Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des Reich s⸗Gesetzblatts“ enihält unter
Nr. 2664 die Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des ,, . Montenegro von der Berner internationalen
rheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie von
den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen, vom 2. April 1900.
Berlin W., den 2. April 1900.
Kaiserliches Post Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Militär⸗Intendanten des III. Armee⸗Korps, Wirk⸗ lichen Geheimen ,,. Kreidel den Rang eines Raths erster Klasse zu verleihen,
den vortragenden Rath im Kriegs-Ministerium, Geheimen Kriegsrath Dr. jur. Wrubel zum Wirklichen Geheimen Kriegsrath und
den Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, Geheimen Kriegsrath Litty mit der Wirkung vom Tage des Frei⸗ werdens der Stellengebührnisse zum Militär-Intendanten zu ernennen, sowie
dem beim Militärkabinet beschäftigten Geheimen expe⸗ dierenden Sekretär im Kriegs⸗Ministerium, Geheimen Hofrath Schulz bei dem Ausscheiden aus dem Dienste mit Pension den Charakter als Geheimer Regierungsrath und
dem Geheimen , ,, im Kriegs⸗Ministerium, Kanzlei⸗ rath Seiffert den Charakter als Geheimer Kanzleirath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗- und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Justus Hermes zu Berlin zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungsrath mit dem Range der Räthe erster Klasse und Direktor in diesem Ministerium, die Geheimen Regierungs- und vortragenden Räthe in demselben Ministerium Ernst Kunke und Dr. Heinrich Holtermann zu Berlin zu Geheimen Ober-Regierungs—⸗ räthen und den bisherigen Landrath Dr. Wolfgang Kapp aus Guben, sowie den bisherigen Spezialkommissar, Regierungs⸗ rath Brümmer aus Sigmaringen zu Geheimen Regierungs— und vortragenden Räthen im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
zu genehmigen, daß der Regierungs-Präsident von Moltke zu Oppeln in gleicher Amts igenschaft an die Re— gierung zu Potsdam versetzt werde, ferner
den Polizei⸗Präsidenten Fromme aus Aachen zum Ober— Praͤsidialrath,
den Regierungsrath Dr. Schmidt-Bornagius in Münster zum Ober⸗Regierungsrath und
den Regierunge⸗Asessor Gerbaulet in Warendorf zum Landrath des Kreises Warendorf zu ernennen, sowie
dem Rendanten der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Rechnungsrath Tegge in Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungsrath und
dem Regierungs⸗Sekretär Theissen zu Aachen, dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Retzlaff zu Stettin, den Eisenbahn⸗Sekretären Bernhard Balzer in Stettin und Eduard Müller in Erfurt aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Vorstande des Pfarr⸗Wittwen⸗- und Waisen⸗Fonds und aus dem Vorstande der Alterszulagekasse für evangelische Geistliche ausgeschiedenen Ministerial⸗Direktors, Wirklichen Geheimen Ober⸗Reglerung s— raths D. Schwartzkopff in Berlin den Hilfsarbeiter im Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Regierungs—⸗ Assessor Dr. Gerlach in Berlin zum Mitgliede der gedachten Vorstände, ferner den Oberlehrer am Friedrich Wilhelms-Gymnasium in Berlin, Professor Dr. 9 den Oberlehrer am Gymnasium in Küstrin, Professor Dr. Wessel, den Pro— fessor am Gymnasium zu Glaz Paul Prohasel und den. Direktor des Progymnasiums in Lädenscheid Br. . Christian Wilhelm Oetling zu Königlichen ymnasial⸗Direktoren zu ernennen, sowie der Wahl des Direktors der zwölften Realschule zu Berlin, Professors Dr. Emil Hausknecht zum Direktor der städtischen Ober⸗Realschule zu Kiel und der Wahl des Ober— lehrers hr. Karl Bötticher vom Luisenstädtischen Ghmnasium in Berlin zum Direktor des städtischen Gymnastums zu Waldenburg die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
Seine Masestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Pfarrstelle zu Mödlich berufenen Pfarrer Schuchardt, bisher in Görne, zum Superintendenten der Diözese Lenzen, Reg - Bez. Potsdam, und den in die Oberpfarrstelle zu Finsterwalde berufenen Pfarrer Helle r, bisher in Alt⸗Döbern. zum Superintendenten der Diözese Dobrilugk, Reg. Bez. Frankfurt a. O., zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs- und Forstrath von Bassewitz in Wies⸗ baden zum Hofkammer⸗ und Forstrath zu ernennen.
Gesetz,
betreffend die Feststellung des Staatshaus alt s⸗ Etats für das Etatsjahr . ;
Vom 31. März 1900. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: dan z
. 1 ; Der (diesem Gesetz als ö beigefügte) Staatshaus⸗ halte⸗Etat für das Etatsjahr 1900 wird in Einnahme auf 2472 266 033 M und in Ausgabe auf 2 472 266 033 4, nämlich 6 2306 076751 M an fortdauernden und auf 166 189 282 M an einmaligen und außerordent⸗ lichen Ausgaben
festgesetzt.
82 Der (diesem Gesetz als weitere Anlage beigefügte) Etat der Verwaltungs-Einnahmen und Ausgaben der Preußischen ,, für das Etatsjahr 1900 wird in , auf 2400 M und in Ausgabe auf 213 725 MS fest⸗ gestellt.
83.
Im Etatsjahr 1900 können nach Anordnung des Finanz⸗ Mininers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General-⸗Staatek sse Schatzanweisungen bis auf Höhe von 100 000 000 M6, welche vor dem 1. Januar 1902 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmun gen des 8 4 Abs. 1 und 2 und des 86 des Gestzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗Samml. S. 607) Anwendung. 8
Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und heigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin Schloß, den 31. März 1900. (L. S.) Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe, von Miquel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow.
Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
Allerhöchster Erlaß vom 6. Dezember 1899, betreffend die Einsetzung von gewerbeschultechnischen Räthen bei den Regierungen.
Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 3. De⸗ zember d. J. bestimme Ich, was folgt:
I) Den technischen Räthen der Regierung (D. V. e. der Kabinets ordre, 5 eine Abänderung in der bisherigen Organisation der Provinzial-Verwaltungsbehörden, vom 31. Dezember 1825, Gesetz⸗Samml. von 1826 S. 5) treten gewerbeschultechnische Räthe hinzu;
2) die gewerbeschultechnischen Räthe werden von Mir auf Vorschlag des Ministers für Handel und Gewerbe ernannt und führen den Titel Regierungs- und Gewerbeschulrath mit dem Range in der I. Klasse der Provinzialbeamten;
3) die Amtsbezirke der Regierungs- und Gewerbe⸗-Schul— räthe werden von dem Minister für Handel und Gewerbe bestimmt. h
Dieser Eclaß ist seinerzeit durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 6. Dezember 1899.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Miguel. von Thiel en. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow.
Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
An das Staats⸗Ministerium.
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Aufsteigens der Kanzlei-Diätare in ihren Diätenbezügen' be— stimmen wir, daß auch das Aufsteigen dieser Diätare in ihren Diätenbezügen innerhalb des Anfanasdiätensatzes von 1350 6 und des Höchstdiätensatzes von 1650 0 jährlich vom 1. April 1960 ab nach Dienstaltersstufen in der Weise zu erfolgen hat, daß ihnen nach einjähriger, mit dem Zeitpunkte der definitiven Annahme als Kanzlei-⸗Diätar beginnenden Dienstzeit eine diatarische Remuneration von jährlich 1425 6, nach zwei⸗ jähriger Dienstzeit eine solche von 1500 S6, nach dreijãhriger Dienstzeit eine solche von 1575 66 und nach vierjähriger Dienst⸗ zeit der Höchstdiätenbetrag von jährlich 1650 M, zu be⸗ willigen ist.
Selbstverständlich dürfen auch die Diätenerhöhungen nach Dienstaltersstufen nur dann bewilligt werden, wenn die in Betracht kommenden Diätare nach ihren bisherigen dienstlichen Leistungen und ihrem gesammten Verhalten einer solchen Berücksichtigung zweifellos würdig sind.
Denjenigen Kanzlei-⸗Diätaren, welche zur Zeit des Inkraft⸗ tretens der neuen Diätenregelung bereits einen höheren Diãtensatz beziehen, als ihnen nach der neuen Ordnung zu⸗ steht, ist ihr bisheriger Diätensatz zu belassen, bis sie nach ihrem Dienstalter in eine höhere Diätenstufe aufsteigen können. . Probedienstzelt der Militäranwärter im Kanzleidienst ist, fortan in keinem Fall auf deren Dienstalter für das Auf⸗ steigen in die höheren Diätensätze mit anzurechnen. Sofern von einer Probebienstleistung im Kanzleidienst infolge etwa voraufgegangener Beschäftigung der Militäranwätter als Kanzlei⸗Hilfsschreiber bei der Rentenbank⸗Direktion und der dadurch bereiis dargelegten Qualifikation als Kanzlei⸗Diätar nicht überhaupt abzusehen ist, ist die Probedienstzeit überall auf 6 Monate zu, bemessen, wenn nicht besondere Umstände eine Abweichung hiervon erforderlich erscheinen lassen.
Während des Probedienstes ist den Militäranwärtern eine diätarische Remuneration in Höhe des Anfangsdiätensatzes der Kanzlei⸗Diätare von jährlich 1350 6 zu bewilligen. Falls durch die Einführung von Dienstaltersstufen für die Kanzlei⸗ Diätare der alljährlich durch den Verwaltungskosten⸗ Etat zur Remunerierun von Kanzlei⸗Diätaren zur Verfügung gestellte Betrag überschritten werden sollte, ist die Genehmigung zu einer sochen Ueberschreitung gegen den Jahresschluß nach⸗
zu 332 erlin, den 21. März 1900. Der Der Minister
Finanz⸗ für Landwirthschaft, Domänen iinister. und Forsten. In Vertretung: In Veriretung: Lehnert. Sterneberg.
An die Königlichen Direktionen der Rentenbanken.
Staats⸗Ministerium.
Bei dem „Reichs- und Staats⸗Anzeiger“ ist der Bureau⸗ , . Kaminski zum expedierenden Sekretär und alkulator ernannt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Dem Geheimen Ober-Finanzrath Do mbois in Berlin ist das Nebenamt als Vorgesetzter der General-Lotterie⸗Direkiion an Stelle des zum Treuhänder bei der Deutschen Hypotheken⸗ bank ernannten Geheimen Ober⸗Finanzraths Lehmann Üüber⸗ . . ö
. Dem er⸗Regierungsrath Dr. Schmidt⸗-Bornagius ist die Stelle des Dber⸗Re . bei der wn, Steuer⸗Direktion zu Königsberg verliehen worden.
Der Regierungsrath Wiedewaldt in Königsberg ist an die Provinzial⸗Steuer⸗Direklion zu Breslau,
der, Regierungsrath Krueger in Magdeburg an die Provinzial Steuer⸗Direktion zu Münster,
der Regierungsrath Colomb in Hannover an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Magdeburg,
der Regierungsrath Grieben in Cassel an die Provinzial⸗ Steuer⸗Direktion zu Hannover,
der, Regierungsrath Wentz in Sigmaringen an die Provinzial Steuer⸗Direktion zu Cassel versstzt worden.
Dem Regierungsrath, Ober⸗Steuer⸗Inspektor Laube in Nordhausen ist die Stelle eines Mitglieds der Regierung zu K und V
dem Regierungsrath, er⸗Steuer⸗Inspektor Nay in Oppeln die Stelle eines Mitglieds der ,, Direktion zu Königsberg verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind ,, een, a, m g
der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär Gustav Schmidt zum Geheimen expedierenden Sekretär und . ;
die bisherigen Regierungs⸗-Bausekretäre Erich Wadehn und Julius Rost zu Geheimen Revisoren,
der bisherige ki unbe e Tr ein Wilhelm Hubert zum Geheimen Registrator und
der Kanzlei⸗Diätar Wilhelm Knuth zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär.
Ministe rium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Königliche Regierungs⸗Baumeister Ludwig Noack hierselbst ist zum Königlichen Landbauinspektor er— nannt und demselben die etatsmãßige Stelle eines ständigen bautechnischen Hilfsarbeiters im Ministerium für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten verliehen worden.
Der bisherige Rentmeister Daubitz aus Arnswalde und der bisherige expedierende Sekretär und Kalkulator Retzlaff von hier sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Ministerium fuͤr Landwirthschaft, Domänen und Forsten,
der Regierungs⸗Sekretär Heine zu Aurich ist zum Ge⸗ heimen Registrator und ,
der bisherige Geheime Kanzlei⸗Diätar Motog zum E, e. Kanzlei⸗Sekretär in demselben Ministerinm ernannt worden.
. Die bisherigen Landmesser Schulze in Hameln, Lerm in Stolzenau und Goßner in Stade sind zu Königlichen Ober⸗Landmessern ernannt worden.
Dim Bankbeamten W Hartmann in Berlin ist vom 1. April d. J. ab die kommissarische Verwaltung der Stelle eines Bank-⸗Inspektors beim Königlichen Polizei⸗Präsidium hier⸗ selbst übertragen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe sind die Kanzlei⸗Diãtare Georg Schmidt und Wilhelm Bittkau zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden.
Minister ium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor Dr. Naumann ist die Direktion des Gymnasiums in Rawitsch,
dem Königlichen Gymnasial-Direktor Pr. Wessel die Direktion des Gymnasiums in Witistock,
dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor, , Paul Prohasel die Direktion des Gymnasiums in önigshütte O.⸗S. und
dem Königlichen Gymnasial-Direktor Dr. Heinrich Christian Wilhelm Oetling die Direktion des Gym⸗ nasiums in Hamm übertragen worden.
Der Arzt Dr. Quentin in Bentheim ist zum Kreisphysikus des Kreises Grafschaft Bentheim ernannt worden.
Dem ordentlichen Seminarlehrer Christoph Klähn zu alberstadt ist bei seinem Ausscheiden aus dem Amt das rädikat Oberlehrer“ verliehen worden.
Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten ist der ‚Regierungs-Sekretär Otto Schultz zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Bekanntmachung.
Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Staats⸗Stipendien für Musiker.
Am 1. Oktober er, kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung für befähigte und streb= same Musiker zur Verleihung. 39 derselben beträgt 1500 6 Das eine ist für Komposition, das andere fur ausübende Tonkünstler bestimmt. Zur gleichen Zeit er— folgt die Vertheilung der Zinsen eines von den Verwandten des General⸗Musikdirektors Dr. Felix Mendelssohn⸗Bartholdy, den Herren Geheimen Kommerzien⸗Rath Ernst von Mendels⸗ sohn⸗Bartholdy und den Banquiers Robert und Franz von Mendelssohn zum Andenken an die 50. Wiederkehr des Todes⸗ tages des Mr. Felix Mendelssohn⸗Bartholdy geschenkten Kapitals von 30 000 6 und dis Bewilligung von . aus den Zinserträgen eingetretener Ersparnisse der Stiftung. Die Verleihung der Stipendien und Unterstützungen geschieht an Schüler der in Deutschland vom Staat ö Aushildungs⸗Institu te 1 Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität.
Bewerbun hig ist nur i . welcher mindestens ein halbes Jahr 8 dien an einem der genannten Institute ge— macht hat. , , können ,. Staats angehörige, 3 daß sie diese Bedingungen erfuͤllen, ein Stipendium oder eine Unterstützung empfangen, wenn das Kuratorium ür die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener Prü— ö ihrer Befähigung sie dazu für geeignet erachtet.
Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der
betreffenden, vom Staat subventionierten Institute ertheilt; das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Be⸗ werbern nach Vollendun 9 Studien auf dem Institut ein Stipendium für , zu weiterer Ausbildung hir Fr gen durch Besuch auswärtiger Institute 2c. zu verleihen. Auch die Gewährung von Beihllfen und Unterstützungen er— folgt nur an Schüler der in Deutschland vom Staate sub— ventionierten Ausbildung s-Institute oder an solche, welche Schüler eines dieser Institute gewesen sind, ohne Unter⸗ schied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Natio⸗ nalität nach dem freien Ermessen des Kuratoriums.
Sämmtliche Bewerbungen nebst den Nachweisen über die Erfüllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, selbstgeschriebenen Lebenslauf, in welchem bes onders der Studiengang hervorgehoben wird, sind nebst einer Bescheinigung der Reife zur Konkurrenz durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Anstalt bis zum 1. Juli er,. an das Kuratorium für die Ver waltung der Felix Mendelssohn-Bartholdy-⸗Stipendien Berlin W., Pots damerstraße 126, einzureichen.
Den Bewerbungen um das Stipendium sowie um Unter⸗ tützungen 9. Komponisten sind eigene Kompositionen nach
eier Wahl, unter eidesstattlicher Versicherung, daß die Arbeit
ohne fremde Beihilfe ausgeführt worden ist, beizufügen.
Die Perleihung des Stipendiums und der Unterstützungen 6. ausübende Tonkünstler erfolgt auf Grund einer am
September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzu—
haltenden Prüfung.
Berlin, den J. April 1900.
Der Vorsitzende des Kuratoriums. Joachim.
Ministerium des Innern.
Der Ober⸗Präsidialrath Fromme ist dem Ober⸗Präsidenten der Provin; Hessen⸗Nassau zugetheilt worden. Bei dem Ministerium des Innern ist der Geheime Kanzlei⸗
Assistent Do rnbusch zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretãr ernannt
worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 der, Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter .
Nr. 10173 das Gesetz, betreffend die Festste lung des Staatshaushalts⸗-Etats für das Etatsjahr 1900, vom 31. März 1900; und unter .
Nr. 10174 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1899, betreffend die Einsetzung von gewerbeschultechnischen Räthen bei den Regierungen.
Berlin W., den 31. März 1900.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
a Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 10175 das Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Halle a. S, vom 31. März 1900; und unier Nr. 101735 das Gesetz, betreffend die Aenderung der Grenzen des Stadtkreises Posen, des Kreises Posen (Ostj und des greises Schroda, und die anderweite Bestimmung des Wahlorts für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten im weiten Wahlbezirk des Regierungsbezirks 2 vom 1. März 1900. Berlin W., den 31. März 1900. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Abgereist:
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Thielm ann auf kurzen Urlaub nach Italien.
Im Inseratentheil (Vierte Beilage) der heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Urkunde, betreffend die Genehmigung der Ausgabe von Schuld verschreibungen der Stadt Krotoschin auf den In— haber bis zum Betrage von 14456000 , veröffentlicht.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. April.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Staatssekretärs Des Aus— wärtigen Amts, Staats⸗Ministers Grafen von Bülow, des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus, des Staatssekretärs des Reichs⸗Marineamts, Staats- Ministers, Vize-⸗Admirals Tirpitz, fowie des Chefs des Marine⸗ labinets, Vize⸗Admirals-Freiherrn von Senden⸗-Bibran und empfingen hlerauf den neu ernannten Praͤsidenten der See— handlung Havenstein.
Der Königliche Gesandte in Weimar Prinz von Ratibor und Corvey ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor von Jacobi in Halle a. S. ist dem Königlichen Ober- Präsidium zu Hannover, der Regierungs⸗ Assessor von Laer in Heide in Holstein der Königlichen Re— gierung zu Königsberg, der Regierungs⸗Assessor von Putt⸗
kam er in Köslin der Königlichen Regierung 9 Frankfurt a. O. und der Regierungs⸗Assessor Reuscher in Berlin der König—⸗ lichen Regierung zu Breslau zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.
Laut Meldung des W. T. B.“ beabsichtigt S. M. S. „Hertha“, Kommandant; Kapitän zur See von Usedom, mit dem Chef des Kreuzer⸗GCeschwaders. Vize-Admiral Bende⸗ mann an Bord, am 7. April von Jokohama nach Kobe in See zu gehen.
S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten-Kapitän Lans, ist am 30. März in Moje (Japan) eingetroffen und wollte gestern nach Kobe in See gehen.
S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Peters, ist am 29. März in Coquimbo angekommen und beabsichtigt, am 21. April nach Iquique in See zu gehen.
Württemberg. Der Staats⸗Minister des Kirchen- und Schulwesens Dr. von Sarwen ist, wie „W. T. B.“ aus Stuitgart meldet, gestern infolge eines Schlaganfalls gestorben.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Im oberösterreichischen Landtage beantwortete am Sonnabend der Statthalter Freiherr von Puthon eine Interpellation über die Grenzsperre seitens Bayerns gegen die Einfuhr von Zug⸗ und Nutz vieh und erklärte die bayerische Regierung für befugt, die Sperre wegen der in den an Bayern angrenzenden Kronländern herrschenden Maul⸗ und Klauenseuche zu verhängen. Da diese aber nahezu ganz erloschen sei, habe er sich an das Ministerium des Innern sowie in der letzten Zeit direkt an die bayerische Regierung gewandt, behufs Erwirkung der Aufhebung der Grenzsperre.
Frankreich.
In der Armeekommission der Deputirtenkammer erklärte der Kriegs-Minister General de Galliffet, er sei der Ansicht, das ö. über die neuen Kapitulationen von Militärs müsse der Einführung der zweijährigen Dienstzeit vorangehen.
In Lille ist es, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern nach einer dort abgehaltenen Versammlung von Nationalisten zu Schlägereien gekommen, wobei der Vize-Bürgermeister Dumontier durch Messerstiche verletzt wurde.
Ruszland.
Anläßlich des Geburtstags des deutschen Botschafters Fürsten Radolin traf, wie dem „W. T. B.“ aus St. Peters— burg berichtet wird, gestern früh ein werthvolles Geschenk Seiner Majestät des Deutschen Kaisers ein. Ferner sandte Seine Majestäs dem Fürsten Radolin ein überaus gnädiges et nn f Hell umn und verlieh dem Botschafter zur Belohnung für seine treuen Dienste das Kreuz der Groß—⸗ Komthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, wobei Allerhöchstderselbe zugleich die Hoffnung aussprach, daß der Fürst dasselbe noch lange in Ehren tragen möge.
Spanien.
Die Deputirtenkammer hat, wie „W. T. B.“ berichtet,
am Sonnabend das Budget angenommen. Türkei.
Der serbische Gesandte Nowakowitsch ist, dem, W. T. B.“ zufolge, ohne Abschiedsaudienz beim Sultan abgereist, da dieser an einer leichten Erkältung leidet. Trotz seines Unwohl⸗ seins wohnte der Sultan am Freitag dem Selamlik bei.
Entgegen der Meldung des Wiener „Telegr.⸗Korresp. Bureaus“, daß der Sekretär des Sultans Kiamil Bey verbannt worden sei, versichert die Agence de Constantinople“ auf Grund ihr zugegangener amtlicher Mittheilungen, daß Kiamil Bey, welcher sich seit einiger Zeit kränklich fühle, zuerst um die Erlaubniß zu einer Pilgerfahrt nach Mekka und sodann um die Erlaubniß zu einer Reise in sein Heimathland Homs eingekommen sei. Hierzu sei ihm die Genehmigung ertheilt worden, er habe aber bis jetzt keinen Gebrauch davon gemacht.
Schweden und Norwegen.
Der König hat, wie W. T. B.“ meldet, das Mitglied der Ersten Kammer des Reichstages Odelberg, bisher Landes—⸗ hauptmann des Läns Gefleborg, zum Landwirthschafts⸗ Mi nister ernannt. Dieses Ministerium ist in Schweden neu errichtet worden.
Amerika.
Dem „New York Herald“ wird aus Port of Spain Trinidad) gemeldet: Nach einem Bericht venezolanischer Regierungsbeamter habe am 22. März bei Ciud ad Bolivar ein heftiges Gefecht stattgefunden, bei dem die Aufständischen geschlagen worden seien. Dieselben hätten 223 Todte und S0 Gefangene und außerdem große . Waffen und Schießvorrath verloren. Die Verluste der Regierungstruppen seien gering gewesen. Die Aufständischen sollten, 1200 Mann stark, auf dem Rückzug in das Innere von Guayana be⸗ griffen sein.
Asien.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Peking vom gestrigen Tage gemeldet: Zur Sühne für die Ermordung des englischen Missionars Brooks durch chinesische Ruhestörer sei durchgesetzht worden, daß zwei der Mörder enthauptet, einer lebenslänglich, einer auf zehn Jahre und einer auf zwei Jahre ins Gefängniß gebracht worden seien. . solle auf Kosten der chinesischen Regierung eine
edächtnißkapelle mit einer Sühnetafel am Schauplatz der Mordthat errichtet und eine Gedenktafel in der Kathedrale von Canterbury angebracht werden. — Nach den letzten Berichten aus den durch die geheime Gesellschaft der „Boxers“ in Un⸗ ruhe veisetzten Bezirken werde das Land ruhiger, wahrscheinlich weil der durch den Winter veranlaßte Müßiggang der Be⸗ völkerung jetzt ein Ende gefunden habe.
Die britischen Kreuzer „Erisk“ und „Hermione“ sind in Ta ku eingekroffen.
Der „Times“ wird aus Söul vom 29. v. M. gemeldet; Vor einigen Tagen habe der fete Geschäftsträger Pawloff verlangt, daß Korea einer russischen Dampfschiffahrtsgesellschaft
einen neuen 6 für eine Kohlenniederlage abtrete, welcher bei Atkinson⸗Point am westlichen Eingang in den Hafen von Masampo gelegen sei, und daß Korea an keine andere Macht in irgend einer Form irgend einen Theil der Kojedo⸗ oder Largodo⸗Jasel veräußern dürfe. Am 28. v. M. habe Pawloff in einer Audienz bei dem Kaiser seine ursprüngliche Forde⸗ rung geändert und an Stelle von Atkinson-Point einen anderen Plaß innerhalb der Grenzen des auf Masampo bezüglichen Vertrags verlangt und gleichzeitig darauf bestanden, daß kein Theil von Kojedo anderweitig veräußert werden dürfe.
Afrika.
Einem Telegramm der Londoner Blätter aus Pretoria zufolge hat der Präsident Krüger bei dem Begräbniß des Generals Joubert angekündigt, daß der General Louis Botha der Nachfolger Joubert's als General-Kommandant der Transvaal⸗Armee sein werde.
Der Feldmarschall Lord Roberts hat, wie das „Reuter'sche Bureau“ meldet, ein Telegramm an den Präsidenten Krüger esandt, in welchem er anläßlich des Todes Joubert's sein Fin ausgesprochen und die ritterliche Haltung und den persönlichen Mut gehohen hat.
Eine Depesche des Feldmarschalls Lord Roberts aus Bloemfontein vom 30. v. M. Abends besagt: Hier ein⸗ egangene Berichte deuten darauf hin, daß der Feind Brand⸗ 2 verläßt und in nördlicher Richtung zieht. Die Verluste bei dem Gefecht am 29. d. M. sind zahlreicher, als zuerst ge⸗ meldet wurde: es sind 2 Offiziere todt und 8 verwundet worden, von den Mannschaften wurden 10 oder 19 (die Depesche ist hier unklar) getödtet und 159 verwundet, während 3 Mann vermißt werden.
Das „Reuter sche Bureau“ erfährt aus Bloemfontein vom 30. v. M.: Ein Meldereiter aus Kimberley berichte, daß eine Burenstreitmacht in der Nähe von dem ehemaligen Lager Cronje's bei Paardeberg lagere. Herumschweifende Abtheilungen suchten die Gehöfte in der Nachbarschaft heim und versuchten Pferde einzufangen, welche wegen schlechter Kondition von den Engländern auf dem freien Felde laufen gelassen worden seien.
Dasselbe Bureau meldet aus Bushmankop vom 31. v. M., daß eine von dem Obersten Broadwood befehligte, aus Kavallerie, zwei Batterien Artillerie und unter dem Befehl des Obersten Pilcher stehender berittener Infanterie zusammen⸗ gesetzte Truppe, welche in Thabanchu garnisoniert habe, sich in der Nacht zum Sonnabend habe zurückziehen müssen, da eine große Burenstreitmacht fich genähert habe. Die Truppe sei nach den Wasserwerken von Bloem⸗ fontein, südlich vom Modder River marschiert, woselbst sie um 4 Uhr früh ein Lager bejogen habe, welches bei Tagesanbruch von rückwärts mit Granaten beschossen worden sel. Broad⸗ wood habe den Convoy und die Batierien fortgeschickt, während der Rest der Truppe als Rückendeckung zurückgeblieben sei. Der Zug sei in ein tiefes Flußdett gelangt, woselbst sich Buren versteckt gehalten hätten; so sei die ganze Abtheilung in einen , gerathen und mit Einschluß von 6 Geschützen gefangen ge⸗ nommen worden. Der Verlust an Menschenleben sei nicht groß, da die meisten Mannschaften in den Hinterhalt gerathen e. bevor ein Schuß abgegeben worden sei. Die Division des Generals CTolville, die am Sonnabend früh Bloemfontein verlassen hatte, sei um 12 Uhr in Bushmankop eingetroffen und habe das Granatfeuer auf den Feind begonnen.
Nach einer Meldung aus Kroonstad vom 30. v. M. hätte der General Smuts am Tage zuvor die Engländer bei Ma felkop, südlich von Brandfort, in ein Gefecht verwickelt und dieselben ö. Stunden lang im Schach gehalten. Die Buren hätten sehr gut gefochten. Die Verluste seien un⸗ bekannt.
Aus Maseru vom 30. März liegt die Mittheilung vor, daß der Präsident Steijn sich nach Ladybrand begeben habe, um die Buren zu erneutem Widerstande anzuspornen. Eine Anzahl von Aufrufen und ähnlichen Kundgebungen der Buren seien im Umlauf. Die Truppen der Buren, welche Platberg besetzt hielten, seien verstärkt worden. — Die Regierung von Basutoland habe über 1009 Arbeiter für die Militärbehörden in Bloemfontein gesammelt, doch werde der britische Resident in Basutoland den Arbeitern nicht gestatten, sich auf den Weg zu machen, solange sie Gefahr liefen, zwischen die beiden sich be⸗ kämpfenden Heere zu gerathen.
Durch einen Armeebefehl ist die Bezeichnung Freistaat⸗ Eisenbahnen“ für erloschen erklärt und durch die Be⸗ zeichnung „Reichs-Militärbahn“ ersetzt worden.
Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Kapstadt gemeldet wird, ist die Abfahrt der Transportschiffe mit den nach St. Helena bestimmten gefangenen Buren infolge des unehmenden Krankenstandes verschoben worden. Den
yphus und die Masern, an welchen die gefangenen Buren auf den Transportschiffen litten, hätten sich dieselben in den Verschanzungen von Paardeberg zugezogen. Die Gefangenen er⸗ höben keine Klage über das Wasser und die Nahrung; sie erhielten dasselbe Wasser wie das britische Geschwader. Der Admiral und der oberste Militärarzt hätten die Transportschiffe be⸗ sichtigt und Befehl ertheilt, daß alle transportfähigen Kranken in ein besonderes Hospital am Lande gebracht werden sollten. Es sei Vorsorge getroffen, daß keine Ueberfüllung stattfinde.
Ein in Paris fig n ff Telegramm des General⸗ Kommissars des französischen Congo-Gebietes giebt über die Lage in der Gegend des Schariflusses Aufklärung. Der Leutnant Meynier und der Hauptmann Joailland seien nach einer Umkreisung des Tschadsees am Schariflusse eingetroffen. Meynier stehe in Fort Archambault, Joailland in Goulfet. Gentil hoffe mit ihnen etwa am 24. Februar zusammenzutreffen. Der Oberst Lany habe sich am 15. Januar J Am ud ugu, zwei Tagemärsche vom Tschadsee entfernt, be⸗ unden.
Aus Tanger erfährt „W. T. B.“, daß die Meldung von dem Tode des Großvezirs bis zum Sonnabend keine Bestätigung gefunden habe, doch sei derselbe erkrankt.
des Verstorbenen rühmend hervor⸗
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die vorgestrige Sitzung des Herren—⸗ auses und ein Nachtrag zu dem Bericht über die Sitzung des⸗ selben vom 30. v. M., enthaltend den Wortlaut der Rede des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten Dr. Studt, befinden sich in der Ersten Beilage.