1900 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neichstag. 186. Sitzung vom 4. Mai 1900, 2 Uhr. * Die zweite . ef . . e, ,,,, bänderungen der Unfallversichern J bei dem §6 3 Gewerbe- Unfall versicherungsgesetz es

rtgesetzt. . ö a ebe bestimmt, daß im Falle der Tõdtung als Schadens⸗

. Fang r fe fünfiebnte Theil des Jahregarbeits .

ö esse etrag von 50 S verdig st . J doch n n e ,. Todes tage des Verstorbenen

interbliebenen vom ab ö. . rer, welche in einem Bruchtheil des Jahres

i besteht. ñ 9 tine 6 . (Ry) wünscht statt des fünfjehnten Theils des Jahrezarbeits verdlenstes das Zwanzigfache des Tagesarbeits⸗

ö ö wird von dem Abg. Roesicke⸗Dessau

b. E F) belämpft und vom Hause abgelehnt; S 6 wird un— . nach . Kommissionsbeschlüssen angenommen.

Nach dem von der Kommission unverändert angenommenen F 6a der Vorlage beträgt die Rente, wenn der Verstorbene Ine Wiltwe ozer Kinder hinterläßt, für die erstere bis zum Tode oder zur Wiederverheirathunn, sowie für jedes hinter⸗ bliebene Kind bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre je 20 Prozent des Jahresarbeilsoerdienstes.

Abg. Freiberr von Stumm will für jedes vaterlose Kind 15 0j und, wenn das . . ist oder wird, 20 o des Jahresarbeits⸗

jenst's bewilligt wissen.

16 Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) wollen ftatt „hinlerblsebene Kind“ gesetzt wösen:. „Kind, zu dessen Unterhalt der Verstorbene gesetzlich verpflichtet war; sie wollen ferner die Rente für die Wittwe und jedes Kind auf 30 Prozent festgesetzt und diese Rente bis zum 16 statt bis zum vollendeten 15. Jahre gewährt wissen. Nach dem dritten Absatz dieses S 6a ist der Anspruch der Wittwe ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen worden ist, doch kann die Berufs⸗ genossenschaft in besonder n Fällen auch dann eine Wittwenrente gewähren; der Anspruch kann ganz oder theilweise abgelehnt werden, wenn die Ehefrau von der häuslichen Gemeinschaft sich ferngehalten und ohne Beihilfe des Ehemanns ihren Unterhalt gefunden hat. Die Sozialdemokraten wollen diesen Absaß prinzipaliter gestrichen, event. aber, wie folgt, en: gefaht 3 Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlofsen worden tst, es sei denn, sie war vor dem Unfall mit dem Verstorbenen verlobt oder lebte bereits por dem Unfall mit ihm in bäukslicher Gemeinschaft.“

Außerdem soll nach den sozialdemekratischen Anträgen der letzte Abfaß gestrichen werden, wonach die Berufs genossenschaft berechtigt ist, im Falle der Tödtung einer Ehesrau, deren Ehe⸗ mann sich ohne gesetzlichen Grund von der häuslichen Ge⸗ meinschaft ferngehalten und der Pfl cht der Unterhaltung der Kinder entzogen hat, diesen Kindern die Rente zu gewähren.

Abg. Freiherr von Stumm befürwortet seinen Antrag unter Hinweis auf die Gepflosenheiten in der Knappschaftskassen⸗Verwaltung.

Geheimer Ober. Regierungsrath im Reichtamt des Janern Caspar bekämpft die sämmilichen Anträge und bittet, die von der Kommission beschlossene Fassung unverändert anzunehmen.

Abg. Stadthagen (Soz) empfiehlt die von seinen Partei⸗ genossen gestellten Anträge, die namentlich auch den unehelichen Kindern und den Frauen, welche zwar nicht in der Ebe, aber doch in häus⸗ licker Gemeinschaft mit dem durch den Unfall Getödteten gelebt haben, das Recht anf eine Rente sichern sollen. Die Ablehnung des Änspruchs einer Frau, welche sich von der häuslichen Gemein- schaft seit einem Jabrte vor dem Unfall fein gehalten babe, sei eine weitere Neuerung auf dem Gebiete des Ausnahmerechts gegen die Arbeiter; es werde damit die Berufsgenossenschaft als Richter für Arbeitershen eingesetzt. Für die Hinterbliebenen anderer Leute, die nicht Arbeiter seien, werde durch das Haftrfl chtgesetz bis zur Mündig⸗ keit, bis jum 21. Jahre gesorgt. Hier solle für die Arbeiterkinder nur bis zum 15. Jabre gesorgt werden; d. h. die Arbeiterkinder minder bewerthen als die Kinder anderer Leute.

Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. Freiherrn von Stumm werden die sämmtlichen Anträge abgelehnt und S 6a unverändert in der von der Kommission vorgeschlagenen Ja fung angenommen.

Nach 8 6b, den die Vorlage neu einschalten will und den die Kommission gutgeheißen hat, soll in dem Falle, daß die Verstorbene beim Entritt des Unfalls verheirathet war, aber der Lebensunterhalt ihrer Familie wegen Erwerbsunfähigkeit des Ehemanns ganz oder überwiegend durch sie bestritten wurde, der Wittwer bls zum Wegfall der Bedürftigkeit 20 Prozent, jedes hinterbliebene Kind bis zum vollendeten 15. Lebensjahre 20 Prozent des Jahres⸗Arbeitsverdienstes Rente erhalten.

Aba. Freiberr von Stumm will für jedes hinterbliebene Kind nur 15 06 gewährt wissen.

Abg. Fischer Sachsen (Sos) beantragt und befürwertet, die einschränkende Bedingung dieses Paragraphen, daß der Lebens⸗ unterhalt ihrer Familie wegen Erwerbsunfähigkeit des Ehemanns ganz oder überwiegend durch sie bestritten wurde, sowie bis zum Wegfalle der Bedürfligkeit“ zu ftreichen, eventuell soll nur gesagt werden: trug sie aber zum Lebensunterhalt ihrer Familie bei!; außerdem sollen 30 0 o und bei den Kindern bis zum 16 Lebensjahre gewährt werden. Redner fucht auszuführen, daß die Vorschrist dieses Paragrapben, so gut sie auch gemeint sei. eine Ungerechtigkeit gegen die Arbeiteischaft enthalte, da die heulize Arbeiterfrau dem Arbeiter völlig gleichwerthig in der Industetearbeit gegenüberst he und also auch aleichen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Familie bei eintretenzem Unfall habe. In der Kommiision habe man leider den Antrag, den man nicht mit sach⸗ lichen Gründen bekämpfen konnte, einfach niedergestimmt, weil die Regierung sich dagegen erklärte. ,

Ab4. Hr. Hitze (3enti.) möchte doch für die Jetztzeit noch nickt die Auffassung gesten lassen, daß eigentlich die Frau die Familie ernähre; dieser Zistand sei einstweilen noch die Ausnahme, und als solche Ausnahme könne er auch nur in der Gesetzgebung Beröck⸗ sichtigung finden. Deshalb sei der 5 6b in der vorgeschlagenen Fassung zu acceptieren.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Fisch er⸗Sachsen

wird § 6h unverändert angenommen. Nach, sz 66 soll unter denselben Voraussetzungen wie in 3 6b Verwandten der aufsteigenden Linie des Verstorbenen eine Rente von insgesammt 20 0 des Jahresarbeitsverdienstes gewährt werden.

Abg., Moltenbubr (Soz) emxfiehlt einen Antrag; wonach, wie bei 5 6b, dine einschränkenden Bedingungen in Fortfall gebracht werden sollen, event. nur die Einschränkung gemacht werden soll: falls zu ihrem Unterhalt ein Beisrag durch den Verstorbenen ge— leistet war». Redner führt aus. doß die Verhältnisse namentlich auf dem Lande die bedingungslose Gewährung einer Rente an die Eltern des duich den Uafall Getösteten erforderten.

Abg. Dr. Hitze: Jedenfalls ist die vorliegende Fassung des An- spruchs besser als die bisherige, da bisher die Ascendenten nur in dem 3. Anspruch auf Rente halten, wo der Verstocvene ihr einziger

inährer war. Der Antrag der Sojialdemokcaten geht nach der anderen Seite aber viel zu weit; soll denn der Vater eine Rente be— kommen, obw eln der Sohn für den Uaterhalt desselben niemals einen

Zuschuß leistete

S 66 wird nach Ablehnung des Antrages Albrecht an⸗ genommen, ebenso 5 6d. welcher unter denselben Voraus⸗ , für elternlose Enkel eine Rente gewährt, nach Ab⸗ ehnung eines analogen Antrages Albrecht. .

Nach z 68 die. die Hinterbliebenenrenten insgesammt nicht über 60 Prozent dis Jahresarbeite verdienstes betragen; ergiebt sich ein höherer Betrag, so werden die Renten gekürzt.

Aba. Molkenbuhr befürwortet, den Gesammtertrag auf 100, event. 80 o / o zu erhöhen.

Der Antrag wird abgelehnt und 8 6e unverändert ange⸗ nommen. ;

F Gf, in der Kommission unverändert angenommen, stellt fest, daß die Hinterbliebenen eines Ausländers, welche zur Zeit des Unfalls nicht im Inlande ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, keinen Anspruch auf Rente haben. Durch Beschluß des Bundesraths kann diese Bestimmung für bestimmte Grenz⸗ gebiete, sowie für die Angehörigen solcher auswärtigen Staaten, durch deren Gesetzgebung eine entsprechende Fürsorge für die Hinterbliebenen durch Beiriebgunfall getödteter Deutscher ge—

währleistet ist, außer Kraft gesetzt werden. Abg. Molkenbuhr plädiert für Streichung des § 66.

Der Paragraph wird unverändert angenommen.

Die 7, 7a und 76 treffen nähere Bestimmungen über die Modalitäten, unter welchen an Stelle der vor— geschriebenen Leistungen die Berufsgenossenschaft freie Kur und Verpflegung in einer Heilanstalt gewähren kann. Danach können Verletzt, welche verheirathet sind oder eigenen Haushalt haben, oder Mitglieder der Haushaltung ihrer Familien, nur mit ihrer Zustimmung in eine Heilanstalt gebracht werden, dieser k soll es aber nicht bedürfen, wenn die Art der

erletzung Anforderungen an Behandlung oder Verpflegung stellt, denen in der Familie nicht gut genügt werden kann, oder wenn der amtlich bestellte Arzt bezeugt, daß Zustanꝰ oder Verhalten des Verletzten eine fortgesetzte Beobachtung erfordert; die übrigen Verletzten können in allen Fällen in eine Heil— anstalt gebracht werden.

Ein umfangreicher, zu ] gestellter Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen will nur die Verbringung in staat⸗ liche oder von Kommunal-, Kreis⸗ oder Provinzialverbänden verwaltete Anstalten zugelassen wissen; er will ferner die Unter⸗ bringung zum Zwecke fortgesetzter Beobachtung ausgeschlossen und endlich dem Verletzten die Wahl des Krankenhauses freigestellt wissen. Sodann soll nach beendetem Heilverfahren die Aufnahme in eine Heilanstalt nur mit Zustimmung des Verletzten zulaässig sein; das Recht der Aufnahme in eine solche Heilanstalt soll dem Arbeiter unter allen Umständen zustehen, und endlich sollen die in einer Heilanstalt Untergebrachten nur solchen Be⸗ schränkungen ihrer peisönlichen Freiheit unterworfen werden dürfen, welche mit Rücksicht auf den Zweck der Heilung durch⸗ aus erforderlich sind; dies soll besonders gelten von dem Rechte, Besuche, auch von Aerzten, zu empfangen, zu schreiben, Briefe, Bücher und Zeitungen zu lesen.

Abg. Dr. Lehr (ni.) emFfiehlt die Annahme der Kommissions⸗ beschlũsse. . J

Abg. Stadthagen tritt für die Anträge Albrecht lebhaft ein. Die Anträge verfolgen nur den Zweck, die in einer Heilanstalt be—⸗ findlichen Arbeiter nicht schlechter zu stellen als Untersuchungsgefangene. Heute sei das thatsächlich, namentlich bei gewissen übelberũ h tigten Berufe genossenschaften der Fall. Die jstzige Praxis der Verschiebung eines Kranken aus einer berufsgenossenschäftlichen Heilanstalt in die andere habe in zahlreichen Fällen Berschlimmerungen des Zustands der Kranken herbeigeführt. Dle Verletzten würden in diesen Anstalten zu Krüppeln gemacht und langsam zu Tode gemartert.

Abg. Roesicke. Dessau tritt den Angriffen des Vorredners auf die Berufsgenossenschaften mit größter Entschiedenbeit entgegen. Gewiß seien manche Dinge vorgekommen, die ju mißkilligen, ja aufs strengste zu verurtheilen seien, aber dafür könne man doch nicht in dieser Allgemein beit die Berufsgenossenschaften verantwortlich machen, das komme auf das Konto menschlicher Unvollkommenheit und des Ubelwollens schlechter Elemente. Das materielle Interesse der Berufs⸗ genossenschasten geb doch wahrlich nicht darauf hinaus, die Perlztzten noch kränker zu machen, sondern darauf, ihnen sobald wie möglich die Erwerbsfähigkeit völlig oder theilweise wiederjugeben. Die Heil⸗ anstalten der Berufsgenossenschaften bildeten nur eine einzige Zahl gegenüber der ungeheuten Menge, der Rrankenhãuser in Deutschland. Der Abg. Stadthagen babe sich überhaust mit allen diesen Fragen nur theoretisch beschäftigt, sein (des Redners) auß der Praxis gewonnenes Uctheil stehe, obwohl es nicht durch Universitälsbildung unterstützt sei, demjenigen des Abg. Stadthagen doch mindestens gleich. Die Fortsetzung der Tattik des Abg. Stadthagen mit endlosen Reden zu aussichtslosen Anträgen müsse schließlich das Zustandelommen des Gesetzes und damit das wirlliche Jateresse der Arbeiterschaft ernstlich gefäbrden.

Abg. Stadthagen: Auf jedes Hundert Arbeiter, mit dem Herr Roesicke praktisch verkehrt, kommen tausend, mit denen ich praktisch verkehte. Im Krankenbause zu Hamburg ist es thatsächlich den Kranken erlaubt sich für ihr Geld einen eigenen Arzt zuzuziehen; wenn Herr Roesicke davon nichts weiß, so soll er seine Unkenntniß nicht hinter persönlichen Angriffen auf die Antrafsteller verbergen. Hert Roesicke hat Sachliches nicht entgegnet.

Die Amendements Albrecht und Genossen werden sämmtlich abgelehnt; 57 gelangt unverändert nach der Formulierung der Kommission zur Annahme.

Der S 7a lautet:

Ist vegründete Annahme vorhanden, daß der Empfänger einer Nafallrente bei Durchführung eines Heilverfahrens eine Erhöhung seiner Erwerbtfähigkeit erlangen werde, so kann die Berufsgenessen⸗ schaft zu diesem Zwecke jederzeit ein neues Heilperfabren eintreten lassen, wobei ebenfalls die Vorschriften für die Unterbringung in einer Heilanstalt Platz greifen. Hat sich der Verletzte solchen Maß= nahmen der Berussgenossenschaft oder der Heilanstaltsbehandlung ohne gesetzlichen oder sonst triftigen Grund entzo zen, so kann ihm der Schadentersatz auf Zeit ganz oder theil weise versagt werden, sofern er auf diese Folge hingewiesen worden ist und nachgewiesen wird, daß durch sein Verhalten die Erwerbssähigkeit ungünstig beeinflußt wird.

Abg. Müller⸗Waldeck (Reformp.) will statt . j⸗derzeit! im ersten Saß des 5 7a sagen mit seiner Ginwilligung“, und bean⸗ tragt ferner, für dieses neue Heilverfahren nur die von den Kranken⸗ kassen oder den entsprechenden Verbänden errichteten Anstalten zu—⸗ ständig zu erklären. ;

Von dem Abg. Freiherrn von Stumm liegt der An⸗ trag vor, den Z 7a zu streichen.

bg. Molkenbuhr vertheidigt einen Antrag der Abgg. Albrecht und Gene sen, der ebenfalls das neue Heilverfahren von der Zustimmung des Verletzten abhängig gemacht wissen wolle und eine Erweiterung der Angebörigen⸗Uanterstügzung dahin bezwecke, daß dieselbr, falls der Verletzte innerhalb zwei Menate vor der Anordnung des Heilzerfahrens oder der Aufnahme in die Heilanstalt Arbeit gebabt hälte, auf den. Betiag des höchsten von dem. Verletzten in dieser Zeit verdienten täglichen Arbeitsverdienstes zu erhöhen sei. Außerdem sollen nach diesem Antrage die betreffenden Anordnungen der Berufe genossenschaft zuvor rechtskräftig geworden sein unz die Kürzung des

Schadensersatzes nur dann eintreten, wenn nachgewiesen wird, daß der Verletzte durch sein Verhalten vorsäßlich die Giwerbsunfähigkeit ungünstig beeinflußt habe.

Nachdem auch noch Abg. Raab (Reformp.) den Antrag Müller⸗Waldeck empfohlen hat, wird dieser sowie der Antrag Albrecht abgelehnt und S 7a unverändert angenommen.

Darauf wird die Berathung abgebrochen.

Der Präsident Graf von Ballestrem erbittet und erhält die Ermächtigung, aus Anlaß der Großjährigkeitserklärung Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen die Glückwünsche des Hauses darzubringen.

Schluß 6i½. Uhr. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. (Zweite Berathung der Postdampfervorlage; anf gung der vorhin abgebrochenen Berathung.)

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Rach wei sung ider den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. April 1900.

(Nach den Berlchten der beamteten Thierärzte jusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts. ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauensenche, Lungenseuche oder Schweinesenche (einschl. Schweinepest) am 30. April berrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Geböfte sind letztere in Klam-⸗ mern bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfaͤlle oder auch nur wegen Seuchenverdacht3 gesperrten Ge- höfte, in welchen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

dtotz (Wurm).

Preußen. Reg. Bez. Gumbinnen: Lötzen 1 (I). Reg. Bez. Marienwerder: Tachel 1 (10. Stadtkreis Berlin 1 (6). Reg Bez. Frankfurt: Oststernberg 1 (I). Reg.. Bez. Posen: Wteschen 1 11), Schrimm 1 (1). Kempen 4. P. 1 (12.. Reg. Ben. Brom berg: Inowrazlaw 2 -), Strelno 3 (3), Witkowo 1 (1). Neg. Bej. Breslau: Striegau 1 (I). Req. Bei. Liegnitz: Bolkenbain 1 (1). Reg Bey. Opyeln: Tarnowitz 1 (I, Kattowitz 2 (7, Neisse 2 (27). Reg ⸗Bez. Hildesheim: Münden i. Hann. 1 (1). Reg.-Bez. Stade: Achim 1 (). Bayern. Reg. Bez. Oberbayern: Ebersberg 1 (1, München 1 1 (I). Reg. Bez. Niederbayern: Griesbach 1 (IJ. Reg. Bez. Schwaben: Reu⸗ burg a. D. 1 (1). Neu- Ulm 1 (1). Württemberg. Donautkreis: Ghingen 1 (1), Um 1 (IJ. Baden. Landes komm. Bez. Kon st anz: Bonndorf 1 (1). Braunschweig. Holjminden 1 (h. Sach sen⸗ Coburg · Gotha. Herzozibam Gotha: Gotha 3 (h. Elsaß⸗ Lothringen. Benrk Lothringen: Viedenhosen 1 (.

Zufammen: 35 Gemeinden und 41 Geböfte.

Lungenseuche.

Preußen. Reg! Bez. Magdeburg: Wolmirstedt 1 (2), Neu hbaldengleben 1 (1 ), Halberstadt 1 (I). Reg. Bej. Merseburg: Querfurt 1 (1). Sachsen. Krelshauptm. Zwickau: Marienberg 5 (5), Schwarzenberg 1 (h.

Zusammen: 10 Gemeinden und 11 Geböfte.

Maul und Klauenseuche und Schweineseuche (einschl. Schweineypest).

Preußische ; Proyinzen, Regierungs⸗ ꝛc. Benirle,

ferner Bundeß⸗ sowie staaten, Sundesstaaten, welche in welche nicht Regie rungs⸗ r Gee , Delle

Bezirk gelb ir fu. getheilt sind.

Schweine

Gemeinden

Freise ꝛe.

2 6

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3 Königsberg . k

( 9 anzig P J Westpreußen Marienwerder 5 Berlin. ö 6 6 Frankfurt Stettin. Föslin Stralsund . Posen . Bromberg. Breslau. Liegnitz. Oppeln. Magdeburg . Merseburg. Erfurt Schleswig 20 Hannover 7 , ,n ö 2 Lünebur Ddannober . Indnrs. 24 Os nabrũck 5 Aurich

26 Münster . Westfalen 27 Minden.

3 16

2 assel! . dessen. Nassan 30 Gre. g 31 Koblenz.

32 Düsseldorf. Rheinland 633 Föln ...

34 Trier. Aachen.. Sigmaringen. Oberbayern. Niederbayern 1 64. berpfalz .. Oberfranken.. 2 Mittelfranken. 3 Unterfranken Schwaben

k ;

Dresden . Sachsen genug!!

nin, teckarkrei . Schwarzwaldkreis.

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onaukreis Konstanz . 1 .

arlsruhe

Mannheim

1.

6 Geböfte

= o Laufende Nr.

2 1 * Kreise e.

4 ̃ 2 Gemeinden

Ostpreußen

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Brandenburg

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Pommern

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Startendurg. Oberhessen.. Rheinhessen.. Mecklenburg · Schwerin Sachsen Weimar.. Mecklenburg⸗Strelitz. ö. . ö Oldenburg 1 Birkenfeld. Braunschweig. .. Sachsen⸗MMeiningen. Sachsen⸗ Altenburg Sachsen⸗ Coburg.. gob.· Gotha Gotha... nd Schwarzburg⸗Sondersh. Schwarzburg⸗Rudolstadt d, Reuß älterer LZinie .. Reuß jüngerer Linie. Schaumburg Lippe

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, ö Bremen. Hamburg Unter · Elsaß Ober⸗Elsaß . Lothringen.

Betroffene Kreise 2c. 1)

a. Maul- und Klauenseuche.

1: Pr. Eylau 1 (1), Braunsberg 1 (1), Neidenburg 1 (,), Osterode i. Ostpr. 3 y Mohrungen 2 (27), Pr.. Holland 1 (61. Z: Elbing 2 (2), Martenburg i. Westpr. 4 (10), Dan iger Höbe 1 (16), Dirschau 1 (15, Pr. Stargard 3 (4), Berent 1 (I). 4: Stuhm 2 (2), Rosenberg i. Westpr. 4 (4, Löbau 1 (1), Briesen 3 (3, Kulm 1 (), Graudenz 4 (4), Flatow 2 (2), Deutsch Krone 2 (7). S: Stadtkreis Berlin 1 (I). G: Prenzlau 2(7), Angermünde 3 (10), Oberbarnim 9 (9), Niederbarnim 4 (65, Teltow 1 (1), Jüterbog Luckenwalde 4 (75, Zauch⸗ Belzig 1 (66, Osthavelland 5 (19). Westhapelland 8 (23). Westprianitz 3 (15. 7: Königsberg i. Em. 8 (11), Soldin 1 (1), Arnswalde 1 (6, Friedeberg i. Nm. 1 (1), Lebus 5 (9), Kalau 1 (I). 8: Anklam 10 (15), Usedom. Wollin 1 (1), Randow 1 (1) Greifenhagen 1 (6), Pyritz 4 (6), Saatzig 2 (2), Naugard 2 (2), Kammin 2 (55, Greifenberg 4 (16), Regenwalde 7 (15). O: Schivelbein 2 (3), Dramburg 11 (14). Neustettin 3 (6), Belgard 4 (4). Kolberg—⸗ Körlin 1 (1), Kötlin 2 (2), Rummelsburg 1 (I). 10: ien 1063, J Franzburg 1 (1. Greifzwald 27 (45). 1A: Wreschen 2 (5), Schrimm 1 (1), Obornik 1 (1, Schwerin a. W. 4 (4), Meseritz 2 (9), Frätz 1 (1), Bomst 2 (2), Fraustadt 3 (665, Schmiegel 1 (1), Kosten 1 (I), Lissa 1 (I). Rwitsch 1 (1), Goftvn 2 (2), Koschmin 1 (I). HE2: Wirsiz 1 (Y). Bromberg 1 (h. Schubin 4 (9, Strelno 3 (3), Znin 2 (2), Wongarowitz' 3 (, Witkowo 2 (2). 13: Name lau 2 (3), Oels 1 (1). Trebnitz 2 (25. Steinau 1 (1), Wohlau 2 (2), Breslau ß (65). Oblan 1 717, Nimptsch 1 (1), Rächenbach 1 6), Schweidnitz 1 (1), Habelschwerdt 1 (66. 14: Grünberg 1 (1, Fäeistadt 2 (2). Ssigan J (15. Speottau 297). Glogau 4 (5), Lüben 3 (3, Bunjlau 2 (.). Geldberg⸗Hainau 8 (2), Liegnitz 1 ), Jauer 4 (6), Bolkenhain J (I), Hirschberg 3 (3), Löwenberg 2 13), Görlitz 1 (2). 15: Kreu burg 1, Kattowitz 1 (1), Pleß 1 (15, Grottkau 1 (19. 18: Osterburg 5 (6). Salz we rel 3 (8), Gardelegen 14 (45), Stendal 2 (2). Jerichow 3 (57), Jerichow 11 1 (2), Kalbe 2 (6), Wanzleben 2 (7), Wolmirst⸗dt 8 (41). Neuhaldensleben 3 (3), Aschersleben 1 (27), Wernigerode 161). E7: Torgau 1 63), Bitterfeld 3 (5), Saalkreis 1 (13. Delitzsch 4049, Mansfelder Seekreis 2 (2), Sangerhausen 1 (1), Eckartsberga 1 (1, Merseburg 1 (1), Weißen sels 1 (4), Naumburg 1 (I). 18: Graf⸗ schaft Hohenstein 1 (1), Weißensee 1 (1), Ziegenrück 2 (2 19: Sckernförde 2 (2), Stormarn 2 C3), Her ogth. Lauenburg 1 (1). 20:

oya 2 (3), Nienburg 2 (, Stolzenau 3 (15), Hannover 1 (2,

pringe 1 (H, Hameln 2 (6). ZI: Peine 4 (18). Marienburg i. Hann. 7 (3), Glonau 1 (1), Goslar 1 (3), Göttingen Stadt 161). Göttingen 1 (Il), Münden i. Hann. i (3), Uslar 1 (2), Northeim 6 (3), Zellerfeld 1 (1). 22: Celle 1 (2), Gffhorn 2 (6). Burgdorf 3 (4, Isenhagen 1 (11, Lüchow 7 (7), Dannenberg 1 (2). 23: Verden 1 (I). 24: Mep⸗n 1 (6, Grafsch. Bentheim 1 ). 25: Leer 1 (I. 26: Münster 1 (1. 27: Bielefeld 2 (3) Büren 1 (I). 28: Arnsberg 3 (3, Meschede 162), Lippstadt 1 0). Soest 1 (1), Hamm 2 (3), Dortmund 202), Hörde 2 (2). 29: Gassel Stadt 1 (1), Cissel 1 (I). Eschwege 1 (1). Hofgeismar 1 (6), Melsungen 1 (.). Kirchhain 1 (1), Ziegen⸗ han 3 ), Hersfeld? C6). Hanau 3 C3), Schmalkalden 1 (i), Gera⸗ feld 1 (1). 20: Biedenkopf 1 (17. Oberwesterwaldkreis 2(c, Westerburg 1 (1), Unterlahnkreis 3 (7, Wiesbaden 1 (I). Usingen 1, Obertaunuskreis 2 (5), Höchst 1 (2), Frankfurt a. M 1 63). 21A: Sankt Goar 1 (1), Kreuznach 1 (1). Simmern 1 (1), Maven 1L 04, Reuwied 3 (5), Altenkirchen 1 (1), Wetzlar 1 (19. 32: Krefeld 2 (2), Mörg 3 (3), Geldern 5 (6j. Kempen 2 (3), Dässel⸗ dorf Stadt 1 (1), Neuß 1 (1), Grevenbroich 1 (1. 32: Waldbröl 16), Guskirchen 3 (6). 24: Daun 111), Wittlich 1 (3), Saarburg 1 (1), Saarlouis 6 (89. Saarbrücken 1, (1), Ottweiler 3 (4). 25: Geilenkirchen 1 (1), Jülich 1 (1). 36: Sigmaringen 101), Gammertingen 3 (4), Haigerloch 1 (. 37: Freising Stadt 1 (2), Landsberg Stadt 1 (3). München Stadt 1 (8), Rosenheim Stadt 1 (2), Altötting 2 (3), Bruck 2 (2. Dachau 169, Ebersberg 4 (11). Erding 2 (23. Freising 4 (, Eindsberg 2 (5j, Laufen 3 (3). Mühldorf 1 (1), München 18 (9), München 11 6 ( OG, Rosen heim 2 (3), Schrobenhausen 1 (1. Til 1 (4. Wasserburg 3 (4). 28: Geiesbach 3 3), Kelbeim 1 (1, Passau 4 (9), Vile horten 3 (6. 29: Frankenthal 1 (1), Kaiserslautern 1 (1), Landau 1 (1), Neustadt a. H. 1 (1), Speyer 1 (1), Zweibrücken 1 (1). 40: Kemnath 2 (3), Neustadt a. W. N. 1 (1). Regensburg 1 (1), Tirschenreuth 1 (3). 41; Beyreutbh 1 (1), Ebermannstadt 1 (1), Hof 4 (14), Münchberg 5 (8). Naila 1 (i), Rehau 2 (2). Stadtsteinach 2 (25, Staffelstein 2 ()), Teuschnitz J! (2. Wunsi del 3 (33 42: Fürth Stadt 1 (1). Nürnberg Stadt 1 (2). Rothenburg a. T. Stadt 1 (2), Ansbach 1 (1), Feuchtwangen 1 (1). Hilpoltstein i (1), Neustadt a. A. 2 (5) Nürnberg 1 (1), Scheinfeld 1 (1), Uffenheim 1 (I). 43: Brückenau 1 (1), Ebern 4 (6), Gerolzhofen 1 (1), Karlstadt 2 (4, Kitzingen 4 (4), Königshofen 1 (M, Lohr 1 (1), Marktheidenfeld 2 (3, Dbernburg 1 (4. Ochsenfurt 5 (9), Schwesnurt 1 (1). 41: Memmingen Stadt 1 (1), Augsburg 1 (1). Donguwöth 1 (61), Günjburg 1 (1), , 3 (7), Kaufbeuren 2 (3), Kempten 4 (8), Krumbach 2 (3), indau 1 (9), Mindelheim 2 (7). Oberdorf 5 (30), Sonthofen 4 (13). 485: Zittau 2 (2), Löbau 1 (I). 46: Pirna 1 (3). A7: Leipzig 4 (9), Borna 2 (2, Grimma 6 (9), Döbeln 2 (2). 48: Tlöha 1 (2), Schwarzen. berg 1 (1). Zwickau 2 (2, Auerhach 2 (9). Oelsnitz 3 (c), Glauchau 163. 49: Baͤckaang 3 (4), Böblingen 1 (2), Brackenbeim 1 (H, Cannstatt 2 (3), ingen 1 (1), Heilbronn 2 (7), Leonberg 2 (15), Ludwigsburg 1 (1), Marbach 3 (3). Maulbronn 3 (H), Neckarsulm 2 (3), Vaihingen 1 (1), Weinsberg 1 (2). 50: Balingen 3 (10), Calw 2 (3), Freudenstadt 4 (5). Herrenberg 2 (5), Horb 4 (8), Nagold 1 (2), Neuenbürg 5 (10), Nürtingen 5 (15), Oberndorf 1 (4, Reutlingen 1 (6), Rotiweil 3 (5), Sul; 3 (7, Tübingen 3 (9), Tuttlingen 1 (?, Urach 1 (6). 51: Aalen 1 (1), Crailsheim 1 (59), Gerabronn 2 (3), Hall 1 (I), Künjelsau 1 (1). Mergentheim 6 (27), Neresheim 2 (3), Oehringen 2 (6). 52: Biberach 3 (6), Blaubeuren

J

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) An Stelle der Namen der Regierungs- ꝛc. Beiirke ist die eatsprechende lsde. Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

Memmingen 7 I7),

6 (29), Ghingen 8 (11), Geislingen 2 (24), Göppingen 3 (6), Kirch⸗ beim 6 (32), Laupheim 2 (4), Leutkirch 3 ö 2 5 Ravensburg 3 (3), Riedlingen 2 (2, Saulgau 3 (2), Tettnang 7 (10), Um 1 (11). Waldsee 3 (41), Wangen 2 (2j. 5: Konstanz 262, Meßkirch 2 (2), Pfullendorf 1 (2, Stockach 2 c), Ueberlingen 1 (1, Donaueschingen 3 20), Villingen 2(16), Bonndorf 1 (1), Säckingen 1 65. 5 4: Breisach 1 (6), Emmendingen 1 (3), Ettenheim 1 (14), Frei. burg 1 (1), Staufen 1 (34 Lörrach 4 (9, Schopfheim 2 (182), Kehl 106), Oberkirch 2 (9), Wolfach 1 (1). 55: Achern 1 Gj, Bübl 3 (7 , Bruchsal 2 (2), Durlach 3 (6, Ettlingen 1 (1), Pforzheim 105. 56: Mannheim 1 (3), Heidelberg 2 (2), Sinsheim 2 (9), Wiesloch 3 (7), Adelsheim 1 (1). Buchen 1 (4. 57: Offenbach 11). 58: Gießen 3 (19), Alsfeld 4 (25), Büdingen 1 (1), Fried⸗ berg 5 (12, darunter 2 Herden), Lauterbach 1 (1). Schotten 4 (39). 58: Alzey 1 (1), Oppenheim 1 (11), Worms 1 (D. 60: Wismar 4 (4), Schwerin 1 (1), Ludwigslust 6 (28), Parchim 1 (1), Güstrow 3 6. Rostock 3 (55. Gnoien 1 1), Malchin 5 (6). GH: Weimar 4 (5), Avolda 4 (6), Eisenach 2 (3, Derm bach 2 (10), Neustadt a. O. 3 (4. 62: Neubrandenburg 4 (4. G63: Jever 1 (5. 66: Braun⸗ schweig 10 (22). Wolfenbüttel 4 (5), Helmstedt 5 (14), Holzminden 263). 67: Meiningen 2 (27), Hildburghausen 1 (1), Saalfeld 3 (7). 68: Altenburg 2 (2), Roda 1 (2. 70: Gotha 2 (2), Ohrdruf 1 (5), Waltershausen 2 (24). 71: GCöthen 5 (5), Zerbfst 2 (9), Bernburg 4 (6). 73: Rudolstadt 1 (I). 74: Kreis der Cder 16. 76: Schleij 2 (2). 78: Schötmar 1 (I). 81: Geestlande 1 (2. S2: Straßburg 2 (2l), Hagenau 2 (3), Molsheim 1 (G9), Weißenburg 3 (). 83: Altkirch 7 (5). Gebweiler 1 (2), Mülhausen 6 (ö), Rappoltsweiler 1 (1). 84: Chateau ⸗Salins 1 (7), Dieden⸗ hofen 2 (8), Saarburg 1 (9. Zusammen: 1003 Gemeinden und 2071 Gehöfte ꝛe.

b. Schweineseuche (einschließlich Schweinepest).

L: Fischhausen 2 (2), Labiau 1 (), Friedland 1 (D, Pr. Eylau 161, Heiligenbeil 3 (3), Osterode i. Ostpr. 1 (I). 2D: , , 1L (P. 3: Elbing 1 (1), Marlenburg i. Westpr. 5 (6). Danziger Niederung 1 I). : Stuhm 3 (5, Schwetz 1 (I), Tuchel 1 (I), Schlochau 11). G: Templin 2 (Y, Niederbarnim 2 (4, Teltow . G), Ruppin 2 (2). 7: Königsberg i. Nm 1 (3), Soldia 1 (D, Arntwalde 1 (1), Lebuz 1 (2), Weststernberg 1 (1), Zäülichau⸗ Schwiebus 1 (2). 8: Greifenbagen 1 (1), Pyritz 1 (2), Saatzig 2 (2), Kammin 1 (I). IO: Franjzburg 2 (2), Greifswald 3 (3). LA: Wreschen 1 (I), Jarotschin 1 (1), Polen Ost 1 (1x. Posen West 1 (13, Grätz 1 (1). Bomst 3 (3), Fraustadt 1 1), Rawitsch 2. (2), Schildberg 1 (ID. 2: Filehne 1 (1), Kolmar i. P. 1 (0). Mogilno 1 (1), Wongrowitz 2 (2), Gnesen 1 (I). 18: Namslau 141), Trebnitz 10 (11), Guhrau 2 (2), Steinau 5 (8), Wohlau 16 (18). Neumarkt 11 (12), Breslau 9 (11). Oblau 5 (C9), Nimptsch 1 (1), Münsterberg 1 (1), Schweidnitz 3 (9), Striegau 6 (II), Neurode 3 (). A4; Grünberg 2 (2), Sprottau 6 (197. Glogau 2 (2), Lüben 5 (5), Liegnitz 7 (7), Bolkenhain 1 (I). 15: Keeuz⸗ burg 1 (1), Zabrze 2 (2), Kattowitz Stadt 1 (I), Kattowitz 3 (3), Kosel 4 (7), Leobschütz 4 (4), Rybnik 2 (3). Neisse 6 (11), Grottkau 3 (5). A6: Stendal 1 (), Aschersleben 1 (I). 20: Hannover 1(1)], Springe 1 (1). 21: Geonau 1 (1), Osterode a. H. 2 (2). Duder⸗ stadt 1 (1). 22: Ueljen 1 (1). 26: Lädinghausen 1 (3). 28: Hörde 106). 29: Cassel Stadt 1 (l), Cassel 1 (1), Hofgeismar 1 (0. 20: Qerwesterwaldkreis 1 (1. Frankfurt a. M. Siadt 1 (9. 2A: Meisenbeim 1 (2). 32: Mörs 1“ (1), Geldern 1 (3). 234: Saiardrückn 2 (2). 37: München Stadt 1 (I). 38: Weg scheid 1 (I). 40: Waldmünchen 1 (1). 52: Göppingen 1 (1. 60: Gästrow 1 (I). 71: Ballenstedt 1 (I). 81: Geestlande 14(2), Bergedorf 1 (1)

Zusammen: 215 Gemeinden und 261 Gehöfte.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sam menge te lle Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Ausfuhr von Textilmaschinen aus Großbritannien in den Monaten Januar bis März 19090, verglichen mit den beiden vorhergehenden Jahren.

; ö 1895 1899 1900 Bestimmungelãnder Werth in Pfund Sterling Raßland 4 132 02 399 218 314 905 Deutschland 211 992 227 368 214255 Niederlande. (. ö 38 394 50 032 41 249 Frankreich . 151 462 140 061 174 952 Urbriges Euroꝛra 201 672 236 020 291696 China einschl. Hongkong .. 8176 51 051 10 231 Japan 78 57h 18813 47293

Vereinigte Staaten von Amerika 82 504 67 706 151 218 Süd Amerika 38 035 237 530 Britisch Süd. Afrika ö 7894 159 Britisch Indien 354 627 178 577 Austral · Asien 6299 4105 Andere Länder 81 523 106 572 Zusammen ... 1321 590 15789 707? 1500183

(Nach Cotton.)

Rußland.

Zertifikate für die Wiedereinfuhr von Equipagen und Lastfuhrwerken. Ein Zirkular des Zolldepartements an das Zollressort vom 23. August 18989, Nr. 17061, lautet: Durch das Zirkular vom 2. Juni 1898, Nr. 12769 (Hand. Arch. 1898 1. S. 164) sind sechsmonatliche Zertifikate eingeführt worden, auf Grund deren Equixagen und Lastfuhrwerke, die zur wieder⸗ holten Beförderung von Personen und Waaren über die Grenze dienen, zollfrei wieder elngeführt werden können. Den Zollämtern war vorgeschrieben, diese Zertifikate aus besonderen Stockcegistern loszuttennen und sowohl auf den abgetrennten Bögen, wie auch auf den in den Büchern verbleibenden Talens dazu über die jedezmalige Wiedereinfuhr der darin bezeichneten Eqaipvagen und Lastfuhrwerke Vermerke zu machen. Im Hinblick darauf, dah sich der Ge—⸗ brauch von Bögen mlt der Zeit als unpraltisch erwiesen hat, indem die Bögen sich auf die Dauer leicht abnutzen, und außer dem der Raum auf denselben event. für die Eintragung sämmt⸗ licher Fälle der Wiedereinfubr von CEquipagen und Last. fuhrwerken nicht autreichen kann, trägt das Zolldepartement den Zollämtern auf, die betreffenden Jertifikate in Form von Büchlein auszustellen, auf deren erster Seite das Zertifikat selbst Platz finden muß, während die übrigen Seiten für Vermerke über den Burchlaß von Fahrzeugen über die Grenze dienen, wobei die Vermerke mittels Stempels zu machen sind. Das Zyrtifikat hat folgende Angaben zu enthalten: 1) Zeitpunkt der Ausstellung des Zertifikats; ) Stand, Vor und Zunamen, sowie Wohnort des Be⸗ sitzers der Fuhrwerke, für die das Zertifikat auzgestellt wird; 3) Tyvus des Fuhrwerks; 4) Grad der Gebrauchsdauer des Fuhrwerks; 5 Farbe des Anstrichs; 6) Beschaffenheit, G brauchzdager und. Farbe der Polsterung; 7) Beschaffenbeit und Gebrauchtdauer des Pferdegeschirrs; s) Anzahl der Federn; 9) Abmessuna von der Vorder bis zur Hinterachse; 10) Länge einer jeden Ar; 11) Höhe der Vorder und der Hinter räder und 12) besondere Abzeichen der Fubiwerke, als j. B. Mono⸗ gramme, Wappen 2c. Sodann haben die Zollämter besondere Bücher anzulegen zum Eintragen von Vermerken über die, den Fuhrwerks⸗ besitzern ausgestellten Zertifikate nebst genauen Hinweisen, an wen und für wel Fe Art Fabrwerke diese Zertifikate ausgestellt worden sind. Durch Stem elaufdruck sind in diesen Bühern sänmtliche Fälle des Durch lasses der betreffenden Fuhrwerke über die Grenze zu vermerken ebenso wie auf den Zertifikaten. Für die Zertifikatbüchlein sind keine Ge—= bühren zu erheben.

Du rchlaß einfacher Lastfubrwerke, Bauernwa gen und Schlitten. Gin Zirkular des Zolldepartements an daz Zollressort vom 11. März 1500, Ne. 5370, lautet: In Abänderung der 6, vom 23. August 1899, Nr. 17961 (siehe vor⸗ tehend), macht, das Zolldepartement dem Zollressort bekannt daß einfache Lastfuhrwerke, Bauernwagen und Schlitten, au denen Exportwaaren nach dem Aaslande ausgeführt werden, ohne. Vecabfolgung von Zertifikaten, von denen in dem war⸗ erwähnten Zirkalar die Rede ist, sowie ohne Plombierung dieser Be= förderungs mittel, wie sie seitens einiger Zollämter gepflogen wird, durchzjulassen sind; vielmehr sollen nur auf den Legiti mationskarten und Plakatpässen der Eigenthüner über die mitdurchgelassenen Last . fuhrwerke, Bauernwagen und Schlitten und über die Act derselben kurze Vermerk! gemacht werden. Auf Grund dieser Vzrmerke sind die betreffenden Fuhrwerke gemiß Art. 912 des Zollstatats zollfrei einzulassen. Sollte aber auf den Legittmaltongkarten bejw. Plakatpässen jur Anbringung der betreffenden Vermerke kein freier Raum vochanden sein, so sind denselben Papierbögen anzuheften und die Vermerke auf diesen anzubringen. Wenn dieselben Fuhrwerke, Bauernwagen und Schlitten wiederholt über die Grenze hin! und hergehen, so geschihen die Vermerke nach dem erstmaligen Passieren der Grenje jedesmal mittels Farben stempels, der zum Abstempeln der Pisse verwandt wird. Für alle anderen Transportmittel, auzer Lastfuhrwerken, Bauernwagen und Schlitten, müssen die im Zirkular vom 23. August 1899, Nr. 17961, erwãbnten Zertifikate entasmmen werden, jedoch brauchen die Zoll⸗= ämter keine Zücher anzulegen, um darin dieselben Vermerke zu machen, wie auf den Zertifikaten; sie müssen vielmehr ein besonderes Bach . . Vermerken , zren, wie viel Zertifikate erabfolgt worden sind und an wen. (Rassischer Finanz ⸗Anzeige Rr. II, I2 u. Iz von 19060 renn,

Italiens Außenbandel in den Monaten Januar bi März 1900. ö . Einfuhr.

Januar bis März 1900 1899 Lire 16783 845 11678972 19 7990333 14 452 372

17 182343 8277 951

Spirituosen, Getränke und Oele... Kolonialwaaren, Drogen und Taback .. Chemische Erzeugnisse, Apothekerwaaren,

Harze und Parfümerien... ... 21234213 Farben, Farb- und Gerbstoffe .... 7 3957388 Hanf, Flachs, Jute und andere vege—

tabilische Spinnstoffe außer Baum⸗

wolle 6797673 Baumwolle ; ; 35 591 344 Wolle, Roß⸗ und anderes Haar.... 22 4531459 Seide 1855277 Holz und Stroh 12 651918 Papier und Bächer 1431 754 Häute und Felle... 15 195702 Ecje, Metalle und Metallwaaren ... 62 230 655 Steine, Erden, Geschirre, Glas und

eh al 46 777 802 Cerealien, Mehl, Teigwaaren und vege⸗

tabilische Erzeugnisse, nicht unter andere

Kategorien fallend Thiere, thierische Erzeugnisse und Ab—

fälle, nicht unter andere Kategorien

fallend. 22 22 231 829 Verschiedene Gegenstände .... 558 7500671

6 609187 41 323434 22 143 826 46975 853 12812171

4274847 16641780 o2 230 715

46 807 255

39 320 505 40 894 400

/// K .

k ö .

ann , nn, mm, mem, , K

Zusammen. .. 572 142 696 Außerdem edle Metalle. 31 381 400 7 Ausfuhr. Spirituosen, Getränke und Ole .. Kolonialwaaren, Drogen und Taback .. Chemische Erzeugnisse, Apothekerwaaren, Harze und Parfümerien Farben, Farb⸗ und Gerbstoffe Hanf, Flachs. Jute und andere vege— tabllische Spinnstoffe außer Baum⸗ wolle 19 227536

30 458 023 2016713

38 0911 968 1707 203

10 795 230 3176 652

11 174686 2 202201

15 936 646 12 010331 14 157 650 Wo K 5 284210 5 297 455 Seide 131 466792 107 081 698 Holz und Stroh 15 577178 12 330700 Papier und Bücher 3 583 830 3591288 Häute und Felle 8 298 494 71431 863 Erze, Metalle und Metallwaaren .. 9475277 11 281 706 Steine, Erden, Geschirr, Glas und Küiystall 21 3883 877 21 331 777 Cerealien, Mebl, Teigwaaren und vege—= tabillsche Erjeugnisse, nicht unter andere Kategorien fallend Thiere, thierische Erzeugnisse und Ab⸗ sälle, nicht unter andere Kategorien fallend 2. . 38 846 824 Abo 264 Verschiedene Gegenstãnde. 7 369 630 620 095

32 253 494 27 82 377

40 7 Zusammen .. 5301 129 199 3277 41251 Außerdem edle Metalle 2 365 700

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kokg an der Wubr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4 d. M. gestellt 15 484 nicht recht zeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. geftellt 5832 nicht recht⸗ zeltig gestellt keine Wagen; am 4. d. M. sind geftellt bs5z, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Produktenbörse. Berlin, den 5. Mai.

Die amtlich ermittelten Preise waren (p. 1909 kg) in Mark: Weizen mätkischer 152 ab Bahn, sächsischer (760 g) 151,25 ab Boden, Normalgewicht (I55 g) 152.50 15 Abnabme im Mai, do. 1066 156,25 —- 155 50 Abnahme im Juli, do. 159 158,50 Abnabme w mit 2 M Mehr⸗ oder Minderwerth. Schließlich ruhiger. ;

Roggen, posener (720g) 149 ab Bahn, Normalgewicht 7129 152 151 50 Abnahme im Mai, do. 149 148,75 Abnahme im Juli, do. 141,25 147, 50 - 146,50 —- 146,75 Abnahme im September mit dal Mehr oder Minderwerth. Anfänglich höher, dann abge—

wächt.

Ger ste. Futtergerste, leichte 128 - 133, schwere 137—146.

Hafer pommerscher feiner 144 152, mittel 137 –— 142, mecklen . burg. feiner 144 - 153, mittel 138 143, westpreuß. mittel 137 142, posener mittel 137 142, schlesischer mittel 17 141, russischer 135,50 bis 136 ab Bahn, Normalgewicht 450 g 136 435,5 Abnabme im Mai, do. 135,50 Abnahme im Juli, do. 130 Abnahme im Oktober mit 2 M Mehr oder Minderwerth. Rubig.

Mats Amerik. Mixed 123 125 frei Wagen, do. nahe völlig 121,50 = 123 frei Wagen. Wenig verändert.

Grbsen, Futterwaare inländische 137 146, russische 138 145.

Wei zenmehl (p. 100 kg) Nr. 00 19 - 21,509. Still.

Rog genmebl p. 100 kg) Nr. O u. 1 19,40 20,80, 189,76 Abnahme im Juli. Behauptet.

Roggenkleie (p. 100 kg) 9, 990 10,20.

Weizenkleie (p. 100 kg) grobe 9, 80 - 10,30, feine 9, 10 10 10. . mit 70 M Verbrauchsabgabe ohne Faß 49,70 frei

aus.

.

K