1900 / 66 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Land⸗ und Forstwirthschaft. Königlich preußisches Landes⸗Oekonom ie⸗Kollegium. Zweite Tagung der VIII. Sitzungsperiode. Zweite Sitzung: Dienstag, den 13. März 1900.

Der Vorsitzende, Landeshauptmann von Roeder Ober ˖ Ellguth Breslau), eröffnete die Sitzung um 104 Uhr.

Erster Gegenftand der Berathung war die Vorlage des Landes- Dekonomie⸗Kollegiums über den Entwurf einer Geschäfts⸗ ordnung. Der Entwurf war in der vorjährigen Tagung an⸗ genommen worden. Die damals zur Nachprüfung bestellte Kommission empfahl nunmehr durch ihren Berichterstatter, Geheimen Regierungt⸗ rath, Rittergutsbesitzer Reich- Meyken, die endgültige Annahme des Gafwurfz mit einigen Aenderungen und Zusätzen. Zu einer Dis kussion gab nur der neu eingeschobene 5 3a Anlaß, welcher lautet:

Arbeit verlassen haben, für einen Zeitraum in Arbeit nimmt, wo die vertragebrüchigen Arbeiter dem anderen Arbeitgeber zur Arbeit ver- pflichtet sind, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bis zu sechs Wechen bestraft. 55. Arbeitgeber, welche widerrechtlich die Annahme landwirthschaftlicher Arbeiter beim Antritt des Arbeitzverhältnisses verweigern, oder solche Arbeiter aus der Arbeit entlaffen, ohne denselben die vertrags mäßige Vergütung zu gewähren, werden mit Geldftrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen bestraft. Die Bestrafung tritt nur auf Antrag des Arbeiters ein. Der Antrag ist nur zulässig, wenn er innerhalb einer Woche nach Begehung der strafbaren Handlung gestellt wird. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. ‚.

Die Anträge der Referenten wurden nach längerer Besprechung angenommen.

Als vierter e, . der Tagesordnung stand zur Berathung ein Antrag der ständligen Kommission des Landes Dekonomie ⸗Kolle giums für die Landwirthschaftskammern, betreffend die Einfuhr amerika—⸗

dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und beantragen, einen wirksamen Schutz der einheimischen Hi herbeizuführen: a. durch Brandzeichen für eingeführte Pferde wre eine ausreichende Quarantäne für dieselben. C. durch diana; Impfung der eingeführten Pferde gegen Rotz, sobald ein

Mittel gefunden ist.“

1 et

9 i

Der von den Referenten, Geheimer Regierungsrath Reich.

folgende Fassung:

und Graf zu Rantzau⸗Rastorf, begründete Beschluß gel Form zur Annahme: II). Der Antrag der ständigen Kommission möge au Pferde im allgemeinen ausgedehnt werden. 2 ern folgende Fassung: „Das Brandzeichen hat zu bestehen aus ah Buchstaben jur Bejeichnung der Grenzstrecke, über welche die dh. n ö hat, sowie auß dem Datum der Einluhr.“ erhalte

2) Ziffer

ch angte in ie

aus lan sc⸗

3 3

durch eine mindesteng 6 wöchenl

Quarantäne, an welche sich eine 6 monatliche veterinär obachtung anschließt⸗

pol i ing

der in den Haupt-Bergbau⸗Bezirken Preußens im Jahre 1898 verdienten Bergarbeiter Löhne. Mit Ausschluß der fest besoldeten Beamten und Aufseher.

kd

Art und Bezirk des

Bergbaues

Nachweisung

J. Durchschnitts⸗ Löhne sãmmtlicher Arbeiter.

Gesammt⸗ Belegschaft im

Verfahrene Arbeits⸗ schichten auf 1 Arbeiter

—————

Verdiente reine Löhne (nach Abiug aller Arbeits kosten, fowie der Knappschaftg., der Invdaliditätz⸗ und Alters- persicherungs· Beitrãge)

im

Jahre 1899

Jahre 1898

Jahre Jahre 1899 1898

insgesammt im

auf 1 Arbeiter uf 1 Arbeiter und 1 Schicht m im

(abgerundet auf ganze

Jahre 1399 Jahre 1898

Jahre Jahre Jahre Jahre 1898 1898 1839 sss

holz, 52 664 Kubikfußß Brussen, 209 Kubikfuß Birkenholi, S020 Rubttfuß Ballen, 2214 Tonnen Säe, Leinsaat im Gesammtwerthe von 529 770 6 .

Außer Deutschland waren noch Belgien, Dänemark, Groß⸗ britannien (mit 1702110 M und die Niederlande an der Ausfuhr betheiligt. . ; Der Gesammtwerth der Ausfuhr von Windau erreichte die Höhe von 3 193 780 4

In den Hafen von Windau liefen im Jahre 1899 158 Schiffe von Zö5 824 Lasten ein, von welchen 45 unter deutscher Flagge fuhren. Deutschland ftand sowohl in dem Tonnengehalt, als auch in der An⸗ zabl der den Waarenverkehr mit Windau vermittelnden Schiffe an erster Stelle. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in

Windau.)

Außenhandel der Kapkolonie 13893. Die folgende Zusammenstellung, welche auf Grund von statisti—⸗

schen Notizen in der Cape of Good Hobe Government Ganstte“

veröffentlicht n, . . . ö . der Kap⸗ i e 1 mit demjenigen des Vorjahres:

kolonie im Jahr . 64

Einfuhr: Werth in Pfund Sterling

Waaren

15 264 949 14561 373 Gouvernementsartikel

Das Landes Dekonomie⸗Kollegium wählt bei seinem ersten Zu⸗ sammentreten in jeder dreijährigen Sitzungsperiode eine ständtge Rommission mit der Bezeichnung: Ständige Kom mission des Landes⸗Oekonomie - Kollegiums (Zentralstelle für die Landwirthschafts kammern). Die Kommission, in welcher jede Landwirthschaftekammer verfreten sein muß, hat das Recht, sich durch Zuwahl zu ergänzen und Sachverständige zu den Berathungen zuzuztehen. Die ständige Kommission hat die Aufgabe: a. aus den Binzelbeschlüssen und Gutachten der Landwirthschafts kammern Gesammt⸗ beschlüsse und Gutachten in geeigneter Bearbeitung zusammenzustellen und dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten einzu⸗

nischer und russischer Pferde. Derselbe lautete dahin: „bei Um 5 Uhr Nachmittags wurde die Sitzung geschlossen. Zahlen) 4

Statistik und Volkswirthschaft. . ö J ö

Nachwei sung . . der in den Haupt⸗Bergbaubezirken Preußens im IV. Bierteljahre 1899 verdienten Bergarbeiter -⸗Löhne. a. Steinkohlenbergbau. t .

Mit Ausschluß der fest besoldeten Beamten und Aufseber. n Oberschlefien .

2 ; e L Durchschnitts⸗ Löhne sãmm tlicher Arbeiter. z 3 . Verfahrene Nördliche Revieren). 1 6 Arbeits⸗

ö p. Sidliche Reviere )⸗⸗⸗⸗ reichen; b. durch eine vorbereitende Sammlung und Zasammen⸗ , . schichten auf Summe Q. B. A. Dortmund (a, b und stellung des einschlagenden Materials den e nzelnen Landwirthschafts im 1 Arbeiter Revier Osnabrück.. kammern die Bearbeitung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu er⸗ im bei Saarbrũcken Staats werke) leichtern; c. für die Zeit, wo das Landes. Oekonomie. Kollegium zu einer Art und Benirk des e deen Sißung nicht versammelt ist, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der rt und Benrtrt de IV. 1II. . Draunkobten bergan. Landwirthschafte kammern zu vertreten und zu dem Zwick selbständige Bergbaues Jah V. J. V. J. ö Ob ber enn i gbenirf Halle . Anträge und Berichte an den Minister für Landwirthschaft, Domänen III. V. J. Jahres- I395 583 im Oberberg ö und Forsten zu richten; namentlich hat die Kommissisn die Wahlen 1899 mittel det C. Salzbergbau. von besonderen Vertretern für diese gemeinschaftlichen Angelegenheiten 1898 (a . e n Dberbergamtẽbenrrt Salle vorzunehmen. Die ständige Kommission kann für die Erledigung aul ganze ihrer Aufgaben Unterkommissionen bilden. Diese können zu ihren Be⸗ rathungen Sachverständige zuziehen. Berichte, Anträge und Wahlen ñ sind dem Vorsitzenden dez Tollegiums mitzutheilen, der sie alsdann in . der nächsten Sitzung dez Kollegiums ju dessen Kenntniß bringt.“

49 675 872 17 307 080

185 253 883 64 065 610

58 8o3 279

19 522 305 1356 405 S08 98

61084 3835578 16 682 438 19 207549

160 685 70

135 428 316 7 ro3 oo)

49 536 320 Gesammteinfuhr.

Verdiente reine Löhne (nach Abzug aller Arbeitskosten, sowi⸗ der Knappschafts⸗, der , , und Alters versicherungz⸗ eitrãge

Ausfuhr: .

Kolonialerzeugnisse außer Diamanten, Gold und Münzen

Diamanten....

w

Ein und wieder ausgeführte Waaren

.

Der Werth der Durch

3 675 000 S im Jahre 1898.

mit 2 520 000 gegen 3 1390 000 R im Die Zollgefälle beliefen sich im gegen 191 000 X im Vorjahre.

4880 120 3 806 645 13 815 683 415 872 415280

25 353 600

4151144 4566 897 15 394 442 310 930 895 288

2is Sz9 a9 36 397 036 9 636 829

248 964 734 38778 878 10709737

199 133 33 6as 16 611

185 9563 317 35 856 295 9 562 310

auf 1 Arbeiter und

insgesammt im 1 Schicht im unf 1 enn

2834 2151 30 2s zz zol 22 309 986

IV. V. J. Jahres. IV.

III. V. J. 3 1II. 1899 353

V. J. mittel 1899 1595 1595 Zahlen) 6. 4. 4 4 ,., 7 8. ] I0.

4533 23855 302 4987 922 778 33a 3,54

d. Erzbergbau. in Mansfeld (Kupferschiefer).

im Oberharj in Siegen ˖ Nassau .

12 zꝛ7 963 3,19 3 05 967 2126 96857 2, 163) 2, 135) 6455) 16 596 502 3,27 2589 944 290 2572 823

12 898786 2 0669 2805) 18 203 899

6 462 805

13 344 3210 193 282 7852

13 307 303 3338 299 20 obg 289 6 o 2 284

4 686755

*

24 2 2 . ;

ö 23 ;. ö

z 2 ; ö ? 3 ĩ n r ü ö = . * . . * . X. 2 . . 3 .

eee

Mit dieser Einschaltung wurde der Geschäftsentwurf endgültig angenommen und hierauf auch die stänzige Kommission selbst gewählt.

An zweiter Stelle stand zur Berathung die Vorlage des Ministers für Landwirthschaft ꝛc.. Ueber die Zweckmäßigkeit der seit⸗ berigen Verwendung der Staatssubventionen auf dem Gebiete der Rindvieh, Schweine und Schafzucht.“ Ueber diese Vorlage berichteten die Herren Rittergutsbesitzer von Kries⸗Trankwißz (Westpreußen) und von Stockhausen⸗Abgunst (Casseh. Die von ihnen begründete gemeinsame Resolution gelangte nach längerer Debatte in folgender Fassung zur Annahme:

Die vom Landes Oekonomie⸗Kollegium in seiner Sitzung vom 16. bis 20. November 1891 gefaßten Beschlüsse über die Verwendung der Staatssubpention jur Förderung der Rindviehzucht haben sich im großen Ganzen bewährt. Es wird von keiner Seite Klage dar⸗ Über geführt, daß durch diese Bestimmungen die Landwirthschafis⸗ kammern in ihren Absichten und Plänen beengt oder gehindert sind.

Zu den unter Nr. 1— der Ziffer L dieser Beschlüsse aufge⸗ führten Punkten empfehlen die Referenten dem Landes, Oekonomie Kollegium folgende Erklärungen: 1) die Schauen sind als geeignetes Mittel zur Förderung der Viehzucht auch jetzt noch anzusprechen; dies gilt insbesondere für die auf einzelne Viehgattungen be⸗ schränkte Schau. Auch die Prämiierung ganzer Zuchten (Stallschauen) erscheint empfehlenswerth, sowie die Prämiierung von Bullen auf den Körungen. 2) Als ein besonders geeignetes Mittel, die Zucht intensiver ju fördern, ist indessen der Ankauf guter, der ein—⸗ . enen Zuchtrichtung entsprechender Zuchtthiere anzusehen. Dieser

kauf erfolgt entweder auf feste Bestellung, oder die Thiere sind durch meistbietenden Verkauf nur an Züchter, unter Sicherstellung der Verwendung zur Zucht, abzugeben. CEiwaige Preisdifferenzen oder eine prozentuale Preisermäßigung sind unter Verwendung der Staatsgelder auszugleichen. 3) In denjenigen Bezirken, in welchen noch keine genügende Anzabl von Bullen - Stationen vorhanden ist, ist auf Errichtung und Vermehrung derselben Bedacht ju nehmen. 4 In den⸗ jenigen Bezirken, ia welchen die Viehzucht sich mit Hilfe der Bullen. Stationen zielbewußt entwickelt und bestimmten Schlägen zugewendet hat, ist die —Organisatien von Viehzucht Vereinen, ⸗Genossenschaften und ⸗Verbänden mit Heerdbuchführung zu fördern. Eine Ver⸗ mehrung der Mittel zur Durchführung der vorstehenden Zwecke ist dringend geboten.“

Den dritten Gegenstand der Tagegordnung bildete die Vorlage des Landwirtbschafts. Ministerz: Ist eine gesetzliche Neu⸗ regelung des Verhältnisses der ländlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Preußen erforderlich und auf welcher Grundlage bat eine solche zu erfolgen?“

Der erste Referent, Rittergutsbesitzer, Kammerherr von Rheden⸗ Rheden (Hanne ver), begründete folgenden Antrag:

Das Landes Oekonomie ⸗Kollegium wolle beschließen: In Er⸗ wägung, daß der Vertragsbruch der landwirthschaftlichen Arbeiter in einer derartigen Weise im Zunehmen begriffen ist, daß durch den selben die ohnehin schwierige landwirthschaftliche Lage noch drückender belastet wird als durch die niedrigen Preise fast aller landwirth⸗ schaftlichen Produkte, in fernerer Erwägung, daß die Sicher- beit des landwirthschaftlichen Betriebes durch die Ueberhandnahme des Vertrage bruchs jur Unmöglichkeit gemacht und das Rechts- bewußtsein des Volks durch den Vertragsbruch immer mehr ver— mindert wird, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: den Grlaß eines Gesetzes zur Bekämpfung des Vertragsbruchs herbei⸗ zuführen, nach welchem bestraft wird: 1) der landwirtbschaftliche Arbeiter, welcher widerrechtlich die Arbeit verläßt oder das Arbeite- verhältniß nicht antritt; ) der Arbeitgeber, welcher widerrechtlich das Vertraggverhältniß mit dem landwirtkschaftlichen Arbeiter bricht; 9 der Arbeitgeber, welcher wissentlich vertragsbrüchige Arbeiter in

rbeit nimmt; und 4) der Arbeitgeber, die Dienst⸗ oder Arbeits genossen sowie sonstige dritte Personen wegen Verleitung zum Ver⸗ . Gebeime R

er Korreferent, Gebeime Regierungsrath Professor Dr. Freiherr von der Goltz, Direktor der landwirthschaftlichen lg. in ier . dorf, beantragte:

Das Könieliche Landes⸗Oekonomie Kollegium wolle erklären, daß es ein den 2B bis 5 des Gesetzes vom 16. April 1899 für das Heriogthum Anhalt inhaltlich entsprechendes preußisches Landesgesetz als ein jur Bekämpfung des Kantraktbruches wirksames Mittel und daher den Erlaß eints folchen für wänschenswerth halte.

Die angejsgenen Paragraphen deg Gesetzes des Herzogthums An— balt lauten: 5 2. Wenn landwirthschaftliche Arbeiter widerrechtlich den Antritt der Arbeit verweigern oder die Arbeit verlassen, so ist die jzwangsweise Zuführung derselben durch die Polijelbehsrde des Arbeitsorts auf Antrag des Arbeitgebers zulässig. Der Antrag muß innerhalb einer Woche nach dem vertragsmäßigen Antrittstage oder nach dem Verlassen der Arbeit gestellt werden. Die Kosten der zwangsweisen Zuführung fallen dem vertragsbrüchigen Arbeiter zur Last. Auf Verlangen der Polizeibehörde hat jedoch der Antragsteller einen angemessenen Kostendorschuß zu leisten. Die Polizeibehörde kann die Ausführung der Zwangsmaßregel von der Zahlung des Koften vorschusses abhängig machen. 53 3. Wer landwirtbschaft liche Arbeiter zur widerrechtlichen Verweigerung des Antritts der Arbeit oder um widerrechtlichen Verlassen der Arbeit verleitet, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft bis ju sechs Wochen bestraft. Derselbe ist dem Arbeitgeber für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich; er haftet neben dem Arbeiter als. Gesammtschuldner. 3 4. Wer landwirtb⸗ schaftliche Arbeiter, von denen er weiß, daß sie bei einem anderen Arbeitgeber widertechtlich den Antritt der Arbeit verweigert oder die

a. Steinkohlen⸗ berg bau in Oberschlesien. in Niederschlesien.. im Ober ⸗Bergamtsbezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere 1) 151 598 b. Südliche Reviere?) . 53 591

64 126 21 155

61 443

. 20153

145 743 51 842

13 509 830 4593918

13 ogo

43 205 588 487635

16673

4 464 410

202

773 238

Summe O. B. A. Dort . mund (a, b und Revier Osnabruchh .... . 206007 198 321

bei Saarbrũcken (Staats ⸗˖ werke) . . 39 095

bei Aachen. 10 300

b. Braunkshlen⸗ . bergbau im Ober ⸗Bergamtsbezirk . c. Salzbergbau im Ober ⸗Bergamtsbezirk Nd

d. Erzbergbau in Mansfeld (Kupferschiefer) d, in Siegen⸗Nassau ... sonstiger rechtsrheinischer. linksrheinischer 4

38 358 . 10 o28

28763 275086 2715

4762 4458 4385 13 475 31852 20 024 8066 3724

13 zo7) 75 3 338 74 20 069 72 6072 70 3 zoz 70

13 324 3177 19211 7746 3558

.

1) und 2) s. Anmerkung 5) und 6) der unteren Nachweisung.

3) Hinzu tritt der Werth der Brotkornzulage: im IV. V. J. 1899 III. V. J. 1899

16 S806 0s /

65 214 893

3 862 741 2 822 679

6 392312

1302381 1266

3 322981 ol 1 dss ?) 1844168 1685 33566 hol 85

O. 12 0

Jahresmittel lZg8 0, 09 .

65 594 875

10 167 590 2 825 677

6 196053

3342417 5332 4845) 4171909075 1676844

676 588

199

81 für 1 Schicht.

IL. Zabl und Durchschnitts Löhne der einzelnen Arbeiter Klafsen auf 1 Schicht.

Unterirdisch be⸗ schäftigte eigentliche Bergarbeiter

Ueber Tage be⸗ schäftigte erwachsene männliche Arbeiter

Jugendliche männ⸗ liche Arbeiter (unter 16 Jahren)

Weibliche Arbeiter

Art und Bezirk reines Lobn

Bergarbeiter ) im Jahregz⸗

von der Gesammt⸗·

Belegschaft

des Bergbaues

Dauer einer Schicht der unterirdisch beschäftigten eigentlichen

Belegschaft

mittel 1398 Gesammt⸗

im Jahres.

reines Lon

1898

ö

P mittel

von der Gesammt⸗·

Belegschaft

von der Gesammt⸗ Belegschaft

reines Lobn

von der Gesammt⸗ Belegschaft

reines Lobn

im IV. V. J 1899 160 16

a. Steinkoblen⸗ bergbau in Oberschlesien. in Niederschlesien im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Dortmund: a. Nördliche Reviere ?). b. Südliche Reviere ).

Summe O.⸗B. «A. Dortmund (a, b und Revier Osna⸗ 12 (( .

bei Saarbrücken (Staats werke)

bei Aachen

b. Braunkohlen⸗ bergbau

im Ober⸗Bergamts⸗ bezirk Halle

C. Salzbergbau.

im Ober⸗Bergamts⸗

bezirk Halle..

d. Erzbergbau in Mans seld (Kupfer⸗ hien, 2 3551 3,22 im Ober 29 5 249) 2, 455) in Siegen⸗Nassau. 3,70 3, 15

sonstiger rechts theinischer. 3,33 linker heinischer 2, 78d

3,94 2, 61

I) Einschließlich Ein und Ausfahrt. 9 Gesammt⸗Belegschaft vergl. Spalte 2 von J.

4 5

Dst⸗Essen, West⸗Gssen, Oberhausen.

ür 19,0 o: 8 Stunden; für 80,8 : 109 Stunden; für O, 9: 12 Stunden.

2 . 9,3 o: 8 Stunden; für 59,4 ½υ: 10 Stunden; für 31,3 o: 12 Stunden. kordliche Reviere: Recklingbar en, Ost⸗Dortmund, West Dortmund, Nord Bochum, Herne, Gelsenkirchen,

6 Südliche Reviere: Süd⸗Dortmund, Witten, Hattingen, Süd⸗Bochum, Süd. GEssen, Werden.

) Siehe Anmerkung ?) bei J.

sonftiger rechter heinischer sinksrheinischer..

1) und 7) S 3) Hinzu tritt der Werth der Brotkornzulage;

3581

3 303 285

2 548 473

iehe Anmerkung ) und 3) der unteren Vachweisung.

im Jahre 1899

* 1898 . * J

2 273755

oM für 1 Schicht.

II. Zahl und Durchschnittslöbne der einzelnen Arbeiterklassen auf 1 Schicht.

250 238 712

Art und Bezirk

des Bergbaues

Unterirdisch be⸗ schäftigte eigentliche Bergarbeiter

reines Lohn

Jahre Jahre 1

in im 3

8

von der Gesammt⸗ Belegschaft

899 1898

Sonstige unter⸗ irdisch beschäftigte

Arbeiter reines Lobn im Jahre Jahre 1899

.

Ueber Tage be⸗ schäftigte erwachsene männliche Arbeiter

Jugendliche männ⸗

liche Arbe

(unter 16 Jahren)

iter Weibliche Arbeiter

ͤ .

im im Jahre Jahre 55s 85

im

von der

Gesammt⸗·

Beleaschaft

1883 46

1.

.

reines Lohn

Jabre 1899

eines Lohn im im Jahre abre Jahre 1898 899 1898

.

a. Steinkoblenberg bau.

in Oberschlesien. in Niederschlesien.

Dortmund:

im Ober⸗ Bergamtebez it

a. Nördliche Reviere?) .

b. Südliche Reviere?)

Summe O.⸗B.⸗A. Dort⸗ mund (a, b und Revier

e,, 24 bei Saarbrũ ,, bei Aachen

b. Braunkohlen⸗

bergbau.

im Ober ⸗Bergamtabezirk

wee, c. Salzbergbau.

im Ober Bergamtsbeirk

Halle w d. Erzbergbau.

in Mansfeld (Kupferschiefer)

im Oberban in Siegen ⸗Nassau.

sonstiger rechte cheinischer

linlsrheinischer.

en ( Staats

69,5 46.7 69, z 64,9 45,ů

) Gesammtbelegschaft vergl Spalte 2 von. ]. 2 Nördliche Reviere: Recklinghausen, Ost⸗

Dft . Essen, West. Essen, Oberhausen. )

3) Südliche Reviere:

3,32

3,5

341 322 2, 479 2 45*, 3.58 3,15 3,22 34,04 2,77 2, 61

9 Siehe Anmerkung 3) bei J.

Zur Arbeiterbewegung.

Eine Lohnbewegung der Berliner Schneider ist, der . Volks. Zig. jufolge, durch eine am Dlenttag Abend abgehaltene, von e 50 Perfonen besuchte Versammlung eingeleitet worden. Leitung des Schneiderperbandes bat genaue Lohntarife für die cinzelnen Seschãfte nach Klassen ausgearbeitet. Dieselben sollten den Inbabern der Köstümgefchäfte bereitz beute zugeftellt werden; den Unternehmern der , sollen sie erst am Montag zugeben.

B. kein Bescheid einläuft, wird beabsichtigt, in

2. d. einzutreten.

Aus Elberfeld wird der „Köln. Zig. berichtet, daß ein. Theil der dortigen Färber wieder in den Ausstand getreten ist. langen einen Wechenlohn von 24 M und die Freiga 2Wbne Lohnabzug. Die in Betracht kommenden fünf

Forderungen abgesebnt. Vergl. Nr. 78 1893 d. BI.)

l In Lübeck sind, wie die ‚Voss. Itg.“ mi ebnung einer Erhöhung der Lohne und einer Verkürzung der Arbeits⸗ leit die Sattler und Tapezierer gehilfen ausständig geworden.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten

Nachrichten für Handel und Industrie“ )

lufolge ist im

die Zwecke der

neuer die

Hinblick nach

auf die September 1859 (Hand.. Arch. treff ; dem Gesetz vom 26. Juni 1. end die Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs (Hand. ch. 18890, 1 S. 477), zu erstattenden Anmeldungen die Auszabe staun Werthbejeichnung i stischer Gebührenmarken angeordnet. Die amtlichen statiftischen ährenmar ken werden demnach in Zukunft die Werthbezeichnungen

in

Oest erreich Ungarn.

M Statistische Gebührenmarken. inisterien des Handels und der Finanzen vom 21. Februar d. J. Verordnung vom 795 1890, be⸗

Kaiserliche 1899, 1 S.

Kronenwährung

Falls bis zum den Ausstand

Sie ver⸗ be des 1. Mai irmen haben diese

ttheilt, wegen Ab⸗

Einer Verordnung der

enthaltender

20,7 33,8 18,1 23, 452

twa zulässig. Vam

Werthe v

für von Der Ge

von 4, 10, 20 Heller beiw von bisherigen Marken ist noch bis 1. Oktober d. J. werden nur noch di Die statistischen Gebührenmarken an den amtlichen Verschleißstellen aus⸗ egeben. Die früher angekauften, auf ö e i en Gebührenmarken dürfen 1900 verwendet oder können umgetauscht werden. zember 19609 verlieren diese ihre Gültigkeit und findet auch ein Um⸗ tausch derselben gegen neuartige nicht mehr statt.

Deutschland 1398 548 Kubikfu en 6843 Stück oil rn

Dortmund, West⸗Dortmund, Nord ⸗Bochum, Herne, Sůd⸗Dortmund, Witten, Hattingen, Süd Bochum, Süd⸗Essen, Werden.

Gußeisenproduktion in Südrußland 18938.

Im Jahre 1899 wurden in den südru schen Eisenwerken ungefähr 77 Millionen Pud Gußeisen oder 16 als im Vorjahre gewonnen. n gegen 35 im Jahre 1898 im Betriebe. eine Produktion von 117 500

Auf 2

Gin und Ausfuhr des russischen Hafens Win dau

im Jahre

aus Norwegen Heringe im Werthe von ; fen e l. der Einfuhr betrug 112 595 AÆ, wovon

für 29 865 M aus Deutschland kamen. Von den Ausfubrartikeln des Hafens Windau gingen . Mauerlatten, 3565 088 Kubikfu chwellen, 32 194 Kubikfuß Papier

1 Krone tragen. einschließlich 30. September d. J.

Gelsenkirchen, Wattenscheid,

Der Verkauf der die neuartigen

sterreichische Währung lautenden

fen danach noch bis 31. Dezember Nach dem 31. De⸗

0 Werken waren 50

1899.

Von den Waaren, welche die hauptsächlichsten Einfubrartikel des Hafens Windau im Jahre 1839 bildeten, kamen: aus Deutschland 1289 560 Kg Steinkohlen im

. 22 825 4, 4825 .

65 040 16455

illionen Pud mehr Hochöfen Für das Jahr 1900 wird O00 Pud erwartet.

(Nach der St. Petersburger Zeitung.)

Konkurse im Auslande.

Bukowina.

Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Handelsmanns Josef RKeumann in Radautz mittels Beschlusses des K. K. Freisgerichtz, Abtheilung IV, in Suczawa vom 7. März 1900 No S. 2196009. Provisorischer Konkursmasseverwalter: Advokat Pr. Sulleß in Radautz. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definiliben Konkurzmasseverwaltersß 19. März 1900, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 10. April 1900 bei dem R. K. Kreißgericht in Suczawa oder bei dem K. K. Bezirksgericht in Radautz anzumelden. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Anfprüche) I7. April 1900, Vormittags 10 Uhr.

Rumänien.

Anmeldung *r. Schluß Fallit. der

der ö Verifizierung

Handelsgericht. Rimnie· Aristid Mihalo« 4/16. März 16.28. Mär;

Süärat pol 36 Gbeorghe Enache 11. 23. März 16/28. Mär

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kols

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Rubr sind am 14. d. M. gestellt 15 943, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. ; In Oberfchlesien sind am 14. d. M. gestellt 6188, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Marktpreise nach Ermittelungen des (Höchste und niedrigste Preise) Per oggen 14,30 46;

1 kg 1.55 M;

Kail r; a,,. ö

1 3 1 1

Ermittelt pro Tonne von der Zentralstelle der preußischen Land⸗ wirthschaftekammern Notierungsstelle und umgerechnet vom Polizei⸗Präsidium für den Doppelzentner.

Rleinbandelspreise.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvtehmarkt vom 14. Mär 1909. Zum Verkauf standen: dos Rinder. 24156 Kälber, 1195 Schafe, 10366 Schweine, Markt⸗ alk nach den Ermittelungen der Preisfestsetzungs⸗Kommission; ezahlt wurden für 109 Pfund oder 50 Rg S lachtgewicht in Mark (bezw. für 1 Pfund in . Für Rinder: QOchsen; 1 dollfleischig. ausgemãstet, höchsten Schlachtwerths, höchstens 7 Jahre alt, bis 2) junge fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemãstete bis y. genährte junge und gut genährte ältere bis —; ) gering genährte jedes Alters Bullen: ) voll⸗ . 8. öchsten Schlachtwerths 2) mäßig genährte üngere und gut genährte ältere bis —; 53) gens genährte bis Färsen und Kühe: 1) a. vollfleischige ausgemãstete Färsen höchsten Schlachtwerths bis ;. P; vollfleischige, aus⸗ zem gstetẽ Kühe Höchften Schlactwertks hböchstens s Jahr, alt, bis ; 2) altere ausgemästete Kühe und weniger gut ent⸗ wickelte jüngere bis ; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe Fig ; 4) gering genährte Färsen und Kühe bis —— Kälber: ) feinste Mast kãlber (Vollmilchmast) und beste Saugkãlber 2 bis 74; Y mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 64 bis Ss; 3) geringe

ugkälber 54 bis 60; 4) ältere gering genährte Kälber resser) bis —. . n. I) Mastlämmer und jüngere Masthammel 61 bis 64; 2) ältere Masthammel 55 bis 60; ö. 7 genãhrte

mmel und Schafe (Merzschafe) 48 bis 54; 4) holffeiner Niederungs- chafe bis —, auch pro 190 Pfund Lebendgewicht bis Schweine: Man zahlte für Jo Pfund lebend (oder So 9 mit 20 C0 Tara. Abzug: I) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen, höchstens 1 Jahr alt: 2. im Gewichte von 226 big 30d Pfund 45 biz 37; Pb. über 300 Pfund lebend (Käser) bis —; 2) fleischige Schweine 44 bis 45; gering entwickelte 40 bis 43; ferner Sauen und Eber 42 bis 43 * Für Rinder waren bei dem geringen Umsatz maßgebende Preise nlcht festzuftellen.

bis =