gacisn de Hacienda de la provineia ds Barcelona): Lieferung von 2602 Ries Papier von verschiedenen Klassen und Farben zu Steuerquittungen. Angebote auf Stempelpapter Klasse 11. Formular be beim „Reichs⸗Anzeiger'. Bedingungen bei den genannten 24. April, 1 Uhr. Ministerio ds Fomento in Madrid: Ver⸗ längerung und Aenderung des öftlichen Hafendammes von Barcelona. Voranschlag 13 467 579 Pesetas 64 Cts. Dauer der Ausführung 12 Jahre. Voranschlag, Bedingungen und Pläne jur Einficht in der Dirsccisn general de Obras püäblicas, Madrid, und im Zivil- Gouvernement zu Barcelona. Angebote bis 19. April an das Ministerium oder ein Zivil⸗Gouvernement der Halbinsel auf Stempel papier 12. Klasse zu richten. Auszug aus den Bedingungen und Angebotformular in spanischer 8 beim Reichs ⸗Anzeiger “).
elgien.
11. Aptil, 11 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von vier Schorafteinen aus weichem Stahl für die Packetboote „Princesse Henriette“ und „Princesse Joséphine“ in Ostende. 25 740 Fr. Kaution 2500 Fr. Spezial Lastenhest Rr. 3.
13. April, 11 Uhr. Bursaux du service spscial de lèa Meuse, 2 Rue Forgeur in Lüttich: Erneuerung der Thore an der Schleuse bei Jemeppe. 1126868 Fr. Kaution 1000 Fr. Das Lastenbeft Nr. N und die Pläne sind für 20 Cts. bezw. 5,10 Fr. in Brüssel, Rue des Augustins Nr. 17, erhältlich.
Bis zum 31. Mai. Administration communale in Herstal ü e, ,, Vorschläge für die öffentliche und private Beleuchtung mit
as oder Elektrizität u. s. w. Für letztere würden zahlreiche In⸗ dustrielle als Abnehmer vorhanden sein. (
Nächstens. Börse in Brüssel: Lieferung von 42 Schutzdächern aus Eisen für Brückenwaagen. Kaution 400 Fr.
Nächstens. Ebenda: Lieferung von 700 000 kleinen Nägeln aus n,, Eisen zum Beschlagen von Fundamentierungsbölzern.
Loose. Kaution 230 Fr. und 500 Fr.
Verkehr s⸗Anstalten.
Konstanti y nopel, 2. April. (W. T. B.) Die russisch⸗ türkischen Verhandlungen über den Bau von Eisenbahnen im nördlichen Kleingsten sind beute endgültig abgeschlossen worden. Danach ist die Türkei verpflichtet, sobald sie den Bau von Eisen⸗ bahnen innerhalb der Vertragszone nicht selbst bewirkt, die Konzession der Linien an russische Kapitalisten zu verleihen. Die Vertragsjone wird begrenzt im Westen durch die Linie Adabajar— Heraclea, im Süden durch die Linie Angora — Caesarea, Siwag, Karput, Diarbekr und Wan. Der Bau dieser Grenzlinien steht nach wie vor der Anatolischen Bahngesellschaft frei.
Bremen, 3. April. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer Nürnberg“ 31. März v. Saigon abgeg. „Hamburg“ n. SstAsien best., 1. April in Genua ange. . H. H. Meier *, v. Nem Jork kommend, 1. April Prawle Point, „Rhein“. n. New Vork best., 2. April Sijard, Frankfurt!, n. Baltimore best., 2. April St Catherines
oint passtert. -Bluecroß“, v. d. La Plata kommend, 1. April in
nburg angek. Freiburg! 2. April v. Rotterdam n. d. Weser abgeg. „Stolberg“. n. Brasilien best., 2. April in Oporto angek. Hannover“, v. Baltimore kommend, 2. April Lizard, und „Borkum“
t. Catherines passtert. Traver',. v. New Vork, 2. Aprll in Gibraltar angek. „‚Karltruhe“ 2. April v. Southampton n. Genua abgegangen. g London, 2. April. (W. T. B.). Castle Linie. Dampfer Pembroke GCastle! heute auf Heimreise die Canagrischen Inseln passiert. Tintagel Castle! Sonnabend auf Ausreise in Kapstadt angek. Rorbam Castle“ gestern auf Heimreise Southampton passiert. ‚Carisbrook Castle⸗ Sonnabend auf Heimreise v. Southampton ab- gegangen.
Union ⸗Linie. Kapstadt abgegangen.
Dampfer „German“ gestern auf Heimreise v.
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause findet morgen eine Auf- führung von Boieldieu's Oper Die weiße Dame“ in folgender Be⸗ setzung statt: Gaveston: Herr Mödlinger; Anna; Fräulein Hiedler; George Brown: Herr Grüning; Dikson: Herr Lieban; Jenny; Frau Gradl; Margarethe; Frãulein Pobl. Kapellmeister Dr. Mug diriqiert. Am Freitag geht Verdi's Oper „Falstaff in Scene. Die Titelrolle singt zum ersten Male Herr Bachmann. Im übrigen lautet die Be⸗
setzung: Ford: Herr Hoffmann; Aliee: Fräulein Hiedler; Aennchen:
, . Dietrich; Frau Quickly: Frau Goetze; Frau Meg Page: Fräulein
Rothauser; Fenton: Herr Sommer; Dr. Cajus: Herr Philipp; Bar⸗ dolph: Herr Lieban; Pistol: Derr Möoödlinger. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert. — Bie Oper Falstaff wurde seit ihrer ersten win en, am 6. Märj 1894 im Ganzen 23 mal gegeben.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Ernst von Wildenbruch's Schauspiel Die Tochter des Erasmus“ gegeben.
Im Reuen Königlichen Dpern⸗Theagter geht morgen zum Besten der Pensionsanstalt der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger unter Mitwirkung der Königlichen Kammersängerin
rau Lilli Lehmann und des Königlichen Kammersängers Herrn Emil ötze Die Fledermaus! in Scene.
Im Berliner Theater spielt Fräulein Adele Sandrock morgen in dem Schauspiel „Deborah“ von Mosenthal die Titelrolle. An den Tagen, an welchen die Känstlerin nicht auftritt, finden Wiederholungen von Ueber unsere Kraft“ statt.
Im Schiller ⸗Theater werden jetzt neue feste, d. h. an den Tag gebundene Abonnements für das JV. Quartal ausgegeben. Gleichzeitig werden Bestellungen für die Abonnements der Sommer Oper angenommen. Die Ausgabe der Abonnements erfolgt in der Billet Abtheilung des Theaters.
Im Neuen Theater wird dem Schwank „Im Exil“ von H. von Anderten und B. Wolff am kommenden Sonnabend als a Paul Remer's Komödie in einem Aufzuge „Frau Sonne“ vorangehen.
Im Thalia ⸗Theater findet am Charfreitag, den 13. April, Abends 79 Uhr, eine Aufführung des Ocatortums . Elias“ von Mendelssohn statt. Am Sonntag, den 8. April (Palmsonntag), Nachmittags 35 Uhr, geht eine 5ffentliche Hauptprobe voran. Der ef. Chor, aus 120 Mitwirkenden bestebend, wird vom Konserbatorium des Westens gestellt. Die Solopartien haben nam-⸗ hafte künstlerlsche Kräfte übernommen. ;
Bei dem morgen, Mittwoch, Mittags 12 Uhr, in der Marien Kirche stattfindenden Orgelvortrage des Herrn Musildirektors Otto Dienel werden Frau Annie John⸗Roesel, Fräulein Elise Loeser, Fräulein Johanna Haacke, Herr Max Thal (Violinist), Herr Ernst Bethke, Herr Albert Boehnert und Mr. John Smith mit wirken. Zur Aufführung gelangen Passtons⸗Komposßtionen. Herr Dienel wird u. a. daz Vorspiel über O Lamm Gottes, unschuldig“ von Seb. Bach spielen. Der Eintritt ist frei.
Herr Wilhelm Grüning hat soeben in Brüssel den Sieg—⸗ fried in Richard Wagner's gleichnamigem Musikdrama unter Leitung von Felix Mottl mit glänzendem Erfolge gesungen und seitens des Publikums und der gesammten Presse ungetheilte Anerkennung gefunden. Die „Indépendance belge“ rübmt die schöne, große Stimme und die hervorragende Künstlerschaft Grüning's.
Mannigfaltiges. Berlin, den 3. April 1900.
Das Friedrichs ⸗Realgym nasium beging heute, der Schwester. Anstalt folgend, ebenfalls die Feier seines H6jährigen Besteheng durch einen Festakt in der Aula, die in Flaggen⸗ und Pflanjenschmuck prangte. Zahlreiche Ehrengäste wohnten der Feier bei. In Vertretung des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten erschien der Ge— heime Ober ⸗Regierungsrath Gruhl; das Provinzial ⸗Schulkollegium wurde durch den Vize⸗Präsidenten Lucanus und den Geheimen Regie⸗ rungs- und Provinzial Schulrath Dr. Pilger vertreten. Ferner waren der General ˖ Superintendent D. Faber sowie Repräsentanten der städtischen Behörden zugegen. Vor der Feier überreichte Vize Präsident Lucanng die von Seiner Majestät dem Kaiser und König verliehenen Auzjeichnungen. Der Festakt begann mit Choralgesang, einem Gebet des Professors Dr. Lust und dem Vortrag einer Grell'schen Motette. Die Festrede hielt der Direktor Dr. Gerstenherg. Es folgten dann beglückwünschende Ansprachen, u. a. deg Vize⸗ 8 Lucanus, des Stadt⸗Schulraths Dr. Fürstenau, des General-
uperintendenten D. Faber, des Direktors Dr. Schwalbe vom Dorotheenstädtischen Realgymnasium und des Direktors, i. fessor Dr. Voigt, der als Vertreter der Schwesteranstalt, des Friedrichs ⸗ Symnasiums, erschlenen war. Das Comité der ehemaligen Schüler, an dessen Spitze der Direktor der städtischen höheren Webeschule, Professor Gürtler steht, überbrachte alz Jubel gabe eine Summe von über 2000 M für die schon bestehenden Krech⸗
und Runge Stiftungen, deren Zinsen im Intereffe bedürftiger Schüler verwendet werden. Die Dankesworte des Direktors Dr. Gerstenberg klangen in ein Hach auf Seine Majestät den Kaiser und König aus. Mit Gesang schloß dann die Feier.
Baku, 3. April. (W. T. B.) In Bibisibat (3) brannten gestern eine Naphthaͤniederlage und jehn Bohrthürme nieder. Die Verluste sind bedeutend.
Wellington (Neu⸗Seeland), 1. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Southern Croß“, der zur Erforschung der Südpolargegenden ausgesandt war, ist auf der Rückfahrt bei Campbelltown eingetroffen. Kapitän Borchgrevink berichtet, die Lage des magnetischen Pols sei bestimmt worden. Das Mitglied der Expedition Hansen sei auf der Reise gestorben.
Produktenbörse. Berlin, den 2. April.
Die amtlich ermittelten Preise waren: Weizen loko inländischer 148 MV ab Babn, Mal ⸗Lieferung 150,715 —= 150,50 MÆ, Juli 155 bis 154,590 S6, September 157,50 — 157,25 6 Roggen (obo inländischer 14150 141,75 S., Mai 144.76 - 144,25 M, Juli 144 - 143. 25 M, Schtember 143 i425 —- 117 50 Mν Ger ste (Futter) 125 50 4 Hafer, hochfeiner märkischer, 143 M frei Wagen, besserer mecklenb. 137 4 ab Bahn, Mai 129,25 — 129 50 4Æ, Juli 1303-131 Mais Mai 109 75— 10 0 Weijenmehl 00 1850 - 21,50 4 Roggenmehl Ou. 1 1825 — 1875 M, Mai 18,70 S, Juli 1870 46, September 18,560 M Rüb sl Mai 56,2 — 56,5 „n, Okrober 56,5 bis 56, Æ* Spiritus 48,90 4A
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
London, 3. April. dem 30. März gemeldet: Ein heißer Kampf hat zwischen Brandfort und Bloemfontein statigefunden. Die Kom⸗ mandoß von Ermelo und Wakkerstroom griffen die Engländer, die etwa 7000 Mann zählten, an und schlugen sie zurück, ihnen schwere Verluste beibringend. Wie Ver⸗ wundete, die hier in Smaldeel eingetroffen sind, erzählen, tobte der Kampf 1 der ganzen Linie. Die Engländer gingen wiederholt vor, wurden aber zurückgeworfen. Die Buren ge⸗ wannen an Terrain, das Endergebniß des Kampfes ist jedoch nicht bekannt. Die Buren verloren an Todten und Verwundeten g Mann. In späteren Meldungen aus Brandfort heißt es: 2000 Buren griffen 3000 Engländer mit Erfolg an; als zu den letzteren aber 13 000 Mann Verstärkungen stießen, wurden die Buren genöthigt, sich zurückzuziehen; sie hatten nur geringe Verluste.
Kapstadt, 2. April. (Meldung des Reuter schen Bureaus“) Das Transportschiff „Chicago“ geht mit einem Theil des australischen Korps der „Buschmänner“ sowie mit Pferden, Maulthieren und Betriebsmaterial für die Rhodesische Eisenbahn nach Beira in See. Auch viel Kriegsmaterial und Proviant wird nach Beira geschafft.
Brüssel, 3. April. (W. T. B.) Das Journal „Petit blen“ veröffentlicht vom Congo brieflich eingetroffene Nach- richten, nach welchen sich die Bundja⸗Neger infolge der gegen sie . enen Gewaltthätigkeiten in vollem Aufstand befinden sollen. Das Blatt führt unter Vorbehalt eine Reihe von Gewaltthätigkeiten auf, welche gegen 62 Neger, 84 Negerinnen und 3 Kinder begangen sein sollen. Diese Vorkommnisse seien die Veranlassung zum Aufstand ge— wesen. Ein Europäer, und zwar ein Agent, sei verwundet. Der frühere Major Lothaire solle mit 260 Mann zur Unter— drückung des 2 unterwegs sein.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
/ 0 · · ᷣᷣ—ͥä x x3. · l ᷣᷣᷣ—ͤͤ x 02 ꝓ 2 0.
Wetterbericht vom 3. April 1900, 8 Uh
7 Uhr.
Stationen.
Friederike Ellmenreich. Musik von Frangois Adrien Boieldien. Tanz vom Balletmeister Graeb. Anfang
Schauspielhaus. 93. Vorstellung. Die Tochter des Erasmus. Ernst von Wildenbruch. Anfang 74 Uhr.
Lessing · Theater.
von Agnes Sorma. Nora.
Schauspiel in 4 Aufzügen von
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Undine. — Abends 71 Uhr: Der Bettelstudent.
Mittwoch:
irische Wall, ausgeführt von 6 Rapphenagsten
brauner Wallach. Driginal⸗Schulpferd,
1. Gastspiel . ; eines bösartigen Pferdes. Ein mußsikalisches
Entrse von 60 Damen. Les enfants terribles
(B. T. B) Dem „Reuter schen Bureau“ wird aus dem Burenlager bei Smaldeel unter
Arabi, der Ballspieler. Schusterbub, mne, g. 5. das seibe führt nicht nur alle Gänge der spanischen hohen Schule korrekt aus, sondern zeigt auch alle Untugenden
in o Celsius
Temperatur en = . w . . = = do de — O O de Ode od =‚· E d — — M Oοο). 50 C. — 40R.
Bar. auf 06r u. d. Meeressp red. in Millim
Regen bedeckt wolkenlos Schnee wolkig wolkenlos
Belmullet .. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda Cork Queens; ,,, Cherbourg. *: k , n, burg .. winemünde Neufahrwasser Memel...
her te Bft garlsruhe .. Wiesbaden.. ie, . emnitz .. Berlin 8 ö. Wien .... Breslau ... . bedeckt Ceiest .... halb bed.
Nebersicht der Witterung.
Während das Hochdruckgebiet im Norden wenig Aenderung zeigt, ist weftlich von Schottland ein tiefes Minimum erschienen, bei dessen Annäherung das Barometer über Irland außerordentlich stark efallen ist. In Deutschland ist bei gleichmäßiger uftdruckvertheilung das Wetter ruhig, kalt und ver⸗ äanderlich, stellenweise ist Schnee gefallen; am Morgen berrscht allenthalben leichter Frost. Wärmeres
Wetter demnächst zu erwarten. Deutsche Seewarte.
ma ·ᷣ· e e 2 2 e 22 !- Theater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern ⸗ haugz. 85. Vorstellung. Die weiße Dame. Oper in 3 Akten von Gugöne Scribe. Deutsch von
—
dè do de = —
Regen bedeckt beiter bedeckt bedeckt i halb bed. beiter wolkig bedeckt wolkenlos heiter 2 halb bed. heiter wolkenlos heiter
R — & - X - 2 - S — 2
.
3
Donnerstag: Opernhaus. 89. Vorstellung. Bajazzi. ¶ Paliacci.) Oper in 2 Akten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. — Die rothen Schuhe. Tanzlegende in 4 Bildern von H. Regel und J. Haßreiter. Musik von Raoul Mader.
Anfang 77 Uhr. Schauspielhaus. 91. Vorstellung. Die Tochter des Erasmus. Schauspiel in 4 Aufjügen von
Ernst von Wildenbruch. Anfang 71 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der Probe kandidat. Anfang 76 Uhr.
Donnerstag: Hans. Hierauf: Nakadu.
Freitag: Wenn wir Todten erwachen.
Der grüne Berliner Theater. Mittwoch: Gastspiel von Maria Stuart.
Sonnabend: von Adele Sandrock.
Adele Sandrock. Deborah. Donnerstag: Gastspiel von Adele Sandrock. Freitag (30. Abonnements, Vorstellung): Ueber unsere Kraft. Gastspiel Zum ersten Male: Arria und Messalina.
Schiller · Theater. Wallner Theater) Mitt · woch, Nachmittags 39 Uhr (Vorstellung des Akademischen Vereins für Kunst und Literatur): eri Oedipus von Sophokles. — Abends 8 Uhr: 8 Lornsen. Bürgerliches Trauerspiel in 3 Aufjügen von Grich Schlaikjer.
Donnerstag, Abends 8 Uhr: Macbeth.
Freitag, Abends 8 Uhr: Hinrich Lornsen.
Theater des Westens. (Opernbaus) Mitt woch! Zum ersten Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Carl Millöcker.
Donnerstag: Zar und Zimmermann.
Freitag: (29. Freitags ⸗Abonnementg⸗Vorstellung): Der Bettelstudent. ᷣ
Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung iu halben
Preisen: Der Waffenschmied. — Die schöne Galather.
Donnerstag: Als ich wiederkam ... Freitag: 2. Gastspiel von Agnetz Liebelei. — Jephta's Tochter.
Sorma.
Neunes Theater. Schiffbauerdamm 4a. Mitt. woch: Im Exil. Schwank in 3 Akten von H. von Anderten und B. Wolff. Anfang 75 Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Im Exil.
Sonntag, Nachmittags 3 Ur: Zu halben Preisen:
6 Lustspiel in 4 Akten von Thilo von
rotha.
Residenz · Theater. Direltion: Sigmund dauten · burg. Mittwoch: Die Dame von Maxim. (La dame de chez Maxim.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Uebersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag und i, Tage: Die Dame von
Maxim. J Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die lfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen⸗ ontroleur.
Thalia ⸗ Theater. Dresdenerstrahe 72/5. Mittwoch: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗ voffe mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean Rren und Alfred Schönfeld. Musik von Max Schmidt. Anfang 74 Ubr.
Donnerstag und folgende Tage: Im Himmelhof.
Sonntag, Nachmittags 35 Ubr: Zu kle 3 e mn. Hauptprobe zu „Elias“ von Mendelk— ohn.
Konzerte.
Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Conzert des jwölsjährigen Pianisten Angelo stessifsoglu.
Birkus Schumann. Im eleganten, renovierten irkus Renz, Karlftraße. Mittwoch, Abends präzise Uhr: Große Elite⸗VWorstellung. Mit . Programm. Besonders hervorzuheben ist: Der
der Geschw. Hodgini. — Mlle. Etienne als Lady Jockey. Herr Heerdegen als Saltomortalereiter. Siguorita Dolinda de la Plata, Pirouetten⸗ Relterin An de siche. Entrée comique. The Martinecks. Sowie Auftreten sämmt- licher neu engagierten Spezialitãten. Zum Schluß: Doctor Fauft. Eine romantisch⸗phan⸗ tastische Handlung in 3 Abtheilungen von Hof⸗ Balletmelster A. Siems.
Dor nergztaz: Große Sport Verstellung.
Donnerstag, den 12. April: Unwider— ruflich letzte Vorstellung. Schluß der ersten Saison.
b / „/ / / / / // / — —
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Kitty Thomasius mit Hrn. Ober⸗ leut. Erich von Groddeck (Klonau — Insterburg).
Verehelicht: Hr. Oberleut. Felix von Meier mit Frl. Else Kollin (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor G. Schlapp (Brandshagen). — Hrn. Rittergutgbesißzer von Klinggräff (Pinnow).
Gestorben: Hr. Regierungsrath a. D. Carl Stobbe , . — . Oberlehrer. Professoꝛ
ustav Le Viseur (Berlin). — Verw. Fr. Poligei= leut. Lina Voigt, geb. Gartenschläger (Friedricht⸗ hagen). — Verw. Fr. Landschaftsrath Johanna von Busse, geb. Remus (Bromberg).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Dreizehn Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage), sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent. lichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen), betreffend Kommanditgesellschaften auf Attien
und mi, , n, für die Woche vom
zum Deutschen Reichs⸗An
M SZ.
Erste Beilage zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 3 April
1900.
Amtliches. Königreich Preußen.
Durch die Beschlüsse des Bundesraths, betreffend die all⸗ emeine Einführung der Impfung mit Thierlymphe, vom * Juni v. J. (Ziffer 3) ist in ähnlicher Weise, wie in dem Runderlaß vom 351. März 1897 — M. d. g. A. M. 10886, M. d. J. II 4457 — beslimmt, daß die Thierlymphe für alle Impfungen nur aus staatlichen Impfanstalten oder deren Niederlagen oder aus solchen Privat⸗Impfanstalten, welche einer staͤatlichen Aufsicht unterstehen, bezogen werden darf.
Um die Lieferung einer einwandfreien Lymphe sicher zu stellen, hat es sich als nothwendig herausgestellt, die in der Anlage beigefügten Vorschriften über die Einrichtung und den Het der staatlichen Anstalten zur ewinnung thierischen Impfstoffs aufzustellen, welche demnächst auch, soweit angängig, auf die der staatlichen Aufsicht zu unter⸗ werfenden fat Muy sanstalten Anwendung finden sollen. Eine besondere Regelung dieses Punktes wird in Verfolg der unterm 8. Dezember v. J. — M. 13295 — eingeforderten Berichte später ergehen .
Zu den einzelnen Vorschriften bemerke ich noch Folgendes:
u S5: Ob eine übertragbare Krankheit vorliegt, hat
der i t der Anstalt in Gemeinschaft mit dem Thierarzte u entscheiden. —⸗ Zu § 14: Die Worte „nach Anweisung des Thier— arztes“ beziehen sich nur auf die vorhergehenden Worte „in der für ihr Alter zweckmäßigsten Form“. Im übrigen bleibt die Ernährungsweise der Impfthiere der Verständigung zwischen Dirigent und Thierarzt vorbehalten.
u §15 Abs. 1 wird wegen der für die Anstalts⸗ Assistenten erforderlichen Eigenschaften . den Runderlaß vom 24. Februar 1898 — M. 10439 — Bezug genommen.
Zu Ss 16: Alle Personen benutzen in der Ilnstalt während des Betrlebes einen befonderen Anzug, über welchem sie ebenso einen Mantel aus waschbarem Stoffe zu tragen haben, der den Körper vom Halse bis zu den aßen bedeckt. Die Vorderarme können entblößt bleiben. J
Zu § 24 Lit. g: Eine derartig hergestellte Lymphe darf erst nach fünfmaligem Durchgang durch das Kalb für öffentliche Impfungen abgegeben werden.
Zu S398: Es ist sliets ein Vorrath von mindestens 5000 Portionen zu halten.
Zu § 43: Der Jahresbericht ist in zwei Exemplaren einzureichen.
Eure Excellenz ersuche ich, den Dirigenten der in der dortigen Provinz befindlichen Anstalt zur Gewinnung thierischen Impfstoffes gefälligst mit entsprechender Weisung u versehen. Ein Exemplar dieses Erlasses und der Vor⸗ shrid* füge ich zur Mittheilung an den Anstalts⸗-Dirigenten bei.
Berlin, den 28. Februar 1909.
ö. Der Minister der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten.
In Vertretung: von Bartsch. An die Herren Ober⸗Präsidenten zu Königsberg i. Pr.,
Potsdam, Stettin, Breslau, Magdeburg, Hannover,
Cassel, Koblenz.
. größeren Sicherung des Impfgeschäfts und der Impflinge sind die unter dem 6. April 18866 — M. d. J. II 3673, M. d. g. A. M. 8745, U II 838, U III A. 13087 — herausgegebenen Bundesrathsbeschlüsse vom 18. Juni 1885 nach dem jetzigen Stande der Wissenschaft und nach den Er— fahrungen auf dem Gebiete des Impfwesens durch eine Sach— verständigen⸗Kommission einer eingehenden Prüfung unter— zogen und durch Bundesrathsbeschluß vom 28. Juni 1899 den aus den anliegend beigefügten „Beschlüssen und Vorschriften zur Ausführung des Jinpfgesetzes“ ersichtlichen Abänderungen und Ergänzungen unterzogen worden.
Die Absicht der Abänderungen ist hauptsächlich, die für die Impflinge und deren Angehörige aus der Impfung entstehenden Unannehmlichkeiten so weit zu verringern, als es mit dem Zwecke der Impfung, für die Bevölkerung einen Schutz gegen die Pockengefahr zu schaffen, vereinbar ist, ins⸗ besondere aber auch den Schutz gegen die bei dem Impf— geschäft aufgetretenen stetigen Nebenwirkungen thunlichst zu ern n Deshalb soll die Impfung nach den Bundesraths— beschlüssen mit der einwandfreieren Thierlymphe vorgenommen werden, während Menschenlymphe sowohl bei öffentlichen, als auch bei privaten Impfungen nur in Ausnahmefällen ver— wendet werden darf.
Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, daß die Thier⸗ lymphe für alle Impfungen nur aus staatlichen (Landes- , oder deren Niederlagen oder aus solchen Privat⸗ Impfanstalten, welche einer staailichen Aufsicht unterstehen, bezogen werden darf, und wir durch Erlaß vom 31. März 1897 — M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 — bereits angeordnet hatsen, daß für die öffentlichen Impfungen im allgemeinen ausschließlich thierischer Impfstoff aus den staatlichen (Landes) Anstalten zu verwenden ist, war es in erster Linie nothwendig, die Erzeugung und den Ver⸗ trieb der Lymphe zu regeln und zu beaufsichtigen. Es sind deshalb vor allem unter dem heutigen Tage „Vorschriften über Einrichtung und Betrieb der staatlichen Anstalten zur Ge⸗ winnung . Impfstoffs“ herausgegeben worden, von denen ein Exemplar zur Kenntnißnahme beigefügt wird. In 4 . wird der Betrieb der privaten Impfinstitute, eren Lymphe für das n pf chat zugelassen werden oll, in Verfolg der unter dem 8. Dezember 1899 — M. 13 295 — eingeforderten Berichte demnächst geregelt werden. Zur Kon⸗ trole der richtigen Ausführung dieser Vorschriften wird eine ändige Aufsicht seitens der zuständigen Behörden auszuüben ein. Ein erheblicher Nutzen . die Impfforschung und ins⸗ besondere für die Bestrebungen zur Verbesserung des Impf⸗ stoffs ist auch von der Zutheilung von Impfa . an die
Universitäts⸗-Lehrer der Impftechnik, sowie an die Dirigenten
und Assistenten der staatlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs zu erwarten, worauf die bei der Besetzung der Impfarztstellen betheiligten Behörden hinzu— weisen sind.
Zur Erleichterung des Bezuges der Lymphe können Niederlagen errichtet werden, für welche die in der Anlage beigefügten „Grundsätze für die Einrichtung von Niederlagen der Königlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impf⸗— stoffs und für deren Betrieb! Anwendung zu finden haben. Hierbei sind für den Bezug der Lymphe, welcher bisher durch den Erlaß vom 16. April 1883 — M. 3028 — geregelt war, die beifolgenden „Grundsätze für die Lieferung von Lymphe aus den Königlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs“ zu beachten.
Für den Handel mit Thierlymphe in den Apotheken gelten folgende Vorschriften:
a. Die Lymphe muß aus den staatlichen (Landes-) An— stalten oder aus deren Niederlagen oder aus solchen Privat— anstalten, welche einer staatlichen Aufsicht unterstehen, bezogen sein.
b. Die Lymphe ist an einem kühlen Orte und vor Licht geschützt aufzubewahren.
c. Die Lymphe darf nur in der von der Anstalt gelieferten Verpackung abgegeben werden, und dieser Verpackung müssen die Bezeichnung der Anstalt, Angaben über die Nummer des Versandbuches, über den Tag der Abnahme der Lymphe und über die in der Verpackung . Portionen sowie eine Gebrauchsanweisung beigefügt sein. Letztere hat den Wort— laut der 58 13 bis 19 der Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind, zu enthalten.
d. Lymphe, welche vor mehr als drei Monaten abge—⸗ nommen ist, darf nicht abgegeben werden.
e. Ueber den Empfang und die Abgabe der Lymphe ist ein Buch zu führen, in welchem der Tag des Empfangs, die Bezeichnung der Anstalt, in welcher die Lymphe gewonnen ist, der Tag der Abgabe, der Name und die Wohnung des Abnehmers einzutragen sind.
Die Medizinalbeamten sind anzuweisen, auf die Inne— haltung dieser Borschriften seitens der Apotheken bei den regel⸗— mäßigen Revisionen derselben zu achten.
Eine große Gefahr für die Impflinge birgt aber auch die vielfach unsachgemäße Behandlung derselben und der Impf⸗ wunden bezw. Impfpusteln nach der Impfung, durch welche der weitaus groͤßte Theil der verschiedenen Reizerscheinungen (Entzündungen der Impfstellen, der benachbarten Lymphdrüsen, des Unterhaut-Zellengewebes 2c. ), Hautausschläge u. s. w. hervorgerufen wird. . Verminderung dieser Fälle hat der Impfarzt vor allem darauf zu achten, daß die Verhaltungs— vorschriften für die Angehörigen der Impflinge und Wieder— impflinge seitens der Behörden rechtzeitig den Angehörigen bezw. bei erwachsenen Impflingen diesen selbst ausgehändigt werden. Wo dies unterblieben ist, hat es der Impfarzt im Impftermine nachzuholen. Aber auch durch Belehrung im . hat der Impfarzt dahin zu wirken, daß die Impf⸗ linge und deren Angehörige durch Sauberkeit, durch zweck— mäßige Kleidung und durch Vermeidung von Anstrengungen . Armes Reizungen der Impfstellen thunlichst ver— hindern.
Um in den Impfärzten die Einsicht und das Gefühl der ihnen obliegenden Verantwortung zu steigern und sie zur ge— wissenhaften Ausführung der ihnen übertragenen Verpflich— tungen anzuhalten, ist es erwünscht, daß die Impfärzte bei 3 Annahme seitens der Behörde moͤglichst ausdrücklich in Pflicht genommen und ihnen die „Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind“, dringend eingeschärft werden.
Zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Durchführung des Impfgeschäfts ist bereits durch unseren Erlaß vom 31. März I8)7 — M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 — eine Re⸗ vision der Impftermine durch den Regierungs- und Medizinal— rath angeordnet worden, welche sich allgemein bewährt 6 3 Erweiterung dieser Kontrole bestimmen wir entsprechend den
undesrathsbeschlüssen noch Folgendes:
I) Die Beaufsichtigung der e ef urzte ist einem beamteten Arzte zu übertragen. Dieselbe kann von dem Kreisphysikus ausgeführt werden, sofern er nicht selbst Impfarzt ist. In solchem Kreise ist der Regierungs- und Medizinalrath mit diesem Dienstgeschäft zu betrauen. Im rg. ist es nicht ausgeschlossen, daß der Regierungs- und Medizinalrath auch Revisionen derjenigen Impftermine vornimmt, welche schon seitens des Kreisphysikus beaufsichtigt werden.
2). Die Beaufsichtigung besteht in einer an Ort und Stelle auszuführenden Revision eines oder mehrerer Impftermine, wobei thunlichst immer die , m Impf⸗ und Nach⸗ schautermine beide zu kontrolieren sind.
3) Die Geschäftsführung der Impfärzte ist, soweit ein Bedürfniß hierfür nach dortigem Ermessen besteht, periodischen Revisionen zu unterziehen. Ueber erwähnenswerthe Thatsachen, welche sich bei diesen Revisionen herausstellen, besonders über Mißstände allgemeiner Natur, ist hierher zu berichten.
Die Revision hat sich in erster Linie auf die Impf⸗ technik und die Feststellung des Impferfolgs, sodann auf die Listenführung, Auswahl des 3 Zahl der Impf⸗ linge u. s. w. zu erstrecken. Es ist darauf zu halten, daß die Impfärzte zur Erleichterung der Revisionen zu den Impf— terminen das von ihnen über den Bezug der Lymphe zu führende Buch mitbringen. J
5) Auch die , der Privatärzte sind je nach Be⸗ dürfniß der 3 1 unterwerfen, insofern sie nicht von den Privatärzten in ihrer Eigenschaft als 8 in den Familien ausgeführt werden. Es wird sich dabei im wesentlichen um die in ofen , ausgeschriebenen Terminen vorgenommenen Impfungen handeln.
Zur Ausführung der Revisionen ist das Erforderliche an⸗ zuordnen.
Zur , . der Ordnung unter den , mpf⸗
impflingen haben die Schulaufsichtsbeamten, denen die J afũr
termine von der Ortspolizeibehörde mitzutheilen sind,
Sorge zu tragen, daß in jedem Termin, in welchem Wieder⸗ impflinge zur Impfung oder zur Nachschau gelangen, ein Lehrer anwesend ist. Derselbe sorgt in dem Termine im Einvernehmen mit dem Impfarzte und dem Vertreter der Ortspolizeibehörde für Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Wieder— impflingen (5 4 der „Vorschriften, welche von den Behörden bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind“. Auch ist zu erwägen, ob und inwieweit die Umstände es er— fordern, daß die Schulkinder auf ihrem Wege von und zu dem Termine durch einen Begleiter beaufsichtigt werden, und zu treffendenfalls dafür zu sorgen, daß eine zuverlässige Person dazu bestellt wird.
Zu den einzelnen Beschlüssen und Vorschriften ist noch Folgendes zu bemerken:
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Beschlüsse, betreffend den physiologischen und pathologischen Stand der Impffrage.
Zu Ziffer 8: Es haben sich bisher auch keine Anhalts⸗ punkte für die Annahme eines ursächlichen , , , den in der Thierlymphe bekannten Keimen und den Reizerscheinungen ergeben, welche nach der Impfung auftreten.
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Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Aus— führung des Impfgeschäfts zu befolgen sind.
Diese Vorschriften sind nicht nur den die öffentlichen Impfungen hesorgenden Impfärzten bekannt zu geben, sondern auch in geeigneter Weise (vielleicht durch Vermittelung der Aerztekammern) zur Kenntniß der Privatärzte zu bringen.
Zu 51 Abs. 2: Wegen des Rothlaufs (Erysipels) bei Geimpften siehe Erlaß vom 22. Mai 18965 — M. d. g. A. M. 3941, UL. M. d. J. II 6480 — nach welchem zwischen dem sogenannten Impfrothlauf und echtem Wundrothlauf zu unter⸗ scheiden ist.
Zu §z3: Die Impfung ist mit Thierlymphe vorzunehmen und zwar nach dem Erlaß vom 31. März 1897 — M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. HL 4437 — bei öffentlichen Impfungen nur mit Thierlymphe aus den staatlichen (Landes⸗/Anstalten. Menschenlymphe darf sowohl bei öffentlichen, als auch bei privaten Impfungen nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Diese Fälle sind eingehend zu begründen. Wegen des un⸗ entgeltlichen Bezuges von Lymphe zur Impfung der aus dem Auslande, insbesondere aus Rußland, kommenden Arbeiter, welche in ländlichen oder gewerblichen Betrieben Beschäftigung suchen, siehe Erlasse vom 10. Mai 1899 — M. 116037 — und 17. Oktober 1899 — M. 13125 —.
. 31 § 4: Das betreffende Buch ist in den Impftermin mitzubringen.
Zu 85: Siehe Erläuterung zu 83.
Zu §7: Durch den Satz: „Die Lymphe selbst ist derart
zu bezeichnen, daß später über die Abstammung derselben ein Zweifel nicht entstehen kann“, soll die Verwendung von il. verboten werden mit Rücksicht darauf, daß durch die Benützung solcher event. Schwierigkeiten bei Feststellung von Schädigungen entstehen können. Zu S§ 13: Der Arzt hat vor Beginn des Impfaktes seine Hände und Arme, wie vor jeder chirurgischen Thätigkeit, zu desinfizieren und nach den Vorschriften des § 15 zu jeder Impfung ein steriles Instrument zu verwenden. (Vergl. den Erlaß vom 31. März 1897 — M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 —). Die Anlegung eines Verbandes auf die Impf⸗ stelle ist nicht nothwendig; es empfiehlt sich jedoch, zur Ein— — der Lymphe den Arm etwa fünf Minuten unbedeckt zu lassen.
Zu 816 Abs. 1: Kreuz⸗ und Gitterschnitte sind nach unserem Erlaß vom 31. März 1397 — M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 137 — verboten. Die Worte „der Regel nach“ sind auch auf die Worte: „und zwar bei Erstimpflingen auf dem rechten, bei Wiederimpflingen auf dem linken“ zu be— ziehen. Der Arzt kann somit bei Auswahl des Armes, auf welchem geimpft werden soll, die Gewohnheiten der Be⸗ völlerung und die Wünsche der Angehörigen des Impflings berücksichtigen. ;
fe § 17: Je ein Exemplar der ausgegebenen abgeänderten Impfformulare Y bis IX (Impflisten und Uebersichten), welche von der Reichsdruckerei bezogen werden können, wird mit dem Ersuchen beigefügt, die zuständigen Stellen, insbesondere die Impfärzte, darauf hinzuweisen, daß schon die Entwickelung einer Pustel (bei der Erstimpfung) bezw. eines Bläschens lbei der Wiederimpfung) genügt, um die Impfung als erfolg—⸗ reich gelten zu lassen.
Der Impfarzt ist verpflichtet, in dem Impftermin den
Nachschautermin bekannt zu machen und in dem letzteren für die besichtigten geimpften oder wiedergeimpften Personen die Impfscheine auszufertigen. Zu § 18: Die zuständige Stelle zu derartigen Anzeigen ist die Ortspolizeibehörde. Bei der Untersuchung derartiger Fälle und der Berichterstattung über dieselben ist der Erlaß vom 22. Mai 1895 — M. d. g. A. M. 3941 U 1, M. d. J. II 6480 — zu beachten.
III.
Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der Erstimpflinge und für Wiederimpflinge.
Zu Abschn. B S4: Es sind Anordnungen zu treffen, daß die Schulen die bereits in dem Erlaß vom 18. Juni 1878 — U III e266, U II M. 3324 — zum Ausdruck gebrachte Vorschrift betreffs des Aussetzens des Turnens vom J. bis zum 12. Tage bei den Wiederimpflingen, bei denen sich Impf⸗ blattern bilden, beachten.
IV. Vorschriften, welche von den Behörden bei der Aus— führung des Impfgeschäfts zu befolgen sind.
Zu §3 Abs. 1: Schulräume, welche zu Impfzwecken benußt werden, sind vor dem Impftermine rechtzeitig naß zu