.
Personal⸗BSerändernungen.
gstõniglich Preußische rr, ö
Offijiere, Fäbnriche ꝛc. Ernennungen, Befrderungen und Alt . Im aktiven Heere. Berlin, 6. Mai. Graf v. 6 ee, Ben. Oberst der Kay. mit dem Range eines Gen. Feldmarschalls. Gen. Adjutant Seiner Maijestät des Ktaisers nnd Königs, Gen. Inspekteur der 3. Armee . Inspektion, Chef des Schlezwig. Feld. Art. Regts. Nr. 9 und ü la zuitè des Königs Ulan. Regt. (i. Sannob) Nr. I3, zum Gen. Feldmarschall. v. Dei nes, Gen. Lö. von der Armee, unter Belafsung in dem Verhältniß als Ober Gouverneur der Prinzen Söhne Seiner Majestät des Kailers und Königs Königliche Hoheiten, zum Gen. Adjutanten Seiner Majestät des Kaiserg und Königs, — ernannt.
Schi oß Ürville, 11. Mai. v. Ha bnke, Oberlt. im 1. Garde⸗ Regt. 4. F., kommandiert zur Dienstleistung beim Großen General- stabe, für die Dauer der Mitte September d. J. abzuhaltenden
anzper der Marine an Bord S. M. Linienschifses Kaiser riedrich III. kommandiert.
ÄAbschiedsbewislligungen. Im Beurlaubtenstande. Schloß Üürville, 11. Mai. Philippi, Lt. der Res. des Füs.
ts. von Gersdorff (Hess ) Nr. S0, aus seinem bisherigen Militär- verbältniß ausgeschieden; gleichseitig im Sanstätskorpg und zwar als Assist. Art der Res. mit einem Patent vom 18. August 1899 wieder⸗
eftellt. 661 gvan gelische Militär Geiftl iche.
19. April. Schönermark. Div. Pfarrer von der 33. Div. in Mötrchlngen, zur 34. Dip. in Metz, Kliche, Dio. Pfarrer von der 346. Div. in Metz, zur 33. Div. in Mörchingen, — zum 1. Mai 8. J.
versetzt. set Beamte der Militär ⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs. Ministeriums. 2. April. Raufch, Intend. Sekrstär von der Intend. des Garde, Korps, zum Seheimen erpedierenden Sekretãr und Kalkulator im Kriegs Minifte⸗˖ rium ernannt. .
4. April. Scholtz, Intend. Registrator von der Intend. des VI. Armee Korps, zum Gehelmen Registrator im Kriegs⸗Ministerium ernannt.
11. April. Kitte, Lazareth⸗Insp. auf Probe in Darmstadt, zum Lajareth⸗Insp. ernannt.
II. Aprst. Bölling, Proviantamts Kontroleur auf Probe in Dien ze, zum Provlantamts. Kontroleur ernannt.
34. April. Gerlach, Provlantamts ⸗Assist. in Wesel, zum 1. Jull 1900 nach Breslau versetzt.
26. April. Gehry, Roßarzt der Landw. 1. Aufgebots, der Abschied bewilligt.
27. April. Michael, Intend. Referendar von der Intend. des Garde Korpz, unter Ueberwelsung zur Korps, Intend, des IV,. Armee= Korpg, zum etats mäß. Intend. Ässessor, Köppe, Wirthschafte⸗Insp. bei dem Milltär⸗Knaben-Etziehungsinstitut in Annaburg, zum Ren⸗ danten bei der Unteroff. Vorschule daselbst, Teß ner, Hausinsp., zum Wirthschafts⸗Insp., Gerlach, Sekretär, zum Hausinsp., bei dem Militär⸗Knaben. Erziebungsinstitut in Annaburg, — ernannt.
29. April. Schwenecke, Zahlmstr. vom Kurmätk. Drag. Regt. Nr 14, auf seinen Antrag zum 1. Juli 1900 mit Pension in den Raheftand versetzt. .
30. April. Lueck, Proviantamts. Assist. in Danzig, zur Armee⸗ Konservenfabrik in Spandau, Koschorek, Previantamts ˖ Assist. in Koblenj, nach Danzig. — versetzt. Stosfregen, Proviantamts⸗ Aspir., als Provlantamts . Assist. zum 1. Mai 1900 in Koblen an—⸗ geftelll. Steinert, Ober ⸗Feuerwerker, zum technischen Insp. bei der Art. Prüfungekommission ernannt.
1. Mai. Prof. Dr. Dziob ek zum etatsmäß. Lehrer bei der vereinigten Art. und Jagen. Schule, Bethke, Lazareth-Insp. in Stralsund, zum Lazareih Verwalt. Insp. Münchmeyer, Schneider, Intend. Bureau⸗Diätare von den Intendanturen des VI. und JX. Armee-Korps, zu Intend. Sekretären, Seefeldt, Kanzlei⸗ Diätar von der Intend. des TIV. Armee Korps, zum etatsmäßigen Intend. Kanzlisten, — ernannt.
3. Mal. Müller, Intend. Rath von der Korpe⸗Intend. des VI. ju der des VIII. Armee Korps, Braesemann, Intend. Sekrelär von der Korps. Fatend. des VIII. Armee-Korps zu der des Garde ⸗Korxs, Lissel, Intend. Sekretär von der Intend. der 10 Div.
u der Korvs. Intend. des VIII. Armee Korpz, — versetzt. Deschner, n Insp. in Rostock, auf seinen Antrag zum 1. Juni 1900 mit Pension in den Rubestand versetzt.
5. Mai. Kleemann, Remonte⸗D ot. Administrator und Ober⸗ Insp. zu Hunnesrück, der Charakter als Königlicher Ober. Amtmann verliehen. Patzeck, Lazareth⸗ Insp. in Spandau, nach Rostock, Forch, Lazaretb. Insp. in Koblenz, nach Spandau, — versetzt.
8. Mai. Wil tens, Zahlmstr. Aspir, zum Zablmstr. beim IH. Armee⸗Korps ernannt.
söniglich Bayerische Armee.
Offtziere, Fähnriche ꝛc., Ernennungen, Beför⸗ derungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 30. April. Fihr. v. Pechmann, Oberlt. à la suits des 14. Inf. Regt. Hart⸗ mann, als überzäbl. in dieses Regt. wiedereingereiht.
5. Mai. Simons, Masor j. D. beim Bezirks Kom mando gudwigẽhafen, Matulkg, Hauptmann z. D. beim Bezirks Kommando Dillingen, Hauner, Rittm. z. D. beim Bezirks Kommando II München, letztere beide unter Verleihung des Charakters als Mojor, zu Bezirks Offizieren erna unt. Thaufelder, Feuerwerks. Oberlt. der 2. Feld ˖ Art. Brig., zum Feuerwerks⸗ Hauptm, Unger, Feuerwerks⸗ Lt. des Art. Depots Auge burg, kommandiert zum Filial⸗Art. Depot Lechfeld, jum Feuerwerks Oberlt.,, Winterstein, Dber⸗Feuerwerker des 1. Fuß · Art. Regtz. vakant Bothmer, jum Feuerwerke ⸗Lt., — befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 28. April. Roth, Fähnr. des 7. Inf. Regts. Prinz Leopold, zur Disp der Ersatzbeborden entlassen.
2. Mai Kremnitz, Lt. des 5. Cbev. Regts. Erjberzog Albrecht von Oefterreich, behufs Uebertritis in Königl. preuß. Militärdienste der Abschied bewilligt.
⸗ 5s. Wai. Weißmann, Malor 3 D. und Bezirke. Offizier beim Bezirks ⸗Kommande 11 München, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform deg 4. Inf. Regts. König Wilhelm von Württemberg und unter Verleihung des Charakters als Oberstlt., Edrich, Major j. D. und Benrks. Offizier beim Bezirks Kommando Dillingen, mit der Er— laubniß zum Tragen der Uniform des 9. Inf. Regts. Wrede, v. Moers, Mojor z. D. und Bezirks, Offizier beim Beziks— Kommando Läadwigshafen, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uaiform des 7. Infanterie Regiments Prinz Leopold, Fischer, Feuerwerks Hauptm. des Art. Depots Ingolstadt, komman. diert zum Filial⸗Art. Vepot Neu ⸗Ulm, mit der Erlaubniß zum Tragen der biherigen Uniform, — sämmtlichen mit den für Veiabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen mit der gesetzlichen Pension der Abschied
bewllligt. Beamte der Militär Verwaltung.
b. Mai. Lüst, Kasernen⸗Insp. der Garn. Verwalt. München, kommandiert im Kriegs⸗Ministersum, zum Garn. Verwalt. Insp. be fördert. Aumann, Kasernen ⸗Insp. auf Probe und Militär⸗ Anwã ef zum Kasernen. Insp. bei der Garn. Verwaltung Ingolstadt ernannt.
Deutscher Reichstag.
194. Sitzung vom 15. Mai 1900, 1 Uhr. Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs eines See⸗ Unfallversicherungsgesetzes auf Grund der Beschlüsse
S1 bestimmt über den Umfang der Versicherung. Danach fallen unter die Versicherungspflicht die Sch iffsbesatzungen auf deutschen Seefahrzeugen und die in inländischen Betrieben, schwimmenden Docks, Lootsen⸗, Rettunge⸗ und Bergungsfahr⸗ zeugen beschäftigten Personen.
Abg. Molkenbuhr (Son) befürwortet einen Antrag, dem §z 1 folgende Ergänzungen hinzuzufügen; - Klimatische Krankheiten und diejenigen Todesfälle auf See oder im Auslande, welche nicht nach- welglich auf außerhalb des Betriebes egen Ursachen zurückjuführen sind, find als Unjälle im Sinne dieses Gesetzes zu erachten. — Der Antragsteller welst darauf hin, daß auch in der See ⸗Berufsgenoffen⸗ schaft selbst diese Forderung im Prinzip al berechtigt anerkannt worden sei, und sucht darzulegen, daß die Frage am Kostenpunkt nicht scheitern könne.
Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Reichzamt des Innern Caspar: Der Antrag hat thatsäͤchlich eine lange Vorgeschichte. Gegen die Forderung ist stetz der Haupteinwand erhoben worden, daß, wenn man die klimatischen Krankheiten hier als Unfälle gelten laffen will, überhaupt die sogenannten Berufskcankheiten bei der Unfallver⸗ sicherung besonders in Betracht zu ziehen sind. Bei der See⸗Herufs⸗ genossenschast ist indessen durch die neue Invaliden ⸗Versicherunggsgesetz ; gebung die Möglichkeit gegeben, eine Wittwen. und Waisenversicherung für die Seeleute durchjuführen, welche auch für die im Antrage berührten Eventualitäten Fürsorge trifft. Der Zeitpunkt für diesen An- trag ist also nicht opportun gewählt. da die praktische Durchfübrung dieser Vorschriften des , ,, , . noch aussteht. Der Kostenpunkt ist auch nicht außer Acht zu lassen; die Belastung der See⸗Berafsgenossenschaft wird durch die jetzt zu berathende Vor⸗ lage erheblich erböht und würde mit der Annahme dieses Antrages um weitere 25 0 o erhöht werden.
F 1 wird nach Ablehnung des Antrages Molkenbuhr un⸗ verändert nach der von der Kommission beschlossenen Fassung angenommen.
Nach 8 8 ist Gegenstand der Versicherung der Ersatz des Schadens, welcher durch Körperverletzung und Tödtung entsteht.
In den Absätzen 2 und 3 des S 8 wird bestimmt, daß dem Verletzten und seinen Hinterbliebenen ein Anspruch nicht zusteht, wenn er den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat; der Anspruch kann ganz oder theilweise abgelehnt werden, wenn der Verletzte den Unfall bei Begehung eines Verbrechens oder vorsätzlichtn Vergehens sich zugezogen hat; die Ablehnung kann auch ohne Feststellung durch strafgerichtliches Urtheil erfolgen, falls diese Fesistellung wegen des Todes oder der Abwesenheit des Betreffenden oder aus einem anderen in seiner Person liegenden Grunde nicht erfolgen kann. — Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz) beantragen die Streichung der Ab⸗ sätze 2 und 3.
Abg. Molkenbuhr empfiehlt diesen Antrag zur Annahme. Er weist darauf hin, daß unter die Kategorie der ganz oder theilweise abzulehnenden Ansprüche die zablreichen Fälle gerechnet werden würden, in denen ein sogenannter Selbstmord“ vorliege. Als Selbstmorde würden erfahrun zsmäßig auf den Schiffen eine große Zihl von tödt⸗ lichen Unfällen angesehen, welche aus irgend welchen Gründen nicht hätten aufgeklärt werden können. Anders sei die unverhältnißmäßig große Zahl der Selbstmorde“ auf den deutschen Schiffen garnicht zu er⸗ klären. Sehr oft komme es vor, daß die in den Maschinen⸗ und Kesseltäumen beschäftigten Leute, die in furchtbarer Hitze arbeiten müßten, sich einmal aus der Luke berausbögen, um etwas frische Luft ju schöpfen, sich bierbei hinauslegten, ins Wasser fielen und ertränken; in solchen Fällen werde vielfach keine Rente gejablt, wenn Zeugen des Vorfalls nicht vorhanden wären. Solche Beispiele spielten sich nicht nur auf dem ersten besten Schiffe ab, sondern auch . B. auf den Llovyddampfern und anderen Schiffen, die den Stol unserer Handelt flotte bildeten. Vor dem Seeamt in Hamburg sei ein derartiger Fall verhandelt worden, der einen 16sährigen Steward betroffen habe. Ein anderer Fall babe eine Anklage gegen einen Seemann betroffen, der der Meuterei beschuldigt worden, weil er einen betrunkenen Kapitän, der das Schiff in Gefahr brachte, durch Einsperren hätte unschädlich machen lassen; der Mann sei glänzend freigsprochen worden.
Geheimer Ober⸗Regierungstatb Caspar bittet, den 8 unver⸗ ändert zu lassen. Es müßten die gleichen Geundsätze für die gesammte Unfall versicherung gelten. Lägen Fälle vor, wo der Verunglückte in seiner freien Selbstbestimmung behindert gewesen sei, so finde eben arch eine nähere Prüfung der besonderen Umstände des Falles statt. Der zuletzt erwähnte Fall habe ja mit Freisprechung geendet, komme hier also garnicht in Betracht. ö
Abg. Stadthagen (So,) fübrt aus, die vorgetragenen Fälle seien doch schlagend genug. Die Seeleute würden unmöglich versteben können, wie man ihnen hier eine Minderung ihrer berechtigten An— sprüche auferlegen könne. Kein Fall sei in der Kommission oder im Plenum angeführt worden, daß eine Rente unberechtigter Weise be⸗ will gt worden wäre. Heute werde die Rente in den Fällen der Ab sätze 2 und 3 gejablt; das solle nun anders werden, und eine solche Virschlechterung werde lediglich damit motiviert, daß die Gruntsätze der Rentengewährung für alle Zeige der Uafallversicherung die gleichen sein sollten. Redner bittet, diesem neuen Ausnahmegesetz gegen die Seeleute nicht zuzustimmen.
Der §z 8 wird unverändert angenommen. .
Nach Z 9a gilt als Jahresarbeits oerdienst der zur Schiffs⸗ besatzung gehöcenden Peisonen das Elffache (Vorlage: Zehnfache) desjenigen vom Reichekanzler festzusetzenden Durchschnitte— bettags, welcher bi der Anmusterung ober Anwerbung durch⸗ schnittlich für den Monat an Lohn (Heuer) oder Gehalt ge⸗ währt wird, unter Hinzurechnung von 23 des für Vollmatrosen geltenden Durchschnittssatzes als Geldwerth der auf Seefahr⸗ zeugen gewährten Beköstigung. — 2b besagt, daß als Jzhreg— arbeite verdienst der übrigen auf Grund des 5 1 versicherten Personen das 300fache des durchschnittlichen, täglichen Ver⸗ dienstes gelten soll.
Abg. Molkenbubr fübrt auz, es sei vorhin die Rede dabhon gewesen, daß für die gesammte Unfallversicherung dieselben Grundsätze in Geltung gesetzt werden sollten; bier werde dieses Prinzip aber verletzt. Die See Unfall. Berufsgenossenschaft habe sich bereit erklärt, statt des geltenden Neunfochen das Zebnfache der monatlichen Heuer der Rentenberechnung zu Giunde legen zu lassen; die weitergebenden Ansprüche aber seien unberechtigt. Warum dies unberechtigt sein solle, werde nicht gesagt und könne auch nicht g⸗sagt werden, denn es sei eben absolut nicht zu begründen, weshalb die Wittwen der Seeleute durchaus eine geringere Rente eihbalten sellten, als die Witwen anderer gegen U fälle reichsgesetzlich versicherter Per- sonen. Die Unfalltenten der Se Lute seien von jeber die niedriasten und unzureicheadsten gewesen. Das werde nicht eber besser werden, als bis man mit dem veralteten System der Duichschnittslöbne breche und nach dem Individuallobn die Renten bemesse. Dieses bezwecke der sozialdemokratische Antrag, den 5 9a und im §5 9 das Wort übrigen“ zu streichen. Auch gegen dieses Verlangen babe man den Einwand der praktischen Undurch ührbarkeit erboben. Aber gerade das I tzige Verfahren der Ste Uafall⸗Berufsgenossenschaft sei mit so viel Weiterungen und Schwierigkeiten vaknüpft, das das Umlageverfahren auf Grund der Individuallöbne ohne weitereg eine Wereinfachung darstellen würde. Der weitere Einwand, daß es bei der Schiffsmann⸗ schaft sich um ein ganz besonders staik fluktuierendes Element handle, balte auch nicht stand; denn größer als bei den Bauarbeitern dürfte das Hinundberziehen auch bei den Seeleuten nicht sein, und die Bau arbeiter erfreuten sich doch der Rentenberechnung nach dem Indivioual—⸗ lohn. Es werde ferner darauf hingewiesen, daß die Oftsee⸗ rhederei die daraus erwachsende Last nicht tragen könnte. Thatsächlich sei die Ostseerhederei sehr stark zurückgegangen, die
der XXI. Kommission.
Nordseerhederei entsprechend gewachsen; wolle man aljo die kleine
Ostseerbederel schützen, so müßte erft recht jum
lohn k denn die Offfeerhederei Din aus die niedrigeren Heuern. Die Bemessung nach dem Jabmnstẽ lobn würde übrigens keineswegs allein dem höheren, sondern . unteren Personal, so den Helzern u. s. w., zu gute kommen. 2 dem Durchschnütslobn kämen manchmal Renten zum Lagen einen geradezu lächerlichen Eindruck machten; folle gar, wie l das unrichtige Prinmip bestehen bleiben, daß die niedrige Ostseek an als Durchschnift gelte, dann erfolge eine direkte Schãdigung Krüppel, der Wittwen und Waisen, und nicht etwa zu Gunsten kleinen Rhedereien, sondern gerade zu Gunsten der großen Nord Rhedereien, der großen Hamburger und Bremer Alien yibeben r die allein die größere 8 e. des ganzen Rhedereibetriebz beherrschten
Direktor im Reichzamt des Janern Dr. von Woedt ke: 3 kann nicht zugeben, daß die Seeleute in diesem Gesetz alz oder Krüppel behandelt, auf Almosen angewiesen werden. Die Vor lage erhöht den Umfang der Lestungen für die Seeschiffahrt tresbem Bevölkerung ganz erheblich. Bei der Seeschiffahrt spielt der Zufall eine weit größere Rolle als in irgend einem anderen Betriebe Zufall darf aber keine maßgebende Rolle bei der NRentenberechaun⸗ spielen.
Unter Ablehnung des Antrags Albrecht und Geno werden die S5 ga und 96 unverändert in der Inf e, n. sie durch die Kommission erhalten haben, angenommen.
S 9e besagt unter anderem, daß, wenn der Jahresarheitz⸗ verdienst den 300fachen Betrag des ortsüblichen Tagelohns ge wöhnlicher Tagearbeiter nicht erreicht, letzterer als Jahrcz. arbeitsverdienst zu gelten hat; ist die Rente nach einem geringeren Durchschnittsbetrage bemessen, so ist dieselbe ba Seeleuten vom vollendeten 18. Lebensjahre nach dem fur Leichtmatrosen, und vom vollendeten 20. Lebensjahre nach dem für Vollmatrosen festgesetzten Durchschnittsbetrage der Lohn sätze auf den nach dem ortsüblichen Tagelohn Erwachsener fest⸗ gesetzten Betrag zu erhöhen.
Ein Antrag der Abgg. Albrecht und Genossen, an Stelle des 18 und 20. das vollendete 17. bezw. 19. Lebensjahr zu setzen, wird von dem Abg. Molkenbuhr befürwortet und trotz des Widerspruchs des Direktors im Reichsamt des Innem Dr. von Woedtke von der Mehrheit angenommen.
8 13f lautet:
. Die Hinterbliebenen eines Ausländers, welche zur Zelt dez Unfalls nicht im Inlande oder an Bord eines deutschen Schiffe
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, haben keinen Anspruch auf
die Rente. Durch Beschluß des Bundesraths kann diese Bestim, mung für bestimmte Grenzbezirke sowie für die Angehörigen solchet auswärtigen Staaten, durch deren Gesetzgebung elne entsprechende r für die Hinterbliebenen durch Betriebtunfall getödteter eutscher gewährleistet ist, außer Kraft gesetzt werden. Abg. Molkenbu hr beantragt, den § 13 zu streichen. Der Antrag wird abgelehnt, §5 13f. unverändert an— genommen. . In s 34: „Für jedes Fahrzeug wird die durchschnittlich ahl derjenigen Seeleute angesetzt, welche als Besatzung dee⸗ elben erforderlich sind“, wird auf Antrag des Abg. Dr. Lehr (nl) hinter „Fahrzeug“ eingeschaltet „mit Ausnahme der in Schlepper⸗ und Leichterbetrieben verwendeten Fahr— euge!. In den Bestimmungen über die Feststellung der Ent= schädigungen, Kapitalsabfindungen ꝛc, 88 67, 70, 75, werden ohne Debatte auf Antrag der Abgg. von Blödau (b. k. F),
Fischbeck (fr. Volksp), Hofmann⸗Dillenburg (nl) und
Freiherr von Richthofen (8. kons.) dieselben Abänderungen beschlossen, welche bei der zweiten Lesung des Gewerbe⸗Unfall versicherungsgesetzes zur Annahme gelangt sind.
Der 74a lautet:
Das Recht auf Bezug der Rente ruht, solange der Berechtigte eine die Dauer von einem Monat übersteigende Freiheitsstrafe ver= büßt, oder solange er in einem Arbestsbause oder einer Besserungt⸗ anstalt untergebracht ist. Hat der Berechtigte im Inlande wohnende Angehörige, welche im Falle seines Todes Anspruch auf Rente haben würden, so ist diesen die Rente bis zur Höhe jenes Anspruchs i überweisen.
Abg. Dr. Semler (nl) beantragt, die Rente auch dann ruhen zu lassen, wenn sich der Berechtigte dem Dienst entzogen oder eint fremde Staatgangehörigkeit erworben habe, so lange er nicht wieder auf einem deutschen Schiff angemustert sei oder im Inlande seinen gewöhnlichen Aufenthalt genommen habe GG 81 der Seemannsordnung; ferner so lange der Berechtigte, ohne auf einem deutschen Schiff an⸗ gemustert zu fein, im Inlande sich aufhalte und es unterlasse, der Berafggenossenschaft seinen Aufenthalt mitzutheilen. Der Aagtrag⸗ steller hält dafür, daß in den beiden von ibm angeführten Punkten die Betreffenden den Schutz und die Begünstigung der Sec Unfall versicherung nicht verdienten. Auch die See. Unfall berufegenossenschaft lege großen Werth auf die Annahme dieser Anttäge.
Abg. Molkenbuhr: Der Antrag setzt lediglich eine neue Strat auf die Desertion. Es ist absolut nicht zu verstehen,. weshalb ein Verletzter eine schwerere Strafe erleiden soll, als ein Nichtwerletzter Der Fall, daß die Schiffsmannschaften aus Nothwehr zur Desertien greifen, ist garnicht so selten. Deutsche Dampfer, welche vom La Plata nach Hamburg fahren, kümmern sich, bis sie nach Deptford kommen, wo die Lnrung gelöscht wird, nicht um die Unfallverhütungsvoꝛschriften, sondern muthen den Mannschasten derartige Ueberanstrengungen zu, daß man es nur zu begreiflich findet, wenn sie desertieren. Auf de Fahrt nach Hamburg wird dann alles Verdächtige beseitizt, und mn Hamburg läuft schließklich der Dampfer ein, an welchem der kon · trolierende Beamte absolut nichts auszusetzen findet.
Abg. Roesicke⸗Deffau (b. k. F.) kann dem Antrage Senler (der inzwischen eine berichtigte Fassung erfahren hat., welche aber der Presse nicht rechtzeltig zugänglich gemacht wird und bei der Verlesun auf ber Tribüne nicht verstanden wurde) nicht zustimmen, will ibn vielmehr dahin akaͤndern, daß die Rente nur ruhen solle, so lange der Berechtigte auf einem fremden Kriegsschiffe Dienste thue.
Abg. Dr. Semler bleibt dabei, daß die Desertion: nicht der Schutz des Gesetzes verdiene. .
Abg. Molkenbußhr: Die See Unfall ⸗Berufsgenossenschaft is . einnge, welche Lücken des Gejetzes ausgenutzt hat, um Rentenberechtige um die Rente zu bringen.
Direktor im Reichzamt des Innern Dr. von Woedtke: Einen Anspruch auf Rente bat nur der, dem ein Anspruch gegeben van, sst; enthält das Gefetz eine Läcke, so ist kein Änspruch gegeben, und . kann alfo auch keiner entjogen werden. Mit diesem Vorwurfe er, die See⸗Berufsgenossenschaft sollte der Vorredner also doch 6 mehr kommen. Dem Kommisstonsbeschluß würde allerding *. ursvrüngliche Wortlaut vorjuzieben sein, wonach die Rente tube soll, so lange der Berechtigte nicht im Inlande seinen gewöhnliche Aufenthalt hat. ] he
Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Moltenb wird der 74a mit dem Antrag Roesicke und dem . Theil des Antrags Semler J, Solange der Berechtigte sich Auslande aufhält ꝛc.“ angenommen. . ge
Nach 7 75 kann die Abfindung mit dem dreifachen * trage der Jtente auf Antrag des Enischäoigungsberechtig statifinden. . 5
Abg. Dr. Semler beantragt, die Worte auf seinen An * zu streichen; es gebörten ju der Schiffs besatzung Chinesen, 36 vor allem aber Neger, von denen man keinen Antrag erlangen alen
Abg. Melkenbuhr: Auch mit diesem Antrage würde ur Ausländern. nicht nur den erwähnten, gegenuber ein neues Augna recht geschaffen werden.
.
Der Antrag Semler wird abgelehnt. ö. 93 wollen die Sozialdemokraten eine Be⸗ ng inzugefügt wissen, wonach neben dem Vorstande
r Berufegenossenschaft und des Seemannsamtes auch die Palizelbehörde das Recht haben solle, Geldstrafen für die Richlbfol gung von ,,, , , wee, festzusetzen. Der Antrag, den Abg. Molkenbuhr vertheidigt, wird chne weitere Debatte abgelehnt.
Als neuen S 96a beantragen die Sozialdemokraten folgende Einschaltung:
. Der Bundesraih oder eine von diesem zu bezeichnende Be= horde bat füt j⸗des Seeschiff eine Tiefladelinie und eine Be⸗ mannungsskala feftzusetzen. Gin Rheder, sowie ein Schiffsführer, der gegen die dieserbalb ergangenen Festsetzungen verstößt, wird mit Geldstrafe von 500 bis S609 . bestraft. Neben der Geldstrafe sann Gefängnihstrafe bis zu 2 Jahren und auf Verlust der bürger⸗ sichen Ebrenrecbte erkannt werden,“
Abg. ,, . (Soz.) führt aus: wenn auch der Berufs⸗ eff e, das Recht zum Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften nicht abgesprochen werden solle, so müßte doch das Gesetz selbst auch sir den Juhalt und Umfang dieser Vorschriften feste Anhaltepunkte hicten. Die bieber erlassenen Unfallverbütungsvorschriften der See⸗ Berufggenofsenschaften enthielten nur allgemeine Bemerkungen, ohne im Ginjelnen anzugeben, wie verstaut werden solle, was ordnungs⸗ mäßige oder gehörige , sei ꝛce. Das alles biete der Mannschaft nicht den geringsten positiven Schutz; praktische Seeleute a . mit Recht, es sei widersinnig, von der Stelle wo der Geldbeutel des Rheders eine Rolle spiele, wirk⸗ same Unfallverhütungsvorschriften zu eiwarten. Es müßte also eine Befugniß oder Very flichtung nicht dem interessierten Thelle, sondern ciner unabhängigen Behörde übertragen werden. Als nothdütftig genügende Sicherung sehe man in den Kreisen der Seeleute die pbligatorisch Festsetzung der Tiefladelinie für jedes Schiff und der Bemannu agsskala an. England habe ja schon gesetzlich die Tieflade⸗ sinie eingeführt; nach diesem Vorgange sei eine ernste Einwendung egen dieses Verlangen nicht mehr möglich. Habe doch neulich der
aiser der Hamburg Amerika⸗Linie zur Einführung der Tiefladelinie auf ibren Schiffen Seine besondere Anerkennung ausgesprochen.
Abg. Raab (Reformp.)) fübrt zahlreiche Erkenntnisse der See⸗ ämter an, wonach, wie er behauptet, der Untergang gewisser Schiffe lediglich auf ihre See Untüchtigkeit oder ihre ungenügende Bemannung urückjufübren sei. Schiffe, die seeuntüchtig oder zu schwach bemannt 8 müßten kondemniert werden. Der sozialdemokratische Antrag sei also anzunehmen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗-Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Es würde zunächst ein eigenthümlicher Vorgang sein, abweichend von allen anderen Unfallversicherungsgesetzen, in diesem Gesetze nicht nur die Befugniß der Berufsgenessenschaft und der Anssichtsbehörden feftzustellen, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, sondern gleichzeitig ganz bestimmte Unfallverhütungsrorschriften aufzu⸗ nehmen. Gerade die beiden Fragen, die hier in dem Antrage der sonlaldemokratischen Partei erwähnt sind, find technisch so außer⸗ ordentlich schwieriger Natur, daß sie mit einem Paragraphen in einem Gesetze nicht erledigt werden können, und daß auch der Bundes rath nicht in der Lage wäre, die Verantwortung für die Aus⸗ führung eines derartigen Paragraphen zu übernehmen, der in seiner Fassung lange nicht weit genug geht und die Materie nicht eingehend genug regelt, um daraufhin eine für unsere Schiffahrt so wichtige Mahregel zu treffen. Ich kann versichern, daß sich die Berufsgenossen⸗ schaften mit beiden Fragen eingehend beschäftigen; aber diese Fragen sind wegen ihrer technischen Schwierigkeiten und der vielfach auch auseinandergebenden technischen Ansichten nech nicht zum Abschluß ge⸗ diehen. Ich glaube aber, daß es möglich sein wird, doch nach irgend einer Richtung bin eine befriedigende Lösung der gerügten Mißstände iu finden; eine bestimmte Erklärung bin ich jedoch heute noch nicht in der Lage abzugeben.
Abg. Molkenbuhr: So gut, wie England es gethan hat, kann auch Deutschland diese beiden Fragen zu befriedigender Lösung bringen. Es ist ganz verkehrt, die Regelung so wichtiger Dinge der See⸗Berufégenossenschaft allein zu überlassn. Wenn wir den Eng⸗ laͤndern schon sonst nachstreben, sollten wir es doch auch thun, wo sie uns mit gutem Beispiel vorangegangen sind. Jedenfalls haben die Engländer mit dem Gesetz über die Tiefladelinie und die Bemannungs⸗ stala ihrer Handelt marine keinen schlechten Dienst zu erweisen geglaubt.
Abg. Raab glaubt, den Erklärungen des Staatssekretärs aller. dings die Hoffnung entnehmen zu können, daß, wenn auch nicht bei dieser Gelegenheit, so doch in nicht zu ferner Zukunft das Erforderliche eschebean werde. Die Hoff nungsfreudigkeit auf die Arbeit der See⸗
erufsgenossenschaft werde aker doch erheblich berabgestimmt, wenn wan sehe, wie die See ⸗Berufegenossenschaft bisher diesen Forderungen gtgenübergeftanden habe.
Der Antrag Albrecht und Genossen wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Reformpartei, sowie einiger weniger Konservativen abgelehnt.
Der Rest des Gesetzes wird nach unwesentlicher Debatte
nur redaktionell in einigen Punkten verändert angenommen.
Von der Kommission ist eine Resolution in Vor⸗ schlag gebracht: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, in Erwägungen darüber einzutreten, ob und in welcher Weise für die in den Schutz- ebieten des Deutschen Reiches oder sonft im Auslande in deutschen etrieben beschäftigten Betriebsbeamten und Arbeiter eine Unfall dersiherung einzuführen ist.· Die Resolution wird ahne Debatte angenommen und darauf die Vertagung beschlossen. Schluß 5i/ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr Er unn, Gesetzentwuif, betr. die Unfallfürsorge für efangene). Auf Anregung des Abg. Rickert sagt der Präsident Graf von Ballestrem zu, das Münzgesetz auch baldmöglichst auf Tagesordnung zu setzen.
Prenßischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
67. Sitzung vom 15. Mai 1900, 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation der Abgg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.) und Genossen:
Welche Maßregeln deabsichtigt die Königliche Staatsregierung
9 ergreifen, um die durch Versandung verursachte
perrung des Memeler Hafens, durch welche der Hindel
und die Schiffahrt der Grenzstadt Memel und die Lebensinteressen
lkrer Einwohnerschaft gefährdet werden, zu beseitigen und deren Wiederkehr für die Zatunft ju verhüten?
ni Der Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen er⸗ 1 sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation
3 6b Dr. Krieger Königsberg (fr. Vollsp.) begründet die heipellation: Der Hafen in Memel ift schon seit den siebziger ahren wiederholt versandet. Der Hindel Memels wird dadurch auf
dag werft geschädigt. Die Hafeneinfahrt ist so eng. daß nicht zwei fffe einander autzwelchen können und eins immer vor der Ginfahrt
liegen bleiben muß. Die Interessen Memels decken mit denen der Landwirtöschast im Memeler Krelse. Durch 6 allein ist nicht zu helfen, die Ginfahrt ift technisch unrichtig angelegt. Die Molen sind unzulänglich. Schon seit den sechtiger Jahren bat die Kaufmannschaft auf diese Uebelstände bingewiesen, und sie hat wieder⸗ holt darum petitioniert, daß die Südermole his zur Höhe der Norder mole weiter ausgebaut werde. Wir wollen hören. was die Regierung beabsichtigt, um dauernd eine Verbesserung des Memeler Hafeng her⸗ beijuühren. Finanzielle Bedenken können hier nicht in Frage kommen. Diese Intereffen find denen gleichwertig, welchen die Hoch waffer= vorlagen dienen. Bedeutende Firmen sehen fich bereits vor die Roth⸗ wendigkeit gestellt, ihren Sitz nach Libau zu verlegen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:
¶Neine Herren! Ich kann zunächst dem Vorredner meinen Dank aussprechen, daß er in durchaus ruhiger Weise diese Frage in seiner Begründung der Interpellation erörtert hat, die namentlich in der lokalen Peesse große Aufregunz und eine Tonart hervorgerufen hat, die manchmal van einer sachlichen Erörterung sich weit entfernte.
Meine Herren, an allen sandigen Küsten, zu denen die preußlschen Ostseeküsten in ganz hervorragender Weise zu rechnen sind, leiden die Häfen zeitweise mehr oder minder an Versandungen, welche die Ein⸗ und Ausfahrt in nachtheiliger Weise verändern. Durch Wind und durch Küstenstrom werden große Sandmassen, insbesondere bei westlichen und südwestlichen Winden, in Bewegung gesetzt und theilwelse in die Hafenmündungen abgelagert, namentlich an den Stellen, wo eine geringere Wellenbewegung ftattfindet. Die Beseitigung dieser Sandmassen ist mehr oder minder schwierig, je nachdem man lediglich auf känstliche Mittel angewiesen ist oder in dem autgehenden Strom einen natürlichen Bundesgenossen findet. Der ausgehende Haffstrom in Memel ist aber nur ein schwacher Bundesgenosse und ein Bundesgenosse, der nur zu gewissen Zeiten wirksam ist. Es ist daher nothwendig, daß die Beseitigung der Sandmassen in erster Linie auf künstlichem Wege erfolgt. Als den wirksamsten und erfolgreichsten Weg hat die Bau⸗ verwaltung bisher stets die Baggerung angesehen. Es sind deswegen in Memel 2 Seebagger, und zwar nach älterer Konstruktion als Eimerbagger, ftationiert. Diese Bagger haben bis in den vorigen Herbst hinein ausreichende Dienste geleistet und die hie und da aufgetretenen Versandungen beseitigt. Es sind dadurch allerdings sehr erhebliche Kosten entstanden. Die Baggerkosten in Memel betragen im Durchschnitt des Jahres 150 000 , die allgemeinen Unterhaltungskosten des Hafens 230 000 6 und außerdem wird als ein drittes Hilfsmittel herangezogen die Befestigung der Dünen; auch für diese wird jährlich ein Betrag von 100 000 bis 150 000 Æ ausgegeben.
Nun traten im vorigen Herbst ganz außergewöhnlich starke Stürme ein, stark und anhaltend, die ganz gewaltige Sandmassen heran⸗ fübrten. Es waren Stürme bauptsächlich aus den gefährlichsten Ecken heraus, aus Westen und Südpwesten. Die Sandmassen lagerten sich wie immer auch theilwelse in dem Hafeneingang ab. Um sie zu beseitigen, wurden, soweit der Seegang ez möglich machte, die in Memel statlonierten Bagger herangezogen; da deren Kräfte aber nicht ausreichend waren gegenüber den kolossalen abgelagerten Massen, so wurde ein reuer, nach einem anderen System ge⸗ bauter Bagger, der in Pillau stationiert war, der Bagger „Nogat“, zur Hilfeleistung herangezogen. Dieser Bagger Nogat“ ift drei Monate in Memel thätig gewesen und hat das Fahrwasser wieder auf eine Tiefe von 5,20 im gebracht. Diese neue Art von Baggern — das möchte ich hier eiaschalten — unterscheidet sich von den bisherigen Eimerbaggern dadurch, daß letztere Prähme nöthig haben, um ihre Baggermassen fortzubringen, während die sogenannten Hobberbagger, wie die Nogat“, die gebaggerten Sandmassen in ziemlich großem Umfange selbst aufnehmen können und sie dann in die See transportieren. Außerdem sind diese Hobberbagger neuerer Konstruk⸗ tion fehr erheblich stärker und mehr geeignet, auch an sich dem See⸗ gang zu widerstehen, während die Eimerbagzer mit ihren Prähmen natürlich schon viel früher wieder in den Hafen zurückkehren müssen. — Von diesen Hobberbazgern, die sich durchaus bewährt haben, sind drei neu in Bestellung gegeben, von denen einer für Memel, einer für die pommersche Küste und einer für Emden bestimmt ist. Der Preis eines solchen Baggers beträgt 350 000 Nun beträgt die Normaltlefe des Hafeneingangs 6 i im sogenannten Seetief und weiter hinaus im sogenannten Seegatt 65 m. Der Bagger „Nogat“ ging am 1. Februar wieder nach Pillau, um dort die nöthigen Reparaturen an sich vornebmen zu lassen und zuzleich wieder an seinem Stationtorte Dienst zu thun.
Inzwischen traten im Frühjahr noch heftigere Stürme als die des Herbstes ein und warfen in verhältnißmäßig kurzer Zeit so viel Sand in die Hafenmündung, daß die Fahrtiefe bis auf 4,40 m heruntersank. Es wurde infolge dessen, nachdem die Peilung vorgenommen war, sofort und noch ehe seitens der Memeler Kaufmannschaft und der Memeler Presse in der Beziehung Schritte gethan waren, die „Nogat“ wieder nach Memel beordert, obwohl auch in Pillau dringende Arbeit für sie war, da die Fabrtiefe im Pillauer Hafen auch 1 m unter normal war. Inwischen ist die ‚Nogat“ Ende voriger Woche sechs Tage in Thätigkeit gewesen und hat ein nicht ganz unbeträchtliches Quantum von Sand aug der Mündung berausgeschafft. Viel wirksamer dagegen hat sich der natürliche Bundesgenosse in diesem Falle gezeigt, nämlich der auslaufende Haffstrom. Das Haff war durch die auflandigen Winde außerordentlich gespannt in seiner Wasserböhe. Daju kamen die Frübjahrswasser aus den dem Haff zufließenden Flüssen. Als nun statt der auflandigen ablandige Winde eintraten, konnte das Haff sich entleeren, und es entstand ein sehr erheblicher auslaufender Strom, der das Hoff, den Hafen, das Seetief und das Seegatt erheblich von den Sandmassen reinigte, sodafß Ende der vorigen Woche wieder eine Tiefe von 5, 20 i glücklich hergestellt war. Als Bewels dafür, daß das richtig ift, ist am vorigen Freitag oder Sonnabend — ich weiß nicht genau den Tag — berelts ein Schiff mit 5,20 m Tiefe in den Memeler Hafen eingelaufen.
Meine Herren, die Staatsregierung ist aber keineswegs geneigt, sich mit diestn Erfolgen zu beruhigen. Die Erfahrungen, die sie im letzten Winter und in diesem Frühjahr gemacht hat, lassen es als Pflicht erkennen, wirksamere, dauerndere Maßregeln zu ergreifen, um äbnlichen Zuständen, die allerdings für eine Handel. und Seestadt verderblich wirken, vorzubeugen. Meine Herten, es ist daber schon seit einiger Zeit der Auftrag ertheilt worden, ein Prolekt auszu- arbeiten, um die Südermole zu verlängern. Auch die Staatsregierung ist zu der Auffassung gekommen, daß dieses Mittel sich wohl
wirksam erweisen würde gegenüber den Mißständen, die
durch die Versandung im Memeler Hafen herbeigeführt werden. Meine Herren, sobald dieses Prosekt vorliegt — und ich hoffe, daß das Ende nächfter Woche der Fall sein wird — (hört! hört! werden die betheiligten Ressorts zufammentreten und die Frage erörtern, ob die aufjuwendenden Kosten mit den zu erwartenden Erfolgen in einem richtigen Verhältnisse stehen. Wenn diese Frage bejaht werden kann — und nach meiner persönlichen Auffassung wird das der Fall seiun — so ist ein Ginverständniß mit dem Herrn Finanz⸗Minlster schon dahin erzielt worden, daß aus bereiten Mitteln schon in diesem Jahre der Anfang mit dem Bau sobald als möglich gemacht werden, (Bravo! rechts und links)] und daß dem Landtage der Monarchie dann in der nächsten Session eine vollständig begründete Vorlage gemacht werden soll. (Lebhafter Beifall.)
Abg. Dr. Hirsch: Ich wollte die Besprechung der Inter- pellation beantragen. thue daz aber nicht im Hinblick auf die äußerst entgegenkommende Erklärung des Ministers und auf den dem Hause vorliegenden Antrag Krause. ;
Damit ist die Jaterpellation erledigt.
Es folgt der Antrag der Abgg. Krau se⸗Dawillen (kons.) und Genossen: —
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Köagigliche Staatsregierung zu ersuchen, für den baldigen Ausbau der k bei Memel die erforderlichen Mittel verfügbar zu machen.
Abg. Krause⸗Dawillen (schwer verständlich): Schon im vorigen Herbst war mir bekannt, daß die Regierung weltere Maßnahmen für den Memeler Hafen plante. Die Interpellation wäre nicht nötbig gewesen. Das Reichs ⸗Marineamt hat sich ebenfalls zu Gunsten einer guten Hafeneinfahrt bei Memel ausgesprochen. Die natürlichen Be- dingungen auch für einen Kriegshafen sind in Memel gegeben. Wir sollten also mit beiden Händen zugreifen, um die Hafenelnfahrt zu verbessern. Ich bin der Regierung dankbar dafür, daß si: jetzt das Uebel an der Wurzel anfassen und die Südermole welter ausbauen will. 68 bitte die Regierung, meinem Antrage möglichst bald Folge zu geben.
Abg. Ehlers (fr. Vzg.): Wir können unz nicht einreden lassen, daß wir uns um solche Dinge nicht ju kümmern haben. Wenn je die Akustik dieses Saales zu beklagen gewesen ist, so war es bei der Rede des Abg. Krieger. Es herrschte während derselben eine geradezn ostentativ laute Uaäterhaltung im Hause. Wie kann man uns ver argen, eine einfache Anfrage an die Regierung ju richten, jumal wenn sie so freundlich aufgenommen wird? Wir stimmen für den Antrag Krause, können es aber nicht begreifen, wie uns der Vorredner einen Vorwurf aus der Interpellation machen kann. Wenn einer ein politisches Moment in diese Sache hineingetragen hat, so war es der Vorredner. : ;
Abg. Dr. Hirsch; Nach den freundlichen Erklärungen des Ministers habe ich keine Veranlassung, einen Parteistreit in die Sache hineinzutragen. Der Minister hat allerdings gegen die lokale Petsse scharfe Worte gebraucht. Wenn jemand heftig schreit, so sind es doch immer die Agrarier. Memel ist nicht nur eine Handels- sondern auch eine Induftriestadt, und die Memeler Industrie ist auf, die Schiffabrt angewiesen. Eine zahlreiche Arbeiter- schaft ist davon abbängig, ob die Schiffe den Hafen passieren lönnen. Dem benachbarten russischen Hafen Libau ist von der russischen Regierung jede Fürsorge zu theil geworden. Memel hat kein Hnterland. Die Lage Libauz ist nicht so günstig wie die von Memel, Lau ist aber durch künstliche Mittel in die Höhe gebracht worden. Neben den materiellen Interessen fallen also auch ideelle Interessen für Memel in die Wagschale.
Abg. Krause ⸗Dawillen: Ich bin mir nicht bewußt, Veranlassung zu den Angriffen der Vorredner gegeben zu haben. Der Vorsteher der Memeler Kaufmannschaft hat am 28 April geschrieben, daß er höchst erstaunt war über die schnelle Einbringung der Interpellation, da die Interpellanten ja gar kein Material zur Verfügung batten. 3. 7 der Linken haben also ein störendes Moment in die Sache gebracht.
Abg. von San den⸗Tilsit (n.) betont, daß durch die Ver— wehungen von der Düne die Versandung vermehrt wird, und wünscht dagegen Vgrkehrungen. .
Abg. Rickert (fr. Vgg. tritt den Ausführungen des Abg. Krause entgegen. Herr Krause sei der Abgeordnete des Wahlkreises, und weil die Freisinnigen ihm jzuvorgekommen seien, so ärgere er sich. Ein solch's Verfahren sei sebr durchsichtig.
Abg. Ehlers bemerkt, daß es ihm ganz ferngelegen habe, die Sache vom Parteistandpunkte aus zu behandeln. In den Zeitungen erschienen viele Artikel über die Noth des Memeler Hafens, und seine Partei habe die Interpellation eingebracht, um der Regierung e,, , zu geben, unrichtige Behauptungen der Presse richtig⸗ zustellen.
Abg. Graf tu Lim burg Stirum (kons.): Ich meine, daß man solche wirthschaftliche Fragen nicht vom Parteistandvunkte aus beurtbeilen soll. Sie hätten alse dem Abgeordneten des Kreises Nachricht geben müssen. (Zuruf links: Ist gescheben! Zuruf rechts: Nein! Es hätte der parlamentarischen Courtoisie mehr entsprochen, wenn Sie Herrn Krause Gelegenheit gegeben hätten, sich um die Sache zu kümmern. Da das nicht geschehen ist, so kann ich die Ver⸗ stimmung des Herrn Krause sehr wobl begreifen.
Abg. Dr. Hirsch: Ich habe Herrn Kiguse sofort bei der Ein ⸗ bringung der Interpellation davon telegraphisch benachrichtigt und ihn ersucht, sich an der Debatte zu betheiligen. Bei der Geschäftalast, die wir alle haben, ist es natürlich, Laß man sich zunächst mit seinen Freunden verständigt. Ich habe auch bei dem Antrag wegen Be- 3 Pariser Weltausstellung Unterschriften in allen Parteien gesammelt.
Abg. Krause: Herr Hirsch sucht den Schein zu erwecken, als sei auch ich jur Stellung der Interpellation aufgefordert worden. Die Interpellation ist am 27. April eingebracht. Am 30. April erbielt ich die erste Nachricht davon durch Telegramm: „Ihr Kommen dringend erwünscht, andernfalls Material erbeten. Ich habe berelts Ende März in dieser Angelegenheit eine Audienz beim Minister gehabt.
Abg. Dr. Hirsch: Ich habe nicht gesagt, daß wir Herrn Krause zum Unterzeichnen der Inteipellation eingeladen haben, sondern nur, daß wir unmittelbar vor oder nach Einbringung dieser Interpellation ihn zu dieser Sache eingeladen haben.
Abg. Graf zu Limburg-⸗Stirum: Die Herren baben also die Interpellation eingebracht, ohne sich mit Herrn Krause verständigt iu haben. Nun stellt sich heraus, daß Herr Krause schon lange varber in diesr Sache 1ibätig gewesen ist. Wir haben Herrn Hirsch alle so⸗ verstanden, daß er Herin Krause zur Unterzeichnung der Intervellafton aufgefordert habe. Wenn die Herren ihn erst nachber eingeladen haben, so gewinnt die Sache einen ganz anderen Anschein, nämlich, daß sie dieselbe im Putelinteresse verwerthen wollten. In solchen lokalen wirthschaftlichen Angelegenheiten ist es gut, daß die lokalen Vertreter dies thun, und der Hauptinteressent ist dab immer der Abgeordnete des Kreises. Es entspricht der parlamentarischen Courtoisie, so zu verfahren.
Abg. Ehlers: Wenn wir den Minister fragen, ob es der Re. gierung recht ist, über die Zeitungsnachrichten, die große Ecregung hervolgeruisen haben, eine autgentische Erklärung abzugeben, und der Minister sagt, das sei ibm angenehm, so können Sie (nach recht?) doch nicht verlangen, daß wir nun von der Sache absehen, damit Herr Krause erst dabei sein kann. Herr Krause war ja garnicht hier, wir konnten nicht mit ihm verhandeln. Daß wir ibn am 30. April telegraphisch benachrichtigten, ist doch ein Akt der Höflichkeit gewesen- Hoffentlich leiden die Jateressen Memels nicht unter dieser Aus- einandersetzung. Wenn es nachher heißt, Herr Krause hat sich das Verdienft um Memel erworben, so würde ich dag gar nicht bedauern. wenn nur Memel dabei den Vortheil bat.
Damit schließt die Diskussion.