1900 / 122 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 May 1900 18:00:01 GMT) scan diff

nk dem Entgegenkommen des Herrn Finanz · Ministers Wunsche entsprochen werden können, sodaß die Sache daß nach unserer Borlage der Staat t der Kosten inzen nur 4. Ich darf doch noch mal in dieser daß gerade im Herrenhause eine zahlreiche Anzahl fich befindet, die den Interessen der Provinzen ß einer Vorlage nicht beigestimmt haben würden, wenn sie geglaubt hätten, daß durch diese Vorlage die Kräfte der Provinzen Üüberstiegen würden. Indem das Herrenhaus also sich mit z der Kosten für den Staat einverstanden erklärt hat, hat es, e ich, unzweidentig zum Ausdruck gebracht, daß diese ja mit ten Männer auch in der That diesen Maßstab als vom Standpunkte der Provinzen tolerabel angesehen

höhen, und da hat auch diesem sich also so stellt, trägt und die Prob Bentehung betonen, von Persönlichkeiten überaus nahestehen und gewi

den Verhältnissen sebhr vertrau

Meine Herren, es ist doch schließlich die Frage, ob ; oder Kardinalfrage, was die finanzielle Seite der Sache betrifft. Ich denken haben gegen den staatlichen

glaube, daß die Herren, die B doch zu ängstlich sind

Beitrag von z und ihn auf erhöhen wollen, in der Besorgniß vor Belastungen der Provinzen. Ich habe mir eine wie sich die Belastungen der Pro= lte Maßstab wiederhergestellt würde: Für Ostpreußen ergiebt sich bei⸗ es Gesetzes eine Mehrbelastung von Neukosten, die sich aus der Vorlage Hessen u. s. w., unter Erfahrungen in England auf etwa d danach würde sich ergeben, daß Nun bat die gesammte

Zusammenstellung machen lassen,

vinzen stellen würden, wenn der a z der Staat und z die Provinz.

splelsweise aus der Ausführung d sage 15 204 * Wir haben die unter Anhalt an die Vorgänge aus Baden, Anhalt an die sehr weitgehenden 250 000 im Jahre berechnet, un Ostpreußen 15 204 4M mehr zu zahlen hätte. Prodinz Ostpreußen ein Budget von 5 114200 S ; und ich frage wirklich: ist das eine nennenswerthe Belastung der Provinz, wenn sie bei einem Budget von 5114000 noch 15 000 S mehr zu tragen In Westpreußen beläuft sich das Provinzialbudget auf 8 482 009 M6, und die Neubelastung infolge des Gesetzes würde In Brandenburg ist das Budget in Höhe von 7063 200 6 und die Neubelastung auf 15 991 4 angenommen; in Pommern steht gegenüber einem Budget von 4763 900 A eine Neu⸗ belastung von 11 097

Meine Herren, wenn Sie nicht allein das Gesammtbudget der Provinz zu Grunde legen wollen, sondern die durch die Provinzial besteuerung aufgebrachten Summen, also unabhängig von der Staa dodation, so ergeben sich sehr ähnliche Resultate. In Ostpreußen werden durch Provinzialumlage aufgebracht 1212 000 1, und dieser Summe gegenüber steht der Beitrag, den ich schon mehrfach erwähnte, von rund 15 000 M; in Westpreußen gegenüber einem Aufkommen an Provinzialabgaben von 1278 537 Æ der Betrag von 12194 4; in Brandenburg gegenüber einem Aufkommen von 2377 000 4 eine Neubelastung von 15 881 1; und in Pommern ist das Aufkommen von 1 200 000 M, die Neubelastung 11 09

Also, meine Herren, ich glaube, man kann nicht sagen, daß durch zugemuthet werden, in der Tkat Es darf dabei doch auch

12194 4 betragen.

diese Lasten, die den Provinzen hier eine Ueberbürdung der Provinzen eintrãte. nicht außer Betracht bleiben, daß auf der anderen Seite der Gesttz⸗ entwurf eine wesentliche Entlastung der Provinzen unzweifelhaft im Gefolge haben wird.

Wenn, wie ich hoffe, dieser Gesetzentwurf prohibitiv wirkt, Verwahrlosung erheblichem Maße

/ e

Verarmung werden die Lasten die Landarmenverbände unweifelhaft in erheblichem men, auch insofern, als die Landarmenverbände den Orts⸗ armenverbänden, insoweit sie leistungsfäbig sind, ihrerseits zu Hilfe zu kommen genöthigt sind, und sie werden das ist vielleicht der Haupt⸗ punkt sehr wesentlich abnebmen binsichtlich des Korrigendenwesens; denn wenn wir diese jugendlichen Elemente rechtzeitig der Zwangs⸗ erzehung unterwenfen, dann werden sie lange nicht mehr wie jetzt die Korrigendenhäuser füllen, und auch in diesem Punkt werden die Pro⸗ vinzen eine wesentliche Entlastung erfahren. Also ich glaube, daß das, was wir den Provinzen zumuther, durchaus nicht über das Muß ihrer Kräfte hinausgeht.

Nun spielt ja in die ganze Frage, bewußt oder unbewußt und ich muß zugeben: berechtigt der Gedanke hinein, überbaupt bei dieser Gelegenheit die Fehler des Dotation gesetzes von 1875 zum ersten Male zu korrigieren. Wie der Herr Finanz · Minister und ich im Herrenhause ausgesprochen haben, stehen wir durchaus auf dem Boden, daß es nothwendig ist, bier die befsernde Hand anzulegen. Die Geftaltung des Dotationsgesetzes bat sich in ihren Folgewirkungen dahin geltend gemacht, daß diejenigen Landestheile, die jetzt schon durch ihre ganze wirthschaftliche Entwickelung benachtheiligzt sind, auch auf diesem Gebiete zum großen Theile benachtheiligt worden sind, und es ist eine Frage der böchsten wirthschaftlichen und der höchsten politischen Bedeutung, diese Landestheile wieder leistungẽf einer weiteren Verarmung der Provinzen entgegenzutreten. Dieser Rückgang der Leistungsfäbigkeit der Provinzen bat gerade diejenigen Landestheile betroffen, in denen der Baum unseres Staates erwachsen ist, mächtig und seine Zweige über das ganze Vaterland breitend, und es wäre ein politischer Schaden ersten Ranges, wenn dieser Boden in mer mebr verarmt; denn mit der Verarmung dieses heimatblichen Bodens muß der Baum selbst, von dem ich sprach, eine Einbuße an seinem Gedeihen erleiden. Diese Frage der Rexision der Dotations⸗ gesetze, die Erhaltung der Leistungsfährgkeit der Provinien ist von der größten Bedeutung. Die beiden betheiligten Ministerien sind daran, diese Frage in Angriff zu nehmen, und wir hoffen, daß es gelingen wird, sie zu einem gedeihlichen Ende zu bringen, so schwierig es auch sein wird, einen geeigneten Maßstab für die Dotierung zu finden. Aber weil diese weit über die vorliegende hinausgebende Frage in vollem Gang ist, weil wir uns der Zustimmung ten dürfen, daß diese Frage nach

einschrãnkt Provinjen, Maße abneh

hig zu machen und

des hohen Hauses darin versichert hal Möglichkeit gefördert wird, ist es, glaube ich, falsch, diese viel wichtigere und auf viel breiterem Boden ruhende Frage in dieses Gesetz hineinzutragen und hier zu versuchen, die Korrektur vor⸗ geringfügige Mehrbelastung und deshalb Für den Staat handelt es sich um eine Prin⸗ erwaltung, bei der der eine den größten Theil der Kosten trägt und der andere die Verwaltung führt, ist keine Selbstoerwaltung mehr. Es ist schon zweifelhaft, ob es ein richtiger nd ist, daß der Staat zwei Drittel anstatt der Hälfte giebt. der wenn das schon zweifelhaft ist,

der Provinzen, nicht zurückschrecken. zivienfrage; denn eine Selbstv

1

so ist es um so weniger

.

berechtigt, über zwei Drittel hinauszugehen. Eine gesunde Selbftver⸗ waltung muß darauf basieren, daß der Selbstoerwaltende in ent⸗ sprechendem Maße an den Kosten betheiligt ist. ;

Ich glaube also, die dringende Bitte aussprechen zu dürfen, daß in dieser Beziehung die Reglerungs vorlage wieder hergestellt wird; denn es würde, wie ich noch einmal betone, die Regierung nicht in der Lage sein, den Paragrapben so, wie er ist, anzunehmen. Das würde ich beklagen im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, das doch, wie ich mit Freuden habe konstatieren können, von allen Seiten als ein nothwendiges und dringliches anerkannt worden ist.

Abg. Graf von Moltke zieht seinen Antrag zurck.

Abg. Dr. von Jazdiewsz ki bemerkt, daß eine richtige Erziehung nur möglich sei, wenn der Religiongunterricht in der Mutter. sprache ertheilt werde, und daß durch amtliche Urkunden festgestellt sei, daß die Polen durch die Cinverleibung ihre Nationalität nicht verloren hätten.

Vize⸗Präsident des Staats Ministeriums, Finanz⸗Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich will diese Angelegenheit nicht weiter ver⸗ folgen; ich will nur einfach erklären, daß die preußische Staats- regierung alles, was die öffentliche Erziehung der Landeskinder betrifft, von deutschen Gesichtsvunkten aus behandelt und nicht von den Ge⸗ sichtsvpunkten einer anderen Nationalität, die in einem deutschen Staate wohnt; Preußen ist ein deutscher Staat. Ich will auf die Sache nicht weiter eingehen, weil das Amendement im hohen Hause doch wohl kaum Zustimmung finden wird.

Meine Herren, der Abg. Goldschmidt hat gemeint, in der Frage, ob 3 oder 4 Staats zuschüsse, habe der Finanz Minister ein besonderes Wort zu sprechen. Das ist ein Irrthum. Bei einem so wichtigen Gesetz, an dessen Nothwendigkeit wir durch die heutigen Greignisse in Berlin besonders stark erinnert werden, würden 250 000 M nach der Lage unserer Finanzen eine solche Bedeutung nicht haben, um lediglich aus finanziellen Rücksichten eine Ablehnung der Dreiviertel irgendwie zu rechtfertigen. Nein, wir halten uns lediglich an den Gesichtepunkt, den der Herr Minister des Innern ausführlich dar⸗ gelegt hat. Nene und alte Selbstverwaltungszweige so zu organisieren, daß der ohne Kontrole verwaltet, welcher nicht zahlt, und derjenige zahlt, der nicht verwaltet, das halten wir für einen kolossal bedenk⸗ lichen Schritt. Wenn wir das auf diesem Gebiet thun, dann können die Provinzen verlangen, daß es auf allen anderen Gebieten auch geschieht. Darauf können wir uns garnicht einlassen; das würde gefährliche Folgen in unserer ganzen Verwaltung und Organisation haben. An einem solchen Grundsatz würde die Selbstverwaltung scheitern; er wäre die Bankerotterklärung der Selbstverwaltung.

Nun, meine Herren, möchte ich die Herren von der Rechten noch auf einen anderen Gesichtspunkt aufmerksam machen. Sie ver langen, daß die bevorstebende Revision des Dotationsgesetzes die Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der einzelnen Provinzen berücksichtigen, die Nothwendigkeit, in stärkerem Maße die eine Provinz wie die andere zu unterstützen, in Betracht ziehen soll. Was thun Sie aber hier? Hier geben Sie J Zuschüsse auch an alle diejenigen Provinzen 3. B. Berlin und andere die gar kein Verlangen danach tragen, deren Abgeordnete es sogar zurückweisen, und wo der Staat es jedenfalls nicht verant— worten könnte, in der Weise Staatsgelder zu verwenden, wenn keinerlei Bedürfniß ist.

Beim Chausseebau würde eine derartige Subvention ein viel weniger gefährliches Gesicht haben. Hier aber ist so sehr die Stimmung, das Ermessen, die Diskretion und die subjektiv: Meinung über die Nothwendigkeit der Zwange—⸗ erziehung in den einzelnen Fällen so entscheidend, daß daraus die allerbedenklichsten Forderungen in den Previnzen entstehen können. Wenn die Landesräthe dem Provinzialausschuß sagen: warum sollen wir das Kind nicht in Zwangserziehung geben; es kostet uns ja so gut wie nichts! Ich möchte gerade die Herren von der Rechten, die Sie seit dem ersten Tage der Inangriffnahme der Dezentralisationegesetz⸗ gebung und der Selbstverwaltung auf das Eifrigste mitgewirkt haben und die stärksten Vertreter dieser Richtung gewesen sind, doch dringend bitten, die schwere Verantwortlichkeit nicht auf sich zu nehmen, an dieser Frage die becwichtige Sache scheitern zu lassen, wo man vielleicht sogar mit Recht sagen kann, daß die Ersparungen, die die Provinzen machen, wie der Herr Minister des Innern es ausgeführt hat, noch größer sein werden als die neuen Ausgaben, die hier erwachsen, und das in einem Augenblick, wo wir vor einer Revision des Dotation gesetzes nach anderen nicht so mechanischen Gesichtspunkten stehen, wie sie durch den Antrag wegen des Zuschusses von Dremviertel herbei geführt werden würden. Ich glaube nicht, daß die Herren das thun werden, sondern glaube, die Herren werden schließlich vor dieser Ver⸗ antwortlichkeit jzurüdschrecken, und ich hoffe, daß, nachdem das Herren⸗ haus sich mit jwei Dritteln zufrieden gegeben bat, das hohe Haus in der Mehrheit dem Beispiel folgen wird. Ich bin persönlich der Meinung, daß wir hier an die äuherste Grenze gegangen sind, um eine verständige, sparsame Selbstoerwaltung zu sichern. Man kann sogar der Meinung sein, daß wir schon zu weit gegangen sind, aber weiter dürfen und können wir nicht geben. Geben wir in einem Falle so weit, werden wir im andern Falle auch so weit gehen müssen. Ich würde selbst lieber als zu einem solchen prinzpwidrigen, in seinen Folgen böchst bedenklichen Schritt zu schreiten, die ganze Verwaltung auf Staatskosten führen, selbst wenn sie uns mehrere Millionen mehr kostet. Dies ist keine Finanzfrage, sondern eine wichtige Frage der staatlichen Organisation, und ich bitte die ver⸗ ehrten Herren, sie von diesem Gesichtspunkt aus betrachten zu wollen.

z1 wird entsprechend dem Kommissionsbeschluß gestrichen. ie 55 2—3 werden angenommen. ö

s 4 bestimmt, wer berechtigt und verpflichtet sein soll, beim Vormundschaftsgericht den Antrag auf Anordnung der Zwangserziehung zu stellen. Nach der Regierungsvorlage sollte der Landrath, und im Stadtkreise der Gemeindevorstand antragsberechtigt sein. Das Herrenhaus hat hinzugefügt, daß in Säädten mit mehr als 16009 Einwohnern auch der Ge⸗ meindevorstand antrags berechtigt sein soll.

Abg. von Jagow spricht sich gegen dlese Hinzufügung aus, durch die wieder einmal die größeren Städte exceptionell bebandelt würden. verzichtet aber auf Abänderunge anträze, um nicht an diesem einen Prnki das Gesetz scheltern zu lassen. Ueber das Antragerecht beständen vielfach falsche Auffassungen. Antragsberechtigt sei jeder, auch Lehrer, Geistliche c, und diese tönnten erwarten, daß, wenn sie ,,, stellten, dieselben auch im förmlichen Verfahren erledigt wurden.

Abg. Kopsch (fc. Volkep,) bemängelt die Fassung der Vorlage; wenn jeder antragsberechtigt sei, so sei dieser Kreis viel zu groß, und

Abg. Schmitz bat selbst anerkannt, daß unter Umftänden Fälle men können, wo es nicht möglich ist, die Anstaltserziehung in vneller Richtung durchzuführen. Er hat dann aber gesagt: posse nemo obligatur. Meine Herren, der Auffassung kann nicht anschließen. Wenn in dem Gesetz fteht: die Anstalte⸗ konfessionell sein, so halte ich mich nicht für berechtigt, inziges Kind in einer Anstalt einer anderen Konfession ubringen. (Sehr richtig) Weil das aber gerade vorkommen halb bitten wir Sie ja, diese, wie ich glaube, ganz uaver⸗ aber doch für gewisse Ausnahmefälle nothwendig werdenden weit möglich“ zu belassen.

Herr Abg. Schmitz hat ferner gesagt: wenn die Anstaltsermiehung f fonfesstoneller Grundlage nicht erfolgen kann, gut, so gebe man Kind in die Familienerziehung. Meine Herren, das würde unter Um⸗ n durchaus falsch sein. Ich bin und darin besteht ja Ein⸗ it im Hause der Ansicht, daß in erster Linie die Familien- ins Auge gefaßt werden muß. Aber es giebt Elemente, die t fester Hand anfassen müssen, die wir nicht sofort in iehung bringen können, sondern erst einer geregelten Anstalts⸗ unterwerfen müssen, beispielsweise gefallene Mädchen oder dlichen Elemente männlichen Geschlechts, die hier immer freuliche Rolle für die Gerichts höfe spielen. Gesetzt nun, zwar eine überwiegend katholische Provinz, hat für llene Mädchen eine Erziehungsanstalt eingerichtet. Nun Hh ein evangelisches Mädchen: soll dieses Mädchen deswegen er Anstaltserziehung auf ein Jahr unterworfen werden, oder umgekebrt? Wenn der Antrag also pure würde ohne die Worte soweit möglich“, so würden wir nicht in der Lage sein, beispielsweise in diesem Falle ein evangelisches chen einer katholischen Anstalt in der Rheinprovinz zu überweisen, Ich glaube doch, daß diese wenigen Fälle berück= Soweit irgendwie eine nennenewerthe Zahl st, soll auf die konfessionelle Anstalt Rücksicht genommen werden. Aber in einigen Landestheilen wird die Zahl so gering sein, daß eine besondere konfessionelle Anstalis⸗ erüiebung nicht möglich ist.

Also, meine Herren, um nicht Schwierigkeiten hervorzurufen, denen vir nachher machtlos gegenüberstehen, bitte ich, die Worte bei⸗ behalten. Ich betone nochmals, daß in der Sache selbst gar keine Neinungsverschiedenheiten bestehen, und daß ich auch in der Aus— fübrungsanweisung dafür Sorge tragen werde, daß bei der Anstalts—⸗ eriiehung, soweit es irgendwie möglich ist, die Konfessionalität ge⸗ wahrt wird.

Abg. Goldschmidt meint, daß die Wünsche des Zentrums durch die Kommifstonsfassung vollkommen erfüllt werden. eiteren Bemerkungen der Abgg. Hoheisel F9 unverändert in der Kom⸗

Abg. Ehlers (fr. Vg.) giebt dem Grafen Limb Stirum zu, daß die Selbstverwaltung nicht daran zu Grande 2 wenn der kann andererseits aber auch den Unter wenn er nur seine Partei komme es indeß

Es sei eine . e Lehrer und I aber keine Ab. stellen und auf die richlige

spricht sich für die Kommisstonz.

8. . Goldschmidt würde eine Antrags verpflichtung

ss. nicht wün chen, Fätte es fir die Städten den Gemeindevo antragsberechtigt und antragz. Antrag stellen, wenn er kelne

zse Anträge gestellt werden. Kreises der Antragsberechtigten, Antrags verpflichteten auf di

in m, . 66 nkung

g des Kreises der er Schule zu wünschen. die aussichtslos seien,

Staat 4 der Kosten übernehme, gang der Landwirthschaft nicht befürchten, spreche sich für die zwei Drittel aus, auf e könne machen, was sie wolle. Da aber die werde die Regierung wohl schließ⸗

Rektoren d

ãnderungsantrãge,

Ausführung des Gesetzes vertrau Abg. Ern st (fr. Vgg.)

arnicht an, si beralen den Antrag gestellt hätten, lich selbst aus Großmuth die drei Viertel bewilligen.

Minister des Innern Freiherr von Rh einbaben: An der EGrnst⸗ zen ist nach der ganzen Art, wie si Wir haben uns von Stufe zu Stufe über iben lassen und sind nun an einen bis hierher und nicht weiter! J

fällt, wenn der Kommissionsbeschluß

f 3. etiiehung im afiug fee

Lehrer in deren eigenem Irtere ndig gebalten, in allen ch die Stagatganwaltschaft pflichtig zu machen, will aber auch keinen

ussicht 4 . Mebrbeit habe

des Gesetzes u könne, daß es si handle, welche zur für die Kommissionsfassung aus.

4 bis 7 werden angenommen. die Kommission einen Zu schlußfassung des Vormunds onen (der gesetzliche Vertreter des stand, Geistliche und Lehrer ꝛc.) die baaren

haftigkeit unserer Erklãrun gegeben sind, kein Zweifel. die Reglerungs vorlage hinaus tre Punkt gelangt, wo wir sagen: erkläre positiv, daß die Vorlage angenommen wird.

Der Antrag Noelle wird abgelehnt, der Kommissions⸗ t dem Antrag Moltke angenommen. . 319 Schulunterricht für die Zöglinge) wird ein Abänderungsantrag des Abg. Ernst abgelehnt, nachdem sich appenheim (kons.) gegen denselben erklärt hat. nach unerheblicher Debatte

Nächste S 11 Uhr. (Hohenzollernsche Gesetze; Anträge;

für nothwe und ferner au

stellt fest, daß nach dem Wortlaut den Motiven jeder einen solchen Antrag stellen ch in diesem Paragraphen nur um Antragestellung verpflichtet seien,

Düsseldorf

und syricht sich beschluß mi

Abg. von? Der Rest des Gesetzes wird

1/35 Uhr.

satz gemacht, wonach chaftsgerichts zu Minderjährigen,

die vor der Be hörenden Pers der Gemeindevor Auslagen ersetzt erhalten mmermann

angenommen.

itzung Dienstag etitionen.)

(ir. kons.) will diesen Zusatz wieder ge⸗ wenn das Gericht diese Personen als Zeugen ver= se so die gesetzlichen Zeugengebühren.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Vorredners nur an= schließen. Ich nehme mit ihm an, daß der Paragraph von einer sonderlichen Tragweite nicht sein wird; denn der Vormundschaftz⸗ richter wird in der Mehrzahl der Falle sich darauf beschränken können, eine schriftliche Aeußerung von den hier in Rede stehenden Personen zu erbitten; wo er aber im Jateresse einer sachgemäßen Entscheidung Verhandlung

officium des

zugleich der Einfluß seiner staatsbürgerlichen Pflicht, wenn er, soweit er nicht als Zeuge im technischen Sian in Betracht kommt, ohne Entgelt der Aufforderung ju dieser mündlichen Verhandlung entspricht. Das ist ein allgemeiner Grundsatz unseres öffentlichen Rechtes. Die Polizei hat überall das Recht, Vernehmungen zu ver⸗ anlassen und dazu den Einen oder Anderen zu bestellen, ohne daß der Betreffende Zeugengebühren dafür erhält. Ich glaube, es liegt keine Veranlassung vor, von diesem allgemeinen Grundsatz hier im speziellen Fall abzugehen.

Man käme noch dazu zu einer ganz sonderbaren Konsequenz, daß z. B. ein Vormund, der ein, wenn ich so sagen soll, gewöhnliches Kind, d. h. kein Zwangserziehungekind, bevormundet, der Ladung vor den Vormundschaftsrichter zu folgen hat ohne Gebühr, der Vormund eines Zwangserziehungskindes dagegen Gebühren bekommt. Das wäre eine höchst merkwürdige Konsequenz, und, wie gesagt, der ganze Para⸗ graph ist eine Abweichung von den bei uns bestehenden Grundsäͤtzen, daß in derartigen Fällen ein jeder Staatsbürger einer derartigen Ladung obne Anspruch auf Entgelt Folge zu leisten bat.

Ich würde bitten, nach dem Antrag Zimmermann zu verfahren und den Paragraphen wiederherzustellen, wie er in der Regierungs⸗ vorlage enthalten war.

Die Abgg. Dr. Wolff⸗Gorki (kons.) und dorf erklären sich für den Kommissionszusatz, Abg. für die Regierungsvorlage.

Geheimer Ober Finanzra Auslagen erfetzt werden sollen, dies ein ber⸗Rechnungskammer sein werde. bg. Schet tler (k baaren Auslagen vergütet werden,

S 8 wird in der Kommi

In 8 T hat die Kommis r Anstaltserziehung ist der Zögling, Anstalt seines Bekenntn der Familienerziehung muß pflicht in einer Familie s

die wenig er

strichen wissen; nehme, bekämen sie so w Handel und Gewerbe.

n im Reichs amt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Rußland.

Regelung des zollfreien Durchlasses vo Ketten und Brahttrossen. Der Gehilfe des Finanz = auf Antrag der Kaiferlichen Gesellschaft für Schiffahrt es für thun⸗ lich erachtet, den Punkt h des am 30. Juni 1 für den zollfreien Durchlaß von Ankern, (Handelsarchiv 1898 J. S. 924) in nach 1 Die Zubebörtheile für zeugen, die zur zollfreien

durchgeführt

n Ankern, Ministers hat

S98 bestãtigten Reglements Ketten und Drahttrossen stehender Weise abzuändern: d Ausrüstung von Seefahr⸗ n. Einfuhr zugelassen worden sind, können thatsächlich aus den Zollämtern nur hinausgelassen werden, wenn erst auf dem im Bau vegrsffenen Schiffe das Spann und die Steven 2) wenn das Schiff weit ab vom Zollamte Schiff serbauer dem Ausgangszollamte bei e Bescheinigung des Offizers der Grenz⸗ wache und des Schiffs bau⸗Sachverständigen der Gesellschaften. Veritas“ daß das Spann und die Steven that - ö chiff den fraglichen bei Schiffen für die Küstenschiffahrt eine fizer der Grenzwache, wo keine Grenzwache⸗ it ; olche zu weit entfernt sind, können die be⸗ freffenden Bescheinigungen auch von der örtlichen beziehungsweise von den Wolostverwaltungen (Landgemeinde derwal · (Zirkular des Zollzepartements vom

und umgekehrt. sichtigt werden müssen. solcher Zöglinge vorhanden i

nothwendig

betreffenden Vormunds

Armierung un

aufgerichtet worden sind; gebaut wird, so muß der Überseeischen Schiffen eine

und Lloyd“ beibringen darüber, sächlich bereits aufgerichtet sind, und daß das S Zubehörtheilen entfyricht, Bescheinigung des gleichen Inhalts vom Of sowie von der Ortspolizei; posten bestehen oder wo s

3) in Gegenden, Polizeibebörde

tungen) ausgestellt werden.

Nach einigen w 4. April 1900, Nr. 7365.)

und Dr. Dittrich (Zentr.) wird missionsfassung angenommen 106 hatie die ursprüngliche Regierungsvorlage be⸗ ß die Zöglinge in Arbeitshäusern und Landarmen— cht untergebracht werden dürfen. Die Herrenhaus— diese Ünterbringung dann zugelassen, „wenn die schulpflichtige Alter zurückgelegt haben und wenn troffen werden, welche eine vollständige und den übrigen Häuslingen sicherstellen“.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses hat die Regierungs⸗ vorlage wieder hergestellt, und das Haus beschließt ohne Debatte

. ss 11414 werden nach unerheblicher Debatte an⸗ genommen.

Spanien.

Zollbebandlung von Schiffen.

10. April 1900 verordnet: Einziger Artikel. Der Finanz. wird ermächtigt, jollfrei zuzulassen die in Spanien eingetragenen die im Auslande während des Krieges mit den Vereinigten Staaten von Amerika eine andere Flagge ihre frühere gesetzliche Eintragung der Halbinsel und der Balearen s schaffenheit der Ausrüstung den von jenem Behufe zu erlassenden Vorschriften gemäß in vollem Um

häusern ni Ein spanisches Gesetz vom

fassung hatte öglinge das inrichtungen ge dauernde Trennung von

; erworben haben, falls sie in den verschiedenen Seeprobinzen ovie die Gleichheit in der Be⸗

Schmitz Düssel⸗ Ministerium zu diesem

Ba rte ls (kons.)

th Heller bemerkt, daß, wenn die baaren e Fundgrube für Monita der

fange nach⸗

Schiffsverkehr in niederländischen Häfen während des Jahres 18939.

Gesammtverkehr Raumgehalt

in Registertons

die Kosten der asse einen Zu⸗ (Die Herren⸗

S 15 sollen die Kommunalverbände Erziehung tragen, jedoch aus der Staatsk Vierteln der Kosten erhalten. fassung lautete; „zwei Dritteln“) Abg. Noelle (nl) beantragt, wieder herzustellen.

Abg. Graf zu Limburg n verabschieden, da es einen ber trotz der Erklärung der Regierung, el der Kosten auf den Staat das Zustande⸗ fährde, auf der Kommissionsfassung bestehen,

ist hauptsächlich der Bevölkerung so über⸗

nicht, da eben nur die welche nachgewiesen werden.

ssionsfassung angenommen.

sion den Zusatz beschlossen: „Im soweit möglich, isses unterzubringen; bis zum Aufhören der Schul⸗ eines Bekenntnisses untergebracht

ons.) glaubt dies Betheiligung der

deurschen Flagge Zahl Raumgehalt

von drei die Herrenhausfassung „Sti rum: Wir wünschen' das Gesetz

gewaltigen Kulturforischritt bedeutet. daß die Ueber⸗

L. Eingang: Dampfer in Ladung Wenn wir a nahme von drei Viert

dzewski hat bierzu den Antrag geflellt, kommen des Gesetzes ge

ität des Zöglings angebören mäüsse. 1 (Zentr.j beantragt, die Worte

Abg. Dr. von Ja; daß diese Familte auch der National Abg. Freiherr von Heerema soweit möglich“ zu streichen. Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Nur wenige Worte! Ich habe mich vorher schon gegen den Antrag des Abg. v. Jazdzewski ausgesprochen und mich auch schon eingehend zu dem Antrage des Herrn Freiherrn von Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, ich bestimmt der Ausführungsinstruktion anzu⸗ soweit es sich über⸗

Zusammen .. II. Ausgang: Dampfer in Ladung

diesem Standpunkt Gesichtẽ punkt, lastet ist und um treter es nicht verantworten können, Wenn ich nun auf den Unterschied jwischen handelt es sich doch nur um rwaltung aufgeboben wird, wenn der Sta will es mir doch nicht recht einleuchten, noch bestehen soll, wenn s ia bezahlt werden, zablt werden. Der Minister des Innern meinte, kelastung der Kommunen nicht eintreten liche Mehrbelastung können für die ärmeren Glas zum Neberlaufen bringen. Unrecht zen Vorwurf, daß sie keinen S wie die Sachen llegen, übernehmen. noch einmal aufmerksam machen, und ich hoffe, an dem einen Zwölftel scheitern wird. Minister des Innern Freiherr von befindet sich die Landwirthschaft in einer lastung hier ist keine so nennenswer dieser Nothlage verursachen würde. der Landwirthschaft werden uns bemühen, Auch die Finar zoerwaltung wird dieses Gesetz bier ohne neue ausgeführt werden können.

daß die landwirthschaftliche ihre Existen; zu kämpfen hat, daß ihre ihr noch neue Lasten aufzuerlegen. und 1 eingehe, s 162, und wenn ich auch anerkenne, at bezahlt, s daß eine Selbstverwaltung und nicht mehr, wenn iz be⸗ daß eine erhebliche Mehr⸗ de; der Ausdruck erheb⸗ Die wenigen Mehrkosten Verbände die Wassertropfen sein, die das Der Landbevölkerung macht man mit inn für diese Dinge habe; Kosten mehr

Segler in Ladung B

Zusammen

Ueberhaupt L und II.

Mit größeren Ziffern als Deutsch verkehr in niederlaͤndischen Häfen betheiligt: mit 5II3 Fahrjeugen von 4215 431 Registertons in Eingang und mit 4553 Schiffen von 4168310 Registertons in usgang sowie die niederländische Flagge mit 3267 Schiffen von 2343 647 Registertons in Eingang und 3293 Fahrzeugen von 2345949 Registertons in

die Selbsty

2317 4774 land waren 1899 am Schiffs- Die britische Flagge

Heereman geäußert 18 515 283

daß in der Sache keinerlei Differenzen bestehen, und daß in Aussicht stellen kann, im Wege weisen, den Wünschen der Herren vom Zentrum, haupt ermöglichen läßt, entgegenzukommen.

Abg. Hoheisel (3

Abg. Lückboff (Ic. kons.) ist gege Erziehung eine christliche sein vereine bilden, welche die geeign— Antrag von Jajdzews li

Abg. Schmitz ˖ Düssel nerriehung; wenn a

ist sebr relativ.

entr.) befürwortet den Antrag von Heereman. n den Antrag, wenn auch di Es sollten sich Erziehungk. ten Familien aussuchen. Auch den sten seine Freunde abl dorf legt den größeren ĩ ber Anstaltserziehung nothwendig sei, die kirchlichen Anstalten damit beauftragen.

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat dem Wunsche Aue druck gegeben, daß bei der Unterbringung d nach Möglichkeit darauf Rücksicht genommen wer kirchlichen Veranstaltungen, klösterlichen oder sonstigen, Ich kann den Wunsch durcha herige Entwickelung der ganz Wunsche des Herrn Vorredners entsprochen worden ist. überhaupt, meine Herren, bei der ganzen Ma herigen, durch nun zwei Jahrzehnte dauernden durch die Provinzen irgendwie Grund zu kann man sagen, daß die Provinzen den konfessioneller Erniehung der Kinder nicht na sind solche Beschwerden nicht ju Ohren gekommen, und erhältnisse, beispielsweise in der Rhein fessionelle Er

kann die Landbeoölkerung keine schwierige Situation wollte ich die Regierung daß das Gesetz nicht

Rheinbaben: Noihlage, aber diese Be⸗ daß sie eine Verschärfung

Wir sind schon im Interesse

ein müsse. Belgien.

g von geschwärzten und schwarz ge⸗ urch Runderlaß des belgischen Finanm⸗Ministers werden die belgischen Zollbehörden darauf hin—⸗ daß geschwärzte oder schwarz gefärbte Häute unte lackierten oder marcquinierten Häute für je 109 kg unterliegen, daß jedoch und mit einem Fettstoffe für je 100 kg zugelassen (Amtliche Nachricht.)

Zollbehandlun färbten Häuten. vom 3. d. Mts.

Werth auf die

sollte man

„gefärbten, gefirnißten, und einem Zoll von 30 Fr. Häute, die geschwärzt oder schwarz gefärbt durchtränkt find, zum Zollsatze von 15 Fr. werden können.

die Reviston des Dotationsgesetzes durch— erstrebt dieses Zlel, und dann ig für die Landwirthschaft ö erren sollten die Lage der Land⸗ wirlhschast gegenüber diesem Gesetz nicht gar zu schwer ansehen.

Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch: schaft kann allerdings nicht mehr damit einverstanden sein, daß der dann aber unter der Bedingung, Fürsorge⸗ Erz ehung i aber die 5 als die äu

ir Zwangsjöglinge auch de, fie in spenilch unterzubringen. us theilen und glaube auch, daß ach 3 n Sache ĩ isher dem ie Landwirth⸗ n Sache bewlesen hat, daß bib . Staat die ganzen Kosten übernähme, daß der Staat auch selbst die ganze Die Regierung hat nun ßerste Grenze ihres, Entgegenkommens bezeicknet, und die Mehrbelastung nach diesem Gesetz ist so minimal, daß man degbalb nicht den fundamentalsten Grundsatz der Selbstverwaltung 7 Act lassen darf, daß nur der etwas zu sagen hat, der bezahlt. eine Freunde stimmen daber für den Antrag Noelle. Abg. Graf von Moltke b anderungẽantraz. Abg. Schmitz⸗Düsseldorf meint, daß die Landwirtbschaft auch ne minimale Mehrbelastung nicht mebr tragen könne, und fiinmt 2 sciner Freunde vorläufig für die Kommissianzfassung in der offnung, daß sich noch eine Verständigung erzlel Abg. Noelle tritt für :

Außenbandel und Schiffsverkehr der Insel Malta.

Die Ginfuhr der Insel Malta bewerthete sich im Jahre 1898 auf Fo 161 Pfd. Sterf. und die Ausfuhr auf 51 68. Pfd., Sterl;

Die baupisãchlichsten Ginfuhrartikel waren Olivenöl (4233 hl), Getresde (293 978 hl, Mebl 69048 dz). Wein (111330 hh), Brannt⸗ wein (9708 hl) und Bier (42 735 hl). stehen Träger aus Stahl, welche zum Hůus in lebhafter Nachfrage. h Fanalifattonen, Fahrrãder, Nähmaschinen, Blechbestecke, einfaches und emailliertes Blechgeschirr, Wellblech und Eisenkarjzwaaren finden auf 1 Abfatz. Der Vertrieb von mustkalilchen Instrumenten ist ecßen Vorllebe der Bevölkerung für Musik ein verhãltniß⸗· Von den Übrigen Einfuhrartikeln verdienen noch farbiges und weißes Leder, Pack- und Schreib⸗ Zucker, Kaffee,

belastet werden,

terie; ist in der bis Praxis der Verwaltung hervorgetreten? berechtigten Wünschen nach chgekommen sind? Ni nach meiner

n die Hand nähme.

de Beschwerden Unter den Eisenwaaren

erbau Verwendung finden,

Auch Eisenrobre für Wasserleitungen und

Kenntniß der V efürwortet einen redaktionellen Ab⸗ man gerade darauf Rücksicht genommen, die kon so weit zu betonen und durchjuführen, wie es

praktischen Verhältnissen vereinbar ist. kein Grund vor zur Kritik des bisherigen V meine ich, liegt auch kein Grund ju dem Mißtrauen vor, daß l

mäßig großer. wähnt zu werden: papier, Gewebe, Kurjwaaren, Konserven, Butter, Kaͤse,

hr bestand vornehmlich in Kartoffeln (41 714 42),

Ist das bisher 1 ovpinzen, erhaltens der Pr Thee und Lichte

d bemerkt, daß die ; Die Aus fu

seinen Antrag ein un ribschaft trotz ihrer Nothlage diese Kosten noch tragen könne,

*

Der Schiffsverkehr mit Malta wurde im Jahre 1899 durch 2103 Dampfer von 3 253 173 Reg⸗⸗Tong und 1170 Segler von 3 143 Reg⸗Tons vermittelt, worunter die deutsche Flagge mit 2366 Dampfern von 355 328 , gegen 186 Damp von 225 090 Reg. Tons im Jahre 1838 vertreten war. (Nach einem Be⸗ richt des Keiserlichen Konfuls in La Valetta.)

Einfuhr von Thon und Porzellanwaaren nach Kalifornien.

Großbritannien beherrscht den Markt mit einer Einfubr von Tbon⸗ und Porzellanwaaren im Werthe von 162 989 Doll. Deutsch⸗ land ist an der Einfuhr von Thon⸗ und Porzellanwaaren nach Kalifornien mit 52 577 Doll. betheiligt, worunter für 48 286 Doll. bemalteg Porzellan. Auf China entfallen 8529 Doll,. und auf Jayan 15 59 Doll. Die Ginfuhr aus Belgien und Italien macht im Ganzen nicht mehr als 400 Doll. auf. Aus Frankreich wurde bemaltes Porzellan, bauptsäͤchlich von den Fabriken in Limoges im Werthe don 6008 Doll. eingeführt. (Nach einem Bericht des französischen General / Konsuls in San Francisco, abgedruckt im British Trade Journal.)

Salvador.

3us lags lle. Gemäß einer Verordnung der Regierung der Republik Salbador vom 25. Oktober 1399 gelangt vom 1. November 1899 auf die Einfuhrwaaren eine weitere Abgabe von 3 Pesos Silber für 150 Kg brutto zur Erhebung. Von dieser Abgabe befreit bleiben: Dampf, hydraulische und Handmaschinen für den Ackerbau Pflũge u. f. w., Dünger, elserne Gefäße für Balsam, Filter oder Destiilier⸗ apparate aller Art, Hasen. und anderes Haar zur Hutfabrikation, Webstühle aller Art, Druckerschwärze und Lithographenfarbe, Gips, für den Gebrauch von Unterrichtsanstalten zubereitet. (Diario oficial d. d. San Salvador“, den 28. Oktober 1899.)

Bierhandel in Bahia.

Vor wenigen Jahren noch war in Bahia eine große Nachfrage nach Bier, das fast ausschließlich aus dera Auslande eingeführt wurde; später wurde die Blereinfuhr unmöglich gemacht durch CFinführung eines so hohen Zolles, daß das eingeführte Bier den Wettbewerb mit dem einheimischen nicht mehr aufnehmen konnte. Mittlerweile ist mit Beginn dieses Jahres der Zollsatz wieder herabgesetzt worden; in der Zwischenzeit ist aber auch das einheimische Produkt besser geworden.

Zur Zeit bezieht Bahia seinen Bierbedarf fast gänzlich von den

Brauereien in Rio de Janeiro und Sao Paulo. Von Rio de Janeiro kommt Francescana', welches im Großhandel zum Preise von 54 Milreis die Kiste beiogen und in Bahia von John Eggers vertrieben wird, außerdem „Teutonia“, dessen Vertrieb der Eisfabrikant Prealle in der Hand hat, der es im Großen zu 60 Milreis die Kiste bezieht. Die Agenten Stumpe und Studer beziehen von Sẽo Paulo „Bra⸗ varia! zum Preise von 68 Milreis für eine Kiste; der höhere Preis ist indessen lediglich durch die höheren Frachtspesen bedingt. Die genannten Sorten sind sammilich leichte Biere. Sie sind in starke Kisten verpackt, die je 48 Quart oder 92 Pint (1 Quart 2 Pint Liss ) enthalten; jede Flasche ist in Stroh eingehüllt und gut verkorkt. Obgleich die Preist im Großhandel verschieden sind, fostet im Kleinbandel die Flasche durchweg 2 Milreis und die halbe Flasche (Pint) Lz Milrels; zur Zeit werden monatlich etwa 1009 bis 1200 Kisten verbrauck.

In letzter Zeit wurde auch der Versuch gemacht, Teutonia“ in höljernen Fäßchen von 251 Inhalt zum Preife von 1,Bc0 Milreis für 1146(im Großhandel) einzuführen. Im Ausschank wird dies Bier „chopps genannt und zu 600 Reis das Glas (6E Ih) verkauft. Beim Ausschank bedient man sich eines Hahnes mjt Luftpumpe; man hat indessen keine Vorrichlung, um das Bier ö zu erhalten. Die einzige Abkühlung erhält es bei Prealle in dessen Ckfabrik, bepor es erkauft wird. Wenn es dann später warm geworden ist, wird es mit Eis im Glase aufgetragen; hat es aber einmal über Nacht gestanden, so ist es untrinkbar. Wegen der so entstebenden Verluste eignet sich das Bier zum Verkauf, in kleineren Wirthschaften nicht; der Verbrauch desselben ist auf ungefähr fünf größere Schankstellen beschränkt, von denen Prealle selbst zwei betreibt.

Eigentlich giebt es nur ein eimiges, unseren Begriffen ent⸗ sprechendes Restaurant, nämlich die juͤngst von Prealle eröffnete Teutonia · Halle) Hier wird Bier in Flaschen verkauft und auch in Gläsern täglich 3 bis 6 Fäßchen verjapft. Daneben giebt es noch sechs Restaurants und Hotels mit Bierausschank und drei Klubs, aber kein Lokal mit einem Ausschank von im Durchschnitt zwei Fäßchen täglich. Außerdem werden auch sowohl in den größeren, varmazem. genannten Spezereiwaarenhandlungen, als auch in den kleineren, die vendas“ heißen und hauptsächlich von den niederen Volkeklassen besucht werden, Bier und andere Getränke ausgeschänkt.

Auch bei Gesellschaften, Bällen, öffentlichen und prihaten Testlich⸗ keiten wird jederzeit Flaschenbier verkauft, da man nach der Landes- sitte bei solchen Gelegenbeiten ftets mit Getränken aller Art auf⸗ wartet und gewöhnlich einen Raum besonders ju diesem Zwecke herrichtet. In letzter Zeit hat man auch bei Hochzeiten und anderen häuslichen Festlichkeiten ein Faß Bier angezapft. Sonst wird aber an der häuslichen Tafel wenig Bier konsumiert, da nach der Sitte des Landes meist Wein zu den Mahlzeiten getrunken wird, selbst bei ärmeren Leuten.

Englische und deutsche Biere können in Bahia billiger eingeführt werden als folche aus den Vereinigten Staaten, weil für letztere die Fra ct theurer ist.

Der am 1. Januar 1900 in Kraft getretene neue Zolltarif setzt den Zoll auf 750 Reis für 1 Eg Bier in Fässern fest nach Abzug von 20 oo Tara für die Fässer, während für Flaschenbier 500 Reis von 1ẽkR8g (Bier mit Flasche) zu entrichten sind. Dabei ist indessen zu be⸗ achten, daß 15 0 der Zollgefälle in Gold entrichtet werden müssen. Der Kurs des Paviergeldes schwankt fo sehr, daß es nicht möglich ist, die wirkliche Höhe der Zollgefälle auch nur annähernd anzugeben. Nach dem Kurs im Januar betrugen sie etwa 946 Papier⸗Reis für 1 kg Faßbier und 59g0 Reis für 1 Eg Flaschenbier. Nach einem Bericht des amerikanischen Konsuls in Bahia.)

Konkurse im Auslande. Spanien.

Leonardo G. Navarro in Madrid, Eigenthüämer der Grandes Almacenes del Universo, Calle del Clavet Nr. 11. Aktiva 241 615.37 Pesetas, Passiwa 229 396, 62 Pesetas. Forderungen deutscher Gläubiger 13 O68, 95 Pesetas. Der Genannte will seine Schalden, wie folgt, filgen: 50 dom Hundert innerhalb eines Jahres, 25 vom Hundert innerhalb zweier und weitere 25 vom Hundert innerhalb dreier Jahre nach Abschluß des Vergleichs.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 16293, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Nachweisung über verlangte und gestellte Wagen für die in den Cisen: bahn-Direktiongbejirken Wag deburg, Halle und Erfurt belegenen Kohlengruben. Am 1. Mai 1900 wurden verlangt 3301, gestellt 3273 Wagen zu 10 t, am 2. Mai verlangt 3215, gestellt 3215, am 3. Rai verlangt 3309, gestellt 3309, am 4. Mai verlangt

wiedein 32 461 dz), Maltakümmel (1834 da), Orangen (9700

Mehrbelastung ja erst allmählich im Laufe der Jahre utzend) und Gewebe aus beimischer Baumwolle (795 740 m).

etwa die Provinzen, in deren Hand die Ausführun fessionellen Rücksichten nicht in gebũührendem Maße

Rechnung tragen ·

3273, gestellt 3257, am 5. Mai verlangt 3406, gestellt

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