⸗ (
Im Verlage von Breitkopf u. Härtel in Leipzig erschlenen als Nen. d JI( NI der Sammlung . Deutscher Lieder verlag: Drei Gedichte aus Gottfried Keller's Jugendzeit, für eine Singstimme mit Klaplerbegieitung komponiert voa Felix Weingartner (op. 27): 1) Plauderwäsche, ) Ich denke oft anz blaue Meer, 3 Irrlichter. Be⸗ sonders die 2 Komposition trifft den schelmischen Inbalt der naiven, märchen kaften Dichtung in sehr glücklicher Weise, = Aus demselben Verlage liegt vor: ein Preußisches Marinelied von Carl Toewe für eine Singstimme und Pianoforte, herausgegeben von Br. Marx Runze. Diefegß im Jahre 1856 weiland Seiner Königlichen Hobeit dem Prinzen Adalbert von Preußen von dem Fomponiften gewidmete, bisher unveroöͤffentlichteů Lied wird auch heute noch seine jündende Wirkung nicht verfehlen.
An Gesängen zum Preise der deutschen Flotte , ferner in neuester Zeit zur Ausgabe: Deutschland, wirf den nker aus“, k mit Gesang von A. Schultz⸗Stegmann (op. 65),
scktung von Ernst Fürste (Quedlinburg, Verlag von Paul BDeterf. Mit Klavierbegleitung Pr. 1 4 50 3, für Orchester
r. 3 M — Deutsches Reichsflottenlied, gedichtet von
erthold Roy, in Musik gesetzt von Willy Boehme SBerlin, Verlag von Bernhard Kurth). Ausgabe für Gesang mit Klavier— begleitung Pr. 1 4
Mannigfaltiges.
Berlin, den 24. April 1900.
In Gezenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Könligin fand heute Vormittag im großen Saale der Pbil⸗ barmonie die Jahres ver samm lung der Frauenhilfe“ statt. Pie Ansprache hielt der Wirkliche Ober ⸗Konsistorialrath, Pro⸗ fesso6. D. Freiherr von der Goltz. Die „Frauenhilfe“, die den Berliner Krankenpflegestationen zur Seite fteht, hat im letzten Jahre durch Sammlungen in den 14 Beitrken 39 004 aufgebracht. Der in den Räumen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten unter Vorsitz der Frau Gräfin von der Gröben veranfstaltete Bajar brachte außerdem einen Rein ertrag von 30 430 1, von welcher Summe 10 056 ½ für die Kranken 2 des Jahres 1899 verwendet wurden, während 6697 S jur
eckung des vorjäbrigen Defizits, 3737 zur Aulage in Werth Papieren und 10 000 4 als Rücklage zur Bestreitung der Kosten der Krankenpflege im Jahre 18960 bestimmt worden sind. Ihre Majestät die Kaiserin überwies der Frauenhilfe“ speiiell für die Zwecke der Krankenpflege 2300 ; an sonstigen Gaben gingen pom Dber⸗Hofmeister Freiherrn von Mirbach und von anderen Wohlthätern 1402 Æ ein, sodaß die „Frauenhilfe insgesammt 52 862 M für die Krankenrflege zur Verfügung stellen konnte. In den 14 Berliner Krankenpflege. Stationen waren im vergangenen Jahre 110 Biakonissen thätig, welche 3210 Personen in 2974 Fa⸗ milien verpflegt und dabei 298 067 Tages. und 5990 Nacht- pflegen geleistet haben. Die Zahl der veipflegten Personen hat sich gegen das Vorjahr um 135, die der Tagespflegen um 1752 hermehrt, die der Nachtpflegen ist um 353 zurückgegangen. Im Durchschnitt sind täglich 80 Kranke am Tage und 17 in der Yacht verpflegt worden. Unter den Verpflegten waren 2587 Frauen, IZ68 Kinder und 255 Männer. Außer 30h l Evangelischen wurden 109 Katholiken und 50 Juden gepflegt. Von 507 Familien wurden Dankopfer für erfahrene Hilfe gespendet. Gestorben sind während der Pflege 483 Kranke, 795 Gesuche um Hilfe mußten wegen Mangels an Kräften uner süllt bleiben. Die saͤmmtlichen der Frauenhilfe' erwachsenen Geschäftsunkosten im Betrage von 2089 * sind auf Be⸗ fehl, Ihrer Majestät der Kaiserin auf deren Fonds übernommen worden.
Der Berliner Fröbelverein“ bielt gestern unter dem Vorsitz des Professors Pappenheim in Keller's Festsälen seine General- de, e,, ab. Der Verein, der am 7. Juli 1859 begründet wurde, hat in seinen sechs Kindergärten auch im vergangenen Jahre wieder zahlreiche Kinder aufgenommen. Die höchste Fregaenz wurde im November mit 519 Kindern erreicht. Die Stadt Berlin erhöhte den . für die drei Volkskindergärten von 4500 auf 6000 4; trotzdem erforderten dieselben noch einen Zuschuß von 5009 4 Auch von den drei Gärten für Kinder bemittelter Familien brachte nur der- senige in der Prinzenstraße einen Neberschuß. Intgesammt wurden in den sechs Vereinsanstalten 14 bis 15 Kindergärtnerinnen beschäftigt. Für das Kindergärtnerin ⸗Seminar hat das Ministerium der geist⸗
Wetterbericht vom 24. April 1900, 8 Uhr Morgens.
Stationen. Wind.
in o Celsiug 50G. — 40R.
Bar. auf O Gr. u. d. Meeressp Temperatur
ö red. in Millim
Belmullet . I]766 Aberdeen. I764 Christiansund 78 Kopenhagen. 764 Stockholm. 758 aranda. 749
t. Petersburg 760 Cork Queens
Donnerẽtag:
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& — O 0 O — 2 OOv+auaJꝙ8&r — O Or— D O O —
765 763 763 764 763
winemũnde 764 Neufahrwasser 766 Memel 1665 Muͤnster Wstf. 760 Karlsruhe.. 1760 Wiesbaden. 760 München.. 761 Chemnitz.. 1.762 Berlin... 764 Wien.... 762 N Breslau =. I64 O wollenlos
Triest .. 757 DNG B heiner nebersicht der Witterung. Kraft.
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Regen
wolkenlos wolkenlos wolkenlos
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Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Anfang 7 Ubr. Preise der Plätze: Orchester ⸗ Loge 10 0, Erster 8 „, Zweiter Rang 6 6. Dritter Rang 4 , Vierter Rang . ,. 2 J 50 3, Vierter Rang Stehplatz 1 Æ 560 8.
Schauspielhaus.
heute. Eine deutsche Komödie in 5 Ausfügen von Otto Ernst. Anfang 7 Uhr. Opernhaus. 107. Vorstellung. Cavallerin rusticana. (Bauern⸗(Ehre.) Dper in 1 Aufzug von Pietro Magcagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstäck von G. Verga. Liebelei. Vorber: Jephta's Tochter. — Die rothen Schuhe. Tanzlegende in 4 Bildern von H. Regel und J. Haßreiter. Musik von Raoul Mader. Anfang 76 Uhr.
Schauspiel haus. des Erasmus. Ernst von Wildenbruch. Anfang 75 Uhr.
Der Verkauf der Abonnements⸗Billets für den
lichen ꝛc. Angelegenbelen auf wellere drel Jahre einen Zuschuß van
S600 M bewilligt. Neu eingerichtet wurden Fertbildungskurse für Kindergärtnerinnen, wesche jetzt 41 Schülerinnen zählen. Der erfolgreiche Besuch die ser Kurse befäblgt zur selbstãndigen Leitung eines Kindergartens dejw. zur Uebernahme eines Lehramt am Seminar. Zur Zeit steben wei der Schälerinnen in der Prüfung. Die Mitgliederjahl des
eins ist von 461 auf 434 jurückgegangen, beginnt jetzt aber wieder zu . Den Ginnahmen . von 17 9000 4A standen 141000 Ausgaben gegenüber. An Kapitalvermögen besitzt der Verein 35 00 AÆ
— ——
Die Bestimmungen des 31 der Polizei⸗Ve rordnung vom JI. Oktober 1385 und 3. April 1891, betreffend die bauliche Anlage und innere Einrichtung von Theatern, Zirkus⸗ gebäuden und öffentlichen Versam m lung s räum en, haben laut einer neuen Verordnung des Polijei⸗Präsidenten vom 12. d. M. folgenden Zusatz erhalten:
Ganthält der Theaterraum nur eine Bübne obne Versenkung, Schnürboden und Schnürgalerie und sind sämmtliche Kulissen, Hinter⸗ hänge, Verfatzftücke sowie der Vorhang aus unverbrennlichen — im Gegensatz zu schwer entflammbaren — Stoffen hergestellt, so kann auch hier das Rauchen gestattet werden.“
Im Monat Mär; 1800 sind in Berlin As Proben von Nahrungs und Genußmitteln amtlich untersucht worden. Die Beanstandungen betrafen Milch, Butter, ,, n Schmalz, Fier, Käfe, Mebl, Zitronensl, Provenceröl. Zitronensaft, Apfelsinen, Prallines, Chokolade, Kakao, Thee, Rohkaffee, Wein, Preßhefe und denaturierten Branntwein. Beanstandet wurden insgesammt 565 Proben. Die Milchkontrole erstreckte sich auf Revisionen in 936 Geschäften, von denen gl zu Beanstandungen führten, die Butter⸗ kontrole auf 266 Geschäfte mit 51 Beanstandungen.
Im Zoologischen Garten befindet sich gegenwärtig eine aus 44 Perfonen bestehende kaukasisch- ossetinische Tschertessentruppe, welche auf einem zweckentsprechend abgeschlossenen und dekorativ aus. geschmäckten Platze die ihrem Stamm eigenthümlichen Sitten und Gebräuche zur Anschauung bringt. Unter den 27 Männern der Truppe sind vierjehn, welche den Ehrentitel Aschigiten! führen, d. b. Meister in der Führung der Pferde und Waffen; ihre Weister⸗ schaft erweifen sie namentlich in der von ihnen gerittenen „Dschigi⸗ towska“, bei der sie in voller Carrière staunenswerthe Reiter und Schießkänste vorführen. Die ganze Schaustellung ist von hohem eth nographischen Interesse.
Bremen, 24. Avril. (W. T. B) Gestern Nachmittag brach in Wildesbaufen (Oldenburg) Feuer aug, welches infelge des berrschenden starken Windes rasch um sich griff. Die Thätigkeit der Feuerwehr war, da die Pumpen theilweise versagten, erheblich erschwert. Etwa . Häuser wurden eingeäschert, ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen.
Budapest, 24. Avril. (W. T. B) In einer über dem Börfensaale befindlichen Privatwohnung brach heute Feuer aug. Infolge dessen stürjten der Lüstre und der Glas pfafond des Börsensaals berab. Daz Mittags geschäft wurde eingestellt; man arbeitet daran, das Feuer auf seinen Herd ju beschränken. Ein Feuerwehrmann wurde schwer verletzt.
Konstantinopel, 23. Arril (W. T. B.) Auf dem vor Beirut stationierten türkischen Torpedoboot erster Klasse Scham“ fand am 21. d. M. während einer Probefahrt mit einem neuen elektrischen Projektor eine Kesselexplosion statt. Das Torpedoboot sa nk, und die ganze Bemannung, bestehend aus fünf Offizteren und 2. Mann, sowie der als Gast auf dem Schiffe befindliche Kommandant des tärkischen Stationsschiffes Vmael' er- tranken. Vier andere Personen, welche sich auf dem Torpedoboot befanden: der Kommandant der in Beirut stationierten Escadrille, Schiffs lapitãn Mubedir, der Kommandant der Gendarmerie des 2 der Buchhalter und der Inspektor der Tabackregie, wurden gerettet.
ang 8 S, Parquet Rothmübl. Fra Diavolo.
111. Vorstellung. Jugend von
Agnes Sorma. Morituri. Donnerstag: Gastspiel von
112. Vorstellung. Die Tochter Schauspiel in 4 Aufjügen von
von Barnhelm.
6 des Generals der Kavallerie von Rosen a
Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung in balben Preisen: Die lustigen Weiber von Windsor. (Falstaff: Herr Robert Biberti, als Gast.)
Lessing Theater. Mittwoch: Gaftspiel von Agnes Sorma. Freitag: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Miti⸗ woch: Im Exil. Schwank in 3 Akten von H. von Anderten und B. Wolff. Vorber:; Frau . * Mee, lr dendabenlem gebe, , , Fonne. Komsdie in J Aufm von Paul Remer. GeCexgn; Sin Sog; Hun. Hauptnen, — i. 9a. ö a der , e min, Anfang 74 Uhr. att. werden Billets zu ern und Donnerstag, Sonnabend und Sonntag: 31 Schauspiel · Vorstellungen ausgegeben. ⸗ . e, . , Freitag: Im Exil. Vorher: Frau Sonne. , Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Deutsches Theater. Mittwoch: Kollege Hofgunft. . Crampton. Anfang 76 Uhr. ̃ Donnerstag: Gespenster.
Freitag: Der Probekandidat. Residenz ˖ Thenter. Direktion: Sigmund Lauten
'. , Die * 4 wen. (Ca 2 ame de chez Maxim. want in en von Berliner Theater. Mittwoch: Ueber unsere Georges Feydeau. Uebersetzt und bearbeitet von
Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Sigmund
Nach Schluß der Redaktion einge gangen Depeschen.
Berlin, 24. April. (B. T. B) Seine a
der Kaiser und König haben Sich gestern bei der
thenow durch den dienstthuenden General 16 Generalmajor von Mackensen vertreten und einen Kr Sarge des Verewigten niederlegen lassen.
831 anz g
London, 24. April, (B. T. B) Der „Daily Telem
meldet aus Kapstadt: In der gestrigen Jahres bersann der hiesigen Handelskammer machte der Pran Jagger auf hie Gefahr aufmerksam, welche von!“ geplanten Bau der Bahn von der Großen Fischbai ?
Bulawayo drohe, die großentheils über deutschz 9
biet gehe. Es sei schwer zu verstehen, warum Cecil Rh, . des klaren Versprechens, welches er 185 eee.
der Chartered Company gegeben, nicht mit dem Kay
lament über die Angelegenheit berathen habe. Der Prist bezeichnete es als die Pflicht der Handelswelt der R kolonie, sich dem Bau dieser Bahn zu widersetzen, welche Entfernung zwischen London und Rhodesig um 13655 Meilen abkürzen und sich daher als ein furchtbarer Konhun gegen Kapstadt, das jetzt das größte Güätervertheilungs⸗Jenmn Säüd⸗Afrikas sei, erweisen werde.
London, 24 April. (W. T. B.) Dem „Reuter schen Buren wird vom Leeuwkop von gestern gemeldet: Die Döioß Pole Carew rückte gestern gleichzeitig in zwei Theilen, eine ostwärts, der andere südwärts, vor, um die Buren ihrer Vertheidigungslinie südlich der Wasserwerke zu vertzei Die Kavallerie⸗Brigade unter Dickson machte eine n Schwenkung auf der Linken des Generals Ste phens während die berittene Infanterie zu seiner Rechten vorn Die Brigade Stephenson vertrieb die Buren von ehh Kopje, während Oberst Alderson den Leeuwkop auf äußersten Linken der Buren umging. Heute früh war Leeuwkop geräumt. Den weiteren Vormarsch fand Ii durch eine starke Burenstellung gesperrt und kn daher die geplante Umgehungsbewegung nicht vollenden. heißt, die Wasserwerke wurden von einer starken Buren Stn macht unter de Wet besetzt gehalten.
Konstantinopel, 24. April. (Meldung des Wiener Tele Korresp.⸗Bureaus“) In Alexandrette wurde der amen kani sche Kon ñ ul von der Polizei gelegentlich der Einschif zweier armenischer Familien nach Amerika mißhanze Die Polizei wollte den Armeniern, welche naturalis Amerikaner sind, nicht den Erlaubnißschein zur Abreise theilen. Man erwartet, daß der hiesige amerikanische schäftsträger energische Schritte in dieser Angelegenheit un nehmen werde.
Maseru, 23. April. (Meldung des Reuter st Bureaus“) Die Buren haben in der Nacht Bushmen kop geräumt und sich den ganzen heutigen Tag i vor den anrückenden Truppen der Generale Brabant: Hart zurückgezogen. Die britischen Truppen werden, wier lautet, während der Nachtstunden acht Meilen von Wen Halt machen.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erg und Zweiten Beilage.)
Freitag (letzte Freitags Abonnements Vorftellung): Im Himmelhof. (Gottlieb Schwärmer: 1 12 S6, Gastspsel des Königlichen Kammersängers Nicolaus Thielscher.)
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Annina Wagner mit Hrn. Ge Admiralttãtsrath Hermann Seeber (Närch Groß . Lichterfelde). — Frl. Elisabetb ron S? mann mit Hrn. Oberftleut, 9. D. ven Sckun Bentin (Schwerin —Bentin). — Frl. Cle d mit Srn. Oberleut. Müller (Stargard i. P Meiningen).
Verebelicht: Hr. Oberleut. Edler von e.] mit Frl. Margarethe von Watzdor (Stem — Hr. Dberkeut. Karl von Brünnedk n, Helene Schmidt (Magdeburg). — Dx. Eu h; Fahrenboltz mit Frl. Charlotte Nau hei — Hr. Leut. Georg von Alten mit Frl. At Brocken (Schwerin).
(Döbeln). — Srn. Kaiserl. Van koorstand 3 (Bernburg)ẽ — Hrn. Gerichta. Assssor hr. Weismann (Wiesbaden) — Hmn. Leut. Heyl ¶ Görlitz). Gestorben: Hr. Oberst 1. D. Waltke Schmeling (Berlin). — Hr. Generalmaßsn Leonhard Frhr. von und zu Egloffstein Ger — Fr. Professor Marie Stoewe, geb. Dun (Potsdam). — Verw. Fr. Gener ö bon Ranisch, geb von Below. Oliva) == Gebeime Baurath Adelheid Weber, a6. (Potsdam). — Fr. Rofalle von Müller, ö ritzf' . d. H. Rosenthal (Borna. ern. Gräfin von Saldern · Ahlimb, ben, Bojanowski, geb. von Delrichs Hingenwalt
derg
Ziemlich bober Luftdruck über Zentral-⸗Guropa ver⸗ bindet die Gebiete böchsten Luftdrucks über dem Westen der Britischen Inseln und Westrußland und trennt die Depression über Süd⸗Guropa von einer Depression über Skandinavien, wo ein tiefes Mi⸗ nimum über Lappland ostwärtg schreitet. Bei leichten Winden aus östli Richtungen ist das Wetter in Deutschland fast durchweg heiter und meist kühl, nur im Süden, wo fast überall Gewitter 1 haben, ist Regen gefallen, in München
1mm. Ostdeutschland hatte vielfach Nachtfrost. Deutsche Seewarte.
n ·· 2 2 - Theater.
Koͤnigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern. haug. 106. Vorstellung. Lohengrin. Romantische
Donnerstag: Harold.
Freitag (33. Abonnements Vorstellung): D Sũttenbesitzer. 7 7
Schiller · Theater. Wallner · Theater) Mitt. woch, Abends 8 Uhr: Zum erften Male: Niobe. Schwank in 3 Alten nach Harry und G. A. Paulton von Oskar Blumenthal. Hierauf: Der Diener zweier Herren. Lustspiel in 1 Akt von Goldoni.
Donnergtag, Abends 8 Uhr: Niobe. Hierauf: Der Diener zweier Herren.
Freitag, Abends 8 Uhr: Gebildete Menschen.
Theater des Westens. (Dyernbaus) Mitt.
woch und Donnerstag: Der Bettelstudent.
Lautenburg. Anfang 7 Uhr.
Donnertztag und folgende Tage: Die Dame von Maxim. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen ⸗ Controleur.
Thalia - Theater. Dreadenerstraße 72/73. Sechsletzte Aufführung vor der Abreise nach Hamburg. Mittwoch: Ju Himmelhof. Große Ausfstattungs. vosse mit Gesang und Tanz in 3 Alten von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Max Schmidt. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Im Himmelhof.
Montag, den 39. April: Letzte Auffüh i ö Benefit fn * hr rn 1
sowie die Inhaltsangabe zu lichen
Nr. b nnd
Verantwortlicher Redalteur⸗
Direktor Siem en roth in Berlin Verlag der Grpedition (Scholi) in Beh
Dru der Nerddeutschen Buchdruckerei und Anstalt, Berlin 6. Vilbelmstraße
Zehn Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage
Anzeigers (einschlie 2 veröffentlichten B
A Uschaften. en,,
19006.
Ne. R
Nr. 6 des ẽs⸗ ,.
auf A etreffend Rom and in gesen chesterggiu he
Er st e Beilage
ʒum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3 OS.
Berlin, Dienstag, den 24. April
1900.
—— — *.
Amtliches. Deutsches Reich.
Gesetz über die Konsulargerichtsbarkeit. Vom 7. April 1900.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Ramen des Richs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Erster Abschnitt. Umfang der Konsulargerichtsbarkeit.
1 Die Konsulargerichtsbarkeit wird in den Ländern ausgeübt, n denen ihre Ausübung durch Herkommen oder durch Staats⸗ verlräge gestattet ist. . Sie kann durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraihs für bestimmte Gebiete und in Ansehung be⸗ stimmter Rechts verhältnisse ö. Uebung gesetzt werden.
Der Konsulargerichtsbarkeit sind unterworfen:
I Deutsche, soweit sie nicht in dem Lande, in dem die zonsulargerichisbarkeit ausgeübt wird nach allgemeinen völker⸗ rechtlichen Grundsäßen das Recht der Exkterritorialität ge— nießen; . : .
ö Ausländer, soweit sie für ihre Rechts verhältnisse durch Anordnung des Reichskanzlers oder auf G eund einer solchen dem deutschen Schutze unterstellt sind (Schutzgenossen).
Den Dusschen (Abs. 1 Nr. 1) werden gleichgeachtet Handels gesellschaften, eingetragene Genossenschaften und
ristische Personen, wenn sie im Reichsgebiet oder in einem beutschen Schutzgebiet ihren Sitz haben, juristische Personen auch dann, wenn ihnen durch den Bundesrath oder nach den bisherigen Vo schriften durch einen Bundesstaat die Rechts⸗ fähigkeit verliehen worden ist. Das Gleiche gilt von offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellsaften, die in einem Fonsulargerichisbezirk ihren Sitz haben, wenn die persõnlich haftenden Gesellschafter sämmtlich Deutsche sind. Andere als die bezeichneten Handelsgesellschaften, eingetragenen Genossen⸗ schaften und jutistischen Personen werden den Ausländern Abs. 1. Nr. 2) gleichgeachtet.
Durch Anordnung des Reichskanzlers oder auf Grund einer solchen kann bestimmt werden, daß die im Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Handelsgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften and jaristischen Personen, wenn Ausländer daran betheiligt sind, der Kor sulatgerichto bark it nicht unterstehen.
Die Militärgerichtsbarkeit wird durch dieses Gesetz nicht
berührt. Zweiter Abschnitt. Gerichtsverfassung. § 4.
Die Konsulargerichtsbezirte werden von dem Reichskanzler nach Vernkhmung des Ausschusses des Bundesraths für Handel und Verkehr bestimmt ö
O.
Die Konsulargerichisbarkẽlt wird durch den Konsul (8 2 des Gesetzes, betreffend die Organisation der Bunder konsulate, vom 8. November 1857), durch das Konsulargericht und durch das Reichsgericht ausgeubt. 86
).
Der Konsul ist zur Ausübung der Gerichtsbarkeit befugt, wenn er dazu von dim Reichskanzler ermächtigt wird.
Der Reichskanzler kann neben dem Konsul sowie an dessen Stell einem anderen Beamten die dem Konsul bei der Aus—⸗ übung der Gerichtsbarkeit obliegenden Verrichtungen üoer⸗ tragen.
65 *
Der Konsul ist zuständig: ;
I) für die durch das Gerichts verfassungsgesetz, die Prozeß⸗ ordnungen und die Konkursordnung den Amtsgerichten zu⸗ gewiesenen Sachen;
2) für die durch Reichsgesetze oder in Preußen geltende allgemeine Landesgesetze den Amtsgerichten übertragenen An⸗ gelegenheiten der fremnilligen & richtsbarkeit.
38
O. Das Konsulargericht besteht aus dem Konsul als Vor⸗ sitzendem und zwei Beisitzern. — — In Strafsachen sind in der Hauptverhandlung vier Bei⸗ siher zuzuziehen, wenn der Beschluß über die Eiöff aung des Hauplverfahrens ein Verbrechen oder ein Vergehen zum Gegen⸗ stande hat, das weder zur Zuständigkeit der Schöffengericht,
noch zu den in den S8 74, 75 des Gerichts voerfassungsgesetzes
bezeichneten Handlungen gehört.
Ist in bürgerlichen Rechisstceitigkeiten die Zuziehung von zwei Beisitzern nicht ausführbar, so tritt an die Stelle des Konsulargerichts der Konsul. . .
Ist in Strassachen die vorgeschriebene Zuziehung von vier Beisitzern nicht ausführbar, so genugt die Zuziehung von zwei Beisitzern. ö — Die Gründe, aus denen die Zuziehung von Beisitzern nicht ausführbar war, müssen in dem Sitzungsprotokoll an⸗ gegeben werden. J 8 10.
Das Konsulargericht ist zuständig: . :
IJ für die durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Broꝛe ordnungen den Landgerichten in erster Instanz sowie den Schöffengerichten zugewiesenen Sachen;
Y für die Verhanblung und Entscheidung über das Rechts. mittel der Beschwerde gegen die Entscheidungen des Konsuls n Strassachen.
11
811. ; In den vor das Konsulargericht gehörenden Sachen steht den Beisitzern ein unbeschränktes Stimmrecht zu.
In den im 8 10 Ur. 1 bezeichneten Sachen nehmen die Beisißer nur an der müntlichen Verhandlung und an den im Lauf? oder auf Grund dieser Verhandlung ergehenden Ent⸗ scheidungen theil; die sonst erforderlichen Eatscheidungen werden von dem Konsul erlassen.
§ 12.
Der Konsul ernennt für die Dauer eines jeden Geschäßts⸗ jahres aus den achtbaren Gerichtseingesessenen oder in Er⸗ mangelung solcher aus sonstigen achtbaren Einwohnern seines Bezirks ver Beisitzer und mindestens zwei Hilfabeisitzer.
Die Gerichtseingesessenen haben der an sie ergehenden Berufung Folge zu leisten; die 88 53, 55, 56 des Gerichts— verfassungsgesetzes finden enisprechende Anwendung.
§ 13.
Die Beeidigung der Beisitzer erfolgt bei ihrer ersten Dienstleistung in öffentlicher Sitzung. Sie gilt für die Dauer des Geschäftsjahrs. Der Vorsitzende richtet an die zu Be⸗ eidig nden die Worte: „Sie sch vöcen bei Gott dem Allmͤchtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Beisitzers des deuischen Tonsulargetichts getreulich zu erfüllen und Ihre Stimme nach bestem W ssen und Gewissen abzugeben.“
Die Beisißer leisten den Eid, indem jeder einzeln, unter Erhebung der rechten Hand, die Worte spricht: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“ Ist ein Beisiger Mitglied einer Religionsgesellschaft, der das Gesetz den Gebrauch gewisser Betheuerungsformein an Stelle des Eides gestattet, so wird die Abgabe einer Ecklärung unter der Betheuerungsformel dieser Religionsgesellschaft der Eidesleistung gleichgeachtet. Ueber die Bꝛeidigung ist ein Protokoll aufzunehmen.
14.
Das Reichsgericht ist zusßändig für die Verhandlung und endgültige Entscheidung über die Rechtsmittel
I) der Beschwerde und der Berufung in den vor dem Konsul oder dem Konsulargerichte verhandelten bürgerlichen Rechtestreitigkeiten und in Konkurssachen;
2) der Beschwerde und der Berufung gegen die Ent⸗ scheidungen des Konsulargerichts in Strafsachen;
3) der Beschwerde gegen die Entscheidungen des Konsuls in den Angelegenheiten der ö Gerichtsbarkeit.
815.
Eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft findet, soweit nicht in diesem Gesetz ein Anderes vorgeschrieden ist, in den vor den Konsul oder das Konsulargericht gehörenden Sachen nicht statt. ö
Die Personen, welche öh Verrichtungen der Gerichts⸗ schreiber und der Gerichtsvoll ieher sowie die Verrichtungen der Gꝛrichtsdiener als Zustellun 16bꝛamten auszuüben haben, werden von dem Konsul bestimmt. Sofern diese Personen nicht bereits den Diensteid als Konsularbeamte geleist t haben, sind sie vor ihrem Amtsantritt auf die Erfüllung der Obliegen⸗ heiten des ihnen übertragenen Amis eiolich zu verpflichten.
Das Verzeichniß der Gerichtsvollzieher ist in der für konsularische Bekannimachungen ortsüblichen Weise, jedenfalls durch Anheftung an die Gerichtstafel bekannt zu machen.
8 17. *
Die Personen, die zur Ausübung der Rechtsanwalischaft zuzulassen sind, werden von dem Konsul bestimmt. Die Zu⸗ lassung ist widerraflich.
Gegen eine Vefägung des Konsuls, darch die der An— trag einer Person auf Zulassung zur Ausübung der Rechts⸗ anwaltschaft abgelehnt oder die Zulassung zurückgenommen wird, findet Beschwerde an den Reichskanzler statt.
Das Verzeichniß der zur Ausübung der Rechtsan walt— schaft zugelass nen Pe sonen ist in der für konsularische Be— kanntmachungen ortsüb ichen Weise, jedenfalls durch Anheftung an die Gerichtstafel bekannt zu .
31
Die Vorschriften der 83 157 bis 16) des Gerichts ver—
fassungsgesetzts und des 8 Z des Reichs zesetz s über die An⸗ gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit fiaden auf die Teistunz der Rechtshilfe Unter den bei der Ausäbung der Konsulargerich sbarkeit mitwilkenden Behörden sowie unter diesen Bchörden und den Behörden im Reichsgebiet oder in den deutschen Schutzgebieten mit der Maßgabe enisprechende Anwendung, daß für die im 5 160 Abs. L des Gerichtsver⸗ fassungsges'tzes vorgeschene Eatscheidung, sofern die Rech ts⸗ hi fe von dem Konsul versagt oder g währt wird, das Reich s⸗ gericht in erster und letzter Instanz zuständig ist. Dritter Abschnitt.
Allgemeine Vorschriften über das anzuwendende
Recht.
§19.
In den Konsular-Girichtsbezirken gelten für die der Kon⸗ sulargerichtsbarkeit unterworfenen Personen, soweit nicht in diesem Gesetz ein Anderes vorgeschr eben ist:
1) die dem bürgerlichen Recht angehören den Vorscheiften
der Reichsg'setze und der daneben innerhalb Preußens im bis⸗.
herigen Gitungsb reiche des preußischen Allgemeinen Land⸗
rechis in Kaft stehenden allgem inen Gesctze sowie die Vor⸗
schriften der bez ichneten G setz' über das Verfahren und die Kosten in bürgerlichen Rechisstreitickeiten, in Konkuresachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsba keit; 2) die dem Steaftecht angehöcenden Varschrifien der Reichsgesetze sowie die Voischriften dieser Gesetze über das Verfahren und die Kosten . 2
Die im § 19 erwähnten Vorschriften finden keine An⸗ wendung, soweit sie Einrichtungen und Verhältnisse voraus⸗ setzen, an denen es für den Konsalargerichisbezirk fehlt.
Durch Kaiserliche Vrordnung können die hiernach außer Anwendung bleibenden Vorschriften, soweit sie zu den im 319 Nr. 1 erwähnten gehören, näher bezeichnet, auch andere Vor— schriften an deren Stelle gen werden.
.
Durch Kaiserliche Verordnung können die Rechte an
Grundstücken, das Bergwerkaeigenthum sowie die sonstigen
Berechtigungen, für welche die fich auf Grundstäcke be ziehenden Vorschristen gelten, abweichend von den nach § 19 maß zebenden Vorschriften geregelt werden. 322 .
Durch Kaiserliche Verordnung kann bestimmt werden, inwieweit die Vorschriften der Gesetßze über den Schutz von Werken der Lit ratur und Kunst, von Photographien, von Erfindungen, von Mustern und. Modellen, von Gebrauchs⸗ mustern und von Waarenbezeichnungen in den Konsular⸗ gerichtsbezirken Anwendung finden ober außer Anwendung
bleiben. 5 35.
Soweit die im 8 19 bezeichneten Gesetze landesherrlich: Verordnungen oder landesherrliche Genehmi ung vorsehen, trelen an deren Stelle in den Korsulargerichtsbezirken Kaiser⸗ liche Verordnungen oder die Genehmigung des Kaisers.
Die nach diesen Gesetzen im Verwaltungsstreitwersahren zu treffenden Enischeidungen werden für die Konsulargerichts⸗ 361 in erster und letzter Jastanz von dem Bundestath er— lassen.
Soweit in diesen Gesetzen auf Anordnungen oder Ver⸗ fügungen einer Landes Zentralbehörde oder einer höheren Ver⸗ waltungsbehörde verwiesen wird, treten an deren Stelle in den Konfusargerichtsbezirken Anordnungen oder Verfügungen des Reichskanzlers oder der von diesem bezeichneten Behörde.
Die nach diesen Gesetzen den Polizeibebörden zustehenden Befugnisse werden in den Konsulargerichtsbeziken von dem Konsul ausgeübt.
Bis zum Erlasse der im Abs. 1 vorgesehenen Kaiserlichen Verordnungen sowie der im Abs. 3 vorgesehenen Anordnungen oder Verfügungen des Reichskanzlers finden die innerhalb Preußens im bisherigen Geltungsbereiche des preußischen Allgemeinen Landrechts geltenden landesherrlichen Verord⸗ nungen sowie die dort geltenden Anordnungen oder Ver⸗ fügungen der Landes-Zentralbehörden entsprechende Anwendung.
3 24.
Soweit nach den im 3 19 bezeichneten Gesetzen dem Landesfiskus Rechte zustehen oder Verpflichtungen obliegen, tritt in den Konsulargerichtsbezirken an dessen Stelle der Reichsfiskus. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Rechte und Verpflichtungen, die für den Landesfiskus mit Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit eines Betheiligten be⸗ gründet sind.
Geldstrafen fließen zur Reichskasse. Durch Kaiserliche Ver⸗ ordnung kann bestimmt werden, daß die wegen Zuwider⸗ handlung gegen einzelne Gesetze oder Verordnungen verhãngten Geldstrafen einem anderen Berechtigten zufallen.
8 25.
Die Rechtsverhältnisse der Schutzgenossen, die keinem Staat angehören, werden, soweit dafür die Staatsangehörig⸗ keit in Betracht kommt, nach den Vorschriften beurtheilt, die für die keinem Bundesstaat angehörenden Deuischen gelten.
Die Rechtsoerrälinisse der Schutzgenossen, die einem fremden Staat angehören, werden, soweit dafür die Staats— angehörigkeit in Betracht kommt, nach den für Ausländer geltenden Vorschriften beurtheilt.
8 26.
Durch Kaiserliche Verordnung kann bestimmt werden, in⸗ wieweit die Konsulargerichtsbezirke im Sinne der in den Ss 19, 22 bezeichneten Gesetze als deutsches Gebiet oder Jaland oder als Ausland anzusehen sind.
527
Soweit die nach 8 19 zur Anwendung kommenden Gesetze auf die an einem ausländischen Octe geltenden Vorschriften Bezug nehmen, sind hierunter, falls es sich um einen Ort innerhalb eines Konsulargerichtsbezirks und um die Rechts⸗ verhältnisse einer der Konsulargerichtsbarkeit unterworfenen Person handelt, die deutschen Gesetze zu verstehen.
Durch Kaiserliche Verordnung kann bestimmt werden, inwieweit in einem Konsulargerichtsbezirk die von der dortigen Siaats gewalt erlassenen Vorschristen neben den deutschen Ge⸗ setzen als Gesetze des Orts anzusehen sind.
5 28.
Zustellungen an die der Konsulargerichtsbarkeit unter⸗ worfenen Personen erfolgen im Konsulargerichtebezirk, sofern sie entweder in einer in diesem Bezirk vor den Konsul oder das Konsulargericht gehörenden Sache, oder in nicht gerichtlichen Rechtsang Mlegenhe ten auf Betreiben einer in dem Bezirk be⸗ findlichen Pason zu geschehen haben, nach den Vorschriften über Zastellungen im Inlande. Falls die Befolgung dieser Vorschriften mu Schwierigkeiten verbunden sst, kann die Zustellung durch den Konsul nach den Voischriften über Zustell ungen im Aus— lande mit der Maßgabe bewirkt werden, daß an die Sielle des Erfuchens bei Zuftellungen auf Betreiben der Betheiligten deren Antrag und bei Zustellungen von Amiswegen die Aa— zeige des Gerichteschreibers tritt.
Im übrigen erfolgen Zastellungen im Konsulargerichts⸗ bezirk an die der Konsulargerichts barkeit unterworfenen Personen nach den Vorschriften über Zustellungen im Ausland, und zwar in gerichtlichen Angelegenheiten mittels Esucheas des Konsuls und in nicht gerichilichen Rechtsangelegenheiten auf e nen von den Betheiligten an ö zu richtenden Antrag.
Die Einrückung einer öffentlichen Bekanntmachung in den „Deutschen Reichs-Änzeiger“ ist nicht erforderlich, sofern da⸗ neben cine andere Art der Veröffentlichung vorg'schrieben ist. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von dieser Voischrift an⸗ ordnen.
Der Reichskanzler kann bestimmen, daß an die Stell: der Einrückung einer öffentlichen B kanntmachung in den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ eine andere 96 der Veröffentlichung tritt.
Neue Gesetze erlargen in den Konsulargerichtsbezirken. die in Europa, in Ecypten oder an der asiatischen Küste des Schwarzen oder des Mütelländischen Meeres liegen, mit dem Ablauf von zwei Monaten, in den übrigen Konsulargerichis⸗ bezirken mit dem Ablauf von vier Monaten nach dem Tage, an dem das betreffende Stück des Reich⸗Gesetzblatts oder der Peenßischen G(setz-sßammlung in Berlin ausgegeben worden
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