1900 / 116 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Anspruch auf Rente mehr habe, wenn seln Zastand sich erheblich verschlechtern würde.

In 8 85a (Anlegung der Bestände der Berufsgenossen⸗ schaften) wird auf Antrag des Abg. Freiherrn vgn Richt⸗ hofen bezüglich der Anlegung in Hypotheken- Pfandbriefen der Vorbehalt, daß darüber die Genossenschaftsversammlung zu beschließen haben soll, analog dem Beschlusse beim Gewerbe⸗ Unfall versicherungsgesetz, gestrichen. .

Nach 5 87 (Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften) sind die Berufegenossenschaften befugt und auf Verlangen des Reichs⸗Versicherungsamts verpflichtet, Vorschriften über die Verhütung von Unfällen zu erlassen.

Abg. Freiherr von Richthofen beantragt, die Verpflichtung zum Erlaß derartiger Vorschriften zu streichen, da in der Landwirth⸗ . die Verhältnisse lange nicht so schlimm lägen wie in der In⸗

ustrie.

Abg. Hoch (Soz.): Allerdings liegen die Verbältnisse anders, sie liegen nämlich in der Landwirthschaft bejäüglich der Unfallverhütung viel schlimmer als in der Industrie. Gerade in der Landwirthschaft herrscht auf dem Gebiet der Unfallperhütung eine geradezu unerhörte Vernachlässigung. Die Mißstände sind so schreiend, daß schon im Jahre 1895 von Reichswegen durch Zirkular⸗ verfügung eingeschritten wurde. Eine Reihe von landwirthschaftlichen Berussgenossenschaften hat damals auch solche Vorschriften erlassen. Damals hat auch der Staatssekretär von Bortticher diese Verfügung des Reichs. Versicherungtzzamtg gegen die Angrisse der Vertreter der Landwirthschaft vertheidigt; heute werden wir das ja allerdings nicht mehr erleben. Leider hat das Neichs⸗Versicherungs amt gar keine Exekutive, und so ist denn im Ganzen die Wirkung jenes Erlasses eine geringe geblieben. Etz muß dieser Behörde durchaut die in dem Kommissiongvorschlage gegebene Befugniß übertragen werden. Wenn der Freiherr von Richthofen jetzt einfach erklärt, solche Vorschriften eigneten sich nicht für die Landwirthschaft, so schafft er durch diese Behauptung die beftehenden Mißstände nicht aus der Welt.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! In erster Reihe möchte ich für den Antrag ein treten, die betreffende Bestimmung zu streichen. Denn die Verhält⸗ nisse der Landwirthschaft sind in Bezug auf die Unfallverhütungs vorschriften wesentlich andere als die Verhältnisse des gewerblichen Lebeng. (Sehr richtig! rechts) Es hat sich gezeigt, daß der Versuck, allgemeine Vorschriften der Unfallverhütung für die Landwirthschaft zu erlassen, nicht geglückt ist, schon aus dem einfachen Grunde, weil die Verhältnisse der Landwirthschaft in den einzelnen Thellen Deutsch⸗ lands vollkommen verschieden sind. Wenn Sie sich aber nicht ent⸗ schließen können, dem Antrage des Herrn Freiherrn von Richthofen statt zugeben, so muß ich hier doch die Ansicht aussprechen, daß sich die Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts immer nur darauf beschränken könnte, die Berufsgenossenschaften zu veranlassen, da, wo durch bestimmte Einrichtungen und Verhältnisse Unfälle noborisch herbeigeführt sind, Sicherungsmaßregeln zu beschließen, daß aber die

Führung in der Frage unjweifelhaft bei den Berufsgenossenschaften

bleiben muß. (Sehr richtig! rechts) Die Berufsgenossenschaften ihrerseits müssen dafür zuständig bleiben, durch welche Unfallver⸗ hütungsvorschriften die vorkommenden Unfälle zu bekämpfen und zu ver⸗ hüten sind. Denn um Unfallverhütungsvorschriften zu erlafsen, muß man, glaube ich, inmitten des praktischen Lebens stehen, sonst liegt die Möglichkeit sehr nahe, daß man aus der Amtsstube heraus Vorschriften erläßt, die sich im praktischen Leben nicht ausführen lassen und lediglich auf dem Papier stehen bleiben. Es würde also gerade umgekehrt, wenn diese Bestimmung angenommen würde, das Reichs ⸗Versicherungtamt sich darauf zu beschränken haben, seinerseits Anregungen ju geben, daß gegenüber bestimmten Unfällen überhaupt Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen sind, aber die Gestalt, die Form, in der diese Vorschriften zu erlassen sind, muß von den Vor⸗ ständen der Berufsgenossenschaft und von der Berufsgenossenschaft selbst bestimmt werden. Ich meine also, die Führung in der ganjen Sache muß aut dringenden Gründen der Praxis bei den Berufg« genossenschaften verbleiben.

Abg. Gamp: Ich habe seiner Zeit die Anregung des Reichs Versicherungsamts, daß die landwirthschaftlichen Berufsgenossen⸗ schaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen sollten, nicht bekämpft, sondern nur diejenigen Unfallverhütungsvorschriften, welche das Reichs⸗ Versicherungs amt als „Normale“ zur Einführung empfohlen hatte. Biese waren vielfach lediglich Produkte des grünen Tisches, wie es der Staatssekretär soeben selbst zugegeben hat. Das Reichs. Ver⸗ sicherungtamt ist damals bei seinen Entscheidungen weit über die Grenzen, welche ihm die Gesetzgebung zog, hinausgegangen. Die Vermehrung der Betriebtzunfälle erklärt sich zu einem Tbeile daraus, ö. 4 die Betriebsunternehmer mit in die Versicherung ein⸗ ejogen sind.

san, Hoch: Bei dem damaligen Vorgehen des Reichs. Versiche⸗ rungeamts konnte niemand annehmen, daß die als Muster vorgelegten Unfallverhütungsvorschriften nun auch überall zur Einführung gelangen sollten; die Genossenschasten sollten vielmehr das ihnen Passende daraus entnehmen; heute stellt Herr Gamp die Sache wesentlich anders dar. Schon die große Zahl der Unfälle beim landwirtbschaft⸗ lichen Maschinenbetriebe macht den Erlaß von Unfall verhütungs⸗ vorschriften in der Land. und Forstwirthschaft zur unbedingten Nothwendigkeit. Wenn sich unter den Momenten für die Zunahme der Betriebzunfälle auch die Fahrlässigkeit der Betriebsunternehmer befindet, so genügt das schon, um die Vorschrift des 5 87 in der Kommisstonsfassung zu rechtfertigen, aber freilich, hier gilt es ja wieder einmal, den Junkern einen Gefallen zu erweisen.

,, ,. des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich möchte jzunächst dem Herrn Vorredner doch dringend rathen, das Gewerbe der Landwirthschaft nicht immer mit dem Begriff Junker“ zu identifizieren. (Sehr wahr! in der Mitte und rechts) Die Landwirthschaft ist ein Gewerbe wie ein anderes und unterscheidet sich nur dadurch von anderen Gewerben, daß es ganz unzweifelhaft infolge der ganzen modernen Entwickelung mit den allergrößten Schwierigkeiten ju kämpfen hat (sehr wahr! aus der Mitte und rechts), aber mit dem politischen Begriff Junkerthum“ hat die Landwirthschaft meines Erachtens gar nichts mehr zu thun, und was die Belämpfung meiner Ausführungen betrifft, ss muß der Herr Abgeordnete nicht ganz gehört haben, was ich gesagt habe. Daß auch Unfallverhütungsvorschriften in der Landwirthschaft nöthig sind, ist unbestrit ten, und ist von keiner Seite bisher bezweifelt worden; aber es ist ganz außerordentlich schwierig, bei der Verschiedenartigkeit der landwirthschaftlichen Be⸗ triebe, bei der Verschiedenheit der Betriebswelse, die mit der Gestal⸗ tung der Bodenverhältnisse, der Bauart der Gebäude u. s. w. zu⸗ sammenhängt, Unfallverhütungtvorschriften, die wirklich praktisch sind und nicht nur auf dem Papier stehen, zu erlassen. Ich kann Ihnen ein Beispiel hierfür anführen, die Unfallverhütungsvorschriften für den Gebrauch der Slede⸗ oder Häckselmaschinen. Bei der Unfall⸗

ausstellang hier in Berlin war zwar eine ganze Reihe von Siede

oder Häckselmaschinen, wie man wohl in Süddeutschland sagt, nit Unfallberbütungsvorrichtun gen aufgestellt. Sehr häufig kommen bei solchen Maschinen Unfaͤlle vor; es ist aber unendlich schwer, etwas Praktisches auf diesem Gebiet zu finden. Sovlel ich weiß, ist bis jetzt noch kein praktisches Mittel, diese Unfälle zu verhüten, trotz aller Versuche der Fabrikanten, gefunden worden. Stellen Sle sich

vor, daß die Häckselmaschine eine Maschine ist, die der kleinste

Bauer hat. Sehr oft hat der Mann nur einen nicht sehr gut erleuchteten Raum, wo die Maschine aufgestellt ist. Damit hängen auch vielfach die Uafälle zusammen. Weil die Leute bei der Maschine nicht gut sehen können, passierten häufig die Unfälle. Der an der Maschine beschäftigte Mann stopft mit der Hand das Stroh nach, aber er greift zu weit hinein, und hierbei werden ihm die Finger abgeschnitten. Meine Herren, zu schelten ist also sehr leicht; es kommt jedoch darauf an, wirklich praltische Einrichtungen zur Unfallverhütung zu schaffen und nicht einen Beruf zu verdächtigen, daß er inhuman handle und seine Pflicht nicht thue. (Sehr richtig! rechts.)

Also, daß Unfallverhütungsvorschriften für die Landwirthschaft erlasfsen werden müssen, ist ganz klar; aber es hat sich bei den Normal⸗Nnfallverhütungsvorschriften des Reichs ⸗Versicherungsamts gezeigt, daß sie für die meisten Gegenden Deutschlands unhaltbar waren. (Sehr richtig! rechts) Ich habe mir seiner Zeit die größte Mühe gegeben, sie auszuführen; aber sie waren zu sehr aus der Amtsstube heraus gemacht ohne genügende Berücksichtigung der verschledenartigen praktischen Verhältnisse. Ich habe das nur ausgeführt, um einer bureaukratischen Behandlung der Sache vorzugreifen. Daß das Reichs. Versicherungsamt die Pflicht hat, darauf hinzuwirken, daß, wo sich notorich häufig Unfälle ereignen, auch die nöthigen Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden, ist unzweifelhaft; aber die Form, wie sie erlassen werden, die Aut—⸗ gestaltung, muß in den Händen der Berufgenossenschaften bleiben; denn nur diese haben die praktische Kenntniß, um Unfallverhütungs⸗ vorschriften zu erlassen, die nicht nur sehr human in der öffentlichen Meinung aussehen, sondern auch geeignet sind, wirklich Unfälle iu verhindern. (Bravol rechts.)

Abg. von Waldow und Reitzenstein; Es können that saͤchlich nur in der Landwirthschaft stehende sachkundige Leute solche Vorschriften erlassen, man muß daher den Erlaß dieser Vorschriften den Berufsgenossenschaften anheimstellen; das Reichs ⸗Versicherungs⸗ amt ist dafür nicht kompetent.

Abg. Molkenbuhr erklärt, er finde es befremdend, daß von

dem Staafgfekretär des Reichsamts des Innern jetzt Angriffe gegen eine andere Behörde, das Reichs⸗Versicherungsamt, gemacht werden.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich stelle zunächst fest, daß es der ganzen Be⸗ hördenorganisation nicht entspricht, daß ein Gegensatz zwischen dem Reichs Versicherungsamt und seiner vorgesetzten Behörde bestehen könnte, oder daß eine vorgesetzte Behörde Angriffe gegen eine nachgeordnete Behörde richtete. Nehmen Sie mir das nicht übel, das ist eine phantasievolle Darstellung, die Sie gemacht haben. Im übrigen kann ich nur erklären: ich habe feststellen wollen, daß die all— gemeinen Vorschläge für die Regelung der landwirthschaftlichen Unfallverhuütungsvorschriften, die allerdings von dem Reichs— Versicherungs amt, wie ich glaube, sogar unter Anhörung land⸗ wirthschaftlicher Sachverständiger, gemacht sind, sich im größten Theile Deutschlands als nicht ausführbar erwiesen haben, und ich habe daraus folgern wollen, daß diese Vorschriften mit außerordentlicher Vorsicht zu handhaben sind, wenn sie praktische Erfolge baben sollen und darauf kann es Ihnen doch nur ankommen und daß infolge dessen der Schwerpunkt der ganzen Ausführungen dort liegen muß, wo die praktische Kenntniß der Dinge ist: das ist bei den Berufsgenossen⸗ schaften. Ich habe darauf gehalten, diese Ausführungen hier zu machen, um eine Grundlage für die künftige Auslegung dieser gesetz⸗ lichen Bestimmnng zu geben.

Abg. Roesicke⸗Dessau: Mit dem Kommissiongbeschluß wird dem Reichs. Verficherungsamt ja durchaus kein besonderes Vorrecht eingeräumt. Von den 48 landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften haben bis jetzt nur 7 solche Unfallverhütungsvorschriften erlassen.

Der S 8 wird gegen die Stimmen der Rechten und der Reformpartei unverändert angenommen. n

S 90 (Ueberwachung der Betriebe) wird ohne Diskussion in einer den Beschlüssen zweiter Lesung dem Gewerbe⸗Unfall⸗ versicherungsgesetz entsprechenden Fassüng auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen angenommen.

Der Rest des Gesetzes bis 5 133 einschließlich wird ohne erhebliche Debatte im wesentlichen nach der in der Kommission beschlossenen Fassung angenommen. .

Die Kommission hat ferner zwei Resolutionen vor⸗ geschlagen:

I) den Herrn Reichgkanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die von den höheren Verwaltungs⸗ behörden für die land. oder forstwirthschaftlichen Arbeiter keel ten durchschaittlichen Jahresarbeits verdienste möglichst bald einer Revision unter zogen werden;

2) die verbündeten Regierungen ju ersuchen, bei der dem⸗ nächstlgen Revision des Krankenver ,,, in Erwägungen darüber einzumreten, wieweit die in land. und sorstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter der reichsgesetzlichen Kranken- versicherung zu unterstellen sind.

Abg. 8 6 befürwortet einen Antrag der sozlaldemokratischen beg lIbrecht und Genossen, anstatt der Refolution 2 folgende Resolution anzunehmen; Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf porzulegen, durch welchen die in land⸗ und forstwirtbschaftlichen Be⸗ trieben fowie als Gesinde beschäftigten Arbeiter, soweit dieselben nicht der reichsgesetzlichen oder einer gleichwerthigen landesgesetzlichen Krankenver - sicherungepflicht unterliegen, einer reichsgesetzlichen Krankendersicherungz⸗ pflicht unterworfen werden.“ Redner hebt namentlich die Nothwendigkeit der . des ländlichen Gesindes hervor. Die bloße statu⸗ tarische Fakultät, die jetzt bestehe, habe sich als nutzlos erwiesen; aber auch der Kommissionsantrag gehe nicht weit genug.

Die Resolution Albrecht und Genossen wird abgelehnt, die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen gelangen zur Annahme.

Der Entwurf eines Bau⸗Unfallversicherungs⸗ gesetzes ist in der Kommission ohne Aenderung angenommen worden; Anträge liegen auch zur zweiten Lesung nicht vor.

1 Antrag des Abg. Roöesicke⸗Dessau werden die Kommissionsbeschluͤsse en bloc angenommen.

Darauf wird die Vertagung beschlossen.

Schluß gegen Hi / Uhr. Nächste Firn Dienstag 1 . (Vorlage, a , die militärische Strafrechtspflege in Klautschou; See⸗Unfallversicherungsgesetz; Nachtrags⸗Etats.)

Literatur. Rahel Varnbagen?“ ein Lebens. und Zeitbild don

Otte Berdrow. Mit 12 Bildnissen. Verlag von Greiner [n

Pfeiffer in Stuttgart. Preis geh. 7 M, geb. 9 4 Mit BVerständniß und liebevoller Hingabe hat es der Verfasser uten gut dem ihm zugänglich gewordenen, reichhaltigen Material in dem han siegenden Werk eine eingehende Schilderung von Rahel von V hagen'z Bedeutung für ihre Zeit zu geben. Er zeigt, wie sie durch hi⸗ bengwürdigen Gigenschaften ihreg edlen Herzens die berrnorragemsten Männer und Frauen der Geistes. und Geburtsaristokrarig in ihren Salon um sich zu sammeln und durch innige Freundschaft an zu ketten vermochte und entrollt gleichzeitig vor unseren Augen durch die verschiedenen Elemente, die den Verkehr in ihrem Haufe suchten, ein Bild von kulturgeschichtlicher und literarif Bedeutung, wie es fesselnder kaum gedacht werden kann.

gab wohl keine Frage von tieferem Werth, die in jenem Salon nicht erörtert und nach den verschiedensten Seiten bin beleuchtet worden ware. Rahel selbst, eine in sich so abgeschlossene Persön lich keit, di des Lebens Höhen und Tiefen ermessen hat, und der nichts Mensch. liches fremd geblieben, ist wohl im stande, in ihrer Eigenart das höchsse Intereffe auch jetzt noch ju erregen; ja, wir müssen geradern staunen wie si? in dein Fluge ihrer Gedanken ihrer Zeit weit vorausgeelll war, sodaß viele ibrer Aussprüche wie für die Gegenwart geschtöeben erscheinen. Daz Werk, welches auch in seinem vornehmen Gewande weitgehenden Anforderungen genügt, muß daher als eine für jeden e, . Leser sehr interessante und geistig anregende Lektüre bezeichnet werden.

Aus der Geschichte der Reichsstadt Mählhausen in Thüringen. Von Professor Dr. Eduard Heydenr eich, Archiwar der Stadt. Mit 11 Holzschnitten und s Lichtdrucktafeln. Halle a. S, Otto Hendel. Pr. 350 M6 Ez giebt wenig Städte in Deutschen Reiche, die so alt sind und deren Entwickelung in rechtlicher und volkgwirthschaftlicher Hinsicht so deutlich sich in den äußerst reichhaltigen Quellen der Archive nachweisen läßt, wie die Stadt Müblhausen in Thüringen. Der Verfasser zeigt uns diese Entwicke= lung von der ältesten urkundlichen Erwähnung der Stadt, die bereitg in daß Jahr 776 fällt, bis in die Reformationszeit, in der die Wirren des Thoma Münzer die behagliche Wohlhabenheit der Bürgerschaft vernichtete. Diese Woblhabenheit rief am Ende des Mittelalters eine lebhafte Bauthäͤtigkeit hervor; noch beute ist Mühlhausen durch den Reich. thum an ,, alterthümlichen, kirchlichen und profanen Bauten vor den übrigen Städten des Thüringer Landes ausgezeichnet.

eydenreich schildert diese Bauten unter Feigabe von Holt chnitten. Der Reichthum des mittelalterlichen Mühlhausen spiegelt sich auch in seinem Münjwesen. Eine Reihe von Braeteaten mit dem Kalserbilde, von spätern Münzen mit dem Mühleisen, dem alten Wahrzeichen der Stadt, fowie zwei Medaillen aus dem 18. Jahr. hundert mit Ansichten von Mühlhausen sind auf einer Münstafel abgebildet. Eine Slegeltafel führt uns in die Geschichte der städtischen Verwaltung und der in Müblhausen zahlreich vertretenen Innungen ein. Außerdem sind jwei Gesammtansichten der Stadt aus verschledenen Zeiten, Aufnahmen der Archivgewölbe und eines Archip⸗ fensters fowie die Grabplatte des Bischofs Kristan von Samland, der in Müͤhlhausen geboren ist, die dortige Untermarktskirche gegründet hat und in dieser begraben liegt, beigegeben. Alle diese Tafein sind forgfältig in Lichtdruck hergestellt. Das Buch darf Freunden deutscher Städtegeschichte warm empfohlen werden.

Die Lieferungsausgabe des großen Prachtwerks. Daß XIX. Jahrhundert in Wort und Bild, Politische und Kulturgeschichte von Hans Kraemer in Verbindung mit hervor⸗ ragenden Fachmännern (Deutsches Verlagshaus Bong u. Co., Berlin;

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efunden; aber auch sonst ist aus der lebenden Sprache und Literatur

, , ü. worden, was dessen werth schien. Die Verbesserungen find insbefondere den Wort. und Sacherklärungen zu gute gekommen; eine eingehende Durchsicht haben auch die Angaben über die Herkunst der Wörter erfahren. Das Buch wird sonach auch in dieser neuen 2 sich als ein nützliches und zuberläfsiges Nachschlagewerk be⸗ währen.

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as Malhbeft XIV. Jahrgang 1966 der Photograph ichen Run dschau“, Zeitschrift für Freunde der Photographie . gegeben und geleitet von Dr. NR. Neuhguß in Berlin fir kolffenscheffilichen und technischen Theil und Er nst Juß in Hank für den känstlerischen Theil sowie unter besonderer Mitten oa! Ch. Scolll, K. u. K. Hospbotographen in Wien, Paul von . . in Konstantinopel und anderer hervorragender Fachmänner; 9 von i ein Knapp in? Halle a. S; ähriich 12 2 mit Ter. Abbildungen und Kunstbeilagen; Pr; des 14M è hat folgenden Jahalt: Gine neue von Dr. Ed. AUrning; Ueber die amerikanische graphie, von Sadalichi Hartmann; Augländische der Ümschau; Kleine Mittheilungen; Bücherschau; Erläuterungen 9 aj Tafeln und Tertbsidern; Fragekasten; Vereingnachrichten. gun beilagen: Tafel 18. Rufnahme von R. Gickemeyer in New

4 aväre von Meisenbach Riffartb C Co. in Berlin; Tafel 19. 1 von Alfred Stieglitz in New Vork; Tafeln 20 u. 21. Auf⸗ nabme

n von R. Cickemeyer in New PYort.

Sandel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern zusammengestellten . denn eh rr h fen für Handel und 3 d

Winke für die Ausfuhr von Nägeln.

Nach der Kapkolonie kommen. Nägel hauptsächlich aus Groß= britannien, Drahtstifte auch aus Belgien, Deutschland und Amerika. Gebraucht werden: gewöhnliche Nägel von 15, 2, 24 und 3 engl. Holl Länge, Brettnägel von 2, 26 und 3 Zoll und Drahtstifte von

und 3 Zoll. Die Kapkolonie selbst hat keine Nägelfabriken. Hrcflngel kosien z. J56h engl. Pfund iJ Schisling zwei ige Draht. fifte losten 166 Schilling und zweieinhalb⸗ sowle dreizöllige Draht⸗ stifte 15 Schilling je 1060 Pfund. Aus Großbritannien werden die Nägel in Fässern eingeführt, aus Belgien in hölzernen Kisten und aus merika in Säcken; man kann indessen nicht sagen, daß irgend eine Verpackunggart bevorzugt würde. Die bei der Einfuhr von Nägeln entffehenden Unkosten sind die folgenden; 1) der Einfuhrzoll beträgt Ir do dez Fakturenwertheg, 2) Dockgebühren 25 Schilling für die Tonne ju 10609 engl. Pfund, 3) Lösch, und Ablieserungh⸗ oder Nieder⸗ lagegelder 4 Schilling die Tonne, Maklergebühr 15s9.

In Egypten werden im allgemeinen Nägel belgischen Ursprungs recht begehrt, während die Nachfrage nach framösischen und englischen Fabtilaten geringer ist als früher. Neuerdings soll indessen die deutsche Einfuhr gewinnen zum Nachtheil der belgischen; auch sind größere Aufträge in letzter Zeit nach Amerika gegangen. In der Hauptsache verspricht ein billiger Preis am meisten Erfolg. Es werden

wöhnlich Drahtstifte von W bis zu 20 em bestellt, die gangbarsten

orten sind indessen flachköpfige Nägel von 3, . 5, 6, 7 und 8 em. Hie Preise sind sehr verschieden. Der Einfuhrioll beträgt 8o /o vom Werthe, die Spesen oo,

Süüd-⸗Australien kommt nur für die Einfuhr von Drahtstiften in Betracht, da nach anderen Nägeln wenig Nachfrage ift. Stifte mit kegelförmigem Kopfe werden den flachköpfigen vorgezogen und in allen Größen und Stärken (von 1 bis 6 Zoll Länge und von Nr. 4 bis Nr. 16 ,,,. Man nimmt an, daß der Ein⸗ suhrzoll von 2 Pfund Sterling für die Tonne zu gering ist, um den Bau einer Fabrik im Lande zu ermöglichen. Die ger fa en Nägel und Schrauben kommen bhauptsächlich aus Großbritannien, Deutsch⸗ land, Victoria, den Vereinigten Staaten und Belgien. Die ameri- fanischen Nägel geben vielfach Grund zu Klagen, weil die Köpfe viel ju leicht abbrechen. Die Preise schwanken sehr; durchschnittlich wurden in letzter Zeit für die Nummern 5, 7 und 8: 10 Sh., Nr. 9 und 10: 11 Sh., Nr. 11: 12 Sh., Nr. 123 14 Sh.', Nr. 13: 15 Sh., Ju. 14: 16 Sh. und Nr. 16: 20 Sh. bezahlt. In diesen Preisen sind Ablieferung in der Kolonie, Einfuhrzoll und alle Unkosten ent⸗

halten.

In Tasmanien herrscht hauptsächlich Nachfrage nach Nägeln und Stiften für Bauzwecke und zur Herstellung von Obstkisten. Zu letzterem Zwecke nimmt man Drahtstifte Nr. 11 und 15 von 11 Zoll Laͤnge oder Nr. 12, 13 und 14 von 15 Zoll Länge. Zu anderen Zwecken werden Stifte mit kegelförmigen Köpfen bevorzugt. In letzten Jahre erreichte die Einfuhr einen Werth von 6295 6 Sterl.; daran betheiliat waren: Vletoria, Neusüdwales, Großbritannien, Deutschland, Amerika und die Niederlande. Der Einfuhrzoll beträgt . *r Pfd. Sterling 10 Schilling die Tonne und das Werftgeld

illing.

West-Australien hat nach der Statistik für das abgelaufene Jabr Nägel, Stifte, Bolzen, Nieten und Krampen im Werthe von 21 752 id Sterling bejogen, die Statistik macht indessen keinen Unterschled zwischen diesen verschiedenen Artikeln. An dieser Einfuhr war Großbritannien betheiligt mit 10 466 Pfund Sterling, Viktoria mit 4226 Pfund, die Vereinigten Staaten mit 1992 Pfund, Süd⸗ Australien mit 1778 Pfund, Belgien mit 1239 Pfund und Deutsch—⸗ land mit 950 Pfund. Am meisten werden Drahtstifte mit kegel⸗ förmigen Köpfen eingeführt, Nr. 4 bis 18 von 1 bis 6 Zoll Länge. Der Preig in Großbritannien schwankt zwischen 7 bis 18 Schilling für 150 Pfund, woju an Unkosten noch etwa 25 060 kommen. In be⸗ trächtlicher Zahl werden auch Nägel (éclouts“) von I bis 11 Zoll Länge eingeführt zum Originalpreise von 14 bis 16 Schilling für 100 Pfund. (Nach belgischen Konsulatsberichten, veröffentlicht im Britisł Trade Journal.)

Zinkgruben und Zinkindustrie in Italien.

Italien besitzt bedeutende Zinkgruben in Sardinien und in den Probinzen Bretzcia und Bergamo. Diese Gruben befinden sich fast autschließlich in Händen von ausländischen. meist belgischen Gesell⸗ schaften, welche fast dai ganze gewonnene Erz ausführen. Von den im Jahre 1898 geförderten 132 099 Tons Zinkerz wurden 130 064 Tons in das Ausland ausgeführt.

Ein großer Theil des ausgeführten Erzes kehrt in verarbeitetem Zustande wieder nach Italien zurück. So wurden im Jahre 1898 28 129 da Zink in Brotform und 30144 dz Zink in Platten nach Italien eingeführt. Die Produktion von Zinkweiß in Italien belief sich im Jahre 1898 34 8400 dz und die Ginfuhr auf 5728 dæ.

Unter diesen Verhaͤltnissen hat Itallen natürlich das größte In⸗ teresse daran, da im Lande gewonnene Zinkerz auch im Lande für den beimischen Bedarf zu verarbeiten. Zu diesem Zwecke sollen in Monteponi auf Sardinien sowie im Bremboflußthal bei Bergamo die erforderlichen Fabrikanlagen errichtet werden. e g. günstige Verhältnisse sind bei Bergamo vorhanden, wo die großen Wasserkräfte in elektrische Energie umgewandelt werden können. (Nach einem Bericht des Kalserlichen Konsuls in Ancona.)

Niederlande.

Veränderungen in dem Tarif der Waarenwerthe für Niederländisch⸗Sstindien. Der Tarif, der bei Berathung der Gin. und Augfuhrzölle in Niederländisch⸗Ostindien zu Grunde zu legenden Waarenwerthe für das 2. Vlerteljahr 1800 weist gegenüber dem seltherigen Stande folgende Abweichungen auf:

Gruppe. Benennung der Waaren

J. Irdengeschirr: Porzellan. Teller, weiße, runde von . bis 18 em Dutzend

Maßstab 3

k kleines 83

g 942 sset Büchse 0. 40 kg 3,70

(geändert hinsichtlich des Werthes)

3. Früchte, getrocknete, lose verpackt und in Büchsen: Tafelmandeln, Tafelrosinen mit Stielen, nicht anderweitig genannt, Prünellen, ,. ö hhnsichtiich bez Wortiantei)h

eändert hin es Wortlaute

I. grdenglfsl n Porzellan:

en, Ober- und Unter, japanische, mit oder ohne Deckel, in Kistchen von 1 Dutzend, blau⸗ farbig deggl., desgl. andersfarbig

3 (ganz in Wegfall gekommen)

Früchte, getrocknete, Tafelrostnen, amerikanische

(neu hinzugetreten).

Entwickelung der subtropischen Kultur im Kaukasug.

Die subtropische Kultur entwickelt sich im Kaukasas recht schnell Außer mit Thee sind von dem rr g, n, ug eine . von Versuchen mit der Anpflanzung anderer fubtropischer Gewächse in Tschakwa gemacht worden, wo die Bodenbeschaffenheit und das Klima hierfür geeignet erschienen. Gegenwärtig hat man schon Nachrichten über die Erfolge dieser Versuche, und jwar namenssich in Bezug auf die Bambußrohrpflanzungen, Äpfelsinen', Bau mwollen⸗ pflanzen, Ramie · und einige andere tropische Pflanzen, die man in dem Apanagengut Tschakwa anzubauen versucht bat. Das Bambugrohr wurde von der Apanagen⸗Cxpedition theils aus China theilz aus Japan Sieg, Vorläufig ist die Plantage zwei Dessä⸗ tinen groß, wird sich aber voraussichtlich von Jahr zu Jahr ver—⸗ . Das Bambugrohr giebt eine normale Ernte im vierten

ahr seiner Anpflanzung. Die dritte wichtigste Branche ist die Kultur der Mandarinen, der kleinen süßen Apfelsinen, die widerstandsz⸗ fählger und sicherer sind als die gewöhnlichen Sorten. In Tschakwa ist ein Vorrath von daselbst gezogenen Stecklingen für eine Fläche von fünf Dessätinen vorhanden; dieser Vorrath soll im Jahre 1960 voll auf der im Jahre 1899 vorbereiteten Plantage verpflanzt werden. Das Unternehmen hat unzweifelhaft elne Zukunft und ver. spricht eine hohe Einnahme. Bei 300 Stück Frucht tragenden Bäumen auf einer Dessätine und bei einer Normalernte von 500 Stück pro Baum kann die Dessätine 750 Rubel brutto einbringen. Auch andere Anpflanzungen sind in Tschakwa vorzüglich fortgekommen; aus dem Bast eines dort gejogenen Baumes wird sehr gutes Papier be⸗ reitet, auch macht man daraus vorzügliche Tapeten, Möbelbezüge e , und sogar Leibwäsche und Fußbekleidungen, wie sie eisplelsweise die japanische Armee im Kriege gegen China trug.

Diese Wäsche läßt vorzüglich die Ausdünstung durch, ist warm, besitzt große Dehnbarkeit und ist außerordentlich billig. Die Stoffe werden ohne Gespinnst und Gewebe hergestellt, durch einfaches Walken.

Sechs Dessäͤtinen Plantagen sind mit Ramie berflanzt. Nach den klimatischen Verhältnissen kann die Ramie in Tschakwa vor⸗ züglich gedeihen, erfordert aber eine verstärkte Bedüngung und Be—⸗ arbeitung des Bodens.

Bei der Bearbeitung mit Handbetrieb erbielt man sehr gute Fasern, die Kosten stellten sich aber auf 20 Rubel und mehr für ein Pud. (Russischer Regierungs⸗Anzeiger.)

Serbien.

gel tz z g ne von baum wollenen Geweben. Um alle Zweifel bezüglich der Verzollung der unter den Namen „Oxford, Zephir, Konofos“ eingehenden baumwollenen Gewebe zu beseitigen und eine gerechte und einheitliche Behandlung dieser Wagren herbei⸗ zuführen, hat der serbische Finanz ⸗Minister durch Zirkularerlaß an die Zollämter verfügt, daß die nach Herstellung und Verwendung verschiedenen Gewebe, welche im Handel die Bezeichnung . Oxford, . Konofos“ führen, in drei Gruppen nach von ihm angenommenen

ustern eingetheilt werden. Die mit J. bezeichneten . sind als feine und leichte Gewebe nach der Tarifnummer 304 zu behandeln; die mit II. bezeichneten Muster gehören zu den dichten baumwollenen Geweben nach der Tarifnummer 301; die mit III. beieichneten Muster sind als Oxford, Zephir und Konofos der in Nr. 296 des allgemeinen ll vorgesehenen Sorte und Qualität zu betrachten. Den

ollämtern sind diese Muster mit der Anweisung zugefertigt worden, in Zukunft nur auf die Feinbeit und Fabrikation der zur Verzollung gelangenden baumwollenen Gewebe zu achten, dieselben genau mit den drei übersandten Mustergruppen zu vergleichen und die Waaren alsdann ohne Berücksichtigung ihrer Benennung in den Rechnungen und Deklarationen zu verzollen. Bei der Verzollung ist das Dessin der verschiedenen Gewebe gar nicht zu berücksichtigen.

Berechnung des Zolls nach dem Bruttogewicht. Im Gesetz, betreffend den Allgemeinen Zolltarif vom 8. Januar 1899 (. Hand. Archib ! 1899 J. S. 282), besteht zwischen dem Artikel 8 sub b, wonach der Zoll nach dem Bruttogewicht einer Waare, auf welche nicht mehr als 16 Dinar Zoll per 100 Kg zu erheben ist, berechnet werden soll, und dem Artikel 21 desselben , . welcher vorschreibt, daß der dem neuen Gesetze angehängte Zolltarif auch weiter in Kraft bleibt, ein Widerspruch, da im Tarife eine Tara auch für Wagren vorgesehen ist, welche weniger als 10 Dinar ver 100 kg zahlen. Nach Vergleichung des Tariftextes mit den Bestimmungen des genannten Gesetzes hat der serbische Finanz ⸗Minister auf Grund des Artikels 20 des Gesetzes, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, entschieden, daß in Zukunft der ih nach dem Bruttogewicht von allen Waaren und allen Produkten zu erheben ist, welche im AllQ gemeinen Tarif unter den Nummern 1, 12, 29, 52, 56, 85, 1091, 113, 114, 115, 151, 161, 208, 209, 210, 214, 2165, 218, 225, 226, 233, 248, 256. 261, 266, 267, 268, 271. 286, 307, 312, 313 und 314 genannt sind. Diese Erhebung des Zolles vom Bruttogewicht der ge⸗ nannten Waaren ist nur dann anzuwenden, wenn dieselben aus Nicht⸗ vertragsländern eingeführt werden oder wenn bei der Verzollung aus⸗ drücklich die Anwendung des Allgemeinen Zolltarifs von dem Importeur beantragt wird. Bei den aus Vertragsländern zur Ein uhr gelangenden Waaren sind bei der Verzollung bezüglich des Tara abzuges stets die Bestimmungen der Vertragstarife anzuwenden.

n ., von Olein. Olein Klampen von Fett und Sel ist in keinem Vertragstarife, sondern nur im Allgemeinen elltmri in Gruppe TII sub. Nr. 273 vorgesehen, wonach dazsselbe einen Einfuhrzoll zu zahlen hat. Im Gegensatz hierzu hat das Waarenverzeichniß diese Waare auf Seite 140 in die Nr. 266 des Allgemeinen Zolltarifs eingereiht und mit einem Zoll von 2 Dinar per 106 Kg belastet. Zur Beseitigung dieses Widerspruchs hat der ferbische Finanz ⸗Miniffer entschieden, daß Olein der Nr. 23 des Tarifs zuzurechnen ist, weil dasfelbe dort ausdrücklich durch das Ge—⸗ setz, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, vorgeseben ist. Demzufolge haben die Zollämter in diesem Sinne die erforderliche Korrektur im Waarenverzeichniß vorzunehmen und Olein bei der Einfuhr zollfrei einzulassen, wie dies vom rechne a gh ist. (‚Srpske Novine“ vom 24. u. 25. März / g. u. 7. April 1900, Nr. 67 u. 65.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Zolltarifentscheidnngen. Lithographische Drucke von unbedeutendem Werth, auf Holz geklebt, sind nicht als Bilder zollfrei, sondern als Holiwaaren zu verzollen. Proben von Sptrituosen und destillierten Getränken sind ohne Rücksicht auf ihre Menge zollpflichtig, so 1. B. Kognak in Flaschen von 110 Quart. ; Stabil in Stangen, poliert und gehärtet, Drahtmaß Nr. J berannt als „drill rods“, wird nach § 138 des Tarifs ju dem entsprechenden Satze verzollt und wegen der Polierung mit einem Zuschlagszoll von I Cent pro Pfund nach 5 141 belegt. Polierter, un gehärteter Stahldrabt, Uhrdraht, Drahtmaß Nr. 10 und II, unter liegt nach 8 137 des Tarifs einem Zoll von 4500 vom Werth. Hei Waaren, für welche im Auland eine Au sfubr⸗ vergütung nach ihrem Gewicht gewährt wird, und deren Gewicht auf dem Trangport nach den Vereinigten Staaten aus natür- lichen Ursachen eine Einbuße erfahren hat, wird der Zuschlags zoll nach dem Gewicht zur Zeit ihrer Auzfuhr und nicht nach dem verminderten Gewicht bemessen. Gardinen, die jwar auf der Nottinghamer Spitzengardinen⸗ oder Kettenmaschine hergestellt sind, dann aber auf einer sogenannten cording machine“ eine weitere Verarbeitung erfahren haben, die bhnen das Anseben gestickter oder appliquierter Gardinen giebt und ihren Werth bedeutend erhöht, werden nicht nach § 340, sondern nach § 339 des Tariftz 2 Gereinigtes ollfett, ein pharmazeutisches Präparat, bekannt unter der Bezeichnung „adSsps lanas anhydrous“, das dem Lanolin ähnlich ist, fällt nicht unier den handelsüblichen Begriff Wollfett' und ist daber nicht nach 5 279, sondern nach §5 J zu

Nitrobenzol, bekannt alg n . Bittermandel dl oder

Mirbandͤl · ist nach 5 524 des Tarifs zollfrei.

Uhrketten aus Leder und poliertem Sta hl werdeg als ae, w n, nach 5 434 des Tarifs mit 60 0˖⸗0 vom W verzollt.

Gebräuchliche und gewöhnliche Verpackungen beein flussen nicht die Tarifie rung der Waarne, die sie enthalten, und werden, selbst wenn sie einen höheren Werth alz die Waare haben, wie diefe verzollt. Kolophonium in runden Zinnkapseln von eiwa 15 Zoll Durchmeffer und 16 Zoll Höhe ist nach Abschnitt 6 des Tarifs mit 20 5/9 vom Werth als „nicht besonders genannter be arbelteter Artikel zu verzollen. Die Jinnkapseln sind als gebräuchliche Verpackung anzusehen.

Kleine Zeugproben auf Pappe in Buchform mit gedruckter Beschreibung und Bezeichnung der Muster sind gemäß richterlicher Entscheidung nicht nach 50l des Tarijs zollfrei, sondern nach § 403 zu verzollen.

Lange schmale baum wollene Schnüre, Schuh band schnüre, die nach ihrer Einfuhr zu Schubbändern verschnitten werden, unterliegen gemäß richterlicher Entscheidung nach 5 359 des Tarifs einem Zoll von 60 0,0 vom Werth.

Bel Aethylchlorid wird die Verpackung in Glasgefäße mit einem Verschluß ähnlich dem von Farbentuben, aus denen der Inhalt durch Drücken und Pressen mit der Hand entleert wird, als gebrauch. ch im Sinne des Administratiogesetzes vom 10. Juni 1890 an⸗ gesehen. .

Das Modell eines menschlichen Auges fällt nicht unter die nach 5 638 des Tarifs zollfreien Artikel.

Gravierte Platten in Form von Tischplatten zum Gebrauch für Glasarbeiter, die zum Anbringen von Mustern und Figuren auf Glasplatten benutzt werden, sind nicht als gravierte

latten im Sinne des § 166 des Tarifs anzusehen; unter diesen

aragraphen fallen nur die zum Druck auf Papier und ähnliches aterial bestimmten Platten.

Kleine Spiegel mit Rahmen und Rückseite aus Kollodium, zusammen mit kleinen Schnurrbartkämmen in Kollodium Futterale verpackt, sind nach 5 17 des Tarifs mit 65 Cent pro Pfund und mit 25 0,500 vom Werth zu verzollen.

Opal in Form von kleinen Knöpfen mit vier Löchern unterliegt nach 8 414 des Tarifs einem Zoll von 50 ο vom Werth.

Abschnitte, bestehend in Stücken rober Schlacke, von Eisen in Stangen, Stäben oder Ingots, bei deren . stellung Holzkohle verwendet worden ist, mit einer mechanischen Schere abgeschnilten, sind als Gußeisenabfall nach 5 122 des Tarifs 4 Dollar pro Tonne jollpflichtig.

Chinesische Vogelnester unterliegen nach Abschnitt 6 des Tarifs einem Zoll von 20 / vom Werth.

Dry Ferrodor“, ein dunkelgraues feines Pulver mit metallischem Glanz, enthaltend 92, 94 d Eisenoryd und S, 46 0 unlösliche Substanz, ist nach Abschnitt 6 des Tarifs mit 200,0 vom Werth zu verzollen.

Teakholz zum Schiffsbau ist nach 5 699 des Tarifs zollfrei.

Neue Kupferbergwerke im Tanana⸗Distrikt.

Nach einem Bericht des Konsuls der Vereinigten Staaten von Amerika in Dawson jieht der Tanana⸗Distrikt die allgemeine Auf⸗ merksamkeit auf sich wegen des wundervollen Reichthums seiner Kupfererzlager. Große Massen fast reinen Kupfers sind an den ver⸗ schiedensten Orten des Landes gefunden worden, und es haben sich auch schon Gesellschaften zur Ausbeutung dieser Erzlager gebildet. Die unmittelbare Nähe des Prinz William⸗Sundes sowie der Reich⸗ thum des Landes an Holz und Wasser sichern eine sehr günstige Ent⸗ wickelung des Bergbaues.

Ungeachtet der Schwierigkeiten und Gefahren eines Marschesz von 1200 bis 1400 Meilen über Schnee und Eis in der ungünstigften Jahreszeit sind in der Zeit vom 4. Dezember 1899 bis 1. März 1900 nicht weniger als 700 Leute von Dawson nach Nome abgereist, und Tausende warten nur das Frübjahr ab, um mit erster Gelegenheit ebenfalls nach dem neuen Eldorado zu wandern, da von Nome sehr ermuthigende Berichte eingelaufen sind.

Dle Ausbeute der gegenwärtigen Saison wird auf 20 bis 28 Millionen Dollars geschätzt, ungefahr doppelt so viel wie im Jahre zuvor. (Ehe Journal of Commerce and Commercial Bulletin.)

Die Bevölkerung Cubas.

Die Volkszählung Cubas brachte ein unerwartetes Ergebniß in jweifacher Hinsicht: die , ist stärker, als man annahm, und die Schwarzen bilden einen kleineren Theil, als allgemein ge⸗ schätzt wurde. Die gegenwärtige Einwohnerzahl von 1572797 ist so ftark wie vor dem Aufstande; entweder hat man früher die Ein⸗ wohnerzahl viel zu niedrig geschätzt, oder die Verluste infolge des Aufstandes und des Kriegetä sind zu hoch angegeben worden. Die farbige Bevöllerung sollte nach früheren Schätzungen ungefähr die Hälfte der Einwobnerschaft bilden, einige schätzten sie sogar auf mehr als die Hälfte; jetzt hat sich herausgestellt, daß es auf der Insel nur 505 243 Farbige giebt, also noch etwas weniger als ein Drittel. Das weibliche Geschlecht überwiegt bei den Schwarzen um 30 842 und bei den einheimischen Weißen um 15 6564; die fremden Weißen sind meist Männer. Wahrscheinlich rührt diese Ueberzahl des weib⸗ lichen Geschlechts von den Verlusten des Aufstands und Krieges her. 28 0,9 der gesammten Einwohnerschaft können lesen und schreiben, von den über zehn Jahre alten Einwohnern sind es sogar 430ͤ‚0. Diese Zahlen sind zwar nicht sehr erfreulich, aber immerhin besser, als man , d. 6 (The Journal of Commerce and Commercial ulletin.

Fleischausfuhr Süd-⸗Australiens.

Süd ⸗Australien hat noch nicht 500 000 Einwohner, gleichwohl führte diese Kolonie im letzten Jahre 71 260 geschlachtete Schafe, 1362 Hammel, 407 096 Kaninchen, 14 826 Zungen, 212 812 Nieren und elne große Menge sonstiger Fleischstücke nach Großbritannien aug. Diese Waaren hatten einen Weg von ungefähr 12000 Meilen quer über den Aequator um die halbe Erde zurückzulegen, um einen Markt zu finden. Mit den genannten Fleischwaaren gingen auch noch auß jenem fernen Lande eine Menge Enten, Gänse, junge Enten und Hühnchen auf den europäischen Markt.

(The National Provisionor.)

Zwangstversteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangten die nachbe eichneten Grundstücke zur Versteigerung: Chausseestraße 122. dem Rentier H. Engel gehörig. Nutzungswerth 31 490 Mit dem Meistgebot von 550 006 Æ wurde Rentier Samuel Friedlaender, Drantenburgerstraße 21, Grsteher. Pankstraße 5 b., dem Fabrik- besitzer H. Werner gehörig. Nutzungßwerth 7170 M. Mit dem Baargebot von 3400 S und 90 909 M6 Hypothekenübernahme wurden Rentier F. Lück in Wilmersdorf und Genossen Ersteher. Mankeuffelsttaße 68, dem Tischlermeister Gustav Schmidt gehörig. Nutzungewerth 18 090 4 it dem Baargebot von 20 000 und 250 000 Æ Hypothekenübernahme wurde prakt. Arzt Dr. med. S. Jacoby, Genthinerstraße 33, Ersteher. Auf- n. wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in Sachen 1,

traße 2, Abtheilung 13 1, dem Kaufmann B. Jacoby . appel⸗Allee 99, R. Wegener gehörig. Lehrterstraße oö, u. Bo hm gehoͤrig.

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