1900 / 79 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

3 e B eilag 44 . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stunts⸗A1:zeiger.

Berlin, Freitag, den 30. Mär;

zu nehmen, wie sie ihnen gebracht werden, als wie daz vielfach pein⸗ liche, ja Mißstimmung gegen sie erregende Untersuchunge verfahren ein⸗ treten zu lassen? Glauben Sie wobl, daß die Zahl derjenigen Be⸗ amten Preußens, welche solche Nachxrüfungen eintreten lassen, das lediglich ihun, um den Zensiten zu ärgern und zu chikanieren? (Kommt vor!) Solche Beamte giebt es nicht nach meiner Ueber zeugung. (Widerspruch) Ich lehne das vollständig ab. Das sind gewissenhafte Leute, die ihre Pflicht und Schuldigkeit thun, in einet nicht sehr angenehmen Sache thun müssen. Wenn Herr Graf Kleisft, sei es hier, sei es anderswo, klare und bestimmte Aenderungen, die er im Gesetz für nothwendig hält denn so lange ein Gesetz besteht, muß es ausgeführt werden —, machen will, so werde ich ihm sehr dankbar sein, und ein solcher klarer Vor— schlag praktischer und richtiger Aenderungen des Gesetzes wird den Zeitpunkt beschleunigen, in dem eine Rovelle vorgelegt werden kann. Aber mit allgemeinen Klagen wegen Steuerbelästigung, wegen Erhöhung der Steuer, wegen der Schwierigkeit des Verfahrens damit kann ich keinen Hund vom Ofen locken. Ich sammle alle die Fälle, wo wir glauben, es wäre vielleicht eine Revision angezeigt. Wir prüfen diese Fälle, wir haben darüber die ausgiebigsten Berichte eingeholt. Sehr oft ist mir dabei das, was mir im ersten Augenblick revisibel erschien, binterher nach der praktischen Erfahrung ganz verkehrt erschienen. Man wird daher auch bei der Revision sehr vorsichtig sein müssen. Meine Herren, wenn wir revidieren, daß dadurch dann die in sich ab⸗ weich enden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts weniger werden, glaabe ich nicht. Ich habe mir zwar nach dem Erlaß des letzten Stempelsteuergesetzes eiagebildet, nun wäre die Sache auch voll— kommen klar und sicher, sodaß keine Klage mehr einzutreten brauchte; aber die Klagen haben mich eines Gegentheils belehrt. (Sehr richtig) Ob das nicht hier auch der Fall sein würde, ist mir eine

Haus der Abgeordneten.

56. Sitzung vom 29. März 1900, 11 Uhr. .

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Verlesung Interpellation der . Baensch⸗Schmidtlein

(fr. kons., Dr. Friedberg (nl) und Genossen: . Weiche Maßregeln gedenkt die Königliche Staatsregierung zur Beseitigung der immer schwerer empfundenen Mißstände und Un gerechtigkeiten in Being auf rie Unterhaltung der Volts.

schulen zu ergreifen? . ö ö Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗ Angelegenheiten Dr. Studt erklärt sich bereit, namen der Königlichen Staatsregierung die Interpellation sofort zu beant⸗

worten. . Abg. Baensch-Schmidtlein fübrt zur Begründung der Interpellation aus: Seit 1897 ift diese Sache in jedem Jahre hier behandelt worden. Sämmtliche Mitglieder des 6 find darin einig, daß die gegenwärtige Schulunterbaltungspflicht hart und schwer drückt und daß bald Abbilfe durch ein Gesetz geschaffen werden muß. Ueber die Art der Abhilfe sind die Meinungen verschieden, aber der Wunsch, den Gemeinden zu belfen, wird von allen Mitgliedern getheilt. Leider ist bisber so gut wie nichts geschehen. Die un gebeuren Lasten sind noch größer geworden, die Verabschiedung des Lehrerbesoldungsgesetzes hat den Hausvätergemeinden neue Lasten auf— erlegt. Es ist unsere Pflicht, die Regierung immer wieder um Ab— hilfe zu ersuchen. Die Regierung hat bei neuen Schulbauten immer Entgegenkommen bewiesen und Mittel bereitgeftellt. Die bisherige Schulunterhaltungepflicht hat unausgesetzt Prozesse, Streitigleiten und Zwietracht aller Arr in die Gemeinden getragen. Die Schullasten sind namentlich durch die Zunahme der Industrie gestiegen, welche durch die Zakl ihrer Arbeiter und Beamten neue Schulbauten noth⸗ wendig macht, aber ju den Lasten fast nichts beiträgt. Die Regelung der Materie wird von der ländlichen Bevölkerung herbeigesebnt, um mit den alten Zuständen gründlich, aufzuräumen. Ich bitte, möglichst noch in dieser Session einen hierauf bezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser würde von allen Seiten freudig begrüßt werden. daß

ju antworten. Ich habe ihn schon meines besonderen Danles veisichert, wenn er die Güͤte hätte, mir bestimmte Vorschläze ju machen. Wenn sie praktisch sind, dann werde ich sie auch befolgen und würdigen. Wenn er aber kommt und sagt: Die Gesetze sind eg nicht, die Einrichtungen sind es auch nicht, sondern die Verkebrtheit der Beamten, die Fehler, die sie machen, so bin ich der Meinung, man muß fragen: Sind es wirkliche Fehler? denn es giebt auch nur behauptete und unbegründete. Fehler kommen allerdings vor durch eine verkehrte Handhabung der Gesetze seitens der Beamten. Herr Graf von Kleist hat anerkannt, daß ich mich bemübt babe, diese Be⸗ amten zu berichtigen und sie zu bitten, so und so zu verfahren. Wag soll denn nun weiter geschehen? Sie müssen dahin kommen, wenn die Einkommensteuer so ist, wie Sie sie schildern, die ganze Steuer zu bekämpfen. Denn es sind Uebelstände, die man wobl ver⸗ mindern, aber nicht gänzlich beseitigen kann. Bei einem so kolossalen Personal, bei einer so großen Heranniehung der Laienschaft wird eine Vermeidung aller Febler unmöglich sein. Ich bin überzeugt, je länger wir die Steuer in Wirksamkeit haben, desto mehr werden die Fehler sich abschwächen und vermindern. Wie die Erfahrung schon jetzt zeigt, werden wir sie aber auch durch eine andere Organisation nicht über⸗ haupt ganz verbüten. Wenn Herr Graf von Kleift nur das Ge— heimniß sagte, wie man alle Fehler verbindern kann, so wäre das elne große Wohlthat nicht nur für die Steuer, sondern auch für den ganzen Staat. Ich sehe daher den Vorschlägen des Herrn Grafen von Kleist entgegen.

Graf von Kleist.Schmenzüin: Heute will der Minister ein⸗ fach die vorhandenen Mängel als solche nicht mehr anerkennen; dann freilich kommen wir auch zu keiner Abstellung derselben.

Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Finanz⸗-Minister Dr. von Miquel:

E9Gc.

an dem Prinzp der thunlichsten Durchführung des christlich⸗ konfessionellen Charakters der Volksschule irgend eine Aenderung vorzunehmen nicht gewillt ist. Die heutige Debatte giebt glücklicher⸗ weise der Königlicken Staatsregierung bedeutsame Anhalispunktte für jhr weiteres Vorgehen, und namentlich habe ich mit Freude zu kon⸗ staricren, wie dies auch von einem der Herren Vorredner hervor⸗ gehoben worden ist, daß (ine Klärung der Ansichten eingetreten ist, welche fär die Entschließung der Königlichen Staatsregierung auf diesem wichtigen Gebiete eine wesentliche Erleichterung bietet. (Bravo!)

Abg. Kopsch (irs. Volksp.): Die ; inem Sckulunterbaliungsgesez näher gebracht. Die Parteien haben fich über diese Notbwent igkeit im Rahmen eines Spezialzesetzes geeinigt. Herr von Gerlach hat schon vor einigen Jahren in Herren⸗ haufe einen solchen Antrag gestellt. Der Ober. Burgermeilter Bender hat im Herrenhause den jetzigen Zustand geradezu für unsittlich weil ungerecht, erklärt. Namentlich sind in Schlesien die Verhälnnisse un, erträglich geworden. Der Gutzberr bat alle Rechte, trägt aker nicht die Laft. Die Gemeinden müässen die Schullasttn für die Kine des Gutsbezirks tragen, und die Mißstimmung in den Gemeinden ist *. klärlich, wenn der reicke Gutsbesitzer keinen Pfennig dazu beiträgt. In einem Fall hat sich der Gutsbesitzer sogar geweigert, das Material ür den neuen Schulbau herzugeben. Den Guts herren sind wohl die Lasten abgenommen worden, aber ihre Rechte als Schulpattone haben sie bebalten. Der jetzige Zustand der Schul atronate ist nicht aufrecht zu erhalten, die Gemeinden müßen das Recht, sich

M 78.

(Ehluß aus der Zweiten Beilage.)

Zeit richt schreiten. In dieser Beziebung ist die bertig, , . ein Fortschritt. Ve konservatiwe Redner hat gen Aussrug alle meme Vote schulgesetz? dicht mahr zebraucht. Bei der R.esel ang Der Sckulunterhaltung darf allerdings uicht der Grun dlatz der. Ver⸗ fassung alteriert werden, daß die Ginrichtung der Sch un die kon fessionellen Verhältnisse möglichst berücksichtigen soll, Wenn nan duch die Rechte der Kirche und der Eltern wäabren will, fo läßt sich doch wohl ein Gesetz machen, welches zwischen einem allgemeinen Schulgesetz und einem Sckulunterbaltangsgesetz stebt. Beschrãnkt . t ae, an rer weiche leiih wan sich in den konfessonelle⸗ Fragen auf Punkte, über weiche leie Veiständigung möglich ist, so können wir sehr wobl auf dieser tine Verstandigung glich ; 46 mittleren Grundlage ein . machen, mit dem , r auch die Konservativen zurieden (an können. . die Bereilsteslun der Summen ji Bie g herordentlich hoden ostz n . Aba 1 zu Lien burg. Stirum (kons.): Unsere Stell ang die Allerdings nihig sind, ermöglicht. Der frühere Kaltus ⸗Mäniftet ] zu einem all zercinen Volks ichnlgeletz ist unverändert . . ,,,, e ö zertheilun er Lasten vo —⸗ de w en ben, ei, wir ieren Oe bel on auf dem Gebiete 3 n n mn n, ,, bei der' Regelung 5 . re , . ; d ö geben müsse; er war auch mit uns einig, wernnbanen' die Fra der Kosten allein gein . . . a n r ee, ene; Charakter der Volksschule zu . mn notbaedtungen gezwungen sein, auch! ie Fragen 1änelte! Pie ben zebörte intwort deg Ministers zustört Mu nenen; der Selh'strvermaltang. der Schule und des Ginflasses. rer He al ern die Soff nung, bald das Gesetz zu e m. s . Kirche auf die Schule 1 mit . zu ö ö l ö ĩ ? ; * 1 7 2 1 . . e ö? er ant, Rebe! von Gesetzen gegeben, welche die Lastens der Ge,; denkbar, deß, wenn in alen snderen z.enscn, beg? maltung 636 kern nern. Aer die Schwierigkeiten liegen nicht in 8 eine Rolle ielf, in den Sch ulfragen ellein die ,,, Auföringung, soadern in der Vertheilung der Lasten. ie Ministertums zu entscheiden bat. Es was 2 . . 3. ö Belastung be & munen au 7 3 ist e m fl, der y, ann, 2 sie werden si . rage eine Statisti n mehr n 1 Seldsiperwaltung gefallen lasfsen müssen. fon un ff , fo urflar, Jo ungerecht in der Schul⸗ Selb tung ge

ba. Dr. vd Heydebrand und der Lasa (kons.): Die 32 ist bereit frühes so eingehend besptochen worden, daß ich mich beschtänken nn. Ich habe mich gefrert, daß der Interpellant in seiner Begrildang rie Meinung des ganzen Hauses, ins ˖ besondere meiner volitischen Freunde getroffen bat. Dir e legung eines (esetzes ist nothwendig; denn die MNißstände wachsen von Ta zu Tag. Wir hofften, Laß, wenn der Wechsel im Ministersum nick eingetreten wal, bereits diese Session uns eine derartige Vorlag bringen würde. Die Finanzlage ist derartig, daß sir

Verhandlungen baben urs

sehr zweifelhafte Sache. Denn, meine Herren, gerade wie beim Stempelsteuergesetz liegt es weniger an der Unklarheit des Gesetzes als an der Schwierigkeit, die verschiedenen einzelnen Fälle unter das Gesetz zu subsumleren. Das wird immer so bleiben, das sind Swwierigkeiten, die in der Sache liegen. Wenn heute, möchte ich sagen, ein großer Kaufmann jeden Tag eine neue Geschäfts⸗ form eifiadet und unser Recht ist la so, daß das möglich ist, nun, dann wird immer nen die Schwierigkeit entstehen, wie das steuer⸗ mäßig zu behandeln ist. Also, meine Herren, wenn Sie bei diesem Steuersystem überhaupt bleiben wollen, wenn Sie glauben, daß ein solches, auf einer so gerechten Basis einmal eingeführtez Steuersystem nicht ohne weiteres wieder umzuwerfen ist und wir nicht zu dem roheren System der Bruttobesteuerung wieder übergehen können, wenn Sie sich getrauen, einen solchen Versuch in unserer beutigen sozial⸗ politischen Welt, die Gerechtigkeit will und den Dienst aller Klassen nach Maßgabe ihrer Mittel verlangt, wenn Sie das wollen, dann können wir uns bald über Ja und Nein entscheider; wenn Sie es aber nicht wollen, mit dem bestehenden Gesetz in seiner Ausführung nicht jufrieden sind, dann wollen Sie mir einzelne bestimmte anderungsbedärftige Punkte angeben, dann wollen wir uns darüber streiten. Aber das allgemein sehr verbreitete unangenehme Gefübl, Steuer zahlen zu müssen, meine Herren, daz kann ich Ihnen durch keine Redekunst wegschaffen.

Geaf von Kleist⸗Schmenzin: Der Widerstand gegen das Gesetz geht von der Thatsache aus, daß die Beanstandung der De klarafionen diejenigen, welche die Steuererklärungen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben haben, gewissermaßen als Leute hin stellt, die sich einer Unwahrheit schuldig gemacht haben. Der kleine Krieg zwischen Beamten und Zensiten ist nicht bloß eine ergötzliche Episode, sondern die Sache liegt viel tiefer. Die unmotivierte Ueber- treibung in der Anziebung der Steuerschraube wirkt auch politisch verhängnißvoll; sie treibt die Zensiten in einen Zustand der Ver— bitterung über erlittenes Unrecht und läßt sie schließlich in ihrer früheren patristischen Gesinnurg umschlagen.

Geheimer Ober, Firanzrath Wallach: Wenn die Steuer von den Kommissionen in dem geordneten Verfahren beschlossen ist und vom Fiskus demgemäß erhoben wird, so thut der Fiskus damit kein Unrecht.

Graf von Kleist. Schmenzin: Eine überhobene Steuer bleibt eine überbobene Steuer, auch wenn sie vorläufig in gesetzlichen Formen erhoben ist. Es macht keinen guten Eindruck, wenn der Staat über S00 000 6 im Peozeßwege zurückjahlen muß.

Vize-Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Bei den indirekten Steuern werden noch ganz andere Beträge überhoben und jurückgejahlt; da kommen, obwobl die Gesetze viel länger bestehen, ganz andere Summen in Frage. Wenn es nun andererseits richtig ist, was mein Herr Kommissar schon sagte, daß die Beträge bei der fortschreitenden Erfahrung auf beiden Seiten, Behörden und Zensiten, immer geringer werden, so ist das ein Beweis von dem erheblichen Fortschritt in der Richtigkeit der Veranlagunz. Herr von Kleist beklagt sich, daß ich ihm manches unterschoben hätte, was er garnicht gesagt habe; ich sage, er kann nicht behaupten, daß ich behauptet hätte, er hätte daz gesagt.

Ich habe nicht gesprochen über die Rede des Herrn Grafen von Kleist, sondern über die Steuerveranlagung überhaupt habe ich bei dieser Gelegenheit gesprochen. Daß Herr von Kleist einer der schärfsten Kritiker der Sach: ist, wissen wir schon längst. Meine Herren, wir haben, und jwar auf Verlangen des Landtages, die Laien aus den betreffenden Bezirken als die entscheidenden Personen in den Kommissionen bingestellt. Die ganze Berufungs⸗ kommission besteht wesentlich aus Personen, die aufs genaueste mit den Lebens verhältnissen der Zensiten vertraut sind. Hätten wir lediglich Beamte, so würden vielleicht die Klagen geringer, aber viel bitterer sein. Nun frage ich Herrn Grafen von Kleist: Wie will er das machen? Was hilft mir all sein Klagen, wenn er mir nicht ein neues Verfahren vorschlägt? Wir hatten in dem Entwurfe vor— geschlagen, die Zentralstelle solle eine Steuerbebörde sein, die besonders hierfür eingesetzt wäre. Sie haben beschlossen: Nein; es soll eine oberste Rechtsbebörde sein, damit die Sache völlig unparteiisch ver sich gehe. Diese oberste Rechte— behörde haben wir eingesetzt. Sie haben also solche Garantien in Bezug auf die Richtigkeit der Steuerfragen, wie in keinem Lande der Welt. Nun sagen Sie: Das tau zt alles nichts; es bringt fürchter⸗ liche Erbitterung im Lande hervor. Ich habe schon die Erfahrung gemacht, daß ein Bauer erbittert war, weil er überhaupt zahlen mußte und er sich vorstellte, das Geld werde zu Unrecht von ihm erhoben. Aber ich meine: das haben Sie alles; soll es immer noch nicht gehen? Aber die Steuer wollen Sie beibehalten. Sie verlangen auch, daß die Deklarationen nachkontroliert werden. Wie wollen

graphischen Berichte des Reichstages einzusetzen.

Wie wenig diese Bemerkung des Herrn Grafen Kleist zutreffend ist, geht daraus bervor, daß ich vorhin hier eine Relhe von Mängeln, die korrigiert werden müssen, ausdrücklich anerkannt habe. Was soll denn das? Ich habe ja gesagt: in einzelnen Punkten ist das Ein— kommensteuergesetz nach meiner Meinung der Revision fähig und be— däarftig; und ich habe wꝛiter gesagt: sie sind aber alle nicht so dringlich, daß man gleich wegen dieser einzelnen Punkte mit einer Aenderung des Gesetzes vorgeben muß; man muß doch noch nähere Erfahrungen sammeln, und da ist es besser, zu einer allgemeinen Re— vision aller Punkte überzugehen, welche nach den gesammelten Erfahrungen änderungsbedürftig sind, aber daß ich gesagt bätte, das Gesetz habe keine Mängel, trifft nicht zu. Ich babe sozar bei Berathung des Einkommensteuergesetzes bier gesagt: meine Herren, ich bin sicher, daß nach zehn Jahren etwa dieses Gesetz revidiert werden muß. Ich weiß nicht, ob die Herren sich dessen erianern; ich habe ausdrücklich gesagt: bei einem so schweren Gefetz müssen erft in der Praxis Erfahrungen gesammelt werden. Daß diese Erfahrungen einzelne Bestimmungen des Gesetzes nicht mehr als zutreffend erscheinen lassen werden, ist unvermeidlich. Also, Herr Graf von Kleist braucht sich nicht zu genieren; ich ver sichere ihn, wenn er mir praküsche Vorschläge behufs Aenderung des Gesetzes macht, werde ich ihm sehr dankbar sein, aber er kann aller⸗ dings nicht verlangen, daß alles das, was er als Mängel ansieht, auch ich als solche ansehen soll; dazu kann ich mich nicht verpflichten. Der von dem Herrn Grafen von Kleift behaupteten früheren Aeußerung erinnere ich mich nicht, glaube auch nicht, sie gethan zu haben. Jedenfalls wird sie sich auf die Mängel, die Herr Graf Kleist behauptet hatte, bezogen haben; aber es ist mir nie eingefallen zu behaupten, daß wir damals ein vollkommenes Gesetz gemacht haben, welches für alle Zeiten unantastbar wäre.

Graf von Mirbach: Ich danke dem Minister, daß er die Vor⸗ lage wenigstenz für repisionsbedürftig erklärt hat. Graf Kleist und ich werden unsere ganze Krast aufbieten, mit Verbesserungsvorschlägen zu dienen. Mit meinen politischen Freunden werde ich noch in dieser Session eine Novelle zum Ergänjungesteuergesetz einbringen, durch welche auch im Rahmen dieses Gesetzes die Landwirthschaft einmal ausnahmsweise berücksichtigt werden soll. Man hat damals ich habe mich als prinzipieller Gegner an der Berathung nicht betheiligt die Vermögen, die sehr niedrig rentieren, so diesenigen der ungläck⸗ lichen Forstbesitzer, ganz ungerechtfertigt überlastet. Landwirthschaft liche und Forstbetriebe sollen nach dem von uns beabsichtigten Vor⸗ schlag nach dem Ertrage, nicht nach den unter Umständen unsinnigen Werthschätzungen zur Ergänzungestener herangezogen werden. Geheimer Ober⸗Finanzrath Wallach bemerlt, daß man von der Schätzung niemals gänzlich werde Umgang nehmen können. Die Er gänzungsneuer für das platte Land in Ostpreußen ftelle genau 120 0o der Einkommensteurr dar. Das Verbältniß sei also ein ganz mäßiges; der Durchschnitt betrage für den ganzen Staat 146 060.

Graf von Mirbach: Ich bätte von der Regierung etwas mehr Woklwollen erwartet. Wir wollen ja bloß den alten Wunsch des Finanz. Ministers, daß der Ertragswerth zu Grunde gelegt wird, er— füllen, nachdem das Ober⸗Verwaltungegericht den gemeinen Werth zu Grunde zu legen als Norm aufgestellt hat. Der Redner geht auf einen Spezialfall ein.

Geheimer Ober⸗Finanzrath Wallach: Einen so schwankenden Faktor, wie daz jährliche Einkommen, auch der Besteuerung des fundierten Einkommens zu Grunde zu legen, wird nicht thunlich sein. * der Verabschiedung des Gesetzes hat man das gerade vermeiden wollen.

Graf von Mirbach: Wenn die Regierung nicht will, werden wir sie nicht zwingen können; aber die Landwirihschaft hat ein Recht auf billigere, gerechte Behandlung.

Ober⸗Büũrgermeister Dr. Ben der Breslau: Unvernũnftige Hand⸗ habung des Gesetzes beweist doch noch nichts gegen das Gesetz. Die Veranlagung des Grundes und Bodens nach dem Ertrage zur Er⸗ gänzungssteuer würde um so bedentlicher sein, als dann z. B. bei Bauterrains in der Näbe von Städten garnichts beraus kommen würde. Der gemeine Verkehrswerth ist für die Schätzung die richtige Grundlage. Die heutige Veranlagung der Einkommen steuer aber führt thatsächlich oft ju den größten Härten und Un gerechtigkeiten.

Graf von Mirbach; Ich babe das Gesetz als solches nicht bemängelt, sor dern bloß eine Novelle angekündigt behufs Abänderung r Beftimmung, die wir für die Landwirthschaft für bedenklich alten.

Damit schließt die Diekussion. Spezialetats passiert ohne Bemerkung. Beim Etat des Herrenhauses wiederholt

Graf von Mirbach seine schon früher gegebene Anregung, in den Etat des Herrenhauses eine Summe zur Anschaffung der steno⸗

Eine Reihe weiterer

Um 31½ Uhr wird die Fortsetzung der Etatsberathun bis Freitag Uhr vertagt. ö ei.

Sie nun das machen? Herr Graf von Kleist braucht heute nicht darauf

Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung verkennt nicht, daß der als Mißstand empfundenen Ungleichartigkeit der Aufbringung der Volkzschullasten nur im Wege der Gesetzgebung durchgreifend ab⸗ geholfen werden kann. Sie weist aber darauf bin, daß im Verlaufe der auf diesem Gebiete durch das Pensionsgesetz vom 6. Juli 1885 eingeleiteten und durch das Reliktengeseß vom 4. Dezember 1899 zu einem gewissen Abschluß gebrachten Gesetz gebung, sowie durch die Be— reitstellung großer staatlicher Mittel schon sehr viel geschehen ist, um die beklagten Uebelstände zu mildern und die Verschiedenartigkeit der Belastang autzugleichen.

Einmal sind durch die Gesetze vom 6. Juli 1835, 14. Juni 1888, 31. März 1839, 3. März 1897 und 4. Dezember 1899 zur Entlastung der Schulunterhaltungspflichtigen Staatzbeiträge zu dem Grund— gehalte, zu den Alterszulagen, zu dem Rubegehalte der Voltsschul⸗ lehrer und für die Bezügze ihrer Hinterbliebenen, also zu allen wesentlichen laufenden Kosten der Volksschule in einer Form bereitgestellt worden, welche das Bedürfniß, die kleineren leistungs⸗ schwachen Schulverbande vorzuzsweise zu entlasten, voll berücksichtigt. Sodann ist durch die zur Vermeidung eines starken Schwankens in den Ausgaben der einjelnen Gemeinde erfolgte Begründung der Ruhegehalts⸗, Wittwen⸗ und Waisen«, sowie Altersjulagekassen und durch die zum Abschluß gebracht: gesetzlihe Neuregelung der Lehrer⸗ besoldunzen einꝛ Stetigkeit der Ausgabe herbeigeführt worden, welche die Gemeinden vor neuꝛa unvorhergesehenen Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit schützt.

Auch ist durch eine Erweiterung der Zweckbestimmung dez Fonds unter Kapitel 1231 Titel 31 des Etats seit dem Etatsjahre 1395/97 die Möglichkeit geschaffen worden, armen Schalverbändena zu den laufenden sählichen Kosten Staatsbeihilfen zu gewähren.

Zur Unterstützung von Schulverbänden bei Schulbauten und bei der Begründung neuer Schulen oder Schulstellen sind in dem Staatshaushalt bereits seit mehreren Jahren erhöhte Mittel vorgesehen, um einer zu boben Belastung der Gemeinden für diese Zwecke vorzubeugen. Darüber hinaus wird die Königliche Staats⸗ regierung darauf Bedacht nehmen, zur Milderung des Drucks der Volksschullasten auf dem Gebiet der Volksschulbauten für das Jahr 1901 eine Summe von etwa zeha Millionen Mark bereit zu stellen. Erst nachdem durch die Steuerreform die Finanzkraft der Ge⸗ meinden klargestellt und durch den Abschluß der Rꝛgelung der Volks⸗ schullehrerbesoldung der Ausgabebedarf für die laufenden Kosten der Volksschule fester begrenzt ist, kann jttzt daruber Klarheit gewonnen werden, ob eine so wesentliche Verschiedenheit in der Belastung der Schulverbände vorliegt, daß ein weiteres gesetzliches Voꝗsgehen noth⸗ wendig wäre. Es kommt hierbei aber in Betracht, daß die Belastung mit Schulabgaben nicht abgesondert für sich, sondern in Verbindung mit den Auflagen für andere kommun ale Zwecke geptüft werden muß, für deren Abmessung es zur Zeit noch an einer sicheren Grund⸗ lage fehlt. :

Die Königliche Staatsregierung bat deshalb beschlossen, durch Aufnahme einer Statistik ei ne Gesammtübersicht der Aufwendungen der Gemeinden für öffentliche Zwecke zu beschaffen.

Auf die Ergebnisse dieser Statistik und die hieraus zu gewinnenden Erfahrungen werden die weiteren Maßnahmen aufzubauen sein.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.) beantragt die Besprechung der Interpellation,

(Schluß in der Dritten Beilage)

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: ist

daß Wandel geschaffen werden muß.

terbal tun frage, R ute Statistik vorgegangen werden

wirklich mt einer Statistik vo wenigstens noch die nächste Session kommt. Jer

organische Regelung, aber auch an der ; baer ge Iruandiage der Volkaschule nicht rũtteln. nur darm banzeln, die Form zu danken . haben. ernster Ville. .

Abe Se vdel Hirschberg (nl): in Schlien sind die nazuträalichsten Zastände entstanden.

fozletäta. den sogenannten Dausvätern, ist völlig ungerecht.

. n eines Vo aesetzes ist zur Zeit nicht zu hoffen. Zastankkommen eines V lrsschul gesetz 3 . n . in flasse r Kirche auf die Schule, der Ausbildung Fragen des Eirflasses der Kirch f k 216 möglich * . i ualfozietäten und die Rechte des Schul ö emeinde meines Wabl⸗ öh oo Grunksteuern und 130 00

Wir miffen desalb cieeln Gebiet. ausscheiden. rer, der Privatschulen müssen wie vertagen, , Stimmung eine frietliche Auseinandersetzung macht Aber ein Schul Anterhaltungsgesetz kann werde; die Lasten der vorstades müssen geregelt werden. kreise! sind 1865 0o Schulstenern, Gem indeein kommensteuern zu beiablen. in veschiedenen Fällen darauf gedtängt worden, Geminde die Schulunterhaltuag übernimmt.

auße ordentlich bedenklich, auf diesem Wege eine

In einer

Ich halte das

unte haltungsfraae angelegen sein zu lassen. Abg. Pr. Porich

iwend bedürfen. ere ö 1. gesetzliche Rr gelung erforderlich.

die Erledigung eines allgemeinen Volke. Schulgesetzes schwieria,

Schalnnterhaltungepflicht ist besonders dringend. 3 dir lin e er, J n Rahmen eines solchen Geseßes denn es ist zu prüfen, wieweit die Regelung . ie, n. der Schule einer geseßlichen Regelung be⸗ Ver neue Gesetzentwurf dũrste . . ; def väfrigen; mindestens muß dabei mit a , , daß die Schule ihren Charakter einer fonleffionellen Anstalt und nicht einer reinen Staatsanstalt behalten

Aber ich Je ö. daß man d weiter ziehen könnte; 2 Sh me ner baltanaevpflicht den welche auf dem Gebiete fen.

anderen Fragen

Shãrfe ausgesprochen werden, miß. Wir weigern ung nicht, in die Brrathung eines Gesetzes zurreten,

*.

8 setz befaßt. ac n g . . Kanitz (kons.):

Staa? anstalt, t i r. mehr.

rovinzen so arge Mißstände, . t . werden könnte. Ich würde sogar einem zustimmen welches bloß für Schlesien diese Mißstände seitigt. Aber es kommen auch andere Provinien

len Gemeinden betragen die Schullssten über unterfützt der Staat bei den Schulbauten; in n h ber dir Gulsherr den Schulbau vom ersten bis

Utzten Stein selbst zu bezablen.

2 Unter Berechnung der Ver iinsung, Amortisation ö Kosten erfordert eine Landschale der ein fachsten Art in vreußen einen Betrag von 18 0 6 jäbrlich, also 1800 eines sommens von 10009 6 oder 600 o der Steuern davon.

diejenigen betheiligt werden, w. n waren, nämlich die Guts besitzer dez Schul unterhaltunge pflichtigen vie Schullasten

dürfen. zaß , nicht warten, bis ein allgemeines

gesetz zustande kommt.

Abg. Dr. Friedberg (nl) Nach der vorjährigen Erklärung

ud. Mintsters daites wir Hoffnung auf eint baldig. des früheren Kult a3. Miniit fr h Die beutige Erklärung des Ministerz

Kleis wn Ga, wleter erfchzben n wollt; ka tie Statinst rec vostamüthschaftlichen Werth sein nicht bloß fur vie Frage der Schuh,

Eeledigung dieser Angelegenbeit. nicht ausreicht, und macht auf mich den Eindruck, als ob . hältniß Der

er hältn 7 auf die Schalunterhaltunger

n . Bie Ecklärung des Herrn von Beydebrand hat mich gefreut.

je ĩ icht, ein allgemeines Volks Verfassung verbietet ein Speʒialgesetz 3 er T gde, geh, allerdings un⸗ Körverschaften. Durch ein energisches Gingreifen auf dem Gebiete der Schulunter⸗

ailetz wäre auch ein Spezialgeser. 5 3 die Schule eine Veranstaitung des Staats, beschadet der Rechte der Gemeinden und anderer

der Kultus⸗Minister aroßen Dank erwerben. . von Jer istz und Neukirch (fr. kons.): wünschen eine rasche erledigung dieser dringendsten F eine entsprechende Vorlage erhalten.

verlangen. Zu einer

Wenn soll, so wird verstreichen, ehe eine Vorlage Staa! muß die K 3 k. . n ihre: h ichts ändern. ir halten, dar aber an ihrem Charakteren K Es kann sich finden, in der wir diesen Ge⸗ NRethwendig ist dazu nur ein fester,

Der Nothstand ist in der Tram? ; so schreind, daß er nicht länger aufrecht erhalten werden n, ,, schulunterhaltung

isan? der Schullasten zwischen, den Gutsbesitzrn und den Schul. ,,, . 5 . Ungerechtigkeiten noch nicht beseitigt sein, die in der Verschiedenartigkeit der Belastung der einzelnen Gemeinden Nach der Richtung einen Königliche als es sich um bedeutende Summen handelt, die aus Staatsmitteln zu Zwecken der Volksschul⸗ unterhaltung alljährlich hergegeben werden müssen. Ich darf in der ist Beziehung namentlich auch den Aus sübrungen des Herrn Grafen Kanit gegenüber erwidern, daß es namentlich die Aufgabe der Königlichen die verhältnißmäßig hohen Lasten der leistungẽ sckwächeren Schul verbände thunlichst zu erleichtern; es wird viellelcht von Interesse für das bob: Haus sein, wenn ich über die Zahlen Aus⸗

Von Verwaltungswegen i daß die pelitische

Regelung zu ver suchn. Ich bitte den Rinlster dringend, sich die Regelung der Schul ·

(Zente.): Wir erkennen an, daß auf diesem

; gerechtigkei ind Mißstände besteben, welche der Abhilfe ,. ee tel a ar n . der kontsessianellen Minderbeiten Wir halten aer die Regelung im Rabmen eines Schulgesetzes für notbwendig. Allerdings ist jetzt

elches wesentlich die Schulanterbaltungẽꝑflicht zum Gegen⸗ stende kam n. wir müssen uns dabei die andere Frage vorbehalten. ffentlich werden wir schon in der nächsten Session mit einem

Wir sind auf n n, zur die Verstaatlichung der Schule hat große Fortschritte macht, die n Träzer der Schullasten haben eigentlich keine ; Auf dem Gebiete der Schulunterhaltung besteben in

r daß nicht schnell genug . csetz

in Betracht. 200 0.

Wie kann aber ein Gutsbesitzer, der rielleicht 10 000 6 Einkommen hat, einen Schulbau für 5000 S

9 i def S ati on 10 Millionen Mark müssen Lussicht geflellten Staats subvention . de ö, . Gin Unrecht der

i bei der Berechnung des Einkommens Steuergesetzgebung ift es. daß ,, ,,.

Persönlich wüsche ich noch, daß wir mit der Regelung

i i i i aäldchen wieder dahintersteckt. Ministerium im Kastanienwä 29 , ,

licht muß geregelt werden.

. auf en i 8 ĩ daß wir spätestens in der ten Session Schugebiete. Ich wãnsche 5 862 Der n fe ö ,

riedenz in den Schulgemeinden müssen wir die e . allgemeinen Schulgesetzg' bung kann man zur

Meine Herren!

der Herren Vorredner geworden. kurzen Worten auf diese Angriffe zu erwidern.

Rommunallast, und alle Aber, meine Herren, damit gedient; vor allen Dingen

ist eine er gesetze sind aufgehoben. noch nicht

dann zahlreiche

Vergleich zu einander bestebhen. positiven Anhalt iu gewinnen, darauf Staatsregierung umsomehr Werth legen,

mußte die

für Staatsregierung ist,

kunft gebe, die sich auf das vergangene Etats jahr beziehen.

und ; trinft, handener Nothlage die Königliche

theil werden lassen.

Schul verbände solche in Höhe von 245 300 M geleistet worden.

1

zwischen die Gesetzgebung Schritt für Schritt die lastung der Kommunen durch gaben u. s. w. verändert hat. Mein Herr

bat im letzten Jahre darauf bingewiesen, wie schwierig

herauszufinden, und es läßt sich nicht leuanen, be. allen Bemühens der Königlichen Staatsregierung, stimmten, möglichst gerechten Maßstab für die Dst⸗ zum . 8 eine feste Grundlage für die Prinzipien zu besitzen.

nan Amtshorgänger hat darauf ganz besonders hingewiesen.

Ost⸗ Gin⸗

Organisationsfragen Fragen der Selbstverwaltung,

chul⸗ Sprache gebracht worden sind.

Die Königliche Staate regierung det Kommunalabgabengesetzes vom 14. Jali 1893 Statistik noch nicht vorgenommen worden ist.

unterbaltungslast, sondern für verschiedentliche andere Fragen,

Die gegebene Absicht, eine Statisftik der

bedeute. Willen der Königlichen Staatsregierung, Wir zu Ende geführt werden soll und Beschlüsse gebaut werden. sicherung entgegenzunehmen,

Regelung der Angelegenheit die

daß bei der späteren Königliche

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Die Ecklärung, die ich namens der Königlichen Staatsregierung diesem hoben Hause gegenüber vorhia abzugeben die Ehre hatte, ist der Gegenstand verschiedenilicher Angriff: von eiten Ich halte es für meine Pflicht, mit

Meine Herren, läge die Sache mit dem Bolksschulanterbaltungs⸗ gesetze so einfach, wie das von manchen Seiten, auch früher dar · gestellt ist, so würde es jn nur der Bestimmung bedürfen: die Volks Spezial ift der würden

Ez sind im Jahre 1899 als laufend? Staatsbeibilfen denährt worten für 18496 ländliche Schul verbände 8 120 684 1. und für So städtische Schulperbände 1734384 , und was kesonders die Provinz Ostpreußen anbetrifft, so hat in Erkenntniß der dort vor⸗ Staatsregierung gerade dieser Provinz sehr bedeutende Staatsbeihilfen im vergangenen Jahre zu Es sind an 2542 ländliche Schulverbãnde Staatsbeibilfen im Betrage von 1016237 4 und an 665 städtische

Nun, meine Herren, die Größe der Zahlen beweist schon, welche Ver⸗ antwortlichkeit die Königliche Staatsregierung mit der Vertheilung der ein. Staatsbeihilfen übernimmt, und es lag für die Regierung doppelte Veranlassung vor, in dieser Beriehung einmal eine bestimmte Grund⸗ lage für die weitere justitia distributiva zu gewinnen, weil in⸗

die Erfüllung öffentlicher Auf Amtsvorgãnger

i sttweis vorgehenden Gesetzgebung da den richtigen Maßstab d, en,, ] daß auch bisber trotz einen ganz be⸗ Vertheilung der Staatsbeihilfen zur Schulunterhaltungslast u gewinnen, die Fönig⸗ liche Staatsregierung doch immer das Bewuhtsein haben mußte, nicht Mein Herr

Nun ist aber nicht allein die Schulunterhaltungepflicht in Frage; denn es geht aus den beute hervorgetretenen Wünschen und .

ebrachten Anordnungen hervor, daß unter anderen wesentlichen . der Dezentrali⸗ sation bei einem etwaigen Volksschulunterbaltunggesetz noch be⸗ rücksichtigt werden müssen, ganz abgesehen von den weiteren Fragen, die namentlich von dem Herrn Vertreter der Zentrumspartei hier zur

mußte deshalb auf eine ein · gebende Statistik um so größeren Werth legen, als seit dem Erlaß eine derartige Sie wird von großem

hinsichtlich des Kommunalabgabengesetzes im Laufe der Zeit bervor⸗ getreten siad. Ich möchte dabei die Königliche Staatsregierung vor allen Dingen vor dem Verdacht bewahren, als ob die beute kund⸗ Kommunallasten aufstellen zu lassen, eine Vertagung der vorliegenden Frage ad ealendas Graecas Davon kann nicht die Rede sein. Ich bitte an den guten namentlich meines Ressorts, nicht zu zweifeln, daß mit ihunlichster Beschleunigung diese Statistit darauf weitere legislative

Ich bitte auch fernerhin die Ver⸗ weiteren

ibr? Lehrer zu wäblen, bekommen. Schlesien ist das klassische Land der Schulpatronait, dort beftehen noch 4016 Schalpatronate. Fürst Pleß ist Patron über 62 Schulen und 123 Lehrer, Graf Henckel don Don gere marck über 32 Schulen und 124 Lehrer, der berst Graf von Tiele⸗ Winckler über 19 Schulen und 94 Lehrer und der Herzog von Ratibor über 40 Schulen und 87 Lehrer. Die Herren beiümmern sich natürlich nicht um die Lehrerstellen besetzung, das über lassen sie ibren Unterbeamten. In Prozessen zwi chen SGuts-˖ herren und Gemeinden werden die verschiedensten Urtbeile gefällt, so daß große Rechtsunsicherbeit besteht. Im Interesse der Schule und der Lehrer müßen diese Verhältnisse schnell geändert werden. . Abg. Rickert (fr. Vgg.): Wenn die Regierung mit Festigkeit ein Schulunterhaltungsgesetz vertritt, wird sie es auch durchringen. Die fonservatie Partei bat früher selbst Antrãge wegen Regelung er Schulunterhcltungspflicht obne Räcksicht auf, ein allgemeines Schulgesetz gestellt. Ich bitte die Regi rung dringend, uns im nächsten Jahre' schon ein- Vorlage zu machen. ö Damit schließt die Besprechung der Jaterpellation. Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Erweiterung des Staatseisenbahnnetz es und die Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Treuenbrietzen nach Neu stadt a. d. Dosse sowie von Kleinbahnen. In der Generaldizkussion befürwortet Abg. Sleim (al) dringend den Ban einer Bahn von Zimmers⸗ rode mir Ilsberg Haina nach Frankenberg und hebt dabei bervor, daß diese Linie nicht bloß von lokalem Interesse, sondern auch als Verbindungsglied zwischen den großen Baonnzpen von West und Mitteldeutschland von besonderer Bedeutung seii . J ba. Schmidt ⸗Warburg Gentr.) bittet im Interess⸗ des geis . um ' den Bau einer Eisenbahn von Stein beim néch Warburg. Wenn nach der Kanalisterung der Wesern von Hameln aufwärts der Verkehr gestiegen sein werde, werde diese Bahn eine Bollbabn sein müssen. Vorlaͤufi werde es aber genügen, wenn ein? Kleinbahn gebaut werde, für welche der Redner die Unterstũgzung des Staats erbittet. Abg. Dasbach (Zentr) bittet um ein weites Geleile ür die Set: alschbctn und um Aaschlaß nach dem Rhein bei Lind. ; In der Spezialberathung wird die Vorlage ohne weitere Debatte angenommen. . Es folgt die erste Berathung des Gesetzen twurfs, betreffend die Erweißerung des Stadtkreises Stettin. Abg. von Eisen art · Rothe (kons.) fragt an, ob die im Gemeindebelirk Nemitz belegenen Wohl: hãtigieit zanstalten Frückenmůũhle spaͤter auf die Provin; übernommen werden sollen. Minister des Innern Freiherct von Rheinbaben—: . Ich kann die Frage, die der Herr Vorredner an mich gerichtet hat, nur bejahen dabin, daß die Sonderverhältnisse, die wir den Kückenmühler Anstalten in der Vorlage ausbedungen haben, auch in Kraft bleiben, wenn die Kückenmühler Anstalten seitens der Prodi übernommen werden sollten. Diese Anstalten, die eine überaus segens reiche Thätigkeit entfalten, hatten den Wunsch, aus der ganzen Regelung ausgeschieden zu werden. Diesem Wunsche konnten wir nicht entsprechen, weil das unglückliche kommunale Grenzen gegeben hätte, wir haben uns aber bemüht, den Interessen der Anstalt, soweit als möglich, entgegen zukommen, und der Herr Vorredner hatte die Güte, anzuerkennen, daß wir darin wohl, glaube ichM, so weit gegangen sind, als es irgend moglich ist. Uater diesen Umständen treten die Bedenken zurück, die seitens der Kückenmübler Anstalten gegen die Eingemeindung erhoben sind, die anderen Rücksichten aber, die ge⸗ bieterisch die Eingemeindung erheischen, in den Vordergrund. Ich glaube also, nachdem ich diese Erklärung habe abgeben können, wird der Herr Vorredner auch seine Bedenken das ist eigenlich a viel gesagt, sür die Gegenwart halte er ja keine geäußert für die Zu⸗ kunft als erledigt betrachten. . . 1 z z . e ba. Dr. Freiherr von der Goltz (on.) ist mit der Vorlgg . 16 hätte böchstens gewünscht, daß sie sich noch e. erstteckte. Die Fäückenmübler Anstalten müßten auf die Prodinz über-

nommen werden, da die Provinz so wie so einen hohen Theil der Kosten traae.

In zweiter Berathung wird die Vorlage ohne Debatte

ändert angenommen. . unden folgt . zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die ostlichen Prorninzen. ö.

Nach der Vorlage sollte durch Königliche Verordnung be⸗ stimmt werden können, daß von dem für die Wahlberechtigung im Wahlverbande der größeren ländlichen Grundhesitzer maß⸗ gebenden Mindesthetrage an Grund⸗ und Gebãudesteuer wenigstens die Hälfte auf die Grundsteuer entfallen muß.

Die Kommission hat diese Bestimmung nicht döniglicher Verordnung überlassen, sondern sie gesetzlich vorgeschrieben, jedoch u cht ni auf die Kreise Teltow und Nieder⸗ barnim beschränkt.

Staatsregierung

Nach 8 2 sollen Landgemeinden mit mehr als 6000 Ein⸗