J; ö ; D. Privatimpfungen. Stadt lt lz 10000 j reinigen und zu lüften. Krankenhäuser dürfen zu Impflokalen Es empfiehlt sich, öffentliche Impfungen während der Zeit der In ten mit mebr a Einwohnern ist es zulaͤssig, 8. . . hau größten Sommerhitze (Jull und August) zu vermeiden. § 18. . ne, k für die Angebörigen der Erst⸗ Beim Impfen sowohl wie a der Abnahme des Impfftoffs ist Die Abnahme des gut d 8 ittelz d
Zu S5: Nach dem Erlaß vom 31. März 1887 — M. d. . 1d Die Vorschriften des 5 1, Abs. 3 sowie der S8 4 bis 18 gelten ö . erst im . n ö. die Angehörigen zu bertheilen, unter die Körperwärme des Thieres feftzustellen. Beträgt dieselbe mehr als scharfen Löffelz oder des Spatels bor w 1 . Hinetzz. den w e 3 e c be seien bene lr, , ,,,, ,,, iner Ueberfüllung der Impfräume und zur möglichsten , n, f s . d 15. . ? Eehach dem Urtheile des Lhierqrztes Bedenken hervorrufen, so ist Drucke möglichst biutfrei zu entfernen. Wiederholt? e ö 2 f 9 Impfr der für die Jmpfung bestimmten Räume zu verbülen und ausreichende langt sind ö das Thier von der Benutzung , , selben Stelle ist nicht erlaubt. Wo 3 die , 6.
Sicherung einer raschen und ungestörten. Ausführung der (aft lug derselben zu veranlaffen. . 52.
Impfungen die Vorladungen an der Hand der, Erfahrungen ö He ,. Anwesenbeit der Erstimpflintze und der Wieder⸗ . . , fli Treten an einem Orte ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Wäßrend der Entwickelung der Blattern ist der Gesundheite—, der Thlet vor der Lanheberbnghnt gesbiabhtet weren.
ö. , 9. 69 erh n nn, 9. ö . impflinge ist thunlichst zu vermeiden. A. Für die Angeh . er Erstimpflinge. J n nn , . justand des Thieres von dem Thierarzte ju Überwachen. VI. Herstellung und Versendung der Lymphe iederimpflingen die Za im einzelnen Impfter ; ' so werden die öffen 16 ;
1 n überschritten wird. Es ist . . B. Beschaffung und ö i. J k K ,, K hat den Impfarzt unn ze bahn; . Im sstoff und der ö sind die Der Tisch, auf welchem . be wn, mn, . z 59 7 j .. * — 39 . 4 / e . 1. ö . le deru 0 en. 2 4 . 1 ö ö ? F er 31 nicht ausgeschlossen, daß mehrere Impftermine an demselben 1. Bei V h ierlympbe ö, us einem Haut, in weschlm Falle der genannten Krankbelten ähh nä men. GJ . * . . . J . fein Alke Jmste nne, ieh 3
r usatzflü
Tage und in demselben Impflokale mit angemessenen zeitlichen w ftü bie öffentlichen Impfungen ibren die Impflinge jum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. zjur Impfieit vorgekommen sind oder die natürlichen Pocken herrschen, Körper getrennt werden. Sie hat sich auf den Nabel, die Nabel-
, derimpflinge sind thunlichst Gesammtbedarf an Lymphe unentgeltlich und portofrei aus den staat 82 haben scch G Ju 85 Abf. 3 ie Wiederimpflinge sin unlichs esamm ; ] aben sich Erwachsene aus solchen Häusern vom Impftermine fern die Mesenterial⸗= ĩ ü Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter baben den fahalten I Ge, Ten n ar chen n, n, lin. senterial · und , ju erstrecken. Die Gefäbe sind vor dem Gebrauch und während desselben thun—
s ĩ lten. ;
auch nach Geschlechtern zu trennen. . lichen Impfansta 54 Impfarzte vor der Ausführung der Impfung über frähere oder noch ; Zu S7: Um eine Störung der erdnungsmäßigen Ab— t hat — zutreffenden Falls unter Angabe der vestchende Krankheiten des Kindes Msttheilung zu machen. werden. ö Ueber das Ergebniß der Beobachtung während der Blattern lichss bedeckt zn alten. Walzen und an ere Theiiz von Reibemaschinen, wickelung des Impfgeschäfts durch solche Zurückweisungen ö nn , m 6 6 4 Han an ago . Impfung und Nachschau von Kindern aus solchen Häusern müssen entwickelung und über den Schlachtbefund hat der Thierarzt if n . . 4 , . , ,, ic e. * 28 n⸗
möglichst zu vermeiden, ist zweckmäßig bei Abhaltung eines seichten von wo und wann er seine Lymphe erhaiken hat. Die Kinder müssen um Impftcrmine mlt reingewaschenem Kötper getrennt von den übrigen Impflingen vorgenommen werden. nn n. , 29. ö G 40) oder in ein besonderes, ven Kittel oer fonst in geigneter Welse 'nem Cern. J, m. ngeleate Yuch u machen, Auch im letzteren Falle zubewahren, im lctztgren Fälle Kbaerss nn Gebrauche ,. beer enn.
öffentli tmi ine no . : f . 53. öffentlichen Impftermins Vorsorge zu treffen, daß eine noch II. Bei Verwendung von Men sche nlymphe. und mit reinen Kleidern gebracht werden. Für die öffentliche Jnpfanß fa helle, heinbar genkgenz groe, fur n denen er, ble ens e ging, shn
erforderlich erscheinende Reinigung des Armes mit Wasser . ? n ö. und Seife dabei ausgeführt werden kann. Die Jwpfllae, bon a. ö zum Weiterimpfen ent- Auch nach dem 5 möglichst große Reinhaltung det n e nn,, , . . . S 12. Zur Verarbeitun Impflings die wichtigste Pflicht. zimmer gestatten. Die gewonnene Lymphe darf nur dann zu Menschenimpfungen fK'ften Bestgndtheile ber Blatter unter AÄusschluß der Borken und
Zu 8 9. Wegen, Feststellung von angeblichen Impf. nommen werden soll (Ab., Stamm-, Mutter⸗Impflinge) müssen zuvor schädigungen z. vergleiche die Erlasse vom 27. Mai 1895 ĩ tersucht und als vollksmmen gesund und gut . . . . Bei kühler Witterung sind die Räume zu heizen. verwendet werden, wenn die thierärztliche ; Schorfe. Die Vermischung des von verschl Thi . ,,, f ⸗ Man versäume eine tägliche sorgfaͤltige Waschung nicht. . . eh din betreffen e Geer in . ag e en z gewonnenen ö r eker ,
— M. 8d. g. A. M. 3941 UI, M. d. J. H 6480 —, vom genährt befunden werden. Sie müssen von Eltern stammen, welche 85 § 4. n. ,, , . ; ' 3 un ar. r er Beginn de ̃ i f Ein Beauftragter der Ortepolizeibehörde sei im Impftermine zur bis t Mer mn hire. 1e e, an eitung, so ist der Impfstoff
27. September 1895 — M. 8d. g. A. M. 8663, M. d. J. an vererbbaren Krankheiten nicht leiden, ingbesondere dürfen Kinder, . 5. ; II 11164 — und vom 22. Januar 1896 — M. d. g. A. M. deren Mütter, mehrmals abortiert oder Frühgeburten überstanden Die Nahrung des Kindes ö unverändert. Stelle, um im Einvernehmen mit dem Impfarzte für Aufrechthaltung III. Die pfl d Grnaͤ ; 2 istik über Todesfäll , ,, . de hf gte alt, ehelich geboren Bei günstigem Wetter . Kind ins Freie gebracht werden ber ö ist bereit zu stell ; ö z 34 k Die thierische Lymphe ist ü ic nimpfun . We 5ers ĩ ĩ . ü , e It) g . . n ende reit zu stellen. . . ͤ e en niema n n, ,, . und nicht das erste Kind seiner Eltern fein. Von diefen Anforderungen Man vermeide im Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und di⸗ Hei . Wiederimpfung und der . folgenden Nachschau sei Als Streu für die Thiere kann verwendet werden: Stroh, Heu, . K ö lere. . . endet werden:
Fr . ö . j j 2 j r f 1 1 — und Erkrankungen an Pocken verbleibt es bei den Bestimmungen darf nur ausnahmweise abgewichen werden, wenn über die Gesundheit direkte Sonnenhitze. . ein Lehrer anwesend. Soliwolle, Torfstreu. Das Material soll frisch, unverdorhben und azu ver 8 5 anderweitig noch nicht benutzt sein. Die Impfthiere felbst sind mit U nach sorgfältizzem Verreiben im Mörser oder auf einer
unserer Erlasse vom 28. Mai 1865 — M. d. J. II 57461, e n, ,, 88. . 2 3 ĩ geringste Zveifel obwaltet. — . 85. ö M. d. g. A. M. 4141 II — vom 27. September 1895 — M. d. er bimpfli 6 U frei sein von Geschwüren, Schrunden und Die Impfstellen sind mit großer Sorgfalt vor dem ine Ueberfüll d 3; r . größter Sorgfalt cit. n bart. n! Machine / Horn Aline enn R feren ö. . t . A. II. 8663, M. d. J. II 11164 — vom 22. Januar 1896 . . . ,,, an ö. Gesäßtheilen, an den Aufreiben, Zerkratzen und vor. Beschmutzung zu be ,, Impftäume, namentlich des Operationt= 3 zu ha n . e rde n ee ge gen fh ö. ö ö. n ri rg che, — M. d. g. A. M. B3, M. d. J. II 660 — und vom Lippen, unter den Armen und am Nabel, von Drüsenanschwellungen, wahren; sie dürfen nur mit frisch g ereinigten Händen Die Zahl der vorzuladenden Impflinge richte sich nach der Größe Die Ernährung der Imvfthiere hat in der für ihr Alter . sterilem Wasser vaͤrwendet worden ist, n Form nei, i,, 29. Januar 18906 — M. 8. g. A. M. 480, M. d. J. II 1158 —. chroönischen Affektionen der Nase, der Augen und Ohren, wie von An, berührt werden; zum Waschen der Impfstellen darf nur der Inpffaume. , , ; Wir ersuchen, die zür Durchführung der neuen Vor⸗ schwellungen und Verbiegungen der Knochen, er darf demnach kein reine Leinwand oder reine Watte verwendet werden. . 86. Jusẽ flu ten eur een! — e U forderlichen Anordnungen so schleunigst zu treffen, Jeichen von Spphilis, Sirgphulose, Rhachitis oder irgend einer Vor Berührung mit Person en, welche an eiternder Man verhüte thunlichst, daß die Impfung mit der Nachschau be— IV. Anstaltspersonal. 3) nach erxreibung mit gleichartigem Wasser oder Glyzerin schriften erforderlichen Anordnungen so sch gst 3 ] Si te ,, Me ᷣ 4 . J baß! diesclben schon beim diesjährigen Impfgeschaͤft befolgt anderen konstitutionellen Krankheit an sich haben Geschwüren, Hautautschlägen o der undrose (Roth— reits früher Geimpfter zufammenfaͤllt. ; § 15. passer un nach Entfernung der festen Bestandtheile durch Sedimen⸗ . 4 S 6. lauf) erkrankt Lind. ist der Impfligg sargfältig zu bf, Jedenfalls sind Erstimpflinge und Wiederimpflinge (Revaccinanden Die Leitung der Anstalt ist einem Arzte zu unterstellen. tieren gder Zentrifugieren in Form einer ilaten Flüffigkeit, welche auch . . über di hend lte An— Lymphe von Wiedergeimpften darf nur im Nothfall und nie zum wahren, um die Uebertragung von Krankheitskeimen in Schulkinder) möglichst von einander ju trennen. ⸗ Der Wärter soll gesund und namentlich frei von Tuberkulose und einem Eindickungs verfahren unterzogen werden kann. I 9. ie n ,, di k ö 1 . Impfen von Eistimpflingen zur Anwendung kommen. zie . . nnn, §7. ö k . . , ,. in seiner Familie auf, Die fertige Lymphe ist . zt sogl — 3 ; ie Prü ; itz des eines wiedergeimpften Ab⸗ y ö Es ist d inzuwi ü it rei at er während der Dauer derselben die Anstaltsrä iden. . sertige Lymphe ist, wenn sie nicht sogleich in die Versand⸗ . Die Prüfung des Gesundheitszustandes eines wiedergeimpften st darauf hinzuwirken, daß die Inmpflinge mit rein gewaschenem Er träzmn währenz enn r Th fe r h pen e . . fin , lit wird, in forgfaltig verschle fen n ef e . 5 33.
6. April 1886 — M. d. J. II 3673, M A. M. 8. , im pflings muß mit besonderer Sorgfalt nach Maßgabe der im S 5 fern zu halten,. Kommen unter den Angehörigen, des Körper und reinen Kleidern zum Impftermine komme G6 ff 838, V Ia 13083 — und vom ö. Impflings, welche mit ihm denselben Haushalt theilen, Kinder mit unreinem Körper und schmutzigen Jieidern können feiere m ref e, , 1 ; Zum Abfällen in die Versandgefäße ist ein geeigneter Abfüll.
ril 1888 . , angegebenen Gesichte punkte geschehen. Fälle von Krankheiten der obigen Art vor, so ist e vom Termine zuruͤckgwwiesen werden. Alle Persones. welche beim Impfen oder Abimpfen entweder un, vpfat. zu benutzen, dessen giäferne Theile vor dem? Gebraäche z
— VM. 3038 —, sowie alle diesen neuen Vorschriften entgegen⸗ . stehenden älteren Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben. Jeder Impfarzt bat a, . . 4. nn . zweckmäßig, den Rath eines . einzuholen. . 3 Unterschriften) Lymphe ghalten hat, JInebesondeze hat er, wenn er gymphe mut pätzren Nach der erfolgreichen Impfung zeigen sich vom vierten Tage ah ein Junpfrflichtiger auf Grund ärztlichen Zeugniffeg von der mittelbar oder mittelbar Surch! Jsst lin? h Ter un, sterilisieren sind. ; isi zei igen d oder zur Abgabe an andere Aerzte aufbewahren j J j Impfung zweimal befreit' worden, . nstrumente mit der Impffläche oder An zz. eech gs rahienin amd den Bat: i , me de,, ,,, cker i chene üg, , n see, beben bee bebe , ge horn ke anbei are en, au aao Praͤsidenten hierselbst. worden ist, und den Tag der erfolgten Abnghme auszuzeich en. Die zünbungshöf umgebenen Schutzpokken entwickeln. Dieselben enthalten Kinder, denen eine Impfung als erfolgreich unrechtmäßig bescheinigt Finger und Nägel mit Bürste und e, n ,. ö Dagrdoͤhrchen oder sonstige Glanne fd. n ö. . ., er lfm Lymphe selbst ist derart zu bezeichnen, daß später über die Abstammung eine klare Flüssigkeit, welche sich am achten Tage zu trüben beginnt. ist, sind nach Lage des Falles als ungeimpfte oder als erfolglos ge.! die Unterarme und die Hände mit Waffer und k e, der , w. mit einem guten Kork aus. Alle zur ufbe⸗ wahrung dienenden Gefäße dürfen nur nach gründlicher Reinigung
Abschrift der vorstehenden Allgemeinen Herfügung, die derfel en (n Zreifel nichtgentstfhen kann. Vom lehnten big zwölften Tage beginnen die Pocken zu cinem impfte Kinder zu behandeln. waschen und in wirkfamer Weise zu debin fizteren., Viesek ern aun ug, dienenden G und Desinfektion ist jedesmal nach etwaiger Unterbrechung der Thätig' nder Sterilisatig;, mittels treckener HitzC, die Korke durch Be—
Ausführung des Impfgesetzes betreffend, übersenden wir Die Auffeichnungen sind bis zum Schlusse des nachfolgenden Schorfè cinzutrocknen, der nach Drel his bier Wochen bon jelbst abfäüt. . . § 9. Eurer Excellenz zur gefälligen Kenntnißnahme. . Kalenderjahres auflubewahren. ö Die erfolgreiche Impfung läßt Narben von der Größe der kra . ö . Vrlaufs, der, Schutzuocken oder bei Cr. keit zu wiederholen. handlung mit Altohol oder in andecer Weife desinfiziert bemüht Die Dirigenten der Anstalten zur Gewinnung thierischen Die Abnahmen. 5 ,, usteln zurück, welche mindestens mehrere Jahre hindurch deutlich ö, — . ist , . Behandlung, soweit thunlich, 9 werden. Impfstoffs sind anzuweisen, Ersuchen der Universitäts behörden Tage 5. ,,, 5 stattfinden ⸗ ; chtbar bleiben. 5 10 Ermitte lungen . . n,, n . . w Die fertige Lymphe ist g 33 Versend ĩ 9 ö ; inert e ö. . . ; ' . zu ihrer Ve ũĩ . . or enn. n ,, . Die Blattern, welche . Entnahme der n,, , nn. Bei regelmäßigem Verlaufe der Schutzocken ist ein. Verband ,, . zu erstatten; in geeigneten In. ist eine Thiere, welche einen längeren Transvort durchgemacht haben, sollen Orte und vor Licht geschützt auff bor ih rc, J . ue. , m, n, ' müssen reif und unverletzt sein und auf einem nur mäßig entzändeten aberflässig, falls aber in Ber nächsten Umgebung derselben eine starke, 6 e. iche Richtigstellung unrichtiger, in die Deffentlichkeit erst geimpft werden, wenn sie sich erholt haben. 80 in der Impftechnik so weit wie möglich Folge zu geben. Boden stehen. Blattern, welche den Autgangspuntt är Rothlauf breite Röthe entstehen sollte, find kalte, häufig zu wechselnde Ün— 8. angter Angaben zu beranlassen. Dem Minister der Medizinal. § 18. Der Regel nach ist die Lymphe vor der V send beweis ngelegenhetten ist über solche Vorkommnssse mit thunlschster Be— Den Thieren sind während ihres Weges zum und vom Impf. ju veximpfen. k
Berlin, den 28. Februar 1900. gebildet haben, dürfen in keinem Falle zum Abfimpfen benutzt werden. schläge mil abeetochtein WHasser anzuwenden; wenn die Pocken si t ist. . Der Minister Der Minister Mindestens eine Blatter muß am Impfling uneröffnet bleiben. bare, fein nen Herband! anzultgen. ; schleunigung Mittheilung zu machen. tische und wäbrend ihres Verbleibens auf demfelben die Augen mit Eine nach den bisherigen Vorschriflen (1 Theil Impfstoff auf
k 346 . 9. Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entste henden Erkrankung Den Standesbeamten oder den Leichenschauern ist aufjugeben, einem undurchsichtigen Stoffe zu verbinde 4 Theile Zusatzflüssigkeit t ĩ der geistlichen, Unterrichts- und des e Erz 36 tiche od ittchen. hen, z jeden Todesfall, welcher als Folge der Jmpfung gemeldei ö . öslüsstzteit bergestellts zymphe darf nicht vor 4 Wochen Medizinal⸗Angelegenheiten. Innern. Sa e n,. ,, ö 6 ** ß ist ein Arzt zuzuftehen; der Impfarit ist von jeder solchen Erkrankung pfung gemeldet wird, der 19 abgegeben werden. Bevor eine 2 Monate und darüber lagernde ver=
* . 1 welche vor der Nachschau oder innerhalb 14 Tagen nach derselben ein— Ortepolizeibehörde s ofort anjuzeigen. Die Impftische sollen ein Polsterki . . ; dunnie, zentrifugiert ö lager In Vertretung: In Vertretung: jur Vermehrung der Lymphmenge ist zu vermeiden. Ei in Kenntniß zu setzen. f Polsterkissen, welches Verl'tzungen beim zentrifugierte oder sedimentierte Symphe zur Verimpfung ab—
Schlagen des Kopfes verhindert, besitzen und fo beschaffen fein, daß gegeben wird, muß ihre Wirksamkest dur ᷣ von Bartsch. Braunbehrens. S 10. . Vorschrift ; eine gründliche Reinigung ausgeführt werden kann. 66 müssen ö. Abgabe festgestellt werden. ö
An die Herren Ober⸗Präsidenten zu Königsberg i. Pr., Nur solche Löymphe darf benutzt werden, welche freiwillig austritt An dem im Impftermine bekannt zu gebenden Tage ersche inen die . . ri e n jedes maligem Gebrauch abgescheuert und gründlich abgespült werden“ * S 37. Potsdam, Stettin, Breslau, Magdeburg, Hannover, und, mit bloßem Auge betrachtet, weder Blut noch Eiter enthält. Impflinge zur Nachschau. Kann ein Kind am Tage der Nachschar er Einrichtung und Betrieb der staatlichen Anstalten Ihr Lederzeug ist ausreichend zu schmieren. Jeder Sendung von Lymphe sind Angaben über die Nummer des Cassel, Koblenz ö Uebelriechende oder sehr dünnflässige Lymphe ist zu verwerfen. wegen erheblicher Erkrankung, oder weil in dem Hause eine ansteckende zur Gewinnung thierischen Impfstoffs. § 20. Versandbuchs (5 41), über den Tag der Abnahme der Lymphe und ssel, 5. §11. Krankheit berrscht (5 1), nicht in das Impflokal gebracht werden, sp 1. Die Anstalt sr Die zum Impfen und zur Äbnahme des Impfstoffs bestimmten, über die Zahl der im Gefäß enthaltenen Portionen sowie eine Ge Nur relnstes Glyzerin darf mit der Lymphe vermischt werden. baben die Eltern oder deren Vertreter dieses spätestens am Termin — nstaltsrãum e. oder mit dem abgeschabten Impfstoffe in Berührung kommenden In⸗ brguchsanweisung beizufügen, auch ist das Ersuchen um Bericht. Die Mischung soll mittels eines reinen Glasstabs geschehen. tage dem Impfarzt anzuzeigen. Jed ii 1. . strumente dürfen anderen Zwecken nicht dienen, sie müssen ganz aus erstattung über den Gefolg der damit vorgenommenen Impfung autz=
Beschlüsse und Vorschriften ö . walt ede staatliche, zur Gewinnung von Thierlymphe bestimmte An. Metall und so bergestellt sein, daß sie leicht gereinigt und dezinfiziert zusprechen. ; ö C. Ausführung der Impfung und Wiederimpfung. Der Impfschein ist sorgfältig aufzubewahren. stalt muß mindestens aus 3 Räumen, den können. Vor dem Gebrauche sind sie jedesmal zu sterilisteren. Die Gebrauchsanweisung hat den Wortlaut der §§ 13 biz 19 der zur Ausführung des Impfgesetzes. B. Für Wiederimpflinge. ⸗ einem Stall, Alle Gefäße, welche zur Aufnahme der zu verimpfenden Lymphe oder Vorschriften, welche von den? AÄerjten bes der Ausführung des Impf⸗ 4 einem Impfraum und des abgenommenen Impfstoffs dienen, sind vorher durch frockene Hitze geschäfts zu befolgen find, ju enthalten.
S 12. I. Die zu impfenden Kinder sind vom Impfarite vor der Impfung S 1. . einem der Zubereitung und Ab d di u sterlli ; Beschlüsse, betreffend den physiologischen und patho⸗ zu besichtigen; auch sind die begleitenden Angehörigen von ihm über Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wi. . 36 m , n, denn,, . § 21 VII. Abgabe der Lymphe. logischen Stand der Impffrage. den Gesundheitgzustand der Impflinge ju befragen. ü Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphu. bestehen. Die Wahl der Körperstellen, an welchen die Impfang des §5 38. 1) Das einmalige Ueberstehen der Pockenkrankbeit verleiht mit Kinder, welche an schweren akuten oder chronischen, die Ernährung rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken berrschen, dürfe⸗ ; § 2. Thieres erfolgt, bleibt dem Ärzte der Anstalt überlassen, jchoch darf Die Abgabe der fertigen Lomphe erfolgt der Regel ch seuendᷣ nn . chu gegen ein nochmallges Befallenwerden von l,, . . . die Impflinge zum allgemeinen k nicht kommen. 6 . ih J 5 heizbar, t Lüftungseinrichtungen 3 fre, ,, ,. der geimpften Flächen nicht den achten Thell der 6 Bestellung und, von besonderen Il en ebe ch. ö 2. . 39 . ; : ; — ꝛ ng versehen, ᷣ iche ü ; j Bet ᷣ t Ni : z e ng j it Vaccine ist im stande, einen ahnlichen Sch Ausnahmen sind (namentlich beim Auftreten der natürlichen Die Kinder sollen im Impftermine mit reiner Haut, reiner sein; die Wände guffe len nile she gen 33 * e ere, ,, . S 22. k 69 n,, . m . Impfung mit Vaccine ist im stande, einen ähnlichen Schutz Pocken) gesiattet und werden dem EGrmessen des Impfarztes anheim, Wäsche und in fauberen Kleidern erscheinen. gestatten. Der Stall und der Impfraͤum müssen einen wasserdichten, Die jur Impfung bestimmie Fläche ist zu rasieren, mit Seife Der Anftaltsvorftand an 3. l eine 14tägi z 3) Die Dauer des durch Impfung erzielten Schutzes gegen Pocken gegeben. . Reinhalt de , . Fußboden und Cinrichtungen für den raschen Äbfluß der und warmem Wasser unter Benutzung von Bürsten, weiche in des- bestellung verlangen. Von einer e, 3g 9 2 in, schwankt innerhalb weiter Grenzen, beträgt aber im Durchschnitt Die Impfung ist als eine kl dꝛgisc Operation anjusehen und dur n,, . möglichst große Reinhaltung pülwäͤsser besitzen. 82 ,, i en ,. Ir. 6 zu reinigen und mit nommen werden bei Lieferung zu denjenigen ,, ĩ — ? ; . ⸗ ⸗. . . er abzuspülen. Eine Desinfektion d fflã des ürli andi re, , e,. zehn rr. a, enn, n, n , , mit voller Anwendung aller Vorsichtzmaßcegeln auszuführen, welche ; 4. — Die sämmtlichen Anstaltsräume sind jährlich mindestens zweimal, vor der Impfung kann durch 1060 Sublimat herren m ffn, . 9 Xn fle gen Polizeibehörden ͤ , . 6 . Iich en, geeignet sind, Wundinfektion krankheiten fernzuhalten; insbesondere bat Die Entwickelung der Impspusteln tritt am 3. oder 4. Tage ein und zwar vor und nach der Hauptimpfzeit, einer gründlichen Reinigung Karbolsäurelbsung, Alkohel oder andere jweckentsptechenbe Mittel aus Vorrath wil tsamer nö der Anstalt stets ein angemessener ein e gut a, e. e,, . e, r, ablauf von ichn Jah der Impfarzt sorgfältig auf die Reinbeit feiner Hände, der Impf, und sst für gewöhnlich mit so geringen Beschwerden im Allgemein, zu unterziehen. Eine solche Säuberung foll außerdem“ nach Bedarf geführt werden. . sehsatitt Sint bereit in halten. d. Es t 6 . iederimpfung nach Ablauf von zehn Jahren inftrümente' und ker Impfstelle Bedacht zu nebmen; auch Ft der bisinden verbunden, däß eine Versäumniß deb Schulunterrichts deghalt und besonders, wenn in der AÄnftalt eine größere Ansammlung von S 23. VIII. Listen führun 9 5 6h g fn: der Umgebung erhoht den relativen Schutz, Lhmphevorrath während der Impfung durch Bedecken vor Verun, nicht notbwendig ist, Nur wenn autüahmaweise Fieberfe'intritt, . Persgnen stattgefunden bat, borgenommen werden. Zum Zwecke der Impfung fönnen Stiche, kürzere oder langere . 10 ö. welchen der Gin zelne gegen die er an se n nnn m, , n reinigung zu schützen. . .. e erf n g. . 6 i g ef , und ee r ffautes ist zur Zeit r,. sowie über tleinere Flächen ausgedehnte Skarifffation:n in Ueber die Impfungen der 232 ist ein Tagebuch zu führen * ' ꝛ 6 ö. . 8 . * 1 ¶ 8 ö. n 6 z j 2 * Impfung gewährt demnach nicht nur einen individuellen, sondern auch Die Thierlymphe ist thunlichst bald nach dem Empfange zu ver, zu wechselnde Umschlaͤge mit abgekochtem Wasser anzuwenden. Dit Wahrend der gurt rr e,. ? . . endung gejogen werden . ne, e d e, Fbrtken enthäant:
ssigkeit in Berührung kommen, und alle
dürfen Kinder jum öffentlichen Termine nicht gebracht werden, auch gefähe, sowie Lunge, Leber, Mili und die Lymphdrüsen, insbesondere n n , . eder die Lymphe aufnehmen, müffen nach 5 z
§ 30. s der Lymphe gelangen die flüssigen und die
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einen allgemeinen Nutzen in Bezug auf Pockengefahr. impfen, bis n ; ĩ ' ; T is Rã z ; . . S 24. ; ( ö bis zum Gebrauch aber an einem küblen Orte und vor Licht Finder können das gewohnte Baden fortsetzen. Das Turnen i äume wöchentlich mindeftens einmal in einer Höke von 2 . Zur Thierimpfung können benutzt werden: . 2 unter Umffänden mit Gefahr füär den geschüätzzt auf ubewabren. Dir Lymphe darf durch Zusätze von Glyzerin, pom 3. bis 12. Tage von Allen, bei denn ich Im pf⸗ lich gescheuert oder abgespült werden. Der . a. Menschenlymphe von e r lten, welche unter Beachtung . . ird er . 34 21 ar — f ** z Wasser oder anderen Stoffen nicht verdünnt werden. blattern bilden, auszusetzen. Die Impfster len ind. se während der Benutzung dauernd möglichst staubfrei und sauber zu der im Verfolge des Bundesrathäbeschluffeß vom 28. Juni 1855 er? wie der Abholung aus bange al 2
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Bere der J ꝛ sst i eber · ; . : q — Bel der Im‚pfung mit Menschenlymphe ist die Gefahr der Ueber § 15. lange sie nicht vernarbt sind sorgfältig vor Beschmutzung, halten. sassenen Vorschristen Vorschtisten. welche? ven nden fen un de, re, , mg denten and de hagen der Leuthe
tragung von Syphilis, obwohl außerordentlich gering, doch nicht gänz= ö ; ; ; Reib durch Klerdung en * / = ö w ö Zur Impfung eines jeden Impflings sind nur Instrumente zu Kratzen und Stoß sowie vor Reibungen durch enge Kle ö § 4 Ausfübrung des Impfgeschäftz zu befolgen sind, S§ h ff5* ö j kn n, , , , n, , en n e . 3 6. en. fer tt Sitze . Aut ⸗· 6 ar. 6. ei r. rn, 6 schne li , n n, 7 ö. ö. Unrath thunlichst fa gien ben n , . . ,, . 2 rr enn ehr, e m nen h des Thieres Alle diefe Gefahren können durch sorgiältige Ausführung der kochen) oder durch Alkoholbehandlung keimfrei gemgcht sind. ö ö 6 Me freu] Eng n. ein Thier seinen Stand dauernd, so ist ustwahbrung in sorgfältig geschlossenen Hagrröhichen, mit beim Impfen und bei der Äbnahme der Lymphe ; ; z c Vie jedesmal für den Gebrauch nothwendi ze Menge von Lymphe schwüren, Hautausschlägen oder undrose (Ro eæ Streu zu beseitigen, und es sind die Wände desfelben nebst d reinstem Glycerin vermischt, entweder sri ĩ ⸗ ⸗— ̃ ü g. ; w , n, . . af 2 unmittelbar 33. 1. aeg g . 3 3e f d , der von ihnen gebrauchten , . dem Lattenroste durch Scheuern und enk rler d'en e,, ö nn, an, ,. ö überwiegt. — instrument entnommen oder auf ein keimfreies Glas en gebra egenstände zu — I. ollenen. Gläschen aufbewahrt, auf das Thier übertragen werden; h;. Beschaffenheit der inneren Organe nach dem Schl so4 83. Seit Cinführung der Impfung hat sich keine wissenschafflich werden, Beim Gebrauche ven FHaarröhrchen kann sis uch unmittelbar Bei jeder erheblichen, nach 8 . entste henden Grkranun , gere bestimmten Halfter ꝛc. sind nach aft: n ph in der zur Menschenimpfung zugelassenen Be. weit dieselbe durch den Thierarst festgestellt wurde, ,, zachtzitbase Jngbnt kesnäier genheit ö rer Säräbüchtz it aus einem solchen auf das Insfkan gt settopft werder. ist ein Irlfder ben ber er Säpfetzk fh e fen,, solchen Crktantun, sint. urn r d aaf esen äubern , 96 sten und flů ürli 1. gehn ß g s eng. im allgemeinen geltend gemacht, welche als eine Folge det Impfung ö ö. an v melche b weng wischan Wel n neihalb T Ta en nach derselbe. . — . und der , * n ,, . k. Art der Zubereitung der Lymphe (6 31), ae , 2 n a, , nn, nnn e, keer r. eintritt, in Kenntniß zu setzen. . 2 n gen fn, Thiere 4 . ũbertrag⸗ i ,, , beobachlet 6 , , . 5 41 ĩ ; i t d linken. Es genüzen 4 seichte Schnitte von ; ö nd diejenigen Anstaltgräume, in welchen eg sich ütung der Uebertragung von Variolagift auf Menschen oder Anstalte— ; ĩ ũ verlangen g gf gt nr rette, ,, , n, e nhl s, , mn, , ,,, ,, ,,, , , , , de e, hee ü nie des Impfges cäfts zu befolgen sin ; 2 em von einander entfernt liegen. Stärkere Blutungen beim Impfen schaß' wegen' erbeblicher Erkrankung oder weil in dem Hause eine anderer Weise stattgefunden so ist , , , 1 er Anstalt in Die Abnahme d § 26. . . laufende Nummer, . A. Allgemeine Bestimmungen. sind zu vermeiden. Einmaliges Einstreichen der Lymphe in die durch egen Kranke Kerrschl (oll) nicht in drag Impflokah kokamen, ders ge, ,. . ne gründliche Desinfektion me des Impfstoffz vom Thiere hat vor dem Eitrig—⸗ . Name und Stand des Empfängers §51 Anspannen der Haut klaffend gehaltenen Wunden ist im allgemeinen l. te, di Eltern 63 deren Vertreter dieses spätestens am Termin ⸗ ae m n K aeg a , Tn de gn. n, , ,. r n,, ,,, aste gn net'agen der Lparhe wit den Pissl ist cot lagẽ dem Jmpfarnt anfuzeigen. . . der mpfthiere. tz ; , n ezirks öffentliche Impfungen vornimmt. An Orten, an welchen ; z J r : orgfältige Reinigung de ; ! ö ö . . . Der Jmpfschein ist sorgfaltig auflubewahren. , , , , ä geen n ner der än nit en, mn . n d, G zy euchhusten, . er Ver⸗ ; en ; ⸗ ; ; 8 59, breitung en,. e 3 in 1 S 17. IV. im Alter von 5 Wochen und darüber sind den 6. 28 ef len 83 ee gf, wen, der ee ,,. inn e g e. nn. * Nenge der äbersandten Lynphe, ; ; Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, wenn mindestenz Vorschriften, welche von den Bebör den bei der Aus— Es empfiehlt sich, die zur Impfung bestimmten Thier vor iber Cin. Altotol und * ne, ern 14 g ittel und Behandlung mit u , , cn . Verimpfung seitens des
der Dauer der Epidemie nicht vorzunehmen. . Erhält der Impfarzt erst nach Beginn des Impfgeschäfts davon eine Pustel zur regelmäßigen Gatwickelung gekommen ist. Bei der u Fefofaen fin d- stellung in einem von den Änstaltzräumen getrennten Stall von einem genntniß, daß derartige L Eh fn in Fem betreffenden Scte kerrschen, Wiederimp nen n ö den * schon die Bildung von führ ung des K 1 folgen s Thierarzt beobachten zu lassen. Nur gut entwickelte Blattꝛrꝰ nd zur Abnahme von Lymphe IX. Wissenschaftliche und praktische Untersuchungen übe
oder zeigen sich dort auch nur einzelne Fälle hon Rothlauf (Erysipel) Knötchen ober Bläschen an den Impfstellen. S 1. ins hat die Ott V i. geeignet. Wiederholte Benutzung einer und derfelben Blatter ist nicht Thierlymp he ; ; bei Geimpften, so hat er die Impfung an diesem Orte sofort ju S 18. Bereits bei der Bekanntmachung des Impftermins ha 1 Ir der Impfung sind die Khiere von einem Thierarzt auf ihren geftättet. ; ) . unter Mechen und der zuständigen Bebörde davon Anieige zu machen. Der Impfarzt ist, verpflichtet, etwaige Störungen des Impf. volimelbehörde dafü? Serge zu tragen, daß die geb gesliq⸗ ge lufdhe een siand zu untersuchen. Hierbei ist der Haut und dem Den ffentli 8. 42. ͤ Har der Impfarit, einjelne Fälle ansteckender Krankbeiten in verlaufg und jede wirkliche oder angebliche Nachkrankheit, soweit sie Impflinge gedruckte Heeg hen r ar ch stel hi die ee. . e, . besondere Aufmerksamkeit ju widmen. Rur solche Thiere, 3 vrattf D 8 . ,, liegt ob, wissenschaftlich und Behandlung, so kat er in jweckent sbrechende? Wesfe deten Verbreitung ibm bekannt werden, thunlichst genau festjustellen und an iuständiger Impfungen und über d öl. er Impflinge währen 13 durchaus gesund sind, sind zur Gewinnung von Lymphe zu . Vergl. den Erlaß vom 25. Februar 19599. — M. d. g. A. Wege des . e nie l g . n, ,, . bei dem Im='geschäft durch seine Person zu verhüten. Stelle sofort anzujeigen. Entwickelung der Impfblattern erhalten. aßen. u. I 6 ü . G iii . — R. T 3 ür önnen anner, der nchen wer ,,
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