1900 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Präsident Waldeck ⸗Rousseau erinnerte daran, daß die Kammer fünfmal seiner Politik zugestimmt habe, und wies auf die Nützlichkeit der von der Re⸗ ierung eingebrachten, gegen die unleidlichen Be⸗

trebungen der religiösen Vereinigungen gerichteten Vor⸗ lagen hin. Die Regierung habe die alten republikanischen Traditionen wieder aufgenommen, und ihre Bemühungen seit 10 Monaten seien nicht vergebens gewesen, das Land sei ruhig, die Ausstellung werde beweisen, daß der innere Friede wieder hergestellt sei Der Minister⸗Präsident wies schließlich auf die Besetzung von Tuat hin, sprach sich für den Gesetzentwurf, betreffend die Kolonialarmee, aus und brachte eine Vorlage ein, welche den Ausbau der Vertheidigungsmittel an den Küsten und in den Kolonien be⸗ zweckt. Der Deputirte Berteaux beantragte, daß die Rede des Minister⸗Präsidenten öffentlich angeschlagen werde. Der Deputirte Méline warf dem Minister-Präsidenten vor, daß er von seinen alten Grundsätzen abgewichen sei, daß er Millerand einen überwiegenden Einfluß im Kabinet gewähre und sich dem Sozialismus gefällig zeige. Das Land weise eine derartige Politik zurück. Die Kammer beschloß hierauf mit 286 gegen 21 Stimmen, daß die Rede des Minister-Präsidenten öffentlich angeschlagen werde, und trat sodann in die Spezialdebatte über das Budget ein.

Belgien.

In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer verlas, wie W. T. B.“ meldet, der Minister⸗Präsident de Smet de Raeyer eine Mittheilung, zufolge welcher der König alle seine unbeweglichen Güter dem Lande zum Geschent macht. Die Rechte hörte die Verlesung, welche vom Hause mit anhaltendem Beifall begrüßt wurde, stehend an. Der Kammer wurde dann ein besonderer Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Annahme der Schenkung des Königs, vorgelegt. Der Vorlage ist das nachstehende Schreiben des Königs an den Minister des Innern beigefügt:

Aus Anlaß meines 65. Geburtstags liegt es mir am Herzen, dem Staate diejenigen meiner Besitzungen zu überweisen, die zur Annehm— lichkeit und Schönheit der Oertlichkeiten, wo sie gelegen sind, bei—⸗ tragen. Von dem Wunsche beseelt, diesen Gütern ihre Bestimmung, die Umgebung ju verschönern, zu erbalten, babe ich ständig darüber gewacht, daß sie durch keinerlei Bauten, die ihre Eigenart verändern könnten, verunstaltet würden. Es wäre bedauerlich, wenn nach mir diese ihre Bestimmung zum Schaden des Landschaftsbildes und der Gesundheit verschiedener bevölkerter Bezirke zu nichte würde. In der Ueberzeuzung, daß es sich empfehle, daß diese Güter dem Lande ge— bören, habe ich beschlossen, sie Belgien darzubieten, und bitte Sie, die beiliegende Schenkung Urkunde den Kammern zu unterbreiten.

Rumänien.

Im Senat interpellierte, dem W. T. B.“ zufolge, gestern der Senator Majoresco Junimist) über die An⸗ gelegenheit Hallier und beantragte eine parlamentarische Untersuchung. Nach Erwiderungen der Minister Lahovary und Jonesco ging das Haus zur Tagesordnung über.

Afrika.

Eine Depesche des Feldmarschalls Lord Roberts aus Bloemfontein vom 10. d. M. besagt: Der Feind war in den letzten Tagen sehr thätig; ein Kommando steht nördlich vom Oranjefluß nicht weit von Aliwal North, ein anderes greift die Garnifon von Weppener an, die sich sehr tapfer hält und den Buren gestern schwere Verluste zugefügt hat. Der Times“ zufolge besteht die britische Truppenabtheilung bei Weppener aus 400 Mann.

In einem weiteren Telegramm des Feldmarschalls Lord Roberts vom gestrigen Tage heißt es: Der General Sir Redvers Buller melde, daß der Feind am 10. d. M seinen rechten Flügel angegriffen habe, als derselbe seine Stellung änderte. Die britische Artillerie habe jedoch die Geschütze der Buren zum Schweigen gebracht. Die Buren hätten den An⸗ griff nicht erneuert. Die britischen Verluste beliefen sich auf 4 Todte und 8 Verwundete.

Ueber den Verlauf dieses Gefechts meldet das „Reuter sche Bureau“ aus Ladysmith: Die Buren eröffneten am 10. d. M. in früher Morgenstunde das Feuer und warfen von drei weit von einander getrennten Stellungen Granaten in das britische Lager bei Elandslaagte, richteten jedoch keinen Schaden an. Die Geschosse fielen in das Freiwilligen-Lager. Kavallerie, berittene Infanterie und Infanterie rückten zur Rekognoszierung aus Und fanden den Feind in großer Stärke gut verschanzt. Die Schiffsgeschütze erwiderten das Feuer der Buren. Unterdessen versuchten die Buren eine Flanken— bewegung zur Rechten und Linken der britischen Truppen, die aber durch das Feuer der letzteren verhindert wurde. Zwei bei der Bedienung der Geschütze thätige Matrosen sind efallen; auch haben die Engländer noch einige weitere Ver⸗ uste erlitten. Gerüchtweise heißt es, daß eine Buren⸗ Abtheilung südwestlich von Elandslaagte aufgetaucht sei.

Aus Colesberg vom 11. d. M. berichtet das „Reuter'sche Bureau“, der Feldmarschall Lord Roberts habe angesichts der Unruhen an der Grenze eine Proklamation erlassen, in welcher er die Bewohner der nördlichen Distrikte der Kapkolonie darauf hinweise, daß er gegen weitere Akte von Feindselig—⸗ keit keine Milde, sondern die äußerste Strenge des Kriegsrechts in Anwendung bringen werde.

Nicht der General Chermside, wie gestern gemeldet worden war, sondern der General Pole Carew ist zum Nachfolger des Generals Gatacre ernannt worden.

Dem „Standard“ wird aus Durban vom 11. d. M. gemeldet: Eine ganze Brigade ist von Natal abgegangen, um zu den Truppen des Feldmarschalls Lord Roberts zu stoßen. 362. weitere Regimenter schiffen sich heute ein. Der General

unter wird das Ko]mmando über die Brigade übernehmen.

Nach einer Meldung aus Simonstown beabsichtigen die britischen Behörden, die gefangenen Buren sobald als möglich nach St. Helena zu schaffen, da die für die Ver—⸗ sorgung derselben ungünstigen Verhältnisse täglich von neuem k Tage träten. Den „Dailn News“ zufolge sind bereits am

. 400 Buren in Kapstadt nach St. Helena eingeschifft worden.

Dem britischen Kolonialamt sind, wie ‚W. T. B.“ erfährt, sehr beruhigende Nachrichten aus Kumassi zu⸗ e men. Die telegraphische Verbindung ist wieder hergestellt worden.

Rr. 15 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundbeitsamts“ vom 11. April bat folgenden Inhalt: Personal⸗ Nachrichten. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Deggl. gegen Gelbfieber. Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Berlin.) Kluderarbeit. Reg. Bez Port dam.) Bauarbeiter. Vieh- und Fleischbeschauer. (Reg. Bez. . Hackfleisch. (Mecklenburg · Schwerin.) Schweine⸗ rothlauf. (Anbalt. Tuberkulöse Schlachithiere (Hamburg.) Medizinal Ordnung. Hebammen ⸗Ordnung. CDesterreich) Rigo rosen. Ordnung. Kinderschutzz (Böhmen.) Hebammenwesen. (Steiermark) Bewegung der Bevölkerung. (Kärnten.) Trink- wasser. (Kraia.) Diphtherie. (Belgien) Schiffe. Nieder- lande) Sanitäts, Reglement. Gang der Thierseuchen im Deutschen Reiche, 31. März. Desgl. in Dänemark, 4. Vierteljahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preußen, Reg.

Bezirke Breslau, Hildesheim, Düsseldorf, Sigmaringen, Sachsen,

Elsaß Lothringen, Schweiz, Rußland, Argentinien) Verhandlungen von gefetzgebenden Körperschaften. (Deutsches Reich) Gemeingefähr⸗ liche Krankheiten. Vermischtes. (Preußen. Breslau.) Kanali—⸗ fation, 1898/99. (Frankreich. Seine. Departement.) Gesundbeits⸗ ratb, 1898. (Britisch⸗Ostindien. Kalkutta.) Pest, 1898. (Ver⸗ einigte Staaten von Amerika) Todesursachen. (Indiana.) Sterb⸗ lichkeit, 1897/98. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbe⸗ fälle in deutches Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Deszl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Kranken bäufern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Eatscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln (Butter, Kunstbutter, Fett).

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Statistik rückfälliger Berbrecher in Preußen.

Die Statistik der Rückfälligkeit gebört zu den wichtigsten Theilen der Kriminalstatistik. Ein besonderes Interesse unter den Rückfälligen wiederum beanspruchen die Berufsverbrecher“, diejenigen Elemente, von welchen man sich nicht nar vereinzelter, wenn auch wiederholter Verstöße gegen die Rechtsordnung, sondern eines andauernden Ver⸗ haltens von der Art ju versehen hat, daß ihre ganze Existenz als eine antiso iale', gemeinschädliche betrachtet werden muß. Schon die annähernde Feststellung der Anzahl dieser Personen ist von Wichtigleit. Weiterhin können Untersuchungen über ihren Lebens gang und ihre gesammten persönlichen Verhältaisse nicht nur für die Moralstatiftik, sondern auch für die Strafgesetzgebung und den Strafvollzug sehr werthrolle Aufschlüsse und Fingerzeise liefern. Mit solchen Untersuchungen ift in Preußen in den zum Ressort des Ministeriums des Innern gehörenden Strafanstalten begonnen worden, und zwar ist mittels Zäblkarten eine Aufnahme des Bestandes für solche an einem bestimmten Tage in den Strafanstalten befindlichen rückfälligen Zuchthausgefangenen erfolgt, welche wenigstens drei Frei⸗ beitzstrafen (Zuchthaus, Gefänaniß oder Korrektionshaus), darunter eine oder mehrere von sechs Monaten und darüber, verbüßt hatten. Einige vorläufige, bis zum 31. März 1897 reichende Ergebnisse dieser Erhebungen veröffentlicht der Regierungsrath Georg Evert im neuesten Vierteljahrsbeft der „Zeitschrift des Königlich vreußischen Statistischen Bureaus“ und in der „Statistik der zum Ressort des Königlich preußischen Ministeriums des Innern gehötenden Straf⸗ anstalten und Gefängnisse für den 1. April 1898/9935.

Es sind im Ganzen für 18 049 „Berufsverbrecher' in dem er⸗ wähnten Sinne, welche am 1. Oktober 1894 in den dem Ministerium des Innern unterstellten Strafanstalten saßen oder bis zum 31. März 1897 in sie eingeliefert wurden, und jwar für 15 539 männliche und 2510 weibliche, Zählkarten aungestellt worden. Diese Ziffer deckt sich freilich nicht völlig mit der Anzahl der „Berufg⸗

verbrecher, welche in diesem Zeitraume durch die erwähnten Anstalten gingen. Für 923 Männer und 249 Weiber sind nämlich schon in dieser kurzen Frist wiederholt Zihltarten

ausgestellt worden, weil sie nach inzwischen erfolgter Entlassung aus der Anstalt abermals zur Ginlieferung gelangten. In den Angaben der amtlichen Statistik erscheinen diese Personen danach wiederholt, als zwei verschiedene Individualitäten, wie dies den inzwischen ein—⸗ e, Aenderungen ihrer versönlichen Verhältnisse (Alter, Vor⸗ rafen, eventuell auch Familienstand, Beruf u. s. w.) entspricht. Die Anzahl der eingelieferten , Berufsverbrecher' überhaupt ist somit etwas geringer als diejenige der Zählkarten.

Von der Gesammtzabl dieser rückfälligen Zuchthausgefangenen (Zäblkarten) waren 4756 in Schlesien geboren, 1735 in der Rbein⸗ propinz, 1657 in der Provinz Posen, 1436 in der Provinz Branden burg obne Berlin. 1423 in m, 1181 in der Provin; Sachsen, 1069 in Westpreußen, 719 in Pommern, 736 in Berlin, 643 in Westfalen, 584 in der Provinz Hannover, 503 in Hessen⸗ Nasfau, 322 in Schleswig ⸗Holstein, 1 in Hohenzollern, mithin im preußischen Staate zusammen 16816, in anderen Staaten des Deutschen Reichs 1611 und im Auslande 222. Die Sträf⸗ linge haben sich demnach auf die einzelnen Provinzen nach ibrem Geburtsorte nicht in demselben Verhältnisse vertheilt wie die Gesammtbevölkerung. Verhältnißmäßig häufig waren unter den männlichen Sträflingen die geborenen Schlesier, Berliner, Posener, West. und Ostpreußen, sowie die geborenen Nichtpreußen und Reichzausländer. Alle übrigen Landettheile stellten weniger Sträf« linge, als nach ibrem Antheil an der Gebürtigkeit der Bevölkerung auf sie gefallen wären. Von den preußischen Gebletstheilen lieferte mithin außer den stark mit Volkstheilen nichtdeutscher Zunge durch setzten Propinzen nur die Stadt Berlin ein, überdurchschnittliches Kontingent an Sträflingen, und zwar ein um über 70 zu großes. Die Vertheilung der weiblichen Sträflinge ist eine ganz äbnliche wie die der männlichen; nur hält sich die Stadt Berlin, die bei den letzteren ein besonders ungünstiges Ergebniß zeigte, fast genau auf dem Durchschnitte.

Sehr bemerkenswerth, aber auch sehr unerfreulich sind die An— gaben über das Alter der Sträflinge bei ihrer Einlieferung. Bekanntlich ist die Verurtheilung zu Zuchthaus für Personen unter 18 Jahren ausgeschlossen, und man sollte danach erwarten, solche unter 21 Jahren überhaupt nur ganz ausnabmzweise in unserer Statistik zu finden, da diese nur von Personen handelt, die bereitz drei oder mehr Freibeitsstrafen, darunter wenigstens eine von längerer Dauer erlitten haben. Thatsächlich ist aber die , ,. von 13 bis 21 Jahren schon mit 366 männlichen und 42 weiblichen Sträflingen vertreten, die nächste, auch noch verhältnißmäßig sehr jugendliche Gruppe von 21 bis 25 Jahren sogar mit 1663 bezw. 196, die ven 25 bis 30 Jahren mit 2654 bejw. 359. Die Hauptmasse kommt allerdings auf die Gruppen von 30 bis 50 Jahren; immerhin wird man den Antheil der jängeren Altersklassen als einen sehr großen anseben müssen.

Weitere Tabellen der amtlichen Statistik geben über eheliche oder uneheliche Geburt, Familien stand, Kinderzahl, religiöses Bekenntniß und andere persönliche Verhältnisse der Sträflinge Auskunft. Ehelich geboren waren von der Gesammt⸗ zahl 15 519, unehelich geboren 2128, ledig 10 306, verheirathet 53651, darunter 67 getrennt lebende Personen, 2074 vor dem 25. Lebensjahre Verheirathete und 836 Personen, bei denen der Zeitpunkt der Eheschließung unbekannt ist. Von den Verheiratheten waren ferner 1679 kinderlos, 451 hatten mehr als 5 Kinder; 565 weibliche Sträflinge waren uneheliche Mütter. Be—⸗ merkengwerth ist namentlich das große Uebergewicht der Ledigen unter den Sträflingen; verwittwet waren 1365, geschieden 1017. 10 407 der rückfälligen Zuchthausgefangenen bekannten sich zum evangelischen Glauben; die katholische Bevölkerung stellte 7513, demnach ein 6 Kontingent, als man nach ihrem Antheil an der Gesammt—

evölkerung erwarten müßte; 120 waren Juden, 9 Andersgläubige.

Von 2 sind ferner die Angaben über die Beruf t⸗ tbät igkeit der Sträflinge selbst und über diejenige ihrer Väter. Nach der Berufszäblung vom 14. Juni 1895 entfielen bekanntlich in Preußen von der Gesammtzahl aller Erwerbsthätigen

auf die Berufgabtheilung A (Landwirthschaft, Gärtnerei, orstwirtbschaft, Fischereij . auf die Abtheilung B (Bergbau und Hüttenwesen, Indu strie * G

inn 35,1 auf die Abtheilung O (Handel und Verkehr)... . 1621 auf die übrigen Abtheilungen.. . 11 Wäbrend also bei den gesammten Erwerbsthätigen die Gruppe ]

Eandwirthschaft u. J. w.) die zahlreichste war, überwiegt unter den Sträflingen weitaus die Gruppe B 1 Hütte nwe en. Industri⸗ Bauwesen) auf welche allein Sts Männer und 57 Welber, zu sammen 9gö75 Personen, also reichlich die Hälfte der Gefamm ia entfallen. Der Brufsabtheilung A (Landwirthschaft u. s. w) gehörten 6048, den Handels. und Verkehrs gewerben nur 1023, den fonftigen Berufsabtheilungen 1903 Sträslinge an. Noch bemerkenswerther sind& die Angaben über die Berufsthätigleit ihrer Väter. Zur Zeit der Väter der gegenwärtigen Sträflinge blieb die Ausdehnung der Abtheilung (Industrie u. s. w.) noch viel weiter als heute hinter derjenigen der Abtheilung A (Landwir thichaft u. s. w.) zurück. Gleichwohl ist auch unter den Vätern der Sträflinge die Gruppe B mit insgesamml 8346 ungleich zahlreicher vertreten als die Gruppe A mit 57 46 Vaͤtern von Sträflingen; den Handelk⸗ und Verkehrsgewerben gehörten von den Vätern nur 1168, den sonstigen Berufgab⸗ tbeilungen 1211 an, und. bei 1579 (meist unehelich geborenen; Sträflingen war die Berufsstellung des Vaters unbekannt Man vermöchte hierin“, wird zu diesen Zablen in der amtlichen Veröffentlichung bemerkt, den Nachweis zu suchen, daß das gewerblich. industrielle Milieu‘, namentlich wenn schon die Eltern ihm angehört haben, einen ungleich günstigeren Nährboden für die Ertwickelung des Berufe verbrecherth ums biete als das landwirthschaftliche Indessen können jene Eischeinungen des unmittelbaren. Ju. sammenbanges mit den Berufsverhältnissen auch entbehren und lediglich oder großentheils nur darauf beruhen, daß im Gegen— satze ju der landwirthschaftlichen Thätigkeit die gewerblich industrielle in der Regel größere Menschenansammlungen voraussetzt, in welchen Herde des „Berufsverb rech erthums“ sich leichter bilden können als in der zerstreut lebenden landwirthschaftlichen Bevölkerung.“

Den weiteren Nachweisen, wie viele Sträflinge vor und nach vollendetem 14. Lebensjahre Vater, Mutter oder beide Eltern verloren oder Stiefeltern erhalten baben, wie viele von ihnen keine oder mehrere (bis zu 11 und darüber) Geschwister besaßen, und wie viele bei den Eltern, in Zwangserziebung oder anderzwo erzogen waren, entnehmen wir, daß 3230 der rückfälligen Zuchthausgefangenen bereitz vor dem vollendeten 14. Lebensjahre den Vater, 21165 die Mutter und 1027 beide Eltern verloren, daß 1307 vor vollendetem 14. Lebenz. jahre einen Stiespater, 991 eine Stiefmutter und 39 sowohl Stief vater als auch Stiefmutter erhalten hatten. 15 455 Sträslinge waren bei den Eltern, 348 in Zwa ngserziehung und 2242 anderswo erzogen.

Eine verhältnißmäßig sehr große Anzahl von Sträflingen, nämlich mehr als die Hälfte (10 9680), war nur im 1 mangel⸗ hafter oder ganz ungenügender Schulbildung. 7787 besaßen Volksschulbildung und nur 180 Männer und 7 Weiber eine höhere Bildung. Die Muttersprache war bei 2341 Männern und 621 Weibern, im Ganzen bei fast einem Fünftel der Sträflinge die polnische, bei weiteren 169 Männern und 24 Weibern eine andere nichtdeutsche Sprache. Weitaus die meisten rückfälligen Zuchthaus. gefangenen waren nach der Entlassung aus der Schule zunächst im Handwerk, im Gesindedienst oder in der Industrie beschäftigt gewesen. Die Schule des Heeres hatten nur 4205 von den 15 539 Männern durchg macht.

Auch über die Vorstrafen und die letzten Strafen der Gefangenen finden sich in den tabellarischen Uebersichten der amtlichen Statistik bemerkenswerthe Za hlenangaben. Die Mehrbeit der Sträf⸗ linge hatte eine noch viel größere Anzahl als drei Freiheitsstrafen an Vorstrafen erlitten, 6498 Männer und 10987 Weiber nämlich 6 bis 0. 4169 Männer und 759 Weiber 11 bis 30, 202 Männer und 113 Weiber sogar 31 und mehr Strafen. Dabei hatten die Vor⸗ strafen bei der großen Mehrheit der Sträflinge sich bereits auf mebr als 1 Jahr, bei 6574 Männern und 1008 Weibern sogar auf mehr als 5 Jahre erstreckt. Sehr unerfreulich sind wieder die folgenden Ziffern über das Alter bei Begehung der ersten Strafthat. Mehr als 1000 Sträflinge waren schon vor vollendetem 14. Lebensjahre in die ‚Verbrecherlaufbabn“ eingetreten, fast 5000 vor vollendetem 18. Lebensjahre; nur bei einer kle inen Minderheit wurde die erste Strafthai erst., nach dem 26. Lebensjahre. begangen, nämlich bei 3437 Männern und S880 Weibern. Die Ursache der ersten Bestrafung war in der Mehrbeit der Fälle, und jwar bei 9961 Männern und 1793 Weibern Diebstahl; doch trat dieses Vergehen nech häufiger, nämlich bei 11 813 Männern und 2110 Weibern, als Ursache der letzten Bestrafung auf. Im allgemeinen mußten überhaupt unter den Ursachen der letzten Bestrafung die Ver⸗ brechen und Vergehen etwas häufiger vorkommen als unter denen der ersten Bestrafung, weil bei diesen auch einfache Uebertretungen mit, zählen (im Ganzen 1356 Fälle, darunter 887 von Bettelei und 22 von Landstreichere). Diese Regel nifft aber im einzelnen nicht zu; vielmehr treten, an dem letzten P⸗unkte der Verbrecherlaufbabn“ ge= wisse Verbrechen und Vergehen verhältnißmäßig viel stärker oder schwächer als an ihrem Beginne hervor. Auf der einen Seite nämlich finden sich unter den

ersten letzten

Ursachen Verbrechen und Vergehen gegen die Sittlichkeit. . 297 58 Brandstiftungen J 94 218.

Die Neigung ju diesen Strafthaten ist also bei den alten Ver⸗ brechern ganz unverhältnißmäßig größer als bei den jungen, Dagegen traten, obgleich, wie erwähnt, in den Zahlenreihen der letzten Be¶ strafung bei allen Verbrechen oder Vergehen etwas größere Ziffern auftreten könnten als bei denen der ersten, die alten Verbrecher ehr zurück bei den Verbrechen und Vergehen gegen Staat, öffentliche Drdnung und Religion (526 letzte gegen gis erste Bestrafungen), Törperverletzung (270 gegen S606 und Unterschlagung (82 tegen S33) Die Dauert der letzten Bestrafung, in deren Verbüßung der Gefangene bee fen war, betrug bei dem weitaus größten Theil der Sträflinge nicht über 5 Jahre, über 19 Jahre nur bei einer gan geringen Minderheit. Nebenstrafen (Polizeiaufsicht oder Verlutt der bürgerlichen Ehrenrechte) waren fast über alle Stcäflinge beider Geschlechter verhängt worden. .

Eine besondere Darstellung ist dem Orte der letzten Stras⸗ that gewidmet, je nachdem diese in einer größeren, mittleren oder kleineren Gemeinde begangen war. Nach der Volkszählung dom 2. Dejember 1895 lebten von der Gesammtbevölkerung des preußischen

Staates (31 855 123 Personen) a. in Gemeinden unter 2 000 Einw. 15 470 800 48,7 d0

. ö über 5 600 . 3 557 gos 11, 48 Jo 8. . 5 20 00 46165 569 14498060 4. . 20 160 0 3 477 453 108270 S. 2 *. . 100 000 * 2 956 057 9, 28 oso , . 1677 304 6.27 0.

Von den letzten Strafthaten dagegen wurden begangen

in den Gemeinden zu a. 4837 26 Sl sco der Gesammtzabl, b. 1968 1091

. x . 3176 1757.5. = . . d. 3365 18,19. . ö . e. 3038 1693. . ö f. Net Se.8.

Hier tritt die Bedeutung der größeren Bevõlkerungsansammlung . die schwere Kriminalität besonders deutlich hervor. Di Gemein 9 von weniger als 2956 Ginwohnern waren wenig mehr als halb. . Mittel. Und Sroßstädte von 25 O50 Einwohnern aufwärts fast doph . so oft der Schauplatz der Thätigteit von Berufs berbreche in n, nach ihrer Berßlterung fu erwarten gewefen wäre. Die Geme von 2666 bis 5505 Ginwohnern stehen den kleineren, die von

bis 20 000 den größeren etwas näher.

gin g ag men ahn ö , , . t mit dem Berufsverbrecherthum besteht insofern, a der finn ch Drittel der Sträflinge Gewobnheitstrinker, etwa war; fast ein Fünftel hatte die in der Trunkenbeit begangen. Der gewerbs.«

und . Landstreicher

in hat letzte . war von den Weibern über ein Viertel ergeben.

etzte mäß gen ehe waren von den rückfälligen Zuchthausgefangenen 35 7 y 2035. Nur eine kleine Minderheit bildeten ohn Per sgnen mit verminderter oder feblender Arbeitsfähigkeit: 2825 i en,, Auch die Zabl der Almosenempfärger war nur gering, e men 9g2, während 16 355 der Verbrecher ein Einkommen bis zu y 6. 1430 ein solches von mehr als 8900 bis 2000 M und 48 ein vtamaien von über 2009 bis B00 hatten; bei 64 Gefangenen st das selbe unbekannt geblieben. = . . Ven den bisber angeführten Zablen dürften die statistisch be⸗ deutsamsten, leider sehr wenig erfreulichen wohl diejenigen sein, welche f das Alter der. Berufgverbrecher, bei ihrer Einlieferung und e ihrer ersten Strafthat sowie auf die Anzabl der Bestrafungen, f sie bereit vom Standpunkt der „Besserungztheorie“ erfolglos . tlitien baben, bezieben. Noch betrübender sind aber wohl die lenden Ziffern. Nach dem Gutachten der Beamten⸗ en en der Strafanstalten war bei 147258 Männern mull Weibern, also bei, einer erdrückenden Mehrheit r Sträflinge, der Rückfall nach der Entlassung erwarten und zwar fast immer wegen Unverbesserlichkeit, nur i iss Männern und 35 Weibern wegen körperlicher oder geistiger Ge= ichen, bei 122 benr, 64 aus anderen Grün zen. Zweifelbast, war der l nur bei Läg beim. 13. unwahrschetich hei zes bezx. zz Personen. Hiernach wären die Insassen der Strafanstalten, welche bereits drei Freiheitsstrafen, darunter wenigstens eine von sechs Hinten oder längerer Dauer erlitten babgn, jast sämmtlich az ndaültig verloren anzusehen; mindestens wäre nicht zu hoffen, daß zer Aufenthalt in der Strafanftalt sie wieder zu nützlichen Mitgliedern

* Gesellschaft machte.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Berliner Fliesenleger ist, nach der. Voss. g., für beendet erklärt worden. Ein Theil der Ausständigen bat Fier den alten Arbeits bedingungen die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem ein anderer schon vorher nach einigen Zugeständnissen in die Verkflätten zurückgekehrt war (vergl. Nr. 165, 1889 d Bl) Wie de Volks Zig. vom gestrigen Tage berichtet, ist in einer öffentlichen Jersammlung hitsiger Schneider auch decen Ausstand für beendet Itlärt worden (bergl. Nr. 87 2. Bl.). In den Ausstand ein. zttreten sind die Bleiglaser; sie verlangen eine Verkürsung der Irbeitsjeit und böheren Stundenlohn.

uz Köln wird der Dt. W.“ mitgetheilt, daß dort am 160. . M. etwa 160 Fassadenputzer Gehilfen die Arbeit nieder. zelcgt haben, weil die Meister die eingereichten Forderunzen nicht ewilligten. ; ; : . Nach einer Meldung der Rhein. ⸗Westf. Ztg. sind die Arbeiter dr Treibriemen fabrik Herold' in Melle bei Osnabrück in⸗ solge von Lohndifferenzen in den Ausstand getreten.

Kunft und Wissenschaft.

Der große Radleuchter im Dome zu Hildesheim, der aus dem 11. Jahrhundert, angeblich von dem Bischof Hezilo, berrührt, sollk, wie Die Denkmalspflege berichtet, nach Anweisung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten einer gründlichen Wiederherstellung unteriogen werden. Der Radleuchter besteht aus einem rund 5. m im Durcmesser haltenden, mit stark vergoldetem Kupferblech bekleideten Reifen als Lichtträger, an welchem 12 als Thore und ebensoviel als Thürme ausgebildete Gehäuse, die vermuthlich mit Lampen besetzs waren, angebracht sind. Aebnliche Radleuchter find noch im NMinster zu Aachen und in Komburg (Schwaben) erhalten. Der dileesbeimer Leuchter befindet sich gegenwärtig in einer sebr berunter⸗ zekommenen Verfassung; besoaders infolge einer im Jahre 1818 er⸗ litenen Wie derherfstellung durch einen einfachen Klempnermeister ist er derartig mitgenommen, daß von seiner ursprünglichen Gestalt vieles derschwunden ist und dadurch eine sorgfältige Neubearbeitung sehr erschwert wird. Bei der genannten Umarbeitung im Jahre 1818 wurden 1. B. die den Reif verzierenden, laufenden Blattfriese der Länge nach durchschnitten und in diesem Zustand abwechselnd mit roh aus Weißblech ge⸗ sbnittenen Stücken wieder am Reif befestigt. Wieviel hei einer noch früberen, im Jahre 1601 durch einen Hildesheimer Goldschmied ausgeführten Ausbesserung zerstört wurde, ist nicht mehr festzustellen. Verschwunden sind auch die Engelgestalten, mit welchen der Leuchter an bohen Festtagen geschmückt wurde. Im Jahre 1858 hat der Bildbauer Professor Küsthardt in Hildes⸗ beim eine Nachbildung des Radleuchters für das South Kensingtoa⸗ Nuseum in London angefertigt und dabei die muthmaßliche Form viederbhergestellt. Von demselben wird zunächst ein Probestück des Raxlerchiers von ue des Ganzen angefertigt, an welchem die dem⸗ nächstiee Anbringung der Beleuchtunge körper (ob Kerzen eder elektri⸗ ses Licht, ist noch zweifelhaft) versucht werden soll.

Bauwesen.

Die Hobkönigsburg bei Schlettstadt, seit kutzem CGigen— lum Seiner Majestät des Kaisers, wird auf Allerhöchsten Besebl wie derbergestellt werden. Dem umfassen den Bauentwurf gemäß oll, wie Die Denkmalpflege meldet, nach Sicherung der Fundamente die Burg durchweg wieder mit Bedachung verseben werden und auch der im 18. Jahrhundert durch die Sickinger abgetragene Bergfried wieder aufgeführt werden. Die vorbereitenden Arbeiten erden bereits in diesem Feübjahr durch den Architekten Bodo Cbhardt in Angriff genommen. Die Burg soll nicht : Wohn— swecken, son ern als eine Art Museum für die Geschichte des Mittel- äters in Clsaß Lothringen börgerichtet werden und auf besonderen Dunsch Seiner Masestät' des Kaisers in weitestem Umfange der Be— döͤllerung offen stehen.

z. Dis weite Vierteliabrsbeft o. Jabrganzs der Zeitschrift 6 Bauwesen (herausgegeben im Mmisterium der öffentlichen tbeiten, Schriftleiter: Otto Sarrazin und Friedrich Schultz; Verlag n Wilbelm Ernst u. Sohn in Berlin) hat folgenden Inhalt: Das saiserhaus in Goslar, vom Bauralh von Behr, Kreis⸗Bauinspektor 3 Gotlar; Die Funsthalle in Karlsruhe, vom Ober. Baud rektor .J. Durm in Karlsruhe; Das Chorgestähl in der Kirche Santa ? atis delle Careeri zu Prato, im Dom und Baptisterium zu Pisa, ö Regierungs. Baumesster Faerber in Berlin; Die Wasserver⸗ m und die Entwässerung der Stadt Neustadt in Oberschlesien, aan Baurath Ritzel, Kreis. Bauinspeklor in Neustadt O. S.; Pumpen- e et für die Wolga (Bates'sche Bauart); Die neue Straßenbrücke eee den Main bei Miltenberg, Dreigelenkbögen aus Bruchstein⸗ ** voa Bauamtmann Eduard Fleischmann und Staats Bau⸗ 8 . J. B. Bosch in Aschaffenburg; Fahrwassertiefen und . ft bei der Oder, vom , b , Ehlers in Krossen 6 Die Regulierung der Rbone, vom Regierungé⸗ und Baurath Ju r mund in Koblenz; Zeichnerische Darstellung der elastischen

echbiezung der Bogenträger, vom Baurath Ädol Francke in Herm

Erg am Harz; ö . r 2 Der Kaiferfieg über die Spree bei Oberschöneweide,

Literatur.

Daz Verfahren in Auseinandersetzungsangelegen⸗ irn. Im Auftrage des Königlichen . für Landwirtb⸗

; eberg. Zwelte Auflage, neu Cann Unter. Staats fefretãt 8

für die Beamten der General, und der Spezial Kommissionen be= stimmten Werke sind saͤmmtliche Vorschriften für daz Verfahren in Auseinandersetzungssachen, die im Geltungsgebiete und nach Maßgabe des Gesetzes vom 18. Februar 1880 anzuwenden sind, systematisch und unter Beibebaltung des Textes der Gesetz'zvorschriften jusgmmen gestellt und eingehend erläutert. Die Bearbeiter der zweiten Auflage, welche durch die seit dem Erscheinen der ersten Cingetretenen großen Veranderungen in der inneren Einrichtung der Auseinandersetzunge⸗ behörden, namentlich aber durch das Reichägesetz vom 17. Mai 18388,

betreffend Aenderungen der Zioilprozeßordnung, und das dazu er

gangene preußische Ausführungsgesetz vom 22. September 1839 noth—⸗ wendig geworden ist, durch die eine erhebliche Aenderung der gesetz lichen Verfahrengporschriften herbeigeführt wurde, haben an den Grund⸗ sätzen der ersten Auflage festgehaltén. Zu den aus der Zivilprozeß⸗ orßnung herrübrenden Bestimmungen sind Erläuterungen nur insoweit gegeben, als sie zu ihrem allgemeinen Verständniß erforderlich waren. Eingehender sind dagegen die durch die besonderen agrargesetzlichen Vor⸗ schriften bedingten Abweichungen von den Bestimmungen der Zvil⸗ projeßordnung behandelt. Auch die Judikatur des Reichsgerichts ist berücksichtigt, soweit sie sich auf das Verfahren in Auseinandersetzungs⸗ angelegenheiten bezieht. Besonderes Gewicht haben die Bearbelter der jweiten Auflage auf die Ergänzung der Verwaltungsvorschriften gelegt. In dieser Beniehung ist eine Fülle von Material vochanden; die in Betracht kommenden Agaocdnungen rühren zumeist von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ber und waren nur zum kleinsten Theil veröffentlicht. Nicht selten sind auch Vorschriften des materiellen Rechts erörtert und wird auf die Stellung der höchsten Instanzen, insbesondere des Reichsgerichts und des Ober— verwaltungsgerichts, zu wichtigen und häufiger vorkommenden Fragen hingewiesen. Von den Anlagen der ersten Auflage haben mehrere nicht wieder Aufnahme gefunden, weil ein Bedürfniß, sie stets zur Hand zu haben, nicht besteht; andere, bei denen ein solches Bedürfniß vorliegt, siad an ibre Stelle gesetzt. Den Schluß blldet ein sehr aus⸗ führliches alphabetisches Sachregister, das die Benutzung des umfang- reichen Handbuchs wesentlich erleichtert.

Einführung in die Mili tärstrafgerichtsordnuns vom 1. Dezember 1898. Systematisch. Darstellung der Militär- gerichts verfassung und des Militärstrafoerfahrens unter Berücksichtigung der Ausführungsbestimmungen von Dr. Julius Weiffenbach, Wirklichem Geheimen Kriegsrath und Chef der Justiz Abtheilung im preußischen Kriegs. Ministerium, ord. Hon.-Professor an der Universität Berlin. Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn hierselbst. Preis 4 * Dieseg Buch, dessen Verfasser als Mitglied des General⸗Auditoriats an der Ausarbeitung des Gesetzes hervorragenden Antheil gehabt hat und mit den Vorlesunzen über daz neue Militärstrafverfahren an der biesigen Universität betraut worden ist, giebt eine einfache, klare und übersichtliche Darstellung der neuen Militärgerichteperfassung und des neuen militä gerichtlichen Verfahrens Es hegweckt, Alle, die zur Mit⸗ wirkung an der Militärstrafrechtspflege, sei es als Gerichtsherren, Untersuchungsfübrer, Richter oder Vertheidiger, berufen sein werden, zuverlässig zu orientieren. Ein solches Handbuch wird den Offineren und Beamten des Heeres und der Marine umsomehr willkommen sein, als die Mündlichkeit und Oeffentlichkeit des Verfahrens und die damit zusammenhängenden zahlreichen Formvorschriften erböbte An forderungen an alle an der Militärstrafrechtspflege Betheiligten stellen. Auch die Unterrichtskurse werden das Werk als beste Grundlage be⸗ nutzen können.

Das Aufgebotsver fahren nach Reichs und preuß i⸗ schem Landesrecht in Mustern und Beisvielen. Von Otto Richter, Amtsgerichtsrath in Graudenz. J. U. Kern's Verlag, Breslau. Preis kart. 250 M Das Werlchen beschäftigt sich mit dem Aufgebot im Sinne der Zivilptozeßordnung, d. h. mit der öffent. lichen Aufforderung an unbestinmte unz unbekannte Betheiligte bezüglich irgend eines bestimmten Rechtsvortheils, Rechte und Ansprüche auf den⸗ selben bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie der Rechtsnachtheil der Ausschließung von jenem Rechtsvortbeil treffen werde. Es giebt an der Hand von Belspielen dem Aufgebotsrichter einen Fingerzeig wie er nach geltendem Reichs. und preußtschem Landesrecht in Auf gebots- sachen zweckmäßig zu verfahren habe. Die einschlagenden Reichs und vreußischen Landesgesetze, soweit die letzteren für die Bearbeitung der Aufgebot sachen jetzt Geltung haben, sind eingebend berücksichtigt worden.

Das Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899, unter Berücksichtigung der Eatscheiduagen des Reichs. Versicherungs⸗ amtes herausgegeben von Dr. jur. Alfred Sala, Regierungs⸗ Assessor. Berlin, Verlag von H. W. Müller. Preis kart. 240 0 Vas vorliegende Büchlein ist, wie schon sein handliches Format erkennen läßt., vorwiegend für die Praxis bestimmt und, wie wenige andere, zur Einführung und zum weiteren Eindringen in die vielfach komplizierten Bestimmungen des Gesetzes geeignet. Da die Recht⸗ sprechung des Reichs⸗Versicherungsamtes eingehend und dabei doch in prägnanter Kürze wiedergegeben ist, wird das Werkchen bei Allen, die das Gesetz anzuwenden oder auszulegen haben, bald beliebt werden.

Bie Arbeiter ⸗Versicherung im Auslande, bearbeitet von Dr. Zacher, Geheimem Regierunzsrath im Reichz⸗Versicherungs amt. Heft 8 bis 12: Die Arbeiter⸗Versicherung in Rußland, Finland, der Schweiz und Belgien. Berlin, Verlag der Arbeiter. Versorgung (. Troschel). Dle vorliegenden Heste des wertvollen Sammelwerks, das die Geundsätz? und Ergebnisse der augländischen Arbeiterversicherung für den deutschen Leser über- sichtlich zusammꝛnstellt, ihm den Gesetzestert an die Hand giebt und sich durch die Zuverlaͤssigkeit und Gründlichkeit der Bearbei⸗ tung auszeichnet, behandeln die Arheiterversicherung in Rußland, Finkand, der Schweiz und Belgien in gleich mustecgültiger Weise, wie die bisher erschienenen Hefte die Arbeikerversicherung in Dängemack, Schweden und Norwegen, Frankreich, Eagland, Italien und Desterreich⸗ Ungarn. Das von N. von Seeler, vereidigtem Rechtsanwalt in Riga, bearbeitete Heft über die Arbeiterversicherung in Rußland zeigt, daß sich in diesem Reich: nur primitioe Ansätze finden. Ganz anders dagegen in Finland: bier besteht schon, wie in Deußschland, die Unfall., Kranken sowie die Invaliditäts. und Altersver⸗ sicherung. Der Beitrag über Finland ist von Dr. Aug. Hjelt, dem Chef der statistischen Arbeiten der Justijsektion des Senats für Fin land, verfaßt. In dem der Arbeiterversichetung in der Schweiz ge widmeten elsten Heft ist auch die sonst nirgends als stan g Ver sicherung versuchte Arbeitslosenversicherung dargestellt. Es sind die bierauf bezüglichen, noch geltenden Gesetze der Kantone Bern und Basel. Stadt und das bereits erloschene des Kaatons St. Gallen zum Abdruck gekommen. Das zwölfte Heft behandelt die Arbeiterversicherung in Belgien, das von allen modernen Jadustriestaaten am längsten an den Grundfätzen des Manchesterthums festhielt und jede staatliche Ein mischung zu Gunsten der wirthschaftlich schwächeren Volksschichten be⸗ harrtich ablehnte. Mit diesem Heft ift die Sammlung vorläufig zum Abschluß gelangt, da in den übrigen Staaten Europas die Arbeiter versicherung theils erst vorbereitet wird, theils überhaupt noch nicht in Frage gejogen ist. Das Werk, zu dem in jwangloser Folge Er— gänzungshefte erscheinen sollen, wird für jeden Sozialpolitiker ein un⸗ entbehrliches und zuverlässiges Handbuch sein.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Aus Wiesbaden wird berichtet: Der 1899er Wein hat sich gut entwickelt und verspricht, wohlschmeckend und haltbar zu werden; fnfolge dessen ist er im Preise gestiegen. Leider ist die Quantität

gering. Die im vorigen Jabre aufgetretenen Rebenkranth:iten baben das Holt der Weinstöcke nachtbeilig beeinflußt; das⸗ felbe ist zurückgeblieben und namentlich in den älteren

Weinbergen zum theil taub geworden. Zum Setzen muß daher viel. fach das Holz von auswärts von der Mosel, der Nahe und aus Hessen eingeführt werden. In den Weinbergen sind die Arbeiten, welche durch die Witterung stellenweise zurückzehalten worden waren, jetzt in vollen Gange. In Kreise St.- Gars hausen ist zur Hebung des Obft⸗ und Weinbaues von dem Landrath ein Kreis⸗

Sbst? und Weinbauverein ins Leben gerufen worden, welcher

die Verbreitung gemeinnütziger Kenntnisse auf diesem Gebiet beiweckt. Die Bildung des Vereins ist in den Kreisen der Interessenten mit Freuden begrüßt worden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Vol kskrankbeiten.

(Aug den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Sesundheitsamtz“, Nr. I5 vom 11. April 1900.)

; Pest.

Britisch-Ostindien. In Rangun wurde am 8. März auf einem von Kalkutta gekommenen Dampfer eine Pesterkrankung bei einem Eingeborenen des Peshawarbezirks festgestellt. Das Schiff wurde der Quarantänestation überwiesen.

In Kurrachee beginnt jufolge einer Mittheilung vom 15. Mãrz die Pest wieder stark z zunehmen; während der zweiten Woche des März sind dort täglich zehn bis jwölf neue Fälle vorgekommen. Seit der letzten Epidemie ist die Stadt nie ganz pestftei gewesen; es wurden täglich ein bis zwei Fälle festgestellt, nur an einzelnen Tagen hatten sich keine Neuerkrankungen gezeigt.

Kapland.« Hinsichtlich der am 7. März auf einem Dampfer im Hafen von Kaßstadt festgestellten drei Pestfälle wird nachtrãglich berichtet, daß das am Morgen des 5. Mär aus Rosario in der Tafelbat angekommen Schiff mit der gesammten Mannschaft ein schließlich der Erkrankten nach der etwa 60 engl. Meilen nördlich von der Tafelbai gelegenen Saldanha ⸗Bai geschickt worden ist, um dort so lange in Quarantäne zu bleiben, bis eine Gefahr der Verbreitung der Seuche ausgeschlossen erscheint. Die drei Kranken wurden in ein Lajareth gebracht und dort isoliert, das Schiff wurde desinfiziert. Der Kapitän des Schiffs war einen Tag vor Ankunft desfelben an einer unbekannten Krankheit verstorben.

Argentinien. Vom 23. Februar bis 1. März sind in Rosario 13 Todesfälle verzrichnet worden. Die meisten Fälle etwa 4 von je 5 verlaufen tödtlich. Die Kranken werden nach Jsolierbaracken verbracht, die Impfung ihrer Ungebung mit Pest⸗ serum, die Desinfektion, die Vertilzung der Ratten und mannigfache andere hygienische Maßregeln werden mit verstärktem Eifer betrieben.

Neu Süd⸗Wale s. Zufolge einer Mittheilung vom 27. Fe⸗ bruar waren in Sydney seit dem 23. Februar zwei neue Fälle von Beulenpeft, deren einer rasch tödtlich verlief, festgestellt worden. Alle Personen, welche mit den belden Peflkranken in der letzten Zeit verkehrt hatten, im Ganzen 30 bis 40, waren auf die Quarantänestation ge⸗ bracht. Die von ärztlicher Seite vorgeschlagenen Versuche, möglichst viele Ratten zu vertilgen, unterblieben angeblich, weil nach der Ansicht der betbeiligten Kreise es ganz unmöglich sein würde, diese Thiere in den Docks und auf den Schiffen auch nur eigigermaßen auszurolten.

Neu-Kaledonien. Vom 13. bis 21. März sind in Numea 4 Erkrankungen und 1 Todesfall an der Pest zur Anzeige gelangt.

Cholera.

Brit isch⸗-Ostindien. In Kalkutta sind in der Zeit vom

4. bis 10. März 74 Personen an Cholera gestorben.

Gelbfieber.

Es gelangten jur Anzeige in der Zeit vom 12. Januar bis 2. Februar in Rio de Janeiro 32 Todesfälle, vom 4. bis 10. Fe⸗ bruar in Bahia 3 Eckrankungen (und 1 Todesfall), vom 25. Januar bis 9. Februar in Santos 29 (25), vom 1. bis 6. März in Panama 2 (9), ferner in Havanna vom 11. bis 17. Februar 9 4. und vom 26. Februar big 3. März 2 (1; vom 11. bis 17. Februar ist in Ma tanzas 1 Todesfall, und vom 18. Februar bis 3. März sind in Vera Cru 3 Todesfälle zur Anzeige gekommen. Aus Santiaso wird nachträzlich vom Januar 1 Fall gemeldet, ferner kamen in Key West in der mit dem 3. März abgeschlossenen Woche auf einem von Cienfuegos abgegangenen Schiffe à leichte Fälle von Gelbfieber vor und in Santjago Mitte Februar unter einem Truppentrangport 74 Todesfälle, welche vorwiegend darch Gelbfieber bedingt waren.

Verschiedene Krankheiten.

Pocken: Moskau 5, Odessa 2, St. Petersburg 3, Kalkutta 19 Todesfälle; Antwerpen (Krankenhäuser) 4, Paris 106. St. Peters burg 37, Stockholm 8, Warschau (Krankenhäuser) 4 Erkrankungen; Flecktyphus: St. Petersburg 9, Warschau (Krankenbäuser) 10 Er⸗ krankungen; Rückfallfie ber: St Petersburg 4Eckrankungen; Gen ick⸗ starre: New Jork 7 Todesfälle; Milzbrand: New Jork 1 Todeg⸗ fall; Varizellen: Budapest 43, Wien 88 Erkrankungen; Rothlauf: Wien 32 Erkrankungen; epidemische Ohrspeicheldrüäsen⸗ Entzündung: Wien 48 Erkrankungen; Influenza: Berlin 12, Frankfurt a. M., Posen je 8, Breslau, Dortmund je 6, Braunschweig, Hannover je 5, Bromberg, Lübeck. Magdeburg je 4, Essen, Freiburg, Halberstadt, Hamburg je 3, Barmen, Bremen, Charlottenburg, Darmstadt, Flensburg, Hildesheim, Kottbus, Leipzig. Solingen je 2, Kopenhagen 16, London 26, Moskau 2, New York 52, Paris 20, St. Petersburg 7. Prag, Rom jLe 4. Wien 3 Todesfälle; Neg. Bez. Tüsseldorf 41, Nuͤrnkerg bl, Hamburg 198, Kopenhagen 473, St. Peters urg 50, Prag 61. Wien 38 Erkrankungen; Keuch⸗ hu sten: London 45 Todesfälle; Hamburg 22, Budapest 31, Wien 41 Gcekrankungen; Lungenentzündung: Reg.« Bez. Schleswig 1066, München 22, Nürnberg 35 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886 956. C91 0): in Dortmund, Essen. Erkrankungen kamen jur Meldung in. Hamburg 30, Budapest ol, Kopenhagen 40, London (Kranken⸗ bäuser) 172, New York 160, Paris 75, St. Petersburg 61, Wien 50; ferner wurden Erkrankungen ana Masern an⸗ gejeigt in Beeslau 29, im Reg. Bez. Osnabrück 137, in München 170, Hamburg 70, Budapest 89, Edinburg 83, New Jork 818, St. Petersburg 77, Wien 2653 desgl. an Diphtherie und Croup in Berlin 57, Kopenhagen 48, London (ranken käͤuser) 111, New Jork 283, Paris 64, St. Petersburg 85, Stock= bolm 59. Wien 37 desgl. an Unterleib styphus in London (Krankenhäuser) 28, Paris 143, St. Petersburg 57, Wien 70.

England.

Zufolge Verordnung des Board of Agriculture in London vom 2. d. M. ist die Einfübr von Vieh aus Argentinien und Uruguay vom 30. d. M. ab verboten.

Theater und Mufik.

Berliner Theater.

Fräulein Adele Sandrock setzte gestern ihr erfolgreiches Gast. spiel in der Titelrolle von Grillparzer's düsterem Trauerspiel „Medea“ fort und bot darin eine tragische Leistung großen Stils, die mit Recht die Bewunderung der jahlreich anwesenden Zuschauer er⸗ regte. Dag volltönende Organ der Künstlerin brachte die schönen Verse der Dichtung zu tiefer Wirkung, namentlich da, wo sie ruhig oder mit gedämpfter Stimme sprach. Der dramatisch⸗ Kulminationg« punkt der Tragöbie, die Scene, in welcher Medea von Kreon aug gewiesen wird und ihrem Rachegefübl glühenden Ausdruck giebt, be- deutete, obwobl sie ihr naturgemäß den stärksten Beifall eintrug, doch nicht den Höhepänkt der schauspielerischen Leistung. Hier mutbete die Künstlerin sich zu viel zu, indem sie den Ton ju einem Fortissimo steigern wollte, das ihr nicht gegeben ist; weniger wäre bier mehr gewesen. Ergreifend spielte sie dagegen die Scene, in welcher sie Jason wiederzugewinnen sucht, ferner diejenige, in welcher die eigenen Kinder sich schaudernd von ihr wenden, und mit monumentaler tragischer Größe den Schluß des Trauerspiels. Unter den übrigen Mitwirkenden ragten Herr Monnard als Jason und Fräulein Hofer als Kreusa hervor. Ein Mißgriff war dagegen die Besetzung der Rolle des Königs mit dem sonst in anders gearteten Aufgaben recht tüchtigen Herrn Schefranek. Hier wäre die imponierende Persönlichkeit des Herrn Pittschau am Platze gewesen. Regie und Inscenierung

waren lobenswerth.