der Gewerkschaften von 1006 mit 139 697 Mitgliedern auf 2334 mit 457783 Mitgliedern gestiegen ist = Großbritannien, Nord Amerika, Deutschland und die Schweiz beschränkte, sodann auch inhaltlich begrenzt, wenigstent hinsichtlich Deutschlangs, da dag einzige in Betracht kommende, übeidies noch unvollendete Werk von dem Preivatzojenten Schmöle in Greifswald über die sozialdemokratischen Gewerk schaften in Deuischland seit dem Erlasse des So nialisten gesetzes nicht die ganje deutsche Gewerkschafts zewegung umfaßt, sondern nur eine einjelne Sruppe herausgreift. Der Verfasser war deshalb für die Materialbeschaffung auf private Bemühungen ange⸗ wiesen. Er hat auf diesem Wege auch die bisher noch garnicht der öffentlichen Kenntniß zugänglich gemachten Ansätze einer internationalen Drganisation ermittelt und giebt eine Uebersicht der vorhandenen internalionalen Beniehungen in den einzelnen Induftriezweigen. Aber damit ist der Inbalt des umfangreichen Werkes noch bei weitem nicht erschöpft. Ebenfalls auf Grund privater Er⸗ mittelungen theilt der Verfasser auch die wesentlichen. alle typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdruck bringenden Thatsachen über die noch nirgends in der Literatur beban delten Unternehmer⸗ grganisationen des In! und Auslandes mit, soweit sie sich mit den Beziehungen zur Arbeiterschaft befassen, sowohl über die zahlreichen, bald sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für den ganzen Staat jusammenschließenden, bald alle Arbeitgeber eines bestimmten Beirks ohne Unterschied des Gewerbes um sassenden Antistreiłk · bereine! und Schutzverbände, welch: die Regelung des Verbãltnisses zu den Atrbeltern als einziges Ziel verfolgen, als auch diejenigen Vereinigungen von Arbeitgebern, bei denen diese Aufgabe nur die mehr oder minder in den Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit bildet. Hat man das Ziel der beiderseitigen Vereinigungen in letzter Justanz nicht im Kampfe, sondern in der

beiführung eines die Jateressen beider Theile berücksichtigenden riedensz ustandes zu sehen, so verdienen eine ganz besondere Auf⸗ merksamkeit die Versuche einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Unternehmern, wie sie in verschiedenen Ländern zum tbeil mit großem Gefolge gemacht. worden sind. Eine Zusammenstellang dieser Versuche entbält der letzte Theil des vorliegenden Werkeg. Hier wie im Vorhergehenden bietet der. Verfasser in knapper Form das Wissenswertbe aus der Geschichte, den Statuten und über den gegenwärtigen Stand der Ver⸗ einizungen, dabei sich im allgemeinen auf die Zusammenftellung der Thatsachen beschränkend und nur hier und da kurze kritische Be= merkungen an dieselben knüpfend. Die Arbelt, deren unpartetischer, wissenschaftlicher Charakter gegenüber allen behandelten Deganisationen de wahrt ist, macht samit denjenigen, welche sich mit der schwer übersehbaren , Bewegung beschäftigen wollen oder dazu genöthigt

nd, das gesammte Material jugänglich und erspart ihnen die Mühe, ka durch die Speztalliteratur, soweit eine solche vorhanden ist, hin⸗ urchzuarbeiten. Doch hat sie noch einen höheren Werth, denn wie

in allen jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwicklung zum Ausdruck kommt, der aber in den ver⸗ schiedenen Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte derschiedene Ausprägung erhalten hat, so gelangt dieses einheitliche Moment auch nur durch die einheitliche Behandlung zum vollen Verftãndnisse.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellt en Nachrichten für Handel und Industrie“).)

.. Deutsches Reich.

eue Zollsätze für Spirituosen in den Schutz⸗ gebieten Togo und Kamerun. Vom 1 April 1900 ab 6 liegen Spirituosen bei ihrer Einfuhr nach den Schutzgebieten von Togo und Kamerun folgenden Zollsätzen:

! A. Togo. J. Spirituosen und alkoholhaltige Flüssigkeiten aller Art, welche weder süß noch mit einer Substanz gemischt sind, durch welche die , n. des Alkoholgehalts mittels des Alkoholometers ver⸗ ndert ist:

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B. Kamerun einschl. derienigen Gebietstheile, welche zur westlichen Zone des ö Congobeckens . gehören. Spirituosen; Rum, Genever, Soiritus und sonstige alkohol haltige Flüssigkeiten, welche weder süß noch mit einer Subftan; ge⸗ mischt sind, durch welche die , n,. des Alkoholgehalts durch den Alkoholometer verhindert ist, bei einer Alkoholstärke a. bis einschließlich 50 Trallez, für 1 1 .. b. von 51 5/0 Tralles, für 11 c. von mehr al3 dl oo Tralles, für jedes Prozent mehr ein Zuschlagszoll von

d. Ram, Genever, Spiritus und sonstige alkoholhaltige Flüssigkeiten, welche gesüßt sind oder Zusätze enthalten, Die die Feststellung des Alkoholgehalts durch den , ,, verhindern, also z. B. alle Liqueure, ãr w '

Bemerkung. Eine Nachverzollung der bereits vor dem 1. April d. J. nach den genannten Schutzgebizten eingefübrten und daselbst nach den bisher gültig gewesenen Zollsätzen verzollten Spirituosen findet nicht statt. (Deutsches Kolonialblatt vom 1. März 1900.)

Verkehr deutscher Schiffe in ausländischen Häfen im Jahre 1899. Eingang

z Ausgang Zabl bittin. Daron. Zabl der Schiffe

Hãfen er ? in in Schiffe Register Ladung Ballast Ladung Ballast

Amsterdam .. 194 186 80 114 La Rochelle... 2 1 1 1 3 J 16 .

j 16 lil 7 7 . 47 Smyrna... 64 64 Bombay.. 42 40 k 46 1 93 w 57*) Port Louis (Mau⸗ ö

7397 1523) Chatham Neu⸗

Braunschweig]) 1165 2 Victoria (Britisch⸗

Columbia). 2 2442 Hamilton (Bermuda) 2 2 Portland (Oregon) 15 26 338 1

41 74 138 41 40

Guay iquil Valparais o. 131 272278 130 129 (Nach den Schiffslisten der Kaiserlichen Konsulate.) ) 1 Dampfer ging in fremden Besitz über.“) 1 desgl.

1 2 15

3 11 de oO XI I le esl = &

Auswanderung aus Großbritannien im Jahre 1839.

Nach der amtlichen Statistik sind im Jahre 1899 241 195 Per- sonen gegen 205171 im Jahre 1895 aus Großbritannien aus- gewandert. Die Auswanderung richtete sich hauptsächlich nach folgenden Ländern:

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' ohne bestimmte Engländer Fremde zlaticualiig Vereinigte Staaten von Amerika 92530 65824 847 Englischꝛs Nord. Amerika... 16451 17158 118 Auftral⸗Asien .... 11478 805 6 Kap der guten Hoffnung und

ö 19 689 4392 Andere Linder 11758 1840 33385 Zusammen 1893 .. 146 77 30 91 4505

ö 1898 . 140 644 60 019 3976

Die Zahl der ausgewanderten Irländer stieg von 34 395 Per— sonen im Jahre 1898 auf 42922 Personen im Jahre 1899.

Bestimmungslãnder

Tägliche Wagen gestellung für Kob len und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 9. d. M. gestellt 16183, nicht recht⸗ zeitig gestellt 168 Wagen.

In Oberschlesien sind am 9. d. M. gestellt 6240, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 9. März.

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ei⸗ *Rleinhandelspreise.

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Berlin, 93. Märj. Bericht über Speisefette (von Gebr. Gause). Butter: Dag Geschäft ist sehr still, die Zufuhren sind wesentlich größer als der Bedarf. Die Preise werden künstlich gehalten, und die Marktlage wird dadurch eine recht ungesunde Land⸗ butter ist! ohne Nachfrage. Die heutigen Notierungen . Hof und Genossenschaftsbutter La Qualität 94 M4, do. Ia Qualität 92 4M, Landbutter nominell. Schmalj: Der Markt erholte sich in den ersten Tagen der Berichtzwoche und schließt fest. Die heutigen No⸗ tierungen sind: Choice Western Steam 38 S, amerik. Tafelschmal i. . ö. r nn nnen 6, Berliner .

mal; 42 - Fairbank⸗Kunstspeisefett 38 * Speck: Der Absatz ist schwierig und klein. ne J

Wie aus dem Bericht der Königsberger Vereins⸗Bank zu Königsberg i. Pr. für das abgelaufene Geschäftsjahr hervorgeht, beträgt der Reingewinn 463 141 6 und die in Vorschlag gebrachte Dividende 65 o (gegen 60υ 1898).

Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt be⸗ richtet die „Schles. Ztg.: Die feste Stimmung des oberschlefischen Eisenmarkts hält weiter an. Die von den Verkaufsstellen gegenwärtig notierten Preise wurden willig angelegt. Die Roh eisen produktion der Berichtswoche ging flott weg. Die Gießereien waren in regelmäßiger Thätigkeit; besonders umfangreich waren die Ab⸗ forderungen von Rohgußwaaren für Berg⸗ und Hüttenwerke. Die Preise blieben durchweg fest. Die Alteisenhändler stellten für das von ibnen angebotene Schmeljmaterial Böhere Forderungen; der Umfsatz darin war jedoch beschränkt. Das Wa ljeisen geschäft nabm seinen regelmäßigen Fortgang; für die Ausfuhr nach Dänemark konnte wiederum eine nicht unerhebliche Preigbefferung erzielt werden. Auf dem Blech markte bielt die lebhafte Nachfrage für alle. Sorten an, und das Geschäft wickelte sich trotz der letzten Preiserhöhungen glatt ab. Bei den Drahtwerlen war der Spezifikations⸗ eingang in der verflessenen Woche ein besenders starker. Die Preise blieben für nicht syndiziert. Drahtwaaren unverandert fest, während der Drahtstifteverband für Verläufe pro zweites Quartal einen angemessenen Aufschlag eintreten ließ. Auf dem Rohzinkmarkt, der verflossenen Woche fand bei den schlesischen (. ein recht lebhaftes Geschäft, zu Pceisen von 43,50 M an= angend und allmählich bis 46,30 C steigend, sowohl für prompte als auch für Lieferung im zweiten Vierteljahr statt. Die Nachfrage nach Zinkblechen blieb bei unveränderten Preisen gut.

Der Handelsgärtner! (Verlag von Bernhard Thalacker,

Leipzig Gohlig) berichtet über die Lage des Gartenbauhandels im Monat Februar 1990 Folgendes: Die Gesammtlage ist miist ungünstig; von den meiften Plätzen wird jedoch ein lebhafter Absatz in blühenden Pflanzen gemeldet. Ausschlaggebend war das Bindegeschäft; wenn auch der Bedarf in den ersten Wochen gegen das Vorjahr zurückblieb, so trat später dafür eine Besserung ein, und zur Fastnachts⸗Saison wurden ansehnliche Mengen von Sträußen und losen Blumen verbraucht. Auch ein großer Bedarf an Trauer Arrangements und Kränzen war vor⸗ banden, und die geforderten hoben Preise hielten an. Für die Baum⸗ schulenbranche war die Witterung des Februar recht ungünstig; der Versand begann in der Mitte des Monats, mußte aber in den letzten Tagen wegen des eingetretenen Frostes wieder eingestellt werden. Auch der Frühgemüsekultur kam die wechselyolle Witterung nicht zu statten, namentlich nicht den angelegten Treibkästen. In den Samengeschäften ist flott zu thun, „Die Buderus schen Eisenwerke zu Wetzlar haben, ibrem Geschäftsbericht für 1899 zufolge, einen Reingewinn von 417 865 0 (gegen 349 294 4 1895) erzielt und beabsichtigen, eine , rn, in der vorjährigen Höhe von 6o½ zur Vertheilung zu ringen.

Die Württembergische Bankanstalt (vorm. Pflaum u. Co) zu Stuttgart hat, wie aus dem Jahresbericht für 1899 ersichtlich ist, einen Nettogewinn von 640 949 6 10,6880 /0, gegen 617 733 S (— 10,29 0 ) im Vorjahre, zu verzeichnen.

Das Gesammterträgniß (mit Ausichluß des Gewinn⸗ vortrags) der Würrtembergischen Vereinsbank zu Stuttgart beläuft sich, nach dem Vorstandsbericht für 1899, auf 1922 848 , gegen 1 863 197 66 im Vorjahre.

Breslau, 9. März. W. T. B.) Schluß ⸗Kurse. Schles. 36 o L. Pfebr. Litt. A. 94 40. Breslauer Digtentobant 11820, Breslauer Wechslerbant lo7, 30, Kreditaktien , Schlesischer Bankverein 145,25, Breslauer Spriifabrit 171,50, Donnersmark 259 50, Kattowiger 247,50, Oberschles. Eis. 142,50, Caro Hegenscheidt Akt. 181,60, Dberschles. Koks 166,50, Oberschles. P.-J. 170.25, Orp. Zement II, 00, Giesel Zem. 171,50, 2. Ind. Kramsta 166,50, Schles. Jement 219,50, Schl. Iinkh. . 388 00, Laurabütte 273. 25, Bresl. Oelfabr. S7 60, KolsObligat. 97 50. Niederschles. elektr, und Kleinbahn⸗ ellschast S5, 00, Cellulose Felomüble Rosel 167.00, Oberschlesische Bankattier 114,09, Emaillierwerke Silesia. 168,50, Schles. Elektr. und Gasgesellschaft Litt. A. 125,00 Br., do. do. Litt. B. 114,50 Br. .

Magdeburg, 9. März. (B. T. B.) Zucker bericht. FKornjucker exkl. 880 /o Rendement 19.80 - 1I190. Nachprodukte exkl. 75 o/ / Rendement 8,0 8,65. Stetig. Brotraffinade J. 24,90. GHrotraffinade II. 25,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,75 24 25. Gem. Melis J. mit Faß 23,25. Stetig. Rohracker J. Pro— dutt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 9, 92 God., 9, 85 Br., pr. April 5, 24 Gd, 9, N73 Br. pr. Mai 10,00 Gd., 10023 Br., pr. . 10,320 Gd, io, Zz Br., vr. Oktober⸗Dezember 9,40 Gd., d, 47 Br. Still. Wochenumsatz 306 900 Ztr.

Frankfurt a. M., 8 März. (W. T. B) Schluß-⸗Kur se. Lond. Wechsel 20,50, Pariser do. Sl,25, Wiener do. S4, 366, Zo / Reichs⸗A. 85,50, 3 0/0 Hessen v. 96 84 60, Italiener 94,70, 3 Yo port. Anl. 24,80, 5 o amort. Rum. 4,30, 4 0s russ. Kons. 29 30, 40/— Russ. 1894 99, 60, 4 0n½ Spanier 70,60. Konv. Türk. 23,20, Unif. Egbpter —— . 5 ο0 Mexikaner v. 1899 98,90, Reichsbank 156,70, Darmstãdter 141, 50, Die konto⸗ Komm. 196,99, Dresdner Bank 164, 89. Mitteld. Kredit 115, 30, Nationalbank f. D. 146.20, Dest. ung. Bank 127.00, Dest. Kreditakt. 234 60, Adler Fahrrad 199 50, Allg. Glektrizitãt 251, 80, Schuckert 232, 00, Höchst. Farbwerke 387,10, Bochum Sußst. 277. 00, Westeregeln 216, 85, Laurahlitte 273 50, Lom= barden 29. 149 Sottbarbbahn 143 0, Mitteimeerb. Joi, oõ, Breslauer Digskontobank 118,50, Privatdiskont 55.

Effekten Sozietät. (Schluß.) Destert. Kredit ˖ Alten 235,50, Franzosen 139,30, Lomb. 29, 40, Ungar. Goldrente —— Gotthardbahn fä5 00, Deutsche Bank 211, so, Diek. Fomm., * Dres daer Bank 16 50, Berl. Handelsgef. —, Bochumer Gußst. 276, 90, Dort⸗ munder Union —, Gelsenkirchen 211, 10, Harpener 228,19, Hibernia ==, Taurahütte 273, 80, Portugiesen 24,50, Italien. Mittel meerb. Schweizer Zentralbabn 144 80, do. Vordostbahn 92,70, do. Unlon 85. I, Itallen. Möridionaur —, Schwelzer Simplonbahn 7o, 10, Mexikaner Italiener oa, b0, 3 0 Reichs Anleihe —,

uckert . Schucke (B. T. B) Rüüböl loko 57, Co,

Köln, 9. März. pr. Nat 55,60. .

Dres den, 9. März. (W. T. B) 3 0 Sächs. Rente Sa 4b, zr o/ο 6 do. Staats anl. 96 00. Dresd. Stadtanl. D. 985 94,25, Allg. deutsche Kred. 197, 909, Berliner Ban Dregd. Kreditanftalt 125,23, Dresdner Bank 16490, de. Bankverein 129,50, Leipziger do. = =, Sächstscher do. 136 25, Deutsche Straßenb,. 186, 900, Dresd. Straßenbahn 176. 75, Dampfschiffabrts⸗Ges. ver. EGlbe⸗ und Saalesch. 147,00, Sächs. Böhm. Dampfschiffahrts. Ges. 260, 00, Dregd. Banu⸗ gesellsch. 211,00. ö .

Leipzig, 8. März. (B. T. B.) Schluß Kurse. 3 oo Sächsische Rente S4, 50, 34 do do. Anleihe 96,25, Desterreichische Banknoten S4, 50, Zeltzer Paraffin. und Solaröl Fabrik 140,60, Manzfelder Kure 1314.00, Leipziger Kreditanstalt Aktien 196,50, Rredit., und Sparbank ju Leipng 12100, Leipziger Bank-Aktien 173,70, Leipziger vpothekenbant 136.00, Sächsische Bank zmrrlen 13539. Sach iche Boden. Kredit. Anftalt 125 75, Leipniger

Baummwollspinnerei⸗ Aktien 173,50, Leipnger Kammgarn Spinnerei.