1900 / 121 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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(Preis u ann)

Goldberg Jauer Leobschütz Neissee . Halberstadt

13,00 12550 11573

13,00 1556 1456 1416 1775 15 06 14,96 15, 5b

1200 1800

Lüneburg 66 ö

K München Regensburg.

Plauen i. V. Heidenheim.

14,40

Braunschweig ; 13,00

Altenburg . Arnstadt i. Th.

ö Insterburg. k Elbing .. d k J Luckenwalde. ; ; Pote dam. 14,80

14,20

11,30 11,265

Brandenburg a. H. . Frankfurt a. O.. J w Greifenhagen... . Stargard i. PMorVa˖. ; Schivelbein. 1209 Kolberg. 10,80 ö ; 12, 8 Rummeleburg i. P. .. N 12350 Lauenburg i. P. 12,50 Namslan 12, 10 Trebnitz. 11, 00 Ohlau V.)) 1240 ll —ĩ 12,60 Neusalz a. O... ö 5) ; ö 13,60 ollwitz. Bunzlau . 10,00 Goldberg 12.40 , 12,00 , 1400 eobschũtz 12, 2 k Halberstadt. 1400 Eilenburg 1459 Erfurt . 13,00 12.76 14 50 165,00

Kiel 14,25

Got lar Lüneburg Fulda. Kleve.

Wesel .. k St. Johann a. München. Straubing. Regensburg. Meißen Plauen i. V.

1520 1365 1335

150

1400 13.50 13,50

Deidenbeim Ravensburg. Ulen/⸗.. Offenburg Bruchsal . R a w J 14, w 1400 Arnstadt i Th. . ö . Bemerkungen. Ein liegender Strich (— in den Spa

19 189.

ten für

183, 090 1259 12,27

13 80 14 05 14.56 15 06 15 06 16 66 1466 1556

1200 15820

13.50 13,50 12,89

13,80 14.00 14,8) 15,10 13,00 1550 1450

16,15 14570 15,00 165,40 15,50

1440 1396

1,80 126 180 1420

1200 116 26 3 66

1280 12,ů50 12, 10 11550 12,40 12.80

1550

10 00 12 46 1500 1456 1246

14,40 1450 14A50 14,00 13,50. 15,00 14,50 16,00 14,25

1050 6 1415

1780 1460

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1400

1350 15 50 15. 36

1,80 11,76

13,80 15,06 15,00 13,80 14,60 13,90

1300 12,40 11,60

12,00 1300 18, 00 1260 12.00 12, S0 13,00 14,00

12,80 12,50 14550 12,60

14540 15, 090 14,50 14,50 13,60 185, 90 14,B75 15,50 1475

16,00 14,0 16, 03 15, 05) 13,80 13,50

14,00 1444 135, 79 14.00

1460 13.56 1256 14.56

14,00

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und ! Preise hat die Bedeutung,

14,80 15,00

No 13,50 13,50 13,33

1446590 15,00 1480 1690 13.50 15,50 14,50

16, 15 1470 1660 16,50 16556

15 50 1396 13 86

12,40 11,75

13,0 15, 06 15,00 14,20 1460 13, 90 13,30 12,40 12 00

13,20 13.00 13,00 12,60 12,50 12,80 13,20 14,00

12.890 12, 50 15,00 12, 80

1480 16,00 15.00 1450 15,60 15,50 14,75 15,50 14,75

16,00 15609 15,71 15,59 1429 13,50

15 00 14,44 13,99 14,40

14,50 13,50 13,20 14,50 14,80 15,00

14.00 14,50 13,73 12,90 1450 16, 00 15,00 16,10 13,50 16,00 15,00

1550 1580 18 5 6

1550 6

1600

fe r. 12,40 13,20 13,25 13,20 14,25

1550

16,00 14,36 1336 13 36 1956 1340 15 06

13,10 1526 15.16 13 66 13 36 15.16

14 00 1460 1556 15.06 15.00 15,06 1365 1266 14.36 19550 15.05 15.60 14.16 1356 15 00 15775 16.25 15 80

16, 80 16,66 16,13 1430 14550 14, 80

1c, bo 14 66 14.650 16 56 15,50 13 50 15.36 14.59

15,40

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1400 14,59 14.27 13,00 15,50 16,090 15,00 17,02 14,50 1600 16,00

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1600 16 66 14, 16

1550 1430 16 56

13.00 13.20 13,25 13,20 14,25

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15,00 14,20 13,50 14,00 12, 0 13,00 13,00

13440 13.20 13, 10 13,50 13,20 13, 60

14, c0 14,06 13 50 13.00 13 600 15.56 13.20 123536 15.36 15,56 15.50 1506 16, 060 14,605 15.66 15.75 15.25 14,55

17,090 17,573 16,34 195,30 14.520 15,40

14469 14,30 14,80 16,50 15.50 14,20 13,60 14,90 15,40 15,60

daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein

50 13,50

1251

13775 14775 165

14,50 16,00 16,37 16,81 15, 17

14,97 14,40 14,44 13,97 1436 16,B50

13,84 13,42

14

15,17

der Verkaufs werth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der e, n,. wird aus Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

1340 1475 1535

1430 17, 00 15.490 15,66 165,07

15,08 14,50 14,10 13,81 1416 16,00

13,57 13, 14

15,27

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12.4.

den unabgerundeten Zahlen berechnet. daß entsprechender Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag. 198. Sitzung vom 19. Mai 1900, 1 Uhr.

Tagesordnung: en nn der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Er⸗ gän zungen des Strafgesetzbuchs, bei 8 362.

Ueber den Anfang der Sitzung wurde am Sonnabend bereits berichtet. . Es ist über die sämmtlichen vorliegenden Anträge und über jeden Absatz des S 362 namentliche Abstimmung be—⸗ antragt. Im Ganzen werden 24 namentliche Abstimmungen erforderlich.

Abg. Singer (Soz.): Ich beantrage zunächst, auch über §z 362 im Ganzen namentlich abzustimmen. Sodann bltte ich den Präsidenten, sich freundlichst zu erinnern, daß von verschiedenen Seiten des Hauses, namentlich auch vom Abg. Dr Spahn, es gestern als selbstoerständlich bezeichnet worden ist, daß über die siebea Anträge, die zwar eingereicht waren, aber noch nicht zur Verhandlung gekommen find, die Diskusston stattfinden soll. Herr Spahn bat diese Erklärung jedenfalls im Namen seiner Freunde abgegeben; er bat die Vorweg nahme der Berathung über den § 362 und die bereits dazu vor— liegenden Anträge bloß gewünscht, um eine nach bestimmten Materien geordnete Beraihung zu ermöglichen. Wir haben keine Veranlassung, in die Worte des Herrn Spahn Mißtrauen ju setzen; wir haben deshalb unseren Widerspruch aufzegeben und sind mit der Ueberzeugung 66 fortgegangen, daß heute die Diskussion stattfinden wird, Ich itte den Präsidenten, diese Frage zur Entscheidung des Hauses zu stellen und auch darüber namentlich abiustimmen.

Präsident Graf von Ballest rem wiederholt seine am Freitag abgegebene Erklärung, daß er die Diskusston über den 3z 362 und die dazu geftellten Anträge eröffnet habe, Während der Rede des Abg. Frohme wären dann einige handschriftliche Anträge eingegangen, die borschriftsmäßig zum Druck befördert seien. Er habe auf Grund der Geschäftzordnung nichte dagegen einzuwenden gehabt, daß auch über diese Anträge abgestimmt würde. Als er dies feststellte, habe die Linke, er glaube, auch der Abg. Singer, dem zugestimmt. Im übrigen babe er nichts dagegen, daß über einzelne Anträge jetzt nicht abge⸗ stimmt würde.

möge. ge jogen

handelt

und

Werth

würde,

werden.

Abg. Heine (So)): des Präsidenten keinen Widerspruch erhoben, Anträge als rechtzeitig gestellt auch zur Ab—⸗ Der Herr Praäsident erwähnte nicht be⸗

zustimmten, daß die stimmung kommen sollten. sonders, daß si dies für selbstoerständli

ziehung schließe ich Abg. Singer: das Zentrum der Meinung sind, d werden mässen, so wiro der Herr Präsident v

Wenn das Haus mich dazu Anträge jetzt zur Abstimmung

legen.

Abg. Bassermann (nl): bit Freunde, daß die Diskussion über dies Es wäre ja richtiger gewtsen, d

Wir können unmöglich über Anträge gehört haben.

Präsident Graf von Balle stimmung; es kann sich nur darum handeln, zur Abstimmung kommen.

Abg. Dr. Spa hn (Zentt): A i an, daß die erwähnten Anträge noch zurückgeste

auch zur Diskassion kommen sollten. ch. Wenn wir jetzt zur Abstimmung schreiten, fo kämen diese Annäge einfach nicht zur Diekussion. mich durchaus dem Abg. Bassermann an.

Wenn die Sozialdemokraten, die Nationalliberalen die Anträge noch diskutiert lelleicht darauf einigen

Präsident Graf von Ballestrem zwingt, muß ich darauf verzichten, diese zu bringen.

Abg. Dr. Sattler (ol): gesagt, ob die Anträge nachher zur und es ist wichtig, daß man da; könnte vielleicht nachher gesagt werden,

Peäsident Graf darüber nichts beschlo das alles geschehen,

Abg. Stadth unverstandlich.

Prãäsident

Vorredner g;

was die

Der Präsident hat immer noch nicht Dsskussion gestellt werden soellen, vor der Abstimmung weiß. Es die Anträge seien damit erledigt. In diesem Stadium kann ssen werden; nachher ist die Bahn frei, es kann Abgg. Sattler u. A. wüansch agen (Soz. bleibt bei der herrschenden Unruhe

Graf von Ballestrem erklärt, daß der von dem stellte Antrag (der ebenfalls nicht verstanden worden ist)

von Ballestrem:

geschãftgordnungs mäßig nicht zuläͤssig sei.

Ich bitte namens meiner volitischen e Anträge zugelassen werden der Schlußzantrag zurück nachdem neue Abänderungsanträge eingelaufen waren. abstimmen, über die wir nichts

strem: Wir sind in der Ab— ob sie jetzt oder später

uch ich schließe mich der Auffassung Ut und besonders ver⸗

Wir baben gestern gegen die Erklärung weil wir ihm darin

In dieser Be⸗

in der Abstimmung.

Abg. Sattler an.

abzugeben, Abg. Singer:

die fraglichen Abg. Richter:

Wir hielten einfacher wäre die Sache,

gesetzt wird.

Widerspruch ) Abg. Heine:

werden. Präsident Graf

ich mich ihr fügen. Abg. also immer noch nicht das

en.

ist gegen alles H ordnung. Ez würde daraus eig be

vermögen nicht zu siberseb sichtig fein, Und der Präfident kann uns das nicht übel nehmen weist uns heute auf seine gestrigen Worte hin, denen wir zug haben, weil wir glaubten, es sei damit auch

Abg. Bebel (Soz.): Wir sind gerathen; wir kommen aber sehr einfach beraus, wenn roth stimmung über die erwähnten Anträge anssetzen.

Präsident Graf von Bgllestrem schlägt nun vor, stimmung über die früher gestellten Anträge zu § 362 und Abstimmung über den ganzen § 362 vorzunehmen.

; Es bleibt immer noch die Erklärung at e , daß dle spaͤter gestellten Anttäge auch zur Digkussion werden zagela

Haußmann⸗Böblingen (d. Volksp):

Abg. Dr. von Levetzow (d. kons): Wir sind jetzt thatsächlich Die nachträglich gestesften Antraͤgs müässen auch nach meiner Ansicht nachher noch verhandelt werden. ;

Abg. Richter (fr. Voltsp.): Die Tragweite der Abstimmung muß doch klargestellt sein; ich schließe mich in diesem Punkte dem Im Hause scheint ja Einstimmigteit über die Berechtigung der Forderung der Antragsteller zu herrschen.

Prästdent Graf von Balle strem: Daß der Präsident sich dem Wunsche des Hauses fügt, ist ja eine mmer halb einer Abstimmung Erklärungen über eine zukünftige akemmen und gegen alle Geschästh⸗ denkliches Präz:dens eatstehen. Ich beantrage jetzt, die §z 362 auezusetzen und knüpfe daran den Antrag, nträge zu eröffnen. Bieser Antrag würde zulässig sein; aber . wenn man durch allseiniges Ginverständn die Ansicht ausspräche, daß nach der Abstimmung die Dis kussion f

allerdings in ein gewisses Dilemn

Nothwendigkeit ber . Dislussion

Abstimmung über die Dis kusflon über

die Ab⸗

von Ballestrem: Was ich erklären rn habe ich erklärt; hat die Mehrheit die entsprechende Meinung, so

Dann wissen .

worauf es uns am meisten ankommt.

en, was geschehen wird;

wir müssen v

eftimmnt Die Die kusfion

lassen; während er unt heute belehrt, daß er der gegentheiligen

ug war. eng fen Graf von Balle strem: Melner persönlichen Meinung habe ich von diesem Platze nicht Ausdruck zu geben. Soweit ich es lan, 1. es gethan. Ich stelle keine Fallstricke, soweit sollten mich kennen. * Aba. Dr. von Levetzow: Von allen Seilen, links und rechts, ist der Wunsch ausgedrückt worden, daß diese Anträge zur Die kussion geftellt werden möchten. Der Präsident hat gesagt, er werde sich dem dicht entgezenfte len. Mich, würde eine äbnliche Erklärung durchaus befriedigen. Ich kann absolut nicht einsehen, worauf das Mißtrauen

k. beruhe. Singer: Nach der letzten Krklärung verzichte ich auf jede

weitere Acußeruag und ziehe meinen Antrag auf Aussetzung der Ab⸗

stimmung zurück. ; ; ; .

Der Praäsident bringt nunmehr nochmals die Reihen⸗ folge der Abstimmungen zum Vortrag.

Abg. Dr. Müller Meiningen (fr. Vollsp.): Ich möchte den räsidenten um Auskanft bitten, oh mein Antrag der zwei neue bfätze in den 5 367 einschieben will (Trennung der jugendlichen

Personen in der Haft von Frauen, welche wegen gewerbsmäßiger

Üijucht zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt sind), wenn er Jetzt zur

, gebracht worden ist, nachher noch zur Diskassion ge⸗ llt wird.

. Präsident Graf von Ballestrem: Die Frage ist erledigt;

darauf gebe ich keine Antwort mehr. -

Es wird nunmehr zunächst Absatz J des § 362 in der Fassung der zweiten Lesung zur Abstimmung gebracht:

Die nach Vorschrift des 5 361. Nr. 3— 5 Verurtheilten können zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen an⸗ gemessen sind, innerhalb und, sofern sis von anderen freien Arbeitern getrennt gehalten werden, auch außerhalb der Strafanstalt angehalten werden. ö. .

Absatz L wird mit 255 gegen 56 Stimmen angenommen; 1 Mitglied enthält sich der Abstimmung.

Der Absatz 2 lautet:

„Bei der Verurtheilung zur Haft kann zugleich erkannt werden, daß die verurthei te Person nach verbüßter Strafe der Landes⸗ Poltzeibebörde ju überweisen sei, Im Falle des § 361, 4 (Bettelei) fft dieses jedoch nur dann zulässig! wenn der Verurtheilte in den letzten drei Jahren wegen dieser Uebertretung mehrmals rechtskräftig perurtheilt worden ist, oder wenn derselbe unter Drohungen und mit Waffen gebettelt hat.“

Abg. Beckh-Coburg hat beantragt, statt der Worte „der Verurtheilte“ und „derselbe“ zu setzen: „die verurtheilte Person und „dieselbe“. . .

Dieser Antrag wird in namentlicher Abstimmung mit 225 gegen 75 Stimmen abgelehnt.

Absatz 2 wird unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung in namentlicher Abstimmung mit 229 gegen 71 Stimmen angenommen. . .

Der Abfatz 3 lautet nach den Beschlüssen zweiter Be⸗ rathung⸗

„Durch die Ueberweisung erhält die Landes Polizeibehörde die Befunnth, die verurtbeilten Personen bis zu zwei Jahren entweder in ein AÄrbeitshaus unterzubringen oder jzu gemeinnützigen Arbeiten ju verwenden. Im Falle des 8 361,6 kann die Landes · Polizeibehörde die verurtheilte Perfon statt in ein Arbeitshaus in eine Besserungs⸗ oder Erziehungsanstalt oder in ein Asyl unterbringen; die Unter⸗ bringung in ein Arbeite haus ist unzulässig, falls die verurtheilte Peron zur Zeit der Verurtheilung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“ .

Die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz,) haben den Antrag gestellt, den ersten Saß des Absatzes 3 anderweit, wie folgt, zu fassen:

Durch die Ueberweisung erbält die Landes. Polizeibehörde die Befagniß, die verurtbeilte Person bis zu der im Urtheil bestimmten Zeit, die fich auf keinen längeren Zeitraum als zwei Jahre nach Rechtskraft des Urtheils erstrecken darf, in ein Arbeits haus unter zubringen oder zu gemeinnützigen Aebeiten zu verwenden.

Dieser Antrag Albrecht wird in der vierten namentlichen Abstimmung mit 224 gegen 77 Stimmen abgelehnt, in der fünften namentlichen AÄbstimmung Absatz 3 unverändert nach den Beschlüssen zweiter Berathung mit 226 gegen 68 Stimmen angenommen. .

Es wird sodann in der sechsten namentlichen Abstimmung über Absatz 4 abgestimmt: -

„Ist degen einen Ausländer auf Ueberweisung an die Landes⸗ 1. erkannt, so kann neben oder an Stelle der Unter

rinzung Verweisung aus dem Bundesgebiet eint teten.

Die Annahme erfolgt mit 238 gegen 57 Stimmen.

Es folgt die siebente namentliche Abstimmung, und zwar über den Antrag Heine, folgenden Absatz hinzuzufügen;

Wölbliche Perfönen dürfen polizeilicher Aufsicht gemäß 8 361, 6

des Strafgesetzbuches nur unterstellt werden, wenn sie bereits wegen

gewerbe mäßiger Unzucht rechtskräftig bestraft sind. Personen, welche

von der polnellichen Aufsicht befreit worden sind, können auch ohne

vorgängige erneute Bestrafung ihr wieder unterstellt werden, wenn sie sich von neuem der gewerbe mäßigen Unzucht ergeben.

Der Antrag wird mit 216 gegen 76 Stimmen abgelehnt.

Die achte namentliche Abslimmung findet statt über den folgenden Antrag Heine, dem 5 3862 den Zusatz zu geben: ‚Personen, welche auf Grund des § 362? von der Landes Polljelbebörde in ein Arbeitshaus, eine Besserungs⸗ oder Er⸗ siehnngsanstalt oder in cin Aspl untergebracht werden sind, müssen in diesen getrennt gehalten werden von jugendlichen Peisonen. die auf Grund deg § 55 Str. G. B. einer Erziebungs⸗ oder Besserungsanstalt überwiesen worden sind, oder gegen welche auf Giund ' landesgesetzlicher Vorschrift die Zwangzerziebung verhängt worden ist. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, welche der Landes. Polizeibehörde lediglich deshalb überwiesen worden sind, well sie, ohne einer sitten polizeilichen Aufsicht unterstellt gewesen zu sein, gewerbsmäßig Unzucht getrieben haben und deshalb nach

5 361, sz bestraft worden sind.“ ;

Die Ablehnung erfolgt mit A4 gegen 72 Stimmen.

Ebenso wird in der neunten namentlichen Abstimmung der Antrag Heine, dem 3 362 folgenden Absatz hinzu⸗ zufügen:

„Die Beslimmungen der Absaͤtze 2 und 4 finden auch An⸗ wendung auf Personen, die wegen Vergehens gegen § 284 des Strafgesetzbuchz (gewerbs mäßiges Glückespiel zu Gefängniß ver⸗ urtheilt worden sind.

mit 206 gegen 60 Stimmen verworfen.

. ö erfolgt in der zehnten namentlichen Abstimmung die Annahme des unverändert gebliebenen 8 362 im Ganzen mit 290 gegen 64 Stimmen.

Die Abgg. Bassermann und Dr. Sattler bean: tragen nunmehr die Vertagung. Der Präsident schließt sich diesem Antrag an; die Vertagung wird beschlossen.

Piastteat Graf von Ballestrem schlägt vor, die nächste Sitzung Montag 1 Uhr zur Fortsetzung der Berathung abzuhalten.

Abg. Sin ger bittet den Präsidenten, die von seinen Freunden eingebrachte Interpellation wegen des anhaltischen Gesetzes, betreffend die Bestrafang des Kontraktbrucht ländlicher Arbelter, auf die Tagesordnung für Montag zu setzen. 5 32 der Geschäftz⸗ ordnung bestimme,ů daß die Interpellatien von 30 Mit⸗ li der unterzeichnet sein und dem Präsidenten des Reichs. ages überreicht sein müsse, der dieselbe dem Reichskanzler schriftlich mittheile und diesen in der nächsten Sitzung jur Erklärung auf⸗

fordere, ob und wann er die Interpellation beantworten werde. Redner glaubt annehmen ju dürfen, daß der Präsident mit der Ver⸗ theilung der Interpellation an die Mitglieder des Hauses auch gleich⸗ zeitig die geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebene Mittheilung an den Reiche kanzler gemacht habe, und es würde unter dieser Boraussetzung an den Reichskanzler die Frage zu stellen sein, ob und wann er die Interpellation beantworten wolle.

Präsident Graf von Ballestrem: Die Voraussetzungen des Abg. Singer sind richtig. Ich habe dem Herrn Reichskanzler eine Anzeige von der Jaterpellation gemacht und der Reichzkanzler hat sogar eine . eingesandt. Er bat mir durch seinen Stell⸗ vertreter fagen lassen, daß die Interpellation eine ganze Aniahl sehr wichtiger stagtzrechtlicher Gesichtspunkte enthielte, über die er vorher im inneren Gremlum der verbündeten Regierungen Rücksprache halten müsse, besonders mit den Regierungen, die in der Interpellation er⸗ wähnt sind, und daß er auch juristische Berathungen darüber pflegen mösse. Wenn an ihn das Ansinnen gestellt märde, die Inteipellation sofort zu beantworten, was ja die Herien Interpellanten geschäfts⸗ ordnungsmäßig verlangen können, dann würde er zu seinem Bedauern nicht in der Lage sein, die Interpellation beantworten iu können. Dagegen, wenn man eine angemessene Frist ließe, dann würde er später die Interpellation beantworten. Wenn der Abg. Singer auf seinem Wunsch besteht, die Interpellation am Montag auf die Tages ordnung zu fetzen, so steht dem natürlich geschäftsordnungsmäßlg nichts

entgegen.

ÄAbg. Singer: Ich bin in der Lage, den Präsidenten wiederholt zu bitten, die Interpellation auf die Tagesordnung zu setzen; wir werden abzuwarten haben, was der Reichskanzler uns zu erklären haben wird. Dazu wollen wir ihm am Montag Gelegenheit geben. Aach wir baben geglaubt, daß der Reichskanzler Veranlassung nehmen wird, sich mit dem Gegenstande der Interpellation vertraut zu machen; ich glaube auch, daß es ihm gelingen wird, in verhältnißmäßig kurzer Zeit die Auskünfte, die er braucht, zu bekommen. Da aber die Inter⸗ peslation von der größten Wichtigkeit für die deutsche Bevölkerung sst, müssen wir auch darauf bestehen, daß sit am Montag auf die Tagesordnung kommt.

Praͤsident Graf von Ballestrem: Wenn die Interpellanten auf ihrem Wunsche besteben, so setze ich die Interpellation als ersten Gegenstand auf die Tagesordnung. .

bg. Dr. Spahn schlägt vor, die Inteipellation als zweiten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen,

Präsident Graf von Ballestrem: Ich bin hier, die Geschãfts⸗

rdnuͤng nicht dem Buchstaben, sondern ihrem Sinne nach zu hand— haben. Wenn ich die Interpellation als zweiten Gegenstand auf die Tages⸗ ordnung setze, so ist das so, als ob sie nicht auf der Tagesordnung stände. Paz will ich nicht thun. Beschließt es das Haus, so ist das etwas Anderes; ich schlage es nicht vor.

Abg. Dr. Spahn verzichtet hiernach auf das Wort.

Schluß nach 7. Uhr. Nächste Sitzung Montag 1Uhr. Interpellation Albrecht, betreffend das anhaltische, reußische und lübische Gesetz wegen der kriminellen Bestrafung des Kontrakt⸗ bruchs ländlicher Arbeiter; Fortsetzung der dritten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 71. Sitzung vom 19. Mai 1900, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die zweite Berathung des Gesetz— entwur fs, betreffend die Waarenhaussteuer, fort.

36 enthält in Absatz 1 die Waarenhausgruppen. Die Regierungsvorlage unterschied folgende 4 Gruppen;

X. Material, und Kolonialwaaren, Eß⸗ und Triakwaaren und Genußmittel, Taback und Tabackfabrikate (auch Rauchutensilien), ÄApothekerwaaren, Farbwaaren. Droguen und Parfümerien.

B. Garne und Zwirne, Posamentierwaaren, Schnitt., Manu—⸗ faltur⸗ und Modewaaren. Bekleidungsgegenstände (Konfekt on, Pelz⸗ waaren), Wäͤsche jeder Art, Betten und Betistellen, Vorhänge, Teppiche, Möbelstoffe und die zu deren Verarbeitung dienende An⸗ fertigung von Zimmerdekorationen und Polstermöbeln.

G. Haus,, Küchen. und Gartengeräthschaften, Oefen, Glag⸗, Porzellan., Steingut und Thonwaaren, Möbel jeder Art und die dazu dienenden Möbelstoffe, Vorhänge und Teppiche.

PD. Gold⸗, Silber“ und sonstige Juwelierwaaren, Kunst⸗, Luxus«, Kurz. und Galanteriewaaren, Papp und Papierwaaren, Bucher und Musikalien, Waffen, Fahrräder, Fahr-, Reit und Jagdutensilsen, sonstige Sportartikel, Nähmaschinen, Spielwaaren, i. physitalische, medizinische und musikalische Jastrumente und

parat?. Die Kommissionsfassung unterscheidet folgende 5 Gruppen:

a. Material, und Kolonialwaaren, Eß⸗ und Trinkwagren, Genußmittel, Taback (auch Rauchutensilien) und Tabackfabrikate, Apothekerwaanren, Farbwaaren, Droguen, Parfümerien, Sämereien, Eczeugaisse der Gartenkultur und der Landwiribschaft.

b Manufakturwaaren und konfektionierte Artitel dieser Brauche, Schnittwaaren, gewebte und gestrickte, gewallte Waaren, Weiß⸗ waaren, Leinen, Militäreffekten, Vorhänge, Teppiche, Möbelstoffe, Trikota gen, Beitwaaren und fertige Betten,

C. Kurzwaaren, Garne, Zwirne, Nähnadeln, Posamentier⸗ waaren, Handschuhe, Strümpfe, Kraymtten, Putz. und Modewaaren, Galantersewaaren, Spielwaaren, Schirme und Stöcke, Korb- und Seilerwaaren, Bürflen und Kämme, künstliche Blumen, Band und Besatzartekel, Korsetts, Damen, Herren- und Kinderhüte, gestrickte und geflickte Waaren, Papier. und Schreibwaaren, Kunstgegenstände, Bücher und Muͤsikallen, Papp, und Papierwaaren, Zeichen utenfilien, Bilder und Bilderrahmen, Photographien und photo⸗ graphische Apparate.

Twderwaagten, Schuhe und Stlefel. Sattlerartikel, Kürschner⸗ und Pelswaaren, Galanterlewaaren, Fahr, Reit⸗, Jagd und Sporüiartikel, Reiseutensilien, Filjwaaren.

d. Möbel und Haushaltun 6 egenstände, Haus, Küchen und Gartenmöbel, Glas-, Porzellan, Steingut. und Thonmaaren, Volster⸗ und Dekorationẽgegenstände, Tapeziererartikel, Wachgtuch, Tapeten, Linoleum, Teppiche, Oefen.

s. Metallwaren, Eisen., Stahl., Nickel,, Gold und Silber⸗ waaren, Schlosser. und Baubedarfgartikel, Oefen, Werkzeuge, harte FKurjwaaren. Mustlinstrumente, optische, pbysikalische, medi inische und musikalische Instrumente, Messer, Galanterlewaaren, Waffen, Fahrräder und Maschinen, Lampen und Beleuchtungsgegenstände, Uhren und Fournituren.

36 bestimmt ferner in Abs. 2 bis 5: aaren, welche zu keiner dieser Gruppen gehören, werden als besondere Waarengruppen nicht gezäblt.

Waaren, welche mehreren Gruppen zugerechnet werden können, werden nur einmal gezählt.

Ingseichen wird, wenn sich der Handel mit Wagren der einen Gruppe nach Herkommen und Gebrauch auch auf Waaren anderer Gruphen erstreckt, welche mit ersteren zugleich feilgeboten zu werden pflegen wie bei Handlungen mit EGisen⸗ und Stahlwaaren, Gummiwaaren u. dergl. nur Handel mit einer Waarengruppe angenommen.

Ob eine Waare zu einer dieser Gruppen und zu welcher sie gehört, ist im Zwelfelsfalle vom Minister für Handel und Gewerbe mit bindender Kraft zu entscheiden.

Die Abgg. von Brockhausen und Winckler (kons.) beantragen:

anstatt der Worte; ‚dieser Gcuppen und zu welcher sin gehört zu setzen die Worte: ‚der im Absatz unterschiedenen Gruppen und zu welcher sie gehört, sowle ob Absatz 4 Anwendung findet!).

Die Abgg. Dr. Barth (fr. Vgg) und Dr. Crüger

(fr. Volksp) beantragen für den Absatz 5 folgende Fassung:

Wie eine Ware nach Maßgabe der ig den vorftehen den vier 166 niedergelegten Grundsätze ju klassiftnieren ist, wird auf Anrufen eines Interessenten im Zweifelsfalle von dem Minister für Handel und Gewerbe oder der von ihm bestimmten Behörde mit bindender Kraft festgestellt.

Abg. Cabensky (Zentr) befürwortet eine von ihm beantragte andere Eintheilung der fünf Gruppen.

Geheimer Ober-Finanzrath Dr. Strutz bittet, die e, ,. vorlage wieder herzustellen. Der Vorschlag der Kommission sei völlig unannehmbar. Die Reglerungsvorlage habe die Gruppe nach Sammel- begriffen, dem Gebrauch entsprechend, eingetheilt, der Kommissions⸗ antrag werfe nicht zufammengebörige Dinge durcheinander. Es sei auch kaum zu erwarten, daß di: Regierung dem Antrage Cahengly in Verbindung mit der Herabsetzung der Grenze im § 1 auf 3060 000 40 k werde. Den beantragten formalen Aenderungen könne er zust mmen.

Abg. Funck fr. Volksp): An keinem Punkte zeigt sich die Schwäche des Gesetzes in dem Maße, wie bei diesem Paragraphen. Gs entsteben überall Schwierigkelten und Streitigkeiten wegen dieses Paragraphen. Als Kaufmann möchte ich mich nicht der Willkür des Steuerfiskus unterwerfen. Wir können nicht für die , . fassung stimmen und bitten, die Regierungsvorlage wieder herzu⸗ stellen. Je weniger Gruppen vorgesehen werden, desto besser wird es für die Praxis sein. Die Majorstät der Handelskammern verhält sich grundsätzlich ablehnend gegen alle derartigen Gruppeneintheilungen. Dle gestrigen Worte des Ministers von Miquel enthielten einen Vorwurf gegen die Handelskammern. Agitation kann man den Handelskammern nicht vorwerfen, es fehlt ihnen sogar an agitatorischem Vorgehen, um ihre Wänsche zur Geltung zu bringen. Wir stimmen zwar gegen das ganze Gesetz, wollen aber daran mitwirken, die schlimmsten Bestimmungen herauszubringen.

Abg. Lucius (fr. kons) wendet sich gegen die Gruppeneintheilung, die so unklar sei, daß sogar Handelsgärtnereien fürchteten, sie könnten unter dieses Gesetz fallen. Bie einzelnen Ausführungen des Redners bleiben auf der Tribüne unverständlich.

Der Vorredner hat sich über

Abg. Dr. Barth (fr. Vagg.): das ganze Gesetz genau so abfällig geäußert, wie wir auf dieser Seite.

Auch die Näationalliberalen kommen mehr und mehr in dieser Ueber⸗ zeugung. Das ist ein Beweis dafür, daß das Gesetz ohne genügende Kenntniß der Verhältnisse ausgearbeitet worden ist. Der 8 6 ist eigentlich der wichtigste des gagzen Gesetzes. Die Regierungsvorlage hatte sich bemüht, wenigstens das Zasammengehörige in die einzelnen Gruppen hineinzubringen. Die Kommission hat das aber alles über den Haufen geworfen. Der Beredsamkeit des Abg. Fuchs ist es ge⸗ lungen, die Kommifsion zu bestimmen; er hat erklärt, daß er nicht ein Schwärmer für das Gefetz sei, wie es liege, sondern wie es jederzeit gefaßt werden könne. Herr Fuchs hat es CLertig gebracht, Musikalien und Korsetts in eine Gruppe zu bringen. Der Regierungs . Kommissar sagte, die Kommisstonsfassung set völlig unannehmbar, un es sei auch kaum zu erwarten, daß die Regierung dem Antrag Cabensly zu⸗ stimmen würde. Ich bitte den Minister vJn Miguel, dies näher da⸗ bin zu erläutern, daß auch der Antrag Cahensly unannehmbar sei. Ünser Antrag ist redaktionell, aber er ist nöͤthig, um den Sinn der Bestimmung klarer zum Ausdruck zu bringen.

Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich glauhe, daß die Reden der Minorität, welche darauf gerichtet sind, das Gesetz ju Fall zu bringen, dem letzteren weniger gefährlich sind und werden können, als der Uebereifer der⸗ jenigen, die das Gesetz wollen. Ich kann nur die Aus⸗ führungen meines Herrn Kommissars über die schweren Be⸗ denken, die gegen den Antrag Cahensly vorliegen, in allen Punkten bestätigen. Ich halte es in dieser kolossal schwierigen Frage, wie man die Gruppen gestaltet, für geradezu unmöglich, daß das hohe Haus gegenüber einem Antrage eines einzelnen Mitgliedes, das vielleicht ganz spezielle Wünsche hegt und ganz spezielle Informa⸗ tion erhalten haf, die Frage beartheilen kann, wie dieser Antrag in der Praxis wirken würde. Wenn Sie solche Anträge in Bezug auf die Gruppeneintheilung namentlich gegenüber den aus fũhrlichen Gegengründen des Herrn Regierung kommissars annehmen, so, glaube ich, muß eine vorsichtige Gesetzzebung dahin führen, die ganze Sache wieder an die Kommission ju verweisen. (Sehr richtig! recht.)

Gerade aus dem Grunde möchte ich dringend bitten, wenigstens in dieser Lesung von einem sel wen Antrag abzusehen; insbesondere möchte ich darum die Herren vom Zentrum bitten. Zwischen der zweiten und dritten Lesung kann ja möglicherweise ihnen selbst klarer werden (Heiterkeit), daß sie mit einem solchen Antrag nicht gute Er⸗ folge haben werden, und es kann auch leichter jwischen ihnen und der Staats regierung eine Einigung stattfinden. Persönlich bin ich der Meinung, daß der Antrag so, wie er vorliegt, in keinem Fall von der Re⸗ gierung angenommen werden kann. (Hört! hört h Das wird, glaube ich, auch selbst dem Herrn Dr. Barth wohl genügend klar sein. Wir haben es vermieden, bier solche schroffe Erklärung abzugeben, weil über diesen Punkt noch keinerlei Beschluß des Staate— Minifteriums vorliegt. Ich kann Ihnen aber versprechen, wenn die Sache in dritter Lesung am nächsten Mittwoch auf die Tagesordnung kommt, Ihnen dann in dieser Beziehung volle Klar heit über die Anschauungen der Staatsregierung, was annehmbar ift und was nicht, zu geben, weil ich gebeten habe, eine Staats. Ministerial⸗ sitzung aus diesem Grunde aaf Dienstag zu berufen. Den Herren pon der Rechten möchte ich noch sagen: vorläufig für einen Antrag zu stimmen, der Ihnen doch in keiner Weise klar macht, welche Folgen es für Ihre besonderen landwirthschaft⸗ lichen Interessen haben kann, das halte ich doch nicht für eine richtige Art der Behandlung parlamentarischer Geschäfte. Vielleicht würde der Herr Abg. Cahensly der Sache einen großen Dienst leisten, wenn er im gegenwärtigen Stadium, um solche Zweifel zwischen den Freunden des Gesetzes nicht herbeizuführen, seinen Antrag zurückzöge und sich vorbehielte, für die dritte Lesung überhaupt darauf ju ver⸗ ziöchten oder einen gründlicher motivierten Antrag einzubringen.

Meine Herren, ich benutze die Gelegenheit, um ein Mißverftänd⸗ niß, das nach außen wenigstens aus gestern von mir gesprochenen Worten hervorgetreten ist, zu beseitigen. Einer derjenigen Herren, die, wie ich erjählte, bei mir erschienen, um mir die Lage der An⸗ gestellten vorzustellen, hatte aus dem Berichte entnommen, als wenn ich dieser Deputatlon wegen der Notijen, die sie in die Zeitung ge⸗ bracht hätte, eine absichtliche und tendemiöse Entstellung der Worte, die ich der Deputation gesagt habe, vorwerfen wolle. Das ist in keiner Weise, wie das Stenogramm auch zeigen wird, der Fall. Ich habe mich nur darüber beschwert, daß ez üblich würde, wenn Depu⸗ tationen mit einem Minister ein über eine Stunde dauerndes Ge—⸗ spräch haben, einen einzigen Satz herauszugreifen, ihn außer dem Zusammenhange zu publizieren, wodurch dann sehr leicht Mißverstãndnisse entstehen müssen, und ich habe gesagt, eine solche Sitte und Gewohn⸗ heit, die einrisse, könnte es mir sehr bedenklich machen, eine solche Deputation zu empfangen. (Sehr richtig! rechts.) Hierbei muß ich