1900 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Mar 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Bis zur Beendigung des Vertheilungsverfabrens verbleibt es bei

der biöberlgen Verfassung der Gesellschaft und ihrem Gerichts stande.

Eine tbeilweise Zurücksahlung des Gefellschafrskapitals an die i n unterliegt denselben Bestimmungen wie die Auslösung der

esellschaft.

Die Aufsicht über die Gesellschaitt wird von dem Reichskanzler gefübrt, der zu diesem Behufe einen Kommissar bestellen kann. Der Kommissar ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsraths und an den Generalversammlungen töeiljunehmen, von dem Ver— waltungsrath jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der Gesell= schaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben ein- zuseben, sowie auf Kosten der Sesellschaft, wenn dem Verlangen damn berechtigter Mitglieder der Gesellschaft nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Genetalver⸗ sammlung za berufen.

368 Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind insbesondere unter⸗ worfen:

1) die Aufnahme von Anleihen sowie die Ausgabe ven weiteren

Antheilen;

2) die Beschlüsse der Gesellschaft, nach welchen eine Aenderung oder Ergänzung der Satzungen erfolgen, die Gesellsckaft aufgelöst, mit einer anderen bereinigt oder in ibrer rechtlichen Form umgewandelt werden soll.

Bekanntmachung. Vereinigung von Packetannahmen.

Vom 1 April ab wird die Packetannahme des Post⸗ amts 45 (Halleschestraße) mit der des Postamts 11 (Anhalter⸗Bahnhof) vereinigt, Gewöhnliche Packete können demnächst beim Postamt 45 (Halleschestraße) nicht mehr auf— geliefert werden.

Berlin C., den 28. März 1900.

Kaiserliche Ober⸗Bostdirektion. Gries bach.

In Geestemünde wird am 18. April d. J. mit einer Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen und mit derselben eine Seesteuermanns-Prüfung verbunden werden.

Das im Jahre 1880 in Dundee aus Eisen erbaute, bis⸗ her unter britischer Flagge gefahrene Schraubendampsschiff „Garry“ von 698. 42 Registertons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Nord⸗ Ostsee⸗Rhederei in Hamburg unter dem Namen „Pellworm“ das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewahlt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Rotterdam unter dem 10. März d. J ein Flaggenzeugniß ertheilt worden.

Den nachstehend bezeichneten Krankenkassen: I) Kranken⸗ und Sterbekasse der Metallarbeiter zu Frank⸗ furt a. M. (G. H.), ) Allgemeine Gerber⸗ und Lederzurichter⸗Krankenkasse (E. H.) in Elmshorn, Kranken⸗ und Sterbekasse zu Rambach (E. H.), j Krankenkasse der Schiffszimmer⸗-Gesellen von Weichsel⸗ münde und Neufahrwasser (E. H.), Krankenkasse der Kalk- und Sieinträger zu Stettin (E. H.) ist die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 575 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 29. März 1900. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Hoeter.

Bekanntmachung des Königlich bayerischen Staats-Ministeriums des Innern, betreffend die Ausgabe von Hypotheken⸗ Pfand briefen.

Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die staatliche Genehmigung zur Ausgabe nachbezeichneter Inhaber⸗Pfandbriefe ertheilt:

a. 30 000 0090 S6 4prozentige unverloosbare Hypo⸗ theken⸗Pfandbriefe: t

300 Stück Litt. G. G. à 5000 s6 Nr. 1-300 150900090 ,

3000 Stück Litt. H. H. à 2000 SS Nr. 1 - 3000 6 000000 4,

12 000 Stück Litt. J. J. à 1000 S Nr. 1-12 000 12000000 46,

12000 Stück Litt. KK. à 500 d Nr. 1—- 12000 6000000 ,

15 000 Stück Litt. LL. à 200 6 Nr. 1-15 000 - 3090 000 4,

165 000 Stück Litt. M. M. à 100 C Nr. 1-15 000 1500000 6;

b. 10000 000 6 31½½ prozentige verloosbare Hypo⸗ theken⸗Pfandbriefe:

5000 Stück Litt. L. à 1000 S. Nr. 312 645 - 317 644

5000009 4, 6000 Stück Litt. M. à 500 6 Nr. 115 867 - I21 866 30000090 , 7000 Stück Litt. N. à 200 S Nr. 196 694 203 693 1400000 , 6000 Stück Litt. O. à 100 S Nr. 148 797 - 154 796 600 000 München, den 26. März 1900. Königliches Staats⸗Ministerium des Innern. Dr. Freiherr von Feilitzsch.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Ober⸗Baurath Adler in Berlin, vortragendem Raih in der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die nachgesuchte Enilassung aus dem Staatsdienst mit Pension zu 3 und den Regierungs⸗ und Baurath, Geheimen Baurath Delius aus Stettin zum vortragenden Rath in demselben Ministerium zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landeshauptmann der Provinz Westfalen, Geheimen Ober⸗Regierungsrath Over weg in Münster den Charakter als Wirkliche Geheimer Ober⸗Regierungsrath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem vortragenden Rath im Ministetium für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten, Geheimen Ober⸗Regierungsrath Holle zu Berlin die infolge seiner Bestätigung als Landes⸗ hauptmann der Provinz Westfalen nachgesuchte Entlassung aus dem unmittelbaren Staatsdienst unter Belassung seines bisherigen Titels als Geheimer Ober⸗Regierungsrath, und seines Ranges als Rath zweiter Klasse, sowie unter Verleihung des Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub zu ertheilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Ober⸗Finanzrath Havenstein in Berlin zum Präsidenten der Seehandlung,

den Oberverwaltungsgerichtsrath Dr. Ja hr zum Senats⸗ Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts,

die Oberförster Kieke zu Heydtwalde und Kranold zu Germerode, Oberförsterei Meißner, zu Regierungs⸗ und Sock räthen, ;

9. bisherigen Titular-Professor Dr. Carl Eckste in zu

Eberswalde zum Professor der Zoologie und

den Regierungs-Assessor Grafen Pilati von Thassul zu Daxberg in Hameln zum Landrath zu ernennen, sowie

dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär beim Ministerium des Innern Ferdinand Langner aus Anlaß seines Scheidens aus dem Staatsdienst den Charakter als Kanzleirath zu ver⸗ leihen.

In Ausführung des 5 11 des Telegraphenwege— geseßes vom 18. Dezember 5. J. (R.-G.-⸗Bl. S. 705) treffen wir die folgenden Bestimmungen: ö.

I) Auf welchen Strecken die Beaufsichtigung und vor⸗ läufige Wiederherstellung der Reichs⸗Telegraphenlinien den Straßenbaubeamten übertragen werden soll, wird von den einzelnen Ober⸗-Postdirektionen bestimmt. Diese geben den den Straßenbaubeamten unmittelbar vorgesetzten Behörden von der ergangenen Bestimmung Kenntniß.

2 Die Beauftragung der Straßenbaubeamten geschieht durch die ihnen unmittelbar vorgesetzten Behörden unter Aus⸗ händigung einer von der Telegraphenverwaltung zu erlassenden Anweisung. Die Namen der Beamten sind den Ober⸗Post⸗ direktionen durch die Behörden mitzutheilen.

3) Die den Straßenbaubeamten für die Beaufsichtigung und vorläufige Wiederherstellung der Telegraphenlinien zu⸗ stehende Vergütung, welche nach den vom Reichskanzler erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 26. Januar d. J. (Reichs-Gesetzblatt S. 7) 3 bis 4 66 für das Jahr und das Kilometer Linie beträgt, und deren Höhe innerhalb dieser Grenzen sich nach der Zahl der am Gestänge vorhandenen Leitungen richtet, wird von den Ober⸗-Postdirektionen festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt nach näherer Bestimmung der den Beamten vorgesetzten Behörden entweder durch deren Ver— mittelung oder seitens der Ober⸗Postdirektionen an die Be⸗ amten unmittelbar.

4) Die Polizeibeamten sind durch die ihnen vorgesetzten Behörden allgemein anzuweisen, vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Reichs-Telegraphenlinien nach Möglichkeit zu verhindern. Für die Ermittelungen der Thäter solcher Be⸗ schädigungen erhalten die Polizeibeamten Belohnungen bis zur Höhe von 15 66 im Einzelfalle nach Festsetzung durch die Ober⸗ Po udirektionen. Die Auszahlung der Belohnungen erfolgt nach Zustimmung der den Beamten vorgesetzten Behörden und durch deren Vermittelung.

Zugleich bestimmen wir in Ausführung des 8 13 Abs. 2 des vorerwähnten Gesetzes, daß die aus den 8§5 2, 4, 5 und 6 des Gesetzes sich ergebenden Ersatzansprüche bei den Regierungs⸗ Präsidenten bezw. in Berlin bei dem Polizei⸗Präsidenten geltend zu machen sind und von diesen vorläufig die Ent⸗ schädigung festzusetzen ist.

Berlin, den 16. März 1900.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: Schultz.

Der Minister des Innern. In Vertretung: Braunbehrens.

Der General-Direktor Vatke in Magdeburg ist von den Ministern für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, für Handel und Gewerbe und des Innern zum Mitgliede des Preußischen Versicherungsbeiraths ernannt worden.

Staats⸗Ministerium.

Dem Archivar Dr. phil. Hermann Forst in Koblenz ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staats⸗Archivdienst bewilligt worden. Der Archivar Dr. phil. Otto Merx ist von Magdeburg

an das Staats-Archiv in Osnabrück und

der Archioar Dr. phil. Herman Granier vom Ge—⸗ heimen Staats-Archiv in Berlin an das Staats⸗Archiv in Breslau versetzt worden.

Finanz⸗Ministeri um.

Die infolge Pensionierung ihres bisherigen Inhabers frei⸗ gewordene Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Flensburg ist dem Rentmeister Körner in Husum, die hier⸗ durch freigewordene Rentmeisterstelle in Husum dem Rent⸗ meister Mangels in Soltau, dessen bisherige Stelle dem Rent⸗ meister Harrsen in Apenrade und die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Apenrade dem früheren Rentmeister, jetzigen Steuer⸗Sekretär Siebert in Hörde verliehen worden.

Die durch den Tod ihres bisherigen Inhabers erledigte Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Melfungen ist dem Rentmeister ** in Mayen und dessen bisherige Stelle dem früheren Rentmeister, jetzigen Gemein de⸗Empfänger Ebertz in Perl verliehen worden.

Die durch den Tod ihres bisherigen 532 erledigte

Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Warendo ist dem Rentmeister Braun bei der vom 1.

April d. J. zur . gelangenden Kreiskasse in Heinsberg verliehen worden.

Die von dem Steuereinnehmer Zirn bisher kommissarisch verwaltete Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in

Frankenberg, Reg.-Bez. Cassel, ist demselben unter Ernennung

zum Rentmeister endgültig verliehen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Land⸗Bauinspektor, Baurath von Perbandt in Berlin tritt am 1. April d. J. in den Ruhestand.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dem Regierungs- und Forstrath Kieke ist die Ferst⸗ Inspektion ef m r burn und dem Regierungs- und Forstrath Kranold die Forst⸗In⸗ spektion Königsberg⸗-Allenstein übertragen worden.

Versetzt sind:

Conrad, Regierungs- und Forstrath zu Königsberg, auf

die Forst⸗Inspektion K und g Biensfeldt, Oberförster zu Breitenheide, auf die Ober⸗ försterstelle Heydtwalde, Regierungsbezirk Gumbinnen.

Zu Königlichen Oberförstern, unter Uebertragung der nebenbezeichneten Oberförsterstellen, sind ernannt die Forst⸗ Assessoren: .

Rechenbach zu Breitenheide, Regierungsbezirk Gum⸗ binnen, und Albert Bonse zu Meißner, mit dem Amtssitze in Germerode, Regierungsbezirk Cassel.

Dem Professor Dr. Carl Eckstein zu Eberswalde ist die Professur der Zoologie an der dortigen Forst-Akademie und die damit verbundene Stelle des Dirigenten der zoologischen Abtheilung des forstlichen Versuchswesens übertragen worden.

Zur Vornahme von Pflanzenuntersuchungen beim Haupt⸗ zollamt in Kiel ist fernerweit der Zoologe Dr. Reibisch eben⸗ daselbst zum stellvertretenden Sachverständigen ernannt worden.

Ju sti Mi nister ium.

Dem Landgerichtsrath Kannenberg vom Landgericht in Berlin und dem Amtsgerichtsrath Amelung vom Amts⸗ gericht J in Berlin ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt. ;

Versetzt sind: der Amtsgerichtsrath von Fragstein in Insterburg an das Amtsgericht Lin Berlin, der Amisgerichts⸗ rath Unger in Kalbe a. S. als Landgerichtsrath nach Stendal, der Landrichter Lehmann in Lyck an das Land⸗ gericht F in Berlin, der Amtsrichter Klusem ann in Magde⸗ burg als Landrichter an das Landgericht daselbst, der Land⸗ richler Woelfel in Thorn als Amtsrichter nach Aschersleben und der Amtsrichter Schroeder in Nordenburg nach Heiligenbeil. . ;

ö Amtsrichter Gebhard in Spremberg ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Justizdienst ertheilt.

Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Bangquier Oskar Simon in Bonn bei dem Landgericht daselbst und der Ober⸗Bergrath a. D. und Direktor Dr. Weidtmann in

Dortmund bei dem Landgericht daselbst; wiederernannt: der

Kaufmann Bertelsmann jun. in Bielefeld bei dem Land⸗ gericht daselbst.

Der Staatsanwaltschaftsrath Stelling in Stade ist nach Hildesheim versetzt.

Dem Notar, Geheimen Justizrath Scheele in Hamm ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt.

Der Noiar Freiherr von Lyncker in Küstrin hat sein Amt niedergelegt. ;

In der Lisie der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Paul Fischer bei dem Landgericht L in Berlin, Kellerhoff bei dem Landgericht in Wiesbaden, Freiherr von Lyncker bei dem Amtsgericht in Küstrin und Kuhn bei dem Amtsgericht in Sagan.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Skopnit in Potsdam bei dem Amtsgericht daseibst, Freiherr von Lyncker aus Küstrin bei dem Amts—⸗ gericht in Spandau, der Amtsgerichtsrath a. D. Richard Schultze bei dem Amtsgericht in Charlottenburg, der Notar Merck in Meisenheim bei dem Amtsgericht daselbst und der Gerichts-Assessor Kündgen bei dem Landgericht in Köln.

Der Oberlandesgerichisrath Rumpf in Hamm, die Land⸗ gerichts-Direktoren, Geheimer Justizrath Dr. Körner in Frankfurt a. M. und von Fürstenmühl in Gleiwitz, der Hieb ihc rranh Briske in Magdeburg, der Amtsgerichts⸗ rath Hirschfelder in Wollstein, der Notar, Justizrath Gustao Levy in Berlin und der Rechtsanwalt, Justizrath Ernst Rath in Bonn sind gestorben.

Minister ium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegen heiten.

Bekanntmachung.

Die im Jahre 19090 zu Berlin abzuhaltende Prüfung für Vorsteher an Taubstummenanstalten wird am 11. September beginnen.

Meldungen zu derselben sind an den Unterrichts⸗Minister zu richten und bis zum 109. August d. J. bei demjenigen Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium bezw. bei der⸗ jenigen Königlichen Regierung, in deren Aufsichtekreise der Bewerber im Taubstummen⸗ oder Schuldienst an⸗ gestellt oder beschäftigt ist, unter Einreichung der im 85 der Prüfungsordnung vom 11. Juni 1881 bezeichneten Schrift stücke anzubringen. Bewerber, welche nicht an einer Anstalt in Preußen thaͤtig sind, können ihre Meldung bei Führung des Nachweises, daß solche mit Zustimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer Landesbehörde erfolgt, bis zum 15. Ann 9 unmittelbar an mich richten.

Berlin, den 13. März 1900.

. Der Minister

der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten. Im Auftrage: von Bremen.

gönigliche Akademie der Kknste.

Die akade mische Ausstellung von Gemälden und Zeich nungen des Genremalers Professors Paul Meyer⸗ heim, ordentlichen Mitgliedes der Akademie der Künste, im Akademiegebäude, Unter den Linden 38, ist von Sonn⸗ ing, den 1. April 19090, 10 Uhr Vormittags ab bis zum 13. Mai d. J. dem Publikum zugänglich.

Besuchszeit: täglich von 10 bis 4 Uhr.

Eintrütspreis: 50 3, Montags 1 6

Berlin, den 31. Marz 1900. x

Der .

J Ni Raschdorff.

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Grafen Pilati von Thassul zu Dax— berg ist das Landrathsamt im Kreise Hameln übertragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute öffen lich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verloosung der 4prozentigen Potsdam-Magde⸗ burger Eisenbahn-Obligationen Litt. A sind folgende Nummern gezogen worden.

S823 bis 825, 829, 830, 832, 834, 839, 842, 843, 845 bis 848, 851 bis 853, 857, 859, 851, 852, 871, 881, 882, B, 885, 887, S889 his 891. 833, 894. 899, 901, Mö, 907, 908, 911, 91 ö. 914, 916, 921, 924 928, 933, g34, 936, g39, g4l, 1934, 1936, 1939, 1942, 1952, 1954 bis 1956, 1959 bis 1966, 1967, 1969, 1971, 1972. 1974, 1977, 1978, 1983, 1987, 1983, 1993 bis 1997, 2001, 2002, 2007, 2010 bis 2012, 2014, 2019, 2022, 2023, 2029, 2034. 2036, 2039, 2040, 2047 bis 2049, 2Wö2, 2WM7, 2979, 2985. 2987, 25, 3000, 02, 3003, 3005, 3010 bis 3013, 3015, 3018, 3024, 3025, 3032, 3033, 3035, 3125, 3128, 3129, 3131, 3134, 3149, 3142, 3143, 3147, 3148, 3156 bis 3158, 3160, 3162 bis 3165, 3168, 3174 bis 3176, 3179 bis 3181, 3186, 3190 bis 3193, 3196 bis 3198, 3200 bis 3202, 3205 bis 3209, 3212, 3214, 3217, 3219 bis 3221, 3224, 3225, 3229, 3669, 3671, 35672, 3680, 3683, 3385, 3699, 3691, 3623, 3700, 3702, 3706, 3709, 3711, 3715, 3717, 3725, 3727, 3729, 3737, 5108, 5111, 5113, 5114, 5117, 5120, 5122, 5127, 5128, 5130, 5134 bis 5137, 5139, 5145, 5147, 5148, 5151, 5153, 5157, 5lßl bis 5163, 5165, 5166, 5163, 5170 bis 5172, 5174, 5176, 5179, 5183, 5187, 5l9l, 5194, 5195, 5197, 5198, 5201, 5203. 5206, 5208, 5212, 5217, 5218, 5221, 5224, 5226, 5555, 5556, 5568, 5572. 5573, 5575, 5579, 5582, 5584, 55 , 5587, 559 l, 5595, 5599, 5601, 5604 bis 5606, 5609s, 5ßl1, 5615, 5616, 5619, 5621 bis 5626, 5628, 5629, 5634, 5635, 5637, 5640, 5643 bis 5646, 5648, 5651, 5653 bis 5655, 5657, 5660. 5663 bis 5666, 6007 bis 6009, 6911, 6012, 6016 bis 6019, 6022, 6025, 6027 bis 6029, 6032, 6035, 6038, 6039, 6041, 6043 bis 6050, 6053, 6057, 69690, 6062, 6063, 60535, 6066, 60658, 6070, 6072, 6074 bis 6077, 6079, 6084, 6090, 6094, 6096, 6191, 6103 bis 6105, 7113, 7116, 7118 bis 7120, 7125, 7127 bis 7131, 7133, 7134, 7137 bis 7139, 7141, 7144, 7145, 7149, 7150, 7152 bis 7II54, 7157, 7163, 7164, 7167, 7168,

zusammen 363 Stück über je 20 Thlr. 73 800 Thlr. oder 221 400 6

Diese werden den Besitzern zum 1. Juli 1900 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 2. Juli 1900 ab gegen Duittung und Rückgabe der Obligationen und der nach diesem Termine zahlbar werdenden Zinsschein, Reihe X Nr. 2 und Z bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, Tauben⸗ straße 29, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vor⸗ mittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei der Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und deren Filiale in Frankfuct a. M, bei sämmtlichen Regierungs⸗Hauptkassen sowie in Frank⸗ furt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Stellen schon vom 1. Juni 1900 ab ein⸗ gereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungs kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Juli 1900 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Vom 1. Juli 1900 ab hört die Verzinsung der verloosten Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rück⸗ ständigen Obligationen:

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1895. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe X Nr. 4 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.

Nr. 708, 4261, 4302, 4303.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1896. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 6 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.

Nr. 4443, 4789, 6177.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1897. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 8 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.

Nr. 5284, 5288, 6454.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1898.

Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 10 bis 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X. Nr. 3268, 4620, 4635, 4636, 5403 bis 5407, 5990, 69834, 6939.

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1899. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 12 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe X.

Nr. 232, 240, 250, 459, 472, 496, 233235, 2329, 2354, 2857, 2884, 2934, 6251, 6266, 6296, 6359, 6477,

6533, 6711, 6725, 6740, 6757, 6769, 6817 eren und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinfung aufgehört hat, und daß sie werthlos werden, wenn le, während dreier Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal zur Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen,

I nicht innerhalb zehn Jahren nach dem letzen ben

lichen öffentlichen Aufrufe zur Einlõsung vorgezeigt worden sahic Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Elnlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 3. Januar 1900.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Der bisherige Ober⸗-Buchhalter, n , Ehr⸗ zn! ist zum Rendanten der Staatsschulden-Tilgungs— asse und g

der Buchhalter, Rechnungsrath Witt zum Ober⸗Buch— halter in dem Staatsschuldbuchbureau ernannt worden.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden sin? der Kassen⸗Sekretär Schimmelpfennig zum Kassierer und

der Kassen⸗Sekretär Sickert zum Buchhalter,

die Diätare Vorwerg und Kissig zu Kassen⸗Sekretären ernannt worden.

Die Personal-Veränderungen in der Armee rk. befinden sich in der Ersten Beilage.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 31. März.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten besuchten, wie W. T. B.“ meldet, heute Morgen den Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe, um denselben zu seinem Geburtstage zu beglückwünschen. In das König— liche Schloß zurückgekehrt, hörten Seine Majestät der Kaiser die Vorlräge des Chefs des Generalstabes der Armee, Generals Grafen von Schlieffen, und des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke. Um 121 Uhr em⸗ pfingen Seine Majestät im Beisein des Staatssekcetärs des Auswärtigen Amts, Staats-Meisters Grafen von Bülow und des Staatssekrelärs des Reichs-⸗Marineamis, Staats-Ministers, Vize⸗Admirals Tirpitz den Bischof von Anzer.

In der am 29. d. Mts. zunächst unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner und sodann unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten, Staatsraths Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abgehaltenen Plenar⸗ sitzung des Bundesraths wurden die Gesetzentwürfe wegen Feststellung des Reichshaushalts-Eiats und des Haushalts⸗Etats far die Schutzgebiete auf 1900 und wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schulden— tilgung, sowie der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit in der Fassung der Reichstags⸗ beschlüsse angenommen. Den Ausschußanträgen wegen Er— weiterung des hamburgischen Freihafengebieis und wegen des Zollverwaltungskosten-Etats für Lübeck, dem Antrage Badens wegen Aenderung der Statuten der „Badischen Bank“ und der Vorlage, betreffend die weitere Zulassung des Veredelungs— verkehrs mit ausländischem Branntwein in hamburgischen Branntwein-Reinigungsanstalten, wurde die Zustimmung er⸗ theilt. Der vom Reichstage zu den Uebersichten der Ein⸗ nahmen und Ausgaben der afrikanischen Schutzgebiete für 1897/9820. gefaßte Beschluß wurde dem zuständigen Ausschuß über⸗ wiesen. Außerdem wurde die Neuwahl der Mitglieder des Bei⸗ raths für das Auswanderungswesen vorgenommen und über den Seiner Majestät dem Kaiser wegen der Besetzung der Stelle eines vortragenden Raths bei dem Rechnungshof zu unterbreitenden Vorschlag sowie über mehrere vom Reichstage zu Petitionen gefaßte Beschlüsse und über eine Anzahl von Eingaben Beschluß gefaßt.

Der hiesige Königlich italienische Botschafter Graf Lanza hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Boischaftsrath Melegari als interimistischer Geschäftsträger.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Senator der freien Hansestadt Bcemen Dr. Marcus, ist von Berlin abgereist.

Den Archiv⸗Hilfsarbeitern Dr. phil. Felix Rosenfeld beim Historischen Institut in Rom, Dr. phil. Erich Fink beim Staats-Archiv in Hannover und Dr. phil. Otte Heine⸗ mann beim Staats⸗-Archiv in Stettin ist der Amtstitel „Archiv⸗-A,ssistent“ heigelegt worden.

Versetzt worden sind: der Archiv-Assistent Dr. phil. Max von Domarus von Hannover an das Staats-Archiv in Wiesbaden und die Archiv- Hilfsarbeiter Dr. phil. Hans Spangenberg von Osagabrüͤck an das Geheime Staats⸗ Archiv in Berlin und Dr. phil. Ernst Müsebeck von Breslau an das Staats⸗Archiv in Schleswig.

Sach sen.

Seine Majestät der König hat, wie das „Dresdner Journal“ meldet, am Donnerstag Abend die Rückreise von Mentone nach Dresden angetreten. Ihre Majestät die Königin wird vorläufig noch in Mentone verbleiben.

Sessen.

Seine Königliche Hoheit der Greßherzog hat sich gestern zum Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des ir nf n und der Prinzessin Heinrich von Preußen von Darmstadt nach Kiel begeben.

Elsaß⸗Lothringen.

Der Landesausschuß hat in seiner Sitzung vom 29. d. M. die Vorlage, detreffend die Errichtung einer Bensionszuschuß⸗Wittwen⸗ ünd Waisenkasse für die Förster von Gemeinden und öffentlichen Anstalten sowie für die Hinterbliebenen solcher Beamten in zweiter Lesung ange⸗ nommen.

Bei dem deutschen Botschafter Fürsten zu Eulenburg

fand, wie ‚W. T. B. berichtet, gestern zu Ehren des hohen Brautpaares, des Prinzen Maximilian von Baden und

der Prinzessin Marie Louise von Cumberland, ein Diner statt, an welchem der Herzog und . ogin von . mit dem Prinzen Georg en. theil⸗ nahmen. Zum ungarischen Minister am Kaiserlichen Hofe ist der Obersiallmeister Graf Julius Szechenyi ernannt worden. Unter Führung der sozialdemokratischen Abgeordneten Steiner und Verkauf ö. estern bei dem Minister⸗ Präsidenten von Körber eine Beputation der Berg⸗ arbeiter aus Kladno, um die Vermittelung der Regierung ur Beilegung des Ausstandes in Kladno zu erbitten. Der Minister⸗ . von Körber bemerkte, es würde sich empfehlen, daß die Arbeiter die Arbeit wieder aufnähmen, dann werde sich ein Weg finden, um die schwebenden Fragen zu regeln. Ein ausnahmsloser Generalpardon werde sich nicht eczielen lassen, doch gehe die Absicht der Gewerke dahin, nur solche Acbeiter nicht wieder aufzunehmen, welche sich strafbarer Handlungen oder schwerer Vergehen gegen die Disziplin schuldig gemacht hätten. Die Arbeiter erwiderten hierauf, daß es unter solcher Be⸗ dingung kaum möglich sein werde, in absehbarer Zit den Frieden wiederherzustellen. Bezüglich der Gruben der Staats⸗ Eisenbahngesellschaft erklärten die Arbeiter keine Beschwerden zu haben, da dort der Achtstundentag eingeführt sei.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses theilte, wie W. T. B.“ meldet, der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen Grodrick mit, daß in Schant ung und Petschili Unruhen vorgekommen seien, welch dem Vorgehen der Geheimgesell⸗ schaften zug schrieben würden. Aus diesem Anlaß seien bei der chinesischen Regierung von auswärtigen Vertcetern, auch von dem; britischen Gesandten, Vorstellungen erhoben worden. Der Gouver⸗ neur von Schantung sei abberufen und ein neuer Gouverneur ernannt worden. Zwei britische Kriegsschiffe seien zum Schutze des Lebens und Eigenthums der Engländer nach Taku geschickt worden. Im Verlauf der dann folgenden Debatte über die Voranschläge für den Zivildienst besprach Joseph Walton die gegenwärtige Lage der britischen Handelsinteressen in China und beklagte die Unthätigkeit der Regierung und den Verlust an Prestige. Sollten die genannten Interessen aufrecht erhalten werden, so müsse die britische Regierung zu einer thatkräftigeren und entschlosseneren Politik übergehen. Die Zeit sei für ein Zusammenwirken der Mächte zum Zweck der Ein⸗ führung von administrativen Reformen in Ching günstig ge⸗ wesen. Wenn Großbritannien, Deutschland, Amerika und Japan gemeinsam vorgegangen wären, würden Rußland und Frankreich sich nicht haben abseits halten können. Balcarres stimmte der Ansicht zu, daß Großbritanniens Einfluß hinter demjenigen Rußlands in China zurückstehe, und gab der Hoffnung Ausdruck, die Regierung werde für sich selbst die Grenzen des Einflusses bestimmen, den zu sichern sie sich vor⸗ genommen habe. Wei⸗Hai⸗Wei bringe England in große Gefahr und sei jeßt von jedem Gesichtspunkt aus völlig werthlos. Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen Brodrick bestritt, daß die Regierung in der Frage der Konzessionen im ver⸗ flossenen Jahre zurückgekommen sei. Man könne in dieser Frage Ching nicht übermäßig und nicht in jedem Falle drängen, in welchem britische Staatsangehörige Minenkonzessionen wünschten. In Bezug auf die Schiffahrt in den chinesischen Binnengewässern erhebe sich die Schwierigkeit, eine Sicherheit zu schaffen infolge der Verschiedenheit zwischen Likin⸗ und Hafen-Abgaben. Der britische Gesandte Macdonald trete in— dessen energisch für Vereinfachung dieser Abgaben ein und ein fortgesetzter Druck in dieser Beziehung verspreche guten Erfolg. In keiner einzigen Frage sei Großbritannien während des letzten Jahres gezwungen worden, seine Forderungen aufzu— geben; weder des britische Handel noch das Prestige hätten gelitten. Die Regierung werde an denselben Prinzipien festhalten wie bisher, das heiße: sie werde ihr Streben nicht auf weitere Erwerbungen richten, sondern sie werde ihre Aufmerksamkeit darauf, richten, die Wasserwege Chinas offen zu halten, den britischen Konzessionären günstige Gelegen⸗ heiten zur Ers olleßung des Verkehrs zu schaffen und sich von den anderen Mächten die Anerkennung der Politik der offenen Thür zu sichern. Die Regierung werde sich mit den anderen Mächten vereinigen, um auf China einen legitimen -Druck auszuüben zur Erlangung derjenigen vernünftigen Erleichterungen, die zu bewilligen in Chinas Interesse, die zu fordern im Interesse Großbritanniens liege. Sir Edward Gren erklärte, er sei der Ansicht, daß der britische Einfluß verloren habe im Vergleich zu dem Einfluß, den andere Mächte, insbesondere Rußland, gewo nnen hätten, und sprach sodann seine Genug⸗ thunng über den von den Vereinigten Staaten unternommenen Schritt und über die günstige Aufnahme aus, die das Zirkular bei den Mächten gefunden habe.

Frankreich.

In dem gestern abgehaltenen Ministerrath theilte, nach einer dem „W. T. B.“ zugegangenen Meldung aus Paris, der Kriegs⸗Minister, General de Galliffet die Depeschen des Generals Grisot über die Besetzung von Inrhar mit. Danach wurde der Platz nach voraufgegangener Beschießung und erbittertem Widerstande im Sturm genommen. Der Feind verlor etwa 600 Todte. Gegen 100 Verwundete wurden von den Franzosen aufge⸗ funden; viele hatte der Feind mit sich genommen. 450 Mann wurden gefangen genommen. Der Verlust auf französischer Seite beträgt 9 Todte und 38 Verwundete, darunter 2 Offiziere. Der Kriegs⸗Minister beauftragte den General Grisot, die Expeditionskolonne zu ihrem Erfolge zu beglück— wünschen.

Den Pariser Blättern zufolge, glaubt man, daß die Be⸗ setzung von Inrhar umfassende. militärische Maßnahmen nothwendig i . werde. Der Minister⸗Präsident Waldeck⸗ Rousseau habe in dieser chichn g Besprechungen mit dem General-Gouverneur von Algerien Laferrière und mit lhre n, dem Führer der Expedition, welche kürzlich In⸗ alah besetz e, gehabt.

Der Minister des Auswäctigen Delcassé legte gestern in der Deputirtenkamm er einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Genehmigung des zwischen Frankreich und Deutsch⸗ land abgeschlossenen Verlrages, durch welchen der Telephon⸗ dienst zwischen den beiden Ländern geregelt wird.