1900 / 101 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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in der Selbftverwaltung den Provinzen übertragen würden, als wenn der Staat sie weiter beibehielte. Wir, die wir damals an der Berathung der Dotationsgesetze theilgenommen haben, waren garnicht im Zweifel darüber, daß, wie auf allen Gebieten der Verwaltung durch die natürliche Entwickelung der Dinge die Ausgaben wachsen, die Ver⸗ waltung aber auch intensiver und besser wird, damit die Kosten steigen, es auch den Provinzen so gehen würde; das wurde hundertmal ausge—⸗ sprochen; darüber war nicht der geringste Zweifel. Daß aber den Staat eine Verpflichtung treffen sollte, wenn die Kosten wachsen, für die betreffenden, den Provinzen übertragenen Verwaltungszweige, auf die der Staat garnicht einwirken kann, sondern die fast, möchte ich sagen, souveräner Weise von den Provinzen gehandhabt werden, nun die Mehrkosten zu ersetzen, davon war keine Rede. Bei Gelegenheit der Berathung des Antrags von Eynern werde ich darauf zurückkommen. Aber das ist doch, gewiß richtig und durch einen Zuruf ist in dieser Beziehung ja auch schon Herr von Zedlitz unterstützt worden —, daß der Zustand der allerschlechtefte ist, ob nun der Staat verwaltet oder die Provinzen verwalten, bei welchen der Eine für die Koften zu sorgen hat, die der Andere auszugeben beliebt. Die Folgen einer solchen Selbstverwaltung haben wir schon einigermaßen erlebt bei Gelegenheit der lex Huene, sie würden aber in diesem Falle noch viel schlimmer sein. Meine Herren, wenn Sie die Zuschüsse des Staats an die Provinzen für diese Verwaltung so weit ausdehnen, daß die Steigerung der Kosten im allergeringften Maße die Provinzen trifft, während der Staat auf diese Verwaltung nicht den geringsten Einfluß hat, wenn Sie dies Prinzip hin— stellen, so heben Sie in der Folge die Selbstverwaltung der Provinjen auf. Das ift eine Folge, die garnicht ausbleiben kann. Dann wird der Staat allerdings sagen: ja, wenn ich zahlen muß, was Andere auszugeben belieben, wenn ich für alle Handlungen und Schritte Anderer die Folgen zu tragen habe, dann ift es zweck mäßiger, wenn ich die Verwaltung selbst wieder in die Hand nehme. Wenn Sie dieses Prinzip durchführen wollten bei allen Aufgaben, welche die Kommunen erster und zweiter Ordnung übernommen haben, die man auch als Staatzaufgaben hätte bezeichnen können und die früher zum Theil dazu gerechnet wurden, wohin gelangen wir dann? Dann gelangen wir zu einer Zentralisation, deren Folgen ich Ihnen nicht schildern möchte.

Also eine solche einseitige finanzielle Betrachtung ist auf diesem wie auf allen Gebieten der provinnellen Selbstoerwaltung nach meiner Meinung unmöglich. Schließlich ist der Staat mit allen Provinzen identisch, er wird durch die Provinjen gebildet, Sie können also solche Gegensätze garnicht aufftellen. Das Ginzige, was Sie auf diesem Gebiete mit vollem Recht verlangen können, das ift, daß mehr, als das damals, als die Dotationsgesetze abgeschlofsen wurden, bei dem gänzlichen Mangel an Erfahrung mög⸗ lich war, auf die Bedürftigkeit und die Zwecke der noch nicht erfüllten Aufgaben der einzelnen Provinzen bei einer Revision der Dotationen der Provinzen Rücksicht genommen wird. Wie und nach welchen Rücksichten dies zu machen ist, dieser Frage werden wir ja etwas näher kommen, vielleicht schon bei der Diskussion über den Antrag von Eynern. Ich will übrigens Herrn Noelle bemerken, daß ich diese Diskussion im Herrenhause nicht angeregt habe, sondern daß sie bei der Frage der allgemeinen Revision der Dotationsgesetze in zwei Kommissionen des Herrenhauses, in der Budgetkommission und der Kommission über die Zwangserziehung, aus der Kommission selbst zur Anregung gekommen ist, und daß das Herrenhaus sich dabei auf einen Standpunkt stellte, der allerdings der Grundlage des An—⸗ trages des Herrn von Eynern direkt zuwiderlief.

Meine Herren, ursprünglich war die Vorlage so gedacht, daß der Staat ein Fixum zuschießen sollte. Davon wollten bei der Be⸗ rathung einer Konferenz sämmtlicher Landeg-Direktoren die letzteren aber nichts wissen. Ganz habe ich ihre Gründe nicht begriffen. Nach dem Fixum, wie es vorgeschlagen war, trug der Staat nicht ganz die Hälfte, und die Herren Landes⸗Direktoren waren böchst erfreut, als in dieser Konferenz die Vertreter der Staatsregierung erklären konnten: wir sind bereit, die volle Hälfte zu tragen. Nun wurde darnach die Vorlage aufgestellt, und das Herrenhaus ging weiter in seinen Forde⸗ rungen und verlangte 4. Wir erklärten, daß das unzulässig sei, weil dadurch das finanzielle Interesse der eigentlichen Verwalter zu gering würde, und das dahin führen könnte und müßte, daß der Staat größere Aufsichtsrechte über die Provinzial⸗ verwaltung verlangen müsse. Ich ließ mich schließlich drängen, bis zu 3, obwohl das auch nach meiner Meinung die richtige Grenze schon überschreitet. Ich spreche hier zwar nicht von der bloßen finanziellen Seite, sondern von der prinzipiellen Frage: wie ist das Verhältniß der Provinzen zum Staate zu ordnen, wie weit kann der Staat in Zuschüssen gehen, welche Formen muß er da wählen, und eventuell welche Aussichtsrechte muß er haben? Ich glaube, wenn das Verhältniß finanziell richtig gestellt werden soll, dann sind nach den bisherigen Erfahrungen schärfere Aufsichts⸗ rechte des Staatet über die Provinzen auf diesem Gebiet wenigstens nicht erforderlich. Ich muß zugeben, daß, wenn der Staat ein Fixum zahlt, welches eine angemessene Höhe hat, dann aller— dings eine gewisse Versuchung in die Provinzialverwaltungen kommt, möglichst wenig auszugeben, um einen möglichst großen Antheil an dem Fixum zu bekommen lsehr richtigh; ich weiß nicht, ob ich mich klar genug ausdrücke. (Sehr gut! Und daher haben wir dieses Fixum preisgegeben, wir haben die Hälfte, die wir dann angeboten hatten, auch preisgegeben und sind auf z ge⸗ gangen. Aber, meine Herren, ich erkläre Ihnen voraus, wie auch der Herr Minister des Innern schon gethan hat: weiter können und dürfen wir nicht gehen, wenn wir nicht all⸗ mählich wieder die Wege betreten wollen, wie wir sie früher bei der lex Huene beschritten haben und nach den damaligen politischen Verhältnissen auch wohl nicht anders konnten.

Ich glaube auch, wenn es sich hier um 300 000 4 Differenz handelt, daß doch die Herren von der Rechten sich hundertmal über—⸗ legen werden, ob sie ein Gesetz an einer solchen Differenz scheitern lassen wollen, die nach meiner Meinung in finanzieller Beziehung 300 000 A auf den ganzen Staat vertheilt doch wirklich nicht viel bedeutet. (Zuruf rechts.) Ich verstehe nicht.

Meine Herren, wer unsere Verhältnisse aus der Praxis kennt, der weiß, daß die Erziehung in der Familie große Gefahren läuft durch unsere gewerbliche Entwickelung, nach mehreren Seiten hin und gewiß in allen Bezirken, in den Städten freilich am meisten, und in den Induftrlebezirken weit mehr als in den ländlichen Benrken; aber doch tritt diese bedenkliche Seite unserer sozialen Zustände mehr oder weniger

eine Wittwe; sie hat Kinder, Töchter; die Töchter kommen mit dem 14. Jahre aus der Schule; wo sollen diese Kinder hin? Die Frau kann sie nicht mehr ernähren wenigstens nur sehr schwierig; Arbeit können sie noch nicht finden; als Dienstbote wird ein vierzehn⸗ jähriges Kind nicht genommen. Es bleibt nichts übrig, das Mädchen muß durchaus nähen lernen; sie lernt es mangelhaft, weil sie kein genügendes Geld aufwenden kann, und diese Mädchen kommen nachher in Verhältnisse, die ich nicht weiter zu schildern brauche. Das liegt in unseren ganzen sozialen Zuständen. Die Knaben aber werden viel früher selbständig, und darin liegt wieder eine große Gefahr, denn sie emanzipieren sich zu früh von ihren Eltern; (sehr richtig! rechts) lebt der Vater nicht mehr, dann erst recht; sehr bald ernähren sie die Mutter, sie fühlen sich mit 16 Jahren selbständig und sind der Er⸗ ziehung der Eltern entzogen. Wenn wir dahin kommen, daß wir die zulässige Beschäftigung des jugendlichen Alters durch Gesetze im an⸗ geblichen Interesse des jugendlichen Alters zu sehr vermindern, so kann das nach der hier in Frage kommenden Selte wieder höchst be⸗ denklich wirken. Der Umstand, daß wir es mit einer allgemeinen soztalen Aufgabe der wichtigsten Art zu thun haben, daß wir die üblen Früchte des gegenwärtigen Zuftandes täglich vor Augen haben, daß die Statistik uns hier die allererschreckendsten Beweise liefert und daß es daher, wie der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz sagte, auf ein paar Hunderttausend Mark auch für den Staat nicht ankommen kann, sowie die Erwägung, daß wir anderen Kulturländern nur nach⸗ gehen, und daß in dieser Beziehung andere deutsche Staaten uns voraus sind, werden alle Parteien dahin führen, alles zu thun, um das Gesetz nicht zu Fall zu bringen.

Meine Herren, wir haben manche sonzialpolitischen Gesetze tastender Weise gemacht, vielleicht nicht immer rechtzeitig, vielleicht hier und da zu frühzeitig. Hier haben wir aber doch schon eine wirk- liche Erfahrung, wir haben nur noch nicht alle Früchte genießen können, weil der erste Versuch mangelhaft war. Auf Grund dieser immerhin sehr nützlichen Erfahrung gehen wir noch einen Schritt weiter, wir können hier bei einer nur einigermaßen vernünftigen Handhabung nach meiner Meinung kaum fehlgehen.

Es ist hier die Frage der Familienerziehung und der Anstalts« erziehung erörtert. Eine Erörterung dieser Frage kann nach meiner Ansicht uns hier garnichts nützen; denn sie kann nicht in Paragraphen geschrieben werden (sehr richtig! rechts), es ist eine rein individuelle Frage. In vielen Fällen wird man Jugendliche, die schon verwahrlost sind und von gefährlichen bösen Trieben geleitet werden, vorerst einer strengen Anstaltszucht unterwerfen müssen. Man wird dann sorg⸗ fältig den Zeitpunkt beachten müssen, wo man glaubt, daß sie so weit gebessert sind, daß eine jweckmäßige Familienerziehung an die Stelle treten kann. In unzähligen anderen Fällen kann man nach meiner persönlichen Erfahrung das Kind unmittelbar in eine gute Familie bringen, wenn man eine solche findet. Das ist eine reine Frage der vernünftigen Handhabung und Verwaltung und aller⸗ dings ein Punkt von extremster Bedeutung; denn wenn man jemand ohne Zwang, ohne daß er in einer Anstalt eingeschlossen ift, in einer Familie erziehen kann, so ist das zweifellos das Allerbeste. So ist denn auch eine große Anzahl von Waisenhaäusern längst aufgehoben und die Familienerziehung generell durchgeführt, und nie wird dort ein Waisenkind als solches dahin haben die Erfahrungen geführt in eine Anstalt gebracht. Also ich würde dringend rathen, keinen Bersuch zu machen, diese Frage in dem Gesetz irgendwie zu berühren.

Was die Frage der konfessionellen Erziehung anbetrifft, so könnten nach den Erklärungen des Herrn Ministers des Innern wohl die Bedenken schwinden. Ich stehe auch auf dem Standpunkt, daß, wenn man ein Kind zur Erziehung und Besserung nicht in eine Anstalt bringt, man die Konfession des Kindes auf das Alleräußerste zu beachten hat, und daß die Erziehung häufig mißlingen kann, wenn man namentlich gegen den Wunsch und den Willen der Eltern das Kind in eine Familie bringt, die eine andere Konfession hat als das Kind. Die Erziehung, welche an die Stelle der mangelhaften Er— ziehung der Eltern einer bestimmten Konfession tritt, muß in der⸗ selben Konfession erfolgen. Das ist auch entschieden die Absicht, und ich habe nicht gehört, daß bisher Klagen über mangelhafte Beachtung dieses Grundsatzes durch die Provinzialverwaltungen hervorgetreten sind. Sie hätten doch auch schon hervortreten können oder müssen, wenn in dieser Beziehung nicht richtig verfahren worden wäre. Welche Garantien man da finden könnte, um eine gute Erziehung des Kindes nicht zu gefährden, und welche Bestimmungen man insofern in das Gesetz bringen könnte, darüber, meine Herren, wird ja die Kom⸗ mission berathen. Die Regierung steht materiell auf dem Stand⸗ punkte der konfessionellen Erziehung, auch in der öffentlichen Er—⸗ ziehung, und es ist ja möglich, daß in dieser Richtung eine Ver ständigung ftattfinden kann. Wenn die Bedenken, die hier und da in dieser Beziehung obwalten, dadurch behoben werden können oder mehr behoben werden können, als jetzt nach der Vorlage, so wird die Staatsregierung, wie ja auch mein Herr Kollage bereits gesagt hat, keinen Widerspruch erheben.

Meine Herren, wir haben es für die Finanzen der Provinzen hier nur mit kleinen Summen zu thun. Sie könnten und sollten über diese kleine Differenz in diesem Spezialfall hinweggehen, weil auch die Staatsregierung die Absicht hat, eine Revision der Dotations⸗ gesetze der 70er Jahre eintreten zu lassen, welche hauptsächlich den Zweck haben wird, nicht die wohlhabenden Provinzen, die keine Hilfe des Staates gebrauchen, zu unterstützen, sondern die Fehler, die in der gleichen Vertheilung der Staatsmittel früher gemacht sind, möglichst zu beseitigen. Wo das Bedürfniß am stärksten ist, muß die Hilfe des Staates am breitesten sein. Nach diesem Prinzip hat Preußen immer verfahren; das ist das nobile offieium des Staates, und ich kann nicht leugnen, wenn ich sehe, wie die provinzialen Be⸗ lastungen der Provinzen verschieden sind, in welcher außerordent⸗ lichen Höhe sie in den östlichen Provinzen und in welcher ver⸗ hältnißmäßig geringen Höhe sie in den wefstlichen Provinzen, wenigsteng in einem erheblichen Theile derselben, bestehen, daß man das Gefühl hat, der gegenwärtige Zustand entspricht nicht dieser eben bezeichneten Aufgabe des Staates. Wir werden sehen, wie wir die Sache kurieren können. Es wird eine sehr schwere Aufgabe sein. Heute sie schon in einer bestimmten Weise zu charakterisieren, die Details näher zu schildern, ift unmöglich, weil wir garnicht genügend von dem Zusftand der Verwaltung der Provinzen unterrichtet sind. Wir haben keine genügende Statistik über die verschiedenen Ver⸗ waltungszweige, wodurch die Steigerung der Ausgaben entsteht, welche

Bedürfnisse in den einzelnen Provinzen noch ju befriedigen sind

überall hervor. Stellen Sie sich hier in Berlin eine Putzfrau vor,

viel höhere Last als 250 000 M haben werden.

1. s. w. Wir müssen das Material uns erst nach allen Richtun verschaffen. Dann erst werden wir eine Vorlage ausarbeiten een

welche die eigentlichen Wunden heilt, die wir vorher bezeichnet hat

Wenn nun dies bevorsteht, meine Herren, so ist es doch ni⸗ richtig in diesem Spezialfalle, wo wir ja doch von dem Yriniip ö. gleichen Dotierung der Provinzen noch ausgehen, nun dies etz dieser Dotationsfrage irgendwie in Gefährdung zu bringen. . Differenz; ist an sich unbedeutend, und wir hoffen, generell die Differen in der Hergabe von Staatsmitteln für die provinziellen Aufgaben nun eine allgemeine Revision des Gesetzes zu beseitigen.

Ich empfehle Ihnen daher auch meinerseits, dies Gesetz nit großem Wohlwollen zu behandeln und nicht an Kleinigkeiten bei de Beurtheilung der Sache zu haften.

Abg; Goldschmidt (fr. Volksp. ); Die Kostenfrage muß be diesem e Nebensache sein. Cs ist ein richtiges Prinzip, daß de en r erbrecher nicht ins Gefängniß gesteckt wird, wo er eint recht verdorben wird, sondern daß er in zweckdienlicher Weife erzogen wird. Abgesehen von einzelnen Autstellungen, ist mir die Vorla im Ganzen sympathisch. Bei. der Feststellung der Aiitren berechtigung bat man die Schulvorstaͤnde ganz vergessen, „. wohl gerade diese die geeignetsten Organe wären. Dem Land. rath, meine ich, thut man mit dieser Aufgabe keinen Gefallen Man sollte es den Gemeindevorständen überlassen, die Organ zu beftimmen, welche die Anträge auf Anordnung der Jwangt. erziehung stellen sollen. Die Herrenhausfassung des § 10 muß ih lebhaft bedauern und kann ich nicht annehmen. Auch wir wünschen die Wiederherstellung der Regierung vorlage. Der Zweck der Gr, ziehung würde illusorisch werden, wenn die Zwangslöglinge in de Rorrigendenanstalten gebracht werden dürften. Wie Herr von Dies im Herrenhause mittheilte, hat ihn selbst der Direktor einer Korrigendenanftalt gebeten, seine warnende Stimme dagegen zu er. heben. Das ist doch ein maßgebendes Urtheil. Es will wirklich nichts beißen, daß die Kinder innerhalb des Gebäudes von den Korrigenden getrennt gehalten werden; sie leben dech in derselben Lust und in demselben Geiste. Ob Privatpflege oder Anstaltspflege, daz muß individuell entschieden werden. In der Regel werden sich Ri Maͤdchen besser für die Hauspflege, die Knaben besser für die Anstaltt., pflege eignen. Vor allem müssen aber die Familien gut ausgesuch werden, denen man die Zwangszöglinge anvertraut. In Bezug guf die Rohheit und Zügellossigkeit darf man nicht die verschiedenen Klassen der Bevölkerung gegeneinander ausspielen. Die Prozesse der letzien Zeit haben ung gejeigt, daß Rohheit und Zügellosigkeit in allen Ständen vorkommen. Wenn der Existenz wegen Vater und Mutter auf Arbeit gehen müssen, kann man sich nicht wundern, wenn die Kinder schlecht erzogen werden, die Vorlage bekämpft nur die äußeren Er, scheinungen; hoffentlich werden durch Zunahme des Wohlstands dez Volks auch die inneren Ursachen dieser Uebelstände beseitigt. Die Reichsgesetzgebung muß sich zu diesem Zweck auch mit der Wohnungt. frage beschäftigen. Der freiwillige Erziehungsbeirath für schul. entlassene Waisen in Berlin hat schon schöne, große Erfolge erzielt; er hat 500 Mädchen in Dienstftellungen in Familien unterbringen können und hätte auch 3000 unterbringen können, wenn er sie gehabt bätte, denn so groß ist die Nachfrage. Möge eg auch der freien Selbstthätigkeit der Bürgerschaft gelingen, an dieser hohen sojialen Aufgabe der Erziehung der Jugend zu tüchtigen Gliedern des Staatz erfolgreich mitzuwirken!

Abg. Ern st (fr. Vgg.): Wenn wir auch dem Gesetz im Ganzen zustimmen, so haben wir doch einige Spezialwünsche für die Kom. missionsberathung, namentlich in pädagogischer Hinsicht. Auf die Mit. wirkung der Geistlichen und Lehrer darf bei der Durchführung der Zwangserziehung nicht verzichtet werden. Der Landrath ist schon so üͤberlastet, daß er nicht um einzelne Fälle sich kümmern kann, deshalb muß die Schulbehörde, der Lehrer herangezogen werden. Es handelt sich doch gewissermaßen um eine pädagogische Polizei. S 10 ist in der Herrenhausfassung vom pädagogischen Standpunkt aus unannebm— bar. Die Frage, ob Erziehung in einer Familie oder in einer Anftalt, muß individuell behandelt werden. Kinder, deren Eltern verwahrlost sind, können in Familien untergebracht werden: Kinder dagegen, die ir 1 verwahrlost sind, werden besser einer Anstalt zu Über- weisen sein.

Abg. Schmitz ⸗Düsseldorf (Zentr.): Die Vorlage wird einer Reihe von Forderungen gerecht, die seit Jahren namentlich von unseren Gefängnißverwaltungen erhoben sind. Alle Parteien haben sich der Vorlage freundlich gegenübergestellt. Der Ausdruck, Zwangserziehung' verleiht von vornherein einen Makel; er ist aus dem Gesetz von 1838 herübergenommen, jenes Gesetz hatte aber eine Strafe zur Grund lage, während diese Vorlage auf einem ganz anderen Boden stebt. Wir sollten deshalb „Fürsorgeerziehung' anstatt Zwangserziehung' sagen. Die Zahl der jugendlichen Verbrecher ist gewachsen, aber noch mehr hat die Zahl der rückfälligen jugendlichen Verbrecher zugenommen. Die Bedenken gegen die Antragsberechtigung des Land raths halte ich nicht sür richtig. Dagegen ist mir die Bestimmung sehr bedenklich, daß die Gemeinden die Kosten einer vorläufigen An— ordnung der een n mn, n tragen haben, wenn diese nicht zu einer definitiven wird. Der Staat hat von diesem Gesetz selbst grohe Vortheile durch Entlastung der Gefängnisse und sollte auch seinerseits an der Kostenfrage die Vorlage nicht scheitern lassen, sondern die Kosten selbst übernehmen.

Abg. von Jagow (kons.): Trotz der Bedenken, die Herr von der Goltz für unsere ,. zum Ausdruck brachte, stehen wir der Vorlage mit vollem Wohlwollen gegenüber und halten sie für eine Nothwendigkeit. Meine Freunde werden dieses Gesetz nicht an Kleinigkeiten scheitern lassen. Die einzelnen Erwerbskieise sind aber an der äußersten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen, und wir befürchten, daß die Provinzen von der Vorlage 5 Ie,

ann nicht die Auffassung theilen, daß die Aufbringung der Kosten ganz gleich sei, weil es immer dieselben Steuer zabler seien. Der Staat kann durch finanzpolitische Maßnahmen einem Defizit vorbeugen, die Propinzen müssen aber ihre Steuein erhöhen, wenn ihre Einnahmen nicht ausreichen. Ich hätte nichts dagegen, wenn für den Beitrag der Provinzen ein Fixum festgesetzt würde. Für meine Freunde ist es ganz selbstoerständlich, daß die Zwangserziehung eine christliche und konfessionelle sein muß. Fůr die Antragsberechtigung müssen aus den vom Minister dar gelegten Gründen bestimmte. Instanzen festgestellt werden; ich bin aber nicht für den Herrenhausbeschluß, welcher in den Städten von mehr als 10 600 CGinwohnern dem Gemeindevorstand die Antragsberechtigung giebt; ich erblicke darin die Neigung der Städte, sich der Aufsicht des Landraths zu entzieben. Die Mitwirkung der Schule ist ein großer Segen, aber ihre Fürsorge kann sich nur auf die Kinder erstrecken, welche bereits der Schule angebören. Wenn wir zu viele Instanzen mit der Antragsberechtigung ausstatten, ver= läßt sich schließlich die eine auf die andere. Träger der Zwangk— erziehung muß die Provinzialverwaltung sein; die anderen, staatlichen Instanzen würden nicht die nöthigen Informationen haben, und die obersten staatlichen Organe würden den ganzen Apparat nicht über⸗ sehen können. Wir können den Provinzen die Aufgabe anvertrauen, und ich halte auch die in 5 10 gegebenen Kautelen für völlig dazu hin reichend daß die Unterbringung der Zöglinge in Korrigenden⸗Anstalten keinen Schaden bringen wird.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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Zweite Beilage

zun Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 27. April

M 101.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Minifster des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Ich wollte nur auf die finanzielle Seite zu sprechen kommen, die vom Herrn Vorredner eingehend bebandelt woiden ist.

Der Herr Vorredner hat Zweifel geäußert, ob unsere Annahme jut eff end sein würde, daß sich die Kosten durch die Ausführung des Gesetzes ungefähr auf das Doppelte der bisherigen Summe stellen werden. Ich darf in dieser Beziehung versichern, daß wir eingebende Ermittelungen nach dieser Richtung hin veranlaßt haben und daß unsere Annahme namentlich auch auf den Erfahrungen basiert, die in Baden und Elsaß mit der Ausführung eines ganz ähnlichen Gesetzes gemacht worden sind. Nach den Kosten, die sich dort ergeben haben, glauben wir zu der Annahme, daß die Kosten sich verdoppeln würden, berechtigt zu sein.

Herr von Jagow hat dann gesagt, es müsse auf vie eine oder endere Weise einer weitergehenden Belastung der Provinzen vorgebeugt werden; er hat angedeutet, die Frage der Provinzialdotation in Er⸗ wägung zu jlehen. Ich kann nur davor warnen, diese überaus wich⸗ tige und schwierige Frage mit der vorliegenden Materie zu verbinden.

bin in der Sache mit Herrn von Jagow vollkommen einig darüber, daß die Frage einer immer steigenden und schließlich die Leistungs⸗ fahigkeit gefährdenden Belastung gewisser Provinzen, namentlich der altpreußlschen Provinzen, eine Frage von böchster Bedeutung und von dem allertiefsten Ernst ist und daß wir suchen müssen, dieser wirth⸗ schaftlichen Gefährdung gewisser Provinzen in der einen oder anderen Weise vorzubeugen. Ich bin mit dem Herrn Finanz ⸗Minister in eine kommissarische Berathung darüber eingetreten, bei der wir suchen werden, einen Moduß zu finden, diesen Ungleichheiten abzubelfen, namentlich den Ungleichheiten, die sich auf dem Gebiete des Wegewesens aus dem Gesetz von 1875 ergeben haben; aber, wie ich schon andeutete, ist das eine außerordentlich schwierige Materie, und es wird, glaube ich, nicht von heute auf morgen gelingen, einen zutreffenden Maßstab zu finden, der diese Ungleichheiten beseitigt und den Provinzen, die bei der Dotation zesetzgebung von 1875 zu kurz gekommen sind, in gebührendem Maße von staatlicher Seite Abhilse gewährt.

Dann bat Herr von Jagow die weitere Idee angeregt, man könne die Leistung der Provinzen fixieren. und wenn ich ihn recht verstan den habe, alle über diese Fixierung hinausgehenden Lasten dem Staat zuweisen. Dieser Weg würde, glaube ich, kaum gangbar sein. Das würde heißen, daß alle Summen, die über einen bestimmten Betrag hinausgeben, vom Staat zu tragen sind, also die Provinzen lein materielles, kein pekuniäres Interesse über jene Fixierung hinaus haben. Eine derartige Verwaltung, bei der der Verwaltende kein eigentliches finanzielles Interesse mehr hat, ist eine sehr bedenkliche. Ich glaube also, daß dieser Weg sich nicht sehr empfehlen würde. Ss ließe sich aber eine Fixierung in anderer Weise vor⸗ nehmen.

In unserer ersten Vorlage, die den Landes ⸗Direktoren unterbreitet worden ist, batten wir vorgeschlagen, daß der Staat pro Kopf des in Zwangterziehung gebrachten Kindes einen bestimmten Beitrag zahlen solle, und zwar war er verschieden bemessen für Kinder bis zu 14 oder ron 14 bis 16 Jahren und schließlich von 16 bis 18 Jahren. Säammliche Landes · Direkloren haben sich gegen den Vorschlag geãußert, und jwar einmal, weil es sehr schwer ist, einen derartigen sesten Betrag zu finden, der für die überaus großen Verschieden⸗ beiten in der Monarchie einheitlich paßt; zweitens aber, weil sie be⸗ fürchten, daß ein Betrag, der im Augenblick angemessen sein kann, bei der Steigerung der Lebenshaltung, der Löhne u. s. w. in 10 oder 20 Jahren zu gering sein könnte; und endlich, weil die Verschieden. beiten in den Provinzen sehr große sind. Beispielsweise wies gerade der Landes⸗Dlrektor für Posen darauf hin, daß es für ihn schwer fei, katholische Kinder in Famillen unterzubringen, weil die Zahl der Deußschkatholischen gering sei, und er genõthigt sei, für die deutsch ⸗katholischen Kinder, um ilnen eine kon fessionelle Grziehung zu geben und nationale Beeinflussung zu vermeiden, be⸗ sondere Anstalten zu errichten. Kurzum, es würde schwer sein, in dieser Beziehung einen festen, für alle Verhältnisse der Monarchie zutreffenden Satz zu finden. Ich glaube auch, daß die Befürchtung einer übermäßigen Inanspruchnahme der Provinz doch wohl nicht ganz angebracht ist. Ich bin mit den meisten Herren

Vorrednern darin einverstanden, daß wir suchen müssen, in erster Läaie die Familienerziehung zu fördern, und zwar die Erniehung in Familien, die der Konfession des zu erziehenden Kindes angehören; uur die älteren Elemente, namenslich die zwischen 16 bis 18 Jahren, werden allerdings vielfach in eine feste Anstaltserzie hung gebracht werden müässen, weil die Familienerziehung nicht in der Weise fest und geordnet sein kann, wie es sür diese schon in hohem Maße ver- wahrlosten Elemente nothwendig ist.

Ich erkenne also an, daß für diese Elemente viel fach eine An⸗ st altserilehung nöthig sein wird, und jwar in der Beschrãnkung, daß zunächst jwar die Anftaltserziehung eintritt, daß aber diese Ele⸗ mente, sobald sie dieses körperliche und moralische Reinigungsbad in der Anstalt durchgemacht haben, dann in geeignete Stellungen als Dienstboten gebracht werden. Aber ich glaube, die Einschränkung, die das Herrenhaus in dieser Beziehung dem § 10 hinzugefügt hat, hat doch die Befürchtung, daß daraus so große Kosten erwachsen werden, beseitigt. Ich mache gar lein Hehl daraus, daß der § 10 in der Fassung des Herrenhauses mir nach manchen Richtungen hin schmerilich gewesen ist, insofern als es jetzt nothwendig ist, in den Arbeits anstalten oder dandarmenanstalten auch Zwangezöglinge unterzubringen. Aber ich will trotzdem keinen Wider. spruch gegen die Bestimmung erheben, weil ich anerkenne, daß diese Moglichkeit der räumlichen Unterbringung in derselben An talt, sofern die Zöglinge nur getrennt sind von den Landarmen und Korrigenden,

Abgg. Dr.

(Rechnungssachen,

haltenden Anstalten, und wenn man giebt, diesen Raum auszunutzen, dann der Errichtung eigener Anstalten wesentlich vereinfachen.

Also ich glaube, wegen des Zusatzes, den das Herrenhaus ju S 10 gemacht hat, und den ich nicht beanstanden will im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, braucht man nicht allzu große Be⸗ fürchtungen hinsichtlich der Kostenfrage zu hegen. Wir sind natürlich bereit, mit Ihnen über diese Frage der Belastung der Provinzen in der Kommission auf das eingehendste uns zu unterhalten. Aber ich möchte hier kurz davor warnen, diese Frage der finanziellen Belastung zu tragisch zu nehmen; ich glaube, wenn auf allen Seiten des hohen Hauses der Wunsch bestebt, das Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, was ich nur mit libhaftem Dank anerkennen kann, so wird sich auch in der Kommission ein Modus finden lassen, der den Bedenken, die hier geäußert worden sind, Rechnung trãgt.

Darauf wird nach einigen persönli

Freiherr von der wolf

schmidt die Vorlage einer Kommis überwiesen.

Schluß 1.65 Uhr.

*

richten. Sie haben vielfach noch Raum in den von ihnen zu unter-

ihnen die Möglichkeit wird sich die Frage

chen Bemerkungen der Noelle und Gold⸗

on von 21 Mitgliedern

Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. kleinere Vorlagen, Anträge.)

soll die Regierung ermächtigt werden,

von der im

Maximalzolltarif erhalten.

Einfuhr.

Steinkohlen J , Roh. Petroleum. . .. Oelbaltige Sämereien... Künstliche Farben . Koblensaurs alkalinische Erieugnisse

(Soda, Aetzkali und Ammoniaksalje,

mit Ausnahme der schwefelsauren) . Salpetersaures Natron... Nicht besonders benannte chemische Er -=

e Robe Baumwolle... Hanf, roh und gehecheltt. Jute, Mantläbanf, Pita u. deral;, roh Garne aus Hanf, Flachs und China⸗

nessel (Ramie) von Nr. 21 aufwärts Wolle, gekaͤmmt und gekrempelt, roh. Tuche und sonstige Gewebe aus reiner

k k Gewebe aus Seide, glatte oder geköperte

Schafe und Ziegen. Ungegerbte Häute und Felle . Bearbeitete Felle... . Thierische Fettes Guano und natürlicher Dünger...

J .

Weizen wee, Anderes Getreide Trockene Hülsenfrüchte. .. w 56563863638 Ratao in Bohnen.... Kaffee . Eisenbahnmaterial os pęeciales) ; Rohtabock (importaciones espe- isl] . Tabackfabrikate (importaciones espe-

die Kostenfrage erheblich mildert und die Provinzen vielfach davor b ewah ren wird, eigene Anftaltsgebäude für die Zwangezöglinge ju er⸗

a

Zollsätze erböht. werden können, wenn für die portugiesische Industrie zu erwarten . setzung jedoch unter keinerlei Vorwand versünt werden dürfen. Außer den Zolländerungen sollen ferner alle welteren Aenderungen, die für dle Sandels⸗, Gewerbe⸗ und landwirthschaftlichen Zwecke, sowie für die Einfachheit c. der Zollbehandlung nützlich erachtet werden, zur Ausführung gelangen. Auch die auf den drawback (Rückzoll) be— zügliche Gesetzgebung soll neu geregelt werden. Hiernach soll eine neue Ausgabe des Zolltarifs mit den nöthigen Ein führungshorschriften veröffentlicht werden. Es soll die Alsicht bestehen, zunächst einen Minimaltarif festzustellen, welcher als Grundlage beim Abschluß neuer Handeleverträze dienen soll, und erst dann den allgemeinen Tarif zu berathen. Portugal wird demnach künftig auch einen Minimal und

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten . ern n el für Handel und Industrie“ )

Portugal.

) urch einen den Cortes vorliegenden Gesetzentwurf ,, den zur Zeit geltenden Zoll⸗ tarif einer Revision za unterziehen. Bei dieser Revision sollen die Jahre 1397 ernannten Kommission vorgeschlagenen ein Vortheil ihre Herab⸗

daraus ist,

Außenhandel Spaniens im Jahre 1899 nach den wichtigsten Waaren.

Im Nachstehenden geben wir eine Zus Waagen des spanischen Außenbandels, deren den Werth von 4 Millionen Pesetas erreichte. Deiemberhest der „Estadistica de come übrigens geben diese Monatshefte nur die wichti g3 bis 960 0 des Gesammthandels Spaniens, an.

ammenstellung derjenigen Ein- und Ausfuhr 18899 Die Zahlen sind dem reio exterior“ entaommen; gsten Artikel, etwa

1398 1899 Werth in Pesetas

37 330 367 45 674 008 5 886728 6 263 673 7528 355 5 410097 75741006 9 387 566 3 218 168 4 879 120 b 846 227 6 978 070 10 730 177 15 794 357 4747 683 6 581 932 71 913734 84 025 206 2472 400 5 567 439 5 637 015 6 120 294 7852266 9 432 237 7321350 10715 450 2 668 322 7173 199 3 445 000 6 132 600 3 552 050 6 526 154 11 984 600 18 876 250 18 345 990 28 898 935 5 069 400 4102 835 4090449 4329 405 5 842 1955 4509 060 9 582 166 19240 934 3 260 115 7981974 5 387 317 12703 916 2 995 045 4967 895 9 993 605 16769 869 4329 220 5764394 16819794 30 S855 717 9778 000 59 260 000 4386 982 5 059 540 22 701 106 22 430 702 14 869 097 92 550 832 963 517 7508 037

15 922 532 11452 657 5 012317 6 690 102 4083 339 4473 458 9793646 12739 471 17 290754 22 697 201 2548 896 4 859 748 20 082 884 19 843 615 2958760 11 401 270

1900.

Ausfuhr 1898 1899 Werth in Pesatas

ö 32 372 582 34 261 023

k 8 829 830 7 689 651

1 72 138 660 94 672 144 k 7141610 7 944074 D 26 835 562 24 160 198 J 9 403 517 17 393 944 Silberbaltiges Blei in Blöcken.. 32177 643 24 141 297 Richt filberhaltiges Blei in Blöcken. 24 522 331 25 794 553 d 8 348 990 9 703 460 Ebhlornatrium (Kochsaly. .. 3295 498 266 058 Roher Weinstein und Weinhefe... 4243 851 4 818392 Baumwollene Gewebe, weiß... 9 641 050 7 852 025 . gefärbt u. bedruckt 20 238 596 21 196 312 1 S 409 968 10786 04 Schweißwolleo .. 15 439 160 14 122 854 w 27 962 480 28 983 3390 Espartogras, roch... . 5 425 106 5 260 379 1 4 295 600 7286 400 1 17 5z6 63 ö 5il Sog Schaffelle, ungegerbt ... h 552 081 5 doc 197 H i 4581517 4329333 k 8 9667 008 15 378 976 e 5 035 807 7 635 955 Mandeln., geschälte .. . 10 568 4898 10 368 597 1 . 4992230 5 567 440 I 16904056 175890 806 ö 23 772 211 31014826 J 444 ö. . 96 ö. ö. .

onstige frische Früchte... . 2994 . . ö . , 13 133 000 7 262 200 1 a6 4604 155 183 210 946 Gewöhnlicher Wein. 126 112580 95 159 460 Jerez und ähnlicher Win ..... 12 447 600 5 643 720 w 17 889 501 16207 340 Schweiz.

Rückvergütung für ausgeführten Alkohol. Der

schwelzerische Bundesrath hat am 29. därz 1900 beschlossen:

1 Der Rückvergütungesatz für den von den. Exporteuren zu den Preisen vom 30. Dejember 1890 gekauften und pro 1899 zur Aus- sfubr gebrachten Moncpolsprit wird auf 90 Franken per Hektoliter abfoluten Alkohols festgesetzt. An den nach diesem Satz berechneten Rüäckoergütungsfummen kommen die gemäß Ziffer 2 des einschlägigen Bundesrathsbeschlusses vom 17. Februar 1899 (Bundesbl. 18993, 1 3608) auf Grund eines Satzes von 85 Franken geleisteten Abschlags zahlungen in Abzug. .

3) Der Satz, zu welchem den Exportst⸗men im Laufe des Jahres 1900 für den außgesührten Monopolsprit Abschlagezablungen auf ihr Schlußguthaben geleistet werden, wird zu 85 Franken per Hektoliter absoluten Alkohols festgesetzt.

Rübenzuckerindustrie in den Niederlanden.

Die Zuckerfabrikanten wollen den niederländischen Runkelrüben- Produzenten für die Campagne 1960 bis 1901 nur 9 Gulden für Iod Eg netto franko Bord zaklen, sodaß der Landmann die Lade= kosten, der Fabrikant die Frachtkosten trägt. Die übrigen Bedingungen der Verträge sind folgende: Es wird ein Vorschuß von 70 Gulden pro Hektar geleistet, der bei Ablieferung der Rüben berechnet wird. Doch muß dieser Ausgleich durch die Lieferung vor dem 15. Oltober stattgefunden haben; andernfalls muß der Vorschuß mit. 5 Co Zinsen sofort zurückgezahlt werden. Der Fabrikant genährt die Saat und bie Koften des Säens mit Ausnahme der Kosten für Pferdekräfte. Das Land muß bis zum 20. April zur Aussaat fertiggestellt sein.

Bie Lieferung der Rüben foll regelmäßig gescheben zwischen dem 20. September und 15. November 1900 in Terminen, wie folgt:

JT. vom 20. September bis einschl. 30. September 5000 kg ro Hektar,

; * pom 1. Oktober bis einschl. 15. Oktober 7000 kg pro Hektar,

C. vom 15. Oktober bis einschl. 31. Oltober wenigstens 7000 kg und höchstens 10 000 kg pro Hektar und der Rest vor dem 15. November. . .

Die regelmäßig im September zu liefernde Menge wird um 50 Cents pro 1606 kg höber bezahlt. Lieferungen größerer Mengen für die angegebenen Zeitsristen werden verweigert. Für jede 1000 kg Rankelrüben, welche weniger als die veipflichtete Menge in einer der obenzenannten Zeitfristen gellefert ist, wird von der gelieferten Menge beim nächsten Termin ein Abzug gemacht, und zwar: für das Manko auf Termin a 1,50 Gulden pro 1000 kg außer dem Verlust der Preiserhöhung von O, 05 Gulden pro 1600 kg; für das Manko auf die Termine b und C 1 Gulden pro 1900 Ez. Nach dem 15 November zur Lieferung angebotene Runkelrüben können verweigert nerd, , m, igert

Fbenso werden verweigert: .

a alle Rüben, welche durch Frost oder Wasser beschädigt, ver

orben oder hohl sind, .

( b. alle llc welche auf gerissenen Weiden oder Gründen ge— zogen sind, worauf, nach dem 16. Juni känstlicher, chemischer oꝛer anderer Dänger in Anwendung gebracht ist, oder worauf andere Früchte zugleich mit den Rüben gewachsen ö

Calle Rüben, welche gänzlich oder theilweise von anderer als der durch die Fabrikanten ertheilten Saat gesprossen sind,

4. Ruͤben, welche weniger als 1809 Zacker enthalten.

Bie bisherigen Rübenbauern in Holland, namentlich die see⸗ ländischen, sind nunmehr nach Zeitungnachrichten übereingekommen, sich auf solche Bedingungen nicht einzulassen und, falls der Preis von 3 Bulden nicht erhöbt wird, mit der Aussaat der Rüben nicht zu be⸗ ginnen. Nach den allerletzten Nachrichten ist im östlichen Sẽũdbeveland ber Widerstand bereits gebrochen und wird nur noch von wenig Land- bauern aufrecht erhalten. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗Konsuls in Amsterdam.)

Einfuhr von Hüten nach Kleinasien.

In den letzten Jahren hat die Einfubr von Hüten nach Klein⸗ Asien zugenommen, und sie wird voraussichtlich noch weiter zunehmen, da die' Christen immer mehr die orientalische Tracht ablegen und europäische Kleidung und Kopfbedeckung vorzieben.; In Klein⸗Asien selbst werden keine Hüte gemacht; die jährliche Einfuhr wird auf ungefäbr 10 000 Dutzend Merinos, weiche und steife Filihüte ge= schätzt. Etwa 7370 Dutzend kommen aus Itallen, 2468 Dutzend als Großbritannien, 397 Dutzend aus Frankreich, 209 Dutzend aus Deutschlénd und 6 Dutzend aus Oesterreich Ungarn. Die Bejablung ersolgt gewöhnlich sechs Monate nach der Lieferung oder haar mit 5 oo Rakatt (für französische Hüte 3 0/9) . Wechsel werden nicht eher angenommen, als bis die Waare angekommen und besichtigt ist. Die Käufer wünschen starke Pappschachteln in Kisten verpackt, die mit

Bändern beschlagen und mit Packleinen umnäht werden müssen, um