1900 / 68 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 169. Sitzung vom 16. März 19090, 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Er⸗ ann n, des e,, etz buch s. eber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. bereits berichtet. Da gestern durch die 3 des Hauses keine Gelegenheit gegeben war, 6. iche Bemerkungen zu machen, so gestattet der Präsident Graf von Ballestrem , vdiese persoͤnlichen Bemerkungen heute zu machen.

Abg. Stoecker (b k. F): Der Abg. Müller⸗Meiningen hat in seiner bekannten Weise gesagt, ich hätte am ersten Tage eine Kapuzinade gehalten. Aus seinem Munde beleidigt mich das nicht; ich schiebe das auf einen Mangel an Urthellskraft. Er hat meine Bemerkung von der bunten Gesellschaft so aufgefaßt, als hätte ich damit die Künstlergesellschaft beleidigen wollen. Das lag mir fern. Ich habe ausdrücklich erklärt, daß ich nicht beabsichtige, die Leute, die ich im Auge hätte, mit den jenigen, die im öffentlichen Leben ein sittliches Urtheil ju fällen berechtigt seien, zusammenzuwerfen. Männer wie Paul Lindau, . Paulsen, der Verfasser des „Dritten Geschlechts“ und der Verfasser von Hannele“ sind eine bunte Gesellichaft. Es ist mir nicht im Traume eingefallen dem Künstler-, und Gelehrten⸗ thum Moral absprechen zu wollen. Ich habe nur gesagt: der Maß⸗ stab, den wir an die Dinge anlegen, ist nicht derzmnige der Künstler und Gelehrtenmoral. Ich babe die christliche Moral im Sinne gehabt. Wenn Herrn Müller-⸗Meiningen der Ausdruck von den' schlauen Teufelnꝰ mißfallen hat und er gemeint hat, auch unter diesen Bestrebungen sei eine Masse von Intelligenz., so habe ich darauf erwidert, daß die Intelligenz keinen Maßstab zur Be⸗ urtheilung dieser Dinge bildet, weil es auch eine teuflische Intelligenz

iebt; solcher schlauen Teufel giebt es in Deutschland genug. Der ge rl bezog sich nicht auf die Liste der Unterzeichner, sondern er war ein allgemeines Charakteristikum. Wenn Herr Müller meint, ich würde mit Hohn, Spott und Satire später überschüttet werden, so fürchte ich mich nicht davor, selbst wenn „schlaue Teufel“ dabei wären. Im allgemeinen gestehe ich dem Abg. Müller gern zu, daß er zu den schlauen Teufeln“ nicht gehört.

Abg. Sch rem pf (d. kons.): Wenn der Abg. Müller⸗Meiningen mir vorgeworfen hat, ich hätte ein Wort gebraucht, das er böchstens außerhalb des Hauses wiederbolen könnte, so erwidere ich darauf: wir haben Tage lang über die Prostitution und alles, was drum und dran hängt, debattiert, und wenn ich der Sache einen deutschen Namen bei gelegt habe und man Anstoß daran genommen hat, so liegt das nicht an dem Wort, sondern an der Sache, mit der wir es hier zu thun haben. Die deutsche Sprache ist manchmal etwas grob .. (Präsident Graf von Ballestrem: Das ist keine persönliche Bemerkung; wir haben es hier nicht mit der deutschen Sprache zu thun! Wenn er ferner darauf hingewiesen hat, es hätten sich verschiedene Damen aus dem Haufe entfernt... (Praͤsident Graf von Ballestrem; Das ist wieder keine persönliche Bemerkung, wir haben es hier nicht mit Damen, sondern mit Abgeordneten zu thun) Herr Müller ist ja ein Freund des Nackten, dann möge er auch die nackte Wahrheit ver⸗ . Graf von Balle strem: Auch das ist nicht persönlich.

Abg. Roeren (Zentr.): Der Kollege Müller bat sich gestern mit meinen Ausführungen beschäftigt, die ich vor fünf Wochen bei der zweiten Lesung gethan habe. Wenn er so fünf Wochen Zeit gehabt hatte, sich vorzubereiten, dann bätte ich annehmen können, daß meine Bemerkungen wenigstens richtig vorgetragen würden. Wenn jemand solche Unrichtigkeiten und Entstellungen vorbringt, dann wird es einem schwer, bei einem andern, als bei dem Abg. Müller⸗Meiningen, eine bong fies anzunehmen. Ich könnte mich darauf beschränken, einfach mein Stenogramm vorzulesen, wenn es sich um ein gewöhn⸗ liches koordiniertes Mitglied handelte. Da er aber nach seiner da⸗ maligen, auf der Berliner Versammlung abgegebenen Erklärung das einzige Mitglied hier im Reichstage ist, . . ... (Präsident Graf

von Ballestrem blttet den Redner, nicht von der Sache abzuschweifen) so muß ich mit Rücksicht auf die besonderen Qualitäten des Herrn Müller Einigts vorbringen. Er hat zunächst objeltio unwahr behauptet, ich hätte., damals ge— fagt, alle Reproduktionen gewisser Kunstwerke seien schamlos und unzüchtig, davon habe ich kein Wort gesagt. Ich habe

gesagt, es mässe ein Unterschied gemacht werden zwischen dem Kunstwerk im Original und seiner künstlerischen Ausführung und einer photographischen Revroduktion. Auch meine Bemerkungen über die Leda und ihre unzüchtigen Reproduktionen hat Herr Müller unrichtig wiedergegeben. Ich habe nur gesagt, ich wäre im Besitz von zehn verschiedenen Reproduktionen dieses Kunstwerks, von denen keine der anderen und dem Original eleich wäre. Dann bat der Abg. Müller mir untergelegt, es wäre zu wünschen, daß Suder⸗ mann von der Bühne verschwände. Auch das ist unwahr. Als ich sagte, es müsse alles dasjenige verschwinden, was widerwärtig und schamlos sei, erwiderte der Abg. Müller, dann würde nach § 1846 wohl auch Sudermann von der Bühne verschwinden. Dieser scharfen Kritik über Sudermann bin ich nicht beigetreten. Ich habe nur ge— sagt: wenn manches von Sudermann von der Bühne verschwände, so wäre es kein Uebel. In dem Kampfe der Künstler werden nach Herrn Müller die Witzblätter mit ibrem Witz und ihrer Satire auf Ihrer Seite steben gegen das Zentrum und seine Kunstfeindschaft; ich habe noch nie auf die Bundesgenossenschaft von Juxblättern wie Ulk“ und ‚Kladderadatsch' irgend einen Werth gelegt.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volkep ): Es ist doch ein eigenthümliches Schauspiel, daß Sie uns eist mundtodt machen und dann uns unrichtige Darstellungen vorwerfen, die wir sachlich richtig zustellen verbindert sind. Auf die Frage, wag an den Werken Suder— mann's dem Herrn Roeren unsittlich erscheint, ist er die Antwort schuldig geblieben. Das genügt dem deutschen Volle. Wenn Herr Stoecker sich über den Ausdruck Kapuzinade beschwerr, so habe ich damit seine Kampfesweise des sittlichen Bebageng kennzeichnen wollen, welche, ohne unzüchtig zu sein, mein Schamgefühl gröblich verletzt. Herr Stoecker ist dann mit einer persönlichen Grobheit gegen mich aufgetreten. (Der Prästtent Graf von Ballestrem rügt diesen Ausdruck) Seine Interpretation des Ausdrycks schlaue Teufel“ bringt mich dazu, ibm gegenüber den Ausdruck „Kapuzinade“ auf keinen Fall zurück unehmen.

Pläsident Graf von Ballestrem: Das ist keine Beleidigung, indem die Kapusiner böchst achtbare Leute sind.

Abg. Stocker: Wenn Herr Müller bei dem Ausdruck Kapuzi . nade kleibt, so ist mir ein solche immer noch lieber als eine, Harlekinade /.

Nunmehr schreitet das Haus zur Abstimmung über die S8 184, 184a und 1849.

s 184 wird unter Ablehnung des Antrags Beckh⸗Koburg, der das „Vorräthighalten“ der unzüchtigen Gegenstände straf— frei lassen will, nach dem Kompromißantrage angenommen. Damit wird Rr. 2 der Regierungsvorlage wiederhergestellt, die Strafbarkeit auf die Fälle beschränkt, daß unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter 16 Jahren (statt unier 18 Jahren) gegen Entgelt überlassen oder angeboten werden. .

s 18442 wird in der Fassung des Kompromißantrages von derselben 2. angenommen; damit entfällt nach der Erklärung des Präsidenten der Antrag, über die von dem Abg. Beckh beantragte Streichung des 5 184 2a namentlich

abzustimmen. . Präsident Graf von Ballestrem erklärt, in

Da der derselben Weise die Abstimmung über 8 184 und den auch namentliche Abstimmung be⸗

dazu vorliegenden Antrag au handeln zu wollen, bemerkt der Abg. Singer (Soz.), daß

damit den Wünschen eines großen Theils des Reichstages nicht Rechnung getragen würde, und beantragt namentliche Abstimmung üuͤber fämmtliche Anträge zu 8 1846. . Der Abg. Gröber (Zentr.) erklärt den Antrag Singer für verspätet; der Abg. Richter (fr. Volksp.). hält dagegen ben für diefen Antrag gewählten Moment für den einzig richtigen. Der Präsident erkennt die Zulässigkeit des An⸗ trages Singer an. Da dieser Antrag auch die enügende Unkerstüßzung findet, erfolgt zunächst die nament iche Ab⸗ stimmung üßer den Kompromißantrag zu 5 184, demselben

folgende Fassung zu geben;

„Wer in offentlichen Vorträgen von Gesangt⸗ oder sonstigen

Unterhaltungsstücken oder innerhalb öffentlicher Schaustellungen oder Aufführungen öffentlich ein Aergerniß giebt durch eine Handlung, welche, obne unzüchtig zu fein, das Schamgefühl gröhlich verletzt, wird mit Gefänanttstrafe bis zu einem Jahte oder mit Geldstrafe bis zu 1000 A bestraft.“

Der Kompromißantrag wird mit 166 gegen 124 Stimmen angenommen. Gegen denselben stimmen die Linken mit fast sämmtlichen Nationalliberalen und einigen Antisemiten; ein Mitglied enthält sich der Abstimmung.

Präsident Gref von Balle nrem erklärt mit der Annahme des Antrags der Kompromißparteien den Antrag Beckh auf Streichung des 5 184 für beseitigt. .

Nach § 1846, in zweiter Lesung unverändert nach der Vorlage angenommen, soll mit Geldstrafe bis zu 300 MS oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft werden, wer aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schrift⸗ stuͤcken öffentlich Mittheilungen macht, welche geeignet sind, Aergerniß zu erregen.

Abg. Stadtbagen (Sor) führt aus das Zentrum habe bei Gelegenheit dieses Gesetzes auch in diesen Punkt seine Vergangenheit völlig verleugnet. Als es sich um das Geseßz, betreffend die Oeffent.; lichkeit der Gerichts verhandlengen, handelte und auch noch bei späteren Gelegenheiten, bätter die Wortführer des Zentrumg aufs elfrigste gegen diese Beschränkung der Oeffentlichkeit angekämpft. Unter Anfübrung jahlreicher einzelner Gerichte fälle sucht Redner den Nachweis zu führen, daß durch diesen Ausschluß der Deffentlichteit die Kennzeichnung schurkischer Verführer vor der Oeffentlichkeit ver, hindert werde; es werde damit also ein hohes sittliches Priazip verletzt um einer angeblichen Schonung jener Sittlichkeit willen, deren normaler Repräfentant die höhere Tochter sei. Redner erwähnt, daß er in seiner Praxis als Rechtsanwalt Gelegenheit gehabt habe, alle Arten der Ausschweifung sexueller Natur kennen zu lernen. Es müsse im Auslande der Eindruck erweckt werden, als ob man in Deuisch— land Urfache habe, den sittlichen Sckmutz vor den Augen der Oeffent⸗ sichkeit zu verbergen, sobald die Wohlh-benden, die Reichen, die Urheber dieses Schmutzes seien. Es seien, wie sich ja aus endloen Beispielen nachweisen lasse, vielfach diese verdammenswerthen In⸗ dividuen Personen, die nach außen hin von Sittlichkeit tröffen. Es fei unbegreiflich, daß auch das Zentrum diesen Paragraphen jetzt auf einmal für unannehmbar erkläre.

Während dieser Rede gelangen eine Anzahl von den Sozialdemokraten formulierter neuer Anträge zur Vertheilung. Der Abg. Heine (Soz) nimmt den im Antrage des Abg. Prinz von Arenberg enthalten gewesenen, in der Kommission und vom Hause in zweiter Lesung angenommenen

S 327 a wieder auf:

Wer die Gesundhelt einer Person dadurch gefährdet, daß er wissend, daß er mit einer ansteckenden Geschlechtskrantheit behaftet ist, den Beischlaf ausükt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 1000 bestraft.“

Ferner beantragt der Abg. Heine, hinter 1849 einen S 1844 einzuschalten, wonach die Bestimmungen der * 184, 184 a und 184 keine Anwendung auf künstlerische Produk— tionen und Darstellungen finden sollen.

Die Abgg. Horn und Stadthagen beantragen endlich die ing folgender zwei neuen 85 362 a und 3626.

§ 362a: „Jedes Arbelts, oder Dienstverhältniß darf ohne Ein— haltung einer Kündigungsfrist von dem Dienstoerpflichteten auf— gehoben werden, wenn durch das Arbeits, oder Dienstverhältniß die Slitlichkeit des Dlenstverpflichteten gefährdet ist.“

§ 36562b: „Jedem Einwohner des Deutschen Reichs ohne Unter⸗ schied des Geschlechts steht das Recht zu, sich zur Erxringung besserer Löhne und Arbeits bedingungen oder einer besseren Lebenslage mit Anderen zu vereinigen. Wer dieses Recht verletzt, wird mit Ge— fängniß bis zu 6 Monaten bestratt. Der Versuch ist stralbar=

In dem weiteren Verlaufe seiner Ausführungen wird der

Abg. Stadthagen von stürmischen Rufen aus dem Zentrum und von der Rechten „Zur Sache!“ unterbrochen. (Vize Präsident Schmidt ersucht den Redner, sich durch diese Zwischenrufe nicht stören zu lassen. Redner verspricht, dem nachzukommen und weist darauf hin, daß nach dieser Eaunciation des Präsidenten diese Zwischen⸗ rufe sehr unsachlich gewesen seien. Redner verhreitet sich eingehend über die Geschichte ker Prostitution und schließt mit dem Ausdruck der Erwartung, daß die verbündeten Regierungen einem solchen Para- graphen zum Schutze der Unsittlichkeit nicht zustimmen wurden.

Abg. Heine erklät, ebenfalls mit der nöthigen Ausführlichkeit eine andere Seite der Frage behandeln zu wollen. Wenn man bei Gerichtsverhandlungen die Oeffentlichkeit ausschließen wolle und die Verlautbarung von Vockommnissen verbieten wolle im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit, so sei unerfindlich, wes halb nicht das Gleiche gefordert werde im Interesse der offentlichen Ordnung. Mehr als unbestimmt sei der Ausdruck „Aergerniß erregen“. Es sei zu vermuthen, daß es sich auch hier wieder um Aergernisse im volizeitechnischen Sinne handle. Der Staatssekretär Nieberd ing habe jüngst gemeint: Lücken in der Gesetzgebung nicht auszufüllen, sei bedenklich, weil dann die Richter zu gewagten Interpretatione« künsten kamen. Darin habe er Recht, aber das Uebel werde nicht vermieden, indem man den Richtern, statt ihnen engere Grenzen zu ziehen, einen neuen Kautschukparagraphen, in die Hände gebe. Das beiße, die Fehler der Justiz verschleiern und dem Volke jede Gelegenheit nehmen, sie nachzuweisen. Alles, was an der bestehenden Gesellschaftsordnung Kritik übe, errege natürlich da, wo diese Kritik unangenehm empfunden werde, Aergerniß, und dagegen wolle man auf diesem billigen Wege einschreiten. Auch andere Leute als diese Kreise empfänden Aergerniß über öffentliche Vorkommnisse, ohne daß ihnen ein solcher Paragraph hilfreich zur Seite gestellt werde. Nichts habe in letzter Zeit im ganzen Deutschen Reich fo viel Aergerniß erregt, als die Absetzung des Privatdozenten Dr. Arons von der Berliner Universität. Die Reichsregierung gehe darauf aus, von dem unmittelbaren und öffentlichen Verfahren langsam zurückzukommen auf den längst überwundenen Standpunkt der Heim lichkeit und Heimlichthuerei.

Wirklicher Gebeimer Ober. Regierungsrath im Reichs Justizamt von Lenthe: Die Vorschriften, welche der Redner belämpft, beftehen bei uns seit 1880 ju Recht.

Damit schließt die Diskussion. Der Abg. Singer be⸗ antragt über 51840 namentliche Abstimmung. Der Antrag wird genügend unterstützt.

Abg. Pr. Rintelen (JZentr) bestreitet in personlicher Be⸗ reh, daß das Zentrum 1892 diesen 5 181 für unannehmbar er

art habe.

Abg. Graf von Oriola (nl): Der Abg. Stadthagen hat für nöthig gehalten, meinen Namen in seine Rede zu verflechten, indem . imputierte, ich hätte bei seinen Auführungen gelacht. Ich habe seine Ausführungen überhaupt nicht beachtet und mich in einem

' * Privatgespräch befunden; Herr Stadthagen bat, nur n . verlängern zu können, sich dieses un qualsfifierten de feln re Red

Abg. Stadthagen: Herr Rintelen irrt ich babe nur nen stenograpbischen Bericht zitlert. Herr Graf Drigla hat 1 g den bei meinen Autführungen gelacht; des er im Privatgesp achiich und meine Ausführungen zu beachten nicht in der Lage war ibm nicht ansehen können. Wie kommt er übrigen dazu, zu gl daß er gerade derjenige ist, der mir durch sein blohez Rahel Le, zur Verlängerung melner Reve lieferte? off

Abg. Graf von Arnim (Rp.): In der Rede des Herrn St hagen kommt ein Passus vor, worin es heißt: Wenn der Dur adt. angenommen wird, so würde ein vergewaltigtes Landmädchen n Gegend, wo die Familie Arnim sehr begütert ist, nicht Huitthe der aug der betreffenden Gerichtsverhandlung machen können; kenn n sie dag noch. Im Namen der Familie Arnim... uf

Prästdent Graf von Ballkest rem; Es ist ja sehr bedauerl daß die Geschästzordnung es nicht zuläßt, aber Sie dürfen in Nr ich, der Familie Arnim hier keine Erklärung abgeben. a.

Aog. Graf von Arnim: Ich nehme an, daß diese Bemerkn des Herin Stadthagen sich nur daraus erklärt, daß die ano. ng Den un ziarionen bei den Sozialdemokraten jetzt an der Tagezoednung 9h

Abg. Graf von Qriola: Ich wiederhole nur ganz kurz . mein Lachen mit der Rede des Herrn Stadthagen nichtz zu thun 9 Er brachte mich mit seiner Bemerkung in den schweren Verdacht als hatte ich nicht auch daz Gefähs der Empörung für die Rißhnn zn und Vergewaltigung von Mägchen durch hochstehende heran Wenn er annimmt, zaß ein anftändiger Mann darfiber nicht enpärn sein 366 ö. , ich das Urtheil über dieses Nichtverstehensollen dem hohen Hause.

Abg. Stadthagen; Wenn ich dem Grafen Oriola diese Em— ö nicht zugetraut hätte, würde ich ihn gar nicht apostrophiert

In namentlicher Abstimmung wicd 8 1840 mit 196 gegen 73 Stimmen angenommen; zwei Mitglieder enthalten sich der Abstimmung.

Zur Verhandlung kommt darguf der oben mitgetheil Anträg Heine auf Annahme eines 8 1844. gecheit

Abg. Gröber: Der Antrag will die Debatte wieder aufnehmen über eine Frage, welche bei § 1842 bereits entschieden ist. Ich halte das nicht für zulässig.

Abg. Singer: Diese Auffassung ist irrig. neue Aattag behandeit nicht, was in 5 1812 verbanvelt ist. Der Antrag schließ

ch eng an die Unterscheidungen an, welche die Gewerbeordnung macht zwischen Darstellungen und Produktionen, bei welchen ein höhereg Inleresse der Kunst und Wissenschaft vorwaltet, und jolchen, wo daz nicht der Fall ist. Der Antrag entspricht auch den Wünichen der Regierung und der Kowpromißantrazsteller selbst, wi. Sie daz wiederholt betont haben. Gleichzeitig theile ich mit, daß für den Fall das Haus die Bedenken des Herrn Gröber theilen sollte, ich einen Antrag einbringen werde, wonach die Bestimmungen der 184 184a und 1816 erst am 1. Januar 1920 ia Krajt treten sollen.

Arg. Richter (fr. VolkEp): Im Jabre 1879 hat sich ein gan ähnlichet Vorfall abgespielt. Gegen den Wunsch der Regierung warde ein Flache joll augenommen, und um ihn nicht in Kraft treten zu lassen, beschloß man, ihn zwei Jahre später als den Zolltarif in Krast tieten zu laffen; nachher hat man dann durch eine Novelle zum Zolltarif diesen Flachszoll wieder aufgehoben. Es handelt sich also um ein durchaus berechtigtes Vorgehen. .

Abg. Sröber: Die Herren wollen durch ihre Obsttultion eine Debatte gufnehmen, die hereits geschlossen ist. Gerade weil jene Paragraphen jeden Unterschted, den die Herren zu machen suchen, ab⸗ lehnen, weil ohne jeden weiteren Unterschied jede Schritt, jedes Bild niß ꝛc., gleichviel, ob es ein angeblich künstlerischez Gepräge hat, oder nicht, unter diefe Paragraphen fällt, halten wir es nach wie vor für unzulaͤssig, sie nochmals zur Debatte und Entscheidung zu bringen.

Abg. Singer: Wenn unser Antrag keinen anderen Erfolg erzielt hätte, als den Abg. Gröber zu zwingen, dem, was er eigentlich will, flaren Ausdruck zu geben, so hätten wir unsern Zweck erreicht. Während die Herren gestern mit der sittlichen Entrüstung, der sie fähig sind, sich dagegen verwahrt haben, als ob sie die Kunst und Wissenschaft mit treffen wollen, sagt uns heute Herr Gröber, es sei ganz gleich, ob das Bild ober Buch einen künstlerischen Werth habe oder nicht. Ich nagele dieses Zugeständniß fest. Es zeigt, welche Gesinnung die Herren, wenn das Gesetz unter Dach und Fach gebracht ist, bethätigen werden. Der Vorwurf, daß wir die Dh⸗ struttion verlängern wollen, ist unbegründet; wenn wir aber eine solche hätten treiben wollen, so brauchten wir uns ihrer durchaus nicht zu schämen. Wir halten es für unsere Pflicht, mit allen parfamentarischen Mitteln der Geschästsordnung das Volk vor einem solchen Gesetz zu schützen. Wollen die Herren ein solches Gesetz machen, fo mögen sie gefaͤlligst 200 ihrer Freunde hierher beordern. Mit unferen Stimmen erhalten sie positiv oder negatib diesed Gesetz nicht. n . . Abg. Richter: Herr Gröber spricht von angeblich künstlerischen, angeblich wissenschaftlichen Interessen. Wenn bier Bestimmungen ge= troffen werden sollen über künstlerische Produktionen und Dar⸗ stellungen, so kann es sich um angeblich“ nicht mehr handeln, dann haben Behörden und Gerichte zu entscheiden. Was wir veriindern wollen, ist, daß, wenn ein künstlerisches Interesse vorliegt, doch auf Grund diefer Bestimmung eine Bestrafung erfolgt.

Abg. Gröber: Sie lesen aus den Worten heraus, was nicht darig ist. Der Kunst. und Theaierparagraph macht die sen Unterschtd nicht; es soll eben gleiches Recht für Alle gelten. Die Belletristit und die wahre Kunst werden mit dem Strafgesetz nicht in Konflilt kommen. Sie wollen die Kunst von jedem Geleß frei machen und bagegen har die Mehrheit entschieden. Herr Sihger hat nunmehr offin ! belannt, daß die Herren alle Mittel, der Ge⸗ schäftsordnuag anwenden werden, um das Gesetz, zu hinter⸗ treiben, obwohl Sie wissen. daß eine feste Mehrheit vorhanden tit. eine Herren von der Demokratie, das ist demokratist Fal die Wahrbeit gegen Sie aus, dann greifen Sie zur Obftruttion. Gestern haben Sie den Saal verlaffen' und uns beschlußunfähig 8 macht, die Geschäftsordnung gewäbrte Ihnen dazu die Möõllict keit. Diejenigen, welche die Verantwortung auf sich genommen ber. werden auch überlegen müssen, ob sie angesichts solcher Vorkommn j an den bisherigen Bestimmungen festhalten können. Die Hime hat daz Rächt, gebört zu werden, bie Mehrheit hat sich aber von der Minderheit nicht tyrannisieren zu lassen. h ai

Abg. Singer: Dieses Gesetz zur Unterdrückung u parlamentarischen Freihelt, diese lex Gröber , welche Sie ankün ker würde fich würdig der lex Heinze! an die Seite stellen. Es ber eine Zeit gegeben, wo Sie den Schutz der Minderheit . nothwendig brauchten, und ich habe immer noch das Vertrguenn e. Herr Gröber sich die Sache noch überlegt. Wenn hier . ; Vergewaltigungen gesprochen werden darf, dann ist es bie Me ei, die sie übt. Ber ganze Antrag ist ja nur 9 weil Sie die Minorität vergewaltigt, haben. e hier darum handelt, irgend einen Zoll zu vertreten, Dber bimetallistijche Reden? zu halten, dann sitzen die Herren Wochen lang und hören immer wieder dieselben Reden 16. 5 die Debatte über ideale Interessen denn doch vor. Daß ni nan lonfequent ner. ö. ist. leine

Mehrheit de .

zur Entscheidung über den Widerspruch, den Herr Gröber gegen unsseten Abg. Richter: Es handelt sich hier nicht um un n n ,

ist. Sie können von uns nicht verlangen, d Als gestern ern n r ge

Der

machen, die Verhandlung abzulürzen. i ng vorschlugen, 16 Sie Ihre eigenen Führer 9 lassen. Bafür sind wir Ihnen Bank schuldig. Wir ha

früher die Hrohung gehört, daß man die Geschäfts ordnung 11

müsse. Diese Drohung ist