Getahlter Preis für 1 Doppelrentner
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16
Doppelzentner
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Die ver tanfte
13,00 15.60 11,80
11,10
11,25 11,60
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17650 1770
11,00 11,40 10,40 11,00
11,20 1169 11,40 11,30 10,50 1200 11, h0
12,50
10,00 1,40 11,50 12,50 11,00 1140 13,70 13,50 13,50 13,20 13,590 12,67 13,00 12, 50 14.00 14,00 14,25
13,60 15,81 14,73 13, 00 12,00
1370 13 66 16 60
13,20 12 36 1416 1176
11,8 12,00 1250 11,20
13,70 14,00 13,75 13, 4 3,60 1267 13, 090 13.50 14,50 14,25 14,75
17,90 13,80 14,57 15, 05 13 10 13, 00
13,75 13,80 16,00 12, 20
13,70 13,30 14,60 11, 0
d guf volle Doppelzentner und der Verkau r Preise bat die Bedeutung, daß der betr
1180 12,09 13,00 11,40
153,90 1400 1400 13,40 14,00 1300 3,60 13,60 1450 14,25 1475
17,00 15,20 18,69 15,81 13 40 13,00
13 75 14,20 1600 12,20
13.70 13,30 1450 127,00
: Roggen.
13.30
13,50 14,00 16,20 14,80 13,40 14,30
e r st e.
13,00 13, 25
13,40 13,20 12590 12.50 12.50 13, 090 12, 00
1350 13 65
13,40
14,50 14,50 13,75 12,80 14,80 15, 00 16, 00 14,50 16, 10
13,50 16,00 165,00 18410 15, 13 16,31
15,50 19.39 15,40 16,00 1400 13,70 14,80 17,00 13,30
a fer.
11,40 12.090 12.25 12,80 13, 40
1450
14.07 13,20 13,00 13,20 12,20 11,60 12,46 11,80 12.00 11,60 11, 60
1120 12.20 12 00 11,80 12, 30 1200 12,59 12, 20
13,09 12,50 12,59 1200 12,50 13,90 11,60 12,20 13,90 14,590 1425 1400 1410 13 00 13,690 14, 40 14,759 1450 19,25 13, 00
15 40 16,50 16 5 15 560 14.06 13.20 15, 50 14, 16 16 25 1756 17, 30 1400 14.36 14, 56 12356 15, 90
15550.
17,00 14,50 17, 00
14,50 16,00 15,00 18,10 16,16 16,51
15,50 15,50 15,80 16,75 14,090 14,00 14489 17,00 14,30
11,80 12A 00 12,25 12,80 13,40
1950
14.00 13, 2 13,09 13,20 12,40 11,60 12350 11,80 12.00 12A 00 11560
11,20 12,20 12.09 11.80 12,30 12,50 12,50 12.40
13,00 12,50 12,50 12.00 12,50 13,50 11.80 12,20 14 20 14,50 14,50 1400 16,00 13,33 13,80 14,80 14,75 14,50 15, 25 14,00
17,00 15.18 16 57 14, 10 14 00 14 06 14.50 1456 1796 12760 17 66 11, 96 1426 1550 1250 1166
erth auf volle Marl abgerundet de Preis nicht vorgekommen ist,
12, S83. 13,70 13, 905 14,59 14, 17
13, 75 17,090
15,32
15,70 14, 84
13.70 13,84 13,92 15,09 12,50 12, 40
13,64 14,75
1357
Der Durchschnittgpreis wird aus den in , , n nt , eng. a,,
len tsprechender . feblt.
Dentscher Reichstag. No. Sitzung vom 17. März 1900, 11 Uhr.
Tagesordnung steht die Fortsetzung der dritten
eder, gare ee t nr, betreffend Aende⸗ 24 en und Ergänzungen des Strafgesetz buch s.
26 eber den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend
berichtet Uhr wird die Oeffentlichkeit der Verhandlung wieder
. ö rdi. Der Bundesrathstisch bleibt leer.
ur Verhandlung kommt der neu eingebrachte Antrag des
g Heine (Soz.), dem 8 3860, 11 Strafgesetzbuch folgenden
Iufaz zu . Diese Bestimmung des Groben · Unfug Paragraphen sindet keine Anwendung auf Grieugnisse der bildenden und reproduzierenden Künste
und der Presse . .
Abg. Stadthagen begiant, während der Saal sich ziemlich leert. diese Anträge zu begründen, zueist von wiederholten Zurufen . uechtz: „Lauter i. unterbrochen. Die Ausführungen des Redners den anfänglich auf der Tribüne nicht verstanden. Er sucht dar ⸗ uhren, baß die Mißzriffe, welche mit dem Groben ⸗Unfug⸗ e rapkben bisher schon gemacht worden seien, noch weitere ö zeitigen würden, wenn auch noc die dehnbaren Destimmungen der les Heinze! für den Richter maßgebend werden sollten. Die Rechtsprechung sei schon dahin gekommen, daß jemand aus diesem Paragraphen bestraft werde, der nichts alt die Wahrheit sage Solchen Anschauungen gegenüber, welche dem esunden Menschenverstand Hohn sprächen, müsse der Gesetzgeber sich er lichter fühlen, bei der ersten sich darbietenden Gelegenheit ein nde zu machen, und diese Gelegenheit sei an dieser Sielle gegeben. Die große Mehrheit für das Gesetz sei doch auch dafür, der Preß⸗ steihelt ihr Recht zu wahren, beziebungsweise wieder zu verschaffen, und' felbst der, Herr Staatssekretär Nieberding habe die dring— siche Reformbedürstigkeit des Groben Unfug Paragraphen zugegeben. ja so vlele Paragraphen des Strafgesetzzuchs, an Augenblicke herumgemodelt werde; hier aber liege ein Auswüchse, die von der gesammten Nation als solche en werden, endlich auszurotten. Nach der Entstehung des Hatagraphen sei seine Anwendung auf die Presse einfach ein Nonsens, kandch habe die Praxis dahin geführt, daß zeraze die Presse unter diesem Paragraphen für vogelfrei eiklärt worden sei. Man gehe einer Rechtfprechung entgegen, die absolut nicht mehr Gewähr dafür biete, daß die Wahrnebmung der Arbeiterinteressen auf dem Wege der Presse noch möglich bleibe, weil die Aufdeckung von öffent⸗ liche! Schäden durch die Presse auf dem von der polizeilichen n strafgerichtlichen Praris betretenen Wege mebr und mehr ver hindert werde. Man möge durch die Annahme des Paragraphen die Schäden, die die lex Heinze“ dem deutschen Volke bringen werde, wenigstens ein klein wenig abzumildern suchen, man befreie den Richter pon? der kbösen Aufgabe, daß er nochmals den Groben . Unfug⸗ Paragraphen daraufhin prüfe, ob Erzeugnisse der Künste und der hresse, die schon den Stempel der lex Heinze erhalten hätten, auch
soch unter den Groben ⸗Unfug⸗Parg raphen fallen.
Abz. Beckh⸗ Coburg (fr. Volksp. Ich ergreife aus besonderen Gründen auch zu diesem Antrage das Wort. Unsere Partei hat schon srüber einen Antrag dem Reichstage vorgelegt, welcher ebenfalls den Algeneinen Begriff des groben Unfugs so definieren wollte, wie es dem gesunden Menschenverstand entspricht, um den Richtern einiger maßen zu Hilfe zu kommen. Da 5 360, 11 die Begriffe ungebühr⸗ lichen Lärm- in „groben Unfug! zusammenstellt und sie pari
essu beurtheilt wiffen will, so ergiebt sich schon daraus, daß die
tige, namentlich in Norddeutschland bevorzugte Praxis nicht der ratio legis entsprechen kann. In Süddeutschland war man ja weniger schroff in diesem Punkte vorgegangen, weil wir in Säddeutschland immer noch Geschworenengerichte haben, welch auch über die Preßvergeben abzurtheilen haben; aber auch dort find Urtheile ergangen, welche sich der norddeutschen Prgxis be= denklich genähert haben, nachdem das Reichsgericht einer solchen aus⸗ dehnenden Interpretation rücksichtlich der Verfolgung von Hreß⸗ erjeugniffen die Wege geebnet hatte. Die öffentliche Meinung ist der endiofen Trakasserien, welche die Presse sich durch diese erweiterte Autlegung des Begriffs des Groben ⸗ Unfug · Paragraphen gefallen lassen muß, ebenso müde wie die Priesse selbst. Nehmen Sie also wenigstens diefen Theil des fosialdemokratischen Antrags an. Sie werden damit selbst innerhalb der lex Heinze“ ein gutes Werk schaffen.
Abg. Prinz Alexander zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst B. k. F): Ich werde gegen den Antreg stimmen. Ich halte es nicht sir richtig, gewiffermassen durch eine Hinterthür dem § 369, 11 des Strafgesetzbuchs ju Leibe zu geber. Ich möchte demselben auch schon deshalb entgegentreten, weil ich darin nichts Anderes sehe, Als ein weiteres Glied in der Kette der Versuche von seiten der Soslaldemokratie, Kreise für sich zu gewinnen, die ibr bisher stend gewesen sind. Daß solche Versuche jetzt mehr als süher Aussicht auf Erfolg baben, muß ich zu meinem Bedauern lonftatieren. Feder, der die von seinem Standpunkt meisterhafte Rede des Abg von Vollmar gestern gehört hat, kann keinen Zweifel darüber haben. . die Sozialdemokratie mit offenen Armen darauf wartet, diefe Kreise, die bisber nicht zu ihr gehörten, liebevoll aufzu- zehmen, Freilich bin ich sest davon überzeugt, daß, wenn einmal der sosialdemokratische Zukunftsstaat der Herren Bebel und von Vollmar zur Wirklichkeit werden sollte, nicht nur Die Künstler, sondern auch die Kunst schlechte Geschäfte machen weiden. Aber die Idealistenkreise, von denen ich spreche, werden darüber durch die rauhe Erfahrung klug werden und ihre Illusionen erst verlieren, wenn es zu spät ist. Deswegen meine ich, wir sollten nicht in den Fehler einer benachbarten Nation verfallen, wo fast die err ten intelleftuellen Kreise bei ihrem Kampfe um die lu ärung, einer dunkeln Angelegenheit schließlich gezwungen burden, ihre Bundesgenofsen aus den Reiben der Sozialisten k entnebmen. Ich bin mit der gespanntesten Aufmerksamkeit den Ausführungen som obl von seiten des Bundesrathötisches als voꝛ seiten der Freunde der Vorlage im Hause gefolgt. Ich ver⸗ mag aber biz jetzt als den einzigen voraussichtlichen positiven Erfolg det Entwurfs nur den zu erkennen, daß durch die Annahme desselben 1 Kresse, welche bisher nur ihren idealen Interessen gelebt haben,
c. ik, und nicht nur der Politik — der Sozial demolratie zuge⸗
Politik, und nich der Politik Sozial krati
ut werden. Dezwegen werde ich nicht nur gegen den Antrag, der uns augenblich beschäftigt, sondern zu meinem Bedauern auch gegen
Gesetzentwurf stimmen.
— Abg. Dr. Schönlank (Soß): Gerade die Sonaldemokratie ist r Zuflucht für alle durch diefes Gesetz bedrohten Kunst . und Kultur— w eressen. Die Politik der lex Heinze“ spricht sich am deutlichsten n dem mit Behagen in der Zentrumtpresse varlierten Verse aus: Seit wann darf man den Sauen Nicht auf den Rüssel hauen, Wenn sie durch lautes Grunzen Das a Die Poesie verhunzen? . gilt in diesen Kreisen von der Poesie und von der Kunst über⸗ hem em gegenüber kann man immer nur wiederholen: Dem * ist Alles rein, dem Schwein ist Alles Schwein. Die Herren . entrum sind Cpigonen eigener Art; sie vergessen ganz, daß die ea sche Kirche steig zur Kunst freundlich gestanden hat, daß die re die freundlichsten Beziebungen batten zu Petrarca, dem
. der „Laura„, zu Boccgecio, zu Aretino. In dem be-
em Stücke von Dreyer In Behandlung“ findet sich eine
e, wo die Absicht einer Heirath damit begründet wird, 2 kein Organ verkümmern lassen dürfe. Diese Stelle ist von rde orhten Jenfor in München gestrichen worden. Jetzt will das du 2 Kunst unter Polizeiaufsicht flellen. Dabei klagt Freiherr ene ing selbst in einer Broschüre über die vielfach ungenügende din an Kunst und Wissenschaft in den katholischen Kreisen.
eutigen Augeinandersetzungen werden in die weltesten Kreise des
Volks eindringen und dieses Gesetz, den Ausfluß der Tartufferie, ein
Gefetz zum Schutz perverser Empfindungen, den Weg gehen beißen, auf den es gehört, den Weg zum Teufel!
Abg. Richter (fr. Volksp. ): Die Meinung des Prinzen Hohen—⸗ lobe, daß der Antrag Heine nur den Zweck habe, durch eine Hinter⸗ thür den Groben⸗Unfug⸗Paragraphen zu beseitigen, ist nicht tg fondern der Antrag bejweckt, der Nummer 11 des § 369 St. G.-B. eine einschränkende Bedeutung zu geben. Bei fast allen Parteien hat sich die ernfte Ueberzeugung Babn gebrochen, daß die richterliche Praxis in der Auslegung dieses Paragraphen weit hinaus- gehe über den Rahmen des Gesetzez. Die Absicht des Gesetzgebers war, zu verhindern, daß jemand durch Erregung von Lärm oder äbnlichen in die Sinne fallenden Handlungen die öffentliche Ruhe störe. Die Gerichtspraxis aber hat daraus einen Paragraphen gemacht, den man im Strafrecht anwendet, wo man sonst keinen Paragraphen findet. Insbesondere ist der Paragraph mißbräuchlich gegenüber der Presse und auch der Kunst angewendet worden. Schon vor Jahren haben wir Initiativanträge gestellt. diesen Para⸗ ar zu beschränken, und in der Sessien 1897/98
ellten die Abgg. Munckel, Beckh und Lenzmann Anträge, dem § 369 eine andere Fassung zu geben. Der Antrag Heine erreicht ungefähr dasselbe, indem er negativ die bisherige Definition dieses Paragraphen beschränkt. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. Dieser Äntrag befindet sich auch vollständig im Rahmen der Vorlage, welche Aenderungen im Strafgesetzbuch“ betitelt ist. Es war ein grober taktischer 3 von uns, daß wir nicht von vornherein in weiterem aße solche Aenderungen beantragten; der Fehler ist theilweise begangen, kann aber bei den folgenden Paragraphen zum theil noch gut gemacht werden. Prinz Hohenlohe fleht die einzige Wirkung der Vorlage darin, daß sie Kreise an die Sozialdemokratie heranziehe, die ibr bisher fernstanden. Aber in dem Maße, wie sie sich selbst der Opposition der Sozialdemagkratie an- schließen, werden sie diese von Ihnen befürchtete Erschrinung ver. hindern. Wir würden unserer ganzen Vergangenheit ins Gesicht schlagen, wenn wir nicht solchen Polizeiparagraphen bis zuletzt den entschiedensten Widerstand entgegenstellten. Die Mehrheit kann dieses Gefetz verabschieden, aber wir müssen , . daß sie prãsent bleibt und für sich eine beschlußfähige Zahl von Mitgliedern im Hause stellt. Bröckelt die Mehrheit ab, dann wird ja für einige Zeit bis nach Ostern der Gegenstand verschwinden; dann aber ist autzerhalb des Hauses reiche Gelegenheit gegeben, sich noch mehr mit der Materie zu beschäftigen; es kann für alle Seiten des Hauses nur erwüũnscht fein, daß dem Volke zum Bewußtsein kommt, um was es sich bei diesem Gesetze handelt.
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichs Justizamt von Tenthe: Namens der verbündeten Regierungen bitte ich um Ablehnung dieses Vorschlags, weil er mit den sittlichen Schäden, zu deren Abhilfe das Gesetz beftimmt ist, nicht im Zusammenhang steht. Wenn man von dem Standpunkt der Antragsteller ausgeht, würde es sich nicht allein um diesen Paragraphen handeln können, sondern es müßten dann noch weitere Bestimmungen einer Aenderung unter ogen werden. So wie die Bestimmung vor— geschlagen ist, kann sie überhaupt nicht in das Gesitz auf⸗ genommen werden; der Zusammenhang wäre schon sprachlich nicht zu rechtfertigen. Aber auch über das, hervorgetretene Bedürfniß einer Einschränkung der bisberigen Praxis bei der Ausübung des Para⸗ graphen geht der beantragte Wortlaut hiraus. Im übrigen erkläre sch, daß ich allerdings auch der Meinung bin, daß diese gesetzlichen Bessimmungen in der Praxis eine zu weitgehende Auslegung erfabren haben. Ich freue mich, daß Abg. Prinz Hohenlohe ir n. Ansicht Ausdruck gegeben hat; bedauern muß ich allerdings, daß der Abg. Prinz Hohenlohe von dem Urtheil der verbündeten Regierungen in ak Unschauung Über die Wirkungen des Gesetzes entschleden ab- weicht.
Damit schließt die Diskussion und es erfolgt die nament⸗ liche Abstimmung über den Antrag Heine.
Die Linke und die Sozialdemokraten verlassen den Saal. Die Äbgg. Richter, Singer und Gaulke bleiben zurück.
Das Ergebniß der Abstimmung ist, daß 170 Mitglieder gegen, 2 für den Antrag gestimmt haben; es sind also nur 173 Mitglieder anwesend. Das Haus ist mithin nicht be⸗ schlußfähig und die Verhandlungen müssen abgebrochen werden.
Präsident Graf von Ballestrem: Ehe ich Tag und Stunde der nächsten Sitzung festsetze, möchte ich vor dem Haufe und vor dem Lande konstatieren, daß diefelben Herren, 50 an der Zahl, bis auf 1, die die namentliche Abstimmung beantragt haben, kurz vor der selben das Haus demonstrativ verlassen haben. (Stũrmische , . recht? und im Zentrum. Abg. Richter ruft mebrmals: Unser guten Recht)) Ich babe nur konsialiert, was geschehen ist (Erneute lärmende Rundgebung, Rufe: Und wir auch) Wenn Sie sich nicht ruhig ver⸗ halten, werbe ich diesen Platz verlassen, ohne Tag und Stunde der nächsten Sitzung mitgetheilt u haben. (Der Lärm auf beiden Seiten wieberbolt fich. Einige Mitglieder der sorialdemokratischen Partei, u. 4. Abz. Bebel, bemühen sich, die Linke ju beruhigen.) Herr Abg. Frohme, verhalten e sich ruhig! Ich setze die nächste Sitzung fest auf Montag. den 19. Mär 1 Uhr. Ehe ich die Tagezordnung verkünde. möchte ich aber vor dem Hause und vor dem Lande erklären, daß ich diese Tagesordnung nur festsetze, weil es die erste Pflicht des Reichstages ift, den Etat vor dem 1. April fertigzustellen, und das nicht möglich ist, wenn ich den Gegenstand, der uns jetzt viele Tage lang beschäftigt bat, noch weiter auf der . beließe. Dies ist der einzige Grund, weshalb ich das nicht thue.
Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sitzung Montag, 19. März, 1 Uhr. (Fortsetzung der Etatsberathung.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
49. Sitzung vom 17. März 1900, 11 Uhr.
Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats i ortgesetzt.
, , ist eine Ausgabe von 1 Million Mark eingestelli, das sind 900 000 Mt mehr als im Vorjahre.
Abg. Dr. Sattler (ul.) fragt an, in welchem Umfange im laufenden Etatsjahre Schatzanweisungen ausgegeben seien. Aus der Höhe dieses Titels sei zu eninehmen, daß die Regierung eine besonders hohe Ausgabe von Schatzanweisungen erwarte, vielleicht um eine An⸗ leihe binauszuschleben. Der Redner fragt ferner, ob die Regierung ein ein solches Gesetz, wie die Reiche schulden⸗Ordnung, einbringen wolle.
Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz ⸗Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich beginne mit der Beantwortung der Fragen
dez Herrn Abg. Dr. Sattler. Wenn ich recht verstanden habe, so fragte er an, warum wir in diesem Etat die Summen der Schatz⸗ anweisungen erhöht haben. Darauf kann ich ganz einfach antworten: weil die ganze Lage des Geldmarktes so beschaffen ist, daß der Finanz⸗ Minister dringend wünschen muß, freier über den Zeitpunkt der Be⸗ gebung einer wirklichen Anleihe zu disponieren. Bel der heutigen Lage der Dinge empfindet man das dringende Bedürfniß, weil man garnicht die Entwickelung übersehen kann, und es ist daher sehr wünschenswerth, daß wir freier sind in der Bestimmung des Zeitpunktes, zu welchem man eine wirkliche Anleihe emittiert. Wenn die Schatzanweisungen, die ich übrigens sehr scheue und nur im äußersten Nothfalle ausgebe, erspart
werden sollten, so ist es um so besser; aber man kann das jetzt nicht genau übersehen. Die Frage, ob und in welcher Höhe Schatzanweisungen etatisiert würden, ist auch in der Regel hier im Landtage sehr ent⸗ gegenkommend behandelt worden. Daz liegt auch in der Natur der Sache, well niemand sicher die Höhe der Schatzanweisungen, die man gebraucht, vorhersehen kann. Herr Abg. Sattler hat ja auch nicht eine Aenderung des Etats selbst gewünscht. (Sehr richtig h
Nun kommt die Schuldenordnung. Meine Herren, wir haben in Preußen dafür kein Bedürfniß bisher empfunden; die Frage, wie mit den Anleihen verfahren wird, ist doch in Preußen so sehr durch Einzelgesetze, durch die Praxis und durch die Bestimmungen, die in den einzelnen Anleihegesetzen vorhanden sind, geordnet, daß wir ein Weiteres nicht brauchen; ich glaube auch kaum, daß das Abgeordnetenhaus ein solches Bedürfniß einer Kodifikation aller der einzelnen Bestimmungen bei den Anleihen seinerseits empfunden hat. Wir haben also nicht die Absicht, in dieser Beziehung dem Vorgang des Reiches zur Zelt zu folgen. Meine Herren, nun hat Herr Abg. v. Strombeck an mich mehrere Fragen gerichtet, von denen ich ihm schon im voraus privatim gesagt habe, daß ich sie im Interesse des Staates hier nicht beantworten kann. Ich halte es nicht für gerathen, daß ich hier eine Aufklärung darüber gebe, was etwa vielleicht nach einer Reihe von Monaten rationell ist zu thun, eine dreiprozentige oder eine dreieinhalbprozentige
Anleihe auszugeben. Ich möchte das doch vorläufig für mich be—⸗
halten (Heiterkeit), und ich kann es auch selbst noch heute nicht wissen. (Sehr richtig!)
Wenn der Herr Abg. v. Strombeck sich beklagt hat über die Ver⸗ luste, welche das Publikum an den preußischen Anleihen in der letzten Zeit erlitten hat, namentlich an den dreiprozentigen Anleihen, so mache ich ihn darauf aufmerksam, daß diese Verluste bei den Rentpapieren aller deutschen Staaten in gleichmäßiger Weise eingetreten sind (sehr richtig), ja, daß heute die dreiprozentigen Anleihen ver hãltnißmãßig noch höher stehen als die dreieinhalbprozentigen. (Sehr richtig!)
Dann kommt aber zweitens hinzu, daß wir diese dreiprozentigen Anleihen zuerst ausgegeben haben, wenn ich nicht irre, mit 84 und S6, und daß an ihnen noch das Publikum so bedeutend bis auf den heutigen Tag gewonnen hat, daß sie diese billig ausgegebenen Papiere zur Zeit nahezu pari hätten verkaufen können. Es kommt aber bei den preußischen Staatspapieren bei der Berechnung des Verlustes des Publikums wesentlich auch in Betracht, daß diese Papiere meist von solchen Personen oder Korporationen, Stiftungen u. s. w. erworben werden, welche gar nicht die Absicht haben, sie wieder zu verkaufen. Diese Papiere liegen dann dauernd in den festen Schränken, und der Kurtzherlust und die Kursdifferenz bedeutet dann noch garnicht einen effektiven Verlust. Wir werden wohl hoffen dürfen, daß, wenn die heutige Hausse in der Industrie mal nachgelassen hat, unsere Papiere wieder erheblich steigen werden, und dann wird überhaupt gar kein Verlust für die betreffenden Besitzer eingetreten sein. Hindern kann man das aber nicht. Meine Herren, wenn Sie mir den Auftrag gäben, ich solle bei der Emission dieser Papiere darauf achten, daß die Zeichner unter allen Umständen gewinnen, wenn mir j. B. ein großes Banquierhaus eine Anleihe zu 92 abzunehmen geneigt ist, und ich sage: nein, du sollst sie, damit das Publikum sicher auf Gewinn rechnen kann, viel billiger übernehmen, — so wäre das ein Vorgehen, welches doch zu sebr bedenklichen Konsequenzen führen würde.
Meine Herren, ich komme nun auf die andere Frage, die ebenso schwer zu beantworten ist, die ich aber noch keineswegs bestimmt mit Nein beantworten will: ob es gerathen ist, zu dem früheren System der vertraggmãßigen Amortisation zurückzukehren. Früher verhielt sich die Sache so: früher hatten wir in den Anleihebedingungen selbst einen bestimmten Amortisationsbetrag, den man auch nicht ändern konnte, weil er eben vertragsmäßig den Erwerbern der Obligationen zustand. Es batte eine Zeit gegeben, in welcher die Finanzlage sich so gestaltet batte, daß man amortisieren mußte und für die Amorti⸗ sation Anleihen aufjunehmen genöthigt war, und zwar Anleihen zu theureren Preisen, als die Anleihe selbst bedingten, und da kam man auf den Gedanken — der Staat war im Defizit — diese vertragsmäßige Amortisation aufzugeben, weil man sich sagte: es ist doch ganz irrationell, daß wir die hohen Amortisationsbeträge zu sehr schlechten, theuren Bedingungen mittels Anleihe erwerben müssen und so mit Verlust amortisieren. Ob dieses Vorgehen richtig war, ob es nicht unsere Schuldentilgung sehr in Frage gestellt hat, ob nicht unsere Schulden heute niedriger wären, wenn wir das frühere System beibehalten hätten, will ich hier garnicht erörtern. Ich glaube nicht, daß, wenn ich damals Minister gewesen wäre, ich zu einer solchen Maßregel übergegangen wäre; aber die Frage, ob man sie wleder einführt, ist jedenfalls eine ganz andere, und eine bestimmte Meinung darüber, weil das Vorgehen auch sehr bedingt ist durch die Lage der Staats⸗ finanzen und andererseits durch den Geldmarkt, möchte ich zur Zeit nicht aussprechen.
Meine Herren, der Herr Abg. von Zedlitz ist wieder auf seine Frage aus der Generaldebatte zurückgekommen, ob es gerathener sei, die extraordinären Ausgabebeträge, wie das jetzt üblich ist, reichlich zu bemessen, sodaß wahrscheinlich die Beträge in dem betreffenden Etats jahr nicht voll zur Verausgabung kommen, oder ob es gerathener sei, die Beträge genau nach dem Bedarf des betreffenden Jahres zu be⸗ messen und dann die in einem guten Jahre sich ergebenden Etats überschüsse direkt zur Schuldentilgung zu bestimmen — wenn ich ihn recht verstanden habe, ist das wohl die Frage. Meine Herren, in dieser Beziehung bin ich sehr steptisch. Wir sehen ja jetzt schon, nachdem wir eben ein Gesetz gemacht haben, durch welches die Ueber⸗ schüsse der Rechnung zur Schuldentilgung gesetzlich verwandt werden müssen, daß heute ein Antrag vorliegt, der dies System wieder auf⸗ heben und, sobald ein Ueberschuß vorhanden ist, dafür auch eine zweck mäßige Verwendung gefunden wissen will. Glauben Sle nicht selbst — und ich halte dies für den Hauptfehler, den man in der eben berührten Zeit unter dem Ministerium Camphausen gemacht hat —, glauben Sie nicht selbst, daß, wenn Sie Ueberschüsse im Etat etatisieren, die allgemeine Neigung dahin vorhanden sein wird, diese Ueberschüsse zu anderen Zwecken als zur Schuldentilgung ju verwenden? (Sehr richtig! rechts) Ich werde Ihnen bei Gelegenheit des Antrages von Eynern darlegen, daß wir, wie er sich ausdrückt, keineswegs in einer ‚Neberschußwirthschaft‘ uns befinden, wenn man die Gesammtlage unserer Staatsfinanzen betrachtet, namentlich auch in der Schuldentilgung den in guten finanziellen Verhãältnissen befindlichen Staaten, wie Frankreich und England, noch beute nicht gleich kommen. Aber jedenfalls glaube ich, daß, wenn wir so fortführen, wie der Herr
Abg. von Zedlitz das sich vorstellt, dann die Gefahr, daß die Schulden