1900 / 81 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

ofessor Dr. Rein ke: Ich unterftütze die Wünsche des Herzogs von Ratibor und richte mit ihm die Bitte an die Regterung, die entgegenstehenden Schwierigkeiten thunlichst rasch aus dem Wege zu Die räumen und Breslau eine technische Hochschule zu n technischen Hochschulen herrscht ebensogut Freizügigkest wie für die Universitäten; der Westen ist reich mit solchen Anstalten gesegnet; im Osten würden also die beiden Stationen Danzig und Breslau gewiß nicht zu viel sein, besonders da Danzig in erster Linie der Breslau aber in erster Linie

Schiffsbautechnik zu dienen hat, der Montanindustrie zu dienen habe

Hochschulen nur ein Gewinn sein, wenn sie neben einander wirken. besonders auf den preußischen technischen Hoch⸗ schulen studiert eine große Zahl von Ausländern; die Einrichtungen sind also zum großen Theil zu

Auf den deutschen,

und Apparate dieser Lehranstalten Gunsten von Ausländern hergestellt.

deren Ruhmegtitel anrechnen, wenn Auslaͤnder aus allen Weltgegen⸗

den zu uns kommen und unsere Hör wir auch die Hörsäle deshalb größer b

so gereicht uns das doch in der ganzen Welt zur Ober, Bürgermeister Fu ß⸗ Kiel: Auf die Ausführungen des Herrn

Adickes mit einer Improvisation zu an fangen; ich kann aber nicht dem inne einen Punkt seiner Rede meinen abwe zeichnen. hat meinen Beifall.

Diese dominierende Kraft des

will ich nicht für Juristen. Mediziner, haben, die berufen sind, später Führer

zu sein. Herr Adickes hat den Muth gehabt. für das Lateinische ein⸗ zutreten; ich habe ihn auch für das Griechische.

Damit schließt die Diskussion.

Beim Kapitel „Ober⸗Kirchenrat auf eine Anfrage des Direktor D. Schwartzkopff, zur Zest zu können, kurzem bevorstehe, zustehe.

Bei den Ausgaben

Graf Udo zu Stolberg Wern Aerzte in der Massage; namentlich sei

da die Entschließung

ländlichen Aerzte sich diese Kenntniß aneigneten. staatliches Lehrinstitut im Anschluß an eine Univeisitätsklinik errichtet

werden. Die Massage sei auch bei Be won großer Bedeutung, aber sie dürfe werden.

Ministerial· Direktor Dr. Althoff: einstimmung mit dem Vorredner. jehnt eine ganz hervorragende Stellun wichtigsten Zweige der physikalischen T Aut sich an der Universität Berlin zu errichten.

Professor Dr. Förster⸗ Breslau b welche in den klinischen und dringend der Abhilfe bedurften.

gebracht. In den letzten unleidlich geworden. Auch für die S nicht das Erforderliche geschehen. Mmisterial Direktor Dr. Althoff allerdings zur Zeit in einer üblen Lage; Stadt werden aber wohl ju einem günst Sternwarte erfreut sich selbstverstän?d lich

keit, aber da noch andere Bedürfnisse da sind, ferner der finanzielle

Gesichtspunkt in Betracht kommt, jetzt a dorthin verlegt werden soll,

daß, wie die Erfahrungen mit den Ru dem Erlaß des neuen Leh erbesoldunge gef Gunsten des Landes bei der Vertheilung worden seien.

Ministerial · Direktor Dr. K ũglerst rechnung auf Grund der Erfahrungen mit angestellt werden soll.

Das Kapitel und der werden bewilligt.

Bei den einmaligen Ausgaben d

Piinz zu Schoenaich Carolath stellung des Zeschusses grabungen in Babylon. Dr,. Koldewey diese Ausgrabungen bishe staltet. böhere Mittel zur Verfügung. für die gaoze gebildete Welt von Wert

sei es in der letzten Zeit gelungen, den Tempel der Indra zu er⸗

j . die deutsch.; Geschicklichkeit ver dienten die Anerkennung det Staates, und die Regierung möge daher

sorschen. Der deutsche Fleiß und

eine erhöhte Dotation der Gesellschaft in

Die einmaligen Ausgaben werde

Darauf wird der Gesetzentwu stellung des Staats haushalts⸗ 1900, ohne Debatte angenommen.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Vermeidung von

Doppelbesteuerungen, und der G

die Vertretung der evangelisch⸗-lutherischen Kirche der Provinz Hannover und der B ö h)

verbände der evangelisch⸗lut Provinz Hannover

Die Petitionen des Magistrats versammlung zu Allenstein und von

der Sekunsärbahn Allenst ein Königsberg i. Pr. zu einer Vollbahn werden auf Antrag des Berichtersiatters

der Eisenbahnkommission Grafen von zur Erwägung überwiesen.

Bezüglich der Nic tan er kennung und Heizung der

r .

Daß mit dem Reformtzymnastum Verfuche gemacht werden, Seitdem die lateinische Sprache glücklicher weise immer mehr in den Hintergrund getreten ist, hat sich die Er⸗ kenntniß Bahn gebrochen, daß in den Reformschulen eine moderne Sprache dem Unterricht zu Grunde gelegt werden muß, und zwar das Fran⸗ zösische weil es die ausgebildetfte Grammatik hat. aber für das Todesurtheil des Griechischen plädiert, er will den Zwang zur Erlernung des Griechischen befeitigt sehen. zustimmen. Die Bedeutung des griechischen Geisteselements ist freilich heute einigermaßen in Verruf gekommen, n seiner Begeisterung für das griechisch klassische Alterthum heftig ange⸗ griffen. Herr Adickes hat dem griechischen Geiste feine hohe Bedeutung nicht abgesprochen; die Meisterwerke der griechischen Literatur sind jn auch dem Vandaligmus der nachklassischen Zeit nicht zum Opfer gefallen. griechischen Geistes will ich nach wie bor in den Vordergrund gestellt wissen.

Gründen ist auch das Lateinische nothwendig.

Freiberrn von Manteuffel der Ministerial-

ob eine außerordentliche Tagung der General⸗Synode in

für die Universitäten befürwortet

Die Massage hat im letzten Jahr⸗ t genommen, im nächsten Etats jahre eine

Anstalten der Unibersität Bresiau bestãnden Die Klinik besitze kein eigenes Grundstuͤck, sondern sei in einem städtischen Krantenhause unter— Jahren seien die Zustände geradezu

so müssen die Wünsche noch zurücktreten. Ober ⸗Büraermeister Struckmann⸗; Hildesheim sucht nachjuweisen,

Rest der dauernden Ausgaben

von 67 000 Ss zur Fortführung von Aus. Die Deutsche Orienktgeseilschaft; habe unter

Den englischen und französtichen Gesellschaften ständen weit Die Ausgrabungen in Babylon feien

. in vermögensrechtlichen An gelegenheiten, werden gleichfalls ohne Debatte angenommen.

Penition des Kreisboten Evers in Clle um einer Verpflichtung zur landrathlichen Diensträume beschließt das Haus zur Tagesordnung über zu ehen, jedoch der Regierung anheimzustellen, thunlichst generell oie Veipflichtung der Kreis⸗

eben. Für die

n würde. Es kann für beide

boten zur Vornahme der Reini räthlichen Bureaguräume zu regeln. Petition der Vertretung der Landgemeinde Bruns⸗ büttel· Eodelackerkoog um Verbesserung des Fährbetriebes am Kaiser Wilhelm-Kanal zu Bruns büttelkoog wird der Regierung mit Rücksicht auf die über diesen Gegenstand in Aussicht gestellten Verhandlungen mit der Reichsregierung als Material überwiesen. Schluß 2 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.

ung und heizung der land⸗

Wir müssen es uns zum beson⸗

säle mitfüllen helfen. Müssen auen, als es sonst nöthig wäre,

Ehre. 2536

tworten, ist ein kähnes Unter ren Drange widerstehen, gegen

ichenden Standpunkt zu kenn⸗ Seine

Herr Adickes hat Dem kann ich nicht

und man hat Ranke wegen

Preu

Aus mehr vraktischen

Die höheren Schulen Philologen, sondern sür alle unserer geistigen Entwickelung

erklart die felben ? in

keine Auskunft darüber geben

hierüber den Kirchenbehörden

igerode die Ausbildung der es wünschenswerth, daß die Dazu müsse ein

handlung der Herzkrankheiten nur von Aerzten ausgeführt

Wir sind in voller Ueber

g errungen, sie ist eine der herapie geworden. Es ist in gene f für Massage

ringt Mängel zur Sprache,

eimisch ist. ternwarte der Universität sei betnm c in . Die Klinik befindet sich die Verbandlungen mit der

igen Abschluß kommen. Die unserer größten Aufmerksam⸗

abhängig, daß

uch eine technische Hochschule

egehaliskassen der Lebrer seit etzes zeigten, die Städte zu der Beiträge benachtheiligt

heilt mit, daß eine neue Be— dem neuen Besoldungsgesetz

Die durch

ankt dem Minister für die Ein—

r auf eigene Kosten veran—

b. Den deutschen Forschern wahrzunehmen.

; Urhebers. Erwägung ziehen.

n bewill gt. rf, betreffend die Fest⸗ Etats fur das Ctatsjahr

esetzentwunf, betreffend zezirks-Synodal⸗ herischen Kirche der

und der Siadtverordneten⸗

Anderen um Ausbau finden.

Schlieben der Regierung

Reinigung 3

dann gestattet,

Dem Reichstage ist das nachstehende, am 30. Dezember 1899 zu Berlin abgeschlossene Schuß der Urheberrechte an Werken der Literatur, Kunst

Fin, n er. zwischen dem Deutscken Reiche und Oester reich Ungarn, nebst einer Anlage und einer erläuternden Denkschrift zugegangen. Majestät der Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, einer seite,

und

Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, Böhm en ꝛe.

andererseits, von dem Wunsche beseelt, die Urheberrechte an Werken der Literatur, Kunst und Photographie in den beiderseitigen Staatsgebieten in wirksamer Weise zu sichern, besonderes Uebereinkommen zu treffen und demgemäß zu Ihren Be⸗ vollmächtigten ernannt:

Seine n t der Deutsche Kaiser, König von en: Allerhöchstihren Staats-⸗Minister, Staatssekretär des Aus wãrtigen Amts Herrn Bernhard Grafen von Bälow,

und

Se ine * der Kaiser von Oesterreich, Allerhöchfstibren Kämmerer und Wirklichen Geheimen Rath 2c. 3 außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser. König von Preußen, Herrn Ladislaus Szögypsn und Szolgaegvb za,

welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt und guter und gehöriger Ordnung befunden, die folgenden Artikel vereinbart haben:

Jedes Werk der Literatur, welches in den Staatsgebieten einheimisch ist, wird in den Staatsgebieten des anderen Theiles, wenn es nicht auch dort als einheimisch anzuseben ist, den dort für Werke gleicher Art durch die inländische Schutz auf Grund dieses Uebereinkommens genießen. Der vertragsmäßige Schutz wird jedoch nicht gewährt, wenn das Werk dort, wo es einheimisch sst, überbaupt keinen gesetzlichen Schutz genießt. Er soll ferner nicht länger bestehen, als der gesetzliche Schutz dort dauert, wo das Werk einheimisch ist.

Als einheimisch gilt ein Werk, wenn auf dasselbe vermöge seines Erscheinungsorts oder vermöge der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes seines Urhebers die betreffende inländische Gesetzgebung Anwendung findet.

Im Verbältniß zwischen dem Deutschen Reich und den im Oester— reichischen Reichs raih vertretenen Königreichen und Ländern ist der dertrags mäßige Schutz von der Erfüllung nur der Bedingungen und Förmlichkeiten abhängig, vorgeschrieben sind, in dessen Gebiet

Dagegen ist im Verhältniß zwischen den Ländern der ungarischen Krone und dem Deutschen Reich der vertragsmäßige Schutz davon

nur den Gesetzen und Borschriften des vertragschließenden Theils, in dessen Gebiet das Werk einheimisch ist, sondern auch den Gesetzen und Voischriften des anderen Theils, mäßige Schutz gewährt werden soll, entsprochen worden ist.

Als Bedingungen und Förmlichkeiten im Sinne dieses Artikels sind insbesondere der Vorbehalt des Uebersetzungsrechts und der Beginn der Uebersetzung Gleiche gilt von dem Vorbehalt des Rechts der offentlichen Aufführung bei mustkalischen Werken.

Das ausschließliche Uebersetzungsrecht dauert hinsichtlich der Sprachen, in denen nicht eine rechtmäßige und voll nändige Uebersetzung berausgegeben worden ift, keinenfalls länger als drei Jahre nach der Herausgabe des Werks. Bezüglich der Sprachen, in denen eine solche Uebersetzung recht⸗ jeitig herausgegeben worden ist, endigt das Uebersetzun gs recht etst funf Jahie nach dieser Herausgabe. Bei Berechnung der Fristen ist das Kalenderjahr der Herausgabe des Werks oder der nn ,, . mitzuzählen.

likel V.

nicht nur den Urhebern, Einschluß der Verleger, zu, gleichviel ob das Urheberrecht als folches oder nur jur Augübung auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist.

Damit die Urheber bis zum Beweise des Gegentheils als solche angesehen und demgemäß von den Gerichten der vertragschließenden Theile zur Verfolgung ibrer Rechte zugelassen werden, genügt es, wenn ihr Name in der üblichen Wise auf dem Werke angegeben ist. Bei anonymen oder piseudorymen Werken ist der Herausgeber, und wenn ein solcher nicht oder nicht mit seinem wahren Namen an—⸗ gegeben ist, der Verleger berechtigt, die dem Urheber zustehenden Rechte

Ver Herausgeber und der Verleger gelten in diesen Fällen ohne weiteren Beweis als Rechtsnachfol ger des anenymen oder pseudonymen

Die Bestimmungen des gegenwärtigen Uebereinkommens sollen in leiner Beziehung stehende Recht beeinträchtigen, durch Maßregeln der Gesetz gebung oder inneren Vermaltung die Verbreitung, die Aufführung, die Auestellung oder das Feilbieten eins jeden Werkes oder wachen oder zu untersagen.

Jedem der beiden vertragschließenden Theile bleibt gleicherweise das Recht gewahrt, im eigenen verbieten, welche nach seinen seiner Verabredungen mit anderen Mächten gabe erklärt sind

Die Bestimmungen dieses Uebereinkommens sollen auch auf die bor Beginn der Wirksamkeit desselben vorhandenen Werke Anwendung Jedoch können begonnene Vervielfältigungen und Nach' bildungen, deren Herstellung bisher nicht verboten war, vollen dez unh gleich den bereits erlaubterweise hergestellten verbreitet werden. Desgleichen können die Vorrichtungen zur Verbtelsältigung oder Nachbildung (Abdrücke, Abgusse, Platten, Steine und Formen), deren Derstellung bisber nicht veiboten war, wäbrend eines Zeitiauma von bier Jahren, vom Beginne der Wurksam⸗ gegenwärtigen Uebereinkommens an, benutzt werden. Vie Verbreitung solcher

und die fernere Benutzung der beseichneten Vorrichtungen ist aber nur

Parlamentarische Nachrichten.

Uebercinkommen, betreffend den

Deutsche Kaiser, König von

König von und Apostolischer König von Ungarn,

haben beschlossen, zu diesem Behuf ein

König von b men ze. und Apostolischer König von Ungarn:

Szögysnv⸗ Marich von Magyar

Artikel I. der Kunst und der Photographie, eines der vertragschließenden Theile

Gesetzgebung jeweils gewährten

Art kel II.

Artikel III.

welche durch die Gesetzgebung des Theils das betreffende Werk ein⸗

hinsichtlich der Bedingungen und Förmlichkerten nicht

in dessen Gebiet der vertrags—

innerbalb einer bestimmten Frist anzusehen; das

Artikel IV.

r dieses Uebereinkommen gewährleifteten Rechte stehen sondern auch ihren Rechtsnachfolgern, mit

Artikel VI.

das j dem der beiden vertragschließen den Theile zu⸗ Eizeugnisses zu über⸗

Gebiete die Einfuhr solcher Werke zu inneren Gesetzen oder in Gemaäßheit

. als unerlaubte Wieder⸗ oder erklärt werden.

Artikel VII.

zu besagtem Zwecke noch

Vervielsältigungen oder Nachbildungen

Afrika. Lande der Sua (G. Meinecke).

deutschen Afrika Literatur insofern einzig in feiner Ait, als es der Jagdgeschichte einen breiten Spielraum gewährt. Literatur hat viele solche Bücher aufjuweisen, welche, um nur einige zu nennen, abgefaßt es bis jetzt vortreff licher Wild sondern auch ein scharfer Beobachter, wie die Abhandlun 24 Doppel ⸗Nas born beweist. zucht Diskussion werth erscheinen. Das Buch ist zunächft für den Zoologen und Sporte mann interessant, aber auch für die Jugend, da des Autor wie kaum afrikanischen Landschaft und des dortigen Lebens darzuftellen versteht.

theiligten Partei binnen drei Monaten nach Beginn der Wirksamteit des gegenwärtigen Uebereinkommeng gefiessten Ansuchens in einem Javentare verzeichnet und mit einem besonderen Stempel versehen worden sind. Die näheren Bestimmungen hierüber werden durch die Verwaltungsbehörden getroffen.

Die vor Beginn der Wirksamkeit des gegenwärtigen Ueberein⸗ kommeng rechtmäßig zur Aufführung gebrachten dramatischen, musitalischen und dramatisch musilalischen Werke können auch ferner frei aufgeführt werden.

Artikel VIII.

Das gegenwärtige Uebereinkom men wird durch zehn Jahre von Tage ab, an welchem es in Wirkfamkeit tritt, in Kraft bleiben. In dem Falle, daß keiner der vertraaschließenden Theile jwölf Monate vor dem Ablauf. des zehnjährigen Zeitraums das en, Uebereinkommen aufkündigt, bleibt dasselbe in Kraft bis zum Ablauf eines Jahres, von dem Tage ab gerechnet, an welchem einer der vertrag⸗ schließenden Theile die ö erklãrt. rtikel IX.

Das gegenwärtige Uebereinkommen soll ratifiziert, und die Rati⸗ fikations⸗ Urkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden; es wird mit Beginn des fünfzehnten Tages nach dem Tage, an welchem der Austausch der Ratifikation erfolgt ist, in Wirksamkeit

treten. haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das

dem

Zu Urkund dessen Uebereinkom men unterzeichnet und mit ihrem Wayven gesiegelt.

So gescheben in zweifacher Ausfertigung in Berlin, am 30. De⸗ zember im Jahre Eintausend achthundertneunundneun ig.

(L S.) Bülow. (L. S.) Szögysnvy.

Schlußprotokoll.

Im Begriffe, zur Vollziehung des unter dem beutigen Datu abgeschloss nen Uebereinkommens zu schreiten, haben die unterzeichneten Bevollmaͤchtigten das Nachstehende verabredet:

Zu Artikel L und II.

In Betreff des Verhälmisses zwischen den im Desterrelchischen Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern einerseits und dem Deutschen Reich andererseits bestebt Einverständniß darüber:

I) daß die in dem einen Gebiet erschienenen Werke inlãndischer Urheber in dem anderen Gebiete nicht als einheimisch gelten und des⸗ halb nur den vertragsmäßlgen Schutz genießen;

2X daß einem Werke, soweit das selbe durch die Gesetzgebung des einen Theils nur vermöge seines Erscheinens geschützt wird, der ver= tragsmäßige Schutz nur dann zukommt, wenn es auch nach der in⸗ ländischen Gesetz ebung des anderen Theils als in dem Gebiet des ersteren Theils erschienen gilt.

Das gegenwartige Protokoll, welches ohne besondere Ratifikation, durch die bloße Thatsache der Auswechselung der Ratifikationen des Uebereinkommens, auf welches es sich bezieht, als von! den vertrag⸗ schließenden Theilen gebilligt und beftätigt anzusehen ist, wurde in doppelter Ausfertigung am 30. Dejember Eintausend achthundertneun⸗ undneunzig zu Berlin unterzeichnet. a.

ũ low.

Szögysny.

Literatur.

Erläuterungen zu den Sicherheits Vorschriften des Verbandes deutscher Elektrotechniker. Im Auftrage des Vorstands herausgegeben von Dr. C X. Weber, Kaiserlichem Regierungsrath. Driite, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Verlag don Julius Springer in Berlin und R. Oldenbourg in München. Pr. kartonniert 2, 60 6 Diesen in erster Auflage im Frühjahr 1896 erschienenen Erläuterungen hat der Verfasser die eingehenden Berathungen zu Grunde gelegt, welche in den Jabren 1894 und 1896 theils von dem Technischen Ausschuß des Elektrotechnischen Vereins, theils von einer sfeitens Teg Verbandes deutscher Elektrotechniker eingesetzten Kommission gepflozen worden sind. In technischen Einzelbeiten konnte sich derselbe aus seiner früheren mehrjäbrigen Thaͤtigkeit als Direktor der elektrotechnischen Vesuchsstation München auf eigene Erfahrungen und Beobachtungen stützen. Nachdem im Jahre 1898 die Sicherheits vorschriften einer Revision unterzogen worden waren, wurde auch eine neu Bearbeitung und Erweiterung der „Erläuterungen“ nothwendig, welche in der zweiten, im Anfang vorigen Jahres erschienenen Auflage don dem Verfasser im Auftrage der Kommission bewirkt wurde. Die jetzt bereits vorliegende dritte Ausgabe ist noch durch die Auf⸗ nahme einer Abtheilung für Anlagen mit mittlerer Spannung, . einer Anleitung zur ersten Hilfeleistung bei Unfällen im elchr schen Betriebe n n worden. Neu sind u. a. ferner die Abschnitte, betreffend Festsetzungen zur schärferen Kennzeichnung der Schmelzsicherungen, Untersuchungen über die Art der Einwirkung elektrischer Ströme auf, den menschlichen Organismus und die Erörterungen über den Schutzwerth der Erdung (leitenden Verbindung mit der Erde).

Buchführung und Bilanzen bei Neben babnen, Klein⸗ bahnen und ähnlichen Verkehrs. Anstalt en. Bon Otto Beh rens, Kassierer der Braunschweigischen Landes Eisenbabn⸗ Gesell⸗ schaft. Berlin N., Verlag von Julius Springer. Pr. geb. H M Nach Erlaß des Kleinbahngefetzes ist eine große Zahl von Neben⸗ und Kleinbahnen im Privatbetriebe neu enistanden, denen für die Gin— richtung ihres Kassen. und Buchwesens sowie für die Aufftellung ihrer Bllanzen eine literarische Anleitung fehlt. Diese Lücke sucht der Ver⸗ fasser, dem eine zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiete des EGifen- babntassenwesens zur Seite steht, mit dem vorliegenden Buche aus ufüllen. Im ersten von der Buchführung im allgemeinen handelnden Theil bat er das Buchsystem für Kleinbahnen, Straßenbahnen, Neben bahnen möglichst durch Beispiele und dargestellte Buchungen dar⸗ gelegt und u. a. ein vollständiges Buchungsbeispiel für eine neu er⸗ off nete Kleinbabn mitgetheilt. Den jweiten Theil, der über die Auf⸗ stellung der Bilanzen Anweisung giebt, sind die wichtigsten über Buchfübrung, Aufstellung der Bilanz und das Aktienrecht gültigen Bestimmungen des neuen Handelsgesetzbuchs vorangeschickt. Dann folgen Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten nach allgemeinen Giundsätzen, da sich bei der Verschiedenartigkeit der konkrelen Ber— bältnisse Details nicht anführen lafsen. Indeffen dürfte auch so das Buch seinen Zweck erfüllen und den Kleinbahnbeamten als Leitfaden

von Nutzen sein.

Thöierbeobachtungen und Jagdgeschichten aus Ost« Von in Bronsart von Schellendorff. (Aus dem

eli II) Berlin W., Deutscher Kolonial Verlag 184 S. Pr. 3 M Dieseß Buch ist in der

Die englische

von berühmten

Jägern, sind,

aber an deutschen änzlich. Der Verfasser rzähler der Jagden auf

wie Selous und Kirby, Werken dieser Art fehlt ift aber nicht nur ein das große ostafrikanische über Die Abtheilung. Wildschutz und Thier⸗ bringt manche neuen Vorschläge, welche der ernsthaften

ein zweiter Kolonialschriftsteller das Charakteriftische der

wenn diese Gegenstände infolge einc von der be—

zum Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Mm S1.

Statistik und Volkswirthschaft.

ochwasser⸗ und Ueberschwemmungsschaden . in Preußen 1899.

(Stat. Korr.) Der Umfang und die Höhe des durch Hochwasser

und Neberschwemmung auf den Garten g i fel Staats verursachten Schadens wurde zum ersten

und Ackerländereien des al im

ahre 1899 in ausführlicher Weise nach Gemeinden und Gutsbezirken

sestgestellt. 1899 auf

auf 21 384 650 M ju schätzen ist.

entfallen auf

Ostpreußen

W stpreußen Brandenburg

ommern , chlesien

Es lagen Nachrichten 11,3 Hunderttheilen der Gesammtheit vor, wonach der im

aus 62227 Erhebungsbezirken Jahre

einer Fläche von 270 443 ha verursachte Schaden

eschädigte Er⸗ ,

Über⸗ haupt

8.

Sach Schleswig⸗Holstein .

Hannover. Westfalen

essen⸗Nassau.

heinland

Hohenzollern.. : Der Verlust beträgt im Durchschnitt auf das Hektar der geschãdigten Fläche 78, auf das Hektar des überbaupt vorhandenen Acker⸗ und Wiesenlandes 1,02 4A . den Provinzen war Brandenburg am schwersten betroffen, da in ihm auf jedes Hektar Acker⸗ und Wiesenland 3,24 M Schaden entfielen; nach ihm kommen Sachsen und Schlesien mit 2, 44s und 1.94 M Sieht man aber von dein Umfange der Ueberschwemmungen ab und untersucht man, in welcher Provinz der auf das Hektar der ge⸗ schädigten Fläche entfallende Schaden am größten war, so ist an erster Stelle Hohenzollern mit 123 , hiernach Sachsen und West— preußen mit 167 und 93, dann erst Brandenburg mit 90 und Schlesien t 87 u nennen. . . Dolls . Regierungsbezirken hatten über 1 Millionen Matk Frankfurt 4 454 300 ε, Potsdam 2782 450 , Merse⸗ burg 2 169 120 S6, Magdeburg 2062 960 , Liegnitz 1 8536 370 (6, Dppeln 1 672 370 4K. Breslau 1 5534 109 Unterschieden nach den geschädigten Früchten,

Schaden:

waren betroffen

Winterweizen Sommerweizen

Winter spelʒ

Winterroggen Sommerroggen

e, m g

. Fele fem ö

Klee. Zuzerne

ste.

der Wiesenfläche

v. H.

de de & r W G e R do S 8

DD oo. 22 O d O . O Q 2 M0

8 O

Hunderttheile des Anbaues

6, In dem Erhebungsblatt war nicht nach welcher die Wasserschäden entstanden sind.

7 2365 750

5 042610 4297190

1283 040

Schaden

üũber⸗ haupt

S897 910 768 300

Erhebbz.

1785 33410 6031 3593 2027 2318 5 523 1335 2346 2 485 1205 1400 1382

811 930 431790

124209

325 570 67 4609 980 5990

6910

Fläche 147 197 252 192

76 136 116 182 102 120

] ?

123

51 der Zeit ge Jedoch werden in den

0, 37 0,49 3,24 0.41 0,21 1,94 246 0, 1 0.77 032 O0, 08 82 O, 06

957 171 016 025 06419 0685 G64 230 5s 1.16 385

Acker

0, 11.

Von den einzelnen Provinzen

16. auf 1ha auf 1ha auf 1 be⸗

betreffenen troffener und

läche Wiesen 65g

mit 4 Schaden auf 1 ha der betroffenen des Anbaues überhaupt

fragt, in

aiberichten der landwirthschaftlichen Vertrauensmänner über den ö sehr heftige, seit Ende April des Berichtsjahres nieder gegangene Regengüsse erwähnt, die bisweilen wolkenbruchartig waren und hauptsächlich im Kreise Westprignitz sowie in at ßeren Theilen der Regierungsbezirke Frankfurt, Breslau, Liegnitz, Merseburg und

Lüneburg Ueberschwemmungen herbeiführten.

Septemberberichten zu Anfang dieses Monats reichliche und an—

Ebenso haben nach den

led läge stattgefunden, welche in den Flußgebieten der , tg ge. vielfachen Schaden verursachten. Es ist daher wobl le,. daß die hauptsächlichsten Schäden in ene beiden Zeiträume fallen. . . Die kt in welchen ein Schaden von über 100 000 A ent- anden ist, sind, nach den Flußgebieten geordnet, folgende: lußgebiet der Ems:

der Haase: der Elbe:

der Mulde: der Saale:

der Havel:

der Spree:

der Milde:

der Oder:

Kreis Meppen

Kreis Kreis

Kreis

Kreis

Kreis

Ber senbrũck Liebenwerda Schweidnitz

Kalbe

Wanzleben Wolmirstedt .... Jerichow 1 Jerichow II... Ofterburg Weftprignitz .... Dannenberg

Zauch⸗Belzig .. .. DOsthavelland .... Westbhavelland ... Heyerswerda ...

Kottbus Land . ... Lübben Bees kow⸗Storkow.

Kreis Gardelegen

Kreis Ratibor

Neustadt i Oberschl. Oppeln Land ....

Breslau Land. ; z Neumarkt ......

g. 3 berg . Zůllichau⸗Schwiebus Krossen Weststernberg. ... Lebus

Oberbarnim .... Königsberg i. Neum. Angermünde ....

lo g66 diz 76 255 255

388 740 393 470 504 590 157 420 132 430 150 280 119010 327 1950 200 890 100 880 159 210 560 250 163 150 536 140 J700 820 742260 542 120

673 880

255 160 lgg 889 212 540 300 350 186 870 186 540 116610 A439 480 133 620 120130 226 430 232 690 1053530 109 480 348 170 196 600 101 390 101 480 412210 369 600

mit 113 460 4

8

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 2. April

mit 228 90 & 253 556 28940 181 hi0 193 935 los z 156 169 167 350 z6 l 36 113 750 245 776 135 060 i122 3560 Il 656

Flußgebiet der Oder: Kreis Greifenhagen .. e,, er Ne Kreis Neisse ...

14 ie Kreis Liegnitz Land ....

des Bobers: Kreis Sagan (

der Lausttzer Neisse: Kreis Görlitz and

Rothenburg

k

greis e ae,, ö

der Warthe: Kreis Landsberg Land ... . Weichfel: Kreis ß

Der Hagelschaden in Preußen 1883. ö. Stat. ) Bisher fanden über die Hagelwetter alljährliche 1 der nach Gemeinden und Gutsbezirken vor— genommenen Ernteermittelungen statt. Mit dem Auftöcen der letztern die Ernte wird seit 1899 durch die hierzu seitens der Landwirthschaftskammern u. s. w. ernannten Berichterstatter ermittelt mußte diese Erhebung besonders, ö. zwar durch die früheren ; ehörden, vorgenommen werden. ; Gihehe ag, n gn, . der Higel auf einer Fläche von 5Soz 114 ha einen Schaden von 26 819 ish C, d. h. von 553 auf das Hektar der beeinträchtigten Fläbe. Im Vortabre betrug letztere Zahl 68 , sodaß, trotzdem 1833 103733 ha mehr ver- hagelten, der Schaden doch noch geringer war als 1398, wenn auch nu um b9 725 6 oder O. vom Hundert. Seit 1391 mit ein der⸗ bagelten Flaͤche von 582 247 ha uno einem Verlust: von 5 025 450 ist der Schaden der beiden Ützten Jahre nicht erreicht worden. Die heimgesuchte Fläche war jwar auch 13895 größ r. der Dage l chaden blieb aber unn 30 v. H. hinter dem des Berichtej:hrs zurück; er berechnete sich nur auf 52 Æ für das Hektar der vechag lin Fläche. Vertheilt man die C nbuße auf das üben haupt vorbandene Acker⸗ und Gartenland, so erhält man für j des Hektar 1899 eine solche von 152 S, in den , , von 1,53 bezw. 1,06, elrugen ese Sahlen ö 1 J. 4 1885 sg isg7 1898 189) Ostpreußen .. 10146 lAuÜ83 4 O61 A 68 Æ 0, 8) 46 W stpreußen .. O64. 16868. S953. 33 Brandenburg .. O39. 1900 ; 57

=

*

0, 70 186 131 k ] S6, 165 iz Gchlefteen 1.655 2.09 264 Ga hsen 988 141 2, 67 Schleswig ⸗Holftein 9, 11 06.385 83 Sannover .. 3,24 2.24 ; Weslfalen 032 0, 22 86 Hessen⸗Nassau .... 4,94 127 316 39 HRbenlane 39h. 949 05669 ĩ Hohenzollern... 2,20. 2,02 9, 14 1 8ᷣ s. J Demnach hatten den verhältn gmißig en, ö. Hannorer, Sachsen und Hessen. Nassau (40. 275 und 245M), . Rbeinland, Sachsen und Schlesi n (8 6 2467 und 264 6) Hohenzollern und Hessen⸗Nass iu (9, 14 und 3, lz 6). 1896 inn zer, Schlesien und Hohenzollern (224, 209 und 2,02 „), Izhd Hessen⸗ Nassau, Hannover, Rbeinl and und Hohen oll rn (4,94, 3,2, 3 9 und 2, 20 S6) Hiernach scheinen die westlichen Pro inzen mehr gefährdet zu sein als die östlichen, waz bei einem Rückolick auf die letzten 10 Jahre noch mehr hervortritt; denn es betrug der in nie sem ett raume auf das Hektar Acker. und Gartenland entfallende J 4 9 e ern.. . 43,15 in Pommern. 49. 1 . . 25,433. . Ostpreußen 1 ! Hessen· Nassau. 2278, Brandenburg. 34 ) Schlesten ; 18,14 . . z Sachsen.. 1573, . Wstpreußen ; 9 s Rheinland . . . 15,51. Schleswig Holftein. 2,98 w 19065. , Unter den Regierungsbeztrken hatten 1899 Hildesheim mit 1 ö. g, Hannover mit 7,39, Magdeburg mit 3, 30, Cassel mit 3 14, erse⸗ burg mit 2,90. Os abrück mit 275 und Stralsund mit 2.37 26. 4 sonders hohe Verlustfffern aufzuweisen. Von den Kreisen . gegen 67 und 47 in den beiden Vorzahren eine Einbuße von siber 105 000 M erlitten. Es waren dies, nach der Höhe des Schadens

geordnet, - , a . der Kreis mit 0 der Kre ĩ z illichau · Sa wiebus 168 907 Göttingen, Land ... ,. n. 96 ch . 1023050 Franzburg .... 161 236 387 990 Demmin 160 391 Iz 023 Konitz I gu 379 427 Goldberg ⸗Hainau. .. 169 092 376 881 Berent 159 385 367 752 Striegau 1436 45 357 649 Königsberg i. Reum. 58 327 33? 257 Saatzig jb zit 33797 Preußisch Stargard 145006 237 499 Mansfelder Seekreis. 142107 271745 ersenbrück . 139 929 254 681 Neustadt i. Oberschlesien 155 825 249 086 Groß⸗Strehlitz 136 679 239 353 Milstsch. ... 155 816 232 227 Fallingbostel ... 132972 223 655 Mrienwerder 6 131 736 wee, 129 370 214 380 Lippstadt .. 123 944 215 411 Euskirchen .. 127 558 211946 Münden. . 123 84 210 666 Lackau ö 123 45 207 683 Posen Ost .. 122 644 207 057 Wol nmirstedt. 1 12 800 202 278 Jerichow 1 112 213 201 1525 Rischdausen . 112 156 20) 952 Deatsch Krone 1105 2 2003 0 Schweidnitz 108 ß 35 197 760 Greifswald = 106 224 189 669 Kolmar i. Posen .. 106 30 181 395 ECckartsberga ... 163 923 181291 Heiltgenbeil ... ö. 1 tedenbrück. 177 806 Kosel en 3 171722 Göttingen, Stadt . 101 000

2 2 ö Jul Der größte Verlust wurde 1899 durch die im Mona ,, Hagelwetter berbeig führt: i8 909 894 4K auf einer

Ode = O ——

/ . .

8 1 6 0 6 l J

n w , , .

O de = E NR O 22

8 8 2 88 8

n , ,,,, n , ,

8

Svringe ... Wanzleben Fulda. Wittenberg

Rinteln

Merseburg Schweinitz .....

Marienburg i. Hann.. Mansfelder Gebirgskreis Johannisburg .... ,, . k Neuhaldens leben Lüben

Flatow...

8 Ran,

Sorau

Angermünde

Rappin

Querfurt Stormarn.

Dirschau .

Lebuß ... Cjzarnikau . Breslau, Land. Liegnitz Land

190.

372 ha und der Juni mit 2217 382 4 auf 47 158 ha, Am eig? trat der Hagel, nach der durchschnittlich auf ein , . Hektar entfallenden Einbuße beurtheilt, im August auf mit . * nach ihm kam der Juli mit 54, der Mai mit 57 und der Jun ö. 47 4 Die über fünf Jahre ausgedehnten Vergleichungen zeigen mannigfache Abweichungen. Es kam nämlich a ben von , ,. aleich 1. ,,. .

zädigte e

Möanct 16e fee ichs, grteizgo ss fed nn io . 5937 111 331 297 99 b, 6 10,8 22,9 27 31 Junk ... 23,8 38.2 31,7 35,0 94 18,4 39.9 40,7 42,9 . Jul . .. 58,5 34,1 22,3 17.8 69,7 68,6 34,7 21, * 120 !. Kugust .. 8,3 165,5 9,4 170 9,9 65 13,9 121 17.1 . die übrigen ,, 1,1 40 0,3 20 861 907 29 95 1. Geht man von den Monaten zu den Tagen über, so hat man als den verlustreichsten des Jahres 1899 den 23. Juli zu nennen. Der an diesem Tage verursachte Schaden wurde auf 7786 280 9 geschätzt, wovon allein 2337 477 4 auf den Regierungsbezit Hildesheim, 1 500 422 6 auf Magdeburg, 1 226 9755 4M auf Dann gber und 680 409 auf Merseburg entfielen. Hierauf folgen der 18. 34 mit 2176 085 d, der 15. Juli mit 1751 470, der 7. August mit 1370432 und der ö. mit 3 ö. ö in,, . er ngsbezirk Breslau eine Einbuße von 457 8. ;

* i e nen von 417 889, am 7. August Cissel von 440 J und am 20. Mai . C6 Unter den Kreisen t von über . ren, ;. 1652244, Wanzleben 127 081, Czarnikan

. ettin 101 127 46 1 . Grimmen 179 214, Franzburg 138 234 am 18 Jali: Prenzlau 129 083, Breslau, Land 114 100 M; am 23 Juli: Göttingen, Land 1407677, Kale 95 186, Hameln 865 328, Wittenberg 359 162, Rinteln 353 433, Springe 312563, Schweinitz 269 391, Wanzleben 221 385, Narienb arg 1. Hann. 19969. Wiedenbrück 168 556. Einbeck 165 396, Lüben 13 391, Kalau 123534. 66 1 . 101 86ỹ4, Göitingen, Ste 0 Fallingboste 662 S; 2. 3 1 Ad ginn 365 bo4, Mansfelder Gebirgskreis 235 360, Merseburg 10635 838 6 -

Zur H, ö. . d haben, der „Köln. Ztg.“ zu olge, am Sonnabend, a . e,, über die Einführung der neunstündigen Arbeits eit ergebnißlos verlaufen sind, mehr als 290 , gefellen in eiwa 60 Werkstätten die Arbeit eingestellt. ur 3 Meister mit 25 Gesellen baben die Forderung bewilligt. . . Zum Leipziger Tapezierer⸗Ausstand berichtet die Lpz. Ztg.“, daß bis jetzt 0 Firmen mit 100 Gehilfen die Forderungen der letzteren anerkannt haben und die Zahl der noch Ausständigen auf 386 gesunken ist (8ergl. Nr. 78 d. Bl.). ö In Straßburg sind seit Montag voriger Woche ü ät Schneidergesellen ausständig. Sie fordern eine Lohnerhöhung, welche ihnen jedoch nicht bewilligt worden ist. Unterhandlungen sind im Gange. ; n,, meldet. W. T. B. unterm 31. v. M. daß der Aisstand der dortigen Schriftsetzer, welche eine Herabsetz un der Arbeitszeit um eine balbe Stunde, d. h. eine gl iche Arheit Et ö sz Stunden für Zeitungsdruckereien und eine sosche von 9 Stun 3 für die Accidenzdruckereien, verlangt hatten, durch die seitens sämmt⸗ licher Zeitungen erfolgte Bewilligung dieser Forderung beendet ist.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusamm engestellt en . ben n für Handel und Industrie“ )

r von Textilmaschinen aus Großbritannien in den 1 .. und Februar 1900, verglichen mit den beiden vorhergehenden Jabren.

1898 1899 e. Werth in Pfund Sterling . 6 200 289 147 017 133 795 30087 25 542 83 768 152 306 35 897 9943 41124 26 143 7812 233 164 3739 52 605 1971201 1051214 (Nach Cotton?)

Bestimmungslãnder

Deutschland Niederlande

Frankreich

U brigetz Europa... China einschl. Hongkong Javan.

Vereinigte Staaten Süd ˖· Amerika Britisch Süd ⸗Afrika Britisch Indien Austral Asien

Andere Länder.

Zusammen . . 748 317

Konkurse im Auslande.

Galitien. . . Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der protokollierten 3 Moses Wosk und Jochwet Fränkel in Lemberg, Rind zs 3g und der offenen Gesellschafter (Moses Wosk und Jochwet Frãntel mittels Beschlusses des K. K. Lindesgerichts, Abibetiunz II. i Lemberg vom 26. März 1990 No L 2 85 Proolsorischer Konkursmasseverwalter: Adoglat Fran ie in Lemberg. Wahltagfahrt (Termin zur Wahbl, des den nit g KonkursmasseberwaltersJ 9. April 1907, Vormitt a 1 Die Forderungen sind bis zum 27. April 1900 bei dem g aannte- Gericht anzumelden Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feftfste lung der Anspräche) 2. Mai 1900, Vormittags 11 Uyr. an ö des Eisenwaaren Konkurs ist eräffnet über das Vermögen 3. Fisen var. händlers Michael Kern in Radautz mittels 2 dee * X Kreisgerichts, Abtheilung IV, in Suczawa vom 2 Mr er,. No. S. 3100. Prodbisorischer Tontursm assederwallter⸗ = Dr. BGrunstein in Roidautz. Wahltagfabrt Termin w e . definitiven Konkurs nassverwaltere) (09. Apr l 1800 Vor mittaz 16 Die Forderungen sind bis zum 30. April 189099 bei dem genannten erich oder bei dem K K. Bezirksgericht in Radaußz anium ken 5 dierungstagsahrt (Termin zur Feststellung der An prüche) 1J3. ai 1X0.

Vormittags 10 Uhr.

engestellung für Cob len und Kok ,, in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 16217, nicht recht-

llt keine Wagen. . a ,, . sind am 31. v. M. gestellt 5845, nicht recht-

zeitig gestellt 433 Wagen.

verhagelien Fläche von 350 799 ha. Es folgt der August mit

2 9158766 M Schaden auf 49 787 ha, der Mal mit 2366 846