1900 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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16

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Verkauf⸗ werth

Am vorigen Markttage

Durch⸗ shnittz. preis

, Insterburg.. . Brandenburg a. H. Gienee,, Greifenhagen . Stargard 1. Pomm. Schievelbein .

Halberstadt Erfurt Riel Lüneburg lᷓ. alda Wesel . München Straubing. Regensburg. Plauen i. V. Heidenheim. Ravensburg. Ulm Braunschweig . Arnstadt i. Th. Breslau.

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2

,, Insterburg .

ö,, k Luckenwalde. Potsdam..

Fürstenwalde, Spree Frankfurt a. O.. Anklam... Grit. Greifenhagen .

Schiodelbein . Kolberg... , Schlawe.

12.

ö Go,, ö Lauenburg i. P. . 8 Bromberg... ' Namẽ lau

ö. Trebnitz.

. Breslau..

ö Ohlau .. 9 , 9 Neusalz a. O. , Sagan. . Polkwitz .

ö Bunzlau.

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. imer...

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. Halberstadt.

ö Eilenburg. g Gente, . , 1 Duderstadt.

ö Lüneburg. . . Paderborn.

1 Fulda..

. Kleve..

. Wesel ...

ö Neuß...

1 München.. . Straubing.

. Regensburg. . Meißen. ö Plauen i. V. . 14

. Heidenheim. Ravensburg. 1 Offenburg , Waren i. M. . Braunschweig .. Arnstadt i. Th..

ö ,,

Bemerkungen. Die verkaufte

Brandenburg a. 5. !

Stargard i. Ponm. .

Rummelsburg i. F

Menge wird auf vo

lle Dopp

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die

e . und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. z ; Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Berich

V

12, 80

113 13

14.00 1250 1409 12.00 13.00 1240 124090 13.00 13.50 13,00 12,80

13.90 1456 14 56 1566 14,36 15.56 14.56

1371 15,38 1470 15,40 14530 14.80 15.00 15.60 12, 40

11,75

11,75 12,40 14,80 15,00 13,40

13330 13,20 1336

195890 12386 11 36

13,07 12,00 12,80 12, S

12, 60 12, 90 12.60 1280 1280 13,20

1770 1566 13536

1430 165,090 14,350 1459 13 67 13, 00

1475 18 30 14756

14,60 14,93 1452 13,80 13,50

14,20 1391 13,70 1400

3 12 40 1400 14350 15,09 195 40 12,560 1260

12,60

13, 40

1126 13636

14,90 13, 09 14900 12,00 13.50 1290 12,00 13,40 13. 50 13 00 13,33

14 80 16.09 1450 13,55 1435 15,560 14 50

1679

15 38 1470 16,40 14530 15,40 15.00 15, 60 12,90

12,30

11,75 12, 14.80 15,00 13, 80

1330 13,49 13, 90

13.40 12, 11,60

13,00 13.00 12,80 12,80

1260 12.50 12,80 1280 13 00 13,20

12.70 13.09 1400 12, ]

1470 15,00 15,00 1450 14409 13,50

1475 15,3365 i

15,60 15,64 15,16 14,20 13,50

15, 00 13,94 13,83 1440

12,80 14,50 15 40 12, 80

Ger ste. 13, 40 13.00 12,75

13,80 13320 1250 1428 13,50

1400 13 56 13.16 15,90 15 35 1465 1456 1375 1206 14 86 16 6h 1566 153, 56

16 00 15 60 1866 15 24 1610 15 5h 10 b

1850 15,50

1310

Safer. 1230 13,20 12,76 13, 20

1620

1400 14.809 13,50 1400 13,20 13,50 1320 1200 12.80

13.00 13,00 13,20

13 00 15,16 15 26 1336

13 80 1250 1546 13,00 1555 1406 15,95 1296 1176 1650 1500 15 60 14,00 15,56 15.26 15.56 15560 1525 1355 15,50 1625 15,59 1435 1456 1440

1460 13, 90 1460 1600 13560 12,90 1490 16,00 13.10

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen

de O .

1380

1613 1475 18.25

14,55 15,05 16,02 15,65

14,50 1416 1407 1575 15 96 1556 153.66 1215

15.60

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sehen werden.“

sprechungen zu sehr unangenehmen Scenen führen, deshalb habe ich in

Deutscher Neichstag. 192. Sitzung vom 12. Mal 1900, 1 Uhr.

Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der Präsident graf von Ballestrem: Der Abg. Singer hat am Ende der gestrigen Sitzung zur Ge—⸗ schäfltordnung einig: Bemerkungen gemacht, welche von meinem Herrn pellbertreter im Präsidium ja gan ae rn beantwortet worden md. Jedoch, da dieser verehrte Herr nicht in der Lage war, die ganze Sache so zu übersehen, wie ich sie übersehe, so komme ich heute noch einmal darguf zurück. Der Abg. Singer hat, nach dem er in sehr treundlicher Weise sein Bedauern ausgesprochen hatte. daß ich auf Platze, auf dem ich sonst beinahe immer gewesen bin, an diesem Tage nicht anwesend sein konnte, gesagt: „Ich habe keinen Zweifel, der Wichtigkeit der Angelegenheit das Präsidium in allen

einen Mitgliedern von diesen Dingen unterrichtet ist. Hier ist dem bg. Singer schon ein Irrthum untergelaufn. Im Relchstage giebt ez nur einen Prästdenten, der die Geschäfte leftet, ein Präsidtum gtebt es nicht. Ist der Präsident verbindert, so treten die Vine.˖ prãsidenten in der Räihe ihrer Ernennung für denselben n und sind dann. mit denselben Rechten begabt wie er. Gin Kollegium, welches das Präsidium heißt, giebt es nicht. Dann fuhr der Abg. Singer fort: Nun hat, wie man hört, ind jwar so hört, daß man es als authentisch annehmen Tarf, aller⸗ dings unter dem Voisitz deg Herrn Präsidenten, eine Besprechung fiattgefunden über die Geschäftslage der nächsten Zeit, bei der die esammte Linke dieses Hauses nicht zugezogen worden ist. le Besprechung muß, wenn sie überbaupt eine Bedeutung haben soll, als eine Umgehung des Senlorenkonvents anage— Zunächst muß ich mir und meinen Nach— solgern, wie es schon einer meiner Vorgänger auf diesem Sith gethan hat, das Rect wahren, nach meinem eigenen Gewissen und nach meiner eigenen Verantwortung zu bestimmen, welchen Kon— enzen ich beiwohne, wie ich mich darin auslasse und waz ich aus benselben mittheilen will. Ich erkenne in dieser Beziehung keinen Richter über mir an. Daz sind nicht meine Worte, sondern die eines liberalen Mannes, des Präsidenten von Forckenbeck, die er am 15. April 1874 auf diesem Platze im Reichstage ausgesprochen hat, und Liese Stellungnahme will ich auch meinen Nachfolgern wahren, und deshalb weise ich zurück, daß ich wegen einer Konferenz, die ich etwa abhalte, zur Rechenschaft gezogen werde. Nun ist aber auch die Sache nicht richtig; ich habe keine solche Konferenz abgehalten, ich habe niemand eingeladen. Es sind einige Herren ju mir gekommen, die mich gebeten haben, ob sie nicht mit mir über die Geschäftslage sprechen könnten. Nicht ich habe si⸗ eingeladen. Ich bin gewohnt, alle Herren, die mit mir lber die Geschäftslage und andere Dinge des Reichstages sprechen wollen, sehr gern zu empfangen und sehr freundlich zu empfangen und mit ibnen sehr eingehend zu sprechen. Der Abg. Singer wird in einem früheren Stadium die Erfahrung felbst ge—⸗ macht haben. Nun heißt es, die gesammte Linke dieses Hauseg wäre von diesen Konferenzen ausgeschlossen worden. Ich weiß nicht, wo für Herrn Singer die Linke beginnt. Wenn sie links vom entrum beginnt, dann wären die Herren der Linken dabei. lso, das lasse ich zweifelhaft, wo für Herrn Singer die gesammte Linke dieses Hauses beginnt. Endlich sagte Herr Singer, daß die Konferenz eine Umgehung des Sen orenkonvents wäre. Mir ist es er— wünscht, mich einmal über diesen Punkt auszusprechen, da in der Presse darüber eine gam irrtbümliche Meinung herrscht. Der Seniorenkonvent ist keine geschäftsmäßige Institutlon des Reichstages; er ist eine durch die Gewohnheit herbeigeführte Institution, die aber von den Prä— sidenten und auch von mir niemals als ein Kolleg um anerkannt worden ist. Wenn die Herren, die diesen Versammlungen beigewohnt haben, die Einladungen anseben, so sind diese bloß immer an den betreffenden Abgeordneten gerichtet zu einer geschäftlichen Besprechung. Einen Seniorenkonvent giebt es nicht. Als eine Zeitung einmal mit einer von mir getroffenen Anordnung unzufrieden war, da sagte sie, das wäre nnleidlich, da müßte man an den Senioren—⸗ kondent appellieren, der würde Remedur eintreten lassen. Das ist eben ein Zeichen, daß unsere Geschäftsordnung noch lange nicht so betannt ist, wie sie es sein sollte. Nun gebe ich ja zu, daß der Seriorenkonvent oft sehr gut, sehr beilsam und sehr förderlich für die Geschäfte des Hauses gewesen ist. Das zu beurtheilen ist Sache des Präsidenten; in dem einen Falle glaubt er eg, in einem anderen glaubt er es nicht. So lange alle Parteien des Reichstages darin einig waren, die Geschäfte zu fördern, so lange lonnte man vertrauliche, geschäftliche Besprechungen darüber abhalten. Wenn sich aber eine oder mehrere der größeren Parteien es zur Aufgabe gemacht haben, die geschäftsordnungsmäßige: Erledigung solcher Vorlagen mit formellen geschaäͤftsordnunge mäßigen Mitteln ju verbindern, was man im gewöhnlichen Leben Obstruktion nennt, dann sehe ich keinen Segen in dlesen vertraulichen Besprechungen, dann würde daz, was hier im Plenum auf Grund der Geschäfts⸗ ordnung seinen Verlauf haben kann, in diesen vertraulichen Be⸗

der gegenwärtigen Sit, uanion den sogenannten Seniorenkonvent nicht berufen. Das habe ich mit vollem Bewußtsein gethan. Dann meint Herr Singer, in dieser Besprechung sei beschlossen worden, das Fleischbeschaugesetz und die sogenannte lex Heinzez auf die Tages⸗ ordnung zu setzen. Selbstverständlich sind in jener Besprechung keine Beschlüsse gefaßt worden; wenn solche gefaßt worden wären, so würde ich es Ihnen siherlich sagen. Der Abg. Singer sagte weiter: Gegenüber dem Unstand, daß die gesammte Linke dieses Hauses von dieser Besprechung ausgeschlossen war und gegenüber dem weiteren Umstand, daß der Seniorenkonvent nicht berufen worden ift, scheint es mir nothwendig, Klarheit über die Sachlage zu schaffen, weil auch die nicht begünstigten Parteien des Hauses ein Interesse daran haben, darüber informiert zu werden, was über die Geschästs—⸗ lage beschlossen ist. Wenn der Abg. Singer glaubt, daß selne Partei zu den von mir minder begünstigten gehört, so hätte er ch darüber Gewißheit verschaffen können, wenn er oder einer seiner Freunde dasselbe gethan hätten, wie die anderen Herren, mich um eine Unterredung ersucht oder, wie gestern, hier öffentlich mich inter⸗ pelliert hätte, was ich in Zukunft in der Geschäftslage des Hauses zu thun gedenke. Ich hätte mit derselben lichkeit, mit der ich den anderen Herren geantwortet babe, auch Herrn Singer oder seinen Freunden Auskunft gegeben. Ich glaube, meine Vergangenheit bürgt dafür, daß ich dag auch in Zatunst thun werde. Herr Singer fuhr sort: Weil ich diese Informatlen wünsche, bltte ich den Zveiten Vize rästdenten, ung geuelgtest mitzutheilen, welche Diepesintonen über die eschäftelage getroffen sind.' Mein verehrter Herr Stellvertreter auf diesem Sitze war nur in der Lage, das Ihnen mitzuthellen, wat r die allernächsten Tage in Aussicht genommen ist, weil die ferneren estimmungen dem Präsidenten obliegen und nicht den Vije⸗ Präsidenten? Ich bin aber gern bereit, hier öffentlich mitfutheilen, bas ich einigen Herren bereits mitgetheilt habe. Ich habe die Absicht, zunächst die Unfallgesetzgebung in jweiter Lesung zu Ende zu süäßren, d. h. dem Reichtztage das vorzuschlagen ich mache nur Vorschläge, der Reichstag kann jeder Zeit etwag Anderes beschließen, aber nur der Reichstag, nicht einzelne Reschetagg⸗ bgeordneie oder einzelne Parteien. Ba das hen rr gn noch immer n ker Kommi sion verhandelt wird und auch keine Aussitt ist, daß die Berichte, die ju möglichst umfangreich und detailliert sein müssen, (n zu einer Zit uns zugänglich gemacht werden können, daß man é ziweite und dritte Berathung noch vor Psiagsten in Aussicht nehmen könnte, so habe ich, wie ich die Pflicht habe, alle Arbeiten Reicht tages zu fördern, in Aussicht genommen, die bis jttzt rück zestellten Sachen auf die Tagesordnung zu fetzen. Ez sind die drliten esungen der Gewerbeordnungsnovelle, der sogenannten lex Heinze“ und dez Fleischbeschaugesetzes. Dann haben wir noch den Nechtragt⸗ gat, über den der Bericht jetzt erschienen ist, und noch einige kleine pie, mehr. Dlese Sachen wollte ich dem Hause vorschlagen, vor . ugsten ju erledigen. Dann hatte ich die Abstzt, dem H use vor⸗

wieder zusammenzutreten und dann die Flottenvorlage zu erledigen. Weiter habe ich den Herren nichts gesagt; das ist das große he heimniß, das Heir Snger zu wissen wünjcht. Sie haben Alle gehört, was er ju wissen wünscht, viell icht noch manches dazu.

Abg. Singer (So)): 33 danke dem Herrn Präsidenten, daß er das, was er mit einigen Herren aus dem Reichstage verabredet hat, zur Kenntniß des Reichstages gebracht hat.

Präsident Graf von Ball'estrem: Ich habe gesagt, daß Ver⸗ abredungen nicht ftattgefunden haben. Ich bitte, meinen Werten zu glauben, so lange ich an dieser Stelle stehe.

Abg. Sin . Es kann keine Rede davon sein, daß ich Ihren Worten nicht glaube. Wenn ich sagte, daß der Prästdent mit einigen Abgeordneten Verabredungen getroffen hat, so ist das in dem Sinne aufjufassen, daß er seine Ansicht kundgegeben hat. Ich bin dafür dankbar, daß die Absichten des Präsidenten, die bisher nur einigen Mitgliedern zugänglich gewesen sind, nunmehr dem ganzen Reichstage zur Kenntniß gebracht sind. Daß die Führung der Geschäfte des Reichstags nur in der Hand des Präsidenten liegt, war mir nicht unbekannt. Weil ich aber wünschte, daß die Erörkerung über unsere Geschäftslage sich nicht auf die Erörterung in der Presse konzentrierte, habe ich es für rathsam gehalten, den Versuch zu machen, den That⸗ bestand hier festiustellen. Der Präsident theilt uns mit, daß er zwar von der Nützlichkeit des Vertrauens männer Kollegiums durchdrungen ist, daß aber bei der Art, wie in diesem Hause die Geschäfte gefördert sind, ihm ein Zusammenwirken mit allen Parteien nicht mehr nützlich erscheint. Ich habe weder die Absicht noch das Recht, mich in die Auf⸗ fassung des Herrn Präsidenten zu mischen. Aber bisher, glaube ich, hat der Verlauf der Dinge im Reichstage doch der Auffaffung Recht gegeben, daß eine glatte Erledigung der Geschäfte am besten im Zusammenwirken der Vertreter aller Parteien möglich ist, und wenn selbstverständlich auch nicht im geringsten ein Zwang versucht werden darf, den Präsidenten unter den Willen eines Theils det Haufes zu beugen, so bat der Piäsident mit großem Recht bei seiner Amtsführung immer diesen Weg gewählt, und wenn er durch das Auftreten einiger Parteien des Hauses zu einer anderen Auffafsung gekommen ist, so kann ich mir selbstverständlich nicht anmaßen, irgendwie eine Aenderung darin herbeiführen zu wollen, muß aber auf das lebhafteste bedauern, daß das aus sachlichen Motiven hervorgegangene Auftreten melner Partei den Präsidenten veranlaßt hat, die Rücksichten, die sonst auf alle Parteien des Hauses in der Geschäftslage genommen werden, nunmehr nach seiner Meinung nicht mehr als richtig anzuerkennen. Ich muß mich selbstverständlich dieser Ansicht fügen, aber nach der allgemeinen Beurtheilung der Abgeordneten, die doch auch Menschen sind, ist eine glatte Erledigung der Geschäfte am sichersten bei einem gegenseitigen Austausch der Meinungen. Es ist dankbar anzuerkennen, daß der Prästdent uns feine Absichten kundgegeben hat; mein Zweck ist erreicht; ich wollte herbeiführen, daß die Geschäftsdisposittonen nicht unter Aue schluß einer oder der anderen Fraktion dieses Hauses bekannt gegeben werden. Wir wissen also nun, um was es sich handelt.

Darauf tritt bas Haus in die zweite Lesung des Entwurfs eines Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirthschaft ein.

Ü spricht in Absatz L nach der von der Kommission be⸗ schlossenen Fassung die Versicherungspflicht aus für alle land— und nr ftir Arbeiter und für diejenigen Betriebs⸗ beamten, welche an Gehalt oder Lohn bis zu 3000 6 als Jahresarbeitsverdienst haben.

Nach Absatz 2 gilt dasselbe von Arbeitern oder Bꝛtriebs— beamten in land⸗ und forstwirthschaftlichen Nebenbetrieben, insbesondere bei solchen, in welchen, ohne daß sie als Fabriken im Sinne des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes anzusehen sind, Dampfkessel oder Motoren zur Vewendung kommen, sowie bei solchen, für welche nur vorübergehend eine Kraft⸗ maschine benutzt wird. . l

Nach Absatz 3 gelten die in Verbindung mit der Land⸗ wirthschaft betriebenen Fabriken nicht als landwirthschaftliche Neb nbet iebe im Sinne dieses Gesetzes.

Absatz 4 rubriziert die laufenden Reparaturen an Ge⸗ bäuden und die zum Wirthschaftebetriebe gehörigen Boden⸗ Kultur⸗ und sonstigen Bauarbeiten als Theile des land⸗ und forstwirthschafilichen Betriebes, wenn sie von den Betriebe⸗ unternehmern ohne Uebertragung an andere Unternehmer auf ihren Grundstücken ausgeführt werden. Absatz 5 überläßt es der Landesgesetzgebung, zu bestimmen, in welchem Umfange und unter welchen Voraussetzungen auch Unternehmer versichert oder Familienangehörige von der Ver— sicherung ausgeschlossen sein sollen.

Absatz 6 lautet:

Was im Sinne dieses Gesetzes als Betriebsbeamter oder als solche Person anzusehen ist, welche eine besendere eine technische Vorbiltung erfordernde Stellung einnimmt (Förster. Gärtner, Müller, Jiegelmeister, Stellmacher, Schmiede und andere Fach⸗ arbeiter), wird durch statutarische Bestimmung der Berufsgenossen⸗ schalt für ibren Bezirk festgeftellt. = .

Absatz? erklärt auch den Betrieb der Kunst- und Hanbels— gärtnereien, nicht aber die ausschließliche Bewirthschaftung von Haus⸗ und Ziergärten für einen landwirthschaftlichen Betrieb. .

Endlich bestimmt nach Absatz 8 das Reichs-Versicherungs⸗ amt, welche Betriebs zweige im Sinne dieses Gesetzes als land— und forstwirthschaftliche Betriebe anzusehen sind.

Dazu liegt eine große Zahl von Abänderungs⸗ anträgen vor.

Abg Gamp (Rp.) will die Absätze 2 und 3 umgestaltet wissen. Sein Antrag fübrt als land⸗ und forstwirthschaftliche Nebenbetriebe, die in wiribschaftlicher Abhängigkeit von der Land. und Forst⸗ wirtbschaft betrieben werden, ausdrücklich diejenigen Betriebe auf, welche auaschließlich oder vorzugsweise bestimmt sind I) zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung von Erzeugnissen der Land; und Forst⸗ wirthschaft des Unternehmers, 2) oder zur Befriedigung von Bedürfnissen seiner Land. und Forstwirthschaft 3) oder zur Gewinnung oder Ver- arbeitung von Bodenbestandiheilen seines Grundstücks. Unter das Gesetz sollen nicht fallen 1) Bergwerke, Salinen, Ausbereitungs— anstalten, Steinbrüche, Werften. Bauböfe, Hüttenwerke und Betriebe zur Erzeugung von Explosiostoffen oder explodierenden Gegenständen, 3) solche Betriebe, welche nach näberer Festimmung des Reichg⸗ Versicherungsĩamts wegen ibres erbeblichen Umfangg oder wegen be— sonderer maschineller Einrichtungen oder wegen der 3ihl der verwen⸗ deten gewerblichen Arbeiter den unter das GewerbeUnfallversicherungs⸗ gesetz fallenden Fabriken zuzurechnen sind. .

Abg. Frelberr von Richthofen Dam sdorf (d. kons) be⸗ antragt, die Absätze 2 und 3 zu streichen und dafür den Text der Vorlage wiederherzustellen, wonach die Versicherungepflicht auch über die land oder forstwiribschafilichen Nebenbet iebe sich erstrecken soll, soweit sie nicht nach dem Gewerbe Unfallversicherungsgesetz versicherungepflichtig sind, während außerdem das Ge⸗ nossenschaftsstatut bestimmen kann, daß die Versicherung auch bei den letzteren Nebenbetrieben nach dem land und forstwirtbschaftlichen Unfallversicherungegesetz erfolgen kann, wenn in diesen Betrieben überwiegend land. und forstwirthschaftliche Arbeiter beschäftiat werden. Redner ist im Interesse möglichster Ver⸗ einfachung und Klärung für die Rückkehr zur Vorlage und gegen den Antrag Gamp. Im ÄÜbsatz 6 beantragt Rezner, die von der Kom missien zugesetzten Worte oder als eine solche Person? und welche eine besondere? c. bis zum Schluß der Parenthese ju streichen.

Abg von Waldow und Reitzenstein (8. kons.) will im An- trage Gamp das Wort Steinbrüche. gestrichen baben, spricht sich aber im übrigen namens eines Theiläz seiner Part ifreunde für den

gen, ganz kurze Pfingstferien zu machen, gleich nach Pfingsten

*

Direkter im Reichsamt des Innern Dr. von Woedtke: Die Vorlage steht auf dem Standpunkt, daß es gerech fertigt wäre, guch Fabriken dem Unfallgesetze fär die Landwirthschatt zu unterstellen, wenn in denselben vorwiegend land⸗ und forstwirthschaftliche Arbester beschäftigt werden. Dieser Gesichtepunkt ist von der Kommi sion fallen kee, worden. Der Kommisstonsbeschluß Absatz 3 würde nach der

eschiossenen Fassung auch nicht einmal eine Kiergrube mehr als land

wirthschaftlichen Nebenbetrieb gelten lassen. Demgegenüber würde sich, wenn man dem Gedanken der Vorlage nicht wieder näher treten will, da Cingehen auf den Antrag Gamp empfehlen, ;

Abg. Roesicke⸗Dessau (b. J. F.) tritt für die Kommissions⸗ vorschläge ein.

Abg. Molkenbuhr (Soz) bekämpft im Interesse der in land= wirthschaftlichen Nebenbetrieben beschäftigten Arbeiter entschleden den Antrag Gamp, der lediglich die Tendenz habe, die Lan dwirtbschaft auf Koften der landwirthschaftlichen Arbeiter in ganz ungerechtfertigter Weise zu entlasten. Zu wünschen sei doch die möalichste Verein achung, wie sie in der Errichtung einer einzigen Veisiherung für die Landwirthschaft liegen würde; wolle man aber die Trennung, dann gehöre auch die ganze Brennerel in die Brennerei Berufsgenossenschaft, die Brauerel in die Brauerei⸗Berufsgenossenschaft, ganz gleich, ob die Brennerel oder Brauerel mehr als eine gewerbliche oder mehr als eine landwirthschaftliche anzuseben sei.

Nach einer kurzen Entgegnung des Abg. von Waldow spricht sich Abg Hofmann⸗Dillenburg (nl. für den Antrag Gamp mit der Modifikation nach dem Antrage von Waldow aus.

In der Abstimmung wird der Antrag Gamp unter Streichung des Wortes Steinbrüche“ gegen die Stimmen der Linken angenommen; die Abstimmung über Absatz 6 wird bis zur Verhandlung über die 88 Ga ff. ausgesetzt.

S La lautet nach der Vorlage:

„Die Versicherung erstreckt sich auf häusliche und andere Dienste, zu denen versicherte Versonen neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbeitgebern oder von ihren Beauftragten herangezogen werden. Durch Statut kann die Versicherung auch für Betrlebgunternehmer auf die mit der Landwirthschaft in Zu⸗ sammenhang stebenden hauswirthschaftlichen Verrichtungen aus— gedebnt werden . ; ö

Die Kommission hat diese Bestimmung völlig fakultativ gemacht und schlägt folgende Fassung zur Annahme vor:

„Durch das Genossenschaftsstatut kann die Versicherung erstreckt werden: 1) auf hauswirthschaftliche Verrichtungen und andere Dienste, zu denen die auf Grund dieses Gesstzes versicherten Personen neben der Beschäftigung in dem land oder forstwirth—⸗ schaftlichen Betrieb und in dessen Nebenbetrieben von dem Arbeit⸗ . oder dessen Beauftragten herangezogen werden; auf Dienste n anderen Betrieben darf diese Bestimmung nicht erstreckt werden; 2) auf die mit der Lindwirthschaft in Zusammenhang stebenden hauswirthschaftlichen Verrichtungen von Betriebsunternebmern.“

Die Abgg. Freiherr von Richthofen (d. 5 und Albrecht und Genossen (Soz) beantragen die Wieder⸗ herstellung der Vorlage; .

Abg. Broekmann und die übrigen Kommissionsmitglieder aus dem Zentrum beantragen die Annahme des 5 1a in folgender Fassung:

Die Versicherung erstreckt sich auf hauswirthschaftliche Ver⸗ richtungen und andere Dienste, zu denen die auf Giund dieses Ge⸗ sttzes beisicherten Personen, die hauptsächlich in der Land oder Forstwirthschaft oder in deren Nebenbetrieben beschäftigt waren, von dem Arbeitgeber oder dessen Beaustragten berangezogen werden.“ (Eine analoge Fassung soll der zweite Satz erhalten.)

In der Diskussion sprechen sich die Abgg. Molkenbuhr, Broekmann, Freiherr von Richthofen und Fischbeck (fr. Volksp) für die Vorlage bezw. für den Antrag Broek⸗ mann aus, während der

Abg. von Blödau (b. k. F.) vor einer neuen Belastung der Landwirthschaft, wie sie sich aus der Vorlage ergeben würde, warnen zu sollen glaubt und der bedingungsweisen Fassang der Kommission den Vorzug giebt; es würde dadurch solchen Berufsgenossenschaften, die 99 ne n. Füßen stehen, ermöglicht, sich dieser neuen Belastung zu ent iehen.

Bei der Abstimmung wird der Antrag Broekmann fast einstimmig angenommen.

S 6 bestimmt, was als Schadensersatz vom Beginn der 14 Woche nach Eintritt des Unfalls ab gewährt werden soll.

Abg. Fischer⸗Sachsen (Soz.) befürwortet einen Antrag seiner Parteigenossen, auch jenen Verletzten, für welche eine landesgesetzliche. statutarische oder sonstige Krankenversicherung, die mindestens sobiel gewäbre, wie die Mindestleistungen nach dem reichsgesetzlichen Kranken- versicherungsgesetz, nicht bestebe, für die ersten 1 Wochen die Unfall rente zu gewähren. Die Einwände, die man gegen die Beseitigung der Karenzjeit mache, könnten diesen Personen gegenüber nicht in Be- tracht fommen. .

Unter Ablehnung des Antrages Albrecht wird 8 6 un⸗ verändert nach den Kommissionsvorschlägen angenommen.

Nach § Ga ist bei der Berechnung der Rente für Betriebs⸗ beamte und die übrigen in 8 1 Abs. 6 bezeichneten Personen der Jahresarbeitsverdienst zu Grunde zu legen, welchen der Verletzte während des letzten Jahres bezogen hat.

Die Abgg. von Waldow und Freiherr von Richt⸗ hofen beantragen in Konsequenz ihres zu Absatz 6 des 51 gestellten Antrages, der hiermit zur Verhandlung gestellt wird. die Streichung der Worte „und die übrigen in § 1 Abs. 6 bezeichneten Personen.“

Abg. von Waldow und Reitzenstein kann in der Aug⸗ nahmestellung der Facharbeiter keine Verbesserung erblicken, hat viel- mehr die schwersten Bedenken und bekennt sich als absoluten An⸗= hänger des Prinzips der Durchschnistslöhne für die Berechnung der Renten der land. und ferstwirthschaftlichen Arbeiter.

Abg. Moltenbubr (Sor) befürwortet den sozialdemokratischen Antrag, bei der Rentenberechnung ganz allgemein für landwirthschaft⸗ liche Arbeiter, Facharbeiter und Betriebsbeamte den wirklichen im Laufe des letzten Jahres verdienten Lohn zu Grunde im leger. Die Berechnung nach dem Durchschnitt würde alle Facharbeiter und auch die besser gelohnten landwirthschaftlichen Tagearbeiter schwer schädigen, da a sehr oft der amtlich ermittelte durchschnittliche Jahresarbeitsperdien

den wirklichen Verhältnissen nicht entspreche, sondern hinter dem wirk- lichen Verdienst zurückbleibe. Man seolle doch das alte Unrecht, das in dieser Berechnung nach den Durchschnittslöhnen liege, nicht ver- ewigen. In Ostpreußen würden thatsaͤchlich noch beute Jahreslöhne von 300 M gezahlt, von den Bedenken, welche sich an die Natural- bejüzre knüpften, ganz abgesehen.

Abg. Gamp tritt dem Vorredner entgegen. Löhne von 309 A bätte es vielleicht vor 12, 15 Jahren in Ostpreußen noch gegeben, heute nicht mehr. Außerdem könnten die Sozialdemokraten die Ver= hälinisse auf dem Lande, soweit es sich um Naturalbezüge handle, garnicht beurtbeilen.

Abg. Hofmann Dillenburg erklärt, er sympathisiere versönlich ebenfalls mit dem Antrage von Walkow.

In der Abstimmung wird 5 1 Abs. 6 unter Ablehnung des Amendements von Richthofen unverändert angenommen; zu 5 Ga wird der Antrag Albrecht, ebenso aber auch der Antrag Waldow⸗Richthofen abgelehnt, 8 6a nur redaktionell durch den Antrag Roesicke verändert nach den Vorschlägen der Kommission angenommen, desgleichen Gaa.

Nach 5 Gab der Kommissionsbeschlüsse ist bei Berechnung der Rente für versicherte B triebzunternehmer der sür den

Antrag Gamp und gegen den Antrag von Richthofen aus.

Sitz des Betriebs ir n Durchschnitts⸗Jahresarbeits⸗ verdienst land⸗ oder forstwirthschaftlicher Arbeiter zu Grunde