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Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
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8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 .
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3 227.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königs⸗ era i Pr, Geheimen Justizrath hr, Zorn den Rothen Adler— 2. dritter Klasse mit der Schleife, dem Direktor des Gymnasiums in Tilsit Dr. Karl süller, den Professoren an derselben Anstalt Hermann hahn und Gustas Friedrich, dem Pastor Höppener zu pnikow im Kreise Köslin, dem katholischen Pfarrer Mön nichs u Kobbenrode im Kreise Meschede und dem Hofstagts-Sekretär fintze vom Hofstaat Seiner n Hoheit des Prinzen zeintich von Preußen den Rothen Adler⸗-Orden vierter Klasse, dem Hof⸗Marschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen heinrich von Preußen, Vize⸗Admiral 4 la Suite der. Marine freiherrn von Seck endorff den Stern zum Königlichen dronen⸗Orden zweiter Klasse, ; dem Geheimen Regierungsrath Klein, ständigen Hilfs⸗ beiter im Reichs⸗Schatzamt, den Königlichen Kronen-Orden eiter Klasse, . . dem Erzieher Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Baldemar von Preußen Paira den Königlichen Kronen⸗ hrden vierter Klasse, ; dem Silberverwalter Karrasch vom Hofstaat Seiner iniglichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen das euz des Al d, , Ehrenzeichens, sowie dem Werkmeister Wilhelm Schliebener zu Bromberg, . Jakob Brehm zu Spich im Siegkreise, olzhauermeister Karl Ladwig zu Hansfelde im Kreise heutsch⸗ Krone, dem Former Karl Nöthel zu Lorenzdorf im eife Bunzlau und dem Spinner Wilhelm May zu Dörp— ühle im Kreise Lennep das Allgemeine . zu ver⸗ ihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben llergnädigst geruht:
den nachbenannten Reichsbeamten die Erlaubniß zur An⸗ ggung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er— eilen, und zwar: es Ritterkreuzes des Verdienst-Ordens der Königlich
bayerischen Krone:
dem Geheimen Ober⸗Regierungsrath Leib, vortragendem ath bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs; s Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten Weinmann zu Konstanz;
r Fürstlich schaumburg⸗lippischen silber nen Zivil⸗ Verdienst⸗Medaille: dem Kabinets⸗Briefträger Gerlach zu Berlin; ferner: s Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:
dem Direktor im Reichs⸗Postamt Kraetke; sowie
es Kaiserlich russischen St. Anne n⸗Ordens zweiter Klasse:
dem Geheimen Ober⸗Postrath Neumann, vortragendem kath im Reichs⸗Postamt.
e Schuhfabr u t s ches Reich.
6 Seine Ire fene. ver Kaiser haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, bisherigen heimen Legationsrath von Aichberger zum e , heimen Legationsrath mit dem Range eines Raths erster asse zu ernennen.
Der Kaiserliche Konsul in Saigon (Cochinchina) Her⸗ nnn Kurz ist gestorben.
Auf Grund des 6 75a des Krankenversicherungsgesetzes der ang. des Gesetzes vom 169. April 1592 (Reichs= sͤbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:
I) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbe⸗Unterstützungskasse der deutschen Schiffbauer (E. H.) in Hamburg,
2) der selbständigen Ziegler⸗Vereins⸗Hilfskrankenkasse (E. S) in Elbrinxen,
38) der Unterstützungskasse der Lippischen Ziegler des früheren J. Agenturbezirks (6. 9 zu Kluckhof, welche in Zukunft den Namen „ Ziegler⸗Unterstützungs⸗ kasse in Brake in Lippe (6. H.)“ irn,
neuem die Bescheinigung e, re worden, daß sie, vor⸗
ich der Höhe deg Krankengeldes, den Anforderungen des
Des Kranken versicherungsgesetzes genügen.
Berlin, den 24. März 1960.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Caspar.
die Königliche Expedition des Arutschen Reichs Anzeigers
und Königlich Ereußischen Staataz- Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch den 28. März, Abends.
Landespolizeiliche Anordnung.
Auf Grund der 85 17, 18 ff., insbesondere der 83 1696, 20, sowie des 5 28 des Reichsgesetzzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894, und auf Grund ertheilter Ermächtigung des Herrn Maisters für Landwirthschaft, Domänen und Forsten erlasse ich nachstehende
Landespolizeiliche Anordnung,
betreffend die theilweise Abänderung der landes⸗ polizeilichen Anordnung über Unterdrückung der Maul⸗ und lauenseuche vom 2. Mai 1896
A.- BI. S. 149):
. Einziger Paragraph.
Der 8 4 Absatz 1 der landespolizeilichen Anordnung vom 2. Mai 1896, betreffend Unterdrückung der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche (J⸗Bl. S. 149) wird, wie folgt, abgeändert:
Ss 4. Das überwachungspflichtige Rindvieh (3 ) darf erst weiter veräußert werden, wenn fa dessen Einstellung in dem Stalle oder auf der Weide des Bestimmungsortes (Lerst⸗ maligen Aufstellungsortes) entweder a. sieb en volle Tage verflossen und nach Ablauf dieser Frist sämmtliche Thiere von einem beamteten Thierarzt gesund befunden oder b. drei Wochen verflossen sind. Ist demnächst noch anderes über— wachungepflichtiges Rindvieh in denselben Stall, bezw. auf die— selbe Weide gelangt, so laufen die Fristen zu à und h erst von der letzten Einstellung ab.
Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.
Düsseldorf, den 7. März 1900.
Der Regierungs⸗Präsident. von Holleuffer.
Bekanntmachung
des Senats der freien Hansestadt Bremen, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
Der Firma C. F. Lahusen in Bremen ist vom Senat die Genehmigung ertheilt worden, fünfprozentige Schuld verschreibungen auf den Inhaber im Gesammtbetrage von einer Million Mark, in 1000 Stücken von je 1000 (M, und vom 1. Oktober 1905 an durch jährliche Ausloosung von mindestens 50 Stücken rückjahlbar mit 1030 S, in den Ver⸗ kehr zu bringen. Die Schuldverschreibungen sollen durch eine auf die der Firma gehörige, in der Republica Qriental del Uruguay belegene Estancia Los Corros de San Juan zu bestellende erste Hypothek in Höhe von 250 000 Doll. Uruguay Gold sichergestellt werden.
Die gan Anleihe ist auf seiten der Firma C. F. Lahusen vom 1. Oktober 1905 an mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündbar. Auf seiten der Gläubiger ist eine Kündigung nur gestattet, wenn die Firma ihren Verpflichtungen nicht nach⸗ kommt.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats, vom 20. März 1900.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staats-Anzeigers!“ werden Ausführungsbestim⸗ mungen zur Fernsprechgebühren⸗Ordnang vom 20. Dezember 1899 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Medizinal⸗Assessor bei dem , .
Polizei⸗Präsibium Dr. Springfeld in Berlin zum Regie— runge⸗ und Medizinalrath zu ernennen.
Auf den Bericht vom 13. März d. J. bestimme Ich, daß die Polizeiverordnungen für die Städte Celle und Göttin gen vom 25. Mai 1859 — Hannoversche Gesetz⸗Samml. J S. 635 und 641 — und die Verordnung vom 10. November 1853 — Kurhessische Gesetz Zamml. S. 149 — syoweit sie sich auf die Einrichtung einer Polizei⸗Direktion in Marburg bezieht, mit dem 1. April d. J. außer Kraft treten, und ermächtige Sie zugleich, die Ortspolizei in den genannten Städten den dortigen Stadtg eme in den zur eigenen Verwaltung nach Maß⸗ gabe der bestehenden e h mn zu überlassen.
Berlin, den 17. März 1900.
Wilhelm.
Freiherr von Rheinbaben. An den Minister des Innern.
19909.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen heiten.
Der Regierungs⸗ und Medizinalrath Dr. Krumm acher , ist in gleicher ue nach Münster i. W. ver⸗ etzt un
der Regierungs- und Medizinalrath Dr. Springfeld dem Königlichen Regieruags-Präsidenten in Arnsberg über⸗ wiesen worden.
Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Ern st Rom⸗ berg zu Leipzig ist zum außerordentlichen Prosessor in der ,. Fakultät der Universität zu Marburg ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Der Polizeikommissar Göhr ke aus Bochum ist als Be⸗ zirks-⸗Polizeikommissar in Dortmund angestellt worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 10 der „Gesetz Sammlung“ enthält unter
Nr. 10172 den Allerhöchsten Erlaß vom 17. März 1900 wegen Aufhebung der Polizeiverordnungen für die Städte Celle und Göttingen vom 25. Mai 1859 und der Verordnung vom 10. November 1853, soweit sie sich auf die Einrichtung einer Polizei⸗Direktion in Marburg bezieht, sowie wegen Ueber⸗ lassung der Ortspolizei in diesen Städten an die dortigen Stadtgemeinden zur eigenen Verwaltung.
Berlin W., den 28. März 1900.
Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Die Personal-VBeränderungen in der Argee befinden sich in der Ersten Beilage.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preusesen. Berlin, 28. März.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums, Finanz⸗Ministers Dr. von Miquel, des Ministers des Innern Freiherrn von Rheinbaben und des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus.
Der dem Reichskanzler alljährlich einzureichende Ge⸗ schäftsbericht des Reichs⸗Versicherungsamts ist nunmehr für das Jahr 1899 erstattet worden und jetzt auch dem Reichstage zugegangen.
Hiernach waren auf dem Gebiete der Unfallver⸗ sicherung etwa 18 Millionen Versicherte vorhanden. Gegen Urtheile der dem Reichs⸗Versicherungsamt unterstellten 1306 Schiedsgerichte waren 16219 Rekurse anhängig, unter denen sich 4794 aus den Vorjahren übernommene befanden. Durch Urtheil wurden 104356, durch Beschluß (Verwerfung wegen Unzulässigkeit oder verspäteter Einlegung) und auf andere Art (Zurücknahme, Vergleich 2c.) 1313, zulammen 11 749 Rekurse eriedigt. An 768 Sitzungs⸗ tagen a, in 12166 Sachen mündliche Verhandlungen statt⸗ gefunden. Davon entfallen 552 Sitzungstage auf 8872 Rekurse aus der gewerblichen Unfallversicherung, 213 Sitzungstage auf 3245 Rekurse aus der land und ie e. schaftlichen Unfallversicherung und 3 Sißungstage auf 49 Re— kurse aus der Seeunfallversicherung. Beweisaufnahme wurde in 2612 Fällen beschlossen, 6 Urtheile wurden ohne vorgängige mündliche Verhandlung Fin
Bei den dem Reichs-Versicherungsamt unterstellten Schied z⸗ gerichten sind im Berichtsjahr 46491 Berufungen anhängig geworden, gegenüber 213 632 Bescheiden der Feststellungsorgane.
Das Verhältniß der Zahl der erhobenen Rekurse — 11485 — zu der Zahl der rekursfähisen Schiedsgerichts⸗ urtheile — 3 609 — stellt sich im Berichtsjahre wie 1 zu 35 (wie im Vorjahre).
Von den rekursfähigen Schiedsgerichtsurtheilen wurden im Berichtsjahre 2840, das sind 27,2 Proz. (im Jahre 1898 27,6 Proz.) völlig oder theilweise in der Rekursinstanz ab⸗ geändert. Bei den Rekursen der Versicherten betragen die entsprechenden Prozentzahlen 1899: 207, 1898: 1956 bei denen der Berufsgenoffenschaften ꝛc. 1899: 48.3, 1898: 54,7.
Die Zahl der angemeldeten Unfälle betrug nach einer vorläufigen Ermittelung 442 202, die der entschädigten Unfälle 105 683. Die gezahlten rt h pig n mn beliefen sich nach einer vorläufigen Ermittelung auf 79 101 153