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Anspruch auf Rente mehr habe, wenn seln Zastand sich erheblich verschlechtern würde
In S Sa (Anlegung der Bestände der Berufsgenossen⸗ schaften) wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richt⸗ hoffen bezüglich der Anlegung in Hypotheken- Pfandbriefen der Vorbehalt, daß darüber die Genossenschaftsversammlung zu beschließen haben soll, analog dem Beschlusse beim Gewerbe⸗ Unfall versicherungsgesetz, gestrichen. .
Nach § 87 (Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften) sind die Berufsgenossenschaften befugt und auf Verlangen des Reichs⸗Versicherungsamts verpflichtet, Vorschriften über die Verhütung von Unfällen zu erlassen.
Abg. Freiherr von Richthofen beantragt, die Verpflichtung zum Erlaß derartiger Voischriften zu streichen, da in der Landwirth⸗ . die Verhältnisse lange nicht so schlimm lägen wie in der In⸗
ustrie.
Abg. Hoch (Sog): Allerdings liegen die Verbältnifse anders, sie liegen nämlich in der Landwirthschaft bejüglich der Unfallverbütung viel schlimmer als in der Industrie. Gerade in der Landwirthschaft herrscht auf dem Gebiet der. Unfallderhütung eine geradezu unerhörte Vernachlässigung. Die Mißstände sind so schreiend, daß schon im Jahre 1895 von Reichswegen durch Zirkular⸗ verfügung eingeschritten wurde. Eine Reihe von landwirthschaftlichen Berussgenoffenschaften hat damals auch solche Vorschriften erlassen. Damals hat auch der Staatssekretär von Bortticher diese Verfügung des Reichs. Versicherungsamts gegen die Angrisse der Vertreter der Landwirthschaft vertheidigt; beute werden wir das ja allerdings nicht mehr erleben. Leider hat das Reicht⸗Veisicherungsamt gar keine Exekutive, und fo ist denn im Ganzen die Wirkung jenes Erlasses eine geringe geblieben. Es muß dieser Behörde durchaus die in dem Kommissionsvorschlage gegebene Befugniß übertragen werden. Wenn der Freiherr von Richthofen jetzt einfach erklärt. solche Vorschriften eigneten sich nicht für die Landwirthschaft, so schafft er durch diese Behauptung die bestehenden Mißstände nicht aus der Welt.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! In erster Reihe möchte ich für den Antrag ein treten, die betreffende Bestimmung zu streichen. Denn die Verhält⸗ nisse der Landwirthschaft sind in Bezug auf die Unfallverhütung“ vorschriften wesentlich andere als die Verhältnisse des gewerblichen Lebens. (Sehr richtig! rechts.) Es hat sich gezeigt, daß der Versuck, allgemeine Vorschriften der Unfallverhütung für die Landwirthschast zu erlassen, nicht geglückt ist, schon aus dem einfachen Grunde, weil die Verhältnisse der Landwirthschaft in den einzelnen Theilen Deutsch⸗ lands vollkommen verschieden sind. Wenn Sie sich aber nicht ent⸗ schließen können, dem Antrage des Herrn Freiherrn von Richthofen statt⸗ zugeben, so muß ich hier doch die Ansicht aussprechen, daß sich die Thätigkeit des Reichs Versicherungsamts immer nur darauf beschrãnken könnte, die Berufsgenossenschaften zu veranlassen, da, wo durch besftimmte Einrichtungen und Verhältnisse Unfälle nolorisch herbeigeführt sind, Sicherungsmaßregeln zu beschließen, daß aber die
Führung in der Frage umweifelhaft bei den Berufsgenossenschaften
blelben muß. (Sehr richtig! rechts) Die Berufsgenossenschaften ihrerseits müssen dafür zuständig bleiben, durch welche Unfallver⸗ hütungsvorschriften die vorkommenden Unfälle zu bekämpfen und zu ver⸗ hüten sind. Denn um Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, muß man, glaube ich, inmitten des praktischen Lebens stehen, sonst liegt die Möglichkeit sehr nahe, daß man aus der Amtsstube heraus Vorschriften erläßt, die sich im praktischen Leben nicht ausführen lassen und lediglich auf dem Papier stehen bleiben. Es würde also gerade umgekehrt, wenn diese Bestimmung angenommen würde, das Reichg⸗Versicherungsamt sich darauf zu beschränken haben, seinerseits Anregungen zu geben, daß gegenüber bestimmten Unfällen überhaupt Unfallverbütungsvorschriften zu erlassen sind, aber die Gestalt, die Form, in der diese Vorschriften zu erlassen sind, muß von den Vor— ständen der Berufsgenossenschaft und von der Berufsgenossenschaft selbst bestimmt werden. Ich meine also, die Führung in der ganzen Sache muß aut dringenden Gründen der Praxis bei den Berufsg— genossenschaften verbleiben.
Abg. Gamp: Ich habe seiner Zeit die Anregung des Reichs— Versicherungsamts, daß die landwirthschaftlichen Berufsgenossen schaften Unfallverbütungsvorschriften erlassen sollten, nicht bekämpft, sondern nur diejenigen Unfallverhütungsvorschriften, welche das Reichs⸗ Versicherungs amt als „Normale“ zur Einführung empfohlen hatte. Biese waren vielfach lediglich Produkte des grünen Tisches, wie es der Staatssekretär soeben selbst zugegeben hat. Das Reichs ⸗Ver⸗ sichtrungkamt ist damals bei seinen Entscheidungen weit über die Grenzen, welche ihm die Gesetzgebung zoe, hinausgegangen. Die Vermehrung der Betriebsunfälle erklärt sich zu einem Tbeile daraus, . 366 die Betciebsunternehmer mit in die Versicherung ein⸗ ejogen sind.
J, Hoch: Bei dem damaligen Vorgehen des Reichs. Versiche⸗ rungeamts konnte niemand annehmen, daß die als Muster vorgelegten Unfallverhütungsvorschriften nun auch überall zur Einführung gelangen sollten; die Genossenschaften sollten vielmehr das ihnen Passende daraus entnehmen; heute stellt Herr Gamp die Sache wesentlich anders dar. Schon die große Zahl der Unfälle beim landwirtbschaft⸗ lichen Maschinenbetriebe macht den Erlaß von Unfallrerhütungs⸗ vorschriften in der Land und Forstwirthschaft zur unbedingten Nothwendigkeit. Wenn sich unter den Momenten für die Zunahme der Betriebsunfälle auch die Fahrlässigkeit der Betriebsunternehmer befindet, so genügt das schon, um die Vorschrift des 5 87 in der Kommissionsfassung zu rechtfertigen, aber freilich, hier gilt es ja wieder einmal, den Junkern einen Gefallen zu erweisen.
. des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich möchte zunächst dem Herrn Vorredner doch dringend rathen, das Gewerbe der Landwirthschaft nicht immer mit dem Begriff ‚ Junker“ zu identifizieren. (Sehr wahr! in der Mitte und rechts) Die Landwirthschaft ist ein Gewerbe wie ein anderes und unterscheidet sich nur dadurch von anderen Gewerben, daß es ganz unzweifelhaft infolge der ganzen modernen Entwickelung mit den allergrößten Schwierigkeiten ju kämpfen bat (sehr wahr! aus der Mitte und rechts), aber mit dem politischen Begriff ‚Junkerthum“ hat die Landwirthschaft meines Erachtens gar nichts mehr zu thun, und was die Bekämpfung meiner Ausführungen betrifft, ss muß der Herr Abgeordnete nicht ganz gehört haben, was ich gesagt babe. Daß auch Unfallverhütungsvorschriften in der Landwirthschaft nöthig sind, ist unbestritten, und ist von keiner Seite bisher bezweifelt worden; aber es ist ganz außerordentlich schwierig, bei der Verschiedenartigkeit der landwirthschaftlichen Be= triebe, bei der Verschiedenheit der Betriebsweise, die mit der Gestal⸗ tang der Bodenverhältnisse, der Bauart der Gebäude u. s. w. zu⸗ sammenhängt, Unfallverhütungsvorschriften, die wirklich praktisch sind und nicht nur auf dem Papier stehen, zu erlassen. Ich kann Ihnen ein Beispiel hierfür anführen, die Unfallverhütungsvorschriften für den Gebrauch der Siede⸗ oder Häckselmaschinen. Bei der Unfall⸗ ausstellang hler in Berlin war zwar eine ganze Reihe von Siede-
oder Häckselmaschinen, wie man wohl in Suddeutschland sagt, nit Unfallverbũtungsvorrichtungen aufgestellt. Sehr häufig kommen bei solchen Maschinen Unfälle vor; es ist aber unendlich schwer, etwas Praktisches auf diesem Gebiet zu finden. Sovlel ich weiß, ist bis jetzt noch kein praktisches Mittel, diese Unfälle zu verhüten, trotz aller Versuche der Fabrikanten, gefunden worden. Stellen Sie sich vor, daß die Häckselmaschine eine Maschine ist, die der kleinste Bauer hat. Sehr oft hat der Mann nur einen nicht sebr gut erleuchteten Raum, wo die Maschine aufgestellt ist. Damit hängen auch vielfach die Unfälle jusammen. Weil die Leute bei der Maschine nicht gut sehen können, passierten häufig die Unfälle. Der an der Maschine beschäftigte Mann stopft mit der Hand das Stroh nach, aber er greift zu weit hinein, und hierbei werden ihm die Finger abgeschnitten. Meine Herren, zu schelten ist also sehr leicht; es kommt jedoch darauf an, wirklich praktische Einrichtungen zur Unfallverhütung zu schaffen und nicht einen Beruf zu verdächtigen, daß er inhuman handle und seine Pflicht nicht thue. (Sehr richtig! rechts.)
Also, daß Unfallverhütungsvorschriften für die Landwirthschaft erlassen werden müssen, ist ganz klar; aber es hat sich bei den Normal ⸗Unfallverhütungsvorschriften des Reicht ⸗Versicherungsamts gezeigt, daß sie für die meisten Gegenden Deutschlands unhaltbar waren. (Sehr richtig! rechts) Ich habe mir seiner Zeit die größte Mühe gegeben, sie auszuführen; aber sie waren zu sehr aus der Amtsstube heraus gemacht ohne genügende Berücksichtigung der verschiedenartigen praktischen Verhältnisse. Ich habe das nur ausgeführt, um einer bureaukratischen Behandlung der Sache vorzugreifen. Daß das Reichs, Versicherungsamt die Pflicht hat, darauf hinzuwirken, daß, wo sich notorich häufig Unfälle ereignen, auch die nöthigen Unfallverhütungevorschriften erlassen werden, ist unzweifelhaft; aber die Form, wie sie erlassen werden, die Aus gestaltung, muß in den Händen der Berufsgenossenschasten bleiben; denn nur diese haben die praktische Kenntniß, um Unfallverhütungs⸗ vorschriften zu erlassen, die nicht nur sehr human in der öffentlichen Meinung aussehen, sondern auch geeignet sind, wirklich Unfälle zu verhindern. (Bravo! rechts.)
Abg. von Waldow und Reitzenstein; Es können that⸗ saͤchlich nur in der Landwirthschaft stehende sachkundige Leute solche Vorschriften erlassen, man muß daber den Erlaß dieser Vorschriften den Berufsgenossenschaften anheimstellen; das Reichs ⸗Versicherungs⸗ amt ist dafür nicht kompetent.
Abg. Molkenbuhr erklärt, er finde es befremdend, daß von dem Staafgfekretär des Reichsamts des Innern jetzt Angriffe gegen eine andere Behörde, das Reichs⸗Versicherungsamt, gemacht werden.
Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Ich stelle zunächst fest, daß es der ganzen Be— hördenorganisation nicht entspricht, daß ein Gegensatz zwischen dem Reichs. Versicherungsamt und seiner vorgesetzten Behörde bestehen könnte, oder daß eine vorgesetzte Behörde Angriffe gegen eine nachgeordnete Behörde richtete. Nehmen Sie mir das nicht übel, das ist eine phantasievolle Darstellung, die Sie gemacht haben. Im übrigen kann ich nur erklären: ich habe feststellen wollen, daß die all⸗ gemeinen Vorschläge für die Regelung der landwirthschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, die allerdings von dem Reichs Versicherungsamt, wie ich glaube, sogar unter Anhörung land—⸗ wirthschaftlicher Sachverständiger, gemacht sind, sich im größten Theile Deutschlands als nicht ausführbar erwiesen haben, und ich habe daraus folgern wollen, daß diese Vorschriften mit auhßerordentlicher Vorsicht zu handhaben sind, wenn sie praktische Erfolge baben sollen — und darauf kann es Ihnen doch nur ankommen — und daß infolge dessen der Schwerpunkt der ganzen Ausführungen dort liegen muß, wo die praktische Kenntniß der Dinge ist: das ist bei den Berufsgenossen⸗ schaften. Ich habe darauf gehalten, diese Ausführungen hier zu machen, um elne Grundlage für die künftige Auslegung dieser gesetz⸗ lichen Bestimmnng zu geben.
Abg. Roesicke⸗Dessau: Mit dem Kommissiongbeschluß wird dem Reichs. Versicherung amt ja durchaus kein besonderes Vorrecht eingeräumt. Von den 48 landwirtbschaftlichen Berufsgenossenschaften haben bis jetzt nur 7 solche Unfallverhütungsvorschriften erlassen.
Der § 8 wird gegen die Stimmen der Rechten und der Reformpartei unverändert angenommen. —
3 50 (Ueberwachung der Betriebe) wird ohne Diskussion in einer den Beschlüssen zweiter Lesung dem Gewerbe⸗Unfall⸗ versicherungsgesetz entsprechenden Fassung auf Antrag des Abg. Freiherrn von Richthofen angenommen.
Der Rest des Gesetzes bis s 133 einschließlich wird ohne erhebliche Debatte im wesentlichen nach der in der Kommission beschlossenen Fassung angenommen.
Die Kommission hat ferner zwei Resolutionen vor⸗ geschlagen:
I) den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die von den höheren Verwaltungs⸗ behörden für die land oder forstwirthschaftlichen Arbeiter ee ten durchschaittlichen Jahresarbeitgperdienste möglichst bald einer Revision unter ogen werden;
2) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei der dem nächstigen Revision des , , , in Erwägungen darüber einzutreten, wieweit die in land und forstwirthschaftlichen
Betrieben beschäftigten Arbeiter der reichsgesetzlichen Kranken versicherung zu unterstellen sind.
Abg. Stadthagen (Soz.) befürwortet einen Antrag der sozlaldemokratischen Abgg. Albrecht und Genossen, anstatt der Resolutlon 2 folgende Resolutlon anzunebmen; „Die verbündeten Reglerungen zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf porjulegen, durch welchen die in land. und forstwirthschaftlichen Be⸗ trieben 636 als Gesinde beschäftigten Arbeiter, soweit dieselben nicht der reichsgesetzlichen oder einer gleichwerthigen landesgesetzlichen Krankenver⸗ sicherungepflicht unterliegen, einer reichsgesetzlichen Krankenversicherung?⸗ pflicht unterworfen werden. Redner bebt namentlich die Nothwendigkeit der ec n, des ländlichen Gesindes hervor. Die bloße statu⸗ tarische Fakultät, die jetzt bestehe, habe sich als nutzlos erwiesen; aber auch der Kommissionsantrag gehe nicht weit genug.
Die Resolution Albrecht und Genössen wird abgelehnt, die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen gelangen zur Annahme.
Det Entwurf eines Bau⸗Unfallversicherungs⸗ gesetzes ist in der Kommission ohne Aenderung angenommen worden; Anträge liegen auch zur zweiten Lesung nicht vor.
Auf Antrag des Abg. Röesicke⸗Dessau werden die Kommissionsbeschluͤsse en bloc angenommen.
Darauf wird die Vertagung beschlossen.
Schluß gegen 5is/ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr. (Vorlage, betreffend die militärische Strafrechtsyflege in Kiautschou; See⸗Unfallversicherungsgesetz; Nachtrags⸗Etats.)
Literatur.
Rahel Varnbagen?,. ein Lebens. und Zeitbild Otto Berdrow. Mit 12 Bildnissen. Verlag von eher dn Pfeiffer in Stuttgart. Preis geh 7 4, geb. d c . Mit feinen BVerständniß und liebevoller Hingabe hat es der Perfasser verfande aus dem ibm zugänglich gewordenen, reichhaltigen Material in dem e liegenden Werk eine eingehende Schilderung von Rahel von Varn, hagen s Bedeutung für ihre Zeit zu geben. Er zeigt, wie sie ducch di li'benswürdigen Eigenschaften ihreg edlen Herzens die bernorragendsten Männer und Frauen der Geisteg. und Geburtsaristokrarie in ihrem Salon um sich zu sammeln und durch innige Freundschaft an s zu ketten vermochte und entrollt gleichzeitig vor unseren Augen durch die verschiedenen Elemente, die den Verkehr in lbrem Haufe suchten, ein Bild von kulturgeschichtlicher und literarssche Bedeutung, wie es fesselnder kaum gedacht werden kann. gab wohl keine Frage von tieferem Werth, die in jenem Salen ni erörtert und nach den verschiedensten Seiten bin beleuchtet worden wäre. Rahel lelbst, eine in sich so abgeschlossene Persön lichkeit, di des Lebens Höhen und Tiefen ermessen hat, und der nichts Mensch. liches fremd geblieben, ist wohl im stande, in ihrer Eigenart daz höchste Interefse auch jetzt noch ju erregen; ja, wir müssen geraden staunen wie si in dem Flug? ihrer Hedanken ihrer Zeit weit vorausgeeilf war, fodaß viele ihrer Aussprüche wie für die Gegenwart geschtleben erscheinen. Das Werk, welches auch in seinem vornehmen Gewande weitgehenden Anforderungen genügt, muß daher als eine für jeden 2 Leser sehr interessante und geistig anregende Lektüre bezeichnet werden.
— Aus der Geschichte der Reichsstadt Müh lhausen in Thüringen. Von Professor Dr. Eduard Hey denrei ch, Archicat der Stadt. Mit 11 Holjschnitten und 6 Lichtdrucktafeln. Halle a. S. Otto Hendel. Pr. 3,50 S6 — Es giebt wenig Städte in Deutschen Reiche, die so alt sind und deren Entwickelung in rechtlicher und volkswirthschaftlicher Hinsicht so deutlich sich in den äußerst reichhaltigen Quellen der Archive nachweisen läßt, wie die Stadt Mühlhausen in Thüringen. Der Verfasser leigt unz diese Entwicke= lung von der ältesten urkundlichen Erwähnung der Stadt, die bereitg in daz Jahr 776 fägt, bis in die Reformationszeit, in der die Wirren des Thomat Münzer die behagliche Wohlhabenheit der Bärgerschaft vernichtete. Diese Wohlhabenheit rief am Ende des Mittelalterg eine lebhafte Bauthätigkeit hervor; noch beute ist Mühlhausen durch den Reich, thum an , . alterthümlichen, kirchlichen und profanen Bauten vor den übrigen Städten des Thüringer Landes ausgexeichnet. Deydenreich schildert diese Bauten unter Heigabe, von Holt chnitten. Der Reichthum des mittelalterlichen Mühlhausen spiegelt sich auch in seinem Münjwesen. Eine Reihe von Braeteaten mit dem Kalserbilde, von spätern Münzen mit dem Mühleisen, dem alten Wahrzeichen der Stadt, sowte zwei Medaillen aus dem 18. Jahr, hundert mit Ansichten von Mühlhausen sind auf einer Münitasel abgebildet. Eine Stegeltafel führt uns in die Geschichte der städtischen Verwaltung und der in Müblhausen zahlreich vertretenen Innungen ein. Außerdem sind jwel Gesammtansichten der Stadt aut verschledenen Zeiten, Aufnahmen der Archivgewölbe und eines Archip« fensters fowie die Grabplatte des Bischofs Kristan von Samland, der in Mühlbausen geboren ift, die dortige Untermarktskirchz gegründet hat und in dieser begraben liegt, beigegeben. Alle diese Tafeln sind forgfältig in Lichtdruck hergestellt. Das Buch darf Freunden deutscher Städtegeschichte warm empfohlen werden.
— Die Lieferungsausgabe des großen Prachtwerks. Daß XIX. Jahrhundert in Wort und Bild., Politische und Kulturgeschichte von Hanz Kraemer in Verbindung mit hervor ragenden Fachmännern (Deutsches Verlagshaus Bong u. Co., Berlin;
Von den letzterschlenenen Heften behandelt das 50. die Vorläufer der gegenwärtigen Pariser Ausstellung. Der von dem Geheimen Regie⸗ rungsrath, Professor Reuleaux verfaßte Abschnitt giebt eine anschan⸗, liche Uebersicht aller Veranstaltungen dieser Art nebst ihren bemerkenk⸗ werthesten Besonderbeiten, von der ersten internationalen Ausstellung, die im Jahre 1851 im Londoner Hyde. Park (Kiystall-Palast) stattfand, bis zu der glanzvollen Völkermesse in Chicago. Als Beilage ist dem Heft ein charakteristischer farbiger Faksimiledruck eines Pariser Plakat von dem Meister dieser modernen Kunst, Jules Cberet, beigegeben. Im folgenden Heft wird eine durch Druckproben vorzüglich illustrierte Erläuterung des Dreifarbendrucks gegeben. Den übrigen Inhalt bildet eine Darstellung der Entwickelung der Heilkunde in der zweiten Hälste des vorigen Jahrhunderts, jener großen Epoche, welche durch die Namen Lsster, Virchow, Koch, Billroth, Graefe gekennzeichnet wird, aut der Feder des Berliner Universitätg Dozenten Professor Dr. Pagel. Die weiteren Lieferungen bringen nicht minder interessante Abschnitte uber die epochemachenden Forschungzreisen des vorigen Jahrhunderts von Dr. Karl Weule), die an wissenschaftlichen Ergebnissen so reichen Ausgrabungen (von Dr. Hubert Schmidt) und die umwaäͤljenden Entz, deckungen auf den Gebieten der Physik und Chemie (von Dr. Albert Neuburger). — In einer der letzten Lieferungen macht das Bong sche Verlagshaus ferner die interessante Mittheilung, daß dasselbe sich ent⸗ schlossen hat, den drei ersten Bänden des Werks einen gleichartigen Supplement Band folgen ju lassen, der vorwiegend die Pariser Weltausstellung und daneben den Krieg in Süd -Afrika be— handeln wird. Es ist wohl nicht daran zu jweifeln, daß auch dieser vierte Band allseitig mit Beifall begrüßt und dieselbe Verbreitung finden wird, wie seine Vorgänger.
— Vollständiges Orthographisches Wörterbuch drt deutschen Sprach? mit zahlreichen lurgen Wort⸗ und Sach. erklärungen und Verdeutschungen der Fremdwörter von Dr. Konrad Du de n, Gymnastal. Direktor. Nach den neuen amtlichen Regeln. Sechste, verbesserte und vermehrte Auflage. Verlag des Bibliographi⸗ chen Jaftitutgs in Leipzig und KẂäen. In Leinwand gebunden, Preh 14Æñ60 4. — Diese ech Auflage des wohlbekannten Handbuch jelgt in mannigfacher Hinsicht eine Erweiterung des Inhalts, welche durch eingreifende Neucrungen der letzten Jahre erforderlich geworden ist. So haben namentlich die neuen Fachausdrücke aus dem e, . lichen Jesetzbuch und die Neuerungen der Felddienstordnung Aufnahmt
efunden; aber auch sonst ist aus der lebenden Sprache und diteratut
. worden, was dessen werth schien. Die Berbesserungen find insbesondere den Wort., und Sacherklärungen zu gute gelommen eine eingehende Durchsicht haben auch die Angaben über die Hetkunst der Wörter erfahren. Das Buch wird songch auch in dieser heuen 2 sich als ein nützliches und zuverläfsiges Nachschlagewerk be⸗ währen.
von enn Verlag
von Wilhelm Knapp Ha a. S.; jäh 3 Pet: mit Tert⸗ Abbildungen und Kunstbeilagen; 3. Heste 1ẽä 415 hat folgenden Jahalt: Gine neue
von Dr. Gd. Arning; Ueber die amerikanische graphie, von Sadalichi Hartmann; Ausländische Ümschau; Kleine Mittheilungen; Bücherschau; Erläuterungen lun Tafeln und Textbildern; Fragekasten; Vereingnachrichten.
beilagen: Tafel 18. Aufnahme von R. Eickemeyer in New Yat
60 Lieferungen zu je 60 I) nähert sich mehr und mehr dem Abschluß.
„ iiamavüre von Meisenbach Riffartb & Co. in Berlin; Tafel 19. . me von Alfred Stieglitz in New Jork; Tafeln 20 u. 21. Auf ⸗ en von R. Eickemeyer in New York.
Sandel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern zusammengestellten . de d h hren für Handel und Industrie“ )
Winke für die Ausfuhr von Nägeln.
kosten 35 15 Schilling je 1060 Pfund. Aus Großbritannien werden die
Lin Fässern eingeführt, aus Belgien in hölzernen Kisten und aus Amerlka in Säcken; man kann indessen nicht sagen, daß irgend eine Verpackungsart bevorzugt würde, Die bei der Ginfuhr, von Nägeln enfffehenden Unkosten sind die folgenden; I) der Einfuhrzoll beträgt r do des Fakturenwerthes, 2) Dockgebühren 25 Schilling für die Tonne ju 1609 engl. Pfund, 3j Lösch. und Ablieserungs⸗ oder Nieder- sagegelder 4 Schilling die Tonne, 4) Maklergebühr 1 50.
In Egvpten werden im allgemeinen Nägel belgischen Ursprungs recht begehrt, während die Nachfrage nach framösischen und englischen gabrilaten geringer ist als früher. Neuerdings soll indessen die deutsche Einfuhr gewinnen zum Nactheil der belgischen; auch sind größere Aufträge in letzter Zeit nach Amerika gegangen. In der Hauytsache verspricht ein billiger Preis am meisten Erfolg. Es werden wöhnlich Drahtstifte von 2 bis zu 20 em bestellt, die gangbarsten
orten sind indessen flachköpfige Nägel von 3, 4. 5, 6, 7 und 8 em. Hle Preise sind sehr verschieden. Der Einfuhrzoll beträgt 80/0 vom Werthe, die Spesen o/
Süd-⸗Australien kommt nur für die Einfuhr von Drahtstiften in Betrachi, da nach anderen Nägeln wenig Nachfrage ist. Stifte mit kegelförmigem Kopfe werden den flachköpfigen vorgezogen und in allen Größen und Stärken (von 1 bis 6 Zoll Länge und von Rr. 4 bis Nr. 16 stark) verlangt. Man nimmt an, daß der Ein fuhrzoll von 2 Pfund Sterling für die Tonne zu gering ist, um den Bau einer . im Lande zu ermöglichen. Die eingeführten Nägel und Schrauben kommen bauptsächlich aus Großbritannien, Deutsch⸗ land, Victoria, den Vereinigten Staaten und Belgien. Die ameri- lanischen Nägel geben vielfach Grund zu Klagen, weil die Köpfe viel ju leicht abbrechen. Die Preise schwanken sehr; durchschnittlich wurden in letzter it für die Rummern 5, 7 und 8: 10 Sh“, Nr. 9 und 10: 11 Sh., Nr. 11: 12 Sh., Nr. 123 14 Sh, Nr. 13: 15 Sh. Mm. 14: 16 Sh. und Nr. 16: 20 Sh. bejahlt. In diesen Preisen sind Ablieferung in der Kolonie, Einfuhrzoll und alle Unkosten ent
en.
In Tasmanien herrscht hauptsächlich Nachfrage nach Nägeln und Stiften für Bauzwecke und zur Herstellung von Obftkisten. Zu letzterem Zwecke nimmt man Drahtstifte Nr. 14 und 15 von 11 Zoll Laͤnge oder Nr. 12, 13 und 14 von 18 Zoll Länge. Zu anderen Zwecken werden Stifte mit kegelförmigen Köpfen bevorzugt. Im letzten Jahre erreichte die Einfuhr einen Werth von 62965 h Sterl.; daran betheiligt waren: Vletoria, Neusüdwales, Großbritannien, Deutschland, Amerika und die Niederlande. Der Einfuhrzoll beträgt 6. ** Pfd. Sterling 10 Schilling die Tonne und das Werftgeld
illing.
West-Australien hat nach der Statistik für das abgelaufene Jahr Nägel, Stifte, Bolzen, Nieten und Krampen im Werthe von IA 752 Pfund Sterling bezogen, die Statistik macht indessen keinen Unterschled zwischen diesen verschiedenen Artikeln. An dieser Einfuhr war Großbritannien betheiligt mit 10 466 Pfund Sterling, Viktoria mit 4226 Pfund, die Vereinigten Staaten mit 1992 Pfund, Süd⸗ Australien mit 1778 Pfund, Belgien mit 1239 Pfund und Deutsch⸗ land mit 960 Pfund. Am meisten werden Drabtstifte mit kegel⸗ förmigen Köpfen eingeführt, Nr. 4 bis 18 von 1 bis 6 Zoll Länge. Der Preis in Großbritannien schwankt zwischen 7 bis 18 Schilling ür 150 Pfund, woju an Unkosten noch etwa 25 00 kommen. In be⸗ trächtlicher Zahl werden auch Nägel (clouts-) von bis 14 Zoll Länge eingeführt zum Originalpreise von 14 bis 16 Schilling für 100 Pfund. (Nach belgischen Konsulatsberichten, veröffentlicht im Britisb Trade Journal.)
Zinkgruben und Zinkindustrie in Italien.
Italien besitzt bedeutende Zinkgruben in Sardinien und in den Provinzen Brescia und Bergamo. Diese Gruben befinden sich fast ausschließlich in Händen von ausländischen, meist belgischen Gesell schaften, welche fast das ganze gewonnene Erz ausführen. Von den im Jahre 1898 geförderten 132 099 Tons Zinkerz wurden 130 064 Tons in das Ausland ausgeführt.
Ein großer Theil des ausgeführten Erzes kehrt in verarbeitetem Zustande wieder nach Italien zurück. So wurden im Jahre 1898 38 129 42z Zink in Brotform und 30144 dz Zink in Platten nach Italien eingeführt. Die Produktion von Zinkweiß in Italien belief sich im Jahre 1898 auf 8400 dz und die Einfuhr auf 5728 dæ.
Unter diesen Verbaͤltnissen hat Italien natürlich das größte In⸗ teresse daran, das im Lande gewonnene Zinkerz auch im Lande für den beimischen Bedarf zu verarbeiten. Zu diesem Zwecke sollen in Monteponi auf Sardinien sowie im Bremboflußthal bei Bergamo die erforderlichen Fabrikanlagen errichtet werden. Besonders günstige Verhältnisse find bei Bergamo vorhanden, wo die großen Wasserkräfte in elektrische Energie umgewandelt werden können. (Nach einem Bericht des Kalserlichen Konsuls in Ancona.)
Niederlande.
Beränderungen in dem Tarif der Waarenwerthe für Nie derländisch⸗Ost indien. Der Tarif. der bei Berathung der Fin« und Ausfuhrzölle in Niederländisch⸗Ostindien zu Grunde zu legenden Waarenwerthe für das 2. Vierteljahr 1900 weist gegenüber dem seltherigen Stande folgende Abweichungen auf:
Gruppe. Benennung der Waaren Maßftab Werth
Gulden 1. Irdengeschirr: Porzellan. Teller, weiße, runde von 16 bis 18 em Dutzend (O0, 8h * * * * 19 2 1— ö 2 2 = 120 = ö ö . 1,35 2. Hautegift, flůssiges 0,90 3. ö. 7,75 1,35 0, 42
(geandert hinsichtlich des Werthes)
3. Früchte, getrocknete, lose verpackt und in Büchsen: Tafelmandeln, Tafelrosinen mit Stielen, nicht anderweitig genannt, Prünellen, Dirne nr
eande 1. Irdenglfft ⸗
. subtropischen Kultur im Kaukasus. e subtropische Kultur entwickelt sich im Kaukasas recht schnell. Außer mit Thee sind von dem Apanage⸗Ressort noch eine Reihe von Versuchen mit der Anpflanzung anderer fubtropischer Gewächse in Tschakwa. gemacht worden, wo die Bodenbeschaffenheit und das Klima hierfür geeignet erschienen. Gegenwärtig hat man schon Nachrichten über die Erfolge dieser Versuche, und zwar namenstich in Bezug auf die Bambusrohrpflanzungen, Äpfelsinen“', Bau mwollen⸗ pflanzen, Ramie⸗ und einige andere tropische Pflanzen, die man n dem Apanagengut Tschakwa anzubauen versucht hat. Das Bambugrohr wurde von der Apanagen⸗Expedition theils aus China theils auß Japan gebracht. Vorläufig ist die Plantage zwei Bessä— tinen groß, wird sich aber voraussichtlich von Jahr zu Jahr ver— tößern. Das Bambusrohr giebt eine normale Ernte im vierten ahr seiner Anpflanzung. Die dritte wichtigste Branche ist die
Kultur der Mandarinen, der kleinen süßen Apfelsinen, die widerstands⸗ fählger und sicherer sind als die gewöhnlichen Sorten. In Tschakwa ist ein Vorrath von daselbst gezogenen Stecklingen für eine Fläche von fünf Dessätinen vorhanden; dieser Vorrath soll im Jahre 1960 voll auf der im Jahre 1859 vorbereiteten Plantage verpflanzt werden. Das Unternehmen hat unzweifelhaft elne Zukunft und ver— spricht eine hohe Einnahme. Bei 306 Stück Frucht tragenden Bäumen auf einer Dessätine und bei einer Normalernte von 500 Stück pro Baum kann die Dessätine 750 Rubel brutto einbringen. Auch andere Anpflanzungen sind in Tschakwa vorzüglich fortgekommen; aus dem Bast eines dort gezogenen Baumes wird sehr gutes Papier be⸗ reitet, auch macht man daraus vorzügliche Tapeten, Möbelbezüge Leder Tapeten) und sogar Leibwäsche und Fußbekleidungen, wie sie beisplelsweise die japanische Armee im Kriege gegen China trug.
Diese Wäsche läßt vorzüglich die Ausdünstung durch, ist warm, besitzt große Dehnbarkeit und ist außerordentlich billig. Die Stoffe werden ohne Gespinnst und Gewebe hergestellt, durch einfaches Walken.
Sechs Dessätinen Plantagen sind mit Ramie berflanzt. Nach den klimgtischen Verhältnissen kann die Ramie in Tschakwa vor züglich gedeihen, erfordert aber eine verstärkte Bedüngung und Be— arbeitung des Bodens.
Bei der Bearbeitung mit Handbetrieb erhielt man sehr gute Fasern, die Kosten stellten sich aber auf 20 Rubel und mehr für ein Pud. (Russischer Regierungs⸗Anzeiger.)
Serbien.
olltarifierung von baumwollenen Geweben,. Um alle Zweifel bezüglich der Verzollung der unter den Namen „Oxford, Zephir, Konofos“ eingehenden baumwollenen Gewebe zu beseitigen und eine gerechte und einheitliche Behandlung dieser Wagren herbei⸗ zuführen, hat der serbische Finanz⸗Minister durch Zirkularerlaß an die Zollämter verfügt, daß die nach Herstellung und Verwendung verschiedenen Gewebe, welche im Handel die Bezeichnung . Oxford, Zephir, Konofos“ führen, in drei Gruppen nach von ihm angenommenen Mustern eingetheilt werden. Die mit J. bezeichneten e f, sind als feine und leichte Gewebe nach der Tarifnummer 304 zu behandeln; die mit II. bezeichneten Muster gehören zu den dichten baumwollenen Geweben nach der Tarifnummer 301; die mit III. beieichneten Muster sind als Oxford, Zephir und Konofos der in Nr. 296 des allgemeinen rr. vorgesehenen Sorte und Qualität zu betrachten. Den ollämtern sind diese Muster mit der Anweisung zugefertigt worden, in Zukunft nur auf die Feinheit und Fabrikation der zur Verzollung gelangenden baumwollenen Gewebe zu achten, dieselben genau mit den drei übersandten , zu vergleichen und die Waaren alsdann ohne Berücksichtigung ihrer Benennung in den Rechnungen und Deklarationen zu verzollen. Bei der Verzollung ist das Dessin der verschiedenen Gewebe gar nicht zu berücksichtigen.
Berechnung des Zolls nach dem Bruttogewicht. Im Gesetz, betreffend den Allgemeinen Zolltarif vom 8. Januar 1899 (. Hand. ⸗Archib 1899 1. S. 282), besteht zwischen dem Artikel 8 sub b, wonach der Zoll nach dem Bruttogewicht einer Waare, auf welche nicht mehr als 16 Dinar Zoll per 100 kg zu erheben ist, berechnet werden soll, und dem Artikel 21 desselben 3 welcher vorschreibt, daß der dem neuen Gesetze angehängte Zolltarif auch weiter in Kraft bleibt, ein Widerspruch, da im Tarife eine Tara auch für Waaren vorgefehen ist, welche weniger als 10 Dinar ver 100 kg zahlen. Nach Vergleichung des Tariftextes mit den Bestimmungen des genannten Gesetzes hat der serbische Finanz ⸗Minister auf Grund des Artikels 20 des Gesetzes, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, entschieden, daß in Zukunft der 5 nach dem Bruttogewicht von allen Waaren und allen Produkten zu erheben ist, welche im All gemeinen Tarif unter den Nummern 1, 12, 29, 52, 56, 95, 191, 113, 114, 115, 151, 161, 208, 209, 210, 214, 215, 218, 225, 226, 233, 248, 256, 261, 266, 267, 268, 271, 286, 307, 312, 313 und 314 genannt sind. Diese Erhebung des Zolles vom Bruttogewicht der ge⸗ nannten Waaren ist nur dann anzuwenden, wenn dieselben aus Nicht⸗ vertragsländern eingeführt werden oder wenn bei der Verzollung aus⸗ drücklich die Anwendung des Allgemeinen Zolltarifß von dem Importeur beantragt wird. Bei den aus Vertrageländern zur Einfuhr gelangenden Waaren sind bei der Verjollung bezüglich des Tara abzuges stets die Bestimmungen der Vertragstarife anzuwenden.
, , , von Olein. Olein — Klumpen von Fett und Sel — ist in keinem Vertragstarife, sondern nur im Allgemeinen rl eri in Gruppe TII sub. Nr. 273 vorgesehen, wonach dasselbe keinen Einfuhrjoll zu jahlen hat. Im Gegensatz hierzu hat das Waarenverzeichniß diese Waare auf Seite 1410 in die Nr. 266 des Allgemeinen Zolltarifs eingereiht und mit einem Zoll von 2 Dinar per 16060 kg belastet. Zur Beseitigung dieses Widerspruchs hat der ferbische Finanz ⸗Minister entschieden, daß Olein der Nr. 273 des Tarifs zuzurechnen ist, weil dasselbe dort ausdrücklich durch das Ge setz, betreffend den Allgemeinen Zolltarif, vorgeseben ist. Demzufolge haben die Zollaͤmter in diesem Sinne die erforderliche Korrektur im Waarenverzeichniß vorjunehmen und Olein bei der Einfuhr zollfrei einzulafsen, wie dies vom Gesetz vorgesehen ist. (. Srpske No vine? vom 24. u. 25. März / B. u. 7. April 1900, Nr. 67 u. 658.)
Vereinigte Staaten von Amerika.
Zolltarifentscheidnngen. Lithographische Drucke von unbedeuten dem Werth, auf Holz geklebt, sind nicht als Bilder zollfrei, sondern als Holiwaaren zu verzollen.
Proben von Spirituosen und destillierten Getränken sind ohne Rücksicht auf ihre Menge zollpflichtig, so J. B. Kognat in Flaschen von 1s1 Quart. -
Stabl in Stangen, vol iert und gehärtet, Drahtmaß Nr. J. bekannt als „drill rods“, wird nach § 135 des Tarifs zu dem entsprechenden ö verzollt und wegen der Polierung mit einem Zuschlagszoll von E Cent pro Pfund nach 5 141 belegt. Polierter, üngehärteter Stahldrabt, ÜUhrdraht, Drahtmaß Nr. 10 und 11. unter⸗ liegt nach 5 137 des Tarifs einem Zoll von 45 0,ο vom Werth.
Gel Waaren, für welche im Ausland eine Ausfuhr⸗ vergütung nach ihrem Gewicht gewährt wird, und deren Gewicht auf dem Trangpvort nach den Vereinigten Staaten aus natür- lichen Ursachen eine Einbuße erfahren hat, wird der Zuschlagszoll nach dem Gewicht zur Zeit ihrer Auzfuhr und nicht nach dem verminderten Gewicht bemessen.
Gardinen, die jwar auf der Nottinghamer Spitzengardinen⸗ oder Kettenmaschine hergestellt sind, dann aber auf einer sogenannten cording machine eine weitere Verarbeitung erfahren haben, die lhnen das Ansehen gestickter oder appliquierter Gardinen giebt und ihren Werth bedeutend erhöht, werden nicht nach 5 340, sondern nach § 339 des Tarifs verzollt.
Gereinigtes Wollfett, ein pbarmazeutisches Präparat, bekannt unter der Bejeichnung „adeps lanas anhydrous“, das dem Lanolin ähnlich ist, fällt nicht unter den handelsüblichen Begriff Wollfett und ift daher nicht nach § 279, sondern nach S 3 ju
ver zollen.
Nitrobenzol, bekannt als tünstlichss Bittermandeldl“ oder Mirbanöl! ist nach 5 524 des Tarifs zollfrei.
Uhrketten aus Leder und voltertem Stahl werdeg als , . nach 5 434 des Tarifs mit 60 /, vom W verzollt.
Gebräuchliche und gewöhnliche Verpackungen beein flusfen nicht die Tarifierung der Waage, die sie enthalten, und werden, selbst wenn sie einen höheren Werth als die Waare haben, wie diefe verzollt. — Kolopbonium in runden Zinnkapseln von eiwa 15 Zoll Durchmeffer und 15 Zoll Höhe ist nach Abschnitt 6 des Tarifs mit 205 vom Werth als „nicht besonders genannter be= arbeiteter Artikel! zu verzollen. Die Iinnkapseln sind als gebräuchliche Verpackung anzusehen.
Kleine Zeugproben auf Pappe in Buchform mit gedruckter Beschreibung und Bezeichnung der Muster sind gemäß richterlicher Entscheidung nicht nach 50l des Tarifs zollfrei, sondern nach § 403 zu verzollen.
Lange schmale baum wollene Schnüre, Schuh band schnüre, die nach ihrer Cinfuhr zu Schubbändern varschnitten werden, unterliegen gemäß richterlicher Entscheldung nach 5 359 des Tarifs einem Zoll von 60 oo vom Werth. .
Bel Aethylchlorid wird die Verpackung in Glasgefäße mit einem Verschluß ähnlich dem von Farbentuben, aus denen der Inhalt durch Drücken und Pressen mit der Hand entleert wird, als gebräuch ah im Sinne des Administratiogesetzes vom 10. Juni 1890 an— gesehen. .
Das Modell eines menschlichen Auges fällt nicht unter die nach 5 638 des Tarifs zollfreien Artikel.
Gravierte Platten in Form von Tischplatten zum Gebrauch für Glaßarbeiter, die zum Anbringen von Mustern und Figuren auf Glasplatten benutzt werden, sind nicht als gravierte
latten im Sinne des § 166 des Tarifs anzuseben; unter 63 aragraphen fallen nur die zum Druck auf Papier und ähnliches Material bestimmten Platten.
Kleine Spiegel mit Rahmen und Räckseite aus Kollodium, zusammen mit kleinen Schnurrbartkämmen in Kollodium-⸗ Futterale verpackt, sind nach 5 17 des Tarifs mit 65 Cent pro Pfund und mit 25 0, vom Werth zu verzollen.
Opal in Form von kleinen Knöpfen mit vier Löchern unterliegt nach 8 414 des Tarifs einem Zoll von 0 do vom Werth.
Abschnitte, bestebend in Stücken rober Schlacke, von Eisen in Stangen, Stäben oder Ingots, bei deren Her— stellung Holzkohle verwendet worden ist, mit einer mechanischen Schere abgeschhilten, sind als Gußeisenabfall nach 8 122 des Tarifs — 4 Dollar pro Tonne — zollpflichtig.
Chinesische Vogelnester unterliegen nach Abschnitt 6 des Tarifs einem Zoll von 20 0, vom Werth.
Dry Ferrodor“, ein dunkelgraues feines Pulver mit metallischem Glanz, enthaltend 92.04 5/0 Eisenorxyd und S, 4s 0/0 unlösliche Substanz, ist nach Abschnitt 6 des Tarifs mit 20 0ͤ0 vom Werth zu verzollen.
Teakholz zum Schiffsbau ist nach F699 des Tarifs zollfrei.
Neue Kupferbergwerke im Tanana⸗Distrikt.
Nach einem Bericht des Konsuls der Vereinigten Staaten von Amerika in Dawson zieht der Tanana-⸗Distrikt die allgemeine Auf⸗ merksamkeit auf sich wegen des wundervollen Reichthums seiner Kupfererzlager. Große Massen fast reinen Kupfers sind an den ver⸗ schiedensten Orten des Landes gefunden worden, und es haben sich auch schon Gesellschaften zur Ausbeutung dieser Enlager gebildet. Die unmittelbare Nähe des Prinz William⸗Sundes sowie der Reich thum des Landes an Holz und Wasser sichern eine sehr günstige Ent⸗ wickelung des Bergbaues.
Ungeachtet der Schwierigkeiten und Gefahren eines Marsches von 1200 bis 1400 Meilen über Schnee und Eis in der ungünstigften Jahreszeit sind in der Zeit vom 4. Dezember 1899 bis 1. März 1900 nicht weniger als 700 Leute von Dawson nach Nome abgereist, und Tausende warten nur das Frübjahr ab, um mit erster Gelegenheit ebenfalls nach dem neuen Eldorado zu wandern, da von Nome sehr ermuthigende Berichte eingelaufen sind.
Die Ausbeate der gegenwärtigen Saison wird auf 20 bis 25 Millionen Dollars geschätzt, ungefähr doppelt so viel wie im Jahre zuvor. (Ehe Journal of Commeres and Commercial Bulletin.)
Die Bevölkerung Cubas.
Die Volksjählung Cubas brachte ein unerwartetes Ergebniß in zweifacher Hinsicht: die Bevölkerung ist stärker, als man annahm, und die Schwarjen bilden einen kleineren Theil, als allgemein ge—⸗ schätzt wurde. Die gegenwärtige Einwohnerzahl von 1572797 ist so ftark wie vor dem Aufstande; entweder hat man früher die Ein⸗ wohnerzahl viel zu niedrig geschätzt, oder die Verluste infolge des Aufstandes und des Krieges sind zu boch angegeben worden. Die farbige Bevölkerung sollte nach früheren Schätzungen ungefähr die Hälfte der Einwohnerschaft bilden, einige schätzten sie sogar auf mehr als die Hälfte; jetzt hat sich herausgestellt, daß es auf der Insel nur 505 243 Farbige giebt, also noch etwas weniger als ein Drittel. Das weibliche Geschlecht überwiegt bei den Schwarzen um 30 842 und bei den einheimischen Weißen um 185 564; die fremden Weißen sind meist Männer. Wahrscheinlich rührt diese Ueberzahl des weib⸗ lichen Geschlechts von den Verlusten des Aufstands und Krieges her. 2809 der gesammten Einwohnerschaft können lesen und schreiben, von den über zehn Jahre alten Einwohnern sind es sogar 43 0,0. Diese Zahlen sind zwar nicht sehr erfreulich, aber immerhin besser, als man r n. 5 (The Journal of Commerce and Commercial Bulletin.
Fleischausfuhr Süd ⸗Australiens.
Süd ⸗Australien hat noch nicht 500 009 Einwohner, gleichwohl führte diese Kolonie im letzten Jahre 71 260 geschlachtete Schafe, 1362 Hammel, 407 096 Kaninchen, 14 826 Zungen, 212 812 Nieren und elne große Menge sonstiger Fleischstücke nach Großbritannien aus. Diese Waaren hatten einen Weg von ungefähr 12 000 Meilen quer über den Aequgtor um die halbe Erde zurückzulegen, um einen Markt jzu finden. Mit den genannten Fleischwaaren gingen auch noch aus jenem fernen Lande eine Menge Enten, Gänse, junge Enten und Hühnchen auf den europäischen Markt.
(The National Provisionsr.)
Zwangsversteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin gelangten die nachbe eichneten Grundstücke zur Versteigerung: Chausseestraße 122, dem Rentier H. Engel gehörig. Nutzungswerth 31 490 * Mit dem Meistgebot von 550 096 M wurde Rentier Samuel Friedlaender, Dranitenburgerstraße 21, Ersteher. — Pankstraße 5b., dem Fabrik⸗ besitzer H. Werner gehörig. Nutzungzwerth 7170 6 Mit dem Baargebot von 34900 M und S0 969 1M. Hypothelenübernahme wurden Rentier F. Lück in Wilmersdorf und Genossen Ersteher. — Mankteuffelstraße 68, dem Tischlermeister Gustavp Schmidt gehörig. Nutzungewerth 18 090 4 it dem Baargebot von 20 000 und 250 000 M Hypothekenübernahme wurde prakt. Art Dr. med. S. Jacoby, Genthinerstraße 33, Ersteher. — Auf⸗ gehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung in Sachen 1, Straße 2, Abtheilung 13 1, dem Kaufmann B. Jacoby arg — , n r 99, R. Wegener gehörig. — Lehrterstraße 55, E. u. Bohm gehörig.
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