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Per sonal⸗Veränder ungen.
gõniglich Preußische Armee. Katholische Militär ⸗Geistliche.
Romunde, Div. Pfarrer bei der 15. Div., von Köln nach Aachen, Pr. Goufsen, Div. Pfarrer, von der 15. Div. in Aachen jur 14. Div. nach Düsfeidorf, Stollenwerk, Div. Pfarrer, von der 14. Divifion in Düsseldorf zur 15. Dip. nach Köln, Becker, Div. Pfarrer, von der 35. Div. in Graudenz zur 7. Dip. nach Magdeburg, Swiderski, Div. Pfarrer, von der 7. Div. in Magdeburg zur 35. Div. nach Graudenz, — versetzt.
Beamte der Militär Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriu ms. 22. März. Tor re ck, Ranglei⸗Dlãtar, zum Kanzlei Setretãt in der Landes aufnabme ernannt.
II. April. Ammon, Saß, Toepfer, 30 glowel, Kanjlei⸗ Sekretäre, zu Registratoren, Stange, Schultheis, Seebetb, Nan lei. Diätare, zu Kanzlei. Sekretären, — im Großen Generalftabe bejw. der Landesaufnahme ernannt.
Durch Verfügung der Feldzeusmeisterei. 9. April. Thon üs, Büchsenmacher vom 1. Bat. Garde⸗Gren. Regts. Nr. 5, mit dem 1. Mai 1909 zum Ober⸗Büchsenmacher bei der Gewehrfabrit in Spandau ernannt.
Königlich Sächfsische Armee.
Offiziere, Fähnriche v. Ernennungen, Beförde⸗ rungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 20. April. Die Dbersten v. Klenck, Kommandeur des 10. Inf. Rtgts. Nr. 134, unter Ernennung zum Kommandeur der 4. Jaf. Brig. Ne. 48, Hen tschel, z ja suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 12 und Ober Jeugmeifter, Frhr. v. Friesen⸗ Miltitz. mit dem Range eines Brig. Kommandeurs, Äbtheil. Chef im Kriegs Ministerium, — ju Den Mojeren befördert, Schmaltz, Kommandeur des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, mit Führung der 2. Kap, Brig. Nr. 24 beauftragt, Richter, beim Stabe des Schützen (FJüs.) Regts. Prin; Georg Rr. 108, zum Kommandeur des 10. Inf. Regtg. Nr. 134 ernannt. Die Oberftlts. v. Laffert beim Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, unter Beförderung zum Obersten, zum Kommandeur des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 ernannt, Pfeil beim Stabe des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum Stabe des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106, de Baur, Kommandenr des 2. Jäger. Bats. Nr. 13, zum Stabe des Schützen üs.)Regts. Prinz Georg Nr. 108, — versetzt, Senfft v. Pilfach, Flügel ⸗Arjutant Seiner Majestät des Königs, der Rang eines Regts. Kommandeurg verliehen, Prinz Johann Georg, Herjog zu Sachsen Königliche Hoheit, Bataillons Kommandeur im 5 Prinz Georg Nr. 108, zum Kommandeur des 2. Jäger- Bat. Nr. 13 ernannt, Westmann von der Zentral. Abtheil. des Generalstabes, jum Generalstabe des XII. (I. &. Sach) Armee-Korps versetzt. Die Majore Leimbach, Bats. Rommandeur im 6. Inf. Regt. Nr. 1065 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Versetzung jum Stabe dieses Regts, jum Sberstlt. befördert, Gadegast beim Stabe des Karab. Regts., unter Verfetzung zum 2. Ulan. Regt. Nr. 18, mit Führung dieses Regts. beauftragt, Edler v. der Planitz im Generalstabe des XII. (. K. Sach] Armee Korps als Bats. Kommandeur in das Schützen (Fäs) Regt. Prinz Georg Nr. 108 versetzt, Hempel, aggreg. dem 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von er , ,. Bats. Komman⸗ dent in dieses Regt. eingereiht, He vdenre ich, Abtheil. Kommandeur im 7. Feld⸗Art. Regt. Rr. 77, Frbr v. Ode leben, Abtheil. Kom⸗ mandeur im 3. Feld. Art. Regt. Nr. 32, WilUöhelm, Kommandeur des J. Pion. Batz. Nr. 17, — Patente ihres Dienftgrades verliehen, v. Beschwiß beim Stabe des 2. Ulanen - Regts. Nr. 18 jum Stabe des Karab. Regts. versetzt. Die Haupileute Friedrich, Komp. Chef im 14. Inf. Regt. Nr. 175, unter Aggregierung beim 8. Inf. Regt. Prinz Jobann Georg Nr. 107, zum äüberzähl. Major, Bucher im 1. (Leib) Gren. Regt. Nr. 100 und Adjutant beim General-⸗Kommando XII. (I. &. S.) Armee, Korps, jum Major, vorläufig ohne Patent, — befördert, Frhr. 3 Byrn, aggreg. dem 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, vom 1. Mai d. J. ab als Erzieher der Prinzen Georg und Friedrich Christian Königliche Hobeiten kommandiert. Die Oberlts. . Tümpling im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum uber zähl. Hauptm, Pank im 10. Inf. Regt. Nr. 134, unter Ver⸗ e in das 14. Inf. Regt. Nr. 179, jum Hauptm. und Komp. Cbef, Frotscher im 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 108, unter Versetzung in den Generalftab und Zutheilung zur Zentral, Äbtbeil. des Generalstabs, zum Hauptm. befördert. Die Ltg.: Haßel im Schätzen (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Exner (Hans) im 7. Inf. Regt. Prin; Georg Nr. 106, diesen unter Belassung in dem Kommando bei der Unteroff. Schule, — zu Oberlts. befördert, v. Schulz im 1. Jäger Bataillon 3 Unteroff. Vorschule kommandiert, Hain im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, vom 1. Mai d. J ab, unter Stellung X Ia saite des Regis, auf weitere fünf Monate beurlaubt. T Ecäwis of Menar, Oberjäger im 2. Jäger Bat Nr, 13 jum Fähnr. ernannt. Die Rittmeister Graf v. der Schulenburg DHeblen, Gskadr. Cbef im 1. Königs ⸗Hus. Regt. Nr. 18, unter Ver- setzung jum Stabe des 2. Ulan. Regts. Nr. 18, Keil im 1. Königs⸗ Huf. Regt. Nr. 18 und Adjutant bei dem General ⸗Kommande XII. . K. S) Armee Korps, ju Majoren, beide porläu:fig obne Patent, befördert. Den Rittmeistern und Eskaur. Chefs v. der Wense im Karab. Regt., Ebert im 1. Königs Hus. Regt. Nr. 18, Patente ihres Dienftgrades verliehen, v. St àm mer, Oberlt. im 1. Königs. Sus. Regt. Rr. 18, jum Rittm. und Egkazr. Chef, vorläufig obne Patent, Genthe, Lt. im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, zum Oberlt., — befördert. Frhr. v. Fritsch (Alexander), Lt. à la suits des Karab. Regté., vom 1. Juli d. J. ab, unter Belassung in der Stellung ia guite des Regzts., auf ein weiteres Jahr beurlaubt. Mayer, Unteroff. im 2. Königin⸗Hus. Regt. Nr. 19, jum Fähnr, ernannt. Wendt, y und Battr. Chef im 6. Feld Artillerie- Regiment Rr. 68, ein Patent seines Dienstgrades verliehen. Raten. Hickmann, Oberleutnant im 7. Feld, Artillerie Regiment Rr. 77, unter Versetzung in das 3. Feld. Art. Regt. Nr. 32, zum
uptm. und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Die As,. Leonbardi im 1. Feld. Art. Regt. Nr. 12; v. Sichart im 7. Feld- Art. Regt. Ne. 77, Frhr. v. Bu seck⸗ Alten Bu seck im 2. 66 Regt. Nr. 28, Günther im Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 12, ju Oberltz. befördert. Bie Unteroffiziere Pongratz im 1. Pion. Bat. Rr. 12, Prengel im 1. Train: Bat. Nr 12. zu Fäbnrichen er. nannt. Died hoff, Major 3. D. und Bezirks Offizier beim Landw. Benirt 1 Chemnitz, der Charakter als Oberstlt., Freiherr v. Hausen, Hauptmann j. D. und Bezirks Ofñzier beim Landw. Bezirk Leipnig, v, Tettau, Hauptm. z. D. und Bezirkt⸗ O ier beim Landw. Bezick Plauen, — der Charakter als Major, v. Rex, Gen. Major z. D., zuletzt Kommandeur der 4 Inf. Brig. Nr. 48, der Charakter als Gen. St, Schnorr v. Carolsfeld Major J. D., zuletzt Abtbeil. Kommandeur im 2. Feld. Art. Regt. Rr. 28, Dr, Kloß, Major i. D., zuletzt Bats. Kommandeur im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, — der Charakter als Qberftlt., p. Schubert, Hauptm. 3. D, zuletzt Komp. Chef im Schätzen⸗ (Fũs. Regt. Prinz 284 Nr. 168, Schmidt, charakteris. Hauptm. 1. D., zuletzt im 7. Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, Direktor der Garn. Verwalt. Leipuig, — der Charakter als Major, — verliehen. Frbr. v. Gregory, Sberlt. a. D., zuletzt im 2. Gren. Regt, Nr. 101 Falser Wilhelm, König von Preußen, d. Harling, Oberlt., a. D., zuletzt im 3. Inf. Regt. Rr. Jo Prinz-⸗Regent Luitwold von Bayern, — der Charaster als Hauptm.,, Reichardt, Lt. a. D., zuletzt im rormal. 2. Reiter Regt., der Charakter als Oberlt, — verlieben.
Im Beurlaubtenstande. 20. April. Gentzsch, Oberlt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 34, in gleicher Eigenschaft zu der 3. (E. S.) Komp des Königl. Preuß. Telegraphen⸗Bats. Nr. L ver⸗ setzt. Die , en,. ertram des Landw. Bezirks Leipzig, jum Lt. der Res. des 1. (Leib,) Gren. . Nr. 1060, Roch des Landw. Bezirls Döbeln, jum , e, Ren.
des 2. Gren. Regiments Nr. 101 Kaiser Wilbelm, König von Preußen, Illmer deg Landwehr - Bꝛiirks Leipzig, jum Lt. der Res. des 7. Inf. Regts. Prinz Georg Nr. 106 Krahnert des Landw. Bezirks Leipzig, jum Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr. 107. Georgi des Landw. Benrks 1 3 zum Lt. der Res. des 9. Inf. 6 Nr. 133, Fritz sch des Landw. Bezirks Leipzig, zum Lt. der Res. des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Uhlmann des Landw. Bezirls 1 Dresden, zum Lt. der Landw. Inf. I. Aufgebots, Köbler des Landw. Bezirks 11 Dresden, zum St. der Landw. Fuß ⸗Art. 1 Aufgebots, befördert. Schm idt, Et. a. D., zuletzt im 16. Inf. Regt. Nr. 134, in der Armer, und zwar als Et. der Ref. des J3. Inf. Regts. Rr. 178 mit einem Patent dom 22. August 1398 wiederangestellt und auf ein Jahr zur Dienfstleistung bei genanntem Regt. kommandiert. Engler, Königl. preuß. Oberlt. der Ref. 4. D. zuletzt im Braunschweig. Inf. Regt. Nr. 92, in der Königl. sächs. Armee und zwar als Oberlt. der Res. des 1a Junk. Regts. Nr. 177 mit einem Patent vom 18 November 1897 angestellt. 6 Königl. preuß. Li. a. D, zuletzt im Magdeburg. Jäger
af. Nr. 4, in der Königl. sächs. Armee und jwar als Lt, der Ref. des 8. Feld Art. Regts. Nr. 63 mit einem Patent vom 15 September 1898 angeftellt und auf sechs Monate zur Dlenstleistung bei genanntem Regt. kommandiert.
Abfchiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. 20. April. Lindner, Lt im 7. Inf. Regt. Prinz; Georg Nr. 106, zu den Offizieren der Res. dieses Regts. übergeführt.
Im Beurkaubtenstande. 23 April. Graube, Oberlt. der Ref. des 2. Königin Hus. Regts. Nr. 19, Bren del, Oberlt. der Res. des 1. Train Bats. Nr. 12, — behufs Ueberführung jum Land. sturm 2. Aufgebots, Vogel, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Benrks J Dresden, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form der Ref. Offislere des 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Rr. 164 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, — der Abschied bewilligt. Schwalbach, Hauptm. der Inf. L. Aufgebots des Landw. Bezirkz Leipzig, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landwebr ⸗ Armee⸗ Üntfform, Sturm, Hauptmann der In]. 2. Aufgebots des Landw. Beziris 1 Bresden, — behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Auf⸗ gebots, Grimm (Dans), Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bejirkz J Dresden, — der Abschied bewilligt. Dr. v. Dietel, Sberlt, Dr. Kaiser, Lt. der Inf 2 Aufgebots des Landw— Bezirks 1 Hresden, Frhr. v. Brockdorff. Lt. der Jaf,, Klemm, Oberlt. der Jäger 2. Aufgebotz des Landw. Bezirks Leipzig, Dr Arnold, Oberlt. Der Kad.', v. Rohrscheidt, Oberlt. der Feld. Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirkz II Dresden, — behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebols der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korvs. 26. April. Prof. Dr. Trendelen burg, Gen. Arzt à la suite des Sanitäts, Korpz, der Rang als Gen. Major verliehen. Prof. Dr. Karg, Stabgarit . D, die Genehmigung sum Tragen der Uniform der Sanitäts- Offiziere mit den vorgeschriebenen Abzeichen ertheilt. Dr. Er as, Oberarit vom 4 Inf Regt Ni. 105, unter Belassung in dem Kommando zum Stadtkrankenbause in Dresden, zum Stag. und Abtbeil. Arzt der Reitenden Abtheil. L. Feld. Art. Regis. Nr. I2 befördert. Die Oberärzte Pr Stölzner vom 13. Inf. Regt. Nr 1I78, in das 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen. Dr. Du njelt vom 2. Gren. Regt. Rr. 161 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, in das 4. Feld -⸗Art. Regt. Nr. 48, versetzt. Die Assist. Aerite Woempner vom 2. Feld. Art. Regt. Nr. 28, zum Oberarzt befördert, Dr. Schäfer vom J. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz Regent Luitpold von Bapern, ein Patent seinezs Dienstgrades verliehen. Dr. Sch nizlein, Unterarzt der Res. des Landw. Benrks II Dresden, unter Anstellung im aktiven Sanität. Korps und zwar bei dem 8. Inf. Regt. Nr. 133 jum Assist. Arzt, Fr Kölbing, Assist. Arit der Ref. des Landw. Beiirks I Dresden, zum Oberarzt, die Unterärzte der Res. Kol, Dr, Witt maack, Pr. Meisen burg des Landw. Bezirks Leixrig, zu Asßft. Aeriten.— befördert. Dr. Schmiedt (Ernst), Stabzarzt der Res. des Landw. Bejirks Leipzig, behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den vor— geschriebenen Abzeichen, Dr. Feldmann. Oberarzt der Landw. J. Aufgebots ves Landw. Berirks Leipfig, Dr. Eichbhoff, Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Glauchau, bebufs Neberführung zum Landsturm 2. Aufgebots, — der Abschied bewilligt.
Beamte der Militär ⸗Verwaltung.
Durch Allerböchsten Beschluß. 5. April. Dr. Loren, Oberlehrer im Kadetten Korps, der Titel als Professor, Zscheryp, Förster, Gebeime erpedierende Sekretäre im Kriegs ⸗Ministerium, der Charakter en e rr n, — verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministe rium 3. 12. April. Würker, Winkler, Rret schmar, expedierende Sektetãre im Kriegs⸗Ministerium, zu Geheimen expedierenden Sekretären ernannt.
19. Apr il, Die Zahlmeister Keller des Garde ⸗Reiter . Regts., Mäge des 2. Bats. 6. Inf. Regtè. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, Jebring des 1. Bat. 9. Inf. Regis. Ne; 133, Tebnelt des 3. Batg., Jän ger des 2. Bats. 2. Gren. Regts. Rr. 101 Kaifer Wilbelm, König von Preußen, Fauth des 2 Bats Kießig des 3. Bats. Schutzen. (Füs.) Regts. Prinz Georg Nr 108, Wallner des I. Plon. Bats. Rr 15, Můller des 2. Jäger Batg. Nr. 13, Faliner des 1. Bats,, Glöckner des 2. Bats. J. (Leib) Gren. Regts. Nr. 100, Dietze des 1. Bats. 15. Inf. Regts. Nr. 181, Neuhäußer des J. Bats. 8. Inf. Regts. Prinz Johann Georg Nr 7, Gräbner des 1. Bats. 5. Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 194, Kremtz des 1. Bats. 3. Inf. Regis. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Paul der 2. Abtheil. 1. Feld Art. Regts. Ne. 12, zu Ober Zahlmeiftern befördert.
Deutscher Reichstag. 182. Sitzung vom N. April 1900, 1 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst folgende Inter⸗ pellation der Abgg. Dr. Deinhard (nl) und Genossen:
22 welchem Zeitvunkt ist die Vorlage, betreffend Ab⸗ änderung des bestehenden Weingesetzes, ju erwarten?“
Nachdem der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadows ky⸗Wehner sich zur sofortigen Be⸗ antwortung bereit erklärt hat, führt der
Abg. Pr. Deinhard aus, daß von den Gegenfständen, die den Reichstag in dieser Session noch beschäftigen sollten, die Weinfrage eine der dringendsten sei. Die Hoffnung aber, daß die versprochene Novelle oder doch wenigstens ein Rothgesetz noch vorgelegt werden würde, sei eit der Zeit vor Ostern recht schwach geworden. Dabei ertöne der orhschrei der Weinprodujenten immer stärker nach Be—⸗ seitigung der unreellen Konkurreni, welche ihnen die Kunstweinfabrikation mache. In dieser Zeit der allgemeinen Preissteigerung mache es einen böcht seltsamen Eindruck, 2g die Weinpreise immer weiter herunter⸗ e Unsere Anfrage, fahrt der Redner fort, ift auf das bescheidenste eschränkt; es soll in ihr nicht der gerinafte Vorwurf für den Reichs⸗ kanzler und seine Organe liegen. Ein Tadel trifft aber die Einzel⸗ regierungen, welche mit den Erhebungen und Informationen nicht zu Ende kommen können. Es muß hinsichtlich der Definition des Begriffs Wein“ etwas Bestimmtes in das Gesetz hineinkommen; mit den Grenzzahlen allein ift es nicht getban, zumal die Ghemie, die überhaupt in der Analyse stärker ist, als in der Synthese, in diesem i bisher versagt hat. Die Verwendung von Extrakten aus
osinen und dergleichen muß untersagt werden. Die meisten Schwierigkeiten bietet die Frage der Kontrole. Ohne Kontrole stebt alles in der Luft; so unangenehm der Beigeschmack der Kontrole ist, alle Winzer werden sich ir gern unterwerfen im Interesse der reellen Weinproduktion. Der Rothweinbau wurze bisher als negligeable Größe betrachtet, mit Unrecht, da leit zehn Jahren sich eine Roth weinrtebe bei uns eingebürgert hat. Auch dieser Zweig verdient dringend Berücksichtigung, denn es muß doch das Ziel jeder ver⸗ nünstigen Weinpolitik sein, den Bedarf des Inlands möglichst im In⸗
land zu decken. ir möchten also gern in . etwas . k ; . eset·
Staatssekretãr des Innern, Staats⸗Mini von , ; ger Hr. Gra
Meine Herren! Wie bereits von dem Herrn Jaterpellanten aus. gesprochen worden ist, habe ich seiner Zeit ein kleines Weinparlament berufen, um alle die Fragen, die heute geftreift sind, einer allseitigen technischen Etörterung durch Sachverständige zu unterziehen. Auf Grund der Berathungen dieser Sachverständigen Versammlung ist im Reichszamt des Innern ein umfassender Gesetzentwurf ausgearbeitet und den hauptsächlich betheiligten verbündeten Regierungen im Juni vorigen Jabres mitgetheilt worden. Es zeigte sich aber, daß die verbündeten Regierungen gegen die Fassung dieses Gesetz⸗ entwurfs nicht unerhebliche, zum theil durchaus berechtigte Einwendungen zu erheben hatten. Daraufhin wurde im Reichsamt des Innern unter Zuziehung eines kleineren Kreises von Sachverstän— digen erneut ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der wesentlich kürzer ist und den Charakter eines Nothgesetzes trägt. Diesen Gesetzentwurf habe ich zunächst dem Königlich preußischen Staats. Ministerium vorgelegt, um mir die Zustimmung der preußischen Stimme zu sichern. Dort unterliegt er noch der Berathung. Ich kann aber nicht umhin, jetzt schon zu bemerken, daß nicht nur bei der preußischen Regierung, sondern auch bei anderen der verbündeten Regierungen Bedenken obwalten, ob jetzt noch der geeignete Zeitpunkt ist, diesem ftark belasteten Reichstage einen weiteren Gesetz= entwurf vorzulegen. Wenn wir in letzter Zeit noch jwei Gesetz⸗ entwürfe vorgelegt haben, so drängten uns hierju die Verhältnisse — ich meine den Gesetzentwurf zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, von dem wir der Ansicht sind, daß er im Interesse der offentlichen Gesundheitspflege verabschiedet werden muß, und den Entwurf, betreffend die Unterstützung der afrikanischen Postdampfer⸗ linie, den wir vorjulegen genötbigt waren, weil die Vertraggzeit ab= läuft und etwas Neues an dessen Stelle treten muß.
Ich habe aber auch aus der Mitte des hohen Hauses schon so ernste Einwendungen dagegen gehört, den Reichstag mit neuen Auf— gaben zu belasten, daß ich auch persönlich sebr zweifelhaft bin, ob es richtig ist, eine so viel bestrittene Materie jetzt noch der Berathung des Reichstages zu unterziehen. (Sehr richtig]
Meine Herren, diese ganze Angelegenheit sieht, wenn man ste nüchtern prüst, wenn man sie vom Standpunkt der Reichsverwaltung ansieht, doch wesentlich anders aus, als wenn man sie in einem kleinen Weinort am Rhein oder in einem seiner Nebenthäler erörtert. Man macht sich beispielsweise in diesen Interessentenkteisen Begriffe ven der Möglichkeit einer Kontrole, wie wir sie für voll kommen unausführbar halten. Ez ist sozar ein Vorschlag gemacht worden, eine Art höherer Beamten anzustellen — so eine Art , Weinräthe'. Ich bin nicht gam klar, welche Art Vorbildung diese Herren erfahren sollen (Heiterkeit) — möglich freilich, daß die Be⸗ werbungen um diese Stellen recht zahlreiche sein werden. Ob aber die Einzelreglerungen geneigt sein würden, eine solche Beamten⸗ kategorie neu zu schaffen, ist mir zweifelhaft!
Ich enthalte mich absichtlich der Versuchung, hier auf alle sachlichen Fragen, die der geehrte Herr Interpellant gestreift bat, melnerseits einjugehen; wir müßten dann in eine umfangreiche sachliche Debatte eintreten, und ich glaube, eine solche würde einen rein akademischen Werth haben, so lange nicht ein positides Gesetz vor⸗= liegt, über das man beräth.
Ich glaube, ich kann mit einer allgemeinen Bemerkung schließen: daz Nahrungsmittelgesetz und auch das bestehende Weingesetz würden schon manche Handhaben bieten, energischer gegen Weinfãlschungen einzuschreiten; aber dazu ist allerdings eine Vorbedingung nothwendig: daß eine ausreichende Anzahl technisch vorgebildeter und auch persõn⸗ lich unabhãngiger Nahrungsmitteltechniker vorbanden sind (sehr richtig), die prüfen und im einzelnen verfolgen, ob die Bestimmungen des Nahrungsmittelgesetzis und des Weingesetzes wirklich ausgefũhrt werden. Diese Frage liegt aber auf dem Gebiete der einzelstaatlichen Gesetzgebung und kommunalen Verwaltung. Darauf hat das Reich
seinerseits keinen Einfluß. Ich glaube aber, wenn bisher das Wein ⸗
gesetz und das Nahrungsmittelgesetz nicht in dem Maße gewirkt baben, wie sie vielleicht wirken konnten, so liegt es daran, daß es in den einzelnen Staaten an der Zahl augreichend vorgebildeter Nahrungt⸗ mitteltechniker fehlte und man von der allgemeinen Polijeiverwaltung manches erwartet, was nur ein besonders vorgebildeter Sach ver stãndiger leisten kann. Bei dem jetzigen Stadium unserer Arbeiten ist es jeden ˖ falls vorzuziehen, wenn wir die Berathung eines derartigen Gesetzes, wenn es auch nur den Charakter einer Novelle trägt, verschieben bis zum Beginn der nächsten Tagung, und wenn alle diejenigen, die Wein trinken, sich bis dabin vorläufig dadurch schützen, daß sie ihrer Zunge und Kehle vertrauen. (Sehr richtig!)
Auf Antrag des Abg. Bassermann (nl) tritt das Haus, da sich alle Anwesenden dafür erheben, in die Be⸗ sprechung der Interpellation ein.
Abg. Fitz (nl): In dem Welnparlament“ war die rodultion nur in? sebr ungenügendem Maße vertreten, unter 53 Mitgliedern befanden sich nur 109 Weinproduzenten gegenüber 18 Bertretern des Handels. Ginige Wein baugebiete waren überhaupt nicht durch Pro⸗ duzenten vertreten. Franken hatte einen einsigen Vert eter, noch dajn einen Weingroßhändler, der sich gegen jede Kontrole aussprach, wãhrend der Reichstags Abgeordnete Baumann aus jener Gegend im vorigen Jahre ganz entschieden die Kontrole befürwortet batte. Obwohl Aber die Weinproduktion in dem Weinparlament so zurũck⸗ sland, sind doch die Beschlüßse desselben, abgeseben von der Frage der Kontrole, durchweg mit größter Freude zu begrüßen, und es bleibt nur zu wünschen, 16 die Regierungen fich ihnen wohlwollend gegen überstellen. Das Verbot der Kunftweine wurde einftimmig R= fordert, anscheinend werden ja auch die verbündeten Re⸗ serungen diefem Wunsche entfprechen. Fast einftimmig sprach man ch auch für das Verbot des nur der Vermehrung dienenden Zuckerwassers aus; man wollte 25 G0 jzulafsen, was vollkomrnen feibft für die geringften Jahre und die geringste Lage genügt, ja eber noch zu viel ift, während freilich von anderer Seste eine Grhöbbung auf Iz öso empfohlen wird. Das Petiotisieren muß wit den größten Kautelen umgeben werden, da durch dieses Verfahren leicht eine Vermehrung des Weines um 3 bis 400 go bewirkt werten kann, wobel der vermehrte Wein durchaug den Anforderungen der chemischen Analyse entspricht. Die völlige Freigabe des Zuckers maß zu wahren Schleuderpreisen für den Wein führen. Der Hinweis darauf, daß die Freigabe des Zuckers im Interesse der Zackerindust le and bes Füäbenk aue liege, Tt nicht ftichbaltig. Die unglaubliche Verlängerung des Weines, namentlich des Rothweines, die jabl⸗ sosen Berschnitte mit deuischen Kunstweinen haben die geradeju ber zwelfelte, trostlose Lage des, deutschen Weinbaues verschuldet. Auf den Ausdruck ‚Naturwein“ ist kein großer Werth zu legen, denn der Nachweis des Zuckerzusatzes, wenn trockener Zacker juge etzt wird, ist
durch keine Chemie zu fübren. Allerdings gestehen di Chemiker ihre Ohnmacht auf diesem Boden nicht gern und setzen ihre Versuche i den Wein in der Hand ju behalten. Redner geht dann noch auf weitere Mißstände weniger allgemeiner Art ein, die seiner Meinung nach gr , fen n eld Cr. Boltep) 8. midt ˖ Elberfeld (fr. Volksp.): Die Thatsache, daß eine 8 Vermehrung des Weins in Deutschland stattfindet, irg gn 2 die renzjahlen, welche in dem bestehenden Gesetz gegeben sind, haben auf diese Vermehrung direkt Hö n uad eine Schädigung des Wein⸗ baus verursacht. Zu den orthodoxen Puristen gehöre ich nicht, ich meine nicht, daß nur das, was aus der Traube stammt, als Wein ver⸗ kauft werden dürfe; ein Zucker zusatz muß gestaitet sein, wenn die Natur den Wein zu herb gelassen hat. Die selben Konsumenten, welche einen rationell verbesserten Wein gern trinken, würden garnicht in der Lage sein, den Wein zu bezahlen, wenn dieses nicht gestattet wäre. Andererseits scheinen mir gegen die Kunstweinfabrikation, wenn eine solche wirklich nachjuweisen ift, die bestehenden Vorschriften zu genügen. Eine scharfe Konkurrenz wird ferner dem deutschen Weinbau durch die sogenannte Verbesserung des Weins gemacht. Um hier vorzubauen, wäre vor allem eine gründlichere Ausbildung und die Vermehrung der Nahrungsmitteltechniker erforderlich. Zu einer bedingungslosen Kellerkontrole überzugehen, stößt auf schwere Bedenken. Die schlimmfte Verbesserung ist die durch Zusatz von mit Sprit versetztem Wasser; es wird sich fragen, ob dagegen in der Novelle zum Weingesetz oder erst bei Gelegenheit der Revision des Zolltarifs das Nöͤtbige und Mögliche vorzukehren ist. Jedenfalls müssen wir boffen, daß ein Gesetz zu stande kommi, welches Gewähr dafür bietet, daß man überall einen guten und bekömmlichen Tropfen zu trinken bekommt. Abg. Wallenborn (Zentr.) ist auf der Tribüne der Bericht⸗ erstatter nur schwer zu verftehen. Er bedauert anscheinend das laue Temvo, in welchem die verbündeten Regierungen sich seit 8 Jahren bewegen, während der deutsche Winzerstand inzwischen schon zu Grunde gerichtet worden sei. . Abg. Dr. Roesiq e. Kaiserslautern (6. k. F.) Ohne eine wirk⸗ same Kellerkontrole ist kein wirksames Weingesetz denkbar. Spricht man sich gegen diese Kontrole aus, so will man eben kein wirksames Gesetz. Aus diesem Grunde ift auch wobl das bisherige Zögern der verbündeten Regierungen zu erklären. Wir seben auch hier, wie überall, dasselbe Schauspiel. Immer dieselbe Räcksichtnahme auf den Handel, dieselbe Rücksichtslosigkeit gegen die Produktion. Jetzt soll die Session zu weit vorgerückt sein, um die Novelle noch zur Er ledigung zu bringen. Aber wird die Frage nicht seit einer Reibe von Jahren von allen interessierten Kreisen ventiliert? Der Entwurf des Weingesetzes, welcher die Folge des Weinparlaments von 1899 war, ift infolge des Widerspruchs der Händler wieder in den Hintergrund getreten. Uns Allen kann nur daran liegen, einen guten Tropfen zu trinken, nicht einen verfälschten; und die Regierung ist verpflichtet, die Mittel für diese byzienische Maßregel heranzuschaffen. Es liegt also kein Grund gegen die Kellerkontrole vor. Die chemische Analvse reicht gegen die Verfaͤlschung⸗n, wie längst erwiesen, nicht aus, der Uebelstand muß gründlich beseitigt werden; die große Mebrheit des Hauses wird sicherlich bereit sein, an einem Gesetze mitzuarbeiten, welches grůndlich durchgreift, sei es nan, daß es noch jetzt, sei es, daß es im Herbst vor den Reichstag kommt.
Abg. Dr. Paasche (nl): Ich babe im Namen der weinbau⸗ treibenden Kreife meiner Wählerschaft die Anregung des Kollegen Deinhard zu unterstützen. Die verbündeten Regierungen geben ja selbft zu, daß das Gesetz von 1892 seinen Zweck nicht erreicht, sondern vielmehr zum Scharen det Weinbaues und des Winzerstandes der Weinberfälschung noch Vorschub geleistet kat. Nach der Haltung des
entrums, welches die Flottenvermehrung nicht ohne gleichzeitige Vöfung der Deckungsfrage erledigen will, steht ja nun eine langere Sitzungsdauer der Session in Aussicht; die Regierungen werden be— ssimmte Steuerprojekte in Erwägung nehmen mäüssen und in der Zwischenzeit wird . die Zeit finden, auch dieses Gesetz noch zu er⸗ sedigen, wenn es nicht an gutem Willen feblt.
Damit wird der Gegenstand verlassen. Darauf werden Kommissionsberichte über Petitionen
berathen. . . .
Die 3 des „oberschlesischen christlichen Arbeiter vereins zur gegenseitigen Hilfe“ in Beuthen (Oberschlesien) soll, soweit sie die Einführung des achistündigen Arbeitstages und obligatorische Arbeits ausschůsse verlangt, dem Reichskanzler als Material überwiesen werden; soweit sie indeffen die Abänderung des Invaliden⸗Versicherungs⸗ gesetzes und die Frage der Entlassung der Arbeiter betrffft, soll uͤber sie zur Tagesordnung übergegangen werden.
Abg. Sach se (Soz) tritt in längerer Rede für die Petition ein, sowesl fie den achtständigen Arbeitstag für Bergwerke befürworte. Reibe schon die bestehende zebnstündige, thatsächlich häufig sogar zwölfständige Arbeitszeit in der ungesunden Luft die Kräfte des Berg= raanng auf, so werde er durch daz Ueberschichtunwesen vollends zu Schanden gemacht. Ebenso würden die Betriebs unfälle durch die Ein⸗ führung der achtstündizen Arbeitszeit erheblich vermindert werden. Im Betriebe der Stablgießereien, der Zinkbütten und in vielen anderen Betrieben würden so ernorme Anforderungen an die Kraft und Widerst andéfäbigkeit des Arbeiters gestellt, daß er denselben bei übermäßig langer Arbeitzzeit, auch wenn er sich einer noch so guten Konstitutign erfreue, vorzeitig erliegen müffe. Die fär den Zinkbüttenbetrieb neuerdingg erlassenen Vor schriften genügten in keiner Weise; es müßte auch für die erwachsenen männlichen Arbeiter eine Beschränkung der Arbeitszeit eingefũhrt werden. Nach der geftrigen Haltung der Zentrumsfraktion sei es ja aussichts los, einen — 9 auf Ueberweisung zur Berücksichtigung zu stellen. Es läge aber doch gerade im Interesse der Zentrumsfraktion, wenn sie mit Rücksicht 33 die Tausende ihrer Wähler unter den Bergarbeitern den Antrag stellte. ͤ
Röniglich sächsischer Bevollmächtizter um Bundegrath, Ministerial- Dirertor Hr. Fifcher: Die beutigen Ausfübrungen des Vaorredners waren im Ganzen ruhig und leidensschafte los. oder dieses doch mehr als bei seinem letzten. Auftreten hier in derselben Frage. Seine früheren Mütheilungen über die Zustände im Bergwerksbetriebe in Sachsen habe ich ebenfalls schon früher als in mehrfachen Punkten unrichtig nachgewiesen; ich habe am letzten Tage der Reichstagesitzunz vor Dstern das Nöthige ur Richtigstellung bemerkt und bedauere, daß der Abg. Sachse damals nicht anwesend war; ich konnte aber mit diesen Richtigstellungen nicht warten. Herr Sachse bat die Berichte der Auffichtsbeamten mehrfach mißverftanden. Die Erhebungen haben ergeben, daß die Zustände im sächsischen Bergwerksbetriebe durchaus rer sind. Zu den Sonntagsarbeiten im Bergban drängen sich merkwürdiger Weise die Arbeiter, weil diese Sonntagsarbeiten besser bezablt werden. Richtig ist, daß die sächsische Regierung sich bls jetzt ablebnend verhalten hat gegen die Forderung des Normal- arbeitstages, aber sie hat diese ablehnende Haltung nicht mit Ronturrenzräckfichten motidiert. Sie hält daran sest, daß die nähere Bestimmung über die Arbeitszeit der freien Vereinbarung wischen den Bergleuten und den Bergwerkshesitzern zu überlassen is. Der sãchsische Tandtag ftimmt in diefem Punkte der sächsischen Regierung durchaus bei. Bie Ängriffe auf das sächsische Vereinggesetz waren völlig unberechtigt. 69 Angriff auf die Beamten, daß sie auf Grund des Geseßes gegen das Koalitionsrecht der Arbeiter eingeschritten seien, well fi. Besitzer von Kohlenaktien seien und gefürchtet hätten, daß durch die Bergarbeiterbewegung diese Aktien im Kurse sinken würden, ift eine Beschuldigung, für welche die angegriffenen Beamten nur die tiefft: Verachtung übrig haben.
Abg. * nl): Ich halte es für ein Unrecht, einem selb⸗ ständigen deutschen Bergarbeiter zu verwehren, wenn er es will, über acht Stunden ju arbeiten, und damit tst auch die Frage der Ueber⸗˖ schichten entschieden. In Westfalen ist die Zahl der Ueberschichten nur eine mäßige. Es kommt natürlich guf die Konjunktur an; in der Zeit der Ernte wird doch auch die Arbeitszeit der Erntearbeiter
ausgedebnt. Nat aus sanitären Gründen können die Bergarbeiter in ihren Wänschen, länger arbeiten zu dürfen, eingeschränkt werden. In den letzten jehn Jahren ist übrigens die Arbeitszeit nicht verlängert worden. Das Gleiche gilt von den Hättenarbeitern. Mit dem Acht⸗ flundentage würde der ganze gegenwärtige Hättenbetrieb von Geund aus umgestaltet werden. Soweit die Petition die Bergarbeiter be- aft. ⸗ tte ich nichtz dagegen, sie der Regierung als Material zu ũberweisen.
Abg. Freiherr von Stumm (Ry): Auf die Materie des Pe. titumz ein ugehen, habe ich heute noch weniger Veranlassung als gestern, da ja die Sozialdemokraten selbst keinen Antrag auf Berück. 6 ffellen. Der englische Arbeiter legt einen e,. Prozent aß feine Verdienstes fär Bee ssteaks a. dergl. an und, ist degbalk leistungsfähiger, während der deutsche Arbeiter einen größeren Theil für G'tränke oder auch für seine Frau anlegt. Zur Abwehr der von gesundheitsschädlichen Betrieben drohenden Schädigungen brauchen wir keine Verkürzung der Arbeitszeit; das kann der Bundesrath schon jetzt kraft der ihm zuste benden Befuzniß machen. Bei der Kon⸗ zentrierung einer jwölfstündigen auf eine achtstüändige Arbeitszeit würden gerade die tüchtigsten Arbeiter benachtheiligt werden.
Abg. Dr. Hitze LZentr): In Beziehung auf die Bergarbeiter steben wir auf dem Boden des Achtstundentageg und haben ihn im preußischen und baverischen Landtaze vertreten; würde also der Antrag auf Heberweisung zur Berücksichtigung in dieser Beschränkung gestellt, fo würden wir dafür zu haben sein. Hier aber ist der Achtstundenta auch gefordert für die Fabriken im allgemeinen, und das scheint 63
err Sachse für eine ju weitg⸗hende Forderung zu halten. Die
ozialdemokratie hat sich ferner gegen die obligatorische Ein⸗ führung von Arbeiterausschüssen erklärt, weil sie ihr für die gewerk schaftliche Organisation gefährlich erscheint. It dem so, dann würden die Sozialdemokraten selbst sich einer Heuchelei schuldig machen, wenn sie die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen beantragen würden. Durch die Noselle zum Invalidengesetze sind die Wünsche der Petenten wenigstens zum theil erfüllt worden,
Abg. Thiele (Soz. fragt, warum die Achtstundenschicht nur auf die Bergarbeiter und nicht auch auf die Hüttenarbeiter ausgedehnt werden olle. Der Hättenbetrieb sei, doch vielfach mindestens ebenso anstrengend wie die Arbeit im Bergbau. Wenn der sächsifsche Bandesrathsvertreter sich darauf beziehe, daß die be⸗ triebfamen Arbeiter in Sachsen sich gegen die Verkurjung der Arbeitgieit ausgesprochen hätten, so habe er wohl mehr die schmieg samen Arbeiter gemeint, denn der Begriff betriebsam ⸗ sei sehr dehnbar. Die jungen Leute seien es hamtsächlich, die sich ju den Ueberschichten drängten, die Leute von zwanzig Jahren und darunter, die dann im nächsten Jahrzehnt frühzeitig invalide würden. Damit würde es voll⸗ ständig harmonieren, daß die Ueberschichten⸗keine bäöhere Krankheits- ziffer berbeiführten. Betrage die Neberschicht in Westfalen, wie der Abg. Hilbck sagte, nur 25 Minuten pro Tag, so würde es doch erft recht keine Mähe machen, auch diese 265 Minuten noch abzuschaffen. Woher komme die geringe Ernäbrung? Doch von dem ge— ringen Einkommen. Man erhöhe das Einkommen, und der gesammte Arbeiterstand werde in seiner Leistungsfähigkeit gehoben werden. Daß die Reduzierung der Arbeitszeit von jehn auf acht Stunden keinen Rückgang in der produktiven Arbeitsleiftung zur olc⸗ habe sei längst praktisch erwiesen. Redner giebt dafür eine nzahl Beläge und statistischer Zablen und kommt dann auf die Ausführungen zurũck, welche der Abg. Arendt in Bezug auf die Mansfelder Verhaäͤltnisse vor Ostern gegen ihn gemacht habe, erklärt, daß er seine bezüglichen Behauptungen über den damals erwähnten Steiger aufrecht erhalte, den Dingen weiter nachgeben werde und baldigst dem Plenum und Arendt das Ergebniß mittheilen werde; er könne noch weitere derartige Fälle vorbringen.
Abg. Dr. Arendt (Ry): Es mußte mir daran liegen, einen Beamten zu vertheidigen, welcher bier im Reichstage der Betrũgerei infofern beschuldigt werden war, als er sich aus Material, welches nicht ibm gehörte, sondern der Gewerkschaft, zwei Häus er gebaut hätte. Ich habe keine andere Gelegenheit dazu gebabt alg die dritte Lesung Fes Etatg. Die beiüglichen Rechnungen liegen mir vor; es ist von der Beschuldigung nicht wabr; auch ist der eine Beamte, der Steiger Rothe, den Herr Thiele schließlich nannte, schon . elf Jahren nicht mehr im Dienste der Gewerkschaft. Herr Thiele hat feine Behauptung ganz allgemein aufgestellt, er sprach von Steigern; im amtlichen stenographischen Bericht ist aber nur von einem‘ Steiger zu lesen. Um so dringender muß ich ihn bitten, feine weiteren Fälle vorjubringen, die er heute erwähnte. An einer anderen Stelle steht im stenographischen Bericht gewisse Steiger“; während Herr Thiele ganz allgemein gesagt bat die Steiger. Herr Thiele wird nicht umhin können, nachdem er den Steiger Rothe in seiner Ehre so bloßgestellt bat, dem Mann eine Ehrenerklärung ju geben oder seine Beschuldigung so zu wiederholen, daß jener gerichtlich klagbar werden kann. Jedenfalls darf die Tribune nicht zu solchen Ehrenkränkungen benutzt werden.
Abg. Thiele erklärt, er lehne es ab, vom Abg. Arendt Be⸗ lehrungen Über seine Pflichten als Abgeordneter entgegenzunebmen. Die von ihm vorgenommenen Korrekturen seien ganz unerheblich, in den Arendt 'schen . kämen gerz andere Korrekturen vor. Das System im Mansfeld'schen sei heute dasselbe wie vor 11 Jahren.
Abg. Stolle (Som) führt aug, er könne nicht nachprũfen, ob die sächfischen Beamten Kohlenaktien besitzen, aber aus ihren Steuer derlaratlonen würde sich ja wehl ergeben, wie viel fie aus Gehalt und wie viel sie aus Prioatbesitz einnähmen. Habe doch ein sächsischer Amts⸗ richter Arbeiter wegen Bovkotts der Dresdener Waldschlõßchenbrauerei zu barten Strafen verurtheilt, von dem sich herausstellte, daß er dem Aufsichtsrath dieser Brauerei angehörte. Daß die Arbeiter sich iu den Sonntagzarbeiten drängen, sei ein nicht richtig gewählter Augdruck; sie würden durch tausend Rücksichten damm ge= zwungen. Könnten die Arbeiter unbeeinflußt ihr Urtheil abgeben; in Ig „0 der Faͤe würden sie sich nicht gegen, sondern für die Ver⸗ kürzung der Arbeitszeit aussprechen. Die sächsischen Bergarbeiter hätten sich in der Koblenftrikebewegung musterhaft benommen, sie seien aber von der Regierung und den Beamten, die gleichmäßig den Inter⸗ . des internationalen Kapitalismus in die Hände arbeiteten, gegen
echt und Gefetz behandelt worden. Das Berggesetz gebe nur bei dro. bender Gefahr den Beamten zum Einschreiten in der bekannten Weise das Recht. Man habe in Zwickau den Belagerung zuftand verhängt, ob⸗ wobl die Kube einez Kirchhofes herrschte. So habe man ig Sachsen für die Bergwerksbesitzer Partei ergriffen. Die Möglichkeit, über bie Verkürzung der Arbeitsseit mit den Werkebesitzern ju verhandeln, werde durch die bebördliche Einmischung, durch Beeinflussung der Wirtbe, welche ihre Lokale hergeben wollten, darch den Militãrbovkott und ugjäblige andere Mittel verhindert. Das sächsische Vereins⸗ und Verfammlunzsgesetz werde ganz illoyal gehandhabt.
Königlich lächsischer Bevollmächtigter zum Bundesrath, Ministerial⸗ Direkior Hr. Fischer: Ich kann diese Ausfübrungen nicht ohne Entgegnung lassen, auch nicht die Behauptung, daß die Regierung in Sachfen ftetz grundsäßlich Parteiregierung ift. Daz ist dieselbe Be⸗ bauptung, mit welcher auch Herr Wurm immmer seine Reden schließt: In Sachsen wird jweierlei Recht geübt. Ich stelle dem Hause anheim, ob Sie den sächsischen Beamten oder den ar den o e f, Rednern mehr glauben wollen. Herr Sachse hat elbft den sächsischen Arbeitern zum Strike gerathen. Redner verlieft die betreffenden Äeußerungen des Abg. Sachse und sagt hierm; Wenn das kelne Aufreizung zum Strike ist, dann giebt es keine. Der Minister von Metzsch ift in das Strikerevier gekommen, um sich zu informieren, ob die Hergwerksbesitzer in der Lage seien, die ihm bekannten Forderungen der Arbester zu erfüllen. Die Versammlungen sind verboten warden, weil eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorbanden war. Gewiß sst nichts passiert, aber bedenken Sie, welche Erregung bei einem solchen Strike herrscht. Ohne einen gewissen Terrorismus können ja bie Arbester bei keinem Strike auf Erfolg rechnen, das baben ie felbst zugegeben. Jedenfalls bedarf es nur des kleinsten Anstoßes, um eine Explosion zu erzeugen. Meine Erfahrungen aus dem Jahre 1589, wo ich Amtshauptmann in Chemnitz war, beweisen mir das.
Ueber den Unterschied jwischen Auslegung und Handbabung der Gesetze scheint Herr Stolle nicht ganz genau orlentiert za sein. ; let
Abg. Sachse behauptet, der Minifter von Metzsch babe den Ursprung und Verlauf des Zwickauer Ausstandes im saͤchsischen Land⸗ tage nicht zutreffend dargeftellt.
Saͤchsischer Bevollmächtigter jum Bundegrath, Ministerial⸗= Direktor Dr. Fischer bestreitet abermals die Richtigkeit der Aus⸗ führungen des Abg. Sachse. Die Bestimmung des 539 des sächsischen Berggesetzes habe mit 5 152 der Gewerbeordnung nichts zu tbun.
Abg. Freiberr von Stumm weist einige Ausfübrungen des Abg. Stolle, die dieser gegen den Vergleich des deutschen wit dem englischen Arbeiter gemacht habe, als unrichtig zurück.
Abg. Geyer (Sor) schließt sich in der Darstellung des Zwick uer Ausstandes den Ausführungen seines Kollegen Sachse an. Der Minister von Metzsch sei aageblich in das Strikerevier gekommen, um sich zu informieren, sei aber des anderen Tages wieder ausgekniffen.
Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieses Augdrucks zur Ordnung. 3
Damit schließt die Diskussion. Der Kommissionsantrag wird angenommen.
Darauf wird die Sitzung vertagt.
Schluß 6 / Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, den 1. Mai, 1 Uhr. (Wahlprüfungen.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 62. Sitzung vom 2ͤ. April 1900, 11 Uhr.
Ueber den ersten Theil der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die zweite Berathung des Gesetz⸗ ent wurfs, betreffend die Regulierung des Hochwasser⸗ profils der Weichsel von Gemlitz bis Pieckel, fort.
S 2 bestimmt:
Zur Ausführung der im 5 1 unter a und b erwähnten Pro— jekte haben die betheiligten Deichverbände, dem Fortschreiten der Arbeiten entsprechend, folgende Zaschüsse zu leisten: 1) der Marien burger Deichverband: zu à 2091 000 16, iu b 217 600 M 2) der Danziger Deichverband: zu a 1109 (00 6 zu b 114 200 M, 3) der Falkenauer Deichverband: zu a und b 150 000 M, 4) der Elbinger Deichverband: za a 200 000
Abg. Graf von Kanitz (kons) beantragt, den Beitrag des Elbinger Deichderbandes unter 4 ganz zu ftreichen. Der Elbinger Deich ⸗ verband habe 1883 einen Beitrag von 1820 009 1 übernommen unter der Bedingung, daß die Nogat gegen den Elsgang abgesperrt werde. Man habe nämlich die Einrichtung cines Eiswehrs ge— plant, später sei die Regierung anderer Meinung ge— worden, und man meine jetzt, daß eine Absperrung der Nogat gegen den Eisang überbaupt nicht eber ftaitfiaden dürfe, als bis die Regulierung des Hauptarmes der Weich el von Pieckel bis Gemlitz durchgeführt sei. Diese Erklärung der Regierung stebe mit dem Versprechen des Landwirthschafts· Ministers vom Jahre 1838 nicht im Einklang. Der Elbinger Deichverband babe kein besonderes . daran, daß am Hauptarm dir Weichsel ein Deichbruch erfolge.
Abg. Goerdeler (fr. kons): Die Kosten bilden die Hauptfrage. Die Deichverbände haben Vortheil von der Rezulierung, sie können deshalb auch dazu beitragen. Wenn aber de Nogat abgeschlossen werden und dadurch eine Erböhung der Deiche des Faltenauer Deichverbandes nothwendig werden sollte, so bitte ich, zu den Kosten hierfür den Falkenauer Deichverband nicht heran juzieben.
Abg. Eblers (fr. Bgg.): Im Gegensatz zu früberen ähnlichen Vorlagen soll hier ein Zwang auf die Deichverbäade ausgeübt werden. Das Werk der Regulierung der Weichsel muß einheitlich durchgeführt werden, damit nicht jeder einzelne Deichre band nur für sich das seinige thut und dann später wieder ein neues Unglück herbeigefübrt wird. Dem Grafen Kanitz kann ich darin nicht beistimmen, daß der Elbinger Deichverband an dieser Regulierung kein Interesse babe. Allerdings sind die Beiträge der Deichverbände ju boch bemessen, mit dieser Ansicht bin ich freilich in der Kommission in der Minderheit geblieben. Wenn aber der Antrag Kanitz angenommen werzen sollte, müßte die Vor— lage in die Kommission zurückzeben, damit die Beiträ e aller Deich⸗ verbände neu abgegrenzt werden können. Das Werk ist für die ganze Weichselniederung so wichtig und bildet den ersten Stzritt zum Ab— schluß der Nozat, daß ich es nicht an der Höhe der Beiträge scheitern laffen möchte; aber das muß ich doch sagen, daß die Beiträge von dem Gesichtspunkt des Finanz -Minifters aus festgesetzt sind.
Gin Regierungs- Kom missar spricht sich gegen den Antrag Kanitz aus. Der Elbinger Deichverband sei nicht einmal selbft fo weit gegangen, wie dieser Antrag; der Verband habe vielmehr nur eine Kündigung der Zinsen und Amorti⸗ fationsraten für sein altes Darlehn bis jur Herstellung des Eiswebrs verlangt. Was den Falkenauer Deichverband betreffe, fo habe auch dieser ein großes Interesse an der Weichselregulierung, und ein Antrag auf Streichung seines Betrages sei bereits in der Kommission abgelehnt worden. Dieser Verband werde in keiner Weise übervortbeilt.
Abg. Freiberr von Buddenbrock (kons): Ven einem Zwange
egen die Anlieger kann keine Rede sein, da fünf Jahre lang gefũbrte
, vorhergegangen sind. Bei den wechselnden Erfabrungen jn der Technik darf man sich nicht auf einen bestimmten Wort aut festlegen. Ich bitte deshalb, den Antrag Kanißz abiulehnen. Eine Zurücksverweisung an die Kommission im Falle der Annabme des Äntrags Kanitz aber dürfte sich erübrigen, da die Anttäge in der Kom⸗ mission sämmilich besprochen sind. .
Abg. Br. van der Borght (nl): Da wir im Augenblick die Tragwelte des Antrages Kanitz nicht äberseben können, sind wir für die Juräckverweisung an die Kommission. Sonft müßten wir gegen den Antrag stimmen-. . ;
Abg. Seer (ul.) spricht sich gegen die Zarückoerwelisung an die Kom mission aus. .
Auf eine Anfrage des Abg. Grafen von Kanitz, der ebenfalls die Nothwendigkeit der Zurückderweisung an die Kommission nicht einsehen kann, bemerkt ein Regierungs- Kommissar, daß die Hochwasserregulierung mindestens vier Jahre beanspraͤchen werde und daß * dann entschilden werden könne, wie sich die Nogat regulieren lasse.
Nach einem Schlußwort des Berichterstatters Abg. von Glasfenapp und einer persönlichen Bemerkung des Abg. Grafen von Kanitz wird 5 2 unter Ablehnung des Antrags Kanitz unverändert an genommen. 9 .
Nach 8 3 sollen für die jährlichen Aufeisungsarbeiten der Marienburger, der Danziger und der Elbinger Deichverband zusammen /Z der dem Staate dadurch erwachsenden Kosten tragen. a4 Graf von Kanitz beantragt dafür, daß nur der Marien burger und der Danziger Deichperband zusammen dieser Kosten tragen sollen, und begrundet dies damit, daß der Elbinger Deich⸗ derkand nur ein minimales Interesse an den Aufeisungsarbeiten dabe.
Abg. Ehlers bestreitet dies und erklärt sich gegen den Antag.
Abg. Freiherr von Buddenbrock spricht gleichfalls gegen den Antrag, ebenso der Berichterstatter Abg. von Glafenapp.
Der Antrag des Abg. Grafen von Kanitz wird abgelehnt und F 3 unverändert angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes. Berichterstatter Abg. von Glasenapp begrũndet darauf des näheren die bon der Kommission beantragten, gestern mitgetheilten
Resolutionen. ᷣ Abg. Freiherr von Buddenbrock beantragt, in der
Resolutlon 5 den Schluß folgendermaßen zu fassen: so lange
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