1900 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Unterrichtsanstalten, Handelz. und Gewerbeschulen, Schiffbar⸗ —i von Flüssen und Uferbefestigungen, Erhaltung von Denkmälern ꝛc. Es sind vielfach falsche Meliorationen angeleitet worden. Das Verfahren, daß bei Bildung on Melioration⸗ oder Wassergenossenschaften die Stimmen der Nicht⸗ erschienenen als zuftimmende geiäblt werden, bat ez mit sich gebracht, daß solche Genossenschaften gebildet wurden, die sich nachher nicht als lebengfähig erwiesen. Die lex. Haene hat die Kreise ju neuen dauernden Ausgaben veranlaßt, die damals die Kreise nicht belasteten; als aber die lex Huene verfiel, änderte sich dies. Ich beantrage die Neberweisung der Anträge an eine Kommifsion von 21 Mitgltedern, die hoffentlich einen Weg zur Verständigung finden wird, wenn es auch nicht so sehr schnell gehen wird.

Abg. Funck (fr. Volkep): Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Materie reformbedürftig ist. Wir sind für den Antrag von Eynern weniger wegen der Form als wegen der Tendenz; wir eignen uns seine Motivierung nicht an, boffen aber auf eine Verständigung in der Kom msission und knüpfen nur die Bedingung daran, daß die Selbst⸗ verwaltung der Provinzen nicht geschmälert und daß ein gerechter Maßstab gefunden wird, bei dem nicht nur auf die Leistungsfähigkeit, sondern auch auf die Aufgaben der Provinzen Rücksicht genommen wird. Unter diefer Vorausfetzung sind wir für die Kommissione⸗ berathung.

Die Berathung wird geschlossen. Im Schlußwort weist

Abg. Schmieding (al) nochmals darauf hin, in wie hohem Maße die Provinzial, Kommunal- und Kreisschulden gestiegen seien, während die Finanzlage des Staats sich gehoben habe und auch im laufenden Jahre vorantsichtlich wieder einen großen Ueberschuß auf weisen werde. Gegenüber dem Finanz Minister bemerkt er, daß die Schulden in Frankreich wirkliche Sulden seien, während die Schulden des preußischen Staats wesentlich Gisenbahnschulden seien.

Darauf werden die Anträge an eine Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Schluß gegen 3*/ Uhr.

Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Kleinere Vorlagen; Kommunalwahlgesetz; Anträge.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der schleunige Antrag der Abga. Müller (Fulda) und Genossen auf Annahme des nachstebenden Entwurfs eines Gesetz es, betreffend die Abänderung des Reichs ⸗Stempelgesetzes vom 27. April 1894, zugegangen:

Das Reichs stempelgesetz vom 27. April 1594 wird, wie folgt, geändert:

Artikel 1. Die Ueberschrift in Abschnitt JL wird, wie folgt, ergänzt: J. Aktien, Kue, Renten und Schuldverschreibungen. J Tarif R 3 3 setz 27. April 1894 n dem Tarif zum Reichsstempelgesetz vom 27. (Bekanntmachung des Reichskan lers vom 27. April 1894, Reichs gesetzblatt Seite 381) wird der Steuersatz zu Nammer 14 linländische Aktien) von 1 vom Hundert auf 1H vom Hundert, zu Ib (ausländische Aktien) von 1 vom Hundert auf 2 vom

undert, . 29 (ausländische Renten und Schuldverschreibungen) von

6 vom Tausend auf 8 vom Tausend erhöht. ; Nach 1b wird eingeschaltet: . Antheile gewerkschaftlich betriebener Bergwerke (Kuxe, Kur scheine), soweit die Gewerkschaften in 1090 oder mehr Theile (Kuxe) getheilt sind, 30— „6, soweit die Gewerk⸗ schaft in weniger als 1000 Tbeile (Kuxe) getheilt sind, 300, M von jeder einzelnen Urkunde. ö. Vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzez ausgegebene Antheile sind der vorbejeich neten Abgabe nicht unterworfen. Die Abstufungen in der Spalte Berechnung der Stempelabgabe mie

werden 1,50 4 1

ö JJ .,) zu 26 auf 80 3 für je 100 Æ oder einen Bruchtheil dieses Be⸗ trages festgesetzt.

Artikel 3.

Die Stempelabgabe von den Genußscheinen, Anmerkung zu Tarif⸗ nummer 1 und 2, wird für a. solche, welche als Ersatz an Stelle erloschener Aktien aus⸗ gegeben werden, auf 0, 50 M. b. alle übrigen und zwar J 146 n H ann ne 7

festgesetzt. ö Artikel 4.

Die Bestimmung, betreffend die Ermäßigung“ ju Ne. 4a des Tarifs, erhält im Abf. 1 folgenden Zusfatz:

Bei Arbitragegeschäften über Wertbpapiere der unter

Nr. 4a 3 bezeichneten Art beträgt die Ermäßigung ?io vom

Tausend für jedes der beiden einander gegenüberstehenden

Geschäãfte. Artikel 6.

Der Tarif wird ferner abgeändert und ergänzt, wie folgt:

Lanu⸗ fende Gegenfland der Sesteuerung

Nr.

Steutrsatz vom Sundert Tausend

Berechnung der Stempelabgabe

Kauf und sonstige Anschaffungsgeschäfte.

a. Kauf⸗ und sonstige Anschaffangsgeschäfte über: I) ausländische Banknoten, aus ländisches Papiergeld, a nene, 2) Werthpapiere der unter 2a, 33 und 3b bezeich⸗

b. Kauf und Anschaffungsgeschäfte, welche u. s. w. (wie bis her) k

Lotter leloose.

Loose öffentlicher Lotterien, sowie Ausweise über Spiel einlagen bei öffentlich veranftalteten Ausspielungen von Geld. oder anderen Gewinnen

a. inlãndische

b. auslãndische

Den Spxieleinlagen stehen gleich u. s. w. (wie bisher). Schiff srachturkunden. Zur Beurkundung eines Frachtrertrags über die Beförderung von Eütern im Seeverkehr dienende Schriftstäcke

b. im Auelande aus gestellte, sofern sie im Inlande aus— gebändigt werden I) wenn die Schriftstücke über ganze Schiffsladungen ; lauten

Befreit sind Konnossemente der zu a und b gedachten Art, aus welchen sich erziebt, daß der Raumgebalt der Ladung eine Tonne Raummaß oder, falls die Fracht nach Gewicht berechnet wird, 1000 kg nickt übersteigt und zugleich die Fracht nicht mehr als 2 ** beträgt.

Schiffs fahrkarten.

Fabrkarter, Fabrscheine und sonstige Ausweise über die er. folgte Bejablung des Personensahrgeldes im Seeverkehr von inländischen nach ausländischen Häfen

Artikel 6.

Die S5 1, 6 Abs. 1 und 29 des Gesetzes erhalten nachste hende Faffung: .

Die in dem anliegenden Tar!f an ter 1, 2, 3, 5, 6 und 7 bezeich⸗ neten Mekunden und unter 4 bejeichneten Geschäfte unterliegen den dalelbst aufgejübrten Abgaben ach Maßgabe der nachstebenden Be— stimmungen:

§S 6 Abs. 1.

Bezüglich der vor dem 1. Jall 1500 ausgegebenen inlaͤndischen nad wit dem Reichsstempel versehenen ausländischen Werthpapiere

vom Werth des Gegenstandes des Ge⸗ schäfts, und war in Abstufungen von 20 und 590 3 für je 1000 S oder einen Bruchtheil dieses Betrags. Der Werth des Gegenstandes wird nach dem vereinbarten Kauf oder

mittleren Börsen· oder Marktpreis am Tage des Abschlusses bestimmt. Die ju den Wertbpapieren gebörigen Zins,. und Gewinnantheilescheine bleiben bei Berechnung der Abgabe außer Betracht.

Ausländische Werthe sind nach den Vorschriften wegen Erhebung des Wechselftemrels umzurechnen.

bei inländischen Loosen vom planmäßigen Preise (Nennwerth) sämmtlicher Loose oder Ausweise mit Ausschluß des auf die Reichsstempelabgabe entfallenden Betrags; bei ausländischen Loosen von dem Preise der einzelnen Loose in Ab—⸗ ftufungen von 1 für je 4 4 oder einen Bruchtheil dieses Betrags.

vom Setrage der Seefracht in Ab⸗ ftufungen von 106 3 für je 20 oder einen Bruchtheil dieses Betrags.

Der Stempel ift für alle über dasselbe Frachtgeschäft ausgestellten Konnosse⸗ mente nur im einmaligen Betrage zu entrichten.

von dem die Ladung fordernden Schriftftũck.

don jeder einzelnen Fabrkarte. Die Abgabe ift für jede Fabrt nur im einmaligen Betrage zu entrichten.

bewendet es bei den bisberigen Vorschriften. Dasselbe gilt für die nach dem genannten Zeüpankt ausgegebenen inländischen Wertbpapiere in Ansehung der vorher geleisteten Sblunger.

Loose u. s. w. inländischer Ünternebmungen, für welche vor dem 1. Juli 1800 die obrigkeitliche Erlaubniß bereits ertbeilt ist, sowse ausländische Loose, welche vor die sem Zeitvunkt eingeführt, auch binnen drei Tagen nach demselben angemeldet sind, und die Loose ven Staats lotterien, deren Ausgabe auch nur far eine Klasse bereits vor diesem Zeitpunkte begonnen bat, unterliegen, sosern die Ziehung der Loose dor dem 1. Jannar 1801 beendet ist, der Reichsftempelabgabe nur nach Maßgabe der bisherigen Bestimmungen.

Lieferungspreis, sonst durch den.

Artikel J. . Das Gesetz erbält hinter § 30 die nachstehende Giagschaltung:

III. Schiffsfrachturkunden und Schiffsfahrkarten. (Tarifnummer 6 und 7.)

30a.

Die Beförderung von Gütern im Seeverkehr (Nr. 5 des Tarife) nach und von deutschen Häfen darf nur auf Grund einer die Be= urkundung dez Frachtvertrags enthaltenden Schiffsfrackturkunde (Kennossement), ebenso die Beförderung von Personen von deutschen nach ausländischen Hen nur auf Grund eines Ausweises über die erfolgte Bejahlung Ces Personenfahrgeldes stattfinden.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der unter Nr. 6 des Tarifs bejeichneten Stempelabgabe liegt bei Urkunden. welche im Inlande ausgestellt werden, dem Aussteller, bei den im Auslande ausgestellten Urkunden demjenigen ob, der das Schriftstũck im Inlande ausbändigt.

§ 30b.

Werden im Inlande Konnossemente ausgestellt, so ist eine gleich= lautende Uckunde dem Fübrer des Schiffes ausjubändigen oder, fallz er selbst der Aussteller ist, von ibm jurückzubchalten und von dieser Urkunde die Steuer zu entrichten. Auf den übrigen Urkunden ist zu 8 daß und in welchem Betrage die Steuer entrichtet worden ist.

Der Betrag der Seefracht und des Raumgebalts. bezw. soweit die Fracht nach dem Gewicht berechnet wird, des Gewichts der Ladung ist auf jedem einzelnen Schristftück anzugeben. Sind in einem Konnossement verschiedene Bestimmungsorte enthalten., in der Art, daß sich erst später entscheidet, nach welchem dieser Orte die Güter zu befördern sind, so ist der böchste der bierbei in Betracht kommenden Frachtbeträge anzugeben. Ist aus anderen Gründen die Höbe der Fracht noch unbestimmt, so ist unter Angabe der hierfür maßgebenden Bereinbarungen der vorautsichtlich höchste Betrag auf dem Schriftstück zu vermerken. 3 30

C.

Die Abgabe muß entrichtet werden, bevor die Ausbändigung des Schriftftückes erfolgt. Ausnabmen von dieser Vorschrift zuzulassen, ist der Bundesrath ermächtigt. 3 zo

d.

Ist die Entrichtung der Abgabe ven den dazu verpflichteten Personen unterlassen worden, so ist sie von jedem ferneren Inhaber des nicht gestempelten Schriftstück's binnen drei Tagen nach dem Tage des Empfangs und jedenfalls vor der weiteren Ausbändigung des Schrifistäcks, sofern diese im Inland erfolgt, zu bewirken.

S 30e.

Die im § 30a gedachte Veipflichtung wird erfüllt durck Ver⸗ wendung von Vordrucken, die vor dem Gebrauch vorschriftsmäßlg ab⸗ gestempelt sind, oder von Stempelmarken nach näherer Anordnung des Bundesraths.

Dem Bundesrath steht auch die Bestimmung darüber zu, ob und in welchen Fällen die Entrichtung der Abgabe ohne Verwendung von Stempelzeichen erfolgen darf.

§ 30.

Die Nichterfüllung der Steueipflicht wird mit einer Geldstrafe bestraft, welche dem 25 fachen Betrage der vorenthaltenen Abgabe gleichkommt, mindestens aber 20 M beträgt.

Diese Strafe trifft besonders und jum vollen Betrage jeden, der die ibm obliegende Verxflichtung zur Entrichtung der Abgabe nicht rechtzeitig erfüllt.

Die gleicke Strafe trifft denjenigen, welcher Güter im Seeverkehr nach und von deutschen Häfen, oder Personen von deutschen nach aus- ländischen Häfen obne die in 8 30a vorgeschriebenen Urkunden bezw. Ausweise befördert, oder ein Konnossement mit einem unrichtigen Vermerk der im § 306 bezeichneten Art versiebt.

Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht feftgestellt werden, so tritt statt der im Abs. 1 gedachten Strafe eine Geldstrafe von 20 bis 5000 Æ ein.

§ 30g.

Wer die Beförderung von Gütern als Gewerbe betreibt, bat, wenn er nach erfolgter Bestrafung auf Grund des § 305 von neuem der dort bezeichneten Vorschrift zuwiderhandelt, neben der Strafe des S 305 die im § 20 vorgesehene Rückfallstrafe verwirkt.

S 30h.

Zoll., Hafen. und andere Behörden, in deren Gewahrsam sich Güter, welche Gegenstand eines Seefrachtvertrages sind, befinden, sind befugt, vor der Auslieferung der Güter die Vorlegung eines bierüber ausgestellten, vorschriftsmäßig versteuerten Konnoffements m verlangen. .

Der Schiffsführer ist verpflichtet, den Zoll.! und Hafenpolizei behörden die in seinen Händen befindlichen Konossemente auf Er⸗ fordern zur Einsicht vorzulegen *

1.

SF 30 R.

Die Verrflichtung zur Entrichtung der unter Nr. 7 des Tarifs bejeichneten Stempelabgabe liegt dem Aussteller der Fahrkarte ob und muß erfüllt werden, bevor die Karte ausgehändigt wird.

§ 301.

Die vorgedachte Veipflichtung wird erfällt durch Zablung des Abgabenbetrages an die jzuftändige Steuerstelle, welche die ibr vorzu⸗ legenden Karten mit dem vorschriftsmäßigen Stempel zu verseben hat.

Der Bundesrath ift ermächtigt, die Verwendung von Stempel⸗ marken zur Entrichtung der Abgabe zuzulassen, oder zu bestimmen, daß und unter welchen Voraus setzungen die Abstempelung der Karten obne Entrichtung des Abgabenbetrages erfolgen und die letztere bis um Verkaufe der Karten an die Reisenden ausgesetzt bleiben soll.

. § 30m.

Beiüglich der Bestrafung der Nichterfüllung der Steuerpflicht, der Räckfallstrafe für diejenigen, welche die Personenberörderung als Gewerbe betreiben, und der Anwendung landes gesetzlicher Bestimmungen auf die Schiffsfabrkarten finden die Vorschriften der 55 305, g und i entsprechende Anwendung.

ĩ F 30n.

Die Strafe des 8 30f findet auf jeden Anwendung. welcher eine mit dem vorschrijtsmäßigen Stempel nicht versebene Fahrkarte ver= äußert oder an sich bringt.

. S 300.

Die Zoll- und Hafenpolizeidehörden sind befugt, die Schiffefabr⸗ karten der Reisenden jum Zwecke der Prüfung auf ihre vorschrifte= mäßige Verfteuerung einzuseben.

S 30p.

Eine Erstattung der Abgade ist zulässig, wenn seitens des Aug— stellets der Fahrkarte dem Erwerber der volle Betrag des Preises der Karte zurückgewährt worden ist.

; Artikel 7.

Im 5 34 Absatz 2 des Gesetzes wird statt §5 3, 19 uad 26 gesetzt: S5 3, 19, 26 und 30 ..

Im §z 39 Absatz 2 des Gesetzes wird hinter Geschäfte der unter Nr. 4 des Tarifs bezeichneten Ari“ eingeschaltet: .

oder die Beförderung von Gütern oder Personen im Serverkehr“.

Am Schlusse desselben Absatzez wird hiozugefügt:

Die Steuerdirektivbebörden können anordnen, daß auch ander⸗ weit bei Personen, welche Geschäfte der bezeichneten Art gewerbs- mäßig betreiben oder vermitteln, eine Prüfung der Abgabenenirichtung vorzunehmen ist.

Schluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 2. Mai

1960.

(Schluß aus der Ersten Beilage)

Artikel 8.

Insoweit für das Rechnungsjahr 1909 die Grträge an Reiche stempelabgaben das Etatssoll der Ueberweifungen aus den letzteren Üüberfteigen, ist der Ueberschuß zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reich kafse zurückzuhalten.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die unter Berücksichtigung der obigen Aenderungen sich ergebende Fassung des Reichs stempelgesetzes in einer fortlaufenden Nummernfolge der Abschnitte und Paragraphen mit dem Datum des vorliegenden Gesetzes durch das Reich?. Gefetzblatt b kannt zu machen.

Die Abgg. Bassermann und Genossen haben im Reichs- tage folgenden Antrag eingebracht:

Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Entwurf ein es Gesetz es, betreffend die Abänderung des Zolltarif gesetzes, die verfassungsmäßige Genebmigung zu ertheilen:

Im Zolltarif wird die Tarifnummer 25 folgendermaßen geändert:

b. I) Liꝗgueure ö statt 130 * 240 4

2) alle übrigen Branntweine e Ran ind b. in Flaschen, Krüzen oder anderen Amschließungen statt 180 .

Wein . 2) in Flaschen eingehend a. Schaumweine sieatt 80

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Saatenstand und Getreide handel in Rußland.

Das Kaiserliche General⸗Konsulat in Odessa berichtet unter dem 25. v. M. Folgendes:

Die Wintersaaten in den Souvernements Cherson, Bessarabien, Jekaterinoslaw und Taurien haben gut überwint⸗-rt. Die schroffen Temperaturschwa kungen, die käufigen Stürme und der Mangel an Schnee haben keinen großen Schaden anzu— richten vermocht. Der augenblickliche Stand der Winter⸗ saaten ist durchaus befriedigend, obwohl auch diesmal einzelne Klagen laut werden. So meldet man zum Beispiel aus dem Berdjanzker und dem Jekaterinoslawer Kreise, daß ein Theil der Winkersaat ver— dorben set, und aus dem Dnseprowsker Kreise, daß dort etwa der fünfte Theil der Saaten umgepflügt werden musse. Die Frübjrhrseinsaat dürfte in den Strichen nach der Meeres⸗ küste zu im allgemeinen beendet sein; nach dem Norden dez Bezirks ju wird man noch einige Wochen hindurch zu thun haben. In den Gegenden des größten Nothstandes haben die Landschafts— verwaltungen für die Beschaffung von Aussaat Sorge getragen, fodaß man annehmen darf, daß die Anbauflächen keinen sehr beträchtlichen Uaterschied gegen die früheren Jahre aufweisen werden. Der Süden des Reiches ist im Vergleich zu anderen Theilen desselben nicht arm, und bei Beräcksichtigung der bedeutenden Hilfe, die der Bevölkerung sowohl von der Krone als auch durch Prioat— woblthätigkeit zugekommen ist, liegt feine Veranlassung zu ernster Beunruhigung vor. Da das Wetter einige Zeit bindurch warm und sonnig gewesen und die Erde reichlich mit Feuchtigkeit getränkt ist, so daß die Pflanzen sich gut entwickeln konnten, hofft man auf eine gute Ernte und damit, nachdem in jängster Zeit aus Deutschland und Frank— reich weniger günstige Nachrichten über den Saatenstand eingefroffen siad, auf eine lebhafte Export Campagne.

Der Odeffaer Markt hat seit dem letzten Berichl keine lebhaftere Färbung angenommen Die Eröffnung der Schiffahrt auf den Flüssen hat so wenig Zufuhren gebracht, wie man seit langer Zeit nicht erlebt hat. Auch die Eisenbahn bat wenig Vorräͤthe geliefert, weil die Zufuhren aus dem Janern infolge der schlechten Wege und der Abhaltung der Bauern durch Feldarbeiten fteckten. ie Umsätze beschränlten sich meist auf Winterweijen; in Roggen und Gerste sind die Vorräthe so unbe⸗ deutend, daß der Handel in diesen Waaren fast ganz aufgehört bat. Das Getreidedepot war am 141. dieses Monats im Ganzen 439 850 Tschetwert gegen 423 000 im Vorjahre. Darunter befanden sich in Speichern, auf Barschen und im Elevator in 10pudigen Tschetwerts

1 w 18 400 210 300

Sandomirka .. !

11 50

Verschiedene Weizensorten

12

1

Gerfte.

Safer

Koln.

HSanssaat.

Surtepa

1 -.

1 158 800

Die Preise haben sich wenig verändert und stehen zur Zeit für

das Pud von 16,38 Eg fob. : 11'' 30 bis 100 Kopeken / 109 ö 1 105 . Arnautla 115 Roggen. 80 e e erf 76 T H 80 1 71 ö 180

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Dscheddab, 1. Mai. (Meldung des Wiener K. K. Telegr. Korresp· Bureaus) Vom 26. bis 29. April siad bier 7 Pest fälle vorgekommen, von denen 5 tödtlich verliefen. Gestern wurden 2 neue

Fälle bekannt. .

Port Said, 1. Mai. W. T. B.) Herte sind drei weitere Vest fälle vorgekommen. Die Schiffe werden einer strengen Quarantäne unterworfen.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichs amt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“„ )

Absatz von Christbaumschmuck und Kotillon⸗Verzie⸗ rungen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Während in früheren Jahren in den Verelnigten Staaten von

Amerika faft nur in deutschen Familien Weihnachtsbäume ju finden

waren, kommen dieselben seit einigen Jahren mehr und mehr auch bei nichtdeutschen, besonders amerikanischen Familien in Gebrauch. Bei der Güte und Preiswürdigkeit deutschen Christbaumschmucks ist daber auf einen erweiterten Abfatz desselben mit Sicherheit zu rechnen. Auch Ketillon. Verzierungen und äbnliche Artikel werden gegen früher in größeren Mengen verbraucht, und da die deutsche Jazustrie in diesen Artikeln gleichfalls sebr leistungsäbig ist. so dürfte sich wohl für dieselben in der Union ein größerer Abfatz figden.

Folgende Häuser beziehen Tie genannten Artikel unmi Deutschland, kaufen aber nur daz zur Befriedigung ihrer Bedarfs Erforderliche:

The Amberg and Brill Co., 325 Walnut Street; Sckert Bros, 321 Fast Pearl Street; Raub u. Freiberg, 114 West Pearl Sfrert; M. Arnoldt, 1111 Main Street; Hank. Bros, 1125 Main Street; Leon Schiff, 1503 Central Avenue; . Spilker, 1817 Elm Street.

In größerem Umfange befassen sich mit der Einfuhr der frag— lichen Artikel einige New Yorker Häuser und zwar sind dies in New Vork die folgenden Firmen:

Bloomingdale Bros, 3rd Ave. u. 59th St.; Borgfeldt, George u. Co.,, 18 Washington Place; Davis u. Pollock. 77s Grand Ste; Heilbrunn u. Co., 550 Broadway; Lins, The u. Co, 24 Pell St.; Macy R. H. u. Co., 6th Ave. u. 14th St.; Pralt u. Farmer, 333 Broadway; Tepken u. Co, 169 Greene St.; Weiller u. Song, Vo Broadway; Siegel Cooper Co.,, 294 5th Ave.; Wanamaker, Jobn, 784 Broadway; Hearn A., 24 W. 14th St. (Rach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Cincinnati)

Außenhandel der Dominikanischen Republik.

. Der Außenhandel der Deminikanischen Republik bewertbete sich im Jahre 1898 (für 1899 liegen die Zffern nech nicht vor) auf 7486 27669 Golddollars gegen 6 378 555.37 Golddollats im Vor⸗ jabre, jeigt also ein Mebr von 1107 768,72 Golddollars. Auf di- Einfuhr entfielen 1 696 279,74 Golddollars gegen 1702 567,55 Gold- dollars im Jabre 1897 und auf die Austuhr 5759 8936 35 Gelz— dollars gegen 4675 939,41 Golddollars im Jahre 1897. (Nach einer Zusammenstellung des Kaiserlichen Minister. Residenten zu Port au

Prince)

Außenhandel Indochinas im Jabre 1883.

a . Darunter aus 1898 1899 1898 13897 Werlh in tausend Franken 54 96 66 234 23 481 29424 43 706 45 018 20459 24951 vs 570 1112252 435 930 D594 37s Gesammtaus fuß Darunter nach , Frankreich

1898 1899 1398 1839 s Werth in tausend Franken Cochinchina und Kambodscha 1066 1432 109179 238239 Tonkin w 16425 19335 673 Zisammen 122 857 128 561

An der erheblichen Steigerung der Einfuhr nach Cochln und Kambodscha ist Frankreich mit 5 943 000 Franken (err als die Hälfte) bethelligt, und zwar hauptsächlich mit ein einsuhr von Zeugsteffen um 5 072 00 Frank Außerden Einfubr von franjösischen Metallwaaren um 1250 000 Franken ; genommen, die Einfuhr von töhierischen Erjeugnissen Um 550 600 Franken und von Mehl um 251 000 Franken, während die Einfuhr von Kolonialwaaren aus Frankreich um 120 000 Franken, von Steinen und Kohlen um 65 600 Franken and von Glas. und Ervstall— waaren um 62 0900 Franken abgenommen hat.

Was die Einfuhr nach Cochinchina und Kambodscha aus anderen Ländern angeht, so hat diejenige von Zeugwanren um 2 850 009 Franken, von Metallen um 1 200 000 Franken, von mebligen Nahrungsmitteln um 440 000 Franken, von Healzwaaren um 230 900 Franken und von Kolonialwaaren um 140 000 Franken zugengmmen.

(L' Eeonomiste Frangais)

Cochinchina und Kambodscha Tonkin K

Zausammen.

Der algerische Bergbau im Jahre 1889.

Einem dem General⸗Gouverneur in Algier vorgelegten Bericht entnehmen wir die nachfolgende Zusammenstellung über den algerischen Bergbau im Jahre 1899:

Ober fl Zabl Oberflãche Zabl der

der ertheilten 71 * beschãftigten 9 moe,

Werth der rohen Erzeugnisse Franken

Eisenerzwerke: 660 680

Departement Constantine 643 Zink- und Bleiwerke:

Departement Constantine 289 431 637 2 . 49 167 000 ö Algier. 762 863 626 Quecksilberbergwerke:

Departement Gonstantine 32 Antimonwerke:

Departement Conftantine 28 Sleinkohlenwerke:

Departement Algier. k 18

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung der

Forderungen bis ö.

Schluß Der er fizierung

Handelsgericht. Fallit.

20. April / 2. / 15. Mai

Lajar Victor 3. Mai

Reimnie⸗ Serit

Zwangtverfteige rungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Serlin stand das Grundftück Stargarderstraße 25, der Frau Anna Wärk gehörig, zur Verfteigerung. Nutzungswerth 6700 Ersteher wurde Kauf⸗ mann Fritz Krüger ju Charlottenburg, Helmboltzstraße 6 8, mit dem Meiftaebor von 120 000 M Gingeste ( It wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsverfteigerung des F. Mever'schen Grundftücks Landsbergersttaße 59 und Georgenkirchplatz 1/2.

Beim Königlichen Amtsgericht HE Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Zu Dalldorf dem Schlossermeister Kalkofen und Frau gehörig. Natz ungawerlb 495 1 Etsteber wurde Tischlermeister J. Krause in Bischofe— werda i. S. mit dem Meifstgebot von 18 960 4 Der Gobn'sche Antheil eines Grundstäcks zu Zehlendorf. Mit dem Meisgebot bon 350 6 wurde Kaufmann Felix Rosentbal zu Berlin Ersteber. Aufgehoben wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung des E. Zschunke'schen Grundstäcks Friedricstraß⸗ 65 zu Lichtenberg. Eingestellt wurde das Verfahren, betreffend die Zwangaver⸗ steigerung des Schmidt'schen Grundstücks in der Wilbelmstraße in Lichtenberg.

Tägliche Wagen gestel lung für Koß len und Kals an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr find am 1. d. M. gestellt 14 036, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

PVroduktenbörse. Berlin, den 2. Mai.

Die amllich ermittelten Preise waren (p. 1000 Kg) in Mart: Weiten sächsischer (755 g) 15075 150,25, Normalgewicht 5 g. 150 736 - 130 50 = 15115675 Asnabme im Mal, do. 54. 50 dis 155 15475 Abnahme im Juli, do. 158,25 Abnahme im Sep- tember mit 2 6 Mehr oder Minderwerth. Ruhig.

Roggen märkischer 146 ab Bahn, Netze schwimmend (720 9) 1475 50 frachtfrei Berlin, Normalgewicht A2 g 14575 149 25 h nahme im Mai, do. 147— 147,25 147 Abnahme im Jult, do. 144 bis 144,78 Abnahme im September mit 1,50 Mehr der Minder⸗ wertb. Fest.

Gerst e. Futtergerste, leichte 126 133, schwere 133 —136.

Hafer vommerscher feiner 143 - 152, mittel 138 - 142, mecklen. burg. feiner 143 152, mittel 138 - 142, westvreuß. feiner 143 - 151, mittel 137— 141, Normalgewicht 450 g 13475— 135 Abnabme im Mai, do. 134 134550 Abnabme im Juli mit 2 Æ Mehr oder Minderwerth. Fest.

Mais Amerik. Mixed 126, 50 frei Wagen, 115,50 Abnahme im Mat. Sebr fest.

Wei zenmehl (p. 100 Kg) Nr. 00 19—- 21,509. Rubig.

Rog genmehl (v. 1090 Rg) Nr. O u. 1 18,25 —– 20 55, 19, zo bis 1963 Abnahme im Mai, 19,60 Abaahme im Juli. Rubig.

böl (. 100 kg) 56,40 Abnabme im Mal, 56, 40 Abnahme im Oktober Unverändert.

mit 70 * Verbrauchs abgabe ohne Faß loko

d. frei Haus.

Berlin, 1. Mai. Marktpreise nach Ermittelun gen dez Töniglichen Polizei⸗Präsidiums. (Höchste und niedrigste Preife) Per Dorpel Ztr. für: Weizen, gute Sorte 15, 10 A; Weizen, Mittel · Sorte Æ; —— M Wehen, geringe Sorte 4; —— 6 Roggen, gute Sorte 1465 4; —— Æ Roggen, Mittel. Sorte ˖· M Roggen, geringe Sorte

Gerste, gute Sorte —— Æ; —— é Sort! 6; Æ Gerste, geringe Sorte

466 Hafer, gute Sorte 15,10 4M; ittel⸗Sorte 14506 ÆK; 110 r 14,00 ; 15,60 Æ Getreidepreise des Richtstroh 5,59 A; 482 A Hen Erbsen, gelbe, zum Kochen 4000 4; bohnen, weiße, 15,00 Ca; 25,00 Æ Linsen Kartoffeln 700 M; 5 O0 Æ e 1 Eg 1,60 ; 1.20 6 dito Bauchsfeisch Schweinefleisch 1 Kg 1,60 AÆ; 1,00 A 6; L 00 Æ Hammelfleisch 1 Eg 160 A; ; 2500 . Gier 66 Stüq 220 Æ; 120 Æ Aale 1 Rg 4 g 250 ; 1,600 M Hechte 1 Rg 1,20 Æ sche kg 1,69 AÆ; O, So Schleie

g 309 ; 1,40 1 Bleie 1 g 1,20 Æ; O, 8090 Æ TRrebse Stück 12 00 Æ; 3,50.

Die Einnabmen der Neuen Berliner Omnibus— Aktien ⸗Gesellschaft beliefen sich im Monat April 1900 auf 165 742 gegen 177794 in demselben Monat des Vorjahres, find also um 12 052 M zurückgegangen.

Der Seschäjtsbericht der Käölnischen Lebensversiche—⸗ rung · Gesellschaft Concordia“ weist für 1899 einen Gewinn von 2089247 6 nach, wovon die mit Antheil Versicherten 2,7 o/o, die Attigfäre 9 o/ Dividende erhalten sollen. Das Sesammtoer⸗ mögen wird auf 110977987 angegeben, die Prämienreserve, einschl. von Ueberträgen, auf 68 666 737 4 gegen 65 205 286 am Ende des Vorjahres.

In der Gußstablindustrie des Handelskammer bezirks Solingen nimmt, dem Jabresbe richt der Handels. kammer für 1899 jufolge, der überaus starke Bedarf des in— ländischen Marktes nach wie vor alle Kräfte in Anspruch Daz Geschäfst in Bandeisen und in Schmiedestücken für Maschinen. und Schiffsbau lag gleichfalls außerordentlich günstißz. Auch die Maschinenindustrie war ausreichend be⸗ schäftigt. Die Lage der für den Benrk besonders typischen Schneid- waarenindustrie wird dagegen nach wie vor durch eine die Auf⸗ nabmefähigkeit bei weitem überstelgende Massenerzeugung und ibre Begleiterscheinungen, wie starken Preisdruck, erhöhten Wettbewerb, und verminderte Ginträglichkeit des Geschäfts, gekennzeichnct. Der Stand des Ausfubrgeschäfts nach den Vereinigten Staaten von Amerika konnte gleichfalls nicht befriedigen. Die Lage der Scheren fabrikation sowie der Erzeugung von Tafel und Tischmessern ꝛc. war im allgemeinen nicht unzünstig; auch für diesen Spezialzweig machte sich indessen der große Wetibewerb in empfindlicker Weise bemerkbar. Dagegen hat die bereits gegen Schluß des Jahres 1898 einsetzende lebhafte Geschäftsthätigkest in der Rasiermesser branche auch während des Berichts jahres an= gehalten und zu recht befriedigenden Ergebniffen geführt. Die Waffenindustrie liegt jedoch nach wie vor darnieder; nur für Offislenn, Luxus⸗ und Fechtwaffen bestand das ganze Jahr hindurch eine gleichmäßige und ziemlich rege Nachfrage. Die Sen senindustrie war bei gedrückten Verkaufsspreisen ausreichend beschäftigt. Die Fabrikanten von Sägen beklagen den Verlast des überseeischen Marltes infolge der bedeutenden Erhöhungen der Rohmaterialpreise. Diejenigen von Regen⸗ und Sonnen schirmgestellen blicken auf ein befriedigendes Jahr zurück. Das Gleiche gilt für die Erjeugung von Korsettschlie sern und Häft⸗ und Rückenfedern. Der Geschäftsgang in der Bruch dand.«. federn fabritation war bei lebhafter Nachfrage und reger Beschäftigung als befriedigend zu bezeichnen. Die Bau besch lag industrie konnte angesichts des auch in diesem Geschäftejweige außer- ordentlich stark entwickelten Wettbewerbs einen entsprechenden Ruhen